Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
13.07.17, 16:32
Aktualisiert
27.01.18, 22:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 0353/XX
TOP
Ursprung: Vorlage - zur Kenntnisnahme Initiator: BezStR Bewig
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
19.07.2017
BVV
Beratungsstand
010/XX(BVV)
Bebauungsplan 5-112 VE
Entwurf zum Bebauungsplan 5-112 VE für die Grundstücke Hakenfelder Straße 1 und 2
sowie Am Forstacker 5, 7, 7A, 7B und 7C im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde.
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG über den Beschluss
des Bezirksamts vom 23. Mai 2017 zur Aufstellung des Bebauungsplans.
In Anlage beigefügt: ein Kartenausschnitt ohne Maßstab
1. Begründung
1.1
Anlass der Planaufstellung
Der Anlass der Planaufstellung ist die Absicht des Grundstückseigentümers, auf dem Gelände
ein Wohnungsbauprojekt zu realisieren. Dies deckt sich mit der aktuellen politischen Zielsetzung des Landes Berlin. Der auf dem Gebiet vorhandene Einzelhandelsstandort steht
derzeit leer. Eine Umgestaltung bietet die Chance, einen neuen Standort zur wohnortnahen
Versorgung integriert in einer attraktiven Wohnbebauung zu entwickeln. Ein Antrag auf
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt vor.
Da das Gebiet derzeit als Mischgebiet festgesetzt ist, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Das planerische Konzept eines Wohnquartiers mit untergeordneter
Einzelhandelsnutzung ist gegenwärtig planungsrechtlich nicht zulässig.
Das Verfahren soll als Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Dies ist möglich,
da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der mit einer möglichen
Grundfläche von 3.800 m² deutlich unter dem gesetzlichen Schwellenwert von 20.000 m² liegt.
Südlich befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 5-114 (Senioreneinrichtung / betreutes Wohnen), der ebenfalls im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt
wird. Dieser steht zwar in einem engen räumlichen und zeitlichen, nicht jedoch im sachlichen
Zusammenhang zur Aufstellung des 5-112 VE und ist deshalb nicht kumulativ anzurechnen.
Selbst bei kumulativer Betrachtung wird durch beide Bebauungspläne zusammen eine
Grundfläche von ca. 6.905 m² ermöglicht, was in Bezug auf die gesetzlichen Schwellenwerte
ebenfalls unbedenklich ist.
1.2 Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Hakenfelde des Bezirks Spandau von Berlin südlich der
Heinrich-Böll-Oberschule zwischen der Hakenfelder Straße und der Straße Am Forstacker.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 10.07.2017
Seite: 1/3
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XX. Wahlperiode
Der Umgriff umfasst im Norden die Freiflächen der Heinrich-Böll-Oberschule, im Osten das
Wohngebiet östlich der Straße Am Forstacker / Cautiusstraße mit fünf- bis zehngeschossiger
Bebauung, im Süden das Wohngebiet westlich der Straße Am Forstacker mit drei- bis viergeschossiger Bebauung und östlich den Grünraum des Spandauer Forsts.
Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 9.275 m² auf, ist bebaut mit einem dreigeschossigen
Wohneckgebäude, einem eingeschossigen Markt an der Straße Am Forstacker und weiteren
zweigeschossigen Gebäuden im hinteren Grundstücksbereich Richtung Hakenfelder Straße.
Der ehemalige Markt ist derzeit unvermietet. Aus diesem Grund liegen große Grundstücksteile
brach.
Die Erschließung des Geländes erfolgt über die Straße Am Forstacker und die Hakenfelder
Straße. Eine Fuß- und Radweg-Verbindung zwischen beiden Straßen verläuft ohne Ausweisung über das Grundstück. Durch die Bushaltestelle Cautiusstraße (M45/671) ist das
Projektgebiet gut mit dem ÖPNV-Netz verbunden.
1.3 Planerische Ausgangssituation
Das Plangebiet liegt nach den zeichnerischen Festlegungen des LEP B-B im Gestaltungsraum
Siedlung, in dem die Entwicklung von Siedlungsflächen auf der Ebene der Landesplanung
grundsätzlich ermöglicht wird und die Kommunen große Spielräume zur Binnendifferenzierung
haben.
Gemäß dem Grundsatz 4.1 des LEP B-B soll die Siedlungsentwicklung vorrangig unter
Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotenziale und vorhandener Infrastruktur
innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete bei räumlicher Zuordnung und ausgewogener
Entwicklung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung erfolgen.
Die vorrangige Siedlungsentwicklung soll innerhalb raumordnerisch festgelegter Siedlungsbereiche erfolgen. Der Innenentwicklung ist Vorrang vor der Außenentwicklung einzuräumen
bei Erhalt und Umgestaltung des baulichen Bestandes (§ 5 Abs. 1-4 LEPro).
Laut Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom 20. April 2017 berücksichtigt die Planung die vorab genannten Ziele. Das Plangebiet grenzt direkt an bestehende
Bebauung an und entwickelt ein bisher nicht ausgeschöpftes aber erschlossenes Gebiet.
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Berlin weist für das Projektgebiet bereits Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) aus.
Der rechtskräftige B-Plan VIII-73 aus dem Jahre 1972 setzt für das Projektgebiet Mischgebiet
mit III-Vollgeschossen und GRZ/GFZ 0,4/1,0 und westlich angrenzend Wohngebiet mit
VIII-Vollgeschossen und GRZ/GFZ 0,4/1,2 fest.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-112 VE liegt außerhalb der im StEP „Zentren 3“
gekennzeichneten Zentren. Er liegt nördlich vom Ortsteilzentrum Wasserstadt Oberhavel und
dem Hauptzentrum Altstadt Spandau.
Das Plangebiet ist nicht als Fläche für den produktionsgeprägten Bereich (EpB) im Step
Industrie und Gewerbe dargestellt.
Der Geltungsbereich befindet sich westlich des Neubaustandorts Nr. 22 „Wasserstadt
Spandau“ des StEP „Wohnen“.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 10.07.2017
Seite: 2/3
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XX. Wahlperiode
1.4 Ziel und Zweck
Das Ziel des Bebauungsplans 5-112 VE ist es, ein in weiten Teilen brachliegendes Grundstück, das umgrenzt wird von Wohnbebauung, einer Wohnnutzung mit untergeordneter
Einzelhandelsnutzung zur Versorgung des Gebiets, zuzuführen.
1.5 Inhalt des Bebauungsplans
Entsprechend der Zielsetzung innerhalb des Geltungsbereichs ein Wohnquartier zu entwickeln, werden große Teile der Flächen als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO
festgesetzt. Geplant ist eine nach Norden zunehmende Dichte, welche die im Flächennutzungsplan dargestellte GFZ von 1,5 überschreitet. Die GFZ des gegenwärtigen
Entwurfsstands beläuft sich auf 1,8.
Laut Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom
27. April 2017 bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplans keine Bedenken.
Die Entwickelbarkeit aus dem FNP ist jedoch nicht abschließend prüfbar. Eine Überschreitung der GFZ ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer tragfähigen städtebaulichen Begründung.
Die Grundstücke werden durch die öffentlichen Straßen Am Forstacker und Hakenfelder
Straße verkehrlich erschlossen. Eine innere Erschließung ist nicht notwendig. Der
ruhende Verkehr soll überwiegend durch eine Tiefgarage abgedeckt werden. Darüber
hinaus ist die Bereitstellung von ebenerdigen Stellplätzen für Besucher des Gebiets sowie
für die untergeordnete Einzelhandelsnutzung erforderlich.
2. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben
Es ist vorgesehen, den Investor gemäß Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung
an den Kosten für aus dem Vorhaben entstehende Bedarfe an sozialer Infrastruktur zu
beteiligen. Inwiefern dies möglich ist kann erst im weiteren Verlauf des Verfahrens geklärt
werden.
3. Sonstiges
Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ohne
Maßstab beigefügt.
Berlin-Spandau, 30. Juni 2017
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Bewig
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 10.07.2017
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