Daten
Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
04.06.17, 06:11
Aktualisiert
28.01.18, 03:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Lichtenberg von Berlin
VIII. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksachen-Nr:
Ursprungsdrucksachenart:
Vorlage zur Kenntnisnahme
Datum:
DS/0281/VIII
31.05.2017
Ursprungsinitiator:
Bezirksamt
BzStRin StadtSozWiArb
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-117 VE - Änderung des
Aufstellungsbeschlusses aufgrund der Erweiterung des
Geltungsbereiches
Arbeitstitel: Landsberger Allee 323/339
Beratungsfolge:
Datum
Gremium / Ergebnis
15.06.2017
BVV
BVV-009/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-117 VE für das Gelände
zwischen Sollstedter Straße, Hofheimer Straße, Landsberger Allee, Küllstedter Straße,
Heldburger Straße und Arendsweg im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
zu erweitern. Da sich der Titel des Bebauungsplans durch die Geltungsbereichserweiterung
nicht ändert, ist eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht erforderlich.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich [bereits mit Erweiterung des Geltungsbereiches]
b) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:
Anlage 2:
Begründung zur Änderung und Darstellung der zu erweiternden Fläche
Ausdruck vom: 19.06.2017
Seite: 1/4
Anlage 1
Räumlicher Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-117 VE
für das Gelände zwischen Sollstedter Straße, Hofheimer Straße, Landsberger
Allee, Küllstedter Straße, Heldburger Straße und Arendsweg
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
ohne Maßstab
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten und
Sicherung von Flächen für Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe
Ausdruck vom: 19.06.2017
Seite: 2/4
Anlage 2
Begründung zur Änderung des Geltungsbereiches
und Darstellung der zu erweiternden Fläche
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-117 VE wird erweitert. Die
zu erweiternde Fläche liegt innerhalb der Verkehrsflächen der Nebenfahrbahn der Landsberger
Allee, die im westlichen Teil jedoch noch nicht ausgebaut wurde. Diese Fläche ist bereits durch
den Bebauungsplan XXII-10 als öffentliche Straßenverkehrsfläche gesichert worden. Durch den
Bebauungsplan XXII-10 sollte die vorhandene Straßenverkehrsfläche der Landsberger Allee
einschließlich der Straßenbahntrasse in Seitenlage nach Norden erweitert werden, um in einem
12 bis 16 m breiten Streifen parallel zur Landsberger Allee die Erschließung der nördlich davon
geplanten Baugebiete zwischen Arendsweg und Ferdinand-Schultze-Straße zu ermöglichen.
Die
im
Bebauungsplan
XXII-10
geplanten
Verkehrsflächen
waren
Teil
des
Erschließungskonzeptes für das Gebiet „Weiße Taube“. Das Gebiet der „Weißen Taube“
wiederum wurde im Bebauungsplan XXII-3a planungsrechtlich definiert.
Im Rahmen der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes XXII-3a durch den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-117 VE soll nun im südlichen Teil des bisherigen
Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-117 VE innerhalb der
allgemeinen Wohngebiete die Ausbildung eines Nahversorgungszentrums ermöglicht werden.
Dies ist auch im Zentren- und Einzelhandelskonzept des Bezirkes an dieser Stelle vorgesehen.
Dafür soll in diesem Bereich zusätzlich zur Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten die
Errichtung von Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen
großflächigen Handelsbetrieben mit einer maximalen Verkaufsfläche von insgesamt 3.600 m²
zulässig sein. Um die für diese Verkaufsflächen notwendigen Stellplätze zu schaffen, sollen
südlich der bisherigen Geltungsbereichsgrenze Flächen aus dem Bebauungsplan XXII-10 mit in
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-117 VE aufgenommen werden. Diese Flächen
sollen ebenfalls als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Im Bereich der geplanten
Stellplätze sollen innerhalb des allgemeinen Wohngebietes Flächen für Stellplätze festgesetzt
werden. Die Fahrgassen sollen mit einem Fahrrecht zugunsten der Anlieger und einem
Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger belastet werden. Im Rahmen
eines Verkehrsgutachtens (Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin, Arbeitsstand
Mai 2016) einschließlich einer Ergänzung zur Inneren Erschließung (Hoffmann-Leichter
Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin, April 2017) wurden die Auswirkungen dieser geplanten
Festsetzungen innerhalb der Erweiterungsfläche auf den Verkehr innerhalb des Gebietes der
„Weißen Taube“ selbst und auf den Verkehr der angrenzenden Straßen untersucht und als
tragfähig erachtet.
Damit für die Stellplätze des geplanten Nahversorgungszentrums alle im Bereich des
Bebauungsplans notwendigen Flächen gesichert sind, soll die Fläche in den Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-117 VE aufgenommen werden. Der
Geltungsbereich wird daher um eine ca. 4.380 m² große Fläche, bestehend aus dem Flurstück
23 und je einem Teil der Flurstücke 24, 31, 32, 33, 35 erweitert.
Eine Änderung des Bebauungsplantitels ergibt sich hieraus nicht. Eine Veröffentlichung der
Geltungsbereichsänderung im Amtsblatt ist daher nicht erforderlich. Das Planungsziel des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-117 VE – Festsetzung von allgemeinen
Wohngebieten und Sicherung von Flächen für Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe
ändert sich dadurch ebenfalls nicht. Der erweiterte Geltungsbereich soll in den anstehenden
frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB präsentiert werden.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Gemeinsame
Landesplanungsabteilung wurden mit Schreiben vom 11.04.2017 über die geplante Erweiterung
des Geltungsbereichs informiert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und
die Gemeinsame Landesplanungsabteilung stimmten mit Schreiben vom 17.05.2017 und
12.04.2017 der Erweiterung des Geltungsbereiches zu.
Ausdruck vom: 19.06.2017
Seite: 3/4
Initiator: Bezirksamt,BzStRin StadtSozWiArb,
Ausdruck vom: 19.06.2017
Seite: 4/4