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Anlage 01 - § 24-Antrag des Beschwerdeführers vom 01.02.2017.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Anlage 01 - § 24-Antrag des Beschwerdeführers vom 01.02.2017.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
13.06.17, 06:41
Aktualisiert
30.01.18, 10:59

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Inhalt der Datei

Peinelt Norina Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Ulrich Schmidt [ulrichschmidt.fahrrad@web.de] Mittwoch, 1. Februar 2017 00:36 christel simon; Füsgen Silvia; Oberbürgermeister Peinelt Norina; rücker; lindgren; Fingscheid; georg; tobias wierzba; BV-Müsse; Kühn Stefan; lorenz gaubig; gesamtverteiler Fahrradstadt Vorlage 982/16 Beschwerde und Antrag nach GO 24 Ulrich Schmidt Rudolfstraße 48 42285 Wuppertal 0176/23604034 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Simon, hiermit lege ich Beschwerde nach GO NRW § 24 gegen den Beschluss der BV Oberbaremen vom 31.01.2017 zur Vorlage 0982/16 ein. Ich beantrage das diese Vorlage erneut zur Abstimmung in der nächsten Sitzung der BV Oberbarmen ( 25.04.17) kommt. Begründung: Auch wenn es eventuell unabsichtlich passierte, wurde durch Abstimmung der Vorlage als ganzes, den Mitglieder der BV die Möglichkeit genommen, über die einzelnen Straßen abzustimmen. In den Wortbeiträgen war klar erkennbar, das sich wahrscheinlich eine Mehrheit für die Freigabe der Fürstenstraße für den Radverkehr ergeben würde. Hiermit beantrage ich nach GONRW § 24 Die BV Oberbarmen beschließt sinngemäß in der nächsten Sitzung : “ Bei Vorlagen die eine Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrende zum Inhalt hat, wird über jede Straße einzeln abgestimmt.” Begründung Immer wieder erlebte ich als Bürger das in verschiedene BV ausversehen, sich gegen eine Freigabe einzelner Einbahnstraßen freigaben abgestimmt wurde. Durch diese Einzelstimmung soll vermeiden werden, das dieses unabsichtlich passiert. Jede Freigabe ist eine Einzelfallprüfung und sollte nicht als Blockabstimmung erfolgen. Hierdurch ist die Wahrscheinlichkeit zu groß das ein falsches oder unbeabsichtigtes Abstimmung Ergebnis zu Stande kommt. Dadurch das gerade noch in der BV oberbarmen sehr viele mögliche Einbahnstraßen in einer Vorlage vereinigt werden. Neben der oben genannte Beispiel ein weiteres Beispiel aus der Praxis. Beispiel 1: In der Vorlage sind mehrere Einbahnstraße genannt. Straße X, Straße M , Straße C und Straße F 1 Alle Mitglieder der BV sind sich einig das die Straße F zu gefährlich ist jedoch alle weiteren Straßen geeignet wären. Es kommt zur Abstimmung der Vorlage als solches. Das Ergebnis ist logisch und nachvollziehbar. Die Vorlage wird abgelehnt. Somit allerdings auch die unproblematischen Straßen. Beispiel 2: In der Vorlage sind mehrere Einbahnstraße genannt. Straße X, Straße M , Straße C und Straße F 1/3 der Mitglieder der BV finden die Straße F und C für gefährlich. Ein weiteres 1/3 der BV teilen nicht diese Auffassung und sind der Meinung das die Straße M nicht geeignet ist. Es kommt zur Abstimmung der Vorlage als solches. Das Ergebnis ist logisch und nachvollziehbar. Die Vorlage wird abgelehnt den 1/3 plus 1/3 ergibt eine satte Mehrheit. Wenn man sich einzeln abgestimmt hätte, wären alle Straßen freigegeben wurden. Zur Information E Mail Austausch mit Frau Peinelt “Hallo Herr Schmidt, leider werde ich die Vorlage erst zur Aprilsitzung optimieren können. Dies bedauere ich sehr, aber in den letzten Wochen hatten andere Aufgaben Vorrang. In den Drucksache liste ich bereits jede einzelne Straße auf, sodass die BVén die Möglichkeit haben über jede einzelne Straße Beschluss zu fassen; dafür brauche ich nicht für jede Straße eine extra Vorlage. Mit freundlichen Grüßen i. A. Norina Peinelt Klick en Sie mit der rechten Maustaste hier, um Bilder herunterzuladen. A us Datenschutzgründen hat Outlook das automatische Herunterladen dieses Bilds aus dem Internet v erhindert. cid:image003.jpg@01CDC186.E2D5E720 Ressort Straßen und Verkehr 104.54 - Nahmobilität Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Telefon +49 202 563 6602 Telefax +49 202 563 8422 E-Mail norina.peinelt@stadt.wuppertal.de www.wuppertal.de Von: Ulrich Schmidt [mailto:ulrichschmidt.fahrrad@web.de] Gesendet: Montag, 30. Januar 2017 06:37 An: Peinelt Norina Cc: gesamtverteiler Fahrradstadt; lorenz gaubig Betreff: VO 366/16 2 Sehr geehrte Frau Peinelt, leider konnte ich in der Einladung zur BV Oberbarmen keine erneute Vorlage zur 366/16 entdecken. Die nächste Sitzung wäre dann leider erst wieder 25.04.17. Ich hoffe das dann eine beschlussfähige Vorlage erstellt wird. Dazu wäre es meiner Erfahrungen immer noch wichtig, diese als Einzel Vorlagen zu erstellen oder zumindest ausdrücklich die BV darauf hinzuweisen, das sie über jede einzelne vorgeschlagene Straße einzeln abstimmen können. Gerade die zusammen Fassung aller Straßen zur einer Vorlage führten nicht nur in dieser BV zu einer Ablehnung als ganzes und erschweren somit die Freigabe von Unstrittigen Straßen. Da zur Zeit auch wahrscheinlich auch durch die Vorlage “Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wuppertal, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen” diese geändert wird hoffe ich das auch die Bürgeranträge erkennbar sind und somit diese dann ein Rederecht erhalten die so häufig nicht erteilt wurden. mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt “ Diese Beschwerde und Antrag nach GO NRW können und sollen entgegen der Satzung direkt in der BV behandelt werden und müssen nicht vorher durch den Hauptausschuss der Stadt Wuppertal an diese weitergeleitet werden. Mein Antrag darf natürlich mit Namen und Kontakt der Tagesordnung öffentlich erkennbar beigefügt werden. Ich werde versuchen in der Aprilsitzung persönlich anwesend zu sein, somit besteht dann die Möglichkeit mir Fragen zu stellen. Selbstverständlich stehe ich auch per E Mail zur Verfügung. Telefonisch bitte erst nach 18 Uhr versuchen mich zu erreichen das ich auch Arbeiten darf. Sollte dieser Antrag nicht auf der Tagesordnung schaffen würde ich mich freuen wenn einer der Mitglieder der BV nachfragt warum er dort sich nicht wieder findet. mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt 3