Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
262 kB
Erstellt
24.08.17, 00:50
Aktualisiert
24.01.18, 04:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Mitteilung der Verwaltung
Vorlage Nr.: 20171886
Status: öffentlich
Datum: 07.08.2017
Verfasser/in: Olschowy, Johannes
Fachbereich: Amt für Finanzsteuerung
Bezeichnung der Vorlage:
Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2017
Bezug:
Anfrage 20171564 der CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss am 05. Juli 2017
Beratungsfolge:
Gremien:
Rat
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
31.08.2017
Kenntnisnahme
Wortlaut:
Mit Schreiben vom 4. April 2017 hat die Regierungspräsidentin das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2017 genehmigt. Dieses wurde den Fraktionen erst nach Veröffentlichung in der
Presse und auf ausdrückliche Nachfrage der CDU-Fraktion zur Kenntnis gegeben.
Die Genehmigung wurde mit vielen kritischen Anmerkungen, Hinweisen und Auflagen erteilt. So muss
die Stadt Bochum z.B. zum 30.09.2017 eine aktuelle prüffähige und plausible Prognose zum Erreichen der geplanten Konsolidierungsbeiträge des Haushaltssicherungskonzeptes 2017 insbesondere
zu den Maßnahmen Geschäftsprozessoptimierung, Ausbau inter-kommunaler Zusammenarbeit, Reduzierung des Personalkostenhaushaltes in noch auszuwählenden Bereichen sowie einen Bericht
zum Stand der Konkretisierung der Maßnahmen zur strategischen Haushaltsentwicklung vorlegen.
Weiter wird hierzu angemerkt, wenn diese Konsolidierungspotenziale nicht erreicht werden, sind verbindliche Kompensationsmaßnahmen durch Aufwandsreduzierung bzw. Ertragsteigerung an anderer
Stelle durch den Rat der Stadt Bochum zu beschließen.
Das Haushaltssicherungskonzept 2018 – so die Regierungspräsidentin – ist nur genehmigungsfähig,
wenn für alle verbleibenden Planungsjahre mindestens das Konsolidierungsvolumen des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 erreicht wird.
Diese doch sehr kritischen Anmerkungen führen bei der CDU-Fraktion zu folgenden Fragen.
Die Fragen werden durch die Verwaltung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Es ist Aufgabe der Kommunalaufsicht, kommunale Haushaltsplanungen grundsätzlich kritisch zu hinterfragen; dies ist landes- und bundesweit so üblich. Die Haushaltsgenehmigung 2017 unterscheidet
sich strukturell nicht von den vorherigen Haushaltsgenehmigungen, insbesondere auch nicht in der
Forderung, für nicht umgesetzte oder umsetzbare Konsolidierungsmaßnahmen Kompensationen zu
erbringen. Dies hat in der Vergangenheit auch regelmäßig zu Veränderungen in den Konsolidie-
1
rungsmaßnahmen geführt, die Höhe des Konsolidierungsvolumens aber nicht insgesamt reduziert,
sondern allenfalls zu Verschiebungen in den jährlichen Tranchen geführt.
Der Haushaltsplan-Entwurf 2018/2019 hält die Defizitlinie des von der Kommunalaufsicht genehmigten Haushaltsplans 2017 in Summe ein, führt also nicht zu einem höheren als dem bereits
genehmigten Eigenkapital-Verzehr.
Die Konsolidierungs-Volumina des Haushaltssicherungskonzept-Entwurfs 2018/2019 weisen in jedem
Jahr mindestens die Höhe des HSK 2012 (Beratungskooperation) auf – auch dies in Übereinstimmung
mit der Kommunalaufsicht.
In der Vergangenheit wiesen die Bochumer Haushaltsplanungen ein hohes Maß an Verlässlichkeit
auf: Im Zeitraum 2005 – 2016 (12 Haushaltsjahre) gab es nur 2 Fälle einer Überschreitung der geplanten Haushaltsdefizite (im Jahr der Finanzkrise 2009 sowie angesichts dramatischer GewerbesteuerAusfälle und trotz frühzeitigen Erlasses einer Haushaltssperre im Jahr 2014). Auch das Haushaltsjahr
2016 zeigt wieder eine deutliche Verbesserung gegenüber dem geplanten Defizit (rd. 18 Mio. € besser); im Halbjahresbericht 2017 zeichnet sich ebenfalls eine Unterschreitung für 2017 ab. Dies alles
zeigt, dass das interne Controlling und das Berichtswesen in der Haushaltsbewirtschaftung (z.B. Quartalsberichte an die Gremien) offensichtlich funktionieren.
Eine strukturelle Unterfinanzierung von Kommunen lässt sich allerdings mit den Instrumenten der
Kommunalaufsicht nicht beseitigen – hier sind Bund und Land gefragt, für eine Verbesserung der
Grundfinanzierung zu sorgen.
1.
Wie bewertet der Kämmerer die Haushaltsgenehmigung mit den Anmerkungen, Auflagen und
Hinweisen zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg?
Es handelt sich um eine seit Jahren geübte, verlässliche Praxis der Begleitung der Stadt Bochum durch die Kommunalaufsicht, die alle Bochumer Haushalte seit 2012 genehmigt und im
Rahmen der Beratungskooperation 2012 auch mit gestaltet hat. Die Beratungskooperation
2012 hat allerdings auch die Grenzen kommunaler Konsolidierungsmöglichkeiten offengelegt;
seitdem ist es insbesondere durch die Flüchtlingsaufnahme auch zu zusätzlichen Belastungen
gekommen, die von der Kommune nicht zu verantworten sind und im Sinne des § 8 Abs. 2
des Stärkungspakt-Gesetzes genehmigungstechnisch auch „vor die Klammer“ zu ziehen sind.
2.
Welche Konsequenzen werden der Kämmerer und der Oberbürgermeister aus dieser Genehmigungsverfügung ziehen?
Insbesondere der Prozess der strategischen Haushaltsentwicklung wird im Interesse der Stadt
Bochum mit allem Nachdruck weitergeführt.
3.
Wann legt der Kämmerer die konkreten Maßnahmen hinterlegt mit Zahlen zu den geplanten
Konsolidierungsmaßnahmen, Geschäftsprozessoptimierung, Ausbau interkommunaler Zusammenarbeit, Reduzierung des Personalkostenhaushaltes sowie zu weiteren Maßnahmen
der strategischen Haushaltsentwicklung dem Rat zur Entscheidung vor?
Konsolidierungsmaßnahmen „Ausbau interkommunale Zusammenarbeit“, Geschäftsprozessoptimierung“, Reduzierung Personalkostenhaushalt“:
Der Rat der Stadt Bochum hat die Konsolidierungsmaßnahmen „Ausbau interkommunale Zusammenarbeit“, „Geschäftsprozessoptimierung“ und „Reduzierung Personal-kostenhaushalt“
mit dem HSK 2012 bzw. 2013 erstmalig beschlossen. Diese Maßnahmen verfolgten das Ziel
der Reduzierung der Personalaufwendungen, zunächst ohne konkrete betroffene Leistungen
und Organisationseinheiten zu benennen.
Die zum HSK 2015 beschlossene HSK-Maßnahme „Deckelung der Personalaufwendungen“
und die damit verbundene Personalaufwandssteuerung über einen Einstellungskorridor lösten
die einzelnen personalwirtschaftlichen HSK-Maßnahmen ab. Gleichwohl wurde an vielen personalwirtschaftlichen Maßnahmen weiter gearbeitet, da diese mit eine Voraussetzung zur Ein-
2
haltung des Personalaufwandsdeckels waren. Durch die Maßnahme „Deckelung der Personalaufwendungen“ konnten die Personal-kosten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 konstant
gehalten werden.
Aufgrund unabweisbarer zusätzlicher Personalbedarfe (z.B. aufgrund neuer Arbeitszeitregelungen im Rettungsdienst oder aufgrund des weiteren U3-Ausbaus) sowie wichtiger
strategischer Aktivitäten (z.B. Flächenentwicklung, Umsetzung von Fördermaßnahmen) kann
diese HSK-Maßnahme zukünftig nicht aufrechterhalten werden und muss entsprechend im
HSK 2018/2019 kompensiert werden.
Durch die mit dem HSK-Entwurf 2018/2019 vorgeschlagene Rücknahme der HSK-Maßnahme
„Deckelung der Personalaufwendungen“ leben die einzelnen personalwirtschaftlichen HSKMaßnahmen wieder auf. Diese Maßnahmen wurden zum HSK-Entwurf 2018/2019 von der
Verwaltung erneut auf Umsetzbarkeit geprüft. Nicht umsetzbare Maßnahmen oder Maßnahmen, die im Rahmen der strategischen Haushaltsentwicklung weiter verfolgt werden (z.B. Geschäftsprozessoptimierung, inter-kommunale Zusammenarbeit), wurden im HSK korrigiert
bzw. ganz oder teilweise zu-rückgenommen. Hierzu zählen auch die oben genannten drei
Maßnahmen. Auch die-se Korrekturen wurden im HSK-Entwurf 2018/2019 kompensiert.
Im Rahmen des Eckwertebeschlusses wurden die Personalaufwandsbudgets neu be-rechnet
und vom Verwaltungsvorstand vorläufig verabschiedet. Diese neuen Budgets sind ein erster
Aufschlag zur Einführung sogenannter "Budgetdialoge". Die Personal-aufwendungen bleiben
mittels einer verwaltungsweiten Budgetbildung zunächst weiterhin in zentraler Bewirtschaftung
durch das StA 11 (Budgetverschiebung, etc.). Nach Abschluss der Budgetdialoge ist vorgesehen, die volle Verantwortung hierfür auf die Ämter zu übertragen.
Weitere Maßnahmen der strategischen Haushaltsentwicklung:
Mit dem HSK 2017 wurden konkrete Maßnahmen der strategischen Haushaltsentwicklung
(z.B. Veränderung Eigenreinigungsanteil) sowie die Sammelposition „Weitere Maßnahmen
strategische Haushaltsentwicklung“ beschlossen.
Für die Position „Weitere Maßnahmen strategische Haushaltsentwicklung“ wurden Konzepte
erarbeitet, die die weitere Vorgehensweise zur Konkretisierung und Umset-zung beschreiben.
Bis zum 30.09.2017 ist der Kommunalaufsicht über die Konkretisierung dieser HSK-Position
zu berichten. Eine erste Konkretisierung wird in der Antwort zu Frage 11 beschrieben.
4.
In wie weit geht der Kämmerer davon aus, dass bis 2022 aus diesen vier Konsolidierungsmaßnahmen über 16,9 Mio. Euro Einsparpotenzial tatsächlich generiert werden können
oder sucht die Verwaltung bereits verbindliche Kompensationsmaßnahmen durch Aufwandsreduzierungen bzw. Ertragsteigerungen an anderer Stelle?
Die Arbeiten zu den Maßnahmen der strategischen Haushaltsentwicklung schreiten planmäßig voran; daher gibt es zurzeit keinen Grund für Änderungen (s. auch Antwort zu Frage 11).
5.
Das Haushaltssicherungskonzept 2018 ist nur genehmigungsfähig, wenn für alle verbleibenden Planungsjahre mindestens das Konsolidierungsvolumen des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 erreicht wird. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Haushaltssicherungskonzept 2017 teils deutlich negativ verändert. So kritisiert die Regierungspräsidentin, dass die jährlichen Konsolidierungsvolumina der Jahre 2017, 2019 und
2020 teils erheblich unter dem des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 liegen. Im Haushaltssicherungskonzept 2018 sind daher für die Jahre 2019 und 2020 mindestens die Konsolidierungsvolumina auf dem Niveau der Planungen aus 2012 aus-zuweisen. Welche Maßnahmen
wird der Kämmerer ergreifen, um dieser Forderung nachzukommen?
Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2018/2019 werden die jährlichen Konsolidierungsvolumina aus der Beratungskooperation mindestens erreicht bzw. überschritten.
3
6.
Nach § 76 der Gemeindeordnung ist der Haushaltsausgleich zum nächstmöglichen Zeitpunkt
darzustellen. Das Haushaltssicherungskonzept sieht allerdings weiterhin erst am Ende des
möglichen Konsolidierungszeitraumes den Haushaltsausgleich vor. Daher weist die Regierungspräsidentin darauf hin, dass das interne Controlling und Berichtswesen verbessert und
die Potenziale des städtischen Haushaltes sowie die freiwilligen Leistungen und Standards
fortlaufend überprüft werden müssen. Wie weit ist das interne Controlling und Berichtswesen
ausgebaut, so dass es den Anforderungen der Regierungspräsidentin genügt? In wie weit erfolgt die Überprüfung der freiwilligen Leistungen und Standards im Rahmen der nächsten
Haushaltsplanberatungen?
Seit dem Jahre 2009 und verschärft in der Beratungskooperation zum Haushalt 2012 wurden
alle freiwilligen Leistungen und Standards überprüft; die mehrheitsfähigen Maßnahmen wurden in das HSK 2012 – 2022 aufgenommen. Das Konsolidierungsvolumen wurde stets durch
zahl- und umfangreiche Maßnahmen sichergestellt. Die festgelegten Berichte sind an die Bezirksregierung geliefert worden.
7.
Jeweils zum 15. April des Jahres ist der Regierungspräsidentin ein vom Oberbürger-meister
bestätigter Entwurf des Jahresabschlusses für das Vorjahr vorzulegen. Diese Frist wurde von
der Stadt Bochum trotz ausdrücklicher Bitte bisher nicht eingehalten. Welche Anstrengungen
unternimmt die Verwaltung um der gesetzlichen Abgabefrist nachzukommen?
Die notwendigen Stellenbesetzungen im Bereich Jahresabschluss und Anlagenbuchhaltung
wurden bzw. werden vorgenommen. Darüber hinaus wird laufend an einer Optimierung der
Abläufe, z.B. zur Rechnungsstellung zwischen den Zentralen Diensten und der Kernverwaltung, gearbeitet. Weitere erforderliche Änderungen im Verfahren der Jahresabschlusserstellung werden derzeit geprüft. Auch Erläuterungsumfang und Qualität der Berichterstattung
können dabei nicht ausgenommen werden.
Zwingende Voraussetzung der Genehmigung des Haushaltsplanes 2018/2019 nach der Gemeindeordnung ist das Vorliegen des Jahresabschlusses 2016 (Vorvorjahr). Diese Anforderung wurde und wird weiterhin erfüllt.
8.
Die Bezirksregierung bittet darum, die Bemühungen zur Aufstellung der weiteren noch offenen
Gesamtabschlüsse zu verstärken um mittelfristig auch in diesem Bereich die Fristen einzuhalten. Wie ist der Bearbeitungsstand zu den Gesamtabschlüssen 2013, 2014, 2015 und 2016?
Wann werden die Gesamtabschlüsse dem Rat vorgelegt?
Der Gesamtabschluss 2013 wird dem Rat kurzfristig vorgelegt. Die Vorlage des Gesamtabschlusses 2014 ist für 2018 geplant. Der Schwerpunkt im Bereich Jahresabschluss
und Anlagenbuchhaltung muss auf der Erstellung des Einzelabschlusses/Jahresabschlusses
liegen, da dieser Genehmigungsvoraussetzung ist.
Mit Auslaufen derzeitiger Elternzeiten des Fachpersonals wird angestrebt, die zeitliche Lücke
zu verringern.
9.
Zur Reduzierung des Personalkostenhaushaltes konnte der Kämmerer im Genehmigungsverfahren selbst die für 2017 vorgesehenen Bereiche noch nicht detailliert benennen.
Daher sind lt. Regierungspräsidentin ein stringentes Controlling und erforderlichenfalls Kompensationen bzw. Anpassungen zwingend notwendig. Wann wird der Kämmerer den Konsolidierungsbeitrag für das Jahr 2017 i.H.v. 910.000 Euro detailliert benennen und um welche
Maßnahmen handelt es sich hier?
Die gedeckelten Personalaufwendungen bleiben wie in den Vorjahren 2015 und 2016 auch in
2017 konstant (siehe Halbjahresprognose). Insofern konnten auch die Tarif-steigerungen in
2017 durch Personalabbau gesamtstädtisch kompensiert werden. Aufgrund der Komplexität
der Personalwirtschaft (externe Einstellungen, spontane und planbare Personalabgänge, Elternzeiten, Übernahme Azubis, interne Fluktuation, Priorisierungen etc.) kann keine detaillierte
Darstellung über einzelne Personaleinsparungen angereicht werden.
4
Im Rahmen des Eckwertebeschlusses wurden die Personalaufwandsbudgets neu berechnet
und vom Verwaltungsvorstand vorläufig verabschiedet. Dieses wird ein erster Aufschlag zur
Einführung sogenannter "Budgetdialoge". Für das Jahr 2018 bleiben diese Ansätze mittels einer verwaltungsweiten Budgetbildung weiterhin in zentraler Bewirtschaftung durch das StA 11
(Budgetverschiebung, etc.). Nach Abschluss der Budgetdialoge ist vorgesehen, die volle Verantwortung hierfür auf die Ämter zu über-tragen.
10.
Der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit ist weder inhaltlich noch monetär konkretisiert worden. Der vorgesehene Konsolidierungsbeitrag i.H.v. 200.000 Euro konnte nicht erläutert werden. Gleichwohl plant die Verwaltung mit jährlich zusätzlich 100.000 Euro Konsolidierungsbeitrag. Auch diese Maßnahme stellt einen weiteren Risikofaktor dar. Wann werden
die Maßnahmen zum konkreten Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit vorgestellt
und durch welche Maßnahmen soll der vorgesehene Konsolidierungsbeitrag erzielt werden?
Die Kämmerer der Städte Herne, Gelsenkirchen, Hattingen, Bottrop, Bochum und Witten bearbeiten in Workshops das Thema „Interkommunale Zusammenarbeit in Form von Shared
Services“. Diesbezüglich sind erwartungsgemäß generelle Anforderungen an eine interkommunale Zusammenarbeit zu definieren, bevor konkrete Maß-nahmen vereinbart werden können. Am 17.05.2017 hat ein intensiver Austausch der beteiligten Städte unter Leitung der Gemeindeprüfungsanstalt und der NRW.Bank stattgefunden. Die gemeinsame Weiterarbeit, auch
welche neuen Themen ggf. (bspw. e-Akte/e-Government) in einem gemeinsamen Projekt angegangen werden sollen, wurde festgelegt.
Die Einzel-HSK-Maßnahme „Ausbau interkommunale Zusammenarbeit“ wurde im HSKEntwurf 2018/2019 zurückgenommen (siehe Frage 3). Gleichwohl arbeitet die Verwaltung inhaltlich an dieser Aufgabe im Rahmen der strategischen Haushaltsentwicklung weiter, siehe
Punkt 11.
11.
Spätestens im Jahr 2022 soll durch weitere Maßnahmen strategischer Haushaltsentwicklung
ein Konsolidierungsbeitrag von 11,8 Mio. Euro erzielt werden. Damit stellt diese Maßnahme lt.
Regierungspräsidentin einen Eckpfeiler der Haushaltskonsolidierung dar. Eine prüffähige
Konkretisierung der Maßnahme liegt der Regierungspräsidentin nicht vor. Aufgrund der Höhe
dieses Konsolidierungsbeitrages hat diese Maßnahme eine entscheidende Bedeutung für den
Haushaltsausgleich 2022. Daher fordert die Regierungspräsidentin die Vorlage einer jeweils
konkreten Darstellung des Planungsfortschritts und die ständige Überprüfung der Realisierbarkeit des Konsolidierungsbeitrages. Diese ist dann zwingende Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2018. Durch welche konkreten Maßnahmen
will der Kämmerer bis zum Jahr 2022 einen Konsolidierungsbeitrag i.H.v. 11,8 Mio. Euro erzielen? Wird die Verwaltung diesen Konsolidierungsbeitrag erreichen oder müssen ggf. Kompensationsmaßnahmen gefunden werden?
Im Rahmen der Beschlussfassung des Verwaltungsvorstandes zur 1. Tranche (strategische
Haushaltsentwicklung) wurden 15 Einzelmaßnahmen zur Umsetzung beschlossen. Die Gesamtsumme der prognostizierten Einsparungen beläuft sich auf einen Betrag von 18,3 Mio. €.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 wurden drei dieser Maßnahmen bereits konkret berücksichtigt (eingepreist):
5
Aus den verbliebenen 12 Einzelmaßnahmen ergab sich dann der Betrag in Höhe von 11,8 Mio. € unter der Überschrift „Weitere Maßnahmen der strategischen Haushaltsentwicklung“.
Dies sind im Detail folgende Maßnahmen:
Der Gesamtbetrag dieser weiteren 12 Einzelmaßnahmen beläuft sich auf 15 Mio. €.
Im Rahmen einer defensiven Haushaltsplanung wurde zunächst ein Betrag von 11,8 Mio. €
als Einsparpotenzial aus der strategischen Haushaltsentwicklung (2022) berücksichtigt.
Die prognostizierten Beträge sind Schätzungen, sie werden sich im Verlauf des Projektfortschrittes konkretisieren. Über den Umsetzungsfortschritt sowie die finanzielle Konkretisierung der Einzelmaßnahmen wird regelmäßig berichtet.
Der Bezirksregierung Arnsberg wurden im September 2016, im Rahmen einer Arbeitsbesprechung, die Einzelmaßnahmen der strategischen Haushaltsentwicklung, die Projektsteckbriefe sowie das geplante Vorgehen vorgestellt und erläutert.
Die Maßnahmen der strategischen Haushaltsentwicklung stellen einen Eckpfeiler der Sanierung der städtischen Finanzen dar, insofern ist eine fraktionsübergreifende Unterstützung der
Umsetzung zwingend notwendig.
12.
Sehr kritisch betrachtet die Regierungspräsidentin in ihrer Genehmigung zudem die Entwicklung der in der Haushaltssatzung festgesetzten Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten. Diese sind für das Jahr 2017 erneut um 100 Mio. Euro auf 1,2 Mrd. Euro erhöht wor-
6
den. Der Gesamtbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung wird auch in 2017 nicht annähernd
erreicht. Die Begründung des Kämmerers kann die Regierungspräsidentin nicht nachvollziehen. Ziel der Stadt Bochum muss es sein, die Höhe ihrer Liquiditätskredite zu reduzieren. Die
Erhöhung der Kreditermächtigung ist hier kein wirksamer Konsolidierungsweg. Bisher hat die
Verwaltung mit Krediten zur Liquiditätssicherung i.H.v. rund 750 Mio. Euro gerechnet. Ist diese
Höhe noch aktuell?
In wie weit plant die Verwaltung für den Haushaltsplan 2018 eine Absenkung der Liquiditätskredite und werden zukünftige Beschlüsse über Höchstbeträge der Kredite zur Liquiditätssicherung nur noch nach Vorlage einer nachvollziehbaren planerischen Grundlage genehmigt?
Die Stadt Bochum hat nach § 76 Abs. 6 GO NRW ihre Liquidität jederzeit sicherzustellen. Läge der Liquiditätsbedarf zu einem bestimmten Zeitpunkt über dem in der Haushaltssatzung
festzulegenden Höchstbetrag, dürfte die Stadt Bochum dennoch keine entsprechenden Kredite aufnehmen, sondern müsste erst eine Nachtragssatzung aufstellen, deren Verabschiedung
und Genehmigung durch die Bezirksregierung insgesamt länger als drei Monate dauern könnte. In dieser Zeit könnte die Stadt Bochum ihren gesetzlichen und vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Es ist daher von zentraler Bedeutung, einen angemessen
großen Puffer bei der Festlegung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite vorzuhalten.
Die Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite kann keine eigenständige Steuerungswirkung für die Haushaltsbewirtschaftung entwickeln, da der Finanzbedarf, der aus der
vom Rat beschlossenen Haushaltsplanung resultiert, unter Berücksichtigung etwaiger unterjähriger Zahlungsspitzen sicherzustellen ist. Die Höhe der Liquiditätskredite liegt derzeit um
900 Mio. Euro. Der Stadt Bochum obliegen Zahlungsverpflichtungen für z.B. Gehälter, Sozialhilfe, Schuldendienst, Versicherungen u.ä., die in Summe schnell Zahlungsspitzen von 150
Mio. Euro und mehr ausmachen können.
Unter Berücksichtigung des derzeitigen Niveaus der Liquiditätskredite, der Ausweisung von
Liquiditätsüberschüssen aus laufender Verwaltungstätigkeit ab 2018 und der Notwendigkeit
eines Risikopuffers von mindestens 200 Mio. Euro angesichts möglicher Zahlungsspitzen im
Jahresverlauf ist ein Höchstbetrag von mindestens 1,1 Mrd. Euro angemessen. Dieser ist in
der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2018/2019 festgelegt worden.
13.
Mit Sorge betrachtet die Regierungspräsidentin auch den dramatischen Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Bochum. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes wird die Stadt über
800 Mio. Euro Eigenkapital verloren haben. Würde sich diese Entwicklung fortsetzen, würde
der rechtswidrige Zustand der Überschuldung ab dem Jahr 2030 eintreten. Die Regierungspräsidentin fordert daher auf, schnellstmöglich den Verzehr von Eigenkapital aufzuhalten.
Mit welchen Maßnahmen werden der Kämmerer und der Oberbürgermeister dieser Forderung
nachkommen?
Gegenüber dem im Rahmen der Beratungskooperation vereinbarten Verlauf zeigt der eingebrachte Haushaltsplan-Entwurf 2018/2019 eine Erhöhung des Eigenkapitals in 2022 um über
100 Mio. Euro und gegenüber dem genehmigten Haushaltsplan 2017 eine geringfügige Verbesserung um 10 auf 720 Mio. Euro. Mit Erreichen des Haushaltsausgleichs in 2022 wird ein
weiterer Eigenkapitalverzehr verhindert.
14.
Unter dem Punkt Berichtspflichten merkt die Regierungspräsidentin an, dass diesen Berichtsterminen in den vergangenen Jahren nicht immer in vollem Umfange und ei-genständig nachgekommen wurde. Daher bittet diese ausdrücklich um Einhaltung der Berichtstermine. Aus
welchen Gründen wurden die Berichtspflichten nicht eingehalten und wie will die Verwaltung
sicherstellen, die Berichtstermine aus der Genehmigung einzuhalten? Werden dem Rat die
Berichte ebenfalls zur Kontrolle vorgelegt?
Die der Kommunalaufsicht vorgelegten Berichte gehen dem Rat gleichermaßen zu.
Zu einer Nicht-Einhaltung von Fristen ist es aufgrund von personalwirtschaftlichen Problemen
gekommen – s. Antworten zu Frage 7 und 8.
7
15.
In der Verfügung bittet die Regierungspräsidentin darum, die Haushaltsgenehmigung dem Rat
der Stadt Bochum zur Kenntnis zu geben. Wie eingangs erwähnt, erfolgte die Kenntnisnahme
an die Fraktionen erst nach schriftlicher Aufforderung durch die CDU-Fraktion. Aus welchen
Gründen wurden die Fraktionen nicht zeitgleich mit der Presse informiert?
Aufgrund eines Missverständnisses zwischen dem Büro für Angelegenheiten des Rates und
des Oberbürgermeisters und Kämmerei ist dies nicht zeitgleich erfolgt – Herr Kämmerer
Dr. Busch hat sich hierfür bei der CDU-Fraktion entschuldigt.
Anlagen:
8