Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung BV.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
25.05.17, 03:28
Aktualisiert
24.01.18, 05:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
1585/2017
Dezernat, Dienststelle
I/32/321
I-32-321
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
08.06.2017
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
12.06.2017
Bezirksvertretung 8 (Kalk)
22.06.2017
Aufhebung der 1. Änderungsverordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen
Verordnung für 2017 vom 27.03.2017 und Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen in den Stadtteilen Neustadt-Süd, Deutz, Nippes und Rath/Heumar
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über
das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 2297/2016).
Am 13.03.2017 hat der Hauptausschuss mit Dringlichkeitsentscheidung die 1. Ordnungsbehördliche
Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen
aufgehoben und die 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen in der Fassung des Alternativvorschlages ( in sieben Quartieren verkaufsoffene Sonntage) beschlossen (Vorlagennummer 0597/2017).
Der Rat hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 04.04.2017 genehmigt (Amtsblatt Nr. 13 ausgegeben am 29.03.2017).
Gegen diese Rechtsverordnung hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 03.05.2017 der Klage von ver.di stattgegeben (s. Anlage 1) und der Verwaltung aufgegeben, die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2017 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 vom 25.11.2016 über das Offenhalten von
Verkaufsstellen in den Stadtteilen, Kernbereich Innenstadt, Neustadt-Süd, Deutz, Rodenkirchen,
Sürth, Lindenthal, Braunsfeld, Sülz/Klettenberg, Neu-Ehrenfeld (Landmannstr.),Nippes, Longerich,
Chorweiler, Porz-Mitte, Porz-Eil, Porz-Lind/Wahn/Wahnheide/Urbach, Kalk, Rath/Heumar vom
27.03.2017, veröffentlicht im Amtsblatt vom 29.03.2017 (Seite 119-120), aufzuheben.
Parallel haben mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weitere Erörterungsgespräche stattgefunden.
In diesen Gesprächen konnte Einvernehmen zu den Terminen und damit auch zu den verkaufsoffenen Sonntagen in den Quartieren Deutz, Neustadt/Süd, Nippes und Rath/Heumar erzielt werden.
Es wird hierzu auf das Schreiben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vom 16.05.2017 (Anlage 2)
verwiesen.
2
Am 16.05.2017 hat die Verwaltung die gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW zu beteiligenden Institutionen angehört.
Mit Mail vom 17.05.2017 (Anlage 3) unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage in den Quartieren.
Der Katholikenausschuss hat mit Schreiben vom 18.05.2017 (Anlage 4) der Öffnung von Verkaufsstellen in den benannten Quartieren nicht zugestimmt.
Mit Schreiben vom 22.05.2017 (Anlage 5) hat der Handelsverband Nordrhein-Westfalen mitgeteilt,
dass die beantragten Sonderöffnungen die gesetzlich vorgegebenen Bedingungen erfüllen und daher
uneingeschränkt zulässig sind.
Alle anderen Institutionen, insbesondere die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, haben von ihrem
Anhörungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Im Rahmen der geführten Vergleichsgespräche hat die
Dienstleitungsgewerkschaft ver.di diesen vier Veranstaltungen jedoch ausdrücklich zugestimmt.
Die vom Rat am 04.04.2017 genehmigte Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses war im
Rahmen einer Dringlichkeitsvorlage (Vorlagennummer 1551/2017) aufzuheben und die Freigabe der
verkaufsoffenen Sonntage in den Quartieren Deutz, Neustadt/Süd, Nippes und Rath/Heumar zu genehmigen.
Für eine Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage in Chorweiler am 11.06.2017 sowie in Kalk am
25.06.2017 konnte kein Einvernehmen erzielt werden.
Der Antrag hinsichtlich eines verkaufsoffenen Sonntags in Neu-Ehrenfeld am 25.06.2017 wurde durch
die Antragstellerin, der Interessengemeinschaft Neu-Ehrenfeld (Landmannstraße) zurückgezogen.