Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Beschluss.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
02.08.17, 17:20
Aktualisiert
28.01.18, 01:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
5. Wahlperiode
Ursprung: Dringlichkeitsbeschlussvorschlag
Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss
TOP-Nr.:
DS-Nr: 0391/5
Beratungsfolge:
Datum
05.07.2017
13.07.2017
Gremium
Stad
BVV
Stad-012/5
BVV-010/5
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Aufstellungsbeschluss zur Cicerostraße 55 A
Die BVV beschließt:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt in Ersetzung des BA Beschlusses vom
18.04.2017 (Vorlage zur Kenntnisnahme Drs.*47/4) :
a) für das Grundstück Cicerostraße 55A im Bezirk Charlottenburg-WiImersdorf einen
Bebauungsplan mit der Bezeichnung xxx aufzustellen. Das wesentliche Planungsziel ist
die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche zur Nutzung als KindertagesstättenStandort sowie die Sicherung einer öffentlich nutzbaren Durchwegung auf dem
Plangebiet.
(Anlage 1; Räumlicher Geltungsbereich)
b) das Bezirksamt aufzufordern, zeitlich im Nachgang zu diesem Beschluss die
Planungsabsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mitzuteilen.
Bis zu einer positivenStellungnahme der Senatsverwaltung bzw. dem gesetzlich
geregelten Fristablauf wird die weitere Bearbeitung des Beschlusses ausgesetzt.
c) das Bezirksamt aufzufordern, unmittelbar nach Bekanntgabe des
Aufstellungsbeschlusses zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre für
das Plangebiet zu beschließen und der Bezirksverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
d) das Bezirksamt aufzufordern, die weitere Bearbeitung der Buchstaben a-c durch die
zuständige Abteilung zu veranlassen.
«VONAME»
Ausdruck vom: 02.08.2017
Seite: 1
e) das Bezirksamt aufzufordern, gemäß § 15 BauGB alle Entscheidungen über die
Zulässigkeit von Vorhaben im Plangebiet, die die Verfolgung der in a) genannten
Planungsziele unmöglich machen oder wesentlich erschweren — vorerst bis zum
Inkrafttreten der Veränderungssperre zurückzustellen.
Annegret Hansen
Bezirksverordnetenvorsteherin
«VONAME»
Ausdruck vom: 02.08.2017
Seite: 2