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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
254 kB
Erstellt
03.05.17, 01:09
Aktualisiert
24.01.18, 04:48

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20162917/1 Status: öffentlich Datum: 03.04.2017 Verfasser/in: Ralph Bittner, Dominik Rolewicz Fachbereich: Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Bezeichnung der Vorlage: Grundsatzbeschluss zur Verlängerung der CampusLinie U35 zur Haltestelle Unterstraße Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Haupt- und Finanzausschuss 10.05.2017 Vorberatung Rat 18.05.2017 Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, durch die zu beauftragenden Ingenieurbüros die Leistungen der Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung, Entwurfsplanung und Kostenberechnung) für die Verlängerung der U35 vom Bahnhof Hustadt (TQ) bis zur Haltestelle Unterstraße erbringen, dokumentieren und antragsreif aufbereiten zu lassen. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Grundsatzbeschluss beauftragt des Weiteren die Verwaltung mit der Stellung einer Einplanungsanmeldung an den Fördergeber für das ab Ende 2019 geltende Infrastrukturförderprogramm von Bund und Land, sobald die Planungen einen fundierten, antragsreifen Stand erreicht haben. Begründung: 1. Vorbemerkungen Im Bochumer Südosten sind positive, dynamische Entwicklungsprozesse am Campus Bochum, in Langendreer und Werne (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) sowie rund um das Wissenschafts-, Technologie- und Gründerquartier Mark 51°7 zu verzeichnen. Zwecks Unterstützung der Planungen zur Quartiers- und Gewerbeflächenentwicklung wurden mit dem Mobilitätskonzept Campus Bochum und ÖV-Konzept BochumSüdost zwei verkehrsplanerische Untersuchungen vorgelegt, die den ÖPNV im Bochumer Südosten weiterentwickeln und stärken sollen. Ziel war u.a. eine engere verSeite 1 von 4 kehrliche Verzahnung zwischen Laer, Langendreer, Witten und dem Campus Bochum. Ergebnis des ÖV-Konzept Bochum-Südost mit Prognose der Verkehrsnachfrage, Kostenschätzung und Vortrassierung (Vorlage Nr. 20161239) war die Empfehlung zur weiteren planerischen Ausarbeitung der nun vorgelegten Maßnahme der Verlängerung der U35 vom Bahnhof Hustadt (TQ) bis zur Haltestelle Unterstraße. Sie wurde in einem weiteren Schritt in Form einer Machbarkeitsstudie der Ingenieurbüros Schüßler-Plan und Clostermann Consulting GmbH & Co KG näher auf ihre Realisierbarkeit hin untersucht. Die Planungen zur Verlängerung der U35 sind abzustimmen mit dem Wunsch nach einer leistungsfähigen, direkten ÖPNV-Verbindung zwischen Ruhr-Universität und Mark 51°7, der im Letter of Intent zwischen Stadt Bochum, Bochum Perspektive 2022 und der Ruhr-Universität zur Entwicklung des ZESS-Clusters formuliert wurde, und stellen eine Randbedingung für die weiteren Planungen dieser Verbindung dar. 2. Planfallbeschreibung - Verlängerung der CampusLinie U35 zur Unterstraße Der vorliegende Planungsansatz sieht die Verlängerung der Stadtbahnstrecke bis zur Unterstraße vor. Die Schienenstrecke wird vom in Hochlage liegenden Bahnhof Hustadt (TQ) über eine Rampe auf das Niveau der Universitätsstraße gebracht und in Mittellage der Universitätsstraße über eine Länge von ca. 2,8 km und den optionalen Haltepunkt östlich der A43 bis zur Straßenbahnhaltestelle Unterstraße geführt. Die Fahrten der Linie U35 verkehren künftig bis zur Haltestelle Unterstraße. Dort entsteht ein neuer Umsteigepunkt zwischen Stadtbahn-, Straßenbahn- und Busverkehr. Die Strecke überquert vier Brückenbauwerke, deren Statik hinsichtlich der Lastaufnahme einer verlängerten Stadtbahntrasse durch Schüßler-Plan/Clostermann vorgeprüft wurde. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Brücken „Stadtbahnausfädelung“ (ungenutzter Abzweig TQ), „Östliche Randstraße“ (über Hustadtring) und die Überquerung der BAB 43 in ihrer Standsicherheit für die Aufnahme der Stadtbahnlasten nicht ausreichend sind, eine Ertüchtigung nicht möglich ist und der Brückenabbruch und Erneuerung erforderlich werden. Über die Brücke „Ölbachtal“ ist eine Gleisverlegung mit Stadtbahnverkehr möglich. Die Stadtbahnstrecke wird auf einem eigenen, separaten Gleiskörper geführt und nutzt die heutigen inneren Fahrspuren der Universitätsstraße. Das Betriebskonzept der U35 sieht vor, dass ab der Haltestelle Ruhr-Universität das Fahrtenangebot auf einen 10 Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit angepasst wird. Hierzu ist eine Kehrgleisanlage westlich der Haltestelle Ruhr-Universität erforderlich. In den Nebenverkehrszeiten wird der gleiche Takt auf beiden Abschnitten angeboten. In der Schwachverkehrszeit abends reduziert sich der Takt auf einen 30-MinutenTakt. Im Rahmen der Voruntersuchungen wurden folgende Kennzahlen ermittelt: Fahrgastnachfrage: 1.800 Fahrten Richtung Unterstraße Fahrzeugmehrbedarf: 2 Einheiten (4 Fz in Doppeltraktion) Investitionskosten: 77,2 Mio. EUR brutto Betriebskosten: 2,2 Mio. EUR Seite 2 von 4 NKU-Wert*: 1,23 Die Ergebnisse der Voruntersuchungen zeigen, dass das Vorhaben verkehrlich und volkswirtschaftlich sinnvoll ist und eine weitere planerische Ausarbeitung gerechtfertigt ist. Betrieblich und baulich ist die beschriebene Verlängerung der U35 zur Unterstraße, auch nach Fertigstellung, mit einer Stichstrecke zur Hochschule gemäß Beschluss Nr. 20031000/00 kombinierbar. Die Linienverlängerung stellt eine neue Verknüpfung zwischen der Straßenbahn 302/310 und der Stadtbahn im Bochumer Osten her und geht auf die Expansionsentwicklungen der RUB in Laer (Mark 51°7/ZESS) und Langendreer ein (Lernwerkstatt in ehem. Wollschläger-Immobilie). Des Weiteren bindet sie auch Witten über die Linie 310 an die U35 und den Campus der RUB an. Eine Stadtbahnverbindung zwischen Unterstraße und Campus Bochum fördert aktiv den Stadtentwicklungsprozess in Werne / Langendreer Alter Bahnhof (ISEK) und stärkt den Wohn- und Gewerbestandort Bochumer Osten. 3. Beschreibung der zu vergebenden Ingenieurleistungen Gegenstand und Ziel des vorliegenden Grundsatzbeschlusses ist die Beauftragung von förderantrags- und genehmigungsantragsreifen Planunterlagen zur Verlängerung der U35 bis zur Unterstraße. Während die Voruntersuchungen Potentiale und Umsetzungsaufwand vorskizzieren konnten, stellen sie aufgrund ihres Detaillierungsgrads keine förderantrags- und genehmigungsantragsreifen Planungen dar. Die Erstellung dieser Planungen kann durch die Verwaltung mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht eigenständig geleistet werden und muss vergeben werden. Die zu beauftragenden Ingenieurbüros sollen daher die Leistungen der Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung, Entwurfsplanung und Kostenberechnung) erbringen, dokumentieren und antragsreif aufbereiten. Grundlage der Aufgabenbearbeitung ist ein integrierter Planungsansatz unter Einbeziehung der Radverkehrsführung zwischen Campus Bochum und Langendreer sowie der Bedürfnisse des motorisierten Individualverkehrs. Dieses beinhaltet unter anderem die Abstimmung mit den Planungen von Straßen.NRW zum 6-streifigen Ausbau der BAB 43. In Hinblick auf eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Verkehrsführung zeigt der Gutachter dabei im Abgleich mit der langfristigen Verkehrsprognose den Anpassungsbedarf im Verkehrsraum auf. 4. Kosten, Finanzierung und Förderung Es wird zur Realisierung der Planungen der neue Förderzugang nach §13 ÖPNVG als Bundesmaßnahme anvisiert. Seitens des Bundes gibt es die Absichtserklärung, das Förderprogramm bzw. ein ähnliches Programm nach Ende 2019 fortzuführen, konkrete Formulierungen und Beschlüsse stehen jedoch noch aus. In die vor kurzem beschlossene Novelle des ÖPNVG NRW haben folglich bisher nur die Förderregularien bis Ende 2019 Eingang gefunden. Derzeit gelten folgende Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Förderprogramm: - Standardisierte Bewertung mit Nutzen-Kosten-Faktor größer/gleich 1 - förderantragsreife Entwurfsplanung Seite 3 von 4 - Beschluss der Ortspolitik - Sicherung der Eigenmittel Damit mit der Maßnahme begonnen werden kann, ist zur fachlichen Begleitung des Projektes eine weitere zusätzlich zum vorhandenen Personalbudget von 66 kommende Stelle im Tiefbauamt notwendig. Im Laufe der weiteren Planung kommen noch 1 bis 2 weitere Stellen im Tiefbauamt zusätzlich hinzu. Mittel für die Planung sind derzeit noch nicht im Haushalt enthalten. Es ist beabsichtigt diese für den Haushalt 2018 anzumelden. Die Kosten der Planungsleistungen betragen geschätzt 1,22 Mio. Euro netto (ca. 1,46 Mio. Euro brutto). Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Die Schätzkosten für die zu beauftragenden Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 2 und 3 gemäß der aktuellen Fassung der HOAI belaufen sich auf ca. 1,22 Mio. Euro netto (ca. 1,46 Mio. Euro brutto). Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung): Anlagen: Schauplan U35-Verlängerung Seite 4 von 4