Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 2.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
16.04.17, 05:13
Aktualisiert
24.01.18, 05:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
Stadt Köln - Gesundheitsamt
Januar 2017
Neumarkt 15 - 21
50667 Köln
Projektevaluation
„Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern
und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung
Projektzeitraum:
01.06.2014 bis 31.05. 2017
1
Inhalt
1.
Ausgangslage Modul: „Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln im Verbund: Früh
erkennen – nachhaltig helfen“ ................................................................................................ 3
1.1 Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst in Köln .................................................4
1.2 Interdisziplinärer Arbeitsansatz ................................................................................... 5
2.
Ziele des Projektes.......................................................................................................... 5
2.1 Zielstellung des Projekts ............................................................................................. 5
3.
Durchführung .................................................................................................................. 6
3.1 Sozialraumorientierung ............................................................................................... 7
3.2 Intensivierte und systematische Vernetzung mit bestehenden Kooperationspartnern . 9
3.3 Migration und Arbeit mit Geflüchteten ....................................................................... 12
3.4 Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse............................................. 13
4.
Statistische Ermittlung ................................................................................................... 15
5.
Ergebnisse .................................................................................................................... 15
6.
Fazit .............................................................................................................................. 18
7.
Perspektive ................................................................................................................... 20
8.
Exemplarische Falldarstellungen ................................................................................... 22
8.1 Korrektur des Förderschwerpunktes ......................................................................... 22
8.2 Schulabsentismus ..................................................................................................... 24
8.3 Entwicklungsdiagnostik/ Anbindung an Jugendhilfe .................................................. 26
8.4 Flüchtlinge/ Psychiatrische Anbindung ...................................................................... 28
Anlagen ................................................................................................................................ 30
2
1. Ausgangslage Modul: „Kinder- und Jugendpsychiatrischer
Dienst Köln im Verbund: Früh erkennen – nachhaltig helfen“
Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien und Sozialräumen mit besonderem Bedarf
finden oft nicht den Zugang in das medizinische Regelversorgungs- oder in das Beratungsund Jugendhilfesystem. Dies trifft in erheblichem Umfang auf Kinder und Jugendliche mit
psychischen Problemen zu. Bundesweit befinden sich nur 48% der Behandlungsbedürftigen
Kinder in Therapie (BELLA- Studie 1 im Rahmen der „Studie zur Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland“ (KIGGS 2). Gerade ein frühes Erkennen psychischer Krankheiten ermöglicht aber eine wirksame Behandlung und hilft, Folgeerkrankungen sowie weitere negative Folgen zu vermeiden.
Häufig reichen die Folgen psychischer Störungen bis ins Erwachsenenalter. Dauerhafte psychische Beeinträchtigungen beeinflussen den gesamten persönlichen und beruflichen Lebensweg. Die Entwicklungschancen auch für die nächste Generation sind geringer, die
volkswirtschaftlichen Konsequenzen enorm. 3.
In Köln liegt keine differenzierte Erfassung über die Anzahl an Kindern und Jugendlichen mit
Hinweisen auf psychische Auffälligkeiten vor. Auf Basis der bundesweiten KIGGS-Studie zur
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen lässt sich eine Einschätzung vornehmen. Demnach wären in Köln über 21.000 Kinder und Jugendliche in der Altersgruppe von 7 bis 17
Jahren von dem Risiko einer psychischen Auffälligkeit betroffen. Es handelt sich besonders
um Kinder von Familien mit hohen psychosozialen Belastungen, Migrationshintergrund oder
alleinerziehender Eltern.
1
Ravens-Sieberer U, Wille N, Bettge S., Erhart M, „Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
in Deutschland, Ergebnisse aus der BELLA-Studie im Kinder- und Jugendgesundheitssurvey“
(KIGGS): Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2007 50: 871 – 879
2
Die „KIGGS“-Studie des Robert Koch-Instituts ist eine bundesweite Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, die Basiserhebung fand in dem Zeitraum von 2003 bis 2006
statt. Anhand eines Monitorings (Folgeuntersuchung ist die KIGGS Welle 1) können Veränderungen
festgestellt werden.
3
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW, Landesinitiative zu „Erhalt und
Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in NRW“ - Handlungskonzept 4-6, http://www.praeventionskonzept.nrw.de/_media/pdf/Startseite_neuHandlungskonzept_Landesinitiative_psychische_Gesundheit_Kinder2.pdf
3
1.1
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst in Köln
Die untere Gesundheitsbehörde hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schützen (ÖGDG NRW) und muss tätig werden, wenn Anhaltspunkte vorliegen,
dass Hilfebedürftige nicht in der Lage sind, Hilfen zu beantragen (§ 4 Abs.2 PsychKG).
Die Stadt Köln hat im Jahr 2008 den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst zunächst mit
einer Stelle für eine Kinderpsychiaterin / einen Kinderpsychiater und zwei Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte eingerichtet. Ein Diplom-Psychologe ergänzte in Folge das interdisziplinäre Team.
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst arbeitet im Sinne der Sozialpsychiatrie für Kinder- und Jugendliche. Im interdisziplinären Team werden die medizinischen und psychischen
Bedingungen der Patienten und auch die sozialen Ursachen betrachtet und bearbeitet.
Der tatsächliche Kölner Bedarf an aufsuchender sozialpsychiatrischer Beratung und Begleitung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle ist abhängig von der niedrigschwelligen Erreichbarkeit und der Kooperation mit der Jugendhilfe und den Schulen. Daher hat das Gesundheitsamt Köln im Rahmen der Landesinitiative zur Stärkung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch das Land Fördergelder beantragt.
Das Teilprojekt „Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen
Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung“ wurde für die Zeit vom 01.06.2014 bis
zum 31.05.2017 als förderwürdig anerkannt.
Ab Juni 2014 wurde das Team im Rahmen des Landesprojektes „ Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen
Störung“ erweitert auf:
3 (Fach-) Ärztestellen
1 Diplom-Psychologe
2 Diplom-Sozialarbeiterinnen, 1 staatlich anerkannte Sozialarbeiterin (B.A.)
1,5 medizinische Fachangestellte (MFA)
Von den beantragten 2,0 Arztstellenwaren leider aufgrund des Bewerbermangels faktisch 1,8
Stellen trotz wiederholter Ausschreibung nicht zu besetzen. Daher wurde eine Arztstelle in
Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln 2015 durch eine Sozialarbeiterstelle ersetzt.
4
Die personelle und räumliche Erweiterung dient der nachhaltigen und ortsnahen Etablierung
des kinder- und jugendpsychiatrischen Angebotes mit der Vernetzung mit bereits bestehenden Hilfsangeboten im Sozialraum.
1.2
Interdisziplinärer Arbeitsansatz
In kinder-und jugendpsychiatrischen Einrichtungen und in benachbarten Disziplinen (Sozialpädiatrie), hat sich ein interdisziplinärer Arbeitsansatz mit Beteiligung von folgenden Berufsgruppen als sinnvoll und notwendig erwiesen:
•
Sozialarbeiterinnen
•
Facharzt /-ärztin für Kinder-und Jugendpsychiatrie
•
Dipl.-Psychologe /in
•
Medizinische Fachangestellte (MFA)
Dieses interdisziplinäre Team wird zur Ersteinschätzung und Diagnostik kinder- und jugendpsychiatrischer Problemstellungen aus fachlicher Sicht zwingend benötigt.
Im Rahmen der Behandlung kommen weitere Berufsgruppen wie Physiotherapeuten, Logopäden, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten hinzu.
2. Ziele des Projektes
•
Besserer Schutz vor seelischer Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen durch intensivierte Prävention
•
bessere Versorgung von bedrohten oder bereits seelisch erkrankten Kindern und Jugendlichen durch ein ortsnahes und mit der Jugendhilfe gut verzahntes Angebot
2.1
•
Zielstellung des Projekts
Der Kinder- und jugendpsychiatrische Dienst soll nachhaltig wirksam sein. Vorhandene soziale Nachteile sollen erkannt, aufgegriffen und behandelt werden.
•
Laut Eckpunktepapier der Landesinitiative müssen die Angebote von allen gesellschaftlichen Gruppen unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft, Geschlecht
oder Alter gleichermaßen kontinuierlich nutzbar sein.
5
•
Der Zugang zum Hilfesystem soll durch niederschwellige und aufsuchende Arbeit
verbessert werden. Eine erfolgreiche Prävention und Hilfe benötigt einen barrierefreien und frühzeitigen Zugang zu geeigneten Angeboten.
•
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst soll innerhalb des Projektes in ein systematisch vernetztes flächendeckendes System in Köln umgewandelt werden.
•
Es sollen dauerhaft Beratungen, Hilfen und verbindliche Netzwerkstrukturen im Sinne
einer „integrativen Lotsenfunktion“ etabliert werden, wie es bereits in anderen Kommunen etabliert ist (z.B. Berlin, München, Frankfurt, Hamburg, Münster, Recklinghausen, Bochum).
•
Das Modul „Koordinierung von Hilfen für junge Menschen auf dem Weg ins Erwachsenenalter“ bildet das angrenzende Netz für das junge Erwachsenenalter.
•
Mit frühzeitiger Hilfe soll der Eskalation und der Chronifizierung von seelischen Problemen als auch möglichen Folgekrankheiten und den daraus folgenden sozialen und
wirtschaftlichen Problemen entgegengewirkt werden.
•
Die Maßnahmen sollen präventiv bezüglich psychischer Störungen, verbessernd auf
die Lebenssituation bereits manifest erkrankter Kinder und Heranwachsender und deren Familien im Hinblick auf ein selbstbestimmtes Leben, ihrer Zukunftsperspektive
und ihrer Teilhabefähigkeit in der Gesellschaft wirken.
•
Für die Effektivität der Maßnahmen gilt die Regel: „ Je früher die Prävention einsetzt,
um so wirksamer ist sie.“
3. Durchführung
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst setzte folgende Schwerpunkte:
•
individuelle Beratung, fachspezifische Ersteinschätzung und Vermittlung in das bestehende Behandlungs- und Hilfesystem für Kinder, Jugendliche, Eltern und Angehörige
•
Interdisziplinäre Beratung und Klärung für medizinisches und pädagogisches Fachpersonal
•
Fachärztliche Ersteinschätzung, im Einzelfall fachärztliche Stellungnahmen in gerichtlichem Auftrag (siehe Fallbeispiel Schulabsentismus)
•
Fachpsychologische Testdiagnostik bezüglich Intelligenz, Aufmerksamkeit, Persönlichkeit, Bindung und Entwicklung in aufsuchendem Setting bei Hochrisikofamilien
6
•
Beratung in Kindergärten
•
Regelmäßige Schulsprechstunden in Förderschulen
•
Beratung in allen Regelschulformen- (Grund- und weiterführende Schulen)
•
anonyme Fallberatung für professionelle Helfer (aus Schule, Jugendamt, Jugendhilfe
usw.)
•
Kooperation mit dem Jugendamt, Schulamt, Schulpsychologischen Dienst, Polizei, Jugendgerichtshilfe
•
Einbringen von kinder- und jugendpsychiatrischer Kompetenz in entsprechende Arbeitsgruppen und Arbeitskreise
•
Kooperation mit Akteuren im Sozialraum
•
Kinder- und jugendpsychiatrische Fortbildungen und Mitwirken bei Fachtagen zur Sensibilisierung für psychische Störungen (z.B. Jugendamt, Schule)
3.1
Sozialraumorientierung
Die „Zentrale“ des Gesamt-Teams des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Köln ist
weiter in den zentral gelegenen und verkehrstechnisch gut angebundenen Räumen des Gesundheitsamtes am Neumarkt und somit im Stadtbezirk Innenstadt verblieben.
Von hier kann die oben beschriebene Zusammenarbeit des neuen „Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes im Verbund: Früh erkennen – nachhaltig helfen“ mit dem Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst und dem Sozialpsychiatrischen Dienst weiter unkompliziert gestaltet werden.
Unter Berücksichtigung des höchsten Bedarfs wurden jeweils eine Fachstelle mit Anbindung
an das jeweilige Bezirksamt in Mülheim und Kalk angesiedelt. Diese Stadtteile weisen sowohl einen hohen Anteil an sozial benachteiligten Menschen als auch einen hohen Anteil an
Menschen mit Migrationshintergrund auf.
Die Fachstellen sind für folgende Stadtbezirke zuständig:
•
Die Fachstelle Mülheim für Mühlheim, Chorweiler und Nippes
•
Die Fachstelle Kalk für Kalk und Porz
•
Die Fachstelle Innenstadt für Innenstadt, Ehrenfeld, Lindenthal und Rodenkirchen
7
(Abbildung 4: 3 Standorte)
Die gute Erreichbarkeit für die Bürger konnte durch Raumanmietung in den beiden Bezirksämtern in enger Nähe zum Jugendamt realisiert werden. Darüber hinaus werden so eine
Einbeziehung in sozialräumliche Arbeit und ein intensiver Austausch zu den Kolleginnen und
Kollegen der Fachämter erleichtert.
Die Zuordnung der Stadtbezirke bezieht auch die Aufteilung des Stadtgebietes nach Zuständigkeit der beiden aufnahmeverpflichteten Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sowie die Gewichtung nach Sozialraumkriterien (hier analog den „Frühen
Hilfen“) mit ein.
Seit Anfang 2015 ist die Fachstelle Kalk mit einer Sozialarbeiterin regelmäßig besetzt. Nach
Besetzung der dritten Sozialarbeiterstelle anstelle der ursprünglich vorgesehenen, aber leider nicht zu besetzenden Arztstelle konnte die Fachstelle in Mühlheim ab Februar 2016
planmäßig starten. Bis dahin war sie übergangsweise in Form von wöchentlich 3 Außensprechstunden besetzt.
Die Erfassung der Anmeldungen erfolgt zentral durch die Medizinische Fachangestellte im
Sekretariat, die eine Vorklärung der berufsspezifischen und sozialräumlichen Zuordnung
vornimmt. Im Team wird über die weitere Fallarbeit sowohl fachspezifisch als auch sozialräumlich entschieden. Die Sozialarbeiterinnen übernehmen den Erstkontakt. Anschließend
erfolgt die gezielte Inanspruchnahme fachärztlicher und /oder psychologischer Fachkompetenz . Durch regelmäßige Fallbesprechungen im interdisziplinären Gesamtteam sowie Supervision ist eine enge Rückkoppelung gewährleistet.
8
Bei Familien mit türkischem Migrationshintergrund kann eine Sozialarbeiterin bei Bedarf diese Familien muttersprachlich beraten.
(Abbildung 1: Überblick über die Entwicklungen der jährlichen Anzahl an Beratungsfällen)
Trotz des Arbeitsplatzwechsels einiger MitarbeiterInnen und der vorbeschriebenen nach wie
vor nicht zu besetzenden Stellenanteilen bei den FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie ist im Projektzeitraum die Zahl konkreter (Fall-) Beratungen kontinuierlich angestiegen.
Im Zeitraum von dem Start des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes 2009/2010 bis
zum 31.12.2016 wurden insgesamt 2243 Kinder und Jugendliche, darüber hinaus deren
Angehörige sowie beteiligten Fachkräfte (Lehrer, Pädagogen) beraten; ca. die Hälfte (1091
Beratungen) fallen in den Projektzeitraum. Nahezu 230 Beratungsfälle befinden sich aktuell
im laufenden Prozess.
3.2
Intensivierte und systematische Vernetzung mit bestehenden
Kooperationspartnern
Ein besonderer Schwerpunkt gilt der Vernetzung mit den Akteuren der Fachwelt. Zusätzlich
zu den etablierten Kooperationen mit den Kölner Förderschulen in Form von regelmäßig
stattfindenden Schulsprechstunden vor Ort wurde das kinder- und jugendpsychiatrische Angebot auf alle Schulformen erweitert.
9
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln
besuchte Schulform der beratenen Kinder und Jugendlichen im Vergleich:
aktuelle Situation und Situation vor Start des Landesprojekts
21,6 %
34,2 %
Förderschule E+S
20,8 %
29,1 %
Förderschule Lernen
18,5 %
10,2 %
Grundschule
aktuelle Situation,
Jahre 2015 und 2016:
Anteil der beratenen
Kinder/Jugendlichen, die diese
Schulform besuchen
14,1 %
5,1 %
Gymnasium
9,2 %
6,2 %
Realschule
Situation vor Start des
Landesprojekts (2010 bis 1
Halbjahr 2013): Anteil der
beratenen Kinder/Jugendliche,
die diese Schulform besuchen
7,7 %
Gesamtschule
3,8 %
5,7 %
7,6 %
Hauptschule
2,4 %
sonst. Förderschule
3,8 %
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
(Abbildung 2: besuchte Schulform der beratenen Kinder und Jugendlichen)
In der Startphase besuchten über zwei Drittel der beratenen Kinder und Jugendlichen eine
Förderschule. Seit Beginn des Projektes sind es weniger als die Hälfte. Es zeigt sich eine
Verlagerung von der Förderschule zur Regelschule (siehe Abbildung 2). Diese Entwicklung
spiegelt vor allem den laufenden Inklusionsprozess an den Regelschulen wider, aber auch
die G8-Problematik an Gymnasien. Der Rückgang an Beratungsfällen in Hauptschulen gründet sich auf den generellen Rückgang an SchülerInnen dieser Schulform.
Für jeden der neun Stadtbezirke Kölns gibt es „NEIS“-Arbeitskreise (Netzwerk Erziehung in
Schule). Dort sind neben den BezirksjugendamtsleiterInnen die SchulleiterInnen aller Schulen und Schulformen im Stadtbezirk vertreten. Die Zusammenarbeit mit den NEIS- Arbeitskreisen führte zu einer Ausweitung des Beratungsangebotes des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes auf alle Schulformen. Fortbildungen und Fachtage zum Thema seelische
Gesundheit wurden unter Mitwirkung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes für
die Bezirke gestaltet.
10
Mit den Bezirksjugendämtern wurde eine enge Zusammenarbeit zur unterstützenden Einschätzung des aktuellen Hilfebedarfs auf – und ausgebaut, z.B. durch die Teilnahme an Fallkonferenzen oder einer Abstimmung nach Hausbesuchen.
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln,
jährliche Fallzahl pro Stadtbezirk,
Vergleich: aktuelle Situation und Situation vor Start des
Landesprojekt
Kalk
Mülheim
Ehrenfeld
Porz
Chorweiler
Nippes
Rodenkirchen
Lindenthal
Innenstadt
außerhalb Kölns
unbekannt
aktuelle Situation:
2015/2016
Situation vor Start des
Landesprojekts, 20102013
0
20
40
60
80
jährliche Fallzahl pro Stadtbezirk (Durchschnittswerte im
angegebenen Zeitraum )
(Abbildung 3: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln – Darstellung der Verteilung
der Beratungsfälle nach Stadtbezirken)
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst berät Kinder, Jugendliche und ihre Familien
aus allen Stadtbezirken. Die jährliche Anzahl beratener Kinder und Jugendlicher in allen
Stadtbezirken hat sich erhöht. Kinder und Jugendliche profitieren stadtweit von dem Ausbau
des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes. Derzeit finden die meisten Beratungen in
Mühlheim und Kalk statt. Dies ist auf die niederschwellige Erreichbarkeit des Kinder- und
Jugendpsychiatrischen Dienstes in den beiden Außenstellen in diesen Stadtbezirken zurückzuführen.
Die kontinuierliche Pflege von Kooperationen über etablierte Netzwerk-und Gremienarbeit ist
wegen personeller Veränderungen in den Institutionen fortlaufend notwendig. Andere Beratungsstellen (Drogenhilfe Köln e.V., Gewaltschutzzentrum SKF e.V. ) sind ebenfalls an Kooperationen interessiert.
11
3.3
Migration und Arbeit mit Geflüchteten
Abbildung 5: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln – Darstellung des Migrationshintergrundes der Klientel
Seit Start des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes hat sich der Beratungsanteil an
Kindern mit Migrationshintergrund stetig erhöht und liegt aktuell bei ungefähr der Hälfte der
Beratungsfälle.
Einen neuen Schwerpunkt nimmt die Arbeit mit Flüchtlingen ein. Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst war allein 2016 in 19 Kölner Flüchtlingsunterkünfte tätig. In der größten
Unterbringungseinrichtung Köln in der Herkulesstraße wird regelmäßig einmal monatlich eine
kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstunde angeboten.
150 Kinder und Jugendliche und deren Familien wurden auf Anfrage aufgesucht und vor Ort
beraten. Die Sozialarbeiter der Flüchtlingsunterkünfte stellten bei Verhaltensauffälligkeiten
von Kindern und Jugendlichen den ersten Kontakt zur Beratungsstelle her. Nach telefonischer Ersteinschätzung wurden für die Beratung unabhängige Sprachmittler mit Kenntnissen in z.B. Arabisch, Farsi, Kurmanci hinzugezogen. In den gemeinsamen Gesprächen vor
Ort wurde der Bedarf an Unterstützung geklärt und die Eltern und Sozialarbeiter psychoedukativ beraten. Die notwendigen Maßnahmen wurden in Kooperation mit den Kinderärzten
des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und bei Bedarf mit dem Jugend-,Sozial- oder
Wohnungsamt besprochen und eingeleitet. In vielen Fällen war eine Vermittlung zu einer
spezialisierten psychotherapeutischen Behandlung notwendig. Die Behandlung mit Hilfe ei12
nes Dolmetschers stellt für alle Beteiligten, d.h. Patienten, Dolmetscher und Behandler, eine
große Herausforderung dar. Hierbei musste der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst
weiter vermitteln und für die initialen Behandlungstermine kultursensible Dolmetscher organisieren. Bei den meisten Familien war so eine intensive und längerfristige Begleitung mit
vielfachen Kontakten notwendig.
Insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind häufig mit extremen Belastungen
sowie traumatisierenden Erlebnissen im Herkunftsland, bei der Flucht, kultureller Entwurzelung sowie dem Verlust von vertrauten Bezugspersonen und der Familie konfrontiert worden.
Ein frühzeitiges Erkennen und Anbahnen entsprechender Psychotherapien ist notwendig, um
Re-Traumatisierungen zu vermeiden und Integration zu ermöglichen. Ohne Beratungs- und
Behandlungsangebote sind sonst hohe Risiken von weiter bestehenden Störungen, Erkrankungen oder Behinderungen zu erwarten.
Nicht nur in der Kinder-und Jugendpsychiatrischen Beratung von Flüchtlingen und deren
Familien hat sich der aufsuchende Arbeitsansatz als „Türöffner“ für weitergehende Beratungen und Maßnahmen erwiesen, sondern insbesondere auch bei depressiven oder schulmüden Kindern und Jugendlichen sowie bei Kindern psychisch kranker Eltern.
3.4
Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse
Ca. 2/3 der Kinder und Jugendliche, die Beratung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen
Dienstes in Anspruch nehmen, sind männlich. In den Förderschulen, in denen regelmäßige
Schulsprechstunden stattfinden, gibt es vornehmlich männliche Schüler.
Mädchen und junge Frauen neigen bei psychischen Belastungen weniger zu externalisierenden Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. unkontrollierten Impulsdurchbrüchen, sondern eher zu
internalisierenden Verhaltensweisen wie Angststörungen, Depressionen, Essstörungen oder
selbstverletzendem Verhalten. Ab der Pubertät steigt der Anteil der psychischen Erkrankungen bei Mädchen deutlich an, was in der öffentlichen Wahrnehmung nach wie vor durch die
externalisierenden Verhaltensauffälligkeiten der Jungen überlagert wird 4. Die Jungen erleiden laut Fachdiskussion einen schulischen Nachteil und benötigen ein eigenes differenziertes Angebot.
4
Laut der „BELLA-Studie“ des Robert Koch-Instituts (RKI) aus dem Erhebungszeitraum 2003 bis
2006 weisen Jungen eine höhere Quote an Verhaltensauffälligkeiten, an Störungen des Sozialverhaltensund an
ADHS auf als Mädchen. Mit Beginn der Pubertät nimmt bei Mädchen der Anteil an psychischenStörungen zu.
Auch in dieser Lebensphase setzen sich systematische Unterschiede bei den
Geschlechtern fort. Jungen neigen jedoch eher zu nach außen gerichteten Verhaltensmustern wie
Aggressivität und Hyperaktivität, Mädchen eher zu nach innen gerichteten Verhaltensmustern wie
Ängste und Depressionen.
13
Die Aufklärung der Pädagogen zu den geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Entwicklung und den vulnerablen Phasen bei schulischen Übergängen verbessert das frühzeitige Erkennen und Handeln bei den oben genannten Symptomen.
Im Vergleich zu 2015 ist der Anteil der zu beratenden Mädchen im Jahr 2016 leicht angestiegen.
Abbildung 6: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst – Darstellung der
Geschlechterverteilung. Das Geschlechterverhältnis blieb über den gesamten bisherigen
Beratungszeitraum konstant.
Kinder- und junge Erwachsene und deren Angehörige wenden sich an die kinder- und jugendpsychiatrische Beratungsstelle zunehmend eigenständig mit folgenden Problemen:
-Ängsten zum Thema Übergang von Schule-Beruf/ Ausbildung/ Studium
-Autonomiekonflikten/ persönlichen Reifeprozessen: „ich bin noch nicht so weit“
-Suchtmittelkonsum als „Eigenmedikation“.
Diese Beobachtungen werden auch aus Jugendzentren, Berufskollegs, der Jugendberufshilfe berichtet. Das Eintrittsalter von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die dortigen
Institutionen wird immer höher, die Verweildauer in den entsprechenden Einrichtungen immer länger. Die Vernetzung und Koordinierung von Hilfen für junge Menschen auf dem Weg
ins Erwachsenenalter ist umso wichtiger, weil bei der Transition von der Kinder- und Jugendpsychiatrie in die Erwachsenenpsychiatrie die therapeutischen Konzepte und diagnostischen Vorgehensweisen wechseln.
14
Abbildung 7: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln – Darstellung der Altersstruktur
der Klienten/innen
4. Statistische Ermittlung
Jeder bisherige Kontakt mit Klientinnen oder Klienten, auch anonym, wird im Kinder- und
Jugendpsychiatrischen Dienst anonymisiert statistisch erfasst und ausgewertet. Erfasst werden u.a. Geschlecht, Alter, Stadtbezirk, Schulform, der Migrationsstatus bzw. – hintergrund,
bisherige und aktuelle Hilfeformen, auffällige Symptomatik, aktuelle psychosoziale Belastungsfaktoren und Empfehlungen.
Die Kriterien wurden im Verlauf differenziert und angepasst - bedingt durch sich verändernde
Fragestellungen, z.B. die zunehmende Zahl an Selbstmeldern oder Geflüchteten.
5. Ergebnisse
Seit 2009 richtet sich der interdisziplinäre Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst als niederschwelliges Beratungsangebot an Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten
und deren Angehörige sowie als Beratungsangebot für Schulsozialarbeiter/innen und Sonderpädagogen/innen an Förderschulen.
Der tatsächliche Kölner Bedarf an aufsuchender sozialpsychiatrischer Beratung und Begleitung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle ist abhängig von der nied15
rigschwelligen Erreichbarkeit und der Kooperation mit der Jugendhilfe und den Schulen. Der
Kinder-und Jugendpsychiatrische Dienst wurde daher im Rahmen einer Projektförderung
durch das Land NRW, zeitlich befristet von März 2014 bis Mai 2017, zu einem flächendeckenden stadtweit vernetzten Angebot erweitert.
Mit erhöhter personeller Besetzung und Bildung der örtlichen Teams in den Bezirksjugendämtern konnte die jährliche Anzahl der Beratungsfälle gesteigert werden. (Fallzahlen 20142017 insgesamt 1.091). Auch für 2016 hielt dieser Trend mit 372 abgeschlossenen Beratungsfällen/ Jahr und ca. 230 laufenden Beratungsprozessen an.
Bei ca. 40 Prozent der Beratungen (240 Fällen) war der Kinder- und Jugendpsychiatrische
Dienst aufsuchend tätig.
Seit der Startphase wurden die Problematiken von Kindern und Jugendlichen durch Inklusion, Migration und Flucht komplexer. Bei diesen Fällen bedarf es oft einer intensiven Beratung und Begleitung über einen Zeitraum von mehreren Monaten.
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst war 2016 in 19 Kölner Flüchtlingsunterkünften
tätig. 150 Kinder und Jugendliche und deren Familien wurden auf Anfrage aufgesucht und
vor Ort beraten. In der größten Unterbringungseinrichtung Köln wird regelmäßig einmal monatlich eine kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstunde angeboten.
Bei über 92 Prozent der Beratungsfälle gibt es eine Empfehlung zur Weiterbehandlung bzw.
Weiterbetreuung. Dabei werden teilweise mehrere Hilfen parallel, einander ergänzend benötigt und eingeleitet, z.B. eine Therapie für ein Kind in Verbindung mit einer die Gesamtfamilie unterstützenden Maßnahme seitens des Jugendamtes oder einer Beratungsstelle.
Eine ambulante Therapie wurde bei über der Hälfte der Beratungsfälle (54,8 Prozent) und
eine (teil)stationäre Therapie bei etwa jedem 7.Beratungsfall (13,7 Prozent) empfohlen. In
60 Prozent der Fälle ist die praktische hinführende Begleitung durch die Sozialarbeiterinnen
in die weiterbetreuenden Institutionen (z.B. Jugendhilfe oder ambulante Therapie) notwendig gewesen.
16
(Abbildung 8: Weiterempfehlungen im Zeitraum 2015/2016)
Nach wie vor werden die Kinder und Jugendlichen vorrangig über die Schulen beim Kinderund Jugendpsychiatrischen Dienst angemeldet. Im Projektzeitraum haben sich die Anmeldungen durch das Jugendamt von 10 Prozent auf 16 Prozent erhöht. Dies kann auf die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Bezirksjugendämtern in den Außenstellen im
Rahmen des Landesprojektes zurückgeführt werden. Die Steigerung der „SelbstmelderInnen“ von 22 Prozent auf 25 Prozent lässt auf gute Erfahrungen, eine positive „Mund-zuMund-Propaganda“ und zunehmendes Vertrauen in die Beratung des Kinder und Jugendpsychiatrischen Dienstes schließen.
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln, Anmeldung
zur Beratung durch.... im Zeitraum 2015 /2016
Sonstige
21%
Eltern
25%
Jugendamt
15%
Schule
39%
(Abbildung 9: Anmeldungen )
17
6. Fazit
Die Arbeit des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes erfuhr im Projektzeitraum
eine Konsolidierung durch:
•
Die räumliche Ansiedlung bei den Jugendämtern in Kalk und Mülheim zusätzlich zum
bestehenden Standort am Neumarkt im Gesundheitsamt. Dadurch werden eine intensivierte Zusammenarbeit mit den Bezirksjugendämtern und eine sozialräumlich
vernetzte Arbeit vor Ort sowie aufsuchende Arbeit erleichtert.
•
Enge Kooperation mit den Bezirksjugendämtern zur unterstützenden Einschätzung
des aktuellen Hilfebedarfs, z.B. durch die Teilnahme an Fallkonferenzen oder die Abstimmung im Falle von Hausbesuchen
•
Vorstellungsrunden in allen Kölner Bezirksjugendämtern, insbesondere in den dortigen Sozialraumteams
•
Teilnahme an NEIS-Sitzungen, Arbeitskreisen und Fallkonferenzen. Durch intensivierte und kontinuierliche Kooperation mit den stadtbezirksbezogenen Arbeitskreisen
Netzwerk Erziehung in Schule („NEIS“), in denen u.a. Schulleitungen und Bezirksjugendämter vertreten sind, kann sich der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst bei
aktuell auftretenden Problemen frühzeitig einschalten und den konkreten Fall begleiten.
•
fest integrierte Schulsprechstunden in den Förderschulen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung
•
Kooperationen mit Regelschulen, d.h. inkludierende Schulen, Grundschulen, Gesamtschulen, Berufskollegs und im Zusammenhang mit der G8-Problematik auch mit
Gymnasien durch enge Zusammenarbeit mit den SchulsozialarbeiterInnen
•
eine Zusammenarbeit mit den verschiedenen medizinischen Einrichtungen und bei
Bedarf Überleitung zu oder Vermittlung zwischen den einzelnen Institutionen, z.B.
zwischen Jugendamt und Schule oder zu Fachkliniken, niedergelassenen ÄrztInnen
und TherapeutInnen.
•
Kooperation auf Fallebene mit niedergelassenen PsychotherapeutenInnen und den
Abteilungen des Gesundheitsamtes wie den Frühen Hilfen und dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Jobcenter und Sozialamt
•
Aufsuchende Beratung und Weitervermittlung in Notunterkünften für Geflüchtete mit
fest etablierten Sprechstunden und auf einzelne Anfrage;
18
Durch diesen Ausbau ist es gelungen, stadtweit Kinder und Jugendliche mit multiplen Problemlagen besser zu erreichen, frühzeitig und bedarfsgerecht zu unterstützen und nachhaltig
in das reguläre Hilfesystem einzubinden.
Es zeichnet sich weiterhin ein hoher Bedarf an Beratung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsdienstes in den Regelschulen ab.
-
Gleiches gilt für die Versorgung von Kindertagesstätten unter präventivem Aspekt
-
Der Bedarf an aufsuchender Beratung und Sprechstunden in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete ist weiterhin hoch.
Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll und notwendig, den im Rahmen des Landesprojektes angebotenen „Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst im Verbund“ nach Projektende auf
Dauer weiterzuführen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Nur so können in der Millionenstadt Köln Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen frühzeitig mit der notwendigen multiprofessionellen Fachkompetenz erkannt und ausreichend nachhaltig und
fachgerecht versorgt werden, wie es in anderen Kommunen bereits etabliert ist (z.B. Berlin:12 Fachstellen, München, Frankfurt, Hamburg, Münster, Recklinghausen, Bochum) gemäß den gesetzlichen Grundlagen nach §§ 1-9, 27 PsychKG-NRW und §§12, 16 ÖGDGNRW5.
Die Folgen psychischer Störungen führen oft zu dauerhaften Beeinträchtigungen. Die persönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklungschancen sind dadurch beeinträchtigt.
Die volkswirtschaftlichen Ressourcen dieser und auch der nächsten Generation sind bedroht.
Für die Effektivität der Maßnahmen gilt die Regel: „ Je früher die Prävention einsetzt, um so
wirksamer ist sie.“
5
Zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen kann die untere Gesundheits-
behörde zur Ergänzung von Vorsorgeangeboten ärztliche Untersuchungen durchführen. Soweit dies erforderlich ist, soll sie
auch Impfungen durchführen. Wird im Rahmen dieser Untersuchungen die Gefährdung oder Störung der körperlichen, seelischen oder geistigen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen festgestellt, vermittelt die untere Gesundheitsbehörde in Zusammenarbeit mit den für Jugendhilfe und Sozialhilfe zuständigen Stellen die notwendigen Behandlungs- und Betreuungsangebote.
19
Die interdisziplinäre Arbeitsweise mit qualifizierten psychologischen Psychotherapeuten,
Ärzten, Sozialarbeitern und medizinischem Fachpersonal ist für die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung für jedes einzelne Kind eine strukturelle Notwendigkeit6.
7. Perspektive
Auch wenn die Erreichbarkeit von psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen und deren
Familien durch das Projekt verbessert werden konnte, erweist sich aus fachlicher Sicht eine
Weiterentwicklung der Aktivitäten in folgenden Bereichen als notwendig:
•
Früh einsetzende Hilfen in Kindertagesstätten und Grundschulen
Bislang wird der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst nur in Einzelfällen von Kindertagesstätten und Grundschulen in den Einrichtungen vor Ort tätig. Besonders der
Übergang vom Kindergarten zur Schule ist aus fachlicher Sicht vulnerabel. Ein gelungener Übergang stellt die Grundlage für eine gelungene Schullaufbahn dar. Kinderund jugendpsychiatrischer Bedarf sollte daher frühzeitig erkannt werden, Interventionen frühzeitig installiert werden. Bei einer Anzahl von 621 Kölner Kindertagesstätten
(220 davon städtisch, der Rest sind freie Träger) spricht die bisherige (geringe) Anzahl der Fälle aus diesen Einrichtungen dafür, dass dieses Feld unterrepräsentiert ist.
•
Zusammenarbeit mit allen Schulformen der weiterführenden Schulen
Die Kooperationen mit den Kölner Förderschulen der Schwerpunkte „Emotionale und
soziale Entwicklung“ und „Lernen“ sind etabliert. Eine Intensivierung der Kooperationen mit allen Schulformen ist aus fachlicher Sicht sinnvoll, da durch die Inklusion eine
Verlagerung aus den Förderschulen in die inkludierenden Schulen erfolgt.
•
Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratung in inkludierenden Schulen
Im Rahmen vom gemeinsamen Unterricht wächst der Beratungsbedarf an diesen inklusiv arbeitenden Schulen. Kinder- und jugendpsychiatrische Fachkompetenz wird
durch die Lehrer als individuelle Beratung vor Ort zur weiteren Planung angefragt.
Durch die veränderte Unterrichtssituation ist eine große Unsicherheit der Lehrer im
Umgang mit Kindern im inklusiven Unterricht zu beobachten.
6
Stellungnahme der DGKJP aus Anlass des Parlamentarischen Abends im Nationalen Zentrum für Frühe Hilfen am 26. Januar
2017
20
•
Gesundheitsförderung an Schulen für den Bereich der seelischen Gesundheit
Durch Vorträge und Workshops für pädagogische Fachkräfte sollte das Bewusstsein
und das Engagement für gesundes psychisches und körperliches Leben und Arbeiten
gefördert werden.
•
Sensibilisierung der pädagogischen Fachwelt für den Bedarf der „stillen“ Jungen und Mädchen
Jugendliche neigen dazu, vieles mit sich alleine auszumachen. Mit Hilfe von Fachtagen z.B. für Lehrkräfte, SchulsozialarbeiterInnen, pädagogischen Fachkräften in den
Regionalgruppen soll mit Schwerpunktthemen wie „Ängsten und Depressionen“, „Kritische Phasen wie schulische Übergänge“ das frühzeitige Erkennen und Handeln bei
Hinweisen auf psychische Auffälligkeiten verbessert werden.
•
Bessere Übergänge für Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen
Problemen
Im ambulanten Therapiesektor fehlen niedergelassene Psychotherapeuten mit der
Doppelqualifikation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und („Erwachsenen“-) Psychotherapeuten, die sich speziell dieser jungen Klientel annehmen. Die
Weichen für junge Menschen auf dem Weg ins Erwachsenenalter bedürfen einer besonderen Betreuung und Unterstützung.
21
8. Exemplarische Falldarstellungen
8.1
Korrektur des Förderschwerpunktes
Anlass
Die für eine Förderschule „Geistige Entwicklung“ zuständige Schulärztin bittet um kinderpsychiatrische und psychologische Unterstützung bei einer Begutachtung zum Schulausschluss
eines 13-jährigen Schülers.
Intervention der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
•
Kontaktaufnahme der Schulärztin mit der KJPB.
o Falldarstellung durch die Schulärztin: Ein auch im Rahmen einer Förderschule
sehr auffälliger Schüler (mit Migrationshintergrund), der durch das pädagogische Personal und auch die Schulleitung nur noch phasenweise in seinem
expansiven Verhalten zu steuern ist. Vereinbarung: Versuch einer Testuntersuchung und Beratung der Schule im Anschluss daran.
o Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit der Schule
o Testuntersuchung des Schülers in Anwesenheit der früheren Klassenlehrerin,
an die der Schüler die stabilste Anbindung hat. Ergebnis: Der Schüler verfügt
über eine normale Intelligenz und kann daher an der Schule nicht adäquat gefördert werden. Es liegt nach sechs Jahren Beschulung jedoch ein schwerer
Lern- und Entwicklungsrückstand in Teilbereichen vor.
o Beratung mit den Klassenlehrern und der Schulleitung
•
Klärung des Förderbedarfs und des Förderortes mit Schule und Elternhaus, Einbezug der Schulbehörde, Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt, das in der Folgezeit regelmäßige Hilfeplangespräche mit den beteiligten Institutionen und den Eltern anbietet.
o
Die Förderschulen „Geistige Entwicklung“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ verabreden eine probeweise Beschulung über einige Wochen, um
abzuklären, wie der gravierende Leistungsrückstand pädagogisch aufgeholt
werden kann, ob die Verhaltensauffälligkeiten sich darunter vermindern können oder sich dadurch evtl. verschärfen. Der Schüler wird nach dieser Probephase umgeschult und auf Dauer übernommen.
22
o
Parallel Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung des Jungen und
Versuch einer Elternberatung, Hinzuziehen eines Psychotherapeuten, der die
Eltern bereits früher einmal (in deren Muttersprache) beraten hat.
o
Die Elternberatung scheiterte nach einigen Wochen, die kindertherapeutische
Behandlung wirkt sich jedoch seelisch deutlich stabilisierend auf den Jungen
aus und wird über lange Zeit parallel zur schulischen Förderung an der Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung angeboten. Diese Behandlung wird auch von den Eltern unterstützt.
Gutachtenerstellung zur Frage des Schulausschlusses durch die Kinder- und Jugendpsychiaterin des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes mit Einbezug des
vorher erstellten psychologischen Befundes.
o Die Schulbehörde stimmt dem o.a. Vorgehen zu, der Schüler besucht auch
heute noch die Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung.
o Die Verhaltensauffälligkeiten haben sich deutlich vermindert, der Junge versucht, seine Leistungen so zu verbessern, dass er einen Beruf erlernen kann.
Kurzfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
•
Der Anlass der Kontaktaufnahme, nämlich die Verhaltenssymptomatik des Schülers
in der Förderschule, ergibt als „Nebenbefund“ eine normale Intelligenz.
•
Einleitung eines AOSF-Verfahrens mit Klärung eines geeigneten Förderortes.
•
Beratung der Eltern zum Umgang mit dieser veränderten Situation, eine Eskalation
der angespannten Lage wird vermieden.
Langfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
Der Schüler erhält eine langfristig deutlich geeignetere schulische Förderung mit therapeutischer Unterstützung. Beide Veränderungen führen zu erkennbar besseren schulischen Leistungen und zu einer erheblichen Verhaltensstabilisierung. In diesem Fall reichte die Unterstützung der Maßnahmen durch die Eltern i.a. aus, ohne dass die Beratung der Eltern selbst
erfolgreich war. Das Kind zeigt so ausgeprägte Entwicklungsressourcen, dass die angebotenen pädagogischen und therapeutischen Interventionen sich vermutlich auf die gesamte Biographie verändernd ausgewirkt haben.
23
8.2
Schulabsentismus
Anlass
Die Pflegemutter eines 14-jährigen Jungen wendet sich an die Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratungsstellte. Sie habe den Jungen zur Kurzzeitpflege aufgenommen, während die
Mutter sich einer stationären psychiatrischen Behandlung befand. Da die Mutter nach wie vor
instabil sei und sich der Rückzug des Jungen noch verstärkt habe, sei eine Rückführung
momentan nicht geplant. Er spiele fast durchgängig Playstation, mindestens bis 4 Uhr
nachts. Er wirke nervös, wenn er das Spiel unterbrechen müsse. In der Vergangenheit habe
die Pflegemutter vergeblich versucht, das Spielen zu unterbinden. Der Junge habe daraufhin
die Nahrungsaufnahme verweigert, über 3 Tage nichts gegessen und sei verbal aggressiv
geworden. Er vernachlässige die Körperpflege und lasse kein Tageslicht mehr in sein Zimmer. Außerdem nehme er nur unter Zögern Blickkontakt auf. Der Junge habe panische
Angst vor Tieren und davor nach draußen zu gehen. Er verlasse das Haus nicht, auch das
Zimmer nur selten und besuche seit über einem Jahr die Schule nicht mehr. Die Mutter habe
versucht eine fachärztliche Anbindung zu schaffen, sei aber von niedergelassenen Kinderund Jugendlichen Psychiatern abgewiesen worden, solange es der Junge nicht schaffe, dort
selbst an Terminen teilzunehmen. Auch eine Anbindung an die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur stationären Aufnahme sei gescheitert, da der Junge nicht mit zum Aufnahmegespräch gekommen und weiterhin weder von der Mutter noch von der Pflegemutter
zum Verlassen des Hauses zu motivieren sei. Es laufe ein Bußgeldverfahren, welches die
Mutter kaum noch finanzieren könne. Die Pflegemutter bittet nun die KJPB, sie bei der Entscheidung über eine Einweisung gemäß PsychKG zu unterstützen und sie über den Ablauf
zu informieren.
Intervention der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
•
Kontaktaufnahme der Sozialarbeiterin der KJPB zur Pflegemutter
o Terminvereinbarung zu einem Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten (Jugendamt, Pflegestelle, leibliche Mutter) zur Anamnese im Gesundheitsamt
o Aufsuchende Beratung im Rahmen eines Hausbesuches bei der Pflegemutter
o Begutachtung des Jungen im häuslichen Rahmen
•
Klärung des Hilfebedarfs und psychiatrische Einschätzung durch Ärztin und Sozialarbeiterin vor Ort
o
Der Junge zeigt deutliche Hinweise auf eine depressive Symptomatik mit Antriebslosigkeit, sozialem Rückzug und trauriger Stimmung, sowie fehlendem
Schulbesuch und eine mögliche Medienabhängigkeit
24
o
Hinweise auf eine soziale Phobie auf dem Hintergrund eines stark belasteten
familiären Hintergrundes mit einer depressiven Erkrankung der allein sorgeberechtigten leiblichen Mutter ohne familiäre Ressourcen
o
Fehlen der Krankheitseinsicht oder eines Veränderungswunsch des Jungen
o
Aufgrund der Schwere und Dauer der Symptomatik erhebliche Gefährdung
der weiteren Entwicklung
o
Ambulante oder teilstationäre mildere Maßnahmen sind als nicht ausreichend
anzusehen.
o
Es Bedarf zu seiner Veränderung ein stationäres Setting in der Kinder- und
Jugendpsychiatrie, notfalls auch gegen seinen Willen, mit einer anschließenden adäquaten stationären Maßnahme des Jugendamtes, um die erreichten
Ziele aufrechtzuerhalten
o
Aktuell ist eine Rückführung in den Haushalt der psychisch kranken Mutter bei
seiner eigenen gravierenden Symptomatik als nicht geeignet anzusehen.
•
Fachärztliche Stellungnahme gemäß §1631b BGB durch die die Kinder-und Jugendpsychiater der KJPB zur Vorlage beim Familiengericht.
o
Begleitung der Mutter durch die Sozialarbeiterin der KJPB zur Antragsstellung
beim Familiengericht
o
Erneutes Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten mit dem Ziel der Suche geeigneter Anschlussmaßnahmen für den Jungen nach Klinikentlassung
Kurzfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
•
Rechtliche Beratung von Sorgeberichtigen und Fachpersonal zur Anordnung einer
freiheitsentziehenden Unterbringung
•
Fachärztliche Stellungnahme zur Vorlage beim Familiengericht durch aufsuchende
Tätigkeit möglich
•
Anbindung an die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur stationären Aufnahme
•
Ausführliche Diagnostik der gezeigten Verhaltensweisen
Langfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
Durch gezielte fachärztliche, therapeutische und pädagogische Anbindung lässt sich eine
deutliche Verhaltensstabilisierung herbeiführen, die zur Abwendung einer erheblichen
Selbstgefährdung des Jungen führt. Langfristig ist somit die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gewährleistet, die auch beinhaltet, dass der Junge wieder regelmäßig die Schule besucht.
25
8.3
Entwicklungsdiagnostik/ Anbindung an Jugendhilfe
Anlass
Eine Schulsozialarbeiterin einer (Regel-) Grundschule wendet sich an die Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratungsstelle des Gesundheitsamtes, da sie von einer Lehrerin auf
einen 7 jährigen Jungen (mit Migrationshintergrund) der ersten Klasse aufmerksam gemacht
wurde. Dieser verhalte sich im Unterricht auffällig, störe oft andere Kinder und benötigt wesentlich länger, um den Unterrichtsstoff zu erfassen. Mutter und Lehrerin schätzen das Verhalten sehr unterschiedlich ein. Die Sozialarbeiterin bittet nun die KJPB um professionelle
Hilfe.
Intervention der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
•
Kontaktaufnahme der Sozialarbeiterin der KJPB mit der Schulsozialarbeiterin.
o Terminvereinbarung zur Hospitation im Unterricht mit Ärztin und Sozialarbeiterin der KJPB in der Grundschule
o Gesprächsvereinbarung mit den Eltern im Anschluss
•
Klärung des Hilfebedarfs und psychiatrische Einschätzung der Ärztin
o
Die Familie wohnt sehr beengt in einer 40qm Wohnung mit noch zwei weiteren Kindern (1 und 4 Jahre alt), wirken überfordert
o
Bei dem Kindsvater besteht der Verdacht auf Autismus
o
Die Eltern sprechen lediglich türkisch und verstehen nur wenig deutsch
o
Aufgrund von Erfahrungen im Umfeld bestehen große Berührungsängste mit
der Kinder- und Jugendpsychiatrie, sowie mit dem Jugendamt
•
Terminvereinbarung mit dem Psychologen der KJPB zur Entwicklungsdiagnostik des
Jungens in der Schule
o aufsuchende Testung in der Schule durch Psychologen der KJPB ohne die Eltern, aber mit einer Vertrauensperson;
o
Ergebnis: leichte sprachliche Schwächen und Unsicherheiten im Sozialverhal-
ten bei normalem IQ
Beratung der Eltern und der Schule hinsichtlich des Testergebnisses
o Begleitung der Eltern durch türkisch sprechende Sozialarbeiterin der KJPB
zum zuständigen Mitarbeiter des ASD, um nach Hilfen zur Erziehung zu fragen
26
Kurzfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
•
Der frühzeitige Einstieg und die passgenaue Vermittlung ins bestehende Hilfesystem
können bei dieser Familie mit hohem Hilfebedarf erfolgen, da die Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratungsstelle aus einem interdisziplinären Team aus Ärztinnen,
Sozialarbeiterinnen und einem Psychologen besteht. Diese stehen als direkte Ansprechpartner u.a. für die Schulen zur Verfügung und garantieren kurze Informationswege (auch professionsübergreifend).
•
Die Kontaktaufnahme mit der Familie und Klärung der Situation gelingt, da Vertrauen
und hohe Akzeptanz der Eltern für die Ansprechpartnerinnen des Gesundheitsamtes
vorhanden sind.
•
Die Überleitung zum Jugendamt ist erfolgreich, da die Eltern muttersprachlich begleitet werden können und somit Berührungsängste abgebaut werden können. Somit
wächst die Bereitschaft, Hilfsangebote des Jugendamtes anzunehmen.
Langfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
Durch die durchgeführte Entwicklungsdiagnostik kann der Junge speziell gefördert werden
und ein im Raum stehender Wechsel auf die Förderschule kann vermieden werden. Die Familie wird parallel durch das Jugendamt mit einer Familienhilfe pädagogisch unterstützt.
27
8.4
Flüchtlinge/ Psychiatrische Anbindung
Anlass
Das Wohnungsamt bittet um Überprüfung einer vorgelegten ärztlichen Bescheinigung.
Eine Familie sei seit Dezember 2015 auf der Flucht aus Syrien. Bereits in Syrien seien die 2
jüngsten von 4 Kindern der Familie verhaltensauffällig gewesen. Sie zeigten Symptome von
Schreckhaftigkeit, Ängstlichkeit, Schwindel, trauriger Stimmung, Schlaf- und Konzentrationsstörungen. In Syrien hätten beide Kinder eine Medikation erhalten. Das Stottern habe sich
verbessert, alle anderen Symptome nicht. In Deutschland habe sich die Symptomatik eher
verstärkt.
Die Sozialarbeiterin der Flüchtlingsunterkunft berichtet außerdem von erheblicher motorischer Unruhe und aggressivem Verhalten des 8 jährigen Jungen bis hin zum Zerstören von
Spielsachen. Die Familie ist in einer Gemeinschaftsunterkunft in einer großen Halle untergebracht. Die Kinder gehen nicht zur Schule.
Intervention der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
o
Kontaktaufnahme der Sozialarbeiterin der KJPB mit der Sozialarbeiterin der Einrichtung
o
Terminvereinbarung mit Ärztin, Sozialarbeiterin der KJPB und Dolmetscher in der
Einrichtung
o
Gespräch mit den Eltern und den Kindern im Anschluss
o
Klärung des Hilfebedarfs und psychiatrische Einschätzung der Ärztin
•
Die Eltern sprechen wenig englisch, die Kinder deutlich besser und auch
schon einige Sätze deutsch
•
Bei dem älteren Mädchen besteht der Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung mit erheblich depressiver Symptomatik
•
Bei dem Jungen der Verdacht auf eine hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens
•
Die beiden älteren schon erwachsenen Kinder der Familie und auch die Mutter sind ebenfalls psychiatrisch auffällig im Sinne einer depressiven Anpassungsstörung.
Bei dem Kindsvater bestehen körperliche Probleme mit einer Adipositas, Diabetes mellitus und Hypertonus.
•
Wohnungsattest für eine abgeschlossene Wohneinheit. Bescheinigung für
beide Kinder zur raschen Anbindung an die Schule und die OGTS, sobald die
Familie umgezogen ist.
28
o
Beim nächsten Kontakt schildert das Mädchen suizidale Gedanken bei noch vorhandener Absprachefähigkeit.
•
Es folgen stabilisierende wöchentliche Kontakte durch die Kinder- und Jugendpsychiaterin und die Sozialarbeiterin in der Einrichtung und in der Beratungsstelle.
o
Beratung der Mutter als Bezugsperson
o
Kontakt zu einer niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaterin, Terminvereinbarung mit Dolmetscher und Begleitung durch die Ärztin zum ersten Termin dorthin
Kurzfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstell:
•
Der frühzeitige Einstieg kann bei dieser Familie eine rasche Anbindung und die passgenaue Vermittlung ins bestehende Hilfesystem erbringen. Die Ärztin steht als direkte
Ansprechpartnerin in der Übergangszeit zur Stabilisierung zur Verfügung. Im weiteren
Verlauf werden durch sie kurze Informationswege zu den niedergelassenen Ärzten
garantiert. Die Gefahren einer Re-Traumatisierung werden gemindert.
•
Das Vertrauen der Familie ist von Anfang an hoch.
•
Die Überleitung in die Schule ist erfolgreich. Die Kinder stabilisieren sich. Das Angebot einer niedergelassenen Ärztin zur langfristigen Anbindung wird angenommen.
Langfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
Das Mädchen kann bei offensichtlich herausragender Begabung seine Schullaufbahn in Köln
beginnen. Der Junge kann durch die Anbindung und Behandlung seine motorische Hyperaktivität vermindern, seine Sozialverhaltensstörung ist durch rasche Aufnahme in die OGTS mit
einem klaren pädagogischen Setting gebessert. Durch die gelungene Stabilisierung und
langfristige Anbindung können die Kinder und die gesamte Familie integriert werden.
29
Anlagen
Resonanz der Kooperationspartner
1. Martin-Köllen-Schule
Martin-Köllen-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt Lernen &ES
Hachenburger Straße 11 • 51105 Köln
(0221) 35589 68 0 / FAX (0221)35589 68 88
Datum
e-mail: 154337@schule.nrw.de
20. Februar 2017
Stellungnahme zur Fortführung der KJP-Beratung in Förderschulen
Seit mehr als 5 Jahren arbeitet die Martin-Köllen-Schule nun sehr vertrauensvoll mit der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle der Stadt Köln (KJPB) zusammen. In den
halbjährlich stattfinden Beratungsstunden in den Räumen der Schule hat die Schule die
Möglichkeit, Kinder und Jugendliche vorzustellen, die auf unterschiedliche Art psychische
Auffälligkeiten zeigen und die zum Zeitpunkt der Vorstellung (noch) nicht oder in unzureichender psychiatrischer Behandlung sind.
Es handelt sich bei diesen Beratungen um ein niederschwelliges Angebot, das auch von
Eltern wahrgenommen wird, die aus unterschiedlichen Gründen nicht selber in der Lage
sind, ihren Kindern diese notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Auch Eltern, die
zunächst nicht willens waren, überhaupt einen Beratungsbedarf in diesem Bereich anzuerkennen, konnten in der Vergangenheit über die vertrauensvolle Kooperation der bekannten
Lehrpersonen mit der KJPB mit nicht selten von der Wichtigkeit dieser Unterstützung überzeugt werden.
In vielen Fällen mündete die Beratung in der Schule anschließend in eine psychiatrische
Diagnostik oder längerfristige Behandlung in einer Kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis.
30
In dem Zusammenhang nimmt die KJPB eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Kindern,
Eltern, Schule und der jeweiligen Praxis ein, indem sie nicht nur in Bezug auf die Auswahl
der Praxis berät, sondern auch z. B. behilflich ist beim Erstkontakt. Die Unterstützung reicht
hier bis hin zur Begleitung beim ersten Besuch in der ausgewählten Einrichtung. Gerade für
Eltern, die unsicher sind im Umgang mit anderen Menschen ist dies eine unverzichtbare Hilfestellung.
Neben dieser genannten unmittelbaren positiven Einflussnahme auf Kinder und ihre (gerade
in Förderschulen) oft hoch belasteten Familiensysteme profitiert die Schule aber auch noch
auf andere Weise vom Beratungsangebot der KJPB. In einigen Fällen führte die ausschließliche Beratung des Lehrpersonals zu einem sehr differenzierten, multiprofessionellen Blick auf das Kind und konnte bestimmte systemisch verfestigte Verhaltensmuster aufbrechen und Lernen wieder ermöglichen. In diesem Sinne besteht das Beratungsangebot
aus unserer Sicht zu gleichen Teilen aus Prävention und Intervention.
Auf beide Aspekte möchten wir in Zukunft ungern verzichten!!!
Für die Martin-Köllen-Schule kann definitiv davon ausgegangen werden, dass ca. 90% der
Eltern, die hier in den letzten 5 Jahren beraten wurden, von sich aus den Schritt hin zu einer
professionellen Beratung alleine nicht hätten realisieren können. Gerade die Elternschaft
einer Förderschule ist in dem Bereich auf schulische Unterstützung angewiesen.
Der Beratungsbedarf ist immens hoch. Die Hemmschwelle der Erziehungsberechtigten allerdings auch. Diese Hemmschwelle gepaart mit mangelnder Eigeninitiative (an unserer Schulform weit verbreitet) führt dann häufig leider dazu, dass die dringend benötigte Unterstützung
vollends ausbleibt.
An dieser Stelle kann Schule dann unterstützen, wenn professionelle Partner wie die KJPB
bereit stehen, um die fehlende psychiatrische und therapeutische Ausbildung des Lehrpersonals zu kompensieren.
In dieser Weise arbeitet die Martin-Köllen-Schule jetzt seit 5 Jahren erfolgreich mit der KJPB
zusammen. In diesem Zeitraum sind nicht nur vertrauensvolle, kollegiale Beziehungen zwischen den Beteiligten beider Institutionen aufgebaut worden, die letztlich der professionellen
31
Sorge um das belastete Kind zugutekommen. Es sind auch stringent strukturierte Formate
der Zusammenarbeit entwickelt worden, die über die Jahre immer weiter optimiert wurden. In
enger Kooperation haben KJPB und Schule somit über die Jahre inhaltlich, wie organisatorisch ein hoch effizientes Beratungsformat entwickelt, das in unserer Schule seinen festen
Platz im Halbjahresplan hat.
Aus unserer Sicht wäre es nicht nur bedauerlich, sondern fahrlässig und letztlich unverantwortlich ein solches, erwiesenermaßen erfolgreiches, interdisziplinäres Beratungsinstrument
in unserer Stadt aufzugeben.
Wir möchten daher alle Verantwortlichen bitten, sich für den Erhalt und die feste Etablierung
des beschriebenen Beratungsangebots einzusetzen.
Für das Kollegium
der Martin-Köllen-Schule
Jürgen Schick
(Schulleiter)
32
2. Wilhelm-Leyendecker-Schule
Wilhelm-Leyendecker-Schule
Gesundheitsamt
Förderschule Lernen
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Leyendecker Str. 20-24,
Neumarkt 15-21
50825 Köln (Ehrenfeld)
50667 Köln
Tel.: 0221 / 9556960
Rosenzweigweg 3
50969 Köln (Zollstock)
Tel.: 0221 / 99220860
E-Mail : 154374@schule.nrw.de
Ihr Schreiben
Mein Zeichen
Datum
20.02.2017
Stellungnahme zum Erhalt der KJP Beratungsstelle
Die regelmäßig vor Ort angebotene kinder- und jugendpsychiatrische Schulsprechstunde
gewährleistet einen niedrigschwelligen und kontinuierlichen Zugang zu psychologischer Be33
ratung. Sie erfüllt damit eine wichtige Beratungsfunktion, die angesichts der vielfältigen psychosozialen Problemlagen unserer Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Da die KJP- Beratung im halbjährlichen Turnus und damit unabhängig von akuten Krisensituationen durchgeführt wird, hat sie präventiven Charakter. Durch frühzeitige Beratung und
Vermittlung von Unterstützungsangeboten, kann diese Beratungsform dazu beitragen, dass
sich anbahnende Störungen oder Auffälligkeiten nicht in handfeste Krisen verwandeln. So
war es der Schule in einem konkreten Fall möglich –Gewaltverbrechen an einem Schüler mit
Todesfolge- diese tragische Situation auf allen Ebenen und mit allen Beteiligten in der Kooperation mit der KJPB aufzuarbeiten.
Das frühzeitig an die Schulakteure herangetragene psychologische Fachwissen über Verhaltensauffälligkeiten ermöglicht einen adäquaten Umgang mit auffälligem Verhalten und
unterstützt die Lehrkräfte dabei, den betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie deren
Eltern der Situation entsprechend Angebote für den Schulalltag zu unterbreiten. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen KJP ermöglicht dabei kurze Wege und schnelle Unterstützung.
Gerade für unsere bildungsfernen Familien würde durch den Wegfall der KJPB der Zugang
zu psychologischer Beratung und Hilfen deutlich erschwert, da das Aufsuchen einer entsprechenden Institution mit Ängsten verbunden ist und aufgrund des hohen Bedarfs extreme
Wartezeiten entstehen.
Ein Garant für die gute Kooperation ist die regelmäßige Schulsprechstunde. Durch die Kontinuität des Beratungsteams hat sich eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl mit
Klassenleitung als auch mit Schulleitung entwickelt, welche die sonderpädagogische Expertise im Förderschwerpunkt Lernen erweitert und eine multiprofessionelle Falleinschätzung
ermöglicht.
Im Zuge von Inklusion und Flüchtlingswelle muss sich Schule vielen neuen Herausforderungen stellen, zu deren Bewältigung das Beratungsangebot der KJP ein wichtiger und unersetzlicher Baustein ist.
34
Mit freundlichen Grüßen
Pia Münzel
Sabrina Hasecke
Schulleitung
Schulsozialarbeit
35
3. Schule Lindweiler Hof
Schule Lindweiler Hof
Städt. Schule Lindweiler Hof
KJPB
Förderschwerpunkt: Emotionale und Soziale Ent-
z.H. Fr. Hebekeuser
wicklung
Rochusstrasse 80, 50827 Köln
Auskunft erteilt: Hr. Beemelmanns
Tel.: 0221 / 4744176-0
Unterstützungsschreiben zur Überführung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen
Beratungsstelle der Stadt Köln in ein stetiges Angebot
Frage 1: Welche der bisherigen Erfahrungen mit der KJPB sprechen aus Ihrer Sicht
dafür, diese auch langfristig einzusetzen?
Seit der Einrichtung der KJPB erfahren wir eine kontinuierliche und spezialisierte Unterstützung im Umgang mit psychiatrisch erkrankten Kindern und deren Eltern, die an
unserer Schule auffällig werden oder die aufgrund der Auffälligkeiten zu uns kommen. In vielen Fällen konnten durch die Beratung der Ärztinnen, der Sozialpädagoginnen und der Psychologen, sei es offen oder anonym, entscheidende Weichenstellungen für die gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen erreicht werden.
Meist geschah dies durch die hervorragende Abstimmung und das konzertierte Vorgehen durch Schule, KJPB und Jugendhilfe.
Frage 2: Wie schätzen Sie den präventiven Charakter unseres Angebots ein? Bestätigen Ihre Fallerfahrungen diese Idee?
36
Den präventiven Charakter des Angebots schätzen wir sehr hoch ein. Kinder mit
psychiatrischen Auffälligkeiten oder Hintergrunderkrankungen werden im schulischen
Kontext schnell auffällig. Eine frühzeitige Beratung durch die KJPB hilft oft, fachärztliche oder therapeutische Hilfe für die Kinder und Jugendlichen zu organisieren, meist
dann, wenn Eltern nicht dazu in der Lage sind.
Frage 3: Für welche Gruppe von Klienten würde sich ein Wegfall des KJPBAngebotes aus Ihrer Sicht besonders negativ auswirken?
Der Wegfall des Angebots träfe besonders diejenigen Kinder und Jugendlichen, die
in desaströsen familiären Verhältnissen, oft mit erziehungsunfähigen Elternteilen
aufwachsen, keine Unterstützung oder Fürsprache erfahren und auf sich allein gestellt sind. Dies trifft auf viele unserer Schülerinnen und Schüler zu.
Frage 4: Von welchen organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen
hängt aus Ihrer Sicht eine gute Kooperation zwischen Ihnen und der KJPB am meisten ab?
Gute Kooperation gelingt nur, wenn eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung entwickelt
und gepflegt wird. Dazu sind die regelmäßigen Beratungstermine in der Schule mit
den Teams und die häufigen telefonischen Kontakte enorm wichtig.
Frage 5: Gibt es Argumente aus Ihrer Sicht, die Kommunalpolitikern auf jeden Fall
vorgetragen werden müssten, um die weitere Tätigkeit der KJPB als notwendig einzuschätzen?
Ich denke, ein Kommunalpolitiker sollte sich überlegen, ob es für die viertgrößte Stadt des
viertreichsten Landes dieser Erde nicht ein Armutszeugnis wäre, eine Beratungsstelle abzu37
schaffen, die sich überwiegend um Kinder und Jugendliche kümmert, die ansonsten kaum
eine Lobby haben. Kinder, die ansonsten kaum eine Chance hätten, sich einigermaßen normal zu entwickeln. Dies vor dem Hintergrund deutlich zunehmender Fallzahlen im KJPBereich, in der Erwartung der kriegstraumatisierten Kinder, die als Flüchtlinge zu uns kommen und nicht zuletzt vor dem gesamtgesellschaftlichen Auftrag zur Inklusion, den unsere
Stadt ja auch angenommen hat und ausführt.
Der volkswirtschaftliche Schaden ist kaum zu beziffern, wäre langfristig bestimmt höher als
die Finanzierung der KJPB!
Ingo Beemelmanns
38
4. Wilhelm-Busch-Realschule
Wilhelm-Busch-Realschule
Heerstr. 7, 51143 Köln
Tel.: 02203/9920144, Fax:
02203/9920125
Mail: 160568@schule.nrw.de
www.wilhelm-busch-realschule.de
Schulen
533/2 –Gesundheitsamt/ Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Köln, 23.01.2017
Empfehlungsschreiben zur Verstetigung der wichtigen Arbeit in ihrer Beratungsstelle.
Sehr geehrter Frau Hebekeuser,
gerne bestätige ich Ihnen, dass ich eine Verstetigung des Projektes sehr begrüßen
würde.
In der Projektphase haben einige meiner SchülerInnen, deren Eltern und auch ich in
unterschiedlichster Weise von dem umfangreichen Angebot ihrer Beratungsstelle
profitiert.
So haben die kollegiale Beratung, die mir in meiner Funktion als Schulsozialarbeiter
immer eine wichtige Orientierung bei der Einschätzung unterschiedlichster Verhaltensauffälligkeiten geben, sowie die Empfehlung angemessener Hilfsmaßnahmen
39
erheblich zur Verbesserung der schulischen wie auch privaten Situation der Jugendlichen geführt.
Die Betreuung durch die MitarbeiterInnen im Rahmen des Projektes haben wesentlich dazu beigetragen, den betroffenen SchülerInnen zu einem größeren Selbstbewusstsein zu verhelfen, aktive wie passive Schulverweigerung zu verringern und einen regelmäßigeren Schulbesuch zu ermöglichen.
Einige SchülerInnen konnten Dank Ihrer Unterstützung bei der Suche und Kontaktaufnahme zu angemessenen Hilfeanbietern u.a. in therapeutische Behandlung vermittelt werden und so wieder Freude am Lernen und Lust auf Schule entwickeln.
Auch mit Ihrer Teilnahme an Hilfeplan- und Elterngesprächen und der Initiierung
flankierender Maßnahmen haben Sie nicht nur meine oftmals schwierige Elternarbeit
unterstützt, sondern auch erheblich zum Gelingen beigetragen.
Vor allem die zeitnahen, freiwilligen, familientherapeutisch orientierten Beratungsgespräche haben die Elternschaft von der Qualität ihrer Arbeit und der Bereitschaft an
einer Lösung des Problems aktiv mitzuarbeiten schnell überzeugt.
Da ich kein vergleichbares Projekt kenne, würde ich es ausgesprochen bedauern,
wenn die Beratungen über den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst in der
Form nicht fortgeführt würden.
Für die Verstetigung des Projektes und das damit verbundene Antragsverfahren
wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
40
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Schulentwicklung
404/63 - Schulsozialarbeit
Wilhelm – Busch - Realschule
Heerstr. 7
51143 Köln Zündorf Zimmer C 061
Tel: 02203 – 99 20 132
Fax: 02203 - 99 201 25
E-mail: martin.stermann@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de
41
5. Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Tanja Unterberg & Sina
Blum
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43
6. Amt für Schulentwicklung
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46