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Anlage 4 Stellungnahme Katholikenausschuss 18.05.2017.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 4 Stellungnahme Katholikenausschuss 18.05.2017.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
25.05.17, 03:28
Aktualisiert
24.01.18, 05:08

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Inhalt der Datei

Anlage 4 32-Gewerbeangelegenheiten Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Katholikenausschuss <koeln@katholikenausschuss.de> Donnerstag, 18. Mai 2017 13:45 32-Gewerbeangelegenheiten Stadtdechant Köln Verkaufsoffene Sonntage Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte sehr darum, in Zukunft nicht mit diesem extremen Zeitdruck eine Rückmeldung zu erbeten. Durch die angebliche Eilbedürftigkeit konnte ich mir, aufgrund der wenigen mir vorliegenden Informationen, nur ein vielleicht lückenhaftes Bild schaffen. Als katholische Kirche in Köln plädieren wir nach wie vor für einen Sonntag, der generell keine Ladenöffnungen genehmigt. Alle vier Stadtteile, mit ihren jeweiligen Festen, sind auch ohne Kommerz ein Mehrwert für die Bevölkerung und dienen dem sozialen Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft. Familien erhalten ein Angebt zur gemeinsamen Gestaltung freier Zeit. Andere Städte in NRW haben es uns schon mehrfach vorgemacht. Auch ohne sonntägliche Ladenöffnungen wird niemand ärmer, aber viele reicher. Reicher an Gelegenheit zu sozialen Kontakten, reicher an Zeit für Hobbys, reicher an Zeit für jeden selbst und reicher an Zeit für die eigene Familie und Freunde. Zu den vier von Ihnen vorgeschlagenen Ladenöffnungen in Deutz, Neustadt Süd, Nippes und Rath Heumar sagen wir als Katholikenausschuss in der Stadt Köln, in Vertretung der katholischen Kirche, nein. Mit freundlichen Grüßen Hannelore Bartscherer Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE] Gesendet: Dienstag, 16. Mai 2017 15:43 An: daniel.kolle@verdi.de; Koeln@DGB.de; joerg.hamel@ehdv.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; Plettenberg, Rudger von <rudger.vonplettenberg@katholisches.koeln>; Katholikenausschuss <koeln@katholikenausschuss.de>; vorstand@kirche-koeln.de; stetefeld@hwk-koeln.de Betreff: Verkaufsoffene Sonntage Priorität: Hoch Sehr geehrte Damen und Herren, am 13.03.2017 hat der Hauptausschuss der Stadt Köln mit Dringlichkeitsentscheidung die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen aufgehoben und die 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Fassung des Alternativvorschlages ( in sieben Quartieren verkaufsoffene Sonntage) beschlossen. Der Rat der Stadt Köln hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 04.04.2017 genehmigt (Amtsblatt Nr. 13 ausgegeben am 29.03.2017). Gegen diese Rechtsverordnung hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 03.05.2017 der Klage von ver.di stattgegeben und der Verwaltung aufgegeben die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2017 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 vom 25.11.2016 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen, Kernbereich Innenstadt, Neustadt-Süd, Deutz, Rodenkirchen, Sürth, Lindenthal, Braunsfeld, Sülz/Klettenberg, Neu-Ehrenfeld (Landmannstr.),Nippes, Longerich, Chorweiler, Porz-Mitte, Porz-Eil, Porz-Lind/Wahn/Wahnheide/Urbach, Kalk, Rath/Heumar vom 27.03.2017, veröffentlicht im Amtsblatt vom 29.03.2017 (Seite 119), aufzuheben. 1 Parallel zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren haben mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weitere Erörterungsgespräche stattgefunden. In diesen Gesprächen konnte Einvernehmen zu den Terminen und damit auch zu den verkaufsoffenen Sonntagen in den Quartieren Deutz, Neustadt/Süd, Nippes und Rath/Heumar erzielt werden. Ich beabsichtige durch eine weitere Verwaltungsvorlage die Aufhebung der o.a. Änderungsverordnung entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln durch den Rat beschließen und gleichzeitig die verkaufsoffenen Sonntage für die Quartiere Deutz (06.08.2017), Neustadt/Süd (11.06.2017), Nippes (11.06.2017) und Rath/Heumar (28.05.2017) genehmigen zu lassen. Hierzu gebe Ihnen gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes Gelegenheit zur Anhörung. Als Anlage zu dieser Mail sind beigefügt, die Mail und Stellungnahme der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die von den Interessengemeinschaften Deutz, Neustadt/Süd und Nippes nachgelieferten und von ver.di gewünschten zusätzlichen Informationen der Interessengemeinschaften der Quartiere. Vor dem Hintergrund der Eilbedürftigkeit (28.05.2017 nächste beantragte Sonntagsöffnung) kann ich Ihnen für die Abgabe Ihrer Stellungnahme nur bis zum 18.05.2017, 12:00 Uhr, Gelegenheit geben. In der Hoffnung auf Ihr Verständnis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peter Brandt Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26447 Telefax: 0221/221-26480 E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung Klick en Sie mit der rechten Maustaste hier, um Bilder herunterzuladen. A us Datenschutzgründen hat Outlook das automatische Herunterladen dieses Bilds aus dem Internet v erhindert. http://www.stadt-k oeln.de/images/DEB_E_mail_Signatur.jpg 2