Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 6 - Begründung.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
19.05.17, 13:41
Aktualisiert
29.01.18, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 6 zu GD 189 /17
Stadt Ulm Stadtteil Jungingen
Bebauungsplan
Ehmannstraße - Fröbelstraße
Begründung
Ulm, 11.05.2017
Bearbeitung:
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Planbereich
Plan Nr.
200
65
Bebauungsplan " Ehmannstraße - Fröbelstraße "
1.
Begründung
Verfahrensablauf
Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F.
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).
2.
Inhalt des Flächennutzungsplanes
Der verbindliche Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Ulm stellt für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemischte Bauflächen (M) dar. Der Bebauungsplan
setzt für die nun geplante Wohnbebauung Allgemeines Wohngebiet (WA) und für die
Kindergartennutzung mit Erweiterungsfläche (Gemeinbedarf) fest. Der Bebauungsplan
entspricht somit den Vorgaben des Flächennutzungsplans und ist aus diesem entwickelt.
3.
Angaben zum Bestand
Auf dem Plangebiet mit einer Größe von insgesamt ca. 8.000 m² befinden sich derzeit ein
Kindergarten, das ehemalig Gebäude der Volksbank, sowie eine landwirtschaftliche
Hofstelle und diverse Nebengebäude.
4.
Anlass der Planung
Mit Umzug der Volksbank von der Ehmannstraße in die neue Ortsmitte von Jungingen
wird das ehemalige Grundstück der Volksbank für eine anderweitige Nutzung frei.
Zusammen mit der östlich angrenzenden Hofstelle, die ebenfalls zur Auflassung und
Veräußerung ansteht, bietet sich hier die einmalige Gelegenheit für eine städtebauliche
Neuordnung des Quartiers.
5.
Rechtskräftige Bebauungspläne
Der Geltungsbereich, in dem die städtebauliche Neuordnung stattfinden soll, liegt
innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 200/30 und Nr. 200/16. Die angestrebte
Neuordnung kann auf Grundlage der Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne
in der gewünschten Art und Weise nicht realisiert werden. Zur Umsetzung und
planungsrechtlichen Sicherung der beabsichtigten Planung ist daher eine Neuordnung des
Gebiets im Sinne von § 13a, in Verbindung mit einer Zurückstellung von Vorhaben im
Sinne von § 15 BauGB erforderlich.
6.
Planungsziel
Ziel des Bebauungsplanes ist eine städtebauliche Neuordnung, sowie eine Bereinigung des
Nutzungskonflikts zwischen bestehendem Kindergarten und künftiger Wohnbebauung.
6.1.
Städtebauliche Neuordnung
Im Plangebiet soll ein neues Wohnquartier entstehen, das den Anforderungen an ein
zeitgemäßes Wohnen mit einer, der Ortskernlage angemessenen Dichte und Architektur
entspricht. Geplant ist ein größeres, zusammenhängendes Wohnquartier im Kontext zu
Kirche und Kindergarten im alten Ortskern von Jungingen.
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Bebauungsplan " Ehmannstraße - Fröbelstraße "
6.2.
Begründung
Bestandssicherung
Zur planungsrechtlichen Sicherung des bestehenden Kindergartens und Schaffung
angemessener Wohnverhältnisse für die direkt angrenzende Wohnbebauung ist eine
Bereinigung des vorhandenen Nutzungskonflikts zwischen Kindergarten und der künftigen
Wohnbebauung notwendig. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt bislang für den
Kindergarten, das Bankgebäude, sowie die Wohnbebauung einheitlich Mischgebiet (MI)
fest. Die Fläche des Kindergartens soll künftig ihrer tatsächlichen Nutzungsart
entsprechend als Fläche für Gemeinbedarf, die geplante Wohnbebauung als Allgemeines
Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Zwischen den beiden Nutzungsarten soll zudem
über die Festsetzung von Baufenstern ein, den unterschiedlichen Nutzungen angemessen,
größerer Grenzabstand entstehen.
7.
Städtebauliches Gutachterverfahren
7.1.
Mehrfachbeauftragung
Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele wurde ein städtebauliches Gutachterverfahren
als Mehrfachbeauftragung mit 3 Architekturbüros durchgeführt. Das Gutachten erfolgte
im Zeitraum vom 06.Oktober bis 21.November 2014. Am Gutachten teilgenommen haben
die Architekturbüros Mühlich, Fink und Partner, Herr Fink, LH-Plan, Herr Heigele und Seidel
Architekten, Herr Seidel. Ausgewählt wurde die Arbeit von Mühlich, Fink und Partner. Sie
dient dem Bebauungsplan als Planungsgrundlage für die künftige Bebauung.
7.2.
Planungskonzept
Der Entwurf sieht eine klassische Hofbebauung mit vier 2-geschossigen Baukörpern mit
Kniestock und steil geneigtem Satteldach vor. Die einzelnen Baukörper sind
windmühlenartig um einen kleinen Quartiersplatz angeordnet. Ein im Nordosten
angefügter Querbau reagiert gezielt auf die spezielle örtliche Gegebenheit und nimmt
gleichzeitig im Sinne eines dörflichen Erscheinungsbilds dem Entwurf seine Strenge.
Erschlossen wird das Gebiet mit Zufahrt von der Ehmannstraße aus über eine private
Erschließungsstraße zwischen neu geplanter Wohnbebauung und Kindergartengrundstück. Durch das Tieferlegen der gleichzeitig als Tiefgaragenzufahrt dienenden
Straße wird topografisch ein harmonischer Übergang zum tieferliegenden Kindergartengrundstück erzielt. Im Anschluss an die Tiefgaragenzufahrt sieht die Planung eine geringe
Anzahl an privaten Stellplätzen vor. Ein weiteres Angebot an öffentlichen Parkplätzen
befindet sich direkt an der Ehmannstraße, gegenüber der Kirche.
Ein inneres Fußwegesystem verbindet die einzelnen Hauszugänge miteinander und führt
diese in zwei kleinen inneren Quartiersplätzen zusammen.
8.
Inhalt des Bebauungsplans
8.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a des
Baugesetzbuches (BauGB). Die gem. § 13 a Abs. 1 Ziff. 1 BauGB max. Grundfläche von
20 000 m² wird unterschritten. Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Dies ermöglicht die Anwendung der
Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, d.h. ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ein naturschutzrechtlicher
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Bebauungsplan " Ehmannstraße - Fröbelstraße "
Begründung
Ausgleich gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltberichtes im Sinne
von § 2a BauGB ist somit nicht erforderlich. Der Bebauungsplan weist eine Größe von
7.553 m² auf und ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
8.2.
Art der baulichen Nutzung
Entsprechend der vorhandenen Nutzungsvielfalt im alten Dorfkern und der angestrebten
Nutzungen wird für die geplante Wohnbebauung Allgemeines Wohngebiet (WA), für den
bestehenden Kindergarten Fläche für Gemeinbedarf (KIGA) und für die geplante
Erweiterung Fläche für Gemeinbedarf (ohne nähere Zweckbestimmung) festgesetzt.
8.3.
Maß der baulichen Nutzung
Geplant ist ein innerdörfliches Wohnquartier, das sich in Dichte und Körnung an der
Struktur des alten Dorfkerns orientiert. Es wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4
festgesetzt, wobei eine Überschreitung der GRZ durch die Grundflächen von Tiefgaragen
und Kellerräumen, offenen und überdachten Stellplätzen (Carports) und Erschließungswegen bis max. 0.8 zugelassen wird. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird auf 1,0 begrenzt.
Insgesamt entspricht dies den Werten eines im Dorfkern gelegenen, zeitgemäßen
Wohnquartiers mit angemessener Dichte.
9.
Erschließung
Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt von der südlich gelegenen Ehmannstraße
aus über die vorhandene Stichstraße im Westen. Eine zusätzliche fußläufige Erschließung
ist über den nördlich gelegenen Unteren Brühl gegeben.
Die innere Erschließung des Gebiets erfolgt von der Stichstraße im Westen aus über eine
private Erschließungsstraße mit Tiefgaragenzufahrt im Norden des Quartiers.
10.
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung des Gebiets mit Strom, Erdgas und Trinkwasser, sowie die Möglichkeit des
Anschlusses ans öffentliche Kanalnetz sind über die Ver- und Entsorgungseinrichtungen
aus dem vorgelagerten Bestand gesichert. Die Entwässerungsleitungen innerhalb des
Plangebiets sind als private Leitungen zu planen, zu bauen und zu unterhalten.
11.
Aufhebung bestehender Pläne
Mit dem Bebauungsplan werden die bestehenden Bebauungspläne "Ehmannstraße Fröbelstraße - Unterer Brühl" Plan Nr. 200/30 (in Kraft getreten am 15. Juli 1976) und
"Ehmannstraße" Plan Nr. 200/16 (genehmigte Baulinien vom 1. Mai 1929) in den
entsprechenden Teilflächen des Geltungsbereichs ersetzt.
12.
Flächen- und Kostenangaben
12.1.
Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 7.553 m².
12.2.
Bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes muss eine kleine Gehwegfläche zur
Anpassung der Eigentumsverhältnisse an den, in der Örtlichkeit ausgebauten 2,0 m
breiten Gehweg für öffentliche Zwecke durch die Stadt Ulm erworben werden. Darüber
hinaus entstehen der Stadt durch den Bebauungsplan keine weiteren Kosten.
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