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Daten

Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
10.05.17, 11:35
Aktualisiert
29.01.18, 07:07

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Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin V. Wahlperiode Drucksachen-Nr: Beschluss Aktueller Initiator: Bezirksverordnetenversammlung Mitte Ursprungs-Datum: Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Mitte von Berlin Aktuelles Datum: 0370/V 30.03.2017 18.05.2017 Berufung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß §35 AG KJHG Beratungsfolge: Datum Gremium 18.05.2017 BVV Mitte Sitzung BVV-M/0007/V Ergebnis ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Text liegt vor) 0370/V Ausdruck vom: 19.05.2017 Seite: 1/3 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß §35 Abs. 7 AG KJHG beratende Mitglieder an. 2. Folgende Personen sind als beratende Mitglieder benannt worden: Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau Frau Mareike Vorpahl Projekt ASP Stadt der Kinder, Träger Stiftung SPI Stellvertretung Frau Jamila Martin Projekt Outreach, Träger GskA mbH Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 4 AG KJHG Eine in der Arbeit mit Behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person Herr Thomas Hänsgen Geschäftsführer tjfb gGmbH Stellvertretung Frau Britta Kriependorf Jugendamt Mitte, Eingliederungshilfe Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG Eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten Frau Katharina Buncke Mitglied Bezirkselternausschuss Stellvertretung Frau Stephanie König Mitglied Bezirkselternausschuss Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG Eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirats Herr Armin Gaspers Mitglied Bezirksschulbeirat Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG Eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche Herr Florian Fechtner Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG Eine Person zur Vertretung der Jüdischen Gemeinde Frau Susanna Kerem Jüdische Gemeinde zu Berlin Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG Eine Person zur Vertretung der Freigeistigen Verbände Frau Monika Fabri Humanistischer Verband Deutschland / Berlin-Brandenburg Stellvertretung Herr Gilbert Hartsch Humanistischer Verband Deutschland / Berlin-Brandenburg Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 8 AG KJHG Eine Vertreterin des Integrationsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung 0370/V Ausdruck vom: 19.05.2017 Seite: 2/3 Frau Jutta Schauer-Oldenburg Mitglied Integrationsausschuss Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG Bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen -JungenarbeitHerr James Rosalind Mitarbeiter Vor-Ort-Büro Demokratie in der Mitte Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG Bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen -Erfahrung in der vorurteilsbewussten und vielfaltgerechten PädagogikFrau Alexandra Däxl FIPP e.V Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG Bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen -Lebenswelt junger MenschenFrau Asra El-Mohamad Jugendmigrationsdienst IN VIA Stellvertretung Frau Berfin Elci Stellvertretende Schulsprecherin John-Lennon-Oberschule Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss kraft Gesetz (35 Abs. 7 Nr. 1 und 2 AG KJHG) an: Die Leiterin der Abteilung Jugend, Familie und Bürgerdienste sowie die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts. 3. Mit der Berufung des beratenden Mitglieds wird automatisch die Stellvertretung gemäß Vorschlag berufen. 4. Die benannten Personen und ihre Stellvertretungen werden als beratende Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses berufen. Begründung: Gemäß §35 Abs. 7 Nr. 1 bis 8 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss bis zu 13 beratende Mitglieder an Die beratenden Mitglieder nach §35 Abs. 7 Nr. 3,4 und 5 AG KJHG werden von dem für den Geschäftsbereich für Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamts, die in Nummer 6 genannte Person vom Bezirksschulbeirat und die beratenden Mitglieder nach §35 Abs. 7 Nr. 7 von ihrer Religionsgemeinschaft- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen. Die beratenden Mitglieder nach §35 Abs. 7 Nr. 8 AG KJHG werden durch den Ausschuss selbst benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen. Benennungen beratender Mitglieder zur Vertretung der Katholischen Kirche liegen bisher nicht vor. 0370/V Ausdruck vom: 19.05.2017 Seite: 3/3