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Anlage 9 - Stellungnahme.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 9 - Stellungnahme.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
14.06.17, 03:42
Aktualisiert
24.01.18, 05:09

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Inhalt der Datei

Bauverwaltungsamt 62 Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639 E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 z. Hd. Herrn Jochheim Zeughausstraße 2-10 50667 Köln KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Az. 25.3.3.3-1/16 62/621/2-62.10.02 18.04.2017 Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der L 183 zwischen K 6 und L 361 mit Vollausbau AS Frechen-Nord und Verflechtungsstreifen A 4 von Bau-km 0+051.000 bis Bau-km 1+700.554 sowie landschaftspflegerische Maßnahmen in den Gemeinden Frechen, Köln, Bergheim und Kerpen Sehr geehrter Herr Jochheim, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 01.03.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Stadt Köln begrüßt Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur. Bei Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Belange bestehen gegen das hier zur Rede stehende Vorhaben keine Bedenken. Hierbei weise ich besonders auf die in den Punkten Straßen und Verkehr sowie Stadtplanung genannten Anforderungen hinsichtlich einer leistungsfähigen Radverkehrsführung an der L 183 hin. Die vorgesehene einseitige Anlage eines 2,50 m breiten Geh- und Radweges ist bei weitem nicht ausreichend. Erforderlich ist mindestens ein Radweg mit 2,00 m Breite je Fahrtrichtung (insgesamt ≥4,00 m) zuzüglich eines Gehwegbereiches. Straßen und Verkehr Seitens des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik wird ein zeitnaher Ausbau für die Erweiterung der Teilanschlussstelle Frechen als Vollanschluss, einschließlich der Verflechtungsstreifen auf der A 4 vom Autobahnkreuz (AK) Köln-West und der vierstreifige Ausbau der L 183 sehr begrüßt. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik begleitet die Maßnahme „Vollausbau der AS Frechen“ des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Niederlassung VilleEifel in Abstimmung mit der Nachbargemeinde Frechen seit vielen Jahren. Entsprechend dem heutigen Teilanschluss mit den Fahrbeziehungen der Zu- und Abfahrt von und nach Aachen sind für den geplanten Vollanschluss die Zu- und Abfahrt nach Köln planerisch nach Westen ausgerichtet. Der sogenannte Manövrierstreifen auf der A 4 (Aufweitung von drei auf vier Fahrspuren) dient als Ein- und Ausfädelspur zum AK Köln-West. Gleichzeitig beinhaltet die Planfeststellungsunterlage den vierstreifigen Ausbau der L 183 zwischen der K 6 und der L 361. Die Maßnahme liegt fast ausschließlich auf dem Gebiet der /2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 2 Stadt Frechen. Bezug nehmend auf die nun eingereichten Planfeststellungsunterlagen ergeben sich für das Amt für Straßen und Verkehrstechnik nach Durchsicht der Planunterlagen und Abwägung mit den aktuellen städtischen Projekten aus der Verkehrsplanung, der Verkehrsentwicklung, der Verkehrssicherheit noch die folgenden Hinweise, Forderungen und Anregungen. Verkehrsführung und Verkehrsplanung Damit keine Durchgangsverkehre zu dem und von dem Vollanschluss Frechen-Nord durch die Stadtteile Weiden, Lövenich und Junkersdorf entstehen, muss die Errichtung einer Busschleuse auf dem Frechener Weg in der Planung Berücksichtigung finden. Diese wurde von der Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) in der Sitzung am 28.02.2011 beschlossenen. Die Sperrung des Frechener Weges auf Kölner Stadtgebiet mittels Busschleuse ist dringend erforderlich. Die Verkehrsverlagerungen durch die Busschleuse im Frechener Weg betrifft insbesondere das höhere Verkehrsaufkommen im Knotenpunkt Aachener Straße / Bonnstraße und muss im Verkehrsgutachten für den Vollanschluss mit betrachtet werden. In der Örtlichkeit ist zudem zu beobachten, dass viele Fahrzeuge verbotswidrig vom Frechener Weg direkt auf die Auffahrt Richtung Aachen fahren. Auf Seite 24, Punkt L 183/nördliche Rampe/Frechener Weg ist im zweiten Spiegelstrich ausgeführt, dass der „verbleibende Linksabbieger“ in den Frechener Weg nur noch dem Busverkehr vorbehalten ist. Die Buslinie 145 der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) fährt von Süden kommend in den Frechener Weg ein. Der Linksabbieger ist nur in Verbindung mit der Busschleuse für die Erschließung der Gewerbebetriebe und des Wohnhauses nördlich des Frechener Weges erforderlich. Somit könnte die Länge der Linksabbiegespur reduziert werden. Im letzten Spiegelstrich wird ausgeführt, „Im Anschlussast des Frechener Weges (K 6) entfällt ebenfalls die Geradeausspur“. Eine Geradeausspur ist heute nicht vorhanden. Die Verkehrsmengen auf der L 183 von der L 361 bis zur nördlichen Rampe der AS FrechenNord wächst von 29.229 (Kfz/24h/Prognose 2025) auf 40.000 (Kfz/24h/Prognose 2030). Der Ausbau der Kreuzung L 361 / L 183 im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit ist daher zu überprüfen. Radverkehrsanlagen und Radwegnetz Die vorliegende Planung sieht im Ausbauabschnitt der L 183 zwischen der K 6 und der L 361 auf der westlichen Straßenseite einen 2,50 m breiten gemeinsamen Rad- und Gehweg vor. Dieser Planungsschritt entspricht so nicht den bisherigen Abstimmungen. Im Rahmen des Landeswettbewerbes „Radschnellwege NRW“ wurde ein Konzept „Radschnellweg Rheinland“ erarbeitet, das am 06.02.2013 von der Bürgermeisterkonferenz beschlossen wurde. Dieses Konzept sieht für die L 183 eine Radschnellwegverbindung vor. Aus diesem Grund muss die Planung einer Radschnellwegverbindung vorgesehen werden. Hierbei sind die Vorgaben der Kriterien für Radschnellwege NRW bzw. die Empfehlungen des Arbeitspapiers „Einsatz und Gestaltung von Radschnellwegen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entsprechend zu berücksichtigen. Hieraus leitet sich eine Breite von ≥4,0 m für den Zweirichtungsradweg sowie 2,0 m für den Gehweg zuzüglich eines Trennstreifens ab. Ansprechpartner für Belange des Radverkehrswesens im Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr Möllers (Telefon: 0221-221-22851; E-Mail: juergen.moellers@stadt-koeln.de). /3 Seite 3 Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit und Baustellenabwicklung Aufgrund der Lage, des Umfangs und der Bedeutsamkeit der Maßnahme ist bereits im Zuge der Ausführungsplanung die Baustelleneinrichtung und Baustellenabwicklung mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik abzustimmen. Die Baustellenbeschickung sollte über die A 4 erfolgen, um das Straßennetz Aachener Straße und Bonnstraße nicht unnötig zu belasten. Bei einem Eingriff ins öffentliche Straßenland ist die Maßnahme mindestens drei Wochen vor Baubeginn anzuzeigen, gegebenenfalls ist gemeinsam mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: strassen-verkehrstechnik@stadtkoeln.de) ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Die Genehmigung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt über einen Verkehrszeichenplan, der rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Wochen vor Baubeginn einzureichen ist. Ansprechpartner für StVO-Anordnungen, Baustellengenehmigungen und Ordnungsangelegenheiten im Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr Kemp (Telefon: 0221-221-27830; E-Mail: stefan.kemp@stadt-koeln.de). Stadtplanung Aus Sicht des Stadtplanungsamtes bedarf es mit Blick auf den Querschnitt der L 183, hier konkret bezogen auf die geplante Radwegbreite einer Änderung. Die Breite eines nur einseitig angelegten Zweirichtungsradweges von 2,50 m ist nicht ausreichend. Zur Stärkung des Umweltverbundes ist der Radverkehr zu fördern. Zielvereinbarungen hierzu finden sich im Luftreinhalteplan und im Lärmaktionsplan der Stadt Köln. Entlang der L 183 ist ein Radschnellweg geplant, dessen Breite entsprechend den Regelwerken umzusetzen ist. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Hüser (Telefon 0221-221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de). Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau In dem beigefügten Erläuterungsbericht wird unter Kapitel 4.8 und 6.1 „Lärmschutzanlagen“ bzw. „Lärmschutzmaßnahmen“ vermerkt, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau lehnt vorsorglich den Bau und die Unterhaltung von Schallschutzwänden sowie deren Übernahme ab. Gleichwohl ist das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: bruecken-tunnelstadtbahnbau@stadt-koeln.de) bei der Genehmigung dieser Schallschutzwände zu beteiligen. Brandschutz Seitens der Berufsfeuerwehr Köln wird in brandschutztechnischer Hinsicht auf Folgendes hingewiesen: Sofern während der geplanten Baumaßnahme die Befahrbarkeit des öffentlichen Straßenlandes der Stadt Köln, auch kurzzeitig, für die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Köln nicht vollständig sichergestellt werden kann, ist dies frühzeitig der Berufsfeuerwehr Köln, Abteilung Einsatzplanung, Scheibenstraße 13, 50737 Köln sowohl fernmündlich als auch schriftlich anzuzeigen bzw. mitzuteilen. Ansprechpartner ist Herr Peters (Telefon: 0221-9748-1100; E-Mail: frank.peters@stadt-koeln.de). /4 Seite 4 Archäologische Bodendenkmalpflege / Bodendenkmalschutz Auf dem Gebiet der Stadt Köln nimmt das Römisch-Germanische Museum die Belange von Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz hoheitlich wahr. Im Erläuterungsbericht wird unter 5.4 ausschließlich auf die fachliche Einschätzung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) - hinsichtlich der Belange von Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz Bezug genommen. Die Zuständigkeit des LVR-ABR bezieht sich jedoch lediglich auf jene von den Planungen betroffenen Flächen, die außerhalb des Gebietes der Stadt Köln liegen. Die im Rahmen der Vorplanung innerhalb der gesamtstädtischen Stellungnahme der Stadt Köln abgegebene fachliche Einschätzung des Römisch-Germanischen Museums / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz hinsichtlich der Betroffenheit des Gebietes der Stadt Köln wurde im Verfahren bislang nicht berücksichtigt. Die fruchtbaren Lössböden im Plangebiet bieten ideale Voraussetzungen für eine Besiedlung mit wirtschaftlicher Ausrichtung auf die Landwirtschaft. In vorgeschichtlicher, römischer und mittelalterlicher Zeit wurden diese Lagen bevorzugt als Siedlungsstandorte genutzt. Entsprechende archäologischer Fundplätze sind aus der Umgebung des Untersuchungsraumes bekannt. Die ältesten Siedlungsnachweise stammen aus der Jungsteinzeit (etwa 5.500 vor Christus), dem Beginn der ackerbäuerlichen Wirtschaftsweise in der Region. Auf den von der Planung betroffenen Flächen auf dem Gebiet der Stadt Köln sind somit archäologische Bodendenkmäler und Fundstellen zu erwarten. Archäologische Untersuchungen oder Vorermittlungen haben in den entsprechenden Flächen nördlich der A 4 jedoch bislang nicht stattgefunden. Das Römisch-Germanische Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz hat daher im Rahmen der Beteiligung darauf hingewiesen, dass eine gründliche Bestandsaufnahme des archäologischen Kulturgutes auf dem Gebiet der Stadt Köln erforderlich ist, um dessen Schutzwürdigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 und 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) zu bewerten. Diese durch eine archäologische Fachfirma durchzuführende Maßnahme sollte Aussagen zu den Umweltfolgen der Planung ermöglichen und ist Voraussetzung für eine Einschätzung und Konkretisierung des gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen archäologischen Untersuchungsbedarfes, der durch das geplante Bauvorhaben ausgelöst wird. In den von der Baumaßnahme betroffenen Flächen sind im Rahmen der archäologischen Voruntersuchung unter der Fachaufsicht des Römisch-Germanischen Museums / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz der Stadt Köln Oberflächenbegehungen mit Einzelfundeinmessungen, eine bodenkundliche Sachverhaltsermittlung mittels Bohrungen sowie die Anlage von Suchschnitten in ausgewählten Teilflächen erforderlich. Die Kosten der archäologischen Maßnahmen sind vom Träger der Straßenbaulast zu tragen. Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln ist Herr Wagner (Telefon: 0221-22124585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de). Landschaftspflege und Grünflächen Der Anschluss der geplanten Lärmschutzanlage entlang der A 4 an den vorhandenen Lärmschutzwall westlich des Autobahnkreuzes (AK) Köln-West beansprucht den geschützten Landschaftsbestandteil (LB) 3.13 „Nördliche Böschung des Lärmschutzwalles nordwestlich des Autobahnkreuzes Köln-West“. Im vorgelegten Landschaftspflegerischen Begleitplan (RE-Unterlage 19.1.1) und im Erläuterungsbericht vom 05.10.2016 wird diese Inanspruchnahme leider nicht genauer spezifiziert (in den genannten Unterlagen heißt es hierzu ledig- /5 Seite 5 lich „kleinräumig“), so dass Art und vor allem flächenmäßiger Umfang des Eingriffs im Unklaren bleiben. Seitens des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wird darauf hingewiesen, dass Beeinträchtigungen, die mit dem Anschluss der geplanten Lärmschutzanlage an den bestehenden Lärmschutzwall verbunden sind, so gering wie möglich zu halten und durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen sind. Ansprechpartnerin im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Frau Weber (Telefon: 0221-221-26188; E-Mail: frauke.weber@stadtkoeln.de). Landschafts- und Artenschutz Landschaftsschutz Bei der Baumaßnahme ist in Teilbereichen das Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ auf dem Gebiet der Stadt Köln betroffen. An das Ausbauende bei Bau-km 62+210 östlich angrenzend liegt der geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.13 „Nördliche Böschung des Lärmschutzwalles nordwestlich des Autobahnkreuzes Köln-West“. Insbesondere die temporären, baubedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind im Sinne der Eingriffsvermeidung auf ein Minimum zu reduzieren. Der autobahnbegleitende Gehölzstreifen nördlich der A 4 ist außerhalb der Vogelbrutzeit zu entfernen und nach Abschluss der Arbeiten als Böschungsbepflanzung wieder herzustellen, da er die optische Einbindung in das Landschaftsbild fördert. Da es sich bei der geplanten Lärmschutzmaßnahme (Wall-Wand-Kombination) um die Nachrüstung an einer bestehenden Straße handelt, ist die Eingriffs- und Ausgleichsregelung vollumfänglich zu beachten. Gemäß §§ 14-17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) stellen Lärmschutzmaßnahmen an neu gebauten Straßen oder Schienen keinen Eingriff dar. Die im Landschaftsplan der Stadt Köln dargestellten Maßnahmen, besonders die Nr. 3.2-24, 3.2-26 und 3.2-28 sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und möglichst zeitnah zur Ausbaumaßnahme umzusetzen. Sie betreffen die Randbereiche der Grünverbindung Junkersdorf-Weiden, die als Erholungsfläche eine wichtige Funktion hat. Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, das dem Naturschutzbeirat in einer ordentlichen Sitzung vorzustellen ist, da er bei wesentlichen Entscheidungen der Behörde gemäß § 70 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) anzuhören ist. Die nächste erreichbare Sitzung findet am 12.06.2017 statt. Zur fristgerechten Anfertigung der Vorlage wird der Vorhabenträger um Rückmeldung bis zum 17.05.2017 gebeten. Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Boshalt (Telefon 0221-221-24142; E-Mail: bassila.boshalt@stadt-koeln.de). Artenschutz Die in der vorliegenden Artenschutzprüfung dargelegten Schlussfolgerungen sind schlüssig und nachvollziehbar. Die unter Punkt 3.3 aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich für die betroffenen Arten werden aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes (Untere Naturschutzbehörde) befürwortet. Aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, soweit die aufgeführten Maßnahmen eingehalten werden. /6 Seite 6 Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Boshalt (Telefon 0221-221-24142; E-Mail: bassila.boshalt@stadt-koeln.de). Boden- und Grundwasserschutz Im städtischen Altlastenkataster liegen keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Bereich der Baumaßnahme (gemäß Übersichtskarte „L 183 Ausbau zwischen K 6 und L 361“, IGP, Euskirchen, 05.10.2016) vor. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind zu beachten. Sollte im Rahmen der Bauarbeiten optisch oder geruchlich verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, so ist der Bauherr verpflichtet, dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt einen Gutachter zu benennen, der die notwendigen Untersuchungen durchführt und die Risiken beurteilt. Ansprechpartner für die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln sind Herr Gerhold (Telefon 0221221-23737; E-Mail: karl-michael.gerhold@stadt-koeln.de) und Frau Hoppe (Telefon 0221221-24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de). Verkehrslärm Die Prüfung nach der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutz-gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) zum Thema Verkehrslärm fällt in die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde. Ich bitte hierbei jedoch unbedingt zu berücksichtigen, dass insbesondere für die vorhandene Wohnbebauung im Bereich Köln-Weiden eine Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte gesichert wird. Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwahrend abgegebene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk Lindenthal sowie des Verkehrsausschusses mit der Angelegenheit befassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Cornelia Müller