Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Antworten.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
07.07.17, 16:32
Aktualisiert
28.01.18, 01:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
5. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
Einwohnerfragestunde
TOP-Nr.:
DS-Nr: 0381/5
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.07.2017
BVV
BVV-010/5
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
Dr. Wolfgang Vonnemann
Kolonie Oeynhausen
1. Wurden für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen
Baugenehmigungen erteilt? Wenn ja, wann und für welche der Baufelder (A, B,
C, D)?
2. Wurden für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen
Genehmigungen für bauvorbereitende Arbeiten erteilt? Wenn ja, wann und
welchen sachlichen Umfang haben diese Genehmigungen?
3. Wurden hinsichtlich der Erschließung des Baugebiets, das Gegenstand der
Bauvorbescheide betreffend das Kleingartengelände Oeynhausen ist, die
Verhandlungen über den Erschließungsvertrag abgeschlossen? Wenn ja, wann?
Welchen Inhalt hat der Erschließungsvertrag insbesondere hinsichtlich der
verkehrlichen Erschließung des Baugeländes?
Sehr geehrte Frau Hansen,
sehr geehrter Herr Vonnemann,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
1. Wurden
für
die
Baufelder
auf
der
Kleingartenanlage
Oeynhausen
Baugenehmigungen erteilt? Wenn ja, wann und für welche der Baufelder (A, B, C,
D)?
und
2. Wurden für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen Genehmigungen
für bauvorbereitende Arbeiten erteilt? Wenn ja, wann und welchen sachlichen
Umfang haben diese Genehmigungen?
«VONAME»
Ausdruck vom: 02.08.2017
Seite: 1
Baugenehmigungen wurden für die hinteren Baublöcke C und D erteilt, eine
Baubeginnanzeige liegt noch nicht vor. Verfahrensfreie Maßnahmen wie die
Bauvorbereitung können jedoch ohne Genehmigung vorab umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
2. Einwohnerfrage
Joachim Neu
Westkreuzpark
(schriftliche Beantwortung)
1. Beabsichtigt das Land Berlin ein Vorkaufsrecht auf die Fläche der DB Netz,die
von der DB Immobilien verkauft werden soll, auszuüben?
2. Welche ungefähre Höhe der Kosten werden für den Kauf der Fläche - nach
Verkehrswert - als Grünfläche anfallen?
3. Aus welchen Finanzquellen wird ein Kauf realisiert werden können?
(Bsp. Erstattung als Ausgleichsmaßnahme)
Sehr geehrte Frau Hansen,
sehr geehrter Herr Neu,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
1. Beabsichtigt das Land Berlin ein Vorkaufsrecht auf die Fläche der DB Netz, die von
der DB Immobilien verkauft werden soll, auszuüben?
und
2. Welche ungefähre Höhe der Kosten werden für den Kauf der Fläche - nach
Verkehrswert - als Grünfläche anfallen?
und
3. Aus welchen Finanzquellen wird ein Kauf realisiert werden können? (Bsp. Erstattung
als Ausgleichsmaßnahme)
Dem Bezirksamt liegen darüber bisher keine Informationen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
3. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
Einwohnerfragen
(schriftliche Beantwortung)
Seit dem 20.4.2017 liegt dem Bezirksamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Stadträtin Schmitt-Schmelz wegen wiederholter unzureichender Beantwortung von
Einwohnerfragen und/oder wochenlanger Überschreitung der Antwortfrist vor. Ich frage:
1. Ist nach 11 Wochen (3.7.17) nunmehr mit einem Bescheid zu rechnen?
«VONAME»
Ausdruck vom: 02.08.2017
Seite: 2
Seit Amtsantritt des jetzigen Bürgermeisters vor sechs Jahren gaben
Bezirksamtsmitglieder einer Vielzahl von Bürgern unzureichende Antworten auf
Einwohnerfragen (Beispiele: Kleingärten Oeynhausen, WOGA-Komplex) und/oder
überschritten die Antwortfrist, zum Teil erheblich. Da gem. Art. 75 (2) der Verfassung
von Berlin der Bürgermeister die Dienstaufsicht über seine Stadträte hat, frage ich:
2. Warum nimmt der Bürgermeister seine verfassungsrechtliche Aufgabe zum Schaden
der fragenden Bürger nicht wahr und ab wann können die fragenden Bürger mit einer
strikten Ausübung seiner Aufsichtspflicht rechnen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
1. Seit dem 20.04.2017 liegt dem Bezirksamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Stadträtin Schmitt-Schmelz wegen wiederholter unzureichender
Beantwortung von Einwohnerfragen und/ oder wochenlanger Überschreitung der
Antwortfrist vor. Ich frage:
Ist nach 11 Wochen (3.7.17) nunmehr mit einem Bescheid zu rechnen?
2. Seit Amtsantritt des jetzigen Bürgermeisters vor sechs Jahren gaben
Bezirksamtsmitglieder einer Vielzahl von Bürgern unzureichende Antworten auf
Einwohnerfragen (Beispiele: Kleingärten Oeynhausen, WOGA-Komplex) und/
oder überschritten die Antwortfrist, zum Teil erheblich. Da gem.
Art. 75 (2) der Verfassung von Berlin der Bürgermeister die Dienstaufsicht über
seine Stadträte hat, frage ich:
Warum nimmt der Bürgermeister seine verfassungsrechtliche Aufgabe zum
Schaden der fragenden Bürger nicht wahr und ab wann können die fragenden
Bürger mit einer strikten Ausübung seiner Aufsichtspflicht rechnen?
Zu 1.:
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde wurde mit Schreiben vom 03.07.2017 beantwortet und
ist damit erledigt.
Zu 2.:
Wie Ihnen die Bezirksaufsicht bereits am 10.07.2015 per E-Mail mitgeteilt hat, ist die
von der BVV in einer Geschäftsordnung vorgegebene Frist zur Beantwortung von
Einwohnerfragen für das Bezirksamt nicht bindend. Denn eine Geschäftsordnung kann
grundsätzlich nur Wirkung für das Gremium entfalten, das sich diese gegeben hat.
Das auch für das Bezirksamt bindende Bezirksverwaltungsgesetz gibt für die
Beantwortung von Einwohnerfragen keine Frist vor. Dessen ungeachtet hält das
Bezirksamt die 3-Wochen-Frist in der Regel ein. Kann dies leider nicht immer geleistet
werden, erfolgt seitens des BVV-Büros im Auftrag der BVV-Vorsteherin, die Herrin des
Verfahrens ist, die entsprechende Erinnerung.
Naumann
«VONAME»
Ausdruck vom: 02.08.2017
Seite: 3