Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 9 - Stellungnahme.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
14.06.17, 03:42
Aktualisiert
24.01.18, 05:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Bauverwaltungsamt
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Stadt Köln - Bauverwaltungsamt
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46
Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639
E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de
Internet www.stadt-koeln.de
Sprechzeiten
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr
Di. 08.00 - 18.00 Uhr
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
Bezirksregierung Köln
- Dezernat 25 z. Hd. Herrn Jochheim
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9
Bus Linien 150, 153, 156
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und
Fernverkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena
Ihr Schreiben
Mein Zeichen
Datum
Az. 25.3.3.3-1/16
62/621/2-62.10.02
18.04.2017
Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der L 183 zwischen K 6 und
L 361 mit Vollausbau AS Frechen-Nord und Verflechtungsstreifen A 4 von Bau-km
0+051.000 bis Bau-km 1+700.554 sowie landschaftspflegerische Maßnahmen in den
Gemeinden Frechen, Köln, Bergheim und Kerpen
Sehr geehrter Herr Jochheim,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 01.03.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Stadt Köln begrüßt Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur.
Bei Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Belange bestehen gegen das hier zur
Rede stehende Vorhaben keine Bedenken. Hierbei weise ich besonders auf die in den Punkten Straßen und Verkehr sowie Stadtplanung genannten Anforderungen hinsichtlich einer
leistungsfähigen Radverkehrsführung an der L 183 hin. Die vorgesehene einseitige Anlage
eines 2,50 m breiten Geh- und Radweges ist bei weitem nicht ausreichend. Erforderlich ist
mindestens ein Radweg mit 2,00 m Breite je Fahrtrichtung (insgesamt ≥4,00 m) zuzüglich
eines Gehwegbereiches.
Straßen und Verkehr
Seitens des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik wird ein zeitnaher Ausbau für die Erweiterung der Teilanschlussstelle Frechen als Vollanschluss, einschließlich der Verflechtungsstreifen auf der A 4 vom Autobahnkreuz (AK) Köln-West und der vierstreifige Ausbau der
L 183 sehr begrüßt. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik begleitet die Maßnahme
„Vollausbau der AS Frechen“ des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Niederlassung VilleEifel in Abstimmung mit der Nachbargemeinde Frechen seit vielen Jahren.
Entsprechend dem heutigen Teilanschluss mit den Fahrbeziehungen der Zu- und Abfahrt
von und nach Aachen sind für den geplanten Vollanschluss die Zu- und Abfahrt nach Köln
planerisch nach Westen ausgerichtet. Der sogenannte Manövrierstreifen auf der A 4 (Aufweitung von drei auf vier Fahrspuren) dient als Ein- und Ausfädelspur zum AK Köln-West.
Gleichzeitig beinhaltet die Planfeststellungsunterlage den vierstreifigen Ausbau der L 183
zwischen der K 6 und der L 361. Die Maßnahme liegt fast ausschließlich auf dem Gebiet der
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
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Stadt Frechen. Bezug nehmend auf die nun eingereichten Planfeststellungsunterlagen ergeben sich für das Amt für Straßen und Verkehrstechnik nach Durchsicht der Planunterlagen
und Abwägung mit den aktuellen städtischen Projekten aus der Verkehrsplanung, der Verkehrsentwicklung, der Verkehrssicherheit noch die folgenden Hinweise, Forderungen und
Anregungen.
Verkehrsführung und Verkehrsplanung
Damit keine Durchgangsverkehre zu dem und von dem Vollanschluss Frechen-Nord durch
die Stadtteile Weiden, Lövenich und Junkersdorf entstehen, muss die Errichtung einer Busschleuse auf dem Frechener Weg in der Planung Berücksichtigung finden. Diese wurde von
der Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) in der Sitzung am 28.02.2011 beschlossenen. Die
Sperrung des Frechener Weges auf Kölner Stadtgebiet mittels Busschleuse ist dringend erforderlich. Die Verkehrsverlagerungen durch die Busschleuse im Frechener Weg betrifft insbesondere das höhere Verkehrsaufkommen im Knotenpunkt Aachener Straße / Bonnstraße
und muss im Verkehrsgutachten für den Vollanschluss mit betrachtet werden.
In der Örtlichkeit ist zudem zu beobachten, dass viele Fahrzeuge verbotswidrig vom Frechener Weg direkt auf die Auffahrt Richtung Aachen fahren.
Auf Seite 24, Punkt L 183/nördliche Rampe/Frechener Weg ist im zweiten Spiegelstrich ausgeführt, dass der „verbleibende Linksabbieger“ in den Frechener Weg nur noch dem Busverkehr vorbehalten ist. Die Buslinie 145 der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) fährt von
Süden kommend in den Frechener Weg ein. Der Linksabbieger ist nur in Verbindung mit der
Busschleuse für die Erschließung der Gewerbebetriebe und des Wohnhauses nördlich des
Frechener Weges erforderlich. Somit könnte die Länge der Linksabbiegespur reduziert werden. Im letzten Spiegelstrich wird ausgeführt, „Im Anschlussast des Frechener Weges (K 6)
entfällt ebenfalls die Geradeausspur“. Eine Geradeausspur ist heute nicht vorhanden.
Die Verkehrsmengen auf der L 183 von der L 361 bis zur nördlichen Rampe der AS FrechenNord wächst von 29.229 (Kfz/24h/Prognose 2025) auf 40.000 (Kfz/24h/Prognose 2030). Der
Ausbau der Kreuzung L 361 / L 183 im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit ist daher zu überprüfen.
Radverkehrsanlagen und Radwegnetz
Die vorliegende Planung sieht im Ausbauabschnitt der L 183 zwischen der K 6 und der L 361
auf der westlichen Straßenseite einen 2,50 m breiten gemeinsamen Rad- und Gehweg vor.
Dieser Planungsschritt entspricht so nicht den bisherigen Abstimmungen. Im Rahmen des
Landeswettbewerbes „Radschnellwege NRW“ wurde ein Konzept „Radschnellweg Rheinland“ erarbeitet, das am 06.02.2013 von der Bürgermeisterkonferenz beschlossen wurde.
Dieses Konzept sieht für die L 183 eine Radschnellwegverbindung vor. Aus diesem Grund
muss die Planung einer Radschnellwegverbindung vorgesehen werden. Hierbei sind die
Vorgaben der Kriterien für Radschnellwege NRW bzw. die Empfehlungen des Arbeitspapiers
„Einsatz und Gestaltung von Radschnellwegen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV) entsprechend zu berücksichtigen. Hieraus leitet sich eine Breite von
≥4,0 m für den Zweirichtungsradweg sowie 2,0 m für den Gehweg zuzüglich eines Trennstreifens ab.
Ansprechpartner für Belange des Radverkehrswesens im Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr Möllers (Telefon: 0221-221-22851; E-Mail:
juergen.moellers@stadt-koeln.de).
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Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit und Baustellenabwicklung
Aufgrund der Lage, des Umfangs und der Bedeutsamkeit der Maßnahme ist bereits im Zuge
der Ausführungsplanung die Baustelleneinrichtung und Baustellenabwicklung mit dem Amt
für Straßen und Verkehrstechnik abzustimmen.
Die Baustellenbeschickung sollte über die A 4 erfolgen, um das Straßennetz Aachener Straße und Bonnstraße nicht unnötig zu belasten.
Bei einem Eingriff ins öffentliche Straßenland ist die Maßnahme mindestens drei Wochen vor
Baubeginn anzuzeigen, gegebenenfalls ist gemeinsam mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: strassen-verkehrstechnik@stadtkoeln.de) ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen.
Die Genehmigung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt über einen Verkehrszeichenplan,
der rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Wochen vor Baubeginn einzureichen ist. Ansprechpartner für StVO-Anordnungen, Baustellengenehmigungen und Ordnungsangelegenheiten im Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr
Kemp (Telefon: 0221-221-27830; E-Mail: stefan.kemp@stadt-koeln.de).
Stadtplanung
Aus Sicht des Stadtplanungsamtes bedarf es mit Blick auf den Querschnitt der L 183, hier
konkret bezogen auf die geplante Radwegbreite einer Änderung. Die Breite eines nur einseitig angelegten Zweirichtungsradweges von 2,50 m ist nicht ausreichend.
Zur Stärkung des Umweltverbundes ist der Radverkehr zu fördern. Zielvereinbarungen hierzu finden sich im Luftreinhalteplan und im Lärmaktionsplan der Stadt Köln. Entlang der L 183
ist ein Radschnellweg geplant, dessen Breite entsprechend den Regelwerken umzusetzen
ist.
Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Hüser
(Telefon 0221-221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de).
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
In dem beigefügten Erläuterungsbericht wird unter Kapitel 4.8 und 6.1 „Lärmschutzanlagen“
bzw. „Lärmschutzmaßnahmen“ vermerkt, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen
sind.
Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau lehnt vorsorglich den Bau und die Unterhaltung von Schallschutzwänden sowie deren Übernahme ab. Gleichwohl ist das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: bruecken-tunnelstadtbahnbau@stadt-koeln.de) bei der Genehmigung dieser Schallschutzwände zu beteiligen.
Brandschutz
Seitens der Berufsfeuerwehr Köln wird in brandschutztechnischer Hinsicht auf Folgendes
hingewiesen: Sofern während der geplanten Baumaßnahme die Befahrbarkeit des öffentlichen Straßenlandes der Stadt Köln, auch kurzzeitig, für die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Köln nicht vollständig sichergestellt werden kann, ist dies frühzeitig der Berufsfeuerwehr Köln, Abteilung Einsatzplanung, Scheibenstraße 13, 50737 Köln sowohl fernmündlich
als auch schriftlich anzuzeigen bzw. mitzuteilen. Ansprechpartner ist Herr Peters (Telefon:
0221-9748-1100; E-Mail: frank.peters@stadt-koeln.de).
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Archäologische Bodendenkmalpflege / Bodendenkmalschutz
Auf dem Gebiet der Stadt Köln nimmt das Römisch-Germanische Museum die Belange von
Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz hoheitlich wahr. Im Erläuterungsbericht wird
unter 5.4 ausschließlich auf die fachliche Einschätzung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) - hinsichtlich der Belange von Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz Bezug genommen. Die Zuständigkeit
des LVR-ABR bezieht sich jedoch lediglich auf jene von den Planungen betroffenen Flächen,
die außerhalb des Gebietes der Stadt Köln liegen. Die im Rahmen der Vorplanung innerhalb
der gesamtstädtischen Stellungnahme der Stadt Köln abgegebene fachliche Einschätzung
des Römisch-Germanischen Museums / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz hinsichtlich der Betroffenheit des Gebietes der Stadt Köln wurde im Verfahren bislang nicht berücksichtigt.
Die fruchtbaren Lössböden im Plangebiet bieten ideale Voraussetzungen für eine Besiedlung
mit wirtschaftlicher Ausrichtung auf die Landwirtschaft. In vorgeschichtlicher, römischer und
mittelalterlicher Zeit wurden diese Lagen bevorzugt als Siedlungsstandorte genutzt. Entsprechende archäologischer Fundplätze sind aus der Umgebung des Untersuchungsraumes bekannt. Die ältesten Siedlungsnachweise stammen aus der Jungsteinzeit (etwa 5.500 vor
Christus), dem Beginn der ackerbäuerlichen Wirtschaftsweise in der Region.
Auf den von der Planung betroffenen Flächen auf dem Gebiet der Stadt Köln sind somit archäologische Bodendenkmäler und Fundstellen zu erwarten. Archäologische Untersuchungen oder Vorermittlungen haben in den entsprechenden Flächen nördlich der A 4 jedoch
bislang nicht stattgefunden. Das Römisch-Germanische Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz hat daher im Rahmen der Beteiligung darauf hingewiesen, dass eine gründliche Bestandsaufnahme des archäologischen Kulturgutes auf
dem Gebiet der Stadt Köln erforderlich ist, um dessen Schutzwürdigkeit im Sinne von
§ 2 Abs. 1 und 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) zu bewerten. Diese durch eine archäologische Fachfirma durchzuführende Maßnahme sollte Aussagen zu den Umweltfolgen der
Planung ermöglichen und ist Voraussetzung für eine Einschätzung und Konkretisierung des
gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen archäologischen Untersuchungsbedarfes, der
durch das geplante Bauvorhaben ausgelöst wird. In den von der Baumaßnahme betroffenen
Flächen sind im Rahmen der archäologischen Voruntersuchung unter der Fachaufsicht des
Römisch-Germanischen Museums / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz der Stadt Köln Oberflächenbegehungen mit Einzelfundeinmessungen, eine bodenkundliche Sachverhaltsermittlung mittels Bohrungen sowie die Anlage von Suchschnitten
in ausgewählten Teilflächen erforderlich. Die Kosten der archäologischen Maßnahmen sind
vom Träger der Straßenbaulast zu tragen.
Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege
und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln ist Herr Wagner (Telefon: 0221-22124585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de).
Landschaftspflege und Grünflächen
Der Anschluss der geplanten Lärmschutzanlage entlang der A 4 an den vorhandenen Lärmschutzwall westlich des Autobahnkreuzes (AK) Köln-West beansprucht den geschützten
Landschaftsbestandteil (LB) 3.13 „Nördliche Böschung des Lärmschutzwalles nordwestlich
des Autobahnkreuzes Köln-West“. Im vorgelegten Landschaftspflegerischen Begleitplan
(RE-Unterlage 19.1.1) und im Erläuterungsbericht vom 05.10.2016 wird diese Inanspruchnahme leider nicht genauer spezifiziert (in den genannten Unterlagen heißt es hierzu ledig-
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lich „kleinräumig“), so dass Art und vor allem flächenmäßiger Umfang des Eingriffs im Unklaren bleiben. Seitens des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wird darauf hingewiesen, dass Beeinträchtigungen, die mit dem Anschluss der geplanten Lärmschutzanlage
an den bestehenden Lärmschutzwall verbunden sind, so gering wie möglich zu halten und
durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen sind.
Ansprechpartnerin im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2,
50679 Köln ist Frau Weber (Telefon: 0221-221-26188; E-Mail: frauke.weber@stadtkoeln.de).
Landschafts- und Artenschutz
Landschaftsschutz
Bei der Baumaßnahme ist in Teilbereichen das Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer
Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ auf dem Gebiet der
Stadt Köln betroffen. An das Ausbauende bei Bau-km 62+210 östlich angrenzend liegt der
geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.13 „Nördliche Böschung des Lärmschutzwalles
nordwestlich des Autobahnkreuzes Köln-West“.
Insbesondere die temporären, baubedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
sind im Sinne der Eingriffsvermeidung auf ein Minimum zu reduzieren. Der autobahnbegleitende Gehölzstreifen nördlich der A 4 ist außerhalb der Vogelbrutzeit zu entfernen und nach
Abschluss der Arbeiten als Böschungsbepflanzung wieder herzustellen, da er die optische
Einbindung in das Landschaftsbild fördert.
Da es sich bei der geplanten Lärmschutzmaßnahme (Wall-Wand-Kombination) um die Nachrüstung an einer bestehenden Straße handelt, ist die Eingriffs- und Ausgleichsregelung vollumfänglich zu beachten. Gemäß §§ 14-17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) stellen
Lärmschutzmaßnahmen an neu gebauten Straßen oder Schienen keinen Eingriff dar.
Die im Landschaftsplan der Stadt Köln dargestellten Maßnahmen, besonders die Nr. 3.2-24,
3.2-26 und 3.2-28 sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und möglichst zeitnah
zur Ausbaumaßnahme umzusetzen. Sie betreffen die Randbereiche der Grünverbindung
Junkersdorf-Weiden, die als Erholungsfläche eine wichtige Funktion hat.
Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, das dem Naturschutzbeirat in einer ordentlichen Sitzung vorzustellen ist, da er bei wesentlichen Entscheidungen der Behörde gemäß
§ 70 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) anzuhören ist. Die nächste erreichbare Sitzung findet am
12.06.2017 statt. Zur fristgerechten Anfertigung der Vorlage wird der Vorhabenträger um
Rückmeldung bis zum 17.05.2017 gebeten.
Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Boshalt (Telefon 0221-221-24142; E-Mail:
bassila.boshalt@stadt-koeln.de).
Artenschutz
Die in der vorliegenden Artenschutzprüfung dargelegten Schlussfolgerungen sind schlüssig
und nachvollziehbar. Die unter Punkt 3.3 aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung bzw.
zum Ausgleich für die betroffenen Arten werden aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes (Untere Naturschutzbehörde) befürwortet. Aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, soweit die aufgeführten Maßnahmen eingehalten werden.
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Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Boshalt (Telefon 0221-221-24142; E-Mail:
bassila.boshalt@stadt-koeln.de).
Boden- und Grundwasserschutz
Im städtischen Altlastenkataster liegen keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Bereich der Baumaßnahme (gemäß Übersichtskarte „L 183 Ausbau zwischen K 6 und L 361“,
IGP, Euskirchen, 05.10.2016) vor.
Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind zu beachten.
Sollte im Rahmen der Bauarbeiten optisch oder geruchlich verunreinigtes Bodenmaterial
angetroffen werden, so ist der Bauherr verpflichtet, dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt
einen Gutachter zu benennen, der die notwendigen Untersuchungen durchführt und die Risiken beurteilt.
Ansprechpartner für die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes im Umwelt- und
Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln sind Herr Gerhold (Telefon 0221221-23737; E-Mail: karl-michael.gerhold@stadt-koeln.de) und Frau Hoppe (Telefon 0221221-24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de).
Verkehrslärm
Die Prüfung nach der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutz-gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) zum Thema
Verkehrslärm fällt in die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde.
Ich bitte hierbei jedoch unbedingt zu berücksichtigen, dass insbesondere für die vorhandene
Wohnbebauung im Bereich Köln-Weiden eine Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte gesichert wird.
Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsausschuss
die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren
übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwahrend abgegebene Stellungnahme
steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk Lindenthal sowie des Verkehrsausschusses mit der Angelegenheit befassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Cornelia Müller