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Zusammenfassung_Flüchtlinge mit besonderen Schutzbedarf_Aktualisierung_NR.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Zusammenfassung_Flüchtlinge mit besonderen Schutzbedarf_Aktualisierung_NR.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
16.04.17, 03:43
Aktualisiert
24.01.18, 05:04

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Inhalt der Datei

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 1 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Ergebniszusammenfassung der Tagung: Menschen mit Fluchterfahrung werden in der öffentlichen Diskussion häufig ausschließlich unter dem Sammelbegriff „Flüchtlinge“ gefasst. Dabei werden die Individualität und die individuellen Lebenslagen und Bedarfe, die diese Personen mit sich bringen, vielfach nicht wahrgenommen und berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Tagung waren in verschiedenen Unterkunftsformen in Köln mehr als 13.000 geflüchtete Menschen untergebracht. Viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in Turnhallen oder anderen provisorischen Unterkünften. Da eine bedarfsgerechte Versorgung ebenso wichtig ist, wie eine gute Begleitung und Betreuung, standen bei der Tagung Personen mit und in ihren besonderen Lebenslagen im Mittelpunkt. Die Tagung war eine Kooperationsveranstaltung der Stadt Köln mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen. Einem Grußwort von Oberbürgermeisterin Henriette Reker folgten zwei Impulsreferate:  Volker Maria Hügel (GGUA Münster) sprach über die EU- Aufnahmerichtlinie und Standards für schutzbedürftige Menschen mit besonderem Schutzbedarf.  Sven Veigel-Steinberger referierte über das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS Berlin). Nach den Inputs durch die Referenten, gab es die folgenden sieben Workshops mit unterschiedlichen Zielgruppen: Workshop 1: Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge Workshop 2: Verfahrensberatung der UMF in Aachen Workshop 3: Geflüchtete Frauen – zum Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen und besonderer Schutzbedürftigkeit Workshop 4: Geflüchtete mit Behinderung Workshop 5: Geflüchtete mit psychischen Belastungen/ Trauma Erfahrungen – Wie erkennen und was dann? Workshop 6: Menschen mit LSBTI-Hintergrund: Sicheres Wohnen – von der Theorie zur Umsetzung am Beispiel einer schwulen Wohngemeinschaft in Hannover Workshop 7: Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften Gemeinsame Zielsetzung war, die Lebenssituationen und Umstände von Geflüchteten mit besonderem Schutzbedarf durch Inputs von Fachreferentinnen und Referenten aufzuzeigen und im Diskurs mit Fachpublikum aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung Handlungsempfehlungen für die Betreuung und Begleitung dieser Personen zu erarbeiten. 2 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Alle Workshop-Referentinnen und Referenten gaben zu Beginn einen inhaltlichen Input zu den Fragen: „Woraus ergibt sich ein besonderer Schutzbedarf „ihrer“ Zielgruppe? Und: „Worin besteht dieser besondere Schutzbedarf, was kennzeichnet die besondere Lebenssituation dieser Personen?“ Fokussiert wurden die erarbeiteten Handlungsempfehlungen in jeweils 5 Empfehlungen pro Workshop: o Wie und woran erkennt man einen besonderen Schutzbedarf? Welcher Instrumente o.ä. bedarf es? o Welche Ansprüche an einen Belegungsbedarf und damit ein Belegungsmanagement ergeben sich daraus? o Wie müssen die Unterbringungskapazitäten ausgestattet ausgebildet sein, um diesen Schutzbedarf zu decken? o Welche Handlungsempfehlungen/ Maßnahmen sind für die Begleitung während des Aufenthalts in den Unterkünften und im späteren Verlauf bei der Integration/ Ankommen in Köln notwendig? Im Anschluss an die Workshops folgte eine Podiumsdiskussion an der Volker Maria Hügel (GGUA Münster), Sven Veigel-Sternberger (BNS Berlin) und Hans Oster (Flüchtlingskoordinator Stadt Köln) teilnahmen. Die Tagung schloss Dr. Harald Rau Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Integration mit einem Ausblick in die weiteren Umsetzungsvorhaben der Stadt Köln. Die Vorträge von Herrn Hügel und Herrn Veigel- Sternberger, sind hier aufgeführt. Darüber hinaus finden Sie diese wie auch die Inputs aus den Workshops unter: http://www.bildung.koeln.de/schutzbedarf 1. Vortrag: -Volker Maria Hügel (GGUA Münster) „Der Mensch steht im Mittelpunkt“ EU-Aufnahmerichtlinie und Standards für schutzbedürftige Menschen mit besonderem Schutzbedarf Referent: Volker Maria Hügel 1 3 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Heute [Zahlen im Handout]  Land, Kommune, Verbände und Ehrenamtliche leisten unglaublich viel, um die Flüchtlingsaufnahme zu bewerkstelligen  Seit September 2014 hat die Ministerpräsiden- tin Hannelore Kraft das Thema zur Chefinsache erklärt  Seit 2015 hat auch die Bundesregierung begon nen die finanziellen Belastungen Land/Kommunen abzumildern – längst nicht kostendeckend! Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 2 Auf Bundesebene: Statt Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie soziale Entrechtung als Mittel der Migrationssteuerung ………….. 3 Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling  Es gibt nicht den Flüchtling!  Der Flüchtling hat keine definierten Ansprüche auf Leistungen, insbesondere Krankenhilfe.  Entscheidend sind der aufenthaltsrechtliche Status (der zumeist aus einem Asylverfahren resultiert) oder das Herkunftsland  Einige Leistungen sind bei bestimmten Status auch von der Länge des Aufenthaltes abhängig. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 4 4 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Aufnahmerichtlinie (ARL)  Richtlinie 2013/33/EU ….vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen  Umsetzungsfrist für die MS: 20. Juli 2015  Ein bekannt gewordener, nicht weiter verfolgter Referentenentwurf zur Umsetzung der ARL  Seit 20.07.2015 Ansprüche direkt aus der ARL! Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 5 Bestimmungen für schutzbedürftige Personen  Artikel 21 Allgemeiner Grundsatz  „Die MS berücksichtigen in dem einzelstaatlichen Recht zur Umsetzung dieser Richtlinie die spezielle Situation von schutzbedürftigen Personen wie:“ Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 6 Wer sind die Schutzbedürftigen?  Minderjährige, unbegleitete Minderjährige,  Behinderte, ältere Menschen [ab 65?], Schwangere,  Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern,  Opfer des Menschenhandels,  Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen,  Personen mit psychischen Störungen und  Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien.  LSBTI? Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 7 5 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Artikel 22 Beurteilung der besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen bei der Aufnahme (1)„Um Artikel 21 wirksam umzusetzen, beurteilen die MS, ob der Antragsteller ein Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme ist. Die MS ermitteln ferner, welcher Art diese Bedürfnisse sind.“ Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 8 Artikel 22 Abs. 1 AufnahmeRL  „Diese Beurteilung wird innerhalb einer angemes- senen Frist nach Eingang eines Antrags auf internationalen Schutz in die Wege geleitet und kann in die bestehenden einzelstaatlichen Verfahren einbezogen werden.  Die MS sorgen nach Maßgabe dieser Richtlinie dafür, dass derartigen besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme auch dann Rechnung getragen wird, wenn sie erst in einer späteren Phase des Asylverfahrens zutage treten.“ Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 9 Artikel 22 (2)„Die in Absatz 1 vorgesehene Beurteilung muss nicht in Form eines Verwaltungsverfahrens erfolgen.“  Es muss ermittelt werden, ob es Antragstellende mit besonderen Bedürfnissen gibt  Es muss ein Beurteilungsverfahren geben (??).  Beurteilung muss in angemessener(?) Frist erfolgen. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 10 6 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Offene Fragen zu Artikel 22  Kann es eine klare Bestimmung der besonderen Be    dürfnisse geben? Auf welche Art und mit welchen Mitteln und welchem Umfang werden diese besonderen Bedürfnisse dann „befriedigt“? Wer ist dafür zuständig und wer kontrolliert die korrekte Vorgehensweise? Hierbei wird die Rolle der beteiligten Ämter neu zu definieren sein Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung! Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 11 Artikel 23 Absatz 1 AufnahmeRL  „Bei der Anwendung der Minderjährige berührenden Bestimmungen der Richtlinie berücksichtigen die MS vorrangig das Wohl des Kindes. Die MS gewährleisten einen der körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung des Kindes angemessenen Lebensstandard.“ Aufgrund fehlender Standards in allen Lebensbereichen der begleiteten Flüchtlingskinder ist das die größte Herausforderung für kommunale Ämter und die Zivilgesellschaft  Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 12 Umsetzung AufnahmeRL  Alle Lebensbereiche von Flüchtlingen müssen im Einklang mit der AufnahmeRL einbezogen werden.  Von der Unterbringung bis zum Aufenthaltsrecht  Wohnen mit ausreichender Privatsphäre  Kindgerechte Unterbringung, Freizeitmöglichkeiten  Kinder, Frauen, LSBTI – Gewaltschutz GGUA Büro für Qualifizierung Q Projekt der Flüchtlingsberatung Flüchtlingshilfe 13 7 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Umsetzung AufnahmeRL  Die Rolle der kommunalen Jugend- und Sozialämter muss neu definiert werden (Beteiligung bei Unterbringung, Freizeit, Leistungen, Sprache, Arbeit/Ausbildung und kommunale Planungen den Flüchtlingsbereich betreffend) [Handout Überlegungen des Landes]  Auch die ausländer- und asylrechtlichen Bereiche müssen flüchtlingssensibel ausgestaltet werden.  Eine Mammutaufgabe in der Kommune! GGUA Büro für Qualifizierung Q Projekt der Flüchtlingsberatung Flüchtlingshilfe 14 Welche Leistungen erhalten sie?   4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt  (1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Q Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Asylverfahren (Gestattung, BüMA, Ankunftsnachweis) Ersten 15 Monate Ab 16. Monat AsylbLG Grundleistungen ( 3 AsylbLG) AsylbLG Analogleistungen ( 2 AsylbLG) Zuständig: Sozialamt Zuständig: Sozialamt Gesundheitsleistungen  4 und 6 AsylbLG Gesundheitsleistungen analog SGB V mit eGK GGUA Flüchtlingshilfe 16 Anerkennung (Aufenthaltserlaubnis) SGB II (Hartz IV) Zuständig: Jobcenter Gesundheitsleistungen GKV: SGB V mit eGK Jugendhilfeleistungen SGB VIII (z.B. KiTa) (Anspruch) 8 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus  4 AsylbLG  (2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind  ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren. (3) Die zuständige Behörde stellt die Versorgung mit den Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sicher. Sie stellt auch sicher, dass den Leistungsberechtigten frühzeitig eine Vervollständigung ihres Impfschutzes angeboten wird. (…) Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 17  6 Sonstige Leistungen  (1) Sonstige Leistungen können insbesondere ge-  währt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Die Leistungen sind als Sachleistungen, bei Vorliegen besonderer Umstände als Geldleistung zu gewähren. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 18 9 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Bett, Brot, Ofen, Seife!  Bei Leistungskürzungen („s“HKL, Ausreisefrist abgelaufen, nicht durchgeführter Folgeantrag, Mitwirkung verweigert etc.) Kategorisch ausgeschlossen sind damit:  Leistungen des sozialen Existenzminimums ("notwendiger persönlicher Bedarf"),  außerdem die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets(!) sowie die  "unerlässlichen", "erforderlichen" oder für Kinder "gebotenen" Leistungen nach  6 AsylbLG. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 19 Rechtsansprüche, Finanzierung  Problem Durchsetzen von Ansprüchen – und bei Ermessen:  Wenn eine Leistung erforderlich ist, muss sie ermöglicht werden? Daraus resultieren Fragen:  Wer gilt für die Leistungsbehörde als die Stelle, die die Erforderlichkeit feststellt?  Umfang der Leistungen? [Therapie/Tablette]  Sind die Leistungen wirklich jetzt erforderlich? GGUA Büro für Qualifizierung Q Projekt der Flüchtlingsberatung Flüchtlingshilfe 20 Jede Entscheidung, bei der Kinder betroffen sind und die das Kindeswohl nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, ist rechtsfehlerhaft! 21 10 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Ein Wort zur Ideologie der „Bleibeperspektive“ ? Bleibeperspektive  Zentrales Kriterium für die Gewährung oder Verweigerung von Teilhabemöglichkeiten ist seit Oktober 2015 die Frage:  Ist „ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten“?  Jede Ausländerbehörde weiß, dass das nicht gesichert vorhergesagt werden kann.  Der Abschiebungsdruck steigt dennoch enorm. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 23 Worum geht es Flüchtlingen?  Schutz und Aufenthalt zu finden  Lebensperspektive entwickeln zu können  Im Familienzusammenhang leben können  Zugang zu Sprachkursen, Schule, Ausbildung und Erwerbstätigkeit  Zugang zu gleichberechtigten sozialen Leistungen (LUS, Krankenversorgung, Kindergeld, Wohnraum etc. - das soziokulturelle Existenzminimum) und das Recht? Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 24 11 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Heute  Minderheiten (RAE) aus dem ehemaligen Jugoslawien   wurden in der Vergangenheit bleiberechtlich ausgegrenzt und sind jetzt durch die Einstufung als „s“HKL völlig chancenlos gestellt – durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit sind sie als „Armutsflüchtlinge“ und „Asylmißbrauchende“ auch noch der öffentlichen Verachtung preisgegeben Durch Dauerlagerunterbringung – aus den Augen, aus dem Sinn Dadurch sind auch keine „Integrationserfolge“ mit Bleiberechtsperspektiven mehr möglich. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 25 Was mutet der Gesetzgeber den Mitarbeiter*innen in den Ausländerbehörden bei Fragen von Krankheit zu!? 26  60 Abs. 7 S. 2 AufenthG  Eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen liegt nur vor bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 27 12 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Aus der Begründung zum GE  Eine solche schwerwiegende Erkrankung kann hingegen zum Beispiel in Fällen von PTBS regelmäßig nicht angenommen werden.  Auch Erkrankungen des Ausländers, die schon während des Aufenthalts des Ausländers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestanden und somit bereits bei Einreise in die BRD vorgelegen haben, stehen der Abschiebung grundsätzlich nicht entgegen. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 28  60a Abs. 2c AufenthG  Es wird vermutet, dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.  Der Ausländer muss eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 29 Aus der Begründung zum GE  Die Widerlegung der Vermutung nach Satz 1 durch Glaubhaftmachung der Erkrankung kann zudem nur durch eine ärztliche Bescheinigung, d. h. eine Bescheinigung eines approbierten Arztes, erfolgen.  Soll der Abschiebung eine PTBS entgegengehalten werden und ist diese nicht auf traumatisierende Erfahrungen in der BRD zurückzuführen, muss die qualifizierte ärztliche Bescheinigung unmittelbar nach Erhalt der Abschiebungsandrohung vorgelegt werden. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 30 13 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Aus der Begründung zum GE  Verletzt der Ausländer seine Mitwirkungspflicht (…) [unverzügliche Vorlage], so ist sein Vortrag hinsichtlich seiner Erkrankung regelmäßig präkludiert.  Der in der nicht oder nur verspätet vorgelegten,  nach Abs. 2c qualifizierten Bescheinigung festgestellte Befund darf hinsichtlich der Abschiebung regelmäßig nicht mehr berücksichtigt werden. Die Widerlegung der Vermutung nach  60a Abs. 2c Satz 1 durch den Ausländer ist mithin regelmäßig nicht mehr möglich. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 31 Aus der Begründung zum GE  Auch die Behörde verfügt insoweit über keinen Ermessensspielraum mehr.  Die Präklusionswirkung tritt regelmäßig auch dann ein, wenn der Ausländer eine Bescheinigung zwar unverzüglich vorlegt, diese aber nicht den in Absatz 2c festgelegten Mindestanforderungen an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung genügt. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 32 Selbstverständnis  Auch die Flüchtlingsarbeit kann rassistischen Mustern unterliegen – sie ist nicht deshalb per se antirassistisch, weil mit Flüchtlingen gearbeitet wird  Flüchtlinge können unpünktlich, aufsässig, nicht zufrieden, straffällig, anmaßend, frech, fordernd und vieles mehr sein……..  Gute Flüchtlingsarbeit – böse ABH ist ebenso falsch wie unverschämt! Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 33 14 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Klarstellung: Die Rolle der ABH  Vollzieht das Ausländerrecht  Hat die Pflicht abzuschieben („Ist abzuschieben, wenn …“ -  58 Abs. 1 Satz 1 AufenthG)  Unterliegt nicht der kommunalen Selbstverwaltung – das bedeutet, der Rat kann nicht entscheiden, höchstens empfehlen  Vertritt das öffentliche Interesse Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 34 das öffentliche Interesse?  Kosten für den Staat einsparen?  Einhalten von gesetzlichen Regeln  Errungenschaften des Sozialstaates zu bewahren:  „Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ BVerfG 18.07.2012  Und Solidarität und Humanität …………..????? GGUA Büro für Qualifizierung Q Projekt der Flüchtlingsberatung Flüchtlingshilfe 35 Die neue Rolle der ABH  Bindungswirkung bei ehemaligen Asylantrag- stellenden – Zielstaatsvortrag muss vom BAMF geprüft werden, darf von ABH nicht geprüft/berücksichtigt werden  Keine Erteilungskompetenz in Dublin-Verfahren!  Wenige bis keine rechtlichen Dehnungsfugen – wie z.B. bei Gesundheitsräumen trotz Drogenverbotes Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 36 15 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Die neue Rolle der ABH  Es gibt auch keine Ethik der Verwaltung für diese schweren Aufgaben! Aber:  Jedes Behördenhandeln muss verfassungskonform geschehen!  Und der Amtsermittlungsgrundsatz ist auch nicht aufgehoben worden Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 37 Der Menschenrechtsschutzquotient des VGH Baden-Württemberg  Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung  „In der Provinz Tamim mit der Provinzhauptstadt Kirkuk leben 900.000 bis 1.130.000 Menschen.  Im Jahr 2009 gab es 99 Anschläge mit 288 Toten; bei 900.000 Einwohnern sind dies 31,9 Tote je 100.000 Einwohner bzw. 25,5 Tote bei einer Annahme von 1.130.000 Einwohner. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 38 Der Menschenrechtsschutzquotient des VGH Baden-Württemberg  Der Grad der willkürlichen Gewalt hat somit kein so hohes Niveau, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region ernsthaften individuellen Bedrohungen ausgesetzt ist.“  Für Deutschland wären das hochgerechnet etwa 22.840 Tote! Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 39 16 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Fazit  Wir müssen der voranschreitenden Dehumanisierung     eines Teils der Flüchtlinge entschieden entgegentreten Flüchtlinge dürfen keine Objekte staatl. Handelns sein! Verwaltung und Flüchtlingshilfe müssen noch vertrauensvoller zusammenarbeiten Die Rechtslage und -praxis ist nicht fair und gerecht für alle Flüchtlinge! Rassismus in all seinen Formen, rechtlich und auf der Straße muss bekämpft und geächtet werden. Q Projekt Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA Flüchtlingshilfe 40 „Recht kann man nur in bedrohten Lagen erkennen; wenn es da nicht gilt, taugt es nichts. Im Alltag, wo nichts vor sich geht, kann jeder ein Rechtsbewahrer sein.“ Kurt Tucholsky 1929 41 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Rückmeldungen sind willkommen! Verantwortlich für Inhalt und Durchführung: Volker Maria Hügel  vmh@ggua.de  www.einwanderer.net 17 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 43 2. Vortrag: Sven Veigel-Sternberger Das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) Fachtagung: „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf“ Köln, 16.9.2016 Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 18 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Übersicht 1. Rechtlicher Hintergrund:  Versorgung laut AsylbLG  Versorgung laut EU-Aufnahmerichtlinie  Besonders Schutzbedürftige und die Beurteilung 2. Das Berliner Verfahren 3. Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) 4. Weiterentwicklung BNS/Berliner Verfahren 5. Probleme und Herausforderungen Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 1. Rechtlicher Hintergrund (national) Versorgung laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) AsylbLG regelt die materielle und medizinische Versorgung von Asylsuchenden auf nationaler Ebene § 4 AsylbLG – medizinische Versorgung Notversorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen § 6 AsylbLG – sonstige Hilfen im Einzelfall können sonstige Leistungen gewährleistet werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind Ermessensentscheidung: was ist unerlässlich und was nicht? Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 19 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 1. Rechtlicher Hintergrund (europäisch) Versorgung laut EU-Aufnahmerichtlinie EU-Aufnahmerichtlinie regelt die materielle und medizinische Versorgung von Asylsuchenden auf europäischer Ebene – Umsetzungsfrist der „neuen“ RL 2013/33/EU endete am 20.07.2015 Art. 19 (2013/33/EU) - medizinische Versorgung „(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Antragsteller die erforderliche medizinische Versorgung erhalten, die zumindest die Notversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten und schweren psychischen Störungen umfasst. „(2) Die Mitgliedstaaten gewähren Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme die erforderlichen medizinischen oder sonstige Hilfe, einschließlich erforderlichenfalls einer geeigneten psychologischen Betreuung.“ Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 1. Rechtlicher Hintergrund (europäisch) Personenkreis besonders schutzbedürftiger Asylbewerber Art. 21 (2013/33/EU) – Allgemeiner Grundsatz „[…] schutzbedürftige wie (unbegleitete) Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben […]“ Art. 22 (2013/33/EU) - Beurteilung der besonderen Bedürfnisse Pflicht zur Beurteilung, ob eine besondere Schutzbedürftigkeit und welche Bedarfe aufgrund der Schutzbedürftigkeit gegeben sind Nur durch zeitnahe Beurteilung ob und wenn ja welcher individuelle vorliegt kann z. B. Art. 19 wirksam umgesetzt werden Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 20 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Ausgangspunkte von BNS: Asylsuchende haben nach §§ 4, 6 AsylbLG nur einen eingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung AsylbLG entspricht nicht den geltenden europarechtlichen Vorgaben der EUAufnahmerichtlinie (2013/33/EU).  Problemstellung: materielle und gesundheitliche Situation der Zielgruppe muss verbessert werden   Zielsetzung: Situation bes. schutzbedürftiger an europäische Vorgaben anpassen  Auftrag: Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren für das Land Berlin entwickeln und hierdurch schnellere Wege in Versorgung schaffen (vgl. Art. 22 RL 2013/33/EU) Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 2. Das Berliner Verfahren paritätisch besetzte Steuerungsrunde 3. Materielle und gesundheitliche Versorgung 2. Gesundheitscheck/Diagnostik Feststellung der Vulnerabilität und des spezifischen Hilfebedarfs in den Fachstellen 1. Ermittlung und Weiterleitung durch die Erstanlaufstellen Kooperation geregelt durch Rundschreiben der Senatsverwaltung (Integration, Arbeit und Soziales und heute Gesundheit und Soziales) Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 21 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 3. Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) AWO Kreisverband Berlin Mitte Erstaufnahmewohnheime Verfahrensberatung …für traumatisierte Flüchtlinge Bzfo – Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (zfm) XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte …für minderjährige Flüchtlinge Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migranten (BBZ) …für schwangere und alleinerziehende Frauen Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge (KUB) …für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL) Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 3. Die Arbeit der Fachstellen Aufgaben:  Durchführung eines Gesundheitschecks (Fragebogenbasiert)  Durchführung einer Erstdiagnostik (bei Bedarf)  Ausstellung einer Bescheinigung über das Vorliegen besonderer Schutzbedürftigkeit (gem. Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU)  Beurteilung des konkreten und spezifischen Hilfebedarfs  Unterstützung bei der Beantragung der Leistung beim entsprechenden Leistungsträger Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 22 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 3. Die Arbeit der Fachstellen Angebote im bzfo-zfm:  psychologische Sprechstunde  Erstdiagnostik  Einzeltherapie  niedrigschwellige psychotherapeutische Gruppen  psychosoziale Beratung  Bei Bedarf Vermittlung in psychiatrische Behandlung  Bei Bedarf Vermittlung an niedergelassene Psychotherapeut/innen  Sozialrechtliche Beratung  Schulungen/Fortbildung zum Umgang mit Traumatisierten sowie den rechtlichen Grundlagen zur Versorgung Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 4. Weiterentwicklung BNS AWO Kreisverband Berlin Mitte Erstaufnahmewohnheime Verfahrensberatung …für traumatisierte Flüchtlinge Bzfo – Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (zfm) XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte …für minderjährige Flüchtlinge Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migranten (BBZ) …für schwangere und alleinerziehende Frauen Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge (KUB) …für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL) …für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Flüchtlinge Schwulenberatung Berlin e.V. Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 23 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 4. Weiterentwicklung Berliner Verfahren paritätisch besetzte Steuerungsrunde Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Gesprächsleitfaden 3. Materielle zur Hinweisaufnahme und gesundheitliche auf besondere Bedürfnisse. Versorgung Beteiligte: 2. Gesundheitscheck/Diagnostik  (Landeskoordination für Flüchtlingsfragen (LKF)) Feststellung der Vulnerabilität und des  Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz) spezifischen Hilfebedarfs in den Fachstellen  Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenAIF/ LADS, Frauen, Integration) 1. Ermittlung und Weiterleitung durch die Erstanlaufstellen  Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige (BNS) Eingesetzt durch Sozialdienst im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Kooperation geregelt durch Rundschreiben der Senatsverwaltung (Integration, Arbeit und Soziales und heute Gesundheit und Soziales) Weiterleitung an BNS-Fachstellen, Einleitung der benötigten Versorgung bzw. Unterbringung Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 5. Probleme und Herausforderungen Im Jahr 2015 kamen insgesamt 79.034 Asylsuchende nach Berlin, 54.325 Personen wurden in Berlin aufgenommen. Akute Problemfelder sind u. a.: Unterbringung: 2016 sollen zusätzlich mind. 24.000 Wohnheimplätze in 60 neuen Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden Derzeit existiert eine Notunterkunft für besonders Schutzbedürftige, 30 Plätze für med. und pflegerische Härtefälle 3 Gemeinschaftsunterkünfte für besonders schutzbedürftige Geflüchtete 1 Gemeinschaftsunterkunft für LSBTI-Gelflüchtete, 1 Gemeinschaftsunterkunft für Frauen Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 24 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 5. Probleme und Herausforderungen Medizinische Versorgung: Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus, insbesondere psychosoziale Versorgung und von Geflüchteten mit Behinderung Regelsystem nicht auf Belange und Problemlagen Asylsuchender ausgerichtet Nach wie vor erheblicher Schulungsbedarf: Sensibilität für die Zielgruppe und deren/ihrer Bedarfe Integration von Geflüchteten mit besonderen Bedürfnissen gesamtgesellschaftliche Aufgabe umsetzen!!! Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wird gefördert durch: Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 25 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Handlungsempfehlungen der Workshops Dier Ergebnisse –jeweils 5 Handlungsempfehlungen pro Workshop- hier im Kurzüberblick: Workshop I (rot), Workshop II (hellgrün), Workshop III (blau), Workshop IV (gelb), Workshop V (grün), Workshop VI (rosa), Workshop VII (hellblau) Die ausformulierten Handlungsempfehlungen folgen in den untenstehenden Tabellen, sortiert nach den Workshops 1 - 7 26 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Ausformulierte Handlungsempfehlungen Workshop 01 (rot): „Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge“ Empfehlungen 1 Notunterkünfte ohne abgetrennte Wohnbereiche (insbesondere Turnhallen) sollten schnellstmöglich aufgelöst werden, in den weiteren Ausbauplanungen soll vom Konzept der Leichtbauhallten „Abstand genommen werden.“ 2 Die durch die Arbeitsgruppe des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen erstellten „Mindeststandards“ sollen sofort dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 3 Bei der Personalausstattung in den Gemeinschaftseinrichtungen sollen pädagogische Fachkräfte als Ansprech- und Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Dabei soll eine Erreichbarkeit auch in den Abendstunden gewährleistet sein. 4 An die Betreuungsträger ist die Anforderung zu stellen, mit Inbetriebnahme einer neuen 27 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Einrichtung ein Schutzkonzept ausgearbeitet zu haben. 5 Es sind ausreichend Schutzplätze zu schaffen und Verfahrenswege und Zuständigkeiten zu klären, damit die Beschulung ohne Wartezeit erfolgen kann. Workshop 02 (hellgrün): „Verfahrensberatung für UMF“ Empfehlungen 1 2 3 4 5 Identifizierung und Deckung individueller Bedürfnisse Bei der Stadt Köln soll ein Identifikationsinstrumentarium entwickelt und umgesetzt werden, um unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre besonderen individuellen Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen und den Stellen, die diese Bedürfnisse decken können, zuzuführen. Hierbei ist vorrangig das Wohl des Kindes zu berücksichtigen und für einen der körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung des Kindes angemessenen Lebensstandard zu sorgen. Minderjährige, die Opfer von Missbrauch, Vernachlässigung, Ausbeutung, Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gewesen sind oder unter bewaffneten Konflikten gelitten haben, sollen zeitnah die erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Ihnen soll im Bedarfsfall eine geeignete psychologische Betreuung und eine qualifizierte Beratung angeboten werden. Unterbringung und Wohnung Für begleitete Kinder soll das Amt für Wohnungswesen im Rahmen eines Belegungsmanagements sicherstellen, dass bei der Unterbringung ihr Wohl und ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. Es soll auch konzeptionell sichergestellt werden, dass aufgrund von individuellen Bedarfen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) insbesondere wenn bei ihnen weitere Kriterien für einen besonderen Schutzbedarf vorliegen, diese auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Einrichtungen der Jugendhilfe verbleiben. Unabhängige Beratung Die Stadt Köln soll systematisch dafür Sorge tragen, dass UMF a) frühzeitig und b) rechtzeitig vor Vollendung des 18. Lebensjahres das Angebot einer unabhängigen asylund aufenthaltsrechtlichen sowie einer unabhängigen Integrationsberatung in Anspruch nehmen können. Die hierfür vorgesehenen unabhängigen Beratungsstellen sind finanziell angemessen auszustatten. Vernetzungsstruktur In der Stadt Köln soll ein Netzwerk mit klaren Aufgaben und Zuständigkeiten bestehend aus relevanten Akteuren für das Thema Arbeit mit UMF geschaffen werden. Dieses Netzwerk soll insbesondere auch eine Bestandsaufnahme der Lage der UMF in der Stadt Köln durchführen sowie thematische und konzeptionelle Arbeit leisten. Bildungs- und Qualifizierungsangebote Neben der Herausforderung, Schulplätze für alle in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen, sollen zusätzlich geeignete Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Kinder und Jugendliche entwickelt und umgesetzt werden. Jugendliche und junge Erwachsene sollen die Möglichkeit bekommen, einen Schulabschluss schaffen zu können. Das Projekt „Außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern durch Patinnen und Paten“ soll personell und finanziell ausgeweitet werden. 28 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Workshop 03 (blau): Geflüchtete Frauen – zum Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen und besonderer „Schutzbedürftigkeit“ Empfehlungen 1 2 3 5 Die Verwaltung wird gebeten, für geflüchtete Frauen angemessene Räumlichkeiten in Form von geschützten Räumen sowohl für kurzfristige als auch für langfristige Unterbringungen vorzuhalten. Besondere Berücksichtigung sollen hierbei der Schutz der Privatsphäre und die gute und angstfreie Erreichbarkeit von Wohn- und geschlechtergetrennten Sanitär-Räumen finden. In Flüchtlingsunterkünften sind geschützte Räume für 4-Augen-Gespräche insbesondere für traumatisierte Frauen unverzichtbar. Es wird um eine Verankerung dieser spezifischen Bedarfe im Konzept „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“ gebeten. Die Verwaltung wird gebeten, besonderes Augenmerk auf den Informationsfluss bezüglich der besonderen Belange geflüchteter Frauen zu legen. Aufgrund der „doppelten Sprachlosigkeit“ geflüchteter Frauen – der Sprachbarriere und des Schweigens resultierend aus traumatischen Erlebnissen, benötigen diese Frauen deutlich mehr Unterstützung durch gute, schnelle Informationen, Berater*innen und Sprachmittler*innen. Notwendig ist hier eine bessere Vernetzung der Ansprechpartner*innen, die verstärkte Öffnung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen für frauenspezifische Themen, eine Informationsplattform der Stadt Köln zu frauenspezifischen Themen und Netzwerken und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit (häuslicher) Gewalt. Die Verwaltung wird gebeten, Frauen- und Trauma spezifische Fortbildungen für alle involvierten Berufsgruppen anzubieten. Besonders hingewiesen wird neben „Trauma-Sensibilisierung“ auch auf „Geschlechter-Sensibilisierung“ und „Kultur-Sensibilisierung“ für ehrenamtliche Helfer*innen, Sozialarbeiter*innen, aber auch Mitarbeiter*innen in anderen städtischen Dienststellen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es auch, die defininierte Qualitätsmerkmale, klare Verfahrensabläufe und Handlungsempfehlungen (z.B. zum Thema „Gewalt“) zu erarbeiten. Die Verwaltung wird gebeten, eine oder ggf. mehrere Stellen für Frauenbeauftragte als Vermittler- und Ansprechpartnerinnen für die Belange geflüchteter Frauen einzurichten. Denkbar wäre eine Anzahl solcher Stellen im Rahmen einer bestimmten Frauenquote je Flüchtlingsunterkunft zu schaffen. Workshop 04 (gelb): Geflüchtete mit Behinderung Empfehlungen 1 Es soll ein Verfahren zur Ermittlung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge entwickelt und anwendet werden. Durch die frühzeitige Identifizierung betroffener Personen sollen ihre gesundheitliche Versorgung so schnell wie möglich eingeleitet und schwerwiegende Chronifizierungen von Krankheitsbildern vermieden werden. 2 Die Stadtverwaltung verschafft sich einen Überblick über die Barrierefreiheit der 29 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus bestehenden Flüchtlingsunterkünfte und belegt die barrierefreien / -armen Unterkünfte gezielt mit Geflüchteten, die auf diese Unterkünfte angewiesen sind. 3 Standardisiertes Verfahren für die Koordination des Umzugsmanagements. 4 Das über das „Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderung“ angeregte und im Bürgerzentrum Deutz und darüber hinaus auch im Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) angewandte „Peer Counceling“ (Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung / Geflüchtete beraten Geflüchtete) soll fortgesetzt und gestärkt werden. 5 Adaption des Berliner Netzwerkes für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge Workshop 05 (grün): Geflüchtete mit psychischen Belastungen/ Traumaerfahrungen Empfehlungen 1 2 3 4 Transparente Ansprechpartner Die Ansprechpartner vor Ort müssen für alle vor Ort Lebenden und Tätigen bekannt sein. Hierzu zählen insbesondere Kultur- und Sprachmittler, psychosoziale und NotfallAnsprechpartner in bedarfsdeckender Anzahl, aber auch feste Ansprechpartner zu bestimmten Fragen für das Personal. Wichtig ist, dass zum Beispiel in Unterkünften nicht nur der Sicherheitsdienstleister nachts ansprechbar ist, sondern auch Fachpersonal, insbesondere für den Kreis der traumatisierten Geflüchteten. Unabhängig von der Unterbringung in Heimen, ist das gleiche Angebot an Ansprechpartnern und der Zugang zu diesen auch für anderweitig Unterbrachte sicherzustellen. Informationsveranstaltungen, Flyer und Aushänge in verschiedenen (Mutter-)Sprachen sind eine Möglichkeit zur Aufklärung über das vorhandene Angebot und wie hierauf zugegriffen werden kann. Vernetzung Eine Vernetzung aller im Hilfssystem Tätigen ist wünschenswert. Hierfür bedarf es der Schaffung entsprechender Strukturen inklusive Steuerung und Koordination. Der Informationsfluss muss stadtweit vereinheitlicht werden. Dazu braucht es Standards. Wichtig ist, dass alle unterschiedlichen Unterbringungskonzepte mit berücksichtigt und eingebunden werden und auch eine Strategie für die Nachbetreuung über die Zeit des Aufnahmeverfahrens/Asylverfahrens hinaus besteht. Identifikation Zur Identifikation der Zielgruppe ist es notwendig, ausreichend Struktur in der Qualität wie der Quantität zu haben; mehr hierzu in den spezifischen Handlungsempfehlungen weiter unten. Hierzu zählen Fach- und Clearingstellen (unabhängig vom Aufnahme- und Asylverfahren), ambulante Anlaufstellen, regelmäßige Therapeutengespräche/Angebote, Einzelfallkonferenzen, die Beibehaltung räumlicher Bezüge, der Abbau von Kommunikationsschwierigkeiten durch eine verbesserte Verständigung und die Lösung von Sprachbarrieren. Infoveranstaltungen und Fragebögen in den unterschiedlichen (Herkunfts-)Sprachen können ein weiterer Ansatz sein, über die Thematik Traumatisierung und Hilfsmöglichkeiten zu informieren und eine Identifikation erleichtern bzw. auch die Zielgruppe selbst aufklären. Quantität 30 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 5 Unter der Handlungsempfehlung der Quantität wird verstanden, dass bereits bestehende themenspezifische Angebote bedarfsdeckend ausgeweitet, aber auch neue Instrumente bedarfsdeckend eingeführt werden. Das können unter anderem eine ausreichende Ausstattung mit Personal und Räumen, aber auch beispielsweise eine ausreichende Anzahl von Therapiemöglichkeiten und der Zugang zu solchen und anderweitigen Diensten sein. Qualität Die Handlungsempfehlung Qualität ist differenziert zu betrachten. Einerseits bezieht sich der Aspekt auf die Geflüchteten selbst, andererseits auf die hauptamtlich wie ehrenamtlich Mitarbeitenden, die in diesem Themenbereich unterwegs sind. Hauptamtliche Mitarbeitende müssen ausreichend für die Thematik aus- und fortgebildet sein/werden. Für Ehrenamtliche sind mehr (teils niederschwellige) Qualifizierungen notwendig. Die Gruppe der Geflüchteten wird bislang außer Acht gelassen. Hier liegt eine wertvolle Ressource, die genutzt werden kann. Eine Stärkung der Selbsthilfe und Selbstorganisation ist wünschenswert. Hierzu zählt auch, die Geflüchteten wertschätzend miteinbinden und zu qualifizieren. Ein Instrument hierzu könnten in einem ersten Schritt Infoveranstaltungen in den jeweiligen (Herkunfts)Sprachen sein oder auch Fragebögen, um Interessen und individuelle Potenziale zu eruieren. Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Sensibilisierung der Beteiligten, aber auch der Gesamtbevölkerung über die Diversität der Geflüchteten ist ein weiterer Punkt, der mit dazu beiträgt, die einzelnen Schutzbedarfe zu erkennen und mit ihnen umzugehen. Workshop 06 (rosa): Menschen mit LSBTI-Hintergrund: Sicheres Wohnen – von der Theorie zur Umsetzung am Beispiel einer schwulen Wohngemeinschaft in Hannover Empfehlungen 1 2 3 4 5 Sicherer Raum: Es sollen Schulungsangebote entwickelt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit den Geflüchteten arbeiten, sollen an den Fortbildungsmaßnahmen, die speziell auch die Bedürfnisse des Personenkreises LSBTI berücksichtigen, teilnehmen. Anonyme sichere Unterkunft: Den Geflüchteten aus dem Personenkreis der LGBTI sollen anonyme, dezentrale Wohneinheiten angeboten werden. Es gibt bereits ein Wohnprojekt beim Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) für 5 Personen, weitere Wohneinheiten sollen in Kürze zur Verfügung stehen. Die Umsetzung wurde bereits in der StadtAG LST am 15.12.2016 erläutert und durch eine Pressemitteilung der Stadt Köln veröffentlicht. Kompetenter Betreuungs-Verein: Die LGBTI-Geflüchteten sollen kompetent betreut werden. Dazu arbeitet die Verwaltung eng mit den Organisationen der LGBTI-Community zusammen. Es gibt bereits einen runden Tisch bei 56, an dem Aidshilfe Köln, Rubicon e.V, Rainbow-Refugees und die Fachstelle für LST mitwirken. Sensibilisierte Ansprechpartner: Bei der Stadt Köln sollte eine Stelle für sensibilisierte Ansprechpartner eingerichtet werden, die die Bedürfnisse der LGBTI-Geflüchteten kennt und diese bei Problemen unterstützt. Nach Wunsch des Workshops sollte diese bei der Fachstelle für LST angesiedelt werden. Gesamtkonzept Stadt Köln: Es soll ein Gesamtkonzept der Stadt Köln für alle besonders schutzbedürftigen Geflüchteten entwickelt werden. Das Konzept soll als Richtschnur für alle besonders Schutzbedürftigen gelten. 31 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Workshop 07 (hellblau): Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften Empfehlungen 1 2 3 4 5 Feststellung der Schutzbedürftigkeit: Die Mindeststandards verpflichten zur Prüfung des besonderen Schutzbedarfes. Im Falle von Schwangeren bedarf es eines systematischen Vorgehens zur Identifikation: 1. Sehen 2. Hören 3. Screening (Schwangerschaftstest) auf freiwilliger Basis für jede Frau zugänglich und kostenfrei möglich. Bei Neugeborenen handelt es sich definitionsgemäß um ein Kind nach der Geburt bis zu einem Alter von 4 Wochen. Sie haben aufgrund ihres Alter und ihrer erhöhten Vulnerabilität auch ohne Prüfung einen besonderen Schutzbedarf. Hier bedarf es keinerlei besonderer Instrumente zur Identifikation. Verabschiedung der Mindeststandards: In der 2.Handlungsempfehlung wird ausdrücklich empfohlen sich bezüglich der Ansprüche an den Belegungsbedarf und dem damit verbundenen Belegungsmanagement an den verabschiedeten Mindeststandards zu orientieren bzw. diese umzusetzen - Hauptziel: keine Unterbringung von Schwangeren oder Familien mit Neugeborenen in Notunterkünften - alternativ: Wahrung der Privatsphäre (Rückzugsraum in NU), Erhöhung des Betreuungsschlüssels, Personalausstattung verbessern (Hebammen, Kinderkrankenschwestern), selbstbestimmtes Kochen für Schwangere ermöglichen Abgeschlossene Wohneinheiten: Darunter wird verstanden, dass es sich hierbei um die einzige Alternative zur Deckung des Schutzbedarfes handelt Personal/Rahmenbedingungen: Hier ist gemeint, das ausreichend Personal zur Verfügung stehen bzw. die Rahmenbedingungen es ermöglichen sollten, dass - Dolmetscherdienste gewährleistet sind, - Gynäkologen sowie Hebammen für die Vor- und Nachsorge der Schwangeren zur Verfügung stehen , - Geburtskliniken und Kinderärzte (kurze Wege, gute Erreichbarkeit, Gewährleistung der Vorsorgeuntersuchungen), - Schwangerenberatung und Geburtsvorbereitungskurse sowie - Beratung in rechtlichen Fragen rund um und nach der Geburt ermöglicht werden Dolmetscher/Aufklärungsarbeit/Supervision: Hierunter wird verstanden, dass der Übersetzungspool der Stadt, der VideoDolmetscher oder auch andere Dolmetscherdienste stärker genutzt bzw. ausgebaut werden sollten. Zudem gibt es einen großen Bedarf an Aufklärungsarbeit z. Bsp. im Bereich Sexualität, Verhütung und in gynäkologischen Fragen. Es sollte angestrebt werden, betreiberunabhängig eine externe Beschwerdestelle mit fachlicher Expertise zu implementieren und eine Möglichkeit der Supervision gegeben werden. 32 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Aktualisierung: Was konnte seit der Tagung bis Stand 13.01.2017 bereits umgesetzt werden? Workshop 1: Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge Ratsbeschluss zu Mindeststandards am 20.12.2016 zu den Themen Betreuungsschlüssel, Stärkung des Ehrenamts, Medizinische Versorgung, Barrierefreiheit Gewaltschutzkonzept: Abschluss einer Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung zwischen dem Amt für Wohnungswesen, den beauftragten Betreuungsträgern und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie entsprechende Fortbildungen Handlungsleitfadens zum Thema „Häusliche Gewalt“: Gemeinsam mit dem Kölner Netzwerk gegen häusliche Gewalt und dem Amt für Wohnungswesen wurde ein Handlungsleitfaden für Fachkräfte der Sozialen Arbeit in Flüchtlingseinrichtungen erarbeitet. Der Handlungsleitfaden bietet Informationen und Handlungsempfehlungen wie beim Auftreten häuslicher Gewalt zu reagieren ist. Fortbildungen hierzu sind geplant. Schulpflicht: Bislang sind über 60% der in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Flüchtlingskinder zwischen 3 und 6 Jahren institutionell versorgt. Nicht versorgte Kinder werden von Heimleitungen an die zentrale Betreuungsplatzvergabe gemeldet (Stufenkonzept des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in Kooperation mit dem Amt für Wohnungswesen), „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ über das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit Geldern des LVR Workshop 2: Verfahrensberatung der UMF in Aachen Identifizierung und Deckung individueller Bedürfnisse Für alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), für die das Jugendamt Köln eine dauerhafte Zuständigkeit erhält, wird eine individuelle Hilfeplanung durch speziell dafür zuständige Fachkräfte des Jugendamtes durchgeführt. In diesem Zusammenhang erhalten die UMA die gleichen bedarfsgerechten Hilfsangebote, wie alle anderen Empfänger von „Hilfen zur Erziehung“ in der Stadt Köln. Unterbringung über das 18. Lebensjahr hinaus Alle UMA, die eine Hilfe des Jugendamtes Köln erhalten, haben die Möglichkeit nach § 41 SGB VIII eine Hilfe über das 18.Lebensjahr hinaus zu beantragen. Das Jugendamt prüft und bescheidet jeden dieser Anträge im Rahmen der individuellen Hilfeplanung. Vernetzungsstruktur Das Jugendamt Köln koordiniert bereits seit mehreren Jahren einen Arbeitskreis in dem Fachkräfte von Wohn- und Beratungsangeboten für Flüchtlingsjugendliche, des Jugendamtes, der Vormundschaft, des kommunalen Integrationszentrums und des Ausländeramtes die Möglichkeit des Fachaustausches auch zur Weiterentwicklung von Hilfsangeboten haben. Hierzu gehört auch die Planung und Durchführung regelmäßiger Fachtagungen und von Fortbildungsangeboten. 33 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Workshop 3: Geflüchtete Frauen – zum Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen und besonderer Schutzbedürftigkeit Erweiterung der Unterbringungsressourcen für alleinerziehende und allein reisende Frauen:  Einrichtung eines weiteren gesonderten Frauen-Flures in einer Notaufnahme (34 Plätze)  Nutzung eines Hotels ausschließlich für diesen Personenkreis (42 Plätze)  Bau einer mobilen Wohnanlage mit guter Infrastruktur und kinderfreundlicher Lage (80 Plätze)  Ein weiteres Wohnheim ausschließlich für alleinerziehende und allein reisende Frauen und die Nutzung eines weiteren Beherbergungsbetriebes nur für Frauen können voraussichtlich innerhalb des nächsten Monats belegt werden. Aufstockung der Flüchtlingsberatungsstellen um eine halbe Stelle; Politischer Beschluss Haushalt 16/17- Umsetzung Ende 2016, u.a. für agisra Beratungsstelle für Frauen Workshop 4: Geflüchtete mit Behinderung Siehe Ratsbeschluss Mindeststandards, 20.12.2016 Wohnhäuser, die nach den Vorschriften der Landesbauordnung erbaut wurden und somit barrierearm sind, konnten angemietet bzw. fertig gestellt werden. Hierin wurden bevorzugt Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf, darunter selbstverständlich auch Familien, in denen behinderte Familienmitglieder leben, versorgt. Der Behindertenbeauftragte begleitet in Kooperation mit dem Amt für Wohnungswesen ein Forschungsprojekt der TH Köln, in dem Unterbringungsressourcen für Flüchtlinge auf barrierearmut überprüft werden Workshop 5: Geflüchtete mit psychischen Belastungen/ Trauma Erfahrungen – Wie erkennen und was dann? Die Qualifizierung von Ehrenamtlichen wird zunehmend über KOMM-AN gestärkt. Eine Qualifizierung von Lehrkräften bietet das Kommunale Integrationszentrum bereits an. Aktuell wird eine Abfrage zur Sozialen Arbeit in Flüchtlingsunterkünften vorbereitet. Sich daraus ergebender Qualifizierungsbedarf soll bedarfsgerecht sukzessive gedeckt werden. Workshop 6: Menschen mit LSBTI-Hintergrund: Sicheres Wohnen – von der Theorie zur Umsetzung am Beispiel einer schwulen Wohngemeinschaft in Hannover Es gibt bereits ein Wohnprojekt beim Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) für fünf Personen, weitere Wohneinheiten sollen in Kürze zur Verfügung stehen. Die Umsetzung wurde bereits in der StadtAG LST am 15.12.2016 erläutert und durch eine Pressemitteilung der Stadt Köln veröffentlicht. Für alle Sozialarbeiter/innen beim Amt für Wohnungswesen sind Fortbildungen durch rubicon konkret geplant. 34 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus Workshop 7: Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften Siehe Ratsbeschluss Mindeststandards Für die Notunterkünfte des DRK stehen seit 09/2016 zwei halbe Hebammenstellen zur Verfügung. Hebammen übernehmen seit Einstellung einen Teil der Aufklärungsarbeit, außerdem war die (Abteilung für sexuell übertragbare Erkrankungen) Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit der Stadt Köln in Sachen Aufklärungsarbeit zum Thema sexuell übertragbare Erkrankungen und Verhütung zwischen Oktober und Dezember 2016 bereits aktiv. 35