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2. Schriftliche Beantwortung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
2. Schriftliche Beantwortung.pdf
Größe
4,4 MB
Erstellt
11.07.17, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 05:06

Inhalt der Datei

Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin VIII. Wahlperiode Ursprung: Große Anfrage, Fraktion der SPD Große Anfrage Drs.-Nr.: 0351/VIII Verfasserin/ Verfasser: Lemm, Gordon - Schriftliche Beantwortung BzStR SchulSportJugFam Zur Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Beratungsfolge: Datum 22.06.2017 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Die Fragen werden wie folgt beantwortet: Hinweis: Die Beantwortung der Fragen erfolgte in Zusammenarbeit des Schul- und Sportamtes mit dem Jugendamt und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler zeigen ein schuldistanziertes Verhalten? Angaben bitte getrennt nach Klassen und Schularten. 2. Hat sich der Senat mit den Ursachen der Schuldistanz speziell in MarzahnHellersdorf beschäftigt? Wenn ja, welche Ursachen wurden recherchiert? 3. Was wurde und wird seitens der Schulen und der Jugendhilfe getan, um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren, wieder am Unterricht teilzunehmen? Zu 1. 290 Schülerinnen und Schüler (Vorjahr 247) zeigen ein schuldistanziertes Verhalten, das dem Schul- und Sportamt mit 617 (Vorjahr 570) Schulversäumnisanzeigen durch die Schulen angezeigt wurde. Hierbei wird ein Drittel (33 %) aller Schulversäumnisanzeigen von den Grundschulen (1. bis 6. Klasse) gestellt. In den Klassenstufen 7. bis 10. wurden 195 Schulversäumnisanzeigen geschrieben, wobei in der 9. Klasse die meisten Schülerinnen und Schüler (20%) fehlten, gefolgt von der 10. Klasse mit 17%. (siehe Anlage) Zu 2. Im Kapitel 4 der berlinweiten „Schuldistanz-Handreichung für Schule und Sozialarbeit“; 3. Auflage 2017, stehen Ursachen von Schuldistanz. Eine gesonderte Abfrage zum Bezirk liegt nicht vor. Zu 3. Es gibt zahlreiche Formen/Projekte der Kooperation Jugendhilfe-Schule, in denen u.a. die Haltequalität an Schule verbessert werden soll. Die Jugendhilfe wirkt in Bezug auf Schuldistanz beratend und steuernd und finanziert spezielle Projekte, um Schuldistanz zu vermeiden bzw. um Formen zu finden, damit alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, am Schulbesuch teilzunehmen. Über Träger der freien Jugendhilfe sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Kontext von Schule tätig, wirken einerseits als Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter (im Bereich Schulstationen, im Rahmen des Programms Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen, über das Bonusprogramm, über Ganztagsmittel der Schule) und andererseits in schulischen Ausdruck vom: 10.07.2017 Seite: 1/2 HzE-Projekten (Bruno, (T)Anker, Coole Schule, u.a.). Sie haben die Aufgabe Schuldistanz zu vermeiden, Übergänge gut zu gestalten, Gruppenkonflikte auszuräumen, soziales Lernen zu fördern, das Schulklima zu verbessern und dabei mit Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Eltern u.a. Kooperationspartnern zusammen zu arbeiten. Bei Anzeichen von Schuldistanz nehmen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf, führen Gespräche, versuchen Gründe für das Fernbleiben zu erkennen und neue Vereinbarungen zu treffen und beziehen fallbezogen das Jugendamt und/oder andere Fachdienste ein. Das Jugendamt steht den Schulen beratend zur Verfügung. Nach Absprache bzw. nach Eingang der Schulversäumnisanzeige wird auch hier gemeinsam überlegt, wie im Einzelfall verfahren werden kann. Das Jugendamt wird zu Hilfekonferenzen in der Schule eingeladen, es erfolgen weiterführende Absprachen in den Kompetenzteams und/oder in den Krisenteams. Für den Umgang mit Schuldistanz wurde von Fachkräften aus Schulen, Schulaufsicht, Schulamt und Jugendamt eine Handreichung „Umgang mit Schuldistanz in MarzahnHellersdorf“ erarbeitet, die als Anlage beiliegt. Eine Verständigung gab es auch in einer großen Schulleiterrunde am 09.05.2017 zwischen Schulen, Schulaufsicht, Schulamt und Jugendamt zum „Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit komplexen Hilfebedarfen“. Die Veröffentlichung der diesbezüglichen Papiere erfolgt in Kürze. Auch bei dieser Zielgruppe spielt das Thema Schuldistanz eine große Rolle. Allen Beteiligten ist wichtig, sofort bei den ersten Anzeichen von Schuldistanz zu handeln. Gordon Lemm Anlagen Diese Anfrage wurde:  X   mündlich beantwortet schriftlich beantwortet am 04.07.2017 zusätzlich schriftlich beantwortet zurückgezogen Ausdruck vom: 10.07.2017 Seite: 2/2 Anlage zur Großen Anfrage Drs.-Nr. 0351/VIII - Zur Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf (in Abstimmung mit Jug und SenBJF, Außenstelle) Angabe: Klasse, Anzahl der Versäumnisse, % KLASSE WK-Klasse 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse ges.: SCHÜLER Schulversäumnisanzeigen in % 10 18 14 12 14 13 14 46 44 57 48 290 12 40 23 17 24 16 34 109 80 158 104 617 3,4 6,2 4,8 4,1 4,8 4,5 4,8 15,9 15,2 19,7 16,6 Angabe:Klasse, Anzahl der Versäumnisse, % WK-Klasse; 10; 3% 1. Klasse; 18; 6% 2. Klasse; 14; 5% 10. Klasse; 48; 17% 3. Klasse; 12; 4% 4. Klasse; 14; 5% 9. Klasse; 57; 20% 5. Klasse; 13; 4% 6. Klasse; 14; 5% 8. Klasse; 44; 15% 7. Klasse; 46; 16% WK-Klasse 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse Schule Best-Sabel G 03 G 12 G 13 G 30 K 11 S 04 S 08 bip-Schule G 04 G 09 G 34 Y 08 G 01 G 07 G 14 G 22 G 25 G 28 K 05 Y 03 Y 11 G 06 G 08 Y 01 G 10 K 07 G 05 G 11 G 18 K 02 S 07 G 19 K 08 G 17 K 03 K 06 K 09 K 10 K 01 K 04 Anzahl der Schüler/innen pro Schule die unentschuldigt fehlten 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 5 5 7 7 7 7 8 9 11 12 18 18 18 18 23 60 290 Anzahl der Schüler pro Schule die unentschuldigt fehlten K 04 K 01 K 10 K 09 K 06 K 03 G 17 K 08 G 19 S 07 K 02 G 18 G 11 G 05 K 07 G 10 Y 01 G 08 G 06 Y 11 Y 03 K 05 G 28 G 25 G 22 G 14 G 07 G 01 Y 08 G 34 G 09 G 04 bip-Grunds. S 08 S 04 K 11 G 30 G 13 G 12 G 03 Best-Sabel 60 23 18 18 18 18 12 11 9 8 7 7 7 7 5 5 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Februar 2017 Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf Abgestimmtes Verfahren zum Umgang mit unentschuldigten Fehlzeiten (Schuldistanz ab Stufe II) Schule Schulamt Jugend 1. unentschuldigter Fehltag / 6. unentschuldigte Stunde Information der Eltern 3. unentschuldigter Fehltag (je 6 Stunden = 1 Tag) schriftliche Information an die Eltern 5. unentschuldigter Fehltag (je 6 Stunden = 1 Tag) stellt 1. SVA Maßnahmen nach Protokollbogen II: • Einladung an die Eltern und den/die Schüler/in • ggf. Hausbesuch Eingang der 1. SVA Eingang der 1. SVA 1. Schreiben an die Eltern mit Angebot zur Anhörung • Gespräch mit den Eltern im Rahmen von laufender Begleitung oder • ggf. Beratungsangebot an neue Familien Eingang der 2. SVA Eingang der 2. SVA 10. unentschuldigter Fehltag (je 6 Stunden = 1 Tag) stellt 2. SVA Maßnahmen nach Protokollbogen II • Beratung im Kompetenzteam (schulintern) 2. Schreiben an die Eltern mit Information zum Ordnungswidrigkeitsverfahren Einleitung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens bei fehlender Rückmeldung der Eltern ggf. Kinderschutzmeldung • verbindliche Zuordnung zum/zur Sozialarbeiter/in • Einladung der Eltern ggf. Hausbesuch • Rücksprache mit Schule 15. unentschuldigter Fehltag (je 6 Stunden = 1 Tag) stellt 3. SVA Eingang der 3. SVA Eingang der 3. SVA Schulische Hilfekonferenz (Schule, Schulamt, Jugendamt und ggf. weitere Fachdienste) weitere unentschuldigte Fehlzeiten Meldung der Fehlzeiten jeweils zum 1. des Folgemonats Eingang der Meldung Eingang der Meldung Abstimmung der weiteren Maßnahmen nach Protokollbögen SVA = Schulversäumnisanzeige Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Seite 3 Schüler/in: _____________________________________ Klasse: _____________ Protokollbogen I – Schule zuständig erfolgt am Klassenleitung Klassenleitung Klassenleitung 1. Fehltag oder 6 Fehlstunden Anruf bei den Eltern - Information der Eltern Hinweis auf das Infoblatt „Fehlzeiten“ Erfragen von evtl. Schulproblemen des Kindes Erläutern der folgenden Maßnahmen, wenn das Kind weiter unentschuldigt fehlt insb. Ankündigung der 1. Schulversäumnisanzeige nach 5 Fehltagen gem. AV Schulbesuchspflicht 3. Fehltag oder 18 Fehlstunden schriftliche Information der Eltern 5. Fehltag oder 30 Fehlstunden 1. Schulversäumnisanzeige (SVA) über Schulleitung an das Schulamt (Protokollbogen I beifügen) nach jeweils weiteren 5 Fehltagen 2. SVA am: 3. SVA am: ab dem 16. Fehltag ! monatliche Rückmeldung an das Schulamt durch die Schulleitung am: Schulbesuch wurde wieder aufgenommen: ▢ ja, am: ▢ nein am: Schulbesuch wurde wieder aufgenommen: ▢ ja, am: ▢ nein am: Schulbesuch wurde wieder aufgenommen: ▢ ja, am: ▢ nein am: Schulbesuch wurde wieder aufgenommen: ▢ ja, am: ▢ nein bei weiterer Schuldistanz ggf. Wiedervorlage beim Schulamt am: Kontaktdaten des zuständigen Regionalen sozialpädagogischen Dienstes (RSD) des zuständigen Jugendamtes RSD: ___________________________________ (Region eintragen) Tel/Fax: ______________________________ Name: ___________________________________ (Gruppenleitung d. Region // Sozialarbeiter/in) E-Mail: _______________________________ 3. bei fehlender Kooperation der Eltern oder unveränderter Situation Gesprächsangebot wurde nicht wahrgenommen. (siehe Ergebnisprotokoll) Gesprächsangebot wurde wahrgenommen Klärung der innerschulischen Unterstützungsmöglichkeiten Entscheidung über eine ggf. notwendige Kinderschutzmeldung an Anmeldung zur Fallbesprechung im Kompetenzteam / schulinternes Beratungsgremium / o.ä. (siehe Ergebnisprotokoll) • • zuständig Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Klassenleitung Klassenleitung Mögliche Gesprächsinhalte: • Checkliste / Analysebogen der Fehlzeiten (siehe Anhang) • Schulische Angebote / Maßnahmen • Fachdienste, die von Eltern in Anspruch genommen Klassenleitung werden können • Empfehlung für eine Kinderschutzberatung (z.B. bei einem freien Träger). Einladung der Eltern/Erziehungsberechtigten und des Schülers/der Schülerin zum persönlichen Gespräch durch die Klassenleitung Maßnahme 2. keine Rückmeldung / keine Hausbesuch Kontaktaufnahme zu den Eltern Gespräch war möglich (siehe Ergebnisprotokoll) möglich Eltern wurden angetroffen, aber es war kein Gespräch möglich. Eltern wurden nicht angetroffen. 1. spätestens mit Versenden der 1. Schulversäumnisanzeige Zeitpunkt Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Schulsozialarbeiter/in Schulsozialarbeiter/in ggf. Schulsozialarbeiter/in in Zusammenarbeit mit Die Reihenfolge der Maßnahmen stellt eine Empfehlung dar. Die Maßnahmen enden bei Wiederaufnahme des regelmäßigen Schulbesuchs. Seite 5 erfolgt am Klasse: _____________ Maßnahmen zur Reduzierung der Fehlzeiten durch Schule Protokollbogen II – Schule Schüler/in: _____________________________________ Durchführung einer schulischen Hilfekonferenz • Abstimmung aller beteiligten Fachdienste • Festlegung eines verbindlichen Maßnahmeplans mit konkreten Zuständigkeiten Einladung der Eltern/Erziehungsberechtigten und des Schülers/der Schülerin zum Gespräch durch die Schulaufsicht. Gesprächsangebot wurde wahrgenommen (siehe Ergebnisprotokoll) Gesprächsangebot wurde nicht wahrgenommen. Anzeige beim Familiengericht Schulleitung Schulaufsicht Schulsozial arbeiter/in Unterstützende Materialien für die Fallbesprechung unter Anlagen 7. nach Rückmeldung und in Absprache mit dem RSD 8. bei fehlender Kooperation der Eltern oder unveränderter Situation 9. bei fehlender Kooperation der Eltern oder unveränderter Situation Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Einladung der Eltern/Erziehungsberechtigten und des Schülers/der Schülerin zum persönlichen Gespräch durch die Schulleitung Gesprächsangebot wurde wahrgenommen (siehe Ergebnisprotokoll) Gesprächsangebot wurde nicht wahrgenommen. 6. bei fehlender Kooperation der Eltern oder unveränderter Situation Schulaufsicht Schulleitung Schulleitung Schulleitung Schulsozialarbeiter/in Klassenleitung Schulsozialarbeiter/in Klassenleitung Schulsozialarbeiter/in Rückmeldung durch den / die zuständige Sozialarbeiter/in 5. JugA Übersendung des Meldebogens „Kinderschutz im Rahmen der Kooperation Schule - Jugendamt“ an den zuständigen Regionalen SchulsozialKlassenleitung arbeiter/in Sozialen Dienst. Meldebogen unter Formulare Seite 6 Klasse: _____________ 4. bei entsprechender Entscheidung im Kompetenzteam/ schulinternes Beratungsgremium / o.ä. Unterstützende Materialien für die Fallbesprechung unter Anlagen • das Jugendamt Entscheidung über die Einbeziehung von Fachdiensten und Auftragsklärung Schüler/in: _____________________________________ Langzeitfehlende Wenn die Familie im JA noch nicht bekannt und Schuldistanz vordergründige Problemlage: - ist Bereich Schule federführend bzgl. Anrufung des Familiengerichts - u.U. Anrufung des Familiengerichts Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Ist die Familie bereits im JA bekannt: - ist Bereich JA federführend bzgl. Anrufung des Familiengerichts ggf. Angebot geeigneter Projekte an der Schnittstelle Schule – Jugend Teilnahme an Beratung in der Schule - ggf. Prüfung des Hilfebedarfs Eingang 3. Schulversäumnisanzeige Ist Familie noch nicht bekannt (bei erstmaligen Anzeigen): - Anzeige wird registriert und zunächst bis zur 2. aufbewahrt (meist noch keine konkrete Zuordnung zum JA- Mitarbeiter/in) - ggf. erhalten Eltern Brief mit Beratungs- angebot vom JA (bei Grundschülern, hohen Fehlzeiten) Zuordnung des Vorgangs an zuständige/r Sozialarbeiter/in - Rücksprache mit Schule und Schulamt - lädt Eltern ein oder macht Hausbesuch Ist Familie bereits bekannt: - wird im Rahmen der Begleitung die Thematik angesprochen - ggf. Rückmeldung an die Schule, falls es sinnvoll erscheint, Maßnahmen abzustimmen Prüfung der Zuständigkeit Maßnahme Eingang 2. Schulversäumnisanzeige Eingang 1. Schulversäumnisanzeige Zeitpunkt Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf nach Eingang einer Schulversäumnisanzeige Seite 7 zust. JASozialarbeiter/in sowie ggf. Schule zuständige/r Sozialarbeiter/in zuständige/r Sozialarbeiter/in Sozialarbeiter/in zuständig Maßnahmen zur Reduzierung der Fehlzeiten durch Jugendamt (JA) • • Abstimmung aller beteiligten Fachdienste Festlegung eines verbindlichen Maßnahmeplans mit konkreten Zuständigkeiten Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 zuständige/r Sozialarbeiter/in zuständige/r Sozialarbeiter/in Rückmeldung an die Schule mittels Rückmeldebogen (Anlage 4a des Meldebogens „Kinderschutz im Rahmen Koop. Schule – JugAmt“) Teilnahme an einer schulischen Hilfekonferenz zuständige/r Sozialarbeiter/in zuständig Prüfung des Hilfebedarfes Maßnahme zuständige/r Sozialarbeiter/in Einladung der Eltern/Erziehungsberechtigten und des Schülers/der Schülerin zum persönlichen Beratungsgespräch Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf 3. in Absprache mit der Schule 2. nach Überprüfung des Hilfebedarfes 1. Eingang des Meldebogens „Kinderschutz im Rahmen der Kooperation Schule - Jugendamt“ Zeitpunkt nach Eingang des Meldebogens Maßnahmen des JA bei Einordnung der Schuldistanz in den Bereich Kindeswohlgefährdung Seite 8 Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Seite 9 Schule / Schulamt Eingang 3. Schulversäumnisanzeige - 1x monatliche Meldung zu Beginn des Folgemonats von Schule an Schul- und Sportamt Schulamt - bei fehlender Kooperation der Eltern/gesetzl. Vertreter oder unveränderter Situation Konferenz zur Abstimmung der nächsten Maßnahmen (wie polizeil. Zuführung, Zwangsgeld einleiten, Besuch der Polizei mit Lehrkraft) mit möglichen Teilnehmer/innen vom: - JA - Schule - Schulamt - Schulaufsicht - Schulpsychologischer Dienstag - Präventionsbeauftragter der Polizei Langzeitfehlende Schulamt Schulamt zuständig - 2. Schreiben an gesetzl. Vertreter mit Informationen zur Bußgeldeinleitung - wenn keine Rückmeldung vom gesetzl. Vertreter bis 3 Wochen nach erstem Fehltag: Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWI) - Rücksprache mit dem JA vorlage-Frist) - Prüfung der Adresse, ob Schüler noch dort gemeldet ist - Schreiben an gesetzl. Vertreter (GV) für die Schulpflicht mit Hinweis auf Anhörung (Frist 7 – 10 Tage) und Möglichkeit eines Bußgeldes - Schreiben zur Kenntnis an Schulaufsicht - Information JA – RSD (Kopie) - Kopie an Schule mit Bitte um Rückmeldung, ob Kind/Schüler wieder in der Schule (mit Wieder- Maßnahme Eingang 2. Schulversäumnisanzeige Eingang 1. Schulversäumnisanzeige Zeitpunkt Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf nach Eingang einer Schulversäumnisanzeige Verfahren bei Schulversäumnisanzeigen (SVA) im Schul- und Sportamt Anhang Formulare Seite 11 Seite 12 Seite 14 Seite 16 Elterninformation zum Schulversäumnis (nach 3 unentschuldigten Fehltagen / 18 unentschuldigten Fehlstunden) 1 Schulversäumnisanzeige Meldebogen „Kinderschutz“ im Rahmen der Kooperation Schule - Jugendamt 2 Rückmeldebogen des JA 3 Arbeitshilfe: Seite 17 Checkliste zur Analyse von Fehlzeiten Weitere Arbeitshilfen sind der Handreichung „Schuldistanz“ 4 zu entnehmen https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/praevention-in-derschule/schulverweigerung/ 1 Bezirksinternes Formular zur Anzeige von Schulversäumnissen 2 entnommen aus: Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichem Jugendamt (Handlungsleitfaden), Hrsg.: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 2. Auflage, Oktober 2009, Seite 13/14 3 Bezirksinterne Anpassung auf der Grundlage Anlage 4a des Meldebogens Kinderschutz, siehe Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichem Jugendamt (Handlungsleitfaden), herausgegeben von Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 2. Auflage, Oktober 2009, Seite 15 4 Schuldistanz – Handreichung für Schule und Sozialarbeit, Hrsg.: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, 1. Auflage, November 2015 Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Seite 10 Anlage 1 Berlin, ________________ Unentschuldigte Fehlzeiten Sehr geehrte/r Frau / Herr _________________________________, Ihr Sohn / Ihre Tochter _____________________________________ blieb seit dem _________________ insgesamt ! drei vollständige Schultage ! mehr als 18 Einzelstunden unentschuldigt dem Unterricht fern. Wir bitten Sie, den Grund für das Schulversäumnis so schnell als möglich, spätestens jedoch bis zum _________________ mitzuteilen und weisen darauf hin, dass wir bei weiteren unentschuldigten Fehlzeiten eine Schulversäumnisanzeige stellen werden. Mit freundlichen Grüßen, Schulleitung Klassenleitung Rechtliche Grundlagen Auszug aus dem Schulgesetz für das Land Berlin vom 26.01.2004, zuletzt geändert am 28.06.2010 § 44 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht Die Erziehungsberechtigten verantworten die regelmäßige Teilnahme der oder des Schulpflichtigen am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule. […] § 45 Durchsetzung der Schulpflicht (1) Nimmt eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler ohne berechtigten Grund nicht am Unterricht teil oder lässt sie oder er sich nicht untersuchen (§ 52 Abs. 2), entscheidet die zuständige Schulbehörde im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder die mit der Untersuchung beauftragte Stelle über die Zuführung durch unmittelbaren Zwang. (2) Die zwangsweise Zuführung ist auf die Fälle zu beschränken, in denen andere, insbesondere pädagogische Mittel der Einwirkung auf die Schülerinnen und Schüler, die Erziehungsberechtigten oder die Personen, denen die Betreuung schulpflichtiger Kinder anvertraut ist, oder die Ausbildenden ohne Erfolg geblieben oder nicht erfolgversprechend sind. § 126 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Erziehungsberechtigter oder Ausbildender den Bestimmungen über die Schulpflicht (§ 44) zuwiderhandelt, […] (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich Schulpflichtige oder die in § 44 genannten Personen dazu veranlasst, den Bestimmungen über die Schulpflicht (§ 44) zuwiderzuhandeln. (3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 können mit einer Geldbuße bis zu 2 500 Euro, […] geahndet werden. (4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist für Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 das Bezirksamt oder die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung jeweils für die von ihnen verwalteten Schulen, […] Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Seite 11 Anlage 2 Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Seite 12 Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Seite 13 Anlage 3 Quelle: Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichem Jugendamt (Handlungsleitfaden) Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Seite 14 Quelle: Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichem Jugendamt (Handlungsleitfaden) Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Seite 15 Anlage 4 Rückmeldung zum Datum: _____________ Meldebogen „Kinderschutz im Rahmen der Kooperation Schule - Jugendamt“ für den Schüler / die Schülerin _______________________________________________________ Meldende/r: _____________________________________________________________________ über: Schule: (Stempel) Zuständig ist: Jugendamt: ______________________________________________________________________ Name: __________________________________________________________________________ Stellenzeichen: ___________________________________________________________________ Telefon / Fax: _____________________________________________________________________ Email: ___________________________________________________________________________ ☐ ☐ Die Eltern und der Schüler / die Schülerin wurden zum Beratungsgespräch eingeladen. ☐ ☐ Es besteht Hilfebedarf. ☐ Hilfen sind bereits bewilligt ☐ Hilfen sind bereits umgesetzt ☐ bzw. beginnen am ____________________. Art der Hilfe: _____________________________________________________________ Kontaktmöglichkeit:________________________________________________________ Aus unserer Sicht erscheint die Durchführung einer schulischen Hilfekonferenz zum Austausch und zur Abstimmung weiterer Maßnahmen sinnvoll. Weitere Bemerkungen: ________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Seite 16 Anlage 5 Checkliste zur Analyse von Fehlzeiten (zur Vorbereitung von Elterngesprächen / Beratungen im Kompetenzteam / SHK / ect.) Datum: ________________ Name des Schülers / der Schülerin: _______________________________ Klasse: _________ Grundlage: Übersicht der Fehlzeiten aus dem Anwesenheitsbuch (siehe Anlage) Mögliche Interpretation der Fehlzeiten: ☐ Häufungen bei bestimmten Lehrkräften bzw. Fächern " möglicherweise besteht ein Konflikt mit bestimmten Lehrkräften ☐ Häufungen bei bestimmten Gruppenzusammensetzungen (WPU- / LDU- / Teilungskurse) " möglicherweise besteht ein Konflikt mit anderen Schüler/innen ☐ Häufungen der Fehlzeiten in Randstunden ☐ Unterrichtsbeginn ☐ Unterrichtsende " möglicherweise ein Hinweis auf massive Einbindung des Kindes / Jugendlichen in häusliche / innerfamiliäre Strukturen ☐ Parallelen zu Fehlzeiten anderer Schüler/innen (gemeinsames Fernbleiben) ☐ Häufung von Fehlzeiten nach Konflikten (mit Schüler/innen und/oder Lehrer/innen) ☐ Häufung nach Misserfolgen (z.B. Klassenarbeiten) " möglicherweise liegt eine Teilleistungsschwäche oder sonstiger Förderbedarf vor ☐ Begründungen in Entschuldigungsschreiben sind immer gleich. ☐ Begründungen in Entschuldigungsschreiben sind immer unterschiedlich. ☐ Fehlzeiten steigerten sich langsam im Laufe der Schulzeit. ☐ Fehlzeiten traten plötzlich gehäuft auf. ☐ ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ ☐ ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Handreichung zum Umgang mit Schuldistanz in Marzahn-Hellersdorf Strategische Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Marzahn-Hellersdorf, 02/2017 Seite 17