Daten
Kommune
Berlin Steglitz Zehlendorf
Dateiname
BE PflegeSoz vom 20.04.2017.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
05.05.17, 08:30
Aktualisiert
27.01.18, 20:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksverordnetenversammlung
Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Vorl.z. B'fassung und BE v.
Ausschüssen
vom / der
Bezirksamt,
aktueller Initiator
Bezirksamt
Drs. Nr:
Status:
Datum:
Verfasser:
0042/V
öffentlich
29.11.2016
Bezirksamt
Auswirkungen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus auf den
Widerspruchsbeirat in Sozialhilfeangelegenheiten
Beratungsfolge:
Datum
14.12.2016
09.03.2017
20.04.2017
17.05.2017
Ausschuss
BVV
PSozSen
PSozSen
BVV
Sitzung
Erledigungsart
BVV/003/2016
PSozSen/001/2017
PSozSen/002/2017
BVV/009/2017
überwiesen
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
1. Gegenstand der Vorlage:
Auswirkungen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus auf
den Widerspruchsbeirat in Sozialhilfeangelegenheiten
2. Berichterstatter:
Bezirksstadtrat Mückisch
3. Beschlussentwurf:
Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss
Nr.
940
vom
11.11.2015
die
Mitglieder
des
Widerspruchsbeirats in Sozialhilfeangelegenheiten für die
Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis
21.09.2017).
Das Bezirksamt regt an zu beschließen, dass diese
Wahlperiode bis zum Ende der neuen Legislaturperiode des
Abgeordnetenhauses verlängert wird.
Außerdem wird die Bezirksverordnetenversammlung um
Mitteilung gebeten, inwiefern sich Änderungen bei den für den
Widerspruchsbeirat
ausgewählten
Bezirksverordneten
ergeben. Die bisherige Besetzung ist:
I. Ordentliche Mitglieder
1. Dieter Walther
2. Christiane Burwitz
3. Steffen Selicko
II. Stellvertretende Mitglieder:
1. Ute Hahnfeld
2. Juliana Kölsch
3. Georg Boroviczény
4. Begründung:
Gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII in Verbindung mit § 34 Abs. 1
AZG
wirkt
im
Widerspruchsverfahren
in
Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat (Widerspruchsbeirat)
mit, dem u.a. drei Bezirksverordnete angehören. Die
Mitglieder des Widerspruchsbeirates wurden von der
Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von zwei
Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).
Zum 01.07.2016 hatte sich § 34 Abs. 4 AZG dahingehend
geändert, dass die Wahlperiode des Beirats (bisher zwei
Jahre) nunmehr synchron zur Wahlperiode des Berliner
Abgeordnetenhauses stattfindet (also fünf Jahre).
Außerdem ist es infolge der Neuwahlen zum Berliner
Abgeordnetenhaus möglich, dass einzelne der o.g.
Mitglieder aus ihrer Funktion als Bezirksverordnete
ausscheiden und daher für die restliche Wahlperiode des
Widerspruchsbeirats durch andere Bezirksverordnete ersetzt
werden müssen.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird daher gebeten,
etwaige personelle Änderungen zu benennen.
5. Rechtsgrundlagen
§ 116 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
Allgemeines Zuständigkeitsgesetz
und
§
6. Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der
Mitglieder
der
Bezirksverordnetenversammlung,
der
Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger
Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), in Verbindung
mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die
Entschädigung
der
Mitglieder
der
Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und
sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom
29.05.1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. S. 165), erhält jedes
Beiratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung eine
Entschädigung.
Diese
Entschädigung
beträgt
zurzeit
20,00
Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.
Richter-Kotowski
Bezirksbürgermeisterin
34
€.
Mückisch
Bezirksstadtrat
Die Vorlage wurde am 20.04.2017 in der 2. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und
Senioren beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung
angenommen.
Für den Widerspruchsbeirat wurden folgende Bezirksverordnete ausgewählt:
I. Ordentliche Mitglieder
1. Eva Holz
2. Rainer Ziffels
3. Rena Peterson
II. Stellvertretende Mitglieder:
1. Bernhard Lücke
2. Isabel Miels
3. Hans-Walter Krause
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Kölsch
Ausschussvorsitzende
Ausdruck vom: 23.05.2017
Seite: 2/2