Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Tischvorlage.pdf
Größe
389 kB
Erstellt
11.05.17, 12:32
Aktualisiert
29.01.18, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Tischvorlage
Sachbearbeitung
Task Force Linie 2
Datum
08.05.2017
Geschäftszeichen
TFL2-Fi
Beschlussorgan
Gemeinderat
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Nahverkehrsplan
- Anhörung (Ergünzung zur GD070/17)
Anlagen:
ÖPNV-Liniennetz 2020 (Stand Mai 2017)
*5
Sitzung am 10.05.2017
TOP
GD 196/17
(Anlage 1)
Antrag:
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Endberichts zum Nahverkehrsplan für die Stadt Ulm
entsprechend der GD 070/17 mit den in dieser GD 196/17 beschriebenen Änderungen für den
Bereich des Ulmer Südens zu und beauftragt die Verwaltung, die Anhörung einzuleiten.
i.V. Gerrit Bernstein
Zur Mitzeichnung an:
BM 1, BM 3, C 3
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
l
1.
Beschlusslage
1.1.
Beschlüsse
FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 25.04.2017, Nahverkehrsplan - Anhörung
(GD 070/17)
2.
ÖPNV-Zielnetz 2020: Angebot mit Realisierung der Straßenbahnlinie 2 Ergänzung
Ergänzend zu dem im Anhörungsentwurf des Nahverkehrsplans beschriebenen
Liniennetzes in der Stadt Ulm werden folgende Änderungen im Bereich des Ulmer Südens
vorgenommen:
2.1.
Linienänderungen
Linie (alt)
2.2.
Linie (neu)
Neuer Linienverlauf (lt. Zielnetz) Linienänderung
22
Ulm <> Gögglingen/
Donaustetten <> Unterweiler
bzw. Dellmensingen <>
Laupheim
s. Punkt 2.2
MobilSAM
22/23
Wiblingen (Kemptener Straße)
<> Gögglingen/Donaustetten
<> Unterweiler
s. Punkt 2.2
MobilSAM
12
SAM-Gebiet Eichenhang <>
Eichenplatz<> EKZ Haslacher
Weg
Keine Veränderung gegenüber dem Status
quo, das MobilSAM wird abweichend vom
Anhörungsentwurf des Nahverkehrsplans
in Linie 17 umbenannt
Ergebnisse weiterer Untersuchungen/Prüfaufträge für den Ulmer Süden Donaustetten/Gögglingen und Unterweiler - Linien 12 (Ex 22) und 16 (neu)
Im Ergebnis des Abstimmungsgespräches mit den Vertretern der Gemeinderatsfraktionen
sowie den Ortsvorstehern der Ortschaften Donaustetten/Gögglingen und Unterweiler vom
05.05.17 sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Die Linie 12 wird im Tagesverkehr verdichtet, so dass ein durchgehender 30-MinutenTakt für die Direktverbindung Gögglingen/Donaustetten <> Ulm ZOB erreicht wird. In
Donaustetten wird der Linienweg über die Alb-Donau-Straße und Illerkirchberger Straße
geführt; der bisherige Linienweg der Linie 22 über die Straße "Am Wasserturm" entfällt
zukünftig.
-3 Einmal pro Stunde wird eine Fahrt von Gögglingen/Donaustetten weiter nach
Unterweiler verlängert, wo in Unterweiler an der Mehrzweckhalle in der Hartstraße
gewendet werden soll.
Hierfür sind folgende bauliche Maßnahmen erforderlich:
o Einrichtung einer Buswendeschleife an der Mehrzweckhalle
o Verlegung der Haltestelle Rathaus Richtung Norden (vor den Einmündungsbereich
Brunnenstraße/Hartstraße)
o Verlegung und Neubau der Haltestellen
Wasserturm und Am Hohen Rain in
Donaustetten
o Die entsprechenden Finanzmittel werden bei
Projekt 7.5470002 "Modernisierung von
Haltestellen" aus den angemeldeten Mitteln in
Höhe von 400.000 € entnommen.
Zusätzlich werden Unterweiler, Gögglingen und
Donaustetten mit der neuen Linie 16 an den
Sozialraum Wiblingen angebunden. Diese Linie
verkehrt montags bis Freitag von ca. 7 Uhr bis 18
Uhr, samstags von ca. 8 bis 14 Uhr im Stundentakt
und bedient den in der nebenstehenden Grafik
dargestellten Linienweg ab Wiblingen Kemptener
Straße über Tannenplatz Zentrum bis zur
Endhaltestelle Hartstraße in Unterweiler in beiden Richtungen.
Das bisherige Rufbusangebot der Linie 22/23 wird zum Fahrplanwechsel 2017/2018 auf
eine feste Busbedienung mit Anschlusssicherung zu den definierten Taktzeiten
umgestellt und der Linienweg auf eine feste Route Wiblingen (Kapelle) <> Gögglingen
<> Donaustetten <> Unterweiler anstelle des bisherigen Ringverkehrs geändert.
Die Mehrkosten hierfür betragen ca. 25.000 € p.a. im Vergleich zum bisherigen RufbusBetrieb (zzgl. den Kosten für MobilSAM - derzeit ca. 94.000 € p.a.). Aufgrund der
Reduzierung der städtischen finanziellen Belastung in diesem Bereich an anderer Stelle,
können diese Kosten innerhalb des Budgets aufgefangen werden.
Mit Einführung der Linie 12 entfällt dieses Angebot vollständig, da zukünftig alle
Fahrten zum ZOB geführt werden. In den Neben- und Schwachverkehrszeiten verkehrt
die Linie 12 zwischen ZOB <> Gögglingen <> Donaustetten <> Unterweiler im
Stundentakt, montags bis freitags bis ca. 21 Uhr im 30‘-Takt (bzw. 60‘-Takt nach
Unterweiler). Samstags wird bis ca. 9 Uhr und von ca. 14 bis 20 Uhr ein 2-Stunden-Takt
zwischen Donaustetten und Unterweiler angeboten.
Die Linie 12 erbringt einen geringen Teil der Verkehrsleistung (Fahrplanstand 2017: ca.
1/3 der Nutzwagenkilometer) als abgehende Linie im Gebiet der Gebietskörperschaften
Alb-Donau-Kreis und Landkreis Biberach. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, wie
im Falle einer gemeinwirtschaftlichen Vergabe die Kostenerstattung durch die
Gebietskörperschaften sichergestellt werden kann.
2.3.
Zeitliche Umsetzung (Stufenkonzept)
Aus der notwendigen Anpassung des Busnetzes an das zukünftige Liniennetz mit den
beiden Straßenbahnlinien sowie der Maßnahmenplanung auf Grund der
Schwachstellenanalyse wurde das Zielnetz für den Nahverkehrsplan entwickelt, das in
mehreren Stufen umgesetzt werden soll:
-4 Stufe 1 - Fahrplanwechsel Dezember 2017: Umstellung der Rufbuslinie 12 (Ex 22/23)
auf feste Busbedienung
Stufe 2 - Fahrplanwechsel Dezember 2018: Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie 2 und
der Anpassungen des Busliniennetzes. Dies betrifft die Linien: 3, 4, 5, 6, 8, 9, 13 (Ex
45), 15, 47 und 48.
Stufe 3 - 01.01.2020: Inbetriebnahme der weiteren Ausbaustufen des Busliniennetzes.
Dies betrifft die Linie 12 (Ex 22) und die Linie 16.
Die Linie 16 wird aufgrund des prognostizierten sehr geringen Nachfragepotentzials
probeweise für einen noch zu definierenden Zeitraum (max. 2 Jahre), beginnend ab
01.01.2020 betrieben. Während der Vertragslaufzeit des Betriebs der Linie 16 werden
die Fahrgastzahlen erhoben. Über die Fortführung des Probebetriebs entscheidet der
zuständige Fachbereichsausschuss.
Keine Änderungen gegenüber dem Status Quo gelten für die Linien 1, 7, MobilSAM 8,
MobilSAM 9, 10, 11, 14, MobilSAM 17 (Ex 12) und die Nachtbuslinien.
3.
Änderungen des Linienbündels
Aus den dargestellten Ausführungen ergeben sich folgende Änderungen des
gesamtstädtischen Linienbündels im Stadtverkehr Ulm, das für den Nahverkehrsplan
bindend ist:
Linienbündel Stadtverkehr Ulm
Linie, Linienfahrweg (Bestand)
22/23: Wiblingen (Pranger) <>
Unterweiler <> Gögglingen <>
Donaustetten
Teilabschnitte der Bestands-linie
des Linienbündels
Planungslinie, Linienfahrweg (lt.
Zielnetz)
Wiblingen <> Gögglingen <>
Donaustetten <> Unterweiler
16: Wiblingen (Kemptener Straße)
<> Gögglingen <> Donaustetten
<> Unterweiler
MobilSAM 12: SAM-Gebiet
Gesamter Linienweg
Eichenhang <> Eichenplatz <> EKZ
Haslacher Weg
MobilSAM 17: SAM-Gebiet
Eichenhang <> Eichenplatz<> EKZ
Haslacher Weg
-5-
4.
Kosten und Finanzierung zusätzlicher Verkehrsleistungen
4.1.
Kosten
Für die Angebotsverbesserungen aus dem Nahverkehrsplan wird ohne Berücksichtigung
der zu erwartenden Erlöse mit folgenden Mehrkosten gerechnet:
Linie 13 - Ulmer Norden (s. Kap. 9.1.2 der GD 070/17,
ohne Weiterführung ins Gewerbegebiet Mergelgrube
ca. 100.000 € p.a. (netto)
Verdichtung Linie 12 auf Halbstunden-Takt:
ca. 150.000 € p.a. (netto)
Neue Linie 16:
ca. 171.000 € p.a. (netto)*
./. Einsparung MobilSAM 22/23:
ca. 119.000 € p.a. (netto)
Gesamtmehrbedarf:
ca. 302.000 € p.a. (netto)
* = ohne Berücksichtigung von Fahrzeug-Kapitalkosten
Die Kostenansätze hierfür beruhen auf den in GD 070/17 dargestellten planerischen
Annahmen des Gutachters PTV. Die tatsächlichen Kosten können erst nach erfolgter
Feinplanung der Fahrpläne, der Umläufe und des Fahrzeugbedarfs sowie nach
Offenlegung und Kalkulation der Erlöse auf den einzelnen Linien ermittelt werden und
können ggf. höher liegen. Des Weiteren sind Kostenbeteiligungen Dritter (Beteiligung AlbDonau-Kreis und Landkreis Biberach an der Linie 12) sowie die finanziellen
Verpflichtungen aus Verträgen (s. GD 317/16) und den Zuschüssen für Verkehrsleistungen
zu berücksichtigen. Da die vorgeschlagenen Veränderungen zur Erschließung von
Unterweiler die Konzession der durch SVL betriebenen Linie 24 berührt, wird im Weiteren
über die Verteilung der Einnahmen aus dieser Beziehung verhandelt werden müssen.
Daher sind Änderungen bei den Mehrkosten entsprechend zu berücksichtigen.
4.2.
Finanzierung
Der Gesamtmehrbedarf von derzeit ca. 302.000 €, welcher sich aus der Realisierung der
neuen Zielkonzeption ergibt, kann durch die aktuell im ErgebnisHH der Stadt
veranschlagten Gesamtmittel für den ÖPNV in PRC 5470-750 nicht abgedeckt werden.
Aus diesem Grund wird die Verwaltung für den Entwurf des HH-Plans 2020 einen
dauerhaften Sonderfaktor in dieser Höhe beantragen, der nach Bekanntgabe der
tatsächlichen Kosten noch anzupassen ist. Vorbehaltlich der Zustimmung des
Gemeinderats zu diesem Sonderfaktor im Rahmen der HH-Planberatungen kann das
Zielnetz umgesetzt werden.
Der Anhörungsentwurf des Nahverkehrsplans ist um die o.g. Änderungen zu ergänzen;
dies wird im Projektbeirat entsprechend kommuniziert.