Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss).pdf
Größe
251 kB
Erstellt
01.08.17, 05:21
Aktualisiert
24.01.18, 05:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer 31.07.2017
2319/2017
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/663
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Hauptausschuss
31.07.2017
Verkehrsausschuss
05.09.2017
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
14.09.2017
Sicherheit für Kölner Radfahrer – Einsatz von Sichthilfen für toten Winkel
hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Hauptausschusses am 31.07.2017, TOP 3.2
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
„1. Wurden die Ergebnisse der Test-Installation gemeinsam mit der Polizei ausgewertet und bewertet? Teilt die Kölner Polizei die Einschätzung der Verwaltung, dass Sichthilfen für den toten Winkel
nicht geeignet sind, die Verkehrssicherheit nennenswert zu erhöhen? Welche Alternativen sieht die
Verwaltung zur Erhöhung der Sicherheit der Kölner Radfahrenden insbesondere an gefährlichen
Kreuzungen?“
Antwort der Verwaltung:
Die Fachverwaltung hat nach Durchführung und Auswertung einer Testinstallation von speziellen
Spiegeln an Ampeln in 2013 der Bezirksvertretung Innenstadt in 2014 und der Bezirksvertretung Nippes in 2017 berichtet und die negative Stellungnahme zur Installation dieser Spiegel (Trixi-Spiegel
bzw. Black-Spot-Mirror) begründet. Die Auswertung erfolgte seinerzeit in Abstimmung mit der Polizei.
Eine erneute Nachfrage beim PP Köln, Direktion Verkehr am 24.07.2017 bestätigt die damalige Einschätzung, verstärkt um die Anmerkung, dass aufgrund von Verzerrungswirkungen, Witterungseinflüssen und Alterungserscheinungen eine Begünstigung von Unfällen nicht auszuschließen ist.
Alternativ plant die Verwaltung innerstädtisch grundsätzlich keine freilaufenden Rechtsabbieger mehr.
Bei Umplanungen von Knoten werden diese entweder zusätzlich signalisiert oder zurückgebaut und
in die Knotensignalisierung integriert.
Zusätzlich darf neben der verkehrstechnischen Ausstattung auch die Verkehrserziehung nicht vergessen werden. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln informiert seit Jahren die
Grundschulen auf dem Kölner Stadtgebiet über die Gefahren im Zusammenhang mit dem „toten Winkel“. In einer Kooperation mit der Polizei und dem ADAC Nordrhein erhalten die vierten Schulklassen
der Grundschulen engagierte und wichtige Schulungen. Allein in diesem Jahr wurden rund 240
Schulklassen – und damit rund 6.000 Schülerinnen und Schüler – erreicht.
Auch die LKW-Hersteller haben aufgrund gesetzlicher Vorgaben die passive Sicherheitsausstattung
der Fahrzeuge optimiert.
Verkehrsspiegel sind zudem keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Durch den Einsatz von Verkehrsspiegeln werden die von
jedem Fahrzeugführer an unübersichtlichen Stellen eigenverantwortlich und gegebenenfalls unter
Nutzung der am Fahrzeug vorgeschriebenen Spiegel zu beachtenden Verhaltensregeln der Straßenverkehrs-Ordnung in den Hintergrund gedrängt.
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„2. Für jeden Stadtbezirk nimmt die Kölner Polizei eine erste Auswertung von Verkehrsunfällen nach
Unfallkategorie und –typ vor. Auf dieser Grundlage werden Unfallhäufungsstellen gemeldet, mit denen sich die Unfallkommission, bestehend aus Vertretern der Stadt und der Polizei, befasst und über
geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Unfallaufkommens entscheidet. Wurde in diesem Zusammengang bei Vorkommnissen mit rechtsabbiegenden LKW auch über die Aufstellung von Sichthilfen beraten?“
Antwort der Verwaltung:
In der Unfallkommission fand eine generelle Diskussion zur Frage der Verkehrsspiegel statt. Das
Gremium bewertete diverse Punkte bei diesen Hilfsmitteln negativ. So bilden die Spiegel den Verkehrsraum verkleinert, verzerrt und nur als Spiegelbild ab und durch Sonnenschein- oder Scheinwerfereinstrahlung können Blendungen entstehen. Wiedergaben werden möglicherweise durch Schäden
oder Verschmutzungen allgemein erschwert. Die Unfallkommission sah ferner eine große Problematik
im Hinblick auf Vandalismus. Weiterhin wurde die Frage aufgeworfen, ob die Spiegel bei der hohen
Möblierung des Verkehrsraums in Köln als Hilfsmittel seitens der Lkw-Fahrer genutzt und erkannt
würden. Fraglich war auch, welche Kreuzungen sinnvollerweise mit Spiegeln ausgerüstet werden
könnten, da die Unfälle im Zusammenhang mit dem „toten Winkel“ in erster Linie „blitzschlaggleich“ in
einer Kreuzung erfolgten und dann dort nicht wieder auftraten.
Nach diesen negativen Aspekten verwarfen die verkehrslenkenden Dienststellen nach einem gemeinsamen Beschluss die Installation der Spiegel. Bei einem Vortrag bei der Berufsgenossenschaft
Verkehr (BG Verkehr) am 09.11.2016 thematisierte auch der Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Herr Roland Huhn die Frage der Verkehrsspiegel und erklärte, dass
deren Unwirksamkeit belegt sei. Eine Einschätzung, die auch der Bewertung der Unfallkommission
Köln Recht gab.
Bei Prüfung von Örtlichkeiten in denen sich Unfälle mit dem „toten Winkel“ ereignet hatten, beriet die
Unfallkommission daher insbesondere über die Einrichtung von Ampel-Vorläufen, vorgezogenen Haltelinien oder Verbesserungen der Sichtbeziehungen.
„3. Kann die Analyse von Unfallhäufungsstellen und tödlichen Verkehrsunfällen nicht grundsätzlich
Anhaltspunkte liefern für eine Auswahl von Kreuzungen für die Aufstellung von Spiegeln?“
Antwort der Verwaltung:
Nein. Unfälle im Zusammenhang mit dem „toten Winkel“ sind singuläre Ereignisse, treten in der Regel
einmalig an einer Einmündung oder Kreuzung auf und danach nicht mehr.
„4. Laut Presseberichterstattung wird in Münster eine positive Bilanz zum Einsatz der Spiegel gezogen. Auch Frankfurt, Dessau, Kassel oder Heidelberg, um nur einige weitere Städte mit Spiegeln an
Kreuzungen zu nennen, setzen auf Unfallvermeidung durch Einsatz von Sichthilfen. Wie sind die unterschiedlichen Erfahrungen mit den Spiegeln zu erklären? Ist der Test-Einsatz an nur einer Kreuzung
in Köln ausreichend, um die Frage des Beitrags zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Köln abschließend zu beantworten?“
Antwort der Verwaltung:
Es gibt mehrere Städte, die die speziellen Spiegel einsetzen. Auf eine aktuelle Nachfrage in Münster,
wo nach einem großzügigen Sponsoring ca. 160 Spiegel installiert wurden, wurde mitgeteilt, dass
eine Wirksamkeit nicht nachweisbar ist.
Bei einer weiteren Nachfrage in Hamburg wird auf die im Folgenden teilweise zitierte Antwort des
Senats verwiesen:
„Hält der Senat die Anbringung solcher Spiegel für sinnvoll?
Nein. Derartige Verkehrsspiegel ermöglichen einen Einblick allenfalls vor dem Abbiegen und nicht
während des Abbiegens, sind bei durchgängiger Fahrt wirkungslos und bergen unter anderem folgende Sicherheitsrisiken:
führen zu Fehleinschätzungen.
e-
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obachtungen möglich.
des Jahres zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten für die Funktion der Spiegel nachteilig oder machen sie ganz unwirksam.
Verkehrsteilnehmer geblendet werden.
emerkbar
macht, den Gebrauchswert erheblich.
Wie viele dieser Spiegel wurden bisher in Hamburg eingebaut? Bitte die jeweiligen Stellen angeben.
Keine.
Plant der Senat, (weitere) solche(r) Spiegel einzubauen und dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Nein. Im Übrigen siehe Antwort im ersten Passus.
In welchen anderen Städten sind solche Spiegel installiert worden? Mit welchem Erfolg?
Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde sind Spiegel an Lichtzeichenanlagen in den Städten
Münster und Freiburg angebracht. Nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) haben die Spiegel in Freiburg keine positiven beziehungsweise belastbaren Effekte gezeigt.
Die Stadt Berlin hat nach einer Erprobungsphase Abstand von einer stadtweiten Aufstellung weiterer
Spiegel unter anderem wegen ausbleibender signifikanter Änderungen der Verkehrsunfallentwicklung, möglicher Verkehrsgefährdung (zum Beispiel durch Blendung) und dem Aufwand für die Unterhaltung genommen.“
Die Fachverwaltung der Stadt Köln schließt sich vollinhaltlich dieser Antwort an.
gez. Reker