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Mitteilung BV.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung BV.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
25.05.17, 03:28
Aktualisiert
24.01.18, 05:08

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Inhalt der Datei

Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 1585/2017 Dezernat, Dienststelle I/32/321 I-32-321 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.06.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 Aufhebung der 1. Änderungsverordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 vom 27.03.2017 und Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Neustadt-Süd, Deutz, Nippes und Rath/Heumar Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 2297/2016). Am 13.03.2017 hat der Hauptausschuss mit Dringlichkeitsentscheidung die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen aufgehoben und die 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Fassung des Alternativvorschlages ( in sieben Quartieren verkaufsoffene Sonntage) beschlossen (Vorlagennummer 0597/2017). Der Rat hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 04.04.2017 genehmigt (Amtsblatt Nr. 13 ausgegeben am 29.03.2017). Gegen diese Rechtsverordnung hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 03.05.2017 der Klage von ver.di stattgegeben (s. Anlage 1) und der Verwaltung aufgegeben, die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2017 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 vom 25.11.2016 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen, Kernbereich Innenstadt, Neustadt-Süd, Deutz, Rodenkirchen, Sürth, Lindenthal, Braunsfeld, Sülz/Klettenberg, Neu-Ehrenfeld (Landmannstr.),Nippes, Longerich, Chorweiler, Porz-Mitte, Porz-Eil, Porz-Lind/Wahn/Wahnheide/Urbach, Kalk, Rath/Heumar vom 27.03.2017, veröffentlicht im Amtsblatt vom 29.03.2017 (Seite 119-120), aufzuheben. Parallel haben mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weitere Erörterungsgespräche stattgefunden. In diesen Gesprächen konnte Einvernehmen zu den Terminen und damit auch zu den verkaufsoffenen Sonntagen in den Quartieren Deutz, Neustadt/Süd, Nippes und Rath/Heumar erzielt werden. Es wird hierzu auf das Schreiben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vom 16.05.2017 (Anlage 2) verwiesen. 2 Am 16.05.2017 hat die Verwaltung die gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW zu beteiligenden Institutionen angehört. Mit Mail vom 17.05.2017 (Anlage 3) unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage in den Quartieren. Der Katholikenausschuss hat mit Schreiben vom 18.05.2017 (Anlage 4) der Öffnung von Verkaufsstellen in den benannten Quartieren nicht zugestimmt. Mit Schreiben vom 22.05.2017 (Anlage 5) hat der Handelsverband Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die beantragten Sonderöffnungen die gesetzlich vorgegebenen Bedingungen erfüllen und daher uneingeschränkt zulässig sind. Alle anderen Institutionen, insbesondere die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, haben von ihrem Anhörungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Im Rahmen der geführten Vergleichsgespräche hat die Dienstleitungsgewerkschaft ver.di diesen vier Veranstaltungen jedoch ausdrücklich zugestimmt. Die vom Rat am 04.04.2017 genehmigte Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses war im Rahmen einer Dringlichkeitsvorlage (Vorlagennummer 1551/2017) aufzuheben und die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage in den Quartieren Deutz, Neustadt/Süd, Nippes und Rath/Heumar zu genehmigen. Für eine Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage in Chorweiler am 11.06.2017 sowie in Kalk am 25.06.2017 konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Der Antrag hinsichtlich eines verkaufsoffenen Sonntags in Neu-Ehrenfeld am 25.06.2017 wurde durch die Antragstellerin, der Interessengemeinschaft Neu-Ehrenfeld (Landmannstraße) zurückgezogen.