Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift Bezirksbürgermeister (Ö. Teil).pdf
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376 kB
Erstellt
28.04.17, 02:19
Aktualisiert
24.01.18, 05:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Bezirksbürgermeister
Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Geschäftsführung
Herr Menne
Telefon: (0221) 221-98313
Fax:
(0221) 221-98347
E-Mail:
dieter.menne@stadt-koeln.de
Datum:
20.04.2017
Niederschrift
über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2014/2020 am
Donnerstag, dem 08.12.2016, 17:05 Uhr bis 18:45 Uhr, Bürgeramt Kalk
(Nebengebäude des Bezirksrathauses), Raum 901
Anwesend:
Mitglieder der Bezirksvertretung
Herr Jörg Grahl
Frau Claudia Greven-Thürmer
Herr Markus Klein
Herr Bezirksbürgermeister Marco Pagano
Herr Wolfgang Schneider
Frau Eva-Maria Gärtner-Plückthun
Herr Stefan Müller
Herr Jürgen Schuiszill
Frau Daniela Topp-Burghardt
Herr Daniel Bauer-Dahm
Frau Manuela Grube
Herr Christian Robyns
Herr Heinz Peter Fischer
Frau Dr. Tanja Groß
Herr Ludwig Eierhoff
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
GRÜNE
GRÜNE
SPD
DIE LINKE
DIE LINKE
AfD
Ratsmitglieder mit beratender Stimme
Frau Susana dos Santos Herrmann
SPD
bis 18:15 Uhr (TOP 8.2.1)
Verwaltung
Frau Astrid Lemcke
Bürgeramt Kalk
Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter
Herr Hans-Gerd Kaumanns
Frau Elisabeth Murawski
Verwaltung
Herr Thomas Becher
Frau Karola Hildebrandt
Herr Bernd Rothe
Herr Wolfgang Tuch
Herr Heinz Worm
Amt für Wohnungswesen zu TOP 8.2.5
Amt für Stadtentwicklung und Statistik zu TOP 8.1.2 und 8.2.3
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadtplanungsamt
Amt für öffentliche Ordnung
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
Schriftführer
Herr Dieter Menne
Bürgeramt Kalk
Presse
Zuschauer
Entschuldigt: Bezirksbürgermeister Thiele (SPD), Michael Lange (CDU) und Fardad Hooghoughi (FDP)
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt eröffnet die Sitzung. Sie begrüßt die erschienenen Bürgerinnen und Bürger, die Presse, das Ratsmitglied dos
Santos-Hermann, den ehemaligen Bezirksvorsteher Dohm, die Seniorenvertreterin
Murawski, Herrn Kaumanns als ihren Vertreter sowie die Mitarbeiter der Verwaltung,
insbesondere Frau Lemcke als Leiterin des Bürgeramtes.
Als Stimmzähler benennt sie die Bezirksvertreter Schneider, Müller und Klein.
Sie verweist auf das vorliegende Exemplar der erweiterten Tagesordnung und fragt
nach zusätzlichen Änderungswünschen.
Bezirksvertreter Pagano (SPD-Fraktion) bittet, den Antrag unter TOP 7.1 (Umgestaltung der Kreuzung Frankfurter Straße/Rösrather Straße/Ostheimer Straße) heute zu
vertagen, da zunächst noch ein Fachgespräch mit der Verwaltung zu diesem Thema
terminiert ist.
Bezirksvertreter Bauer-Dahm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Mitteilung
unter TOP 10.2.9 (Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Homarstraße/
Kampgasse) in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt schlägt vor, die Punkte
8.1.2, 8.2.3 und 8.2.5 vorzuziehen, damit die Vertreter der Verwaltung nicht so lange
warten müssen.
Da es keine weiteren Änderungswünsche gibt, lässt Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt über die erweiterte Tagesordnung mit den vorgetragenen
Änderungen abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk ist mit der vorliegenden erweiterten Tagesordnung in der
geänderten Form einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
-2-
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1
Einwohnerfragestunde
1.1
Einwohneranfrage des Herrn Manfred Kreische vom 01.12.2016 betr. Sachstand Aktivitäten Rund um den Kalkberg
4095/2016
1.2
Einwohneranfrage des Herrn Gernot Krost vom 11.09.2016 betr. Kalkberg
3439/2016
2
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen
3
Einwohneranträge gemäß § 25 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
4
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gemäß § 26 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
5
Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates gemäß § 27 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
6
Annahme von Schenkungen
7
Anträge gem. §§ 3, 38 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen i.V.m. § 37 Abs. 1 GO, § 19 Abs. 1 HS (Entscheidungen) oder gem. § 37 Abs. 5 Satz 5 GO (Vorschläge und Anregungen)
7.1
Umgestaltung der Kreuzung Frankfurter Straße/Rösrather Straße/Ostheimer
Straße in Köln-Ostheim
Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.2016
AN/1977/2016
-zurückgestellt-
-3-
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
7.2
Wohnbebauung auf der Fläche des derzeitigen Bauhofs an der Frankfurter
Straße/Ecke Höhenberger Straße in Köln-Höhenberg
Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.2016
AN/1981/2016
Gemeinsamer Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der
CDU-Fraktion vom 07.12.2016 zum Antrag der SPD-Fraktion vom
23.11.2016 (AN/1981/2016)
AN/2075/2016 –Tischvorlage-
7.3
Ein Plan für den Kölner Osten: Wohnungsbau statt Autostau
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und des
Bezirksvertreters Hooghoughi (FDP) vom 24.11.2016
AN/1983/2016
8
Verwaltungsvorlagen
8.1
Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen
8.1.1
Umgestaltung des Spielplatzes An Sankt Adelheid in Köln-Neubrück
2817/2016
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der
Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
24.02.2016
AN/2077/2016 –Tischvorlage-
8.1.2
Integriertes Handlungskonzept "Starke Veedel - Starkes Köln" - Richtlinie zur
Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds
3225/2016
8.1.3
Abriss und Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage
An der Lenzwiese
3264/2016
8.2
Anhörungen und Stellungnahmen gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
8.2.1
Wohnungsbauoffensive
2698/2016
-4-
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
8.2.2
1. Änderung der Kölner Stadtordnung (KSO)
3152/2016
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der
Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.02.2016
AN/2081/2016 –Tischvorlage-
8.2.3
Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes
Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 2020 und
zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen
2899/2016
8.2.4
Wiederinbetriebnahme von vier stationären Geschwindigkeitsmessanlagen
3378/2016
8.2.5
Erwerb von sechs Leichtbauhallen zur Flüchtlingsunterbringung auf dem
Grundstück Hardtgenbuscher Kirchweg 104, 51107 Köln, zum 11.01.2017
gem. Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015
3416/2016
8.2.6
Beschluss über Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69454/02
Arbeitstitel: Barcelona-Allee in Köln-Kalk
3586/2016
9
Anfragen gemäß §§ 4 und 38 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates
und der Bezirksvertretungen
9.1
Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen
9.1.1
Park- und Verkehrssituation vor der GGS Weimarer Straße in KölnHöhenberg
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.03.2015 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 12.03.2015, TOP 9.2.1 (AN/0418/2015)
3371/2016
9.2
Neue Anfragen
9.2.1
Sonntagsöffnung ohne oder aus minderem Anlass
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 24.11.2016
AN/1978/2016
Die Beantwortung der Verwaltung liegt vor (Vorlagen-Nr. 3996/2016).
-5-
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
9.2.2
Sportflächen des RSV Rath/Heumar
Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.11.2016
AN/2031/2016
9.3
Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass
10
Mitteilungen
10.1
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
10.2
Mitteilungen der Verwaltung
10.2.1 Personalsituation in den Kundenzentren
3408/2016
10.2.2 Elfter Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln
3465/2016
10.2.3 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. Verlängerung der Buslinie 191
(0828/2016)
Mitteilung über den Stand der Bearbeitung
3626/2016
10.2.4 Ziel- und Leistungsvereinbarung 2016 - Bürgerzentrum Kalk
3629/2016
10.2.5 Sachstand zu den Hallen Kalk
3710/2016
10.2.6 Befahren des Platzes An St. Adelheid und der Fußgängerzone im Stadtteil
Neubrück
hier: Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am
03.03.2016, TOP 7.7
3890/2016
10.2.7 Änderungen zum Fahrplanwechsel 2016
3929/2016
10.2.8 Fertiggestellte Baumaßnahmen auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen im
Stadtbezirk Kalk
4093/2016 –Tischvorlage-
-6-
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
10.2.9 Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Homarstraße/Kampgasse in
Köln-Vingst
Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 03.11.2016,
TOP 8.1.2 (1919/2016)
3740/2016 –Tischvorlage-zurückgestelltII. Nichtöffentlicher Teil
./.
-7-
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
I. Öffentlicher Teil
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt ruft zunächst die Punkte
8.1.2, 8.2.3 und 8.2.5 auf.
8.1.2
Integriertes Handlungskonzept "Starke Veedel - Starkes Köln" - Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds
3225/2016
Frau Hildebrandt, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, erläutert die Vorlage und
beantwortet Fragen der Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) und Schuiszill
(CDU-Fraktion).
Beschluss:
Die Bezirksvertretung (jeweils beteiligte BV: Mülheim; Kalk; Porz; Chorweiler; Nippes; Ehrenfeld; Rodenkirchen) beschließt die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds und übernimmt als Entscheidungsgremium die Beschlussfassung für die Förderanträge zum Aktivierungsfonds. Für die
Beantragung von Zuwendungen werden maximal 2 Antragsdurchläufe bzw. Abgabefristen angesetzt. Pro Antragsdurchlauf stehen jeweils 2.500 Euro zur Verfügung. Die
max. Zuwendungshöhe pro Projektantrag beträgt 1.249 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
8.2.3
Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen
2899/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter
www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher
Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der
Einzel-IHKs vorzusehen:
-8-
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf, Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende
Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich
aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat
am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen.
-9-
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie
Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
8.2.5
Erwerb von sechs Leichtbauhallen zur Flüchtlingsunterbringung auf
dem Grundstück Hardtgenbuscher Kirchweg 104, 51107 Köln, zum
11.01.2017 gem. Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015
3416/2016
Herr Becher, Amt für Wohnungswesen erläutert die Vorlage.
Bezirksvertreter Schuiszill (CDU-Fraktion) fragt, ob in den Mietkosten auch die Entsorgungs- und Heizkosten enthalten sind? Ferner möchte er wissen, wie lange die
Hallen stehen bleiben?
Herr Becher antwortet, dass bei beiden Varianten sowohl die Entsorgungs- als auch
die Betriebskosten nicht enthalten sind. Die betriebswirtschaftliche Nutzung beträgt
acht Jahre; so lange werden die Hallen voraussichtlich auch genutzt werden.
Bezirksvertreter Bauer-Dahm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, ob
die Hallen wiederverwertet und ggf. auch eingelagert werden können?
Herr Becher sagt, dass dieses grundsätzlich möglich ist. Die Einlagerung verursacht
natürlich Kosten. Ferner ist fraglich, ob die Materialen geeignet sind, öfter auf- und
abgebaut zu werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Wahrnehmung der Kaufoption
gemäß Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015 sechs Leichtbauhallen zur Flüchtlingsunterbringung am Standort Hardtgenbuscher Kirchweg 104 zu einem Kaufpreis
von 3.905.498,00 € zu erwerben. Für die verbleibende Betriebsdauer von voraussichtlich sieben Jahren reduziert sich damit die mit dieser Flüchtlingsunterkunft verbundene Haushaltsbelastung um jährlich rd. 989.917,86 €.
Zur Finanzierung der Bedarfe stehen Restmittel aus dem ursprünglichen Planungsund Baubeschluss Nr. 3519/2015 vom 15.12.2015, im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen
für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-8-5176 – Hardtgenbuscher Kirchweg,
investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 264.312,83 € für den Kauf zur
Verfügung.
Für die Deckung des verbleibenden Bedarfes in Höhe von 3.641.185,17 € stehen in
dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 56201004-0-5999 - Flüchtlings-WH, investive Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung
- 10 -
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5176 – Hardtgenbuscher Kirchweg, bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von
511.434,27 € sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan
2016/2017 im Haushaltsjahr 2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen,
Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Bezirksvertreters Eierhoff
(AfD) zugestimmt.
1
Einwohnerfragestunde
1.1
Einwohneranfrage des Herrn Manfred Kreische vom 01.12.2016 betr.
Sachstand Aktivitäten Rund um den Kalkberg
4095/2016
Bürgeramtsleiterin Lemcke teilt mit, dass die Antwort der Verwaltung noch nicht vorliegt.
1.2
Einwohneranfrage des Herrn Gernot Krost vom 11.09.2016 betr. Kalkberg
3439/2016
Bürgeramtsleiterin Lemcke sagt, dass die Antwort der Verwaltung immer noch in Bearbeitung und nach der Geschäftsordnung nunmehr eine schriftliche Beantwortung
durch die Verwaltung vorgesehen ist.
2
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
3
Einwohneranträge gemäß § 25 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
4
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gemäß § 26 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
5
Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates gemäß § 27 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
- 11 -
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
6
Annahme von Schenkungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
7
Anträge gem. §§ 3, 38 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen i.V.m. § 37 Abs. 1 GO, § 19 Abs. 1 HS (Entscheidungen) oder gem. § 37 Abs. 5 Satz 5 GO (Vorschläge und Anregungen)
7.1
Umgestaltung der Kreuzung Frankfurter Straße/Rösrather Straße/Ostheimer Straße in Köln-Ostheim
Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.2016
AN/1977/2016
Die Behandlung des Antrages ist zu Beginn der Sitzung zurückgestellt worden.
7.2
Wohnbebauung auf der Fläche des derzeitigen Bauhofs an der Frankfurter Straße/Ecke Höhenberger Straße in Köln-Höhenberg
Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.2016
AN/1981/2016
Gemeinsamer Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion
und der CDU-Fraktion vom 07.12.2016 zum Antrag der SPD-Fraktion
vom 23.11.2016 (AN/1981/2016)
AN/2075/2016
Die Bezirksvertreter Robyns (SPD-Fraktion) und Schuiszill (CDU-Fraktion) begründen jeweils für ihre Fraktion den Antrag bzw. Änderungsantrag.
Bezirksvertreter Bauer-Dahm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) beantragt getrennte
Abstimmung über die beiden Absätze.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt stellt zunächst den Beschluss aus dem Antrag vom 23.11.2016 (AN/1981/2016) und anschließend die Ergänzung aus dem Änderungsantrag (AN/2075/2016) zur Abstimmung:
Beschlüsse:
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, sich den bereits beschlossenen Anträgen der Bezirksvertretung Kalk anzuschließen und die
Verwaltung mit der Verlegung des städtischen Bauhofs von der Frankfurter Straße 350 in Köln-Höhenberg in die Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim zu beauftragen und die freigewordene Fläche durch eine Wohnbebauung weiter zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
- 12 -
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk fordert den Rat bzw. seine Ausschüsse, insbesondere
den Schul- sowie den Stadtentwicklungsausschuss auf, die Verwaltung zu beauftragen, auf dem Gelände an der Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim neben der
Umsiedlung des Bauhofs die rechtlichen Voraussetzungen (Planrecht etc.) für die
Errichtung einer weiteren Grundschule für den Stadtteil Ostheim zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Abschließend lässt stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt über die
gesamte Neufassung des Antrages abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, sich den bereits beschlossenen Anträgen der Bezirksvertretung Kalk anzuschließen und die
Verwaltung mit der Verlegung des städtischen Bauhofs von der Frankfurter Straße 350 in Köln-Höhenberg in die Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim zu beauftragen und die freigewordene Fläche durch eine Wohnbebauung weiter zu entwickeln.
Die Bezirksvertretung Kalk fordert den Rat bzw. seine Ausschüsse, insbesondere
den Schul- sowie den Stadtentwicklungsausschuss auf, die Verwaltung zu beauftragen, auf dem Gelände an der Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim neben der
Umsiedlung des Bauhofs die rechtlichen Voraussetzungen (Planrecht etc.) für die
Errichtung einer weiteren Grundschule für den Stadtteil Ostheim zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
7.3
Ein Plan für den Kölner Osten: Wohnungsbau statt Autostau
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und
des Bezirksvertreters Hooghoughi (FDP) vom 24.11.2016
AN/1983/2016
Die Bezirksvertreter Pagano (SPD-Fraktion) und Fischer (Fraktion DIE LINKE.) begründen jeweils für ihre Fraktion den Antrag.
Bezirksvertreter Bauer-Dahm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält den Antrag für
kaum realisierbar. Seine Fraktion kann nur der Ziffer 5 zustimmen
Bezirksvertreter Müller (CDU-Fraktion) hält den Antrag für überdimensioniert, da er
zu viel Verwaltungskraft bindet. Es sollten zunächst die bestehenden bzw. offenen
Projekte bearbeitet werden. Seine Fraktion lehnt den Antrag deshalb ab.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt stellt zunächst die Punkte 1
bis 4 des Antrages und anschließend die Ziffer 5 mit Streichung der Worte „für dieses
Projekt“ zur Abstimmung:
- 13 -
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
Beschlüsse:
1. Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, analog vergleichbarer Verfahren wie in
Deutz, Parkstadt Süd und Mülheim Süd, kurzfristig mit einer Machbarkeitsstudie
inkl. notwendiger Berechnungen und der Erarbeitung von Entwürfen zu beginnen, um einen Plan für die zukünftige Entwicklung des Kölner Ostens - also der
Stadtteile Brück, Merheim, Neubrück, Rath/Heumar und der Zwischenflächen unter Berücksichtigung des Rückbaus des Autobahnzubringers (Olpener Straße/Hans-Schulten-Straße) zu erarbeiten.
2. Dabei sind sowohl die zukünftige Verkehrsentwicklung und –lenkung (ÖPNV,
motorisierter Individualverkehr, Car- und Bike-Sharing etc.), die wohnortnahe
Schaffung von ausreichend Betreuungs- und Bildungsplätzen, die Nahversorgung, Sportanlagen, das Freizeit und Kulturangebot, Grünflächen sowie Grünund Luftzüge, die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum, von Arbeitsplätzen und die durch die Veränderungen bedingten Auswirkungen auf das Stadtklima (Klimagutachten) zu berücksichtigen.
3. Ein möglichst großer Teil der bestehenden und entstehenden Freiflächen insbesondere zwischen Rather Kirchweg, Eiskaulenweg und Lehmbacher Weg soll
unberührt bleiben und sind bei der Planung auszulassen.
4. Für dieses Verfahren ist ein geeignetes Verfahren zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung anhand von Workshops sowie aufsuchender und aktivierender Befragung
(analog der Gemeinwesensarbeit) vorzusehen, deren Ergebnisse Eingang in die
Entwürfe finden sollen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksvertreter Eierhoff (AfD) zugestimmt.
2. Beschluss:
5. Die Stadt Köln bemüht sich um Fördergelder, sowohl beim Land NRW als auch
beim Bund (z.B. „Klimagerechtes Flächenmanagement") und um aktive Beratung
durch die „aktion-fläche“ (www.aktion-flaeche.de wird vom Deutschen Institut für
Urbanistik, Berlin, und dem Institut Raum & Energie, Wedel. Auftraggeber ist das
Umweltbundesamt. Angeboten werden Fachinformationen darüber, wie Flächensparen vor Ort umgesetzt werden kann. Das Portal ist zugleich ein Angebot der
Kommunikation und Vernetzung für Flächenakteure vor Ort).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung des Bezirksvertreters Eierhoff (AfD) zugestimmt.
Abschließend lässt stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt über den
so geänderten gesamten Antrag abstimmen:
Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, analog vergleichbarer Verfahren wie in
Deutz, Parkstadt Süd und Mülheim Süd, kurzfristig mit einer Machbarkeitsstudie
inkl. notwendiger Berechnungen und der Erarbeitung von Entwürfen zu beginnen, um einen Plan für die zukünftige Entwicklung des Kölner Ostens - also der
- 14 -
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
Stadtteile Brück, Merheim, Neubrück, Rath/Heumar und der Zwischenflächen unter Berücksichtigung des Rückbaus des Autobahnzubringers (Olpener Straße/Hans-Schulten-Straße) zu erarbeiten.
2. Dabei sind sowohl die zukünftige Verkehrsentwicklung und –lenkung (ÖPNV,
motorisierter Individualverkehr, Car- und Bike-Sharing etc.), die wohnortnahe
Schaffung von ausreichend Betreuungs- und Bildungsplätzen, die Nahversorgung, Sportanlagen, das Freizeit und Kulturangebot, Grünflächen sowie Grünund Luftzüge, die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum, von Arbeitsplätzen und die durch die Veränderungen bedingten Auswirkungen auf das Stadtklima (Klimagutachten) zu berücksichtigen.
3. Ein möglichst großer Teil der bestehenden und entstehenden Freiflächen insbesondere zwischen Rather Kirchweg, Eiskaulenweg und Lehmbacher Weg soll
unberührt bleiben und sind bei der Planung auszulassen.
4. Für dieses Verfahren ist ein geeignetes Verfahren zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung anhand von Workshops sowie aufsuchender und aktivierender Befragung
(analog der Gemeinwesensarbeit) vorzusehen, deren Ergebnisse Eingang in die
Entwürfe finden sollen.
5. Die Stadt Köln bemüht sich um Fördergelder, sowohl beim Land NRW als auch
beim Bund (z.B. „Klimagerechtes Flächenmanagement") und um aktive Beratung
durch die „aktion-fläche“ (www.aktion-flaeche.de wird vom Deutschen Institut für
Urbanistik, Berlin, und dem Institut Raum & Energie, Wedel. Auftraggeber ist das
Umweltbundesamt. Angeboten werden Fachinformationen darüber, wie Flächensparen vor Ort umgesetzt werden kann. Das Portal ist zugleich ein Angebot der
Kommunikation und Vernetzung für Flächenakteure vor Ort).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei
Enthaltung des Bezirksvertreters Eierhoff (AfD) zugestimmt.
8
Verwaltungsvorlagen
8.1
Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
8.1.1
Umgestaltung des Spielplatzes An Sankt Adelheid in Köln-Neubrück
2817/2016
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion,
der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
07.12.2016
AN/2077/2016
Bezirksvertreter Schuiszill (CDU-Fraktion) und Bezirksvertreter Pagano (SPDFraktion) begründen jeweils für ihre Fraktion den Ergänzungsantrag.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt stellt den Beschluss aus
dem Ergänzungsantrag zur Abstimmung:
- 15 -
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Spielplatzes An St. Adelheid in Köln-Neubrück mit Gesamtkosten in Höhe von
201.150 Euro
mit folgenden Maßgaben durchzuführen:
1. Entgegen den Planungen der Verwaltung werden die Spielflächen ausschließlich
auf dem Gelände zwischen Stadtbücherei und Kirche An St. Adelheid neu angelegt, wobei ggfs. die Umgestaltung nach den Plänen in zwei Phasen erfolgen
sollte falls die weitere Fläche, die derzeit mit Tischtennisplatten und Sitzgruppen
ausgestattet ist, zwingend für die Baustelleneinrichtung im Zuge des Umbaus
des katholischen Jugendheims benötigt werden sollte. Auf dieser weiteren Fläche soll der Kleinkinderspielbereich umgesetzt werden, möglichst mit Integrierung der o. g. Möblierung, die hierbei neu anzuordnen wäre.
2. Auf die von der Verwaltung für den Kleinkinderbereich vorgesehene Fläche auf
der sogenannten Zierapfelallee neben der Sparkasse KölnBonn wird verzichtet.
3. Der Bereich der Hochbeete und Bänke neben dem bisherigen Spielplatzgelände
in Richtung der Häuser An St. Adelheid (Bäckerei) ist ergänzend in die Umgestaltung mit aufzunehmen. Hierbei sind in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt die vorliegenden Planungen des Stadtplanungsamtes für diesen Detailbereich (Fortführung Zierapfelallee) im Rahmen der Umgestaltung des Gesamtplatzes An St. Adelheid aufzugreifen und umzusetzen. Entsprechende zusätzliche Mittel stehen sowohl im Rahmen der Platzmittel als auch der Stadtverschönerungsmittel zur Verfügung.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, nochmals mit der Kirche in Verhandlungen zu
treten, um durch einen Grundstückstausch die weitere Grünfläche neben dem
bisherigen Spielplatzgrundstück ebenfalls in den städtischen Spielplatz zu integrieren und mit Bänken und ggfs. Spielmöglichkeiten auszustatten. Hierdurch
kann auch ein einheitlicher Pflegeauftrag sichergestellt werden.
5. Es soll geprüft werden, ob durch die Rodung der Platanen und Neu- und Ersatzpflanzungen eine verbesserte Möglichkeit für den Ausbau geschaffen und sowohl
die Sicherheit auf dem Spielplatz (Astbruch durch Massaria) erhöht, wie der Laubeintrag gesenkt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
8.1.2
Integriertes Handlungskonzept "Starke Veedel - Starkes Köln" - Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds
3225/2016
Der Punkt wurde vorgezogen und zu Beginn der Sitzung behandelt.
- 16 -
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
8.1.3
Abriss und Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage An der Lenzwiese
3264/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss und der Entsorgung des Umkleidehauses auf der Sportanlage An der Lenzwiese in Köln-Kalk mit
voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 40.000,-- €.
Zur Finanzierung stehen im Doppelhaushalt 2016/2017 Aufwandsermächtigungen in
Höhe von 40.000,-- € im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sportpauschale) zur Verfügung. Die
entsprechenden Erträge werden im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, in Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, abgebildet.
Die Bestimmungen des § 82 GO werden berücksichtigt, da es sich um eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Bereich der Sportanlage handelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
8.2
Anhörungen und Stellungnahmen gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2
der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
8.2.1
Wohnungsbauoffensive
2698/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage
„Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der Rat die
Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der
in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen Wohnraum zu schaffen.
Die Vermarktung erfolgt daher
zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe
(GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder
an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung
jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder Wohnungen für Menschen,
die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen sind.
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Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser
Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu
untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB)
möglich geworden ist.
3.
Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf
den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in),
VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung
Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für
die Grundstückswertermittlung
2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III,
Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung
der angestrebten Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer
Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der
Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung,
Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD,
(VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe
2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4.
Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung
und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
341.800 €.
51.200 €.
Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für
die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
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177.600 €.
25.600 €.
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe
von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft –
in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.
8.2.2
1. Änderung der Kölner Stadtordnung (KSO)
3152/2016
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion,
der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
08.12.2016
AN/2081/2016
Die Bezirksvertreter Pagano (SPD-Fraktion), Schuiszill (CDU-Fraktion) und Fischer
(Fraktion DIE LINKE.) begründen jeweils für ihre Fraktion den vorliegenden Änderungsantrag.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt stellt den Änderungsantrag
zur Abstimmung:
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Kalk lehnt die 1. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das
Gebiet der Stadt Köln (Kölner Stadtordnung - KSO) vom 14. April 2014 in der
vorliegenden Form ab und verweist sie zur Überarbeitung zurück in die Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird gebeten nach umfangreichen Konsensgesprächen mit
den verschiedenen betroffenen Akteuren oder deren Vertretern wie zum Beispiel Stadtsportbund, Domkapitel, Obdachlosenhilfe und Kultur (Straßenmusiker, Straßenschauspieler) und dem neuen Stadtdirektor, die dabei erzielten
Ergebnisse in eine neue Vorlage einzuarbeiten und diese den Gremien erneut
vorzulegen.
3. Folgende Beschlüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen, sind ebenfalls
aufzunehmen:
I.
§11a wird ersatzlos gestrichen
II.
§ 25 wird neu formuliert:
(1) Die Benutzung der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze ist grundsätzlich täglich von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt. Der Aufenthalt
im öffentlichen Raum ist grundsätzlich jederzeit im Rahmen dieser
Stadtordnung und der geltenden Gesetze möglich.
- 19 -
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
(2) Auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sind
a) der Konsum von alkoholischen Getränken, von Tabakwaren, anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen (z.B. E-Zigaretten, Shishas)
und anderen Drogen,
b) das Fahrradfahren von Jugendlichen und Erwachsenen,
c) das Befahren mit Kfz,
d) die Einrichtung und Unterhaltung von Feuerstellen
verboten.
4. Ergänzend beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Evaluation der bisher
existierenden Stadtordnung und auf der Basis einer Ist-Analyse damit wirksame Konzepte für zusätzlich erforderliche begleitende niedrigschwellige Hilfsangebote zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
8.2.3
Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen
2899/2016
Der Punkt wurde vorgezogen und zu Beginn der Sitzung behandelt.
8.2.4
Wiederinbetriebnahme von vier stationären Geschwindigkeitsmessanlagen
3378/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen/Vergaben/Internationales, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internationales
stimmt der Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens nach VOL/A zur
Wiederinbetriebnahme der vier stationären Geschwindigkeitsmessstellen mit Lasermess- oder Radartechnik zu
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
8.2.5
Erwerb von sechs Leichtbauhallen zur Flüchtlingsunterbringung auf
dem Grundstück Hardtgenbuscher Kirchweg 104, 51107 Köln, zum
11.01.2017 gem. Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015
3416/2016
Der Punkt wurde vorgezogen und zu Beginn der Sitzung behandelt.
- 20 -
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
8.2.6
Beschluss über Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer
69454/02
Arbeitstitel: Barcelona-Allee in Köln-Kalk
3586/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1.
den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer
69454/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 1 zu ändern;
2.
den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69454/02
mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung
des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz
8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
9
Anfragen gemäß §§ 4 und 38 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates
und der Bezirksvertretungen
9.1
Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen
9.1.1
Park- und Verkehrssituation vor der GGS Weimarer Straße in KölnHöhenberg
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.03.2015 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 12.03.2015, TOP 9.2.1 (AN/0418/2015)
3371/2016
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
9.2
Neue Anfragen
9.2.1
Sonntagsöffnung ohne oder aus minderem Anlass
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 24.11.2016
AN/1978/2016
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Beantwortung (Vorlagen-Nr. 3996/2016) zur
Kenntnis.
- 21 -
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
9.2.2
Sportflächen des RSV Rath/Heumar
Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.11.2016
AN/2031/2016
Die Beantwortung der Verwaltung liegt noch nicht vor.
9.3
Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass
9.3.1 Herstellung einer Wegeverbindung durch den Kalker Friedhof zwischen Hohensyburgstraße und Kieskauler Weg in Köln-Merheim
Bezirksvertreterin Greven-Thürmer (SPD-Fraktion) erinnert an den gleichlautenden
Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 29.10.2015, TOP 7.4
(AN/1525/2015) und möchte wissen, warum die Verwaltung auf diesen Beschluss bis
heute noch nicht reagiert hat?
9.3.2 Beschlussvorlage „Förderung der Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf“ (Vorlagen-Nr. 3869/2016)
Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) führt aus, dass im Ausschuss Soziales und Senioren am 01.12.2016 unter TOP 4.7 der Beschlussvorlage "Förderung
der Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf" einstimmig
zugestimmt worden ist. Diese Beschlussvorlage soll am 19.12.2016 im Finanzausschuss und am 20.12.2016 in der Ratssitzung ebenfalls beraten und beschlossen
werden.
Als Kalker Bezirksvertreter wurde er zwischenzeitlich von Kalker Akteuren aus Kalk
Nord auf diese Vorlage angesprochen, die aber in keiner der betroffenen Bezirksvertretungen behandelt wird.
Er stellt hierzu folgende Fragen:
Warum werden die Bezirksvertretungen und die Bevölkerung bzw. die Akteure
vor Ort hier nicht in die Beratung einbezogen?
Wie ist man zu der Entscheidung gelangt, die Gemeinwesensarbeit im Bezirk
so umzustrukturieren und wie erfolgte die Auswahl der zu beauftragenden
Vereine?
9.3.3 „Köln-Kalk-Verbote“
Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) führt aus, dass im Stadtteil Kalk aktuell drogengebrauchende bzw. vermeintlich drogengebrauchende Mitbürger massiv in
ihren Freiheitsrechten beschnitten werden. Viele werden nur aufgrund ihrer Anwesenheit im Stadtteil mit Platzverweisen belegt oder gar in Polizeigewahrsam genommen. Dieses Vorgehen gipfelt in jüngster Zeit in sog. „Köln-Kalk-Verbote“.
Diese neuesten Maßnahmen der Kölner Polizei macht es den Betroffenen nicht mehr
möglich, im Stadtteil ansässige Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
Im Kölner Stadt-Anzeiger (Ausgabe vom 06.12.2016) war zu lesen, dass diese Maßnahmen mit den o.g. Einrichtungen kommuniziert und von diesen als hilfreiches Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung erachtet wurden. Dies ist nicht der Fall und entzieht
diesen die Arbeitsgrundlage!
- 22 -
Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
Er stellt hierzu folgende Fragen:
1. Wie lange gedenkt die Polizei Köln diese Praxis noch zu verfolgen und welche
Kriterien liegen den Betretungsverboten zugrunde?
2. Kann eine zeitnahe Berichterstattung durch Polizei und Verwaltung in einem
Fachgespräch oder im kriminalpräventiven Rat erfolgen?
3. Ist angedacht, zu diesem Thema einen runden Tisch mit allen betroffenen
Akteuren (Vision e.V., SKM, Vertretern der Polizei Köln und der Bezirksvertretung Kalk) einzurichten?
10
Mitteilungen
10.1
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
10.2
Mitteilungen der Verwaltung
10.2.1 Personalsituation in den Kundenzentren
3408/2016
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
10.2.2 Elfter Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln
3465/2016
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
10.2.3 Bürgereingabe gem. § 24GO, betr. Verlängerung der Buslinie 191
(0828/2016)
Mitteilung über den Stand der Bearbeitung
3626/2016
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
10.2.4 Ziel- und Leistungsvereinbarung 2016 - Bürgerzentrum Kalk
3629/2016
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
10.2.5 Sachstand zu den Hallen Kalk
3710/2016
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
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Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016
10.2.6 Befahren des Platzes An St. Adelheid und der Fußgängerzone im Stadtteil Neubrück
hier: Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/DieGrünen zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk
am 03.03.2016, TOP 7.7
3890/2016
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
10.2.7 Änderungen zum Fahrplanwechsel 2016
3929/2016
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
10.2.8 Fertiggestellte Baumaßnahmen auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen
im Stadtbezirk Kalk
4093/2016
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
10.2.9 Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Homarstraße/Kampgasse in
Köln-Vingst
Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 03.11.2016,
TOP 8.1.2 (1919/2016)
3740/2016
Die Mitteilung wird auf Wunsch des Bezirksvertreters Bauer-Dahm (Fraktion Bündnis
90/Die Grünen) in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
II. Nichtöffentlicher Teil
./.
gez. Daniela Topp-Burghardt
gez. Dieter Menne
Daniela Topp-Burghardt
Dieter Menne
(Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin)
(Schriftführer)
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