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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift (Öffentlicher Teil).pdf
Größe
324 kB
Erstellt
10.06.17, 03:01
Aktualisiert
24.01.18, 05:52

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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: Fax: (0221) 221-22822 (0221) 221-6627497 E-Mail: koeln.de angelaedith.thiemann@stadt- Datum: 09.06.2017 Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Wahlperiode 2014/2020 am Dienstag, dem 16.05.2017, 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Stadthaus Deutz, Konferenzraum 16 F 43 Anwesend waren: Vorsitzender Herr Beigeordneter Dr. Harald Rau Stimmberechtigte Mitglieder Frau Monika Dierksmeier Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Frau Uta Grimbach-Schmalfuß Sozialverband Deutschland e.V. Bezirk Köln-LeverkusenRhein-Erftkreis Frau Annette Hepp DSB-Regionalgruppe der Schwerhörigen und Ertaubten Köln und Umgebung e.V. Herr Paul Intveen Blinden- und Sehbehindertenverein Köln e.V. Herr Horst Ladenberger Zentrum für selbstbestimmtes Leben Frau Tanja Puris Synagogen-Gemeinde Köln Frau Barbara Röttger- Schulz Polio Stammtisch Herr Wolfgang Schaefer Deutsches Rotes Kreuz Frau Sigrid Schmitz Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Herr Thorsten Steinbach IncluCity Cologne Herr Andreas Thermann Arbeiterwohlfahrt Nicht stimmberechtigte Mitglieder Frau Cornelia Schmerbach SPD Herr Helmuth Krämer DIE LINKE Herr Richard Majewski AFD Herr Stephan Pohl CDU Herr Manfred Waddey GRÜNE Frau Katja Hoyer FDP Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 Ständige Gäste Herr Benjamin Badstieber Universität zu Köln - Humanwissenschaftliche Fakultät Arbeitsbereich Geistigbehindertenpädagogik Herr Ulf Bohndorf KVB AG Kölner Verkehrsbetriebe AG Herr Prof. Dr. Jürgen Innenmoser Stadtsportbund - Steuerungsgruppe Sport-Kölner Förderkreis Behindertensport und Rehabilitation e. V. Herr Thomas Peters LVR- Landschaftsverband Rheinland, Integrationsamt Herr Horst Schewe Polizei Köln - KK Kriminalprävention / Opferschutz - Kriminaldirektion 6 - Direktion Kriminalität Verwaltung Herr Hermann-Josef Ackermann Bürgeramt Chorweiler - Schwerbehindertenrecht Frau Anette Altendorf Stadtplanungsamt Herr Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter Frau Erika Briem Amt für Soziales und Senioren Frau Charlotte Dahlheim Gesundheitsamt Frau Tanja Daniels Amt für Personal, Organisation und Innovation Frau Gertrud Hilsemer Amt für Wohnungswesen Herr Ulrich Horn Stadtplanungsamt Herr Stephan Jacobs E-Government und Online Service Frau Insa Klock Bürgeramt Chorweiler - Schwerbehindertenrecht und Bundeselterngeld/Betreuungsgeld Frau Ricarda Mauksch Amt für Straßen und Verkehrstechnik - Stab Gesamtverkehrsentwicklungsplanung, Nahverkehrsplanung Frau Sabine Rauchschwalbe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Frau Nina Rehberg Dienststelle Diversity Frau Margot Rosemann Amt für Wirtschaftsförderung Herr Bernd Rosenberger Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Herr Ronny Sämann Amt für Straßen und Verkehrstechnik Herr Peter Schneider Dienststelle Diversity Herr Andreas Schwarz Dienststelle Diversity-Fachstelle Behindertenpolitik Frau Elisabeth Uhlig-Fasbender VHS - Amt für Weiterbildung Herr Christoph Velten Kämmerei Gäste Herr Bernd Fahlenbock auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Ute Palm auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Stephanie Stangier auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik -2- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 Schriftführerin Frau Angela Edith Thiemann Dienststelle Diversity - Fachstelle Behindertenpolitik - Geschäftsführung StadtAG Behindertenpolitik Presse Zuschauer Herr Dr. Rau begrüßt die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, die sachkundigen Einwohner*innen und die Gäste. Herr Dr. Rau berichtet von der verwaltungsinternen Veranstaltung, an der er soeben zusammen mit Frau Oberbürgermeisterin Reker teilgenommen hat. Er richtet die Grüße von Oberbürgermeisterin Reker an die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus, einem Gremium, bei dem sie gerne den Vorsitz gehabt habe. Danach informiert Herr Dr. Rau das Gremium, dass der Vertreter der SynagogenGemeinde Köln Herr Rainer Zuch in Ruhestand gegangen ist. Herr Zuch vertrat die Synagogen-Gemeinde seit Gründung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik im Jahr 2004. Er dankt Herrn Zuch in Abwesenheit für die langjährige gute Zusammenarbeit und begrüßt Frau Tanja Puris als Vertreterin der Synagogen-Gemeinde Köln und stimmberechtigtes Mitglied in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. In der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soll es auch den Menschen mit Lernschwierigkeiten möglich sein, aktiv mitzuarbeiten. Langfristig soll dies auch in den anderen städtischen Gremien ermöglicht werden. Daher hat der Vertreter der Menschen mit Lernschwierigkeiten in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Herr Steinbach, einen Vortrag darüber vorbereitet, was er braucht, um aktiv an der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik teilnehmen zu können. Der Vortrag ist mit der Einladung im Internet veröffentlicht worden. Herr Dr. Rau bittet Herrn Steinbach vorzutragen. Im Anschluss an den Vortrag einigen sich die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik darauf, dass in der heutigen Sitzung versucht werden soll, die folgenden Regeln einzuhalten:  Zu Beginn eines jeden Tagesordnungspunktes werden die TOP Nr. und der Titel genannt. Es wird kurz erklärt, um was es bei dem Tagesordnungspunkt geht und gesagt, ob ein Beschluss gefasst werden muss.  Bei Tagesordnungspunkten, die für Herrn Steinbach wichtig sind, soll einfache Sprache verwendet werden.  Wenn die Sprache zu schwer ist, wird die „Rote Karte - Halt einfache Sprache“ hochgehalten und Erklärungen in einfacher Sprache eingefordert und gegeben. Die Rote Karte liegt dafür auf den Tischen aus.  Auf Anforderung werden Pausen gemacht, damit Erklärungen möglich werden.  Vor Beschlüssen wird das, was diskutiert wurde, in einfacher Sprache zusammengefasst. -3- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 Um dauerhaft nach diesen Regeln zu verfahren, ist ein Beschluss zur Geschäftsordnung erforderlich. Dieser soll zu Beginn der nächsten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik gefasst werden, wenn die Erfahrungen mit der heutigen Sitzung ausgewertet sind. Herr Intveen schlägt vor, dass in den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik immer und von allen in einfacher Sprache gesprochen werden sollte. Dies würde allen Teilnehmer*innen zu Gute kommen. Langfristig sollte die einfache Sprache in allen städtischen Gremien verwendet werden. Frau Schmerbach begrüßt die Vorschläge. Ergänzend hierzu schlägt sie vor, dass alle Verwaltungsvorlagen für alle städtischen Gremien eine kurze Zusammenfassung in einfacher Sprache als Vorwort enthalten sollten, so wie es der LVR (Landschaftsverband Rheinland) es bereits umsetzt. Die Beratung und Beschlussfassung zu diesen Vorschlägen wird auf die nächste Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vertagt. Die Einladung zur Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wurde am 04.05.2017 im Internet veröffentlicht. Die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wurden per E-Mail am gleichen Tag hierüber informiert. Nach Veröffentlichung wurden weitere Tagesordnungspunkte angemeldet, die wie folgt in die Tagesordnung eingefügt wurden. 3.4 Aufhebung des Mitnahmeverbots für Elektro-Scooter in Stadtbahnen der KVB 5.3.1 Barrierefreie bezahlbare Wohnungen 1325/2017 Darüber hinaus wurden Unterlagen bzw. Anlagen veröffentlicht zu folgenden TOPs Zu TOP 2.1.1 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln die Anlage: Vorab-Auszug aus der Niederschrift Verkehrsausschusses am 02.05.2017 Zu TOP 3.3.1 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe Haltestelle Rathaus Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges bis zur Bürgerstr. 2427/2016/3 die Anlagen: Vorab-Auszüge aus der Niederschrift des Verkehrsausschusses am 02.05.2017, des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 08.05.2017 und des Stadtentwicklungsausschusses am 11.05.2017 zu TOP 4.10 Schulneubauten hier: Sachstandsbericht die Anlage: Auszug aus der Niederschrift der gemeinsamen Sondersitzung des Betriebs-4- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 ausschusses Gebäudewirtschaft und des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 04.04.2017 Zu TOP 4.9.2 Warum ist Köln Schlusslicht bei der Barrierefreiheit?, 0574/2017 die Anlage: Aktion Mensch Barriere-Barometer 2017 I Umfrage zum 5. Mai Kernergebnisse Köln Zu TOP 8.1 Broschüre zum Diversity Netzwerk der Kommunal- und Landesverwaltungen die Anlage: Broschüre zum Diversity Netzwerk der Kommunal- und Landesverwaltungen – barrierefreie Version als barrierefrei pdf-Datei ergänzend zur ausliegenden Tischvorlage Die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wurden über die Ergänzung der Tagesordnung und die dazugehörigen Unterlagen unmittelbar nach Veröffentlichung im Internet per E-Mail informiert. Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie folgt einstimmig beschlossen. Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, dass der TOP 5.1 Schwerbehindertenstelle - Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht 5.1.1 Schwerbehindertenstelle - Fragen zum Thema Anträge und Antragsbearbeitung 1122/2017 vorgezogen und nach TOP 2. 2/vor TOP 3 behandelt wird. Auch hier stimmen die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Verabschiedung der Niederschrift der letzten Sitzung 2 Gespräch und Vorträge 2.1 Nahverkehrsplan 2.1.1 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln 0958/2017 -5- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 2.2 Baumaßnahmen an der Universität zu Köln hier: Darstellung der geplanten Baumaßnahmen durch Herrn Markus Greitmann/Dezernent Gebäude und Liegenschaftsmanagement der Universität zu Köln 3 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 3.1 Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erarbeiten 3.2 Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss Umwelt und Grün 3.3 Rotes Haus 3.3.1 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe Haltestelle Rathaus Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges bis zur Bürgerstr. 2427/2016/3 3.4 Aufhebung des Mitnahmeverbots für Elektro-Scooter in Stadtbahnen der KVB 4 Sachstandsberichte und Rückfragen zu Beantwortungen von Anfragen und Mitteilungen aus früheren Sitzungen 4.1 Mitnahme von E-Scootern bei der KVB AG hier: Sachstandsbericht 4.2 Mobilitätshilfe hier: Sachstandsbericht zur Erweiterung des Personenkreises um den Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung mit Orientierungsschwierigkeiten 4.3 Herstellung von Barrierefreiheit von Kölner Gehwegen hier: Sachstandsbericht zur Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sitzung am 16.02.2017 4.4 Einbindung von Behindertenorganisationen in bauliche Planungen hier: Sachstandsbericht 4.5 Inklusionsvereinbarung ersetzt die bestehende Integrationsvereinbarung hier: Sachstandsbericht und Erläuterung der Vorlage 4128/2016 4.5.1 Beantwortung einer Nachfrage zu TOP 10.5 Inklusionsvereinbarung ersetzt die bestehende Integrationsvereinbarung (4128/2016) aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 26.01.2017 0524/2017 -6- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 4.6 Handlungskonzept Behindertenpolitik "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" - 2. Folgebericht und ergänzende Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 4.6.1 Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" - (0990/2016) / Ergänzende Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln (2763/2016) hier: Beantwortung von mündlichen Anfragen aus dem Ausschuss Soziales und Senioren und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung 3838/2016 4.6.2 Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" - (0990/2016) / Ergänzende Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln (2763/2016) hier: Beantwortung von mündlichen Anfragen aus dem Ausschuss Soziales und Senioren und dem Gesundheitsausschuss 0956/2017 4.7 Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe hier: Anfrage zum Sachstand der Umsetzung zur Sitzung am 16.02.2017, TOP 5.1 0446/2017 4.8 Angebote der Beratungsstellen in Köln für Menschen mit Behinderungen hier: Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss Soziales und Senioren - Sitzung am 01.12.2016 AN/2030/2016 0657/2017 4.9 Flüchtlinge 4.9.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der Fachtagung „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf“ am 16.09.2016 0592/2017 4.9.2 Warum ist Köln Schlusslicht bei der Barrierefreiheit? 0574/2017 4.9.3 Gewaltschutz für Kinder in Flüchtlingsunterkünften: Bewirbt sich Köln für Koordinatorenstellen? (AN/0027/2017) 0580/2017 4.10 Schulneubauten hier: Sachstandsbericht 4.11 Barrierefreiheit von Spielplätzen 1111/2017 -7- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 5 Anfragen 5.1 Schwerbehindertenstelle - Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht 5.1.1 Schwerbehindertenstelle - Fragen zum Thema Anträge und Antragsbearbeitung 1122/2017 5.2 Barrierefreie Wahlen 5.2.1 Aktueller Sachstand zum Thema Barrierefreiheit bei Wahlen - Ergänzung 0858/2017 5.3 Wohnen hier: Anfrage "Barrierefreie bezahlbare Wohnungen" 5.3.1 Barrierefreie bezahlbare Wohnungen 1325/2017 6 Mitteilungen 6.1 Kölner Maßnahmenplan "Inklusion und Sport" 0829/2017 7 Bericht des Behindertenbeauftragten 7.1 Bericht des Behindertenbeauftragten 02/2017 1151/2017 8 Diversity 8.1 Broschüre zum Diversity Netzwerk der Kommunal- und Landesverwaltungen 0650/2017 9 Berichte aus den Fachausschüssen des Rates 10 Verschiedenes -8- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 I. Öffentlicher Teil 1 Verabschiedung der Niederschrift der letzten Sitzung Die Niederschrift der Sitzung am 16.02.2017 wird ohne Änderungen genehmigt. 2 Gespräch und Vorträge 2.1 Nahverkehrsplan 2.1.1 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln 0958/2017 Frau Mauksch stellt den Nahverkehrsplan in der vorliegenden Fassung vor. Die Vortragsunterlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Intveen macht darauf aufmerksam, dass die Präsentation zum Vortrag nicht in barrierefreier Form vorlag, so dass er als blinder Mensch sich nicht vorbereiten und auch nur bedingt dem Vortrag folgen konnte. Allein schon daran ist erkenntlich, dass Barrierefreiheit mehr als nur Barrierefreiheit für mobilitätsbehinderte Menschen umfasst. Der Nahverkehrsplan zeigt auf, was Bestand ist und was in den nächsten Jahren noch zu tun ist, um den Nahverkehr barrierefrei werden zu lassen. Den Belangen der sehbehinderten Menschen wird nur teilweise, den Belange der hörgeschädigten und gehörlosen Menschen wird der Nahverkehrsplan gar nicht gerecht. Die im Nahverkehrsplan verwendeten Formulierungen lassen die Betroffenen auf viele Verbesserungen im ÖPNV hoffen, aber es muss allen Beteiligten klar sein, dass noch sehr viel zu tun ist. Dabei müssen geltende Absprachen stärker berücksichtigt werden. Herr Ladenberger ergänzt diese Ausführungen mit dem Hinweis, dass der vorliegende Nahverkehrsplan das Ziel der vollständigen Herstellung der Barrierefreiheit bis 2022 vorsieht. Hier wird aber nicht der Begriff Barrierefreiheit im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetz gemeint, sondern es sollen die Vorgaben z.B. der DIN 18 040-3 umgesetzt werden, die in der Praxis für mobilitätsbehinderte Menschen immer noch nicht ausreicht und z.B. bei Hochflurbahnen einen für Rollstuhlfahrer*innen immer noch schlecht zu überwindenden Höhenabstand und eine zu hohe Spaltenbreite zulässt. Die Barrierefreiheit müsse sofort hergestellt werden. Die Zielsetzung des Nahverkehrsplanes weist aber auf das Jahr 2022 hin, so dass der Zeitraum der Umsetzung wieder erheblich verlängert wird. Daher kann der entsprechende Passus auf der Seite 240 (gedruckte Fassung) des Nahverkehrsplans nicht so stehen gelassen werden. Des Weiteren weist Herr Ladenberger auf den Passus auf Seite 174 (gedruckte Fassung) zu „Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV“ hin. Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen, die die KVB AG bisher als nicht gegeben ansah, sind nun ermittelt und können umgesetzt werden. Eine weitere Verschleppung und damit die Verlängerung des Mitnahmeverbots für E-Scooter bei der KVB AG kann daher nicht länger hingenommen werden. -9- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt einstimmig, dass die durch die Behindertenorganisationsvertreter eingebrachten Einwände in den Beschluss einfließen sollen. Die SAB beschließt daher wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt den Fachausschüssen des Rates wie folgt zu beschließen: Unter der Maßgabe, dass als Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens festgehalten wird:  Nachdem der Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV NRW) zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen vorliegt, wird die KVB AG das Mitnahmeverbot für ElektroScooter in ihren Stadtbahnen umgehend aufheben. (S. 174)  Der weitere Schrägeinbau von Trittstufen in der Hochflurfahrzeugflotte erfolgt kontinuierlich im Rahmen der Hauptuntersuchung der jeweiligen Fahrzeuge. Bei der Terminierung der Umrüstung ist zu berücksichtigen, dass immer genügend Fahrzeuge für den täglichen Betrieb einsatzbereit sein müssen – auch für den Fall, dass Fahrzeuge in Folge von Unfällen oder technischen Störungen unerwartet aus dem Verkehr gezogen werden. Der Umbau soll 2020 abgeschlossen sein. (S. 240) empfiehlt die Stadtarbeitsgemeinschaft den Fachausschüssen des Rates wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln in der überarbeiteten Fassung (Anlage 1). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden dabei Bestandteil des Nahverkehrsplanes der Stadt Köln (Anlage 2). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen weiterzuverfolgen und zur Beratung vorzubereiten, mit dem Ziel, sie sukzessive den zuständigen Fachaus-schüssen und Bezirksvertretungen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 2.2 Baumaßnahmen an der Universität zu Köln hier: Darstellung der geplanten Baumaßnahmen durch Herrn Markus Greitmann/Dezernent Gebäude und Liegenschaftsmanagement der Universität zu Köln Herr Dr. Rau teilt mit, dass Herr Greitmann kurzfristig terminlich anderweitig gebunden wurde und somit zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vortragen kann. Daher erläutert Herr Dr. Bell, dass die Universität zu Köln eine Vielzahl von Baumaßnahmen plant. Daher bestand bei den Behindertenorganisationen der Wunsch, über diese Baumaßnahmen informiert zu werden, da die Gebäude der Universität zu Köln öffentliche Gebäude sind und die barrierefreie Gestaltung dieser Gebäude besondere Bedeutung hat. Der Arbeitskreis Barrierefreies Köln wird sich daher intensiver mit den Baumaßnahmen der Universität zu Köln befassen. Herr Greitmann hat sein Kommen zugesagt. Herr Greitmann hat zudem zugesagt, dass er zu einem Bauprojekt den zu- - 10 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 ständigen Projektleiter mitbringen wird, so dass es möglich wird, anhand dieses Beispielprojektes die weiteren Baumaßnahmen der Universität zu bearbeiten. Daher bittet Herr Dr. Bell, die Behandlung des Themas in den Arbeitskreis Barrierefreies Köln zu verweisen. Herr Intveen weist darauf, dass die Universität zu Köln bislang die Behindertenorganisationen nicht über die Baumaßnahmen informiert hat. Dies hat bei einer so umfangreichen Planung, wie sie die Universität zu Köln in Angriff genommen hat, bei den Behindertenorganisationen die Sorge ausgelöst, dass die Barrierefreiheit nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt werden könnte. Eine Einbindung der Behindertenorganisationen bereits zu einem sehr frühen Stand der Planungen hätte diese Befürchtungen vielleicht zerstreut. Daher appelliert Herr Intveen an die Universität und vergleichbare Bauherren, die Behindertenorganisationen frühzeitig in ihre Planungen einzubinden und zu beteiligen. Herr Dr. Rau schließt sich für die gesamte Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik diesem Appell an. Er geht davon aus, dass die Universität zu Köln zum Thema Barrierefreiheit mittlerweile sensibilisiert ist. Er hofft, dass diese Sensibilisierung auch für die anderen Bauherren Kölner Großprojekte gilt. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt anschließend wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik verweist die Beratung zum Thema Baumaßnahmen an der Universität zu Köln in den Arbeitskreis Barrierefreies Köln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 3 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 3.1 Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erarbeiten Der Antrag lag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vor. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt daher wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt, dem Sportausschuss zu empfehlen, in seiner nächsten Sitzung folgenden Beschluss zu fassen: Die Sportentwicklungsplanung soll von Anfang an unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erfolgen. Um dies zu gewährleisten ist ein/e von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu benennende/r Experte/in in eigener Sache als Mitglied in die Strategiegruppe bzw. den Beirat der Sportentwicklungsplanung zu berufen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - 11 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 3.2 Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss Umwelt und Grün Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt ohne Aussprache wie folgt. Nach der Beschlussfassung dankt Herr Feles für das Vertrauen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in ihrem Sinne das Ehrenamt wahrzunehmen. Herr Dr. Rau dankt Herrn Feles, dass er bereit ist, dieses Ehrenamt wahrzunehmen. Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt Herrn Frank Feles gem. § 23a Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Köln als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss Umwelt und Grün zu entsenden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 3.3 Rotes Haus 3.3.1 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe Haltestelle Rathaus Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges bis zur Bürgerstr. 2427/2016/3 Herr Dr. Rau stellt fest, dass die Beharrlichkeit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, insbesondere der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen dazu geführt hat, dass mit dieser Beschlussvorlage eine Planung vorgelegt wird, die erheblich besser als die vorherigen ist. Dies ist ein großer Erfolg der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Herr Intveen weist darauf hin, dass den Behindertenorganisationen und der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Vergangenheit Planungen vorgelegt wurden, die dem gesetzlichen Anspruch der barrierefreien Zugänglichkeit von Neubaumaßnahmen nicht entsprachen. Daher konnte die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik diesen Plänen nicht zustimmen. Die Behindertenorganisationen haben daher immer wieder das Gespräch gesucht und sogar eigene Planungsvorschläge gemacht. Die nun vorliegende Planung entspricht in großen Teilen den von den Behindertenorganisationen gemachten Vorschlägen. Herr Ladenberger betont, dass Viele an diesem Projekt „Rotes Haus“ mit- und zusammengearbeitet haben. Wenn die Behindertenorganisationen von Anfang an den Planungen und kontinuierlich an den weiteren Planungen und der Umsetzung, also während des gesamten Prozesses, beteiligt worden wären, hätte vermieden werden können, dass alle Beteiligten, d.h. Verwaltung, Investor, Politik und die Behindertenorganisationen, so viel Zeit und Kraft in dieses Projekt stecken mussten. - 12 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 Herr Dr. Rau stimmt diesen Aussagen zu. Er sieht dieses Projekt als gutes Beispiel, dass alle Beteiligten voneinander lernen können und auch sollen. Er geht davon aus, dass künftig bei solchen Projekten eine frühzeitige Beteiligung der Behindertenorganisationen erfolgen wird. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt anschließend wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt den Fachausschüssen des Rates wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln stimmt zu, dass abweichend von seinen Beschlüssen zu den Tagesordnungs-punkten 3.1.1 (Anträge AN/2218/2011 und AN/2304/2011) und 10.42 (Beschlussvorlage 3239/2010) aus seiner Sitzung vom 20.12.2011 der Aufzug der Haltestelle Rathaus im neu zu errichtenden „Roten Haus“ auf der Ebene Alter Markt endet und ein weiterer Aufzug im unteren Bereich der Freitreppe, gegenüber dem Haltestellen-Ausgang, als sogenannter Durchlader, den barrierefreien Zugang vom Alter Markt bis hin zur Bürgerstraße sichert. Die Zuwegung zum Aufzug auf Ebene der Bürgerstraße erfolgt über einen zum Alter Markt hin offen gestalteten und gut einsehbaren Gebäudeeinschnitt. Der Rat beauftragt die Verwaltung, diese Variante zusammen mit dem Investor planerisch auszuarbeiten, die Kosten zu ermitteln und hierüber mit dem Investor zu verhandeln. Planung und Kostenangaben sind dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 3.4 Aufhebung des Mitnahmeverbots für Elektro-Scooter in Stadtbahnen der KVB Herr Bohndorf teilt mit, dass es Gutachten zur Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Stadtbahnen gibt. Die KVB AG möchte E-Scooter in ihren Fahrzeugen mitnehmen, aber dafür im Vorfeld alle Sicherheitsbedenken, die sie hat, ausräumen. Die KVB AG sieht zurzeit die Voraussetzungen in ihren Fahrzeugen nicht als erfüllt an. Auch die E-Scooter erfüllen aktuelle noch nicht die Anforderungen. Zudem ist die Überprüfung der Zulassung der E-Scooter durch die Fahrer*innen noch ungeklärt. Herr Ladenberger stellt dar, dass die Gutachten auch anders ausgelegt werden können. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen sehen im Mitnahmeverbot und auch in der Aufhebung des Mitnahmeverbotes eine Willensentscheidung bzw. eine politische Entscheidung. Daher beantragen sie die Aufhebung des Mitnahmeverbotes. Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt: Die Kölner Verkehrsbetriebe werden aufgefordert, das Mitnahmeverbot für ElektroScooter in ihren Stadtbahnen umgehend aufzuheben. Abstimmungsergebnis: - 13 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 Einstimmig beschlossen 4 Sachstandsberichte und Rückfragen zu Beantwortungen von Anfragen und Mitteilungen aus früheren Sitzungen 4.1 Mitnahme von E-Scootern bei der KVB AG hier: Sachstandsbericht Da TOP 3.4 und TOP 4.1 das Mitnahmeverbot von E-Scootern bei der KVB AG zum Inhalt haben, werden beide Tagesordnungspunkte unter TOP 3.4 zusammen protokolliert. 4.2 Mobilitätshilfe hier: Sachstandsbericht zur Erweiterung des Personenkreises um den Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung mit Orientierungsschwierigkeiten Am 06.06.2016 hat die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Politik empfohlen, dass die Mobilitätshilfe auch an Menschen mit geistiger Behinderung mit Orientierungsschwierigkeiten gezahlt werden soll. Frau Briem berichtet, dass die Fachverwaltung am 03.03.2017 sich hierzu mit einigen Vertreter und Vertreterinnen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen abgestimmt hat. Daraufhin wurde die Bezirksregierung Münster angefragt, wie viele Personen in Köln zu dem Personenkreis der Menschen mit Orientierungsschwierigkeiten gehören, damit die Kosten für die Stadt Köln und der erforderliche Personalbedarf ermittelt werden können. Diese Zahlen liegen noch nicht vor. Daher ist zurzeit nicht absehbar, wann die Mobilitätshilfe an Menschen mit Orientierungsschwierigkeiten gezahlt werden kann. Die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik äußern ihr Unverständnis, warum die Verwaltung den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nicht umsetzt. Herr Dr. Rau sichert zu, dass zur nächsten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 19.09.2017 eine Verwaltungsvorlage vorgelegt wird, die im Vorfeld mit den Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen abgestimmt wird. 4.3 Herstellung von Barrierefreiheit von Kölner Gehwegen hier: Sachstandsbericht zur Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sitzung am 16.02.2017 Herrn Waddey bittet um Erklärung, warum die Fachverwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt keine schriftliche Beantwortung der Verwaltung vorgelegt hat. Die Forderung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und der anderen politischen Gremien sahen vor, dass das Parken auf Gehwegen unterbunden wird und die Gehwege in ausreichender Breite von Hindernissen freigehalten werden müssen. Herr Dr. Bell informiert, dass der Leiter des Amts für öffentliche Ordnung alle von diesen Beschlüssen betroffenen Fachämter für den 05.05.2017 zu einem Abstimmungsgespräch eingeladen hatte. Die Fachämter haben über das Thema sehr konstruktiv - 14 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 beraten. Die Beschlussvorlage, die das weitere Vorgehen beinhaltet, wird den politischen Gremien in Kürze vorgelegt. 4.4 Einbindung von Behindertenorganisationen in bauliche Planungen hier: Sachstandsbericht Herr Dr. Bell berichtet, dass sich aus dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln und ihm eine Arbeitsgruppe gebildet hat, in der die Rahmenbedingungen erarbeitet werden sollen. Die Arbeitsgruppe strebt an, der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur nächsten Sitzung über die Arbeitsergebnisse zu informieren. 4.5 Inklusionsvereinbarung ersetzt die bestehende Integrationsvereinbarung hier: Sachstandsbericht und Erläuterung der Vorlage 4128/2016 Herr Dr. Rau merkt an, dass er es bedenklich findet, dass es den Begriff „Inklusion“ als Substantiv und „inkludieren“ als Verb gibt, da Inklusion entgegen Integration kein aktiver Vorgang ist. Daher möchte er von einer „inklusiven Gesellschaft“ reden. Er bittet darum, künftig diese unterschiedlichen Begrifflichkeiten zu berücksichtigen. Herr Intveen weist darauf hin, dass aus dem Bericht nicht entnommen werden kann, welche Behinderungen die Mitarbeiter*innen haben und wann sie diese erworben haben. Zudem sind die Einstellungsbedingungen der Stadt Köln unverändert hoch angesetzt, so dass viele Menschen mit Behinderung keine Chance haben, bei der Stadt Köln eingestellt zu werden. Die Stadt Köln ist als Arbeitgeberin offensichtlich noch nicht bereit, die Einstellungsbedingungen so zu gestalten, dass Menschen, die durch ihre Beeinträchtigungen doppelt belastet sind, eine Chance zur dauerhaften Beschäftigung bei der Stadt Köln erhalten. Frau Daniels informiert, dass der Begriff „Inklusionsvereinbarung“ durch das SGB IX vorgegeben ist. Sie stellt dar, dass die Stadt Köln sehr daran interessiert ist, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen und dass jede Bewerbung eines behinderten Menschen willkommen ist. Daher werden die freien Stellen nicht nur den Integrationsfachdienst gemeldet, sondern die Ausbildungsleitung nimmt hierzu auch den Kontakt mit der Diakonie Michaelshoven und dem Berufsbildungswerk auf. Herr Ladenberger dankt für die übersichtliche Synopse und weist darauf hin, dass die vorliegende Synopse Inklusionsvereinbarung / Integrationsvereinbarung im Ausschuss Soziales und Senioren ausgiebig diskutiert wurde. Die Veränderungen, die sich daraus ergeben können, werden aber erst durch den nächsten Erfahrungsbericht zur Inklusionsvereinbarung ermittelt. Diesen erwarten die Mitglieder des Ausschuss Soziales und Senioren und der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik gespannt. 4.5.1 Beantwortung einer Nachfrage zu TOP 10.5 Inklusionsvereinbarung ersetzt die bestehende Integrationsvereinbarung (4128/2016) aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 26.01.2017 0524/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis. Die Diskussion zu dieser Vorlage wird unter TOP 4.5 protokolliert. - 15 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 4.6 Handlungskonzept Behindertenpolitik "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" - 2. Folgebericht und ergänzende Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 4.6.1 Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" - (0990/2016) / Ergänzende Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln (2763/2016) hier: Beantwortung von mündlichen Anfragen aus dem Ausschuss Soziales und Senioren und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung 3838/2016 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. 4.6.2 Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" - (0990/2016) / Ergänzende Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln (2763/2016) hier: Beantwortung von mündlichen Anfragen aus dem Ausschuss Soziales und Senioren und dem Gesundheitsausschuss 0956/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. 4.7 Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe hier: Anfrage zum Sachstand der Umsetzung zur Sitzung am 16.02.2017, TOP 5.1 0446/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. 4.8 Angebote der Beratungsstellen in Köln für Menschen mit Behinderungen hier: Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss Soziales und Senioren - Sitzung am 01.12.2016 AN/2030/2016 0657/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hatte am 12.09.2016 als Schwerpunktthema „Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung, hier: Menschen mit Lernschwierigkeiten“. Der Ausschuss Soziales und Senioren wurde hierüber informiert und hatte weitere Fragen. Die Beantwortung der Fragen liegt der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vor. Diese nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. Frau Kinnen ergänzt im Namen von Herrn Steinbach diese Ausführungen mit dem Hinweis, dass hierzu in der 19. Kalenderwoche ein Treffen mit dem Gesundheitsamt stattgefunden hat, an dem die KoKoBe Südstadt, die Lebenshilfe und der Behindertenbeauftragte teilgenommen haben. - 16 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 Verabredet wurde, dass beispielhaft geprüft werden soll, ob und wie die Suchtberatungsstellen für Menschen mit Lernschwierigkeiten zugänglich gemacht werden können. Zu diesem Zweck werden die KoKoBe Beratungsstellen und die Beratungsstelle der Lebenshilfe in die Kommunale Arbeitsgemeinschaft für Suchtfragen und zu einem Treffen der Koordinatoren der Suchtberatungsstellen eingeladen. 4.9 Flüchtlinge 4.9.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der Fachtagung „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf“ am 16.09.2016 0592/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. 4.9.2 Warum ist Köln Schlusslicht bei der Barrierefreiheit? 0574/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Herr Dr. Rau weist auf die neue Analyse der Aktion Mensch hin, wonach Köln bei der Befragung wieder auf dem letzten Platz gelandet ist. Er sieht dies als Appell an alle, wie dringlich die Umsetzung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit ist. Frau Schmerbach bittet, das aktuelle Umfrageergebnis auch dem Ausschuss Soziales und Senioren zur Verfügung zu stellen. 4.9.3 Gewaltschutz für Kinder in Flüchtlingsunterkünften: Bewirbt sich Köln für Koordinatorenstellen? (AN/0027/2017) 0580/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Herr Intveen merkt an, dass dies wieder ein Tagesordnungspunkt ist, bei dem es um nicht ausreichende Personalkapazitäten geht. In allen Bereichen der Behindertenpolitik sieht er, dass die Belastungsgrenze erreicht oder sogar überschritten ist. Diese ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung ist dringend erforderlich, um die Ziele zu erreichen. Er richtet daher den nachdrücklichen Appell an alle Verantwortlichen, dass für die Behindertenpolitik und die Menschen mit Behinderung ausreichend Personal und Finanzen zur Verfügung gestellt werden muss. Herr Dr. Rau nimmt diesen Appell sehr deutlich zur Kenntnis. Er bedauert dem nichts entgegensetzen zu können. Die Stadt Köln ist gerade dabei den Haushalt aufzustellen. Dabei wird deutlich, dass dieser Haushalt mehr oder weniger eine Mangelverwaltung darstellt. Der Schuldenberg wird dabei nicht kleiner. Die Stadt Köln ist daher umso mehr als Arbeitgeber gefragt, attraktiver zu werden, mehr Personal einzustellen und die unbesetzten Stellen zügig nachzubesetzen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Fachkräftemangel kein alleiniges Problem der Kölner Stadtverwaltung sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellt. - 17 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 4.10 Schulneubauten hier: Sachstandsbericht Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt den Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses Schule und Weiterbildung zur Kenntnis. Herr Intveen sieht die Antworten der Verwaltung als Vorlage für weitere Anfragen, da ihm nicht verständlich wurde, wie die Verwaltung das Verfahren umsetzen will. Dies insbesondere, da hierfür 14 neue Stellen erforderlich sind, aber schon jetzt die vakanten Stellen nicht besetzt werden können. Zudem wird zwar bei der Planung auf die Barrierefreiheit geachtet. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass die Umsetzung der Planungen dann auch Barrierefreiheit als Ergebnis hat. Hierzu gibt es immer noch kein geeignetes Kontrollsystem. Herr Ladenberger unterstützt diese Aussage. Auch wenn einige Fachämter sich gut aufgestellt haben, so wird Barrierefreiheit noch immer nicht automatisch umgesetzt. Daher ist in den jeweiligen Ämtern der Einsatz von Fachkräften für Barrierefreiheit erforderlich. Beide Redner halten es für erforderlich, dass das Thema Schulbauten in der nächsten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erneut auf die Tagesordnung genommen werden muss. Frau Stangier bietet an, im Ausschuss Schule und Weiterbildung ergänzende Fragen zu stellen und bittet die Beteiligten sich mit ihr abzustimmen. Herr Dr. Rau weist darauf hin, dass die neue Landesbauordnung der Barrierefreiheit mehr Gewicht geben wird. Die Architekten werden dann sehr schnell lernen, was Barrierefreiheit bedeutet, da sie sonst ihre Baumaßnahmen nicht genehmigt bekommen. 4.11 Barrierefreiheit von Spielplätzen 1111/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Herr Feles weist darauf hin, dass die Aussagen der Fachverwaltung, dass derzeit bereits 95 % der Kinderspielplätze barrierefrei zugänglich gestaltet seien“ und dass öffentliche Spielplätze im Prinzip barrierefrei seien“, nicht richtig sind. Herr Feles berichtet, dass der Arbeitskreis Barrierefreies Köln eine Arbeitsgruppe Kinderspielplätze gegründet hat, der mittlerweile auch die über die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik benannte sachkundige Einwohnerin Frau Passavanti angehört. In dieser Arbeitsgruppe hat sich jüngst mit dem zuständigen Fachamt getroffen und weitere Treffen vereinbart. Ziel ist die Erarbeitung der in der 2. Fortschreibung des Handlungskonzept Behindertenpolitik genannten Standards für die barrierefreie Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der öffentlichen Spielplätze. Herr Dr. Rau merkt an, dass auch die Verwaltung mit dem gegenwärtigen Zustand der Kinderspielplätze nicht zufrieden ist und daher diese Aufgabe verstärkt angegangen werden soll. - 18 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 5 Anfragen 5.1 Schwerbehindertenstelle - Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht Auf die erste Anfrage der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen hat die Schwerbehindertenstelle bereits geantwortet (siehe Mittelungsvorlage unter TOP 5.1.1 – Vorlage 1122/2017). Daraufhin haben die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen weitere Nachfragen gestellt. Frau Klock beantwortet die Nachfragen wie folgt: Die Bearbeitungsfrist der Vorgänge beginnt mit Eingang (Eingangsstempel) bei der antragsbearbeitenden Stelle. Weitere Bearbeitungsfristen gibt es nicht. Jedoch können die Antragsteller, wenn sie sechs Monate keine Rückmeldung des Amtes, also keine Eingangsbestätigung, Nachforderung oder Bescheid, erhalten haben, Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen. Die Stadt Köln bearbeitet die Anträge zur Feststellung des Grades der Schwerbehinderung im Auftrag des Landes NRW mit Landesbeschäftigten und mit städtischem Personal. Die zuständige Fachaufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Münster. Diese hat eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Antragsverfahren von 5-6 Monaten bei den Kölner Verfahren festgestellt. Die lange Bearbeitungsdauer ist u.a. darin begründet, dass bei der Schwerbehindertenstelle im vergangenen Jahr sehr viele Beschäftigte über einen langen Zeitraum erkrankt waren. So war etwa für ein halbes Jahr rund ein Drittel der Mitarbeiter*innen nicht im Dienst. Die Belastung der übrigen Mitarbeiter*innen war so groß, dass in der Folge Rückstände entstanden sind. Mittlerweile wurden sechs neue Mitarbeiter*innen ausgewählt, die zum 01.07.2017 ihren Dienst aufnehmen werden. Davon werden 2,5 neue Stellen von der Stadt Köln finanziert und vier Stellen, die als Ersatz für in den Ruhestand getretene Landesbedienstete dienen, wiederbesetzt. Die neuen Kräfte benötigen zwar noch Einarbeitungszeit. Die Personalsituation wird sich aber dadurch mittel- bis langfristig verbessern. Des Weiteren wurden bereits umfangreiche organisatorische Verbesserungen umgesetzt. Frau Klock richtet einen Appell an die Antragsteller*innen, dass diese in ihren Anträgen möglichst nur die Ärzte angeben, die für den jeweiligen Antrag wichtig sind. Soweit vorhanden, sollten Kopien der ärztlichen Gutachten und Befundberichte dem Antrag bereits beigefügt werden. Damit würde die Anforderung der Gutachten und Befundberichte durch die Schwerbehindertenstelle entfallen und die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Herr Intveen weist darauf hin, dass die Vielzahl der Menschen, die sich Hilfe-suchend an die Behindertenorganisationen, den Behindertenbeauftragten und andere Stellen gewandt haben, eine andere Bearbeitungszeit genannt haben, die über die Durchschnittswerte erheblich hinausgingen. Die Schwerbehindertenstelle hat Verbesserungen angekündigt. Diese seien dringend erforderlich. Frau Hoyer weist daraufhin, dass es vor rund zwei Jahren bei den Verfahren zum Elterngeld ähnliche Personalprobleme gegeben hat. Dort wurde eine Wiedervorlage - 19 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 vereinbart. Sie regt daher an, dass auch bei der Schwerbehindertenstelle nach einem Jahr geprüft werden soll, ob sich die Situation in der Schwerbehindertenstelle gebessert hat. Hier sollte sowohl die Personalsituation als auch die Erfahrungen der Antragsteller*innen abgefragt werden. Frau Klock sichert zu, dass die Bearbeitungszeiten und der Verfahrensablauf regelmäßig überprüft werden. Die Bearbeitungszeit der Elterngeldstelle konnten bereits um über 20 Tage verkürzt werden. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird im kommenden Jahr über die weitere Entwicklung informiert. 5.1.1 Schwerbehindertenstelle - Fragen zum Thema Anträge und Antragsbearbeitung 1122/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Da die Anfragen und auch die Nachfragen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen unter TOP 5.1 aufgeführt sind, wird die Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt unter TOP 5.1 protokolliert. 5.2 Barrierefreie Wahlen 5.2.1 Aktueller Sachstand zum Thema Barrierefreiheit bei Wahlen - Ergänzung 0858/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik berichten von Problemen, die es bei der Wahl vor Ort gegeben hat. Sie stellen erneut fest, dass auf dem Weg zur Erreichung des Ziels der Barrierefreiheit bei den Wahlen bei der praktischen Umsetzung vor Ort noch erhebliche Probleme in Bezug auf die Zugänglichkeit der Wahllokale und des Wahlvorgangs gibt, die sukzessive ausgeräumt werden müssen. 5.3 Wohnen hier: Anfrage "Barrierefreie bezahlbare Wohnungen" 5.3.1 Barrierefreie bezahlbare Wohnungen 1325/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Frau Hilsemer stellt klar, dass sich der Begriff der Barrierefreiheit, wie er in der Beantwortung verwendet wurde, auf die zurzeit noch geltenden Förderrichtlinien bezieht. Dies bedeutet, dass manche dieser Wohnungen nicht barrierefrei zugänglich sind. Die neuen Förderrichtlinien werden eine barrierefreie Zugänglichkeit vorsehen. Insofern - 20 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 wurde für die Beantwortung der Begriff barrierefrei für das Innere der Wohnungen verwendet. Herr Intveen drückt die Hilflosigkeit und Wut der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen aus. Sie sehen die Darstellung der Verwaltung als Eingeständnis, dass die Stadt Köln den Menschen mit Behinderung, die auf barrierefreie Wohnungen angewiesen sind, gegenwärtig in keiner Weise Unterstützung anbietet. Es wird mittlerweile niemand mehr bei der Verwaltung eingesetzt, der sich um die Wohnungsakquise und Vermittlung barrierefreier Wohnungen kümmert. Die Stadt Köln selbst hat keine eigenen Wohnungen. Nur die stadtnahen Betriebe haben Wohnungen. Somit hat die Stadt Köln keinen direkten Zugriff mehr auf Wohnungen. Nur über Fördermittel kann ein wenig gesteuert werden. Es ist aber dringend erforderlich, dass die Stadt Köln Wohnungsakquise in der privaten Wohnungswirtschaft betreibt, Kontakte aufbaut und die Vermittlung unterstützt. Erst dadurch ist es möglich den Menschen, die dringend auf Hilfe angewiesen sind, zu helfen und zu unterstützen. Daher erwarten die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik von der Verwaltung, dass eine Struktur aufgebaut wird, die die Menschen mit Behinderung, die auf Hilfe und barrierefreie bezahlbare Wohnungen angewiesen sind, wirklich nützt. Frau Dierksmeier weist darauf hin, dass in Köln dringend mehr barrierefreie bezahlbare Wohnungen benötigt werden. Die Stadt Köln fördert zwar die Unterstützungsstelle wohn mobil, aber dies lindert nicht das Problem, das keine barrierefreien bezahlbaren Wohnungen vorhanden sind. Frau Schmitz schildert, dass sie seit mehr als 1,5 Jahren weiß, dass sie eine barrierefreie bezahlbare Wohnung benötigt, da ihre eigene Wohnung nicht barrierefrei ist. Wenn sie aber bei potentiellen Vermietern vorspricht, muss sie ihren Einkommensnachweis vorlegen und wird dann abgewiesen. Der Wohnberechtigungsschein nützt ihr dabei nichts. Die Vermittlung von 124 barrierefreien Wohnungen in einer Millionenstadt ist nicht akzeptabel. Herr Dr. Rau stellt fest, dass es zu Recht eine große Unzufriedenheit zum Thema barrierefreie bezahlbare Wohnungen gibt und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik mit den mittgeteilten Informationen nicht zufrieden ist. Der Mangel an barrierefreiem bezahlbarem Wohnraum stellt für Köln ein sehr großes Problem dar. Daher sichert Herr Dr. Rau zu, dass das Anliegen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik geprüft wird. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird über das weitere Vorgehen informiert. 6 Mitteilungen 6.1 Kölner Maßnahmenplan "Inklusion und Sport" 0829/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 7 Bericht des Behindertenbeauftragten 7.1 Bericht des Behindertenbeauftragten 02/2017 1151/2017 - 21 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt den Bericht zur Kenntnis. 8 Diversity 8.1 Broschüre zum Diversity Netzwerk der Kommunal- und Landesverwaltungen 0650/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 9 Berichte aus den Fachausschüssen des Rates Frau Röttger-Schulz berichtet aus der gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Verkehrsausschusses am 02.05.2017, dass sie für den Stadtentwicklungsausschuss und Herr Fahlenbock für den Verkehrsausschuss in ihrer Funktion als sachkundige Einwohner einen Antrag zur „Archäologische Zone“ eingebracht haben. Dieser Antrag wurde allerdings nicht beschlossen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soll diesen Antrag trotzdem zur Kenntnis erhalten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. 10 Verschiedenes Herr Ladenberger teilt mit, dass das Bundesteilhabegesetz ab 2018 eine unabhängige Beratung vorsieht. Dazu ist soeben ein Entwurf der Förderrichtlinien veröffentlicht worden. Es ist wichtig, dass sich in Köln Beratungsstellen und Organisationen formieren und informieren. Daher sollten sich die Kölner Beratungsstellen zusammensetzen und ein gemeinsames Vorgehen erarbeiten, um das Verfahren gemeinsam zu steuern. Er bietet sich als Ansprechpartner an und bittet den Behindertenbeauftragten ggf. die Räumlichkeiten für die Treffen zu organisieren. Herr Dr. Rau weist auf den Tag der Begegnung 2017 am Samstag, 20.05.2017 im Rheinpark hin. Der Tag der Begegnung wird vom LVR organisiert und wird auch in 2019 wieder in Köln stattfinden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: http://www.tag-derbegegnung.lvr.de/de/nav_main/dertagderbegegnung/tag_der_begegnung.html Des Weiteren informiert Herr Dr. Rau über den 5. Deutschen Diversity Tag am 30.05.2017. Die Stadt Köln beteiligt sich zum 4. Mal an der Aktion. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: http://www.charta-der-vielfalt.de/diversitytag/mitwirkende.html?showAction=1&tx_dreipccdvdiversity%5Bparticipant%5D=10209 &tx_dreipccdvdiversity%5Baction%5D=show&tx_dreipccdvdiversity%5Bcontroller%5D =Participants&cHash=1d099e6cfaad62de5d3e7243e6eada99 Herr Dr. Rau stellt als Fazit zur heutigen Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fest, dass viele Themen, die heute angesprochen wurden, nicht zufriedenstellend bearbeitet werden konnten. Die Defizite und die Mangelverwaltung bei der Stadt Köln sind deutlich spürbar geworden. Die Defizite und Mängel beeinflussen das tägliche Leben der Menschen mit Behinderung in Köln erheblich. Daher muss für diese Themen eine starke Wahrnehmbarkeit geschaffen werden. Verwaltung und Politik sind in erheblichem Maß gefragt, den Finger in die Wunden zu legen. Diese Themen sind auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels von großer Bedeu- 22 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.05.2017 tung. Das Thema barrierefreie bezahlbare Wohnungen wird noch größer werdende Bedeutung erlangen. Daher nimmt er für sich als Fachdezernent die Aufgabe mit, dieses Thema anzugehen. Dies gilt auch für die Themen Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, barrierefreier ÖPNV und Arbeiten. Gez. Dr. Harald Rau (Vorsitzender / Beigeordneter) gez. Angela Edith Thiemann (Geschäftsführung / Schriftführerin) - 23 -