Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung SoSeArW für die 7.BVV am 17.5.17.pdf
Größe
176 kB
Erstellt
28.04.17, 09:03
Aktualisiert
28.01.18, 03:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VIII-0136
Ursprung:
Antrag, Fraktion der CDU
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Soziales, Senior*innen,
Arbeit und Wirtschaft
Beratungsfolge:
05.04.2017
25.04.2017
17.05.2017
BVV
SoSeArW
BVV
BVV/006/VIII
SoSeArW/009/VIII
BVV/007/VIII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Alleingang des Senats bei der Neuvergabe der Außenwerbung stoppen!
Abstimmungsergebnis Ausschuss
14 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der Berliner
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass das
derzeit laufende Ausschreibungsverfahren bezüglich der Berliner Werberechte
unverzüglich gestoppt wird und mit den aktuellen Vertragspartnern Verhandlungen
aufzunehmen, deren Zielstellung eine Harmonisierung der Vertragslaufzeiten und –
sofern jeweils erforderlich – eine Verlängerung des jeweiligen Vertrages ist.
Vor einer Neuausschreibung ist die Struktur der Verträge zu ordnen und im
Einvernehmen mit den Berliner Bezirken sowie in Abstimmung mit der BVG ein Konzept
zu erarbeiten.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
-
Bildung einer Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern des Senats, des
Abgeordnetenhauses und der Bezirke, damit die Interessen des Landes und der
Bezirke gleichberechtigt in das Konzept einfließen
-
Beibehaltung der bewährten Möglichkeit ergänzender Verträge zwischen
Bezirken und Außenwerbeunternehmen, um die Finanzierung zusätzlicher
Leistungen wie den Betrieb von Brunnen oder der Weihnachtsbeleuchtung von
Geschäftsstraßen auch zu-künftig in öffentlich-privater Partnerschaft zu
ermöglichen
Siehe 2. Ausfertigung
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsverhalten:
beschlossen
einstimmig
mehrheitlich
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
-
Erschließung zusätzlicher Potenziale insbesondere digitaler Werbeanlagen als
„smarte“ Technologie zur Verbesserung von Stadtmanagement und öffentlichen
Angeboten
-
Erhalt und Ausbau einer flächendeckenden, leistungsfähigen und qualitativ
hochwertigen Toiletteninfrastruktur im öffentlichen Raum
-
Einbeziehung der Stadtgesellschaft bei der Konzeptentwicklung
Berlin, den 27.04.2017
Einreicher: Ausschuss für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft
Begründung siehe Rückseite
Drs. VIII-0136
Begründung:
Text Ursprungsantrag des Einreichers:
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich beim Berliner Senat dafür
einzusetzen, dass das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren bezüglich der Berliner
Werberechte unverzüglich gestoppt wird und mit den aktuellen Vertragspartnern
Verhandlungen aufzunehmen, deren Zielstellung eine Harmonisierung der
Vertragslaufzeiten und – sofern jeweils erforderlich – eine Verlängerung des jeweiligen
Vertrages ist.
Vor einer Neuausschreibung ist die Struktur der Verträge zu ordnen und im
Einvernehmen mit den Berliner Bezirken sowie in Abstimmung mit der BVG ein Konzept
zu erarbeiten.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
-
Bildung einer Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern des Senats, des
Abgeordnetenhauses und der Bezirke, damit die Interessen des Landes und der
Bezirke gleichberechtigt in das Konzept einfließen
-
Beibehaltung der bewährten Möglichkeit ergänzender Verträge zwischen
Bezirken und Außenwerbeunternehmen, um die Finanzierung zusätzlicher
Leistungen wie den Betrieb von Brunnen oder der Weihnachtsbeleuchtung von
Geschäftsstraßen auch zu-künftig in öffentlich-privater Partnerschaft zu
ermöglichen
-
Erschließung zusätzlicher Potenziale insbesondere digitaler Werbeanlagen als
„smarte“ Technologie zur Verbesserung von Stadtmanagement und öffentlichen
Angeboten
-
Erhalt und Ausbau einer flächendeckenden, leistungsfähigen und qualitativ
hochwertigen Toiletteninfrastruktur im öffentlichen Raum
-
Einbeziehung der Stadtgesellschaft bei der Konzeptentwicklung
Begründung des Ursprungsantrags:
Die seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen übereilt in Angriff
genommene Ausschreibung der Werberechte wird dem Stellenwert der Thematik für die
Stadt Berlin in keiner Weise gerecht. Die Vergabe der Werberechte wird mittelbar und
auch unmittelbar die Optik und das Gesicht der Stadt und der Bezirke für lange Zeit
prägen, eine derartig wichtige Entscheidung erfordert eine gründliche Betrachtung und
Analyse der Situation und eine breit aufgestellte Beteiligung aller Betroffenen und auch
der Stadtgesellschaft.
Dass gerade diese Beteiligung in der Vergangenheit nicht erfolgt ist, zeigt das Beispiel
der City-Toiletten. Bei der Kündigung des Vertrages mit dem bisherigen Betreiber im
Jahr 2013 wurde beispielsweise die nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz
vorgesehene Beteiligung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
versäumt. Eine Auftaktwerkstatt zu einem „Toilettenkonzept für Berlin“ fand erst am
08.02.2017 statt.
Insbesondere das Beispiel der „City-Toiletten“ (DrS. VII-1210) zeigt, dass es der
übereilten Ausschreibung der Werberechte am erforderlichen Konzept fehlt. Bisher
wurden der Betrieb und die Wartung der sogenannten „City-Toiletten“ im Rahmen eines
public-private-partnership unter Gewährung von Werberechten an den Betreiber
finanziert.
Die Auftragsbekanntmachung und Aufforderung zur Interessenbekundung, die seitens
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ende Oktober 2016 erfolgte,
weist jedoch gerade daraufhin, dass Inhalt des Verfahrens lediglich die ausschließliche
Zulassung von Sondernutzungen öffentlicher Straßen durch die Einrichtung und den
Betrieb von Werbeanlagen handele. Leistungen in Form von Errichtung und Betrieb von
Brunnenanlagen, Toiletten oder ähnliches seien vom berechtigten der Sondernutzung
nicht zu erbringen.
Sofern die Ausschreibung durchgeführt würde, fehlte es somit im Land Berlin an einem
Konzept für den Betrieb der öffentlichen Toiletten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist völlig
unklar, was mit den bestehenden Toiletten (auch den „City-Toiletten“) passieren soll.
Die „City-Toiletten“ befinden sich im Eigentum des derzeitigen Betreibers. Wenn dessen
Vertrag im Jahr 2018 ausläuft, verliert Berlin und Pankow (siehe KA-0973/VII) einen
Großteil seiner öffentlichen Toiletten und ein Folge-Konzept für Einrichtung und Betrieb
öffentlicher Toiletten existiert derzeit nicht.
Im Jahr 1993 hat die Reinigung der öffentlichen Toiletten durch die BSR den Einsatz
von 250 Mitarbeitern erfordert und Steuermittel in Höhe von DM 30 Millionen. Welcher
Aufwand und welche Kosten nach heutigem Stand entstehen würden, ist unklar,
ebenso, durch wen Einrichtung und Betrieb der Toiletten erfolgen sollen.
Auch die in der Vergangenheit bewährte Praxis, Verträge zwischen Bezirken und
Außenwerbungsunternehmen hinsichtlich Weihnachtsbeleuchtung oder dem Betrieb
von Brunnen abzuschließen, soll nach dem Willen des Senats wegfallen. Warum den
Bezirken die Möglichkeit dieser individuellen Förderung und Attraktivitätsverbesserung
genommen werden soll, erschließt sich nicht.
Bezüglich des Ausschreibungsverfahrens für die Werberechte hat der Senat bewusst
die Entscheidung für ein mehrstufiges Ausschreibungsverfahren getroffen, um
möglichst viel Spielraum für die politische Ausgestaltung zu haben. In der ersten Stufe
sollen die interessierten Bieter zunächst Interessenbekundungen abgeben und
Konzepte einreichen. Auf dieser Grundlage sollen dann Entscheidungen zu einem
weiteren Vorgehen getroffen und die Ausschreibungen spezifiziert werden. Insofern ist
ein ausreichender Spielraum vorhanden, um regulierend in das Verfahren einzugreifen,
es im derzeitigen Stadium anzuhalten und zunächst adäquate Konzepte zu erstellen
anstatt sich auf die Konzepte der Bieter zu verlassen.
Die bisherige Praxis, im Rahmen einer public-private-partnership Werberechte
einzuräumen und im Gegenzug Dienstleistungen wie den Betrieb von öffentlichen
Toiletten oder Brunnen zu erhalten, hat sich in der Vergangenheit bewährt, dieses
Konzept ist bei einer veränderten Ausrichtung der Gewährung von Werberechten
entsprechend zu berücksichtigen.