Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung BV.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
05.07.17, 04:45
Aktualisiert
24.01.18, 05:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
1676/2017
Dezernat, Dienststelle
VI/61
612 wirt ma
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
26.06.2017
Stadtentwicklungsausschuss
06.07.2017
Bebauungsplan-Entwurf 67419/08
Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung;
hier: Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Änderungsgebiet befindet sich innerhalb des Stadtteiles Zollstock des Stadtbezirkes Rodenkirchen
unmittelbar am Raderthalgürtel östlich des Zollstockbades und in Nachbarschaft zum Vorgebirgspark.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 67419/08 –Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in
Köln-Zollstock, 1. Änderung– wird im Norden von der Wohnbebauung der Fritz-Hecker-Straße, im Osten von der Straße Marienhof, im Süden vom Raderthalgürtel und im Westen vom Leichweg begrenzt.
Der Geltungsbereich des Änderungsgebietes erstreckt sich über die Flurstücke 2410 und 2406 teilweise der Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53. Das Plangebiet ist circa 11 000 m² groß.
Das Änderungsgebiet ist Teil des ehemaligen DuPont-Geländes, eines Produktionsstandortes für
Lacke. Nach Aufgabe der industriell-gewerblichen Nutzung wurde dieses Areal mit dem Ziel einer
städtebaulichen Neuordnung für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung überplant. Nördlich und
südlich der Fritz-Hecker-Straße ist in den vergangenen Jahren umfangreicher Wohnungsbau entstanden. Der rechtskräftige Bebauungsplan 67419/08 –Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in KölnZollstock– aus dem Jahr 2008 setzt entlang des Raderthalgürtels in einer Tiefe von circa 40 m eine
gewerbliche Nutzung fest. Bisher konnte keine adäquate gewerbliche Nutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung realisiert werden - ursprünglich war die Verwirklichung einer sogenannten "Automeile" vorgesehen. Die ursprüngliche städtebauliche Zielstellung, die dem rechtskräftigen
Bebauungsplan 67419/08 zugrunde liegt, soll im Rahmen der vorliegenden Bebauungsplanänderung
angepasst werden.
Demnach ist es Ziel der Bebauungsplanänderung, eine bis zu fünfgeschossige Wohnbebauung entlang des Raderthalgürtels zu ermöglichen. Zur Aufwertung und Stärkung des Wohnstandortes zwischen Vorgebirgspark und Raderthalgürtel soll zukünftig ein Allgemeines Wohngebiet planungsrechtlich gesichert werden. Die Verwirklichung einer Wohnbebauung mit circa 190 Wohneinheiten folgt
dem Ziel, innenstadtnahen Wohnraum zu schaffen, um dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu
werden. Die Gebietsumwandlung von einer gewerblichen Nutzung zu einer Wohnnutzung steht unter
dem Vorbehalt, dass ein bestimmter Anteil der Wohnbebauung als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau zu realisieren ist. Die vertragliche Absicherung mit dem Eigentümer zum öffentlich geförderten Wohnungsbau erfolgt in einem städtebaulichen Vertrag. Es ist vorgesehen, dass sich der Vorhabenträger verpflichtet, 30 % der Wohneinheiten als öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen zudem öffentlich zugängliche Kinderspielplatzflächen in einer Größe von circa 1 140 m² innerhalb des Plangebietes gesichert werden.
2
Verfahrensverlauf
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2013 beschlossen, das Verfahren
zur Änderung des Bebauungsplanes 67419/08 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) einzuleiten.
Um für das Plangebiet sowohl städtebaulich als auch architektonisch angemessene Entwurfsvorschläge zu erhalten, wurde ein städtebaulicher Wettbewerb mit sechs Planungsbüros durchgeführt.
Das Preisgericht erkannte am 03.11.2014 dem vom Architekturbüro Lorber+Paul Architekten, Köln,
eingereichten Entwurf den 1. Preis zu. Auf der Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfes soll der
Bebauungsplan geändert werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
erfolgte in der Zeit vom 30.06. bis einschließlich 31.07.2015.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum städtebaulichen Planungskonzept gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte am 16.06.2015 im Schützenheim der Schützengesellschaft Adler 1930, FritzHecker-Straße 98, 50969 Köln. Danach konnten bis einschließlich 24.06.2015 schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind fünf Stellungnahmen eingegangen (siehe Anlage 5).
Im Anschluss konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungsamt unterrichten und sich in der Zeit vom
25.06. bis einschließlich 08.07.2015 erneut zur Planung äußern. Im genannten Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 13 a Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch
sind keine Stellungnahme eingegangen.
Nach Erstellung der Unterlagen unter Berücksichtigung von Fachplanungen erfolgte anschließend in
der Zeit vom 15.07. bis 17.08.2016 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes mit gestalterischen Festsetzungen wird im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplan-Entwurfes mit Begründung erfolgt ab Ende Juni 2017.
Anlagen
1 Geltungsbereich des Bebauungsplans
2 Begründung nach § 3 Absatz 2 BauGB
3 Textliche Festsetzungen
4 Ausschnitt Bebauungsplan-Entwurf
5 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit