Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
2. Schriftliche Beantwortung.pdf
Größe
4,4 MB
Erstellt
11.07.17, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 05:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin
VIII. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage, Fraktion der SPD
Große Anfrage
Drs.-Nr.:
0351/VIII
Verfasserin/
Verfasser:
Lemm, Gordon
- Schriftliche Beantwortung BzStR SchulSportJugFam
Zur Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
Beratungsfolge:
Datum
22.06.2017
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Hinweis: Die Beantwortung der Fragen erfolgte in Zusammenarbeit des Schul- und
Sportamtes mit dem Jugendamt und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,
Außenstelle Marzahn-Hellersdorf.
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler zeigen ein schuldistanziertes Verhalten?
Angaben bitte getrennt nach Klassen und Schularten.
2. Hat sich der Senat mit den Ursachen der Schuldistanz speziell in MarzahnHellersdorf beschäftigt?
Wenn ja, welche Ursachen wurden recherchiert?
3. Was wurde und wird seitens der Schulen und der Jugendhilfe getan, um die
Schülerinnen und Schüler zu motivieren, wieder am Unterricht teilzunehmen?
Zu 1.
290 Schülerinnen und Schüler (Vorjahr 247) zeigen ein schuldistanziertes Verhalten, das
dem Schul- und Sportamt mit 617 (Vorjahr 570) Schulversäumnisanzeigen durch die
Schulen angezeigt wurde. Hierbei wird ein Drittel (33 %) aller Schulversäumnisanzeigen von
den Grundschulen (1. bis 6. Klasse) gestellt. In den Klassenstufen 7. bis 10. wurden 195
Schulversäumnisanzeigen geschrieben, wobei in der 9. Klasse die meisten Schülerinnen und
Schüler (20%) fehlten, gefolgt von der 10. Klasse mit 17%. (siehe Anlage)
Zu 2.
Im Kapitel 4 der berlinweiten „Schuldistanz-Handreichung für Schule und Sozialarbeit“; 3.
Auflage 2017, stehen Ursachen von Schuldistanz. Eine gesonderte Abfrage zum Bezirk liegt
nicht vor.
Zu 3.
Es gibt zahlreiche Formen/Projekte der Kooperation Jugendhilfe-Schule, in denen u.a. die
Haltequalität an Schule verbessert werden soll.
Die Jugendhilfe wirkt in Bezug auf Schuldistanz beratend und steuernd und finanziert
spezielle Projekte, um Schuldistanz zu vermeiden bzw. um Formen zu finden, damit alle
Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, am Schulbesuch teilzunehmen.
Über Träger der freien Jugendhilfe sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Kontext
von Schule tätig, wirken einerseits als Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter (im
Bereich Schulstationen, im Rahmen des Programms Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen,
über das Bonusprogramm, über Ganztagsmittel der Schule) und andererseits in schulischen
Ausdruck vom: 10.07.2017
Seite: 1/2
HzE-Projekten (Bruno, (T)Anker, Coole Schule, u.a.). Sie haben die Aufgabe Schuldistanz zu
vermeiden, Übergänge gut zu gestalten, Gruppenkonflikte auszuräumen, soziales Lernen zu
fördern, das Schulklima zu verbessern und dabei mit Lehrerinnen und Lehrern,
Erzieherinnen und Erziehern, Eltern u.a. Kooperationspartnern zusammen zu arbeiten. Bei
Anzeichen von Schuldistanz nehmen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf, führen Gespräche, versuchen Gründe für das
Fernbleiben zu erkennen und neue Vereinbarungen zu treffen und beziehen fallbezogen das
Jugendamt und/oder andere Fachdienste ein.
Das Jugendamt steht den Schulen beratend zur Verfügung. Nach Absprache bzw. nach
Eingang der Schulversäumnisanzeige wird auch hier gemeinsam überlegt, wie im Einzelfall
verfahren werden kann. Das Jugendamt wird zu Hilfekonferenzen in der Schule eingeladen,
es erfolgen weiterführende Absprachen in den Kompetenzteams und/oder in den
Krisenteams.
Für den Umgang mit Schuldistanz wurde von Fachkräften aus Schulen, Schulaufsicht,
Schulamt und Jugendamt eine Handreichung „Umgang mit Schuldistanz in MarzahnHellersdorf“ erarbeitet, die als Anlage beiliegt.
Eine Verständigung gab es auch in einer großen Schulleiterrunde am 09.05.2017 zwischen
Schulen, Schulaufsicht, Schulamt und Jugendamt zum „Umgang mit Schülerinnen und
Schülern mit komplexen Hilfebedarfen“. Die Veröffentlichung der diesbezüglichen Papiere
erfolgt in Kürze. Auch bei dieser Zielgruppe spielt das Thema Schuldistanz eine große Rolle.
Allen Beteiligten ist wichtig, sofort bei den ersten Anzeichen von Schuldistanz zu handeln.
Gordon Lemm
Anlagen
Diese Anfrage wurde:
X
mündlich beantwortet
schriftlich beantwortet am 04.07.2017
zusätzlich schriftlich beantwortet
zurückgezogen
Ausdruck vom: 10.07.2017
Seite: 2/2
Anlage zur Großen Anfrage Drs.-Nr. 0351/VIII - Zur Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
(in Abstimmung mit Jug und SenBJF, Außenstelle)
Angabe: Klasse, Anzahl der Versäumnisse, %
KLASSE
WK-Klasse
1. Klasse
2. Klasse
3. Klasse
4. Klasse
5. Klasse
6. Klasse
7. Klasse
8. Klasse
9. Klasse
10. Klasse
ges.:
SCHÜLER
Schulversäumnisanzeigen
in %
10
18
14
12
14
13
14
46
44
57
48
290
12
40
23
17
24
16
34
109
80
158
104
617
3,4
6,2
4,8
4,1
4,8
4,5
4,8
15,9
15,2
19,7
16,6
Angabe:Klasse, Anzahl der Versäumnisse, %
WK-Klasse; 10; 3% 1. Klasse; 18; 6%
2. Klasse; 14; 5%
10. Klasse; 48; 17%
3. Klasse; 12; 4%
4. Klasse; 14; 5%
9. Klasse; 57; 20%
5. Klasse; 13; 4%
6. Klasse; 14; 5%
8. Klasse; 44; 15%
7. Klasse; 46; 16%
WK-Klasse
1. Klasse
2. Klasse
3. Klasse
4. Klasse
5. Klasse
6. Klasse
7. Klasse
8. Klasse
9. Klasse
10. Klasse
Schule
Best-Sabel
G 03
G 12
G 13
G 30
K 11
S 04
S 08
bip-Schule
G 04
G 09
G 34
Y 08
G 01
G 07
G 14
G 22
G 25
G 28
K 05
Y 03
Y 11
G 06
G 08
Y 01
G 10
K 07
G 05
G 11
G 18
K 02
S 07
G 19
K 08
G 17
K 03
K 06
K 09
K 10
K 01
K 04
Anzahl der
Schüler/innen
pro Schule die
unentschuldigt
fehlten
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
3
3
3
3
3
3
3
3
3
4
4
4
5
5
7
7
7
7
8
9
11
12
18
18
18
18
23
60
290
Anzahl der Schüler pro Schule die
unentschuldigt fehlten
K 04
K 01
K 10
K 09
K 06
K 03
G 17
K 08
G 19
S 07
K 02
G 18
G 11
G 05
K 07
G 10
Y 01
G 08
G 06
Y 11
Y 03
K 05
G 28
G 25
G 22
G 14
G 07
G 01
Y 08
G 34
G 09
G 04
bip-Grunds.
S 08
S 04
K 11
G 30
G 13
G 12
G 03
Best-Sabel
60
23
18
18
18
18
12
11
9
8
7
7
7
7
5
5
4
4
4
3
3
3
3
3
3
3
3
3
2
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
Handreichung zum
Umgang mit Schuldistanz
in Marzahn-Hellersdorf
Februar 2017
Strategische Steuerungsrunde
Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf
Abgestimmtes Verfahren zum Umgang mit unentschuldigten Fehlzeiten
(Schuldistanz ab Stufe II)
Schule
Schulamt
Jugend
1. unentschuldigter Fehltag / 6. unentschuldigte Stunde
Information der Eltern
3. unentschuldigter Fehltag (je 6 Stunden = 1 Tag)
schriftliche Information an die
Eltern
5. unentschuldigter Fehltag (je 6 Stunden = 1 Tag)
stellt 1. SVA
Maßnahmen nach
Protokollbogen II:
• Einladung an die Eltern
und den/die Schüler/in
• ggf. Hausbesuch
Eingang der 1. SVA
Eingang der 1. SVA
1. Schreiben an die Eltern
mit Angebot zur Anhörung
• Gespräch mit den Eltern im
Rahmen von laufender
Begleitung
oder
• ggf. Beratungsangebot an
neue Familien
Eingang der 2. SVA
Eingang der 2. SVA
10. unentschuldigter Fehltag (je 6 Stunden = 1 Tag)
stellt 2. SVA
Maßnahmen nach
Protokollbogen II
• Beratung im
Kompetenzteam
(schulintern)
2. Schreiben an die Eltern
mit Information zum
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Einleitung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens bei
fehlender Rückmeldung der
Eltern
ggf. Kinderschutzmeldung
• verbindliche Zuordnung
zum/zur Sozialarbeiter/in
• Einladung der Eltern ggf.
Hausbesuch
• Rücksprache mit Schule
15. unentschuldigter Fehltag (je 6 Stunden = 1 Tag)
stellt 3. SVA
Eingang der 3. SVA
Eingang der 3. SVA
Schulische Hilfekonferenz (Schule, Schulamt, Jugendamt und ggf. weitere Fachdienste)
weitere unentschuldigte Fehlzeiten
Meldung der Fehlzeiten
jeweils zum 1. des
Folgemonats
Eingang der Meldung
Eingang der Meldung
Abstimmung der weiteren Maßnahmen nach Protokollbögen
SVA = Schulversäumnisanzeige
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Seite 3
Schüler/in: _____________________________________
Klasse: _____________
Protokollbogen I – Schule
zuständig
erfolgt am
Klassenleitung
Klassenleitung
Klassenleitung
1. Fehltag oder 6 Fehlstunden
Anruf bei den Eltern
-
Information der Eltern
Hinweis auf das Infoblatt „Fehlzeiten“
Erfragen von evtl. Schulproblemen des Kindes
Erläutern der folgenden Maßnahmen, wenn das Kind weiter
unentschuldigt fehlt insb. Ankündigung der 1.
Schulversäumnisanzeige nach 5 Fehltagen gem. AV
Schulbesuchspflicht
3. Fehltag oder 18 Fehlstunden
schriftliche Information der Eltern
5. Fehltag oder 30 Fehlstunden
1. Schulversäumnisanzeige (SVA) über Schulleitung an das Schulamt
(Protokollbogen I beifügen)
nach jeweils weiteren 5 Fehltagen
2. SVA
am:
3. SVA
am:
ab dem 16. Fehltag ! monatliche Rückmeldung an das Schulamt durch die Schulleitung
am:
Schulbesuch wurde wieder aufgenommen: ▢ ja, am: ▢ nein
am:
Schulbesuch wurde wieder aufgenommen: ▢ ja, am: ▢ nein
am:
Schulbesuch wurde wieder aufgenommen: ▢ ja, am: ▢ nein
am:
Schulbesuch wurde wieder aufgenommen: ▢ ja, am: ▢ nein
bei weiterer Schuldistanz ggf. Wiedervorlage
beim Schulamt
am:
Kontaktdaten des zuständigen Regionalen sozialpädagogischen Dienstes (RSD) des
zuständigen Jugendamtes
RSD: ___________________________________
(Region eintragen)
Tel/Fax: ______________________________
Name: ___________________________________
(Gruppenleitung d. Region // Sozialarbeiter/in)
E-Mail: _______________________________
3. bei fehlender Kooperation der
Eltern oder unveränderter
Situation
Gesprächsangebot wurde nicht wahrgenommen.
(siehe Ergebnisprotokoll)
Gesprächsangebot wurde wahrgenommen
Klärung der innerschulischen Unterstützungsmöglichkeiten
Entscheidung über eine ggf. notwendige Kinderschutzmeldung an
Anmeldung zur Fallbesprechung im Kompetenzteam / schulinternes
Beratungsgremium / o.ä. (siehe Ergebnisprotokoll)
•
•
zuständig
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Klassenleitung
Klassenleitung
Mögliche Gesprächsinhalte:
• Checkliste / Analysebogen der Fehlzeiten (siehe Anhang)
• Schulische Angebote / Maßnahmen
• Fachdienste, die von Eltern in Anspruch genommen
Klassenleitung
werden können
• Empfehlung für eine Kinderschutzberatung (z.B. bei einem
freien Träger).
Einladung der Eltern/Erziehungsberechtigten und des Schülers/der
Schülerin zum persönlichen Gespräch durch die Klassenleitung
Maßnahme
2. keine Rückmeldung / keine
Hausbesuch
Kontaktaufnahme zu den Eltern
Gespräch war möglich (siehe Ergebnisprotokoll)
möglich
Eltern wurden angetroffen, aber es war kein Gespräch
möglich.
Eltern wurden nicht angetroffen.
1. spätestens mit Versenden der
1. Schulversäumnisanzeige
Zeitpunkt
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
Schulsozialarbeiter/in
Schulsozialarbeiter/in
ggf.
Schulsozialarbeiter/in
in
Zusammenarbeit mit
Die Reihenfolge der Maßnahmen stellt eine Empfehlung dar. Die Maßnahmen enden bei Wiederaufnahme des regelmäßigen Schulbesuchs.
Seite 5
erfolgt
am
Klasse: _____________
Maßnahmen zur Reduzierung der Fehlzeiten durch Schule
Protokollbogen II – Schule
Schüler/in: _____________________________________
Durchführung einer schulischen Hilfekonferenz
• Abstimmung aller beteiligten Fachdienste
• Festlegung eines verbindlichen Maßnahmeplans mit
konkreten Zuständigkeiten
Einladung der Eltern/Erziehungsberechtigten und des Schülers/der
Schülerin zum Gespräch durch die Schulaufsicht.
Gesprächsangebot wurde wahrgenommen
(siehe Ergebnisprotokoll)
Gesprächsangebot wurde nicht wahrgenommen.
Anzeige beim Familiengericht
Schulleitung
Schulaufsicht Schulsozial
arbeiter/in
Unterstützende Materialien für die Fallbesprechung unter Anlagen
7. nach Rückmeldung und in
Absprache mit dem RSD
8. bei fehlender Kooperation der
Eltern oder unveränderter
Situation
9. bei fehlender Kooperation der
Eltern oder unveränderter
Situation
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
Einladung der Eltern/Erziehungsberechtigten und des Schülers/der
Schülerin zum persönlichen Gespräch durch die Schulleitung
Gesprächsangebot wurde wahrgenommen
(siehe Ergebnisprotokoll)
Gesprächsangebot wurde nicht wahrgenommen.
6. bei fehlender Kooperation der
Eltern oder unveränderter
Situation
Schulaufsicht
Schulleitung
Schulleitung
Schulleitung
Schulsozialarbeiter/in
Klassenleitung
Schulsozialarbeiter/in
Klassenleitung
Schulsozialarbeiter/in
Rückmeldung durch den / die zuständige Sozialarbeiter/in
5.
JugA
Übersendung des Meldebogens „Kinderschutz im Rahmen der
Kooperation Schule - Jugendamt“ an den zuständigen Regionalen
SchulsozialKlassenleitung
arbeiter/in
Sozialen Dienst.
Meldebogen unter Formulare
Seite 6
Klasse: _____________
4. bei entsprechender
Entscheidung im
Kompetenzteam/ schulinternes
Beratungsgremium / o.ä.
Unterstützende Materialien für die Fallbesprechung unter Anlagen
•
das Jugendamt
Entscheidung über die Einbeziehung von Fachdiensten und
Auftragsklärung
Schüler/in: _____________________________________
Langzeitfehlende
Wenn die Familie im JA noch nicht bekannt und
Schuldistanz vordergründige Problemlage:
- ist Bereich Schule federführend bzgl.
Anrufung des Familiengerichts
- u.U. Anrufung des Familiengerichts
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Ist die Familie bereits im JA bekannt:
- ist Bereich JA federführend bzgl.
Anrufung des Familiengerichts
ggf. Angebot geeigneter Projekte an der Schnittstelle Schule – Jugend
Teilnahme an Beratung in der Schule
- ggf. Prüfung des Hilfebedarfs
Eingang
3. Schulversäumnisanzeige
Ist Familie noch nicht bekannt (bei erstmaligen
Anzeigen):
- Anzeige wird registriert und zunächst bis
zur 2. aufbewahrt (meist noch keine
konkrete Zuordnung zum JA- Mitarbeiter/in)
- ggf. erhalten Eltern Brief mit Beratungs-
angebot vom JA (bei Grundschülern, hohen
Fehlzeiten)
Zuordnung des Vorgangs an zuständige/r Sozialarbeiter/in
- Rücksprache mit Schule und Schulamt
- lädt Eltern ein oder macht Hausbesuch
Ist Familie bereits bekannt:
- wird im Rahmen der Begleitung die Thematik
angesprochen
- ggf. Rückmeldung an die Schule, falls es
sinnvoll erscheint, Maßnahmen abzustimmen
Prüfung der Zuständigkeit
Maßnahme
Eingang
2. Schulversäumnisanzeige
Eingang
1. Schulversäumnisanzeige
Zeitpunkt
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
nach Eingang einer Schulversäumnisanzeige
Seite 7
zust. JASozialarbeiter/in
sowie
ggf. Schule
zuständige/r
Sozialarbeiter/in
zuständige/r
Sozialarbeiter/in
Sozialarbeiter/in
zuständig
Maßnahmen zur Reduzierung der Fehlzeiten durch Jugendamt (JA)
•
•
Abstimmung aller beteiligten Fachdienste
Festlegung eines verbindlichen Maßnahmeplans mit konkreten
Zuständigkeiten
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
zuständige/r
Sozialarbeiter/in
zuständige/r
Sozialarbeiter/in
Rückmeldung an die Schule mittels Rückmeldebogen
(Anlage 4a des Meldebogens „Kinderschutz im Rahmen Koop. Schule –
JugAmt“)
Teilnahme an einer schulischen Hilfekonferenz
zuständige/r
Sozialarbeiter/in
zuständig
Prüfung des Hilfebedarfes
Maßnahme
zuständige/r
Sozialarbeiter/in
Einladung der Eltern/Erziehungsberechtigten und des Schülers/der
Schülerin zum persönlichen Beratungsgespräch
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
3. in Absprache mit der Schule
2. nach Überprüfung des Hilfebedarfes
1. Eingang des Meldebogens
„Kinderschutz im Rahmen der
Kooperation Schule - Jugendamt“
Zeitpunkt
nach Eingang des Meldebogens
Maßnahmen des JA bei Einordnung der Schuldistanz in den Bereich Kindeswohlgefährdung
Seite 8
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Seite 9
Schule /
Schulamt
Eingang
3. Schulversäumnisanzeige
- 1x monatliche Meldung zu Beginn des Folgemonats von Schule an Schul- und Sportamt
Schulamt
- bei fehlender Kooperation der Eltern/gesetzl. Vertreter oder unveränderter Situation Konferenz
zur Abstimmung der nächsten Maßnahmen (wie polizeil. Zuführung, Zwangsgeld einleiten, Besuch
der Polizei mit Lehrkraft) mit möglichen Teilnehmer/innen vom:
- JA
- Schule
- Schulamt
- Schulaufsicht
- Schulpsychologischer Dienstag
- Präventionsbeauftragter der Polizei
Langzeitfehlende
Schulamt
Schulamt
zuständig
- 2. Schreiben an gesetzl. Vertreter mit Informationen zur Bußgeldeinleitung
- wenn keine Rückmeldung vom gesetzl. Vertreter bis 3 Wochen nach erstem Fehltag: Einleitung
eines Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWI)
- Rücksprache mit dem JA
vorlage-Frist)
- Prüfung der Adresse, ob Schüler noch dort gemeldet ist
- Schreiben an gesetzl. Vertreter (GV) für die Schulpflicht mit Hinweis auf Anhörung (Frist 7 – 10
Tage) und Möglichkeit eines Bußgeldes
- Schreiben zur Kenntnis an Schulaufsicht
- Information JA – RSD (Kopie)
- Kopie an Schule mit Bitte um Rückmeldung, ob Kind/Schüler wieder in der Schule (mit Wieder-
Maßnahme
Eingang
2. Schulversäumnisanzeige
Eingang
1. Schulversäumnisanzeige
Zeitpunkt
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
nach Eingang einer Schulversäumnisanzeige
Verfahren bei Schulversäumnisanzeigen (SVA) im Schul- und Sportamt
Anhang
Formulare
Seite 11
Seite 12
Seite 14
Seite 16
Elterninformation zum Schulversäumnis
(nach 3 unentschuldigten Fehltagen / 18 unentschuldigten Fehlstunden)
1
Schulversäumnisanzeige
Meldebogen „Kinderschutz“ im Rahmen der Kooperation Schule - Jugendamt 2
Rückmeldebogen des JA 3
Arbeitshilfe:
Seite 17 Checkliste zur Analyse von Fehlzeiten
Weitere Arbeitshilfen sind der Handreichung „Schuldistanz“ 4 zu entnehmen
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/praevention-in-derschule/schulverweigerung/
1
Bezirksinternes Formular zur Anzeige von Schulversäumnissen
2
entnommen aus: Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichem Jugendamt (Handlungsleitfaden),
Hrsg.: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 2. Auflage, Oktober 2009, Seite 13/14
3
Bezirksinterne Anpassung auf der Grundlage Anlage 4a des Meldebogens Kinderschutz, siehe
Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichem Jugendamt (Handlungsleitfaden), herausgegeben von
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 2. Auflage, Oktober 2009, Seite 15
4
Schuldistanz – Handreichung für Schule und Sozialarbeit, Hrsg.: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Wissenschaft, 1. Auflage, November 2015
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Seite 10
Anlage 1
Berlin, ________________
Unentschuldigte Fehlzeiten
Sehr geehrte/r Frau / Herr _________________________________,
Ihr Sohn / Ihre Tochter _____________________________________ blieb seit dem
_________________ insgesamt
! drei vollständige Schultage
! mehr als 18 Einzelstunden
unentschuldigt dem Unterricht fern.
Wir bitten Sie, den Grund für das Schulversäumnis so schnell als möglich, spätestens jedoch bis
zum _________________ mitzuteilen und weisen darauf hin, dass wir bei weiteren
unentschuldigten Fehlzeiten eine Schulversäumnisanzeige stellen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Schulleitung
Klassenleitung
Rechtliche Grundlagen
Auszug aus dem Schulgesetz für das Land Berlin vom 26.01.2004, zuletzt geändert am 28.06.2010
§ 44 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht
Die Erziehungsberechtigten verantworten die regelmäßige Teilnahme der oder des Schulpflichtigen am Unterricht und an den
sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule. […]
§ 45 Durchsetzung der Schulpflicht
(1) Nimmt eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler ohne berechtigten Grund nicht am Unterricht teil
oder lässt sie oder er sich nicht untersuchen (§ 52 Abs. 2), entscheidet die zuständige Schulbehörde im Benehmen mit der
Schulleiterin oder dem Schulleiter oder die mit der Untersuchung beauftragte Stelle über die Zuführung durch unmittelbaren
Zwang.
(2) Die zwangsweise Zuführung ist auf die Fälle zu beschränken, in denen andere, insbesondere pädagogische Mittel der
Einwirkung auf die Schülerinnen und Schüler, die Erziehungsberechtigten oder die Personen, denen die Betreuung
schulpflichtiger Kinder anvertraut ist, oder die Ausbildenden ohne Erfolg geblieben oder nicht erfolgversprechend sind.
§ 126 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. als Erziehungsberechtigter oder Ausbildender den Bestimmungen über die Schulpflicht (§ 44) zuwiderhandelt, […]
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich Schulpflichtige oder die in § 44 genannten Personen dazu veranlasst, den
Bestimmungen über die Schulpflicht (§ 44) zuwiderzuhandeln.
(3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 können mit einer Geldbuße bis zu 2 500 Euro, […] geahndet
werden.
(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist für Ordnungswidrigkeiten
nach Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 das Bezirksamt oder die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung jeweils für die von
ihnen verwalteten Schulen, […]
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Seite 11
Anlage 2
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Seite 12
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Seite 13
Anlage 3
Quelle: Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichem Jugendamt (Handlungsleitfaden)
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Seite 14
Quelle: Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichem Jugendamt (Handlungsleitfaden)
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Seite 15
Anlage 4
Rückmeldung zum
Datum: _____________
Meldebogen „Kinderschutz im Rahmen der Kooperation Schule - Jugendamt“
für den Schüler / die Schülerin _______________________________________________________
Meldende/r: _____________________________________________________________________
über:
Schule:
(Stempel)
Zuständig ist:
Jugendamt: ______________________________________________________________________
Name: __________________________________________________________________________
Stellenzeichen: ___________________________________________________________________
Telefon / Fax: _____________________________________________________________________
Email: ___________________________________________________________________________
☐
☐
Die Eltern und der Schüler / die Schülerin wurden zum Beratungsgespräch eingeladen.
☐
☐
Es besteht Hilfebedarf.
☐ Hilfen sind bereits bewilligt
☐ Hilfen sind bereits umgesetzt
☐ bzw. beginnen am ____________________.
Art der Hilfe: _____________________________________________________________
Kontaktmöglichkeit:________________________________________________________
Aus unserer Sicht erscheint die Durchführung einer schulischen Hilfekonferenz zum
Austausch und zur Abstimmung weiterer Maßnahmen sinnvoll.
Weitere Bemerkungen: ________________________________________________________
____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________
Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Seite 16
Anlage 5
Checkliste zur Analyse von Fehlzeiten
(zur Vorbereitung von Elterngesprächen / Beratungen im Kompetenzteam / SHK / ect.)
Datum: ________________
Name des Schülers / der Schülerin: _______________________________ Klasse: _________
Grundlage: Übersicht der Fehlzeiten aus dem Anwesenheitsbuch (siehe Anlage)
Mögliche Interpretation der Fehlzeiten:
☐ Häufungen bei bestimmten Lehrkräften bzw. Fächern
" möglicherweise besteht ein Konflikt mit bestimmten Lehrkräften
☐ Häufungen bei bestimmten Gruppenzusammensetzungen (WPU- / LDU- / Teilungskurse)
" möglicherweise besteht ein Konflikt mit anderen Schüler/innen
☐ Häufungen der Fehlzeiten in Randstunden
☐ Unterrichtsbeginn
☐ Unterrichtsende
" möglicherweise ein Hinweis auf massive Einbindung des Kindes / Jugendlichen in
häusliche / innerfamiliäre Strukturen
☐ Parallelen zu Fehlzeiten anderer Schüler/innen (gemeinsames Fernbleiben)
☐ Häufung von Fehlzeiten nach Konflikten (mit Schüler/innen und/oder Lehrer/innen)
☐ Häufung nach Misserfolgen (z.B. Klassenarbeiten)
" möglicherweise liegt eine Teilleistungsschwäche oder sonstiger Förderbedarf vor
☐ Begründungen in Entschuldigungsschreiben sind immer gleich.
☐ Begründungen in Entschuldigungsschreiben sind immer unterschiedlich.
☐ Fehlzeiten steigerten sich langsam im Laufe der Schulzeit.
☐ Fehlzeiten traten plötzlich gehäuft auf.
☐ ________________________________________________________________________
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☐ ________________________________________________________________________
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Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf
Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017
Seite 17