Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
254 kB
Erstellt
03.05.17, 01:09
Aktualisiert
24.01.18, 04:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20162917/1
Status: öffentlich
Datum: 03.04.2017
Verfasser/in: Ralph Bittner, Dominik Rolewicz
Fachbereich: Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Bezeichnung der Vorlage:
Grundsatzbeschluss zur Verlängerung der CampusLinie U35 zur Haltestelle
Unterstraße
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
Haupt- und Finanzausschuss
10.05.2017
Vorberatung
Rat
18.05.2017
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, durch die zu beauftragenden Ingenieurbüros die Leistungen
der Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung, Entwurfsplanung
und Kostenberechnung) für die Verlängerung der U35 vom Bahnhof Hustadt (TQ) bis zur
Haltestelle Unterstraße erbringen, dokumentieren und antragsreif aufbereiten zu lassen. Die
Ergebnisse sind dem Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität zur Beschlussfassung
vorzulegen. Der Grundsatzbeschluss beauftragt des Weiteren die Verwaltung mit der
Stellung einer Einplanungsanmeldung an den Fördergeber für das ab Ende 2019 geltende
Infrastrukturförderprogramm von Bund und Land, sobald die Planungen einen fundierten,
antragsreifen Stand erreicht haben.
Begründung:
1.
Vorbemerkungen
Im Bochumer Südosten sind positive, dynamische Entwicklungsprozesse am Campus
Bochum, in Langendreer und Werne (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) sowie
rund um das Wissenschafts-, Technologie- und Gründerquartier Mark 51°7 zu verzeichnen.
Zwecks Unterstützung der Planungen zur Quartiers- und Gewerbeflächenentwicklung
wurden mit dem Mobilitätskonzept Campus Bochum und ÖV-Konzept BochumSüdost zwei verkehrsplanerische Untersuchungen vorgelegt, die den ÖPNV im Bochumer Südosten weiterentwickeln und stärken sollen. Ziel war u.a. eine engere verSeite 1 von 4
kehrliche Verzahnung zwischen Laer, Langendreer, Witten und dem Campus Bochum.
Ergebnis des ÖV-Konzept Bochum-Südost mit Prognose der Verkehrsnachfrage,
Kostenschätzung und Vortrassierung (Vorlage Nr. 20161239) war die Empfehlung zur
weiteren planerischen Ausarbeitung der nun vorgelegten Maßnahme der
Verlängerung der U35 vom Bahnhof Hustadt (TQ) bis zur Haltestelle Unterstraße. Sie
wurde in einem weiteren Schritt in Form einer Machbarkeitsstudie der Ingenieurbüros
Schüßler-Plan und Clostermann Consulting GmbH & Co KG näher auf ihre
Realisierbarkeit hin untersucht.
Die Planungen zur Verlängerung der U35 sind abzustimmen mit dem Wunsch nach
einer leistungsfähigen, direkten ÖPNV-Verbindung zwischen Ruhr-Universität und
Mark 51°7, der im Letter of Intent zwischen Stadt Bochum, Bochum Perspektive 2022
und der Ruhr-Universität zur Entwicklung des ZESS-Clusters formuliert wurde, und
stellen eine Randbedingung für die weiteren Planungen dieser Verbindung dar.
2.
Planfallbeschreibung - Verlängerung der CampusLinie U35 zur Unterstraße
Der vorliegende Planungsansatz sieht die Verlängerung der Stadtbahnstrecke bis zur
Unterstraße vor. Die Schienenstrecke wird vom in Hochlage liegenden Bahnhof
Hustadt (TQ) über eine Rampe auf das Niveau der Universitätsstraße gebracht und in
Mittellage der Universitätsstraße über eine Länge von ca. 2,8 km und den optionalen
Haltepunkt östlich der A43 bis zur Straßenbahnhaltestelle Unterstraße geführt. Die
Fahrten der Linie U35 verkehren künftig bis zur Haltestelle Unterstraße. Dort entsteht
ein neuer Umsteigepunkt zwischen Stadtbahn-, Straßenbahn- und Busverkehr.
Die Strecke überquert vier Brückenbauwerke, deren Statik hinsichtlich der
Lastaufnahme einer verlängerten Stadtbahntrasse durch Schüßler-Plan/Clostermann
vorgeprüft wurde.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Brücken „Stadtbahnausfädelung“
(ungenutzter Abzweig TQ), „Östliche Randstraße“ (über Hustadtring) und die
Überquerung der BAB 43 in ihrer Standsicherheit für die Aufnahme der
Stadtbahnlasten nicht ausreichend sind, eine Ertüchtigung nicht möglich ist und der
Brückenabbruch und Erneuerung erforderlich werden. Über die Brücke „Ölbachtal“ ist
eine Gleisverlegung mit Stadtbahnverkehr möglich.
Die Stadtbahnstrecke wird auf einem eigenen, separaten Gleiskörper geführt und
nutzt die heutigen inneren Fahrspuren der Universitätsstraße.
Das Betriebskonzept der U35 sieht vor, dass ab der Haltestelle Ruhr-Universität das
Fahrtenangebot auf einen 10 Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit angepasst wird.
Hierzu ist eine Kehrgleisanlage westlich der Haltestelle Ruhr-Universität erforderlich.
In den Nebenverkehrszeiten wird der gleiche Takt auf beiden Abschnitten angeboten.
In der Schwachverkehrszeit abends reduziert sich der Takt auf einen 30-MinutenTakt.
Im Rahmen der Voruntersuchungen wurden folgende Kennzahlen ermittelt:
Fahrgastnachfrage: 1.800 Fahrten Richtung Unterstraße
Fahrzeugmehrbedarf: 2 Einheiten (4 Fz in Doppeltraktion)
Investitionskosten: 77,2 Mio. EUR brutto
Betriebskosten: 2,2 Mio. EUR
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NKU-Wert*: 1,23
Die Ergebnisse der Voruntersuchungen zeigen, dass das Vorhaben verkehrlich und
volkswirtschaftlich sinnvoll ist und eine weitere planerische Ausarbeitung
gerechtfertigt ist. Betrieblich und baulich ist die beschriebene Verlängerung der U35
zur Unterstraße, auch nach Fertigstellung, mit einer Stichstrecke zur Hochschule
gemäß Beschluss Nr. 20031000/00 kombinierbar.
Die Linienverlängerung stellt eine neue Verknüpfung zwischen der Straßenbahn
302/310 und der Stadtbahn im Bochumer Osten her und geht auf die
Expansionsentwicklungen der RUB in Laer (Mark 51°7/ZESS) und Langendreer ein
(Lernwerkstatt in ehem. Wollschläger-Immobilie). Des Weiteren bindet sie auch
Witten über die Linie 310 an die U35 und den Campus der RUB an. Eine
Stadtbahnverbindung zwischen Unterstraße und Campus Bochum fördert aktiv den
Stadtentwicklungsprozess in Werne / Langendreer Alter Bahnhof (ISEK) und stärkt
den Wohn- und Gewerbestandort Bochumer Osten.
3.
Beschreibung der zu vergebenden Ingenieurleistungen
Gegenstand und Ziel des vorliegenden Grundsatzbeschlusses ist die Beauftragung
von förderantrags- und genehmigungsantragsreifen Planunterlagen zur Verlängerung
der U35 bis zur Unterstraße. Während die Voruntersuchungen Potentiale und
Umsetzungsaufwand vorskizzieren konnten, stellen sie aufgrund ihres
Detaillierungsgrads keine förderantrags- und genehmigungsantragsreifen Planungen
dar.
Die Erstellung dieser Planungen kann durch die Verwaltung mit den zur Verfügung
stehenden personellen Ressourcen nicht eigenständig geleistet werden und muss
vergeben werden. Die zu beauftragenden Ingenieurbüros sollen daher die Leistungen
der Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung,
Entwurfsplanung und Kostenberechnung) erbringen, dokumentieren und antragsreif
aufbereiten.
Grundlage der Aufgabenbearbeitung ist ein integrierter Planungsansatz unter
Einbeziehung der Radverkehrsführung zwischen Campus Bochum und Langendreer
sowie der Bedürfnisse des motorisierten Individualverkehrs. Dieses beinhaltet unter
anderem die Abstimmung mit den Planungen von Straßen.NRW zum 6-streifigen
Ausbau der BAB 43.
In Hinblick auf eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Verkehrsführung zeigt der
Gutachter dabei im Abgleich mit der langfristigen Verkehrsprognose den
Anpassungsbedarf im Verkehrsraum auf.
4.
Kosten, Finanzierung und Förderung
Es wird zur Realisierung der Planungen der neue Förderzugang nach §13 ÖPNVG
als Bundesmaßnahme anvisiert. Seitens des Bundes gibt es die Absichtserklärung,
das Förderprogramm bzw. ein ähnliches Programm nach Ende 2019 fortzuführen,
konkrete Formulierungen und Beschlüsse stehen jedoch noch aus. In die vor kurzem
beschlossene Novelle des ÖPNVG NRW haben folglich bisher nur die
Förderregularien bis Ende 2019 Eingang gefunden. Derzeit gelten folgende
Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Förderprogramm:
- Standardisierte Bewertung mit Nutzen-Kosten-Faktor größer/gleich 1
- förderantragsreife Entwurfsplanung
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- Beschluss der Ortspolitik
- Sicherung der Eigenmittel
Damit mit der Maßnahme begonnen werden kann, ist zur fachlichen Begleitung des
Projektes eine weitere zusätzlich zum vorhandenen Personalbudget von 66
kommende Stelle im Tiefbauamt notwendig. Im Laufe der weiteren Planung kommen
noch 1 bis 2 weitere Stellen im Tiefbauamt zusätzlich hinzu.
Mittel für die Planung sind derzeit noch nicht im Haushalt enthalten. Es ist
beabsichtigt diese für den Haushalt 2018 anzumelden.
Die Kosten der Planungsleistungen betragen geschätzt 1,22 Mio. Euro netto (ca. 1,46
Mio. Euro brutto).
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
Die Schätzkosten für die zu beauftragenden Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 2 und
3 gemäß der aktuellen Fassung der HOAI belaufen sich auf ca. 1,22 Mio. Euro netto (ca.
1,46 Mio. Euro brutto).
Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung):
Anlagen:
Schauplan U35-Verlängerung
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