Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Satzungsbeschluss.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
21.04.17, 05:43
Aktualisiert
30.01.18, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzungsbeschluss
Sitzung am
Geschäftsbereich
Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Umwelt
Ressort / Stadtbetrieb
Ressort 105 - Bauen und Wohnen
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Dirk Kasten
563 6672
563 8035
dirk.kasten@stadt.wuppertal.de
Datum:
13.03.2017
Drucks.-Nr.:
VO/0147/17
öffentlich
Gremium
03.05.2017 BV Elberfeld-West
04.05.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wirtschaft und Bauen
10.05.2017 Hauptausschuss
15.05.2017 Rat der Stadt Wuppertal
Beschlussqualität
Empfehlung/Anhörung
Empfehlung/Anhörung
Empfehlung/Anhörung
Entscheidung
Bebauungsplan 634 - Funckstraße 4. Änderung des Bebauungsplanes (mit Flächennutzungsplanberichtigung 104B)
- Satzungsbeschluss -
Grund der Vorlage
Steuerung der Nachfolgennutzung der Villa Amalia
Beschlussvorschlag
1. Die nach der öffentlichen Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes 634 –
Funckstraße – vorgenommenen Änderungen des Planentwurfes gem. § 4a Abs. 3 S. 4
Baugesetzbuch werden, wie diese in der Bebauungsplankarte in grün kenntlich gemacht
sind, beschlossen.
2. Die insgesamt zu der 4. Änderung des Bebauungsplanes 634 – Funckstraße –
eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung
abgewogen und beschlossen.
3. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans 634 – Funckstraße – wird einschließlich
der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen.
Einverständnisse
Entfällt
Seite: 1/3
Unterschrift
Meyer
Begründung
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes wird die Nachfolgenutzung für das als Denkmal
geschützte Gebäude Briller Straße 117 (Villa Amalia) und des ebenso denkmalgeschützten
Gebäudes Briller Straße 117a (ehemaliges Kutscherhaus) vorbereitet. In diesem Zug werden
auch die überbaubaren Grundstücksflächen neu geordnet und der Umfang der ergänzenden
Bebauung festgelegt.
Nach längerem Leerstand der Villa sowie weiterer Gebäude auf dem Gelände wurde das
Grundstück durch einen Immobilienentwickler gekauft. Dieser hat das Ziel, die Villa wieder in
eine adäquate Nutzung zu setzen und zudem hochwertigen Wohnraum in Form von drei
zusätzlichen Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Zwischenzeitlich wurden nicht mehr
benötigte Gebäude (ehemalige Kapelle sowie Wohntrakt des ehemaligen Altenheimes) die
nicht unter Denkmalschutz standen abgerissen. Aktuell erfolgen innere Umbauten in der als
Denkmal geschützten Villa.
Nach der Konkretisierung der Planung erfolgte in dem Zeitraum vom 28.12.2016 bis zum
03.02.2017 die öffentliche Auslegung der Planung unter zeitgleicher Beteiligung der
betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Seitens der Wuppertaler
Stadtwerke erging die Anregung, den im Plangebiet bestehenden verrohrten Bachlauf des
Hülsbecker Baches zu sanieren, da die Verrohrung starke Schädigungen aufweist. Aus Sicht
der Unteren Wasserbehörde wäre es zudem insgesamt sinnvoll, den verrohrten Teil des
Bachlaufes so zu verlegen, dass dieser außerhalb der nun festgelegten Baugrenzen liegt.
Hierdurch könnten eventuelle Probleme im Rahmen einer Überbauung der Verrohrung
vermieden werden.
Um im Bebauungsplan eine Trasse für einen alternativen Verlauf des verrohrten Bachlaufes
zu berücksichtigen, wurden zwei durch Baugrenzen bestimmte Baufelder geringfügig (1
Meter) nach Westen verschoben und eine Fläche für ein Leitungsrecht eingetragen. Diese
Änderungen wurden gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB mit den betroffenen Behörden und dem
Grundstückeigentümer abgestimmt. Rein redaktionell wird die im Plan eingetragene
geschlossene Bauweise „g“ in die sich aus den festgesetzten Baufeldern zwangsweise
ergebende und auch so vorgesehene offene Bauweise „o“ geändert. Hier handelt es sich
allein um einen Übertragungsfehler.
Hemmnisse und Problemstellungen, die der Planung wirksam entgegen stehen, liegen nicht
vor (siehe hierzu Anlage 01), so dass der Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes 634 gefasst werden kann.
In Folge der 4. Änderung wird der Flächennutzungsplan der Stadt im Wege der Berichtigung
(104B) ohne eigenes Verfahren angepasst. Die ehemalige Darstellung
„Gemeinbedarfsfläche“ wird durch die Darstellung „Wohnbaufläche“ ersetzt.
Demografie-Check
a)
Ergebnis des Demografie-Checks
Ziel 1 – Stadtstrukturen anpassen
Ziel 2 – Wanderungsbilanz verbessern
Ziel 3 – gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
+
0
0
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b)
Erläuterungen zum Demografie-Check
Mit der Planung wird die Nachfolgenutzung der beiden bestehenden Baudenkmäler und eine
ergänzende Siedlungsentwicklung ermöglicht.
Kosten und Finanzierung
Entfällt
Zeitplan
2. Quartal 2017
Anlagen
Anlage 01
Anlage 02
Anlage 03
Anlage 04
Anlage 05
Rechtskraft der Planung
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zum Bebauungsplan 634
Begründung zum Bebauungsplan 634
Plankarten des Bebauungsplanes 634
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 634
Plankarten zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes
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