Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beantwortung einer Anfrage (BV).pdf
Größe
174 kB
Erstellt
07.06.17, 03:47
Aktualisiert
24.01.18, 05:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
1620/2017
Dezernat, Dienststelle
VIII/663/34
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Datum
08.06.2017
LKW-Ruheplätze im Stadtbezirk Chorweiler
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90'/ Die Grünen der Bezirksvertretung Chorweiler aus der
Sitzung vom 09.03.2017, TOP 7.2.3
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1.) „Wo befinden sich LKW-Standplätze im Stadtbezirk Chorweiler, die offiziell von der Stadt Köln
ausgewiesen wurden?
a) In welchem Rhythmus werden diese Plätze gereinigt?
b) Gibt es Plätze mit Toiletten, Müllsammelbehälter und Waschgelegenheiten?
2.) Wie erfahren Speditionen und Fahrer von diesen Plätzen?
a) Gibt es eine gut sichtbare Beschilderung für LKW-Standplätze?
b) Wie lange dürfen LKW dort stehen?
3.) Was wird von Seiten der Verwaltung unternommen um das widerrechtliche LKW-Parken in
Wohn- und Naherholungsgebieten zu verhindern?“
Antwort der Verwaltung:
Zu den Fragen 1 und 2:
Es sind keine ausgewiesenen Lkw-Ruheplätze in Chorweiler vorhanden. Die angesprochenen Standplätze mit Toiletten und Waschgelegenheiten befinden sich ausschließlich an Autobahnen. Informationen dazu erhalten die Speditionen und Fahrer über das Internet.
Zu Frage 3:
Nach den Richtlinien der Straßenverkehrsordnung § 12 Abs. 3a ist das regelmäßige Parken von
Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t innerhalb geschlossener Ortschaften
in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Zur Durchsetzung der Regelung wäre eine regelmäßige Überwachung erforderlich.