Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
15.06.17, 03:52
Aktualisiert
24.01.18, 05:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
1646/2017
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
VIII/66
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung.
Betreff
Anbindung weiterer Stadtteile an den ÖPNV-Nachtverkehr am Wochenende
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
29.06.2017
Begründung für die Dringlichkeit:
Aufgrund eines im Vorfeld nicht absehbaren, erhöhten und dezernatsübergreifenden Abstimmungserfordernisses hat sich die Mitzeichnung der Beschlussvorlage dergestalt verzögert, dass die ursprüngliche Beratungsfolge, nach der alle einzubeziehenden Bezirksvertretungen in ihren regulären Sitzungen vor der Verkehrsausschusssitzung am 26.06.2017 gehört worden wären, nicht mehr eingehalten
werden konnte. Zugleich ist ein Beschluss des Verkehrsausschusses vor der Sommerpause zwingend erforderlich, sollen die in der Vorlage beschriebenen Änderungen in der ÖPNV-Bedienung, wie
geplant, zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umgesetzt werden.
Beschluss:
Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB AG die Ausweitung des Nachtverkehrs an Wochenenden gemäß dem Konzept der Verwaltung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umzusetzen.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der Ausweitung
des Nachtverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom
15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots.
Alternative:
Der Verkehrsausschuss spricht sich gegen die Ausweitung des Nachtverkehrs aus
Datum
Abstimmungsergebnis
Unterschrift
Unterschrift
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
€
Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Nein
Ja
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
%
s. Begründung
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
ab Haushaltsjahr:
a) Erträge
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
€
Einsparungen:
€
ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
Beginn, Dauer
Begründung:
Sachstand
Der Abend- und Nachtverkehr wurde in zwei Stufen gemäß dem Beschluss des Rates vom 26. Mai
2011 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 und 2012 ausgeweitet. Bei beiden Angebotsausweitungen lag der Fokus darauf, bereits bediente Strecken nachfragegerecht zu verdichten, um vor allem
die Attraktivität des bestehenden Nachtnetzes zu erhöhen.
Auf dieser Grundlage wurde bei dem Konzept für eine Fortentwicklung des Nachtverkehres der Fokus
darauf gesetzt, das Angebot nunmehr in der Fläche auszuweiten und mehr Bürgern den Zugang zum
Nachtangebot der KVB zu ermöglichen. Dabei geht es vorrangig um die Stadtteile, die heute nur
durch Busverkehre erschlossen sind.
Konzeptentwicklung
Zentraler Aspekt bei der Auswahl neuer Strecken, die in den Nachtverkehr eingebunden werden sollen, war die Festlegung objektiver Abgrenzungskriterien. Hier wurde wie folgt vorgegangen:
Zunächst einmal wurden die Erschließungsradien des im Nahverkehrsplan festgelegten Außenbereichs um 200 Meter erweitert und auf alle Haltestellen im Stadtgebiet angewendet. Damit ergaben
sich im Rahmen dieser Bewertung für die einzelnen Verkehrsarten folgende Erschließungsradien:
SPNV:
1000 m
Stadtbahn: 800 m
Bus:
600 m
Diese Erschließungsradien wurden um die Haltestellen aller Strecken gelegt, die im Nachtverkehr am
Wochenende bedient werden. Anschließend wurde berechnet, wie viele Bürgerinnen und Bürger
nachts nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen sind.
3
Sofern die Anzahl der Nichterschlossenen eines Stadtteils bzw. Streckenabschnittes eine Zahl von
rund 5.000 Bürgerinnen und Bürgern erreicht bzw. übersteigt, wurde für das Erweiterungskonzept des
Nachtverkehres eine Andienungsnotwendigkeit attestiert. Dabei liegt der Fokus auf den erfahrungsgemäß fast ausschließlich nachgefragten stadtauswärts gerichteten Fahrtbeziehungen. D.h. die Kunden fahren nachts aus der Innenstadt zurück nach Hause. Dort, wo ohne nennenswerten zusätzlichen
Aufwand auch die Gegenrichtung herstellbar ist, wurde dieses im Konzept ebenfalls mit vorgesehen.
Dies ist jedoch die Ausnahme.
Konzept
Das nachfolgend dargestellte Linienkonzept ist das Ergebnis der oben beschriebenen Herangehensweise. Dabei werden überwiegend bestehende Linienabschnitte bedient. In zwei Fällen entstehen
durch die Bildung neuer Rundkurse auch ganz neue Linien. Alle nachfolgenden Linien bzw. Linienabschnitte des Konzeptes sollen in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag sowie in den Nächten vor Feiertagen in einem 60-Minuten-Takt bedient werden. Nach dem heutigen Betriebsschluss auf den jeweiligen Linien werden meist 3 Fahrten zusätzlich im Stundentakt eingefügt.
Das Konzept sieht im Detail die folgenden Angebotserweiterungen vor:
Stadtbahn
- Linie 12:
Als einzige Stadtbahnmaßnahme dieses Konzeptes ist die Linie 12 betroffen, die heute im Nachtverkehr bis Niehl verkehrt. Um zukünftig auch Merkenich an den durchgängigen Nachtverkehr anzubinden, wird die Linie 12 in einem 60-Minuten-Takt nach Merkenich verlängert.
Bus
- Angebot im linksrheinischen Norden:
Im linksrheinischen Kölner Norden werden die Stadtteile durch eine neue Linie angebunden, die
einen Rundkurs im 60-Minuten-Takt befährt. Nach Anschluss von der Stadtbahnlinie 15 führt der
Weg dieser Linie von Chorweiler über Lindweiler, Pesch, Esch/Auweiler, Roggendorf/Thenhoven,
Worringen und Fühlingen wieder zurück nach Chorweiler. Für diesen Rundkurs wird eine eigene
Liniennummer eingerichtet.
Die hier vorgesehene Nachtbuslinie wurde so konzipiert, dass sie sich mit einem erweiterten SBahn-Nachtverkehrsangebot im Zuge der S 11 im linksrheinischen Norden, für das sich Stadtverwaltung und KVB AG einsetzen, sinnvoll ergänzen würde (siehe unten: „Nachtverkehrsangebot auf
der S-Bahnlinie S11“).
4
Abbildung 1: Ausweitung des Nachtverkehrs im linksrheinischen Norden
- Angebot im linksrheinischen Westen:
Die südlichen Teile von Junkersdorf und Weiden sowie Widdersdorf werden mit Teilen der Linien
143 und 149 im Nachtverkehr bedient. Das neue Angebot startet in Junkersdorf und wird auf dem
Linienweg der 143 bis Weiden Zentrum geführt, dort wechselt der Bus auf den Linienweg der Linie
149 und bedient im Zuge des „regulären“ Linienweges Widdersdorf in einer Schleife bis zur Haltestelle Blaugasse. Die Nachtbuslinie erhält Anschluss von der Stadtbahnlinie 1 in Junkersdorf, von
der Stadtbahnlinie 1 in Weiden sowie von der S-Bahn in Lövenich.
Abbildung 2: Ausweitung des Nachtverkehrs im linksrheinischen Westen
- Angebot im linksrheinischen Süden:
Die Buslinie 132, die bereits heute im Nachtverkehr eingesetzt wird, wurde einer aktuellen Über-
5
prüfung unterzogen. Die Untersuchung ergab erneut den Bedarf für den Einsatz dieser Linie, sodass diese weiterhin im Nachtverkehr im 60-Minuten-Takt verkehrt. In der Kostenberechnung ist
die Linie 132 nicht enthalten.
Zur nötigen Andienung der südöstlichen Teile Rodenkirchens sowie von Weiß wird die Linie 131
zwischen Bf Rodenkirchen und Bf Sürth im Zweirichtungsverkehr eingesetzt, wo Anschlüsse von
der Stadtbahnlinie 16 eingeplant werden.
Abbildung 3: Ausweitung des Nachtverkehrs im linksrheinischen Süden
- Angebot im rechtsrheinischen Süden:
Der südliche Teil von Zündorf sowie Langel, Wahnheide und Lind werden mit einer verlängerten
Linie 167 angebunden. Die Linie 167 bedient dabei zunächst wie bisher im Abendverkehr ab 21
Uhr Wahnheide und Lind im Rundkurs. Nach der letzten regulären Fahrt auf der Linie 164 werden
die Fahrten der Linie 167 verlängert und eine Bedienung im Zuge der Linie 164 bis nach Langel
durchgeführt. Mit Anschluss an die S- Bahn aus der Kölner Innenstadt startet die Linie am Bf Wahn
und befährt den Rundkurs der Linie 167 zurück bis Wahn-Kirche. Von dort aus wird die Stadtbahnhaltestelle Zündorf angesteuert. Dort erhält der Bus einen Anschluss von der Stadtbahnlinie 7, bevor die Linie 167 unter Nutzung des Linienweges der Linie 164 Langel erreicht.
Zur Andienung vor allem der Stadtteile Grengel, Urbach und Eil werden die Abendbuslinien 165,
166 auch im Nachtverkehr am Wochenende und vor Feiertagen jeweils im Stundentakt eingesetzt.
Beide Linien sind in Porz Markt an den Nachtverkehr der Stadtbahnlinie 7 angebunden.
6
Abbildung 4: Ausweitung des Nachtverkehrs im rechtsrheinischen Süden
- Angebot im rechtsrheinischen Norden:
Mit der Linie 157 werden auf dem bedienten Linienabschnitt zwischen Ostheim und Eggerbachstraße vor allem Neubrück und Merheim erschlossen und dabei mit Anschlüssen aus der
Innenstadt kommend versehen.
Im rechtsrheinischen Kölner Norden werden die Stadtteile durch eine neue Linie angebunden, die
einen Rundkurs im 60-Minuten-Takt befährt. Der Weg dieser Linie beginnt am Wiener Platz - mit
Anschluss aus der Kölner Innenstadt von der Stadtbahn – und führt über die Düsseldorfer Straße
nach Flittard. Nach einer Schleifenfahrt dort wird der S-Bahn-Haltepunkt in Stammheim angefahren, um einen Anschluss aus der Kölner Innenstadt auf den Bus zu bieten. Dieser führt danach zunächst eine Stichfahrt zur Anbindung der Bruder Klaus Siedlung bis zur Haltestelle „Neuer Mülheimer Friedhof“ durch. Im Anschluss führt der Linienweg in die nord-westlichen Siedlungsgebiete
Dünnwalds, die im Zuge des Linienweges der Linie 155 erreicht werden. Von dort aus wird auf
kürzestem Weg über die Berliner Str. der Startpunkt Wiener Platz wieder erreicht. Für diesen
Rundkurs wird eine eigene Liniennummer eingerichtet.
7
Abbildung 5: Ausweitung des Nachtverkehrs im rechtsrheinischen Norden
Nachtverkehrsangebot auf der S-Bahnlinie S11
Die S-Bahnlinie S11 bedient heute im Nachtverkehr zwar den Streckenast nach Bergisch Gladbach,
nicht aber den Ast im linksrheinischen Kölner Norden. Da die S-Bahn ein qualitativ deutlich höherwertiges Verkehrsangebot darstellt, ist eine Kompensation durch Busverkehre nicht sinnvoll. Daher setzen sich Verwaltung und die KVB beim NVR für die Schließung dieser Angebotslücke im S-Bahnnetz
ein. Das oben beschriebene erweiterte Nachtverkehrskonzept würde durch einen erweiterten Nachtverkehr auf der S-Bahnlinie S11 komplettiert.
Kosten
Die Kosten für dieses Konzept liegen nach einer groben Kalkulation bei ca. 170.000 €/Jahr. Die Aufnahme in die bestehende Betrauungsregelung erfolgt unter der für die KVB verbindlichen Maßgabe,
dass die Ausweitung des Leistungsangebotes nicht zu einer Erhöhung des im Rahmen der Wirtschaftsplanung genehmigten Unternehmensverlustes der KVB bzw. zu einer Verringerung des mit der
Stadt Köln vereinbarten Ausschüttungsvolumens der SWK GmbH führen darf. Zusätzliche Kosten für
Infrastruktur entstehen nicht.