Daten
Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
1. VzK vom 30.03.2017.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
19.05.17, 12:21
Aktualisiert
29.01.18, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
V. Wahlperiode
Drucksachen-Nr:
Beschluss
Aktueller Initiator: Bezirksverordnetenversammlung Mitte
Ursprungs-Datum:
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt Mitte von Berlin
Aktuelles Datum:
0370/V
30.03.2017
18.05.2017
Berufung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
gemäß §35 AG KJHG
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.05.2017
BVV Mitte
Sitzung
BVV-M/0007/V
Ergebnis
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
(Text liegt vor)
0370/V
Ausdruck vom: 19.05.2017
Seite: 1/3
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß §35 Abs. 7 AG KJHG beratende Mitglieder an.
2. Folgende Personen sind als beratende Mitglieder benannt worden:
Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG
Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau
Frau Mareike Vorpahl
Projekt ASP Stadt der Kinder, Träger Stiftung SPI
Stellvertretung
Frau Jamila Martin
Projekt Outreach, Träger GskA mbH
Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 4 AG KJHG
Eine in der Arbeit mit Behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person
Herr Thomas Hänsgen
Geschäftsführer tjfb gGmbH
Stellvertretung
Frau Britta Kriependorf
Jugendamt Mitte, Eingliederungshilfe
Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG
Eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten
Frau Katharina Buncke
Mitglied Bezirkselternausschuss
Stellvertretung
Frau Stephanie König
Mitglied Bezirkselternausschuss
Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG
Eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirats
Herr Armin Gaspers
Mitglied Bezirksschulbeirat
Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG
Eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche
Herr Florian Fechtner
Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte
Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG
Eine Person zur Vertretung der Jüdischen Gemeinde
Frau Susanna Kerem
Jüdische Gemeinde zu Berlin
Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG
Eine Person zur Vertretung der Freigeistigen Verbände
Frau Monika Fabri
Humanistischer Verband Deutschland / Berlin-Brandenburg
Stellvertretung
Herr Gilbert Hartsch
Humanistischer Verband Deutschland / Berlin-Brandenburg
Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 8 AG KJHG
Eine Vertreterin des Integrationsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung
0370/V
Ausdruck vom: 19.05.2017
Seite: 2/3
Frau Jutta Schauer-Oldenburg
Mitglied Integrationsausschuss
Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG
Bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen
-JungenarbeitHerr James Rosalind
Mitarbeiter Vor-Ort-Büro Demokratie in der Mitte
Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG
Bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen
-Erfahrung in der vorurteilsbewussten und vielfaltgerechten PädagogikFrau Alexandra Däxl
FIPP e.V
Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG
Bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen
-Lebenswelt junger MenschenFrau Asra El-Mohamad
Jugendmigrationsdienst IN VIA
Stellvertretung
Frau Berfin Elci
Stellvertretende Schulsprecherin John-Lennon-Oberschule
Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss kraft Gesetz (35 Abs. 7 Nr. 1 und
2 AG KJHG) an:
Die Leiterin der Abteilung Jugend, Familie und Bürgerdienste
sowie
die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts.
3. Mit der Berufung des beratenden Mitglieds wird automatisch die Stellvertretung gemäß
Vorschlag berufen.
4. Die benannten Personen und ihre Stellvertretungen werden als beratende Mitglieder bzw.
stellvertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses berufen.
Begründung:
Gemäß §35 Abs. 7 Nr. 1 bis 8 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss bis zu 13 beratende
Mitglieder an
Die beratenden Mitglieder nach §35 Abs. 7 Nr. 3,4 und 5 AG KJHG werden von dem für den
Geschäftsbereich für Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamts, die in Nummer 6 genannte
Person vom Bezirksschulbeirat und die beratenden Mitglieder nach §35 Abs. 7 Nr. 7 von ihrer
Religionsgemeinschaft- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der
Bezirksverordnetenversammlung berufen.
Die beratenden Mitglieder nach §35 Abs. 7 Nr. 8 AG KJHG werden durch den Ausschuss selbst
benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.
Benennungen beratender Mitglieder zur Vertretung der Katholischen Kirche liegen bisher nicht vor.
0370/V
Ausdruck vom: 19.05.2017
Seite: 3/3