Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 4 Stellungnahme Katholikenausschuss 18.05.2017.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
25.05.17, 03:28
Aktualisiert
24.01.18, 05:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4
32-Gewerbeangelegenheiten
Von:
Gesendet:
An:
Cc:
Betreff:
Katholikenausschuss <koeln@katholikenausschuss.de>
Donnerstag, 18. Mai 2017 13:45
32-Gewerbeangelegenheiten
Stadtdechant Köln
Verkaufsoffene Sonntage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte sehr darum, in Zukunft nicht mit diesem extremen Zeitdruck eine Rückmeldung zu erbeten. Durch die
angebliche Eilbedürftigkeit konnte ich mir, aufgrund der wenigen mir vorliegenden Informationen, nur ein vielleicht
lückenhaftes Bild schaffen.
Als katholische Kirche in Köln plädieren wir nach wie vor für einen Sonntag, der generell keine Ladenöffnungen
genehmigt. Alle vier Stadtteile, mit ihren jeweiligen Festen, sind auch ohne Kommerz ein Mehrwert für die
Bevölkerung und dienen dem sozialen Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft. Familien erhalten ein Angebt zur
gemeinsamen Gestaltung freier Zeit.
Andere Städte in NRW haben es uns schon mehrfach vorgemacht. Auch ohne sonntägliche Ladenöffnungen wird
niemand ärmer, aber viele reicher. Reicher an Gelegenheit zu sozialen Kontakten, reicher an Zeit für Hobbys, reicher
an Zeit für jeden selbst und reicher an Zeit für die eigene Familie und Freunde.
Zu den vier von Ihnen vorgeschlagenen Ladenöffnungen in Deutz, Neustadt Süd, Nippes und Rath Heumar sagen wir
als Katholikenausschuss in der Stadt Köln, in Vertretung der katholischen Kirche, nein.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Bartscherer
Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE]
Gesendet: Dienstag, 16. Mai 2017 15:43
An: daniel.kolle@verdi.de; Koeln@DGB.de; joerg.hamel@ehdv.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; Plettenberg,
Rudger von <rudger.vonplettenberg@katholisches.koeln>; Katholikenausschuss <koeln@katholikenausschuss.de>;
vorstand@kirche-koeln.de; stetefeld@hwk-koeln.de
Betreff: Verkaufsoffene Sonntage
Priorität: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 13.03.2017 hat der Hauptausschuss der Stadt Köln mit Dringlichkeitsentscheidung die 1.
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen
Kölner Stadtteilen aufgehoben und die 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Fassung des Alternativvorschlages ( in sieben
Quartieren verkaufsoffene Sonntage) beschlossen.
Der Rat der Stadt Köln hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 04.04.2017 genehmigt (Amtsblatt Nr. 13
ausgegeben am 29.03.2017).
Gegen diese Rechtsverordnung hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Verwaltungsgericht
Köln geklagt.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 03.05.2017 der Klage von ver.di stattgegeben und der
Verwaltung aufgegeben die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem
Anlass im Jahr 2017 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung zur Änderung der 1.
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 vom 25.11.2016 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in
den Stadtteilen, Kernbereich Innenstadt, Neustadt-Süd, Deutz, Rodenkirchen, Sürth, Lindenthal,
Braunsfeld, Sülz/Klettenberg, Neu-Ehrenfeld (Landmannstr.),Nippes, Longerich, Chorweiler, Porz-Mitte,
Porz-Eil, Porz-Lind/Wahn/Wahnheide/Urbach, Kalk, Rath/Heumar vom 27.03.2017, veröffentlicht im
Amtsblatt vom 29.03.2017 (Seite 119), aufzuheben.
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Parallel zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren haben mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weitere
Erörterungsgespräche stattgefunden.
In diesen Gesprächen konnte Einvernehmen zu den Terminen und damit auch zu den verkaufsoffenen
Sonntagen in den Quartieren Deutz, Neustadt/Süd, Nippes und Rath/Heumar erzielt werden.
Ich beabsichtige durch eine weitere Verwaltungsvorlage die Aufhebung der o.a. Änderungsverordnung
entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln durch den Rat beschließen und gleichzeitig die
verkaufsoffenen Sonntage für die Quartiere Deutz (06.08.2017), Neustadt/Süd (11.06.2017), Nippes
(11.06.2017) und Rath/Heumar (28.05.2017) genehmigen zu lassen.
Hierzu gebe Ihnen gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes Gelegenheit zur Anhörung.
Als Anlage zu dieser Mail sind beigefügt, die Mail und Stellungnahme der Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di und die von den Interessengemeinschaften Deutz, Neustadt/Süd und Nippes nachgelieferten und
von ver.di gewünschten zusätzlichen Informationen der Interessengemeinschaften der Quartiere.
Vor dem Hintergrund der Eilbedürftigkeit (28.05.2017 nächste beantragte Sonntagsöffnung) kann ich Ihnen
für die Abgabe Ihrer Stellungnahme nur bis zum 18.05.2017, 12:00 Uhr, Gelegenheit geben.
In der Hoffnung auf Ihr Verständnis verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Peter Brandt
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung (321/1)
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221/221-26447
Telefax: 0221/221-26480
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de
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