Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Anlage 01 - § 24-Antrag des Beschwerdeführers vom 01.02.2017.pdf
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62 kB
Erstellt
13.06.17, 06:41
Aktualisiert
30.01.18, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Peinelt Norina
Von:
Gesendet:
An:
Cc:
Betreff:
Ulrich Schmidt [ulrichschmidt.fahrrad@web.de]
Mittwoch, 1. Februar 2017 00:36
christel simon; Füsgen Silvia; Oberbürgermeister
Peinelt Norina; rücker; lindgren; Fingscheid; georg; tobias wierzba; BV-Müsse;
Kühn Stefan; lorenz gaubig; gesamtverteiler Fahrradstadt
Vorlage 982/16 Beschwerde und Antrag nach GO 24
Ulrich Schmidt
Rudolfstraße 48
42285 Wuppertal
0176/23604034
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Simon,
hiermit lege ich Beschwerde nach GO NRW § 24 gegen den Beschluss der BV Oberbaremen vom
31.01.2017 zur Vorlage 0982/16 ein.
Ich beantrage das diese Vorlage erneut zur Abstimmung in der nächsten Sitzung der BV Oberbarmen (
25.04.17) kommt.
Begründung:
Auch wenn es eventuell unabsichtlich passierte, wurde durch Abstimmung der Vorlage als ganzes, den
Mitglieder der BV die Möglichkeit genommen, über die einzelnen Straßen abzustimmen. In den
Wortbeiträgen war klar erkennbar, das sich wahrscheinlich eine Mehrheit für die Freigabe der
Fürstenstraße für den Radverkehr ergeben würde.
Hiermit beantrage ich nach GONRW § 24
Die BV Oberbarmen beschließt sinngemäß in der nächsten Sitzung : “ Bei Vorlagen die eine Freigabe von
Einbahnstraßen für Radfahrende zum Inhalt hat, wird über jede Straße einzeln abgestimmt.”
Begründung
Immer wieder erlebte ich als Bürger das in verschiedene BV ausversehen, sich gegen eine Freigabe
einzelner Einbahnstraßen freigaben abgestimmt wurde. Durch diese Einzelstimmung soll vermeiden
werden, das dieses unabsichtlich passiert. Jede Freigabe ist eine Einzelfallprüfung und sollte nicht als
Blockabstimmung erfolgen. Hierdurch ist die Wahrscheinlichkeit zu groß das ein falsches oder
unbeabsichtigtes Abstimmung Ergebnis zu Stande kommt. Dadurch das gerade noch in der BV oberbarmen
sehr viele mögliche Einbahnstraßen in einer Vorlage vereinigt werden. Neben der oben genannte Beispiel
ein weiteres Beispiel aus der Praxis.
Beispiel 1:
In der Vorlage sind mehrere Einbahnstraße genannt.
Straße X, Straße M , Straße C und Straße F
1
Alle Mitglieder der BV sind sich einig das die Straße F zu gefährlich ist jedoch alle weiteren Straßen
geeignet wären.
Es kommt zur Abstimmung der Vorlage als solches. Das Ergebnis ist logisch und nachvollziehbar. Die
Vorlage wird abgelehnt. Somit allerdings auch die unproblematischen Straßen.
Beispiel 2:
In der Vorlage sind mehrere Einbahnstraße genannt.
Straße X, Straße M , Straße C und Straße F
1/3 der Mitglieder der BV finden die Straße F und C für gefährlich. Ein weiteres 1/3 der BV teilen nicht
diese Auffassung und sind der Meinung das die Straße M nicht geeignet ist.
Es kommt zur Abstimmung der Vorlage als solches. Das Ergebnis ist logisch und nachvollziehbar. Die
Vorlage wird abgelehnt den 1/3 plus 1/3 ergibt eine satte Mehrheit.
Wenn man sich einzeln abgestimmt hätte, wären alle Straßen freigegeben wurden.
Zur Information E Mail Austausch mit Frau Peinelt
“Hallo Herr Schmidt,
leider werde ich die Vorlage erst zur Aprilsitzung optimieren können. Dies bedauere ich sehr, aber in den letzten
Wochen hatten andere Aufgaben Vorrang.
In den Drucksache liste ich bereits jede einzelne Straße auf, sodass die BVén die Möglichkeit haben über jede
einzelne Straße Beschluss zu fassen; dafür brauche ich nicht für jede Straße eine extra Vorlage.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Norina Peinelt
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E-Mail norina.peinelt@stadt.wuppertal.de
www.wuppertal.de
Von: Ulrich Schmidt [mailto:ulrichschmidt.fahrrad@web.de]
Gesendet: Montag, 30. Januar 2017 06:37
An: Peinelt Norina
Cc: gesamtverteiler Fahrradstadt; lorenz gaubig
Betreff: VO 366/16
2
Sehr geehrte Frau Peinelt,
leider konnte ich in der Einladung zur BV Oberbarmen keine erneute Vorlage zur 366/16 entdecken. Die
nächste Sitzung wäre dann leider erst wieder 25.04.17. Ich hoffe das dann eine beschlussfähige Vorlage
erstellt wird. Dazu wäre es meiner Erfahrungen immer noch wichtig, diese als Einzel Vorlagen zu erstellen
oder zumindest ausdrücklich die BV darauf hinzuweisen, das sie über jede einzelne vorgeschlagene Straße
einzeln abstimmen können. Gerade die zusammen Fassung aller Straßen zur einer Vorlage führten nicht nur
in dieser BV zu einer Ablehnung als ganzes und erschweren somit die Freigabe von Unstrittigen Straßen.
Da zur Zeit auch wahrscheinlich auch durch die Vorlage “Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der
Stadt Wuppertal, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen” diese geändert wird hoffe ich das auch die
Bürgeranträge erkennbar sind und somit diese dann ein Rederecht erhalten die so häufig nicht erteilt
wurden.
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt “
Diese Beschwerde und Antrag nach GO NRW können und sollen entgegen der Satzung direkt in der BV
behandelt werden und müssen nicht vorher durch den Hauptausschuss der Stadt Wuppertal an diese
weitergeleitet werden.
Mein Antrag darf natürlich mit Namen und Kontakt der Tagesordnung öffentlich erkennbar beigefügt
werden. Ich werde versuchen in der Aprilsitzung persönlich anwesend zu sein, somit besteht dann die
Möglichkeit mir Fragen zu stellen. Selbstverständlich stehe ich auch per E Mail zur Verfügung. Telefonisch
bitte erst nach 18 Uhr versuchen mich zu erreichen das ich auch Arbeiten darf.
Sollte dieser Antrag nicht auf der Tagesordnung schaffen würde ich mich freuen wenn einer der Mitglieder
der BV nachfragt warum er dort sich nicht wieder findet.
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
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