Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln_Stand 05.02.17.pdf
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Erstellt
16.04.17, 03:46
Aktualisiert
24.01.18, 05:05
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Sachstandsbericht Datenschutz
bei der Stadt Köln (Febr. 2017)
1
Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Inhalt:
Einleitung
I.
Organisationsstand/ Verantwortlichkeiten im Datenschutz
II.
Aufgabenstand/ -verteilung (bis 2015/ 2016)
III.
Qualitätsstand Datenschutz und IT-Sicherheit
IV.
Operative Kennzahlen des behördlichen Datenschutzbeauftragten
V.
Aufgaben und Aufgabenschwerpunkte in Bewegung (Entwicklung)
1. Vorabkontrollen Videoüberwachung
2. Prüfung von Verträgen zur Datenverarbeitung im Auftrag
3. Digitalisierung der Verwaltung (eGovernment und eAkten)
4. Datenschutzschulungen
5. Altverfahren überprüfen
6. Dienststelleninterner/ dezentraler Datenschutz
VI.
Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung der EU und Vorschlag zum
Umsetzungsprozess in der Stadtverwaltung Köln
Fazit/ Ausblick
Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Einleitung
Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein
Grundrecht, hier das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entwickelt aus dem
sog. „Volkszählungsurteil“ von 1983. Danach kann der Betroffene grundsätzlich selbst
darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt. Dieses
Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt.
Dagegen wurde in den meisten Landesverfassungen eine Datenschutzregelung aufgenommen, so u.a. auch in Nordrhein-Westfalen (Art. 4 Abs. 2 LV NRW), wonach
„Jeder Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten [hat]. Eingriffe sind nur
in überwiegendem Interesse der Allgemeinheit auf Grund eines Gesetzes zulässig“.
Die konkretisierende Umsetzungsnorm u.a. für die Gemeinden – somit auch für die
Stadtverwaltung Köln – ist das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
sowie weitere spezialgesetzliche Regelungen des Landes und Bundes (z.B. Bundesdatenschutzgesetz und Sozialgesetzbücher).
Für die Stadt Köln wird nunmehr erstmals seit Einrichtung der Funktion eines Beauftragten für den Datenschutz – mit alleiniger Aufgabenstellung in dieser Funktion im
Jahre 2002 - ein konzentrierter und systematischer Sachstandsbericht vorgelegt, der
umfassend und übersichtlich den bestehenden (Ist-) Zustand sowie die aktuellen Entwicklungstendenzen im Bereich des Datenschutzes bei der und für die Stadtverwaltung Köln beschreibt.
Dies geschieht vor dem Hintergrund wachsender Bedeutung des Themas Datenschutz: Bürgerinnen und Bürger werden einerseits nicht zuletzt angesichts zunehmender technisierter Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten z.B. durch Internetnutzung, E-Mail, Mobiltelefonie, Videoüberwachung und elektronische Zahlungsmethoden sensibler und hierbei durchaus auch misstrauisch gegenüber staatlichen
Institutionen und privaten Unternehmen. Auf der anderen Seite steht dieser Entwicklung eine gewisse Gleichgültigkeit von Teilen der Bevölkerung gegenüber, in deren
Augen der Datenschutz keine oder nur geringe praktische Bedeutung hat. Sorglos
werden hier zum Teil immense Datenmengen in Quantität und Qualität an Leistungsanbieter im Internet oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Smartphones abgegeben.
Interesse und Bedarf an personenbezogenen Informationen haben in diesem Zusammenhang sowohl staatliche Stellen als auch private Unternehmen. Auch die
Stadtverwaltung Köln erfasst und verarbeitet tagtäglich größte Mengen an Daten im
Rahmen der sog. „Leistungsverwaltung“, so bei der Gewährung von Sozial- und Jugendhilfeleistungen, dem Betrieb von Schulen und Kindertagesstätten oder dem Angebot von Bibliotheken. Aber auch beim Vollzug der „Eingriffsverwaltung“, bei der die
Stadtverwaltung im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig wird (hier z.B. Verkehrs- und
Ordnungsüberwachung), werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und
ggf. an andere Stellen weitergeleitet.
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Aktualität gewinnt das Thema Datenschutz derzeit insbesondere auch bei der Diskussion um eine Ausweitung der Videoüberwachung. Die Vorfälle der Kölner Silvesternacht 2015 und die terroristischen Anschläge insb. auch in Deutschland führen dazu,
dass die Akzeptanz und die gesetzlichen Grenzverläufe der Zulässigkeit optischer
Beobachtungen immer wieder durch die verantwortlichen Behörden, die Öffentlichkeit
und die Medien kritisch hinterfragt und auch verschoben werden. Im Rahmen der
Ausübung des Hausrechtes werden bei der Stadtverwaltung Köln in diesem Zusammenhang u.a. Museen, städtische Verwaltungsgebäude und Flüchtlingsunterkünfte
elektronisch beobachtet.
Der Wesenskern des Datenschutzrechts besteht in allen Fällen darin, die Machtungleichheit zwischen Institutionen und Einzelpersonen unter Regeln basierte Bedingungen zu stellen, also buchstäblich ausgleichend „Augenhöhe“ zu gewährleisten.
Der Datenschutz soll der in der zunehmend digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum sog. „gläsernen Menschen“, dem Ausufern
staatlicher Überwachungsmaßnahmen und der Entstehung von Datenmonopolen von
Privatunternehmen entgegenwirken.
Der behördliche Beauftragte für den Datenschutz ist in dieser Aufgabe gleichzeitig
„Anwalt der Betroffenen“ (in konkreten Beschwerdefällen), Berater für die städtischen
Mitarbeiter/ innen in Datenschutzfragen sowohl in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten als auch als Träger von eigenen Beschäftigtenrechten, Funktionsträger originär
eigener Aufgaben (z.B. datenschutzrechtliche Freigaben bei der Einführung von ITFachverfahren) sowie Überwachungs- und Kontrollorgan zur Einhaltung des Datenschutzes. Parallel berät er die Hierarchieebenen innerhalb der Stadtverwaltung von
der Oberbürgermeisterin über die Fachbeigeordneten und alle Leitungsfunktionen in
den Fachdienststellen bei der Sicherstellung des Datenschutzes.
Vor diesem Hintergrund ist die Gewährleistung eines funktionierenden Datenschutzes
in den Dienststellen und Fachämtern sowie die Einrichtung und Vorhaltung eines weisungsfrei handelnden Datenschutzbeauftragten von entscheidender Bedeutung für
eine insoweit rechtssicher handelnde Stadtverwaltung Köln.
Der nachfolgende Bericht beschreibt den derzeitigen (Ist-) Zustand des Datenschutzes bei der Stadtverwaltung Köln: aufgezeigt wird die geregelte Organisationstruktur
und Verteilung der Verantwortlichkeiten (s. Ziff. I), eine Übersicht über den Aufgabenbestand (Ziff. II), eine Einordnung des Qualitätszustandes (Ziff. III) sowie eine Auswahl operativer Kennzahlen zum Handeln des behördlichen Datenschutzbeauftragten
(Ziff. IV).
Im Weiteren wird dargestellt, wie sich – auf der Grundlage des beschriebenen Aufgabenbestandes – Tätigkeiten und Aufgabenschwerpunkte tendenziell entwickeln (s.
Ziff. V). Besonderes Augenmerk wird hierbei gelegt auf die Regelungen der seit Mai
2016 in Kraft getretenen und ab Mai 2018 verbindlich anzuwendenden Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und deren Auswirkungen auf die
Stadtverwaltung Köln verbunden mit einem Vorschlag zur operativen Umsetzung dieser Vorgaben (Ziff. VI).
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
I.
Organisationsstand/ Verantwortlichkeiten im Datenschutz
Die „Dienstanweisung Datenschutz für die Stadtverwaltung Köln“ in ihrer Fassung
vom 12.09.02 (DA Datenschutz) regelt, dass die Beschäftigten und Leiter/innen der
städtischen Dienststellen, Eigenbetriebe sowie eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
für die Einhaltung der geltenden Vorschriften über den Datenschutz zuständig und
verantwortlich sind (s. § 6 DA Datenschutz).
Im Rahmen der zentralen Wahrung des Datenschutzes bei der Stadtverwaltung obliegt dem behördlichen Beauftragten für den Datenschutz neben originären Aufgaben
wie z.B. der Vorabkontrolle bei der Inbetriebnahme von IT-Fachverfahren (inkl. Führung dazugehöriger Verfahrensverzeichnisse) und Videoüberwachungsanlagen sowie
die Durchführung von Schulungen auch die Hinwirkungspflicht auf die Einhaltung der
entsprechenden allgemeinen Regelungen nach dem DSG NRW, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie bereichsspezifischen Rechtsvorschriften des Bundes
oder Landes. Detailliert ergeben sich die Aufgaben und Befugnisse aus § 32a DSG
NRW (s. auch § 9 DA Datenschutz).
Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen haben einen eigenverantwortlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, weil zum Zeitpunkt der Funktionsübertragung als behördlicher Datenschutzbeauftragter im Jahr 2002 bereits absehbar war,
dass diese Aufgaben aufgrund der eingesetzten personellen Ressourcen (1 Stelle)
zentral nicht leistbar waren.
Zur Gewährleistung des dezentralen Datenschutzes haben die Leiter/innen der Fachdienststellen mindestens einer Person die Aufgabe, die Vorgaben des Datenschutzes
vor Ort umzusetzen, übertragen (s. § 7 DA Datenschutz).
Die sich aus diesen Regelungen ergebende Verantwortungsdarstellung für die Stadtverwaltung Köln in Sachen Datenschutz ergibt sich aus der beigefügten Anlage 1.
II.
Aufgabenstand/ -verteilung (bis 2015/ 2016)
Zu Mitte Sept. 2015 erfolgte nach vorhergehendem intensivem Wissenstransfer und
Absolvierung einer Zertifizierungsschulung eine geregelte Übergabe durch den langjährigen Beauftragten für den Datenschutz, Herrn Powalka an seinen Stellvertreter
Herrn Fricke. Seit 01.06.16 werden die Aufgaben konzentriert durch den Stellennachfolger wahrgenommen.
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Für den Zeitpunkt Ende 2015 stellt sich die Verteilung der Aufgabenschwerpunkte des
zentralen Datenschutzes wie in Anlage 2 aufgeführt dar.
Besonderes Gewicht lag – nach Aufbau datenschutzrechtlicher Grundlagen bis Mitte
der 2000`er Jahre – in der vergangenen Dekade bis 2015 auf der Begleitung und datenschutzrechtlichen Freigabe im Rahmen der Inbetriebnahmen von Fachverfahren
mit personenbezogenen Daten in den Dienststellen (35%), der Planung und Durchführung von zum Teil flächendeckenden Schulungen zu allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzregelungen (20%) sowie der Beratung bei Fragen und Themenstellungen datenschutzrechtlicher Art aus der Verwaltung und durch Bürgerinnen
und Bürger (insgesamt 30%).
Der hohe Prozentsatz bei der „Beratung der städtischen Dienststellen und Beschäftigten“ (25%) ist der Tatsache geschuldet, dass immer wieder neue datenschutzrechtliche Fragestellungen aufgeworfen werden (z.B. Regelungen für mobiles Arbeiten, Auflegen und Vertreiben von Newslettern, Zusammenführen von Flüchtlingsdaten), die
bei den Fachämtern sowie den Mitarbeitern/ innen im Rahmen der täglichen Aufgabenerfüllung aufgrund der zum Teil schwierigen Rechtsmaterie spürbaren Beratungsbedarf erzeugen.
Den Zeitraum seit 2002 betrachtend ist anzumerken, dass sowohl der Aufgabenumfang als auch die Anforderungen an die Qualität der Aufgabenerledigung stetig gestiegen sind. Dies insbesondere durch die Einführung datenschutzrechtlicher Prüfprozesse - hier (Vorab-) Kontrollen und Freigaben von IT-Fachverfahren, Videoüberwachungen an städtischen oder städtisch genutzten Gebäuden sowie der externen Verarbeitungen städtischer Daten im Auftrag -, durch die insgesamt wachsende Anzahl
von einzuführenden technikunterstützen Verarbeitungsverfahren sowie die festzustellende deutlich erhöhte Sensibilität von Beschäftigten sowie Bürgerinnen und Bürgern
in Sachen Datenschutz.
Um diesen intern und extern implizierten Anforderungen gerecht zu werden ist - vor
dem Hintergrund der im Umfang von einer Stelle bestehenden Ressourcenaufstellung
für das Thema Datenschutz - permanent der Ausgleich von berechtigten Interessen
der anstehenden Aufgaben zu finden, das heißt, die Aufgaben konnten und können
nur durch Prioritätensetzung und entsprechende zeitliche Verschiebungen wahrgenommen und gewährleistet werden, zum Teil eine verminderte Reaktionsgeschwindigkeit in Kauf nehmend.
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
III.
Qualitätsstand Datenschutz und IT-Sicherheit
Datenschutz und IT-Sicherheit sind zwei Seiten derselben Medaille: Nur wenn die ITSysteme, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind, entsprechend geschützt werden, ist auch der Datenschutz sichergestellt, sprich: es gibt keinen Datenschutz ohne Datensicherheit!
Die Stadtverwaltung Köln trägt dieser Prämisse Rechnung, indem sie die zwei Funktionen Beauftragter für den Datenschutz (OB/7) sowie IT-Sicherheitsverantwortlicher
(12/1) geschaffen und an jeweils organisatorisch prominenten Positionen im Hierarchiegefüge als Referat im OB-Büro - mit unmittelbarer Anbindung an den/ die Oberbürgermeister/ in - bzw. als Stabstelle im Amt für Informationsverarbeitung (12) angebunden hat. Darüber hinaus werden im Amt für Informationsverarbeitung die notwendigen Ressourcen vorgehalten, um u.a. einen sicheren Betrieb der IT-Technik in der
Stadtverwaltung Köln aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang wurden Regelungen getroffen, die als „IT-Sicherheitspolitik“ für die Stadtverwaltung detailliert die Sicherheitsgrundsätze mit Schutzzielen
und Schutzprinzipien beschreibt, Verantwortlichkeiten über die Hierarchieebenen hinweg festlegt und einen kontinuierlichen Kontrollprozess etabliert. Die „Dienstanweisung Datenschutz für die Stadtverwaltung Köln“ legt ergänzend fest, wie die Umsetzung datenschutzrechtlicher Regelungen vorzunehmen ist.
In der Infrastruktur der städtischen Informationsverarbeitung werden in diesem Zusammenhang regelmäßige Penetrationstests durchgeführt. Hierunter wird die Prüfung
der Sicherheit möglichst aller Systembestandteile und Anwendungen eines Netzwerks- oder Softwaresystems mit Mitteln und Methoden verstanden, welche ein Angreifer (ugs. "Hacker") anwenden würde, um unautorisiert in das System einzudringen. Penetrationstests ermitteln somit die Empfindlichkeit des zu testenden Systems
gegen derartige Angriffe. Dabei erkannte Sicherheitslücken werden dann umgehend
geschlossen. Die Berichterstattung hierüber erfolgt in den Fachgremien des Rates.
Ebenso hat das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter
der Begrifflichkeit „IT-Grundschutz“ elementare Bedrohungsszenarien für Organisation und Betrieb von Informationstechnik und die damit verbundenen Risiken aufgezeigt. Hierbei werden aus den erkannten Risiken resultierende Sicherungsmaßnahmen empfohlen, um grundsätzlich „ein mittleres, angemessenes und ausreichendes
Niveau“ für den Schutz der Informationsverarbeitung zu gewährleisten.
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Im Rahmen einer qualifizierten Selbstauskunft kann in diesem Zusammenhang anhand von 15 vorgegebenen Maßnahmen mit festgelegten Inhaltskriterien (s. Übersicht
Anlage 3) die Qualität des Datenschutzes in der Darstellung eines Netzdiagramms
visualisiert werden. Der grafische Überblick über die datenschutzrechtliche Maßnahmenerfüllung für die Stadtverwaltung Köln gewährleistet im Abgleich mit der definierten Ideallinie (s. „Maximum 100%“ Erfüllungsquote) eine Einordnung der vorhandenen
Aufgabenqualität bei der Stadt Köln (s. Anlage 4).
Nach der BSI-Systematik sollte für jede aufgeführte Maßnahme ein Wert von mindestens 80% (s. „Soll Minimum“) angestrebt werden. Im Ergebnis sind wesentlich Erfüllungsquoten für die Einzelmaßnahmen von 90 bis 100% festzustellen.
Bei der „Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen und Vorabkontrolle“ (s. M4) sind die
bisher datenschutzrechtlich noch nicht überprüften IT-Fachverfahren berücksichtigt.
Zum einen handelt es sich um sog. „Altverfahren“, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des DSG NRW in 2000 bereits in Betrieb genommen wurden. Die ITsicherheitstechnische Überprüfung erfolgt sukzessive, wenn technische Veränderungen wie z.B. Updates anstehen.
Zum anderen wird derzeit ein Abgleich datenschutzrechtlich freigegebener Fachverfahren im Verfahrensverzeichnis bei dem Beauftragten für den Datenschutz mit den
beim Amt für Informationsverarbeitung gemeldeten und laufenden IT-Anwendungen
vorgenommen, um eine aktuelle Aufstellung über noch ggf. ausstehende Verfahrensfreigaben zu erhalten. Anschließend erfolgt die Erstellung eines Prüfplanes gemeinsam mit dem Amt für Informationsverarbeitung und den zuständigen Fachdienststellen, um die datenschutzrechtliche Vorabkontrolle und Freigabe zeitnah zu gewährleisten.
Die eingeschränkte Bewertung bei „Datenschutzgerechte Löschung/ Vernichtung“ (s.
M15) erklärt sich aus der Tatsache, dass der gesamtstädtisch erforderliche Aktenplan
noch nicht fertiggestellt ist und damit die notwendigen Aufbewahrungs-/ Löschfristen
noch nicht festgelegt werden konnten. Das koordinierende Amt für Personal, Organisation und Innovation (11) ist in diesem Zusammenhang seit längerem in Gesprächen
mit den Dienststellen, um Teilaktenpläne mit entsprechenden Löschungsfristen auf
den Amtsebenen zu erstellen.
Aktuell liegen 31 fertige Teilaktenpläne vor, 43 werden derzeit verhandelt, sieben
Dienststellen sind in den Aufstellungsprozess noch nicht eingestiegen (Stand
04.11.16).
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Festzustellen ist, dass die schleppende Bearbeitung in den Dienststellen mit der hohen Arbeitsbelastung durch die täglichen Fachaufgaben zusammenhängt, wodurch
inneradministrielle Aufgaben wie die Erarbeitung von Teilaktenplänen in der Priorisierung in den Hintergrund geraten.
Ergänzend zu den sukzessiv zu entwickelnden Teilaktenplänen wird sich die zunehmende Anzahl von Dienststellen, die ihre Sachbearbeitung auf eine elektronische Aktenführung umstellen und bei deren Umsetzung u.a. auch explizit Löschungsfristen für
die gespeicherten Fachdaten angegeben werden müssen, die bisher eingeschränkte
Qualitätsbewertung der Einzelmaßnahme (M15) schrittweise positiv verändern.
Das hohe Qualitätsniveau des Datenschutzes bei der Stadt Köln sowie die Abwesenheit von Auffälligkeiten und Skandalen ist hierbei der guten Zusammenarbeit des Amtes für Informationsverarbeitung (12) mit dem IT-Sicherheitsverantwortlichen einerseits und den sensibel aufgestellten Fachdienststellen andererseits zu verdanken.
Die aktuelle Herausforderung besteht darin, den erreichten Standard bei wachsenden
Anforderungen zu sich ausweitenden Aufgabenbestandteilen und insbesondere mit
Blick auf die Umsetzung der Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung der
EU (s. hierzu Ziff. VI und VII) zu erhalten sowie eingeschränkte Qualitätsbewertungen
unterhalb der 80%-Erfüllungslinie - wie beschrieben - zu verbessern.
Darüber hinaus ist gerade in der heutigen Zeit das Thema Datenschutz von besonderer Dynamik geprägt. Stichworte wie z.B. die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und die ausweitende Diskussion zur Videoüberwachung im Rahmen der allgemeinen bundesweiten Sicherheitsdebatte sind Bestandteile dieses Sachstandsberichtes (s. Ziff. 0, III und VI) und führen dazu, dass sich die Organisation der Stadtverwaltung über alle Hierarchieebenen hinweg immer wieder auf neue Themen und Fragestellungen einstellen muss, auf die rechtssichere Antworten gefunden werden müssen.
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IV.
Operative Kennzahlen des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Bisher wurden operative Kennzahlen zur Tätigkeit des Beauftragten für den Datenschutz nicht strukturiert erhoben und dargestellt. In den nachfolgenden Kategorien
wird, in einem ersten Schritt hierzu, mit dem Aufbau eines systematischen Berichtswesens begonnen, welches u.a. wesentlich quantitative Aussagen zu den externen
und internen Kontakten im Rahmen der Aufgabenerledigung des Datenschutzbeauftragten zulässt (Gesamtaufstellung hierzu s. Anlage 5).
Inhaltskategorien dieses Berichtswesens sind:
externe Erfahrungsaustausche des Beauftragten für den Datenschutz
Mitwirkung in städtischen Gremien und Arbeitskreisen
Durchführung von Schulungen
Datenschutzrechtliche Vorabkontrollen/ Freigabeverfahren
(insb. zu IT-Fachverfahren und Datenverarbeitung im Auftrag)
Darüber hinaus wurden insgesamt 28 externe Anfragen und Beschwerden an den
Beauftragten für den Datenschutz gerichtet (Zeitraum 11/2015 bis 01/2017). Neben
einer Vielzahl von Zuständigkeitsweiterleitungen an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bezogen sich die Sachverhalte u.a. auf die Tätigkeiten
des Amtes für Wohnungswesen (56), des Amtes für Personal, Organisation und Innovation (11) und des Amtes für Kinder, Jugend und Familie (51). Vielfache Anfragen erfolgten zum Thema Videoüberwachung des öffentlichen Raumes.
Insgesamt erscheint die im zentralen Datenschutz aufkommende Hinweis- und Beschwerdelage von extern angesichts des Tätigkeitsumfangs der Stadtverwaltung sowohl bei der Leistungs- als auch der Eingriffsverwaltung eher gering zu sein. Die Anzahl der Beschwerden unmittelbar bei den Dienststellen wurde bisher nicht erfasst,
entsprechende Nachfragen von dort bei dem Beauftragten für den Datenschutz sind
bei der Beschreibung des Aufgabenbestandes, hier der Position „Beratung städtische
Dienststellen/ Beschäftigte“, mit enthalten. Die weitere Entwicklung wird beobachtet.
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V.
Aufgaben und Aufgabenschwerpunkte in Bewegung (Entwicklung)
Gegenüber dem unter Ziff. II geschilderten Aufgabenstand und deren Verteilung auf
die vorhandene Stellenkapazität sind nachfolgende zusätzliche Aufwüchse bei bestehenden bzw. neuen Aufgaben festzustellen:
1.
Vorabkontrollen Videoüberwachung
Im laufenden Prüfprozess stehen derzeit konkret die datenschutzrechtlichen
Freigaben für Flüchtlingsunterkünfte (z.Z. 14 Standorte), Kindertagesstätten
(z.Z. acht Gebäude) sowie die von der Stadt betriebenen neun Museen, der
Neubau des historischen Archivs am Eifelwall und der archäologischen Zone am
Historischen Rathaus an. Derzeit laufen hierzu die erforderlichen Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Fachdienststellen.
2.
Prüfung von Verträgen zur Datenverarbeitung im Auftrag
Verstärkt ist festzustellen, dass städtische Dienststellen die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten durch externe Dritte in Anspruch nehmen. Die Liste
der in 2016 datenschutzrechtlich freigegebenen Maßnahmen ist der Anlage 5
(als Teil der operativen Kennzahlen des Datenschutzbeauftragten) zu entnehmen. Kurzfristig stehen u.a. im Amt für Personal, Organisation und Innovation
das Online –Bewerbungsverfahren (eRecruiting), Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (eSchließsystem FW Gummersbacher Str.)
und Amt für Wohnungswesen (Zutrittskontrolle zu Flüchtlingsunterkünften) weitere datenschutzrechtliche Freigaben an. Eine intensive Einbeziehung des Beauftragten für den Datenschutz im Vorfeld ist sichergestellt.
Nach erfolgter datenschutzrechtlicher Vorabkontrolle der Vertragsunterlagen des
Auftragnehmers (incl. der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten) durch den Datenschutzbeauftragten ist durch die zuständige Fachdienststelle das Verfahrensverzeichnis
zu erstellen.
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
3.
Digitalisierung der Verwaltung (eGovernment und eAkten)
Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung und entsprechender Normierung in den eGovernment-Gesetzen des Bundes und der Länder
besteht auch bei der Stadt Köln ein erhöhter Koordinations- und Abstimmungsbedarf bei der Umsetzung von Maßnahmen, wie z.B. der Erstellung einer Rahmendienstvereinbarung mit der Personalvertretung, der Einführung von eAkten
in den einzelnen Fachdienststellen, der Nutzung elektronischer Identifikationsoptionen, ePayment-Angebote sowie der De-Mailnutzung.
Die Datenschutzrelevanz ist in allen diesen Themen gegeben und bedarf daher
entsprechender Begleitung in den städtischen Umsetzungsprozessen durch den
Beauftragten für Datenschutz. Die fortlaufende thematische Einbindung hierzu
erfolgt durch Teilnahme im dezernatsübergreifenden Arbeitskreis eGovernment
(s. hierzu auch Anlage 5).
4.
Datenschutzschulungen
Neben den bisher bereits durchgeführten allgemeinen Datenschutzschulungen
besteht verstärkt Bedarf, sich mit neuen bereichsspezifischen und überwiegend
komplexen Rechtsvorschriften – hier z.B. dem aktualisierten Bundesmeldegesetz - auseinander zu setzen und entsprechende Schulungskonzepte zu entwickeln und anzubieten.
Im Bereich des Sozialdatenschutzes wurde – neben den durch den Datenschutzbeauftragten regelmäßig durchgeführten Schulungen - pilothaft im Amt für
Jugend, Kinder und Familien (51) ein Workshopverfahren initiiert, bei dem, einem Input durch einen externen Fachexperten zur Rechtsmaterie folgend, die
amtsspezifische Umsetzung und nachvollziehbare Visualisierung der Ergebnisse
zur Vermittlung gegenüber den Mitarbeitern/innen insb. des ASD, GSD und der
WJH durch Vorgesetzte vorgenommen wurden. In diesen Prozess war der Datenschutzbeauftragte qualitätssichernd eng eingebunden.
Ähnlich angelegte Verfahren werden derzeit angedacht für die Bereiche Gesundheits- und Mitarbeiterdatenschutz.
Darüber hinaus ist anvisiert, Datenschutzschulungen für Vorgesetzte – hier insbesondere Amtsleiter/innen und Stellvertreter/innen - zu konzipieren und anzubieten.
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Erste Überlegungen zur Professionalisierung der Schulungen im Bereich Datenschutz gehen in Richtung der Einführung von eLearning-Verfahren. Mit diesen
könnten Schulungsinhalte schneller und breiter in die Mitarbeiterschaft getragen
werden. Auch die Nachweisführung darüber, dass Schulungen nicht nur angeboten, sondern auch personenbezogen durchgeführt wurden wäre über eine verbindliche Teilnahmeregelung incl. automatisierter Erteilung der Teilnahmebestätigung möglich.
5.
Altverfahren überprüfen
Zur Beseitigung der niederwertigen Qualitätsbewertung des Datenschutzes (s.
hierzu Ziff. III und Ausführungen zur Maßnahme M15) sind erhöhte Aufwände für
die IT-sicherheitstechnischen Prüfungen der sog. „Altverfahren“ - in Betrieb vor
Inkrafttreten des DSG NRW im Jahr 2000 - sowie die Prüfung der in den Fachdienststellen ggf. bereits laufenden aber datenschutzrechtlich noch nicht freigegebenen Fachanwendungen zu verzeichnen.
6.
Dienststelleninterner/ dezentraler Datenschutz
Im Nachgang zu dem derzeit erfolgenden Terminlauf des Beauftragten für den
Datenschutz mit allen von den Dienststellenleitungen benannten Personen, die
den Datenschutz in der Dienststelle dezentral umsetzen, ist vorgesehen ein- bis
zweimal im Jahr ein Treffen aller dezentral Verantwortlichen mit dem Datenschutzbeauftragten zu organisieren, um neben inhaltlichem Input die Vernetzung
untereinander zu verstärken.
Unabhängig davon werden alle von den Dienststellen – im Rahmen der laufenden Aktualisierung der Meldungen der Fachämter durch den Datenschutzbeauftragten - neu ernannten dezentralen Datenschutzbeauftragten in einem qualifizierten Informationsgespräch auf ihre zukünftige Funktion durch den Datenschutzbeauftragten vorbereitet.
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VI.
Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung der EU und Vorschlag zum
Umsetzungsprozess in der Stadtverwaltung Köln
1.
Auswirkungen der DSGVO
Besondere Bedeutung bei der Betrachtung des sich verändernden Aufgabenfeldes im behördlichen Datenschutz erlangen derzeit die Auswirkungen der EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese ist am 25.05.16 in Kraft getreten
und wird zum 25.05.18 verbindlich anzuwendendes Recht für alle EUMitgliedsstaaten.
Wesentliche Grundlagen aus dem im europäischen Vergleich strikten deutschen
Datenschutzrecht konnten in der vorgelagerten Diskussion der EUBeschlussgremien und letztendlich beim Beschluss der DSGVO erhalten werden. Festzustellen ist derzeit allerdings, dass es im Detail noch deutlich erkennbare Unsicherheiten bei der operativen Umsetzung sowohl auf Bundes- und
Landesebene als auch bei den Kommunen und deren Interessenvertretungen
gibt.
Die DSGVO generiert unmittelbar geltendes Recht, ist also von den Mitgliedsstaaten nicht nochmals zu ratifizieren. Sie enthält Öffnungsklauseln, also Spielräume für nationales Recht (z.B. im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes)
sowie Regelungsaufträge (sog. „Harmonisierungsgebote“), z.B. zur Ausgestaltung der Aufsichtsbehörden, zum Rechtsschutz bei Verhängung von Geldbußen
sowie zu Regelungen für die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit.
Die Öffnungsklauseln beziehen sich u.a. auch auf bestehende bereichsspezifische Regelungen der Mitgliedsländer. So können nach derzeitiger Lesart z.B.
Fachregelungen wie Sozial- und Gesundheitsdatenschutz beibehalten werden.
Daneben müssen andere nationale Regelungen im Rahmen von Normenscreenings/ Rechtsbereinigung auf Vereinbarkeit mit DSGVO geprüft und ggf. angepasst werden. Dies erfolgt durch die zuständigen Innen- und Rechtsressorts von
Bund und Ländern.
Das in diesem Zusammenhang neu zu gestaltende Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG-neu) und die – sofern noch Regelungsspielräume vorhanden – ggf. zu
entwickelnden Landesdatenschutzgesetze werden dann zu Ausführungsgesetzen der DSGVO. Entwürfe für eine BDSG-neu als Umsetzungsgesetz für die
DSGVO liegen bereits vor (zuletzt Kabinettsentwurf v. 01.02.17).
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Über den Arbeitsstand für ein mögliches Landesdatenschutzgesetz NRW liegen
hier bisher keine Erkenntnisse vor.
Konkret wirken sich die Regelungen der DSGVO auf die Stadtverwaltung Köln in
der Weise aus, dass umfassende Rechenschafts- und Dokumentationspflichten
im Zusammenhang mit dem Umgang personenbezogener Daten auferlegt werden, ausgeweitete Informationspflichten gegenüber den Betroffenen zu erfüllen
sind und Verschiebungen von Verantwortlichkeiten zwischen dem Beauftragten
für den Datenschutz und den Fachdienststellen (Verantwortliche) vorgenommen
werden. Parallel dazu erfolgt eine Schwerpunktsetzung innerhalb der Aufgaben
des Datenschutzbeauftragten weg von dem bisherigen Hinwirkungs- hin zu einem verstärkten Überwachungsauftrag.
Es besteht somit die Notwendigkeit, übertragbare datenschutzrechtliche- und ITsicherheitstechnische Regelungen sowie die eingeübten, bewährten Verfahrensweisen beim Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der Stadtverwaltung Köln zu einem DSGVO-konformen Datenschutzmanagement weiter
zu entwickeln.
Zu den v.g. einzelnen sich ändernden Rahmenbedingungen und Vorgaben der
DSGVO ist Folgendes auszuführen:
a) Rechenschafts- und Dokumentationspflichten („Accountability“)
Die umfassenden Rechenschaftspflichten verpflichten die Behörden in dem
Sinn, dass die Rechtmäßigkeit des Handelns aus datenschutzrechtlicher Sicht
jederzeit nachgewiesen werden muss. Es handelt sich hierbei um eine Umkehr
der Beweislast: war die Behörde bisher verpflichtet bei Verstößen nachzuweisen, dass sie rechtmäßig gehandelt hat, ist sie jetzt aufgefordert, diesen Nachweis durch ein funktionierendes Datenschutzmanagement systemimmanent bereits im Vorfeld sicherzustellen. Die DSGVO legt hierbei fest, dass dieser Nachweis jederzeit - also nicht erst bei vermuteten oder tatsächlichen Verstößen und unabhängig vom Vorhandensein/ Tätigwerden eines Datenschutzbeauftragten erbracht werden muss. Verantwortlich für die Vorhaltung und Funktionsfähigkeit dieses Datenschutzmanagementsystems ist die verantwortliche Stelle,
also die hierarchisch gegliederte Verwaltung.
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Wesentliche Bestandteile dieser Nachweis- und Dokumentationspflichten sind
u.a. datenschutz- und IT-sicherheitstechnische Regelungen zu Zuständigkeiten
und Verfahrensabläufen, Regelungen zu meldepflichtigen Datenschutzverstößen
(Sicherheitsvorfälle) gegenüber der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, durchgeführte „Datenschutzfolgeabschätzungen“ und Prüfungen der Verarbeitungstätigkeiten (Datenverarbeitung im Auftrag). Zu beachten
sind hierbei ebenfalls die besonderen Anforderungen der DSGVO an den Einsatz „datenschutzfreundlicher Technologien“ (Privacy-by-Design - Datenschutz
bereits bei der Entwicklung von IT-Verfahren mitdenken und Privacy-by-Default datenschutzfreundliche Voreinstellungen in den IT-Fachverfahren vorsehen) sowie ein IT-Sicherheitsmanagement nach dem „Stand der Technik“.
Explizit fordert die DSGVO ebenso wiederkehrende Wirksamkeitsprüfungen innerhalb des Datenschutzmanagementsystems und dessen Bestandteilen incl.
Überprüfung, Bewertung und Evaluation der Wirksamkeit der zum Schutz der
personenbezogenen Daten getroffenen technischen und organisatorischen
Maßnahmen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.
b) Informationspflichten gegenüber den Betroffenen
An ein Datenschutzmanagementsystem, das mit den Regelungen der DSGVO
konform geht, werden zukünftig erweiterte Informationsanforderungen im unmittelbaren Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern gestellt.
In einer einfachen und verständlichen Sprache sind bei elektronischen oder analogen Antragsverfahren bzw. bei der Nutzung von städtischen Dienstleistungen
(Onlineangebote) die Betroffenen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Beziehung zur Stadtverwaltung Köln umfassend aufzuklären.
Wesentlich ausführlicher als bisher sind u.a. der Zweck und die Legitimation der
Datenverarbeitung, Hinweise auf die Betroffenenrechte, Weitergaben und Empfänger der personenbezogenen Daten und Hinweise zu Beschwerdeinstanzen
darzulegen.
Alle diesbezüglichen Prozesse innerhalb der Stadtverwaltung sind nach diesen
Vorgaben zu überprüfen. Die Verantwortung hierfür obliegt ebenfalls der verantwortlichen Stelle.
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c) Verschiebungen von Verantwortlichkeiten zwischen dem Beauftragten für den
Datenschutz und den Fachdienststellen – Schwerpunktsetzung bei den Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
Die Stellung der behördlichen Datenschutzbeauftragten bleibt vergleichbar der
bisherigen Regelungen aus dem DSG NRW erhalten (insb. Weisungsfreiheit und
Anbindung an die höchste Managementebene der verantwortlichen Stelle).
Die bisherigen Aufgaben der Unterrichtung und Beratung der Oberbürgermeisterin als Leiterin der verantwortlichen Stelle Stadt Köln, der nachgeordneten Führungskräfte sowie der Beschäftigten bleiben für den Datenschutzbeauftragten
ebenfalls unberührt erhalten.
Verantwortungsverschiebungen sind insb. bei der Einführung von komplexen ITVerfahren mit besonders sensiblen Daten sowie Prüfungen der Videoüberwachung im Wege der sog. „Datenschutzfolgeabschätzung“ zu verzeichnen. Hierfür
werden zukünftig die Leiter der Fachdienststellen (Amts- und Dienststellenleiter)
zuständig sein, der Beauftragte für den Datenschutz ist hierbei mit einem verbindlichen Beratungs- und Überwachungsauftrag in diesen Prozess weiterhin
eingebunden.
Um die Bedeutung dieser Regelung deutlich zu machen, wird nachfolgend der
Prüfprozess für die Inbetriebnahme eines IT-Verfahrens in einer Fachdienststelle
- mit besonderem Blick auf die Vorgaben der in der DSGVO in diesem Zusammenhang geregelten „Datenschutzfolgeabschätzung“ - beschrieben:
Auf der Grundlage eines risikoorientierten Klassifizierungsbogens (systematische Einstufung der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten nach deren
Sensibilität und Auswirkungen bei Bekanntwerden für die Betroffenen), einer datenschutzrechtlichen Fachamtsbeschreibung (Sicherheitsbeschreibung für die
Dienststelle), einer Sicherheitsanalyse des Amtes für Informationsverarbeitung
(bezogen auf die Sicherheit innerhalb des gesamtstädtischen IT-Netzes – CAN)
sowie einer Vorabkontrolle als Prüfung der datenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit erfolgte (bisher) abschließend die Freigabe eines alle datenschutzrechtlichen Aspekte zusammenfassenden Verfahrensverzeichnisses durch den Datenschutzbeauftragten. Diese Aufgabe ist zukünftig in der Verantwortung der
Dienststellenleitungen wahrzunehmen
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Noch ist nicht abschließend geklärt, ob dieses bei der Stadt Köln praktizierte
qualitätsvolle datenschutzrechtliche Inbetriebnahmeverfahren für ITFachanwendungen den Anforderungen der DSGVO an eine „Datenschutzfolgeabschätzung“ entspricht, bzw. ob eine Modifizierung der bisherigen Prozesse erforderlich ist.
Angestrebt wird in jedem Fall, auch die Inbetriebnahmen von Fachverfahren unterhalb der definierten Prüfschwelle der „Datenschutzfolgeabschätzung“ (gefordert für komplexe Verfahren mit besonders schützenswerten personenbezogenen Daten) wie bisher dem geschilderten qualifizierten datenschutzrechtlichen
Freigabeverfahren zu unterziehen.
Über die Verschiebung der Verantwortung für die „Datenschutzfolgeabschätzung“ hinaus wird der Kontroll- und Überwachungsaspekt, der sich aus der bisherigen Hinwirkungspflicht des Datenschutzbeauftragten abgeleitet hat, deutlich
hervorgehoben und verstärkt: zukünftig ist neben der Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben (incl. interner Dienstanweisungen und
Regelungen) insb. die Funktionsfähigkeit des Datenschutzmanagements als solches - also der Gesamtheit aller Regelungen zum Datenschutz und der ITSicherheit - der verantwortlichen Stelle Stadtverwaltung Köln durch den Beauftragten für den Datenschutz zu kontrollieren. Hierbei ist besonderes Augenmerk
auf die für die personenbezogenen Daten bestehenden Risiken bei der Verarbeitung durch die städtischen Dienststellen zu legen (Risikoorientierung).
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass durch die umfassenden Informations- und
Rechenschaftspflichten sowie Verschiebungen im Aufgabenprofil des Beauftragten für den Datenschutz spürbare Veränderungen in der datenschutzrechtlichen
Verantwortungsstruktur, auf der Ebene der Verwaltungs- und internen Genehmigungsverfahren (Prozesse) sowie der Ebene der Datenschutzmanagementsystematik bei der Stadtverwaltung Köln zu verzeichnen sind. Vor diesem Hintergrund ist die bestehende „Dienstanweisung Datenschutz bei der Stadtverwaltung Köln“ umfassend zu überarbeiten.
Zur weiteren inhaltlichen Schärfung der mit der DSGVO einhergehenden Veränderungen sowie deren operative Auswirkungen für die Stadtverwaltung Köln erfolgt die laufende Teilnahme des Beauftragten für den Datenschutz an diversen
Arbeitskreisen, Symposien, Fachtagungen und Kongressen der etablierten Datenschutzszene (u.a. Städtetag, KDN, GDD/ Datakontext; s. auch Anlage 5).
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In diesem Zusammenhang wurde auch Kontakt zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgenommen, mit dem Ziel zunächst in einem ersten Schritt relevante Positionen und Vorstellungen mit Blick auf die Umsetzungsnotwendigkeiten im Rahmen der DSGVO auszutauschen.
2.
Vorschlag zum Umsetzungsprozess zu den Regelungen der DSGVO
Die Verantwortung für die Umsetzung der Regelungen der DSGVO obliegt der
verantwortlichen Stelle, somit der Oberbürgermeisterin bzw. den nachgeordneten Organisationsstrukturen als dezernats-/ amtsübergreifende Querschnittsaufgabe. Der sinnvollerweise als Projekt gestaltete Umsetzungsprozess wird durch
den Beauftragten für den Datenschutz angestoßen und fachinhaltlich koordiniert.
In diesem Zusammenhang wird die Bildung einer interdisziplinären Projektgruppe „Umsetzung der DSGVO bei der Stadt Köln“ unter verantwortlicher Federführung des OB-Büros und fachinhaltlicher Koordination des Beauftragten für den
Datenschutz vorgeschlagen.
Erforderliche weitere Beteiligte sind der IT-Sicherheitsbeauftragte (12/1), das
Amt für Informationsverarbeitung (12), Vertreter der Dezernatsbüros, Vertreter
der Fachdienststellen (incl. dezentrale Datenschutzbeauftragte) sowie das Amt
für Personal, Organisation und Innovation (11) als organisationsfachliche Begleitung. Empfohlen wird auch die frühzeitige Einbeziehung der Personalvertretung.
Eine Übersicht zu Aufstellung der Projektgruppe und Beschreibung der Funktionen der zu beteiligenden Akteure sind den Anlagen 6 und 7 zu entnehmen.
Vorgeschlagen wird ein Vorgehen in zwei Phasen (s. auch Anlage 8):
1. Phase:
Zwei bis drei große Fachämter durchlaufen den Umsetzungsprozess nach der
DSGVO pilothaft (z.B. 32, 50 und 51). Aus den Erfahrungen hieraus wird ein
übertragbares Vorgehensmodell für die anderen Fachdienststellen entwickelt.
Dauer: bis zu 3 Monaten Pilotphase
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2. Phase:
Das entwickelte Vorgehensmodell wird auf die übrigen Fachdienststellen ausgerollt.
Dauer: Umsetzung nach Pilotphase bis 05/2018
Angesichts des Implementierungszeitpunktes (05/2018) sollte die Gründung und
Einberufung der ersten Sitzung der Projektgruppe im 1. Quartal 2017 durch Frau
Oberbürgermeisterin Reker vorgenommen werden. Bis auf weiteres ist von einem monatlichen Sitzungsturnus auf Arbeitsebene auszugehen.
Begleitende Maßnahmen im Umsetzungs- und Projektprozess sollten sein:
laufende Information der Mitarbeiter/ innen und Führungskräfte zu allgemeingültigen Informationen und ggf. wichtigen Themenschwerpunkten
(über Intranet)
Information in Ämterrunden der Dezernate (durch den Datenschutzbeauftragten)
ggf. Veröffentlichung der Protokolle aus der interdisziplinären
Projektgruppe
Information über das Ergebnis nach dem Umsetzungsprozess (Elemente
und Wirkung des neuen Datenschutzmanagementsystems)
Evaluation und Statusprüfung des Umsetzungsprozesses zu 05/2018
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Fazit/ Ausblick
In der Gesamtschau ist festzustellen, dass sich der Datenschutz – bis auf kleinere
Ausnahmen im Bereich der Qualitätsbewertung (s. Ziff. III) – in einem hochwertigen
und funktionierenden Zustand befindet. Verantwortlichkeiten und Prozesse zu datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitstechnischen Erfordernissen, die dem Schutz der
personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürgern sowie der Beschäftigten der
Stadt Köln dienen, sind definiert, eingeübt und werden umgesetzt.
Unabhängig davon bestehende Gefahren z.B. von außen durch Hacker können nur
durch große datenschutzrechtliche Fachlichkeit und Sorgfalt bei allen in dieser Verantwortung handelnden Akteuren minimiert, aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Mit Blick auf die aktuellen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung der DSGVO liegen gute Voraussetzungen vor, den zweijährigen Etablierungsprozess bis 05/2018 erfolgreich zu gestalten. Auf vorhandene Regelungen und eingespielte Systeme kann
aufgebaut werden. Es ist ratsam, dass die vorgeschlagene interdisziplinäre Projektgruppe schnellstmöglich ihre Arbeit aufnimmt, um den Fachdienststellen die erforderlichen Prüf- und Umstellungsarbeiten fristgerecht zu ermöglichen.
Die Stadtverwaltung Köln erfasst täglich hunderte personenbezogene Daten und die
Bürgerinnen und Bürger verlassen sich darauf, dass mit diesen Daten verantwortlich
umgegangen wird. Die Kenntnisse über die rechtlichen Notwendigkeiten des Datenschutzes sind hierbei unabdingbare Voraussetzung für die Fachdienststellen, um den
steigenden Anforderungen in diesem Bereich gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, das Thema Datenschutz deutlicher als bisher in den
Blickpunkt zu rücken.
Als erster Schritt hierzu soll dieser Sachstandsbericht dienen, der nach Vorstellung
und Beratung im Stadtvorstand sowohl in den politischen Gremien (Unterausschuss
digitale Kommunikation und Organisation und ggf. Ausschuss allgemeine Verwaltung
und Rechtsfragen) behandelt als auch allen Mitarbeitern/ innen und Führungskräften
zugänglich gemacht werden soll.
Vorgesehen ist eine wiederkehrende Berichterstattung über den Datenschutz bei der
Stadt Köln, mindestens alle 3 Jahre.
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Mittelfristig wird darüber nachgedacht, die in der DSGVO eröffnete Möglichkeit für eine Zertifizierung des Datenschutzes bei der Stadtverwaltung Köln wahrzunehmen.
Hierbei sollen die durch die Aufsichtsbehörden (Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit NRW in Düsseldorf) und Zertifizierungsstellen zu erarbeitenden Vorgaben abgewartet werden.
Weiterhin soll das Aufgabengebiet des Beauftragten für den Datenschutz in das Projekt zur Einführung der elektronischen Akte (eAkte) beim Amt für Informationsverarbeitung aufgenommen werden.
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Beauftragter für den Datenschutz (OB/7)
Spanischer Bau
Rathausplatz
50667 Köln
Frank Fricke
Telefon: 0221/ 221-22457
Datenschutzbeauftragter@Stadt-Koeln.de
www.stadt-koeln.de
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Anlage 1
(verantwortliche Stelle
bzw. Verantwortlicher)
Datenschutzschutzbeauf.*
verantwortet
OB`in
Leitungskräfte
*Hinwirkungsauftrag
setzen um und
kontrollieren
(Beig., AL, AbtL)
Beschäftigte
beachten
(Fachämter, Dienststellen)
dez. DSB
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Anlage 2
Datenschutz – Aufgabenbestand/ -verteilung (bis 2015/ 2016)
Digitalisierung
2%
Videoüberw.
5%
DViA
5%
Beratung Dienstst./
städt. Beschäftigte
25%
Schulungen
20%
Vertretung in
externen Gremien
2%
Mitwirkung bei
städt. Regelungen
1%
Beratung Bürger
5%
Inbetriebnahme ITVerfahren
35%
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Anlage 3
Qualität des Datenschutzes - Maßnahmenkriterien
Kennzeichen
M1
Maßnahmenbezeichnung
Kriterium/ Beschreibung
Datenschutzmanagement
Datenschutzrichtlinie vorhanden?
M2
Regelungen der Verantwortlichkeiten
M3
Datenschutzkonzept
M4
Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen und Vorabkontrollen
Festlegung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter mit
erforderlicher Fachkenntnis und Ressourcen bestellt?
Ist die Einbindung des Datenschutzbeauftragten in die Prüfprozesse sichergestellt?
Gibt es eine Funktions-/ Aufgabenbeschreibung des Datenschutzbeauftragten?
Werden datenschutzrechtliche Vorabkontrollen durchgeführt?
Wird nach den Grundsätzen des BSIGrundschutzes gearbeitet? Liegt ein ITSicherheitsmanagement vor?
Sind Mitarbeiter/ innen auf das Datengeheimnis verpflichtet? Werden Schulungen
durchgeführt?
Werden Eingaben/ Beschwerden zügig erledigt? Ist Das Verfahren bei Auskunfts-,
Berichtigung-, Sperrungs- und Löschverlangen geregelt?
Ist ein Verfahrensverzeichnis beim Datenschutzbeauftragten vorhanden? Ist sichergestellt, dass Änderungen im „Lebenszyklus“ eines Verfahrens zuverlässig gemeldet
werden?
Ist die Einbindung des Datenschutzbeauftragten geregelt?
Wurden die technischen und organisatorischen Anforderungen bei automatisierten
Abrufverfahren eingehalten?
Ist Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten sichergestellt? Nimmt der Datenschutzbeauftragte seine Kontrollpflichten
wahr? Liegt eine Liste der der Auftragnehmer vor?
Werden alle Datenverwendungen auf
Zweckbindung und Rechtsgrundlage geprüft? Sind diese Informationen im Verfahrensverzeichnis enthalten?
M5
M6
Verpflichtung/ Unterrichtung der Mitarbeiter/ innen
M7
Organisatorische Maßnahmen zur
Sicherstellung der Rechte der Betroffenen
M8
Führung von Verfahrensverzeichnissen und Erfüllung der Meldepflichten
M9
Datenschutzrechtliche Freigaben
M10
Meldung und Regelung von Abrufverfahren
M11
Regelung der Auftragsdatenverarbeitung bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
M12
Regelung der Verknüpfung und Verwendung der Daten (Zweckbindung)
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Kennzeichen
M13
Maßnahmenbezeichnung
Kriterium/ Beschreibung
Dokumentation der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit
M14
Aufrechterhaltung des Datenschutzes im laufenden Betrieb (Datenschutzkontrolle)
M15
Datenschutzgerechte Löschung/
Vernichtung
Ist die Dokumentation geeignet, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der eingesetzten Verfahren zu belegen? Gibt es eine regelmäßige Berichterstattung des Datenschutzbeauftragten?
Wird der Datenschutzbeauftragte durch
andere Kontrollinstanzen unterstützt (z.B.
Innenrevision)? Prüft der Datenschutzbeauftragte regelmäßig die Einträge im Verfahrensverzeichnis auf Aktualität? Hat der Datenschutzbeauftragte die Möglichkeit, seine
Fachkunde auf den neuesten Stand zu
bringen?
Werden die Daten nach Wegfall der
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gelöscht oder gesperrt?
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Anlage 4
Qualität des Datenschutzes - Maßnahmenbewertung
Maximum (100%)
Soll Minimum
(80%)
Bewertung
M1 DS-Management
M15 Datenschutzgerechte
Löschung/Vernichtung
M14 Aufrechterhaltung des
Datenschutzes im laufenden
Betrieb (Datenschutzkontrolle)
M13 Dokumentation der
datenschutzrechtlichen
Zulässigkeit
M12 Regelung der Verknüpfung
und Verwendung von Daten
(Zweckbindung)
M11 Regelung der
Auftragsdatenverarbeitung bei
der Verarbeitung
personenbezogener Daten
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
M2 Regelung der
Verantwortlichkeiten im Bereich
Datenschutz
M3 Datenschutzkonzept
M4 Prüfung rechtlicher
Rahmenbedingungen und
Vorabkontrolle
M5 Festlegung von technischorganisatorischen Maßnahmen
entsprechend dem Stand der
Technik
M6 Verpflichtung/Unterrichtung
der Mitarbeiter
M10 Meldung und Regelung von
Abrufverfahren
M9 Datenschutzrechtliche
Freigabe
M7 Organisatorische Verfahren
zur Sicherstellung der Rechte der
Betroffenen
M8 Führung von
Verfahrensverzeichnissen und
Erfüllung der Meldepflichten
durchschnittl.
Maßnahmenerfüllung
88,67
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Anlage 5
Operative Kennzahlen des Datenschutzbeauftragten
Kennzahl-Kategorie
Kennzahl Ausprägung
Bemerkung
Externe Erfahrungsaustausche
Arbeitskreis Datenschutz des Deutschen
Städtetages
Arbeitskreis Datenschutz beim KDN Dachverband kommunaler Dienstleister
Erfahrungskreis der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD)
Teilnahme an Datenschutzfachtagungen
(z.B. DAFTA und Praxisworkshops)
Teilnahme an Fachseminaren und Symposien (z.B. von Datakontext)
Arbeitsgruppe Datenschutz bei der Vitako –
Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister
Kontakte zu Fachthemen mit Datenschutzbeauftragten anderer Kommunen
Kontakte zu Datenschutzbeauftragten der
Universität zu Köln sowie den Kliniken der
Stadt Köln
Kontakt zur Beauftragten für Datenschutz
und Informationsfreiheit NRW in Düsseldorf
Teilnahme an den Sitzungen des Unterausschusses digitale Kommunikation und
Organisation (UdiKO)
Teilnahme an den Sitzungen des SKIT (ITSicherheitsbeirat)
Teilnahme am Intranet-Beirat
Teilnahme im Arbeitskreis eGovernment
Teilnahme an der Arbeitsgruppe Schriftgutordnung
Allgemeine Datenschutzschulungen für
neue Mitarbeiter/ innen bzw. Auffrischungsschulungen
Schulungen im Sozialdatenschutz
Schulungen zum Meldewesen in den Kundenzentren
Angebot zu Fachschulungen im Personalund Gesundheitswesen
Informationsveranstaltungen für Dienststellenleiter/ innen und Stellvertreter/ innen
2x jährlich
Mitwirkung in städtischen Gremien und
Arbeitskreisen
Durchführung von
Schulungen
bei Themenbezug
regelmäßig
bei Angeboten
bei Angeboten
bei Themenbezug
themenbezogen
Beginn eines regelmäßigen Austausches
Beginn eines regelmäßigen Austausches
Fachgremium des Rates
innerstädt. Gremium
innerstädt. Gremium
innerstädt. Gremium
durch den Beauftragten
für Datenschutz
s.o.
mit externer Unterstützung
wird konzipiert
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Kennzahl-Kategorie
Kennzahl Ausprägung
Bemerkung
Datenschutzrechtliche
Freigaben zu ITFachverfahren
Beihilfe NRW plus (bei 1100/3)
(Verfahrensfreigaben seit
Sept. 2015)
DocBrigde FileCab (bei 12)
zentrales Druckmanagement
von Office-Dokumenten
(Basisverfahren)
datenbankbasierender Sendepool zur Bewältigung der
vielfältigen Anforderungen
an ein modernes Druck- und
Versendemanagement
Beitragserhebung für Erschließungs- und Straßenbaubeiträge
Erfassung und Bearbeitung
von Daten zur Erstellung von
Wohnberechtigungsscheinen
DocBrigde Pilot-Session (bei 12)
KommunalRegie (bei 23)
Wohnung2000 (bei 56)
eAuskunft (bei 32)
Zugriff auf Gewerbedaten
eMeldung (bei 32)
s.o.
ePayBL – Basismodul (bei 12)
unterstützt als Basiskomponente die Abwicklung
verschiedener eGovernment-Lösungen bei internetbasierten Zahlungstransaktionen
Abwicklungssoftware für
ePayBL (s.o.)
Adressdatenbank
EPA-Datei
Cobra CRM Pro (für CDU-Fraktion)
Morgenstadt (für 61)
Restaurierungs- und Dokumentationsmodul – RDM (bei 44)
Vertragsmanagement (bei 30)
SAP-PSCD (bei 21)
Interaktives Beteiligungstool im Rahmen von gemeindlichen Bauleitverfahren
dient der Erfassung von
Arbeitsschritten und Zeitaufwänden im Rahmen
der Restaurierung der
Archivalien nach dem
Einsturz des historischen
Archivs
Speicherung und Verwaltung von Vertragsakten
dient zur Überwachung der
Einnahmen städtischer
Dienststellen und zur Forderungsverwaltung
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Kennzahl-Kategorie
Kennzahl Ausprägung
Bemerkung
Datenschutzrechtliche
Freigaben zu ITFachverfahren
(Fortsetzung)
Dips.kommunal (bei 44)
versetzt das historische
Archiv in die Lage strukturierte und unstrukturierte
Datenmengen in das
städtische CAN zu und in
einem strukturierten,
nachvollziehbaren Workflow in das elektronische
Langzeitarchiv zu übernehmen
Abwicklung der Zeitwirtschaft städt. Beschäftigter
u.a. mit den Funktionalitäten zur Arbeitszeiterfassung, Antragstellung diverser Abwesenheitszeiten wie Urlaub, Dienstreise etc.
(datenschutzrechtliche
Freigaben in 2016)
„Personal-Kiosk“ als Teilmodul zu SAP
ERP HCM (bei 11)
Datenverarbeitung
im Auftrag (DViA)
Videoüberwachung
Kommunaler Mikrozensus – Umfrage
„Leben in Köln“ (bei 15)
BeihilfeNRWplus – Gebietszentrum
(bei 1100/3)
Wohnung2000 – Betrieb/ Hosting über
Stadt Bonn und die Fa. KSU (bei 56)
econetISM (ehem. cMatrix), DViA Datenabzug für Datenmigration (bei 12)
Bereitstellung De-Mail durch Fa. MentanaClaimsoft GmbH (bei 1300)
VPM-Vergabemarktplatz (bei 27)
(derzeit laufen 6 weitere Maßnahmen
verschiedener Dienststellen in diesem
Bereich)
Aufzählung s. Ziff. VI Nr. 1
Mitwirkung bei
Rahmendienstvereinbarung EDienstvereinbarungen/ Government (bei 11/ 1300)
-anweisungen und
Richtlinien
Dienstanweisung zur Bedienung und Benutzung des Videobeobachtungssystems
der Verkehrsleitzentrale Köln (bei 66)
(anstehend: Überprüfung aller
Dienstvereinbarungen/ -anweisungen
und Richtlinien bei Umsetzung der
DSGVO auf Übereinstimmung mit den
neuen Vorgaben)
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Anlage 6
Bildung einer interdisziplinären Projektgruppe
zur Umsetzung der DSGVO- Übersicht
Umsetzungsverantwortung
obliegt verantwortlicher
Stelle bzw. Verantwortlichen
OB/7
DSB
Büro
OB
Dez./
Dst.
(dez.
DSB)
Projektgruppe
„Umsetzung der
DSGVO“ bei der
Stadt Köln"
12/1
(IT-Si.)
11
GPR
12
1300
/ 32
Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Anlage 7
Bildung einer interdisziplinären Projektgruppe
zur Umsetzung der DSGVO - Funktionen der beteiligten Akteure
Amt
Funktion in der Projektgruppe
OB-Büro
Federführung und Leitung der Projektgruppe als oberste umsetzungsverantwortliche Stelle für die Stadtverwaltung Köln
(i.V. für Fr. OB`in Reker)
OB/7
Fachinhaltliche Koordination: fachliche Steuerung mit Input zur Umsetzung der inhaltlichen Anforderungen
Dez. I-VII
Vertreter der Fachdezernate für die verantwortlichen Stellen (Fachämter/
Dienststellen) in ihrem Geschäftsbereich
Dienststellen Vertreter der Dienststellen/ Fachämter (Funktionseinheiten) als verantwortliche Stelle für die Umsetzung des Datenschutzes (hier insb. Datenschutzfolgeabschätzungen – Inbetriebnahme von IT-Fachverfahren und
Videoüberwachung sowie Verarbeitungstätigkeiten – ehem. Datenverarbeitung im Auftrag).
12
Verantwortliche für die IT-technische Umsetzung (Dienstleister)
12/1
Verantwortlich für die IT-Sicherheit
dez. DSB
Operative Umsetzungsebene für den Datenschutz in den Dienststellen/
Fachämtern
11/ 112
Laufende organisatorische Begleitung
GPR
Frühzeitige Beteiligung der Personalvertretung zu den strukturellen Veränderungen aus dem Umsetzungsprozess; Dienstvereinbarungen aktualisieren
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Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln
Anlage 8
Umsetzung der DSGVO – Ablauf- und Zeitplanung
06/2017
05/2018
01/2018
Dauer der interdisziplinären Projektgruppe (gesamt)
ab 1. Quartal
bis
05/2018
Entwíckl. eines
Verfahrensmodells
(mit Pilotämtern)
ab 1. Quartal
2017 bis
06/2017
Umsetzung Verfahrensmodell
(Roll-Out gesamt für alle Dienststellen)
ab 06/2017 Umsetzung Verfahrensmodell auf alle
Ämter
Bestandsaufnahme/
Evaluation
ab 1. Quartal
2018
bis 4. Quartal
2018
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