Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 4: Städtebauliches Fachgutachten Pesch und Partner.pdf
Größe
7,6 MB
Erstellt
04.06.17, 00:11
Aktualisiert
24.01.18, 04:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum | Städtebauliches Fachgutachten
für den Verwaltungsstandort Gustav-Heinemann-Platz
Stadt Bochum | Städtebauliches Fachgutachten für den Verwaltungsstandort am Gustav-Heinemann-Platz
Stadt Bochum
Städtebauliches Fachgutachten für den Verwaltungsstandort Gustav-Heinemann-Platz
Auftraggeber:
Stadt Bochum, Baudezernat
Dr. Markus Bradtke
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Eckart Kröck, Burkhard Huhn, Dagmar Stallmann
Technisches Rathaus | Hans-Böckler-Straße 19 | 44777 Bochum
www.bochum.de/stadtplanung
Bearbeitung:
pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH
Prof. Dr. Franz Pesch, Frank Boberg, Nanna Wülfing
Hörder Burgstraße 11 | 44263 Dortmund
www.pesch-partner.de
Verwaltungsorganisatorische Konzeption und Kostenermittlung:
Stadt Bochum, Zentrale Dienste und Gebäudemanagement
Frank Allmeroth, Andreas Grosse-Holz, Burkhard Garstka, Olaf Fischer
Wittener Straße 47 | 44777 Bochum
Bochum | Dortmund | März 2017
Titelbild: Stadt Bochum, Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
(geodatenmanagement@bochum.de)
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Stadt Bochum | Städtebauliches Fachgutachten für den Verwaltungsstandort am Gustav-Heinemann-Platz
Inhaltsverzeichnis
TEIL 1 – GRUNDLAGEN
Seite
Anlass und Zielsetzungen
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Vorgehensweise
9
Das Untersuchungsgebiet
10
Exkurs: Abriss der historischen Entwicklung des Plangebiets
14
Heutige städtebauliche Situation
18
Verkehrliche Erschließung
20
Nutzungsstruktur
21
Eigentumsverhältnisse
21
Bindungen und Restriktionen
22
Denkmalschutz
23
Defizite und Herausforderungen
24
Stärken und Potenziale
26
Verwaltungsorganisatorische Rahmenbedingungen
28
Integration des Stadtquartiers Viktoriastraße in die Zielkonzeption
29
Vorgaben für die städtebauliche Planung
35
TEIL 2 – STÄDTEBAULICHE KONZEPTION
Städtebauliche Gesamtkonzeption in Zielkonzepten
37
Variante A – Städtebauliches Gesamtkonzept unter Erhalt der BVZ
39
Nutzungskonzept
40
Variante B – Städtebauliches Gesamtkonzept einer räumlichen Neuordnung
mit Rückbau des BVZ
42
Nutzungskonzept
43
Variante B* – Untervariante zu Variante B mit Teilerhalt der Musikschule und
Gesundheitsamt
45
Nutzungskonzept
46
Variante C – Städtebauliches Gesamtkonzept ohne Erhalt des Appolonia-PfausPark
48
Nutzungskonzept
49
Gegenüberstellung der Zielkonzepte
51
Fazit zu den beiden städtebaulichen Varianten zum Gesamtkonzept
53
Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzepts
54
Monitoring
54
Integration des Gesamtkonzepts in die Städtebauförderung
55
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ANHANG
Ziel- und Nutzungskonzepte A-B*
Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Teilnehmer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der
Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
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TEIL 1 – GRUNDLAGEN
Anlass und Zielsetzungen
Die Stadt Bochum beabsichtigt, ihre Verwaltungseinrichtungen rund um das historische Rathaus zu bündeln und sich im Gegenzug von anderen Liegenschaften im Stadtgebiet mittel- bis
langfristig zu trennen. Hintergrund sind die Notwendigkeit der Haushaltssicherung, deren
grundsätzliche Maßnahmen im Jahre 2011 mit der Kommunalaufsicht abgestimmt wurden,
sowie rückläufige Personalzahlen, aber auch der umfassende Sanierungsbedarf städtischer
Gebäude, in denen derzeit noch Ämter der Bochumer Stadtverwaltung untergebracht sind.
Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der immobilienwirtschaftlichen und städtebaulichen Fragestellung, ob das Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) rückzubauen oder zu sanieren ist.
Das in den 1980er Jahren errichtete BVZ, das unter anderem die Volkshochschule, die Bibliothek und verschiedene städtische Ämter beherbergt, muss dringend saniert werden. Die veranschlagten Sanierungskosten sind jedoch so hoch, dass aus Wirtschaftlichkeitsgründen alternativ auch über einen Neubau an gleicher oder anderer Stelle nachgedacht wird.
Bei der Betrachtung spielen nicht nur die Sanierungs- und Baukosten eine Rolle, sondern auch
die Optimierung der zu erwartenden Betriebskosten etwa durch die nachhaltige Verbesserung
der energetischen Bilanz.
Abbildung 1: Schrägluftaufnahme in Blickrichtung Osten
Das Gesundheitsamt am Westring aus dem Jahr 1958 weist ebenfalls einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Gleiches trifft für das städtische Gebäude der Musikschule (Baujahr 1956) am
Westring zu. Die ebenfalls im städtischen Eigentum stehende Sporthalle nördlich des BVZ wird
den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Erheblichen Sanierungsbedarf weist auch das
Verwaltungsgebäude am Willy-Brandt-Platz 8 aus dem Jahr 1909 auf. Für den südlichen Teil
des Untersuchungsraums an der Viktoriastraße hat im Jahr 2014 ein Investorenauswahlverfah5
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ren stattgefunden. Ergebnis ist die Entwicklung eines Einzelhandels- und Dienstleistungsstandortes „Stadtquartier Viktoriastraße“. Dieses Vorhaben bietet Chancen, Synergieeffekte für die
angestrebte Konzentration des Verwaltungsstandortes rund um das historische Rathaus zu
nutzen. Insgesamt summieren sich die anstehenden notwendigen Veränderungen zu einer
komplexen immobilienwirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Herausforderung,
gleichzeitig eröffnen sich Chancen durch die Entwicklung des „Stadtquartiers Viktoriastraße“.
In diesem Zusammenhang ist auch die nachhaltige Entwicklung des Areals zwischen Westring
und Hans-Böckler-Straße zu betrachten. Dies betrifft nicht nur die bauliche Entwicklung. Als
wichtiger innerstädtischer Platz- und Grünraum rückt der öffentliche Raum innerhalb dieses
Areals in den planerischen Fokus. Er weist heute erhebliche gestalterische und funktionale
Defizite auf, die sich teils mit sozialräumlichen Problemen überlagern. Hierzu zählen der heute
etwas abseits gelegene Appolonia-Pfaus-Park, der als Platz in die Jahre gekommene GustavHeinemann-Platz, der Platz des europäischen Versprechens, aber auch der Willy-Brandt-Platz
als Vorplatz des Rathauses, der künftig eine wichtige Gelenkfunktion zum neuen Stadtquartier
Viktoriastraße übernehmen und damit in seiner zentralen Bedeutung aufgewertet wird.
Abbildung 2: Übersichtsplan – Verteilung der städtischen Immobilien und Nutzungen
innerhalb des Gleisdreiecks (Stand 2016)
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Abbildung 3: Lage und städtebauliche Einbindung innerhalb der City
Der Anspruch ist ein tragfähiges städtebauliches Gesamtkonzept für einen zukunftsfähigen
innerstädtischen Verwaltungsstandort. Im Einzelnen gilt es,
den Stadtraum rund um das Rathaus der Stadt Bochum neu zu ordnen und hier die
kommunalen Ämter und Institutionen zu konzentrieren,
die Bereiche rund um das Rathaus mit seinen öffentlichen Räumen als „neue Adresse“
der Innenstadt aufzuwerten,
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die Nutzungsvielfalt aus Einzelhandel, Kultur, Dienstleistung, Verwaltung, Wohnen und
Gastronomie für die Innenstadtentwicklung nachhaltig zu fördern,
die öffentlichen Räume, insbesondere den Gustav-Heinemann-Platz und den Appolonia-Pfaus-Park, städtebaulich und gestalterisch in Wert zu setzen, zu erneuern und zu
beleben,
die querenden Wegebeziehungen durch das Planungsareal, insbesondere zwischen der
Innenstadt und den nördlich angrenzenden Innenstadtbereichen zu verbessern,
die prägenden, stadthistorisch bedeutsamen Gebäude, wie das Rathaus und die Christuskirche städtebaulich besser herauszuarbeiten und zu inszenieren
und das städtebauliche Konzept mit dem künftig angrenzenden „Stadtquartier
Viktoriastraße“ zu verknüpfen.
Das städtebauliche Fachgutachten betrachtet den Untersuchungsraum auch im Kontext der
„Bochum Strategie 2030“, ergänzt um das städtebauliche Ziel, den Gesamtbereich entlang der
Viktoriastraße als das frequenzbringende Rückgrat der Innenstadt zu entwickeln.
Das städtebauliche Gesamtkonzept steht unter der grundsätzlichen Anforderung, die Ziele der
Haushaltssicherung der Stadt Bochum durch eine Optimierung der Verwaltungseinrichtungen
zu erfüllen.
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Vorgehensweise
Entsprechend den Zielsetzungen des städtebaulichen Gesamtkonzepts wurde eine Vorgehensweise abgestimmt, die insbesondere die Bündelung der städtischen Verwaltungseinheiten
und die damit verbundene räumliche und zeitliche Organisation sowie die Kostenintensität der
jeweiligen Maßnahmen berücksichtigt. Der Projektablauf gliedert sich in vier Phasen.
In Phase 1 werden die städtebaulichen Grundlagen erarbeitet sowie die Anforderungsprofile der städtischen Ämter und Institutionen ausgewertet.
Die Phase 2 klärt die Flächenbedarfe und funktionalen Erfordernisse der städtischen Ämter
und Institutionen, die langfristig im Bereich eines neu organisierten Verwaltungsstandortes
rund um das historische Rathaus untergebracht werden sollen.
In Phase 3 werden städtebauliche Konzeptvarianten erarbeitet. Neben der grundsätzlichen
Erfüllung der Flächenanforderungen zeigen die Varianten unterschiedliche Lösungen zum
Umgang mit Bestandsgebäuden mit verschiedenen städtebaulichen Schwerpunktsetzungen
auf. Die Varianten werden nach vorab definierten Kriterien vergleichend bewertet.
Phase 4 beinhaltet den politischen Abstimmungsprozess zu den Empfehlungen der Verwaltung mit dem Ziel eines Beschlusses über die städtebaulichen Entwicklungskonzeptionen.
Im Anschluss wird das Ergebnis in Form einer Publikation veröffentlicht, um die Öffentlichkeit, die Beschäftigten der Stadt, das Interessierte Fachpublikum sowie Interessenverbände
der Innenstadt über das zur Umsetzung anstehende städtebauliche Gesamtkonzept zu informieren.
Abbildung 4: Ablaufdiagramm zum Entwicklungs- und Entscheidungsprozess
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Das Untersuchungsgebiet
Das Plangebiet liegt im zentralen Innenstadtbereich. Der Bereich wird umfasst durch die
Windmühlenstraße, die Hans-Böckler-Straße, die Viktoriastraße, die ABC-Straße und den Westring. Die Gesamtfläche dieses Bereichs beträgt ca... Hektar. Im Zentrum der Betrachtung steht
der Bereich nördlich des Rathauses, rund um das heutige Bildungs- und Verwaltungszentrum
(BVZ).
Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebiets sind in Abbildung 5 dargestellt. Eine Reihe
von Bestandsfotos illustriert die aktuelle Situation.
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Abbildung 5: Luftbild mit Abgrenzung des Untersuchungsbereiches für das Entwicklungskonzept. Entsprechend der
Nummerierung geben die Abbildungen auf den folgenden Seiten die Bestandssituation bildlich wieder.
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Bild 1: Blick entlang der Windmühlenstraße zum Appolonia-Pfaus-Park
haus)
Bild 2: Zugang vom Park zum Gustav Heinemann Platz (Rechts das BVZ)
Bild 5: Appolonia-Pfaus-Park
haus)
haus)
Bild 3: Verbindungsbrücke vom BVZ zum historischen Rathaus
haus)
Bild 6: Haupteingang BVZ
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Bild 4: Gustav Heinemann Platz und BVZ von der Hans-Böckler-Straße
haus)
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Bild 7: Gustav Heinemann Platz
haus)
Bild 8: „Nasse Augen“ am Gustav Heinemann Platz
Bild 11: Tordurchgang Historisches Rathaus
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Bild 9: Platz des europäischen Versprechens
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Bild 12: Christus Kirche, Anbau am Kirchturm
haus)
Bild 10: Willy Brandt Platz 8-10
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Bild 13: Tiefgarageneinfahrt am Westring mit BVZ im Hintergrund
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Bild 14: Gesundheitsamt am Westring
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Bild 17: Musikschule: Wandbild im Treppenhaus
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Bild 15: Musikschule Südseite
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Bild 18: Musikschule: Treppenhaus
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Bild 16: Baumbestand zwischen Musikschule und St.-Joseph-Kirche
haus)
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Exkurs: Abriss der historischen Entwicklung des Plangebiets
Der Bereich nördlich des Rathauses entwickelte
sich bis in die 1930er Jahre hinein als typische Erweiterung der Innenstadt. Unterschieden werden
können drei maßgebliche Entwicklungsschritte.
Vor 1945
Das Plangebiet ist Teil der städtischen Expansionsphase zwischen der Reichsgründung 1871 und dem
Beginn des Zweiten Weltkriegs. Prägende Bauten
sind das Rathaus (1927-31), die Christuskirche aus
dem Jahr 1879 (Neubau des Kirchenschiffs 195659 und die St.-Joseph-Kirche (1892). Bis zum Bau
des Rathauses dominieren die Sakralbauten mit Abbildung 6: Historische Karte des Plangebiets von 1935
ihren dazugehörigen Einrichtungen das städtebauliche Erscheinungsbild.
Auch auf dem Gelände des heutigen Appolonia-Pfaus-Parks befinden sich kirchliche Einrichtungen und Schulen. Das Plangebiet von Westen nach Osten durchquerend verläuft
die Albertstraße mit Wohngebäuden an der Nordseite. Eine zweite städtisch geformte
Achse bildet von Norden nach Süden die Mühlenstraße auf der östlichen Seite des Plangebiets.
Abbildung 7: Städtebauliche Situation um 1935
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Die Wiederaufbauzeit der 1950er und 1960er Jahre
Das Rathaus bleibt im Krieg weitgehend unzerstört. Der Neuordnungsplan von 1948 wird
in dem Planungsareal nur teilweise umgesetzt. Zwar wird die Malteser Straße auf der
Westseite des Planungsgebiets
zum Westring verbreitert, anstelle der geplanten Blockschließung
entstehen dort aber die freistehenden Baukörper der Musikschule (1951) und des Gesundheitsamtes mit einer Turnhalle
(1958). Die Gußstahlstraße wird
durch den Westring getrennt, ihr
süd-östlicher Abschnitt bleibt in
Rudimenten als Vorplatz der
Christuskirche erkennbar. Auch
die Albertstraße endet östlich in
einer Platzaufweitung, welcher
jahrelang als städtischer Parkplatz genutzt wurde.
Abbildung 8: Neuordnungsplan
der Bochumer Innenstadt 1948
Abbildung 9: Städtebauliche Situation um 1962
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Dieter Oesterlen (1911–1994) entwirft 1956
den Neubau des im Krieg zerstörten Kirchenschiffs der Christuskirche. Der gegen
die historische Achse gesetzte Baukörper
mit einem gefalteten Betondach wird 1959
fertiggestellt und ist heute eine „Kirche der
Kulturen“ mit verschiedenen Veranstaltungen. Die Christuskirche wird „zu den 100
bedeutendsten Sakralbauten Europas der
zweiten Jahrhunderthälfte“ gezählt. (aus:
Wolfgang Jean Stock; Architekturführer
Christliche Sakralbauten in Europa seit
1950; 2004)
Abbildung 10: Christuskirche. Alter Turm und neues
Kirchenschiff (Foto: Kortum-Gesellschaft e.V.)
Nach 1970
Schon die Wiederaufbauplanung der Nachkriegszeit sieht vor, dass das Gelände hinter
dem Rathaus „für noch unbekannte Entwicklungen freigehalten werden [sollte], […]. Das
Gelände sollte künftigen Verwaltungsbauten[…] vorbehalten sein“.
Um das Gebiet „zwischen Rathaus, Christuskirche, Westring,
[…] und Hans-BöcklerStraße“ erarbeitet die
Bauverwaltung
die
Programmierung zu
einem neuen Verwaltungsgebiet. Der 1.
Preis des eingeladenen
Wettbewerbs
geht 1974 an das
Hannoveraner Büros
Bahlo/Köhnke/
berg.
Stos- Abbildung 11: Wettbewerbsmodell 1. Preis; 1975 (Im Bild oben das Rathaus)
Der Entwurf besetzt das gesamte Gelände mit „Gebäuden der Stadtbücherei, Volkshochschule, Museen, kirchlichen und sozialen Einrichtungen, […] Geschäften und Wohnungen“ und soll die Anlage mit einer „diagonalen Durchlässigkeit“ von der Hans-BöcklerStraße zum Westring hin erschließen.
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Als erster Bauabschnitt des
Entwurfs wird von 1976 bis
1982 das BVZ (Bildungs- und
Verwaltungszentrum) realisiert. Es beherbergt die
Volkshochschule, die Stadtbücherei und einen Teil der
Stadtverwaltung. Am westlichen Ende der ehemaligen
Albertstraße wird die Zufahrt
zur neuen Tiefgarage mit 450
Stellplätzen angelegt.
Das östliche Ende der Albertstraße wird zum GustavAbbildung 12: „Das gesamte Projekt wird sich harmonisch in die
bereits vorhandene Bebauung einfügen:“ Broschüre zum BVZ von
Heinemann-Platz, der die
1978
südliche Verlängerung der
haus)
Mühlenstraße abschneidet. Der zweite Bauabschnitt mit dem Rathaus-Center wird als
Verwaltungsgebäude mit Einzelhandelsnutzungen im EG und UG anschließend gebaut.
Als verbindendes „Gelenk“ zwischen den zwei Bauabschnitten (s.o.) war der Ratssaal
vorgesehen. Die Planung wurde in dieser Form jedoch nicht realisiert. Das abseitige Gelände nördlich des BVZ wurde erst als Parkplatz genutzt und später nach Abriss einer
Schule zu einem Park umgestaltet, der 2004 nach Appolonia Pfaus benannt wird. Die
städtebauliche Durchlässigkeit zum Westring bleibt aus.
Abbildung 13: Systemschnitt aus der Broschüre zum BVZ von 1978
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Heutige städtebauliche Situation
Das Untersuchungsgebiet stellt sich heute als ein Stadtraum mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen im nord-westlichen Bereich der Bochumer Innenstadt dar. Das städtebauliche Umfeld ist geprägt von den typischen innerstädtischen Blockstrukturen der Kernstadt, kleinteiligem Einzelhandel, Dienstleistungen, Gewerbe und Wohnnutzung. Das historische Rathaus
sowie die großmaßstäblichen Verwaltungsgebäude des BVZ und des Technischen Rathauses
schließen die Kernstadt nach Nord-Westen ab.
Eine Bestandsdokumentation ist dieser Studie im Anhang beigefügt.
In der uneinheitlichen und zergliederten Gemengelage des Gebiets bilden sich sehr unterschiedliche städtebauliche Leitbilder und Planungsideologien ab:
die stadtraumorientierten Entwicklungen der Stadtexpansion gegen Ende des 19. bis
Anfang des 20. Jahrhunderts, (Stühmeyerstraße, Windmühlenstraße, Wagenfeldstraße, Prümerstraße, Östliche Hans-Böckler-Straße), die größtenteils nach 1945 wieder
neu errichtet wurden. Zu dieser Periode zählen auch die solitäre Bebauungen des Rathauses und die Ende des 19. Jahrhunderts errichteten Sakralbauten der St. JosephKirche und der Christuskirche. Von Letzter ist lediglich der Kirchenturm geblieben.
die verkehrsorientierten, halboffenen Teilräume der 1950er und 1960er Jahre mit den
eher frei platzierten winkelförmigen Gebäuden der Musikschule und des Gesundheitsamts am in der Nachkriegszeit neu angelegten Westring,
und die oktogonalen Großstrukturen der 1970er und 1980er Jahre, wie BVZ und Technisches Rathaus.
Abbildung 14: heutiges BVZ aus Richtung Hans-Böckler-Straße
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Abbildung 15: Städtebauliche Grundstruktur - Bestandssituation
Der aus einer Brache und einem Parkplatz heraus entstandene Appolonia-Pfaus-Park ist heute
die einzige Grünanlage innerhalb des Gleisdreiecks der Bochumer Innenstadt. Er wird begrenzt
vom heutigen Verwaltungsstandort mit BVZ und Technischem Rathaus sowie dem Ostflügel
der Musikschule und der St. Joseph-Kirche mit den zugehörigen Gemeindegebäuden. Entlang
der Windmühlenstraße grenzen die Wohnstrukturen von Prümer- und Wagenfeldstraße an
den Park.
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Der Applononia-Pfaus-Park formuliert den Übergang von der Kernstadt zu den angrenzenden
Wohngebieten im Norden des Plangebiets. Im fußläufigen Wegenetz der nördlichen Innenstadt übernimmt der Park eine wichtige räumliche Verbindungsfunktion.
Südlich des Willy-Brandt-Platzes schließt sich der Telekomblock an. Die ehemalige Post wird
heute als Dienstleistungs- und Bürogebäude genutzt, unter anderem auch von Ämtern der
Stadt Bochum. Für diesen und den südlich angrenzenden Baublock wurde 2014 in einem konkurrierenden Verfahren das Konzept „Stadtquartier Viktoriastraße“ entwickelt. Prämiiert wurde der Beitrag des Investors Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft (HBB). Mit
der Umsetzung dieses Konzepts bietet sich die Chance, das Postgebäude und ggf. auch den
südlich angrenzenden Bereich des ehemaligen Justizblocks auch für zentrale Verwaltungsnutzungen zu entwickeln.
Verkehrliche Erschließung
Als zentraler innerstädtischer Standort am Rathaus ist das Plangebiet gut in das Bochumer
ÖPNV-Netz integriert. Die Haltestelle Rathaus Bochum wird von mehreren Stadtbahn- und
Buslinien bedient.
Die Campuslinie U35 verläuft über den Haltepunkt Rathaus, wie auch die Stadtbahnlinien 302,
306 und 310. Zudem steuert eine Vielzahl von innerstädtischen Busverbindungen (336, 345,
353, 354, 368, 394) den Haltepunkt Rathaus an.
Die Anbindung für den Kfz-Verkehr
erfolgt über Westring, Stühmeyerstraße, Windmühlenstraße, HansBöckler-Straße und Willy-BrandtPlatz.
Im Plangebiet und in seinem unmittelbaren Umfeld befinden sich insgesamt ca. 1.000 öffentliche Parkstände, alleine ca. 450 in der Tiefgarage
unter dem BVZ, mit Zufahrt vom
Westring.
Weitere ca. 400 Parkstände befinden
sich in der Tiefgarage unter dem
Technischen Rathaus, die Zufahrt
erfolgt hier über die Hans-BöcklerStraße. Unmittelbar am BVZ befindet
sich eine untergeordnete Parkierungsanlage mit ca. 20 Parkständen.
Abbildung 16: Städtebauliche Grundstruktur - Verkehr
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Über die Hans-Böckler-Straße ist der Planbereich an das Hauptradwegenetz von Nord nach Süd
angeschlossen. Darüber hinaus wurde der öffentliche Raum im Plangebiet weitestgehend
Radwegefrei ausgelegt. Gesonderte Radwege sind nicht ausgewiesen.
Nutzungsstruktur
Das Plangebiet unterscheidet sich
grundsätzlich von den benachbarten
Stadträumen durch seine überwiegende monofunktionale Nutzungsstruktur
mit dem Schwerpunkt öffentlicher
Nutzungen.
Südlich und östlich grenzt der zentrale
Einzelhandelsbereich der Innenstadt
an.
Wohnnutzungen sind im Plangebiet
nur untergeordnet vorzufinden. Sie
dominieren dafür jedoch die nördlich
angrenzenden Stadträume.
Abbildung 17: Städtebauliche Grundstruktur - Nutzung
Eigentumsverhältnisse
Das Plangebiet enthält überwiegend
Grundstücke in kommunaler Hand.
Lediglich die Grundstücke mit Kirchenbauten sowie die nördlich an die
St.
Joseph-Kirche
angrenzenden
Grundstücke befinden sich nicht im
Eigentum der Stadt Bochum. Der Telekomblock befindet sich im Privateigentum.
Abbildung 18: Städtebauliche Grundstruktur –
Eigentumsverhältnisse
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Bindungen und Restriktionen
Im Untersuchungsgebiet gibt es wichtige Bindungen und Restriktionen, die bei einer städtebaulichen Konzeption zu berücksichtigen sind. Es besteht Einigkeit, dass die Tiefgarage unter
dem BVZ bei allen Varianten der Planung aus Wirtschaftlichkeitsgründen und wegen der hohen
Auslastung erhalten werden sollte. Dies gilt auch für die Ein- und Ausgänge zur Tiefgarage sowie für die Notausgänge.
Der prägende großkronige Baumbestand ist
ebenfalls zu erhalten.
Zu nennen sind hier
insbesondere die Platanen entlang der
Hans-Böckler-Straße
und am Westring sowie
nördlich des Rathauses
auf
dem
GustavHeinemann-Platz. Aber
auch im AppoloniaPfaus-Park, beispielsweise an der St. Joseph-Kirche, befinden
sich prägende Einzelbäume.
Die unterirdische Infrastruktur stellt nach
derzeitigem Erkenntnisstand keine Restriktion für eine Entwicklung dar. Größere Leitungstrassen befinden
Abbildung 19: Bindungen und Restriktionen
sich überwiegend im
Straßenraum. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass keine kostenintensiven Maßnahmen (z.B. durch Verlagerung großer Leitungstrassen), welche über die üblichen Erschließungsaufwendungen hinaus für eine Entwicklung des Plangebiets erforderlich sein könnten, zu
berücksichtigen sind.
Der südliche Teil des Appolonia-Pfaus-Parks hat eine der wenigen Spielflächen im zentralen
Innenstadtbereich aufzuweisen. Dieser wird insbesondere von Kindern aus den angrenzenden
Wohngebieten genutzt.
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Des Weiteren befindet sich im Untersuchungsgebiet
eine Vielzahl von Kunstwerken im öffentlichen Raum.
Zu nennen sind
das Kunstwerk „Nasse Augen“ von Ernst Reusch auf
dem Gustav-Heidemann-Platz,
die Glocke der Weltausstellung 1867 auf dem WillyBrandt-Platz,
der „Brunnen der Schönheit“ und der „Brunnen des
Glücks“ von August Vogel im Hof des Rathauses,
die Brunnenskulptur „Fontana“ von Erwin Hegemann, die an der Hans-Böckler-Straße zwischen BVZ
und Technischem Rathaus platziert ist,
eine Skulptur der Kirche Oviedo, N.N., im AppoloniaPfaus-Park,
die Platzkunst „Versprechen“ von Jochen Gerz auf Abbildung 20: Kirchenskulptur der Partnerstadt Oviedo im Appolonia-Pfaus-Park
dem Platz des europäischen Versprechens.
Denkmalschutz
Im Plangebiet befinden sich einige
Denkmäler, die berücksichtigt werden sollten. Für das ehemalige Gesundheitsamt am Westring gibt es
laut einer Untersuchung des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege den
Hinweis auf Denkmalwürdigkeit. Eine
Unterschutzstellung ist hier noch
nicht erfolgt.
Das Eingangstreppenhaus/Foyer der
Musikschule wird aufgrund der zeittypischen und kunstvollen Innengestaltung der 50er Jahre von Verfasserseite als erhaltenswert eingeschätzt.
Abbildung 21: Denkmalschutz
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Defizite und Herausforderungen
Das Plangebiet weist erhebliche Mängel und Funktionsschwächen auf. An erster Stelle zu nennen ist der umfangreiche Sanierungsbedarf der städtischen Gebäude:
das heutige Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ),
das Gesundheitsamt am Westring,
die Musikschule am Westring,
die Sporthalle nördlich des BVZ,
das Verwaltungsgebäude Willy-Brandt-Platz 8.
Auch die öffentlichen Freiräume weisen erhebliche gestalterische und funktionale Defizite auf.
Hierzu zählen der heute abseits gelegene Appolonia-Pfaus-Park und der als Platzraum zergliederte Gustav-Heinemann-Platz, der eine wichtige Verknüpfungsfunktion zum BVZ hat. Dieser
wenig belebte Freiraum ist schwer einsehbar und hemmt auch aufgrund der dort auftretenden
sozialräumlichen Probleme die an sich gute fußläufige Verbindung über den Platz des europäischen Versprechens zum zukünftigen Stadtquartier Viktoriastraße.
Die Zugänge in den Appolonia-Pfaus-Park und die Wegeführung sind unklar. Der Zugang vom
Gustav-Heinemann-Platz zum Park ist nicht eindeutig ablesbar, da die Sichtbeziehungen zum
Park aufgrund der unklaren räumlichen Situation und intensiven Verbuschung eingeschränkt
sind.
Abbildung 22: Schrägluftbild von Norden in Richtung Kernstadt
Der zwischen BVZ und Park angelegte ehemalige Parkplatz der WAZ wirkt deplatziert. Die
Turnhalle wird aufgrund der in den Voruntersuchungen aufgeführten Sanierungsrückstände
und ihrer räumlich ungünstigen Lage zwischen BVZ und Park in Frage gestellt.
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Die Gehölzdichte an der St. Joseph-Kirche führt dazu, dass die Kirche heute von der Parkseite
kaum wahrzunehmen ist.
Abbildung 23: Übersicht Defizite und Herausforderungen
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Stärken und Potenziale
Der heutige Verwaltungsstandort mitten in der Bochumer Innenstadt hat trotz der aufgezeigten städtebaulichen Defizite und Schwächen eine Vielzahl an Stärken und Entwicklungspotenzialen, die es im Rahmen der städtebaulichen Konzeptentwicklung herauszuarbeiten und für
eine positive Entwicklung zu nutzen gilt, um so den Verwaltungsstandort rund um das historischen Rathaus nachhaltig für die Zukunft aufzustellen. Als positives Merkmal des Standortes ist
insbesondere seine zentrale innerstädtische Lage und die Nähe zum historischen Rathaus und
zu den prägenden Sakralbauten Christuskirche und St.-Joseph-Kirche aufzuführen. Mit der
Entwicklung des „Stadtquartiers Viktoriastraße“ bietet sich die Chance, den Verwaltungsstandort um den Willy-Brandt-Platz weiter zu konzentrieren und gleichzeitig durch die Ansiedlung
stark frequentierter Nutzungen (z. B. Stadtbibliothek und VHS) die gesamte Innenstadt, in insbesondere aber die Viktoriastraße zu beleben und funktional zu stärken.
Das Plangebiet ist überdurchschnittlich gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Am
Willy-Brandt-Platz befindet sich ein zentraler Umsteigepunkt für die Bochumer Stadtbahnen.
Auch das große Angebot an Parkständen ist als komfortabel zu bewerten. Zudem ist der
Standort gut mit dem Rad zu erreichen.
Trotz seiner heutigen Funktionsschwächen und Gestaltungsdefizite besitzt der AppoloniaPfaus-Park grundlegende Qualitäten: Die einzige Grünfläche der Kernstadt übernimmt auch
wichtige stadtökologische Funktionen, dabei ist vor allem der hochwertige großkronige Baumbestand zu nennen, insbesondere im Bereich der St.-Joseph Kirche, am Rathaus und am Gustav-Heinemann-Platz. Darüber hinaus bietet er die Chance, diesen Bereich der Innenstadt als
Wohnstandort zu stärken.
Im Hinblick auf die bislang eher monofunktionale Prägung des Plangebiets würde Wohnen eine
Belebung der öffentlichen Räume außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltungseinrichtungen
unterstützen. Hiermit kann auch ein Impuls für die Entwicklung von innerstädtischen Wohnangeboten gesetzt, und damit die benachbarten Wohnbereiche positiv beeinflusst und aufgewertet werden.
Positiv zu werten ist auch, dass sich die Flächen überwiegend in kommunaler Hand befinden,
da sich hierdurch flexiblere Handlungsmöglichkeiten bei relativ wenigen Einschränkungen ergeben.
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Abbildung 24: Übersicht Stärken und Potenziale
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Verwaltungsorganisatorische Rahmenbedingungen
Mit der Bündelung von Verwaltungseinrichtungen im Bereich des Rathauses wird der in den
vergangenen Jahren eingeleitete umfassende Reorganisationsprozess städtischer Verwaltungseinheiten und -einrichtungen fortgeführt.
Für den zukünftigen Verwaltungsstandort wird ein Gesamtflächenbedarf von ca. 46.000 m²
Bruttogeschossfläche (BGF) errechnet. Dies entspricht einer Hauptnutzfläche (HNF) von ca.
24.500 m². Diese Größenordnung wurde anhand von Anforderungsprofilen für die Ämter und
Einrichtungen ermittelt und spiegelt den aktuellen Bedarf wider. Die möglichen Auswirkungen
des Personalabbaukonzepts bis 2022 bleiben dabei unberücksichtigt. Insgesamt sind über
1.000 Beschäftigte in den nachfolgend aufgeführten Dienststellen betroffen:
Einrichtung
Personal
Arbeitsplatzorte
(APlO)
Flächenbedarf
(HNF)
60
140
~1.500 m²
Fraktions- und Sitzungsbereich
20-35
110
~1.100 m²
Gesundheitsamt
75-80
180
~1.900 m²
Jugendamt
250-260
ca. 300
~3.500 m²
Kinderbüro
2
Kulturbüro
9
11
~150 m²
Musikschule
ca. 45
60
~2.000 m²
Schulverwaltungsamt
ca. 90
102
~1.200 m²
Amt für Soziales
210-220
248
~2.700 m²
Stadtbibliothek
ca. 65
Ausländerbüro
~200 m²
~5.000 m²
Wahlbüro
8
40
~420 m²
Volkshochschule
37
40
~2.350 m²
ZD Grafischer Betrieb
5
Zentrale Dienste
ca. 130
~800 m²
150
~1.700 m²
Tabelle 1: Einschätzung der Bedarfe für die betroffenen Verwaltungseinrichtungen und Institutionen
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Die Umsetzung der Planungen stellt eine besondere logistische Herausforderung für die Stadtverwaltung dar. Die Abbildung 2 (Seite 6) im ersten Kapitel - Anlass und Zielsetzungen - verdeutlicht den Umfang der anstehenden Rochaden städtischer Einrichtungen in den kommenden Jahren.
Integration des Stadtquartiers Viktoriastraße in die Zielkonzeption
Im Rahmen der Beabeitung der Aufgabenstellung rückten auch das südlich des Rathaus
geplanteStadtquartier Viktoria in den Fokus als zukünftige Standort von
Verwaltungseinrichtungen.
Abbildung 25: Übersicht des Areals Justizblock (vorne) und Telekomblock (am Rathaus) sowie Husemannplatz
In der zweiten Hälfte des Jahres 2013 wurde ein Investorenauswahlverfahren durch den Bauund Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) gemeinsam mit der Stadt Bochum für eine große
Entwicklungsfläche entlang der Viktoriastraße ausgelobt. Das Areal umfasste die Flächen des
Bochumer Justizareals (Justizblock) sowie der ehemaligen Hauptpost (Telekomblock) am WillyBrand-Platz. Das vom Rat der Stadt Bochum verabschiedete Konzept sieht vor, zwischen WillyBrandt-Platz und Husemannplatz ein neues Stadtquartier mit Schwerpunkt auf Einzelhandel
und Dienstleistung zu errichten. Mit dem "Stadtquartier Viktoriastraße" sollte ein Wachstumsimpuls für die Bochumer Innenstadt gesetzt werden.
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Abbildung 26: Modell des Stadtquartiers Viktoria (HBB Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft
mbH, mit RKW Rhode Kellermann Wawrowski)
Das Ergebnis des Investorenverfahrens sah eine kleinteilige Bauweise aus mehreren Gebäudevolumen vor, die diesen neuen Komplex für Einzelhandel, Gastronomie, Arbeiten und Wohnen
zur Fußgängerzone auf der Kortumstraße öffnen und so die gewachsene Innenstadt mit in das
Konzept einbeziehen. In Abweichung zu dem Ergebnis des Investorenverfahrens wird am WillyBrandt-Platz der Erhalt des ortsprägenden Telekomblocks favorisiert.
Abbildung 27: Blick über den Willy-Brandt-Platz auf den Telekomblock
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Das Gebäude wird heute bereits großflächig von Verwaltungseinrichtungen genutzt. Daneben
nutzt auch die Telekom noch Flächen im Erdgeschoß und Untergeschoss für kommunikationstechnische Anlagen.
Abbildung 28: Blick in die Viktoriastraße Richtung Husemannplatz
Im Zuge der Bearbeitung wurde dieses Gebäude im Hinblick eine mögliche Revitalisierung und Ausbau als Standort für Verwaltungseinrichtungen geprüft. Im Ergebnis
zeigt der Telekom-Block eine gute funktionale Grundeignung für die Unterbringung kommunaler Einrichtungen
der Stadt Bochum. Auch die Unterbringung publikumsintensiver Einrichtungen, wie der Stadtbibliothek oder der
Volkshochschule wären möglich. Diese könnten insbesondere einen Beitrag zur Belebung des Stadtraum zwischen Rathaus und Husemannplatz leisten.
Abbildung 29: Innenhof Telekomblock und Schlegelturm
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Abbildung 30: Postkarte 1935
Abbildung 31: Eingänge in der Erdgeschosszone
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Abbildung 32: Grundrissvarianten und Konzept zur Lichtführung
Abbildung 33: Gebäudeschnitte Bestand und mit Dachausbau
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Abbildung 34: Einbindung des Schlegelturms
Abbildung 35: Skizze des Telekomblocks mit Dachaufstockung
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Vorgaben für die städtebauliche Planung
Für die städtebauliche Gesamtkonzeption sind die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu
berücksichtigen:
Das städtebauliche Gesamtkonzept muss eine nachhaltige verwaltungsorganisatorische und logistische Planung ermöglichen. Die betroffenen Verwaltungseinheiten sollen so verlagert
werden, dass temporäre Zwischenlösungen nach Möglichkeit vermieden werden. Die betroffenen Fachbereiche sollen möglichst nur einmal umziehen. Dies gilt insbesondere für die
Stadtbibliothek und die Volkshochschule.
Die städtebauliche Gesamtkonzeption sollte im besonderen Maße berücksichtigen, dass einzelne Ämter und Einrichtungen (z. B. die VHS, die Stadtbibliothek oder das Ausländerbüro)
höhere Nutzer- und Besucherfrequenzen aufweisen. Für diese Einrichtungen sind Standorte
mit guter Erreichbarkeit zu wählen.
Die Volkshochschule und Stadtbibliothek leisten zudem als publikumsintensive und ganztägig
betriebene Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Belebung von Stadträumen und führen
in aller Regel zu einer Aufwertung der Lagegunst. Dieser Umstand sollte genutzt und gezielt als
Instrument zur Attraktivierung innerstädtischer Lagen genutzt werden.
Das historische Rathaus sowie das Technische Rathaus sind sowohl baulich als auch von der
Belegung unverändert als Voraussetzung für das zu erarbeitende städtebauliche Konzept anzunehmen. Mögliche Veränderungen von Nutzerzuordnungen in diesen beiden Gebäuden sind
allerdings in der weiteren Konkretisierung nicht auszuschließen.
Die zu verlagernden Fraktionsräume sollten im Nahbereich des Rathauses untergebracht werden.
Alle neu entstehenden Verwaltungsbereiche sollen als Doppelbüros konzipiert und so dimensioniert werden, dass sie den Standardvorgaben von ca. 10-12 m²/Beschäftigten entsprechen
(vgl. Technisches Rathaus)
Der zukünftige Verwaltungsstandort im nördlichen Rathausbereich soll als eigenständige Adresse wahrgenommen werden und positive Entwicklungsimpulse in die benachbarten Stadträume und -quartiere zu tragen.
Die barrierefreie Zugänglichkeit aller Dienststellen und Einrichtungen ist obligatorisch.
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Aus verwaltungsorganisatorischer Sicht sollen der Bewertung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes nachfolgende Kriterien zugrunde gelegt werden:
Städtebauliche Kriterien:
Neue Adressbildung und Aufwertung als Verwaltungsstandort
Erreichbarkeit aller Ämter und Einrichtungen
Funktionalität aller Ämter und Einrichtungen
Einbindung in die Innenstadt
Immobilienwirtschaftliche Kriterien:
Mögliche Einnahmen
Eignung als städtische Eigenentwicklung
Kostenaufwand:
Baumaßnahmen
Rückbaumaßnahmen
Verlagerung/Umzug
Öffentlicher Raum
Unterhaltung der Gebäude / Flächen
Einsparpotenziale
Verwaltungsorganisatorische Kriterien:
Zeitliche Umsetzung
Logistische Umsetzung
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TEIL 2 – STÄDTEBAULICHE KONZEPTION
Städtebauliche Gesamtentwicklung in drei Zielkonzepten
Für die weitere Bearbeitung wurden drei Varianten an Zielkonzepten erarbeitet, die nachfolgend erläutert werden. Darunter eines, das den vollständigen Rückbau des BVZ als Variante
einer städtebaulichen Gesamtentwicklung in Betracht zieht. Für die vorhandene Tiefgarage
unter dem BVZ wurde keine Rückbauoption festgelegt. Sie wurde in allen Varianten als bindender Bestand berücksichtigt.
Variante A zeigt die städtebauliche Entwicklung
des Verwaltungsstandorts bei einer Sanierung
des BVZ. Hierbei werden die Potenziale einer
Wohnquartiersentwicklung am Appolonia-PfausPark aufgezeigt, der besser als bisher mit seinen
benachbarten öffentlichen Räumen verzahnt
und städtebaulich integriert wird.
Variante B sieht eine städtebauliche Entwicklung
im Falle eines Rückbaus des BVZ vor. Diese Variante soll gezielt die Potenziale einer städtebaulichen Neuordnung des Plangebiets ausloten. Das
Konzept der Variante B umfasst dazu eine Untervariante B*, die eine Entwicklung unter Erhalt
der Musikschule und des Gesundheitsamts aufzeigt.
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Variante C zeigt die Entwicklung des Areals
zwischen dem Rathaus und der Kirche St. Georg
als urbanes Szenario auf. Hierin wird der gesamte Standort als neues Stadtquartier weiterentwickelt.
Nachfolgend werden beide Entwicklungsvarianten vorgestellt und anschließend auf ihre städtebaulichen Chancen und Potenziale bewertet. Beide Entwicklungsvarianten dienen als Grundlage für die weitere Kostenermittlung und die Zeitplanung.
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Variante A
Städtebauliches Gesamtkonzept unter Erhalt des BVZ
Die Konzeptvariante A geht von einem weitgehenden Teilerhalt des BVZ aus. Das städtebauliche Konzept beschreibt die Entwicklung des Verwaltungsstandorts bei einer Sanierung und
Fortnutzung des BVZ als Verwaltungszentrum.
Abbildung 36: Variante A | Zielkonzept
Der Verwaltungsblock wird kernsaniert, der westliche Anbau (die ehem. Mensa) zugunsten
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einer freiräumlichen Öffnung des Appolonia-Pfaus-Parks nach Süden zurückgebaut. An der
Westseite der Parkanlage erfolgt eine wohnbauliche Arrondierung. Ein hochwertiger Wohnungsmix ergänzt das innerstädtische Wohnangebot um eine attraktive, ruhige Adresse am
Park. Die direkt an den Westring grenzende Neubebauung soll hingegen Büronutzungen oder
Praxen vorbehalten bleiben. Die Gebäude des Gesundheitsamts und der Musikschule würden
abgerissen.
Abbildung 37: Variante A | Nutzungskonzept
Der neu gestaltete und deutlich erweiterte Appolonia-Pfaus-Park bildet einen wichtigen grünen Freiraum in der bislang nur sehr unzureichend mit Grün ausgestatteten Innenstadt. Das
neue Wegesystem des Parks vernetzt die benachbarten Wohnquartiere besser als bislang mit
der Kernstadt. Die Kirche St. Joseph wird in die Parkanlage einbezogen und kann so ortsbildprägende Kraft entfalten, die sowohl den neuen Geschäfts- wie auch den Wohnadressen zugutekommt.
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Mit der Entwicklung des Telekomgebäudes im Stadtquartier Viktoriastraße wird ein weiterer
Verwaltungsstandort in unmittelbarer Nähe des Rathauses geschaffen. In dem Gebäudekomplex werden zukünftig alle verbleibenden Verwaltungseinrichtungen und Ämter zusammengeführt.
Am Willy-Brandt-Platz 8 wird durch einen Neubau mit baulichem Anschluss an das historische
Rathaus ein weiterer Verwaltungsstandort geschaffen, der durch seine Lage insbesondere publikumsstarke Einrichtungen wie die Stadtbibliothek oder Nutzungen, die einen direkten Zugang
zum Rathaus benötigen, enthalten könnte (z. B. Fraktionsräume). Dieser Neubau würde deutliche Raumkanten zum Platz des europäischen Versprechens und zum Gustav-Heinemann-Platz
ausbilden und so den Freiraum auch bezüglich einer besseren Sichtbarkeit und stadträumlichen Integration der Christuskirche neu ordnen.
Variante A | Flächenbilanz
Verwaltungsflächen/Städtischen Einrichtungen
BVZ
ca. 9.400 m² HNF
Willy-Brandt-Platz 8
ca. 5.000 m² HNF (als Stadtbibliothek)
Telekomgebäude / Schlegelturm
ca. 8.900 m² HNF
Wohnflächen
Bebauung Westring
ca. 130 Wohneinheiten
Bebauung Windmühlenstraße
ca. 51 Wohneinheiten
Gewerbliche Flächen (Büro/Praxen etc.)
Bebauung Westring
ca. 5.900 m² HNF
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Variante B
Städtebauliches Gesamtkonzept der räumlichen Neuordnung mit Rückbau des BVZ
Variante B sieht den vollständigen Rückbau des BVZ vor. Der Abriss des Verwaltungszentrums
sowie der benachbarten Gebäude des Gesundheitsamts und der Musikschule bietet die Chance einer ausgedehnten urbanen Entwicklung rund um den Appolonia-Pfaus-Park.
Abbildung 38: Variante B | Zielkonzept
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So könnte ein hochattraktives Wohngebiet in einer für Investoren sehr interessanten Größenordnung entstehen. Die notwendigen Verwaltungsflächen würden wie bei Variante A in einem
Neubau unmittelbar westlich des historische Rathauses sowie im ehemaligen Telekom-Block
und darüber hinaus in den Obergeschossen des künftigen Viktoria-Quartiers untergebracht.
Abbildung 39: Variante B | Nutzungskonzept
Die neue Wohnbebauung nördlich des historischen Rathauses nimmt den Verlauf der historischen Albertstraße zwischen Westring und Hans-Böckler-Straße wieder auf und interpretiert
ihn zeitgemäß. Die Zufahrt vom Westring zur Tiefgarage unter dem BVZ bleibt erhalten. Die
Bebauung entlang des Westrings bis zur Stühmeyerstraße soll für Büronutzungen oder Praxen
entwickelt werden.
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Wie auch bei Variante A wird der neu gestaltete Appolonia-Pfaus-Park als grüne Freiraumadresse in der Innenstadt ausgelegt, dessen Wegegerüst attraktive Verbindungen aus den benachbarten Wohnquartieren in die Kernstadt schaffen. Der Park selbst soll unter Erhalt des
alten Baumbestands als offene Grünfläche mit Spielplatz gestaltet werden. So würde dem, im
Vergleich zur Variante A stärkeren Wohnumfeldcharakter des Parks Rechnung getragen. Um
eine bessere Einsehbarkeit zu erhalten, wird er von niedrigem Strauch- und Untergehölz befreit.
Am Willy-Brandt-Platz 8 wird das Flächenangebot unmittelbar am historischen Rathaus durch
einen Neubau erweitert. Dieser soll durch seine besondere Lage städtische Einrichtungen aufnehmen, die einen direkten Zugang zum Rathaus benötigen.
Mit der Entwicklung des Telekomgebäudes im Stadtquartier Viktoriastraße wird ein weiterer
Verwaltungsstandort in unmittelbarer Nähe des Rathauses geschaffen. In dem Gebäudekomplex werden zukünftig städtische Verwaltungseinrichtungen und Ämter an zentraler Stelle
zusammengeführt. Die zentrale Lage eignet sich für publikumsstarke städtische Einrichtungen
und Ämter, welche insbesondere auch zur Belebung des Stadtraums beitragen können.
Alle verbleibenden Flächenbedarfe für Verwaltungseinrichtungen werden auf dem privat entwickelten Baufeld des ehemaligen Justizblocks an der Viktoriastraße untergebracht.
Variante B | Flächenbilanz
Verwaltungsflächen/Städtischen Einrichtungen
Kopfgebäude Hans-Böckler-Straße
ca. 2.400 m² HNF
Willy-Brandt-Platz 8
ca. 3.200 m² HNF
Telekomgebäude / Schlegelturm
ca. 8.900 m² HNF
Justizblock
ca. 8.800 m² HNF
Wohnflächen
Bebauung Westring/Gustav-Heinemann-Platz
ca. 208 Wohneinheiten
Bebauung Windmühlenstraße
ca. 28 Wohneinheiten
Gewerbliche Flächen (Büro/Praxen etc.)
Bebauung Westring
ca. 5.800 m² HNF
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Variante B* (mit Teilerhalt der Musikschule und Gesundheitsamt)
Als Untervariante der Variante B bleiben bei diesem Konzept die Gebäude der Musikschule,
bzw. des Gesundheitsamts überwiegend erhalten. Die weitere Entwicklung entspricht der Variante B. Diese Variante kann auch als Zwischenstufe der Variante angesehen werden
Abbildung 40: Variante B* | Zielkonzept
Auch hier folgt die Bebauung nördlich des historischen Rathauses zwischen Westring und
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Hans-Böckler-Straße dem Straßenraum der ehemaligen Albertstraße und die Zufahrt zur Tiefgarage des BVZ vom Westring bleibt erhalten.
Abbildung 41: Variante B* | Nutzungskonzept
Das Gebäude des Gesundheitsamts bleibt erhalten, das Baufeld wird jedoch durch Wohnbebauung ergänzt. Auch die Musikschule verbleibt an ihrem angestammten Ort. An der Einfahrt
zur Stühmeyerstraße entstehen zusätzlich gewerbliche Flächenangebote für Büronutzungen
oder Praxen. Der 50er-Jahre-Charakter des Ensembles bleibt in dieser Variante prägend. Entsprechend erhält der Appolonia-Pfaus-Park als grüne Adresse in der Innenstadt in dieser Variante nach Westen einen etwas offeneren Zuschnitt.
Am Willy-Brandt-Platz 8 wird das Flächenangebot unmittelbar am historischen Rathaus wie
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auch in Variante A durch einen Neubau erweitert. Dieser soll durch seine besondere Lage publikumsstarke Einrichtungen wie die Stadtbibliothek oder Nutzungen, die einen direkten Zugang
zum Rathaus benötigen, unterbringen.
Mit der Entwicklung des Telekomgebäudes im Stadtquartier Viktoriastraße wird ein weiterer
Verwaltungsstandort in unmittelbarer Nähe des Rathauses geschaffen. In dem Gebäudekomplex werden zukünftig städtische Verwaltungseinrichtungen und Ämter an zentraler Stelle
zusammengeführt.
Alle verbleibenden Flächenbedarfe für Verwaltungseinrichtungen werden auf dem privat entwickelten Baufeld des ehemaligen Justizblocks an der Viktoriastraße untergebracht.
Variante B* | Flächenbilanz
Verwaltungsflächen/Städtischen Einrichtungen
Kopfgebäude Hans-Böckler-Straße
ca. 2.400 m² HNF
Musikschule (Westring)
ca. 2.000 m² HNF
Gesundheitsamt (Westring)
ca. 1.400 m² HNF
Willy-Brandt-Platz 8
ca. 3.200 m² HNF
Telekomgebäude / Schlegelturm
ca. 8.900 m² HNF
Justizblock
ca. 5.400 m² HNF
Wohnflächen
Bebauung Westring/Gustav-Heinemann-Platz
ca. 151 Wohneinheiten
Bebauung Windmühlenstraße
ca. 28 Wohneinheiten
Gewerbliche Flächen (Büro/Praxen etc.)
Bebauung Westring
ca. 5.800 m² HNF
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Variante C (nachrichtlich)
Städtebauliches Gesamtkonzept ohne Erhalt des Appolonia-Pfaus-Park
Diese Variante sieht eine intensive bauliche Entwicklung auf dem Areal nördlich des Rathauses
vor. Das BVZ wie auch die Musikschule und das Gesundheitsamtes würden dieser Entwicklung
weichen, auch der Appollonia-Pfaus-Park wird überbaut.
Es entsteht ein in den Siedlungskontext eingebundenes neues Stadtquartier von hoher Dichte.
Grüne Freiräume verbleiben lediglich rund um die Kirche St. Joseph an der Stühmeyerstraße
Abbildung 42: Variante C | Zielkonzept
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und als größere Grünfläche an der Hans-Böckler-Straße vor dem Technischen Rathaus.
Anstelle des BVZ entsteht ein städtebaulich angepasster Verwaltungsbau mit direkter Anbindung über eine Brücke an das historische Rathaus, das auch Verwaltungsnutzung aufnehmen
könnte. Darüber hinaus entsprechen die weitere städtebauliche Entwicklung, auch von Tele-
Abbildung 43: Variante C | Nutzungskonzept
komblock und Viktoria-Quartier, sowie die Konzeption zur Zusammenführung von Verwaltungsnutzungen den Varianten A und B.
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Das Konzept der Variante C ist dem Fachgutachten als Prüfvariante nachrichtlich beigefügt. Die
Bewertung dieser Variante zeigte erhebliche Defizite im Hinblick auf die logistischen Anforderungen und die Überbauung des Appolonia-Pfaus-Parks.
So werden durch den Rückbau des BVZ und einem Verwaltungsneubau an gleicher Stelle erhebliche Flächen für eine zwischenzeitliche Unterbringung von Verwaltungseinheiten benötigt.
Hohe logistische Aufwendungen gehen einher mit absehbaren erhöhten Kosten.
Für den Appollonia-Pfaus-Park als einzige größere Grünflächen innerhalb der Kernstadt wurden für den Fall einer Überbauung keine Kompensationsflächen zum Ausgleich gefunden.
Die Variante C wird deshalb nicht weiterverfolgt.
Variante C |Flächenbilanz
Verwaltungsflächen/Städtischen Einrichtungen
Ersatzbau BVZ
ca. 5.800 m² HNF
Willy-Brandt-Platz 8
ca. 3.200 m² HNF
Telekomgebäude / Schlegelturm
ca. 8.900 m² HNF
Justizblock
ca. 5.400 m² HNF
Wohnflächen
Bebauung Westring/Gustav-HeinemannPlatz
ca. 151 Wohneinheiten
Bebauung Windmühlenstraße
ca. 28 Wohneinheiten
Gewerbliche Flächen (Büro/Praxen etc.)
Bebauung Westring
ca. 2.600 m² HNF
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Gegenüberstellung der Zielkonzepte
Die städtebaulichen Zielkonzepte zeigen die Potenziale des Areals in unterschiedlicher Weise
auf. In der nachfolgenden Übersicht werden die unterschiedlichen Schwerpunkte der beiden
Entwicklungsvarianten deutlich:
Variante A
Variante B / B*
Variante C
(nachrichtlich)
Gute räumliche Anordnung
der Verwaltungsnutzungen
zentriert südlich des neuen
Parks.
Räumliche Organisation der
Verwaltungsnutzungen um
den südlichen Stadtplatz.
Gute räumliche Anordnung
eines Verwaltungsblocks
südlich der neuen Wohnbebauung.
Standorteignung für
publikumsstarke Einrichtungen
Verwaltungseinrichtungen
mit hohe Besucherfrequenz
sollten im Telekomblock
untergebracht um zur Belebung der Viktoriastraße
beizutragen.
Verwaltungseinrichtungen
mit hohe Besucherfrequenz
sollten im Telekomblock
untergebracht um zur Belebung der Viktoriastraße
beizutragen.
Verwaltungseinrichtungen
mit hohe Besucherfrequenz
sollten im Telekomblock
untergebracht um zur Belebung der Viktoriastraße
beizutragen.
Aufwertung des Gesamtbereichs / Adressbildung
Der Park eignet sich als
„grüne Adresse“ in der
Innenstadt.
Der Park wird Bestandteil
der Innenstadt mit eigenem
stadträumlichem Charakter.
Die neu entstandene Platz
südlich des technischen
Rathauses öffnet sich zur
Innenstand.
Die baulichen und freiräumlichen Maßnahmen
werten die benachbarten
Wohnlagen auf.
Die baulichen und freiräumlichen Maßnahmen
werten die benachbarten
Wohnlagen auf.
Die innere Durchwegung ist
klar ausgeprägt und wirkt
vernetzend. Die neue
Wegeachse in Nord-SüdRichtung verbindet sich gut
mit dem neuen Stadtquartier Viktoriastraße.
Die innere Durchwegung
entlang der Gebäudeerschließung wirkt verbindend und schafft eine neue
Wegeachse zum neuen
Stadtquartier Viktoriastraße.
Städtebauliche Organisation des Verwaltungsstandorts
Die baulichen und freiräumlichen Maßnahmen
werten die benachbarten
Wohnlagen auf.
Stadträumliche Vernetzung / Wegenetz
Die innere Durchwegung ist
axial angelegt und wirkt in
jede Richtung vernetzend
und offen. Die Grünanlage
ist zur Christuskirche geöffnet.
* Nutzungsmischung mit
geplanter Wohnbebauung
unter anderem durch den
Erhalt der Musikschule
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Charakter und Qualität
der öffentlichen Räume
Das Gesamtkonzept lässt
eine hohe Qualität der
öffentlichen Räume erwarten.
Das Gesamtkonzept lässt
eine hohe Qualität der
öffentlichen Räume erwarten.
Das Gesamtkonzept lässt
eine hohe Qualität der
öffentlichen Räume erwarten.
Der Appolonia-Pfaus-Park
wird deutlich aufgewertet.
Der Appolonia-Pfaus-Park
wird deutlich aufgewertet.
Der „grüne Stadtplatz“
entspricht der innerstädtischen Lage.
Die bestehende Wohnbebauung entlang der Windmühlenstraße wird hochwertig ergänzt.
Die bestehende Wohnbebauung entlang der Windmühlenstraße wird hochwertig ergänzt.
Die bestehende Wohnbebauung entlang der Windmühlenstraße wird hochwertig ergänzt.
Die überwiegend monofunktionale Randbebauung
im Osten und Süden durch
Verwaltungsnutzungen
kann außerhalb der Öffnungs- und Dienstzeiten
und bei Dunkelheit die
Parknutzung negativ beeinträchtigen.
Zudem entsteht hochwertige Wohnnutzung als Rahmen des Appolonia-PfausParks. Dies gewährleistet
auch außerhalb der Öffnungs- und Dienstzeiten
soziale Kontrolle.
Daran anschließend entstehen weitere Wohngebäude
als städtebaulicher Rahmen
der St. Joseph Kirche.
Erreichbarkeit der
städtischen Einrichtungen
Sehr gute Erreichbarkeit
Sehr gute Erreichbarkeit
Sehr gute Erreichbarkeit
Integration der prägenden und historischen Bebauung
Die St. Joseph-Kirche ist in
die Parkgestaltung integriert.
Die St. Joseph-Kirche ist in
die Parkgestaltung integriert.
Die Christuskirche erhält
vom Park aus eine neue
Blickachse.
Die Christuskirche erhält
vom Park aus eine neue
Blickachse.
Das Ensemble von BVZ und
Technischem Rathaus als
prägende Bauwerke aus
den 1980er Jahren bleibt
erhalten.
Durch den Rückbau des BVZ
wird der Kirchturm der
Christuskirche als „innerstädtische Landmarke“ aus
Richtung Norden erlebbar.
Innerstädtische Nutzungsmischung / Wohnentwicklung
* die Nutzungen sind teilweise verstreut in unterschiedlichen Gebäuden
untergebracht
Die St. Joseph-Kirche wird
durch die neue Wohnbebauung gerahmt, verliert
dadurch jedoch auch ihre
exponierte städtebauliche
Stellung.
Die Variante C wurden als Prüfvariante angelegt.
Eine Bewertung dieser Variante zeigte u.a. massive logistische und organisatorische Konflikte
für die kostenintensive zwischenzeitliche Unterbringung von Verwaltungsnutzungen während
der Rückbauphase und des Neubaus an gleicher Stelle. Darüber hinaus würde die einzige bestehende Grünanlage innerhalb der Kernstadt aufgegeben werden müssen, ohne gleichwertigen Ersatz zu schaffen.
Die Variante C wird deshalb nicht mehr weiterverfolgt.
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Fazit zu den drei städtebaulichen Zielkonzepten
Das vorliegende Gutachten zeigt die Potenziale und Chancen des heutigen Rathausareals für
eine nachhaltige Innenstadtentwicklung auf. Es wird deutlich, dass sich dieser bislang wenig
beachtete Stadtraum in zentraler Lage auch als eigenständiger Quartiersbaustein mit Schwerpunkt Wohnen im Stadtgefüge integrieren lässt. In unmittelbarer Nähe des Rathauses kann ein
kompakter neuer Verwaltungsstandort im Telekomblock zur Stärkung der Einzelhandels- und
Dienstleistungsfunktionen der Bochumer Innenstadt beitragen. Voraussetzung hierfür wäre die
Unterbringung von publikumsstarken Einrichtungen mit Kontakt zum öffentlichen Raum.
Zugleich kann mit der Entwicklung des nördlichen Rathausumfelds als Wohnquartier kann eine
neue attraktive Adresse in der Stadtmitte geschaffen werden.
Die mit dem Fachgutachten erarbeiteten Varianten liefern somit eine Entscheidungshilfe für
die zukünftige, strategische Ausrichtung der Innenstadtentwicklung.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass beide Varianten A+B sowie die Untervariante B*
zu einer nachhaltigen Entwicklung der Innenstadt beitragen können.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aufgezeigten Revitalisierung des TelekomBlocks. Insgesamt ergibt sich eine bessere Vernetzung der verschiedenen innerstädtischen
Funktionsbereiche, die in der Lage ist Synergien zu erzeugen und zu einer Belebung und positiven der Viktoriastraße beizutragen
Darüber hinaus nutzen die Varianten die Chance, neue innerstädtische Wohnangebote zu
schaffen und damit einen positiven Impuls für die Wohnentwicklung in der nördlichen Innenstadt zu setzen. Diese Neubauentwicklung stellt insbesondere einen wichtigen Beitrag für die
qualitative Aufwertung der benachbarten innerstädtischen Wohnlagen dar, die private Folgeinvestitionen im Bestand nach sich ziehen soll.
Mit der Bündelung und Reorganisation der Verwaltung erfährt das Stadtquartier Viktoria eine
deutliche funktionale Stärkung, die insbesondere durch gute Erreichbarkeit und die kurze Wegebeziehungen die Arbeit der Beschäftigten und die Behördengänge für Bürgerinnen und Bürger attraktiviert.
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Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzepts
Unabhängig von der Entscheidung welche der vorliegenden Varianten zur weiteren Konkretisierung in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll, empfehlen wir die Berücksichtigung der
im Folgenden aufgeführten Punkte zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität:
• Es sind qualitätssichernde Verfahren für die einzelnen Bausteine durchzuführen, um die
gewünschte durchgängig hohe Gestaltungsqualität der Gebäude und Stadträume zu
gewährleisten.
• Dabei sollten für die Realisierung der zentralen kommunalen Entwicklungsbausteine, wie
die Stadtbibliothek, eigenständige Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden. Hier hat
die Stadt Bochum in den vergangenen Jahren bereits gute Erfahrungen gemacht.
• Für die privaten Wohnungsbauvorhaben empfehlen sich Investorenauswahlverfahren, in
denen neben dem Preisgebot auch die „Wohnidee“ sowie die städtebauliche und architektonische Gestaltung über die Vergabe entschieden wird.
• Für die öffentlichen Räume und Wege, deren Neugestaltung im Rahmen der Gesamtentwicklung ansteht, sollte ebenso über qualitätssichernde Verfahren eine hochwertige und
passende Gestaltung gefunden werden. Im Falle der Park- und Platzgestaltung empfehlen
sich zudem Verfahren, die eine aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger vorsehen
und somit deren Wünsche und Anregungen berücksichtigt werden. Dies könnten beispielweise in Form von Bürgerwerkstätten erreicht werden.
• Die Bürger sollten zudem – etwa in „Stadtgesprächen“ – in die Gesamtplanung einbezogen
werden, damit der Dialog zwischen Öffentlichkeit und städtischen Akteuren möglichst frühzeitig geführt werden kann.
Monitoring
Es wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen die Erreichung der Entwicklungsziele und den
Umsetzungsstand zu überprüfen, um frühzeitig auf sich verändernde Rahmenbedingungen
oder Zielkonflikte steuernd einwirken zu können. Die Überprüfung sollte neben den zeitlichen,
organisatorischen und finanziellen Parameter auch eine Kontrolle der, mit der Entwicklung
verbundenen städtebaulichen Zielsetzungen beinhalten.
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Integration des Gesamtkonzepts in die Städtebauförderung
Bei der Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzepts kommen unterschiedliche Durchführungsinstrumente zum Einsatz. Zum einen sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu
prüfen und ggf. durch die Bauleitplanung sicherzustellen.
Ein weiterer Bestandteil ist ein konkretes zeitliches und finanzielles Umsetzungsprogramm.
Hier bieten sich insbesondere Programme der Stadtbauförderung als mögliche Förderkulisse
an. Bei Modernisierungen und energetischen Erneuerungen der kommunalen Gebäudeinfrastruktur besteht in Nordrhein-Westfalen ein hoher Handlungsbedarf, der bis dato nur eingeschränkt in Förderangeboten berücksichtigt wurde.
Gemäß den aktuellen Förderrichtlinien des Landes NRW (FRL 2008) können nunmehr alle Gemeinbedarfseinrichtungen im kommunalen Kernhaushalt nach Nr. 11.3 der Förderrichtlichtlinie Stadterneuerung gefördert werden. Zu den Gemeinbedarfseinrichtungen im kommunalen
Kernhaushalt gehören u. a. insbesondere auch Verwaltungseinrichtungen.
Im Rahmen integrierter Gesamtkonzepte können Maßnahmen zur Verringerung der CO2 Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit gefördert werden. Das Förderangebot beschränkt sich jedoch nicht ausschließlich auf die zuvor genannten Themen. Auch funktionale Verbesserungen und Anpassungen an künftige Bedarfslagen können berücksichtigt
werden, wenn im Zuge der kommunalen Abwägung die Nachhaltigkeit der Investitionen belegt
werden kann. Die Förderung erfolgt jeweils über Investitionszuschüsse.
Die formelle Fördervoraussetzung umfasst die Festlegung des städtebaulichen Quartiersbezugs
(Stadterneuerungsgebiet) und die Herleitung der Maßnahmen aus einem integrierten Handlungskonzept.
Die Möglichkeiten der Städtebauförderung umfassen Maßnahmen zur Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion. Hierzu gehören auch die Maßnahmen zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Räume, wie beispielsweise die Neugestaltung des Gustav-Heinemann-Platzes.
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ANHANG
Ziel- und Nutzungskonzepte A-C
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Stand: November 2016
Städtebauliche Gesamtkonzeption
für den Verwaltungsstandort am Gustav-Heinemann-Platz
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Private Investitionen mit
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in den oberen Geschossen
- beispielhafte Baukörper und
Zuordnung
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WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum
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Stadtquartier Viktoriastraße:
Private Investitionen mit
Mietflächen für städt. Nutzung
in den oberen Geschossen
- beispielhafte Baukörper und
Zuordnung
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WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum
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Stand: November 2016
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