Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Einwohnerfragen.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
11.07.17, 16:09
Aktualisiert
28.01.18, 01:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
5. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
Einwohnerfragestunde
TOP-Nr.:
DS-Nr: 0381/5
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.07.2017
BVV
BVV-010/5
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
Dr. Wolfgang Vonnemann
Kolonie Oeynhausen
1. Wurden für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen
Baugenehmigungen erteilt? Wenn ja, wann und für welche der Baufelder (A, B,
C, D)?
2. Wurden für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen
Genehmigungen für bauvorbereitende Arbeiten erteilt? Wenn ja, wann und
welchen sachlichen Umfang haben diese Genehmigungen?
3. Wurden hinsichtlich der Erschließung des Baugebiets, das Gegenstand der
Bauvorbescheide betreffend das Kleingartengelände Oeynhausen ist, die
Verhandlungen über den Erschließungsvertrag abgeschlossen? Wenn ja, wann?
Welchen Inhalt hat der Erschließungsvertrag insbesondere hinsichtlich der
verkehrlichen Erschließung des Baugeländes?
2. Einwohnerfrage
Joachim Neu
Westkreuzpark
(schriftliche Beantwortung)
1. Beabsichtigt das Land Berlin ein Vorkaufsrecht auf die Fläche der DB Netz,die
von der DB Immobilien verkauft werden soll, auszuüben?
2. Welche ungefähre Höhe der Kosten werden für den Kauf der Fläche - nach
Verkehrswert - als Grünfläche anfallen?
3. Aus welchen Finanzquellen wird ein Kauf realisiert werden können?
(Bsp. Erstattung als Ausgleichsmaßnahme)
«VONAME»
Ausdruck vom: 02.08.2017
Seite: 1
3. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
Einwohnerfragen
(schriftliche Beantwortung)
Seit dem 20.4.2017 liegt dem Bezirksamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Stadträtin Schmitt-Schmelz wegen wiederholter unzureichender Beantwortung von
Einwohnerfragen und/oder wochenlanger Überschreitung der Antwortfrist vor. Ich frage:
1. Ist nach 11 Wochen (3.7.17) nunmehr mit einem Bescheid zu rechnen?
Seit Amtsantritt des jetzigen Bürgermeisters vor sechs Jahren gaben
Bezirksamtsmitglieder einer Vielzahl von Bürgern unzureichende Antworten auf
Einwohnerfragen (Beispiele: Kleingärten Oeynhausen, WOGA-Komplex) und/oder
überschritten die Antwortfrist, zum Teil erheblich. Da gem. Art. 75 (2) der Verfassung
von Berlin der Bürgermeister die Dienstaufsicht über seine Stadträte hat, frage ich:
2. Warum nimmt der Bürgermeister seine verfassungsrechtliche Aufgabe zum Schaden
der fragenden Bürger nicht wahr und ab wann können die fragenden Bürger mit einer
strikten Ausübung seiner Aufsichtspflicht rechnen?
«VONAME»
Ausdruck vom: 02.08.2017
Seite: 2