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Daten

Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
10.05.17, 11:35
Aktualisiert
29.01.18, 07:00

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Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin V. Wahlperiode Drucksachen-Nr: Beschluss Aktueller Initiator: Bezirksverordnetenversammlung Mitte Ursprungs-Datum: Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Mitte von Berlin Aktuelles Datum: 0368/V 24.03.2017 18.05.2017 Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 AZG i. V. mit § 116 Abs. 2 SGB XII Beratungsfolge: Datum Gremium 18.05.2017 BVV Mitte Sitzung BVV-M/0007/V Ergebnis ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Text liegt vor) 0368/V Ausdruck vom: 19.05.2017 Seite: 1/4 Bezirksamt Mitte von Berlin 2017 Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Datum: Tel.: 44600 Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr. 0368/V Vorlage – zur Beschlussfassung – über Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 AZG i. V. mit § 116 Abs. 2 SGB XII Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Zu Mitgliedern im Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten werden gewählt: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder a) Bezirksverordnete Herr Robert Bluhm (Die Linke) Frau Ramona Reiser (Die Linke) Herr Jürgen Radloff-Gleitze (SPD) Herr Andreas Hauptenbuchner (SPD) Herr Taylan Kurt (Bündnis 90/Die Grünen) Frau Doris Ullrich (Bündnis 90/Die Grünen) b) Vertreter der Gewerkschaften Herr Leo Watzek (Ver.di) Herr Hivzi Kalayci (IG Bauen-Agrar-Umwelt) c) Vereinigungen 0368/V Herr Edwin Scherner (AWO) Frau Martina Engel (Deutscher Familienverband, Berlin) Frau Christine Lüdicke (Beratung und Leben) Frau Margot Brzezinski (Unionshilfswerk) Frau Rita Kampe (CARITAS) Frau Anna Zagidullin (Paritätischer Wohlfahrtsverband LB Berlin e.V.) Ausdruck vom: 19.05.2017 Seite: 2/4 d) Migrantenverbände Herr Riza Kavasoglu (Türkischer Bund in BerlinBrandenburg e.V.) A) Begründung: Nach § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) i. V. m. § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, XII. Buch (SGB XII) ist zur Mitwirkung im Widerspruchverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten in jedem Bezirk ein Beirat zu bilden (§ 34 Abs. 1 AZG). Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt (§ 34 Abs. 4 AZG). Der derzeit noch tätige Beirat wurde im November 2014 gewählt. Der Beirat besteht nach § 34 Abs. 3 AZG aus: a) b) c) d) drei Bezirksverordneten einem Vertreter der Gewerkschaften drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen. zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden. Nach der Geschäftsordnung ist für jedes Mitglied eine Stellvertreterin, ein Stellvertreter zu wählen. B) Rechtsgrundlage: § 34 AZG i.d. Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), zuletzt geändert durch Art. VII G des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBl. S 344). C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Mittel sind in Kapitel 3910 / 41210 vorhanden b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel 0368/V Bezirksstadtrat Gothe Ausdruck vom: 19.05.2017 Seite: 3/4 0368/V Ausdruck vom: 19.05.2017 Seite: 4/4