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Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht.pdf
Größe
727 kB
Erstellt
28.06.17, 06:51
Aktualisiert
30.01.18, 11:25

Inhalt der Datei

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2016 AKTIVA PASSIVA € 31.12.2016 31.12.2015 € € A. Anlagevermögen I. I. 79.400,00 4.816.337,77 1.303.082,83 6.119.420,60 III. Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens 2.783.275,00 8.982.095,60 Gezeichnetes Kapital Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen davon gegenüber den Trägern: (Jahr € 3.629,16 ,Vorjahr: € 11.394,34) 2. Sonstige Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: (Jahr: € 12.655.290,00, Vorjahr: € 12.904.451,00) davon gegenüber den Trägern: (Jahr: € 12.308.805,00 Vorjahr: € 12.347.459,00) € 270.000,00 II. Kapitalrücklage 2.826.412,42 2.826.412,42 III. Gewinnrücklagen 6.326.311,28 8.826.079,65 116.793,00 4.951.616,77 1.459.513,33 6.411.130,10 2.783.275,00 9.194.405,10 236.303,21 238.664,82 12.656.192,93 12.942.075,45 13.180.740,27 12.892.496,14 II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten € 270.000,00 IV. Bilanzverlust B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. Sonstige Rückstellungen -1.677.676,42 11.423.311,92 24.315.808,06 10.639.068,01 23.819.808,28 171.218,05 158.201,37 33.469.121,71 33.289.207,75 7.745.047,28 -2.499.768,37 9.422.723,70 24.417.605,00 21.083.777,00 1.275.000,00 22.358.777,00 23.174.605,00 1.243.000,00 B. Umlaufvermögen I. 31.12.2015 A. Eigenkapital Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 1. Technische Anlagen und Maschinen 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung € 31.12.2016 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: (Jahr € 816.594,68 ,Vorjahr: € 1.156.749,68) davon gegenüber den Trägern: (Jahr € 590.141,69,Vorjahr: € 940.406,37) 2. Sonstige Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: (Jahr € 40.249,50 ,Vorjahr: € 46.845,12) davon aus Steuern: € 545,11 (Vorjahr € 363,85) D. Rechnungsabgrenzungsposten 816.594,68 1.156.749,68 40.249,50 856.844,18 46.845,12 1.203.594,80 449.625,25 304.112,25 33.469.121,71 33.289.207,75 Anlage 1 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr Wupper Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2016 2016 € 1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2015 € € 17.552.216,87 17.461.607,70 3.031,22 64.948,06 -1.523.286,16 -1.429.232,84 -5.235.329,12 -6.758.615,28 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung € 2.572.884,57 (Vorjahr € 3.576.456,84) -4.255.516,26 -5.405.692,88 -6.834.925,72 -4.166.201,95 -7.470.978,80 -4.202.180,50 -8.368.382,45 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.142.175,08 -1.192.907,28 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.861.195,29 -3.632.486,35 39,94 2.377,67 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.677.676,42 -2.499.768,37 9. Jahresfehlbetrag -1.677.676,42 -2.499.768,37 10. Gewinn-/Verlustvortrag 0,00 0,00 11. Einstellungen in Gewinnrücklagen 0,00 0,00 -1.677.676,42 -2.499.768,37 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Bilanzverlust -3.215.462,54 Anlage 2 Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – I. Rechtliche Grundlagen Die Schlussbilanz für das Wirtschaftsjahr 2016 des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) wurde entsprechend der Vorschriften des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) vom 11. Dezember 2007 in der zur Zeit geltenden Fassung, der Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes vom 13. November 2008 in der zur Zeit geltenden Fassung und der Finanzsatzung des CVUA-RRW vom 8. Januar 2009 in der Fassung vom 29. April 2011 sowie unter Beachtung der Vorschriften des Dritten Buches (§§ 238 bis 342 e) des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses zum Vorjahr ist eingeschränkt, da erstmalig in 2016 die Umsetzung des § 277 Abs.1 HGB erfolgt ist. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz enthält sämtliche zu bilanzierenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden einzeln bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zum aktuellen Buchwert bewertet. Der Buchwert wurde auf der Basis der Anschaffungskosten bzw. der im Rahmen der Eröffnungsbilanz 2009 angesetzten vorsichtig geschätzten Zeitwerte und unter Zugrundelegung der gewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagen ermittelt. Die Abschreibungen erfolgten linear. Im Wirtschaftsjahr 2016 wurden keine außerordentlichen Abschreibungen verbucht. Bei den Finanzanlagen handelt es sich um Beiträge zu den KVR-Fonds der RVK, dem die CVUARRW im November 2013 zur Sicherstellung der zukünftigen Pensionslasten beigetreten ist. Hierbei handelt es sich um eine nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwert. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einem Pool erfasst und werden über fünf Jahre abgeschrieben. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz 2009 des CVUA-RRW wurden folgende Festwerte ermittelt: Festwert Bibliothek Bücher, Loseblattsammlungen und Fachzeitschriften 25.830,00 € Festwert Glasgegenstände z. B. Meßgefäße, Kolben, Schalen, Brücken und andere Apparaturen für Untersuchungen 10.000,00 € Da diese Festwerte für das CVUA-RRW von nachrangiger Bedeutung sind und ihr Bestand und ihre Größe, ihr Wert und ihre Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegen, wurden die Festwerte Bibliothek und Glasgegenstände in der Schlussbilanz 2016 mit einem gleichbleibenden Wert angesetzt. Aufgrund analytischer Notwendigkeiten wurden im Jahr 2015 Laborschalen aus Gold/Platin (Au/Pt 90%/10%) mit einem Gewicht von rund 399,45 Gramm beschafft und Platinschalen und -tiegel (Pt -2- Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – 90% bis 95%) mit einem Gewicht von rund 333,47 Gramm, die durch die Neubeschaffung überzählig waren, veräußert. Im Ergebnis erhöhte sich der Festwert durch die o. a. Transaktion im Jahr 2015 um 8.259,95 €. Durch den Abgang der Laborgegenstände aus fast reinem Platin und dem Zugang der Gegenstände aus fast reinem Gold, wurde zur Anpassung der Bezeichnung des Inventargutes an die sachlichen Gegebenheiten die Bezeichnung des Festwertes Platin im Wirtschaftsjahr 2015 in Festwert Edelmetalle korrigiert. Im Rahmen der Schlussbilanz 2015 des CVUA-RRW wurde für die im Institut eingesetzten Gegenstände aus Edelmetallen folgender Festwert ermittelt: Festwert Edelmetalle 32.475,77 € Da für diesen Festwerte im Wirtschaftsjahr 2016 keine Veränderung zu verzeichnen ist, wurde der Festwert Edelmetalle in der Schlussbilanz 2016 mit einem gleichbleibenden Wert angesetzt. Forderungen aufgrund der Aufteilungen von Pensionsverpflichtungen sind mit dem Barwert angesetzt, im Übrigen sind Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen für die Beamtinnen und Beamten wurden durch das versicherungsmathematische Gutachten der Heubeck AG vom 29.03.2017 bewertet. Das o.g. Gutachten schließt an die durch die Heubeck AG testierte Bewertung der Rheinischen Versorgungkassen vom 19.05.2016 zum 31.12.2015 (Vorgutachten) an. Art und Umfang der Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus den Bestimmungen des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW), des Landesbesoldungsgesetzes NRW (LBesG NRW) sowie des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG NRW) in der jeweils geltenden Fassung. Durch das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) vom 14.06.2016 (GVBl. NRW 2016 S. 310) wurde die Versorgungslastenteilung von laufenden Erstattungen auf Abfindungen umgestellt. Alle zum 1.7.2016 laufenden Erstattungen werden gemäß § 100 LBeamtVG NRW mit den bisherigen Anteilen fortgeführt. Bei allen zum 31.12.2016 noch offenen Fällen, bei denen die Versetzung vor dem 1.7.2016 erfolgte, der Versorgungsfall aber vor dem 1.7.2016 noch nicht eingetreten war (sog. Schwebefälle), erfolgt dagegen nun gemäß § 101 LBeamtVG NRW spätestens bei Eintritt des Versorgungsfalls eine einmalige Abfindungszahlung. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 hatte der Landtag des Landes NRW ein Gesetz u.a. zur Änderung des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) vom 11.12.2007 bereits verabschiedet. Dieses Gesetz sieht eine Änderung von § 17 Abs. 7 IUAG NRW vor. Demnach richtet sich die Aufteilung der Versorgungslasten zwischen den bisherigen Dienstherrn und der Untersuchungsanstalt für die bei Gründung der Untersuchungsanstalt übernommenen Beamtinnen und Beamten, nach den zum Zeitpunkt der Errichtung der Untersuchungsanstalt geltenden Vorschriften zur Versorgungslastenteilung, hier also nach § 107 b des Beamtenversorgungsgesetzes. § 101 LBeamtVG in der jeweils geltenden Fassung findet keine Anwendung; es sei denn, die übergeleitete Beamtin oder der übergeleitete Beamte ist in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 21. April 2017 in den Ruhestand getreten oder versetzt worden oder für sie oder ihn wurde in dieser Zeit eine Abfindung nach § 101 LBeamtVG an die Untersuchungsanstalt gezahlt. -3- Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – Es sind bis zum 21. April 2017 keine Abfindungen mit Ausnahme der Abfindung für die Pensionierung zum 1.8.2016 erfolgt. Dennoch prägen die Auswirkungen des DRModG NRW das Jahresergebnis 2016, da nicht alle verbeamteten Mitarbeitenden vom geänderten IUAG NRW inbegriffen sind. Die Erstattungsansprüche gemäß § 107b BeamtVG bzw. § 100 LBeamtVG NRW sowie die Abfindungsansprüche und -verpflichtungen gemäß § 101 LBeamtVG NRW werden separat bewertet und ausgewiesen. Bei Beamten im Ruhestand und deren Angehörigen werden gemäß § 12 der Beihilfenverordnung NRW (BVO) vom 5. November 2009 i.V.m. § 75 Abs. 7 LBG NRW grundsätzlich 70 % der beihilfefähigen Krankheitskosten als Beihilfe vom Dienstherrn übernommen. Die Krankheitskosten von nicht selbst beihilfeberechtigten Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern sind dabei unter Beachtung der Einschränkungen in § 2 Abs. 1 Nr. 1 b) BVO ebenfalls zu berücksichtigen, wobei ggf. eine Anrechnung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 3 Abs. 4 BVO erfolgt. Auch nach Tod eines Beihilfeberechtigten haben dessen Angehörige (Witwen, Witwer, Waisen) weiter Anspruch auf Krankheitsbeihilfen in gleicher Höhe. Dabei wird eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- bzw. Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses unterstellt. Als Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Kalenderjahres angesetzt, im Verlauf dessen das Dienstverhältnis beim ersten Dienstherrn begonnen hat. -4- Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – Die Berechnung des handelsrechtlichen Rückstellungssolls wird auf Basis der folgenden Berechnungsgrundsätze und Rechnungsgrundlagen durchgeführt: Jahr 2015 2016 Bewertungsmethode Teilwertverfahren Dynamik der Teilwertprämien 2,0 % p.a. Biometrische Rechnungsgrundlagen Richttafeln 2005 G mit 20 Jahren Generationen- verschiebung und Halbierung Finanzierungsbeginnalter Alter bei Verbeamtung beim ersten Dienstherrn Finanzierungsendalter Altersgrenze gemäß § 31 Landesbeamtengesetz NRW, auf volle 4,31% handelsrechtliche Rechnungszins aus 10-Jahres-Durchschnitts4,01% den Veröffentlichungen der Deutschen Zins: Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB für Dezember des jeweiligen Jahres bei einer durchschnittlichen mittleren 7-Jahres-Durchschnitts-Zins: 3,24% 3,89% Restlaufzeit von 15 Jahren bei der Bewertung verwendeter Rechnungszins Pensionen, Erstattungs- / Abfindungsansprüche (10-JahresDurchschnitts-Zins): 4,01% Abfindungsverpflichtungen und Beihilfe (10-Jahres-Durchschnitts4,01% Zins): Allgemeine Besoldungsdynamik Zusätzliche Karrieredynamik 4,31% 2,0 % p.a. im Altersbereich von 20 bis 55 Jahren 1,0 % p.a. Versorgungsdynamik 2,0 % p.a. Allgemeine Dynamik der Beihilfekosten 2,0 % p.a. Erstattungssatz Beihilfe 70% Anteil der Ehegatten mit Beihilfeanspruch 4,31% 0,5 % p.a. 75 % bei Beamten, 15 % bei Beamtinnen Kopfschadenstatistik (Beihilfe) Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung 2015 (GZ: VA 15-I 5475-Kra-2016/0004) Fluktuationsansatz keiner -5- Wahrscheinlichkeitstafeln 2014 (Statistiken für ambulante und stationäre Heilbehandlung, Zahnbehandlung und -ersatz sowie ambulante un stationäre Pflege aller drei Pflegestufen) Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – Veränderungen in der Bewertung zum Vorjahr sind der vorangegangenen Tabelle zu entnehmen. Auf Beschluss des Verwaltungsrates in der Sitzung am 12. November 2015 wurde die Ermittlung der Rückstellungen erstmalig zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 dahingehend modifiziert, dass die Bewertung der Rückstellungsbeträge auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften und nicht mehr auf Basis der Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erfolgt. Der Rechnungszins sind der vorangegangenen Tabelle zu entnehmen. Dabei ergibt sich der handelsrechtliche Rechnungszins aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB für Dezember 2016 bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Durchschnittszinssätze für Altersvorsorgerückstellungen für 7 Jahre und für 10 Jahre, die Barwerte bei 7- und 10-Jahreszins sowie den ausschüttungsgesperrten Differenzbetrag für das Jahr 2016 sind in der folgenden Übersicht angeführt: Unterschiedsbetrag zw ischen dem Ansatz der Pensions- und Beihilferückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes Rückstellungsbetrag gemäß Ausschüttungssperre 7-jähriger Durschnittszinssatz 10-jähriger Durschnittszinssatz Pensionsrückstellung für Beamte 21.891.229,00 € 19.305.826,00 € 2.585.403,00 € Rückstellung für Beihilfe 4.478.309,00 € 3.836.401,00 € 641.908,00 € Summe 26.369.538,00 € 23.142.227,00 € 3.227.311,00 € Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich daher auf 3.227.311,00 €. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB – bei Kapitalgesellschaften – einer Ausschüttungssperre. Die sonstigen Personalrückstellungen wurden auf Basis der Bruttobezüge zuzüglich der Arbeitgeberanteile gem. KGSt.-Gutachten M 4/2011 in der aktuellen Fassung berechnet. Bei den sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Verpflichtungen angemessen berücksichtigt. Sie sind zum erwarteten Erfüllungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. -6- Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – III. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Das Anlagevermögen des CVUA-RRW teilt sich zum 31. Dezember 2016 wie folgt auf: immaterielle Vermögensgegenstände 79.400,00 € technische Anlagen und Maschinen 4.816.337,77 € andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.303.082,83 € 2.783.275,00 € Wertpapiere des Anlagevermögens 8.982.095,60 € Anlagevermögen gesamt Der unter der Bilanzposition Wertpapiere des Anlagevermögens angeführte Anlagebetrag beinhaltet die Sicherstellung der Liquidität, die zur Deckung der zukünftigen Pensionslasten des CVUARRW benötigt wird: Die bei der DekaBank mit Datum vom 2. Dezember 2013 und einem Einlagebetrag von vom 27. November 2014 und einem Einlagebetrag von und vom 26. November 2015 und einem Einlagebetrag von mit einem Gesamtbetrag von 2.191.094,00 € 219.069,00 € 373.112,00 € 2.783.275,00 € gezeichneten Anteile am Kommunalen Versorgungsrücklagen Fonds (KVR-Fonds) weisen zum 31. Dezember 2016 einen Wert von 2.967.065,71 € aus. Der Wert des Pensionsfonds liegt damit um 183.790,71 € über den kumulierten Zuführungen. Die weitere Entwicklung des Anlagevermögens im Detail ergibt sich aus dem Anlagespiegel. Nennenswerte Lagerbestände, insbesondere für den laufenden Laborbedarf, sind zum Bilanzstichtag im CVUA-RRW nicht zu verzeichnen. Zum Bilanzstichtag ergeben sich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Forderungen aus Gebührenrechnungen für geleistete Untersuchungen in Höhe von rund 236 Tsd. €. Die sonstigen Vermögensgegenstände in einer Gesamthöhe von rund 12,66 Mio. € ergeben sich - aus dem Barwert der Erstattungsansprüchen nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz für die bis zur Errichtung der Anstalt erworbenen Versorgungsansprüche der übergeleiteten Beamtinnen und Beamten gegenüber den Trägern der Vorgängerinstitute des CVUA-RRW mit einem Betrag von rund 12,31 Mio. €. Dieser Forderungsbetrag sank aufgrund der auf Seite 2 des Anhangs angeführten Modifizierung der Bewertung der Rückstellungsbeträge im Vergleich zum Vorjahr um rund 39 Tsd. €, - aus dem Barwert der Erstattungsansprüche nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz gegenüber den ehemaligen Beschäftigungskörperschaften einer bzw. eines im Verlauf des Bestehens des CVUA-RRW in das CVUA-RRW übergeleiteten Beamtin bzw. Beamten in Höhe von rund 346 Tsd. €. Dieser Forderungsbetrag sank aufgrund der auf Seite 2 des Anhangs angeführten Modifizierung der Bewertung der Rückstellungsbeträge im Vergleich zum Vorjahr um rund 211 Tsd. €, -7- Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – - aus Forderungen in Höhe von rund 1 Tsd. € gegenüber debitorischen Kreditoren. Unter der Position Aktive Rechnungsabgrenzung ist insbesondere - die Auszahlung der Besoldungsleistungen sowie eines Pensionsabschlages zum 31. Dezember 2016 für den Monat Januar 2017 an die Beamtinnen und Beamten des CVUA-RRW in Höhe von rund 86 Tsd. €, - die Prämienzahlung der Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchdiebstahlversicherung des Inventars des CVUA-RRW im Jahr 2016 für das Jahr 2017 in Höhe von rund 32 Tsd. €, - die Auszahlungen für Garantieverlängerungsverträge für das Jahr 2017 im Rahmen der Anschaffung von Laborgeräten sowie eines Softwarepflegevertrages im Jahr 2016 für das Jahr 2017 in Höhe von rund 15 Tsd. € und - die Prämienzahlungen der Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung sowie der Vermögenseigenschadenversicherung im Jahr 2016 für das Jahr 2017 in Höhe von rund 14 Tsd. € ausgewiesen. -8- Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – Passiva Das Stammkapital der Anstalt ist im Vergleich zur Schlussbilanz 2015 mit einem Betrag von 270 Tsd. € unverändert. Die Kapitalrücklage ist im Vergleich zur Schlussbilanz 2015 mit einem Betrag von rund 2,826 Mio. € ebenfalls unverändert. Der aus der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelte Jahresfehlbetrag des CVUA-RRW für das Jahr 2016 beläuft sich auf rund 1.678 Tsd. €. Gemäß § 3 Absatz 1 der Finanzsatzung des CVUA-RRW fließen die erwirtschafteten Überschüsse bis zur Höhe der nicht reinvestierten Abschreibungsbeträge von Vermögensgegenständen einer unter den Gewinnrücklagen geführten zweckgebundenen Investitionspflichtrücklage zu. Für das Jahr 2016 wurde ein Fehlbetrag festgestellt, aufgrund dessen können nach den handelsrechtlichen Bestimmungen die nicht reinvestierten Abschreibungsbeträge in Höhe von rund 295 Tsd. € nicht der zweckgebundenen Investitionspflichtrücklage zugeführt werden. Somit bleibt die Höhe der Investitionspflichtrücklage unverändert seit 2014 bei rund 1,333 Mio. €. Die in der Bilanz 2016 unter den Gewinnrücklagen ausgewiesene Allgemeine Rücklage gemäß § 3 Absatz 2 der Finanzsatzung des CVUA-RRW in Höhe von rund 4.994 Mio. € setzt sich aus - dem Jahresüberschuss 2009 in Höhe von 2,1 Mio. €, - dem Jahresüberschuss 2010 in Höhe von rund 2,425 Mio. €, - dem Jahresüberschuss 2011 in Höhe von rund 1,323 Mio. €, - dem Jahresüberschuss 2012 in Höhe von rund 1,075 Mio. €, - dem Jahresüberschuss 2013 in Höhe von rund 0,570 Mio. € und - dem Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von rund 2,500 Mio. € zusammen. -9- Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und die sonstigen Rückstellungen sind nach den unter Punkt II. beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt worden und setzen sich wie folgt zusammen: Anfangsbestand 2016 Endbestand 2016 Differenz Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Pensionsrückstellung für Beamte 17.688.692 € 19.338.204 € 1.649.512 € 3.395.085 € 3.836.401 € 441.316 € für Überstunden und nichtgenommenen Urlaub 775.000 € 885.000 € 110.000 € für Altersteilzeit 388.000 € 220.000 € -168.000 € für Aufbewahrungspflicht 19.000 € 19.000 € 0€ für externe und interne Jahresabschlusskosten 25.000 € 25.000 € 0€ für Jubiläumszuwendungen 48.000 € 54.000 € 6.000 € für Personalverwaltungskosten an das Land 20.000 € 40.000 € 20.000 € 22.358.777 € 24.417.605 € 2.058.828 € Rückstellung für Beihilfe sonstige Rückstellungen Gesamtsumme - 10 - Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag stellen sich wie folgt dar: Laufzeit 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 816.595 € 0€ 0€ 39.681 € 0€ 0€ 24 € 0€ 0€ 545 € 0€ 0€ 856.845 € 0€ 0€ 590.142 € 0€ 0€ 1 Jahr Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten aus der Lohnsteuerzahlung für die tariflich Beschäftigten für Dezember 2016 Sonstige Verbindlichkeiten aus dem CVUA nicht zustehenden Zahlungs-eingängen im Jahr 2016 Zahllast gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuererklärung Gesamtsumme davon Verbindlichkeiten gegenüber den Trägern des CVUA-RRW Unter der Position Passive Rechnungsabgrenzung ist die frühzeitige Entgeltüberweisung dreier Träger des CVUA-RRW für das I. Quartal 2017 im Dezember 2016 in Höhe von rund 450 Tsd. € ausgewiesen. - 11 - Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – IV. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf: Entgelte - gesamt davon Entgelte der Träger des CVUA-RRW Land NRW Stadt Essen Stadt Oberhausen Stadt Mülheim Kreis Wesel Stadt Duisburg Stadt Krefeld Stadt Wuppertal Stadt Remscheid Stadt Solingen CVUA Rheinland davon Entgelte Trichinellenuntersuchung davon Erstattung der Praktikumskosten Land Verwaltungsgebühren / Kostenrechnungen - gesamt aus Untersuchungen der Überwachung der Tiergesundheit der Überwachung der Fleischhygiene nach dem LFGB der Futtermittelüberwachung Sachverst. u. Zeugenerstattungen JVEG nach dem Gentechnikgesetz 16.440.926 € 16.427.229 € 8.805.900 € 1.361.824 € 496.735 € 396.615 € 1.085.227 € 1.152.206 € 528.083 € 819.834 € 258.723 € 372.082 € 1.150.000 € 10.697 € 3.000 € 1.088.063 € 1.088.063 € 751.980 € 273.771 € 50.930 € 8.697 € 2.687 € 0€ sonstige Umsatzerlöse * Erstattungen des MKULNV/LANUV von Untersuchungskosten und Beihilfen der TSK für Maßnah-men der Seuchenverhinderung und der Förderung der Tiergesundheit weitere sonstige Umsatzerlöse 23.228 € 23.108 € 120 € sonstige Erträge Erträge aus der Herabsetzung der sonstigen Rückstellungen für Prüfungskosten sonstige Zinsen und ähnliche Erträge weitere sonstige Erträge 3.071 € 3.021 € 40 € 10 € Gesamterträge 17.555.288 € Die Vergleichbarkeit der Umsätze zum Vorjahr ist eingeschränkt, da erstmalig in 2016 die Umsetzung des § 277 Abs.1 HGB erfolgt ist. - 12 - Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – *Nachrichtlich: Die unter sonstige Umsatzerlöse enthaltenen Beträge i.H.v. rund 23.228 EUR wurden im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Den mit Abstand größten Aufwandsposten stellen mit einem Betrag von rund 5,2 Mio. € (ca. 181 Tsd. € weniger als im Vorjahr) die Personalkostenerstattungen für das gestellte Personal des CVUA-RRW an das Land NRW, die Städte Essen und Wuppertal sowie den Kreis Wesel dar, die unter dem Materialaufwand unter den bezogenen Leistungen erfasst sind, wobei sich der Materialaufwand insgesamt mit 6,76 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um rund 76 Tsd. € vermindert hat. Die Personalaufwendungen enthalten Bezüge für eigenes beamtetes Personal des CVUA-RRW von rund 1,29 Mio. € und Vergütungen für eigenes tariflich beschäftigtes Personal des CVUA-RRW von rund 2,97 Mio. €. Bei den weiteren Personalaufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Zuführungen zu den Rückstellungen. Als weitere größere Aufwandspositionen sind von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen die Raumkosten (2,62 Mio. €) und im Übrigen die Abschreibungen (1,14 Mio. €) anzuführen. - 13 - Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das CVUA-RRW hat mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW für die erweiterten Dienstgebäude des Sitzes der Anstalt in Krefeld die Verlängerung des bereits für die vorhandenen Bestandsgebäude bestehenden Mietvertrages unter Einbeziehung der Flächen der Erweiterungsbauten abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit für den gesamten Mietvertrag verlängert sich ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Baumaßnahme Ende Oktober 2012 um 25 Jahre bis zum Jahr 2037. Hieraus ergeben sich Mietverpflichtungen für die nächsten 21 Jahre von insgesamt rund 37,3 Mio. € (davon rund 1,78 Mio. € für das Jahr 2017) und Verpflichtungen aus Mietnebenkosten von insgesamt rund 16,4 Mio. € (davon rund 780 Tsd. € für das Jahr 2017). Weitere Verpflichtungen belaufen sich für Personaldienstleistungen auf rund 150 Tsd. € ausschließlich für das Jahr 2017, für Leistungen aus Wartungsverträgen auf rund 437 Tsd. € (davon rund 436 Tsd. € für das Jahr 2017), für Leistungen aus Mietverträgen für Drucker und Kopiersysteme auf rund 36 Tsd. € (davon rund 13 Tsd. € für das Jahr 2017), für Versicherungen auf rund 45 Tsd. € ausschließlich für das Jahr 2017 und für Periodika (Zeitschriften und Ergänzungslieferungen) auf rund 28 Tsd. € ausschließlich für das Jahr 2017. In Summe ergeben sich somit Verpflichtungen in Höhe von rund 54,2 Mio. € (davon rund 3,23 Mio. € für das Jahr 2017). VI. Nachtragsbericht Zum Jahresabschluss 2016 sind keine Nachträge zu leisten. - 14 - Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – VII. Angaben zum Honorar des Prüfers des Jahresabschlusses Abschlussprüfungsaufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2015 12.600,- € (zzgl. 19 % MwSt.) sonstige Leistungen: - Beratungsgespräch über die Vorgehensweise zu § 2b UStG am 31.08.2016; - Stellungnahme zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmöglichkeiten von Beihilferückstellungen am 22.09.2016; 1.028,- € (zzgl. 19 % MwSt.) VIII. Sonstige Angaben Angaben zum Personal Das CVUA-RRW beschäftigte zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 105 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zum Vergleich 2015: 98), davon 23 Beamtinnen und Beamte (zum Vergleich 2015: 24). Weiterhin wurden auf Grundlage der zwischen den Trägern der Vorgängerinstitute der Anstalt und dem CVUA-RRW geschlossenen Personalgestellungsverträge dem CVUA-RRW 119 tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt. Die Anzahl des auf dieser Grundlage gestellten Personals betrug im Vorjahr (zum 31. Dezember 2015) 124 Personen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass zum 31. Dezember 2016 insgesamt 224 Personen im CVUA-RRW tätig waren. Im Vergleich dazu waren zum 31. Dezember 2015 in der Anstalt 222 Personen tätig. Im Jahr 2016 waren 7 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Hinterbliebene sind mit inbegriffen; zum Vergleich 2015: 6) zu verzeichnen. Die tariflich Beschäftigten des CVUA-RRW sind bei den Rheinischen Versorgungskassen Köln versichert. Vorstand Der Vorstand des CVUA-RRW setzte sich im Jahr 2016 aus folgenden Mitgliedern zusammen: Vorstandsvorsitzender: weiteres Vorstandsmitglied: Herr Dr. Detlef Horn Herr Reiner Pöll Beide Mitglieder des Vorstandes sind Beamte des höheren Dienstes und werden nach Besoldungsgruppe A 16 Bundesbesoldungsgesetz besoldet. Die Gesamtbezüge des Vorstandes beliefen sich im Jahr 2016 auf insgesamt 158.989,28 € (Vorstandsvorsitzender, Herr Dr. Detlef Horn: 79.153,78 €; weiteres Vorstandsmitglied, Herr Reiner Pöll: 79.835,50 €). Darüber hinaus wurden den Beamten Beihilfen nach der Beihilfeverordnung NW gewährt. - 15 - Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat des CVUA-RRW setzte sich im Jahr 2016 aus folgenden Mitgliedern zusammen: Vorsitz des Verwaltungsrates: Frau Juliane Becker, Leiterin Abteilung VI im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW - MKULNV - (bis 16.05.2016) Frau Dr. Christiane Krüger, Leiterin Referat VI-2 im MKULNV (ab 17.05.2016) Stellvertretender Vorsitz des Verwaltungsrates: Frau Simone Raskob, Beigeordnete der Stadt Essen (bis 09.06.2016) Herr Ralf Berensmeier, Kreisdirektor des Kreises Wesel (ab 09.06.2016) Mitglieder des Verwaltungsrates für das Land Nordrhein-Westfalen: Frau Juliane Becker, Leiterin Abteilung VI im MKULNV (bis 16.05.2016) Frau Dr. Christiane Krüger, Leiterin Referat VI-2 im MKULNV (ab 17.05.2016) (Stellvertreterin: Frau Marlene Hintzen, Referat VI-2 im MKULNV) Herr Klaus Krüger, Leiter Fachbereich 12 im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW - LANUV - (bis 31.05.2016) Herr Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV (bis 01.06.2016) (Stellvertreterin: Frau Jaqueline Rose-Luther, stellvertr. Leiterin der Abt. VIII im LANUV) für die Stadt Duisburg: Herr Dr. Ralf Krumpholz, Beigeordneter (Stellvertreterin: Frau Christina Blachnik, stellv. Leiterin des Instituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz) für die Stadt Essen: Frau Simone Raskob, Beigeordnete (Stellvertreter: Herr Dr. Heinrich-Wilhelm van Straaten, städt. Veterinärdirektor) für die Stadt Krefeld: Herr Ulrich Cyprian, ltd. Stadtkämmerer (Stellvertreter: Herr Georg Lieser, Leiter Fachbereich Ordnung) für die Stadt Mülheim an der Ruhr: Herr Dr. Frank Steinfort, Stadtdirektor (Stellvertreterin: Frau Dr. Heike Schwalenstöcker-Waldner, Leiterin der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung) - 16 - Anhang zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – für die Stadt Oberhausen: Herr Horst Ohletz, Bereichsleiter Bürgerservice, Öffentliche Ordnung (Stellvertreter: Herr Holger Füngerlings, Fachbereichsleiter Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz (bis 01.05.2016)) (Stellvertreter: Herr Olaf Böhler, Fachbereichsleiter Verbraucherschutz (ab 01.12.2016)) für die Stadt Remscheid: Frau Barbara Reul-Nocke, Beigeordnete (Stellvertreter: Herr Jürgen Beckmann, Leiter Ordnungsamt) für die Stadt Solingen: Herr Jan Welzel, Beigeordneter (ab 15.01.2016) (Stellvertreter: Herr Frank Ladwig, Leiter des bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes (bis 31.08.2016)) (Stellvertreter: Herr Stephan Trutzenberg, Leiter des bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes (ab 01.09.2016)) für den Kreis Wesel: Herr Ralf Berensmeier, Kreisdirektor (Stellvertreter: Herr Dr. Antonius Dicke, Leiter Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen) für die Stadt Wuppertal: Herr Matthias Nocke, Beigeordneter (Stellvertreter: Herr Michael Wolff, Leiter Ordnungsamt) Die Mitglieder und Stellvertreter/innen des Verwaltungsrates nehmen nach § 7 Abs. 3 IUAG NRW ihre Aufgaben im Verwaltungsrat im Rahmen ihres Hauptamtes wahr. Vom CVUA-RRW wurden für die Tätigkeit im Geschäftsjahr keine Leistungen gewährt. Krefeld, den 28.04.2017 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper - Anstalt des öffentlichen Rechts Der Vorstand gez. gez. Dr. Detlef Horn Vorstandsvorsitzender Reiner Pöll Vorstandsmitglied - 17 - Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – 1. Überblick 1.1 Rechtlicher Rahmen Basierend auf dem Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) wurden in ganz NRW integrierte Untersuchungsämter (CVUÄ) gebildet. Mit der Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes vom 13.11.2008 hat das damalige Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) zum 01.01.2009 das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Träger der Anstalt waren im Berichtsjahr neben dem Land Nordrhein-Westfalen die Städte Duisburg, Essen, Oberhausen, Mülheim, Wuppertal, Remscheid, Solingen und Krefeld sowie der Kreis Wesel. Jede dieser Trägerkommunen hat im Verwaltungsrat, dem höchsten Organ der Anstalt, einen Sitz und ist mit einer Stimme vertreten; das Land NRW hat zwei Sitze und ist mit der gleichen Anzahl aus der Summe der kommunalen Stimmen, also mit neun Stimmen, vertreten. 1.2 Organisation Nach § 6 IUAG NRW sind der Verwaltungsrat und der Vorstand Organe der Untersuchungsanstalt. Der Vorstand leitet das Untersuchungsamt gemäß § 11 IUAG NRW in eigener Verantwortung, soweit nicht gesetzlich oder durch die Satzung der Anstalt etwas anderes bestimmt ist. Der Vorstand vertritt das CVUA-RRW gerichtlich und außergerichtlich und stellt somit das geschäftsführende Organ der Organisation dar. Mitglieder des Vorstandes sind: Vorstandsvorsitzender: Vorstandsmitglied: Herr Dr. Detlef Horn Herr Reiner Pöll Das CVUA-RRW gliedert sich in vier Geschäftsbereiche, die jeweils in Fachgebiete unterteilt sind. Die Organisation im Berichtsjahr ist dem folgenden Organigramm zu entnehmen: -2- Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – 01 Vorstand Dr. Detlef Horn (Vorsitzender) (-1057) Reiner Pöll (-1054) Gleichstellungsbeauftragte Dr. Ute Neumann-Mumme 10 Verwaltung & Finanzen Reiner Pöll 10-1 Personal/Organisation Thomas Heußen 10-2 Finanzen/Beschaffung René Bonnacker 10-3 Informationstechnik Klaus Hürlimann 01-2 Qualitätsmanagement Daniela Voß (-1062) 01-3 Controlling René Bonnacker (-1052) 40 Analytik & Entwicklung Dr. Martha Stappen (-1153) (-1479) (-1054) 20 Tiergesundheit Dr. Barbara Heun-Münch (-1152) (-1555) Team Laborassistenzen Dr. Barbara Heun-Münch (-1152) (-1052) 20-1 Pathologie, Parasitologie Dr. Robert Höveler (-1031) (-1557) 10-4 Zentrale Dienste Dr. Barbara Heun-Münch (-1152) 20-2 Bakteriologie, Mykologie Dr. Norbert Willms (-1223) Team 20-21 Spez. Bakt., Mykologie Dr. Norbert Willms (-1223) Team 20-22 Spez. LM-mikrobiol. Unters. Dr. Heidi Swyen (-1220) Team 20-23 mikrobiol. Unters. von LM Dr. Margit Müller (-1210) Team 20-24 zentrale Labordienste Hande Peters (-2220) 20-3 Immunologie Michael Saßerath 30 Beratung & Bewertung Dr. Frauke Dennig-Schmitz (-1154) 30-1 Probenlogistik, Probenplanung Dr. Frauke Dennig-Schmitz (-1154) 30-2 Lebensmittel tierischer Herkunft Dr. Nicole Kruse (-1481) 30-3 Lebensmittel pfanzlicher Herkunft, Futtermittel Nora Dittrich-Geurtz Team Labordienste GB 40 Ines Brüggemann (-2282) 40-1 (-1172) Team 40-11 Grundanalytik Dr. Stefanie Stremlau (-1172) Team 40-12 Enzymatische Analytik Sandra Jungheim (-1174) Team 40-13 Elementanalytik Roswitha Rzehak (-1274) (-1072) 40-2 Chromatographie Dr. Harald Schäfer (-1374) Team 40-21 GC-FID, -MS Dr. Matthias Kronen Team 40-22 LC-MS/MS Dr. Regina Conrads Team 40-23 PSM Dr. Jens Andresen Team 40-24 LC-DAD/FLD Jacqueline Diable (-1304) 20-4 Virologie, Diagnostische Molekularbiologie Dr. Claudia Bunzenthal (-1332) 20-6 Trichinellenuntersuchungen Dr. Barbara Heun-Münch (-1152) Vorsitzender des Personalrates Hansjörg Rotter Grundanalytik Dr. Stefanie Stremlau 40-3 Biologische Analytik Dr. Hella Monse (-1179) (-1279) (-1373) (-1379) (-1205) Team 40-31 Molekularbiologie, Immunologie Dr. Hella Monse (-1205) Team 40-32 Mikroskopie Gabriele Russ (-1079) (-1058) Vertrauensperson der Schwerbehinderten Regina Reinhardt (-2389) 1.3 Finanzielle Rahmengrundsätze Entsprechend den Regelungen des § 12 Abs. 1 IUAG NRW richten sich die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Prüfung des CVUA-RRW nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches. Die Grundsätze der Finanzierung des CVUA-RRW sind in einer Finanzsatzung fixiert. 1.4 Aufgabenkatalog Die Aufgaben des CVUA-RRW erstrecken sich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen des § 4 IUAG NRW auf die Probenahmen mit Ausnahme der Probenahmen, die von den Kreisordnungsbehörden durchgeführt werden, Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet des Lebensmittelund Futtermittelrechts, der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Hierzu zählen auch Untersuchungen von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Erzeugnissen der Weinwirtschaft sowie Tabakerzeugnissen. Darüber hinaus wurden dem CVUA-RRW mit der v.g. Errichtungsverordnung die Durchführung vergleichbarer Aufgaben auf dem Gebiet des Gentechnikrechts und der Untersuchung von Tierarzneimitteln, mit Ausnahme der Untersuchung von Fertigarzneimitteln, übertragen. Die genannten Tätigkeiten umfassen auch die Erstellung von Gutachten, Beurteilungen und Stellungnahmen, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind. Das CVUA-RRW übt diese Tätigkeiten als amtliches Laboratorium gemäß Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) 882/2004 aus, soweit die Tätigkeiten vom Anwendungsbereich dieser Verordnung erfasst sind. -3- Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – In Angelegenheiten bzgl. des Aufgabenbereichs, insbesondere in Fragen der amtlichen Kontrolle, berät die Anstalt die Träger und, soweit dies die Satzung vorsieht, auch Dritte. Das CVUA-RRW wirkt mit bei: - der Koordinierung und Durchführung europa-, bundes-, landesweiter oder regionaler Untersuchungsprogramme, - Anerkennungsverfahren für Qualitätsmanagementsysteme in Laboratorien, die in der amtlichen Überwachung tätig sind, - der Kontrolle von Betrieben und - der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen ihres Aufgabenbereichs. Die Untersuchungsanstalt führt im Rahmen ihrer Aufgaben wissenschaftliche Entwicklungsarbeiten und Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch. Auch ist das CVUA-RRW verpflichtet, Aufträge eines Trägers oder mehrerer Träger auszuführen, soweit andere Regelungen dem nicht entgegenstehen und die Finanzierung durch den Auftraggeber gesichert ist. Das CVUA-RRW kann Aufträge Dritter ausführen, soweit andere Regelungen dem nicht entgegenstehen. Für die Ausführung von Aufträgen Dritter sind mindestens kostendeckende Gebühren und Entgelte zu erheben. Die Untersuchungsanstalt führt ihre Aufgaben selbstständig aus. Soweit erforderlich, kann sie sich zur Erfüllung einzelner Aufgaben geeigneter Dritter oder anderer Untersuchungsanstalten bedienen. Entsprechend dem oben dargestellten Aufgabenkatalog kann festgestellt werden, dass das CVUARRW ausschließlich hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Steuerverpflichtungen aufgrund gewerblicher Tätigkeiten sind nicht erkennbar. 1.5 Tätigkeitsfelder des CVUA-RRW Dem integrativen Ansatz des IUAG NRW folgend, erstrecken sich die Aktivitäten des CVUA-RRW über den gesamten Bereich des Verbraucherschutzes von der Erzeugung gesunder Futtermittel, der Tierproduktion, der Erzeugung und Gewinnung der Lebensmittel in der Land- und Fleischwirtschaft über die Herstellung und den Vertrieb von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika („from farm to fork“ bzw. „from stable to table“). Darüber hinaus führt das CVUA-RRW Untersuchungen zur Überwachung nach dem Gentechnikgesetz durch. Dementsprechend ist die Untersuchungsanstalt im Wirtschaftsjahr 2016 in fünf Tätigkeitsfeldern aktiv geworden: Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches: 1. Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika 2. Futtermittel 3. Fleischhygiene Bereich der Bekämpfung von Zoonosen und Tierseuchen sowie des Tierschutzes: 4. Tiergesundheit -4- Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – Bereich Gentechnik: 5. Überwachung nach dem Gentechnikgesetz 1.6 Überblick über die Branche Im Berichtsjahr 2016 existieren in ganz NRW fünf integrierte Untersuchungsanstalten (CVUA Ostwestfalen-Lippe in Detmold zum 01.01.2008, CVUA Rhein-Ruhr-Wupper in Krefeld zum 01.01.2009, CVUA Münsterland-Emscher-Lippe in Münster zum 01.07.2010, CVUA Rheinland zum 01.01.2011 und CVUA Westfalen zum 01.01.2014), die alle auf der Grundlage des IUAG NRW errichtet wurden. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Geschäftsverlauf 2.1.1 Audit des CVUA-RRW durch die DAkkS Auf der Basis eines umfangreichen Audits wurde das CVUA-RRW mit Bescheid vom 25. Juni 2015 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) für den Zeitraum bis zum 1. Januar 2019 akkreditiert. Die Akkreditierung wird durch Audits der DAkkS regelmäßig überprüft; in 2016 hat das CVUA-RRW erfolgreich an einem Überwachungsaudit durch die DAkkS teilgenommen. 2.1.2 Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung Anlass für die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist: 1. Die gesetzliche Vorschrift für die Finanzierung der Untersuchungsanstalten durch Gebühren und Entgelte (§ 14 Abs.1 IUAG NRW): „Für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der nach § 4 oder einer auf Grund von § 3 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung zugewiesenen Aufgaben erhebt die Untersuchungsanstalt vom Gebührenschuldner soweit gesetzlich vorgesehen Gebühren, im Übrigen von den Trägern, weiteren beteiligten Kommunen und dem Land Entgelte. Näheres regelt eine Satzung.“ Politischer Wille ist, dass künftig Gebühren für alle amtlichen Untersuchungen erhoben werden. Eine rechtssichere Gebührenkalkulation auf Vollkostenbasis soll durch Einrichtung einer KLR in allen Untersuchungsanstalten in NRW ermöglicht werden. 2. Ermittlung der Entgelte/Umlagen der Träger insgesamt: Die Ermittlung der Entgelte/Umlagen der Träger insgesamt ist erforderlich für alle Bereiche, die nicht oder nicht vollständig über Gebühreneinnahmen finanziert werden. Eine vollständige Aufteilung der Entgelte zwischen Land und Kommunen über die KLR ist fachlich nicht möglich und widerspricht der politischen Gründungsgrundlage der Ämter. Im Jahr 2016 ist der Grundstein für die Einführung einer KLR gelegt worden. -5- Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – 2.1.3 Entgeltentwicklung und die Auswirkungen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes NRW Der Vorstand hat der AG Entgelte in ihrer Sitzung am 07.09.2016 die für das Wirtschaftsjahr 2017 notwendigen Aufwendungen einschl. der möglichen Aufwandsreduzierungen durch Geschäftsprozessoptimierung vorgestellt. Dabei wurde insbesondere auf die Auswirkungen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes NRW (DRModG NRW), das zum 01.07.2016 in Kraft getreten ist, eingegangen. Durch diese gesetzlichen Änderungen kommt es zu einer Umstellung der Versorgungslastenteilung für die Rückstellung von Pensionsverpflichtungen. Ein zum 21. April 2017 veröffentlichtes Gesetz, das u.a. das Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) vom 11.12.2007 ändert, mildert die Auswirkungen des DRModG NRW für das CVUA-RRW ab. Die Einführung des DRModG NRW in Kombination mit der immer noch anhaltenden Niedrigzinsphase hat den Aufwand für Personalkosten weiterhin über Gebühr auch im Jahr 2016 ansteigen lassen. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 eine Entgelterhöhung um 3,46 % für das Jahr 2017 beschlossen. 2.1.4 Schwerpunktbildung NRW Das MKULNV hat am 16. November 2016 die landesweite Schwerpunktbildung über die Änderung der Errichtungsverordnung auf Grundlage des § 5 des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. 2.2 Geschäftsergebnis Das CVUA-RRW hat das Wirtschaftsjahr 2016 im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von ca. 1.678 Tsd. € abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Jahresergebnis um rund 822 Tsd. € (Jahresfehlbetrag 2015: rund 2.500 Tsd. €) verbessert. 2.2.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse des CVUA-RRW beliefen sich auf 17.552 Tsd. € und setzten sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Umsatzerlöse IST 2016 IST 2015 17.552.216,87 € 17.461.607,70 € Differenz 90.609,17 € Gebühren Entgelte sonstige Umsatzerlöse 1.088.063,12 € 1.021.458,90 € 16.440.926,00 € 16.440.148,80 € 23.227,75 € 0,00 € 66.604,22 € 777,20 € 23.227,75 € Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 91 Tsd. € gestiegen. Die Vergleichbarkeit der Umsätze zum Vorjahr ist eingeschränkt, da erstmalig in 2016 die Umsetzung des § 277 Abs.1 HGB erfolgt ist. Die unter sonstige Umsatzerlöse enthaltenen Beträge i.H.v. rund 23 Tsd. € wurden im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Diese setzten sich hauptsächlich aus Erstattungen von Untersuchungskosten und Beihilfen der Tierseuchen-6- Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – kasse (TSK) für Maßnahmen der Seuchenverhinderung und Förderung der Tiergesundheit zusammen. Bezeichnung Entgelte Landesentgelt kommunales Entgelt sonstiges Entgelt IST 2016 IST 2015 16.440.926,00 € 16.440.148,80 € 9.955.900,00 € 9.955.900,00 € 6.471.329,00 € 6.471.329,00 € 13.697,00 € 12.919,80 € Differenz 777,20 € 0,00 € 0,00 € 777,20 € Die Umlagenquote (Verhältnis der Entgelte der Träger zu den Umsatzerlösen) betrug 93,59 %. Neben diesen Erträgen sind im Wirtschaftsjahr 2016 sonstige finanzwirksame Erträge in Höhe von rund 3 Tsd. € verbucht worden. Diese setzten sich hauptsächlich aus Auflösungen von Rückstellungen zusammen. 2.2.2 Aufwendungen Die betrieblich bedingten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 94 Tsd. € gestiegen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten hauptsächlich Personalkosten für das gestellte Personal. Der Anteil für das gestellte Personal ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 181 Tsd. € gesunken. Die Löhne und Gehälter des eigenen Personals sind im Vergleich zum Vorjahr um ca. 89 Tsd. € gestiegen. In den kommenden Jahren werden die Aufwendungen für bezogene Leistungen weiter sinken und die Löhne und Gehälter steigen. Diese Verschiebung bei den Aufwendungen ist dadurch begründet, dass gestelltes Personal sukzessive durch eigenes ersetzt werden wird. Die Aufwendungen für soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 987 Tsd. € gesunken, dies ist durch den Wechsel der Bewertungsmethode der Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen im Vorjahr zu begründen. Die anhaltende Niedrigzinsphase wirkt sich auch im Jahr 2016 kostentreibend auf die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen aus. Die Kosten für den Probentransport beliefen sich auf rund 27 Tsd. €. Die im Wirtschaftsjahr ermittelten Abschreibungen in der Höhe von ca. 1.142 Tsd. € liegen um rund 51 Tsd. € unter den Abschreibungen des Vorjahres. 2.3. Vermögens- / Finanzlage Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr von 33.289 Tsd. € auf 33.469 Tsd. € gestiegen. Dies ist hauptsächlich durch die Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen in Kombination mit der anhaltenden Niedrigzinsphase begründet. -7- Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – 2.3.1 Kennzahlen zur Erfolgslage: Jahresüberschuss/-fehlbetrag Umsatzerlöse Umsatzrendite in % (Umsatzrendite I in %) - 1.677.676,42 € 17.552.216,87 € -9,56% Cashflow Eigenkapital Eigenkapitalrendite in % bezogen auf Cashflow 1.555.326,66 € 7.745.047,28 € 20,08% Jahresüberschuss/-fehlbetrag + Zinsen und ähnliche Aufwendungen Bilanzsumme Gesamtkapitalrendite in % -8- - 1.677.676,42 € 33.469.121,71 € -5,01% Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – 2.3.2 Kennzahlen zur Vermögenslage Eigenkapital Bilanzsumme Eigenkapitalquote in % 7.745.047,28 € 33.469.121,71 € 23,14% Rückstellungen Bilanzsumme Rückstellungsquote in % 24.417.605,00 € 33.469.121,71 € 72,96% Anlagevermögen Bilanzsumme Anlagenintensität in % 8.982.095,60 € 33.469.121,71 € 26,84% Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei KI und Schecks + sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens Bilanzsumme Quote der flüssigen Mittel in % 11.423.311,92 € 33.469.121,71 € 34,13% Eigenkapital Anlagevermögen Anlagendeckung in % 7.745.047,28 € 8.982.095,60 € 86,23% 2.3.3 Kennzahlen zur Liquidität Cashflow Jahresüberschuss/-fehlbetrag + Abschreibungen (auf immat. VGdAV und SAV + VGdUV) + Erhöhung Pensionsrückstellungen Cashflow - 1.677.676,42 € 1.142.175,08 € 2.090.828,00 € 1.555.326,66 € 2.4 Gewinnverwendung, Bildung von Rücklagen Es liegt für das Jahr 2016 kein Gewinn vor, der zur Rücklagenbildung verwendet werden könnte. -9- Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – 3. Prognosebericht 3.1 Branchenbericht 3.1.1 Einführung von Gebühren für amtliche Untersuchungen Mit der Veröffentlichung der VO (EU) 2017/625 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel ist zu folgern, dass es auf europäischer Ebene bei der Regelung bleibt, dass es den Mitgliedstaaten weiterhin möglich ist, Gebühren für amtliche Regeluntersuchungen zu erheben. Als Voraussetzung für die Einführung von Untersuchungsgebühren gelten die vollendete Umsetzung der Schwerpunktbildung, ein „gebührengerechtes“ und risikoorientiertes Probenahmekonzept sowie transparente Kostenstrukturen bei den CVUÄ, die eine rechtssichere Gebührenkalkulation ermöglichen. Zur Erhebung gerichtsfesten Gebühren muss eine Grundlage geschaffen werden, auf der standardisiert, transparent und nachvollziehbar in allen fünf CVUÄ eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden kann. In 2016 wurde zwischen den CVUÄ und Land NRW ist der Grundstein für diese Grundlage gelegt worden. 3.2 Unternehmensspezifische Entwicklungen 3.2.1 Akkreditierung des CVUA-RRW Das CVUA-RRW hat im Jahre 2016 das Konzept für die organisatorische Umsetzung der Schwerpunktbildung umgesetzt. Damit ist eine Konzentrierung des CVUA-RRW auf bestimmte Untersuchungsbereiche verbunden. Daraus folgt, dass der Umfang der Untersuchungsbereiche und die Zahl der Methoden, die akkreditiert werden müssen, besser gesteuert werden können. Darüber hinaus wird die EN ISO/IEC 17025, die die Grundlage der Akkreditierung bildet, aktuell einer Revision unterzogen. Während die Konzentration auf bestimmte Untersuchungsbereiche aufwandsreduzierend wirkt, ist mit der Revision der EN ISO/IEC 17025 die Gefahr der Ausweitung des Akkreditierungsaufwands verbunden. 3.2.2 Trichinellen Im Rahmen der Schwerpunktbildung hat das CVUA-RRW die Verantwortung hinsichtlich des Themas „Trichinellen“ übernommen. Mit der Veröffentlichung der v.g. VO (EU) 2017/625 wurden die zukünftigen Anforderungen an die Trichinellenuntersuchungsstellen festgelegt. Das CVUA-RRW wird zukünftig nicht mehr die Verantwortung für die Akkreditierung der kommunalen Untersuchungsstellen übernehmen müssen. Unklar bleibt die Zukunft der Untersuchung auf Trichinellen im Rahmen der Fleischhygiene insgesamt. Der Abschied von der flächendeckenden Untersuchung könnte hier zu einem massiven Anstieg der Untersuchungen im CVUA-RRW führen. - 10 - Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2016 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – Anstalt des öffentlichen Rechts – 4. Risikobericht 4.1. Branchenbericht 4.1.1. Schwerpunktbildung NRW Mit der Schwerpunktbildung sollen sowohl die Effizienz als auch die Qualität der amtlichen Untersuchung erhalten und gesteigert werden. Das Land Nordrhein-Westfalen möchte seine Führungsrolle im gesundheitlichen Verbraucherschutz - insbesondere im Untersuchungsbereich - auch in Zukunft behalten. Die Schwerpunktbildung ist so zu gestalten, dass sie zukunftsfähig, robust und krisenfest ist. Dies erfordert die dauerhafte Bereitstellung der notwendigen Ressourcen. 4.2. Unternehmensspezifische Entwicklungen 4.2.1. Akkreditierung des CVUA-RRW Für die Tätigkeit als amtliches Labor ist die Akkreditierung unabweisliche Voraussetzung. Den europäischen Vorgaben folgend wurde die Aufgabe aller Akkreditierungen in Deutschland auf eine Akkreditierungsstelle, der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in Berlin, durch das Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) vom 07.08.2009 übertragen. Mit der Akkreditierung durch die DAkkS sind die Kosten für die Akkreditierung signifikant gestiegen. 4.2.2 Entgeltentwicklung Ohne die Einführung von Untersuchungsgebühren oder weitere Entgeltsteigerungen auch in den nächsten Jahren werden auf Dauer die Rücklagen des CVUA-RRW nicht ausreichen. Die vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 10.11.2016 beschlossene Entgelterhöhung um 3,46 % für das Jahr 2017 trägt zwar zur Reduzierung des strukturelle Defizits der Anstalt bei, führt aber nicht zu einer dauerhaften ausreichenden Entlastung. 4.2.3 Trichinellen Mit dem Inkrafttreten der VO (EU) 2017/625 obliegt dem CVUA-RRW zukünftig nicht mehr die Verantwortung für die Akkreditierung der kommunalen Untersuchungsstellen. Eine mögliche Ausweitung der Untersuchungstätigkeit auf Trichinellen würde durch die zusätzlichen Gebühreneinnahmen wirtschaftlich kompensiert. Krefeld, den 28. April 2017 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper - Anstalt des öffentlichen Rechts Der Vorstand gez. gez. Dr. Detlef Horn Vorstandsvorsitzender Reiner Pöll Vorstandsmitglied - 11 -