Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beantwortung einer Anfrage (BV).pdf
Größe
121 kB
Erstellt
23.06.17, 03:45
Aktualisiert
24.01.18, 05:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
1791/2017
Dezernat, Dienststelle
I/32/324
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Datum
06.07.2017
Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk Chorweiler
Zur Sitzung der BV Chorweiler am 11.05.2017, TOP 7.2.3 hat die CDU-Fraktion die Anfrage
AN/0724/23017 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zu Geschwindigkeitsmessungen im
Stadtbezirk Chorweiler eingereicht
Die CDU-Fraktion bittet darin um Beantwortung folgender Fragen:
Auf welchen Straßenabschnitten im Stadtbezirk 6 werden nach den Erkenntnissen sowohl der städtischen als auch der polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen überdurchschnittlich oft die erlaubten
Höchstgeschwindigkeiten überschritten?
Führen diese o.a. Vorfälle nun zu häufigeren Geschwindigkeitskontrollen durch die beiden Kontrollbehörden auf „Raser-Strecken“?
Werden dort Aufzeichnungsmaßnahmen durch entsprechende Geräte, die zumindest die Polizei besitzt, erfolgen?
Ergänzend hierzu hat Bezirksvertreter Herr Günter Kerpen (CDU) in der Sitzung noch folgende
Fragen gestellt:
Ist es richtig, dass es Geräte gibt mit denen man Messungen auch über einen längeren Zeitraum ohne Personaleinsatz durchführen kann, welche erkennen, welche Fahrzeugarten zu welchen Zeiten
und mit welchen Geschwindigkeiten und welchen Abständen dort fahren?
Diese Messungen sollen dann nur zu statistischen Auswertungen genutzt werden, um ggf. weitere
Maßnahmen zu ergreifen.
Wenn es solche Geräte gibt, wird um Beantwortung der Fragen gebeten, ob sie bereits in Betrieb
sind?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu den Fragen der CDU-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:
Im Stadtbezirk Chorweiler werden regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen in unterschiedlichen
Ortsteilen zu verschiedenen Zeiten durchgeführt. Überdurchschnittlich hohe Verstoßquoten wurden
auf der Bruchstraße in Roggendorf/Thenhoven, dem Stallagsweg in Heimersdorf, einem Teil der
Neusser Landstraße in Fühlingen sowie vereinzelt auch auf der St. Tönisstraße in Worringen festgestellt. Die durchschnittliche Verstoßquote beträgt hier 25%.
Die Quote im gesamten Stadtbezirk liegt jedoch bei 5%, dies entspricht einer geringen Anzahl von
Geschwindigkeitsüberschreitungen im stadtweiten Vergleich.
Bei einer erhöhten Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird die entsprechende Straße/der
Standort häufiger angefahren, um die Entwicklung einer Raser-Strecke zu verhindern.
2
Auf den in der Anfrage benannten Straßen „Straberger Weg“ und „Industriestraße“ befinden sich noch
keine städtischen Standorte zur Durchführung von mobilen Geschwindigkeitskontrollen; eine Einrichtung wird von der Verwaltung überprüft.
Zu den ergänzende Fragen von Herrn Günter Kerpen:
Mit einem mobilen Seitenradar ist es möglich die Anzahl der Durchfahrten und die Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Ahndung zu erfassen. Es werden LKW, PKW und Motorradfahrer erkannt, die
Zeiten werden erfasst, nicht jedoch die Abstände zwischen den Fahrzeugen. Es sind zwei Anlagen in
Betrieb und sie werden von Mitarbeitern des Technischen Außendienstes installiert, nach einigen
Tagen wieder deinstalliert und anschließend ausgewertet. Sie werden insbesondere bei Anfragen aus
der Bürgerschaft oder der Politik eingesetzt um festzustellen, ob eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegt.
Die o.a. Straßen mit erhöhter Verstoßquote werden zukünftig vermehrt berücksichtigt, um die Verkehrssicherheit wieder zu stabilisieren. Nach einer Überprüfung der Straßen „Straberger Weg“ und
„Industriestraße“ zur Einrichtung von neuen Messstellen zu mobilen Geschwindigkeitsüberwachung
wird die BV 6 über weitere Ergebnisse informiert.
Die Stellungnahme der Polizei ist als Anlage beigefügt.