Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Bezirksvertretung.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
09.06.17, 03:54
Aktualisiert
24.01.18, 05:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
1750/2017
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
V/5001
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Beflaggung anlässlich der Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day mit der sogenannten
Regenbogenflagge
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Gremium
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Datum
08.06.2017
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Beflaggung des Bezirksrathauses anlässlich der
Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day mit der so genannten Regenbogenflagge.
Alternative:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Beflaggung des Bezirksrathauses anlässlich der
Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day mit der so genannten Regenbogenflagge nicht vorzunehmen.
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
Gemäß § 1 Abs. 1 Beflaggungsverordnung NRW i.V.m.§ 1 Abs.3 sind regelmäßige Beflaggungstermine:
der 27. Januar, der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus,
der 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung,
der 9. Mai, der Europatag,
der 23. Mai, der Tag der Verkündung des Grundgesetzes,
der Jahrestag des 17. Juni 1953,
der Jahrestag des 20. Juli 1944,
der Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes NordrheinWestfalen
der 3. Oktober, der Tag der deutschen Einheit,
der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent),
die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtagsund Kommunalwahlen).
Gem. der städtischen „Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“ sind weitere
regelmäßige Beflaggungstermine:
der Rosenmontag,
Fronleichnam als Tag der Domprozession,
der Christopher-Street-Day (CSD).
Die Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day werden in Köln jedes Jahr am ersten Freitag im Juli
begangen. Die Beflaggungsrichtlinie der Stadt Köln sieht unter 5.1 vor, dass zum CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob die Regenbogenflagge an den Bezirksrathäusern gehisst wird.
Sechs von neun Bezirksrathäusern hissen anlässlich der Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day
die so genannte Regenbogenflagge. Im Bezirk Chorweiler wurde bislang kein Beschluss gefasst. Die
Beschlussfassung soll hiermit nachgeholt werden.
Eine Beschlussfassung ist vor den Feierlichkeiten erforderlich, damit ggf. die Beflaggung zum diesjährigen CSD erfolgen kann.