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Auszug aus der Niederschrift StadtAG Behindertenpolitik 12092016 zu TOP 2-1 Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Auszug aus der Niederschrift StadtAG Behindertenpolitik 12092016 zu TOP 2-1 Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
16.04.17, 03:43
Aktualisiert
24.01.18, 05:04

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Inhalt der Datei

Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: (0221) 221-22822 Fax : (0221) 221-6627497 E-Mail: angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de Datum: 01.03.2017 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 12.09.2016 öffentlich 2 Gespräch und Vorträge 2.1 Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung hier: Beratungsstellen für Menschen mit Lernschwierigkeiten Herr Steinbach und Frau Kinnen erläutern einleitend, dass die Menschen mit geistiger Behinderung die Bezeichnung „geistig behindert“ für sich ablehnen. Daher haben sich die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und alle Organisationen, mit denen zusammengearbeitet wird, darauf geeinigt, generell den von diesem Personenkreis gewünschten Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ zu verwenden. Dies entspricht nicht der Begriffsdefinition des SGB IX. Daher sind alle gebeten, ggf. nachzufragen, welche Personengruppe im Zweifelsfall gemeint ist. Es tragen vor: KoKoBe Südstadt - Frau Kerstin Kinnen, KoKoBe Longerich – Herr Bernhard Goltsche, IFD - Integrationsfachdienst für Menschen mit einer körperlichen und geistigen Behinderung - Frau Rike Goller und Lebenshilfe Köln e. V. – Frau Stefanie Overbeck.1 Auf Nachfrage von Herrn Krämer erläutert Frau Goller, dass die Zuweisung zur Beratung an den IFD als Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben durch Zuweisung durch die Agentur für Arbeit erfolgt und zunächst auf 9 Monate begrenzt ist. Nach 9 Monaten wechselt der Beratungsdienst und kann danach immer wieder neu aufgegriffen werden. Sie bestätigt die Einschätzung von Herrn Krämer, dass die Personalausstattung für diese Beratungen nicht ausreicht und insgesamt Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung fehlen. Auf die Nachfrage von Frau Hoyer zur Personalausstattung und Finanzierung der Beratung durch die Lebenshilfe teilt Frau Overbeck mit, dass die Lebenshilfe sich 1 Die Vortragsunterlagen sind im Ratsinformationssystem als Anlage zur Einladung bzw. zur Niederschrift veröffentlicht. überdies durch Spenden und Vereinsmittel finanziert. Da der Beratungsbedarf sehr hoch ist, werden viele Beratungen auch von anderen Bereichen der Lebenshilfe mitübernommen. Zudem gibt es eine Warteliste. Die Wartezeit beträgt zurzeit drei Wochen. Herr Intveen stellt fest, dass er bei den drei Beratungsstellen eine chronische Unterversorgung mit Geld und Personal gegeben sieht. Die Relation der von den drei Organisationen durchgeführten Beratungen mit den tatsächlich finanzierten Beratungsstellen dokumentiere diesen Mangel eindeutig. Zudem muss der Lebenshilfe e.V. die knappen personellen Ressourcen zur Spendenakquise verwenden, die dann nicht nur bei den Beratungen fehlen. Herr Steinbach und Frau Kinnen stellen vor, wie sich die Menschen mit Lernschwierigkeiten eine optimale Beratung vorstellen. Diese Beratung soll auch zu Themen angeboten werden, die die drei Kölner Beratungsstellen für Menschen mit Lernschwierigkeiten nicht abdecken. Beratungsbedarf besteht zum Beispiel zu den Themen Wohnen und Schulden, aber auch zu vielen anderen Themen. Diese sind in dem Dokument „Beratung in Leichter Sprache“ aufgeführt (siehe Anlage). Der Bedarf ergibt sich, weil immer mehr Menschen mit Lernschwierigkeiten selbstständig in den verschiedensten Wohnformen leben und damit auch mit Alltagsproblemen konfrontiert werden, die in der Vergangenheit so nicht auftraten. Da sich aber die anderen Beratungsstellen im Umgang mit den Menschen mit Lernschwierigkeiten schwer tun, wünschen sich die Menschen mit Lernschwierigkeiten und die drei Beratungsstellen für Menschen mit Lernschwierigkeiten, dass sich die allgemeinen Beratungsstellen auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten öffnen. Sie wünschen sich zudem eine Vernetzung aller Beratungsstellen, damit eine optimale Beratung möglich ist. Herr Wydra berichtet aus seiner Tätigkeit als Sozialraumkoordinator, dass so gut wie alle Beratungsstellen unterfinanziert sind. Da die Finanzierung nicht sichergestellt ist, ist es für die meisten Beratungsstellen sehr schwierig sich zu öffnen. Eine Vernetzung der vorhandenen Angebote wäre aber sinnvoll. Er wird daher mit der KoKoBe Longerich Kontakt aufnehmen. Frau Schmerbach regt an, dass die Verbesserung der Beratungsstruktur und die Vernetzung der Beratungsstellen auch von der Politik aufgegriffen werden sollten. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet den Behindertenbeauftragten darum, die KoKoBe, den IFD und die Lebenshilfe zu einem Gespräch einzuladen. In dem Gespräch soll gemeinsam überlegt werden, wie die allgemeinen Beratungsstellen Menschen mit Lernschwierigkeiten besser beraten können. In dem Gespräch soll es auch um das Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik gehen. Das Handlungskonzept ist ein Papier. Darin steht, was für Menschen mit Behinderung in Köln besser werden soll. Auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Zu dem Handlungskonzept gibt es eine 2. Fortschreibung. Das bedeutet, es gibt eine neue Bearbeitung des Handlungskonzeptes. In dem Gespräch soll auch überlegt werden, wie man das Konzept gut umsetzen kann. Das Gespräch soll Anfang 2017 stattfinden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen