Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
28.06.17, 15:31
Aktualisiert
28.01.18, 00:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
5. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
SPD-Fraktion
Wuttig/Tillinger
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 0137/5
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
23.03.2017
25.04.2017
27.04.2017
BVV
Bü
BVV
BVV-006/5
Bü-006/5
BVV-007/5
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Illegale Müllentsorgung eindämmen - illegale Müllentsorgung verhindern
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 27. April 2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in den Straßen die als Schwerpunkten illegaler
Müllentsorgung identifiziert sind, durch regelmäßige Begehung den Ort und möglichst
auch den Verursacher festzustellen, um durch Ordnungsmaßnahmen eine illegale
Müllentsorgung zukünftig zu verhindern.
Der BVV ist bis zum 31.10.2017 zu berichten.
Annegret Hansen
Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes sind gehalten, im Rahmen ihrer
Bestreifungen auf illegale Müllablagerungen zu achten und diese zu dokumentieren,
damit zeitnah entsprechende Beseitigungsaufträge erteilt werden können. Darüber
hinaus werden illegale Müllablagerungen im öffentlichen Raum dem Ordnungsamt
durch die Bevölkerung über diverse Kommunikationskanäle – insbesondere das Online
– Portal „Ordnungsamt Online“ – mitgeteilt. Dies werden wir auch zukünftig ohne
Einschränkung so halten.
Mit der angestrebten Verbesserung der Personalausstattung des Allgemeinen
Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes soll auch eine Erhöhung der Frequenz der
«VONAME»
Ausdruck vom: 28.06.2017
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Bestreifung von Bereichen, in denen erfahrungsgemäß viele illegale Müllablagerungen
stattfinden, erfolgen.
Gleichwohl werden auch durch eine personelle Aufstockung der Dienstkräfte des
Allgemeinen Ordnungsdienstes illegale Müllablagerungen nicht generell verhindert
werden können. Es ist zwar davon auszugehen, dass aufgrund der äußeren
Erkennbarkeit der Dienstkräfte derartige Ordnungswidrigkeiten während der Präsens
der Ordnungskräfte nicht verübt werden, aber diese weiterhin stattfinden, wenn
Hoheitsträger nicht vor Ort sind, wie z. B. zur Nachtzeit. Außerdem sind aufgrund der
Verwaltungsvorschriften über die Dienstkleidung und die Ausstattung der Dienstkräfte
der bezirklichen Ordnungsämter die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes gehalten,
die Dienstkleidung während der gesamten Dienstzeit zu tragen. Ausnahmen hiervon
sind lediglich in Einzelfällen im Zusammenhang mit der Überwachung des
Jugendschutzes zulässig, so dass auch keine Bestreifung von Bereichen mit
verstärktem Müllaufkommen durch Dienstkräfte in ziviler Kleidung erfolgen kann.
Bezüglich der im Umfeld von Kleingartenanlagen teilweise festzustellenden verstärkten
Müllablagerungen ist das Grünflächenamt, Bereich Kleingartenangelegenheiten,
ebenfalls bemüht, an der Problemlösung mitzuwirken. Einige Abfallsammelplätze
konnten bereits in den einzelnen Kolonien angelegt sowie das Bewusstsein der
Kleingärtner/innen gestärkt werden. Es ist jedoch auch wichtig darauf hinzuweisen,
dass es sich bei den Verursachern nicht ausschließlich um Kleingärtner/innen handelt.
Ablagerungen erfolgen leider von verschiedensten Personengruppen. So gab es bereits
Beobachtungen zu Fahrzeugführern, welche mit dem Fahrzeug anhielten, sich des
Abfalls entledigten und weiterfuhren. Entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren
können bei vorhandenen Zeugen eingeleitet werden, das Ordnungsamt ist allerdings
auf entsprechende Anzeigen angewiesen. Allein der Inhalt des Mülls stellt in der Regel
keinen zwingenden Beweis der Verantwortlichkeit für die Müllablagerung dar.
Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
«VONAME»
Arne Herz
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 28.06.2017
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