Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Bezirksvertretung.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
23.06.17, 03:46
Aktualisiert
24.01.18, 05:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
1786/2017
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
VI/15/152
152/1
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds für das Projekt "Handarbeitswerkstatt"
des Fundus Köln-Nord e.V.
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Gremium
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Datum
06.07.2017
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, dem Antrag des Fundus Köln-Nord e. V. auf Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds in der beantragten Höhe von 1.150,00 € statt zu geben.
Die nicht abgerufenen Mittel in Höhe von 1.350,00 € werden für den zweiten Förderaufruf im Herbst
2017 zur Verfügung gestellt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
Für den Zeitraum bis zur Genehmigung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) „Starke Veedel –
Starkes Köln“ durch das Land und den darin genannten Förderprojekten wurde der städtische Aktivierungsfonds eingerichtet. Adressat sind die Akteure vor Ort wie z. B. Einrichtungen, Vereine oder Bürgerinitiativen. Ziel ist es, im Vorfeld der Förderphase mit kleinen bedarfsgerechten Projekten und
Maßnahmen in den Sozialräumen eine positive „Aufbruch“/-Stimmung zu erzielen. Dieser Fond wurde
gemäß Ratsbeschluss 2901/2015 vom 12.11.2015 mit einem Budget in Höhe von 55.000,00 € ausgestattet.
Verteilt auf die elf Sozialräume sind dies 5.000,00 € pro Sozialraum, ausgeschüttet in zwei Antragsdurchläufen zu 2.500,00 € und erstmals im Frühjahr 2017 ausgeschrieben. Der maximale Zuwendungsbetrag pro Maßnahme beträgt 1.249,00 €. Die entsprechende Beschlussvorlage 3225/2016
wurde von der Bezirksvertretung Chorweiler am 15.12.2016 beschlossen.
Die Bezirksvertretung übernimmt als Entscheidungsgremium die Beschlussfassung für die Zuwendungsanträge aus dem Aktivierungsfonds, nachdem sich die Verwaltung mit dem zuständigen Sozialraumkoordinator/ der zuständigen Sozialraumkoordinatorin beraten hat.
Aus dem Sozialraum Blumenberg/ Chorweiler/ Seeberg ist der Antrag des Fundus e. V. mit einem
Zuwendungsbedarf in Höhe von 1.150,00 € eingegangen. Die Fördervoraus-setzungen der Richtlinie
zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds sind erfüllt. Der Sozialraumkoordinator Herr Stieb unterstützt die Förderung des Projektes.
Weitere Erläuterungen siehe Anlage