Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
218 kB
Erstellt
14.06.17, 03:41
Aktualisiert
24.01.18, 05:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
1003/2017
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum 12.06.2017
Dezernat, Dienststelle
V/50/2
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungsbeschluss betr. Vergabe eines Rahmenvertrages über die Wartung und
Reparatur der bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die
Technikbetreuung bei Veranstaltungen in den städtischen Bürgerhäusern/Bürgerzentren
Beschlussorgan
Ausschuss Soziales und Senioren
Gremium
Ausschuss Soziales und Senioren
Datum
22.06.2017
Beschluss:
Gemäß § 5 (1) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stellt der Ausschuss Soziales und
Senioren den Bedarf für die Vergabe eines Rahmenvertrages über die Wartung und Reparatur der bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die Technikbetreuung bei
Veranstaltungen der städtischen Bürgerhäuser/ Bürgerzentren (Bürgerhaus Stollwerck, Bürgerzentrum Deutz, Bürgerzentrum Chorweiler, Bürgerhaus Kalk) mit einem jährlichen Gesamtumsatz von ca. 95.000 Euro netto fest.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zwei Jahre. Dem Auftraggeber wird die Option
eingeräumt, den Vertrag durch einseitige Erklärung um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Die erforderlichen Mittel sind für die Haushaltsjahre 2017 ff. in entsprechender Höhe in den
Haushaltsansätzen des Teilfinanzplanes 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von
Bürgerhäusern und –zentren eingeplant.
Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
€
Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Nein
Ja
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
%
95.000
Nein
Ja
ab Haushaltsjahr:
%
2018
€
b) Sachaufwendungen etc.
95.000
c) bilanzielle Abschreibungen
€
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
€
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
€
ab Haushaltsjahr:
b) Sachaufwendungen etc.
€
€
Beginn, Dauer
Begründung:
Neuausschreibung Rahmenvertrag
Die Laufzeit des derzeit bestehenden Rahmenvertrages über die Wartung und Reparatur der
bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die Technikbetreuung bei Veranstaltungen der städtischen Bürgerhäuser / Bürgerzentren endet am 30.06.2017. Die Auftragsvergabe war auf 24 Monate begrenzt, eine Verlängerungsoption nicht vorgesehen (Vorlagen-Nr. 2391/2014).
Die Verwaltung – Amt für Soziales und Senioren – beabsichtigt daher eine europaweite Neuausschreibung vorgenannter Leistungen mit einer zweijährigen Vertragslaufzeit. Dem Auftraggeber soll die Option eingeräumt werden, den Vertrag durch einseitige Erklärung um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Personelle Ressourcen – auch zur Wahrnehmung von Teilaufgaben – stehen den städtischen Bürgerhäusern / Bürgerzentren nicht zur Verfügung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvertragsgegenstand sind die Wartung und Reparatur der bühnen-, licht-, ton- und
medientechnischen Anlagen sowie die Technikbetreuung bei Veranstaltungen (Fremd/Eigenveranstaltungen) der vier städtischen Bürgerhäuser und Bürgerzentren.
Stadtbezirk 1:
Bürgerhaus Stollwerck, Dreikönigenstr. 23, 50678 Köln
3
Bürgerzentrum Deutz, Tempelstr. 41-43, 50679 Köln
Stadtbezirk 6:
Bürgerzentrum Chorweiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln
Stadtbezirk 8:
Bürgerhaus Kalk, Kalk-Mülheimer Str. 58, 51103 Köln
Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen über schriftliche Einzelaufträge des Auftraggebers im Rahmen des Rahmenvertrages auszuführen:
1.
Wartung
a)
Jährliche Kontrolle aller bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen.
Die Geräte sind auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit nach den Richtlinien
der gesetzlichen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft, des TÜVs, der
Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, der Sonderbauverordnung NRW und den entsprechenden
DIN-Normen zu überprüfen.
b)
Anbringung von Prüfplaketten, soweit vorgeschrieben.
c)
Erstellen eines Wartungsprotokolls in Schriftform mit Führen einer Mängelliste
d)
Kennzeichnung und/oder Sperrung von schadhaftem Equipment (nach Absprache mit dem Auftraggeber bei Bedarf Gestellung von gleichwertigem Leihgerät)
e)
Anfertigung von kostenfreien Kostenvoranschlägen für notwendige größere
Reparaturen/Ersatzbeschaffungen.
2.
Reparaturen
3.
Technikbetreuung bei Veranstaltungen
a)
Beratung
Die in den einzelnen Häusern stattfindenden Eigen- bzw. Fremdveranstaltungen benötigen eine bühnen-, licht-, ton- und medientechnische
Veranstaltungsbetreuung. Vor einer eigenen Veranstaltung des jeweiligen Bürgerhauses / Bürgerzentrums bzw. bevor ein Vertrag mit einem Mieter abgeschlossen werden kann, muss im Vorfeld eine Kostenübersicht erstellt werden,
die dem Auftraggeber eine Einschätzung ermöglicht, ob die Veranstaltung unter
den technischen Prämissen des Bürgerhauses / Bürgerzentrums durchführbar
ist und wenn ja, wie hoch der zu erwartende wirtschaftliche Aufwand wird.
Der Auftragnehmer führt eine entsprechende Beratung durch und erstellt einen
kostenlosen Kostenvoranschlag.
Der Auftragnehmer muss sich Wissen über das in den einzelnen Häusern vorhandene Equipment verschaffen und sich damit befähigen, auch den Austausch von Equipment der städtischen Bürgerhäuser/Bürgerzentren untereinander in realistischem wie wirtschaftlich sinnvollem Umfang zu beurteilen und
umzusetzen.
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Wenn nach gemeinsamer Beratung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
festgestellt wird, dass das in dem jeweiligen Bürgerhaus/ Bürgerzentrum vorhandene Equipment ergänzt werden muss und nicht durch die übrigen Häuser
zur Verfügung gestellt werden kann, muss der Auftragnehmer in der Lage sein,
die zusätzlich benötigte bühnen-, licht-, ton- und medientechnische Ausstattung
zur Anmietung anzubieten.
b)
c)
Veranstaltungsbezogene Arbeiten
-
Gesicherte Inbetriebnahme des beim Auftraggeber vorhandenen und für
die Veranstaltung benötigten Equipments.
-
Gesicherte Inbetriebnahme des durch den Mieter oder Auftragnehmer
eingebrachten Equipments.
-
Einrichtung und Bedienung der Veranstaltungstechnik; Begleitung und
Beendigung der gesamten Veranstaltung als Veranstaltungstechniker/Veranstaltungsmeister.
-
Bei Bedarf entgeltliche Überlassung von technischem Equipment (Lichtund tontechnische Effekte, technisches Nebengerät).
-
Im Rahmen der veranstaltungsbezogenen Arbeiten sind Mängel an technischem Equipment zu beheben.
Verantwortungsbereich und Aufgabenstellung für Veranstaltungsmeister, Veranstaltungstechniker und technische Hilfskräfte
-
Selbständige und zuverlässige Erfüllung des Auftrages entsprechend
dem stage rider (Beschreibung der technischen Anforderungen eines
Künstlers etc. für einen Auftritt) und der Absprache mit dem Auftraggeber. Eine kurze Reaktionszeit (max. 30 Min.) und flexible Arbeitszeiten im
Bedarfsfall sind sicherzustellen.
-
Verantwortlicher Auf- und Abbau inkl. Einrichten und Betreiben von bühnen-, ton-, licht- und medientechnischen Anlagen, Einweisung und
Überwachung etwaiger Helfer, Produktionsleitung gemäß den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung und der Sonderbauverordnung
NRW in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem durch die Künstler/innen vertraglich eingebrachten stage rider.
-
Eine Delegation einzelner Leistungen an technische Hilfskräfte ist möglich. Die Erledigung der übertragenen Aufgaben erfolgt nach Einweisung
durch einen Veranstaltungsmeister / Veranstaltungstechniker.
Bei veranstaltungsbegleitendem Personal muss es sich um Sachkundige
Aufsichtspersonen (Technik und Aufsicht) gemäß MusterVersammlungsstättenverordnung/ Sonderbauverordnung NRW handeln.
d)
Anzahl von Veranstaltungen in den Bürgerhäusern / Bürgerzentren
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Die nachfolgende Tabelle fasst den jährlichen Leistungsumfang nach
qualifizierter Schätzung auf Basis der Erfahrungswerte der Vorjahre, der
Produktplanung der Bürgerhäuser / Bürgerzentren und auf der Grundlage der durch gesetzliche Bestimmungen erforderlichen Prüf- und Wartungsnotwendigkeiten zusammen; der Anspruch auf einen Mindestabruf
von Leistungen kann daraus nicht abgeleitet werden.
Bürgerhaus
Kalk
Bürgerzentrum
Chorweiler
Bürgerhaus
Stollwerck
Bürgerzentrum Deutz
Summe
Anzahl
Veranstaltungen
Stunden
Veranstaltungstechniker
Stunden
Veranstaltungsmeister
Stunden
Helfer
Stunden
Wartung
und Reparatur
196
Beratung
vor Veranstaltungen
durch Veranstaltungstechniker
50
103
1.013
30
24
230
20
72
48
32
175
1.560
50
80
70
55
12
24
0
24
6
10
314
2.827
100
372
174
122
25
Die Spalten 2 bis 6 betreffen die Technikbetreuuung bei Veranstaltungen. Die in
Spalte 7 genannten Stunden betreffen die Wartung und Reparatur der bühnen-,
licht-, ton- und medientechnischen Anlagen.
Der jährliche Gesamtumsatz wird auf ca. 95.000 Euro netto geschätzt
(Vergleichszeitraum: 2016).
Finanzierung
Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen
sind für die Haushaltsjahre 2017 ff. in entsprechender Höhe in den Haushaltsansätzen des
Teilfinanzplanes 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –
zentren eingeplant. Im Veranstaltungsbereich erfolgt in der Regel eine Gegenfinanzierung
über Einnahmen aus Raumvermietung und Weiterleitung der durch Abruf von Drittleistungen
entstehenden Kosten an den jeweiligen Veranstalter.
Bedarfsanerkennung Rechnungsprüfungsamt
Der Bedarf wurde durch das Rechnungsprüfungsamt mit Schreiben vom 03.05.2017 anerkannt (RPA-Nr. 141/33/02/17; siehe Anlage).