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Tischvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Tischvorlage.pdf
Größe
389 kB
Erstellt
11.05.17, 12:32
Aktualisiert
29.01.18, 06:24

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Tischvorlage Sachbearbeitung Task Force Linie 2 Datum 08.05.2017 Geschäftszeichen TFL2-Fi Beschlussorgan Gemeinderat Behandlung öffentlich Betreff: Nahverkehrsplan - Anhörung (Ergünzung zur GD070/17) Anlagen: ÖPNV-Liniennetz 2020 (Stand Mai 2017) *5 Sitzung am 10.05.2017 TOP GD 196/17 (Anlage 1) Antrag: Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Endberichts zum Nahverkehrsplan für die Stadt Ulm entsprechend der GD 070/17 mit den in dieser GD 196/17 beschriebenen Änderungen für den Bereich des Ulmer Südens zu und beauftragt die Verwaltung, die Anhörung einzuleiten. i.V. Gerrit Bernstein Zur Mitzeichnung an: BM 1, BM 3, C 3 Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: l 1. Beschlusslage 1.1. Beschlüsse FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 25.04.2017, Nahverkehrsplan - Anhörung (GD 070/17) 2. ÖPNV-Zielnetz 2020: Angebot mit Realisierung der Straßenbahnlinie 2 Ergänzung Ergänzend zu dem im Anhörungsentwurf des Nahverkehrsplans beschriebenen Liniennetzes in der Stadt Ulm werden folgende Änderungen im Bereich des Ulmer Südens vorgenommen: 2.1. Linienänderungen Linie (alt) 2.2. Linie (neu) Neuer Linienverlauf (lt. Zielnetz) Linienänderung 22 Ulm <> Gögglingen/ Donaustetten <> Unterweiler bzw. Dellmensingen <> Laupheim  s. Punkt 2.2 MobilSAM 22/23 Wiblingen (Kemptener Straße) <> Gögglingen/Donaustetten <> Unterweiler  s. Punkt 2.2 MobilSAM 12 SAM-Gebiet Eichenhang <> Eichenplatz<> EKZ Haslacher Weg  Keine Veränderung gegenüber dem Status quo, das MobilSAM wird abweichend vom Anhörungsentwurf des Nahverkehrsplans in Linie 17 umbenannt Ergebnisse weiterer Untersuchungen/Prüfaufträge für den Ulmer Süden Donaustetten/Gögglingen und Unterweiler - Linien 12 (Ex 22) und 16 (neu) Im Ergebnis des Abstimmungsgespräches mit den Vertretern der Gemeinderatsfraktionen sowie den Ortsvorstehern der Ortschaften Donaustetten/Gögglingen und Unterweiler vom 05.05.17 sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:  Die Linie 12 wird im Tagesverkehr verdichtet, so dass ein durchgehender 30-MinutenTakt für die Direktverbindung Gögglingen/Donaustetten <> Ulm ZOB erreicht wird. In Donaustetten wird der Linienweg über die Alb-Donau-Straße und Illerkirchberger Straße geführt; der bisherige Linienweg der Linie 22 über die Straße "Am Wasserturm" entfällt zukünftig. -3 Einmal pro Stunde wird eine Fahrt von Gögglingen/Donaustetten weiter nach Unterweiler verlängert, wo in Unterweiler an der Mehrzweckhalle in der Hartstraße gewendet werden soll.  Hierfür sind folgende bauliche Maßnahmen erforderlich: o Einrichtung einer Buswendeschleife an der Mehrzweckhalle o Verlegung der Haltestelle Rathaus Richtung Norden (vor den Einmündungsbereich Brunnenstraße/Hartstraße) o Verlegung und Neubau der Haltestellen Wasserturm und Am Hohen Rain in Donaustetten o Die entsprechenden Finanzmittel werden bei Projekt 7.5470002 "Modernisierung von Haltestellen" aus den angemeldeten Mitteln in Höhe von 400.000 € entnommen.  Zusätzlich werden Unterweiler, Gögglingen und Donaustetten mit der neuen Linie 16 an den Sozialraum Wiblingen angebunden. Diese Linie verkehrt montags bis Freitag von ca. 7 Uhr bis 18 Uhr, samstags von ca. 8 bis 14 Uhr im Stundentakt und bedient den in der nebenstehenden Grafik dargestellten Linienweg ab Wiblingen Kemptener Straße über Tannenplatz Zentrum bis zur Endhaltestelle Hartstraße in Unterweiler in beiden Richtungen.  Das bisherige Rufbusangebot der Linie 22/23 wird zum Fahrplanwechsel 2017/2018 auf eine feste Busbedienung mit Anschlusssicherung zu den definierten Taktzeiten umgestellt und der Linienweg auf eine feste Route Wiblingen (Kapelle) <> Gögglingen <> Donaustetten <> Unterweiler anstelle des bisherigen Ringverkehrs geändert. Die Mehrkosten hierfür betragen ca. 25.000 € p.a. im Vergleich zum bisherigen RufbusBetrieb (zzgl. den Kosten für MobilSAM - derzeit ca. 94.000 € p.a.). Aufgrund der Reduzierung der städtischen finanziellen Belastung in diesem Bereich an anderer Stelle, können diese Kosten innerhalb des Budgets aufgefangen werden. Mit Einführung der Linie 12 entfällt dieses Angebot vollständig, da zukünftig alle Fahrten zum ZOB geführt werden. In den Neben- und Schwachverkehrszeiten verkehrt die Linie 12 zwischen ZOB <> Gögglingen <> Donaustetten <> Unterweiler im Stundentakt, montags bis freitags bis ca. 21 Uhr im 30‘-Takt (bzw. 60‘-Takt nach Unterweiler). Samstags wird bis ca. 9 Uhr und von ca. 14 bis 20 Uhr ein 2-Stunden-Takt zwischen Donaustetten und Unterweiler angeboten.  Die Linie 12 erbringt einen geringen Teil der Verkehrsleistung (Fahrplanstand 2017: ca. 1/3 der Nutzwagenkilometer) als abgehende Linie im Gebiet der Gebietskörperschaften Alb-Donau-Kreis und Landkreis Biberach. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, wie im Falle einer gemeinwirtschaftlichen Vergabe die Kostenerstattung durch die Gebietskörperschaften sichergestellt werden kann. 2.3. Zeitliche Umsetzung (Stufenkonzept) Aus der notwendigen Anpassung des Busnetzes an das zukünftige Liniennetz mit den beiden Straßenbahnlinien sowie der Maßnahmenplanung auf Grund der Schwachstellenanalyse wurde das Zielnetz für den Nahverkehrsplan entwickelt, das in mehreren Stufen umgesetzt werden soll: -4 Stufe 1 - Fahrplanwechsel Dezember 2017: Umstellung der Rufbuslinie 12 (Ex 22/23) auf feste Busbedienung  Stufe 2 - Fahrplanwechsel Dezember 2018: Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie 2 und der Anpassungen des Busliniennetzes. Dies betrifft die Linien: 3, 4, 5, 6, 8, 9, 13 (Ex 45), 15, 47 und 48.  Stufe 3 - 01.01.2020: Inbetriebnahme der weiteren Ausbaustufen des Busliniennetzes. Dies betrifft die Linie 12 (Ex 22) und die Linie 16. Die Linie 16 wird aufgrund des prognostizierten sehr geringen Nachfragepotentzials probeweise für einen noch zu definierenden Zeitraum (max. 2 Jahre), beginnend ab 01.01.2020 betrieben. Während der Vertragslaufzeit des Betriebs der Linie 16 werden die Fahrgastzahlen erhoben. Über die Fortführung des Probebetriebs entscheidet der zuständige Fachbereichsausschuss. Keine Änderungen gegenüber dem Status Quo gelten für die Linien 1, 7, MobilSAM 8, MobilSAM 9, 10, 11, 14, MobilSAM 17 (Ex 12) und die Nachtbuslinien. 3. Änderungen des Linienbündels Aus den dargestellten Ausführungen ergeben sich folgende Änderungen des gesamtstädtischen Linienbündels im Stadtverkehr Ulm, das für den Nahverkehrsplan bindend ist: Linienbündel Stadtverkehr Ulm Linie, Linienfahrweg (Bestand) 22/23: Wiblingen (Pranger) <> Unterweiler <> Gögglingen <> Donaustetten Teilabschnitte der Bestands-linie des Linienbündels Planungslinie, Linienfahrweg (lt. Zielnetz) Wiblingen <> Gögglingen <> Donaustetten <> Unterweiler 16: Wiblingen (Kemptener Straße) <> Gögglingen <> Donaustetten <> Unterweiler MobilSAM 12: SAM-Gebiet Gesamter Linienweg Eichenhang <> Eichenplatz <> EKZ Haslacher Weg MobilSAM 17: SAM-Gebiet Eichenhang <> Eichenplatz<> EKZ Haslacher Weg -5- 4. Kosten und Finanzierung zusätzlicher Verkehrsleistungen 4.1. Kosten Für die Angebotsverbesserungen aus dem Nahverkehrsplan wird ohne Berücksichtigung der zu erwartenden Erlöse mit folgenden Mehrkosten gerechnet: Linie 13 - Ulmer Norden (s. Kap. 9.1.2 der GD 070/17, ohne Weiterführung ins Gewerbegebiet Mergelgrube ca. 100.000 € p.a. (netto) Verdichtung Linie 12 auf Halbstunden-Takt: ca. 150.000 € p.a. (netto) Neue Linie 16: ca. 171.000 € p.a. (netto)* ./. Einsparung MobilSAM 22/23: ca. 119.000 € p.a. (netto) Gesamtmehrbedarf: ca. 302.000 € p.a. (netto) * = ohne Berücksichtigung von Fahrzeug-Kapitalkosten Die Kostenansätze hierfür beruhen auf den in GD 070/17 dargestellten planerischen Annahmen des Gutachters PTV. Die tatsächlichen Kosten können erst nach erfolgter Feinplanung der Fahrpläne, der Umläufe und des Fahrzeugbedarfs sowie nach Offenlegung und Kalkulation der Erlöse auf den einzelnen Linien ermittelt werden und können ggf. höher liegen. Des Weiteren sind Kostenbeteiligungen Dritter (Beteiligung AlbDonau-Kreis und Landkreis Biberach an der Linie 12) sowie die finanziellen Verpflichtungen aus Verträgen (s. GD 317/16) und den Zuschüssen für Verkehrsleistungen zu berücksichtigen. Da die vorgeschlagenen Veränderungen zur Erschließung von Unterweiler die Konzession der durch SVL betriebenen Linie 24 berührt, wird im Weiteren über die Verteilung der Einnahmen aus dieser Beziehung verhandelt werden müssen. Daher sind Änderungen bei den Mehrkosten entsprechend zu berücksichtigen. 4.2. Finanzierung Der Gesamtmehrbedarf von derzeit ca. 302.000 €, welcher sich aus der Realisierung der neuen Zielkonzeption ergibt, kann durch die aktuell im ErgebnisHH der Stadt veranschlagten Gesamtmittel für den ÖPNV in PRC 5470-750 nicht abgedeckt werden. Aus diesem Grund wird die Verwaltung für den Entwurf des HH-Plans 2020 einen dauerhaften Sonderfaktor in dieser Höhe beantragen, der nach Bekanntgabe der tatsächlichen Kosten noch anzupassen ist. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zu diesem Sonderfaktor im Rahmen der HH-Planberatungen kann das Zielnetz umgesetzt werden. Der Anhörungsentwurf des Nahverkehrsplans ist um die o.g. Änderungen zu ergänzen; dies wird im Projektbeirat entsprechend kommuniziert.