Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Masterplan Einzelhandel Bochum - Nachjustierung 2017.pdf
Größe
8,8 MB
Erstellt
26.08.17, 00:35
Aktualisiert
24.01.18, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Fortschreibung des
Quelle: RVR, Geodatenserver, Januar 2008
Masterplan Einzelhandel Bochum
- Fortschreibung 2012 - Nachjustierung 2017 -
Im Auftrag der Stadt Bochum,
der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet und
des Einzelhandelsverbandes Ruhr-Lippe e. V.
Julia Hagemann
Stefan Kruse
unter Mitarbeit von
Tobias Fuchs
Simon Rausch
Markt 5 44137 Dortmund
Tel. 02 31-55 78 58-0 Fax 02 31-55 78 58-50
www.junker-kruse.de info@junker-kruse.de
Mai 2017
Impressum
Bearbeitung und Konzeption
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung
Markt 5
44137 Dortmund
Tel. +49(0)231-55 78 58-0 Fax +49(0)231-55 78 58-50
www.junker-kruse.de info@junker-kruse.de
Projektleitung:
Julia Hagemann (bis 2013)
Stefan Kruse
Koordination
Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilung Stadtentwicklung
Ansprechpartner:
Eckart Kröck
Burkhard Huhn
Falko Kupsch
Pierre Böhm
Tel. +49(0)234-910-25 21
www.bochum.de amt61@bochum.de
Redaktionsgruppe
Stadt Bochum, Amt für Stadtplanung und Wohnen
Petra Bolla, , Burkhard Huhn, Falko Kupsch, Pierre Böhm
Stadt Bochum, Rechtsverwaltung
Andreas Mruck
Stadt Bochum, Wirtschaftsförderung
Marion Flügge, Siegfried Jahns
Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet
Stefan Postert, Patrick Voss
Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe e. V.
Stefan Lenk, Marion Runge
Büro Junker und Kruse
Julia Hagemann, Stefan Kruse
Im Sinne einer einfacheren Lesbarkeit verzichten wir darauf, stets männliche und weibliche Schriftformen zu verwenden. Selbstverständlich sind immer gleichzeitig und chancengleich Frauen und Männer angesprochen.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Inhaltsübersicht
1
Ausgangslage und Aufgabenstellung ............................................................ 13
2
Allgemeine Entwicklung ............................................................................... 16
3
Methodik ...................................................................................................... 19
3.1 Angebotsanalyse ........................................................................................ 19
3.2 Nachfrageanalyse....................................................................................... 23
3.3 Städtebauliche Analyse .............................................................................. 23
3.4 Kommunikation und Erarbeitungsprozess des Masterplans.......................... 24
3.5 Experteninterviews ..................................................................................... 25
4
Ergebnisse der Evaluierung des Masterplans Einzelhandel Bochum
(Interviews) .................................................................................................. 26
5
Übergeordnete standortrelevante Rahmenbedingungen der
Einzelhandels- und Zentrenstruktur der Stadt Bochum ................................. 28
5.1 Stellung in der Region und verkehrliche Anbindung .................................... 28
5.2 Bevölkerung und Siedlungsstruktur ............................................................ 28
5.3 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Bochum ................................ 30
6
Einzelhandelsrelevante Kennwerte der Stadt Bochum im Jahr 2010
und ihre Entwicklung seit dem Jahr 2004/05................................................ 34
6.1 Gesamtstädtische Einzelhandelsstruktur ...................................................... 34
6.2 Räumliche Differenzierung des Einzelhandelsangebots in der Stadt
Bochum ..................................................................................................... 38
6.3 Angebotssituation nach Lagekategorien ..................................................... 41
6.4 Nahversorgungssituation ............................................................................ 43
7
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7
Analyseergebnisse auf Ebene der Bochumer Stadtbezirke ............................ 48
7.1 Aktuelle Angebotssituation in den Zentren und Sonderstandorten
gemäß Masterplan Einzelhandel Bochum 2006 .......................................... 48
7.2 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Mitte ................................................ 54
7.3 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Wattenscheid ................................... 84
7.4 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Nord............................................... 104
7.5 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Ost ................................................. 117
7.6 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Süd................................................. 131
7.7 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Südwest ......................................... 145
8
Prognose der Verkaufsflächenpotenziale .................................................... 159
8.1 Vorbemerkungen ..................................................................................... 159
8.2 Ergebnisse ............................................................................................... 161
9
Strategische Bausteine des Masterplans Einzelhandel ................................. 163
9.1 Übergeordnete Ziele ................................................................................ 163
9.2 Standortstrukturmodell ............................................................................ 165
9.3 Bochumer Sortimentsliste ......................................................................... 173
9.4 Zentrale Versorgungsbereiche .................................................................. 180
9.5 Sonderstandorte ...................................................................................... 229
9.6 Sicherung der Grund- und Nahversorgung ............................................... 242
9.7 Grundsätze der Entwicklung des Einzelhandels in Bochum ........................ 246
9.8 Konsultationskreis Einzelhandel ................................................................ 262
Glossar – Definition einzelhandelsrelevanter Fachbegriffe .................................. 264
Verzeichnisse ...................................................................................................... 268
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
8
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Detailliertes Inhaltsverzeichnis
1
Ausgangslage und Aufgabenstellung ............................................................ 13
2
Allgemeine Entwicklung ............................................................................... 16
3
Methodik ...................................................................................................... 19
3.1 Angebotsanalyse ........................................................................................ 19
3.2 Nachfrageanalyse....................................................................................... 23
3.3 Städtebauliche Analyse .............................................................................. 23
3.4 Kommunikation und Erarbeitungsprozess des Masterplans.......................... 24
3.5 Experteninterviews ..................................................................................... 25
4
Ergebnisse der Evaluierung des Masterplans Einzelhandel Bochum
(Interviews) .................................................................................................. 26
5
Übergeordnete standortrelevante Rahmenbedingungen der
Einzelhandels- und Zentrenstruktur der Stadt Bochum ................................. 28
5.1 Stellung in der Region und verkehrliche Anbindung .................................... 28
5.2 Bevölkerung und Siedlungsstruktur ............................................................ 28
5.3 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Bochum ................................ 30
6
Einzelhandelsrelevante Kennwerte der Stadt Bochum im Jahr 2010
und ihre Entwicklung seit dem Jahr 2004/05................................................ 34
6.1 Gesamtstädtische Einzelhandelsstruktur ...................................................... 34
6.2 Räumliche Differenzierung des Einzelhandelsangebots in der Stadt
Bochum ..................................................................................................... 38
6.3 Angebotssituation nach Lagekategorien ..................................................... 41
6.4 Nahversorgungssituation ............................................................................ 43
9
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7
Analyseergebnisse auf Ebene der Bochumer Stadtbezirke ............................ 48
7.1 Aktuelle Angebotssituation in den Zentren und Sonderstandorten
gemäß Masterplan Einzelhandel Bochum 2006 .......................................... 48
7.2 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Mitte ................................................ 54
7.2.1
7.2.2
7.2.3
7.2.4
7.2.5
7.2.6
7.2.7
7.2.8
7.2.9
7.2.10
7.2.11
7.2.12
7.2.13
7.2.14
7.2.15
Hauptgeschäftszentrum ......................................................................... 56
Stadtteilzentrum Altenbochum .............................................................. 58
Stadtteilzentrum Große Voede ............................................................... 60
Stadtteilzentrum Hamme ....................................................................... 62
Stadtteilzentrum Riemke ........................................................................ 64
Nahversorgungszentrum Goldhamme .................................................... 66
Nahversorgungszentrum Griesenbruch ................................................... 68
Stadtteilzentrum Hattinger Straße .......................................................... 70
Nahversorgungszentrum Herner Straße .................................................. 72
Nahversorgungszentrum Wiemelhauser Tor ........................................... 74
Nahversorgungszentrum Dorstener Straße / Zechenstraße...................... 76
Nahversorgungszentrum Hofstede ......................................................... 78
Sonderstandort Hannibal ....................................................................... 80
Sonderstandort Hofsteder Straße ........................................................... 81
Sonderstandort Alleestraße .................................................................... 82
7.3 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Wattenscheid ................................... 84
7.3.1
7.3.2
7.3.3
7.3.4
7.3.5
7.3.6
7.3.7
7.3.8
7.3.9
7.3.10
Besonderes Stadtbezirkszentrum Wattenscheid ...................................... 86
Stadtteilzentrum Günnigfeld .................................................................. 88
Stadtteilzentrum Höntrop ...................................................................... 90
Nahversorgungszentrum Bochumer Straße / Wattenscheid Heide ........... 92
Stadtteilzentrum Eppendorf ................................................................... 94
Nahversorgungszentrum Leithe ............................................................. 96
Nahversorgungszentrum Ruhrstraße ...................................................... 98
Sonderstandort Berliner Straße............................................................. 100
Sonderstandort Ottostraße .................................................................. 101
Sonderstandort Dückerweg ................................................................. 102
7.4 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Nord............................................... 104
7.4.1
7.4.2
7.4.3
7.4.4
7.4.5
7.4.6
7.4.7
Stadtbezirkszentrum Gerthe................................................................. 106
Nahversorgungszentrum Hiltrop .......................................................... 108
Nahversorgungszentrum Kirchharpen .................................................. 109
Nahversorgungszentrum Rosenberg..................................................... 111
Nahversorgungszentrum Kornharpen ................................................... 113
Sonderstandort Ruhrpark ..................................................................... 115
Sonderstandort Castroper Hellweg ....................................................... 116
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
10
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.5 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Ost ................................................. 117
7.5.1
7.5.2
7.5.3
7.5.4
7.5.5
7.5.6
Stadtbezirkszentrum Langendreer - Alter Bahnhof ................................ 119
Stadtteilzentrum Langendreer - Dorf .................................................... 121
Stadtteilzentrum Werne ....................................................................... 123
Nahversorgungszentrum Laer............................................................... 125
Nahversorgungszentrum Kaltehardt ..................................................... 127
Sonderstandort Industriestraße ............................................................. 129
7.6 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Süd ................................................. 131
7.6.1
7.6.2
7.6.3
7.6.4
7.6.5
7.6.6
Stadtbezirkszentrum Querenburg Uni-Center ....................................... 133
Stadtteilzentrum Brenschede ................................................................ 135
Stadtteilzentrum Stiepel ....................................................................... 137
Nahversorgungszentrum Hustadt ......................................................... 139
Nahversorgungszentrum Steinkuhl ....................................................... 141
Nahversorgungszentrum Wasserstraße ................................................. 143
7.7 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Südwest .......................................... 145
7.7.1
7.7.2
7.7.3
7.7.4
7.7.5
7.7.6
8
Stadtbezirkszentrum Linden ................................................................. 147
Stadtteilzentrum Bärendorf .................................................................. 149
Stadtteilzentrum Weitmar-Mark ........................................................... 151
Stadtteilzentrum Weitmar-Mitte ........................................................... 153
Nahversorgungszentrum Dahlhausen ................................................... 155
Nahversorgungszentrum Oberdahlhausen ............................................ 157
Prognose der Verkaufsflächenpotenziale .................................................... 159
8.1 Vorbemerkungen ..................................................................................... 159
8.2 Ergebnisse................................................................................................ 161
9
Strategische Bausteine des Masterplans Einzelhandel ................................. 163
9.1 Übergeordnete Ziele ................................................................................ 163
9.2 Standortstrukturmodell ............................................................................ 165
9.3 Bochumer Sortimentsliste ......................................................................... 173
9.4 Zentrale Versorgungsbereiche .................................................................. 180
9.4.1
9.4.2
9.4.3
9.4.4
9.4.5
9.4.6
9.4.7
9.4.8
9.4.9
9.4.10
Hauptgeschäftszentrum Bochum .......................................................... 186
Stadtbezirkszentrum Linden ................................................................. 188
Stadtbezirkszentrum Wattenscheid ....................................................... 190
Stadtteilzentrum Altenbochum ............................................................. 192
Stadtteilzentrum Brenschede ................................................................ 194
Stadtteilzentrum Gerthe ....................................................................... 196
Stadtteilzentrum Große Voede ............................................................. 198
Stadtteilzentrum mit besonderen Funktionen Hattinger Straße .............. 200
Stadtteilzentrum Langendreer - Alter Bahnhof ...................................... 202
Stadtteilzentrum Langendreer - Dorf .................................................... 204
11
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.11
9.4.12
9.4.13
9.4.14
9.4.15
9.4.16
9.4.17
9.4.18
9.4.19
9.4.20
9.4.21
9.4.22
9.4.23
9.4.24
9.4.25
9.4.26
9.4.27
9.4.28
Stadtteilzentrum Querenburg Uni-Center ............................................ 206
Stadtteilzentrum Weitmar-Mark .......................................................... 208
Stadtteilzentrum Weitmar-Mitte .......................................................... 210
Stadtteilzentrum Werne....................................................................... 212
Nahversorgungszentrum Bärendorf ...................................................... 214
Nahversorgungszentrum Dahlhausen ................................................... 215
Nahversorgungszentrum Dorstener Straße / Zechenstraße.................... 216
Nahversorgungszentrum Eppendorf ..................................................... 217
Nahversorgungszentrum Günnigfeld .................................................... 218
Nahversorgungszentrum Hamme ......................................................... 219
Nahversorgungszentrum Herner Straße................................................ 220
Nahversorgungszentrum Hiltrop .......................................................... 221
Nahversorgungszentrum Höntrop ........................................................ 221
Nahversorgungszentrum Kirchharpen .................................................. 223
Nahversorgungszentrum Laer .............................................................. 224
Nahversorgungszentrum Riemke ......................................................... 225
Nahversorgungszentrum Steinkuhl ....................................................... 226
Nahversorgungszentrum Stiepel........................................................... 227
9.5 Sonderstandorte ...................................................................................... 229
9.5.1
9.5.2
9.5.3
9.5.4
9.5.5
9.5.6
Sonderstandort Castroper Hellweg ....................................................... 230
Sonderstandort Dückerweg ................................................................. 232
Sonderstandort Ottostraße .................................................................. 234
Sonderstandort Hannibal ..................................................................... 236
Sonderstandort Hofsteder Straße ......................................................... 238
Sonderstandort Ruhrpark ..................................................................... 240
9.6 Sicherung der Grund- und Nahversorgung ............................................... 242
9.7 Grundsätze der Entwicklung des Einzelhandels in Bochum ........................ 246
9.7.1
9.7.2
9.7.3
9.7.4
9.7.5
Exkurs – Herleitung des Bochumer Nahversorgungsladens .................... 248
Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten
Kernsortimenten (Grundsatz 1) ............................................................ 249
Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten (ohne
nahversorgungsrelevante) Kernsortimenten (Grundsatz 2) .................... 253
Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten
Kernsortimenten (Grundsatz 3) ............................................................ 255
Prüfschema zur ersten Einordnung von Einzelhandelsvorhaben ............. 260
9.8 Konsultationskreis Einzelhandel ................................................................ 262
Glossar – Definition einzelhandelsrelevanter Fachbegriffe .................................. 264
Verzeichnisse ...................................................................................................... 268
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
12
Vorwort
Im Leitbild der Europäischen Stadt, die sich im Sinne der
Charta von Leipzig als eine Stadt der kurzen Wege versteht,
nimmt der Einzelhandel eine Leitfunktion ein. Ob als Nachbarschaftsladen „um die Ecke“ oder in der Bochumer Innenstadt, Geschäfte unterschiedlichster Ausrichtung prägen das
Bild der Stadt und tragen zu ihrer Belebung bei.
Leitendes Ziel der Bochumer Einzelhandelssteuerung ist eine
möglichst ausgewogene Versorgung für das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen. Allerdings ergeben sich aus dem demographischen Wandel und der besonderen Dynamik des
Online-Handels neue Herausforderungen für den klassischen
Einzelhandel. Dieser muss sich auf ein verändertes Kundenverhalten und gestiegene Ansprüche einstellen. In einem solchen Umfeld stehen für die Stadtentwicklung der Schutz und
die Stärkung der gewachsenen Zentren sowie der fußläufig
erreichbaren Nahversorgungsstandorte im Mittelpunkt der
gemeinsamen Anstrengungen.
In Bochum sind sich alle Beteiligten der sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung bewusst, die mit der Steuerung
des Einzelhandels einhergeht. Der Masterplan Einzelhandel
Bochum hat sich in den zehn Jahre seit seiner erstmaligen
Verabschiedung durch den Rat der Stadt Bochum im Jahr
2006 als Planungsinstrument bewährt. Er stellt bis heute ein
maßgeschneidertes Orientierungswerk dar, das für die Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung herangezogen wird. Anhand der dargelegten Ziele und Grundsätze erleichtert er allen Beteiligten
die Entscheidung über künftige Investitionen und sorgt so
zugleich für eine wettbewerbsneutrale Planungssicherheit.
Damit der Masterplan auch in den kommenden Jahren seine
Steuerungswirkung entfalten kann, hat sich die Stadt Bochum im Frühjahr 2017 zu einer Aktualisierung entschlossen.
In der bewährten Zusammenarbeit mit der Industrie- und
Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet und dem Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe e.V. wurde der Masterplan Einzelhandel daher einer inhaltlichen Überprüfung und Fortschreibung unterzogen, deren Ergebnisse nun vor Ihnen liegen.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
1 Ausgangslage und Aufgabenstellung
Im September 2006 ist der Masterplan Einzelhandel für die
Stadt Bochum durch den Rat der Stadt einstimmig als Grundlage für zukünftige Entscheidungen im Zusammenhang mit einzelhandelsspezifischen Stadtentwicklungsfragestellungen einerseits sowie als Grundlage für die bauleitplanerische Umsetzung
andererseits beschlossen worden. In zahlreichen Diskussionen,
Gesprächen und Verfahren hat sich dieses Konzept mittlerweile
vielfach bewährt, z. B. zur beschleunigten Umsetzung von städtebaulich / versorgungsstrukturell sinnvollen Einzelhandelsvorhaben in der Stadt, aber auch zur Abwehr von Überlegungen
oder auch Vorhaben, die sich perspektivisch negativ auf die
städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Bochum auswirken
würden. Eine bedeutsame Grundlage des Masterplans – sowohl
für die Bewertung des Ist-Situation, aber auch für die Herleitung der Schlussfolgerungen und Empfehlungen - stellt das empirische Grundgerüst des Masterplans dar. Dieses ist mittlerweile fast sieben Jahre alt, da die flächendeckende Erhebung des
Bochumer Einzelhandelsbestandes im Herbst / Winter des Jahres 2004 stattgefunden hat. Ebenfalls haben mittlerweile – neben zahlreichen kleineren Veränderungen auch in den vielen
zentralen Versorgungsbereichen Bochums - nicht unerhebliche
Veränderungen in der Bochumer Einzelhandelslandschaft stattgefunden (u. a. Ansiedlung des Saturn- Marktes in der Bochumer Innenstadt, Eröffnung des Gertrudis-Centers in der Wattenscheider Innenstadt, Ansiedlung des Gartencenters Augsburg
auf dem ehemaligen Afri- Cola Gelände usw.).
Neuansiedlungen und Standortverlagerungen von Baumärkten,
integrierte und nicht integrierte Standortplanungen von Lebensmittelbetrieben oder aber auch aktuellen Planungen zur
Umstrukturierung des Einkaufszentrums Ruhrpark.
Darüber hinaus befindet sich die Stadt Bochum in einer intensiven Konkurrenzsituation im Ballungsraum des zentralen Ruhrgebiets, die durch teilweise sehr dynamische Entwicklungsprozesse in den Nachbarkommunen u. a. durch die Ansiedlung innerstädtischer Einkaufscenter einer weiteren Verschärfung unterliegt. Neben diesen veränderten Rahmenbedingungen sowohl innerhalb als auch außerhalb Bochums hat es seit dem
„Inkrafttreten“ des Masterplans Einzelhandel im September
2006 nennenswerte Novellierungen bedeutsamer Rechtsgrundlagen zur Steuerung des Einzelhandels gegeben:
Novellierung des BauGB (§ 9 Abs. 2a) im Januar 2007
Einzelhandelserlass NRW (Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben - Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben). Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr V.4 / VI A 1 - 16.21 - u. d. Ministeriums für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie- 322/323-30.28.17 vom 22. September 2008
Auch der § 24 a des Landesentwicklungsprogramms (LEPro)
NRW wurde im Juni 2007 novelliert. Im Jahr 2009 ist jedoch
seine Funktion als Ziel der Landesplanung durch Urteile des
VGH Münster und des OVG NRW verneint worden. Zum
31.12.2011 trat das LEPro NRW in Gänze außer Kraft. Im
Sommer 2013 hat der Landtag NRW den Sachlichen Teilplan
Großflächiger Einzelhandel beschlossen, der seit Beginn des Jahres 2017 im Rahmen des beschlossenen neuen Landesentwicklungsplans NRW als Kapitel 5.6 die neuen Ziele und Grundsätze
zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels im Land Nordhrein-Westfalen darstellt
Darüber hinaus hat es in der jüngeren Vergangenheit Diskussionen über umfassende Planvorhaben in der Stadt Bochum gegeben, die sich sowohl auf die Versorgungs- und Zentrenstrukturen innerhalb Bochums, aber möglicherweise auch auf einzelne Teilbereiche benachbarter Städte auswirken können, so z. B.
die Ansiedlung eines innerstädtischen Einkaufszentrums auf
dem derzeitigen Gerichtsareal in der Bochumer Innenstadt1,
1
Eine veränderte Rahmensetzung ergibt sich zudem dadurch,
dass zum Zeitpunkt des Beschlusses zum Masterplan Einzelhandel 2006 noch eine erhebliche Unsicherheit darüber bestand, ob
Nahversorgungszentren zentrale Versorgungsbereiche im Sinne
der einschlägigen Rechtsvorschriften sein können; dies ist mitt-
Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben wurde bereits im Oktober 2010
im Vorfeld der nunmehr vorliegenden Endfassung des Masterplans Einzelhandel Bochum ein vorgezogenes „Teilgutachten Innenstadt“ erstellt, das
einen Bestandteil des Masterplans Einzelhandel Bochum 2012 bildet.
14
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
lerweile – auch im Rahmen von einschlägigen Urteilen z. B. des
OVG Münster – klar bejaht worden.
Für die Stadt Bochum sind zudem die übergeordneten Vorgaben des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche
Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (Junker und Kruse,
Dortmund, Fortschreibung 2013) zu beachten. Hierzu zählen
insbesondere die regionale Sortimentsliste sowie die Prüfkriterien für Einzelhandelsansiedlungen, die durch ein Vorhaben erfüllt sein müssen, um einen regionalen Konsens zu erzielen.
Für die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel stehen vor
diesem Hintergrund folgende übergeordnete Fragestellungen
im Mittelpunkt des Erkenntnisinteresses:
Welche (veränderten) rechtlichen Rahmenbedingungen
sind der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zugrunde zu legen?
Wie bewerten die relevanten Akteure (Stadt Bochum, Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet (IHK),
Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe e. V. (EHV) und Bochumer Einzelhändler) die bisherige Wirkungsweise des Masterplans Einzelhandel? Wo bestehen Überarbeitungs- und
Modifizierungsbedarfe?
Wie stellt sich die gegenwärtige Angebots- und Nachfragesituation in der Stadt Bochum dar? Welche einzelhandelsspezifischen Veränderungen haben sich seit dem letzten Erhebungszeitpunkt (2004) ergeben?
Wie stellen sich die einzelhandelsseitigen und städtebaulichen Rahmenbedingungen der wesentlichen Bochumer
Einkaufsbereiche (zentrale Versorgungsbereiche und Sonderstandorte) dar? Welche Veränderungen haben sich ergeben?
Wie stellen sich die zukünftigen Entwicklungsperspektiven
des Einkaufsstandortes Bochum insgesamt dar?
Welches räumliche Zentren- und Standortmodell ist der
zukünftigen Entwicklung in Bochum zugrunde zu legen?
Wie sind die zentralen Versorgungsbereiche und die Sonderstandorte in Bochum abzugrenzen?
Wie stellt sich die Einstufung von Sortimenten im Hinblick
auf ihre Zentren- und / oder Nahversorgungsrelevanz dar?
(Überprüfung der Bochumer Sortimentsliste)
Welche Strategien müssen ergriffen werden, um die Zentren der Stadt Bochum zu erhalten und zu stärken? Wie
kann die wohnungsnahe Versorgung der Bürger nachhaltig
gesichert werden?
Welche Ziele und Grundsätze sollten die Grundlage der zukünftigen Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Bochum
bilden?
Wie die Erfahrung gerade in jüngster Vergangenheit auch zeigt,
ist es mittlerweile aber nicht mehr nur damit getan, ein gutes
Konzept zu erarbeiten, immer mehr muss der späteren Umsetzung Raum gegeben werden, und das auch schon während der
Bearbeitung. Aus diesem Grund ist die vorliegende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel – wie bereits auch der ursprüngliche Masterplan Einzelhandel – auf der Basis eines breit
angelegten Kommunikations- und Beteiligungsprozesses erarbeitet worden. So fanden zur Vorstellung und Diskussion der
einzelnen Bausteine des Masterplans insgesamt zehn Workshop-Termine statt (Teilnehmer: Stadt Bochum, Stadtplanungsund Bauordnungsamt, Rechtsverwaltung und Wirtschaftsförderung; IHK; EHV). Darüber hinaus erfolgte die Information und
Beteiligung der örtlichen Politik durch Präsentation der Zwischenergebnisse in dem zuständigen Fachausschuss des Rates
(Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung).
Parallel erlangte die Bochumer Wirtschaft Kenntnis über die
Zwischenergebnisse durch entsprechende Präsentationen und
Diskussionen im Rahmen der jeweiligen Sitzungen des Handelsausschusses der IHK. Nach Erarbeitung und erster Vorstellung
der strategischen Bausteine ist durch die Bochumer Politik ein
Beirat mit Vertretern der unterschiedlichen Fraktionen sowie der
sechs Bochumer Bezirke installiert worden, der die „letzten
Schritte“ der Fortschreibung des Masterplans, insbesondere im
Hinblick auf die politische Akzeptanz und Umsetzung, konstruktiv begleitet hat. Allen Mitwirkenden und Diskutanten, ohne
deren tatkräftige Hilfe und Unterstützung die Fortschreibung
des Masterplans Einzelhandel in der hier vorliegenden komplexen Form nicht zu zustande gekommen wäre, sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt.
15
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
2 Allgemeine Entwicklung
Aus Sicht der Nachfrageseite sind folgende Entwicklungen zu
beobachten:
Nach wie vor unterliegt der Einzelhandelssektor sehr dynamischen Entwicklungen. Diese haben einen nicht unerheblichen
Einfluss auf die Entwicklung der städtischen Zentren sowie die
räumliche Einzelhandelsstruktur. Verantwortlich für diese Entwicklungen sind die im Folgenden dargestellten allgemeinen
Veränderungen auf der Angebots- und Nachfrageseite, die in
einem gegenseitigen Wirkungszusammenhang stehen.
„Entgegen des bisherigen bundesweiten Trends ist seit
wenigen Jahren wieder ein Wachstum der Bevölkerung zu
verzeichnen. Dieses Wachstum ist jedoch ausschließlich auf
Wanderungsgewinne zurückzuführen. Auch die Kernstädte
des Ruhrgebiets profitieren von dieser Entwicklung. So
konnte Bochum bereits vor der Ankunft der ersten größeren Flüchtlingsgruppen ein Einwohnerplus vermelden.
Dennoch kommt es zu einer Veränderung der Alterspyramide mit einem wachsenden Anteil älterer Menschen. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist es daher insgesamt wichtig, die Nahversorgung zu sichern und die Nahraummobilität zu stärken.
Das ehemals akzentuierte Preisbewusstsein (Stichwort:
Schnäppcheneinkauf; „Geiz-ist-geil-Mentalität“) weicht
einem zunehmenden Qualitätsbewusstsein. Gleichwoh
entstehen nach wie vor weitere discountorientierte Angebotsformen.
Eine gezielte Unterscheidung zwischen Versorgungs- und
Erlebniseinkäufen. Wichtige Faktoren des Erlebniseinkaufs
sind: Qualität, Status und Atmosphäre. Kennzeichnend für
den Versorgungseinkauf sind: Preis, schnelle - vorzugsweise auch - autogebundene Erreichbarkeit. Der Erlebniseinkauf gewinnt im Rahmen der Freizeitgestaltung weiter an
Bedeutung. Dabei profitieren insbesondere Einkaufsstandorte und Zentren, die durch eine Multifunktionalität (Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie) und besondere
Einzelhandelsangebote (z. B. Luxusgüter) geprägt sind. Der
Versorgungseinkauf wird dagegen durch eine zunehmende
Discount- oder Preisorientierung gekennzeichnet, was unter anderem die Gefahr eines Funktions- und Bedeutungsrückgangs der Nahversorgungszentren mit sich bringt.
Zu den Trends auf der Angebotsseite zählen:
Absolut sinkt die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe. Daneben schreitet die Unternehmenskonzentration mit einem
steigenden Anteil der großen (Einzel-) Handelsunternehmen am bundesweiten Gesamtumsatz fort.
Damit eng verbunden ist ein abflachendes, aber dennoch
nach wie vor anhaltendes Verkaufsflächenwachstum bei
z.T. stagnierenden bis leicht sinkenden Flächenproduktivitäten (Umsatz pro m² Verkaufsfläche) und Rentabilitäten.
Betriebsformen und Konzepte werden zunehmend großflächig und discountorientiert. In der Folge steigt der Druck
auf inhabergeführte Geschäfte und die betriebs- und konzernspezifischen Standortpräferenzen verändern sich.
Die Konkurrenz zwischen den einzelnen Betrieben und
Branchen nimmt zu.
„Kaufhauskrise“ und generell zunehmende Insolvenzen
ehemals namhafter Betreiber (u. a. Karstadt, Hertie,
Woolworth, Wehmeyer, Adessa, Schlecker, Strauss Innovation).
Neue Vertriebs- und Absatzwege gewinnen an Bedeutung.
Insbesondere multimediale Einkaufsmöglichkeiten (Ecommerce / Online-Handel) tragen zu funktionalen und räumlichen Veränderungen der Einzelhandelslandschaft bei.
In einzelnen Branchen bzw. bei einzelnen Betriebsformen,
wie beispielsweise bei Lebensmitteldiscountern oder Möbelmärkten, nimmt die Bedeutung der Randsortimente zu
(hybride Angebote).
Junker und Kruse
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Die aufgeführten Umstrukturierungen und Tendenzen in der
Handelslandschaft haben – im Falle einer „ungezügelten Entwicklung“ – aus Sicht der Kommunen zum Teil schwerwiegende
Konsequenzen. Besonders vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung und einer stagnierenden bis rückläufigen Ent-
16
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
wicklung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft ergeben sich
ohne steuernde Einflussnahme folgende, wesentliche Problemkonstellationen für die künftige Versorgungsstruktur und Zentrenentwicklung:
Eine bedeutsame innerkommunale Standortkonkurrenz
führt nach wie vor zu fehlender Chancengleichheit von (vielen) innerstädtischen Zentren im Vergleich zu nicht integrierten Standorten. Dabei führt die Ausweitung zentren- und
nahversorgungsrelevanter Sortimente an städtebaulich nicht
integrierten Standorten, wie sie auch in der Stadt Bochum in
der Vergangenheit stattgefunden hat, zu einer innerstädtischen Schieflage, die sich in den Zentren u. a. durch eine
abnehmende Angebotsbreite und ein zum Teil geringes Angebotsniveau durch uniforme, kurzlebige Geschäftstypen
manifestiert. Es bedarf einer konsequenten Einzelhandelsteuerung, um zu verhindern, dass bestehende Schieflagen
sich weiter verstärken und mittel- bis langfristig eine Umkehr entsprechender (Fehl-)Entwicklungen zu ermöglichen.
Zunehmende Flächenansprüche der Handelseinrichtungen, die – vermeintlich – nicht in vorhandene Siedlungsstrukturen passen. Auch in Bochum besteht das grundsätzliche Problem darin, dass in den gewachsenen Siedlungsstrukturen, speziell den zentralen Versorgungsbereichen, die
Flächenansprüche heutiger Betreiber nur bedingt bzw. nur
mit erheblichen Eingriffen (Umbaumaßnahmen wie Zusammenlegungen, Erweiterungen, Umnutzungen etc.) erfüllt
werden können. Eine besondere Herausforderung besteht
vor allem für einige kleinere Stadtteil- und Nahversorgungszentren darin, dass die ansässigen Lebensmittelbetriebe Verkaufsflächen unterhalb heute marktgängiger Größenordnungen aufweisen und einem entsprechenden Anpassungsdruck unterliegen, den es an städtebaulich geeigneten
Standorten innerhalb der Zentrenkontextes umzusetzen gilt.
Speziell in der Bochumer Innenstadt wird jedoch demnächst
durch den geplanten Abriss des Gerichtsareals (zzgl. Telekomblock) ein entsprechendes Flächenpotenzial verfügbar,
dessen einzelhandelsseitige Eignung ebenfalls im Rahmen
der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandels thematisiert wurde2.
2
17
Ausdünnung des Nahversorgungsnetzes im Wohnumfeld
und die damit verbundene Gefahr der abnehmenden wohnungsnahen Versorgung (Magnet Lebensmittelanbieter
„zieht es nach draußen“). Auch die Möglichkeit, dass sich
das Nahversorgungsnetz, also speziell das Netz der Lebensmittelanbieter, insgesamt räumlich weiter ausdünnen könnte, kann letztlich für Bochum nicht ausgeschlossen werden.
Durch weitere Nahversorgungsangebote an städtebaulich
nicht geeigneten, nicht integrierten Standorten bzw. durch
eine Überschreitung der absatzwirtschaftlichen Spielräume
können sich auch Gefährdungen für bestehende, gewachsene Versorgungsbereiche ergeben, mit der Folge eines insgesamt grobmaschigeren Versorgungsnetzes. Ein weiterer Aspekt, der zu einer räumlichen Ausdünnung des Nahversorgungsnetzes zukünftig verstärkt beitragen kann, sind die
Ansprüche der Betreiber an die Größe der Verkaufsflächen.
Heute marktübliche Verkaufsflächen von über 800 m² bis
deutlich über 1.000 m² bei den Lebensmitteldiscountern
haben steigende Verkaufslächenansprüche bei den Lebensmittelvollsortimentern zur Folge: Größenordnungen von
über 1.000 bis über 1.500 m² ), liegen zum Teil deutlich
über der Flächegröße bestehender Märkte in Bochum ), so
dass hier – wie bereits in der Vergangenheit zu beobachten
– weiterhin entsprechende Anfragen zur Erweiterung bzw.
Umsiedlung einzelner Betriebe zu erwarten sind.
Aktuell sind allerdings (wieder) Tendenzen zu kleineren
Verkaufsflächen von Lebensmittelanbietern zu erkennen.
Insbesondere Lebensmittelvollsortimenter wie bspw. Tegut,
Rewe oder Edeka haben in der jüngsten Vergangenheit vor
allem in Mittel- und Großstädten die Zentren „wiederentdeckt“ und realisieren dort Märkte mit Verkaufsflächen zwischen 700 und 1.000 m². In diesen „neuen“ bzw. wiederentdeckten City-Märkten, für die auch in der Stadt Bochum
funktionierende Beispiele existieren, wird das klassische Supermarktangebot mit Bedientheken für Fleisch, Wurst und
vgl. hierzu das vorgezogene „Teilgutachten Innenstadt“
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
spannungen verhindern zunehmend eine Weiter- oder
Nachfolgenutzung durch Gewerbe- oder Industriebetriebe,
sobald diese Gebiete einmal mit Einzelhandelsnutzungen
„durchsetzt“ sind. Auf Grund des sich nach wie vor vollziehenden Strukturwandels bestehen in Bochum eine Fülle von
nicht- und / oder mindergenutzten Flächen, für die es gilt,
die Folgenutzung im Sinne einer geordneten Stadtentwicklung zu überprüfen und abzuwägen.
Käse und einem qualitativ hochwertigen Angebot in den Bereichen Obst, Gemüse und Convenience-Produkten angeboten. Durch diese Rückbesinnung auf kleinere Flächen in
zentralen Bereichen reagieren die Anbieter insbesondere auf
zwei Trends: Zum einen auf Wanderungsbewegungen „Zurück in die Stadt“ mit einem steigenden Anteil der Wohnbevölkerung und der Wiederentdeckung gewachsener Zentren
als Wohn- und Versorgungsstandort, zum anderen auf eine
zunehmend restriktive Genehmigungspraxis für (großflächige) Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche.
Eine weitere, auch in Bochum zu beobachtende Entwicklung
besteht darin, dass kleinflächige, alternative Betriebskonzepte wie z. B. die integrativen CAP-Märkte eine zunehmende Bedeutung bei der Bereitstellung einer Nahversorgung für solche Wohngebiete oder Ortsteile gewinnen, in
denen sich aufgrund nicht ausreichender Mantelbevölkerung und / oder sonstiger Rahmenbedingungen (z. B. geringe Marktgröße) ein klassischer Lebensmitteldiscounter oder
Vollsortimenter nicht (mehr) rentabel betreiben lässt. Sie
bieten daher besondere Potenziale zur Wiedernutzung leerstehender, kleinflächiger Lebensmittelmärkte, die es zu erschließen gilt.
Belastung der kommunalen Haushalte durch großflächige
Einzelhandelsbetriebe in peripherer und dezentraler Lage zu
Wohngebieten, die zur Bereitstellung kostenintensiver Infrastruktur und der Entwertung der bisher für die Innenstadtund Zentrenentwicklung geleisteten Investitionen führt.
Durch die weitere Konzentration der Einzelhandelsentwicklungen auf die städtischen Zentren und Sonderstandorte (in
letzteren nur nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel) soll dieser Tendenz entgegengewirkt werden, da andernfalls durch
mögliche Schwächungen der zentrenintegrierten Einzelhandelsfunktion öffentliche Maßnahmen in den jeweiligen Zentren entwertet werden.
Zunehmende Inanspruchnahme des in vielen Kommunen
knappen Angebotes an attraktiven Gewerbe- und Industriegebieten. Diese Gefahr ist auch in Bochum bereits virulent. Insbesondere die hierdurch auftretenden Bodenpreis-
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Die aus den räumlich-strukturellen Veränderungen im Einzelhandelssektor erwachsenden Flächenansprüche der Einzelhandelseinrichtungen führen zu veränderten Standortpräferenzen, die sich
aus betrieblicher Perspektive teilweise von den städtischen Zentren und integrierten Nahversorgungsstrukturen abkoppeln. Die
bisherige Steuerungspraxis der Stadt Bochum ist dadurch geprägt, diesen zu beobachtenden Tendenzen zu Gunsten des Erhalts und der Entwicklung von Zentren und Nahversorgung,
nicht zuletzt auch auf Grundlage der Ziele und Grundsätze des
Masterplans Einzelhandel (2006), entgegenzuwirken. Dies gilt es
auch künftig besonders unter qualitativen Gesichtspunkten fortzusetzen. Die existierende Symbiose zwischen dem Einzelhandel
als funktionstragender Säule für die Zentren und den übrigen
zentrenbildenden Funktionen in den städtischen Zentren ist weiterhin zu stärken.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass angesichts der
Entwicklungen und Trends im Einzelhandel weiterhin und verstärkt planerisches Handeln zum Erhalt und der Weiterentwicklung von Zentren und integrierten Nahversorgungsstrukturen
von großer Bedeutung ist. Der Steuerungsanspruch wird in den
Zielen und Grundsätzen der vorliegenden Fortschreibung des
Masterplans Einzelhandel Bochum konkretisiert. Diese sind
schließlich durch konkrete Festsetzungen in der Bauleitplanung
umzusetzen. Auch der Einzelhandel ist in diesem Zusammenhang aufgefordert, sich den komplexen Herausforderungen des
Strukturwandels und den damit verbundenen Modernisierungsund Anpassungsnotwendigkeiten sowie dem Verdrängungswettbewerb und dem Preiskampf zu stellen. Ansatzpunkte sind
die Bereitschaft zur Modernisierung, zur Anpassung von Marketing-Konzepten, zur Aktualisierung des betriebswirtschaftlichen
Know-how sowie zur weiteren Profilierung, beispielsweise
durch Besetzung von Nischen und verbesserten Service.
18
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
3 Methodik
Die vorliegende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel
Bochum stützt sich auf die Ergebnisse aus sowohl primär- wie
sekundärstatistischen Erhebungen. Für die primärstatistischen
Erhebungen wurde eine aktuelle Vollerhebung aller Einzelhandelsunternehmen im engeren Sinne3 sowie der Leerstände im
Bochumer Stadtgebiet durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte
innerhalb der Zentren eine Erhebung aller Dienstleistungsbetriebe in den Erdgeschossen.
biet und aller Dienstleistungsbetriebe (Erdgeschossnutzung) in
den Zentren vorgenommen. Hierzu wurde eine Begehung des
gesamten Stadtgebietes mit gleichzeitiger Erfassung und Kartierung des Einzelhandels im engeren Sinne flächendeckend
durchgeführt. Es wurden die jeweils geführten Sortimentsgruppen und Verkaufsflächen unter Zuhilfenahme lasergestützter
Flächenerfassungsgeräte – soweit möglich bzw. vom Geschäftsinhaber / Filialleiter zugelassen4 – erhoben und eine räumliche
Zuordnung der Geschäfte vorgenommen.
Für die sekundärstatistischen Daten wurde auf spezifische Quellen (Pläne, Daten, Gutachten) zurückgegriffen, die in erster Linie dem intertemporären und interregionalen Vergleich der für
die Stadt Bochum gewonnenen Daten dienen. Dazu zählen insbesondere auch die verschiedenen Kennziffern aus dem Bereich
der BBE Handelsforschung, Köln.
Der Erhebung liegt folgende Definition der Verkaufsfläche
zugrunde:
Gemäß des Urteils vom BVerwG vom 24.11.2005, 4 C 10.04 ist
bei der Berechnung der Verkaufsfläche die dem Kunden zugängliche Fläche maßgeblich. Hierzu gehören auch Schaufenster, Gänge, Treppen, Kassenzonen in den Verkaufsräumen,
Standflächen für Einrichtungsgegenstände und Freiverkaufsflächen soweit sie nicht nur vorübergehend zum Verkauf genutzt
werden.
Darüber hinaus wurde eine auf einzelhandelsspezifische Aspekte ausgerichtete Erarbeitung und Beurteilung städtebaulicher
und qualitativer Aspekte vorgenommen, die unter anderem die
wesentlichen Kriterien zur Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche i. S. d. §§ 2 (2), 9 (2a) und 34 (3) BauGB und § 11 (3)
BauNVO darstellen und somit auch für eine spätere Steuerung
des Einzelhandels durch entsprechende bauleitplanerische Umsetzungen zwingend erforderlich sind. Insgesamt ergibt sich
somit in der Gesamtschau ein detailliertes Bild zur Einzelhandelssituation in Bochum.
3.1 Angebotsanalyse
Von März bis Juni 2010 wurde eine Vollerhebung aller Einzelhandelsunternehmen (inkl. Leerstände) im gesamten Stadtge-
3
Zum Einzelhandel im engeren Sinne werden neben dem eigentlichen Einzelhandel auch das Nahrungsmittelhandwerk (Bäckerei, Metzgerei) sowie
weitere, in ihrer Funktion vergleichbare Einzelhandelseinrichtungen gezählt. Kfz- und Brennstoffhandel, Tankstellen und Apotheken werden
nicht dem Einzelhandel i. e. S. zugerechnet. Allerdings wurden aufgrund
ihrer Einzelhandelsrelevanz Tankstellenshops und der freiverkäufliche Anteil der Apotheken bei der Erhebung berücksichtigt und mit erhoben.
4
19
Auch zur Verkaufsfläche sind diejenigen Bereiche zu zählen, die vom Kunden zwar aus betrieblichen und hygienischen Gründen nicht betreten werden dürfen, in denen
aber die Ware für ihn sichtbar ausliegt (Käse-, Fleisch- und
Wursttheke etc.) und in dem das Personal die Ware zerkleinert, abwiegt und verpackt.
Ebenso zählen dazu die Flächen des Windfangs und des
Kassenvorraums (einschließlich eines Bereiches zum Einpacken der Ware und Entsorgen des Verpackungsmaterials).
Flächen für die Pfandrücknahme sind gemäß aktueller
Rechtsprechung (Urteil OVG NRW (AZ 7 B 1767 / 08)
vom 06. Februar 2009) der Verkaufsfläche zuzurechnen
soweit sie dem Kunden zugänglich sind. Für Kunden unzu-
Sofern eine lasergestützte Messung nicht möglich war, wurden die Flächen abgeschritten bzw. geschätzt.
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
gängliche Lagerräume für Pfandgut gehören nicht zur Verkaufsfläche.
In der späteren Auswertung und Analyse wurden die Sortimentsgruppen den Tabelle 1 zu entnehmenden (Haupt-) Branchen zugeordnet.
Ebenso zur Verkaufsfläche können sog. Serviceflächen gehören, sofern sie für die Kunden zugänglich sind und in einem unmittelbaren räumlich-funktionalen Zusammenhang
zum Verkaufsvorgang stehen (Beschluss OVG NRW (AZ 2
B 660 / 16) vom 26. September 2016)
Die entsprechend dem in der Tabelle dargestellten Branchenschlüssel durchgeführte Vollerhebung des Bochumer Einzelhandels im gesamten Stadtgebiet stellt eine wesentliche Grundlage
zur Analyse und Bewertung der strukturellen Merkmale des Einzelhandelsangebotes sowohl auf gesamtstädtischer als auch auf
Ebene einzelner Standortbereiche dar. Auf Grundlage der Daten
zu den Verkaufsflächen der Einzelhandelsbetriebe innerhalb des
Stadtgebietes sowie der im Rahmen der städtebaulichen Analyse durchgeführten räumlichen Einordnung der Betriebe in verschiedene Lagekategorien können die absatzwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen ermittelt werden, die in die zukünftigen
Handlungserfordernisse und planungsrelevante Aussagen einfließen. Die Einordnung nach Lagekategorien stellt im Weiteren
eine wichtige Grundlage zur Erarbeitung der Bochumer Sortimentsliste dar.
Nicht zur Verkaufsfläche sind diejenigen Flächen zu zählen,
auf denen für den Kunden nicht sichtbar die handwerkliche
und sonstige Vorbereitung (Portionierung etc.) erfolgt, sowie die (reinen) Lagerflächen. Auch Abstellflächen für Einkaufswagen außerhalb des Gebäudes gehören laut jüngstem Urteil (Urteil OVG NRW (AZ 7 B 1767 / 08) vom 06.
Februar 2009) nicht zur Verkaufsfläche.
Eine solche primärstatistische Erhebung ist als wichtige Datenbasis und fundierte Bewertungsgrundlage zwingend erforderlich. Auch mit Blick auf die jüngere Rechtsprechung zum Thema
Einzelhandelssteuerung im Rahmen der Bauleitplanung ist hierbei eine sehr dezidierte Bestandserfassung notwendig. So müssen insbesondere auch relevante Randsortimente erfasst werden, die neben den klassischen Kernsortimenten zentrenprägende Funktionen einnehmen können. Um eine sortimentsgenaue Differenzierung der Verkaufsflächen gewährleisten zu
können, wurden daher alle geführten Sortimente differenziert
erfasst (auf der Basis eines etwa 50 Sortimente umfassenden Erfassungsschlüssels) und die jeweils dazugehörigen Verkaufsflächen ermittelt (siehe oben).
In diesem Zusammenhang wurden drei Lagekategorien unterschieden, deren Merkmale in Tabelle 2 erläutert werden:
Bei Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsflächengröße ab
650 m² erfolgte anschließend ein Abgleich mit den Daten aus
einem entsprechenden Datenpool der IHK5; bei größeren Diskrepanzen wurde die Gesamtverkaufsfläche erneut erhoben.
Für das Einkaufszentrum Ruhrpark wurden auf Wunsch der
Stadt Bochum aus Kompatibilitätsgründen die Daten aus einer
aktuellen Verkaufsflächenerhebung der GMA im Auftrag der
Stadt Bochum aus dem Oktober 2009 übernommen.
5
Erhebungsdaten der BBE Retail Experts für den von den Industrie- und
Handelskammern im Ruhrgebiet herausgegebenen Handelsreport Ruhr
2010.
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20
zentraler Versorgungsbereich
integrierte Lage
nicht integrierte Lage
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Tabelle 1:
Branchenschlüssel zur Unternehmenserhebung
Hauptbranchen
Sortimente1
Überwiegend langfristige Bedarfsstufe:
Wohneinrichtung
Überwiegend kurzfristige Bedarfsstufe:
Nahrungs- und Genussmittel
Heimtextilien
Nahrungs- und Genussmittel
Teppiche (Einzelware)
Backwaren / Konditoreiwaren
Kunst, Bilder, Bilderrahmen
Fleischwaren
Bettwaren / Matratzen
Getränke
Blumen / Zoo
Möbel
Blumen
Küchenmöbel
Büromöbel
Zoologische Artikel
Gartenmöbel / Polsterauflagen
Körperpflegeartikel
Elektrohaushaltsgeräte /
Leuchten
Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
Parfümerie- und Kosmetikartikel
Apothekenwaren
Elektronik / Multimedia
Papier / Büroartikel / Schreibwaren
Telekommunikation und Zubehör
Computer und Zubehör
Damen-, Herren- und Kinderoberbekleidung
Hörgeräte, Optik/ Augenoptik
Wäsche / Miederwaren / Bademoden
Medizinische und
orthopädische Artikel
Meterware, Kurzwaren, Handarbeitswaren, Wolle
Uhren / Schmuck
Uhren / Schmuck
Schuhe
Baumarktsortimente
Baustoffe, Bauelemente
Sonstige Bekleidung und Textilien
Lederwaren / Taschen / Koffer / Regenschirme
GPK / Haushaltswaren
Spielwaren / Hobbyartikel
Sanitätsbedarf, Orthopädische Artikel
Tapeten, Lacke, Farben
Schneidwaren, Bestecke, Haushaltswaren
Eisenwaren und Beschläge
Glas, Porzellan, Keramik
Sanitär- und Installationsbedarf
Geschenkartikel
Bodenbeläge, Teppiche (Auslegeware)
Werkzeuge, Baugeräte und Zubehör
Spielwaren, Modellbau und Modelleisenbahnen
Kfz- und Motorradzubehör, Kindersitze
Musikinstrumente und Zubehör
Gartenmarktsortimente
Künstlerartikel / Bastelzubehör
Sport und Freizeit
Unterhaltungselektronik und Zubehör (Rundfunk-, Fernseh- und phonotechnische Geräte)
Foto (Fotoapparate, Digitalkameras und Fotozubehör)
Überwiegend mittelfristige Bedarfsstufe:
Schuhe / Lederwaren
Elektrokleingeräte (Elektrohaushaltsgeräte)
Bild- und Tonträger
Bücher
Zeitungen / Zeitschriften
Bekleidung / Textilien
Elektrogroßgeräte (weiße Ware)
Lampen / Leuchten / Leuchtmittel
Reformwaren
PBS / Zeitungen / Zeitschriften
/ Bücher
Möbel allgemein
Badmöbel
Topfpflanzen / Blumentöpfe und Vasen
(Indoor)
Gesundheit und Körperpflege
Wohneinrichtungsartikel
Pflanzen/Samen (Beet- und Gartenpflanzen)
Babyartikel
Gartenartikel und -geräte
Sammlerbriefmarken und -münzen
Pflanzgefäße und Terrakotta (Outdoor)
Sportbekleidung und Sportschuhe
Sonstiges
Sportartikel
1
Sportgroßgeräte
Campingartikel
Fahrräder und technisches Zubehör
Anglerartikel und Waffen
Die dargestellte Auflistung der Einzelsortimente dient der detaillierten Verdeutlichung der Branchenzusammensetzung. Sie fällt daher teilweise differenzierter aus als der rd. 50 Sortimente umfassende Erhebungsschlüssel, in
dessen Rahmen zum Teil mehrere der aufgeführten Sortimente zusammengefasst wurden.
Quelle: eigene Zusammenstellung
Pokale / Sportpreise
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Aktionswaren, Erotikartikel, Kinderwagen
21
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Tabelle 2:
Definition von Lagekategorien
Beispiel: Stadtteilzentrum Brenschede (Ausschnitt)
Zentraler Versorgungsbereich
Zentraler Versorgungsbereiche zeichnen sich durch städtebauliche und funktionale Kriterien
aus. In Abhängigkeit von ihrer teil- oder gesamtstädtischen bzw. überörtlichen Versorgungsfunktion werden sie in die Kategorien Haupt-, Neben-, bzw. Nahversorgungszentrum eingestuft. Neben der Bestandsdichte des Einzelhandels sind unter dem Gesichtpunkt der Multifunktionalität unterschiedliche Nutzungen wie Einzelhandel und Dienstleistungen, aber auch Gastronomie, Kultur und Freizeit sowie städtebauliche Merkmale (u. a. Bebauungsstruktur, Gestaltung des öffentlichen Raumes, verkehrliche Gestaltung) kennzeichnend. Diese Bereiche sind
schützenswert im Sinne der §§ 2 (2), 9 (2a) und 34 (3) BauGB sowie § 11 (3) BauNVO. Im
Rahmen der Bestandserhebung und -analyse konnte auf die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 zurückgegriffen werden.
Beispiel: Lebensmittelladen im Wohngebiet
integrierte Lage
Eine Legaldefinition des Begriffs der „integrierten Lage“ existiert nicht. Im Sinne des
Masterplans Einzelhandel werden hiermit Einzelhandelsbetriebe bezeichnet, die in das
Siedlungsgefüge der Stadt Bochum integriert und weitestgehend von Wohnsiedlungsbereichen
umgeben sind, in denen die Einzelhandelsdichte und -konzentration jedoch nicht ausreicht, um
sie als Zentrum zu bezeichnen. Dabei werden auch teilintegrierte Standorte, die nicht
vollständig von Wohnbebauung umgeben sind, in dieser Kategorie erfasst: Konkret wurden alle
Standorte als integriert eingestuft, deren direktes Umfeld in mehr als einer Himmelsrichtung
von zusammenhängender Wohnbebauung geprägt ist, ohne dass städtebauliche Barrieren wie
Autobahnen oder Bahngleise den Standort von der Wohnbebauung separieren.
Beispiel: Sonderstandort Dückerweg
nicht integrierte Lage
Die nicht integrierte Lage umfasst sämtliche Standorte, die in keinem bzw. nur in geringem
Zusammenhang mit der Wohnbebauung stehen, z. B. Einzelhandelsbetriebe an fast
ausschließlich autokundenorientierten Standorten, z. B. in Gewerbegebieten. Nahezu alle
Sonderstandorte der Stadt Bochum sind dieser Lagekategorie zuzurechnen.
Quelle: eigene Zusammenstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
22
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Außerdem wurde eine kleinräumige Zuordnung der Betriebe
nach Stadtbezirken und statistischen Bezirken6 vorgenommen
bei gleichzeitiger Aufnahme weiterer Charakteristika (z. B.
Fachmarktstandort). Die Bearbeitung erfolgt mit Hilfe eines geographischen Informationssystems (ArcGIS), das u. a. eine gebäudescharfe kartographische Verortung der Einzelbetriebe ermöglicht. Die entsprechenden kartographischen Darstellungen
in diesem Gutachten wurden mit dem Programm ArcGIS auf
Grundlage von Geobasisdaten der Stadt Bochum erzeugt.
Vergleich zum Bundesdurchschnitt gekennzeichnet. Liegt der lokalspezifische Wert über dem Indexwert 100, liegt entsprechend
ein vergleichsweise höheres einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau vor. Für die Stadt Bochum wurden neben den Kennzahlen
auf Ebene der Gesamtstadt auch kleinteilig nach PLZ-Bereichen
differenzierte Daten abgefragt und fanden Eingang in die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel.
Ergänzend bilden eine Literaturanalyse, sekundärstatistische
Materialien (u. a. Gutachten, Pläne, Programme, Vorlagen und
Veröffentlichungen) und sonstige Quellen (u. a. lokale Tageszeitungen) weitere wichtige Informationsgrundlagen der vorliegenden Untersuchung.
3.2 Nachfrageanalyse
Die zweite wichtige Säule der Grundlagenermittlung stellt die
Analyse der Nachfrage dar. Sie liefert ein umfassendes Bild über
die spezifischen Einkaufsgewohnheiten und -präferenzen der
Bochumer Bevölkerung und ermöglicht in der Gegenüberstellung zur Angebotssituation Rückschlüsse über den Angebotsund Leistungsstand des Einzelhandels.
3.3 Städtebauliche Analyse
Im Rahmen der städtebaulichen Analyse wurden im Einzelnen
die einzelhandelsrelevanten Funktionsbereiche des gesamten
Stadtraumes, also die Bochumer Innenstadt sowie – in Kurzform
– die sonstigen für die Einzelhandelsstruktur relevanten Standortbereiche, bezüglich ihrer räumlichen Lage, der Funktionen
der Teilbereiche und der funktionalen Vernetzung untersucht.
Folgende Kriterien sind insbesondere Bestandteil der städtebaulichen Analyse:
Die modellgestützte Schätzung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft innerhalb von Einzelhandelsgutachten und -analysen zählt zu
den Arbeitsschritten, die methodisch nur unzureichend abgesichert
sind. Da sowohl in der amtlichen Statistik als auch in sonstigen statistischen Quellen keine Daten und Angaben über Einkommen
und einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial zur Verfügung
stehen, muss der Wert der vorhandenen, einzelhandelsrelevanten
Kaufkraft durch Regionalisierung entsprechender Daten des privaten Verbrauchs aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung induziert werden.
In diesem Zusammenhang wird in der Praxis u. a. auf Werte der
IfH, Köln zurückgegriffen. Diese sogenannten Kaufkraftkennziffern, die jährlich veröffentlicht werden, vermitteln das einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial einer räumlichen Teileinheit
(Kommune) im Verhältnis zu dem des gesamten Bundesgebietes.
Liegt der errechnete Wert unter dem Wert 100 (Bundesdurchschnitt), so ist die Region durch ein um den entsprechenden Prozentsatz niedrigeres einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau im
6
Struktur und Ausdehnung der Einzelhandelslagen, Einzelhandelsdichte, Lage der Einzelhandelsmagneten
Bebauungsstruktur, Gestaltung des öffentlichen Raumes,
Qualität und Erhaltungszustand der Architektur
Nutzungsmischung mit Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben sowie kulturellen Einrichtungen
Die städtebauliche Analyse ist ein wichtiger Bestandteil des
Masterplans Einzelhandel für die Stadt Bochum. Sie liefert zum
einen die Grundlage zur Ableitung städtebaulicher Handlungsempfehlungen insbesondere für die Bochumer Innenstadt. Zum
anderen liefert sich die Grundlage, um die einzelnen Bereiche
im Sinne einer Zentrenhierarchie untereinander vergleichbar zu
machen und daraus Handlungsnotwendigkeiten und -chancen
ableiten zu können. Gleichzeitig ist die städtebauliche Analyse
ein unbedingt notwendiger Arbeitsschritt zur räumlichen Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche i. S. der §§ 2 (2),
Eine Übersichtskarte der Stadtbezirke und statistischen Bezirke findet sich
in Kapitel 5.2
23
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Tabelle 3 :
Regelmäßige Teilnehmer an den Workshopsitzungen 2011
9 (2a) und 34 (3) BauGB sowie § 11 (3) BauNVO. In diesem Zusammenhang ist deutlich darauf hinzuweisen, dass die Fixierung
der räumlichen Ausdehnung eines Zentrums vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung keine planerische „Abgrenzungsübung“, sondern ein notwendiger Schritt ist, um eine
rechtssichere Grundlage für spätere Entscheidungen im Rahmen
kommunaler Einzelhandelsentwicklungen zu bieten.
Akteure
Teilnehmer
Verwaltung
Die in diesem Masterplan dargestellten Daten beziehen sich,
um die Vergleichsmöglichkeit zu gewährleisten, auf die bestehende Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche in der
Stadt Bochum gemäß Masterplan Einzelhandel 2006.
Frau Bolla, Herr Dabrock, Frau Flügge, Herr Hendrix, Herr Huhn, Herr
Jahns, Herr Kupsch, Herr Mruck, Herr
Müller
IHK Mittleres Ruhrge- Herr Postert, Herr Voss
biet
Einzelhandelsverband
Ruhr-Lippe
3.4 Kommunikation und Erarbeitungsprozess des
Masterplans
Büro Junker und Kruse Frau Hagemann, Herr Kruse
Ein begleitender fachbezogener Dialog verbessert die Qualität
der Untersuchung und stößt einen Diskussionsprozess – auch
nach Ablauf der begleitenden Untersuchung – an. Nur wenn
dieser Dialog bereits während der Strukturuntersuchung beginnt und die Akteure Einfluss auf die Fragestellungen nehmen
können, ist die Basis für eine konstruktive Fortsetzung – nach
Abschluss der Untersuchung – gegeben.
Nach Erarbeitung und erster Vorstellung der strategischen Bausteine ist im Mai 2011 durch die Bochumer Politik ein Beirat installiert worden, der die „letzten Schritte“ des Masterplans, insbesondere im Hinblick auf die politische Akzeptanz einerseits
und seine politische Umsetzung andererseits, konstruktiv begleitet hat. Bis Juni 2011 fanden fünf Sitzungen des Beirates
statt, in denen der „letzte Feinschliff“ des Masterplans erfolgte.
Allen Mitwirkenden und Diskutanten, ohne deren tatkräftige
Hilfe und Unterstützung der Masterplan Einzelhandel in der hier
vorliegenden komplexen Form nicht zu zustande gekommen
wäre, sei auch an dieser Stelle ausdrücklich gedankt.
Aus diesem Grund wurde, wie auch bereits im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Einzelhandel 2006, ein Arbeitskreis
eingerichtet, der in Form von insgesamt zehn Workshops die
Untersuchung intensiv begleitete. Hier bestand die Möglichkeit,
die Ergebnisse zu diskutieren, den lokalen Sachverstand in die
Untersuchung mit einzubringen und somit letztendlich eine
größere Transparenz der Ergebnisse und ihre Transformation in
die entsprechenden Stellen, Institutionen, Gremien und Akteure
zu gewährleisten. Folgende Personen, für deren Mitwirken und
konstruktive Mitarbeit nochmals ausdrücklich gedankt wird, haben an den verschiedenen Workshopsitzungen teilgenommen:
Junker und Kruse
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Herr Lenk, Frau Runge
Obligatorisch war und ist die Beteiligung der Bochumer Politik über die Vorstellung der jeweiligen Zwischenergebnisse in
dem zuständigen Fachausschuss des Rates (Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung). Auch im Verwaltungsvorstand wurden im Januar 2011 die Zwischenergebnisse
vorgestellt. Parallel erlangte die Bochumer Wirtschaft Kenntnis
über die Zwischenergebnisse durch entsprechende Präsentationen und Diskussionen im Rahmen der Sitzungen des Handelsausschusses der IHK. Darüber hinaus sind auf individuelle Einladung hin die Ergebnisse in Fraktionssitzungen mehrerer Parteien vorgestellt und diskutiert worden.
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Tabelle 4 :
Teilnehmer an den Beiratssitzungen 2011
Akteure
Teilnehmer
Bochumer
Bezirksvertretungen
Herr Balbach, Herr Breitkopf-Inhoff, Herr Busche, Herr Heldt, Frau Heuvel, Herr Levin, Frau
Mantesberger, Herr Philipp, Herr Schmalstieg, Herr Welsch
Herr Donschen, Herr Fleskes, Frau Flöring, Frau Foltys-Banning, Herr Gräfingholt, Herr HülPolitische Parteien im Rat der Stadt
der, Herr Jannoff, Herr Merz, Herr Mitschke, Herr Ortmann, Herr Reinhardt, Frau Schnell,
Bochum
Herr Sekowsky, Herr Vorberg
Verwaltung
Herr Aschenbrenner, Frau Beaupain, Herr Dirks, Frau Flügge, Herr Hendrix, Herr Jahns, Herr
Dr. Kratzsch, Herr Kröck, Herr Kupsch, Herr Mruck, Frau Schröter
IHK Mittleres Ruhrgebiet
Herr Postert, Herr Voss
Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe
Herr Lenk, Frau Runge
Büro Junker und Kruse
Frau Hagemann, Herr Kruse
3.5 Experteninterviews
Zur Evaluierung der „Praxistauglichkeit“ und Wirkungsweise
insbesondere der Grundsätze des Masterplans Einzelhandel Bochum, aber auch der sonstigen Bausteine, wurden als Basis für
die Fortschreibung persönliche Gespräche mit den handelnden
Personen und Institutionen in der Stadt Bochum geführt. Einbezogen wurden die folgenden Akteursgruppen:
Bewertung der Wirkung des Masterplans Einzelhandel auf
die Einzelhandelsentwicklung in Bochum in der Gesamtschau, Benennung positiver und negativer Aspekte / Beispiele; resultierende Anforderungen an die Überarbeitung
Bewertung des Masterplans als Grundlage für den Umsetzungsprozess durch die beteiligten Akteure; Benennung
von Fragestellungen, bei denen ein Rückgriff auf den Masterplan Einzelhandel nicht möglich bzw. ausreichend war;
Einschätzung der Arbeit des Konsultationskreises; resultierende Anforderungen an die Überarbeitung
Abfrage von Überarbeitungs- / Modifizierungsbedarfen im
Hinblick auf die einzelnen Bausteine des Masterplans (v. a.
Zentren-/ Standorthierarchie, Abgrenzungen der zentralen
Versorgungsbereiche, Sortimentsliste, Grundsätze)
Stadt Bochum, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt,
Rechtsverwaltung und Wirtschaftsförderung;
Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet sowie
Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe e. V. und Bochumer Einzelhändler.
In den in Form von offenen Leitfadeninterviews gestalteten
Gesprächen standen folgende Fragen im Mittelpunkt des Untersuchungsinteresses:
Allen Interviewpartnern sei an dieser Stelle herzlich für die
wertvollen Erfahrungsberichte, Hinweise und Anregungen zum
Masterplan Einzelhandel gedankt, die eine wichtige Basis der
vorliegenden Fortschreibung bilden.
25
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Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
4 Ergebnisse der Evaluierung des Masterplans Einzelhandel Bochum (Interviews)
Saturn-Ansiedlung im Kortum-Haus); teilweise sind die
Entwicklungen in den Zentren aber auch hinter den Erwartungen zurückgeblieben (z. B. Stärkung Stadtbezirkszentrum Wattenscheid durch Kaufland-Ansiedlung).
Wie in Kapitel 3.5 beschrieben, wurden zur Evaluierung der
praktischen Anwendbarkeit und Wirkungsweise des Masterplans Einzelhandel Bochum Leitfadeninterviews mit verschiedenen Akteursgruppen durchgeführt. Diese behandelten sowohl
allgemeine Einschätzungen und Bewertungen, fragten jedoch
auch konkrete Modifizierungsbedarfe einzelner Bausteine ab.
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassend dokumentiert.
Bewertung der allgemeinen Wirkungsweise und praktischen
Anwendbarkeit des Masterplans Einzelhandel Bochum
Der Masterplan hat sich in der praktischen Umsetzung bewährt und die in ihn gesetzten Erwartungen der beteiligten
Akteure erfüllt.
Er schafft klare und einheitliche Vorgaben – auch für Investoren – und stößt auf überwiegende Akzeptanz.
Der Masterplan bildet eine geeignete Grundlage für die
Arbeit des Konsultationskreises Einzelhandel. Dieser stellt
ein gut funktionierendes und anerkanntes Gremium dar.
Anfragen lassen sich mit dem Masterplan Einzelhandel Bochum schneller und eindeutiger als vorher klären und bearbeiten.
Der Masterplan ist ein Instrument v. a. der Makroebene.
Die Kommunikation der Inhalte des Masterplans an die
Einzelhändler ist zum Teil noch nicht zufriedenstellend.
Überarbeitungsbedarfe I – Räumliches Zentrenkonzept und
Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche
Bewertung der Einzelhandelsentwicklung in Bochum seit
der Erarbeitung und dem Beschluss des Masterplans 2006
Insbesondere die Steuerung der Entwicklungen im Lebensmitteleinzelhandel gestaltet sich zum Teil nach wie vor
schwierig, es gab einzelne Ansiedlungen von Lebensmitteldiscountern an städtebaulich problematischen Standorten.
Die Entwicklung ist grundsätzlich positiv verlaufen; Fehlentwicklungen, wie sie in der Vergangenheit teilweise
stattgefunden haben, konnten weitgehend verhindert
werden (häufig genanntes Positivbeispiel u. a.: Verhinderung IKEA-Ansiedlung an einem nicht-masterplankonformen Standort).
Es besteht eine (zu) hohe Anzahl an zentralen Versorgungsbereichen (41 gemäß Masterplan 2006) bzw. auch
an Hierarchiestufen (fünf gemäß Masterplan 2006). In den
Experteninterviews andiskutiert wurden Fragen der Definition eines Mindestausstattungsgrades für einen zentralen
Versorgungsbereich sowie der ggf. ergänzenden Ausweisung von Nahversorgungsstandorten, die keine zentralen
Versorgungsbereiche darstellen.
Die Funktionszuweisungen der einzelnen Zentren sind zu
überprüfen.
Die gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 geltenden quantitative Verkaufsflächenobergrenzen für zentrale Versorgungsbereiche (z. B. Obergrenze von maximal 5.000 m²
Gesamtverkaufsfläche) sind problematisch bzw. nicht praktikabel und daher kritisch zu hinterfragen.
Die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche sollten städtebaulich und funktional begründet werden (unter
Berücksichtigung auch von Potenzialflächen).
Überarbeitungsbedarfe II – Sortimentsliste
Für erforderlich erachtet wird im Sinne einer regionalen
Kompatibilität ein Abgleich mit den Sortimentslisten der
Nachbarkommunen sowie des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet.
Grundsätzlich sind (wieder) positive Entwicklungstrends in
Zentren zu beobachten (u. a. Stärkung Innenstadt durch
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Vorgeschlagen wird eine erneute Diskussion insbesondere
verschiedener „kritischer“ Sortimente; diesbezüglich werden von den Akteuren genannt:
Es wurde angeregt, bei Anwendung der 35%-Regel zu
prüfen, ob ggf. mit konkret definierten Einzugsbereichen
statt mit Radien gearbeitet werden kann. Im weiteren Diskussions- und Bearbeitungsprozess stellte sich dies jedoch
nur als bedingt praktikabel heraus.
Die gewählten Einstufungen v. a. der kritischen Sortimente
sollten vertiefend begründet werden.
Eine Prüfung bzw. Modifikation der Verkaufsflächenobergrenzen für Neuansiedlungen nahversorgungsrelevanter
Anbieter in zentralen Versorgungsbereichen gemäß Masterplan 2006 (z. B. maximale Verkaufsfläche Lebensmittelmarkt in Stadtteilzentrum von 1.200 m²) sollte stattfinden.
Unter redaktionellen Aspekten wird von einzelnen Akteuren darauf hingewiesen, dass, soweit möglich, eine stärkere
„Hervorhebung“ der Sortimentsliste als wichtigem Bestandteil des Masterplans erfolgen sollte.
Auch zukünftig sollte eine Konzentration auch nichtzentrenrelevanter Sortimente erfolgen. Es wird eine Prüfung angeregt, ob die bestehenden Sonderstandorte diesbezüglich ausreichend sind.
Befürwortet wird grundsätzlich ein weiterhin stringenter
Umgang mit zentrenrelevanten Randsortimenten. Auch
Aspekte einer regionalen Vereinheitlichung bzw. Herstellung einer Kompatibilität mit dem Regionalen Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet, welches teilweise
geringere absolute Verkaufsflächenobergrenzen als der
Masterplan Einzelhandel Bochum 2006 vorgibt (v. a.
Obergrenze von 1.500 statt 2.500 m² für zentrenrelevante
Randsortimente in Bau- und Gartenmärkten), werden angesprochen.
Verschiedene, detailliertere Hinweise beziehen sich auf die
Modifikation einzelner Ausnahmeregelungen, so u. a. auf
die Größenordnung von 10 % im Hinblick auf mögliche
Erweiterungen von Betrieben mit nicht-zentrenrelevanten
Kernsortimenten außerhalb der Sonderstandorte gemäß
Ausnahme 3.
Fahrräder
Leuchtmittel
Erotikartikel
Sportgroßgeräte
Mofas
Tiere und Tiernahrung, Zooartikel
Teppiche
Überarbeitungsbedarfe III – Grundsätze
Der Masterplan 2006 bietet unzureichende Regelungen für
den Umgang mit bestehenden, nicht masterplankonformen Betrieben, die z. B. eine geringfügige Erweiterung oder Verlagerung beabsichtigen; dies sollte stärker
Berücksichtigung finden.
Statt einer pauschalen „Bagatellgrenze“ von 400 m² Verkaufsfläche für Ansiedlungen außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen, wie sie Bestandteil des Masterplans
Einzelhandel 2006 ist, wird die Herleitung einer ortstypischen Größenordnung („Bochumer Laden“) vorgeschlagen.
Es sollte eine Positivdefinition von möglichen Ansiedlungsbereichen für nahversorgungsrelevante Sortimente („Suchbereiche“) stattfinden.
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5 Übergeordnete standortrelevante Rahmenbedingungen der Einzelhandels- und Zentrenstruktur der Stadt Bochum
5.1 Stellung in der Region und verkehrliche Anbindung
5.2 Bevölkerung und Siedlungsstruktur
Die Stadt Bochum verfügt zum Untersuchungszeitpunkt im Jahr
2010 über ca. 367.200 Einwohner7, die sich auf sechs Stadtbezirke und dreißig statistische Bezirke verteilen (vgl. Tabelle 5
und Karte 1). Gegenüber dem Zeitpunkt der Erstellung des
Masterplans Einzelhandel 2006, als die Stadt Bochum noch rd.
382.000 Einwohner verzeichnete, hat die Bevölkerung um
knapp 4 % abgenommen. Den mit Abstand stärksten Rückgang
um rd. 8 % verzeichnete hierbei der Bezirk Ost.
Die kreisfreie Stadt Bochum ist eingebettet in den polyzentralen
Verflechtungsraum Ruhrgebiet und fungiert landesplanerisch als
Oberzentrum im Ballungskern. In direkter Nachbarschaft befinden sich mit Dortmund und Essen zwei Oberzentren sowie
die Mittelzentren Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Herne, Witten
und Hattingen, so dass das regionale Wettbewerbsumfeld als
sehr ausgeprägt zu charakterisieren ist. Neben Wuppertal stellt
Bochum das einzige nordrhein-westfälische Oberzentrum dar,
dem gemäß dem (nicht mehr gültigen) LEP I/II kein Grundzentrum zugeordnet ist. Der oberzentrale Verflechtungsbereich Bochums ist im Vergleich mit anderen Oberzentren räumlich sehr
beschränkt und umfasst die Mittelzentren Hattingen und Herne
sowie Teile von Witten (gemeinsam mit Dortmund). Gleichwohl
nicht mehr offiziell gültig, verdeutlicht diese Einstufung gemäß
LEP I/II, dass der räumlichen Ausstrahlung Bochums als Oberzentrum, vor allem im Vergleich mit Oberzentren ähnlicher
Größenordnung in solitärer Lage, Grenzen gesetzt sind.
Tabelle 5:
Stadtbezirk
Mitte
Gleichzeitig profitiert die Stadt Bochum auch von der zentralen
Lage im Ballungsraum Ruhr sowie den hier existierenden intensiveren Pendelbeziehungen und leistungsfähigen verkehrinfrastrukturellen Rahmenbedingungen. Die verkehrliche Anbindung
Bochums und vor allem auch des Hauptgeschäftszentrums ist
ausgesprochen günstig. Die Bundesautobahnen 40, 43 und 44
sowie die Bundesstraßen 51, 226 und 235 bieten Anschlüsse an
das regionale und überregionale Straßenverkehrsnetz. Über den
Hauptbahnhof sowie weitere Bahnhöfe im Stadtgebiet ist die
Stadt an den Fern- und Regionalverkehr der DB angeschlossen.
Einwohnerzahlen der Stadt Bochum nach
Stadtbezirken
Einwohner
100.180
Wattenscheid
72.510
Nord
36.680
Ost
53.360
Süd
49.320
Südwest
55.100
Gesamtstadt
367.150
Quelle: Einwohnerdatei der Stadt Bochum, Stabsstelle Projekte, Statistik und
Stadtforschung. Stand: 30. April 2010.
Die polyzentrale Struktur des Ruhrgebiets setzt sich innerhalb
des Bochumer Siedlungsgefüges kleinräumig fort. Die Stadt entstand in ihrer heutigen Form durch Eingemeindung bzw. den
Zusammenschluss mehrerer bis dahin selbstständiger Ortschaften; ihre heutige Ausdehnung hat sie durch den Zusammenschluss von Bochum und Wattenscheid im Jahr 1975 erhalten.
7
28
Quelle: Einwohnerdatei der Stadt Bochum, Stabsstelle Projekte, Statistik
und Stadtforschung. Stand: 30. April 2010.
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Karte 1:
Räumliche Gliederung und Siedlungsstruktur der Stadt Bochum
Quelle: eigene Darstellung
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5.3 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Bochum
Anhand der Bevölkerungszahl und der einzelhandelsrelevanten
Kaufkraftdaten lässt sich das in einem Gebiet vorhandene Kaufkraftpotenzial im Einzelhandel gesamt und differenziert nach
Warengruppen ermitteln. Das einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial in Bochum stellt sich wie folgt dar:
Tabelle 6:
Dem einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial von insgesamt rd. 1,81 Mrd. Euro liegt – unter Berücksichtigung der
Einwohnerzahlen – das örtliche Kaufkraftniveau in der Stadt Bochum zugrunde. Die sogenannte einzelhandelsrelevante
Kaufkraftkennziffer beschreibt das Verhältnis der örtlich vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft pro Einwohner zur
einzelhandelsrelevanten einwohnerbezogenen Kaufkraft in der
gesamten Bundesrepublik. Dabei gibt sie die Abweichung der
einzelhandelsrelevanten Pro-Kopf-Kaufkraft vom Bundesdurchschnitt (D=100) an. Zum Untersuchungszeitpunkt ergab sich
für die Stadt Bochum eine einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer von 99,1. Das bedeutet, dass das Kaufkraftniveau
der Bochumer Bevölkerung geringfügig unter dem bundesdeutschen Indexwert (100) liegt.
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in
Bochum 2010 in Mio. Euro nach Branchen
und Entwicklungstendenz seit dem Jahr 2004
Branche
Nahrungs- und Genussmittel
Blumen / Zoo
Gesundheit und Körperpflege
PBS / Zeitungen / Zeitschriften / Bücher
Kaufkraft (in Mio. Euro)
743,8
38,3
115,8
68,9
Überwiegend kurzfristiger Bedarf
966,8
Bekleidung / Textilien
157,7
Schuhe / Lederwaren
39,3
GPK / Haushaltswaren
24,3
Spielwaren / Hobbyartikel
38,9
Sport und Freizeit
29,1
Überwiegend mittelfristiger Bedarf
289,3
Wohneinrichtung
40,3
Möbel
98,5
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten
48,2
Elektronik / Multimedia
25,1
Uhren / Schmuck
17,6
Gartenmarktsortimente
Überwiegend langfristiger Bedarf
Sonstiges
Summe
(-)
122,9
Medizinische und orthopädische Artikel
Baumarktsortimente
Auch in der regionalen Betrachtung präsentiert sich das einzelhandelsrelevante Kaufkraftniveau in Bochum in etwa durchschnittlich, wobei in der Region ein Süd-Nord-Gefälle erkennbar
ist: Die nördlichen Nachbarkommunen der Stadt Bochum weisen überwiegend ein unter dem Bundesdurchschnitt liegendes,
einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau auf, die südlichen Umlandkommunen ein überdurchschnittliches (vgl. Karte 2). Auch
innerhalb der Stadt Bochum findet sich dieses Gefälle wieder; so
weisen die Bezirke Süd und Südwest mit bis zu 102,8 als einzige
ein leicht über dem Bundesdurchschnitt liegendes Kaufkraftniveau auf, während die übrigen Bezirke bei jeweils bei ca. 98 bis
99 liegen. Auf Bezirksebene handelt es sich somit um vergleichsweise ausgeglichene Strukturen, wobei kleinräumig größere Diskrepanzen bestehen, die jedoch statistisch nur bedingt
abbildbar sind.
(+)
162,9
29,3
544,9
(-)
13,3
1.814,2
(-)
„+“ = Zunahme seit dem Jahr 2004
„-“ = Abnahme seit dem Jahr 2004
Quelle: BBE Retail Experts, Köln; Angaben ohne rezeptpflichtige Waren
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Karte 2:
Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern im regionalen Vergleich
Quelle: eigene Darstellung basierend BBE Retail Experts, Köln 2010
In den vergangenen Jahren ist die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer der Stadt Bochum leicht gesunken; 2004 lag sie
mit 101,9 noch leicht über dem Bundesdurchschnitt. Es handelt
sich hierbei jedoch um einen regionalen Trend, von dem insbe-
sondere größere Städte, so u. a. auch Essen und Dortmund, betroffen sind (vgl. Abbildung 1). Auch im NRW-Durchschnitt war
die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer im Untersuchungszeitraum rückläufig.
31
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Abbildung 1:
Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffer von 2004 bis 2010 im regionalen Vergleich
105,0
102,3
101,9
103,0
Hattingen (+ 0,5 %)
101,0
100,6
NRW (- 1,2 %)
Witten (- 1,2 %)
Essen (- 2,8 %)
99,1
Bochum (- 2,8 %)
97,6
Castrop-Rauxel (+ 1,4 %)
96,9
Dortmund (- 2,2 %)
92,7
92,2
Herne (- 1,6 %)
Gelsenkirchen (- 1,6 %)
100,0
99,1
96,2
95,0
94,2
93,7
90,0
2004
2010
Quelle: eigene Darstellung basierend BBE Retail Experts, Köln 2004 - 2010
2004 um insgesamt 3 % von rd. 1,87 auf 1,81 Mrd. Euro abgenommen (vgl. Abbildung 2), was insbesondere auf die negative Bevölkerungsentwicklung zurückzuführen ist. Konstant
geblieben bzw. sogar leicht gewachsen ist das einzelhandelsrelevante Kaufkraftvolumen in Bochum lediglich in den Branchen
der kurzfristigen Bedarfsstufe, während die mittel- und langfristigen Bedarfsstufen zum Teil deutliche Verluste einzelhandelsrelevanter Kaufkraft zu verzeichnen haben. Von einem besonders deutlichen Rückgang um rd. ein Sechstel bis ein Fünftel des ursprünglichen Wertes ist die Entwicklung in den Branchen Möbel / Wohneinrichtung / GPK / Haushaltswaren, Bekleidung / Textilien sowie Uhren / Schmuck gekennzeichnet.
Diese branchenspezifischen Tendenzen sind insbesondere auf
gesamtdeutsche Entwicklungstrends zurückzuführen.
Gleichzeitig ist jedoch zu beachten, dass die bundesweite, einzelhandelsrelevante Pro-Kopf-Kaufkraft seit dem Jahr 2004 einen Zuwachs um rd. 4 % erfahren hat. Das bedeutet: Wenngleich sich die Stadt Bochum wie auch die Region sich insgesamt negativ von der bundesdeutschen Entwicklung abkoppeln,
so hat doch per Saldo seit dem Jahr 2004 eine leichte Zunahme
der einzelhandelsrelevanten Pro-Kopf-Kaufkraft in Bochum
von rd. 4.910 Euro pro Einwohner und Jahr auf rd. 4.940 Euro
pro Einwohner und Jahr im Jahr 2010 (jeweils ohne rezeptpflichtige Waren) stattgefunden.
Im Zusammenspiel mit der lokalen Bevölkerungsentwicklung
ergibt sich hieraus die Entwicklung des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftvolumens insgesamt. In der Stadt Bochum hat
das einzelhandelsrelevante Kaufkraftvolumen seit dem Jahr
32
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Abbildung 2: Entwicklung des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftvolumens (in Mio. Euro) von 2004 – 2010 in Bochum
(Angaben ohne rezeptpflichtige Waren)
1
1
Angabe gemäß Masterplan Einzelhandel 2006. Ihrer Berechnung liegt eine leicht abweichende Methodik bei der Herausrechnung der rezeptpflichtigen Waren zugrunde, wodurch eine geringfügige Diskrepanz verursacht wird.
Quelle: eigene Darstellung basierend auf BBE Retail Experts, Köln 2004-2010
33
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6 Einzelhandelsrelevante Kennwerte der Stadt Bochum im Jahr 2010 und ihre Entwicklung
seit dem Jahr 2004/05
wohner. Sie ist seit dem Jahr 2004/05 (1,61) infolge zunehmender Verkaufsfläche bei gleichzeitig rückläufiger Bevölkerung deutlich um 8 %gestiegen.
Unter Berücksichtigung der im vorstehenden Kapitel aufgeführten standortrelevanten Rahmenbedingungen werden im Folgenden die aktuellen Einzelhandelsstrukturen in der Gesamtstadt Bochum sowie ihre Entwicklung in den vergangenen Jahren analysiert. Hierfür wird zunächst ein gesamtstädtischer Betrachtungsbogen gespannt, bevor nachfolgend die detaillierte
Betrachtung auf Bezirksebene sowie einzelner Einzelhandelsstandorte und der Nahversorgung erfolgt.
6.1 Gesamtstädtische Einzelhandelsstruktur
Dem in der Stadt Bochum vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial von ca. 1,81 Mrd. Euro
steht ein geschätztes Jahresumsatzvolumen von 2,10
Mrd. Euro gegenüber. Sowohl das einzelhandelsrelevante
Kaufkraftpotenzial als auch der lokale Umsatz sind seit dem
Jahr 2004/05 um etwa 3 % zurückgegangen.
Die gesamtstädtische Zentralität als das Verhältnis des
Umsatzes zur lokal vorhandenen, einzelhandelsrelevanten
Kaufkraft errechnet sich für die Stadt Bochum zu 1,15.
Dieser Wert, der einen leichten positiven Saldo (Kaufkraftzuflüsse aus der Region größer als Kaufkraftabflüsse in die
Region) belegt, bleibt somit gegenüber dem Jahr 2004/05
nahezu unverändert, was in Anbetracht der zunehmend
angespannten regionalen Konkurrenzsituation (vgl. Kapitel 5) durchaus positiv bewertet werden kann.
Infolge der weiter zunehmenden Verkaufsfläche bei leicht
rückläufiger Bevölkerungszahl, einzelhandelsrelevanter
Kaufkraft und Umsatz errechnet sich für das Jahr 2010 eine
gegenüber dem Jahr 2004/05 deutlich verringerte Flächenproduktivität des Einzelhandels von knapp
3.300 Euro pro m² (gegenüber rd. 3.500 Euro / m²).
Zum Erhebungszeitpunkt (März bis Juni 2010) stellen sich die
relevanten Kennwerte des Bochumer Einzelhandels wie folgt
dar:
Es existieren 2.370 Betriebe des Einzelhandels im engeren
Sinne mit einer Gesamtverkaufsfläche von rund
640.000 m². Gegenüber dem Jahr 2004/05 bedeutet dies
einen Anstieg der Verkaufsfläche um 4 % bei einer gleichzeitig rückläufigen Betriebszahl (- 5 %).
Die durchschnittliche Verkaufsfläche pro Betrieb liegt
mit 270 m² über dem bundesdeutschen Schnitt von rund
230 m². Sie ist in den vergangenen Jahren weiter angestiegen (2004/05: 250 m²).
Die einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung
beträgt 1,74 m² und rangiert damit – unabhängig von
branchenspezifischen Betrachtungen – ebenfalls über dem
bundesdeutschen Referenzwert von rd. 1,4 m² pro Ein-
Tabelle 7:
Tabelle 7 gibt einen Überblick über die wesentlichen einzelhandelsrelevanten Kennwerte im zeitlichen Vergleich.
Einzelhandelsrelevante Kennwerte der Stadt Bochum 2004/05 und 2010 im Vergleich (gerundete Angaben)
2004/05
Einwohner
382.000
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftvolumen in Mio. Euro
1.875
Umsatzvolumen in Mio. Euro
2.168
Gesamtzahl der Einzelhandelsbetriebe
2.500
Gesamtverkaufsfläche in m²
615.000
Durchschnittliche Verkaufsfläche pro Betrieb in m²
250
Verkaufsflächenausstattung in m² pro Einwohner
1,61
Zentralität
1,15
Quellen: Stadt Bochum 2004 und 2010, eigene Erhebungen 2004 und 2010; BBE 2004 und 2010
34
2010
Veränderung
367.000
1.814
2.095
2.370
640.000
270
1,74
1,15
- 4%
- 3%
-3%
- 5%
+ 4%
+ 8%
+ 8%
-
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nahme der Branchen Nahrungs- und Genussmittel und Baumarktsortimente, alle Bedarfsbereiche per Saldo einzelhandelsrelevante Kaufkraftzuflüsse verbuchen.
Im Einzelnen stellt sich die Angebotssituation des Bochumer
Einzelhandels, untergliedert nach Warengruppen, im Jahr 2010
wie folgt (Tabelle 8) dar. Erfreulicherweise können, mit AusTabelle 8:
Einzelhandelsrelevante Kennwerte der Stadt Bochum 2010 nach Branchen (gerundete Werte)
Branche
Nahrungs- und Genussmittel
Verkaufsfläche
(in m²)
Umsatz
(in Mio. Euro)
Kaufkraft
(in Mio. Euro)
Zentralität
133.900
661,6
743,8
0,89
Blumen / Zoo
21.300
46,5
38,3
1,21
Gesundheit und Körperpflege
26.800
126,0
115,8
1,09
PBS / Zeitungen / Zeitschriften / Bücher
16.000
80,8
68,9
1,17
198.000
915,0
966,8
0,95
Bekleidung / Textilien
95.000
302,1
157,7
1,92
Schuhe / Lederwaren
16.400
57,8
39,3
1,47
GPK / Haushaltswaren
22.300
48,3
24,3
1,99
Spielwaren / Hobbyartikel
12.900
46,6
38,9
1,20
Sport und Freizeit
18.200
58,0
29,1
1,99
164.800
512,7
289,3
1,77
Wohneinrichtung
23.200
45,8
40,3
1,14
Möbel
96.900
149,6
98,5
1,52
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten
17.800
65,3
48,2
1,36
Elektronik / Multimedia
23.800
198,3
122,9
1,61
Medizinische und orthopädische Artikel
5.400
33,3
25,1
1,33
Uhren / Schmuck
2.800
23,0
17,6
1,31
Baumarktsortimente
63.800
105,5
162,9
0,65
Gartenmarktsortimente
39.800
33,9
29,3
1,15
273.600
654,8
544,9
1,20
3.500
12,1
13,3
-1
639.900
2.094,6
1.814,2
1,15
Überwiegend kurzfristiger Bedarf
Überwiegend mittelfristiger Bedarf
Überwiegend langfristiger Bedarf
Sonstiges
Summe*
* Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
1
Ausweis einer Zentralität nicht sinnvoll, da die Kategorie „Sonstiges“ sich angebots- und nachfrageseitig abweichend zusammensetzt.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010; BBE 2010
Insgesamt entfällt ein Großteil der Verkaufsflächen auf die Warengruppen der langfristigen Bedarfsstufe. Diese Warengruppen
haben gegenüber dem Jahr 2004/05 zudem den absolut wie
anteilig stärksten Verkaufsflächenzuwachs vorzuweisen, was
u. a. auf die Ansiedlung des Elektronikfachmarktes Saturn zurückzuführen ist. Der Umsatzschwerpunkt entfällt mit rd. 915
Mio. Euro hingegen auf die Warengruppen der kurzfristigen
Bedarfsstufe. Ein exakter branchenspezifischer Vergleich mit
den Daten des Jahres 2004/05 ist aufgrund von Abweichungen
in der Branchensystematik nicht möglich. Im Folgenden werden
die relevanten branchenspezifischen Veränderungen herausgestellt:
35
Quantitativ am stärksten vertreten ist in der Stadt Bochum
in Bezug auf Verkaufsfläche und Umsatz die Branche Nahrungs- und Genussmittel. Gegenüber dem Jahr 2004/05
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Erweiterung des größten Anbieters Möbel Hardeck gegenüber, so dass die Verkaufsfläche hier gegenüber 2004/05
relativ konstant ausfällt. Die Zentralitäten in diesen Branchen belegen hohe Zuflüsse einzelhandelsrelevanter Kaufkraft vor allem im Möbelbereich (rd. 50 Mio. Euro), sind
jedoch gegenüber 2004/05 leicht rückläufig.
sind Verkaufsfläche und v. a. Umsatz (+ 65 Mio. Euro) in
dieser Branche weiter gewachsen; jedoch überwiegen hier
bei einer Zentralität von 0,89 (2004/05: 0,88) nach wie
vor die Abflüsse einzelhandelsrelevanter Kaufkraft.
In den Branchen Gesundheit und Körperpflege (inkl.
Pharmazeutische Artikel) und medizinische und orthopädische Artikel ist es seit dem Jahr 2004/05 zu einem geringfügigen Verkaufsflächen- und Umsatzanstieg gekommen, in Folge dessen die Zentralitäten, die 2004/05 teilweise noch unter 1 lagen, in den Bereich leichter einzelhandelsrelevanter Kaufkraftzuflüsse gesteigert werden
konnten.
Im Bereich PBS / Zeitungen / Zeitschriften / Bücher haben sich die gesamtstädtischen Kennzahlen gegenüber
dem Jahr 2004/05 nur unwesentlich geändert. Bei einer
Zentralität von 1,17 überwiegen die Kaufkraftzuflüsse.
Mit knapp 95.000 m² beansprucht die zentrenprägende
Branche Bekleidung / Wäsche etwa 15 % aller Verkaufsflächen. Bei leicht gestiegener Verkaufsfläche ist das geschätzte Umsatzvolumen in dieser Branche seit dem Jahr
2004/05 in Folge eines deutlich gesunkenen lokalen Kaufkraftvolumens in dieser Branche (vgl. Kapitel 5.3) deutlich
rückläufig (- 72 Mio. Euro). Vor diesem Hintergrund musste die im Jahr 2004/05 in dieser Branche angesetzten Flächenproduktivität von durchschnittlich rd. 4.000 Euro / m²
deutlich nach unten auf durchschnittlich rd. 3.200 Euro /
m² korrigiert werden. Die Zentralität bleibt auf sehr hohem
Niveau von 1,9 (2004/05: 1,8) nahezu konstant.
Auch in der Branche Schuhe / Lederwaren ist das Umsatzvolumen infolge von Verlusten an einzelhandelsrelevanter Kaufkraft leicht (- 6 %) rückläufig. Die Zentralität
bleibt ebenfalls auf hohem Niveau von 1,5 konstant.
Die Branchen Möbel, Wohneinrichtung sowie GPK /
Haushaltswaren sind von vergleichsweise hohen Rückgängen des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftvolumens
betroffen (vgl. Kapitel 5.3). Diese spiegeln sich auch in insgesamt rückläufigen Flächenproduktivitäten und Umsätzen
wider. In der Branche Möbel, auf die ca. 15 % der gesamtstädtischen Verkaufsfläche entfallen, stehen verschiedene
Betriebsaufgaben insbesondere kleinerer Anbieter einer
Junker und Kruse
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8
36
Der Bereich Elektronik / Multimedia konnte erfreulicherweise ein Verkaufsflächen- und Umsatzwachstum um ca.
20 bis 30 %verbuchen, was insbesondere auf die Ansiedlung von Saturn in der Innenstadt zurückzuführen ist. Diese
positive Entwicklung, mit der eine Nachnutzung für das
Kortumhaus gefunden werden konnte, kann nicht zuletzt
auch auf die Wirkung des Masterplans Einzelhandel 2006
zurückgeführt werden, mit dem durch einen konsequenten
Ausschluss zukünftiger Entwicklungen in dieser Branche
außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche die begünstigenden Rahmenbedingungen für eine entsprechende
Entwicklung in der Innenstadt geschaffen wurden. Die
Zentralität in dieser Branche ist in Folge von ca. 1,3 auf 1,6
gewachsen. Leicht rückläufig entwickelt sich die Flächenproduktivität in dieser Branche8.
Im Bereich Uhren / Schmuck hat sich die Zentralität ebenfalls leicht erhöht, so dass per Saldo aktuell Zuflüsse einzelhandelsrelevanter Kaufkraft verbucht werden können.
Die Branchen Baumarktsortimente und Gartenmarktsortimente werden in der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel separat betrachtet. Hierbei wird offensichtlich,
dass der Gartenmarktbereich u. a. durch Ansiedlung des
Gartencenters Augsburg sowie einzelne Erweiterungen bestehender Betriebe seine Position gegenüber 2004/05 ausbauen konnte und insgesamt leichte Zuflüsse einzelhandelsrelevanter Kaufkraft aufweist. Anders verhält es sich im
Baumarktbereich, der nach der Branche Nahrungs- und
Genussmittel mit über 50 Mio. Euro die höchsten Verluste
lokaler Kaufkraft verzeichnet. Aktuell sind jedoch verschie-
Dies entspricht einem bundesdeutschen Trend. Zwischen 2011 und 2013
gab die Metro-Gruppe deutliche Umsatzrückgänge der in Deutschland als
Marktführer geltenden Elektroniktochter Media-Saturn bekannt.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
dene Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben in der Planung9, so dass künftig mit einer Verringerung dieser Verluste zu rechnen ist.
triebe mit Verkaufsflächen von jeweils über 800 m², auf
die bei einer Gesamtverkaufsfläche von knapp 320.000 m²
ca. die Hälfte der Bochumer Verkaufsflächen entfallen.
Betriebsgrößen
Die rechnerische Verkaufsfläche pro Betrieb liegt in der Stadt
Bochum mit 270 m² über dem bundesdeutschen Schnitt von
rund 230 m². Sie ist in den vergangenen Jahren weiter angestiegen (2004/05: 250 m²). Es handelt sich bei diesem Wert jedoch lediglich um ein arithmetisches Mittel; so steht einer kleinen Zahl deutlich größerer Betriebe eine große Zahl kleinerer
Betriebe gegenüber (vgl. Abbildung 3).
Abbildung 3: Betriebsgrößenklassen Einzelhandels
100%
55
67
> 2.000 m²
161
Leerstandssituation
160
80%
262
801-2.000 m²
Zum Erhebungszeitpunkt im Jahr 2010 bestanden im
Stadtgebiet knapp 500 Leerstände von Ladenlokalen mit
einer geschätzten Verkaufsfläche von rd. 72.000 m². Die
Leerstandsquote, bezogen auf die Gesamtverkaufsfläche
der Gesamtstadt, errechnet sich auf Basis dieser Werte zu
rund 10 %, was einen leicht erhöhten, jedoch noch akzeptablen Wert darstellt. Problematischer stellt sich die Leerstandsquote bezogen auf die Anzahl der Ladenlokale mit
17 % dar. Insbesondere die verkaufsflächenbezogene
Leerstandsquote ist dadurch zu relativieren, dass es sich bei
ca. 6.000 m² nur um temporäre Leerstände im Rahmen der
derzeit betriebenen Umstrukturierung des Ruhrparks handelt.
Die durchschnittliche Größe der leerstehenden Ladenlokale
stellt sich mit knapp 150 m² vergleichsweise gering dar,
was auch darauf hindeutet, dass von Leerständen generell
zunehmend kleinteilige Ladenlokale betroffen sind, die den
heutigen Marktanforderungen nicht mehr gerecht werden.
Diese Einschätzung korrespondiert mit der aufgezeigten
Entwicklung der Betriebsgrößenstruktur.
319.100 m²
401-800 m²
60%
473
201-400 m²
72.610 m²
40%
101-200 m²
98.780 m²
1.192
20%
46.830 m²
51-100 m²
38.110 m²
33.950 m²
≤ 50 m²
30.480 m²
0%
Betriebe
Verkaufsfläche
Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage der Einzelhandelserhebung 2010
9
Gegenüber dem Jahr 2004/05 haben sich in den einzelnen
Klassen jeweils keine signifikanten Veränderungen ergeben. Jedoch hat eine leichte Verschiebung mit einer Abnahme von Anzahl und Verkaufsfläche der Betriebe mit
weniger als 200 m² Verkaufsfläche und einer wachsenden
Anzahl und vor allem Verkaufsfläche der Betriebe der oberen Größenklassen stattgefunden. Mit Abstand größer Anbieter der Stadt Bochum ist das Möbelhaus Hardeck mit einer Verkaufsfläche von – nach einer erneuten Erweiterung
im Jahr 2010 – rd. 40.000 m². Alle übrigen Betriebe in der
Stadt Bochum weisen deutlich geringere Verkaufsflächen
von jeweils deutlich unter 20.000 m² Verkaufsfläche auf.
Nach wie vor weisen mehr als zwei Drittel der Bochumer
Einzelhandelsbetriebe eine Verkaufsfläche von weniger als
100 m² auf. Insgesamt bestehen rd. 120 großflächige Be-
u. a. Ansiedlung Bauhaus an der Hofsteder Straße und Verlagerung / Erweiterung Hagebaumarkt Ziesak in Langendreer
37
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Insgesamt existieren nur sieben großflächige Leerstände10,
von denen der mit Abstand größte ein ehemaliges Möbelhaus in nicht integrierter Lage an der Herner Straße ist,
welches bereits seit 2004/05 leer stand und inzwischen
abgerissen ist. Aktuell zeichnet sich für dieses Grundstück
jedoch eine zukünftige Nutzung als Bürostandort ab.
Eine Vergleichbarkeit mit den im Jahr 2004/05 ermittelten
Leerstandszahlen ist nur eingeschränkt gegeben, da die
damalige Leerstandserhebung sich vor allem auf zentrale
Versorgungsbereiche und größere Leerstände konzentrierte, während in Streulagen keine flächendeckende Erfassung stattfand.
Bei einer 2004/05 deutlich geringeren Anzahl erhobener
leerstehender Ladenlokale von rd. 270 betrug die Verkaufsfläche dieser Ladenlokale über 75.000 m². Es wird
somit deutlich, dass die Gesamtverkaufsfläche der leerstehenden Ladenlokale erfreulicherweise rückläufig ist. Insbesondere in den Innenstädten von Bochum und Wattenscheid konnten mit dem Kortum-Haus, dem ehemaligen
Rathaus-Center bzw. heutigen Technischen Rathaus sowie
dem Gertrudis-Center mehrere prominente Leerstände behoben werden.
flächigen Betriebe, weist eine Verteilung über die Siedlungsbereiche des gesamten Stadtgebietes auf, wobei diverse kleinere
und größere Agglomerationen erkennbar sind. Klar ablesbar an
ihrer Konzentration – auch großflächiger – Betriebe sind neben
der Innenstadt u. a. die Sonderstandorte Ruhrpark und Hannibal. Darüber hinaus wird auch die Bindung des Einzelhandels an
das Straßennetz erkennbar; insbesondere die Hauptein- und
Ausfallstraßen weisen über weite Stecken bandartige Anordnungen von Einzelhandelsbetrieben auf. Die aktuellen einzelhandelsrelevanten Kennwerte der einzelnen Stadtbezirke gibt
Tabelle 7 wieder. Branchenspezifische Übersichten sind Bestandteil von Kapitel 7.
6.2 Räumliche Differenzierung des Einzelhandelsangebots in der Stadt Bochum
Die konkrete räumliche Verteilung des Einzelhandels auf das
Bochumer Stadtgebiet ist sowohl zur Bewertung der Entwicklung der vergangenen Jahre und somit auch der Wirkungsweise
des Masterplans Einzelhandel Bochum 2006 auch mit Blick auf
die strukturellen Aussagen zur weiteren Einzelhandelsentwicklung von grundlegender Bedeutung. Karte 3 gibt einen Überblick über die Verteilung der Einzelhandelsbetriebe im Bochumer Stadtgebiet. Großflächige (> 800 m² Verkaufsfläche) Einzelhandelsbetriebe wurden in der kartographischen Darstellung
hervorgehoben. Der gesamte Einzelhandel, inklusive der groß-
10
darunter zwei temporäre Leerstände im Ruhrpark
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
38
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 3:
Lage der Einzelhandelsbetriebe im Bochumer Stadtgebiet
Quelle: eigene Darstellung auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
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39
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Tabelle 9:
Stadtbezirk
Einzelhandelsrelevante Kennwerte nach Stadtbezirken 2010 (gerundete Werte)
Anzahl der EHBetriebe
Gesamtverkaufsfläche (m²)
Verkaufsfläche pro Durchschnittliche
Umsatz (Mio. Euro)
Einwohner (m²)
Betriebsgröße (m²)
Zentralität
Mitte
993
250.000
2,50
252
885,7
1,82
Wattenscheid
405
102.300
1,41
253
320,2
0,89
Nord
258
112.900
3,08
438
387,3
2,14
Ost
253
102.600
1,92
406
245,6
0,94
Süd
165
24.100
0,49
146
94,5
0,37
Südwest
296
47.900
0,87
162
161,4
0,59
2.370
639.900
1,74
270
2.094,6
1,15
Gesamt*
* Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Erhebungen 2004 und 2010
Branchen (u. a. Bekleidung / Textilien) zurückzuführen,
wird zum anderen aber durch die momentane Umstrukturierung des Ruhrparks, die auch mit temporären Leerständen ansonsten relativ hochproduktiver Verkaufsflächen
einhergeht, leicht verfälscht. Zukünftig ist für den Bezirk
daher wieder mit einem Anstieg von Umsätzen und Zentralitäten zu rechnen.
Mit fast 1.000 Betrieben und rd. 250.000 m² Gesamtverkaufsfläche befindet sich ein deutlicher quantitativer
Verkaufsflächenschwerpunkt im Stadtbezirk Mitte, in dem
neben der Innenstadt vor allem auch der Sonderstandort
Hannibal eine dominante Rolle einnimmt. Die Verkaufsfläche im Stadtbezirk ist gegenüber dem Jahr 2004/05 leicht
gestiegen, während das Umsatzvolumen sich nahezu unverändert darstellt; so stehen dem Umsatzgewinn u. a.
durch die Ansiedlung des Saturn-Marktes insgesamt rückläufige Flächenproduktivitäten in vielen Branchen gegenüber. Die Zentralität des Stadtbezirks Mitte liegt mit 1,82
deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt, jedoch
noch unter der des Stadtbezirks Nord.
Der Stadtbezirk Nord, in dem sich der Sonderstandort
Ruhrpark befindet, weist in Relation zu seiner Einwohnerund Kaufkraftpotenzial die höchsten Verkaufsflächen- und
Umsatzvolumina auf. Die durchschnittliche Verkaufsfläche
pro Betrieb fällt hier mit 440 m² am höchsten aus. Bei einer
Zentralität von 2,14 wird im Bezirk ein Umsatz in der mehr
als doppelten Höhe des lokalen, einzelhandelsrelevanten
Kaufkraftvolumens getätigt. Bei einem gegenüber 2004/05
leichten Verkaufsflächenzuwachs, der insbesondere auf die
Ansiedlung des Gartencenters Augsburg zurückzuführen
ist, sind Umsatz und Zentralität (2004/05:2,35) des Stadtbezirks gegenüber 2004/05 rückläufig einzuschätzen. Dies
ist zum einen auf einen deutlichen Rückgang der Flächenproduktivitäten in mehreren im Bezirk stark vertretenen
40
Alle anderen Stadtbezirke weisen insgesamt Abflüsse einzelhandelsrelevanter Kaufkraft auf, wobei die Bezirke
Wattenscheid und Ost mit Zentralitäten von 0,89 bzw.
0,94 noch über vergleichsweise ausgeglichene Salden verfügen. In beiden Bezirken weisen die Zentralitäten seit
2004/05 eine leicht positive Tendenz auf. Mit über 400
Betrieben liegt Wattenscheid unter allen Bezirken bezüglich
der Betriebsanzahl nach Mitte an zweiter Stelle. Der Bezirk
Ost weist über eine mit Wattenscheid nahezu identische
Gesamtverkaufsfläche von rd. 102.600 m², jedoch bei nur
rd. 250 Betrieben wesentlich größere Betriebsstrukturen
auf. So ist der Bezirk Ost in besonderem Maße durch die
hier ansässigen großen Möbelanbieter geprägt, die rd. 50
% der Gesamtverkaufsfläche des Stadtbezirks auf sich vereinen. Das Vorherrschen dieser flächenintensiven Angebotsformen spiegelt sich auch in einem – in Relation zur
Verkaufsfläche – vergleichsweise geringen Umsatzvolumen
des Bezirks Ost von knapp 250 Mio. Euro wieder.
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Abbildung 4: Verkaufsflächen nach Lagekategorien 2010
und Veränderung seit dem Jahr 2004
Die jeweils geringsten Ausprägungen nahezu aller in Tabelle 9 dargestellten Kennwerte weisen die Bezirke Süd und
Südwest auf. Als Folge einer sehr kleinflächigen Betriebsstruktur mit wenigen größeren Einheiten liegt die Gesamtverkaufsfläche hier jeweils bei weniger als einem Quadratmeter pro Einwohner. Im Bezirk Südwest beträgt die
Zentralität 0,59; im Bezirk Süd fließt bei einer Zentralität
von 0,37 saldiert sogar mehr als die Hälfte des lokalen, einzelhandelsrelevanten Kaufkraftvolumens ab. Im Bezirk
Südwest konnten Umsatz und Zentralität u. a. als Folge
von Zuwächsen im Lebensmittelbereich gegenüber dem
Jahr 2004/05 erkennbar um mehr als 10 % gesteigert
werden. Im Bezirk Süd sind die Umsätze bei leicht rückläufigen Verkaufsflächen gegenüber 2004/05 hingegen als relativ konstant einzuschätzen.
225.000
m²
315.200
m²
(+ 6%)
(+ 4%)
99.700 m²
(+ 2%)
zentrale Versorgungsbereiche
integrierte Lagen
nicht integrierte Lagen
6.3 Angebotssituation nach Lagekategorien
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Erhebungen 2004 und 2010
Bereits im Rahmen des Masterplans 2006 wurde als besondere
Problematik und Herausforderung der Bochumer Einzelhandelsstrukturen der hohe Verkaufsflächen- und Umsatzanteil städtebaulich nicht integrierter Standorte11 herausgestellt, der eine
räumliche Schieflage zu Lasten der Zentren bedingt. Ein besonderes Augenmerk im Rahmen der Fortschreibung gilt daher einer Betrachtung der räumlichen Verteilung des Einzelhandelsangebots hinsichtlich der städtebaulichen Lage sowie ihrer Veränderung (Abbildung 4).
11
Aktuell entfallen in Bochum knapp die Hälfte der Verkaufsflächen auf städtebaulich nicht integrierte Lagen, rd. ein
Drittel auf zentrale Versorgungsbereiche sowie die restlichen 16 % auf integrierte Lagen. Seit dem Jahr 2004/05
haben in allen Standortkategorien Verkaufsflächenzuwächse stattgefunden, wobei die zentralen Versorgungsbereiche
sich von der gesamtstädtischen Entwicklung mit einem
Zuwachs von 6 % positiv abkoppeln konnten.
zur Definition der Lagekategorien vgl. Kapitel 3.1
Von dem Verkaufsflächenzuwachs in den zentralen Versorgungsbereichen, der sich auf über 12.000 m² Verkaufsfläche beläuft, konnten vor allem die Innenstadt Bochum
und das (besondere) Stadtbezirkszentrum Wattenscheid
profitieren.
Auch in den Stadtbezirkszentren Linden und Querenburg
verlief die Verkaufsflächenentwicklung stabil bis leicht positiv, während die kleineren Stadtbezirkszentren Langendreer
- Alter Bahnhof und Gerthe leichte Verkaufsflächenrückgänge zu verzeichnen hatten (Gesamtsaldo - 800 m² bzw.
- 3 %).
In über 20 der Stadtteil- und Nahversorgungszentren verlief die Verkaufsflächenentwicklung konstant bzw. positiv.
Eine (leichte) Verkaufsflächenabnahme hatten rd. zehn der
Stadtteil- und Nahversorgungszentren zu verzeichnen (Gesamtsaldo + 100 m² bzw. + 0,1 %). Insbesondere in einigen kleineren zentralen Versorgungsbereichen konnten die
Erwartungen an weitere Entwicklung gemäß Masterplan
2006 nicht erfüllt werden (vgl. weiterführend Kapitel 7).
Da eine besondere Problematik vor allem in den hohen Anteilen
zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente an nicht in-
41
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
tegrierten Standorten gesehen werden muss, ist insbesondere
die branchenspezifische Lagezuordnung der Verkaufsflächen
von Relevanz. Abbildung 5 gibt für ausgewählte Branchen einen Überblick über die aktuelle Verteilung der Verkaufsflächen;
Abbildung 6 veranschaulicht die Entwicklung seit dem Jahr
2004/05.
diesen Branchen ein umfangreiches Angebot vor und konkurrieren mit den zentralen Versorgungsbereichen.
Abbildung 5: Verkaufsflächen ausgewählter Branchen nach
Lagekategorien 2010 (gerundete Angaben
in m²)
58.300
Nahrungs- und Genussmittel
43.160
Erfreulicherweise ist es jedoch seit dem Jahr 2004/05 nicht
zu einer Verstärkung der bestehenden Schieflagen gekommen, sondern man kann sogar von einer Trendumkehr
sprechen.
Abbildung 6: Entwicklung der Verkaufsflächen ausgewählter Branchen nach Lagekategorien von
2004/05 bis 2010 (gerundete Angaben in m²)
32.410
Nahrungs- und Genussmittel
17.490
Gesundheit und Körperpflege
3.840
5.490
Gesundheit und Körperpflege
Bekleidung / Textilien
52.510
38.570
Schuhe / Lederwaren
8.640
6.590
Bekleidung / Textilien
Schuhe / Lederwaren
10.640
GPK / Haushaltswaren
3.510
8.200
1
GPK / Haushaltswaren
Spielwaren / Hobbyartikel
4.870
980
7.070
Spielwaren / Hobbyartikel
Möbel
14.440
75.840
Möbel
Elektronik / Multimedia
10.320
12.030
Elektronik / Multimedia
Baumarktsortimente 4.600
52.540
Baumarktsortimente
Leerstände
22.200
17.330
(- 15.000)
32.890
Leerstände
0%
20%
40%
60%
80%
100%
-10.000
zentrale Versorgungsbereiche
integrierte Lagen
nicht integrierte Lagen
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Erhebung 2010
zentrale Versorgungsbereiche
1
-5.000
-
integrierte Lagen
5.000
10.000
nicht integrierte Lagen
Verkaufsflächenabnahme zum Teil methodisch bedingt
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Erhebungen 2004 und 2010
Ein großer und wachsender Anteil der Verkaufsflächen in
den nicht integrierten Lagen entfällt auf typischerweise
nicht-zentrenrelevante Sortimente wie Möbel (rd. 76.000
m² Verkaufsfläche) oder Bau- und Gartenmarktsortimente.
Jedoch erreichen die nicht integrierten Lagen auch in den
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Branchen wie z. B.
Nahrungs- und Genussmittel (rd. 32.000 m² Verkaufsfläche) oder Bekleidung / Textilien (rd. 39.000 m² Verkaufsfläche) nach wie vor hohe Verkaufsflächenanteile. Vor allem die Sonderstandorte Ruhrpark und Hannibal halten in
Junker und Kruse
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42
So konnten die zentralen Versorgungsbereiche in mehreren
zentren- und nahversorgungsrelevanten Branchen deutliche Zuwächse verbuchen, während die Entwicklung in den
nicht integrierten Lagen hier stagnierend bis rückläufig
war. Dies betrifft beispielsweise die Branchen Nahrungsund Genussmittel (u. a. Kaufland-Ansiedlung im Stadtbezirkszentrum Wattenscheid), Bekleidung (u. a. Erweiterung
Baltz und Ansiedlung Modepark Röther in der Innenstadt
Bochum) oder Elektronik / Multimedia (u. a. Ansiedlung
Saturn in der Innenstadt Bochum).
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
An einigen nicht integrierten Standorten haben jedoch
auch weitere, wenngleich eher geringe Verkaufsflächenzuwächse von typischerweise zentrenrelevanten Branchen
stattgefunden. Diese müssen teilweise qualitativ relativiert
werden; so ist der Anstieg im Bereich Spielwaren / Hobbyartikel hier beispielsweise durch einen Schlagzeughändler
verursacht. In anderen Fällen sind die Zuwächse jedoch
auch der Ausschöpfung von bereits vor dem Beschluss des
Masterplans 2006 vorhandenen Baurechten geschuldet
(v. a. Branchen Bekleidung / Textilien und Schuhe / Lederwaren).
gruppen Nahrungs- und Genussmittel, Gesundheits- und Körperpflegeartikel, Papier / Bücher / Schreibwaren, Zeitschriften /
Zeitungen sowie Blumen / Zoo gezählt. Ergänzt werden diese
Warengruppen häufig durch vereinzelte kleinteilige Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote. Folgende Sortimente bzw.
Dienstleistungsangebote können als relevant für die wohnungsnahe Grundversorgung bezeichnet werden:
Tabelle 10:
Gleichzeitig hat sich die Größenordnung der leerstehenden
Verkaufsflächen in den zentralen Versorgungsbereichen
deutlich um insgesamt 15.000 m² reduziert, während sie
an den integrierten und nicht integrierten Standorten gestiegen ist12. Insbesondere in der Innenstadt Bochum und
im (besonderen) Stadtbezirkszentrum Wattenscheid konnte
durch die Nach- bzw. Umnutzung mehrerer größerer Leerstände eine deutliche Reduzierung der leerstehenden Verkaufsflächen erzielt werden.
„idealtypische“
Mindestausstattung
Zusatzausstattung
Spirituosen, Tabakwaren
Zeitungen, Zeitschriften
Bücher, Schreibwaren
Schnittblumen
Tierfutter (zoologischer Bedarf)
Arzt
Café, Gaststätte
Reinigung, Reisebüro
Quelle: eigene Zusammenstellung
In der Praxis wird als Indikator zur Einschätzung der Nahversorgungssituation einer Kommune insbesondere die Warengruppe
Nahrungs- und Genussmittel herangezogen.
Nahversorgungssituation
Gesamtstädtisch ergibt sich für die Stadt Bochum auf Basis der
ermittelten Verkaufsfläche von rd. 133.900 m² für die Hauptbranche Nahrungs- und Genussmittel eine einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung von 0,36 m². Dieser Wert
konnte gegenüber dem Jahr 2004/05 (0,34 m²) leicht gesteigert werden, liegt jedoch nach wie vor im unteren Bereich des
Bundesdurchschnitts von 0,35 m² - 0,40 m² pro Einwohner und
weist somit in einer ersten Einschätzung – gesamtstädtisch betrachtet – auf eine weitgehend ausreichende, jedoch noch ausbaufähige Versorgungssituation hin. Bei einer räumlich differenzierten Betrachtung wird deutlich, dass im Hinblick auf die Verkaufsflächenausstattung in der Branche Nahrungs- und Genussmittel erhebliche Unterschiede zwischen den Stadtbezirken
festzustellen sind (Abbildung 7).
Einen besonderen Stellenwert in der Einzelhandelsstruktur nehmen die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge bedeutenden Nahversorgungsbetriebe, auch in solitären Lagen, ein.
Unter Nahversorgung beziehungsweise der wohnungsnahen
Grundversorgung wird in diesem Zusammenhang die Versorgung der Bürger mit Gütern und Dienstleistungen des kurzfristigen (täglichen) Bedarfs verstanden, die in räumlicher
Nähe zum Konsumenten angeboten werden.
Zu den Gütern des kurzfristigen Bedarfs werden die Waren-
12
Nahrungs- und Genussmittel
Brot und Backwaren
Fleisch und Wurstwaren
Getränke
Drogerie- und Körperpflegeartikel
Apothekerwaren
Post, Bank
Friseur, Lotto
Insgesamt veranschaulichen die aufgezeigten Entwicklungstendenzen die erfolgreiche Wirkungsweise des Masterplans Einzelhandel 2006 in der Stadt Bochum.
6.4
Angebotsbausteine wohnungsnaher Grundversorgung
Bei letzteren handelt es sich jedoch teilweise um temporäre Leerstände im
Rahmen der Ruhrpark-Umstrukturierung.
43
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Abbildung 7: Lebensmittelverkaufsflächen pro Einwohner
und insgesamt (Gesamtwerte in Klammern) in
den Stadtbezirken der Stadt Bochum
wohnstandortnahen Grundversorgung. Hierzu zählen der Betriebstypenmix einerseits und die fußläufige Erreichbarkeit
der Anbieter andererseits. Unterschiedliche wissenschaftliche
Untersuchungen haben ein Entfernungsmaß von ca. 500 bis
1.000 Metern als maximal akzeptierte Distanz herausgestellt.
Dabei handelt es sich um eine kritische Zeit-Weg-Schwelle für
Fußgängerdistanzen. Dieser Radius ist eine allgemein anerkannte, zwischen Wohnstandorten und Standorten mit Grundversorgungsangeboten anzusetzende, Entfernung. Letztendlich ist
allerdings – gerade mit Blick auf das Ziel, eine möglichst gute
Versorgung auch für ältere und immobile Bevölkerungsgruppen
bereitzustellen – ein Fußweg von einem Kilometer das äußerste
Maximum einer realistischen Zeit-Weg-Schwelle. Es ist davon
auszugehen, dass nur noch ein sehr geringer Anteil der potenziellen fußläufigen Kunden diesen Weg in Anspruch nehmen wird
und (teilweise) kann.
In der folgenden Darstellung (Karte 4) wurde daher für die dargestellten Lebensmittelanbieter ein Wert von rd. 700 Metern als
fußläufige Verbindung (dargesellt als Isodistanz) zugrunde gelegt. Darüber hinaus wird in der kartographischen Darstellung
nach unterschiedlichen Betriebstypen differenziert, wobei eine
Mindestgröße von ca. 650 m² zugrunde gelegt wurde. Dabei ist
zu beachten, dass nur die städtebauliche integrierten Standorte
bei der Darstellung berücksichtigt wurden. Somit erlaubt die
Darstellung einen möglichst realistischen Überblick über die tatsächliche Abdeckung der fußläufigen Erreichbarkeit im Bochumer Stadtgebiet .
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Erhebung 2010
Grundsätzlich ist zur Verkaufsflächenausstattung der Branche
Nahrungs- und Genussmittel in den Bochumer Stadtbezirken
festzuhalten:
Die höchste Verkaufsflächenausstattung pro Einwohner erreichen mit Werten von 0,47 bzw. 0,44 m² die Stadtbezirke Mitte und Nord. Das Angebot reicht in seiner Ausstrahlung deutlich über die Stadtbezirke selbst hinaus.
Exakt im gesamtstädtischen Durchschnitt und somit in einem zwar noch steigerungsfähigen, aber grundsätzlich zufriedenstellenden Bereich liegt der Stadtbezirk Wattenscheid mit einem Ausstattungsgrade im Nahrungs- und
Genussmittelsektor von 0,36 m² pro Einwohner.
Alle anderen Stadtbezirke weisen unterdurchschnittliche
Ausstattungsgrade auf. Liegt die Ausstattung mit 0,31 m²
pro Einwohner in Ost und Südwest nur leicht unter dem
gesamtstädtischen Schnitt, zeigt sich eine bedeutende,
quantitative Unterversorgung bei einer Verkaufsfläche von
nur 0,23 m² pro Einwohner im Bezirk Süd.
Neben der quantitativen Analyse auf Bezirksebene ist die Qualität des Angebots ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung der
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
44
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 4:
Strukturprägende (ab ca. 650 m² Verkaufsfläche) Lebensmittelbetriebe in Bochum mit 700-Meter-Isodistanzen*
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
45
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
* Erläuterung: Zur Unterscheidung sind die Isodistanzen der Lebensmitteldiscounter blau dargestellt, die Radien der sonstigen strukturprägenden Lebensmittelanbieter
rot.
Quelle: eigene Darstellung auf Basis der Erhebung im Auftrag der Industrie- und Handelskammern des Ruhrgebietes
Junker und Kruse
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46
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Eine besonders hohe Konzentration strukturprägender Lebensmittelbetriebe, deren Radien sich mehrfach überlappen, ist im Stadtbezirk Mitte festzustellen. Bei einer insgesamt günstigen Verteilung der Anbieter im Bezirk wurde
dennoch im Bereich Goldhamme eine größere Lücke in der
fußläufigen Versorgung festgestellt, die inzwischen durch
die Ansiedlung eines Marktes in diesem Bereich geschlossen wird (vgl. weiterführend Kapitel 7.2.6). Mittlerweile
hat sich die Situation durch Betriebsaufgaben in den Bereichen Hamme und Riemke verschlechtert.
Auch im Bezirk Nord ist trotz der hohen Gesamtausstattung eine räumliche Versorgungslücke im Bereich Rosenberg vorhanden, da der einzige hier ansässige Anbieter unterhalb einer strukturprägenden Größenordnung liegt.
Auch in den anderen Bezirken sind kleinere und mittlere
Lücken der fußläufigen Versorgung vorhanden.
Unter qualitativen Aspekten zeigt sich in den einzelnen Bereichen ein unterschiedlicher Grad an Discountorientierung
des Angebotes, wobei diesbezüglich tendenziell ein Nord-
Süd-Gefälle ablesbar ist. So existieren u. a. im Norden von
Wattenscheid, aber auch von Mitte relevante Bereiche, in
denen die Nahversorgungsfunktion ausschließlich von Lebensmitteldiscountern erfüllt wird.
Im Hinblick auf die Stärkung der Grundversorgung in den unterversorgten Bereichen durch die Ansiedlung zusätzlicher
strukturprägender Lebensmittelanbieter ist jedoch zu beachten,
dass dabei nur solche Standorte sinnvoll sind, von denen keine
negativen städtebaulichen Auswirkungen auf bestehende Zentren oder deren Entwicklungsmöglichkeiten ausgehen und denen eine Nahversorgungsfunktion für den umliegenden
Wohnbereich zukommt. Voraussetzung hierfür ist u. a. eine
entsprechende Mantelbevölkerung (einzelhandelsrelevantes
Kaufkraftpotenzial) im Nahbereich. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Verbesserung der
Nahversorgungssituation in der Stadt Bochum (u. a. Definition
von Suchbereichen) erfolgt im Rahmen von Kapitel 9.6.
47
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7 Analyseergebnisse auf Ebene der Bochumer Stadtbezirke
Im folgenden Kapitel werden die aktuellen Einzelhandelsstrukturen der Stadt Bochum sowie ihre Entwicklung auf Bezirksebene betrachtet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Analyse der zentralen Versorgungsbereiche und Sonderstandorte sowie der Nahversorgungssituation. Wie in Kapitel 3.1 erläutert,
bilden die Einstufungen und Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und Sonderstandorte gemäß dem beschlossenen Masterplan Einzelhandel Bochum 2006 die relevante
Grundlage der aktuellen Analyse. Im Vorfeld der Einzelbetrachtung werden zur Herstellung einer besseren Vergleichbarkeit
der einzelnen zentralen Versorgungsbereiche und Sonderstandorte miteinander Übersichtsdarstellungen der Verkaufsflächengrößenklassen und Sortimentsbereiche aller 41 zentralen Versorgungsbereiche sowie der neun Sonderstandorte gegeben.
Aus der Übersichtsdarstellung wird deutlich, dass im Masterplan
2006 verschiedentlich sogenannte bipolare Zentren ausgewiesen wurden (u. a. Altenbochum, Große Voede, Höntrop), die
aus zwei Teilbereichen (typischerweise einem größeren und einem deutlich kleineren) bestehen, zwischen denen keine bzw.
nur eine sehr gering ausgeprägte städtebaulich-funktionale
Verbindung besteht. Es handelt sich damit gewissermaßen um
ein planerisches Konstrukt, durch welches u. a. versucht wurde,
auch kleinen Standortbereichen, die für sich genommen die Anforderungen an einen zentralen Versorgungsbereich nicht erfüllen, dennoch diesen (Schutz-) Status einzuräumen. Rechtlich
fehlt diesem Vorgehen jedoch eine belastbare Grundlage, vielmehr bekräftigt die aktuelle Rechtsprechung die Notwendigkeit,
die Abgrenzungen zentraler Versorgungsbereiche unter Beachtung funktionaler wie städtebaulicher Kriterien aus den tatsächlichen Gegebenheiten nachvollziehbar herzuleiten. Ein wesentliches Kriterium stellt hierbei unter anderem auch die erkennbare
Beziehung der Funktionen zueinander dar (vgl. auch Kapitel
9.4). Die sich hieraus an die Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche (vgl. Kapitel 0ff) ergebenden Anforderungen erfahren bereits im Rahmen der Analyse eine besonderes Berücksichtigung.
7.1 Aktuelle Angebotssituation in den Zentren
und Sonderstandorten gemäß Masterplan Einzelhandel Bochum 2006
Die Standortstruktur gemäß Masterplan Einzelhandel Bochum
2006 ist in Karte 5 dargestellt.
Junker und Kruse
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Karte 5:
Übersicht über die zentralen Versorgungsbereiche und Sonderstandorte gemäß Masterplan Einzelhandel 2006
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Masterplan Einzelhandel Bochum 2006
49
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Die Zentrenstruktur gemäß Masterplan Einzelhandel 2006
enthält insgesamt fünf Hierarchiestufen, wobei den obersten beiden Stufen mit der Innenstadt Bochum und dem besonderen Stadtbezirkszentrum Wattenscheid jeweils nur
ein Standort zugehörig ist. Der dritten Kategorie gehören
die Stadtbezirkszentren Gerthe, Langendreer - Alter
Bahnhof, Querenburg Uni-Center und Linden an. Es ist darauf hinzuweisen, dass die gewählte Einstufung insbesondere dem normativen Anspruch Rechnung trägt, in jedem
Stadtbezirk (mit Ausnahme von Mitte) ein Stadtbezirkszentrum auszuweisen.
Angebotsumfang in den größten Stadtteilzentren (u. a.
Langendreer - Dorf mit knapp 9.000 m² Verkaufsfläche),
wobei die Entwicklung in diesen Stadtbezirkszentren jeweils leicht rückläufig ist. Die Stadtbezirkszentren Wattenscheid und Linden koppeln sich hingegen durch ein vergleichsweise umfangreiches Angebotsspektrum im mittelund langfristigen Bedarfsbereich von den übrigen Stadtbezirkszentren ab.
Die tatsächliche Verkaufsflächenausstattung variiert zwischen den einzelnen Stadtbezirkszentren stark von 4.000
m² (Gerthe) bis 13.000 m² (Linden) bzw. 21.000 m² in
Wattenscheid als besonderem Stadtbezirkszentrum. Die
Ausstattung in den kleinsten Stadtbezirkszentren Langendreer - Alter Bahnhof und Gerthe unterschreitet den
In dem Stadtbezirkszentrum Uni-Center, welches einen
deutlichen Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich aufweist, dominiert das ansässige SB-Warenhaus
sehr stark die Angebotsstrukturen. Infolge der für Ende
2011 geplanten Schließung des SB-Warenhauses wird sich
die Verkaufsfläche des Zentrums reduzieren, da eine einzelhandelsseitige Nachnutzung der zweigeschossigen Immobilie nur für das Erdgeschoss eine realistische Option
darstellt (vgl. Kapitel 7.6.1).
Abbildung 8: Verkaufsflächen der Bochumer Stadtbezirkszentren nach Bedarfsstufen (gerundete Werte in m²)
9.810
SBZ Wattenscheid Innenstadt
4.250
SBZ Linden
7.640
3.680
6.100
SBZ Querenburg Uni Center
2.610
SBZ Langendreer Alter Bhf
2.170
SBZ Gerthe
0
1.270
860
2.000
5.130
1.000
2.450
990
1.040
4.000
6.000
8.000
Kurzfristige Bedarfsstufe
10.000
12.000
14.000
Mittelfristige Bedarfsstufe
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage der Erhebungen 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
3.740
50
16.000
18.000
20.000
Langfristige Bedarfsstufe
22.000
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Der Verkaufsflächenumfang in den insgesamt 15 Stadtteilzentren reicht von ca. 1.500 m² (Riemke) bis knapp
9.000 m² (Landendreer Dorf). In letzterem dominiert ein
SB-Warenhaus die Strukturen. Mit deutlichem Abstand bei
Gesamtverkaufsflächen von je knapp 5.000 m² folgen die
Stadtteilzentren Altenbochum und Weitmar Mark. Ein
Großteil der Stadtteilzentren weist Verkaufsflächen zwischen 2.000 und 4.000 m² auf. Mit wenigen Ausnahmen
(u. a. Hattinger Straße, Riemke) liegt ein klarer Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich.
Abbildung 9: Verkaufsflächen der Bochumer Stadtteilzentren nach Bedarfsstufen (gerundete Werte in m²)
5.440
SZ Langendreer Dorf
2.090
3.780
SZ Altenbochum
740
3.240
SZ Weitmar-Mark
870
2.430
SZ Werne
500
2.780
SZ Brenschede
910
SZ Hattinger Straße
1.670
SZ Eppendorf
930
SZ Stiepel
540
180
180
1.600
SZ Weitmar-Mitte
490 150
610
1.280
SZ Große Voede
540 240
SZ Riemke
0
400
400 180
810
1.560
SZ Günnigfeld
550
1.760
1.970
SZ Hoentrop
520
1.040
2.150
SZ Hamme
580
1.340
2.260
SZ Baerendorf
430
800
400
1.380
1.170
240
170 380
860
1.000
2.000
3.000
Kurzfristige Bedarfsstufe
4.000
5.000
Mittelfristige Bedarfsstufe
6.000
7.000
8.000
9.000
Langfristige Bedarfsstufe
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage der Erhebungen 2010
Die Nahversorgungszentren weisen ein Verkaufsflächenspektrum von weniger als 200 (Leithe) bis rd. 2.000 m²
(Dahlhausen) auf. Der kurzfristige Angebotsbereich dominiert analog zur Funktionszuweisung in den meisten Nahversorgungszentren stark, während Angebote der mittelund langfristigen Bedarfsstufe zumeist nur auf sehr geringen Verkaufsflächen von zumeist weniger als 100 m² vertreten sind (Ausnahme u. a. Griesenbruch).
Einige Nahversorgungszentren weisen jedoch im kurzfristigen Bedarfsbereich wie auch insgesamt einen sehr gerin-
gen Angebotsumfang auf, der darauf hindeutet, dass die
Nahversorgungsfunktion derzeit nicht angemessen erfüllt
wird. Es handelt sich hierbei zu einem Großteil um zentrale
Versorgungsbereiche, die bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des Masterplans 2006 der ihnen zugewiesenen Funktion nicht gerecht wurden, für die jedoch in Folge der
durch den Masterplan geschaffenen, positiven Rahmenbedingungen entsprechende Entwicklungsimpulse erwartet
wurden. Diese Erwartungen konnten in einigen Fällen jedoch nicht erfüllt werden, was u. a. auf Faktoren wie eine
51
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
fehlende Flächenverfügbarkeit innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches und / oder eine bereits angespannte
Konkurrenzsituation durch Standorte außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches zurückzuführen ist.
gung dienenden Bereichen als zentrale Versorgungsbereiche grundsätzlich bejaht, an diese jedoch auch bestimmte
Anforderungen u. a. bezüglich der Versorgungsfunktion
knüpft (vgl. vertiefend Kapitel 9.2), kommt der Frage nach
einer möglichen Einstufung der einzelnen Nahversorgungszentren als zentrale Versorgungsbereiche eine besondere
Relevanz zu.
Auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zum Themenkomplex, die zwar die Einstufung von der Nahversor-
Abbildung 10:
Verkaufsflächen der Bochumer Nahversorgungszentren nach Bedarfsstufen (gerundete Werte in m²)
NVZ Dahlhausen
NVZ Griesenbruch
NVZ Kirchharpen
NVZ Herner Straße
NVZ Steinkuhl
NVZ Dorstener / Zechenstr.
NVZ Hofstede
NVZ Wiemelhauser Tor
NVZ Wasserstraße
NVZ Hiltrop
NVZ Kaltehardt
NVZ Ruhrstraße
NVZ Oberdahlhausen
NVZ Bochumer Straße
NVZ Rosenberg
NVZ Kornharpen
NVZ Hustadt
NVZ Goldhamme
NVZ Laer1
NVZ Leithe
1.930
850
1.100
320
1.380
1.200
1.300
590
110
80
50 20
80
90 60
40 10
390
120
50 20
70 40
10 10
970
930
980
770
750
80
840
1.420
110 10
20 20
510
20 70
410
80 20
290
20 20
290
10 10
220 20 10
160 20 0
130 10 30
0
200
400
600
800
1.000
Kurzfristige Bedarfsstufe
1
140
10
1.200
1.400
Mittelfristige Bedarfsstufe
1.600
1.800
2.000
2.200
Langfristige Bedarfsstufe
zwischen zeitlich durch Revitalisierung des im Jahr 2010 leerstehenden Lebensmittelmarktes wieder deutlich erhöht
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage der Erhebungen 2010
Unter den Bochumer Sonderstandorten nehmen der Ruhrpark und das Hannibal-Einkaufszentrum mit Verkaufsflächen
von knapp 50.000 (Hannibal) bzw. rd. 70.000 m² (Ruhrpark, inklusive der zum Erhebungszeitpunkt leerstehenden
bzw. in Umnutzung befindlichen Verkaufsfläche), von denen jeweils ein Großteil auf nahversorgungs- und zentrenrelevante Branchen entfällt, eine herausgehobene Stellung ein.
Insgesamt vereinigen sie mit rd. 120.000 m² mehr Verkaufs-
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
flächen als das Bochumer Hauptgeschäftszentrum (rd.
100.000 m²) auf sich.
52
Die übrigen Sonderstandorte weisen deutlich geringere Gesamtverkaufsflächen von jeweils weniger als 20.000 m², jedoch ebenfalls teilweise hohe Anteile nahversorgungs- und
zentrenrelevanter Sortimente auf. Teilweise bestehen sie nur
aus wenigen Betrieben (u. a. Alleestraße, Industriestraße).
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Abbildung 11:
Verkaufsflächen der Bochumer Sonderstandorte nach Bedarfsstufen (gerundete Werte in m²)
6.890
SO Ottostraße
5.860
4.710
2.3603.300
SO Berliner Straße
4.940
SO Dückerweg
8.730
SO Hannibal
4.100 2.800
SO Hofsteder Straße
10.780
29.510
8.290
SO Alleestraße 5.040 1.490
8.820
4.370
SO Castroper Hellweg
*
8.000
SO Ruhrpark
39.340
13.420
15.700
SO Industriestraße
0
10.000
Kurzfristige Bedarfsstufe
20.000
30.000
Mittelfristige Bedarfsstufe
40.000
50.000
60.000
Langfristige Bedarfsstufe
* zuzüglich weiterer rd. 10.000 m² Verkaufsfläche, die zum Zeitpunkt der Erhebung leer standen bzw. umgenutzt wurden (abgestimmte Gesamtverkaufsfläche laut
GMA-Erhebungen 2009: 71.500 m²)
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage der Erhebungen 2010
53
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Mitte
Der Stadtbezirk Bochum-Mitte verfügt mit rd. 100.200 über die
meisten Einwohner unter allen Stadtbezirken. Mit einer Verkaufsfläche von rd. 250.000 m² – darunter rd. 100.000 m² im
Hauptgeschäftszentrum sowie knapp 50.000 m² am Sonderstandort Hannibal – und einem Umsatzvolumen von 886 Mio.
Euro verfügt er über das umfangreichste Einzelhandelsangebot
unter allen Stadtbezirken. Die Verkaufsfläche im Stadtbezirk ist
gegenüber dem Jahr 2004/05 leicht gestiegen, während das
Umsatzvolumen sich nahezu unverändert darstellt; so stehen
Tabelle 11:
dem Umsatzgewinn u. a. durch Neuansiedlungen (u. a. SaturnMarkt im Hauptgeschäftszentrum) insgesamt sinkende Flächenproduktivitäten in vielen Branchen gegenüber. Auch in Anbetracht der rückläufigen Entwicklung der lokalen, einzelhandelsrelevanten Kaufkraft kann die konstante Umsatzentwicklung
durchaus positiv bewertet werden. Bei einer Zentralität von
1,82 kann der Bezirk hohe und gegenüber 2004/05 (Zentralität: 1,62) sogar gesteigerte Zuflüsse einzelhandelsrelevanter
Kaufkraft verbuchen.
Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Mitte nach Branchen
Warengruppe
Verkaufsfläche (m²)
Umsatz ( Mio. Euro)
Einzelhandelsrelevante
Kaufkraft (Mio. Euro)
Zentralität
46.770
231,6
200,1
1,16
Blumen / Zoo
8.180
18,2
10,3
1,76
Gesundheit und Körperpflege
9.960
48,6
31,1
1,56
PBS / Bücher / Zeitungen / Zeitschriften
6.200
32,4
18,4
1,76
Überwiegend kurzfristiger Bedarf
71.110
330,8
259,9
1,27
Bekleidung / Textilien
50.870
173,2
42,0
4,12
Schuhe / Lederwaren
9.750
35,6
10,5
3,39
GPK / Haushaltswaren
8.740
19,9
6,5
3,08
Spielwaren / Hobbyartikel
4.360
16,6
10,4
1,60
Sport und Freizeit
8.170
26,7
7,8
3,44
Überwiegend mittelfristiger Bedarf
81.890
272,1
77,1
3,53
Wohneinrichtung
10.500
20,7
10,8
1,92
Möbel
25.040
38,5
26,2
1,47
7.740
32,0
12,9
2,49
13.060
110,1
32,8
3,35
Medizinische / orthopädische Artikel
2.590
16,3
6,7
2,42
Uhren / Schmuck
1.730
15,1
4,7
3,24
27.210
39,4
44,2
0,89
8.040
6,9
7,9
0,87
95.910
279,0
146,2
1,91
1.110
3,9
3,5
-1
Nahrungs- und Genussmittel
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten
Elektronik / Multimedia
Baumarktsortimente
Gartenmarktsortimente
Überwiegend langfristiger Bedarf
Sonstiges
Summe*
250.010
885,7
486,9
1
Ausweis einer Zentralität nicht sinnvoll, da die Kategorie „Sonstiges“ sich angebots- und nachfrageseitig abweichend zusammensetzt.
* Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010 und Daten der BBE, Köln 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
54
1,82
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
In allen Branchen, mit Ausnahme des Bau- und Gartenmarktbereiches, sind im Bezirk erhebliche Kaufkraftzuflüsse zu verzeichnen. Besondere Bedeutung besitzen die zentrenprägenden
Branchen der mittelfristigen Bedarfsstufe (u. a. Bekleidung /
Textilien, GPK / Haushaltswaren) mit einer Zentralität von insgesamt ca. 3,5. Auch im Bereich Elektronik / Mulimedia konnte
der Stadtbezirk Mitte die Zentralität infolge der SaturnAnsiedlung im Hauptgeschäftszentrum deutlich von ca. 1,9 im
Karte 6:
Jahr 2004/05 auf aktuell 3,4 erhöhen. Der deutliche Angebotsschwerpunkt in diesen Branchen liegt im Hauptgeschäftszentrum, wobei auch der Sonderstandort Hannibal in vielen zentrenrelevanten Branchen hohe Zuflüsse erzielt. Die nachfolgende Karte gibt einen Überblick über die Verteilung der Einzelhandelsbetriebe auf die Zentren, Sonderstandorte und sonstigen
Lagen im Stadtbezirk Mitte.
Verteilung der Einzelhandelsbetriebe auf die zentralen Versorgungsbereiche und Sonderstandorte im Stadtbezirk
Mitte
Quelle: eigene Darstellung
55
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.1
Hauptgeschäftszentrum
Im Zusammenhang mit den aktuellen Planungen zu einer Einzelhandelsansiedlung in der Bochumer Innenstadt im Bereich
von Justizareal / Telekomblock wurde bereits im Oktober 2010
im Vorfeld der nunmehr vorliegenden Endfassung des Masterplans Einzelhandel Bochum ein vorgezogenes „Teilgutachten
Innenstadt“ erstellt,. Diesem Gutachten sind – in Ergänzung zur
nachfolgenden Kurzcharakterisierung des Hauptgeschäftszentrums – vertiefende Analysen zur derzeitigen Situation sowie den
Entwicklungsperspektiven des Bochumer Hauptgeschäftszentrums zu entnehmen.
Foto 1:
Hauptgeschäftszentrum Bochum
Angebotssituation des Einzelhandels
Nach jahrelangen, tendenziell stagnierenden Entwicklungen
sind im Hauptgeschäftszentrum von Bochum auch wieder positive Signale zu verzeichnen: Seine Verkaufsfläche hat gegenüber dem Jahr 2004/05 um knapp 6.000 m² Verkaufsfläche
bzw. 6 % auf 100.300 m² zugenommen; jahrelang bestehende
Leerstände an prominenten Stellen, wie z. B. im ehemaligen
Kaufhaus Kortum und im Rathauscenter, konnten behoben
werden. Gleichzeitig konnte durch die Ansiedlung des Elektronikfachmarktes Saturn das Branchenspektrum der Innenstadt
vervollständigt werden.
Quelle: eigene Aufnahme
Im Umfeld befinden sich weitere, teilweise gleichwertige Geschäftslagen (u. a. Huestraße, Boulevard), so dass sich insgesamt eine vernetzte Einzelhandelsstruktur ergibt. Der Mittelpunkt bzw. die Hauptlagen des Geschäftszentrums sind in einem für ein Oberzentrum verhältnismäßig kurzen und vergleichsweise schwach aufgestellten Abschnitt im Kreuzungsbereich Kortumstraße / Boulevard zu finden. Prägend für das
Hauptgeschäftszentrum sind darüber hinaus gastronomische
Betriebe, die sich im „Bermuda3Eck“ zu einem weit über die
Stadtgrenzen hinaus bekannten Szeneviertel verdichtet haben.
Als Magnetbetriebe fungieren u. a.
verschiedene große Fachgeschäfte, -märkte und Kaufhäuser (u. a. Saturn, Baltz, SinnLeffers, C&A),
integrierte Einkaufszentren wie Citypoint und Drehscheibe
sowie
diverse Lebensmittel- und Drogeriemärkte.
Tabelle 12:
Einzelhandelssituation im Hauptgeschäftszentrum nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
147
15.930
89,7
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Mittelfristiger Bedarf
187
56.830
210,2
Das Hauptgeschäftszentrum hat sich innerhalb der Ringstraßen
entwickelt, die aufgrund ihrer Breite und der Verkehrsfunktion
eine klare Begrenzung bilden. Lediglich am Südring überspringt
das Geschäftszentrum diese Zäsur. Das „Rückgrat“ des Hauptgeschäftszentrums bildet die Kortumstraße mit einer Längenausdehnung von etwa 1.000 Metern.
Langfristiger Bedarf*
144
27.530
140,9
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Summe**
478
100.300
440,8
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Zudem ergänzen rd. 1.000 Dienstleistungsbetriebe (inklusive
Gastronomie) sowie Angebote der öffentlichen Hand (u. a. Rat-
56
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
haus, Bildungs- und Verwaltungszentrum) das Angebotsspektrum.
aufgewertet (u. a. Boulevard mit Platz am Kuhhirten, Bermuda3Eck). Nach wie vor bestehen jedoch Gestaltungsdefizite in
Teilbereichen (v. a. Hauptlage Kortumstraße als eigentliches
„Aushängeschild“ der Stadt).
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Teilbereiche
der Innenstadt städtebaulich neu gestaltet und dadurch deutlich
Karte 7:
Angebotssituation im Hauptgeschäftszentrum Bochum (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
57
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.2
Stadtteilzentrum Altenbochum
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Altenbochum befindet sich südöstlich der Innenstadt. Es ist über die Wittener Straße (B 226) an das überörtliche Straßennetz angebunden. Die ÖPNV-Anbindung erfolgt
über einen Straßenbahn-Haltepunkt innerhalb des Stadtteilzentrums. Gemäß Masterplan Einzelhandel Bochum 2006 fungiert
Altenbochum als Stadtteilzentrum für den gleichnamigen Stadtteil.
Das Stadtteilzentrum in seiner Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006 weist eine zweiteilige Struktur auf. Der größere Teil erstreckt sich als straßenbegleitendes Zentrum entlang
der Wittener Straße zwischen den Einmündungen Postkutschenweg und Glockengarten. Die Lebensmittelmagnetbetriebe
Rewe und Aldi befinden sich im äußersten Osten und Westen
und bilden somit eine Knochenstruktur aus. Ebenfalls im östlichen Bereich befindet sich der sog. „Altenbochumer Bogen“,
ein neuwertiger und architektonisch ansprechender, multifunktionaler Gebäudekomplex, in den verschiedene Einzelhandelsbetriebe (u. a. Rossmann) integriert sind. Insgesamt wurden rd.
58 Dienstleistungsbetriebe im abgegrenzten Zentrum erhoben. Die sonstige Bebauung stellt sich heterogen, jedoch überwiegend gepflegt dar. Die Aufenthaltsqualität wird durch die
starke Verkehrsbelastung und Trennwirkung der Wittener Straße beeinträchtigt.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von knapp 5.000 m² gehört
das Stadtteilzentrum Altenbochum zu den größeren in seiner
Kategorie. Die Entwicklung seit dem Jahr 2004/05 ist als relativ
konstant zu bewerten. Der deutliche Angebotsschwerpunkt
liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich, aber auch ergänzende Angebote v. a. in Form kleinteiligen Facheinzelhandels existieren.
Zum Erhebungszeitpunkt bestanden sieben kleinflächige Leerstände.
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
Der zweite, erheblich kleinere Teil liegt an der Wasserstraße im
Bereich der Einmündung Kettelerstraße. Hier befindet sich ausschließlich kleinflächiger Einzelhandelsbesatz, so u. a. der mit
weniger als 400 m² Verkaufsfläche sehr klein dimensionierte
Lebensmitteldiscounter Netto. Zwischen den beiden Teilbereichen befindet sich kein Einzelhandels- und nur punktueller
Dienstleistungsbesatz. Ein städtebaulich funktionaler Zusammenhang ist klar zu verneinen.
der großflächige Lebensmittelmarkt Rewe mit angeschlossenem Getränkemarkt,
die Lebensmitteldiscounter Aldi und Netto, die jedoch
in jeweils nur bedingt zukunftsfähigen Immobilien
(u. a. sehr geringe Größe) ansässig sind, sowie
der Drogerist Rossmann.
Foto 2:
Zudem findet auf dem Friemannplatz ein Wochenmarkt statt.
Tabelle 13:
Stadtteilzentrum Altenbochum
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Altenbochum nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
20
3.780
18,1
Mittelfristiger Bedarf
5
740
2,4
Langfristiger Bedarf*
5
430
1,5
Summe**
30
4.950
22,0
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Quelle: eigene Aufnahme
58
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 8:
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Altenbochum (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
59
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.3
Stadtteilzentrum Große Voede
Das Zentrum Große Voede liegt nordöstlich des Stadtkerns.
Über die Castroper Straße und den Harpener Hellweg erfolgt
eine Anbindung an die BAB 40. In das ÖPNV-Netz wird das
Zentrum durch die Haltestellen Bochumer Stahlwerke und
Rottmannstraße eingebunden. Die Große Voede ist gemäß
Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtteilzentrum eingestuft
und soll eine Versorgungsfunktion vor allem für die nördlich
angrenzenden Wohngebiete des Stadtteils Grumme übernehmen.
Tabelle 14:
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 2.300 m² handelte es
sich zum Erhebungszeitpunkt um eines der kleineren Stadtteilzentren. Zwischenzeitlich hat jedoch durch die Ansiedlung eines
Einkaufszentrums mit 6.800 m² genehmigter Verkaufsfläche
eine Vervielfachung des Angebotes stattgefunden. Der Angebotsschwerpunkt liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich, aber
auch im mittelfristigen Bereich sind relevante Verkaufsflächengrößen vorhanden. Die Anzahl der Leerstände präsentiert sich
mit elf Ladenlokalen deutlich erhöht.
Foto 3:
13
1.280
6,9
Mittelfristiger Bedarf
3
810
1,4
Langfristiger Bedarf*
2
240
0,8
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Stadtteilzentrum weist in seiner Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 eine bipolare Struktur auf. Der westliche Teilbereich beinhaltet sehr kleinteiligen, straßenbegleitenden Einzelhandelsbesatz an der Castroper Straße zwischen den
Einmündungen Quellenweg und Wichernstraße. Der östliche
Teilbereich wird quantitativ dominiert von einem autokundenorientierten Fachmarktkomplex mit einer Erschließung über
einen von der Castroper Straße separierten Innenhof. Eine Besonderheit ist darin zu sehen, dass dieser Komplex trotz seines
klaren städtebaulich-funktionalen Zusammenhangs nur der
nördliche Teilbereich in die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches einbezogen wurde, weshalb auch nur diese
Verkaufsflächen in der obigen Aufstellung (Tabelle 14) enthalten sind. Insgesamt wurden rd. 39 Dienstleistungsbetriebe innerhalb der Abgrenzungen erhoben.
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Summe**
18
2.320
9,1
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Angebotssituation des Einzelhandels
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Große Voede nach Bedarfsbereichen
das neue Einkaufszentrum mit dem Supermarkt Edeka,
dem Lebensmitteldiscounter Aldi, dem Drogeriefachmarkt Rossmann und dem Fachdiscounter Takko,
der Lebensmitteldiscounter Netto sowie
verschiedene Fachmärkte und der Lebensmitteldiscounter Penny in einem gemeinsamen Gebäudekomplex.
Stadtteilzentrum Große Voede
Die Aufenthaltsqualität an der Castroper Straße wird insgesamt
durch die hohe Verkehrsbelastung und die Trennwirkung des
Straßenraums beeinträchtigt. Das Teilstück zwischen den beiden
Teilbereichen ist durch vereinzelten Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz (u. a. Sparkasse) sowie öffentliche Gebäude
(Schule, Kirche) geprägt, über die eine städtebaulichfunktionale Verbindung teilweise hergestellt wird.
Im westlichen Teilbereich, der zum Erhebungszeitpunkt durch
Leerstände geprägt war, fand zwischenzeitlich eine grundlegende Neuordnung statt. Nach dem Abriss mehrerer Häuser
Quelle: eigene Aufnahme
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
60
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
wurde dort ein Einkaufszentrum gebaut. Neben mehreren
Neuansiedlungen fand eine Verlagerung des mit weniger als
400 m² Verkaufsfläche nicht mehr marktgängigen Lebensmitteldiscounters in diesen Komplex statt. Die Gesamtverkaufsfläche des Einkaufszentrums ist auf 6.800 m² begrenzt, darunter
Karte 9:
maximal 3.300 m² zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente. Das Vorhaben impliziert eine Veränderung der Struktur
des zentralen Versorgungsbereiches durch den neuen Einzelhandelsschwerpunkt im westlichen Teilbereich.
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Große Voede (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(inzwischen
aufgegeben)
Einkaufszentrum
(n e u )
(inzwischen x
verlagert)
x
Quelle: eigene Darstellung
61
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.4
Stadtteilzentrum Hamme
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum befindet sich nordwestlich des Stadtkernes. Es ist
über die Dorstener Straße (B 226) und die BAB 40, die sich direkt nördlich anschließt, an das überörtliche Straßennetz angebunden. Eine Einbindung in das ÖPNV-Netz erfolgt über die Linien 306, 360 und 368. Hamme ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtteilzentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für den gleichnamigen Stadtteil erfüllen.
Das Zentrum erstreckt sich als klassisches straßenbegleitendes
Zentrum in einer Bandstruktur entlang der Dorstener Straße
zwischen den Einmündungen Berggate und Amtsstraße. Im
Norden des Zentrums bleibt der Einzelhandelsbesatz auf die
westliche Straßenseite beschränkt; auf der östlichen Seite befinden sich jedoch mehrere Dienstleistungsbetriebe. Insgesamt
wurden rd. 36 Dienstleistungsbetriebe innerhalb der Abgrenzung ermittelt.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 2.800 m² handelt es
sich bei Hamme derzeit um eines der kleineren Stadtteilzentren.
Der Angebotsschwerpunkt liegt klar im kurzfristigen Bedarfsbereich; die anderen Bedarfsstufen sind mit insgesamt drei Anbietern sehr schwach vertreten. Gegenüber dem Jahr 2004/05
stellt sich das Zentrum stabil dar. Es existieren fünf kleinflächige Leerstände.
Die Aufenthaltsqualität wird durch die hohe Verkehrsbelastung,
die durch die Zubringerfunktion der Dorstener Straße zu dem
überörtlichen Straßennetz entsteht, deutlich beeinträchtigt.
Foto 4:
Stadtteilzentrum Hamme
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
der Lebensmittelmarkt Kaufpark, der mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 m² jedoch unterhalb
einer modernen Marktgrößenordnung liegt,
der Lebensmitteldiscounter Netto sowie
ein Fachdiscounter (Kik).
Zudem findet auf dem Amtsplatz ein Wochenmarkt statt.
Tabelle 15:
Quelle: eigene Aufnahme
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Hamme nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
Insgesamt ist dem Zentrum eine angemessene Erfüllung der
Nahversorgungsfunktion, jedoch kein wesentlich darüber hinausreichendes Angebot zu attestieren.
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
15
2.150
9,8
Mittelfristiger Bedarf
2
490
0,8
Langfristiger Bedarf*
1
150
0,4
Summe**
18
2.790
11,0
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
62
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 10:
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Hamme (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
63
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.5
Stadtteilzentrum Riemke
Das Zentrum liegt im nördlichen Stadtgebiet. Die Herner Straße
(B 51) bindet das Zentrum an das überörtliche Verkehrsnetz ein.
Die Haltestelle Riemke Markt gewährleistet die Anbindung an
das ÖPNV-Netz. Riemke ist gemäß Masterplan Einzelhandel
2006 als Stadtteilzentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für den Norden des Stadtbezirks Mitte erfüllen, in dem
sich keine weiteren zentralen Versorgungsbereiche befinden.
Dennoch stellt sich die Konkurrenzsituation durch den Sonderstandort Hannibal sowie zwei Lebensmittelmärkte an der Herner Straße, nördlich und südlich vom Zentrum abgesetzt, sehr
ausgeprägt dar.
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Es handelt sich bei dem Stadtteilzentrum Riemke um ein langjährig etabliertes Zentrum, dessen Gewerbetreibende auch einen gemeinsamen Außenauftritt verfolgen. Das Zentrum erstreckt sich im Bereich des Riemker Marktes und der St. Franziskus Kirche in Bandstruktur entlang der Herner Straße zwischen
den Einmündungen Moritzstraße und Wilbergstraße. Der Einzelhandelsbesatz ist überwiegend straßeneinseitig, hier jedoch
relativ dicht, ausgebildet. Auch der ergänzende Dienstleistungsbesatz weist eine hohe Dichte auf (vgl. Karte 11). Insgesamt
wurden rd. 50 Dienstleistungsbetriebe innerhalb der Abgrenzung erhoben. Im zentralen Versorgungsbereich dominiert mit
Ausnahme des großen Sanitärbedarfanbieters Hasenkamp, als
einem für ein Stadtteilzentrum eher untypischen Anbieter, sehr
kleinteiliger Einzelhandelsbesatz. Knapp 300 Meter südlich und
rd. 100 Meter nördlich des Zentrums befinden sich Lebensmittelmärkte, die jedoch städtebaulich und funktional keine Verknüpfung mit dem zentralen Versorgungsbereich aufweisen.
Gleiches galt für einen ebenfalls nördlich des zentralen Versorgungsbereiches an der Herner Straße befindlichen und inzwischen abgerissenen, großflächigen Leerstand eines ehemaligen
Möbelhauses13.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.600 m² stellt Riemke das kleinste aller Bochumer Stadtteilzentren dar. Der Angebotsschwerpunkt liegt zudem, untypisch für ein Stadtteilzentrum, klar im langfristigen Bedarfsbereich, während der kurzfristige Bedarfsbereich mit einer Verkaufsfläche von rd. 550 m²
sehr schwach ausgeprägt ist. Magnetbetriebe aus dem Lebensmittelbereich existieren nicht. Gegenüber dem Jahr 2004/05
hat sich die Angebotssituation nicht wesentlich geändert. Zum
Erhebungszeitpunkt existierten drei kleinflächige Leerstände.
Als Magnetbetrieb fungiert nach der im März des Jahres 2012
erfolgten Aufgabe des Fachdiscounters Schlecker (in den Erhebungsdaten gemäß Tabelle 16 noch enthalten) das Fachgeschäft Hasenkamp Bad Oase als der mit Abstand größte Anbieter des Zentrums. Zudem findet auf dem Marktplatz ein Wochenmarkt statt.
Tabelle 16:
Foto 5:
Stadtteilzentrum Riemke
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Riemke nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
9
540
2,5
Mittelfristiger Bedarf
3
240
0,7
Langfristiger Bedarf*
5
860
1,8
13
Summe**
17
1.640
4,9
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
64
Gemäß dem aktuellen Planungsstand (Oktober 2016) ist hier jedoch von
einer zukünftigen Nutzung als Büro- und Gewerbestandort auszugehen.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Quelle: eigene Aufnahme
qualität durch die hohe Verkehrsbelastung auf der Herner Straße beeinflusst. Auch in Folge der ausgeprägten Konkurrenzsituation ist eine Aufwertung des Zentrums durch die Ansiedlung
größerer Einheiten insbesondere aus dem Lebensmittelbereich
als große Herausforderung einzuschätzen.
Der Straßenraum im Bereich des Zentrums wurde in den Jahren
2008/09 neu gestaltet und aufgewertet (u. a. Entfernung nicht
mehr genutzter Straßenbahnschienen, teilweise neuer Bodenbelag und Begrünung). Nach wie vor wird jedoch die AufenthaltsKarte 11:
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Riemke (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
65
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.6
Nahversorgungszentrum Goldhamme
Das Zentrum liegt im Westen des Stadtbezirks. Es ist über die
Alleestraße bzw. Essener Straße an das überörtliche Straßennetz
angebunden. Die ÖPNV-Anbindung erfolgt über StraßenbahnHaltepunkte. Goldhamme ist gemäß Masterplan Einzelhandel
2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohngebiete des Stadtteils Goldhamme übernehmen.
und funktional nicht ablesbar. Die Bausubstanz im Zentrum
weist einen Investitionsrückstand auf.
Foto 6:
Nahversorgungszentrum Goldhamme
Angebotssituation des Einzelhandels
Das Nahversorgungszentrum Goldhamme verfügt nur über rudimentären Einzelhandelsbesatz und stellt mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 250 m² eines der kleinsten Nahversorgungszentren dar. Zum Erhebungszeitpunkt existierten innerhalb der Abgrenzung zwei kleinflächige Leerstände. Auch der
Drogerist Schlecker (in den Erhebungsdaten gemäß Tabelle 17
noch enthalten) als ehemals einziger Magnetbetrieb wurde
zwischenzeitlich aufgegeben.
Tabelle 17:
Quelle: eigene Aufnahme
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Goldhamme nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Dem Stadtteil Goldhamme fehlt derzeit eine angemessene Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln (vgl. Kapitel 6.4
und 9.6). Die im Masterplan 2006 formulierte Zielsetzung der
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes konnte v. a. in Folge des
Fehlens geeigneter Flächen im Zentrum nicht erfüllt werden.
Unter Abwägung der unterschiedlichen Belange wurde seitens
der Stadt Bochum zwischenzeitlich Planungsrecht für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an der Kohlenstraße rd. 150
Meter südlich der Kreuzung mit der Essener Straße geschaffen
und eine vorläufige14 Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches Goldhamme um diesen Standortbereich durch den Rat
der Stadt Bochum beschlossen (vgl. Karte 12). Eine städtebaulich-funktionale Verknüpfung des Standortes zu dem Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz an der Essener Straße ist aus
gutachterlicher Sicht jedoch nicht gegeben.
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
5
220
1,1
Mittelfristiger Bedarf
-
20
< 0,1
Langfristiger Bedarf*
-
10
< 0,1
Summe**
5
250
1,2
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Die Abgrenzung des Zentrums gemäß Masterplan Einzelhandel
2006 umfasst einen Bereich entlang der Essener Straße zwischen den Einmündungen Kohlenstraße und Gotenstraße sowie
Teile der Eugenstraße. In diesem Bereich existieren 17 Dienstleistungsbetriebe, jedoch nur rudimentärer und nicht zusammenhängender Einzelhandelsbesatz. Infolge dessen sowie aufgrund des Durchgangsstraßencharakters der sechsspurigen Essener Straße ist der zentrale Versorgungsbereich städtebaulich
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
14
66
Der Ratsbeschluss legte gleichzeitig fest, dass im Rahmen der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel die Einstufung und Abgrenzung des
Nahversorgungszentrums Goldhamme erneut zu überprüfen ist.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 12:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Goldhamme (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006
sowie einer Modifizierung (schraffiert dargestellt) gemäß Ratsbeschluss der Stadt Bochum vom 21.07.2011)
(inzwischen
aufgegeben)
x
Planstandort Lebensmittelmarkt
Quelle: eigene Darstellung
67
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.7
Nahversorgungszentrum Griesenbruch
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum befindet sich in einem Abstand von weniger als
200 Metern westlich des Hauptgeschäftszentrums und ist über
die Alleestraße an das überörtliche Straßennetz angebunden.
Der Haltepunkt Annastraße bindet das Zentrum in das ÖPNVNetz ein. Griesenbruch ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006
als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohngebiete übernehmen.
Das Nahversorgungszentrum weist nicht nur eine große Nähe
zum Hauptgeschäftszentrum auf; nur in ca. 50 Metern Entfernung befindet sich der Sonderstandort Alleestraße mit dem
großen Lebensmittelmarkt Edeka (ehemals Marktkauf).
Das Zentrum Griesenbruch erstreckt sich entlang der Alleestraße zwischen den Einmündungen der Annastraße und der Bessemerstraße. Die starke Verkehrsbelastung der Alleestraße
schränkt die Aufenthaltsqualität ein. Insgesamt wurden 12
Dienstleistungsbetriebe innerhalb der Abgrenzung erhoben. In
der Gesamtschau ist ein zentraler Versorgungsbereich städtebaulich und funktional nicht ablesbar.
Foto 7:
Nahversorgungszentrum Griesenbruch
Angebotssituation des Einzelhandels
Das Nahversorgungszentrum Griesenbruch verfügt über eine
Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.700 m², die jedoch in ihrer
Branchenzusammensetzung hochgradig untypisch für ein Nahversorgungszentrum ausfällt (v. a. Zooartikel, Möbel, Wohneinrichtung, Baumarktsortimente). Klassische nahversorgungsrelevante Sortimente fehlen fast vollständig. Zum Erhebungszeitpunkt existierte innerhalb der Abgrenzung ein kleinflächiger
Leerstand.
Als Magnetbetriebe fungieren Fachmärkte und -geschäfte
(u. a. das Futterhaus).
Tabelle 18:
Quelle: eigene Aufnahme
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Griesenbruch nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Eine Entwicklung zu einem funktionsfähigen Nahversorgungszentrum erscheint u. a. in Anbetracht der lokalen Konkurrenzsituation und des nahezu völligen Fehlens klassischer nahversorgungsrelevanter Sortimente im betrachteten Bereich nicht realistisch.
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
3
850
2,3
Mittelfristiger Bedarf
-
10
< 0,1
Langfristiger Bedarf*
5
840
1,5
Summe**
8
1.700
3,8
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
68
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 13:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Griesenbruch (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
69
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.8
Stadtteilzentrum Hattinger Straße
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum befindet sich im erweiterten Innenstadtkontext
und ist faktisch nur durch die Gleisanlagen der DB vom nördlich
befindlichen Hauptgeschäftszentrum getrennt. Es ist über die
Hattinger Straße an das überörtliche Straßennetz angebunden.
Die ÖPNV-Anbindung erfolgt über den Haltepunkt Schauspielhaus. Das Zentrum Hattinger Straße ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtteilzentrum eingestuft und soll eine
Versorgungsfunktion für den Bereich südliche Innenstadt / Ehrenfeld übernehmen.
Das Zentrum erstreckt sich entlang der Straßen Hattinger Straße
und Alte Hattinger Straße, beginnend an der Königsallee bis hin
zur Einmündung Gilsingstraße. Vorherrschend ist ein aufgelockerter aber noch zusammenhängender Besatz, der durch zahlreiche Dienstleistungsangebote ergänzt wird. Der Besatz besteht überwiegend aus kleinteiligem, teilweise spezialisiertem
Fachhandel. Es handelt sich hierbei teilweise um langjährig
etablierte Betriebe; in den vergangenen Jahren hat der Bereich
jedoch in Teilen auch eine zusätzliche Dynamik durch Ansiedlungen „junger“ und „szeniger“ Einzelhandels-, Gastronomie
und Dienstleistungsbetriebe erhalten. Insgesamt wurden 78
Dienstleistungsbetriebe (inklusive Gastronomie) innerhalb der
Abgrenzung ermittelt. Die Aufenthaltsqualität wird durch die
hohe Verkehrsbelastung an der Hattinger Straße selbst beeinträchtigt, gleichzeitig besteht jedoch durch die verkehrsberuhigte Gestaltung v. a. im Bereich des Hans-Ehrenberg-Platzes eine
erhöhte Aufenthaltsqualität. Das Zentrum weist eine hohe
Funktionalität und Attraktivität auch ohne den Baustein Lebensmittelmarkt auf.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit 43 Betrieben und einer Gesamtverkaufsfläche von rd.
3.600 m² stellt die Hattinger Straße ein relativ großes Bochumer Stadtteilzentrum dar. Der Angebotsschwerpunkt liegt im
mittel- und langfristigen Bedarfsbereich, während ein Lebensmittelmarkt nicht Bestandteil des Zentrums ist. Es handelt sich
um ein sehr stabiles Stadtteilzentrum, welches sich gegenüber
dem Jahr 2004/05 leicht positiv entwickelt hat. Zum Erhebungszeitpunkt existierten neun kleinflächige Leerstände.
Als Magnetbetriebe fungieren verschiedene Fachgeschäfte
wie u. a. Dömer Schuhe und Goerdel Raumausstattung.
Tabelle 19:
Foto 8:
Stadtteilzentrum Hattinger Straße
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Hattinger Straße nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
15
910
3,9
Mittelfristiger Bedarf
15
1.380
3,8
Langfristiger Bedarf*
13
1.340
4,2
Summe**
43
3.630
11,9
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Quelle: eigene Aufnahme
70
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 14:
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Hattinger Straße (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
71
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.9
Nahversorgungszentrum Herner Straße
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum befindet sich nördlich des Stadtkerns, nur rd. 150
Meter nördlich des Hauptgeschäftszentrums. Eine Anbindung
an das ÖPNV-Netz erfolgt über die Linie U35 (Haltestelle Bergbaumuseum). Die Herner Straße (B51) bindet das Zentrum als
Zubringer zur A40 in das überörtliche Straßennetz an. Das
Zentrum Herner Straße ist gemäß Masterplan Einzelhandel
2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden, vor allem westlich des
Zentrums sehr dicht besiedelten Wohnbereiche übernehmen.
Das Stadtteilzentrum hat sich als typisches straßenbegleitendes
Einzelhandelsband entlang der Herner Straße zwischen den
Einmündungen der Straßen Am Bergbaumuseum und Freiligrathstraße entwickelt. Die Magnetbetriebe aus dem Lebensmittelbereich befinden sich im äußersten Süden und Norden,
wodurch eine Knochenstruktur entsteht. Der verbindende Einzelhandelsbesatz ist sehr locker, wird jedoch durch diverse (insgesamt rd. 25) Dienstleistungsnutzungen ergänzt. Die Aufenthaltsqualität wird durch die hohe Verkehrsbelastung, die
durch die Zubringerfunktion der B51 zur A40 entsteht, massiv
beeinträchtigt.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.500 m² gehört die
Herner Straße eher zu den größeren Bochumer Nahversorgungszentren. Seit dem Jahr 2004/05 konnte die Angebotssituation durch Ansiedlung des Lebensmitteldiscounters Penny ausgebaut werden. Der Angebotsschwerpunkt liegt klar im kurzfristigen Bedarfsbereich. Zum Erhebungszeitpunkt existierten
vier kleinflächige Leerstände.
Auffällig stellt sich dar, dass unmittelbar an die im Masterplan
2006 gewählte Abgrenzung weiterer Einzelhandel nördlich anschließt, so u. a. der Fachdiscounter Tedi15.
Foto 9:
Nahversorgungszentrum Herner Straße
Als Magnetbetriebe fungieren die Lebensmitteldiscounter Penny und Aldi, wobei letzterer mit ca. 400 m² eine deutlich unterdurchschnittliche Verkaufsfläche aufweist.
Tabelle 20:
Einzelhandelssituation im Zentrum Herner
Straße nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
5
1.100
5,9
Mittelfristiger Bedarf
3
320
0,9
Langfristiger Bedarf*
1
80
0,5
Quelle: eigene Aufnahme
Summe**
9
1.500
7,3
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
15
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
72
zum Erhebungszeitpunkt noch Drogerist Schlecker
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 15:
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Herner Straße (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(inzwischen
Tedi)
Quelle: eigene Darstellung
73
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.2.10 Nahversorgungszentrum Wiemelhauser Tor
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum befindet sich im erweiterten, südlichen Innenstadtkontext, etwa 400 Meter südlich des Hauptbahnhofs. Es ist
über die Universitätsstraße an das überörtliche Straßennetz angebunden. Die ÖPNV-Anbindung erfolgt über den im Zentrum
liegenden U-Bahn-Haltepunkt Oskar-Hoffmann-Straße. Das
Zentrum Wiemelhauser Tor ist gemäß Masterplan Einzelhandel
2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden, relativ dicht besiedelten
Wohnbereiche übernehmen. Im Umfeld befinden sich weitere,
städtebaulich integrierte Lebensmittelmärkte.
Im Wesentlichen orientiert sich der Besatz straßeneinseitig entlang
der Universitätsstraße zwischen den Einmündungen Haderslebener
Straße und An der Schalwiese. Durch eine zur Universitätsstraße
abgetrennte Erschließungsstraße entsteht in diesem Bereich ansatzweise ein zentraler Charakter, der jedoch ausschließlich sehr
kleinteiligen Einzelhandel in insgesamt geringem Umfang umfasst.
Darüber hinaus existieren 26 Dienstleistungsbetriebe innerhalb
der Abgrenzung. Der Lebensmitteldiscounter Netto als Magnetbetrieb des Zentrums präsentiert sich von diesem Besatz deutlich separiert auf der anderen Seite der mehrspurigen Universitätsstraße,
die in diesem Bereich zusätzlich durch eine zum Teil bebaute Mittelinsel16 eine deutliche Trennwirkung entfaltet. In Folge dieser
Trennung kann, wie bereits im Rahmen des Masterplans 2006
konstatiert, kaum der Eindruck eines zusammenhängenden Zentrums entstehen. Der Lebensmitteldiscounter kann zudem infolge
seiner sehr geringen Verkaufsfläche von weniger als 400 m² eine
Nahversorgungsfunktion nur bedingt ausfüllen; realistische Erweiterungspotenziale bestehen am derzeitigen Standort nach gutachterlicher Einschätzung nicht.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.100 m² bewegt sich
das Nahversorgungszentrum Wiemelhauser Tor quantitativ im
Mittelfeld der Bochumer Nahversorgungszentren. Seit dem Jahr
2004/05 hat sich die Angebotssituation nicht wesentlich verändert. Der Angebotsschwerpunkt liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Zum Erhebungszeitpunkt existierten drei kleinflächige
Leerstände.
Als Magnetbetrieb fungiert der Lebensmitteldiscounter Netto, der jedoch mit weniger als 400 m² eine nur bedingt zukunftsfähige Verkaufsfläche aufweist. Der zum Erhebungszeitpunkt außerdem vorhandene Drogerist Schlecker (in Tabelle 21
noch enthalten) wurde zwischenzeitlich aufgegeben.
Tabelle 21:
Foto 10:
Nahversorgungszentrum Wiemelhauser Tor
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Wiemelhauser Tor nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
7
590
2,8
Mittelfristiger Bedarf
4
390
1,1
Langfristiger Bedarf*
2
120
0,4
Quelle: eigene Aufnahme
Summe**
13
1.100
4,3
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
16
74
Aktuell wird hier ein ehemaliger Hochbunker zu einem Bürohaus (Exzenterhaus) umgebaut.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Berücksichtigt man, dass sich das Zentrum in erweiterten Innenstadtkontext befindet, der insgesamt durch ein vergleichsweise
hohes Vorkommen von Einzelhandelsbetrieben v. a. an den
Hauptverkehrsachsen charakterisiert ist (u. a. weitere städteKarte 16:
baulich integrierte Lebensmittelmärkte im Umfeld), rechtfertigen Umfang und städtebaulicher Zusammenhang des Angebotes im Bereich Wiemelhauser Tor nicht die Ausweisung eines
zentralen Versorgungsbereiches.
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Wiemelhauser Tor (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006)
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
75
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.2.11 Nahversorgungszentrum Dorstener Straße / Zechenstraße
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum liegt wenige Hundert Meter nordwestlich des
Hauptgeschäftszentrums und südöstlich des Zentrums Hamme.
Eine Einbindung in das ÖPNV-Netz erfolgt über die Linien 306
und 368. Die Dorstener Straße (B226) schließt das Zentrum an
das überörtliche Verkehrsnetz an. Das Zentrum Dorstener Straße / Zechenstraße ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als
Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden, sehr dicht besiedelten Wohnsiedlungsbereiche übernehmen.
Das Zentrum zieht sich als Bandstruktur mit relativ lockerem
Einzelhandelsbesatz, ergänzt um insgesamt 18 Dienstleistungsbetriebe, entlang der Dorstener Straße zwischen den
Einmündungen Robertstraße und Hofsteder Straße. Die Verkehrsbelastung auf der Dorstener Straße beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität. Eine relevante Tiefenentwicklung in die Nebenstraßen besteht mit Ausnahme des Edeka-Marktes in der Zechenstraße nicht. Die städtebauliche Anbindung dieses großflächigen Marktes an den kleinteiligen Besatz an der Dorstener
Straße stellt sich nicht optimal dar. Dennoch übernimmt der Bereich in seiner Gesamtheit eine sehr wichtige Nahversorgungsfunktion für die umliegenden, dicht besiedelten Wohngebiete.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit zwölf Betrieben und einer Gesamtverkaufsfläche von rd.
1.350 m² bewegt sich das Zentrum Dorstener Straße / Zechenstraße im Vergleich mit den Bochumer Nahversorgungszentren
im oberen Mittelfeld. Der Angebotsschwerpunkt liegt klar im
kurzfristigen Bedarfsbereich; die anderen Bedarfsbereiche sind
nur als Randsortiment sowie in Form sehr kleinteiliger Einheiten
vorhanden. Das Zentrum ist durch eine leicht zunehmende
Leerstandsproblematik bei derzeit insgesamt vier kleinflächigen Leerständen gekennzeichnet.
Foto 11:
Nahversorgungszentrum Dorstener Straße /
Zechenstraße
Als Magnetbetrieb fungiert der großflächige Lebensmittelmarkt Edeka.
Tabelle 22:
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Dorstener Straße / Zechenstraße
nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
8
1.200
6,1
Mittelfristiger Bedarf
2
90
0,2
Langfristiger Bedarf*
2
60
0,3
Quelle: eigene Aufnahme
Summe**
12
1.350
6,6
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
76
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 17:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Dorstener Straße / Zechenstraße (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
77
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.12 Nahversorgungszentrum Hofstede
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Hofstede liegt im Nordwesten des Stadtbezirks
Mitte südlich des Sonderstandortes Hannibal. Eine Anbindung
an das überörtliche Verkehrsnetz erfolgt über die Dorstener
Straße (B226). Die Linie 306 bindet das Zentrum in das ÖPNVNetz ein. Das Zentrum Hofstede ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohngebiete
übernehmen.
Das Zentrum befindet sich einseitig an der Dorstener Straße. Es
besteht im Wesentlichen aus zwei Gebäudekomplexen: Dem
Supermarkt mit integriertem Bäcker und Apotheke sowie einem
Gebäude, in dem sich neben der inzwischen aufgegebenen
Schlecker-Filiale ein Lebensmittelgeschäft mit Lotto-TotoAnnahmestelle und eine Sparkasse befinden. Darüber hinaus
existiert, südlich abgesetzt, eine Tankstelle. Insgesamt wurden
acht Dienstleistungsbetriebe ermittelt. Wie bereits im Masterplan 2006 konstatiert, ist städtebaulich eine klare Abgrenzung
nicht zu erkennen. Durch die enorme Verkehrsbelastung stellt
sich zudem keine für ein Zentrum nötige Aufenthaltsqualität
ein.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.350 m² bewegt sich
das Zentrum Hofstede im Vergleich mit den Bochumer Nahversorgungszentren rein quantitativ im oberen Mittelfeld. Der Angebotsschwerpunkt liegt klar im kurzfristigen Bedarfsbereich;
die anderen Bedarfsbereiche sind nur als Randsortiment vorhanden. Zum Zeitpunkt der Erhebung existierten keine Leerstände. Gegenüber dem Jahr 2004/05 präsentiert sich das
Zentrum weitestgehend unverändert.
Foto 12:
Nahversorgungszentrum Hofstede
Als Magnetbetrieb fungiert der großflächige Lebensmittelmarkt Edeka. Der zum Erhebungszeitpunkt außerdem vorhandene Drogerist Schlecker (in Tabelle 23 noch enthalten) wurde
zwischenzeitlich aufgegeben.
Tabelle 23:
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Hofstede nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
7
1.300
5,9
Mittelfristiger Bedarf
-
40
0,1
Langfristiger Bedarf*
-
10
< 0,1
Quelle: eigene Aufnahme
Wenngleich die vorhandenen Betriebe, insbesondere der Supermarkt, eine wichtige Nahversorgungsfunktion einnehmen,
ist ein zentraler Versorgungsbereich in Folge der städtebaulichen Rahmenbedingungen und des nur punktuellen Einzelhandelsbesetztes insgesamt nicht erkennbar.
Summe**
7
1.350
6,0
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
78
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 18:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Hofstede (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
79
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.13 Sonderstandort Hannibal
Der Sonderstandort Hannibal liegt im äußersten Nordwesten
des Stadtbezirks im Stadtteil Hofstede an der Stadtgrenze zu
Herne. Er ist über die Dorstener Straße sowie die südlich verlaufende BAB 40 an das überörtliche Straßennetz angebunden. Im
Bereich des Standortes befinden sich zwei Haltepunkte des
ÖPNV.
des Standortes in den vergangenen Jahren relativ konstant verlief, betreibt der Eigentümer des Einkaufszentrums Hannibal (als
Bestandteil des Sonderstandortes) aktuell eine Umstrukturierung, in deren Rahmen – durch Ausschöpfung der Verkaufsflächen-Obergrenzen des existierenden städtebaulichen Vertrages
– insgesamt auch ein Zuwachs an zentren- und nahversorgungsrelevanten Angeboten möglich ist.
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von fast 50.000 m² stellt der
Sonderstandort Hannibal den nach Hauptgeschäftszentrum und
Ruhrpark drittgrößten Einzelhandelsstandort der Stadt Bochum
dar. Gut 50 % der Verkaufsfläche und deutlich über 50 % der
Umsätze entfallen auf Betriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Angeboten (u. a. SB-Warenhaus Real, Lebensmitteldiscounter Aldi, Drogerist dm, Elektronikfachmarkt Pro
Markt, Bekleidungsfachmärkte Adler und Takko). Größte Einzelanbieter sind neben dem SB-Warenhaus mit Verkaufsflächen
von rd. 10.000 m² und mehr der Bau- und Gartenmarkt Hellweg sowie ein Möbelfachmarkt (ehemals Hannibal SB Möbel,
inzwischen Poco).
Tabelle 24:
Karte 19:
Angebotssituation im Sonderstandort Hannibal (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Einzelhandelssituation im Sonderstandort
Hannibal nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
16
8.730
38,2
Mittelfristiger Bedarf
8
10.780
26,1
Langfristiger Bedarf*
14
29.510
55,1
Summe**
38
49.020
119,5
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Der Standort Hannibal, der sich seit den 1970er Jahren sukzessive aus der Ansiedlung eines SB-Warenhauses auf einer Zechenbrache entwickelt hat, steht durch sein umfangreiches Angebot an nahversorgungs- und zentrenrelevanten Angeboten in
direkter Konkurrenz sowohl zum Hauptgeschäftszentrum als
auch zu den kleineren Zentren und integrierten Nahversorgungsstrukturen der Stadt Bochum. Während die Entwicklung
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
80
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.14 Sonderstandort Hofsteder Straße
lenzprinzips18 gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 dar und ist
ausdrücklich zu begrüßen.
Der Standort an der Hofsteder Straße liegt unweit des Sonderstandortes Hannibal im Norden der Stadt Bochum. Er ist über die
Hofsteder Straße bzw. die Poststraße und die Herner Straße an
die unmittelbar südlich verlaufende BAB 40 angebunden. Die Linie 360 bindet den nicht integrierten Standort Hofsteder Straße
in das ÖPNV-Netz ein.
Karte 20:
Die Gesamtverkaufsfläche der ansässigen rd. zehn Betriebe
betrug zum Erhebungszeitpunkt rd. 15.000 m². Über 90 %
hiervon entfallen auf die drei größten Anbieter, das SBWarenhaus Novo mit separatem Getränkemarkt17, den Elektronikfachmarkt Media-Markt sowie den Wohneinrichtungsfachmarkt Tedox.
Tabelle 25:
Angebotssituation im Sonderstandort Hofsteder Straße (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(zukünftig
Bauhaus)
Kaufland
(neu)
x
Einzelhandelssituation im Sonderstandort
Hofsteder Straße nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
6
4.100
16,8
Mittelfristiger Bedarf
-
2.800
6,9
Langfristiger Bedarf*
4
8.290
32,4
Summe**
10
15.180
56,1
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Aktuell befindet sich der Sonderstandort im Bereich des SBWarenhauses in einer grundlegenden Umstrukturierung. Das SBWarenhaus wird abgerissen und in verkleinerter Form als Verbrauchermarkt wieder aufgebaut, wobei ein Betreiberwechsel stattfinden wird. Die freiwerdenden Flächen werden künftig durch einen
Baumarkt besetzt. Diese Entwicklung, durch die es bei zunehmender Gesamtverkaufsfläche des Standortes gleichzeitig zu einer Reduzierung der zentren- und nahversorgungsrelevanten Verkaufsfläche kommen wird, stellt eine Umsetzung des Umsatzäquiva-
17
Quelle: eigene Darstellung
18
zum Zeitpunkt der Erhebung geschlossen
81
Das Umsatzäquivalenzprinzip soll eine Reduzierung zentren- und nahversorgungsrelevanter Verkaufsflächen zugunsten eines Ausbaus nichtzentrenrelevanter Angebote an den Sonderstandorten fördern. Es ist auch
Bestandteil der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel. Zu Details
vgl. Kapitel 9.7.4.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.2.15 Sonderstandort Alleestraße
Der großflächige Standort Alleestraße befindet sich weniger als
100 Meter westlich des Hauptgeschäftszentrums, ist jedoch
durch eine Eisenbahnbrücke deutlich von diesem separiert. Ein
Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz erfolgt über die östlich verlaufende B 226. Die Haltestelle Bochum-West bindet
den Sonderstandort in das ÖPNV-Netz ein.
Karte 21:
Angebotssituation im Sonderstandort
Alleestraße (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006)
Der Sonderstandort besteht aus einem Gebäudekomplex mit einem großen Verbrauchermarkt (Edeka) als Ankermieter, einem
ebenfalls großflächigen Textildiscounter sowie weiteren, kleinflächigen Konzessionären. Die Gesamtverkaufsfläche im Komplex ist seit dem Jahr 2004/05 rückläufig. Das Angebot beinhaltet mit Ausnahme einzelner Randsortimente ausschließlich nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente. Der Standort
erfüllt somit eine Nahversorgungsfunktion für die umliegenden
Wohngebiete, ist diesbezüglich aber insgesamt überdimensioniert und stellt zudem einen Konkurrenzstandort für die zentralen Versorgungsbereiche, u. a. auch für das nahegelegene
Hauptgeschäftszentrum, dar.
Tabelle 26:
Einzelhandelssituation im Sonderstandort Alleestraße nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
7
5.040
21,7
Mittelfristiger Bedarf
1
1.490
1,9
Langfristiger Bedarf*
1
160
0,5
Summe**
9
6.700
24,1
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Quelle: eigene Darstellung
Durch seine Beschränkung auf einen Gebäudekomplex mit lediglich zwei großflächigen Anbietern fügt sich der Sonderstandort Alleestraße nur bedingt in die Systematik der Bochumer
Sonderstandorte ein; zukünftig ist daher eine Herausnahme des
Standortes aus dieser Kategorie vorgesehen.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
82
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.3 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Wattenscheid
Der Stadtbezirk Wattenscheid verfügt mit rd. 72.500 über die
nach dem Bezirk Mitte meisten Einwohner unter den Bochumer
Stadtbezirken. Bezüglich des Angebotsumfangs des Einzelhandels liegt Wattenscheid mit einem geschätzten Umsatzvolumen
von rd. 320 Mio. Euro auf einer Verkaufsfläche von rd. 102.500
m² nach den Bezirken Mitte und Nord an dritter Stelle. Einem
deutlichen Angebotsausbau im Stadtbezirkszentrum durch die
Ansiedlung des Gertrudis-Centers stehen rückläufige Entwick-
Tabelle 27:
lungen an anderer Stelle gegenüber, so dass sich Verkaufsfläche
und Umsatz im Stadtbezirk gegenüber dem Jahr 2004/05 relativ konstant verhalten. In Anbetracht der rückläufigen Entwicklung der lokalen, einzelhandelsrelevanten Kaufkraft kann dies
durchaus positiv bewertet werden. Bei einer Zentralität von
0,89 verliert der Bezirk per Saldo nur einen geringen und gegenüber 2004/05 (Zentralität: 0,81) leicht gesunkenen Anteil
seiner einzelhandelsrelevanten Kaufkraft.
Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Wattenscheid nach Branchen
Warengruppe
Nahrungs- und Genussmittel
Verkaufsfläche (m²)
Umsatz ( Mio. Euro)
Einzelhandelsrelevante
Kaufkraft (Mio. Euro)
Zentralität
26.280
128,7
146,9
0,88
Blumen / Zoo
5.780
12,2
7,6
1,62
Gesundheit und Körperpflege
5.470
25,0
22,9
1,10
PBS / Bücher / Zeitungen / Zeitschriften
2.040
9,8
13,6
0,72
39.570
175,8
191,0
0,92
Bekleidung / Textilien
9.850
25,0
31,2
0,80
Schuhe / Lederwaren
2.110
6,4
7,8
0,82
GPK / Haushaltswaren
3.910
7,9
4,8
1,66
Spielwaren / Hobbyartikel
1.970
6,3
7,7
0,82
Sport und Freizeit
2.660
7,5
5,8
1,30
20.500
53,1
57,2
0,93
Wohneinrichtung
3.440
6,4
8,0
0,80
Möbel
6.350
10,0
19,5
0,51
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten
3.140
10,7
9,5
1,12
Elektronik / Multimedia
3.040
19,8
24,3
0,82
Medizinische / orthopädische Artikel
980
6,1
5,0
1,22
Uhren / Schmuck
320
2,4
3,5
0,68
Baumarktsortimente
13.200
24,5
32,2
0,76
Gartenmarktsortimente
11.490
10,7
5,8
1,84
Überwiegend langfristiger Bedarf
41.960
90,5
107,6
0,84
230
0,8
2,6
-1
Überwiegend kurzfristiger Bedarf
Überwiegend mittelfristiger Bedarf
Sonstiges
Summe*
102.270
320,2
358,4
1
Ausweis einer Zentralität nicht sinnvoll, da die Kategorie „Sonstiges“ sich angebots- und nachfrageseitig abweichend zusammensetzt.
* Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010 und Daten der BBE, Köln 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
84
0,89
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Die Zentralitäten fallen über alle Bedarfsbereiche mit 0,84 im
langfristigen bis 0,93 im mittelfristigen Bedarf relativ hoch aus.
Gegenüber dem Jahr 2004/05 konnte die Zentralität im kurzfristigen Bedarfsbereich, u. a. als Folge der Ansiedlung des Gertrudis-Centers, deutlich gesteigert werden. Die höchsten einzelhandelsrelevanten Kaufkraftzuflüsse zeigen in den Branchen
Blumen / Zoo und Gartenmarktsortimente (Hauptanbieter Gartencenter Schley). Deutliche Abflüsse verzeichnen u. a. die
Karte 22:
Branchen Möbel, Uhren / Schmuck und PBS / Bücher / Zeitungen / Zeitschriften. Den größten Einzelhandelsstandort im Bezirk stellt nach dem Stadtbezirkszentrum der Sonderstandort
Ottostraße dar, an dem sich mit über 10.000 m² Verkaufsfläche
das größte SB-Warenhaus der Gesamtstadt Bochum befindet.
Die nachfolgende Karte gibt einen Überblick über die Verteilung der Einzelhandelsbetriebe auf die Zentren, Sonderstandorte und sonstigen Lagen im Stadtbezirk Wattenscheid.
Übersicht über Zentren und Sonderstandorte im Stadtbezirk Wattenscheid
Quelle: eigene Darstellung
85
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.3.1
Besonderes Stadtbezirkszentrum Wattenscheid
Die Innenstadt Wattenscheid liegt im nördlichen Bereich des
gleichnamigen Stadtbezirks. Eine Anbindung an die BAB 40 und
somit an das überörtliche Straßennetz erfolgt sowohl über die
Berliner Straße als auch über die Bahnhofsstraße. Der zentrale
Haltepunkt, der das Zentrum an das ÖPNV-Netz anbindet, ist
die Haltestelle August-Bebel-Platz. Die Innenstadt Wattenscheid
ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Besonderes Stadtbezirkszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion erfüllen, die nicht nur den Stadtbezirk Wattenscheid umfasst,
sondern lokal wie regional deutlich darüber hinausreicht.
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Die zentrale Achse und gleichzeitig Hauptlage des Stadtbezirkszentrums Wattenscheid bildet die Oststraße, die, im Westen
ausgehend vom Alten Markt, im weiteren Verlauf Richtung Osten nach einer Gabelung in die Hochstraße und die Westenfelder Straße übergeht. Die zentrale Achse weist eine Längenausdehnung von etwa 450 Metern auf. Diese Achse ist bis zum
August-Bebel-Platz als Fußgängerzone konzipiert; in den Mündungsbereichen wird sie durch Platzgestaltungen aufgelockert.
In den sonstigen Ergänzungsbereichen des Zentrums (u. a. Voedestraße, Freiheitstraße) spielt der Einzelhandel nur eine sehr
untergeordnete Rolle; hier dominieren zum Teil Dienstleistungsnutzungen. Insgesamt wurden im Stadtbezirkszentrum rd.
210 Dienstleistungsbetriebe erfasst.
Angebotssituation des Einzelhandels
Gegenüber dem Jahr 2004/05 hat sich die Gesamtverkaufsfläche des Stadtbezirkszentrums deutlich durch Ansiedlung des
Gertrudis-Centers um ca. 50 % auf rd. 21.200 m² erhöht. Der
Schwerpunkt liegt bei Sortimenten des kurz- und mittelfristigen
Bedarfsbereiches. Zum Erhebungszeitpunkt wurden 25 Leerstände überwiegend kleinflächiger Ladenlokale erhoben.
Mit dem Gertrudis-Center wurde ein westlicher Abschlusspol
des Zentrums (wieder)hergestellt. Richtung Osten ist ein entsprechend klarer Abschlusspol hingegen nicht gegeben; die Einzelhandels- und Dienstleistungsdichte nimmt hier sukzessive ab.
Das Gertrudis-Center stellt eine sinnvolle Ergänzung der überwiegend kleinteiligen Strukturen im bestehenden Zentrum
durch größere Einheiten dar. Gleichzeitig wurde durch das Center eine weitere Verlängerung der bereits ausgedehnten und in
ihrer Kohäsion gefährdeten Ost-West-Lauflagen geschaffen.
Als Magnetbetriebe fungieren u. a.
das Gertrudis-Center mit dem SB-Warenhaus Kaufland
und weiteren Fachdiscountern / -märkten (u. a. Rossmann, Takko),
zwei Supermärkte (Rewe) und der Drogerist dm sowie
weitere Fachmärkte und -geschäfte.
Foto 13:
Stadtbezirkszentrum Wattenscheid
Auf dem Alten Markt findet zudem zweimal wöchentlich eine
Marktveranstaltung statt.
Tabelle 28:
Einzelhandelssituation im Stadtbezirkszentrum Wattenscheid nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
55
9.810
45,9
Mittelfristiger Bedarf
36
7.640
20,9
Langfristiger Bedarf*
29
3.740
13,3
Summe**
120
21.190
80,1
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Aufnahme
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
86
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Das Angebot im kurzfristigen Bedarfsbereich, v. a. Nahrungsund Genussmittel, konnte durch die Ansiedlung deutlich ausgebaut werden. Die Ausstrahlungskraft des Stadtbezirkszentrums
über den Bezirk hinaus konnte das Gertrudis-Center jedoch in
Folge eines vorrangig nahversorgungs- und / oder discountorientierten Angebotes nicht wesentlich erhöhen. Auch die strukturellen Probleme des Stadtbezirkszentrums, die sich u. a. in
Karte 23:
Leerständen, teilweise geringem Niveau von Außendarstellung
und Angebot der Betriebe sowie häufigen Fluktuationen äußern, konnten durch die Ansiedlung nicht in dem erhofften
Maße behoben werden; sie setzen sich teilweise innerhalb des
Centers fort. Nicht nur Randbereiche des Zentrums, wie u. a.
die östliche Voedestraße, sind nach wie vor in relevantem Maße
durch Leerstände geprägt.
Angebotssituation im Stadtbezirkszentrum Wattenscheid (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
87
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.3.2
Stadtteilzentrum Günnigfeld
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Stadtteilzentrum Günnigfeld liegt im Nordwesten des
Stadtgebietes an der Stadtgrenze zu Gelsenkirchen. Die nächstgelegene Anschlussstelle der BAB 40 liegt etwa 3 km südlich.
Eine Einbindung in das ÖPNV-Netz erfolgt vor allem über die
Haltestelle Ulrichstraße. Günnigfeld ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtteilzentrum eingestuft und soll eine
Versorgungsfunktion für den gleichnamigen Stadtteil erfüllen.
Das Zentrum stellt sich als straßenbegleitendes, langgezogenes
Einzelhandelsband mit einer Länge von knapp 600 Metern entlang der Günnigfelder Straße dar. In zentraler Lage des Zentrums befinden sich Lücken im Besatz, da hier häufig schon im
Erdgeschoss Wohnnutzung vorzufinden ist. Teilweise ist der
Einzelhandelsbesatz nur straßeneinseitig ausgeprägt. Im Erhebungszeitraum wurden im Zentrum Günnigfeld 26 Dienstleistungsbetriebe erhoben.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 2.100 m² handelt es
sich bei Günnigfeld um eines der kleinsten Stadtteilzentren. Der
Angebotsschwerpunkt liegt klar im kurzfristigen Bedarfsbereich;
die anderen Bedarfsstufen sind mit insgesamt fünf Anbietern,
Tendenz rückläufig, für ein Stadtteilzentrum schwach vertreten.
Die Nahversorgungsfunktion des Zentrums konnte im Jahr 2011
durch die Verlagerung und Erweiterung des Lebensmitteldiscounters Aldi vom südlichen Rand des Zentrums in eine zentrale
Lage verbessert werden. Es existieren fünf kleinflächige Leerstände.
Foto 14:
Stadtteilzentrum Günnigfeld
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
die Lebensmitteldiscounter Netto und Aldi sowie
der Drogerist Schlecker.
Quelle : eigene Aufnahme
Tabelle 29:
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Günnigfeld nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
Insgesamt ist dem Zentrum eine angemessene Erfüllung der
Nahversorgungsfunktion, jedoch kein wesentlich darüber hinausreichendes Angebot zu attestieren.
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
12
1.560
9,6
Mittelfristiger Bedarf
2
170
0,6
Langfristiger Bedarf*
3
380
1,3
Summe**
17
2.110
11,5
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
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Stadtforschung Planung Dortmund
88
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 24:
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Günnigfeld (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(ehemals
Aldi)
Quelle: eigene Darstellung
89
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.3.3
Stadtteilzentrum Höntrop
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Höntrop liegt im südlichen Bereich des Stadtbezirks Wattenscheid. Es wird über den Wattenscheider Hellweg
in das überörtliche Straßennetz eingebunden. Eine Anbindung
in das ÖPNV-Netz erfolgt über den Haltepunkt Höntrop Kirche.
Höntrop ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtteilzentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für den
gleichnamigen Stadtteil erfüllen.
Das Stadtteilzentrum in seiner Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006 weist eine zweiteilige Struktur auf. Der nördliche und gleichzeitig größere Teil erstreckt sich entlang des
Wattenscheider Hellwegs und angrenzender Bereiche, wobei
der Einzelhandelsbesatz in den Randbereichen (u. a. Westfälische Straße) teilweise nur sehr schwach ausgeprägt ist. Am
Wattenscheider Hellweg findet sich relativ dichter, straßenbeidseitig ausgeprägter Einzelhandelsbesatz. Beide Magnetbetriebe
und ein Großteil der insgesamt 38 Dienstleistungsbetriebe befinden sich im nördlichen Zentrumsbereich. Die Aufenthaltsqualität wird jedoch durch die starke Verkehrsbelastung und
Trennwirkung von Wattenscheider Hellweg und Westenfelder
Straße beeinträchtigt.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 2.600 m² handelt es
sich bei Höntrop um eines der kleineren Stadtteilzentren. Mit
insgesamt 26 Anbietern weist das Zentrum ein überwiegend
kleinteiliges, jedoch ausdifferenziertes Angebot auf. Der Angebotsschwerpunkt liegt klar im kurzfristigen Bedarfsbereich. Gegenüber dem Jahr 2004/05 präsentiert sich das Zentrum relativ
stabil. Es existiert ein kleinflächiger Leerstand.
Der südliche Zentrumsbereich weist eine sehr geringe und seit
2004/05 durch die Aufgabe des Bio-Marktes rückläufige Einzelhandelsrelevanz auf. Aktuell sind hier nur ein Bäcker, eine
Apotheke und ein größerer Kiosk ansässig. Eine räumlichfunktionale Verbindung zum nördlichen Bereich besteht nicht.
Als Magnetbetriebe fungieren v. a. die Supermärkte Edeka und
Rewe, die jedoch beide mit Verkaufsflächen von weniger als
800 m² unter heute marktüblichen Größenordnungen liegen.
Eine besondere Konkurrenzsituation ergibt sich durch einen
modernen, großflächigen Rewe-Markt (ehemals Real) am Wattenscheider Hellweg rd. 700 Meter westlich des Zentrums.
Tabelle 30:
Foto 15:
Stadtteilzentrum Höntrop
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Höntrop nach Bedarfsbereichen
Anzahl EinzelVerkaufsfläche
handelsbetrie(m²)
be
Kurzfristiger Bedarf
Umsatz
( Mio. Euro)
18
1.970
9,6
Mittelfristiger Bedarf
5
400
1,1
Langfristiger Bedarf*
3
180
0,9
Summe**
26
2.560
11,6
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle : eigene Aufnahme
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Insgesamt ist dem Zentrum eine angemessene Erfüllung der
Nahversorgungsfunktion, jedoch kein wesentlich darüber hinausreichendes Angebot zu attestieren.
Junker und Kruse
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90
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 25:
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Höntrop (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
91
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.3.4
Nahversorgungszentrum Bochumer Straße / Wattenscheid Heide
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Bochumer Straße / Wattenscheid Heide liegt östlich des Stadtbezirkszentrums Wattenscheider Innenstadt. Die
Straßenbahnlinie 302 bindet das Zentrum in das ÖPNV-Netz
ein. Eine Anbindung an das überörtliche Straßennetz erfolgt
über die Bochumer und Wattenscheider Straße. Das Zentrum
Bochumer Straße / Wattenscheid Heide ist gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und
soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohngebiete übernehmen. Die Konkurrenzsituation stellt sich durch zwei
Lebensmitteldiscounter südöstlich und nordwestlich des Zentrums sehr ausgeprägt dar.
Die Abgrenzung des Zentrums gemäß Masterplan Einzelhandel
2006 umfasst einen Abschnitt entlang der Bochumer Straße im
Bereich zwischen den Einmündungen Hammer Straße und Dickebankstraße. Der Einzelhandelsbesatz ist nur straßeneinseitig
ausgeprägt und stark auseinandergezogen in einen westlichen
und einen östlichen Teilbereich. Auch der Dienstleistungsbesatz ist mit 8 Betrieben vergleichsweise gering. Der mittlere
Zentrumsbereich präsentiert sich auf ca. 100 Metern Länge
gänzlich ohne Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz. Infolge
dessen sowie aufgrund des Durchgangsstraßencharakters der
Bochumer Straße ist der zentrale Versorgungsbereich städtebaulich und funktional nicht ablesbar. Die Bausubstanz im Zentrum weist einen Investitionsrückstand auf.
Angebotssituation des Einzelhandels
Das Nahversorgungszentrum Bochumer Straße / Wattenscheid
Heide verfügt über eine Gesamtverkaufsfläche von nur knapp
600 m², von der ein Großteil auf die kurzfristige Bedarfsstufe
entfällt. Zum Erhebungszeitpunkt existierten innerhalb der Abgrenzung zwei kleinflächige Leerstände. Auch der Drogerist
Schlecker (in den Erhebungsdaten gemäß Tabelle 31 noch enthalten) als ehemals einziger Magnetbetrieb wurde zwischenzeitlich aufgegeben.
Tabelle 31:
Foto 16:
Nahversorgungszentrum Bochumer Straße /
Wattenscheid Heide
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Bochumer Straße / Wattenscheid
Heide nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
7
510
2,2
Mittelfristiger Bedarf
-
20
< 0,1
Langfristiger Bedarf*
2
70
0,2
Quelle: eigene Aufnahme
Summe**
9
590
2,5
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Eine städtebaulich-funktionale Verknüpfung der Betriebe an der
Bochumer Straße zu den Lebensmitteldiscountern im Umfeld
besteht nicht und erscheint nicht herstellbar. Eine Ausfüllung
der ihm zugedachten Nahversorgungsfunktion durch den Bereich Bochumer Straße / Wattenscheid Heide erscheint daher
auch zukünftig in Folge fehlender, geeigneter Flächen sowie der
lokalen Konkurrenzsituation nicht möglich.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
92
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 26:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Bochumer Straße / Wattenscheid Heide (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
93
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.3.5
Stadtteilzentrum Eppendorf
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum befindet sich im Südosten des Stadtbezirks Wattenscheid. Über die Bushaltestelle Eppendorf-Mitte ist das Zentrum in das ÖPNV-Netz eingebunden. Ein Anschluss an das
überörtliche Verkehrsnetz erfolgt über die Engelsburger Straße
und die Essener Straße.
Das Zentrum befindet sich im Ortskern des gleichnamigen
Stadtteils im Bereich der Straßen Am Thie, Elsa-BrändströmStraße und angrenzender Bereiche. Es verfügt über ein eher
dörfliches, sehr gepflegten Erscheinungsbild und eine entsprechend hohe Aufenthaltsqualität. Trotz der Randlage des Magnetbetriebes Rewe weist er eine gute funktionale wie räumliche
Anbindung an den sonstigen, überwiegend sehr kleinteilig
strukturierten Einzelhandelsbestand auf. Das Einzelhandelsangebot wird durch 23 Dienstleistungsbetriebe ergänzt bzw.
abgerundet.
Eppendorf ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtteilzentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für
den gleichnamigen Stadtteil erfüllen.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 2.900 m² bewegt sich
Eppendorf quantitativ im Mittelfeld der Bochumer Stadtteilzentren. Angebotsschwerpunkte liegen im kurz- und langfristigen
Bedarfsbereich. Gegenüber dem Jahr 2004/05 präsentiert sich
das Zentrum relativ stabil. Zum Erhebungszeitpunkt existierten
keine Leerstände. Zwischenzeitlich wurde jedoch der Drogerist
Schlecker (in den Erhebungsdaten gemäß Tabelle 32 noch enthalten) aufgegeben.
Foto 17:
Stadtteilzentrum Eppendorf
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
der großflächige Supermarkt Rewe und,
eher untypisch für ein kleines Stadtteilzentrum, der
Möbel- und Einrichtungsfachmarkt Dänisches Bettenlager.
Tabelle 32:
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Eppendorf nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
Quelle: eigene Aufnahme
Mit Ausnahme des Anbieters Dänisches Bettenlager, auf den allein eine Verkaufsfläche von ca. 800 m² entfällt, ist das Angebot
des zentralen Versorgungsbereiches fast ausschließlich nahversorgungsorientiert. Insgesamt ist dem Zentrum somit eine angemessene Erfüllung der Nahversorgungsfunktion, jedoch kein
wesentlich darüber hinausreichendes Angebot zu attestieren.
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
12
1.670
7,9
Mittelfristiger Bedarf
2
180
0,5
Langfristiger Bedarf*
5
1.040
2,4
Summe**
19
2.890
10,8
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
94
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 27:
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Eppendorf (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
95
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.3.6
Nahversorgungszentrum Leithe
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum liegt im äußersten Westen des Stadtgebiets nahe
der Stadtgrenzen zu Essen und Gelsenkirchen. Ein Bushaltepunkt der Linie 389 bindet das Zentrum in das ÖPNV-Netz ein.
Über die Krayer Straße und die B 227 sowie über die Weststraße und die Berliner Straße ist das Zentrum an das überörtliche
Straßennetz angebunden. Das Zentrum Leithe ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden
Wohngebiete übernehmen. Es steht jedoch in Konkurrenzsituation zu einem Lebensmitteldiscounter westlich des Zentrums.
Bei dem abgegrenzten Bereich handelt es sich um eine Bandstruktur entlang von Krayer Straße und Weststraße, östlich der
Einmündung Weindorfstraße. Innerhalb dieses Bereiches befindet sich nur rudimentärer, sehr kleinteiliger Einzelhandelsbesatz
sowie 13 Dienstleistungsbetriebe. Ein ca. 300 Meter westlich
des abgegrenzten Zentrums befindlicher Lebensmitteldiscounter
steht nicht in räumlich-funktionalem Zusammenhang zu diesem. Die Bebauung an der Krayer Straße weist einen einfachen
Standard sowie einen bereits in der Fassadengestaltung zu erkennenden Investitionsrückstand auf. In der Gesamtschau ist
ein zentraler Versorgungsbereich städtebaulich und funktional
nicht ausreichend ablesbar.
Angebotssituation des Einzelhandels
Das Nahversorgungszentrum Leithe stellt mit einer Gesamtverkaufsfläche von 170 m² das kleinste Nahversorgungszentrum
dar. Zum Erhebungszeitpunkt existierten innerhalb der Abgrenzung vier kleinflächige Leerstände. Magnetbetriebe existieren
nicht. Der Einzelhandelsbesatz ist seit 2004/05 leicht rückläufig.
Tabelle 33:
Foto 18:
Nahversorgungszentrum Leithe
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Leithe nach Bedarfsbereichen
Anzahl EinzelVerkaufsfläche
handelsbetrie(m²)
be
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
7
130
1,0
Mittelfristiger Bedarf
-
10
< 0,1
Langfristiger Bedarf*
1
30
0,2
Summe**
8
170
1,2
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Aufnahme
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Eine Entwicklung zu einem funktionsfähigen Nahversorgungszentrum erscheint u. a. in Anbetracht der lokalen Konkurrenzsituation und der nur rudimentären Ansätze im betrachteten Bereich auch zukünftig nicht realistisch.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
96
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 28:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Leithe (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
97
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.3.7
Nahversorgungszentrum Ruhrstraße
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Ruhrstraße befindet sich im äußersten Südosten
des Stadtbezirks Wattenscheid. Eine Einbindung in das ÖPNVNetz erfolgt über den Haltepunkt Munscheider Straße. Über
den Zeppelindamm ist das Zentrum an das überörtliche Straßennetz angebunden. Das Zentrum Ruhrstraße ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden
Wohngebiete übernehmen.
Das Zentrum befindet sich an der Ruhrstraße im Kreuzungsbereich mit Munscheider Straße / Gartenstraße sowie östlich davon. Der Einzelhandelsbesatz ist als sehr lückenhaft zu charakterisieren; mit Ausnahme des Supermarktes stellt er sich zudem
mit Verkaufsflächen der Betriebe von je weniger als 100 m²
sehr kleinteilig dar. Zum Erhebungszeitpunkt wurden im Nahversorgungszentrum Ruhrstraße lediglich acht Dienstleistungsbetriebe ermittelt.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 880 m² bewegt sich
das Zentrum Ruhrstraße im Vergleich mit den Bochumer Nahversorgungszentren quantitativ im unteren Bereich. Der Angebotsschwerpunkt liegt klar im kurzfristigen Bedarfsbereich; die
anderen Bedarfsbereiche sind fast nur als Randsortiment vorhanden. Zum Zeitpunkt der Erhebung existierte ein Leerstand.
Gegenüber dem Jahr 2004/05 präsentiert sich das Zentrum
weitestgehend stabil.
Foto 19:
Nahversorgungszentrum Ruhrstraße
Als Magnetbetrieb fungiert der Lebensmittelmarkt Edeka, der
sich jedoch mit einer Verkaufsfläche von deutlich unter 800 m²
nur bedingt zukunftsfähig darstellt.
Tabelle 34:
Einzelhandelssituation im Zentrum Ruhrstraße
nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Quelle: eigene Aufnahme
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
7
770
3,5
Mittelfristiger Bedarf
1
110
0,3
Langfristiger Bedarf*
-
10
< 0,1
Auf Grund des schwachen und lückenhaften Einzelhandels- und
Dienstleistungsbesatzes bei einer gleichzeitig v. a. im Kreuzungsbereich separierend wirkenden Verkehrsinfrastruktur ist
ein zentraler Charakter insgesamt nicht ablesbar. Gleichwohl
nehmen die vorhandenen Betriebe, insbesondere der Supermarkt, eine wichtige Nahversorgungsfunktion ein.
Summe**
8
880
3,8
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
98
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 29:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Ruhrstraße (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
99
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.3.8
Sonderstandort Berliner Straße
Der Standort Berliner Straße befindet sich in städtebaulich nicht
integrierter Lage im westlichen Stadtgebiet. Ein Anschluss an
das überörtliche Straßennetz erfolgt über die Berliner Straße, die
den Standort an die BAB 40 anbindet. In das ÖPNV-Netz ist der
Sonderstandort nur über die Linie 386 eingebunden.
Karte 30:
Angebotssituation im Sonderstandort Berliner
Straße (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Am Sonderstandort Berliner Straße befinden sich in einem gewerblich geprägten Umfeld unter anderem die Einzelhandelsbetriebe Frick Fachmarkt (ehemals Gota-Fachmarkt), Fressnapf
(Zoofachmarkt) sowie Der Fliesenmann (Fachgeschäft).
Tabelle 35:
Einzelhandelssituation im Sonderstandort Berliner Straße nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
2
1.220
3,7
Mittelfristiger Bedarf
1
2.360
5,5
Langfristiger Bedarf*
5
3.300
6,0
Summe**
8
6.880
15,2
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Nach der kürzlich erfolgten Schließung des großflächigen Bekleidungs-Outlets Fashion Factory Store (in den Erhebungsdaten gemäß Tabelle 35 noch enthalten) ist die Verkaufsfläche
deutlich auf ca. 4.500 m² gesunken. Perspektivisch ist aufgrund
der geringen Verkaufsfläche (darunter nur zwei großflächige
Anbieter) sowie der Gewerbegebietslage eine Aufgabe als Sonderstandort beabsichtigt.
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
100
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.3.9
Sonderstandort Ottostraße
Der Standort Ottostraße liegt im Westen des Stadtgebietes in
städtebaulich nicht integrierter Lage direkt an der Stadtgrenze
zu Essen. Über die BAB 40, an die er unmittelbar südlich angrenzt, ist der Standort an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Eine Einbindung des Standortes Ottostraße in das
ÖPNV-Netz erfolgt über die Linie 365.
Karte 31:
Angebotssituation im Sonderstandort
Ottostraße (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006)
Die Gesamtverkaufsfläche der ansässigen 14 Betriebe betrug
zum Erhebungszeitpunkt rd. 17.500 m². Bei einem leichten
Schwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich (v. a. Nahrungsund Genussmittel) teilt sie sich relativ gleichmäßig auf die drei
Bedarfsstufen auf. Ein Großteil der Verkaufsfläche von etwa
70 % entfällt auf den Betrieb Real, welcher das größte SBWarenhaus der Gesamtstadt Bochum darstellt. Es ist Bestandteil
eines Gebäudekomplexes, in dem weitere Betriebe ansässig
sind. Seit dem Jahr 2004/05 hat am Standort durch die Betriebsaufgabe eines Möbelfachmarktes (Divi) im Real-Komplex
und seine Nachnutzung im Form mehrerer Fachmärkte mit zentrenrelevanten Sortimenten (u. a. Reno, Kik) ein leichter Zuwachs zentrenrelevanter Verkaufsfläche am Standort stattgefunden. Nördlich des bestehenden Sonderstandortes, auf einer
ehemals durch die Firma Aquella gewerblich genutzten Fläche,
bestehen Ansiedlungsinteressen der Firma Bauhaus, die einen
bislang an der Fritz-Reuter-Straße in Wattenscheid ansässigen
Bau- und Gartenmarkt verlagern und vergrößern möchte.
Tabelle 36:
Einzelhandelssituation im Sonderstandort
Ottostraße nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
8
6.890
28,7
Mittelfristiger Bedarf
3
5.860
14,3
Langfristiger Bedarf*
3
4.710
11,2
Quelle: eigene Darstellung
Summe**
14
17.470
54,2
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Der Sonderstandort wurde im Masterplan 2006 zweigeteilt in
einen westlichen (Real-Komplex) und östlichen (HammerFachmarkt) Bereich abgegrenzt.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
101
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.3.10 Sonderstandort Dückerweg
Der Standort Dückerweg befindet sich ebenfalls in städtebaulich
nicht integrierter Lage unmittelbar südlich der BAB 40, über die
eine Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz erfolgt. Der
Standort verfügt über keinen ÖPNV-Haltepunkt und ist daher
nicht direkt an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Jedoch befinden
sich westlich der Haltepunkt Lohackerstraße sowie der Bahnhof
Wattenscheid.
Karte 32:
Angebotssituation im Sonderstandort
Dückerweg (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006)
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von fast 5.800 m² stellt der
Sonderstandort Dückerweg einen der kleineren Sonderstandorte
der Stadt Bochum dar. Das Angebots umfasst überwiegend die
langfristige Bedarfsstufe, hier sowohl nicht-zentren- als auch
zentrenrelevante Angebote. Zu den vier zum Zeitpunkt der Erhebung großflächigen Anbietern zählen unter anderem der
Möbelfachmarkt Seats & Sofas und der Computerfachmarkt
Atelco (inzwischen geschlossen). Darüber hinaus befindet sich
in dem Bereich der großflächige Leerstand eines ehemaligen
Möbelmarktes. Durch diese Betriebsaufgabe ist die Verkaufsfläche gegenüber 2004/05 rückläufig. Für den Standort steht eine
mögliche Umstrukturierung - bei Erhalt der Funktion als Sonderstandort – zur Disposition.
Tabelle 37:
Einzelhandelssituation im Sonderstandort
Dückerweg nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
-
10
< 0,1
Mittelfristiger Bedarf
1
830
2,0
Langfristiger Bedarf*
3
4.940
14,0
Summe**
4
5.780
16,0
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Darstellung
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
102
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
103
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.4 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Nord
Der Stadtbezirk Nord ist mit insgesamt rd. 36.700 Einwohnern
der bevölkerungsärmste in der Stadt Bochum. Die Verkaufsfläche beträgt rd. 112.900 m² und ist somit die zweithöchste unter
den Stadtbezirken Bochums. Bezüglich der Zentralität liegt der
Stadtbezirk, in dem sich der Sonderstandort Ruhrpark als nach
der Innenstadt größter Einzelhandelsstandort der Stadt Bochum
befindet, mit einem Wert von 2,14 an erster Stelle unter den
Bochumer Stadtbezirken. Bei einem gegenüber 2004/05 leichten Verkaufsflächenzuwachs, der insbesondere auf die Ansiedlung des Gartencenters Augsburg zurückzuführen ist, sind UmTabelle 38:
satz und Zentralität des Stadtbezirks gegenüber 2004/05 rückläufig einzuschätzen. Dies ist zum einen auf einen deutlichen
Rückgang der Flächenproduktivitäten in mehreren im Bezirk
stark vertretenen Branchen (u. a. Bekleidung / Textilien) zurückzuführen, wird zum anderen aber durch die momentane
Umstrukturierung des Ruhrparks, die auch mit temporären
Leerständen ansonsten relativ hochproduktiver Verkaufsflächen
einhergeht, leicht verfälscht. Zukünftig ist für den Bezirk daher
wieder mit einem Anstieg von Umsätzen und Zentralitäten zu
rechnen.
Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Nord nach Branchen
Warengruppe
Nahrungs- und Genussmittel
Verkaufsfläche (m²)
Umsatz ( Mio. Euro)
Einzelhandelsrelevante
Kaufkraft (Mio. Euro)
Zentralität
15.970
78,8
74,1
1,06
Blumen / Zoo
2.480
5,4
3,8
1,41
Gesundheit und Körperpflege
3.850
18,1
11,5
1,57
PBS / Bücher / Zeitungen / Zeitschriften
3.500
17,3
6,9
2,53
Überwiegend kurzfristiger Bedarf
25.800
119,6
96,3
1,24
Bekleidung / Textilien
26.940
85,2
15,7
5,43
Schuhe / Lederwaren
3.630
12,7
3,9
3,23
GPK / Haushaltswaren
2.910
6,3
2,4
2,60
Spielwaren / Hobbyartikel
4.240
16,0
3,9
4,13
Sport und Freizeit
5.770
19,3
2,9
6,65
43.490
139,4
28,8
4,84
Überwiegend mittelfristiger Bedarf
Wohneinrichtung
3.820
7,5
4,0
1,87
12.350
19,0
9,8
1,94
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten
2.520
10,4
4,8
2,17
Elektronik / Multimedia
5.700
54,9
12,2
4,49
Medizinische / orthopädische Artikel
550
3,3
2,5
1,32
Uhren / Schmuck
320
2,4
1,7
1,36
12.310
23,8
16,3
1,46
5.650
5,7
2,9
1,95
43.220
127,1
54,3
2,34
400
1,2
1,3
-1
Möbel
Baumarktsortimente
Gartenmarktsortimente
Überwiegend langfristiger Bedarf
Sonstiges
Summe*
112.910
387,3
180,7
1
Ausweis einer Zentralität nicht sinnvoll, da die Kategorie „Sonstiges“ sich angebots- und nachfrageseitig abweichend zusammensetzt.
* Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010 und Daten der BBE, Köln 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
104
2,14
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
In allen Einzelbranchen sind per Saldo einzelhandelsrelevante
Kaufkraftzuflüsse zu verzeichnen. Wie bereits 2004/05 fallen
diese in den klassischen zentrenprägenden Branchen der mittelfristigen Bedarfsstufe sowie der Branche Elektronik / Multimedia besonders hoch aus, was die Konkurrenzsituation veran-
Karte 33:
schaulicht, in der der Bezirk Nord vor allem mit dem Einkaufszentrum Ruhrpark in diesen Branchen zur Innenstadt Bochum
steht. Die nachfolgende Karte gibt einen Überblick über die
Verteilung der Einzelhandelsbetriebe auf die Zentren, Sonderstandorte und sonstigen Lagen im Stadtbezirk Nord.
Übersicht über Zentren und Sonderstandorte im Stadtbezirk Nord
Quelle: eigene Darstellung
105
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.4.1
Stadtbezirkszentrum Gerthe
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Gerthe liegt im nördlichen Stadtgebiet von Bochum nahe der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel. Es ist über den
Castroper Hellweg an das überörtliche Straßennetz angebunden. Die ÖPNV-Anbindung erfolgt über einen Straßenbahnund Bus-Haltepunkt. Das Zentrum Gerthe ist gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006 als Stadtbezirkszentrum eingestuft und soll
demnach eine Versorgungsfunktion für den Stadtbezirk Nord
übernehmen.
Neben den Einzelhandelslagen am stark befahrenen Castroper
Hellweg bilden die Fußgängerzone in der Lothringer und
Gerther Straße sowie der dortige Marktplatz den Kernbereich
des Zentrums. Letzterem kommt jedoch als Einzelhandelslage
mit Ausnahme des dort zweimal wöchentlich stattfinden Marktes keine bedeutende Rolle mehr zu; es dominieren – wie auch
in weiteren Randbereichen des Zentrums – Wohnnutzzungen
und Dienstleistungen das Bild. Insgesamt wurden im Stadtbezirkszentrum rd. 75 Dienstleistungsbetriebe erfasst. Der Einzelhandelsbesatz präsentiert sich mit Ausnahme der Magnetbetriebe überwiegend kleinteilig. Das Angebotsniveau fällt mit einigen etablierten Fachanbietern bei einer relevanten Anzahl an
preis- und discountorientierten Angeboten heterogen aus. Ähnliches gilt für die Außendarstellung der Betriebe und den Erhaltungszustand von Gebäudesubstanz und öffentlichem Raum.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von nur rd. 4.100 m² stellt
Gerthe das kleinste der Bochumer Stadtbezirkszentren dar. Gegenüber dem Jahr 2004/05 hat sich die Gesamtverkaufsfläche
des Stadtbezirkszentrums u. a. in Folge einzelner Betriebsaufgaben (u. a. Kaufpark) leicht rückläufig entwickelt. Der Schwerpunkt in der Versorgung liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich.
Zum Erhebungszeitpunkt wurden sechs Leerstände überwiegend kleinflächiger Ladenlokale erhoben.
Foto 20:
Stadtbezirkszentrum Gerthe
Als Magnetbetriebe fungieren u. a.
der großflächige Supermarkt Rewe sowie
die Fachdiscounter Rossmann und Kik.
Zudem findet auf dem Marktplatz ein Wochenmarkt statt.
Tabelle 39:
Einzelhandelssituation im Stadtbezirkszentrum Gerthe nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
24
2.170
10,4
Mittelfristiger Bedarf
6
860
1,8
Langfristiger Bedarf*
12
1.040
2,9
Quelle: eigene Aufnahme
Der Supermarkt Rewe befindet sich in Randlage des Zentrums
und kann – auch in Folge der ungünstigen Erschließungssituation – nur begrenzte Synergien mit dem gewachsenen Einzelhandel erzielen. Er ist Bestandteil eines stark autokundenorientierten Fachmarktstandortes, der vor einigen Jahren auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Lothringen etabliert wurde. Eine
Besonderheit der Abgrenzung des Masterplans 2006 besteht
darin, dass sie diesen Standortbereich nur in Teilen der Abgren-
Summe**
42
4.070
15,0
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
106
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
zung des Stadtbezirkszentrums zuordnet (Rewe, Kik) und andere Bereiche außen vor lässt (Aldi, Lidl), obwohl der Standortbereich sich räumlich-funktional zusammenhängend darstellt. Die
Erschließung der einzelnen Betriebe ist jeweils hin zu den Parkflächen orientiert, die sich zwischen ihnen befinden. Das Gebäude des Textildiscounters Kik verfügt theoretisch über einen
zweiten Eingang zum Marktplatz; dieser ist jedoch nicht (mehr)
geöffnet. Die kürzeste fußläufige Verbindung zu den gewachKarte 34:
senen Einzelhandelslagen bildet somit ein Durchgang im Bereich
des Marktplatzes, der sich jedoch eher unauffällig und ungepflegt präsentiert. Unabhängig von einem möglichen Einbezug
des kompletten Fachmarktstandortes in die Abgrenzung, woraus ein Anstieg der Verkaufsflächenausstattung – v. a. im nahversorgungsrelevanten Bereich – folgen würde, kann dem Zentrum Gerthe keine bezirksweite Versorgungsfunktion attestiert
werden.
Angebotssituation im Stadtbezirkszentrum Gerthe (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
107
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.4.2
Nahversorgungszentrum Hiltrop
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum liegt im Nordwesten des Stadtbezirks. Über die
Wiescherstraße (L645) ist das Zentrum an das überörtliche Straßennetz angebunden. Die Anbindung an das ÖPNV-Netz erfolgt über den Haltepunkt Hiltrop Kirche. Das Zentrum Hiltrop
ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die
umliegenden Wohnsiedlungsbereiche des gleichnamigen Stadtteils übernehmen.
Das Zentrum erstreckt sich im Bereich von Wiescherstraße und
Frauenlobstraße. Der Magnetbetrieb, dem sich im Süden ein
städtebaulich klar gefasster Zentrenbereich v. a. mit Dienstleistungsbesatz entlang der Wiescherstraße anschließt, liegt am
nördlichen Zentrenrand. In östlicher Richtung schließen sich
nach einem Zwischenstück von gut 50 Metern ohne Einzelhandel- und Dienstleistungsbesatz (bereits 2004/05 vorhanden), in
dem sich u. a. eine Kirche befindet, weitere kleinflächige Einzelhandelsbetriebe an. Im Erhebungszeitraum wurden im Zentrum
Hiltrop elf Dienstleistungsbetriebe ermittelt.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.000 m² bewegt sich
Hiltrop rein quantitativ im Mittelfeld der Bochumer Nahversorgungszentren. Der Angebotsschwerpunkt liegt klar im kurzfristigen Bedarfsbereich. Seit dem Jahr 2004/05 wurde der Supermarkt Edeka geschlossen, jedoch bereits nach kurzer Zeit durch
den Lebensmitteldiscounter Penny nachgenutzt. Das Zentrum
präsentiert sich seitdem insgesamt stabil. Zum Erhebungszeitpunkt existierte ein kleinflächiger Leerstand.
Foto 21:
Nahversorgungszentrum Hiltrop
Als Magnetbetrieb fungiert der Lebensmitteldiscounter Penny,
der sich insgesamt modern und zukunftsfähig präsentiert.
Tabelle 40:
Einzelhandelssituation im Zentrum Hiltrop
nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
7
930
4,5
Mittelfristiger Bedarf
-
70
0,2
Langfristiger Bedarf*
-
40
0,2
Quelle: eigene Aufnahme
Der städtebaulich-funktionale Zusammenhang des zentralen
Versorgungsbereiches wird durch die vorhandene Lücke im Besatz beeinträchtigt, kann jedoch grundsätzlich als gegeben angesehen werden. Auch funktional ist die Mindestausstattung
eines Nahversorgungszentrums erreicht.
Summe**
7
1.030
4,9
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Karte 35:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Hiltrop (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
108
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.4.3
Nahversorgungszentrum Kirchharpen
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum befindet sich im Osten des Stadtbezirks, nur ca.
500 Meter nördlich des Sonderstandortes Ruhrpark. Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz erfolgt über den Harpener Hellweg (K 6) und die Maischützenstraße (K 13). Mehrere
Buslinien binden das Zentrum in das ÖPNV-Netz ein. Das Zentrum Kirchharpen ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als
Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohnbereiche des gleichnamigen
Stadtteils übernehmen.
Das Zentrum erstreckt sich bandartig entlang des Harpener
Hellwegs im Bereich der Einmündungen Maischützenstraße bis
Vinzentiusweg. Eine Aufweitung erfolgt im Bereich Maischützenstraße, wo die Magnetbetriebe ansässig sind. Im Erhebungszeitraum wurden im Zentrum Kirchharpen 16 Dienstleistungsbetriebe ermittelt. Insgesamt ist der Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz eher locker, jedoch grundsätzlich zusammenhängend. Lediglich die südliche Straßenseite des Harpener
Hellwegs im Bereich westlich des Lütkendorpwegs ist beinahe
ausschließlich von Wohnbebauung mit lediglich einzelnen, nicht
einzelhandelsaffinen Dienstleistern (u. a. Handwerk) geprägt.
Der starke PKW-Verkehr auf dem Harpener Hellweg beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.600 m² stellt Kirchharpen eines der größeren Bochumer Nahversorgungszentren
dar. Ein Großteil hiervon entfällt auf den kurzfristigen Bedarfsbereich. Das Zentrum präsentiert sich seit dem Jahr 2004/05
insgesamt stabil. Zum Erhebungszeitpunkt existierten zwei
kleinflächige Leerstände.
Foto 22:
Nahversorgungszentrum Kirchharpen
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
der Lebensmitteldiscounter Penny, der mit einer Verkaufsflächengröße von weniger als 800 m² (leicht) unterhalb moderner Marktgrößen liegt, sich jedoch
grundsätzlich modern und zukunftsfähig präsentiert,
und der
ethnische Lebensmittelmarkt Mix Markt.
Tabelle 41:
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Kirchharpen nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Quelle: eigene Aufnahme
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
6
1.420
6,8
Mittelfristiger Bedarf
1
110
0,3
Langfristiger Bedarf*
1
80
0,4
Summe**
8
1.620
7,5
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
109
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 36:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Kirchharpen (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
110
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.4.4
Nahversorgungszentrum Rosenberg
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Rosenberg liegt in zentraler Lage im Stadtbezirk in
einem Wohngebiet. Über die Händelstraße und den Castroper
Hellweg ist das Zentrum an das überörtliche Straßennetz angebunden. Eine Anbindung an das ÖPNV-Netz erfolgt über die
Haltestelle Nordbad, welche jedoch außerhalb des Zentrums
liegt. Das Zentrum Rosenberg ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine
Versorgungsfunktion für die umliegenden, relativ dicht besiedelten Wohnbereiche übernehmen.
Das Zentrum befindet sich an der Rosenbergstraße. Es ist in Ladenzeilenform der 1960er Jahre baulich sehr kompakt gestaltet.
Neben den vier Einzelhandelsbetrieben sind hier vier Dienstleistungsbetriebe ansässig.
Foto 23:
Nahversorgungszentrum Rosenberg
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit vier Betrieben und einer Gesamtverkaufsfläche von rd.
500 m² ist das Nahversorgungszentrum Rosenberg eines der
kleinsten der Bochumer Nahversorgungszentren. Seit dem Jahr
2004/05 hat sich die Angebotssituation nicht wesentlich verändert. Der Angebotsschwerpunkt liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Zum Untersuchungszeitpunkt existierte kein Leerstand.
Als Magnetbetrieb fungiert der Lebensmittelmarkt Mini-Markt,
der jedoch mit weniger als 400 m² eine nur bedingt zukunftsfähige Verkaufsfläche aufweist.
Tabelle 42:
Quelle: eigene Aufnahme
Trotz der freundlichen Gestaltung in Ladenzeilenform ist dem
Bereich insgesamt infolge des quantitativ sehr schwachen Besatzes kein zentraler Charakter zu attestieren. Der Lebensmittelmarkt kann zudem infolge seiner sehr geringen Verkaufsfläche von weniger als 400 m² eine Nahversorgungsfunktion nur
bedingt ausfüllen; realistische Erweiterungspotenziale bestehen
am derzeitigen Standort nach gutachterlicher Einschätzung
nicht.
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Rosenberg nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
3
410
1,8
Mittelfristiger Bedarf
1
80
0,2
Langfristiger Bedarf*
-
20
0,1
Summe**
4
510
2,1
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
111
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 37:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Rosenberg (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
112
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.4.5
Nahversorgungszentrum Kornharpen
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum liegt im Südwesten des Stadtbezirks in einem
Wohngebiet. Eine Einbindung in das überörtliche Verkehrsnetz
erfolgt über die Straße Grüner Weg und den Sheffield-Ring. Die
Linie 368 bindet das Zentrum in das ÖPNV-Netz ein. Das Zentrum Kornharpen ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als
Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohnbereiche übernehmen.
Das Zentrum Kornharpen besteht aus einer sehr kompakt und
freundlich wirkenden, ladenzeilenähnlichen Anordnung mehrerer Einzelhandelsbetriebe. Im Erhebungszeitraum wurden im
Zentrum Kornharpen sieben Dienstleistungsbetriebe (u. a.
Sparkasse) ermittelt.
Foto 24:
Angebotssituation des Einzelhandels
Nahversorgungszentrum Kornharpen
Mit fünf Betrieben und einer Gesamtverkaufsfläche von rd.
300 m² ist das Nahversorgungszentrum Kornharpen eines der
kleinsten der Bochumer Nahversorgungszentren. Seit dem Jahr
2004/05 hat sich die Angebotssituation bis zum Erhebungszeitpunkt nicht wesentlich verändert, jedoch wurde zwischenzeitlich der in den Erhebungsdaten noch enthaltene Drogerist aufgegeben. Das Angebot beschränkt sich mit Ausnahme von
Randsortimenten in sehr geringem Umfang auf Waren des
kurzfristigen Bedarfs. Zum Untersuchungszeitpunkt existierte
kein Leerstand.
Als Magnetbetrieb fungiert der Lebensmittelmarkt Rewe, der
jedoch eine sehr geringe Verkaufsfläche von weniger als
200 m² aufweist.
Tabelle 43:
Quelle: eigene Aufnahme
Dem Bereich fehlt in Folge seines quantitativ sehr geringen Angebotsumfangs das für die Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereiches erforderliche Gewicht. Der Lebensmittelmarkt
kann infolge seiner sehr geringen Verkaufsfläche eine Nahversorgungsfunktion nur bedingt ausfüllen; realistische Erweiterungspotenziale bestehen am derzeitigen Standort nach gutachterlicher Einschätzung nicht.
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Kornharpen nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
5
290
1,5
Mittelfristiger Bedarf
-
20
0,1
Langfristiger Bedarf*
-
20
0,1
Summe**
5
330
1,6
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
113
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 38:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Kornharpen (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
114
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.4.6
Sonderstandort Ruhrpark
Karte 39:
Das städtebaulich nicht integrierte Einkaufszentrum Ruhrpark
befindet sich im Südosten des Stadtbezirks. Die Anbindung an
das ÖPNV-Netz erfolgt über zwei eigene Haltepunkte, von welchen mehrere Linien verkehren. An das überörtliche Verkehrsnetz ist der Ruhrpark durch die Lage im Kreuzungspunkt der
BAB A40 und A43 sehr gut angebunden.
Angebotssituation im Sonderstandort Ruhrpark (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Zum Erhebungszeitpunkt wurde eine Gesamtverkaufsfläche
von rd. 61.000 m² erhoben; inklusive der zum Erhebungszeitpunkt leerstehenden bzw. in Umnutzung befindlichen Verkaufsfläche beläuft sie sich jedoch auf rd. 71.500 m² (laut abgestimmter GMA-Erhebung 2009). Der Ruhrpark stellt somit nach
der Innenstadt den zweitgrößten Einzelhandelsstandort der
Stadt Bochum dar. Er ist auf ein gesamtstädtisches und regionales Einzugsgebiet ausgerichtet.
Über die Hälfte der Verkaufsfläche entfällt auf Angebote zentrenrelevanter Branchen der mittelfristigen Bedarfsstufe, mit
denen der Sonderstandort in eine besondere Konkurrenzposition zum innerstädtischen Einzelhandel tritt. Teilweise handelt es
sich hierbei um sehr strahlkräftige Anbieter bzw. Angebotsformen, die in der Innenstadt nicht vertreten sind, so u. a. das Warenhaus Karstadt (mit Karstadt Sports). Auch nahversorgungsrelevante Angebote (u. a. Verbrauchermarkt Kaufland) sind in
großem Umfang vertreten. Als weitere Hauptanbieter sind u. a.
die Bekleidungsanbieter Baltz, C&A und SinnLeffers sowie der
Elektronikfachmarkt Media Markt herauszustellen.
Tabelle 44:
Einzelhandelssituation im Sonderstandort
Ruhrpark nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
28
8.000
40,2
Mittelfristiger Bedarf
48
39.350
129,2
Langfristiger Bedarf*
16
13.410
71,8
Quelle: eigene Darstellung
Neben dem Einkaufszentrum, auf welches sich die Abgrenzung
des Sonderstandortes bezieht, zählen diverse weitere Freizeiteinrichtungen wie das Multiplex-Kino UCI und die MediTherme zu dem Standort Ruhrpark.
Summe**
92
60.750
241,3
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Nicht enthalten sind in der Aufstellung die zum Zeitpunkt der Erhebung
leerstehenden bzw. in Umnutzung befindlichen Verkaufsflächen von rd.
10.000 m² (Gesamtverkaufsfläche laut GMA-Erhebung 2009: 71.500 m²)
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
115
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Für das Einkaufszentrum wurde nach einem Wechsel von Eigentümer und Management im Jahr 2010 mit einer Umstrukturierung begonnen, in deren Rahmen u. a. eine qualitative Aufwertung des Angebotes und eine Optimierung der Wegeführung
im Einkaufszentrum angestrebt werden (vgl. weiterführend Kapitel 9.5.6).
7.4.7
stufe. Darüber hinaus zählen der Bürofachmarkt Stapels und der
Babyfachmarkt Baby One zu den größten Anbietern.
Karte 40:
Angebotssituation im Sonderstandort Castroper Hellweg (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006)
Sonderstandort Castroper Hellweg
Der Standort Castroper Hellweg liegt im Westen des Stadtbezirks. Eine Anbindung an das überörtliche Straßennetz erfolgt
sowohl über die BAB 40 als auch die BAB 43. Der städtebaulich
nicht integrierte Standort ist durch die Linien 308/18 an das
ÖPNV-Netz angebunden. Mit einer Gesamtverkaufsfläche von
rd. 14.300 m² handelt es sich um den – mit deutlichem Abstand zum Ruhrpark – zweitgrößten Einzelhandelsstandort im
Stadtbezirk Nord.
Tabelle 45:
Einzelhandelssituation im nicht integrierten
Sonderstandort Castroper Hellweg nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
8
4.370
19,7
Mittelfristiger Bedarf
2
1.110
3,5
Langfristiger Bedarf*
6
8.820
19,1
Summe**
16
14.300
42,4
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Das Angebot entfällt mit Anbietern wie dem Baumarkt Bauhaus
und dem Fachmarkt Dänisches Bettenlager (2004/05: HammerHeimtextilien-Fachmarkt) vor allem auf die langfristige, aber
auch die kurzfristige (u. a. Verbrauchermarkt Kaufpark) Bedarfs-
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Quelle: eigene Darstellung
116
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.5 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Ost
Der Stadtbezirk Ost verfügt über insgesamt rd. 53.400 Einwohner. Die Verkaufsfläche beträgt rd. 102.600 m² und konnte somit gegenüber 2004/05 leicht gesteigert werden (u. a.
Erweiterung Möbel Hardeck). Gleiches gilt für die Zentralität,
die sich mit einem Wert von 0,94 in der Summe fast ausgeglichen präsentiert. Der Bezirk Ost ist in besonderem Maße durch
Tabelle 46:
die hier ansässigen großen Möbelanbieter geprägt, die rd.
50 % der Gesamtverkaufsfläche des Stadtbezirks auf sich vereinen. Das Vorherrschen dieser flächenintensiven Angebotsformen spiegelt sich auch in einem in Relation zur Verkaufsfläche vergleichsweise geringen Umsatzvolumen des Bezirks Ost
von knapp 250 Mio. Euro wieder.
Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Ost nach Branchen
Warengruppe
Nahrungs- und Genussmittel
Verkaufsfläche (m²)
Umsatz ( Mio. Euro)
Einzelhandelsrelevante
Kaufkraft (Mio. Euro)
Zentralität
16.530
82,9
106,9
0,78
Blumen / Zoo
1.870
4,0
5,5
0,73
Gesundheit und Körperpflege
2.520
10,2
16,6
0,61
PBS / Bücher / Zeitungen / Zeitschriften
1.630
7,9
9,8
0,80
22.550
105,0
138,9
0,76
Bekleidung / Textilien
2.300
5,7
22,5
0,25
Schuhe / Lederwaren
220
0,8
5,6
0,14
2.990
6,5
3,5
1,89
Spielwaren / Hobbyartikel
950
3,4
5,6
0,61
Sport und Freizeit
740
2,2
4,2
0,52
Überwiegend mittelfristiger Bedarf
7.200
18,6
41,3
0,45
Wohneinrichtung
3.190
6,8
5,8
1,18
47.640
73,3
14,0
5,22
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten
3.550
9,5
6,9
1,38
Elektronik / Multimedia
1.050
6,5
17,6
0,37
Medizinische / orthopädische Artikel
190
1,1
3,6
0,32
Uhren / Schmuck
150
0,9
2,5
0,38
Baumarktsortimente
8.770
14,4
23,6
0,61
Gartenmarktsortimente
6.970
4,6
4,2
1,09
71.510
117,1
78,1
1,50
1.340
4,9
1,9
-1
Überwiegend kurzfristiger Bedarf
GPK / Haushaltswaren
Möbel
Überwiegend langfristiger Bedarf
Sonstiges
Summe*
102.590
245,6
260,2
1
Ausweis einer Zentralität nicht sinnvoll, da die Kategorie „Sonstiges“ sich angebots- und nachfrageseitig abweichend zusammensetzt.
0,94
* Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010 und Daten der BBE, Köln 2010
Die Zentralitäten fallen in den einzelnen Branchen entsprechend
unterschiedlich aus: Während der langfristige Bedarfsbereich
bei einer Zentralität von 1,5 per Saldo einzelhandelsrelevante
Kaufkraftzuflüsse erzielen kann (v. a. Möbel, Wohneinrichtung,
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten); weisen die Branchen der
anderen Bedarfsbereiche jeweils Abflüsse einzelhandelsrelevan-
117
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
ter Kaufkraft auf (Ausnahme: GPK / Haushaltswaren). Relativ
hohe Abflüsse einzelhandelsrelevanter Kaufkraft, die nur vom
Bezirk Süd noch wesentlich übertroffen werden, verzeichnet der
Bezirk Ost in den Warengruppen der kurzfristigen Bedarfsstufe
Karte 41:
bei einer Zentralität von 0,76. Nachfolgende Karte gibt einen
Überblick über die Verteilung der Einzelhandelsbetriebe auf die
Zentren, Sonderstandorte und sonstigen Lagen im Stadtbezirk
Ost.
Übersicht über Zentren und Sonderstandorte im Stadtbezirk Ost
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
118
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.5.1
Stadtbezirkszentrum Langendreer - Alter Bahnhof
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Langendreer - Alter Bahnhof liegt in zentraler Lage im Stadtbezirk Ost. Die Einbindung in das ÖPNV-Netz erfolgt über den Haltepunkt Langendreer-West. Die Ümminger
Straße und die Industriestraße binden das Zentrum an die
BAB 43 an. Das Zentrum Langendreer - Alter Bahnhof ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtbezirkszentrum
eingestuft und soll demnach eine Versorgungsfunktion für den
Stadtbezirk Ost übernehmen.
Das Zentrum in der Abgrenzung gemäß Masterplan 2006 erstreckt sich bandförmig über sehr große Längsausdehnung von
fast 700 Metern entlang der Alten Bahnhofstraße zwischen dem
Einmündungsbereich Waterfuhrweg im Osten bis zum Kreuzungsbereich mit der Ümminger Straße im Nordwesten. Der
Einzelhandelsbesatz präsentiert sich überwiegend sehr locker,
v. a. im östlichen Bereich nur straßeneinseitig und mit größeren
Lücken. Der dichteste Besatz und die Magnetbetriebe befinden
sich im nordwestlichen Bereich. Insgesamt ergänzen 77 Dienstleistungsbetriebe das Einzelhandelsangebot. Die Alte Bahnhofstraße präsentiert sich im Zentrumsbereich verkehrsberuhigt
und durchgrünt mit straßenbegleitenden Stellplätzen. Im Zusammenspiel mit der überwiegend gepflegten und in Teilen historischen Bausubstanz entsteht ein attraktives Zentrum mit angenehmer Aufenthaltsqualität.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von nur rd. 4.900 m² stellt
Langendreer - Alter Bahnhof das nach Gerthe zweitkleinste Bochumer Stadtbezirkszentrum dar. Gegenüber dem Jahr 2004/05
hat sich die Gesamtverkaufsfläche des Stadtbezirkszentrums
u. a. in Folge von Betriebsaufgaben (u. a. Dieler) relevant rückläufig entwickelt. Der Schwerpunkt in der Versorgung liegt im
kurzfristigen Bedarfsbereich. Die Leerstandsquote präsentiert
sich mit 16 Ladenlokalen deutlich erhöht. Der mit Abstand
größte Leerstand ist der des ehemaligen Fachgeschäftes Dieler
(rd. 800 m² Verkaufsfläche).
Die Tiefenentwicklung in die Nebenstraßen der Alten Bahnhofstraße ist nur schwach ausgeprägt. Lediglich an der Ümminger
Straße befindet sich mit dem Lebensmitteldiscounter Lidl weiterer relevanter Einzelhandelsbesatz, wenngleich die Anbindung
dieses stark autokundenorientierten Betriebes an die Hauptlage
in der Alten Bahnhofstraße eher schwach ausgeprägt ist.
Als Magnetbetriebe fungieren u. a.
die Lebensmitteldiscounter Netto und Lidl, wobei nur
letzterer eine marktgängige Verkaufsfläche aufweist
sowie
die Fachdiscounter Schlecker und Kik.
Tabelle 47:
Foto 25:
Stadtbezirkszentrum Langendreer - Alter
Bahnhof
Einzelhandelssituation im Stadtbezirkszentrum Langendreer - Alter Bahnhof nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
23
2.610
12,8
Mittelfristiger Bedarf
10
1.270
2,6
Langfristiger Bedarf*
12
990
3,5
Summe**
45
4.880
18,8
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Aufnahme
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
119
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Dem Zentrum Langendreer - Alter Bahnhof kann in Folge von
Angebotsstruktur und -umfang insgesamt keine stadtbezirksKarte 42:
weite Versorgungsfunktion attestiert werden.
Angebotssituation im Stadtbezirkszentrum Langendreer - Alter Bahnhof (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(aktuell nach Brandschaden leerstehend)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
120
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.5.2
Stadtteilzentrum Langendreer - Dorf
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Langendreer - Dorf liegt im östlichen Stadtgebiet
nahe der Stadtgrenze zu Dortmund und südöstlich des Zentrums Langendreer - Alter Bahnhof. Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz erfolgt über die Haupt- und Baroper Straße. Zwei ÖPNV-Haltepunkte binden das Zentrum in das ÖPNVNetz ein. Langendreer - Dorf ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtteilzentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für den Stadtteil Langendreer erfüllen.
Das Zentrum erstreckt sich in einer langgezogenen Bandstruktur
mit rd. 600 Meter Länge entlang der Alten Bahnhofstraße, ausgehend vom Carl-von-Ossietzky-Platz im Westen bis zum
Marktplatz im Osten. In diesem Bereich findet eine entsprechende Aufweitung des Zentrums unter Einbezug des Marktplatzes sowie des Kreuzungsbereiches von Hauptstraße und Unterstraße statt. Ebenfalls dem Zentrum zugehörig der südlich
befindliche Teilabschnitt der Hauptstraße bis zur Einmündung
Stockumer Straße, in dem sich als einziger Einzelhandelsbetrieb
das SB-Warenhaus Real (mit Konzessionären) befindet.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 8.700 m² ist Langendreer - Dorf das größte der Bochumer Stadtteilzentren und
rangiert deutlich über dem Stadtbezirkszentrum Langendreer Alter Bahnhof. Die Angebotsstruktur wird jedoch stark von dem
SB-Warenhaus Real als dem mit über 5.000 m² Verkaufsfläche
mit Abstand größten Betrieb des Zentrums dominiert. Der Angebotsschwerpunkt liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Gegenüber dem Jahr 2004/05 präsentiert sich das Zentrum stabil.
Zum Zeitpunkt der Erhebung existierte lediglich ein Leerstand.
Der Besatz an der Alten Bahnhofstraße präsentiert sich nur im
östlichen Bereich relativ durchgängig; im Westen ist er nur als
punktuell zu beschreiben. Ein zentraler Charakter ist in diesem
Bereich nur noch bedingt erkennbar. Im Erhebungszeitraum
wurden im Zentrum Langendreer - Dorf 81 Dienstleistungsbetriebe ermittelt. Während an Hauptstraße und Unterstraße
großmaßstäbliche und verkehrsdominierte Strukturen vorherrschen, zeichnet sich die Alte Bahnhofstraße vor allem im östlichen Teilbereich durch kleinteilige und verdichtete Strukturen
und ein sehr ansprechendes städtebauliches Ambiente aus.
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
das SB-Warenhaus Real und
der Lebensmitteldiscounter Netto.
Foto 26:
Stadtteilzentrum Langendreer - Dorf
Zudem findet im Zentrum ein Wochenmarkt statt.
Tabelle 48:
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Langendreer - Dorf nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
32
5.440
24,8
Mittelfristiger Bedarf
8
2.090
5,6
Langfristiger Bedarf*
7
1.170
4,0
Summe**
47
8.690
34,4
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Aufnahme
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
121
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 43:
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Langendreer - Dorf (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
122
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.5.3
Stadtteilzentrum Werne
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum befindet sich im Norden des Stadtbezirks nahe der
Stadtgrenze zu Dortmund. Die Anbindung an das überörtliche
Straßennetz erfolgt über den Werner Hellweg. Die Haltepunkte
Werne Mitte und Heroldstraße binden das Zentrum in das
ÖPNV-Netz ein. Werne ist gemäß Masterplan Einzelhandel
2006 als Stadtteilzentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für den gleichnamigen Stadtteil erfüllen.
Das Zentrum erstreckt sich in Bandstruktur entlang des Werner
Hellwegs zwischen den Einmündungsbereichen von Adrianistraße im Westen und Kreyenfeldstraße im Osten. Ein weiterer Ast verläuft, ausgehend vom Werner Hellweg, in südlicher
Richtung entlang der Straße Zur Werner Heide. Während der
Werner Hellweg einen relativ dichten, wenngleich im östlichen
Teilbereich etwas schwächer werdenden Einzelhandels- und
Dienstleistungsbesatz aufweist, hat die Straße Zur Werner Heide als Folge weiterer Betriebsaufgaben in zunehmendem Maße
ihren – bereits 2004/05 nur in Ansätzen vorhandenen – zentralen Charakter verloren. Auf einer Länge von ca. 300 Metern
finden sich hier nur einzelne Einzelhandelsbetriebe; der Charakter einer Wohnstraße überwiegt insgesamt deutlich.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit 38 Betrieben und einer Gesamtverkaufsfläche von rd.
3.700 m² ist Werne eines der größeren der Bochumer Stadtteilzentren. Der Angebotsschwerpunkt liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich, aber auch ergänzende Angebote der mittel- und
langfristigen Bedarfsstufe sind in relevantem Umfang vorhanden. Gegenüber dem Jahr 2004/05 präsentiert sich das Zentrum relativ stabil. Die Leerstandsquote fällt mit zwölf Ladenlokalen jedoch erhöht aus.
Foto 27:
Stadtteilzentrum Werne
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
der Supermarkt Rewe,
die Lebensmitteldiscounter Aldi und Netto, die sich jedoch mit Verkaufsflächen von jeweils weniger als
400 m² nur begrenzt zukunftsfähig präsentieren sowie
der Drogerist Schlecker.
Tabelle 49:
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Werne nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
23
2.430
12,4
Mittelfristiger Bedarf
5
500
1,3
Langfristiger Bedarf*
10
800
2,8
Quelle: eigene Aufnahme
Der Bereich am Werner Hellweg wird hingegen durch die hohe
Verkehrsbelastung und die damit einhergehende Trennwirkung
beeinträchtigt. Im Erhebungszeitraum wurden im Zentrum
Werne 68 Dienstleistungsbetriebe ermittelt.
Summe**
38
3.730
16,5
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Zukünftig ist eine Verlagerung und Vergrößerung des AldiMarktes innerhalb des Zentrums auf eine Fläche im östlichen
Bereich (vgl. Karte 44) geplant. Dieses Vorhaben dient der
Standortsicherung des Marktes und kann zur Stärkung des
Stadtteilzentrums im Allgemeinen sowie speziell des bislang
schwächeren, östlichen Teilbereichs beitragen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
123
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 44:
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Werne (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
124
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.5.4
Nahversorgungszentrum Laer
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Laer befindet sich im Westen des Stadtbezirks.
Über den Werner Hellweg und die Wittener Straße (B 226) ist
es an das überörtliche Straßennetz angebunden. Die Anbindung
an das ÖPNV-Netz erfolgt über die Linien 302, 310, 345 und
372. Laer ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion
für die umliegenden Wohnsiedlungsbereiche des gleichnamigen
Stadtteils erfüllen.
Das Zentrum befindet sich innerhalb eines Wohngebietes im
Bereich des Lahariplatzes. Es ist charakterisiert durch eine nach
innen orientierte Platzsituation, welche sich leicht zur Suntumer
Straße hin öffnet. An diesem gepflegten und begrünten Platz
liegt auch der Magnetbetrieb CAP. In Folge der kompakten
Struktur entsteht hier ein zentraler Charakter. Im Erhebungszeitraum wurden im Zentrum Laer zwölf Dienstleistungsbetriebe ermittelt.
Angebotssituation des Einzelhandels
Zum Erhebungszeitpunkt stand der Lebensmittelmarkt im Nahversorgungszentrum (ehemals Edeka) leer, so dass hier nur eine
Verkaufsfläche von 200 m² erhoben wurde. Im Jahr 2011 wurde der Leerstand durch den Lebensmittelmarkt CAP nachgenutzt und das Zentrum durch diesen neuen Magnetbetrieb
wieder belebt. In der Folge ist die Gesamtverkaufsfläche auf
ca. 850 m² gewachsen. Damit stellt Laer nach wie vor ein
quantitativ relativ kleines Nahversorgungszentrum dar. Mit
Ausnahme des inzwischen nachgenutzten Lebensmittelmarktes
bestanden zum Erhebungszeitpunkt keine Leerstände.
Tabelle 50:
Foto 28:
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Laer nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Nahversorgungszentrum Laer
Quelle: eigene Aufnahme
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
4
160
1,2
Mittelfristiger Bedarf
1
20
< 0,1
Langfristiger Bedarf*
-
-
-
Summe**
5 (+1)
180 (+650)
1,3
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010 unter
Berücksichtigung der Eröffnung des CAP-Marktes im Jahr 2011
125
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 45:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Laer (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
CAP-Markt
(neu)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
126
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.5.5
Nahversorgungszentrum Kaltehardt
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Kaltehardt liegt im Süden des Stadtbezirks in einem Wohngebiet. Südlich von Kaltehardt verläuft die BAB 44.
Ein Anschluss erfolgt über die Baroper Straße. Die Einbindung in
das ÖPNV-Netz übernehmen die Haltestellen Rebhuhnweg und
Kaltehardtstraße. Kaltehardt ist gemäß Masterplan Einzelhandel
2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohngebiete übernehmen.
Das Nahversorgungszentrum weist eine zweiteilige Struktur auf.
Der nördliche Bereich befindet sich der Straße Am Neggenborn
südlich der Einmündung der Straße Kaltehardt und weist einen
sehr kleinteiligen, straßeneinseitigen und nicht zusammenhängenden Einzelhandelsbesatz auf. Die Zahl der Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich hat seit 2004/05 abgenommen. Ebenfalls in der Abgrenzung enthalten ist ein räumlich abgesetzter
Getränkemarkt am Rebhuhnweg. Der zweite, südwestlich davon befindliche Teil der Abgrenzung umfasst lediglich den Rewe-Supermarkt mit integriertem Bioladen als Solitär. Eine städtebaulich funktionale Verbindung der beiden Teilbereiche, die
sich in rd. 100 Metern Entfernung zueinander befinden, besteht
nicht. Insgesamt wurden im Erhebungszeitraum im Zentrum
Kaltehardt acht Dienstleistungsbetriebe ermittelt.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit 6 Betrieben und einer Gesamtverkaufsfläche von rd.
1.000 m² bewegt sich Kaltehardt rein quantitativ im unteren
Mittelfeld der Bochumer Nahversorgungszentren. Der Angebotsschwerpunkt liegt klar im kurzfristigen Bedarfsbereich; Angebote der mittel- und langfristigen Bedarfsstufe werden nur in
minimalem Umfang als Randsortiment angeboten. Gegenüber
dem Jahr 2005/06 präsentiert sich die Betriebsanzahl im Zentrum leicht rückläufig. Es existieren keine Leerstände.
Foto 29:
Als Magnetbetrieb fungiert ein Supermarkt (Rewe) mit integriertem Bioladen (Naturkost Artmann), ein in dieser Form in
der Stadt Bochum einzigartiger und attraktiver Betriebstyp.
Tabelle 51:
Nahversorgungszentrum Kaltehardt
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Kaltehardt nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
6
980
4,4
Mittelfristiger Bedarf
-
10
< 0,1
Langfristiger Bedarf*
-
10
< 0,1
Quelle: eigene Aufnahme
Summe**
6
1.000
4,5
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Auf Grund des insgesamt geringen und unzusammenhängenden Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes ist ein zentraler
Charakter insgesamt nicht ablesbar. Gleichwohl nehmen die
vorhandenen Betriebe, insbesondere der Supermarkt, eine
wichtige Nahversorgungsfunktion ein.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
127
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 46:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Kaltehardt (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
128
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.5.6
Sonderstandort Industriestraße
Karte 47:
Der nicht integrierte Standort an der Industriestraße liegt westlich des Stadtteilzentrums Langendreer - Alter Bahnhof. Die Industriestraße bindet diesen Standort an die BAB 43 an. Eine Anbindung an das ÖPNV-Netz erfolgt nicht in unmittelbarer Nähe
des nicht integrierten Standortes, sondern lediglich nördlich davon über die Haltestelle Am Koppstück.
Angebotssituation im Sonderstandort Industriestraße (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006)
Der Sonderstandort besteht aus lediglich vier in einem ansonsten eher gewerblich geprägten Umfeld ansässigen Betrieben mit
einer Gesamtverkaufsfläche zum Erhebungszeitpunkt von rd.
17.300 m², hiervon ein Großteil im langfristigen Bedarfsbereich. Der Sonderstandort wird stark vom Möbelanbieter Hardi
geprägt, der allein rd. 16.000 m² Verkaufsfläche auf sich vereint. Diesbezüglich fügt sich der Standort nur bedingt in die
Systematik der Bochumer Sonderstandorte ein; zukünftig ist
daher eine Herausnahme des Standortes aus dieser Kategorie
geplant.
Tabelle 52:
Einzelhandelssituation im nicht integrierten
Sonderstandort Industriestraße nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
1
920
3,5
Mittelfristiger Bedarf
-
710
1,7
Langfristiger Bedarf*
3
15.700
27,6
Summe**
4
17.330
32,8
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Quelle: eigene Darstellung
129
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
130
7.6 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Süd
Im Stadtbezirk Süd leben insgesamt rd. 49.300 Einwohner. Das
Kaufkraftniveau liegt im Bezirk Süd etwa 4 % über dem gesamtstädtischen Durchschnitt (vgl. Kapitel 5.3). Die Gesamtverkaufsfläche beträgt rd. 24.100 m² und ist somit die geringste
Tabelle 53:
unter allen Bochumer Stadtbezirken, mit einer seit 2004/05 sogar leicht rückläufigen Tendenz. Auch bezüglich der Zentralität
liegt der Stadtbezirk mit einem Wert von 0,37 (2004/05: 0,36)
an letzter Stelle unter den Bochumer Stadtbezirken.
Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Süd nach Branchen
Warengruppe
Nahrungs- und Genussmittel
Verkaufsfläche (m²)
Umsatz ( Mio. Euro)
Einzelhandelsrelevante
Kaufkraft (Mio. Euro)
Zentralität
11.110
54,7
103,1
0,53
850
1,8
5,3
0,34
Gesundheit und Körperpflege
1.860
8,5
16,1
0,53
PBS / Bücher / Zeitungen / Zeitschriften
1.810
9,0
9,7
0,92
15.630
73,9
134,2
0,55
Bekleidung / Textilien
1.450
3,5
22,3
0,16
Schuhe / Lederwaren
350
1,1
5,5
0,19
Blumen / Zoo
Überwiegend kurzfristiger Bedarf
GPK / Haushaltswaren
1.080
2,1
3,4
0,62
Spielwaren / Hobbyartikel
780
2,1
5,5
0,39
Sport und Freizeit
290
0,7
4,1
0,18
3.950
9,6
40,9
0,23
650
1,3
5,6
0,23
1.460
2,4
13,9
0,17
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten
230
0,6
6,8
0,08
Elektronik / Multimedia
440
2,8
17,3
0,16
Medizinische / orthopädische Artikel
330
1,9
3,5
0,55
60
0,4
2,5
0,15
Baumarktsortimente
510
0,8
22,2
0,03
Gartenmarktsortimente
800
0,6
4,1
0,14
4.480
10,7
75,9
0,14
70
0,3
1,9
-1
Überwiegend mittelfristiger Bedarf
Wohneinrichtung
Möbel
Uhren / Schmuck
Überwiegend langfristiger Bedarf
Sonstiges
Summe*
24.140
94,5
252,9
1
Ausweis einer Zentralität nicht sinnvoll, da die Kategorie „Sonstiges“ sich angebots- und nachfrageseitig abweichend zusammensetzt.
0,37
* Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010 und Daten der BBE, Köln 2010
In allen Bedarfsbereichen kommt es zu sehr hohen Kaufkraftabflüssen. Lediglich die Branche PBS / Bücher / Zeitungen / Zeitschriften weist eine vergleichsweise ausgeglichene Bilanz auf,
was insbesondere dem umfangreichen Angebot im Umfeld der
Universität (v. a. im Uni-Center) geschuldet ist. In den sonsti-
gen nahversorgungsrelevanten Branchen entspricht der lokale
Umsatz hingegen in seiner Größenordnung maximal der Hälfte
des lokalen Kaufkraftvolumens. Noch geringer fallen die Zentralitäten in den anderen Bedarfsbereichen aus.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Die nachfolgende Karte gibt einen Überblick über die Verteilung der Einzelhandelsbetriebe auf die Zentren und sonstigen
Lagen im Stadtbezirk Süd. Auffällig stellt sich die geringe Anzahl
großflächiger Anbieter im Bezirk dar. Es existieren keine Sonder-
Karte 48:
standorte im Stadtbezirk. Die Einzelhandelsbetriebe weisen eine
erfreulich hohe Konzentration auf die zentralen Versorgungsbereiche auf.
Übersicht über Zentren und Sonderstandorte im Stadtbezirk Süd
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
132
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.6.1
Stadtbezirkszentrum Querenburg Uni-Center
Das Zentrum Querenburg Uni-Center liegt nordwestlich der
Ruhr-Universität Bochum im Stadtteil Querenburg. Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz erfolgt über die Universitätsstraße, die ein Zubringer zur BAB 43 ist. Die Einbindung in
das ÖPNV-Netz wird durch den angrenzenden U-BahnHaltepunkt Ruhr-Universität sowie verschiedene Buslinien gewährleistet. Das Zentrum Querenburg Uni-Center ist gemäß
Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtbezirkszentrum eingestuft und soll demnach eine Versorgungsfunktion für den
Stadtbezirk Süd übernehmen.
Tabelle 54:
Angebotssituation des Einzelhandels
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 9.500 m² zum Erhebungszeitpunkt, einer gegenüber dem Jahr 2004/05 relativ
konstanten Größenordnung, bewegte sich das Uni-Center rein
quantitativ im Mittelfeld der Bochumer Stadtbezirkszentren. Die
Angebotsstruktur wurde jedoch stark von dem SB-Warenhaus
Toom als dem mit knapp 6.000 m² Verkaufsfläche mit Abstand
größten Betrieb des Zentrums dominiert, welcher zwischenzeitlich (Ende 2011) geschlossen wurde. Für den Sommer 2012 ist
eine partielle Nachnutzung des in der jetzigen, zweigeschossigen Form nicht mehr zeitgemäßen Ladenlokals geplant: Auf rd.
2.000 m² ebenerdiger Verkaufsfläche soll ein Verbrauchermarkt
(Betreiber Kaufpark) angesiedelt werden. Dadurch wird sich die
Verkaufsfläche des Zentrums auf knapp 6.000 m² Verkaufsfläche reduzieren.
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Einzelhandelssituation im Zentrum Querenburg
Uni-Center nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
22
6.100
29,3
Mittelfristiger Bedarf
4
2.450
5,4
Langfristiger Bedarf*
4
1.000
2,8
Summe**
30
9.550
37,5
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Als einziges Bochumer Zentrum wird das Stadtbezirkszentrum
Querenburg Uni-Center von einem Einkaufszentrum gebildet.
Das Anfang der 1970er Jahre eröffnete Uni-Center wurde, baulich und einzelhandelsseitig kompakt in Ladenpassagenform, in
Ergänzung zur südöstlich befindlichen Ruhr-Universität Bochum
konzipiert. Das Uni-Center ist eingebettet in mehrere große
Wohnkomplexe, die teilweise als Studentenwohnheime fungieren. Im Erhebungszeitraum wurden im Uni-Center 42 Dienstleistungsbetriebe ermittelt, teilweise sind auch öffentliche Einrichtungen (u. a. Bücherei, Kirchenzentrum) in das Einkaufszentrum integriert. Das Uni-Center weist einen Investitionsrückstand auf, der vor allem bei der in den oberen Stockwerken befindlichen Wohnbebauung augenfällig wird.
Der deutliche Schwerpunkt in der Versorgung liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Lediglich acht Betriebe sind der mittelund langfristigen Bedarfsstufe zuzurechnen. Bei insgesamt nur
dreißig Einzelhandelsbetrieben im Zentrum präsentiert sich die
betriebsbezogene Leerstandsquote mit zehn Ladenlokalen erhöht.
Foto 30:
Stadtbezirkszentrum Querenburg Uni-Center
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
ehemals das SB-Warenhaus Toom bzw. zukünftig der
Verbrauchermarkt Kaufpark;
der Lebensmitteldiscounter Netto,
Fachdiscounter wie u. a. Rossmann und Kik sowie
(spezialisierter) Fachhandel mit einem Schwerpunkt in
der Branche PBS / Schreibwaren / Bücher.
Quelle: eigene Aufnahme
133
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Wenngleich das Uni-Center bereits heute in Folge von Angebotsstruktur und -umfang keine stadtbezirksweite Versorgungsfunktion erfüllen kann, so kommt dem dortigen Einzelhandel
doch eine sehr wichtige (Nah-) Versorgungsfunktion der rd.
20.000 Einwohner des teilweise sehr dicht besiedelten Stadtteils
Querenburg zu, für die das Uni-Center – neben dem NahverKarte 49:
sorgungszentrum Steinkuhl – den einzigen und wichtigsten Angebotsstandort im Stadtteil darstellt. Aus diesem Grund ist die
inzwischen feststehende Nachfolgenutzung der ToomImmobilie durch einen Lebensmittelmarkt im Uni-Center von
besonders hoher versorgungsstruktureller Bedeutung.
Angebotssituation im Stadtbezirkszentrum Querenburg Uni-Center (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006)
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
134
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.6.2
Stadtteilzentrum Brenschede
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum befindet sich im Westen des Stadtbezirks. Die
Buslinie 349 bindet das Zentrum in das ÖPNV-Netz ein. Ein
Anschluss an das überörtliche Straßennetz erfolgt über die
Brenscheder Straße sowie die Universitätsstraße. Brenschede ist
gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtteilzentrum
eingestuft und soll demnach eine Versorgungsfunktion für den
gleichnamigen Stadtteil übernehmen.
Das Zentrum erstreckt sich als Bandstruktur entlang der Brenscheder Straße zwischen den Einmündungen Im Kempken im
Süden und Stiepeler Straße im Norden. Eine Aufweitung dieser
Struktur erfolgt nur im Kreuzungsbereich mit der Glücksburger
Straße.
Das Zentrum weist einen durchgängigen Einzelhandels- und
Dienstleistungsbesatz mit einer als günstig zu bewertenden,
gleichmäßigen Verteilung der Magnetbetriebe über die nahezu
gesamte Länge des Zentrums auf (bei einem leichten Schwerpunkt im südlichen Bereich). Insgesamt wurden rd. 28 Dienstleistungsbetriebe innerhalb der Abgrenzung ermittelt. Das
Stadtteilzentrum präsentiert sich in seiner Gesamtheit (Gestaltung des öffentlichen Raumes, Bausubstanz und Außendarstellung der Einzelhandelsbetriebe) gepflegt und attraktiv. In Kombination mit den relativ hohen Passantenfrequenzen entsteht so
eine angenehme und lebendige Einkaufsatmosphäre.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von knapp 3.700 m² gehört
das Stadtteilzentrum Brenschede zu den größeren in seiner Kategorie. Die Entwicklung seit dem Jahr 2004/05 ist als stabil zu
bewerten. Ein besonders umfangreiches Angebot weist der
kurzfristige Bedarfsbereich auf, aber auch in den Branchen der
mittel- und langfristigen Bedarfsstufe findet sich mit insgesamt
13 Betrieben ein sehr ausdifferenziertes Angebot. Zum Erhebungszeitpunkt existierten keine Leerstände.
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
Foto 31:
die Lebensmittelmärkte Rewe und Edeka, die mit Verkaufsflächen von weniger als 800 m² jedoch unterhalb
moderner Marktgrößenordnungen liegen,
der Lebensmitteldiscounter Netto und
der Drogerist Rossmann.
Tabelle 55:
Stadtteilzentrum Brenschede
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Brenschede nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
20
2.780
14,3
Mittelfristiger Bedarf
5
400
1,2
Langfristiger Bedarf*
8
520
2,0
Quelle: eigene Aufnahme
Summe**
33
3.690
17,5
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Das Zentrum kann seine Versorgungsfunktion insgesamt gut erfüllen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
135
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 50:
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Brenschede (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
136
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.6.3
Stadtteilzentrum Stiepel
Tabelle 56:
Das Zentrum liegt im Süden des Stadtbezirks in dem siedlungsstrukturell abgesetzten Stadtteil Stiepel. Es ist über die Kemnader Straße und im weiteren Verlauf über die Wittener Straße
an die BAB 43 angebunden. Eine Anbindung an das ÖPNVNetz erfolgt über die Haltepunkte Ministerstraße und Haarholzstraße, welche jeweils am Rand des Zentrums liegen. Stiepel ist
gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtteilzentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für den gleichnamigen Stadtteil erfüllen.
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Stiepel nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
9
930
4,6
Mittelfristiger Bedarf
2
180
0,5
Langfristiger Bedarf*
5
1.760
3,8
Summe**
16
2.870
8,9
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Angebotssituation des Einzelhandels
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 2.900 m² handelte es
sich bei Stiepel zum Erhebungszeitpunkt um eines der kleineren
Stadtteilzentren. Ein Angebotsschwerpunkt ist – untypisch für
ein Stadtteilzentrum – im langfristigen Bedarfsbereich auszumachen. Der kurzfristige Bedarfsbereich ist jedoch ebenfalls in
relevantem Umfang vertreten. Gegenüber dem Jahr 2004/05
hat sich die Angebotsausstattung im Zentrum in Folge der
Schließung des Edeka-Marktes zwischenzeitlich rückläufig entwickelt. Im Laufe des Jahres 2011 erfolgte jedoch eine Neuansiedlung eines Supermarktes mit ca. 1.200 m² Verkaufsfläche im
Rahmen des Neubauprojektes „Kemnader Platz“. Dadurch
konnte die Verkaufsfläche des Zentrums auf geschätzte rd.
4.000 m² erhöht werden (in Tabelle 56 noch nicht enthalten).
Neben der zwischenzeitlich durch den Drogeristen Schlecker
nachgenutzten, seit März 2012 jedoch wieder leerstehenden,
ehemaligen Edeka-Immobilie bestanden zum Erhebungszeitpunkt keine Leerstände.
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Stiepel zieht sich zwischen den Einmündungen
Ministerstraße und Haarholzerstraße entlang der Kemnader
Straße. Während sich der Schwerpunkt des Zentrums in der
Vergangenheit im östlichen Bereich befand, hat der westliche
Teil durch die Neuansiedlung des Supermarktes Rewe eine
Aufwertung und Stärkung erfahren. Insgesamt wurden rd. 40
Dienstleistungsbetriebe innerhalb der Abgrenzung ermittelt,
die jedoch eine hohe Konzentration auf einzelne Geschäftshäuser aufweisen. Die ansprechende städtebauliche Gestaltung und
das gepflegte Erscheinungsbild des Zentrums befördern eine
angenehme Aufenthaltsqualität.
Foto 32:
Stadtteilzentrum Stiepel
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
die Lebensmittelmärkte Kaisers und Rewe (neu) und
das große Fachgeschäft Möbel Rumberg
Quelle: eigene Aufnahme
137
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Wenngleich die Verkaufsfläche des Zentrums durch die jüngste
Neuansiedlung gesteigert werden konnte, so beschränkt sich
doch das Angebotsspektrum nach wie vor überwiegend auf den
kurzfristigen und den langfristigen (hier v. a. Möbel) BedarfsbeKarte 51:
reich. Die ergänzenden Angebote der mittel- und langfristigen
Bedarfsstufe erreichen insgesamt nicht die für ein Stadtteilzentrum notwendige Angebotsquantität und -vielfalt.
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Stiepel (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
REWE (neu)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
138
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.6.4
Nahversorgungszentrum Hustadt
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum liegt im Nordosten des Stadtbezirks und nordöstlich des Zentrums Querenburg Uni-Center. Eine Anbindung an
das überörtliche Straßennetz erfolgt über die Straßen Auf dem
Backenberg, Hustadtring sowie der Universitätsstraße. Eine Anbindung an das ÖPNV-Netz besteht außerhalb des Zentrums
über die Linien U35 und 346. Das Zentrum Hustadt ist gemäß
Masterplan Einzelhandel 2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden
Wohngebiete übernehmen.
Das Zentrum befindet sich in einer Großwohnsiedlung an der
Straße Auf dem Backenberg. Es ist in Form eines Platzes mit
einzelnen kleinteiligen, in die Erdgeschosse der angrenzenden
Gebäude integrierten Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen ausgebildet. Ein zentraler Charakter ist infolge des geringen Besatzes und der städtebaulichen Gestaltung nicht erkennbar. Im Erhebungszeitraum wurden im Zentrum Hustadt
sechs Dienstleistungsbetriebe ermittelt.
Angebotssituation des Einzelhandels
Den umgebenden Siedlungsbereichen fehlt derzeit eine angemessene Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln (vgl.
Kapitel 6.4 und 9.6). Eine Entwicklung des abgegrenzten Bereiches zu einem funktionsfähigen Nahversorgungszentrum erscheint jedoch u. a. in Anbetracht der baulichen Gestaltung der
Umgebung (Flächenverfügbarkeit, verkehrliche Erschließung)
nicht realistisch. Die Bestrebungen zur notwendigen Verbesserung der Nahversorgungssituation im Umfeld sollten sich daher
zukünftig nicht ausschließlich auf den dargestellten Bereich beschränken.
Das Nahversorgungszentrum Hustadt war bereits zum Erhebungszeitpunkt 2010 mit drei Betrieben und einer Gesamtverkaufsfläche von nur 300 m², von der ein Großteil auf die kurzfristige Bedarfsstufe entfiel, eines der kleinsten Bochumer Nahversorgungszentren. Innerhalb der Abgrenzung existierte ein
kleinflächiger Leerstand. Zwischenzeitlich wurde jedoch auch
der Drogerist Schlecker aufgegeben, wodurch sich die Verkaufsfläche des Zentrums auf nunmehr weniger als 100 m² reduziert hat.
Tabelle 57:
Einzelhandelssituation im Zentrum Hustadt
nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Foto 33:
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
3
290
1,1
Mittelfristiger Bedarf
-
10
< 0,1
Langfristiger Bedarf*
-
10
< 0,1
Nahversorgungszentrum Hustadt
Summe**
3
310
1,2
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Quelle: eigene Aufnahme
139
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 52:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Hustadt (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
140
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.6.5
Nahversorgungszentrum Steinkuhl
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum befindet sich nordwestlich des Zentrums Querenburg Uni-Center. Über die Universitätsstraße erfolgt eine Anbindung an das überörtliche Straßennetz. An das ÖPNV-Netz
ist das Zentrum über den Haltepunkt Markstraße angebunden.
Das Zentrum Steinkuhl ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006
als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden, relativ dicht besiedelten
Wohngebiete übernehmen.
Das Zentrum befindet sich an der Markstraße; ein Großteil des
Besatzes, u. a. der Magnetbetrieb Rewe, orientiert sich jedoch
um den Riesebessenplatz rückwärtig zur Markstraße. Darüber
hinaus befinden sich der Lebensmitteldiscounter Aldi sowie,
stärker abgesetzt, zwei weitere Betriebe (darunter eine Tankstelle direkt an der Markstraße. Im Erhebungszeitraum wurden
im Zentrum Steinkuhl sechs Dienstleistungsbetriebe ermittelt.
Ein zentraler Charakter ist, trotz eines etwas „in die Jahre gekommenen“ Erscheinungsbildes, in Folge der baulich kompakten Form vor allem am Riesebessenplatz ablesbar. Der zentrale
Charakter an der Markstraße wird durch den Durchgangsstraßencharakter und die hohe Verkehrsbelastung eingeschränkt.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.450 m² bewegt sich
das Zentrum Steinkuhl im Vergleich mit den Bochumer Nahversorgungszentren rein quantitativ im oberen Bereich. Der Angebotsschwerpunkt liegt klar im kurzfristigen Bedarfsbereich; die
anderen Bedarfsbereiche sind nur als Randsortiment in geringem Umfang vorhanden. Zum Zeitpunkt der Erhebung existierten keine Leerstände. Gegenüber dem Jahr 2004/05 präsentiert sich das Zentrum weitestgehend unverändert.
Foto 34:
Nahversorgungszentrum Steinkuhl
Als Magnetbetriebe fungieren
der großflächige Lebensmittelmarkt Rewe und
der Lebensmitteldiscounter Aldi, der jedoch eine deutlich unterhalb heute gängiger Größenordnungen liegende Verkaufsfläche von weniger als 400 m² aufweist.
Tabelle 58:
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Steinkuhl nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Quelle: eigene Aufnahme
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
7
1.380
6,8
Mittelfristiger Bedarf
-
50
0,2
Langfristiger Bedarf*
-
20
0,1
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Optionen zum
Ausbau des zentralen Versorgungsbereiches diskutiert, jedoch
aufgrund unterschiedlicher Restriktionen bislang nicht umgesetzt.
Nach wie vor aktuell sind Erweiterungspläne des Lebensmitteldiscounters unter Einbeziehung eines angrenzenden Grundstücks, die
jedoch den Abriss des dortigen Gastronomiebetriebes Grunewald
erfordern würden, weshalb sie in der öffentlichen Diskussion nicht
unumstritten sind.
Summe**
7
1.450
7,1
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
141
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 53:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Steinkuhl (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
142
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.6.6
Nahversorgungszentrum Wasserstraße
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Wasserstraße liegt im Norden des Stadtbezirks
Süd. Eine Anbindung an das ÖPNV-Netz erfolgt über die Haltestellen Velsstraße und Wasserstraße außerhalb des abgegrenzten Zentrums. Die Wasserstraße und die Universitätsstraße binden das Zentrum an das überörtliche Straßennetz an. Das Zentrum Wasserstraße ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als
Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohnsiedlungsbereiche übernehmen.
Das Zentrum gemäß der Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 befindet sich an der Wasserstraße im Einmündungsbereich Paulstraße / Stoodtstraße. In dem abgegrenzten
Bereich sind jedoch nur zwei Einzelhandels- und fünf Dienstleistungsbetriebe ansässig. Östlich schließt sich vereinzelt weiterer, kleinteiliger Einzelhandelsbesatz an.
Foto 35:
Nahversorgungszentrum Wasserstraße
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.050 m² bewegt sich
das Zentrum Wasserstraße im Vergleich mit den Bochumer
Nahversorgungszentren quantitativ im mittleren Bereich. Jedoch
sind innerhalb der Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006 nach zwei Betriebsaufgaben aktuell nur zwei Betriebe ansässig. Der Angebotsschwerpunkt liegt klar im kurzfristigen Bedarfsbereich; die anderen Bedarfsbereiche sind nur als Randsortiment in geringem Umfang vorhanden. Zum Zeitpunkt der Erhebung existierten keine Leerstände.
Als Magnetbetrieb fungiert der großflächige Lebensmittelmarkt Edeka.
Tabelle 59:
Quelle: eigene Aufnahme
Wenngleich die vorhandenen Betriebe, insbesondere der Supermarkt, eine wichtige Nahversorgungsfunktion einnehmen,
ist ein zentraler Versorgungsbereich in Folge der städtebaulichen Rahmenbedingungen und des nur punktuellen Einzelhandelsbesetztes insgesamt nicht ablesbar.
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Wasserstraße nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
2
970
4,6
Mittelfristiger Bedarf
-
50
0,1
Langfristiger Bedarf*
-
20
0,1
Summe**
2
1.040
4,8
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
143
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 54:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Wasserstraße (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
144
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.7 Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Südwest
Der Stadtbezirk Südwest verfügt über insgesamt rd. 55.100
Einwohner. Die Gesamtverkaufsfläche liegt bei rd. 47.900 m²;
sie ist seit dem Jahr 2004/05 leicht gewachsen. Auch Umsatz
und Zentralität konnten u. a. als Folge von Zuwächsen im Lebensmittelbereich gegenüber dem Jahr 2004/05 erkennbar ge-
Tabelle 60:
steigert werden. Die Gesamtzentralität konnte von 0,49 auf
0,59 erhöht werden. Nach wie vor weist der Bezirk damit jedoch die nach Süd zweithöchsten Abflüsse einzelhandelsrelevanter Kaufkraft unter allen Bezirken auf.
Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Südwest nach Branchen
Warengruppe
Nahrungs- und Genussmittel
Verkaufsfläche (m²)
Umsatz ( Mio. Euro)
Einzelhandelsrelevante
Kaufkraft (Mio. Euro)
Zentralität
17.210
84,9
112,6
0,75
Blumen / Zoo
2.150
4,9
5,8
0,84
Gesundheit und Körperpflege
3.160
15,6
17,6
0,89
800
4,4
10,5
0,42
23.320
109,8
146,5
0,75
3.550
9,5
24,0
0,39
PBS / Bücher / Zeitungen / Zeitschriften
Überwiegend kurzfristiger Bedarf
Bekleidung / Textilien
Schuhe / Lederwaren
370
1,3
6,0
0,22
2.710
5,5
3,7
1,48
Spielwaren / Hobbyartikel
620
2,1
5,9
0,36
Sport und Freizeit
560
1,6
4,4
0,37
Überwiegend mittelfristiger Bedarf
7.810
20,0
44,1
0,45
Wohneinrichtung
1.590
3,1
6,1
0,51
Möbel
4.090
6,4
15,0
0,43
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten
590
2,1
7,3
0,29
Elektronik / Multimedia
550
4,1
18,7
0,22
Medizinische / orthopädische Artikel
740
4,6
3,8
1,20
Uhren / Schmuck
250
1,9
2,7
0,71
Baumarktsortimente
1.820
2,6
24,5
0,11
Gartenmarktsortimente
6.870
5,5
4,4
1,24
16.500
30,4
82,6
0,37
330
1,1
2,0
-1
GPK / Haushaltswaren
Überwiegend langfristiger Bedarf
Sonstiges
Summe*
47.940
161,4
275,2
1
Ausweis einer Zentralität nicht sinnvoll, da die Kategorie „Sonstiges“ sich angebots- und nachfrageseitig abweichend zusammensetzt.
0,59
* Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010 und Daten der BBE, Köln 2010
In fast allen Branchen kommt es zu deutlichen Kaufkraftabflüssen. Die höchste Zentralität erzielt der kurzfristige Bedarfsbereich mit 0,75. Leichte einzelhandelsrelevante Kaufkraftzuflüsse
haben nur die Branchen GPK / Haushaltswaren, medizinische /
orthopädische Artikel und Gartenmarktsortimente zu verzeichnen. Auch hier finden sich nahezu keinerlei Einzelhandelsangebote außerhalb der städtebaulich integrierten Lagen. Im Stadtbezirk Südwest herrschen ähnlich dem Stadtbezirk Süd eher
145
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
kleinteilige Einzelhandelsstrukturen mit einem geringen Anteil
großflächiger Anbieter vor. Nachfolgende Karte gibt einen Über
blick über die Verteilung der Einzelhandelsbetriebe auf die Zentren und sonstigen Lagen im Stadtbezirk Südwest. Es existieren
Karte 55:
keine Sonderstandorte im Stadtbezirk. Die Einzelhandelsbetriebe weisen eine erfreulich hohe Konzentration auf die zentralen
Versorgungsbereiche auf, jedoch existieren auch zahlreiche Betriebe in – vorrangig integrierten – Streulagen.
Übersicht über Zentren und Sonderstandorte im Stadtbezirk Südwest
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
146
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
7.7.1
Stadtbezirkszentrum Linden
Tabelle 61:
Das Stadtbezirkszentrum Linden liegt im Südwesten des Stadtbezirks. Eine Anbindung an das ÖPNV-Netz ist über die Haltestellen Südbad und Linden Mitte gewährleistet. An das überörtliche Straßennetz erfolgt eine Einbindung über die Hattinger
Straße. Das Zentrum Linden ist gemäß Masterplan Einzelhandel
2006 als Stadtbezirkszentrum eingestuft und soll demnach eine
Versorgungsfunktion für den Stadtbezirk Südwest übernehmen.
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Angebotssituation des Einzelhandels
Kurzfristiger Bedarf
29
4.250
20,7
Mittelfristiger Bedarf
23
3.680
9,4
Langfristiger Bedarf*
25
5.130
12,4
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum erstreckt sich als langgezogenes Band von rd. 900
Metern Länge an der Hattinger Straße zwischen den Einmündungen Am Holzwege und Kesterkamp. Die einmündenden
Straßen verfügen über keinen nennenswerten Besatz. Der Einzelhandel wird durch insgesamt rd. 93 Dienstleistungsbetriebe
ergänzt, so dass insgesamt ein weitestgehend durchgängiger
Nutzungsbesatz vorhanden ist. Die zahlreichen Magnetbetriebe
sind vorteilhaft über nahezu die gesamte Länge in das Zentrum
integriert.
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Summe**
77
13.060
42,5
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 13.100 m² bildet Linden das nach Wattenscheid größte Stadtbezirkszentrum. Gegenüber dem Jahr 2004/05 stellte sich die Gesamtverkaufsfläche des Stadtbezirkszentrums zum Zeitpunkt der Erhebung
stabil bis leicht positiv entwickelt dar; inzwischen ist es jedoch
durch die Aufgabe des Lebensmitteldiscounters Penny und des
Drogeristen Schlecker (in den Daten gemäß Tabelle 61 noch
enthalten) zu einem leichten Rückgang gekommen. Das Zentrum weist in allen drei Bedarfsstufen mit jeweils mehr als 20
Anbietern ein erfreulich umfangreiches Angebot auf. Zum Zeitpunkt der Erhebung wurden sechs überwiegend kleinflächige
Leerstände ermittelt.
Einzelhandelssituation im Zentrum Linden
nach Bedarfsbereichen
der Supermarkt Kaufpark mit separatem Getränkemarkt,
die Lebensmitteldiscounter Netto und Aldi, wobei letzterer mit weniger als 600 m² eine deutlich unterhalb
moderner Größenordnungen liegende Verkaufsfläche
aufweist,
das Kaufhaus Wortmann,
der Drogerist dm sowie
große Fachgeschäfte wie Möbel Rodemann.
Foto 36:
Stadtbezirkszentrum Linden
Außerdem findet im Zentrum zweimal wöchentlich ein Markt
statt.
Quelle: eigene Aufnahme
147
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Etwas schwächer präsentiert sich lediglich der südliche Teilbereich ab der Einmündung Nöckerstraße, in dem nach der Verlagerung eines Lebensmitteldiscounters in den nördlichen Teilbereich kein klassischer Magnetbetrieb mehr vorhanden ist. Durch
Karte 56:
den kontinuierlichen und dichten Besatz und die ansprechende
Gestaltung des öffentlichen Raumes entsteht trotz der nicht unerheblichen Verkehrsbelastung eine angenehme und belebte
Atmosphäre mit Aufenthaltsqualität.
Angebotssituation im Stadtbezirkszentrum Linden (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(inzwischen
aufgegeben)
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
148
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.7.2
Stadtteilzentrum Bärendorf
Das Zentrum Bärendorf befindet sich im äußersten Nordosten
des Stadtbezirks, knapp 500 Meter nordöstlich des – ebenfalls
an der Hattinger Straße befindlichen – Stadtteilzentrums Weitmar-Mitte. Es ist über die Hattinger Straße an das überörtliche
Straßennetz angebunden. Die ÖPNV-Anbindung erfolgt über
zwei Straßenbahn-Haltepunkte. Das Zentrum Bärendorf ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtteilzentrum eingestuft und soll – neben mit dem Zentrum Weitmar-Mitte, welches ebenfalls als Stadtteilzentrum eingestuft ist – eine Versorgungsfunktion für den Stadtteil Weitmar-Mitte übernehmen.
Tabelle 62:
Angebotssituation des Einzelhandels
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Bärendorf nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
17
2.260
10,8
Mittelfristiger Bedarf
5
540
1,3
Langfristiger Bedarf*
6
550
2,2
Summe**
28
3.360
14,3
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 3.400 m² bewegt sich
das Zentrum Bärendorf im Vergleich mit den Bochumer Stadtteilzentren quantitativ im oberen Mittelfeld. Der Angebotsschwerpunkt liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich; aber auch die
mittel- und langfristige Bedarfsstufe sind in relevantem Umfang
vorhanden. Seit dem Jahr 2004 ist die Verkaufsfläche im Zentrum leicht rückläufig (u. a. Leerstand des ehemaligen Lebensmittelanbieters Giersoy). Zudem gab es innerhalb des Zentrums
zahlreiche weitere Veränderungen. Unter anderem wurde der
Supermarkt Edeka, der über eine nur bedingt marktgängige
Verkaufsflächen verfügte, aufgegeben und durch den Lebensmitteldiscounter Netto (interne Verlagerung) nachgenutzt; die
ehemalige Netto- bzw. Plus-Immobilie mit weniger als 400 m²
Verkaufsfläche wurde wiederum von einem kleinen BioSupermarkt übernommen. Zum Zeitpunkt der Erhebung existierten fünf Leerstände.
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum erstreckt sich entlang der Hattinger Straße zwischen den Einmündungen Knoopstraße und Hennigfeldstraße.
Es weist eine zweiteilige Struktur mit einem über 100 Meter
langen Zwischenstück auf. Der deutliche Einzelhandelsschwerpunkt liegt im nordöstlichen Teilbereich, welcher – anders als
der südwestliche Teil – auch in isolierter Betrachtung den Anforderungen an einen zentralen Versorgungsbereich (Nahversorgung) genügt. Zwischen den beiden Teilbereichen befindet
sich kein Einzelhandels- und nur punktueller Dienstleistungsbesatz. Ein städtebaulich funktionaler Zusammenhang ist klar zu
verneinen.
Foto 37:
Stadtteilzentrum Bärendorf
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
der Lebensmittelmarkt Rewe, der mit einer Verkaufsfläche von knapp 800 m² eher an der Untergrenze marktüblicher Verkaufsflächengrößen liegt,
der Lebensmitteldiscounter Netto und
der kleine Bio-Supermarkt Biohaus.
Der Einzelhandel wird durch insgesamt rd. 65 Dienstleistungsbetriebe ergänzt.
Quelle: eigene Aufnahme
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
149
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
In dem Teilbereich der Hattinger Straße, in dem sich das Zentrum befindet, entsteht in Folge einer unattraktiven Gestaltung
Karte 57:
der Gehwege und der starken Dominanz des rollenden und ruhenden PKW-Verkehrs keine Aufenthaltsqualität.
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Bärendorf (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
150
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.7.3
Stadtteilzentrum Weitmar-Mark
Das Zentrum Weitmar-Mark liegt im Osten des Stadtbezirks.
Die Buslinien 346 und 349 binden das Zentrum in das ÖPNVNetz ein. Eine Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz erfolgt über die Markstraße und die Königsallee. Weitmar-Mark
ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtteilzentrum
eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für den gleichnamigen Stadtteil erfüllen.
Tabelle 63:
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Angebotssituation des Einzelhandels
Kurzfristiger Bedarf
26
3.240
17,1
Mittelfristiger Bedarf
11
870
2,8
Langfristiger Bedarf*
7
580
2,9
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum zieht sich als Bandstruktur westlich der Einmündung des Kellermannsweg entlang der Markstraße bis zum
Kreuzungsbereich mit der Karl-Friedrich-Straße. Dort setzt sich
der Besatz nördlich entlang der Karl-Friedrich-Straße bis zur
Einmündung der Pfarrer-Halbe-Straße fort. Die Magnetbetriebe
sind über den mittleren Zentrumsbereich gleichmäßig verteilt.
Hier findet sich auch ein dichter, ergänzender Einzelhandelsund Dienstleistungsbesatz und eine belebte Einkaufsatmosphäre
mit angenehmer Aufenthaltsqualität. Im östlichen Teil der
Markstraße ist der Besatz nur einseitig ausgeprägt. Das Zentrum
umfasst 61 Dienstleistungsbetriebe. Es kann seine Versorgungsfunktion insgesamt gut erfüllen.
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
die Supermärkte Kaisers und Rewe, wobei letzterer mit
einer Verkaufsfläche von deutlich weniger als 800 m²
unterhalb einer modernen Marktgrößenordnung liegt,
der Lebensmitteldiscounter Aldi, der sich bezüglich der
Standortrahmenbedingungen nur begrenzt zukunftsfähig präsentiert sowie
der Fachdiscounter dm.
Foto 38:
Stadtteilzentrum Weitmar-Mark
Zudem findet an der Pfarrer-Halbe-Straße, außerhalb der Zentrumsabgrenzung gemäß Masterplan 2006, ein Wochenmarkt
statt.
Quelle: eigene Aufnahme
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
geschätzter
Umsatz
(Mio. Euro)
Summe**
44
4.690
22,8
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Mit 38 Betrieben und einer Gesamtverkaufsfläche von rd.
4.700 m² ist Weitmar-Mark eines der größten Bochumer Stadtteilzentren. Der Angebotsschwerpunkt liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich, aber auch ergänzende Angebote der mittel- und
langfristigen Bedarfsstufe sind in großem Umfang in Form von –
teilweise hochwertigen – Fachgeschäften vorhanden. Gegenüber dem Jahr 2004/05 präsentiert sich das Zentrum sehr stabil.
Die Leerstandsquote fällt bei nur einem Leerstand erfreulich
gering aus.
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum
Weitmar-Mark nach Bedarfsbereichen
151
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 58:
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Weitmar-Mark (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
152
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.7.4
Stadtteilzentrum Weitmar-Mitte
Das Zentrum liegt im nördlichen Bereich des Stadtbezirks in nur
rd. 500 Metern Entfernung zum südlichen Teilbereich des Zentrums Bärendorf. Die Hattinger Straße bindet das Zentrum in das
überörtliche Verkehrsnetz an. Die Einbindung in das ÖPNVNetz erfolgt über den Haltepunkt Weitmar-Mitte. WeitmarMitte ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Stadtteilzentrum eingestuft und soll – gemeinsam mit dem Stadtteilzentrum
Bärendorf – eine Versorgungsfunktion für den gleichnamigen
Stadtteil erfüllen.
Tabelle 64:
Einzelhandelssituation im Zentrum WeitmarMitte nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
11
1.600
8,1
Mittelfristiger Bedarf
10
610
1,7
Langfristiger Bedarf*
6
400
1,5
Summe**
27
2.610
11,3
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Angebotssituation des Einzelhandels
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Mit 27 Betrieben und einer Gesamtverkaufsfläche von rd.
2.600 m² bewegt sich Weitmar-Mitte rein quantitativ im unteren Mittelfeld der Bochumer Stadtteilzentren. Der Angebotsschwerpunkt liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich, aber auch
ergänzende Angebote der mittel- und langfristigen Bedarfsstufe
sind in relevantem Umfang in Form von – teilweise hochwertigen – Fachgeschäften vorhanden. Gegenüber dem Jahr
2004/05 präsentiert sich das Zentrum insgesamt stabil, jedoch
bezüglich der Magnetbetriebe leicht verändert: So änderte sich
der Betreiber des großen Lebensmittelmarktes (rd. 800 m² Verkaufsfläche) von Kontra zu Rewe. In dem Bereich der ehemals
durch Rewe genutzten, deutlich kleineren Immobilie kam es zu
einer Ansiedlung des Drogeristen Rossmann, verbunden mit einer baulichen Aufwertung dieses Bereiches. Zum Zeitpunkt der
Erhebung wurden drei kleinflächige leerstehende Ladenlokale erhoben.
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum zieht sich als Bandstruktur entlang der Hattinger
Straße zwischen den Einmündungen Liebermannstraße und
Berswordtstraße. Nur im Kreuzungsbereich mit der Franziskusstraße weitet sich das Zentrum leicht auf. Die Hattinger Straße
übt eine deutliche Trennwirkung auf das Zentrum aus. Die östliche Seite der Hattinger Straße ist durch klassischen, straßenbegleitenden Einzelhandel mit nach Norden deutlich abnehmender
Dichte geprägt.
Foto 39:
Stadtteilzentrum Weitmar-Mitte
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
der Supermarkt Rewe und
der Drogerist Rossmann.
Zudem findet an der Hattinger Straße im Bereich der Einmündung der Matthäusstraße, außerhalb der Zentrumsabgrenzung
gemäß Masterplan 2006, ein Wochenmarkt statt.
Quelle: eigene Aufnahme
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
153
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Der südwestliche Bereich, in dem sich beide Magnetbetriebe
befinden, ist in Form von Ladenzeilen, welche von der vielbefahrenen Hattinger Straße leicht zurückgesetzt sind, organisiert.
In diesem Bereich findet sich die größte Dichte des Einzelhandelsangebotes und auch die höchste Aufenthaltsqualität. In
nördlicher Richtung befand sich auf dieser Straßenseite zum Erhebungszeitpunkt kein relevanter Einzelhandelsbesatz. Durch
die Ansiedlung eines Einzelhandels- und DienstleistungsanbieKarte 59:
ters aus dem Bereich des Skisports (Skibo) im Norden des Zentrums konnte dieser sehr schwache Bereich kürzlich gestärkt
werden. Im Erhebungszeitraum wurden im Zentrum WeitmarMitte 42 Dienstleistungsbetriebe ermittelt; auch die Bezirksverwaltung befindet sich innerhalb des Zentrums. Das Zentrum
kann seine Versorgungsfunktion in der Gesamtschau gut erfüllen.
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Weitmar-Mitte (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Neuansiedlung
Skibo
x
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
154
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.7.5
Nahversorgungszentrum Dahlhausen
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Stadtteilzentrum Dahlhausen liegt im äußersten Südwesten
des Stadtgebiets nahe der Grenze zu Hattingen. Die ÖPNVAnbindung erfolgt über den Bahnhof Dahlhausen, an dem SBahnen, Straßenbahnen und Busse verkehren. Das Zentrum
Dahlhausen ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Nahversorgungszentrum eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohnbereiche des gleichnamigen
Stadtteils übernehmen.
Das Zentrum erstreckt sich entlang der Dr.-C.-Otto-Straße zwischen den Einmündungen der Kassenberger Straße im Westen
und der Straße Auf dem Holte im Osten. Im Westen befinden
sich der Otto-Wels-Platz mit dem angrenzenden, architektonisch vergleichsweise hochwertig gestalteten Lebensmitteldiscounter sowie einer kleinen Fußgängerzone, in der sich eine
kleinteilige Geschäftsstruktur entwickelt hat. Vor allem dieser
Bereich weist eine ansprechende Geschäftsatmosphäre auf.
Östlich hiervon mündet das Zentrum im Bereich des Magnetbetriebes Rewe wieder in eine Straße und setzt sich als straßenbegleitender Einzelhandelsbesatz fort, der im späteren Verlauf nur
einseitig ausgeprägt ist. Dieser Bereich wirkt, auch durch den
deutlichen Höhenanstieg des Geländes und die eingeschränkte
Sichtbeziehung, leicht vom übrigen Besatz abgehängt. Das
Zentrum Dahlhausen umfasst insgesamt 15 Dienstleistungsbetriebe.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 2.150 m² stellt Dahlhausen das größte Bochumer Nahversorgungszentrum dar. Ein
Großteil hiervon entfällt auf den kurzfristigen Bedarfsbereich.
Seit dem Jahr 2004/05 ist die Verkaufsfläche durch die Ansiedlung des Lebensmitteldiscounters Lidl deutlich gewachsen. Zum
Erhebungszeitpunkt existierten drei kleinflächige Leerstände,
darunter ein ehemaliger Drogerist (Schlecker).
Als Magnetbetriebe fungieren v. a.
Insgesamt erfüllt das Zentrum Dahlhausen die ihm zugewiesene
Funktion angemessen.
der neue und moderne Lebensmitteldiscounter Lidl sowie
der Supermarkt Rewe mit separatem Getränkemarkt,
der (leicht) unterhalb moderner Marktgrößen liegt.
Tabelle 65:
Foto 40:
Nahversorgungszentrum Dahlhausen
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Dahlhausen nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Kurzfristiger Bedarf
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
12
1.930
10,6
Mittelfristiger Bedarf
1
140
0,5
Langfristiger Bedarf*
1
80
0,5
Summe**
14
2.150
11,7
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Quelle: eigene Aufnahme
155
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 60:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Dahlhausen (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006)
Quelle: eigene Darstellung
156
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
7.7.6
Nahversorgungszentrum Oberdahlhausen
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Zentrum Oberdahlhausen liegt im westlichen Bereich des
Stadtbezirks Südwest nahe der Grenze zum Bezirk Wattenscheid. Eine Einbindung in das ÖPNV-Netz gewährleistet die
Haltestelle Scharpenseelstraße. Über die Hasenwinkeler Straße
und die Hattinger Straße erfolgt eine Anbindung an das
überörtliche Straßennetz. Das Zentrum Oberdahlhausen ist gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 als Nahversorgungszentrum
eingestuft und soll eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohngebiete übernehmen.
Das Zentrum zieht sich in Bandstruktur entlang der Hasenwinkler Straße. Der kleinteilige Besatz stellt sich als sehr locker
und nur im direkten Umfeld des Magnetbetriebes, wo sich jedoch nur drei weitere Anbieter befinden, zusammenhängend
dar. Südlich des abgegrenzten Zentrums in einer Entfernung
von etwa 150 Metern liegt ein Lebensmitteldiscounter, der jedoch in Folge des fehlenden funktionalen wie städtebaulichen
(u. a. großer Höhenunterschied, fehlende Sichtbeziehung) Gesichtspunkten nicht mehr zum Zentrum gezählt werden kann.
Im Erhebungszeitraum wurden im Zentrum Oberdahlhausen
15 Dienstleistungsbetriebe ermittelt.
Angebotssituation des Einzelhandels
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von knapp 800 m² bewegt
sich das Zentrum Oberdahlhausen im Vergleich mit den Bochumer Nahversorgungszentren rein quantitativ im unteren
Mittelfeld. Der Angebotsschwerpunkt liegt klar im kurzfristigen
Bedarfsbereich; die anderen Bedarfsbereiche sind nur als Randsortiment in geringer Größenordnung vorhanden. Zum Zeitpunkt der Erhebung existierte ein Leerstand. Gegenüber dem
Jahr 2004/05 präsentiert sich das Zentrum relativ konstant.
Foto 41:
Nahversorgungszentrum Oberdahlhausen
Als Magnetbetriebe fungiert der Lebensmittelmarkt Edeka, der
mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 m² jedoch unterhalb einer modernen Marktgrößenordnung liegt. Der ergänzende Besatz präsentiert sich mit einer Gesamtverkaufsfläche von
weniger als 100 m² sehr gering.
Tabelle 66:
Quelle: eigene Aufnahme
Einzelhandelssituation im Zentrum Oberdahlhausen nach Bedarfsbereichen
Anzahl der
Verkaufsfläche
Einzelhandels(m²)
betriebe
Wie bereits im Masterplan 2006 festgestellt wurde, entsteht in
Folge der lockeren Bandstruktur nicht der Eindruck eines städtebaulich-funktionalen Zentrums. Hinzu kommt, dass der Einzelhandelsbesatz sich mit knapp 800 m² Verkaufsfläche an der
absoluten Untergrenze eines zentralen Versorgungsbereiches
bewegt. Gleichwohl nehmen die vorhandenen Betriebe, insbesondere der Supermarkt, aber auch der weiter südlich befindliche, städtebaulich integrierte Standort des Lebensmitteldiscounters, eine wichtige Nahversorgungsfunktion ein.
geschätzter
Umsatz
( Mio. Euro)
Kurzfristiger Bedarf
7
750
3,7
Mittelfristiger Bedarf
-
20
< 0,1
Langfristiger Bedarf*
-
20
< 0,1
Summe**
7
790
3,8
* inkl. Warengruppe „Sonstiges“
** Durch Rundungen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
157
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 61:
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Oberdahlhausen (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006)
Quelle: eigene Darstellung
158
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
8 Prognose der Verkaufsflächenpotenziale
einzelhandelsrelevanten Zentralitäten fließen in die Ermittlung
zu künftigen Entwicklungsspielräumen ein.
Nicht nur für den Einzelhandel, der seit Jahren einem anhaltenden Wandel hinsichtlich der Standortentwicklung, Betriebs- und
Vertriebstypen unterliegt, ist eine neutrale Abschätzung mittelfristiger Entwicklungsperspektiven von Bedeutung. Auch für die
Stadt Bochum als Träger der kommunalen Planungshoheit besitzen entsprechende Aussagen als Orientierungsrahmen bei der
Beurteilung perspektivischer Neuansiedlungen, Erweiterung
oder Umnutzung von Einzelhandelsflächen eine hohe Relevanz.
Umsatzentwicklung und einzelhandelsrelevante Umsatzkennziffern / Flächenproduktivitäten
Die Entwicklung der Flächenproduktivität wird als konstant angenommen. Sie ist in der Vergangenheit bundesweit durch den
ausgesprochen intensiven Wettbewerb mit dem Ziel partieller
Marktverdrängung der Konkurrenzanbieter gesunken. In den
letzten Jahren hat sich diese Tendenz jedoch durch die hohe
Dynamik der Betriebstypenentwicklung deutlich ausdifferenziert. Zudem sind in zahlreichen Betrieben die Grenzrentabilitäten erreicht, was durch die hohe und zunehmende Zahl der Betriebsaufgaben angezeigt wird und mit Marktsättigungstendenzen einhergeht. Durch die damit verbundenen fortschreitenden
Konzentrationsprozesse kann deswegen zukünftig zumindest
teilweise wieder mit steigenden Flächenproduktivitäten gerechnet werden.
8.1 Vorbemerkungen
Die Ermittlung möglicher Verkaufsflächenspielräume dient
grundsätzlich der Orientierung bezüglich der bis zum Zeitraum
2020 voraussichtlich zu erwartenden Verkaufsflächenentwicklungsperspektiven in Bochum. Insbesondere werden bei der
Prognose folgende Kriterien berücksichtigt:
Gegenwärtige Angebots- und Nachfragesituation
Umsatzentwicklung und einzelhandelsrelevante Umsatzkennziffern
Flächenproduktivitäten
Bevölkerungsentwicklung
Entwicklung des privaten Verbrauchs
Entwicklung des Anteils der Einzelhandelsausgaben am privaten Verbrauch
Branchenbezogene Entwicklung der Einzelhandelsausgaben
(Ziel-)Zentralitäten, branchenspezifisch und gesamtstädtisch
Bevölkerungsentwicklung in Bochum bis 2020
Die aktuellen Bevölkerungsprognosen der Stadt Bochum gehen
davon aus, dass die Gesamtbevölkerung – bei kleinräumigen
Unterschieden – bis zum Jahr 2020 auf 353.500 Einwohner sinken wird (Basisjahr 2008)19. Bezogen auf die aktuelle Bevölkerungszahl von rd. 367.200 Einwohnern entspräche dies einem
Rückgang um knapp 14.000 Einwohner bzw. rd. 4 %. Auch für
die Region ist – bei kommunal unterschiedlichen Ausprägungen
– tendenziell von einer rückläufigen Bevölkerung auszugehen.
Veränderung der branchenspezifischen einzelhandelsrelevanten Verbrauchsausgaben bis 2020
Ein weiterer Einflussfaktor für die Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Nachfrage bis 2020 ist die Veränderung der
branchenspezifischen einzelhandelsrelevanten Konsumsausgaben. Die Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Ausgaben
insgesamt ist grundlegend von zwei Faktoren abhängig:
Gegenwärtige Angebots- und Nachfragesituation
Zur Darstellung der gegenwärtigen Angebots- und Nachfragesituation wurde eine umfassende Analyse für die Stadt Bochum
angestellt (vgl. dazu Kapitel 5 und 6). Insbesondere der branchenspezifische Verkaufsflächenbestand sowie die ermittelten
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
19
159
Quelle: Stadt Bochum, Bochumer Bevölkerungsprognose 2008 bis 2025
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
zum einen von privaten Einkommen bzw. den daraus resultierenden privaten Konsumausgaben,
zum anderen von dem Anteil dieser Ausgaben im Einzelhandel bzw. für spezifische Einzelhandelsprodukte (Ausgabeanteile nach Warengruppen).
einzelhandelsrelevanten Kaufkraft den prognostizierten Bevölkerungsrückgang nur in sehr untergeordnetem Maße
kompensieren kann.
Jedoch müssen spezifische Entwicklungen in den einzelnen
Warengruppen berücksichtigt werden, d. h. es muss eine
Prognose erfolgen, die verändernde Ausgabenanteile für einzelne Warengruppen berücksichtigt. Die Trends sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Folgende bundesdeutsche Entwicklungen sind bis 2020 zu erwarten:
Die Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland sind in den letzten 15 Jahren um jährlich ca. zwei Prozent gestiegen.20
Deutlich zugenommen haben die Konsumausgaben u. a.
für Wohnen und Energiekosten, während der Anteil der
Einzelhandelsausgaben an den privaten Konsumausgaben seit 1990 um mehr als zehn Prozentpunkte auf einen
Anteil von aktuell weniger als einem Drittel (29 % im Jahr
2010) zurückgegangen ist – Tendenz anhaltend21.
Tabelle 67:
Ausgabenanteile für verschiedene Branchen
im Einzelhandel – Trendaussagen
Branche
Ausgabenanteile
Nahrungs- und Genussmittel
Gesundheits- und Körperpflegeartikel
Papier, Büroartikel, Schreibwaren / Zeitungen /
Zeitschriften / Bücher
Bekleidung / Wäsche
In der Summe stagnieren somit die einzelhandelsrelevanten Ausgaben weitestgehend. Diese Tendenz zeigt sich
auch am gesamtdeutschen Einzelhandelsumsatz, der seit
dem Jahr 2000 bei jährlichen Wachstumsraten zwischen
-2 und +2 % nur ein sehr geringes Wachstum aufweist
(2010: rd. 400 Mrd. Euro)22. Dieser Trend kann – in einer
gewissen Spannweite – für die nächsten Jahre fortgeschrieben werden.
Schuhe / Lederwaren
Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren
Spielwaren / Hobbyartikel
Sport und Freizeit
Wohneinrichtungsartikel / Möbel
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten
Unterhaltungselektronik / Informationstechnik /
Telekommunikation / Musik /Foto
In Bochum ist zudem die Tendenz zu beobachten, dass die
Stadt in den vergangenen Jahren von dem leichten Anstieg
der bundesweiten, einzelhandelsrelevanten Pro-KopfKaufkraft nur in unterproportionalem Maße profitieren
konnte, da das lokale Kaufkraftniveau sich rückläufig entwickelt hat (vgl. Kapitel 5.3). Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass ein möglicher, leichter Anstieg der
Medizinische und orthopädische Artikel
Uhren / Schmuck
Bau- und Gartenmarktsortiment
Quelle: EHI: Einzelhandel Aktuell 2005-2010, KPMG-Studie 2005; Handelsjournal: Factbook Einzelhandel 2008-2010
Zielzentralitäten für das Jahr 2020
20
EHI (2005-2010): Einzelhandel Aktuell. Köln; Statistisches Bundesamt
2011 (www.destatis.de); Handelsjournal et. al. (Hrsg.) (2008-2011): Factbook Einzelhandel; Handelsverband Deutschland (2010), zitiert nach
www.handelsdaten.de
21
ebenda
22
ebenda
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
160
In der Modellrechnung wird im Hinblick auf eine optimale
Vollversorgung der Bevölkerung im Bereich der Grundversorgung eine idealtypische Zentralität von 1 angenommen. Diesen Annahmen liegen Überlegungen zur stärkeren
Eigenbindung der lokalen Kaufkraft auf Grund einer besseren quantitativen Ausstattung zugrunde.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
In der mittel- bis langfristigen Bedarfstufe wird eine
durchschnittliche Zentralität von 1,2 angesetzt. Dabei
wird eine Versorgungsbedeutung Bochums über die Stadtgrenzen hinaus vorausgesetzt, die auch der zentralörtlichen
Stellung des Oberzentrums entspricht. Lediglich im Bereich
Bau- und Gartenmarktsortimente wurde mit 1,0 eine aus-
Abbildung 12:
geglichene Zielzentralität angesetzt; dies entspricht den
Vorgaben des REHK Östliches Ruhrgebiet, gemäß denen
bei Bau- und Gartenmarktsortimenten durch Neuansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben eine Zentralität von 1
(unter Berücksichtigung des Bestandes) nicht überschritten
werden sollte.
Zielzentralitäten des Einzelhandels in Bochum
Nahrungs- und Genussmittel
Blumen / Zoo
Gesundheit und Körperpflege
PBS / Bücher/ Zeitungen / Zeitschriften
Überwiegend kurzfristiger Bedarf
Bekleidung / Textilien
Schuhe / Lederwaren
GPK / Haushaltswaren
Spielwaren / Hobbyartikel
Sport und Freizeit
Überwiegend mittelfristiger Bedarf
Wohneinrichtung
Möbel
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten
Elektronik / Multimedia
medizinische und orthopädische Artikel
Uhren / Schmuck
Baumarktsortimente
Gartenmarktsortimente
Überwiegend langfristiger Bedarf
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
Quelle: eigene Annahmen und Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2010
8.2 Ergebnisse
samtstädtisch hohen Zentralitäten. Es muss jedoch betont werden, dass diesen hohen Zentralitäten in vielen Branchen eine
innerkommunale räumliche Schieflage mit hohen Umsatzanteilen nicht integrierter Standorte auf der einen und „Nachholbedarfen“ zentraler Versorgungsbereiche auf der anderen Seite
zugrunde liegt (vgl. Kapitel 6). Dies kommt in der gesamtstädtischen Betrachtung nicht zum Ausdruck.
Insgesamt ist für die Stadt Bochum ein faktisches Erreichen
des quantitativen Verkaufsflächenwachstums festzustellen.
Dies ist zum einen durch den zu erwartenden Rückgang des
einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzials bedingt, zum anderen aber auch durch die über die meisten Branchen bereits ge-
161
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Gesamtstädtisch absatzwirtschaftlich tragfähige Verkaufsflächenpotenziale in einer relevanten Größenordnung von
mehr als 100 m² ergeben sich somit für die Gesamtstadt Bochum nur in den Branchen, in denen die Zentralitäten insgesamt
noch steigerungsfähig ausfallen:
Im Bereich Nahrungs- und Genussmittel errechnen sich
zusätzliche Verkaufsflächenspielräume von ca. 12.100 bis
13.500 m². Eine besondere Relevanz ergibt sich hieraus
mit Blick auf die oftmals geringen Größenordnungen der
bestehenden Lebensmittelanbieter in den zentralen Versorgungsbereichen (vgl. Kapitel 7). Wenngleich Erweiterungen innerhalb der Zentrenstrukturen oftmals mit besonders hohen Anforderungen und auch Investitionen verbunden sind, so zeigen die Potenziale doch die grundsätzlich gegebene, wirtschaftliche Tragfähigkeit entsprechender Vorhaben. Auch verschiedene, jüngst realisierte oder
derzeit in Planung befindliche Vorhaben, u. a. in den Zentren Günnigfeld, Stiepel und Werne, belegen die grundsätzlich vorhandenen Möglichkeiten, auch innerhalb der
baulichen Strukturen der zentralen Versorgungsbereiche
moderne Lebensmittelmärkte anzusiedeln oder zu erweitern. Voraussetzung muss allerdings eine konsequente Einzelhandelssteuerung in der Gesamtstadt sein.
im Extremfall ruinöser Wettbewerb mit städtebaulich negativen Folgen durch Leerstände eintritt.
städtebaulich sinnvoller Standort
Größe des Vorhabens und Betriebstyp
Ergänzungsfunktion / Synergien zu bestehenden Anbietern
So können und sollen Vorhaben an stadtentwicklungspolitisch
gewünschten Standorten zur Verbesserung und Attraktivierung des Einzelhandelsangebots, insbesondere auch des
Hauptgeschäftszentrums, führen. Ein besonderer Handlungsbedarf ergibt sich hierbei aus der räumlichen Schieflage, die in der
Stadt Bochum zu Ungunsten der zentralen Versorgungsbereiche
besteht. Speziell für das Bochumer Hauptgeschäftszentrum
wurde im Rahmen des vorgezogenen Teilgutachtens Innenstadt
(Junker und Kruse 2010), dass sich als Bestandteil des vorliegenden Masterplans versteht, dieser quantitative Verkaufsflächenspielraum quantifiziert. Sofern entsprechende Entwicklungen zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche zu Lasten
weniger geeigneter Standorte gehen, sollte dies in Kauf genommen werden.
In der Branche Baumarktsortimente ergeben sich zusätzliche Verkaufsflächenspielräume von ca. 27.700 bis 28.700
m². Durch die aktuellen Vorhaben der Ansiedlung eines
Baumarktes der Fa. Bauhaus am Standort Hofsteder Straße
(parallel Aufgabe eines kleineren Marktes der Fa. am
Standort Hannibal) sowie der Verlagerung und Erweiterung
des Hagebaumarktes Ziesak wird voraussichtlich rd. die
Hälfte dieser Potenziale ausgeschöpft.
Es ist festzuhalten, dass die Einordnung potenzieller Neuvorhaben, Erweiterungen oder Umnutzungen von Einzelhandelsflächen in einen städtebaulichen und absatzwirtschaftlichen Kontext unabdingbar ist. Zukünftige Entwicklungen müssen daher
mit Blick auf die Ziele des Masterplans Einzelhandel Bochum
abgewogen werden. Generell gilt, dass das Ziel weniger der
quantitative Ausbau als vielmehr die Sicherung und Verbesserung der räumlich strukturellen Angebotssituation und die
klare Positionierung der einzelnen Standorte der Schwerpunkt der zukünftigen Einzelhandels- und Zentrenentwicklung
in Bochum sein sollte.
neue Angebote und Verkaufsflächen in den meisten Warengruppen weitgehend nur durch Umsatzumverteilungen
im Bestand zu realisieren sind,
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
ein erhöhtes betriebliches Risiko für neue oder sich vergrößernde Anbieter besteht (dies trifft für neuartige oder spezielle Anbieter nur bedingt zu),
Die insgesamt begrenzten quantitativen Entwicklungsspielräume bedeuten zukünftig für Bochum jedoch nicht, dass
darüber hinaus keine Entwicklung mehr stattfinden kann,
sondern, dass es bei potenziellen Ansiedlungsvorhaben auf folgende Aspekte ankommt:
In allen anderen Branchen bestehen keine gesamtstädtischen
quantitativen Spielräume. Vielmehr kommt es infolge der tendenziell rückläufigen Entwicklung der einzelhandelsrelevanten
Kaufkraft hier zunehmend zu sinkenden Flächenproduktivitäten
und Verkaufsflächenüberhängen, die einen signifikanten
Druck auf den Einzelhandel der Stadt Bochum ausüben. Dies
bedeutet für den Einzelhandelsstandort Bochum, dass
162
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9 Strategische Bausteine des Masterplans Einzelhandel
Die vorangegangenen Bestandsanalysen und Betrachtungen zu
Entwicklungsspielräumen stellen die Basis für die im Folgenden
dargestellten allgemeinen und konkreten Handlungsempfehlungen dar. Diese verfolgen das Ziel, den Einzelhandelsstandort
Bochum zu sichern und zu stärken. Dazu dient der Masterplan
Einzelhandel der Stadt Bochum mit seinen strategischen Bausteinen:
den übergeordneten Zielen (Kapitel 9.1),
dem Standortstrukturmodell (Kapitel 9.2),
der Bochumer Sortimentsliste (Kapitel 9.3),
den räumlichen Abgrenzungen und Empfehlungen zu
den zentralen Versorgungsbereichen (Kapitel 9.4)
und
Sonderstandorten (Kapitel 9.5),
den Empfehlungen zur Sicherung der Grund- und
Nahversorgung (Kapitel 9.6) sowie
den Grundsätzen der Entwicklung des Einzelhandels
in Bochum (Kapitel 9.7).
lung des Einzelhandels im Bochumer Stadtgebiet soll demnach
gewährleistet werden durch ein
hierarchisch gestuftes Netz von funktionsfähigen zentralen Versorgungsbereichen,
integrierten Nahversorgungsstandorten und
ergänzenden Sonderstandorten
relevanten Einzelhandel.
für
nicht-zentren-
Durch die klare räumliche Konzentration des Einzelhandelsangebots auf ausgewählte Standorte können unnötige Verkehrsströme vermieden und Synergieeffekte zwischen Einzelhandelsbetrieben ausgelöst werden. Eine nachhaltige Stadtentwicklung
kann nur durch klare räumlich-funktionale Zuordnungen erfolgen.
Der nachfolgende Zielkatalog versteht sich als übergeordnete
Rahmensetzung der Einzelhandelsentwicklung, der infolge dieser allgemeingültigen Funktion im Wesentlichen mit dem Masterplan Einzelhandel 2006 übereinstimmt. Diese Oberziele wurden dem planungsrechtlichen Konzept und den übrigen erarbeiteten Maßnahmenansätzen zugrunde gelegt.
Erhaltung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion
9.1 Übergeordnete Ziele
Ein bedeutendes stadtentwicklungsrelevantes Ziel für die Stadt
Bochum muss die Erfüllung der ihr durch die Landesplanung des
Landes NRW zugewiesenen Funktion als Oberzentrum sein.
Diese wird, rein quantitativ und ohne jede (allerdings zwingend
erforderliche) räumliche und branchenspezifische Differenzierung betrachtet, grundsätzlich erfüllt (Einzelhandelszentralität
von insgesamt 1,15).
Voraussetzung für das Konzept zur räumlichen Lenkung des
Einzelhandels ist ein Zielsystem für die funktionale Entwicklung
der Gesamtstadt, des Bochumer Hauptgeschäftszentrums sowie
der Zentren- und Nahversorgungsstrukturen in den Stadtteilen.
Im Folgenden wird daher ein Zielkatalog vorgeschlagen, welcher der zukünftigen Zentrenentwicklung in der Stadt Bochum
zugrunde zu legen ist.
In einzelnen Branchen (u. a. Nahrungs- und Genussmittel) findet eine angemessene Ausfüllung derzeit jedoch nicht statt. Die
Analyse der räumlichen Angebotsverteilung innerhalb der Stadt
offenbart zudem, dass die gesamtstädtischen Zentralitäten –
auch in zentren- und nahversorgungsrelevanten Branchen – in
relevantem Maße durch die Angebote an nicht integrierten
Sonderstandorten erzielt werden. Es ist daher ein vordringliches
Als übergeordnetes Handlungsziel für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung der Stadt Bochum kann die Sicherung der
landesplanerischen Versorgungsfunktion als Oberzentrum
bei gleichzeitiger Stärkung der funktional gegliederten Versorgungsstruktur formuliert werden. Die zukünftige Entwick-
163
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Ziel der Stadt Bochum, dieser räumlichen Schieflage innerhalb
der Stadt zu begegnen und die oberzentrale Versorgungsfunktion gesamtstädtisch, jedoch mit Fokussierung auf die Entwicklung der gewachsenen städtebaulich funktionalen Zentren, zu
erhalten und – wo erforderlich – auszubauen.
munalen Wettbewerb ist die Entwicklung bzw. Stärkung eines
klaren Profils von wesentlicher Bedeutung.
Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelszentralität des
Hauptgeschäftszentrums
Eine flächendeckende Versorgung mit Gütern des kurzfristigen
Bedarfs (Nahversorgung) – insbesondere im Bereich Nahrungsund Genussmittel – dient auch dem immer wieder propagierten
Ziel der „Stadt der kurzen Wege“: Es soll eine wohnungsnahe
(und somit auch fußläufige) und möglichst flächendeckende
Versorgung ermöglicht werden. In der Stadt Bochum werden
nahversorgungsrelevante Sortimente nach wie vor in einem zu
hohen Maße durch dezentrale Standorte bereitgestellt. Daher
muss es ein vordringliches Ziel der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Bochum darstellen, eine räumlich
(Standorte) wie funktional (verschiedene Betriebsformen und größen) abgestufte und ausgewogene Grundversorgungsstruktur im Bochumer Stadtgebiet herzustellen und zu sichern. Eine
wesentliche Zielsetzung besteht hierbei in der Sicherung und
Stärkung zukunftsfähiger Strukturen in den zentralen Versorgungsbereichen, ergänzt um städtebaulich integrierte Nahversorgungsstandorte. Um eine möglichst flächendeckende wohnortnahe Grundversorgung gewährleisten zu können, ist die
Dimensionierung von Nahversorgungsangeboten am einzelhandelsrelevanten Kaufkraftvolumen in den jeweiligen Einzugsbereichen zu orientieren.
Stärkung des Grund- und Nahversorgungsangebotes im gesamten Stadtgebiet durch funktionsfähige zentrale Versorgungsbereiche und ergänzende Nahversorgungsstandorte
Die europäische Stadttradition weist dem Hauptgeschäftszentrum eine herausgehobene Funktion zu. Das Hauptgeschäftszentrum der Stadt Bochum genießt als zentraler Versorgungsbereich oberste Priorität innerhalb der Bochumer Standortstruktur,
dem sich alle weiteren Standorte und Ziele im Rahmen einer
hierarchischen Gliederung unterordnen. Die Konzentration
städtebaulicher und infrastruktureller Investitionen auf das
Hauptgeschäftszentrum von Bochum zeigt den Stellenwert, den
die Stadt dem Ziel der Entwicklung der Innenstadt bereits in der
Vergangenheit zugemessen hat.
Dieses Ziel ist umso bedeutender, nimmt doch das Bochumer
Hauptgeschäftszentrum diese Funktion mangels quantitativer
und zum Teil auch qualitativer Defizite derzeit – trotz bereits
positiver Entwicklungstendenzen in der jüngeren Vergangenheit
– nicht in vollem Umfang wahr. Ein weiterer positiver Impuls
könnte in diesem Zusammenhang von einer möglichen Einzelhandelsansiedlung im Bereich Justizgelände / Telekomblock
ausgehen.
Erhaltung und Stärkung der Einzelhandels- / Funktionsvielfalt des Hauptgeschäftszentrums
Gezielte und geordnete Entwicklung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten
Neben der Zentralität – also der vorrangig quantitativen Komponente – soll aber auch die Vielfalt an Funktionen im Hauptgeschäftszentrum erhalten werden: Eine Mischung von Wohnen,
Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie und Kultur. Für
Bochum bedeutet dies auch eine Stärkung der Wohnfunktion
des Hauptgeschäftszentrums. Daneben soll der Einzelhandel
von verschiedenen Betriebstypen geprägt sein, welche die eigene Identität des Hauptgeschäftszentrums von Bochum erhalten und – wo erforderlich – wieder herstellen und stärken. Innerhalb des Hauptgeschäftszentrums gilt es, die Funktionen und
Stärken der unterschiedlichen Teilbereiche noch klarer herauszuarbeiten. Vor allem im Hinblick auf den zunehmenden komJunker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Unter anderem zur Vermeidung unnötiger Verkehrsströme und
zur Auslösung von Synergieeffekten sollten auch Neuansiedlungen, Umnutzungen und Erweiterungen des (überwiegend großflächigen) Einzelhandels mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten räumlich gelenkt werden. Hierfür eignen sich die ergänzenden Bochumer Sonderstandorte. Das in der Stadt Bochum teilweise deutlich zu umfangreiche Angebot zentren- und
nahversorgungsrelevanter Betriebe an den Sonderstandorten ist
hierbei jedoch auf den (planungsrechtlich zulässigen) IstZustand zu begrenzen, und, wo möglich, mittel- bis langfristig
zugunsten nicht-zentrenrelevanter Sortimente zu reduzieren.
164
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Schaffung von Investitionssicherheit insgesamt
9.2 Standortstrukturmodell
Jede potenzielle Investition ist in erheblichem Ausmaß von den
Rahmenbedingungen abhängig, die z. T. von der Stadt geschaffen werden können. Dabei werden Investitionen wahrscheinlicher, wenn (politische) Risiken "ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteile" vermieden werden. Damit kann (und soll) jedoch
keine Renditesicherheit erreicht werden: Im wettbewerblichen
Wirtschaftssystem bleibt jede Investition mit unternehmerischen
Risiken verbunden.
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der aktuellen Angebotsund Nachfrageanalyse, der Experteninterviews und der Entwicklungsziele für die Stadt Bochum sowie unter Berücksichtigung
bestehender stadtentwicklungspolitischer Zielvorstellungen
wurden die verschiedenen Einzelhandelsstandorte der Stadt unter städtebaulichen und funktionalen Gesichtspunkten in ein arbeitsteiliges, hierarchisches Standortstrukturmodell (Abbildung
13) mit dem Schwerpunkt Einzelhandel eingeordnet. Ausgangspunkt für die Überprüfung und Überarbeitung des räumlichen
Zentrenkonzepts war der vom Rat der Stadt Bochum beschlossene Masterplan Einzelhandel 2006.
Wenn also mit dem Masterplan ein Schutz der zentralen Versorgungsbereiche assoziiert wird, so nur in dem Sinne, dass diese vor "unfairem Wettbewerb" geschützt werden sollen. Grundsätzlich hat das Planungsrecht ohnehin wettbewerbsneutral zu
sein.
Wie bereits im Masterplan Einzelhandel 2006 stellen die drei
Kategorien zentrale Versorgungsbereiche, Nahversorgungsstandorte und Sonderstandorte die wesentlichen Kategorien
des zukünftigen Standortmodells dar. In Abweichung vom Masterplan Einzelhandel 2006 liegt der aktuellen Einstufung jedoch
eine um eine Hierarchiestufe reduzierte, vierstufige Gliederung
der zentralen Versorgungsbereiche zugrunde. Unterschieden
wurde hierbei in Zentren der Stufen I mit Bedeutung für die gesamte Stadt und die Region (Hauptgeschäftszentrum), die
Zentren der Stufe II (Stadtbezirkszentren Wattenscheid und
Linden), die auf Ebene des Stadtbezirks und in Teilen darüber
hinaus wirken, die Zentren der Stufe III (Stadtteilzentren), die
eine Versorgungsfunktion für ihren Stadtteil sowie teilweise
darüber hinaus erfüllen und den Zentren der Stufe IV (Nahversorgungszentren), die der wohnortnahen Versorgung vorrangig mit Gütern des täglichen Bedarfs dienen.
Entscheidungssicherheit für städtebaulich erwünschte Investitionen
Eng mit dem vorstehenden Ziel verbunden ist die Entscheidungssicherheit für städtebaulich erwünschte Investitionen
(z. B. Gebäudesanierung). Zur Förderung solcher Investitionen
ist ebenfalls ein verlässlicher Rahmen erforderlich.
Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und Produzierendes Gewerbe
Schließlich ist ein Ziel, dass die mit Hilfe des Baurechts geschaffenen Gewerbegebiete der eigentlichen Zielgruppe, nämlich
Handwerk und produzierendem Gewerbe zur Verfügung stehen. Diese sind häufig nicht in der Lage, mit den preislichen
Angeboten des Einzelhandels für Grund und Boden mitzuhalten.
Somit ergibt sich für die Stadt Bochum folgendes Standortstrukturmodell (Abbildung 13):
165
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Standortstrukturmodell der Stadt Bochum (Zielkonzeption)
Schützenswerte zentrale
Versorgungsbereiche i.S.d.
§§ 2(2), 9(2a) und 34(3)
BauGB sowie § 11(3) BauNVO
und § 24a LEPro
Hauptgeschäftszentrum
Funktions- / Arbeitsteilung
regionaler Ausstrahlung
großflächige Sonderstandorte mit lokaler und regionaler Ausstrahlung,
großflächige
Ergänzungsstandorte
mit lokaler und
Schwerpunkt
nicht-zentrenrelevanter
Einzelhandel
Sonderstandorte des Einzelhandels
Sonderstandorte des Einzelhandels
Abbildung 13:
innerstädtisch lokale u.
regionale Bedeutung
Stadtbezirkszentren
Bedeutung
auf Ebene des Stadtbezirks u.
teilweise darüber hinaus
Stadtteilzentren
Bedeutung auf Ebene des Stadtteils u.
teilweise darüber hinaus
Nahversorgungszentren
Bedeutung auf Ebene der umliegenden
Siedlungsbereiche Stadtteilzentren
u. teilweise darüber hinaus
Solitäre Nahversorgungsstandorte
Betriebe in städtebaulich integrierten Solitärlagen; funktional und
städtebaulich kein Zentrencharakter
Quelle: eigene Darstellung
Ebenfalls in Abweichung zum Masterplan 2006 wurde im Rahmen der Einstufung der zentralen Versorgungsbereiche insbesondere die faktisch erfüllte Versorgungsfunktion zugrunde gelegt, bewertet u. a. anhand von Umfang und Struktur des vorhandenen Einzelhandels- und Dienstleistungsangebotes sowie
städtebaulichen Aspekten. Normative Kriterien (z. B. Idealbild
einer räumlich ausgewogenen Verteilung der unterschiedlichen
Zentrentypen zwischen den Stadtbezirken) traten hingegen
deutlich in den Hintergrund.
1)
Zentrentyp I - Hauptgeschäftszentrum
Art und Umfang des Einzelhandels- und Dienstleistungsangebots sind im Vergleich zu den anderen Zentrentypen mit Abstand am größten.
Das Einzelhandelsangebot des Hauptgeschäftszentrums liegt
hinsichtlich Gesamtverkaufsfläche und Umsatz deutlich vor den
anderen Zentren Bochums. Vor allem die Angebote der Sortimente des mittelfristigen Bedarfs weisen relevante Bindungsquoten für die Gesamtstadt und darüber hinaus auf. Das Einzelhandelsangebot des Hauptgeschäftszentrums umfasst sämtliche
zentrenrelevante Sortimente, teils in großer Sortimentsbreite
und -tiefe. Ebenso ist die Anzahl und Vielfalt der Dienstleistungen im Stadtgebiet im Vergleich zu den anderen Zentren füh-
Folgende Einordnungskriterien sind für die einzelnen Standortbereiche in Bochum relevant:
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Zentrale Versorgungsbereiche
166
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
rend (so z. B. im Bereich Gastronomie mit dem Bermuda3Eck).
Dieser Zentrentyp zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
bzw. Teilbereiche der Stadtbezirke. Folgende Kriterien sind
kennzeichnend:
vollständiges Einzelhandelsangebot im kurz-, mittel- und
langfristigen Bedarfsbereich – mit Wettbewerbssituationen,
vollständiges Einzelhandelsangebot im kurzfristigen Bedarfsbereich – teilweise mit Wettbewerbssituation,
breit gefächertes und umfangreiches, in Wettbewerbssituationen befindliches einzelhandelsnahes Dienstleistungs-,
Kultur- und Gastronomieangebot sowie öffentliche Einrichtungen.
in der Regel unvollständige Einzelhandelsangebote im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich, Wettbewerbssituation
fehlt überwiegend,
differenziertes einzelhandelsnahes Dienstleistungsangebot
(Reisebüros, Gastronomie etc.), Wettbewerbssituation
teilweise gegeben.
Zentrentyp II - Stadtbezirkszentren
Dem Hauptgeschäftszentrum nachgeordnet sind die Stadtbezirkszentren. Im Gegensatz zum Zentrentyp I haben diese eine
geringere Versorgungsbedeutung und einen kleineren Einzugsbereich, der schwerpunktmäßig den Stadtbezirk umfasst und
nur in Teilen – innerkommunal wie regional – darüber hinausreicht. Dieser Zentrentyp ist vor allem durch folgende Merkmale
gekennzeichnet:
vollständiges Einzelhandelsangebot im kurzfristigen Bedarfsbereich – mit Wettbewerbssituation,
weitestgehend vollständige Einzelhandelsangebote im mittel-/ langfristigen Bedarfsbereich – teilweise mit Wettbewerbssituation,
breit gefächertes, in Wettbewerbssituationen befindliches
einzelhandelsnahes Dienstleistungs- und Gastronomieangebot sowie kulturelle und öffentliche Einrichtungen.
Zentrentyp IV - Nahversorgungszentren
Es handelt sich um lokale Versorgungszentren, die ganz überwiegend der wohnortnahen Nahversorgung dienen. Vorrangig
dienen diese Zentren der täglichen Versorgung für die umliegenden Wohnsiedlungsbereiche und weisen ein deutlich auf die
Grundversorgung ausgerichtetes Einzelhandelsangebot auf.
Die Zentren des Typs IV zeichnen sich aus durch
In diesen Zentren werden sämtliche Sortimentsgruppen angeboten, die in Art und Umfang hauptsächlich der Versorgung im
Stadtbezirk dienen. Der Schwerpunkt der Einzelhandelsangebote liegt überwiegend im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich
und ist in der Regel geprägt von einem starken und ausdifferenzierten Nahversorgungsangebot.
ein weitgehend vollständiges Einzelhandelsangebot im
kurzfristigen Bedarfsbereich - mit nur teilweise vorliegender Wettbewerbssituation in diesem Bereich,
vereinzelte Angebote im mittel-/langfristigen Bedarfsbereich mit nur wenigen Hauptwarengruppen (nicht selten
als Randsortimente) und
einzelne, zentrenprägende Dienstleistungsangebote, in der
Regel aus der Gruppe der einzelhandelsnahen Dienstleistungen, allerdings mit höchstens geringer Wettbewerbssituation.
Häufig bestehen diese Nahversorgungszentren aus wenigen
Einzelhandelsbetrieben, die sich im räumlichen Zusammenhang
zu einem Magnetbetrieb, dessen Hauptangebotssegment im
kurzfristigen Bedarfsbereich liegt, angesiedelt haben. Nur einige
wenige Dienstleistungsbetriebe ergänzen das Bild eines Zentrums dieser Kategorie.
Zentrentyp III - Stadtteilzentren
Zentren des Typs III weisen gegenüber den vorher beschriebenen Typen ein deutlich geringeres Angebot an Einzelhandel und
Dienstleistungen auf. Die Zentren des Zentrentyps III übernehmen eine Versorgungsfunktion für die jeweiligen Stadtteile
Ausgehend von dieser Typisierung und Definition der einzelnen
Kriterien ergibt sich für die Stadt Bochum nachfolgende Zentrenhierarchie.
167
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Tabelle 68:
Zukünftige Zentrenhierarchie der Stadt
Bochum
Zentrentyp
Zentren
Typ I
Bochum Hauptgeschäftszentrum
Typ II –
Stadtbezirkszentren
Wattenscheid, Linden
Typ III –
Stadtteilzentren)
Altenbochum, Brenschede, Gerthe,
Große Voede, Hattinger Straße,
Langendreer - Alter Bahnhof,
Langendreer - Dorf, Querenburg UniCenter, Weitmar-Mark, WeitmarMitte, Werne
versorgung – zu erfüllen.23 Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2009 (BVerwG 4 C 2.08)
führt in diesem Zusammenhang aus:
„Bei der Beurteilung, ob ein Versorgungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich i. S. d. § 34 (3) BauGB bildet, bedarf es
einer wertenden Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten. Auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versorgen, kann einen
zentralen Versorgungsbereich i. S. d. § 34 (3) BauGB bilden.
Entscheidend ist, dass der Versorgungsbereich nach Lage, Art
und Zweckbestimmung eine für die Versorgung der Bevölkerung in einem bestimmten Einzugsbereich zentrale Funktion
hat. [...]
Typ IV –
Bärendorf, Dahlhausen, Dorstener
Nahversorgungszentren Straße / Zechenstraße, Eppendorf,
Günnigfeld, Hamme, Herner Straße,
Hiltrop, Höntrop, Kirchharpen, Laer,
Riemke, Steinkuhl, Stiepel
Auch ein Bereich, der auf die Grund- und Nahversorgung eines bestimmten örtlich begrenzten Einzugsbereichs zugeschnitten ist, kann eine zentrale Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus wahrnehmen. Der Zweck des
Versorgungsbereichs besteht in diesem Fall in der Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung der im Einzugsbereich lebenden Bevölkerung. Ein zentraler Versorgungsbereich muss jedoch einen gewissen, über seine eigenen Grenzen
hinaus reichenden räumlichen Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht haben und damit über den unmittelbaren Nahbereich hinaus wirken. Ob dies der Fall ist, hängt wiederum von
Struktur und Größe der Gemeinde ab.“24
Quelle: eigene Darstellung
Während zum Zeitpunkt der Erstellung des Masterplans 2006
diesbezüglich noch Unsicherheit bestand, wurde inzwischen
durch die Rechtsprechung bestätigt, dass Nahversorgungszentren zu den zentralen Versorgungsbereichen zählen können.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass in diesen Bereichen
mehrere Einzelhandelsbetriebe mit sich ergänzenden und / oder
konkurrierenden Warenangeboten vorhanden sind, die einen
bestimmten Einzugsbereich, wie etwa Quartiere größerer Städte
oder auch gesamte kleinere Orte, vorwiegend mit Warengruppen des kurzfristigen Bedarfs und ggf. auch teilweise mit Waren
des mittelfristigen Bedarfs versorgen. Zudem muss die Gesamtheit der vorhandenen baulichen Anlagen aufgrund ihrer Zuordnung innerhalb des räumlichen Bereichs und aufgrund ihrer
verkehrsmäßigen Erschließung und verkehrlichen Anbindung in
der Lage sein, den Zweck eines zentralen Versorgungsbereichs
– und sei es auch nur die Sicherstellung der Grund- und Nah-
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
In diesem Zusammenhang ist auch ein aktuelles Urteil des OVG
NRW vom 15.02.2012 (10D32/11.NE) zu beachten, welches
einem Bereich mit kleinflächigem Lebensmittelmarkt (rd. 440
m² Verkaufsfläche) und ergänzendem Einzelhandelsbesatz (rd.
180 m² Verkaufsfläche) in einer Großstadt im Ruhrgebiet entgegen der Einstufung im kommunalen Einzelhandelskonzept die
Einordnung als zentraler Versorgungsbereich abspricht. Begründet wird dies u. a. mit dem geringen Umfang des Dienstleis-
168
23
vgl. u. a. OVG NRW, Urteil vom 19.06.2008 – 7 A 1392/07 sowie die Bestätigung des Urteils durch das BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 –
BVerwG 4 C 2.08.
24
BVerwG 4 C 2.08, Ziffer 7 und 9, eigene Hervorhebungen
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
tungs- sowie v. a. des Einzelhandelsangebotes. Aus der Verkaufsfläche des Einzelhandels von 620 m² würde in Relation
zum Potenzial im Einzugsbereich von 7.250 Einwohnern eine
deutlich unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung mit
Lebensmitteln resultieren. Es sei demnach ausgeschlossen, „dass
die bestehenden Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe tatsächlich die wohnortnahe Grund- oder Nahversorgung für einen wesentlichen Teil der in dem Einzelhandelsgutachten genannten Einzugsbereich […] lebenden circa 7.250 Einwohnern
in beachtlicher Weise sicherstellen können“. Auch erfülle der
Die veränderte Einstufung ist in den meisten Fällen darin begründet, dass in den Zentren kein oder nur ein sehr klein dimensionierter Lebensmittelmarkt vorhanden ist, wobei seit dem
Jahr 2006 jeweils keine Behebung dieses Zustandes erzielt werden konnte. In anderen Fällen sind Umfang und / oder städtebauliche Verknüpfung des ergänzenden Einzelhandelsbesatzes
mit dem Lebensmittelmarkt nur so schwach ausgeprägt, dass
eine Einstufung als zentraler Versorgungsbereich ebenfalls nicht
gerechtfertigt erscheint (vertiefend zu den jeweiligen Begründungen vgl. Kapitel 7). Auch um der Tatsache Rechnung zu
tragen, dass diese Bereiche dennoch teilweise einen wichtigen
Beitrag zur lokalen Nahversorgung an städtebaulich integrierten
Standorten leisten können und als solche einen entsprechenden
Schutzstatus im Sinne des § 11 (3) BauNVO genießen, ist die
Kategorie der solitären, schützenswerten Nahversorgungsstandorte Bestandteil des Standortstrukturmodells.
Bereich die im Einzelhandelskonzept selbst genannten Anforderungen an ein Nahversorgungszentrum nicht; insbesondere
weise der Lebensmittelmarkt als Hauptanbieter des Bereiches
eine unzeitgemäße Verkaufsflächengröße auf. Insgesamt sei eine „Bedeutung über den unmittelbaren Nahbereich hinaus“
nicht vorhanden. Darüber hinaus fehle auch eine „nachvoll-
ziehbare und tatsächlich realisierbare planerische Konzeption,
das Nahversorgungszentrum […] zu einem zentralen Versorgungsbereich zu entwickeln“.
Für die Stadt Bochum als relativ dicht besiedeltes Oberzentrum
ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass an das erforderliche
städtebauliche Gewicht, welches eine Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben aufweisen muss, um die Anforderungen an
einen zentralen Versorgungsbereich zu erfüllen, vergleichsweise
hohe Anforderungen zu stellen sind, die von einem großen Teil
der Nahversorgungszentren gemäß Masterplan Einzelhandel
2006 nicht erfüllt werden können (vgl. Kapitel 7).
2)
Solitäre, schützenswerte Nahversorgungsstandorte
Bei solitären Nahversorgungsstandorten handelt es sich um
nahversorgungsrelevante Anbieter, die in das Siedlungsgefüge
der Stadt Bochum integriert sind und eine Versorgungsbedeutung für umliegende Wohngebiete übernehmen, jedoch keinen
städtebaulich-funktionalen Versorgungsbereich ausbilden. Die
solitären Nahversorgungsstandorte ergänzen die zentralen Versorgungsbereiche bei der Bereitstellung einer möglichst flächendeckenden wohnungsnahen Versorgung, ohne jedoch in
direkte Konkurrenz zu ihnen zu treten. Als relevante Kriterien
für eine entsprechende Einstufung sind herauszustellen (vgl.
weiterführend Kapitel 9.6 und 9.7.2):
Im Rahmen des Masterplans 2012 ergibt sich somit eine gegenüber dem Masterplan 2006 deutlich reduzierte Zentrenanzahl
von 28 statt vormals 41. Die 13 folgenden, gemäß Masterplan
2006 jeweils als Nahversorgungszentren eingestuften Standorte
erfüllen hingegen nicht die dargelegten Kriterien für eine Einstufung als zentraler Versorgungsbereich im aktuellen Masterplan Einzelhandel 2012:
Leithe
Oberdahlhausen
Rosenberg
Ruhrstraße
Wasserstraße
Wiemelhauser Tor
Bochumer Straße / Wattenscheid Heide
Goldhamme
Griesenbruch
Hofstede
Hustadt
Kaltehardt
Kornharpen
169
städtebauliche Integration des Standortes in Wohnsiedlungsbereiche mit ausreichender Mantelbevölkerung und
fußläufige Erreichbarkeit,
Vorhandensein eines strukturprägenden (ab ca. 400 m²
Verkaufsfläche) Betriebs im kurzfristigen Bedarfsbereich
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
(v. a. Lebensmittelbereich), Randsortimente im mittel- und
langfristigen Bedarfsbereich,
keine direkte Konkurrenzsituation zu zentralen Versorgungsbereichen.
Jeder – aktuell vorhandene – oder zukünftig anzusiedelnde Lebensmittelmarkt in der Stadt Bochum, der diese Kriterien erfüllt,
stellt demnach einen schützenswerten Nahversorgungsstandort
im Sinne des Masterplans Einzelhandel Bochum dar. Somit dienen die Nahversorgungsstandorte heute und perspektivisch der
ergänzenden wohnortnahen Grundversorgung, die nicht allein
durch die Zentren geleistet werden kann. Solche Standorte, die
sich in städtebaulich integrierter Lage befinden, erhalten rechtlichen Schutz, da sie bei Verlagerung oder Neuansiedlung eines
Anbieters – unabhängig ob innerhalb oder außerhalb Bochums
– bei einer Verträglichkeitsprüfung im Sinne des § 11 (3)
BauNVO zu berücksichtigen sind25.
3)
Angebotsschwerpunkte in bestimmten Warengruppen, hoher Anteil nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels (mit Ausnahmen),
nur vereinzelt Wettbewerb gegeben,
überwiegend großflächiger Einzelhandel, auch in Standortgemeinschaft,
i. d. R. kein oder nur geringes Dienstleistungsangebot.
In der Stadt Bochum sind gemäß Masterplan Einzelhandel
2012 sechs Standortbereiche als Sonderstandorte eingestuft
worden. Es handelt sich um die Standorte Castroper Hellweg,
Dückerweg, Ottostraße, Hannibal, Hofsteder Straße und Ruhrpark. Gegenüber dem Masterplan 2006 bedeutet dies eine
leichte Reduzierung; insgesamt wurden drei Standortbereiche,
die sich durch eine nur geringe und / oder rückläufige Anzahl
von großflächigen Anbietern auszeichnen, aus dieser Kategorie
herausgenommen. Eine weitere Abweichung gegenüber dem
Masterplan 2006 besteht darin, dass im Rahmen der Fortschreibung eine Differenzierung zwischen Sonderstandorten
mit räumlichen Erweiterungspotenzialen und Sonderstandorten
ohne räumliche Erweiterungspotenziale erfolgt. An erstgenannten bestehen jeweils noch weitere Flächenpotenziale für
künftige Entwicklungen im Bereich des nicht-zentrenrelevanten
Einzelhandels. An letzteren ist ein weiterer Ausbau des Einzelhandelsangebotes über den (genehmigten) Bestand hinaus jeweils nicht realistisch bzw. aufgrund ihrer starken Prägung
durch nahversorgungs- / zentrenrelevante Anbieter nicht zu
befürworten (mögliche Ausnahme: Anwendung des Umsatzäquivalenzprinzips, vgl. Kapitel 9.7.4). Es handelt sich in
der Stadt Bochum hierbei um die Einkaufszentren Hannibal und
Ruhrpark sowie den Sonderstandort Hofsteder Straße. Sie werden als Sonderstandorte ohne räumliche Erweiterungspotenziale eingeordnet.
Sonderstandorte
Bei Sonderstandorten handelt es sich um Agglomerationen von
zumeist großflächigen Betrieben, die nicht die Kriterien eines
zentralen Versorgungsbereiches erfüllen. In Bochum befinden
sie sich ganz überwiegend in städtebaulich nicht integrierten
Lagen. Sonderstandorte können als Agglomerationen des für
nicht-zentrenrelevanten, großflächigen Einzelhandels zum einen
eine ergänzende Funktion gegenüber den zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungsstandorten übernehmen.
In der Stadt Bochum treten sie darüber hinaus zumeist aber
auch durch umfangreiche nahversorgungs- und zentrenrelevante Angebote in Konkurrenz zu zentralen Versorgungsbereichen
und Nahversorgungsstandorten. Sie weisen folgende Charakteristika auf:
gesamtstädtische(s) und z. T. überörtliche(s) Einzugsgebiet / Versorgungsbedeutung,
In Karte 62 wird die zukünftige Standortstruktur räumlich zusammengefasst dargestellt.
25
Wie bereits beschrieben, bildet der Masterplan Bochum 2012
den – stellenweise sicher nicht idealtypischen – Ist-Zustand der
Bochumer Zentrenstruktur ab. Anders als in der Einstufung gemäß Masterplan 2006 sind daher in einigen Bereichen im Bochumer Stadtgebiet „Lücken“ zu verzeichnen. Darüber hinaus
Gemäß § 11 (3) BauNVO ist in Bezug auf möglichen Auswirkungen eines
großflächigen Einzelhandelsbetriebes auch die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu berücksichtigen.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
170
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
ist es bei zahlreichen Zentren zu Abstufungen hinsichtlich ihres
Versorgungsbereiches (Stadtbezirk / Stadtteil / Nahbereich) gekommen, da hier jeweils der tatsächliche und nicht der möglicherweise wünschenswerte Bereich zugrunde gelegt wurde.
tuellen Einstufung ist somit keine Festschreibung auf den Status-Quo verbunden; allen Zentren werden grundsätzlich weitere Wachstumsoptionen, die auch zu einer zukünftigen
(Wieder-)Hochstufung führen können, eingeräumt. Jedoch sollten die Verkaufsflächen sich neben der Funktion des zentralen
Versorgungsbereiches stets an den lokalen Einwohner- und einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzialen im Einzugsgebiet des
zentralen Versorgungsbereiches orientieren und zu diesen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
In diesem Zusammenhang ist deutlich herauszustellen, dass die
aktuelle Fortschreibung des Masterplans anders als der Masterplan 2006 für die einzelnen Zentrenkategorien jedoch auch keine absoluten Verkaufsflächenobergrenzen vorsieht. Mit den ak-
171
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 62:
Zukünftige Standortstruktur der Stadt Bochum – Konzeptvorschlag
Quelle: eigene Darstellung
Hinweis: Zum Vergleich mit der Standortstruktur gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 siehe S. 49.
Junker und Kruse
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172
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.3 Bochumer Sortimentsliste
mäß § 1 (9) BauNVO nahversorgungs- und zentrenrelevanter
Einzelhandel ausgeschlossen und dadurch das Zentrengefüge geschützt werden26. Denn für die Zentrenstruktur einer Kommune
können nicht nur großflächige (> 800 m²) Einzelhandelsbetriebe
oder Einkaufszentren außerhalb der dafür bestimmten zentralen
Versorgungsbereiche, sondern auch der nicht großflächige Einzelhandel (bis zu 800 m² Verkaufsfläche) mit nahversorgungsund zentrenrelevanten Sortimenten negative städtebauliche
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang
mit der Ansiedlung von Lebensmitteldiscountern oder Fachmärkten mit zentrenrelevanten Kernsortimenten. Diese operieren oft
bewusst knapp unterhalb der Großflächigkeitsgrenze, um nicht
gemäß § 11 (3) BauNVO kern- oder sondergebietspflichtig zu
werden.
Gemeinsam mit den in Kapitel 9.4 vorzunehmenden Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der sonstigen Entwicklungsbereiche sowie den hierfür zu formulierenden Empfehlungen stellt die „Bochumer Sortimentsliste“ ein wichtiges Steuerungsinstrumentarium für die Einzelhandelsentwicklung in der
Stadt Bochum dar. Insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung
der Ziele und Grundsätze des Masterplans in der Bauleitplanung
ist die Differenzierung zwischen nahversorgungs- und zentrenrelevanten sowie nicht-zentrenrelevanten Sortimenten von Relevanz.
Rechtliche Einordnung von Sortimentslisten
Eine Sortimentsliste ist als Steuerungsinstrument des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung richterlich anerkannt. Dabei
steht in der Praxis die Zuordnung des sortimentsspezifischen Einzelhandels zu räumlich und funktional bestimmten zentralen Versorgungsbereichen (gemäß §§ 2 (2), 34 (3), 9 (2a) BauGB und
§ 11 (3) BauNVO) sowie die Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben im Vordergrund der Betrachtungen.
Bei der Steuerung des Einzelhandels ist immer auf eine gemeindespezifische Sortimentsliste abzustellen, die einen Bezug zu den
örtlichen Verhältnissen aber auch zu den Entwicklungsperspektiven einer Kommune besitzt. Ein Rückgriff auf allgemeingültige
Auflistungen zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente,
wie beispielsweise in Einzelhandelserlassen der Länder oder auch
der Verweis auf andere Listen (z. B. Kölner Liste) im Rahmen der
bauleitplanerischen Steuerung, reicht nicht aus und ist rechtsfehlerhaft. 27
In der Bauleitplanung ist die Sortimentsliste für
Sortimentsbindungen bei der Festsetzung von Sondergebieten für den großflächigen Einzelhandel (insbesondere mit
nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten) und
bei der Zulässigkeit, dem Ausschluss bzw. der ausnahmsweisen Zulässigkeit des sortimentsspezifischen Einzelhandels in
unterschiedlichen Baugebieten nach §§ 1-11 BauNVO unter
Bezugnahme auf § 1 (5) und (9) BauNVO sowie
sortimentsspezifischen Festsetzungen in einfachen Bebauungsplänen im bislang unbeplanten Innenbereich nach § 9
(2a) BauGB relevant.
Sortimentslisten stellen einen wichtigen Bestandteil eines kommunalen Einzelhandelskonzeptes dar, wobei eine Differenzierung
nach nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und, zur
Vermeidung späterer Auseinandersetzungen, auch nichtzentrenrelevanten Sortimenten empfohlen wird. 28
Nur durch eine konsequente Ausschöpfung des Bauplanungsrechts kann mit Hilfe der Sortimentslisten beispielsweise in Mischund Gewerbegebieten durch Bebauungsplanfestsetzungen ge-
173
26
vgl. dazu das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 25.10.2007
(OVG 7 A 1059/06)
27
Bestätigt durch zahlreiche Urteile verschiedener Oberverwaltungsgerichte.
28
vgl. dazu Kuschnerus, U. (2007): Der standortgerechte Einzelhandel. Bonn,
Rd.Nr. 485
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Begriffsdefinitionen
zentren zentrenprägende Funktionen ein und üben eine
wichtige Magnetfunktion aus. Aber auch in den Stadtbezirkszentren sowie im Hauptgeschäftszentrum kommt ihnen
zum Teil eine Frequenzbringerfunktion zu (u. a. SBWarenhaus Kaufland in Wattenscheid). Eine Ansiedlung an
Einzelstandorten außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches kann jedoch im Sinne einer wohnungsnahen Grundversorgung sinnvoll sein. Unter Berücksichtung des Einzelfalls
sind daher hier sachgerechte Standortentscheidungen mit
dem Ziel, eine möglichst verbrauchernahe Versorgung mit
Lebensmitteln zu gewährleisten und den Regelungsinhalten
des § 11 (3) BauNVO sowie betriebsbedingter Anforderungen zu entsprechen, zu treffen.
Da es in der Planungspraxis neben der Diskussion über den eigentlichen Sinn und Nutzen von Sortimentslisten durchaus auch
unterschiedliche Definitionen grundlegender Begriffe gibt, wird
im Folgenden ein Kriterienkatalog dargelegt, nach dem zentrenrelevante und nicht-zentrenrelevante Sortimente29 zu unterscheiden sind.
Zentrenrelevante Warengruppen sind in der Regel für einen attraktiven Branchenmix notwendig und bedürfen einer
zentralen Lage, da sie sich nicht nur durch die hohe Erzeugung von Besucherfrequenzen und ihre hohe Ausstrahlungskraft auszeichnen, sondern ihrerseits auch selbst auf andere
Frequenzbringer angewiesen sind (Kriterium: Passantenfrequenzen). Dementsprechend sind solche Sortimente in zentralen Lagen am stärksten vertreten (Kriterium: Einzelhandelsstruktur) und verfügen idealerweise über eine hohe Seltenheit bzw. Überschussbedeutung (Kriterium: Einzelhandelszentralität). Ferner weisen sie Kopplungsaffinitäten zu
anderen Handelsbranchen bzw. Zentrenfunktionen auf (Kriterium: Kopplungsaffinität), haben überwiegend einen relativ geringen Flächenanspruch (Kriterium: Integrationsfähigkeit) und lassen sich häufig als so genannte „Handtaschensortimente“ Pkw-unabhängig transportieren (Kriterium:
Transportfähigkeit).
Insbesondere den Warengruppen der mittelfristigen Bedarfsstufe kommt – auch in der Stadt Bochum – eine hohe Leitfunktion für die Innenstadt zu. Die Anbieter dieser Sortimente nehmen wichtige Magnetfunktionen für die Standortbereiche und somit die anderen dort ansässigen Betriebe wahr.
Nahversorgungsrelevante Sortimente dienen der kurzfristigen bzw. täglichen Bedarfsdeckung. Sie nehmen typischerweise insbesondere in Stadtteil- und Nahversorgungs-
Bei nicht-zentrenrelevanten Sortimenten handelt es sich
schwerpunktmäßig um solche Waren, die zentrale Standorte
nicht prägen und aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit
überwiegend an nicht integrierten Standorten angeboten
werden (z. B. Baustoffe). Angesichts ihrer meist sehr großen
Flächenansprüche (z. B. Möbel) haben diese Sortimente in
der Regel – wie auch in Bochum – für den Einzelhandel in
den städtebaulich-funktionalen Zentren keine oder nur eine
sehr untergeordnete Bedeutung und besitzen somit im Umkehrschluss keine oder nur sehr geringe Folgewirkung(en)
für die zentralen Einkaufsbereiche. Allerdings ist bei diesen
Betrieben zunehmend die Problematik der Randsortimente
von Bedeutung. So weisen z. B. Möbelmärkte in den Randsortimenten, die nicht selten 10 % der Gesamtverkaufsfläche umfassen, ein umfangreiches Sortiment im Bereich der
Haushaltswaren oder Heimtextilien auf, das in seinen Dimensionen teilweise das Angebot in zentralen Lagen übertreffen kann. Durch die zunehmende Bedeutung für den betrieblichen Umsatz ist eine aus Betreibersicht forcierte Ausweitung der zentrenrelevanten Sortimente zu beobachten.
Sortimentslisten im regionalen Kontext
29
Bei der Herleitung der Bochumer Sortimentsliste ist auch der regionale Kontext, insbesondere die regionale Sortimentsliste gemäß dem Regionalen Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (BBE, 2007) von Relevanz.
Darüber hinaus wurden auch die Sortimentslisten der Nachbarkommunen analysiert. Während bezüglich der Einstufung „typi-
Als Sortiment wird die Gesamtheit der von einem Handelsbetrieb angebotenen Warenarten (-sorten) verstanden. Der typische Charakter des Betriebes
wird von seinem Kernsortiment (z. B. Möbel, Nahrungsmittel, Getränke) bestimmt. Das Randsortiment dient der Ergänzung des Angebotes und muss
sich dem Kernsortiment deutlich unterordnen (z. B. Glas / Porzellan / Keramik im Möbelhaus).
Junker und Kruse
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174
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
scher“ zentrenprägender Sortimente wie z. B. Bekleidung oder
Schuhe üblicherweise – so auch im regionalen Umfeld der Stadt
Bochum – weitestgehend Konsens besteht, kristallisieren sich verschiedene Sortimente heraus, für die keine eindeutigen regionalen Einstufungen bestehen. Es handelt sich hierbei u. a um Sorti-
Tabelle 69:
1
mente aus den Branchen Wohneinrichtung und Sportartikel. Tabelle 69 gibt einen Überblick über die Einstufung dieser Sortimente in den (zum Zeitpunkt der Erstellung) aktuellen Sortimentslisten des REHK, der Nachbarkommunen sowie die Einstufung in der Stadt Bochum gemäß Masterplan Einzelhandel 2006.
Fortschreibung der Bochumer Sortimentsliste – Übersicht über die regionale Einstufung ausgewählter Sortimente
maschinell gefertigte Waren
Quelle: eigene Darstellung auf Basis des REHK Östliches Ruhrgebiet und der kommunalen Sortimentslisten der Nachbarkommunen
175
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
die sich hieraus ergebenden konkreten städtebaulichen Erfordernisse motiviert ist.
Fortschreibung der Bochumer Sortimentsliste
Die Sortimentsliste stellt einen wichtigen instrumentellen Baustein
zur Sicherung der städtebaulichen Leitvorstellungen dar. Kuschnerus30 stellt im Sinne der Rechtssicherheit folgende Vorgehensweise bei der Erstellung von Sortimentslisten als sachgerecht dar:
Im Rahmen der Aufstellung eines gemeindlichen Einzelhandelskonzeptes werden die tatsächlich vorhandenen, typischerweise als zentrenrelevant angesehenen Warensortimente in den zentralen Versorgungsbereichen, die durch die
Bauleitplanung geschützt und gesichert werden sollen, nach
ihrem Umfang ermittelt (Sortimente, Verkaufsflächen).
Die Aufnahme dieser Sortimente in die Liste der zentrenrelevanten Sortimente unterliegt regelmäßig keinen Bedenken –
auch wenn dieselben Sortimente ggf. an anderen, solitären
und städtebaulich nicht integrierten Standorten angeboten
werden –, sofern entsprechende städtebauliche Zielvorstellungen im Gesamtkonzept formuliert werden, die ein weiteres Angebot dieser Sortimente im zentralen Versorgungsbereich begründen.
In der Rechtsprechung ist darüber hinaus anerkannt, sogenannte „zentrumsbildende“ Nutzungsarten, die in der Kernzone nicht oder nur geringfügig vertreten sind, in anderen
Gemeindegebieten mit dem Ziel, eventuelle Neuansiedlungen zwecks Steigerung oder Erhaltung der Attraktivität dem
Zentrum zuzuführen, auszuschließen. Diese Sortimente können als zentrenrelevant in die gemeindespezifische Liste aufgenommen werden (Begründung im Rahmen eines städtebaulichen Konzeptes / Einzelhandelskonzeptes notwendig).
Eine gemeindespezifische Liste kann durchaus mit generellen
Auflistungen übereinstimmen, sie kann aber auch zu gewissen Abweichungen gelangen. Entscheidend ist, dass die
konkrete Ausgestaltung der gemeindespezifischen Liste auf
die örtlichen Verhältnisse abgestimmt und im Hinblick auf
30
Basierend auf der differenzierten, sortiments- und lagespezifischen Analyse des Einzelhandels in Bochum sowie unter Berücksichtigung der im Hinblick auf die Methodik bei der Erstellung
von Sortimentslisten dargelegten Kriterien werden die einzelnen
Sortimente zunächst aufgrund ihres überwiegenden, zum Zeitpunkt der Erhebung bestehenden Verkaufsflächenanteils in den
Lagen innerhalb bzw. außerhalb der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche in Bochum aufgeteilt.
Unter Berücksichtigung künftiger stadtentwicklungspolitischer
Zielvorstellungen zur Stärkung der gewachsenen zentralen Strukturen in Bochum ergibt sich die im Folgenden (Tabelle 70) dargestellte Bochumer Sortimentsliste mit einer Differenzierung von
nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nichtzentrenrelevanten Sortimenten.
vgl. dazu Kuschnerus, U. (2007): Der standortgerechte Einzelhandel. Bonn,
Rd.Nr. 530
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Tabelle 70:
Bochumer Sortimentsliste gemäß Masterplan Einzelhandel 2012*
Zentrenrelevante Sortimente
Nahversorgungsrelevante Sortimente
Back- und Fleischwaren
Parfümerie- und Kosmetikartikel
Drogeriewaren
Pharmazeutika (freiverkäuflich), Reformwaren
Getränke
10
Schnittblumen
Nahrungs- und Genussmittel
11
Zeitungen / Zeitschriften
Angler- und Jagdartikel 12
Hörgeräte
Bekleidung
Kunstgewerbe / Bilder / Bilderrahmen
Künstlerartikel, Bastelzubehör
Bettwäsche
Bettwaren, Matratzen
Lampen, Leuchten, Leuchtmittel
7
Bild- und Tonträger
Lederwaren / Taschen / Koffer / Regenschirme
Bücher
Musikinstrumente und Zubehör
Camping- und Outdoorartikel
3
Optik, Augenoptik
Computer und Zubehör
Papier, Büroartikel, Schreibwaren
Elektrokleingeräte
Sanitätsartikel
Erotikartikel
Schuhe
Fahrräder und technisches Zubehör
Spielwaren
Foto
Sportartikel / -geräte 13
Gardinen
Sportbekleidung
Geschenkartikel
Sportschuhe
Glas / Porzellan / Keramik
Telekommunikation und Zubehör
1
Handarbeitswaren / Kurzwaren / Meterware / Stoffe / Wolle
Haushaltswaren
Uhren / Schmuck
2
Unterhaltungselektronik und Zubehör
Heimtextilien, Dekostoffe, Haus- und Tischwäsche
Waffen
Nicht-zentrenrelevante Sortimente
Bauelemente, Baustoffe 14
Kfz5-, Caravan6- und Motorradzubehör
Bodenbeläge, Teppiche (Auslegware)
Maschinen / Werkzeuge
Boote und Zubehör
Möbel 8
Eisenwaren / Beschläge
Pflanzen / Samen
Elektrogroßgeräte
Rollläden / Markisen
Elektroinstallationsmaterial
Sanitärartikel
Farben / Lacke
Sportgroßgeräte 9
Fliesen
Gartenartikel /-geräte
Tapeten
4
Teppiche (Einzelware)
Kamine / Kachelöfen
Zoologische Artikel / lebende Tiere / (. Heimtierfutter)
Kinderwagen
* Bezogen auf den Einzelhandel im engeren Sinne (inkl. Lebensmittelhandwerk), d. h. ohne Berücksichtigung von Kfz-, Brenn-, Kraft- und Schmierstoffhandel sowie rezeptpflichtigen Pharmazeutika.
177
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
besitzen sie in vielen zentralen Versorgungsbereichen eine wichtige Frequenzbringer- und Magnetfunktion auch für andere einzelhandelsrelevante Einrichtungen sowie für sonstige zentrenbedeutsame Nutzungsbausteine und Funktionen. Eine Ansiedlung
an Einzelstandorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche
kann im Sinne einer wohnungsnahen Grundversorgung jedoch
im Einzelfall ebenfalls sinnvoll sein. Aus diesem Grund sind diese
Sortimente als nahversorgungsrelevant (als Spezialfall der zentrenrelevanten Sortimente) einzustufen.
Erläuterungen
1. Glas / Porzellan / Keramik ohne Pflanzgefäße
2. Haushaltswaren umfassen: Küchenartikel und -geräte (ohne Elektrokleingeräte); Messer, Scheren, Besteck, Eimer, Wäscheständer
und -körbe, Besen, Kunststoffbehälter und -schüsseln
3. zu Camping- und Outdoorartikeln zählen u. a. Zelte, Isomatten und
Schlafsäcke (ohne Wohnwagenzubehör, Bekleidung und Schuhe)
4. Gartengeräte / -artikel beinhalten auch Pflanzgefäße (Terrakotta),
Gartenhäuser sowie Grillgeräte und -zubehör
5. Kfz-Zubehör inkl. Autokindersitze
Aufgrund der bestehenden räumlichen Schieflagen in der Stadt
Bochum (vgl. Kapitel 6.3) besitzen auch viele als zentrenrelevant
einzustufenden Sortimente (noch) keinen Verkaufsflächenschwerpunkt in den zentralen Versorgungsbereichen:
6. zum Caravanzubehör zählen u. a. Markisen, Vorzelte, Wohnwagenheizungen
7. Bettwaren / Matratzen ohne Bettwäsche; Bettwaren umfassen u. a.
Kissen, Bettdecken, Matratzenschoner
8. Möbel inkl. Badmöbel, Küchenmöbel, Büromöbel und Gartenmöbel
/ Polsterauflagen
Dabei handelt es sich u. a. um Sortimente aus jener Sortimentsgruppe, die unter Einrichtungszubehör (ohne Möbel) zu subsumieren sind. Aktuell liegt der überwiegende Teil der Sortimente
Heimtextilien, Dekostoffe, Haus- und Tischwäsche (inkl. Gardinen) außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche; mit immerhin rd. 35 % der Verkaufsflächen befindet sich jedoch auch ein
nennenswerter Anteil innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche. Auch alle anderen Teilsortimente des Einrichtungszubehörs
sind derzeit überwiegend außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche verortet. Die höchsten Anteile weisen die zentralen Versorgungsbereiche mit jeweils über 40 % an den Sortimenten
Bettwaren / Matratzen und Kunstgewerbe, Bilder, Bilderrahmen auf. Gegenüber dem Jahr 2004/05 stellen sie sich jeweils
konstant dar. Für die Sortimente wird die Einstufung als zentrenrelevant beibehalten.
9. Sportgroßgeräte umfassen u. a. Konditionskraftmaschinen, Großhanteln, Fußball-, Hockey- oder Handballtore, Turnmatten, Billardtische, Rennrodel, Boote
10. inkl. Wein / Sekt / Spirituosen
11. inkl. Kaffee / Tee / Tabakwaren
12. ohne Schuhe und Bekleidung
13. Sportartikel / -geräte ohne Sportgroßgeräte
14. inkl. Holz
Bei der Einordnung nach nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ergeben sich für
einzelne Sortimente Abweichungen von der Bestandssituation.
Während alle als nicht-zentrenrelevant eingestuften Sortimente
auch einen tatsächlichen Verkaufsflächenschwerpunkt außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche aufweisen, haben umgekehrt
zahlreiche als nahversorgungs- und / oder zentrenrelevant eingestufte Sortimente ihren Verkaufsflächenschwerpunkt nicht innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche, sondern ebenfalls außerhalb. Im Folgenden werden die aktuellen Einstufungen der
Sortimente vor diesem Hintergrund erläutert sowie Abweichungen zum Masterplan Einzelhandel 2006 dargelegt:
Deutlich geringer fallen die Verkaufsflächenanteile der zentralen
Versorgungsbereiche in den Sortimenten Lampen, Leuchten,
Leuchtmittel und Teppiche (Einzelware) mit je ca. 15 % aus.
Beide Sortimente werden heutzutage zunehmend in Form von
größeren Fachmärkten (als Kern- und v. a. Randsortiment) angeboten. Im Sortiment Lampen, Leuchten, Leuchtmittel besteht in
der Stadt Bochum, insbesondere im Hauptgeschäftszentrum, jedoch nach wie vor noch ein relevantes Facheinzelhandelsangebot
in Form mehrerer kleinflächiger Lampen- und Leuchtenfachgeschäfte. Während in dieser Branche auch der Verkaufsflächenanteil der zentralen Versorgungsbereiche konstant geblieben ist,
weist er im Teppichbereich eine stark rückläufige Tendenz auf.
Im Bestand liegt in einigen der als nahversorgungsrelevant eingestuften Warensortimente wie z. B. Nahrungs- und Genussmittel und Zeitungen / Zeitschriften das Gros der Verkaufsflächen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche. Gleichwohl
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
punkt (noch) außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche. Im
Sinne der städtebaulichen Zielvorstellung einer Erhöhung der
Zentrenanteile dieser Branchen werden sie in Übereinstimmung
mit dem Masterplan 2006 als zentrenrelevant eingestuft. Ähnliches gilt für weitere Sortimente bzw. Branchen wie u. a. GPK /
Haushaltswaren.
Eine Umkehr dieses Entwicklungstrends erscheint hier weder realistisch noch geeignet, eine relevante Frequenzbringerfunktion für
die zentralen Versorgungsbereiche zu erzielen. Vor diesem Hintergrund wird die Beibehaltung der Einstufung von Lampen,
Leuchten, Leuchtmittel als zentrenrelevant, jedoch eine gegenüber dem Masterplan Einzelhandel 2006 veränderte Einstufung
des Sortiments Teppiche (Einzelware) als nicht-zentrenrelevant
vorgenommen.
Für die gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 aufgeteilten Sortimente Zoologische Artikel, lebende Tiere sowie Heimtierfutter
wird diese Unterteilung aufgehoben. Diese Differenzierung trug
der Tatsache Rechnung, dass speziell Heimtierfutter, häufig v. a.
in Form eines Randsortiments in Lebensmittelmärkten angeboten
wird und somit ein der Nahversorgung dienendes Sortiment darstellt, während dies auf übrige Zooartikel sowie lebende Tiere
nicht zutrifft. Diese Bedeutung des Heimtierfutters hat jedoch in
der jüngeren Vergangenheit abgenommen, während der Anteil
des Tierfutters in Fachmärkten über den Stellenwert als Randsortiment z.T. deutlich hinausgeht. Aus diesem Grund werden die
Teilsortimente zusammengeführt und insgesamt als nichtzentrenrelevant eingeordnet.
Auch für Sportbekleidung / -schuhe sowie Sportartikel und geräte ist die Einstufung als zentrenrelevantes Sortiment trotz eines – im erstgenannten Sortiment nur leichten – Verkaufsflächenschwerpunktes außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche beizubehalten. Gleichzeitig wurden Sportgroßgeräte in der Fortschreibung der Sortimentsliste als Teilsortiment ausgegliedert und
aufgrund ihrer besonderen Angebotscharakteristika als nichtzentrenrelevant eingestuft. Einen mit über 50 % konstant hohen
Verkaufsflächenanteil nehmen die zentralen Versorgungsbereiche
am Teilsortiment Fahrräder ein. Hier wird entsprechend ebenfalls
eine Beibehaltung der Einstufung als zentrenrelevant vorgenommen. Angler- und Jagdartikel sowie Waffen werden in der
Stadt Bochum überwiegend in Form kleinerer Fachgeschäfte angeboten, die sich überwiegend in integrierten Streulagen sowie
zentralen Versorgungsbereichen befinden. Wenngleich der rechnerische Verkaufsflächenanteil der zentralen Versorgungsbereiche aktuell sehr gering ausfällt, wird vor dem Hintergrund der
Betriebsstrukturen eine Steigerung als grundsätzlich möglich angesehen und eine Beibehaltung der Einstufung als zentrenrelevant vorgesehen. Gleiches gilt für Camping- und Outdoorartikel, die zwar, bezogen auf die Verkaufsflächen, schwerpunktmäßig außerhalb zentraler Versorgungsbereiche vertreten sind (z. B.
als Randsortiment in SB-Warenhäusern), jedoch teilweise auch in
kleineren Fachgeschäfte aus dem Sport- und Outdoorbereich als
Kern- oder Randsortiment zu finden sind.
Im Sortiment Erotikartikel, für welches das REHK keine expliziten
Vorgaben zur Einordnung trifft, konnte der Anteil der zentralen
Versorgungsbereiche an den gesamtstädtischen Verkaufsflächen
gegenüber dem Jahr 2006 sogar noch leicht gesteigert werden –
auf aktuell über 40 %. Vor diesem Hintergrund wird die Einstufung des Sortiments als zentrenrelevant beibehalten.
Darüber hinaus wird im Masterplan 2012 auf eine Auflistung des
gemäß Masterplan 2006 als zentrenrelevant eingestuften Sortiments Babyartikel aufgrund seines eher unbestimmten Charakters verzichtet. So lassen sich diese erfahrungsgemäß in der Regel
in ausreichendem Maße mit den sonstigen Sortimentskategorien
wie z. B. (Baby-) Möbel, (Baby-) Spielwaren, (Baby-) Bekleidung,
Drogerieartikel fassen. Lediglich das Sortiment Kinderwagen,
welches im Masterplan Einzelhandel 2006 unter dem als zentrenrelevant eingestuften Sortiment Babyartikel subsummiert wurde,
ist hier herauszustellen. Da es typischerweise – so auch in der
Stadt Bochum – in den zentralen Versorgungsbereichen nur noch
eine sehr untergeordnete Rollen spielt (ca. 90 % der Verkaufsflächen befinden sich außerhalb) wird diesbezüglich eine Einstufung
als nicht-zentrenrelevant vorgenommen.
Im Elektronikbereich konnten erfreulicherweise die Verkaufsflächenanteile der meisten Sortimente durch die Ansiedlung des
Elektronikfachmarktes Saturn gesteigert werden; nach wie vor
bewegen sie sich jedoch jeweils unter 50 %. In diesen Sortimenten ist jeweils eine Beibehaltung der Einstufung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 vorgesehen. Auch in den Sortimenten der
Oberbranche Sport und Freizeit, wie u. a. Spielwaren, Hobbyartikel und Musikinstrumente liegt der Verkaufsflächenschwer-
Ähnliches gilt für das Sortiment Büromaschinen (u. a. Aktenver-
179
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4 Zentrale Versorgungsbereiche
nichter, Beschriftungssysteme, Bindegeräte, Tisch- und Taschenrechner), welches gemäß Masterplan 2006 als nichtzentrenrelevant eingestuft war. Hier wird ebenfalls auf eine explizite Nennung in der Sortimentsliste verzichtet, da sich auch Büromaschinen unter sonstigen Sortimentskategorien (z. B. Büroartikel, Elektrogeräte) fassen lassen.
Im Hinblick auf eine Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der
Bauleitplanung ist es unabdingbar, zentrale Versorgungsbereiche
im Stadtgebiet zu definieren und gleichsam parzellenscharf abzugrenzen. Im Folgenden werden nach einer Begriffdefinition und
Erläuterung der notwendigen Abgrenzungskriterien die zentralen
Versorgungsbereiche der Stadt Bochum abgegrenzt.
Mit der Sortimentsliste gemäß Regionalem Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet ist die Bochumer Sortimentsliste 2012 mit Ausnahme der Einstufung von Elektro- und Sportgroßgeräten als nicht-zentrenrelevant kompatibel.
Um eine Vergleichbarkeit der zentralen Versorgungsbereiche untereinander zu ermöglichen, aber auch um neben den quantitativen Aspekten der Analyse auch qualitative (städtebauliche) Kriterien bei der Bewertung mit einfließen zu lassen und somit eine
fundierte Grundlage für zukünftige Beurteilungen im politischen
wie im planungsrechtlichen Sinne (z. B. im Hinblick auf §§ 2 (2)
und 34 (3) BauGB und § 11 (3) BauNVO) zu erhalten, wurden
umfangreiche städtebauliche Analysen durchgeführt, die Aufschluss geben über Stärke, Ausstrahlung und Bedeutung der jeweiligen Zentren bzw. der zentralen Versorgungsbereiche (vgl.
Kapitel 7).
Zusammenfassende Darstellung der relevanten Abweichungen von der bisherigen Bochumer Sortimentsliste
Von der bisherigen Bochumer Sortimentsliste weicht die Fortschreibung u. a. durch eine leicht abweichende Sortimentssystematik ab, die teilweise durch einen noch etwas höheren Differenzierungsgrad gekennzeichnet ist. Im Einzelfall resultieren aus
der Differenzierung auch veränderte Einstufungen von Sortimenten. Dies betrifft die Sortimente
Sportgroßgeräte: bislang als Bestandteil der zentrenrelevanten Gruppe der Sportartikel implizit zentrenrelevant, jetzt
nicht-zentrenrelevant sowie
Kinderwagen: bislang als Bestandteil der bislang zentrenrelevanten Gruppe der Babyartikel implizit zentrenrelevant,
jetzt nicht-zentrenrelevant.
Dabei kommt insbesondere dem Begriff „zentraler Versorgungsbereich“ eine besondere Bedeutung zu, nimmt er doch durch die
Novellierungen des BauGB in den Jahren 2004 und 2007 und
hier insbesondere die neu gefassten §§ 2 (2), 34 (3) und 9 (2a)
BauGB im Hinblick auf die Einzelhandelssteuerung eine zentrale
Stellung als schützenswerter Bereich ein.
Begriffsdefinition
Das bislang zentrenrelevante Sortiment Zoologische Artikel,
lebende Tiere wurde zudem ausdifferenziert in das nahversorgungsrelevante Teilsortiment Heimtierfutter sowie das
nicht-zentrenrelevante– Teilsortiment Zoologische Artikel,
lebende Tiere (ohne Heimtierfutter).
Unter zentralen Versorgungsbereichen sind räumlich abgrenzbare
Bereiche einer Kommune zu verstehen, denen aufgrund von Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch Dienstleistungen
und gastronomische Angebote – eine Versorgungsfunktion über
den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt.31 Dabei kann es
innerhalb einer Kommune durchaus mehr als nur einen zentralen
Versorgungsbereich geben (z. B. Hauptgeschäftszentrum und
Ortsteil- bzw. Nebenzentren). Auch Grund- und Nahversorgungszentren können zu den zentralen Versorgungsbereichen
Darüber hinaus wurde eine abweichende Einstufung nur für das
Sortiment Teppiche (Einzelware) vorgenommen (jetzt: nichtzentrenrelevant). Diese ist zurückzuführen auf die Bestandsentwicklung in Bochum in den vergangenen Jahren mit deutlich sinkenden Verkaufsflächenanteilen der Zentren in diesem Sortiment.
Zudem wurde auf eine Nennung der Sortimente Babyartikel und
Büromaschinen verzichtet, da sich diese jeweils unter anderen
Sortimenten subsumieren lassen (siehe oben).
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
31
180
vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007 – 4 C 7.07
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche
zählen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass in diesen Bereichen mehrere Einzelhandelsbetriebe mit sich ergänzenden und /
oder konkurrierenden Warenangeboten vorhanden sind, die einen bestimmten Einzugsbereich vorwiegend mit Warengruppen
des kurzfristigen Bedarfs und ggf. auch teilweise mit Waren des
mittelfristigen Bedarfs versorgen. Zudem muss die Gesamtheit
der vorhandenen baulichen Anlagen in der Lage sein, den Zweck
eines zentralen Versorgungsbereichs zu erfüllen (vgl. hierzu vertiefend Kapitel 9.2).
Nicht eindeutig geregelt ist dahingegen jedoch die Frage, welche
Kriterien an die (räumliche) Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche anzulegen sind. Die Abgrenzung sowie funktionale Definition zentraler Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung
möglicher Entwicklungsperspektiven im Rahmen des Masterplans
Einzelhandel für die Stadt Bochum dient als unentbehrliche
Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen
der Bauleitplanung. Vorrangiges Ziel ist dabei die Sicherung /
Entwicklung einer funktional gegliederten Zentrenhierarchie unter besonderer Berücksichtigung gewachsener Zentrenstrukturen.
In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass
im Sinne der aktuellen Rechtsgrundlage (u. a. §§ 2 (2), 9 (2a) und
34 (3) BauGB sowie § 11 (3) BauNVO) sogenannte zentrale Versorgungsbereiche als schützenswerte Bereiche einzustufen sind.
Bezüglich des konkreten Bezugsraumes dieser Schutzfunktion bestehen jedoch Unterschiede: So ist zu beachten, dass 34 (3)
BauGB in Abweichung von den §§ 2 (2) und 9 (2a) BauGB sowie
§ 11 (3) BauNVO lediglich auf faktische (= tatsächlich gegebene) zentrale Versorgungsbereiche abstellt, ohne informelle Planungen z. B. zum Auf- oder Ausbau zentraler Versorgungsbereiche zu berücksichtigen33.
Sonderstandorte und solitäre Nahversorgungsstandorte gehören
demnach nicht zu den schützenswerten zentralen Versorgungsbereichen im Sinne der Gesetzgebung, auch wenn sie eine beachtliche Versorgungsfunktion für ihr Umfeld erfüllen (können).
Unstrittig – sowohl in der bisherigen Rechtsprechung als auch der
aktuellen Literatur32 – ist, dass sich zentrale Versorgungsbereiche
ergeben können aus
planerischen Festlegungen (Bauleitplänen, Raumordnungsplänen),
raumordnerischen und / oder städtebaulichen Konzeptionen
(wie z. B. dem Masterplan Einzelhandel Bochum) oder auch
tatsächlichen örtlichen Verhältnissen.
Im Sinne des Masterplans Einzelhandel für die Stadt Bochum, so
auch die einhellige Meinung in dem die Bearbeitung des Masterplans begleitenden Arbeitskreis, sind als zentrale Versorgungsbereiche jene Bereiche im Stadtgebiet zu verstehen, die eine
funktionale Einheit aus Einkaufen, Versorgen und Dienstleistungen bilden. Wichtige Abgrenzungskriterien sind der Besatz der
Erdgeschosszonen mit Geschäftsnutzungen, fußläufige Erreichbarkeit und funktionale und städtebauliche Verknüpfungskriterien, die z. B. auch anhand von Passantenströmen und städtebaulich-gestalterischen Kriterien festgehalten werden können.
Dabei müssen entsprechende Standortbereiche nicht bereits vollständig als zentraler Versorgungsbereich entwickelt sein. Somit ist
also auch das Entwicklungsziel ein zu prüfendes Kriterium! Es
muss aber zum Genehmigungszeitpunkt eines (in der Regel großflächigen) Einzelhandelsansiedlungs- oder auch -erweiterungsvorhabens im Rahmen von Planungskonzeptionen eindeutig erkennbar sein!
32
vgl. u. a. Reidt, O. (2005): Die Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben – die rechtliche Bedeutung des neuen § 34 (3) BauGB. In: UPR
7/2005, Seite 241ff sowie Kuschnerus, U. (2007): Der standortgerechte
Einzelhandel. Bonn.
33
181
vgl. dazu Kuschnerus, U. (2007): Der standortgerechte Einzelhandel. Bonn,
Rd.Nr. 181ff.
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
siedlung / Bebauung – sinnvoll ergänzen können. Eine aktuelle
Bebauung / Nutzung auf möglichen Flächen ist nicht als Ausschlusskriterium zu werten.
Die Fixierung der räumlichen Ausdehnung des zentralen Versorgungsbereiches ist nicht als planerische „Abgrenzungsübung“ zu
sehen, sondern ein notwendiger Schritt, um die Vorraussetzungen für Dichte, räumliche Entwicklungsmöglichkeiten und letztendlich Prosperität zu schaffen. Es wird somit deutlich, dass neben funktionalen Aspekten auch städtebauliche Kriterien zur
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches heranzuziehen sind:
Der Vorteil dieser einheitlich zugrunde gelegten Kriterien liegt
sowohl in der Transparenz der Vorgehensweise, aber auch in der
Tatsache, dass für zukünftige Diskussionen und Entscheidungen
ein entsprechender Kriterienkatalog vorliegt, so dass im Falle
kleinräumiger Veränderungen die Kompatibilität zu den anderen
Abgrenzungen in der Regel gewährleistet bleibt.
Funktionale Kriterien:
Einzelhandelsdichte im Erdgeschoss
Passantenfrequenz
Kundenorientierung der Anbieter (Autokunden, Fußgänger)
Multifunktionalität der Nutzungen
In den folgenden Karten werden die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Bochum auf mikroräumlicher Ebene möglichst parzellenscharf abgegrenzt.
Die Abgrenzungen wurden auf Basis der vorgestellten Kriterien
und mit Kenntnis der zum Zeitpunkt der Bearbeitung erkennbaren Grundstückszuschnitte –verfügbarkeiten vorgenommen. Sie
dienen als klare räumliche Bezugsrahmen für zukünftige Einzelhandelsentwicklungen („Entwicklungsbereiche“). Ausnahmsweise sind Modifikationen dieser Abgrenzungen dann möglich und
städtebaulich sinnvoll, wenn sie – unter Einbeziehung der Ziele
und Grundsätze dieses Masterplans Einzelhandel - folgende Kriterien beachten:
Städtebauliche Kriterien
Baustruktur
Gestaltung und Dimensionierung der Verkehrsinfrastruktur
Gestaltung des öffentlichen Raums
Ladengestaltung und -präsentation
Flächen für den Gemeinbedarf wie z. B. Schulen, Kindergärten
oder auch Kirchen können dabei zu dem zentralen Versorgungsbereich hinzugenommen werden, sofern ihre Grundstücke unmittelbar an die Straßen der jeweiligen Einzelhandelslagen heranreichen und von Einzelhandelsnutzungen im weiteren Verlauf umgeben sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der zentrale Versorgungsbereich in der Regel nur einen Teil einer Innenstadt bzw.
eines Stadtteils etc. darstellt.
Bei der Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches sind
auch künftige Entwicklungsperspektiven (Folgenutzungen angrenzender Flächen, Nachnutzungen von Leerständen etc.) zu
berücksichtigen, sofern dies in Kenntnis sämtlicher aktueller
Rahmenbedingungen und erkennbarer Veränderungen zukünftiger entwicklungsbestimmender Faktoren erforderlich ist. Solche
perspektivischen Ansiedlungs- bzw. Ergänzungsflächen sollten
in unmittelbarem räumlichen Kontext zum ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereich stehen und diesen – im Falle einer An-
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Die Erweiterungsfläche dient der Stärkung der bestehenden Strukturen innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs.
Sie muss unmittelbar an die bisherige Abgrenzung angrenzen.
Die geplante Nutzung auf der Erweiterungsfläche hat ihre
funktionale Ausrichtung (Eingangssituation) eindeutig zur
Erschließungsachse des zentralen Versorgungsbereichs;
(Vermeidung einer „zweiten Reihe“ oder Erschließung
von „hinten“).
Gegenüber dem Masterplan 2006 ergibt sich aus den dargelegten Kriterien die Notwendigkeit, die Zentrenabgrenzungen in
noch stärkerem Maße als bisher, unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich stattgefundenen Entwicklungen, anhand funktionaler wie städtebaulicher Kriterien aus den tatsächlichen Gegeben-
182
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
heiten transparent und nachvollziehbar herzuleiten. In diesem
Zusammenhang wird in Abweichung zum Masterplan 2006 bewusst auf die Ausweisung von bipolaren Zentren verzichtet. Sie
werden entweder, wo eine städtebaulich-funktionale Verbindung
in Ansätzen vorhanden bzw. herstellbar erscheint, zu einem zentralen Versorgungsbereich zusammengeführt oder andernfalls auf
den jeweils größeren Teilbereich reduziert.
und der in Kapitel 7 dargestellten Versorgungssituation in den
einzelnen Stadtteilen vorgenommen. Grundsätzlich gelten die
zentralen Versorgungsbereiche – in Abhängigkeit von ihrer Versorgungsfunktion – als Entwicklungsbereiche für zentren- und
nahversorgungsrelevanten Einzelhandel. Die Reihenfolge der
nachfolgenden Darstellung basiert sich auf den aktuellen Hierarchiestufen der Zentren, wobei innerhalb der jeweiligen Hierarchiestufen eine alphabetische Sortierung erfolgte. Tabelle 71 gibt
ergänzend für die einzelnen Stadtbezirke eine Übersicht der zugehörigen zentralen Versorgungsbereiche unter Angabe der
Fundstellen ihrer Abgrenzungen in den nachfolgenden Kapiteln:
Auch dieser wichtige Arbeitsschritt wurde im Rahmen eines breit
angelegten Diskussionsprozesses durchgeführt. Empfehlungen
zur zukünftigen Entwicklung werden vor dem Hintergrund der in
Kapitel 9.1 konkretisierten Ziele der Einzelhandelsentwicklung
Tabelle 71:
Übersicht über die zentralen Versorgungsbereiche nach Bezirken gemäß Masterplan 2012 mit Seitenangaben
Bezirk
Zentrentyp
Bezeichnung
Mitte
Typ I – Hauptgeschäftszentrum
Hauptgeschäftszentrum Bochum
186
Mitte
Typ III – Stadtteilzentrum
Altenbochum
192
Mitte / Nord
Typ III – Stadtteilzentrum
Große Voede
198
Mitte
Typ III – Stadtteilzentrum (mit besonderen Funktionen)
Hattinger Straße
200
Mitte
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Dorstener Straße / Zechenstraße
216
Mitte
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Hamme
219
Mitte
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Herner Straße
220
Mitte
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Riemke
225
Wattenscheid
Typ II – Stadtbezirkszentrum
Wattenscheid
190
Wattenscheid
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Eppendorf
217
Wattenscheid
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Günnigfeld
218
Wattenscheid
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Höntrop
221
Nord
Typ III – Stadtteilzentrum
Gerthe
196
Nord
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Hiltrop
221
Nord
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Kirchharpen
223
Ost
Typ III – Stadtteilzentrum
Langendreer - Alter Bahnhof
202
Ost
Typ III – Stadtteilzentrum
Langendreer - Dorf
204
Ost
Typ III – Stadtteilzentrum
Werne
212
Ost
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Laer
224
Süd
Typ III – Stadtteilzentrum
Brenschede
194
Süd
Typ III – Stadtteilzentrum
Querenburg Uni-Center
206
Süd
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Steinkuhl
226
Süd
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Stiepel
227
Südwest
Typ II – Stadtbezirkszentrum
Linden
188
183
Seitenangabe
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Südwest
Typ III – Stadtteilzentrum
Weitmar-Mark
208
Südwest
Typ III – Stadtteilzentrum
Weitmar-Mitte
210
Südwest
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Bärendorf
214
Südwest
Typ IV – Nahversorgungszentrum
Dahlhausen
215
Quelle: eigene Zusammenstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
184
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.1
Hauptgeschäftszentrum Bochum
on übernehmen und daher vor allem für großmaßstäbliche Einzelhandelsansiedlungen in Folge ihrer Distanz zum eigentlichen
Geschäftskern nur nachrangig geeignet sind.
Das Hauptgeschäftszentrum der Stadt Bochum verfügt über eine gesamtstädtische und regionale Versorgungsfunktion. Es besteht aus einer vernetzten Struktur, deren Geschäftskern sich im
Bereich der Straßen Kortumstraße, Boulevard und Huestraße innerhalb der Ringstraßen befindet. Räumlich konkretisiert ergibt
sich für das Hauptgeschäftszentrum der Stadt Bochum die in
Karte 63 dargestellte Abgrenzung. Diese Abgrenzung, die sich
an den Ringstrukturen orientiert, diese jedoch vor allem im Bereich des Südrings (Bermuda3Eck) überspringt, stimmt in den
wesentlichen Grundzügen überein mit der bisherigen Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006. An einigen Stellen,
so insbesondere im Bereich des Westrings und des westlichen
Nordrings, setzt sie jedoch die Orientierung an den Ringstraßen
als klaren städtebaulichen Barrieren noch deutlicher um: So
wird der jenseits des Westrings im Einmündungsbereich Alleestraße verlaufende Besatz unter städtebaulichen Kriterien nicht
mehr dem zentralen Versorgungsbereich zugerechnet. Im Bereich des östlichen Nordrings erfolgt hingegen gegenüber der
vorherigen Abgrenzung eine Ausweitung, die im Nordring einen eindeutigen Abschluss findet.
Umgekehrt werden solche Bereiche innerhalb der Ringstrukturen, die weder über einzelhandelsseitige noch direkt ergänzende Funktionen verfügen, im Rahmen der aktuellen Abgrenzung
nicht dem zentralen Versorgungsbereich zugerechnet. Dies betrifft insbesondere die Bereiche des Nordrings östlich der Einmündung Kortumstraße sowie den Ostring, ferner den Westring nördlich des Rathauses. Diese Bereiche verfügen jeweils
über keine Einzelhandelsfunktion; es dominieren neben Wohnnutzungen ergänzende öffentliche Einrichtungen und Büronutzungen, so u. a. das zukünftige Gerichtsareal, der Sitz der Bochumer Stadtwerke und ein Krankenhauskomplex im östlichen
Bereich sowie Musikschule, Gesundheitsamt und ein Kindergarten im westlichen Bereich.
Schlussfolgerungen:
Wie in dem vorgezogenen Teilgutachten Innenstadt , ausführlich dargelegt, stellt sich trotz positiver Entwicklungen in den
letzten Jahren (u. a. Saturn-Ansiedlung) die Position des Bochumer Hauptgeschäftszentrums in der Gesamtstadt – wie auch
bedingt in der Region – nach wie vor ausbaufähig dar. Neben
qualitativen Maßnahmen (u. a. städtebauliche Aufwertung der
Hauptlage) und kleineren Arrondierungen ist zur Stärkung des
Hauptgeschäftszentrums aus gutachterlicher Sicht grundsätzlich
auch ein größerer quantitativer Impuls auf der Fläche Justizgelände / Telekomblock geeignet, sofern eine entsprechende
Entwicklung verschiedene notwendige Anforderungen u. a. im
Hinblick auf Dimensionierung, Struktur sowie städtebauliche Integration und Anbindung erfüllt. Vertiefend sei hierzu auf das
Teilgutachten Innenstadt verwiesen.
Die städtebauliche Barriere der Ringstruktur wird vom Hauptgeschäftszentrum nur an wenigen Stellen übersprungen, so insbesondere in einem Teilbereich des Nordrings (westlich der Kortumstraße) und entlang des gesamten Südrings, wo jeweils
straßenbeidseitig durchgängiger Einzelhandelsbesatz vorzufinden ist. Dem Südring schließt sich der Bereich des Bermuda3Ecks an, der als Ergänzungsbereich des Hauptgeschäftszentrums fungiert; der Schwerpunkt liegt hier klar auf gastronomischen Nutzungen, ergänzt um überwiegend kleinteiligen, teilweise spezialisierten Facheinzelhandel. Die Begrenzungen bilden hier die Brüderstraße und die Kortumstraße im Osten und
die Viktoriastraße im Westen, die aufgrund des vorhandenen
Besatzes jeweils straßenbeidseitig einzubeziehen sind. Den klaren städtebaulichen Abschluss findet das Bermuda3Eck südlich
in dem Bereich des ehemaligen Bahnhofs, in dem die Gleisanlagen der DB verlaufen. Im Rahmen des Lichttor-Konzeptes der
Stadt Bochum ist die dortige Unterführung als eines der Eingangstore in die Innenstadt gestaltet. Es ist darauf hinzuweisen,
dass die Bereiche jenseits des Südrings eine ergänzende FunktiJunker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
186
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 63:
Abgrenzung des Bochumer Hauptgeschäftszentrums gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
187
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.2
Stadtbezirkszentrum Linden
Das Zentrum Linden erfüllt eine Versorgungsfunktion für den
Stadtbezirk Südwest sowie in Teilen – innerkommunal wie regional – darüber hinaus. Im unmittelbaren Nahbereich (600Meter-Radius34) wohnen rd. 8.750 Menschen. Das Stadtbezirkszentrum Linden erstreckt sich als langgezogenes Band von
rd. 900 Metern Länge an der Hattinger Straße. Eine relevante
Tiefenentwicklung in die einmündenden Straßen ist zumeist
nicht vorhanden, so dass sich die Abgrenzung mit einer überwiegend nur begrenzten Tiefe klar an der Hauptachse orientiert. Da klare städtebauliche Abschlüsse dieser straßenbegleitenden Bandstruktur nicht vorhanden sind, konstituiert sich das
Zentrum vor allem funktional über die Dichte und Ausprägung
des Einzelhandelsbesatzes. Unter diesem Gesichtspunkt kristallisiert sich der Bereich zwischen der Immobilie eines Lebensmitteldiscounters im Norden (derzeit leerstehend) und der Einmündung Kesterkamp im Süden als Einzelhandelslage mit weitestgehend durchgängigem Besatz und entsprechenden Passantenfrequenzen heraus. Die aktuelle Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches stimmt in ihrer Längsausdehnung überein
mit der gemäß Masterplan Einzelhandel 2006. Wenngleich der
südliche Bereich seitdem u. a. durch die Verlagerung eines
Magnetbetriebes etwas schwächer geworden ist, stellt er nach
wie vor funktional einen Bestandteil des Zentrums dar. Die einzigen Unterschiede zur Abgrenzung gemäß Masterplan 2006
bestehen darin, dass eine bereits 2006 enthaltene Potenzialfläche unmittelbar in die Zentrumsabgrenzung 2012 einbezogen
wird und zudem im Bereich der Keilstraße eine leichte Tiefenausweitung der Abgrenzung erfolgt, um ein bislang nur angeschnittenes Grundstück, das seit kurzem durch eine Zoofachhandlung genutzt wird, vollständig in den zentralen Versorgungsbereich zu integrieren.
34
Schlussfolgerungen:
Um die Bandstruktur des Zentrums in der bestehenden Form
auch zukünftig aufrecht erhalten zu können, erscheinen stärkende Maßnahmen vor allem im südlichen sowie bedingt auch
im nördlichen Teilbereich (hier v. a. Nachnutzung der ehemals
von Penny genutzten Immobilie eines Lebensmittelmarktes)
sinnvoll. Eine weitere Ausweitung (z. B. durch Verlagerung von
Lebensmittelmärkten an Standorte außerhalb des derzeitigen
Zentrums) sollte in Anbetracht der bereits sehr großen Längsausdehnung zum Erhalt der notwendigen Nutzungsdichte nicht
stattfinden.
Alle Angaben zu den Einwohnerzahlen in den 600-Meter-Radien wurden
mit ArcGIS ermittelt. Bei Überlappungen von Radien wurden die Bevölkerungszahlen den zentralen Versorgungsbereichen jeweils anteilig zugeordnet.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
188
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 64:
Abgrenzung des Stadtbezirkszentrums Linden gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
(inzwischen
aufgegeben)
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
189
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.3
Stadtbezirkszentrum Wattenscheid
Das Zentrum Wattenscheid erfüllt eine Versorgungsfunktion für
den gleichnamigen Stadtbezirk sowie in Teilen – innerkommunal wie regional – darüber hinaus. Im unmittelbaren Nahbereich
(600-Meter-Radius) wohnen rd. 14.800 Menschen. Das Stadtbezirkszentrum Wattenscheid erstreckt sich in Bandstruktur, unter Einbeziehung auch angrenzender Bereiche, entlang der
Hauptachse Oststraße, die Richtung Osten nach einer Gabelung
in die Hochstraße und die Westenfelder Straße übergeht. Einen
klaren westlichen Abschluss bildet das Gertrudis-Center am
Platz Alter Markt. Entsprechend sind die hier westlich und südwestlich angrenzenden Bereiche, die keine Einzelhandelsfunktion besitzen, nicht dem zentralen Versorgungsbereich zuzurechnen. Ähnliches gilt für die nördlich bzw. nordöstlich des Gertrudis-Centers befindlichen Bereiche. Auch aufgrund ihrer Orientierung zur Friedrich-Ebert-Straße stehen sie nicht in Bezug zu
dem Einzelhandelsbesatz im Kern des Zentrums und sind daher
nicht dem zentralen Versorgungsbereich zuzurechnen. Daher
sind an diesen Stellen jeweils leichte Anpassungen der Abgrenzung gemäß Masterplan 2006 vorzunehmen. Darüber hinaus
kann jedoch die Abgrenzung des Stadtbezirkszentrums Wattenscheid gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 im Rahmen der
Fortschreibung vollumfänglich bestätigt werden. Die klare nördliche Barriere bildet im weiteren Verlauf die Friedrich-EbertStraße. Auch weitere zentrumsbildende Nutzungen wie das in
diesen Bereich integrierte Rathaus, sind unter dem Kriterium der
Multifunktionalität dem zentralen Versorgungsbereich zugehörig. Die Verbindung der Friedrich-Ebert-Straße zur Hauptachse
wird in diesen Bereichen durch die Voedestraße und die Freiheitstraße hergestellt. Übersprungen wird die Friedrich-EbertStraße im Bereich des August-Bebel-Platzes, der, inklusive der
platzbegleitenden Bebauung mit ihren Einzelhandels- und
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Dienstleistungsnutzungen ebenfalls Bestandteil des Zentrums
ist. Im Süden ist das Zentrum nicht wesentlich über die Hauptachsen hinausentwickelt. Die Abgrenzung wird daher in einer
gewissen Tiefe, die auch Einmündungsbereiche mit einbezieht,
in den Baublöcken südlich der Hauptachsen eingezogen. In östlicher Richtung wird der Einzelhandelsbesatz entlang der
Hauptachsen sukzessive schwächer, ohne das funktional ein
klarer Abschluss erkennbar ist. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten bildet jedoch der Kreuzungsbereich mit den Straßen
Otto-Brenner-Straße / Swidbertstraße eine Zäsur, die den zentralen Versorgungsbereich begrenzt.
Schlussfolgerungen:
Gegenüber der Abgrenzung gemäß Masterplan 2006 stellt sich
der zentrale Versorgungsbereich Wattenscheid aktuell in Randbereichen – leicht – komprimiert dar. Diese Abgrenzung trägt
der im Zentrum – zum Erhalt von Nutzungsdichte und -vielfalt –
notwendigen Fokussierung auf den Kernbereich Rechnung, belässt aber gleichzeitig dem Zentrum ausreichend Entwicklungspotenziale, u. a. im Bereich der ehemaligen Grundschule an der
Voedestraße. Zukünftige Einzelhandelsentwicklungen sollten
nach gutachterlicher Einschätzung jedoch vor allem der Stärkung der Hauptachse Oststraße / Hochstraße / Westenfelder
Straße zugute kommen, um die Kohäsion dieser für Brüche gefährdeten Bandstruktur zu fördern und auch ihre Funktionsfähigkeit auch zukünftig sicherzustellen. Für einige Randbereiche
(u. a. östliche Voedestraße) erscheint hingegen ein Erhalt bzw.
eine Wiederbelebung als Einzelhandelslage weniger realistisch.
Für diese Bereiche sollten daher auch alternative Möglichkeiten
der Profilierung (Dienstleistungen, Wohnnutzungen) geprüft
werden.
190
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 65:
Abgrenzung des Stadtbezirkszentrums Wattenscheid gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
191
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
9.4.4
Stadtteilzentrum Altenbochum
Das Zentrum Altenbochum erfüllt eine Versorgungsfunktion für
den gleichnamigen Stadtteil. Im unmittelbaren Nahbereich
(600-Meter-Radius) wohnen rd. 10.350 Menschen. Das Stadtteilzentrum Altenbochum erstreckt sich in Bandstruktur entlang
der Wittener Straße. Eine relevante Tiefenentwicklung ist überwiegend nicht gegeben. Eine Ausnahme bildet der Bereich
westlich der Straße Bruchspitze mit dem Friemannplatz, auf
dem der Wochenmarkt stattfindet. Daher wird dieser Bereich in
die Abgrenzung einbezogen. Die östliche Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches bildet unter städtebaulichen und
funktionalen Aspekten der Altenbochumer Bogen mit dem angrenzenden Gebäude eines Lebensmittelmarktes, im Westen
stellt der Bereich des dortigen Lebensmitteldiscounters den Abschluss dar. Sowohl im westlichen als auch im östlichen Randbereich ist der zentrale Versorgungsbereich nur straßeneinseitig
ausgeprägt. Eine weiter südlich befindliche, kleinere Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben an der Wasserstraße im Bereich der Einmündung Kettelerstraße wird – in Abweichung zur
Abgrenzung gemäß Masterplan 2006 – aufgrund des fehlenden
städtebaulich-funktionalen Zusammenhangs mit dem Einzelhandelsbesatz an der Wittener Straße nicht dem Stadtteilzentrum Altenbochum zugerechnet. Für einen Standort an der Wittener Straße im Einmündungsbereich Wasserstraße bestehen
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Planungsabsichten für ein Wohn- und Geschäftshaus, in das
ggf. auch ein Lebensmittelmarkt integriert werden soll. Im Vorgriff auf diese Planung, welche im Sinne einer Sicherung und
Stärkung der Nahversorgungsfunktion des Stadtteilzentrums zu
befürworten ist, wird die Grenze des zentralen Versorgungsbereiches im Einmündungsbereich Wasserstraße in die Wittener
Straße leicht arrondiert.
Schlussfolgerungen:
Der Besatz an der Wittener Straße erfüllt auch bei isolierter Betrachtung die Versorgungsfunktion als Stadtteilzentrum. Die Betriebe im Zentrum präsentieren sich mit Ausnahme des sehr
klein dimensionierten Lebensmitteldiscounters grundsätzlich
modern und zukunftsfähig. Eine künftige Herausforderung liegt
im Abbau von Leerständen. Als typisches straßenbegleitendes
Zentrum an der vielbefahrenen Wittener Straße unterliegt Altenbochum zudem entsprechenden Einschränkungen der Aufenthaltsqualität. Bei bereits positiven Gestaltungsansätzen v. a.
im Bereich von Lukas-Kirche und Altenbochumer Bogen können
weitere Maßnahmen im öffentlichen Raum dazu beitragen,
dem Bereich auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten in
höherem Maße als bislang einen zentralen Charakter zu verleihen und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
192
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 66:
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Altenbochum gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
193
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.5
Stadtteilzentrum Brenschede
Das Zentrum Brenschede erfüllt eine Versorgungsfunktion für
den Stadtteil Wiemelhausen / Brenschede. Im unmittelbaren
Nahbereich (600-Meter-Radius) wohnen rd. 7.800 Menschen.
Das Stadtteilzentrum Brenschede erstreckt sich in Bandstruktur
entlang der Brenscheder Straße. Eine leichte Aufweitung ist lediglich im Kreuzungsbereich mit der Glücksburger Straße vorhanden. Der zentrale Versorgungsbereich ist einzelhandelsseitig
klar abgrenzbar. Den südlichen Abschluss bildet der Magnetbetrieb Edeka; im Norden erstreckt sich der Besatz bis zum Einmündungsbereich der Stiepeler Straße. Die aktuelle Abgrenzung
des Zentrums ist identisch mit der gemäß Masterplan Einzelhandel 2006.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum stellt sich unter funktionalen wie städtebaulichen
Gesichtspunkten attraktiv dar und kann seine Versorgungsfunktion insgesamt gut erfüllen. Trotz der leicht unterdurchschnittlichen Verkaufsflächengrößen präsentieren sich die Lebensmittelbetriebe grundsätzlich zukunftsfähig, was auch auf die Funktionsfähigkeit des Zentrums insgesamt sowie die fehlende Konkurrenz durch nicht integrierte Angebotsstandorte im Umfeld
zurückzuführen ist.
194
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 67:
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Brenschede gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
195
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.6
Stadtteilzentrum Gerthe
Das Zentrum Gerthe übernimmt eine Versorgungsfunktion für
den gleichnamigen Stadtteil sowie in Teilen auch für den Stadtbezirk Nord. Im unmittelbaren Nahbereich (600-Meter-Radius)
wohnen rd. 8.100 Menschen. Der zentrale Versorgungsbereich
erstreckt sich im Bereich der Lothringer Straße, des Marktplatzes, der Hans-Sachs-Straße und eines Teilbereiches des Castroper Hellwegs. Gegenüber der Abgrenzung im Rahmen des Masterplans 2006 stellt sich das Zentrum im westlichen und südlichen Bereich leicht komprimiert dar. So wird am Castroper
Hellweg die südliche Grenze bereits an der Einmündung
Schwerinstraße gezogen, da der Besatz darüber hinaus keine relevante Fortsetzung mehr findet. Auch im Einmündungsbereich
der Straße Hiltroper Landwehr wird die Abgrenzung aus diesem
Grund leicht angepasst. Die nördliche Begrenzung am Castroper
Hellweg bildet nach wie vor die Einmündung der Hans-SachsStraße, an der der Einzelhandelsbesatz endet. Eine weitere
Komprimierung betrifft den Bereich südlich des Marktplatzes,
der, mit Ausnahme einzelner Dienstleistungen im Westen, ausschließlich von Wohnnutzungen geprägt ist.
Hintergrund des räumlich-funktionalen Zusammenhangs dieses
Standortbereiches nicht darstellbar. Vielmehr sind neben den
Märkten Rewe und Kik, die bereits 2006 Bestandteil der Abgrenzung waren, auch die Betriebe Aldi und Lidl in die Abgrenzung einzubeziehen. Auch der unmittelbar an der Lothringer
Straße befindliche Discounter Netto wird aufgrund seiner unmittelbaren räumlichen Nähe in den zentralen Versorgungsbereich aufgenommen.
Schlussfolgerungen:
Um dem östlichen Standortbereich keine weiteren Entwicklungsoptionen einzuräumen, wird die Abgrenzung hier bewusst
sehr eng an dem bestehenden Einzelhandelsbesatz orientiert. So
findet sich bereits zum heutigen Zeitpunkt an diesem stark autokundenorientierten Standort eine sehr hohe Verkaufsflächenkonzentration, die, trotz der grundsätzlich gegebenen räumlichen Nähe, städtebaulich-funktional nur unzureichend mit den
gewachsenen Einzelhandelslagen an der westlichen Lothringer
Straße verknüpft ist. Hier besteht deutliches Optimierungspotenzial, damit das Zentrum in höherem Maße als derzeit von
möglichen Synergien profitieren kann. Neben der Anbindung
über die Lothringer Straße betrifft dies insbesondere auch den
fußläufigen Durchgang im Bereich des Marktplatzes, der sich
derzeit unauffällig und wenig attraktiv präsentiert.
Gleichzeitig ist im Osten des Zentrums eine Ausweitung der
Abgrenzung erforderlich, um die hier befindliche Agglomeration
vollständig in den zentralen Versorgungsbereich einzubeziehen.
Eine „Ausgrenzung“ der Lebensmitteldiscounter ist vor dem
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
196
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 68:
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Gerthe gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
197
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.7
Stadtteilzentrum Große Voede
lich der Gesamtverkaufsfläche an die erste Stelle unter den Bochumer Stadtteilzentren; auch der Umfang der nahversorgungsund zentrenrelevanten Sortimente wird lediglich von Langendreer-Dorf mit dem SB-Warenhaus Real (leicht) übertroffen.
Das Zentrum Große Voede übernimmt eine Versorgungsfunktion für den Stadtteil Grumme. Im unmittelbaren Nahbereich
(600-Meter-Radius) wohnen rd. 6.400 Menschen, was den
zweitgeringsten Wert unter allen Bochumer Stadtteilzentren
darstellt. Die faktische Erreichbarkeit wird zudem für die im
Norden des 600-Meter-Radius lebenden Menschen durch die
Barrierewirkung der BAB 40 deutlich eingeschränkt. Das Stadtteilzentrum erstreckt sich entlang der Castroper Straße. In Abweichung zu der Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006 wird es in der Fortschreibung 2012 nicht bipolar, sondern
als ein Standortbereich abgegrenzt, der zwar keinen durchgängigen, aber einen räumlich zusammenhängenden Besatz von
Einzelhandel, Dienstleistungen sowie öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen auch im Mittelbereich aufweist.
Das Umsatzvolumen des Zentrums im Bereich der nahversorgungsrelevanten Sortimente übersteigt nach der Neuansiedlung
mit geschätzten 20 Mio. Euro35 bereits das im gesamten 600Meter Radius (inkl. der Bereiche nördlich der BAB 40) zur Verfügung stehende, nahversorgungsrelevante Kaufkraftpotenzial
von knapp 17 Mio. Euro. Somit bestehen in diesen Sortimenten
keine weiteren Potenziale für einen relevanten Angebotsausbau. Ähnlich verhält es sich auch in den zentrenrelevanten Sortimenten vor dem Hintergrund der bereits umfangreichen Angebotsausstattung, des begrenzten Einwohnerpotenzials sowie
der Nähe zur Bochumer Innenstadt. Die grundsätzlich wünschenswerte Arrondierung der lückenhaften und langgezogenen Bandstruktur durch weitere Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen sollte daher bezüglich zentren- und nahversorgungsrelevanter Angebote nur kleinmaßstäblich erfolgen.
Parallel wird diese langgezogene Bandstruktur im Westen leicht
komprimiert, da westlich der I. Parallelstraße aktuell nur noch
punktueller Einzelhandelsbesatz vorhanden ist. Generell orientiert sich die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches
überwiegend relativ nah an der Castroper Straße, da eine weitere, wesentliche Ausdehnung über den derzeit vorhandenen
bzw. genehmigten Bestand hinaus in Anbetracht der bereits
umfangreichen Angebotsausstattung, des begrenzten Einwohnerpotenzials sowie der Versorgungsfunktion als Stadtteilzentrum nicht erfolgen sollte. Im östlichen Teilbereich wird jedoch
der dortige, autokundenorientierte Fachmarktstandort aufgrund
seines räumlichen Zusammenhangs mit den sonstigen Einzelhandelslagen vollständig in die Abgrenzung einbezogen.
Begleitende Maßnahmen sollten sich auf eine Verbesserung der
städtebaulichen Rahmenbedingungen richten; so unterliegt die
Große Voede als typisches straßenbegleitendes Zentrum an der
vielbefahrenen Castroper Straße deutlichen Einschränkungen
der Aufenthaltsqualität. Von besonderer Relevanz erscheint
hierbei auch die Verknüpfung des neuen Einkaufszentrums mit
den bestehenden Einzelhandelslagen. Vor dem Hintergrund der
Trennwirkung des Straßenraumes sollten u. a. geeignete Querungsmöglichkeiten gewährleistet sein. Weitere Maßnahmen im
öffentlichen Raum können dazu beitragen, dem Bereich auch
unter städtebaulichen Gesichtspunkten in höherem Maße als
bislang einen zentralen Charakter zu verleihen und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Schlussfolgerungen:
Durch die zu Beginn des Jahres 2012 erfolgte Ansiedlung eines
Einkaufszentrums mit ca. 6.800 m² Verkaufsfläche, darunter
maximal 3.300 m² für nahversorgungs- und zentrenrelevante
Sortimente (u. a. Supermarkt, Lebensmitteldiscounter, Drogeriefachmarkt, Textildiscounter), wurde das Angebot im Zentrum in
erheblichem Umfang ausgebaut. Unter Berücksichtigung der
bestehenden Verkaufsflächen innerhalb des abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiches von rd. 3.000 m² beläuft sich die
neue Gesamtgröße auf knapp 10.000 m² Verkaufsfläche, darunter ca. 6.000 m² zentren- und nahversorgungsrelevante Angebote. Damit rückt das Stadtteilzentrum Große Voede bezügJunker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
35
198
Ansässig sind u. a. vier Lebensmittelmärkte und ein Drogeriefachmarkt.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 69:
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Große Voede gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
(derzeit leerstehend)
x
Einkaufszentrum
(neu)
(inzwischen
verlagert)
x
x
Quelle: eigene Darstellung
199
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.8
Stadtteilzentrum mit besonderen Funktionen Hattinger Straße
Das Zentrum Hattinger Straße übernimmt eine Versorgungsfunktion vorrangig im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich
für den Stadtteil sowie in Teilen auch darüber hinaus. Das Zentrum, welches sich im erweiterten Innenstadtkontext befindet,
ist in besonderem Maße durch eine Vielzahl von Betrieben des
kleinteiligen, teilweise spezialisierten Fachhandels geprägt. Dabei besteht ein Nebeneinander von langjährig etablierten Betrieben und relativ jungen Ansiedlungen „szeniger“ Einzelhandels-, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe, welchem in
dieser Ausprägung ein Alleinstellungsmerkmal unter den Bochumer zentralen Versorgungsbereichen zukommt. Der abgegrenzte zentrale Versorgungsbereich ist Bestandteil der Einzelhändlergemeinschaft "Viertel vor", in der sich die im Umfeld des
Kreuzungsbereiches Königsallee / Hattinger Straße / OskarHoffmann-Straße ansässigen Geschäftstreibenden zusammengeschlossen haben und eine gemeinsame Positionierung verfolgen. Die Erfüllung einer umfassenden Nahversorgungsfunktion
für den Nahbereich gehört hingegen nicht zu den Funktionszuweisungen des zentralen Versorgungsbereiches, der im Rahmen
der Bochumer Zentrenhierarchie als „Stadtteilzentrum mit besonderen Funktionen“ eingestuft wird. Die Aufgabe der Nahversorgung wird im dicht besiedelten Umfeld des Stadtteilzentrums durch mehrere solitäre Lebensmittelmärkte erfüllt, die als
„Satelliten“ des Stadtteilzentrums fungieren und somit wichtiger Bestandteil der Bochumer Nahversorgungsstruktur sind. Die
Versorgungsfunktion des Stadtteilzentrums Hattinger Straße
umfasst somit in Abweichung zu den sonstigen Bochumer
Stadtteilzentren schwerpunktmäßig Angebote des mittel- und
langfristigen Bedarfsbereiches. Durch ein hohes Maß an Vielfalt
und Individualität der v. a. kleinteiligen Strukturen sowie die
Durchmischung mit Dienstleistungs- und Gastronomiebesatz
entfaltet sich die Ausstrahlung des Bereiches auch über den
Stadtteil hinaus. Aufgrund der Lage im erweiterten Innenstadtkontext übernimmt das Stadtteilzentrum mit besonderen Funktionen Hattinger Straße auch eine Ergänzungsfunktion für das
Junker und Kruse
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Hauptgeschäftszentrum, ohne in direkte Konkurrenz zu den
dortigen Angeboten zu treten.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Bereich der
Hattinger Straße und der Alten Hattinger Straße sowie, zwischen den Einmündungsbereichen dieser beiden Straßen, entlang der Königsallee. Die klare Barriere in nördlicher Richtung
bilden an der Königsallee zudem die Gleisanlagen der Deutschen Bahn. Aufgrund des nur straßeneinseitig ausgeprägten
Einzelhandelsbesatzes wird nur die westliche Straßenseite in den
zentralen Versorgungsbereich einbezogen. Die Alte Hattinger
Straße und die Hattinger Straße werden hingegen jeweils straßenbeidseitig in die Abgrenzung einbezogen. Den funktionalen
Abschluss dieser Bandstruktur an der Hattinger Straße bildet der
Einmündungsbereich der Gilsingstraße, nach dem der Einzelhandelsbesatz endet. Die aktuelle Abgrenzung des Zentrums ist
überwiegend identisch mit der gemäß Masterplan Einzelhandel
2006; sie wird lediglich leicht an den Verlauf der Grundstücksgrenzen angepasst.
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum präsentiert sich auch ohne den Baustein Lebensmittelmarkt attraktiv und funktionsfähig. Da eine gute Nahversorgung durch verschiedene integrierte Standorte im Umfeld
gewährleistet ist, stellt eine entsprechende Ansiedlung keine
zwingende Notwendigkeit dar.
Als typisches straßenbegleitendes Zentrum verfügt vor allem
der Bereich an der Hattinger Straße nur über eine eingeschränkte Aufenthaltsqualität. Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen
Raum (z. B. Pflasterung, Möblierung) können dazu beitragen,
dem Bereich auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten in
höherem Maße als bislang einen zentralen Charakter zu verleihen und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Auch die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten sollte hierbei geprüft werden.
200
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 70:
Abgrenzung des Stadtteilzentrums mit besonderen Funktionen Hattinger Straße gemäß Masterplan Einzelhandel
2012
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
201
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
9.4.9
Stadtteilzentrum Langendreer - Alter Bahnhof
Das Zentrum Langendreer - Alter Bahnhof übernimmt eine Versorgungsfunktion für den gleichnamigen Stadtteil. Im unmittelbaren Nahbereich (600-Meter-Radius) wohnen rd. 8.850 Menschen. Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich bandförmig entlang der Alten Bahnhofstraße, wobei der Einmündungsbereich Waterfuhrweg funktional und städtebaulich die östliche
Begrenzung darstellt. Im Nordwesten mündet die Alte Bahnhofstraße in die Ümminger Straße, die in südwestlicher Richtung
bis zum Standort des Lebensmitteldiscounters Lidl als Abschlusspol ebenfalls dem zentralen Versorgungsbereich hinzugerechnet wird. Nördlich des Einmündungsbereiches bildet die
Straße Im Uhlenwinkel, die südlich der Gleisanlagen der DB verläuft, die Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches.
Schlussfolgerungen:
Diese leicht komprimierte Abgrenzung trägt der notwendigen
Fokussierung auf die Hauptachse Alte Bahnofstraße Rechnung.
Diese Achse weist nur im nordwestlichen Bereich eine zufriedenstellende Nutzungsdichte mit integrierten Magnetbetrieben
auf; der südöstliche Teil stellt sich hingegen funktional schwach
dar und bedarf zum längerfristigen Erhalt als Einzelhandelslage
einer Stärkung z. B. durch Ansiedlung eines Frequenzbringers.
In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob für den sehr
klein dimensionierten Lebensmitteldiscounter Netto in diesem
Bereich Flächenpotenziale für eine Verlagerung / Erweiterung
bestehen.
Im gesamten Zentrum ist ein Leerstandsmanagement erforderlich, um geeignete Nachnutzungen für die hier in überdurchschnittlichem Maße auftretenden Leerstände zu finden. Eine besondere Relevanz kommt hierbei der Revitalisierung des großflächigen Leerstandes des großen Fachgeschäftes Dieler zu.
Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, weitere Maßnahmen zu
ergreifen, um die Präsenz der Leerstände zu verringen (z. B.
temporäre Nutzung als Ausstellungsflächen).
In ihrer Längsausdehnung stimmt diese Abgrenzung weitestgehend überein mit der gemäß Masterplan 2006. Südlich der Alten Bahnhofstraße zwischen den Straßenzügen Eislebener Straße und Mansfelder Straße wird die Abgrenzung 2012 aufgrund
der hier kaum vorhandenen Tiefenentwicklung jedoch deutlich
enger an der Hauptachse orientiert. Gleichzeitig erfolgen kleinere Arrondierungen, so insbesondere, im Sinne eines multifunktionalen Zentrums, die Integration der evangelischen Kirche und
Grundschule in die Abgrenzung.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Derzeit nur unzureichend an die Einzelhandelslagen in der Alten
Bahnhofstraße angebunden präsentieren sich die Einzelhandellagen an der Ümminger Straße mit dem dortigen Lebensmitteldiscounter. Eine weitere Einzelhandelsentwicklung in diesem
Bereich sollte daher nicht stattfinden – auch um den stärkungsbedürftigen Lagen an der Alten Bahnhofstraße hierdurch nicht
weitere Entwicklungspotenziale abzuschneiden.
202
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 71:
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Langendreer - Alter Bahnhof gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
(aktuell nach Brandschaden leerstehend)
Quelle: eigene Darstellung
203
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.10 Stadtteilzentrum Langendreer - Dorf
Das Zentrum Langendreer - Dorf übernimmt eine Versorgungsfunktion für den Stadtteil Langendreer. Im unmittelbaren Nahbereich (600-Meter-Radius) wohnen rd. 7.950 Menschen. Der
zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich in einer Bandstruktur
entlang der Alten Bahnhofstraße, wobei im Osten eine Aufweitung stattfindet. Hier bilden Marktplatz sowie der Kreuzungsbereich von Hauptstraße und Unterstraße die städtebaulich funktionalen Begrenzungen des Zentrums. Ebenfalls dem Zentrum
zugehörig der südlich befindliche Teilabschnitt der Hauptstraße
bis zur Einmündung Stockumer Straße mit dem Komplex des
SB-Warenhauses Real.
gen. Zudem wird im südöstlichen Bereich aufgrund des lediglich
straßeneinseitig ausgeprägten Einzelhandelsbesatzes nur die
westliche Straßenseite der Hauptstraße in den zentralen Versorgungsbereich einbezogen. Darüber hinaus wird die Abgrenzung
an verschiedenen Stellen an den Verlauf der Grundstücksgrenzen angepasst, woraus jedoch nur minimale Abweichungen von
der vorherigen Abgrenzung resultieren.
Schlussfolgerungen:
Ungünstig stellt sich im Zentrum die Anbindung des an der
Hauptstraße gelegenen SB-Warenhauses Real an die übrigen
Einzelhandelslagen dar, die u. a. der zurückgesetzten Lage mit
den weitläufig dimensionierten Parkflächen sowie der Verkehrsbelastung an der Hauptstraße geschuldet ist. Dies spiegelt
sich auch darin wider, dass im Umfeld des SB-Warenhauses, also z. B. auf der östlichen Seite der Hauptstraße, kein weiterer
Einzelhandelsbesatz vorhanden ist. Vor dem Hintergrund, dass
es sich hierbei um den mit Abstand wichtigsten Magnetbetrieb
des Zentrums handelt, könnte der übrige Einzelhandelsbesatz
von einer Aufwertung der fußläufigen Anbindung deutlich profitieren. Eine direkte Stärkung der Alten Bahnhofstraße durch
Ansiedlung eines zusätzlichen Lebensmittelmarktes stellt vor
dem Hintergrund der angespannten Konkurrenzsituation und
der kleinteiligen Strukturen keine realistische Option dar.
In westlicher Richtung sind als Zäsur – in Abweichung von der
Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 – bereits die
Einmündungen der Straßen Im Krebsfeld / Elsterstraße zu sehen. Weiter westlich setzt sich der Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz nur so lückenhaft fort, dass ein zentraler Charakter hier nicht mehr erkennbar ist. Es ergibt sich somit eine
gegenüber dem Masterplan Einzelhandel 2006 deutlich reduzierte Ausdehnung der vormals mit ca. 600 Metern sehr langgezogenen Bandstruktur auf einen relativ kompakten und funktionsfähigen zentralen Versorgungsbereich. Gleichzeitig erfolgt
im nordwestlichen Bereich eine kleinere Arrondierung; hier wird
die ansässige Postfiliale zukünftig in die Abgrenzung einbezo-
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
204
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 72:
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Langendreer - Dorf gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
205
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.11 Stadtteilzentrum Querenburg Uni-Center
Das Zentrum Querenburg Uni-Center übernimmt eine Versorgungsfunktion für den Stadtteil Querenburg. Im unmittelbaren
Nahbereich (600-Meter-Radius) wohnen rd. 4.550 Menschen.
Als Einkaufszentrum in Ladenpassagenform konzipiert, lässt sich
der zentrale Versorgungsbereich Querenburg Uni-Center funktional wie städtebaulich klar abgrenzen. Die aktuelle Abgrenzung des Zentrums ist überwiegend identisch mit der gemäß
Masterplan Einzelhandel 2006; sie wird lediglich leicht an den
Verlauf der Grundstücksgrenzen angepasst.
funktion eine wesentliche Herausforderung dar. Die inzwischen
erfolgte Nachfolgenutzung der Toom-Immobilie durch einen
Lebensmittelmarkt im Uni-Center ist von hoher Bedeutung, um
die Lebensmittelversorgung im Stadtteil zu garantieren, aber
auch, um die frequenzerzeugende Funktion des Magnetbetriebes für den übrigen Einzelhandel aufrechtzuerhalten. So weist
das Uni-Center bereits aktuell strukturelle Schwächen auf, die
sich u. a. in einer leicht erhöhten Leerstandsquote widerspiegeln. Nicht nur im Bereich der derzeit leerstehenden SBWarenhaus-Immobilie bedarf es zudem Investitionen in die Gebäude, um weiterhin zukunftsfähige Einzelhandelsimmobilien
und ein attraktives Gesamterscheinungsbild des Uni-Centers zu
gewährleisten.
Schlussfolgerungen:
Als neben dem Nahversorgungszentrum Steinkuhl einziger und
wichtigster Angebotsstandort für die rd. 20.000 Einwohner im
Stadtteil stellen der Erhalt und die Stärkung der Versorgungs-
Junker und Kruse
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206
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 73:
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Querenburg Uni-Center gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
207
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.12 Stadtteilzentrum Weitmar-Mark
Das Zentrum Weitmar-Mark übernimmt eine Versorgungsfunktion für den gleichnamigen Stadtteil. Im unmittelbaren Nahbereich (600-Meter-Radius) wohnen rd. 8.900 Menschen.
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Versorgungsfunktion insgesamt gut erfüllen. Wenngleich im Hinblick auf Größenordnung und sonstige Standortrahmenbedingungen teilweise nicht optimal aufgestellt, präsentieren sich die Lebensmittelbetriebe in ihrer Gesamtheit prinzipiell zukunftsfähig, was auch auf die Funktionsfähigkeit des Zentrums insgesamt sowie die fehlende Konkurrenz durch nicht integrierte Angebotsstandorte im Umfeld zurückzuführen ist. Eine mögliche Verlagerung und Erweiterung,
wie sie v. a. vom Lebensmitteldiscounter anvisiert ist, sollte sich
in jedem Fall nur im Zentrumszusammenhang vollziehen. Als
typisches straßenbegleitendes Zentrum ist Weitmar-Mark von
entsprechenden Verkehrsbelastungen und einer trennenden
Wirkung des Straßenraumes betroffen. Dennoch präsentiert
sich der Besatz im Kernbereich straßenbeidseitig ausgeprägt
und gut frequentiert. Weitere Maßnahmen im öffentlichen
Raum können dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität des Zentrums weiter zu erhöhen und Querungsmöglichkeiten zu verbessern.
Der zentrale Versorgungsbereich zieht sich als Bandstruktur entlang der Markstraße. In östlicher Richtung läuft der Besatz ohne
klaren Abschluss sukzessive aus; eine städtebauliche Begrenzung bildet hier die Einmündung des Kellermannswegs. Die ohnehin funktional erheblich schwächere südliche Straßenseite der
Markstraße präsentiert sich im östlichen Randbereich gänzlich
ohne Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz, was hier nur eine straßeneinseitige Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches rechtfertigt. Im Westen setzt sich der Einzelhandelsbesatz an der Karl-Friedrich-Straße fort, wobei die Einmündung
der Pfarrer-Halbe-Straße funktional wie städtebaulich eine Zäsur bildet. Die aktuelle Abgrenzung des Zentrums ist weitestgehend identisch mit der gemäß Masterplan Einzelhandel 2006;
sie wird lediglich im rückwärtigen Bereich an der Pfarrer-HalbeStraße um eine funktional zugeordnete Parkfläche arrondiert.
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208
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 74:
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Weitmar-Mark gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
209
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.13 Stadtteilzentrum Weitmar-Mitte
Das Zentrum Weitmar-Mitte übernimmt eine Versorgungsfunktion für den gleichnamigen Stadtteil. Im unmittelbaren Nahbereich (600-Meter-Radius) wohnen rd. 6.550 Menschen.
Abgrenzung vorgenommen. Hier ergibt sich eine klare städtebauliche Begrenzung nördlich der Liebermannstraße, wo die
Geschäfts-/ Wohnhäuser in eine reine Wohnhausbebauung
übergehen. Darüber hinaus ist die aktuelle Abgrenzung des
Zentrums überwiegend identisch mit der gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006; sie wird lediglich im Bereich der Blumenfeldstraße leicht komprimiert.
Der zentrale Versorgungsbereich zieht sich als Bandstruktur entlang der Hattinger Straße. Nur im Kreuzungsbereich mit der
Franziskusstraße weitet sich das Zentrum leicht auf. Auch im
südlichen Bereich ist eine relevante Tiefenentwicklung durch eine von der Straße zurückgesetzte, in Form von Ladenzeilen organisierte kleinere Einzelhandelsagglomeration zu verzeichnen.
Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches orientiert
sich – unter Berücksichtigung dieser Aufweitungen – klar an der
Achse der Hattinger Straße. Den südlichen Abschluss bildet die
Bezirksverwaltung im Bereich der Einmündung der Berswordtstraße.
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Versorgungsfunktion insgesamt erfüllen, insbesondere der nördliche Bereich bedarf jedoch einer
strukturellen Stärkung. Als straßenbegleitendes Zentrum unterliegt Weitmar-Mitte zudem entsprechenden Einschränkungen
der Aufenthaltsqualität. Bei positiven Gestaltungsansätzen im
Bereich der von der Straße zurückgesetzten Ladenzeilen im
Südosten können weitere Maßnahmen im öffentlichen Raum
dazu beitragen, dem Zentrum in seiner Gesamtheit auch unter
städtebaulichen Gesichtspunkten in höherem Maße als bislang
einen zentralen Charakter zu verleihen und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
In nördlicher Richtung präsentiert sich der Einzelhandelsbesatz
zunehmend lückenhaft; jedoch konnte der nördliche Bereich
kürzlich durch die Ansiedlung eines Einzelhandels- und Dienstleistungsanbieters gestärkt werden. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung wird eine leichte Arrondierung der nördlichen
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210
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 75:
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Weitmar-Mitte gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Neuansiedlung
Skibo
x
Quelle: eigene Darstellung
211
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.14 Stadtteilzentrum Werne
Das Zentrum Werne übernimmt eine Versorgungsfunktion für
den gleichnamigen Stadtteil. Im unmittelbaren Nahbereich
(600-Meter-Radius) wohnen rd. 7.300 Menschen.
Zur Werner Heide nur im oberen, von Einzelhandel geprägten
Teilbereich in die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches aufgenommen. Im südlichen Bereich ist hingegen ein zentraler Charakter nicht mehr ablesbar; es überwiegt der Wohnstraßencharakter. Darüber hinaus wird die Abgrenzung partiell
leicht an den Verlauf der Grundstücksgrenzen angepasst.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich in Bandstruktur
entlang des Werner Hellwegs. Der überwiegend dichte und
straßenbeidseitige Einzelhandelsbesatz weist in beiden Richtungen jeweils relativ eindeutige städtebaulich-funktionale Endpunkte auf. Diese werden gebildet von den Einmündungsbereichen der Adrianistraße im Westen und der Kreyenfeldstraße im
Osten. Der Besatz am Werner Hellweg weist teilweise eine relevante Tiefenentwicklung auf, die Einmündungsbereiche von
Nebenstraßen sowie größere Gebäudeeinheiten umfasst. Hierzu
zählt auch der vom Lebensmitteldiscounter Aldi anvisierte Verlagerungsstandort im Osten des zentralen Versorgungsbereiches, der in seiner geplanten Tiefe in die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches integriert wird.
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Versorgungsfunktion insgesamt erfüllen. Das aktuelle Vorhaben der Verlagerung und Vergrößerung
des Lebensmitteldiscounters ist im Sinne der längerfristigen
Standortsicherung und als Beitrag zur Stärkung des bislang
schwächeren, östlichen Teilbereichs zu begrüßen.
Als straßenbegleitendes Zentrum unterliegt Werne wie viele Bochumer Zentren entsprechenden Einschränkungen der Aufenthaltsqualität. Maßnahmen im öffentlichen Raum können dazu
beitragen, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und Querungsmöglichkeiten zu optimieren.
In Abweichung zur Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 wird die in den Werner Hellweg einmündende Straße
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212
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 76:
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Werne gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
x
Quelle: eigene Darstellung
213
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.15 Nahversorgungszentrum Bärendorf
Das Nahversorgungszentrum Bärendorf übernimmt eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im
600-Meter-Radius leben rd. 7.550 Menschen.
gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 wird eine rd. 100 Meter
südwestlich an der Hattinger Straße befindliche, kleinere Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben (u. a. Biomarkt) nicht in
die Abgrenzung einbezogen, da ein städtebaulich-funktionaler
Zusammenhang zwischen beiden Bereichen klar zu verneinen
ist.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Hattinger Straße. Den klaren nördlichen Abschlusspol bildet der
dortige Standortverbund aus dem Supermarkt Rewe und dem
Lebensmitteldiscounter Netto. Der südliche Abschluss befindet
sich im Bereich der Einmündung Feuerbachstraße; hier endet
der – in diesem Bereich kleinteilige – Einzelhandelsbesatz. Der
zentrale Versorgungsbereich weist nur teilweise eine relevante
Tiefenentwicklung auf, die insbesondere den westlichen Einmündungsbereich der Kohlenstraße sowie die Immobilie der Lebensmittelmärkte beinhaltet. In Abweichung zur Abgrenzung
Karte 77:
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Nahversorgungsfunktion unter funktionalen Aspekten gut erfüllen. Es besteht in besonders hohem
Maße ein Aufwertungsbedarf des öffentlichen Raumes, da unter städtebaulichen Aspekten ein ablesbarer zentraler Charakter
und Aufenthaltsqualität kaum vorhanden sind.
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Bärendorf gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
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214
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.16 Nahversorgungszentrum Dahlhausen
Das Nahversorgungszentrum Dahlhausen übernimmt eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im
600-Meter-Radius leben rd. 5.450 Menschen.
den Gleisanlagen der DB als klarer Zäsur; im südöstlichen Bereich verläuft sie parallel zur Dr.-C.-Otto-Straße. Die aktuelle
Abgrenzung des Zentrums ist überwiegend identisch mit der
gemäß Masterplan Einzelhandel 2006; sie wird lediglich partiell
leicht an den Verlauf der Grundstücksgrenzen angepasst.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Dr.C.-Otto-Straße. Im Westen bildet der Lebensmitteldiscounter
Lidl den Abschluss des zentralen Versorgungsbereiches. Im östlichen Bereich ist der Einzelhandelsbesatz nur einseitig ausgeprägt; städtebaulich-funktional bildet der Einmündungsbereich
der Straße Auf dem Holte hier die Begrenzung. Im südwestlichen Bereich des Zentrums orientiert sich die Abgrenzung an
Karte 78:
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Nahversorgungsfunktion sehr gut erfüllen; jedoch besteht bezüglich der Verkaufsflächendimensionierung des Supermarktes perspektivisch Handlungsbedarf.
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Dahlhausen gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
215
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.17 Nahversorgungszentrum Dorstener Straße / Zechenstraße
Das Nahversorgungszentrum Dorstener Straße / Zechenstraße
übernimmt eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im 600-Meter-Radius leben rd. 6.100 Menschen.
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Nahversorgungsfunktion grundsätzlich
erfüllen, weist jedoch strukturelle Probleme u. a. in Form von
Leerständen auf, die einer geeigneten Nachnutzung mit Einzelhandels- oder Dienstleistungsbetrieben zuzuführen sind. Zukünftige Handlungserfordernisse richten sich zudem auf die optimierungsbedürftige Anbindung des Magnetbetriebes an den
kleinteiligen Besatz an der Dorstener Straße, damit diese zukünftig besser von Synergien profitieren können. Darüber hinaus können weitere Maßnahmen im öffentlichen Raum dazu
beitragen, die Aufenthaltsqualität vor allem an der Dorstener
Straße zu verbessern.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der
Dorstener Straße. Er ist durch die Ausdehnung des Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes begrenzt auf einen Bereich
zwischen den Einmündungen Robertstraße und Hofsteder Straße. Im östlichen Bereich ist der zentrale Versorgungsbereich nur
straßeneinseitig ausgeprägt. Die aktuelle Abgrenzung des Zentrums ist überwiegend identisch mit der gemäß Masterplan Einzelhandel 2006; sie wird lediglich leicht an den Verlauf der
Grundstücksgrenzen angepasst.
Karte 79:
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Dorstener Straße/Zechenstraße gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
216
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.18 Nahversorgungszentrum Eppendorf
Das Nahversorgungszentrum Eppendorf übernimmt eine Versorgungsfunktion vorrangig für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im 600-Meter-Radius leben rd. 4.700 Menschen.
bebauung abgelöst. Die aktuelle Abgrenzung des Zentrums ist
überwiegend identisch mit der gemäß Masterplan Einzelhandel
2006; sie wird lediglich partiell leicht an den Verlauf der Grundstücksgrenzen angepasst.
Der zentrale Versorgungsbereich befindet sich im Eppendorfer
Ortskern im Bereich der Straßen Am Thie, Elsa-BrändströmStraße und angrenzender Bereiche. Der zentrale Versorgungsbereich ist unter städtebaulich-funktionalen Aspekten klar ablesbar: Der im Ortskern vorherrschende Besatz an kombinierten
Wohn- / Geschäftshäusern wird außerhalb der Abgrenzung des
zentralen Versorgungsbereiches unmittelbar von reiner Wohn-
Karte 80:
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Nahversorgungsfunktion gut erfüllen
und stellt sich funktional wie städtebaulich attraktiv und zukunftsfähig dar.
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Eppendorf gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
217
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.19 Nahversorgungszentrum Günnigfeld
Das Nahversorgungszentrum Günnigfeld übernimmt eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im
600-Meter-Radius leben rd. 7.150 Menschen.
nutzung durch einen Lebensmitteldiscounter bestehen. Auch
dieser Standort wird in einer größeren Tiefe sowie unter Einbezug der Pkw-Einfahrt zur Immobilie in die Abgrenzung einbezogen. Er bildet den westlichen Abschluss des zentralen Versorgungsbereiches. Im Osten endet der Einzelhandelsbesatz an der
Einmündung der Kruppstraße.
Der zentrale Versorgungsbereich stellt sich als straßenbegleitendes, langgezogenes Einzelhandelsband an der Günnigfelder
Straße dar, welches überwiegend eine geringe Tiefenentwicklung besitzt. Die Abgrenzung orientiert sich entsprechend eng
an der Günnigfelder Straße; sie fällt gegenüber dem Masterplan
2006 leicht komprimiert aus. Eine Aufweitung erfolgte jedoch
zur Anpassung an den im Jahr 2011 eröffneten, neuen Standort
des Lebensmitteldiscounters Aldi, der über die vormalige Abgrenzung in seiner Tiefenentwicklung leicht hinausreicht. Ähnliches gilt für den Bereich der derzeit ungenutzten, ehemaligen
Aldi-Immobilie, für den aktuelle Planungsabsichten zur NachKarte 81:
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum präsentiert sich im Besatz teilweise lückenhaft und
von Leerständen durchsetzt. Es ist jedoch davon auszugehen,
dass das Zentrum künftig strukturell durch die Verlagerung des
Lebensmitteldiscounters der Fa. Aldi aus einer Randlage an einen sehr zentralen Standort gestärkt wird, da der bestehende
Einzelhandel so in höherem Maße als bisher von der Frequenzbringerfunktion des Lebensmitteldiscounters profitieren kann.
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Günnigfeld gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
(ehemals
Aldi)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
218
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.20 Nahversorgungszentrum Hamme
Das Nahversorgungszentrum Hamme übernimmt eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im 600Meter-Radius leben rd. 6.150 Menschen.
angezogen werden. Die aktuelle Abgrenzung des Zentrums
wird gegenüber der Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 v. a. im Hinblick auf ihre Tiefenentwicklung teilweise
leicht komprimiert.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich straßenbegleitend entlang der Dorstener Straße. Nur teilweise weist er eine
relevante Tiefenentwicklung auf, so v. a. im Bereich des Amtsplatzes, auf dem der Wochenmarkt stattfindet. Den nordwestlichen Abschlusspol bildet der Lebensmitteldiscounter Netto im
Bereich der Einmündung Berggate. Südwestlich besteht kein
klarer Abschlusspol; unter städtebaulichen Gesichtspunkten
kann hier die Einmündung der Amtsstraße als Begrenzung herKarte 82:
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Nahversorgungsfunktion derzeit gut
erfüllen; jedoch besteht bezüglich der Verkaufsflächendimensionierung des Supermarktes perspektivisch Handlungsbedarf.
Gleiches gilt für Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität an der vielbefahrenen Dorstener Straße.
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Hamme gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
219
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.21 Nahversorgungszentrum Herner Straße
Das Nahversorgungszentrum Herner Straße übernimmt eine
Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im
600-Meter-Radius leben rd. 7.750 Menschen.
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Nahversorgungsfunktion grundsätzlich
erfüllen; jedoch ist das Lebensmittelangebot einseitig discountorientiert und zudem in Anbetracht des vergleichsweise großen
Bevölkerungspotenzials im Naheinzugsbereich quantitativ relativ
gering ausgeprägt. Handlungsbedarf besteht im Hinblick auf
den sehr klein dimensionierten Lebensmitteldiscounter Aldi. Ein
strukturelles Problem ist zudem in dem langen und schwachen
Verbindungsstück zwischen nördlichem und südlichem Einzelhandelsschwerpunkt zu sehen. Ein – zum Erhalt des Zentrums in
seiner Gesamtheit - grundsätzlich wünschenswerter Einzelhandelsausbau in diesem Bereich sollte jedoch – auch in Folge der
Konkurrenzsituation zur nahegelegenen Innenstadt – nur in
moderatem Maße und insbesondere über nahversorgungsrelevante Angebote erfolgen.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Herner Straße. Die Tiefenentwicklung ist mit Ausnahme der Bereiche der Lebensmitteldiscounter gering ausgeprägt. In südlicher
Richtung bilden die Gleisanlagen der DB eine klare städtebauliche Zäsur. In nördlicher Richtung wird die Einmündung
Schmechtingstraße als Begrenzung herangezogen, da der Einzelhandelsbesatz nördlich hiervon keinen nennenswerten Fortsatz mehr findet. Die aktuelle Abgrenzung des Zentrums ist
weitestgehend identisch mit der gemäß Masterplan Einzelhandel 2006; sie wird lediglich leicht an den Verlauf der Grundstücksgrenzen angepasst sowie in nördlicher Richtung um den
dortigen Besatz (u. a. Tedi) erweitert.
Karte 83:
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Herner Straße gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
(inzwischen
Tedi)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
220
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.22 Nahversorgungszentrum Hiltrop
Das Nahversorgungszentrum Hiltrop übernimmt eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im 600Meter-Radius leben rd. 4.850 Menschen.
aktuelle Abgrenzung des Zentrums ist überwiegend identisch
mit der gemäß Masterplan Einzelhandel 2006; sie wird lediglich
nördlich der Wiescherstraße durch den in Planung befindlichen
Lebensmittelmarkt angepasst.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Bereich von
Wiescherstraße und Frauenlobstraße. Der großflächige Magnetbetrieb Penny bildet den klaren westlichen Abschluss. Im
Süden bildet ein zusammenhängender Einzelhandels- und
Dienstleistungskomplex an der Einmündung der Straße Im Hagenacker den Abschluss. In östlicher Richtung setzt sich der Besatz an der Frauenlobstraße fort, die – aufgrund der nur in diesem Bereich vorherrschenden Dichte – bis zur Einmündung der
Straße Hiltroper Busch in die Abgrenzung einbezogen wird. Die
Karte 84:
Schlussfolgerungen:
Der städtebaulich-funktionale Zusammenhang des zentralen
Versorgungsbereiches wird durch eine Lücke im Besatz an der
westlichen Frauenlobstraße beeinträchtigt und stellt sich speziell
sich in diesem Bereich verbesserungsbedürftig dar. Insgesamt
kann das Zentrum seine Nahversorgungsfunktion jedoch erfüllen.
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Hiltrop
Quelle: eigene Darstellung
221
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.23 Nahversorgungszentrum Höntrop
Das Nahversorgungszentrum Höntrop übernimmt eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im 600Meter-Radius leben rd. 10.550 Menschen.
Straße, an der sich nur punktueller Besatz befindet, nicht mehr
dem zentralen Versorgungsbereich zugeordnet. Gleiches gilt für
eine kleine Einzelhandelsagglomeration weiter südlich an der
Höntroper Straße, zu der kein städtebaulich-funktionaler Zusammenhang besteht.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Kreuzungsbereich von Wattenscheider Hellweg und Westenfelder Straße /
Höntroper Straße. Am Wattenscheider Hellweg ist der zentrale
Versorgungsbereich nur östlich des Kreuzungsbereiches ausgeprägt; hier endet er unter funktionalen Aspekten im Bereich der
Einmündungen Krengelstraße / Lohackerstraße. An der Westenfelder Straße bildet der Magnetbetrieb Rewe den klaren
nördlichen Abschlusspol des zentralen Versorgungsbereiches;
südlich endet er an der Einmündung der Straße Alte Post, die
aufgrund ihres relevanten Einzelhandelsbesatzes ebenfalls in die
Abgrenzung einbezogen wird. Gegenüber der Abgrenzung im
Rahmen des Masterplans Einzelhandels 2006 stellt sich die Abgrenzung deutlich komprimiert dar; so wird die Westfälische
Karte 85:
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Nahversorgungsfunktion für den sehr
dicht besiedelten Einzugsbereich grundsätzlich erfüllen; jedoch
besteht bezüglich der Verkaufsflächendimensionierung der Supermärkte perspektivisch Handlungsbedarf. Auch Maßnahmen
zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Verbesserung von
Querungsmöglichkeiten sind für das stark verkehrsbelastete
Zentrum zu empfehlen. Deutlich optimierungsbedürftig stellt
sich zudem die Anbindung des leicht abgesetzten Supermarktes
Rewe an den Kernbereich dar.
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Höntrop gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
222
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.24 Nahversorgungszentrum Kirchharpen
Das Nahversorgungszentrum Kirchharpen übernimmt eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im
600-Meter-Radius leben rd. 4.550 Menschen.
hier nur straßeneinseitig abgegrenzt wird. Der Einmündungsbereich der Maischützenstraße wird aufgrund des dortigen Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes in die Abgrenzung einbezogen. Gegenüber der Abgrenzung im Rahmen des Masterplans Einzelhandels 2006 stellt sich die Abgrenzung insbesondere südlich des Harpener Hellwegs leicht komprimiert dar; darüber hinaus wird sie partiell leicht an den Verlauf der Grundstücksgrenzen angepasst.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich bandartig entlang des Harpener Hellwegs. Den westlichen Abschlusspol bildet der Lebensmitteldiscounter Penny. Östlich wird unter funktionalen Gesichtspunkten der Einmündungsbereich des Vinzentiusweges, über den hinaus sich der Einzelhandelsbesatz
nicht fortsetzt, als Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches gewählt. Der Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz ist
nur im östlichen Zentrumsbereich straßenbeidseitig ausgeprägt;
im Westen herrscht hingegen auf der südlichen Straßenseite
Wohnbebauung vor, weshalb der zentrale Versorgungsbereich
Karte 86:
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Nahversorgungsfunktion gut erfüllen.
Bei positiven Gestaltungsansätzen (u. a. Pflasterung, Begrünung) können weitere Maßnahmen im öffentlichen Raum dazu
beitragen, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Kirchharpen gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
223
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.25 Nahversorgungszentrum Laer
Das Nahversorgungszentrum Laer übernimmt eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im 600Meter-Radius leben rd. 4.700 Menschen.
Jahr 2011 aufgewertet werden und erfüllt seine Nahversorgungsfunktion seitdem wieder in zufriedenstellendem Maße.
Allerdings bewegt es sich bezüglich der Angebotsausstattung an
der Untergrenze eines Nahversorgungszentrums, so dass weitere Arrondierungen in direktem räumlichen Zusammenhang zu
begrüßen wären. Die Kriterien für eine Einstufung als zentraler
Versorgungsbereich werden jedoch erfüllt – auch unter Würdigung der aktuellen Rechtsprechung (vgl. Kapitel 9.2): So präsentiert sich der Lebensmittelmarkt durch das neue Betriebskonzept grundsätzlich zukunftsfähig und auch die eher geringe Gesamtverkaufsfläche des Zentrums von ca. 850 m² stellt sich in
Relation zum ebenfalls vergleichsweise geringen Einwohnerpotenzial von rd. 4.700 Menschen als noch ausreichend dar. Städtebaulich weist das Zentrum durch die Platzlage eine angenehme Aufenthaltsqualität auf; die Auffindbarkeit von außen könnte jedoch verbessert werden.
Der zentrale Versorgungsbereich befindet sich im Bereich des
Lahariplatzes in einer nach innen orientierten Platzsituation, die
sich leicht zur Suntumer Straße hin öffnet. Er stellt sich entsprechend kompakt dar und wird durch die Alte Wittener Straße
und die Suntumer Straße begrenzt. Darüber hinaus wird lediglich ein Gebäudekomplex mit derzeit leerstehenden Geschäftsräumen (Dienstleistung) im Erdgeschoss unter funktionalen Aspekten einbezogen. Die aktuelle Abgrenzung des Zentrums ist
identisch mit der gemäß Masterplan Einzelhandel 2006.
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum konnte durch eine Nachnutzung des vormals leerstehenden Lebensmittelmarktes durch den Betreiber CAP im
Karte 87:
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Laer gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
CAP-Markt
(neu)
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
224
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.26 Nahversorgungszentrum Riemke
Das Nahversorgungszentrum Riemke übernimmt eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im 600Meter-Radius leben rd. 6.900 Menschen.
2006; im Bereich der Von-Gall-Straße wird sie in ihrer Tiefenentwicklung leicht komprimiert. Darüber hinaus wird der südliche Bereich um mögliche Potenzialflächen für die notwendige
Arrondierung des Einzelhandelsangebotes erweitert.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Herner Straße. Die Tiefenentwicklung ist v. a. auf der östlichen
Straßenseite ausgeprägt, wo u. a. der Bereich des Riemker
Marktes und der St. Franziskus-Kirche Bestandteil des zentralen
Versorgungsbereiches ist. In nördlicher und südlicher Richtung
lässt sich der zentrale Versorgungsbereich anhand des Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes funktional abgrenzen: Die
jeweiligen Endpunkte des relativ durchgängigen, straßenbeidseitigen Besatzes befinden sich in den Einmündungsbereichen
von Moritzstraße im Süden und Wilbergstraße im Norden. Für
den rd. 100 Meter weiter nördlich befindlichen Lebensmittelmarkt ist eine städtebaulich-funktionale Zugehörigkeit hingegen
klar zu verneinen. Die aktuelle Abgrenzung des Zentrums ist
überwiegend identisch mit der gemäß Masterplan Einzelhandel
Karte 88:
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Nahversorgungsfunktion derzeit nur
mit Einschränkungen erfüllen; fehlt doch nach wie vor der Baustein Lebensmittelmarkt. Diesbezüglich besteht dringender
Handlungsbedarf, auch vor dem Hintergrund der aktuellen
Rechtsprechung zum Themenkomplex, gemäß der bei einer solchen Ausgangssituation nur eine realistische Entwicklungsperspektive eine Einstufung als zentraler Versorgungsbereich rechtfertigt (vgl. Kapitel 9.2). Aus diesem Grund wird die Abgrenzung des Zentrums um mögliche Potenzialflächen erweitert.
Städtebaulich konnte das Zentrum von einer 2008/ 09 erfolgten Neugestaltung des Straßenraumes profitieren.
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Riemke gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
(inzwischen
aufgegeben)
Quelle: eigene Darstellung
225
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.27 Nahversorgungszentrum Steinkuhl
Das Nahversorgungszentrum Steinkuhl übernimmt eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im 600Meter-Radius leben rd. 7.650 Menschen.
pläne bestehen. Darüber hinaus wird ein im Masterplan 2006 als
Potenzialfläche gekennzeichneter Bereich teilweise in die Zentrumsabgrenzung 2012 einbezogen (Gemeindezentrum / Kindergarten).
Der zentrale Versorgungsbereich befindet sich an der Markstraße und verfügt über eine kompakte Struktur, die aus wenigen
Gebäudekomplexen besteht, in denen sich jeweils Einzelhandels- und / oder Dienstleistungsbetriebe befinden. Ergänzend in
die Abgrenzung einbezogen werden angrenzende kirchliche
Grundstücke, die bereits im Masterplan 2006 als mögliche Potenzialfläche enthalten waren. Gegenüber dem Masterplan Einzelhandel 2006 wird die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches im Osten komprimiert, da der weiter östlich befindliche Besatz (u. a. Tankstelle) nur in geringem räumlichfunktionalem Bezug zum Zentrum steht. Eine leichte Arrondierung wird hingegen im Bereich des Lebensmitteldiscounters
vorgenommen, da hier momentan entsprechende ErweiterungsKarte 89:
Schlussfolgerungen:
Das Zentrum kann seine Nahversorgungsfunktion grundsätzlich
erfüllen; jedoch ist das Lebensmittelangebot in Anbetracht der
vergleichsweise großen Bevölkerung im Naheinzugsbereich
quantitativ relativ gering ausgeprägt. Die Erweiterungspläne des
Lebensmitteldiscounters sind zur Sicherung und Verbesserung der
Nahversorgungssituation in dem einwohnerreichen Stadtteil Querenburg / Steinkuhl zu befürworten. Weitere Maßnahmen im öffentlichen Raum können dazu beitragen, dem Zentrum in seiner
Gesamtheit auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten einen
zentralen Charakter zu verleihen und die Aufenthaltsqualität zu
erhöhen.
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Steinkuhl gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
226
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.4.28 Nahversorgungszentrum Stiepel
Das Nahversorgungszentrum Stiepel übernimmt eine Versorgungsfunktion vorrangig für die umliegenden Siedlungsbereiche. Im 600-Meter-Radius leben rd. 4.150 Menschen.
zentralen Versorgungsbereiches anschließt. Die aktuelle Abgrenzung des Zentrums ist identisch mit der gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der
Kemnader Straße. Er ist städtebaulich-funktional relativ klar
über die Einmündungen der Ministerstraße im Westen und der
Haarholzerstraße im Osten begrenzt, an denen sich jeweils eine
reine Wohnbebauung an die Geschäfts- / Wohnhäuser des
Schlussfolgerungen:
Karte 90:
Das Zentrum kann, gestärkt durch die jüngsten Neuansiedlungen eines Supermarktes und eines Drogeriemarktes, seine Nahversorgungsfunktion gut erfüllen und stellt sich funktional wie
städtebaulich attraktiv und zukunftsfähig dar.
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Stiepel gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
REWE (neu)
Quelle: eigene Darstellung
227
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.5 Sonderstandorte
Sonderstandorte sind zumeist durch großflächige Betriebe mit
überwiegend nicht-zentrenrelevantem Einzelhandel geprägt
bzw. sollen zukünftig verstärkt in diese Richtung entwickelt
werden. In der Stadt Bochum handelt es sich hierbei um die
Standortbereiche Castroper Hellweg, Dückerweg und Ottostraße.
Mögliche
Ansiedlungen
im
nichtzentrenrelevanten Bedarfsbereich sollen sich zukünftig auf
diese Sonderstandorte konzentrieren – neben den zentralen
Versorgungsbereichen, in denen entsprechende Ansiedlungen
zwar prinzipiell auch möglich sind, jedoch in der Regel aufgrund
der Standortanforderungen der Betriebe (insbesondere Flächenbedarf) kaum realisierbar. Die Konzentration auch des
nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels ermöglicht leistungs- und
zukunftsfähige Standortbereiche.
Einen Sonderfall stellen die Einkaufszentren Hannibal und
Ruhrpark sowie der Sonderstandort Hofsteder Straße dar, die
als Sonderstandorte ohne räumliche Erweiterungspotenziale
einzuordnen sind. Hier ist, u. a. aufgrund ihrer starken Prägung
durch nahversorgungs- / zentrenrelevante Anbieter, ein weiterer Ausbau des Einzelhandelsangebotes über den genehmigten
Bestand hinaus jeweils nicht zu befürworten. Eine Ausnahme
bilden lediglich Zuwächse in Folge von Umnutzungen im Sinne
des Umsatzäquivalenzprinzips (vgl. Kapitel 9.7.4). Der hiermit
einhergehende, quantitative Ausbau der Gesamtverkaufsfläche
bei gleichzeitiger Reduzierung der Verkaufsfläche für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente ist, ggf. auch verbunden mit angemessenen Erweiterungen der räumlichen Ausdehnung, an allen Sonderstandorten gleichermaßen erwünscht
und zulässig im Sinne des Masterplans Einzelhandel Bochum.
229
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.5.1
Sonderstandort Castroper Hellweg
Im Westen des Stadtbezirks Nord befindet sich der städtebaulich nicht integrierte, autokundenorientierte Sonderstandort
Castroper Hellweg. Die Gesamtverkaufsfläche von 14.300 m²
entfällt vor allem auf die langfristige sowie nachrangig die kurzfristige Bedarfsstufe. Am Standort bestehen u. a. im Bereich der
heute vom Technischen Hilfswerk genutzten Grundstücke perspektivische Potenziale in einer Größenordnung von
rd. 36.000 m² Grundstücksfläche für weitere Einzelhandelsansiedlungen.
Zukünftig ist der abgegrenzte Standortbereich Castroper Hellweg (vgl. Karte 91) im Rahmen der räumlichfunktionalen Angebotsstruktur als Sonderstandort mit räumlichen Erweiterungspotenzialen für (auch
großflächigen) nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel zu definieren.
Die aktuelle Abgrenzung des Sonderstandortes orientiert
sich am vorhandenen Einzelhandelsbesatz und stimmt mit
der Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006
überein.
Der Standortbereich stellt einen Vorrangstandort für potenzielle Ansiedlungen nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels dar.
Im Sinne der Verhinderung einer verschärften Wettbewerbssituation v. a. zu dem zentralen Versorgungsbereich
der Innenstadt ist ein (weiterer) Ausbau des nahversorgungs- und zentrenrelevanten Angebots konsequent
restriktiv zu behandeln.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
230
Die vorhandenen Betriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevantem Kernsortiment genießen dabei Bestandsschutz, ebenso wie die planungsrechtlich genehmigten
Verkaufsflächen. Eine weitere Ansiedlung nahversorgungsund zentrenrelevanten Einzelhandels (über die bestehenden baurechtlichen Gegebenheiten hinaus), insbesondere
in Form großflächiger Betriebe, ist zukünftig planungsrechtlich auszuschließen.
Ausdrücklich erwünscht sind Umstrukturierungen unter
Anwendung des Umsatzäquivalenzprinzips (vgl. Kapitel
9.7.4), die zu einem quantitativen Ausbau der Gesamtverkaufsfläche bei gleichzeitiger Reduzierung der Verkaufsfläche für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente
führen.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 91:
Abgrenzung des Sonderstandortes Castroper Hellweg gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
231
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.5.2
Sonderstandort Dückerweg
Der Sonderstandort Dückerweg befindet sich in städtebaulich
nicht integrierter Lage unmittelbar südlich der BAB 40 im Stadtbezirk Wattenscheid. Die Gesamtverkaufsfläche von 5.800 m²
entfällt vor allem auf die langfristige Bedarfsstufe. Am Standort
befindet sich der großflächige Leerstand eines ehemaligen Mö-
belmarktes. Für den Standort steht eine mögliche Umstrukturierung – bei Erhalt der Funktion als Sonderstandort – zur Disposition. Im Umfeld befinden sich weitere Flächenpotenziale, für die
aktuell allerdings eine mögliche Nutzung als Autohof im Gespräch ist.
Zukünftig ist der abgegrenzte Standortbereich Dückerweg (vgl. Karte 92) im Rahmen der räumlichfunktionalen Angebotsstruktur als Sonderstandort mit räumlichen Erweiterungspotenzialen für (auch
großflächigen) nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel zu definieren.
Die aktuelle Abgrenzung des Sonderstandortes orientiert
sich am vorhandenen Einzelhandelsbestand und stimmt mit
der Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006
überein.
Der Standortbereich stellt einen Vorrangstandort für potenzielle Ansiedlungen nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels dar.
Im Sinne der Verhinderung einer verschärften Wettbewerbssituation v. a. zu dem zentralen Versorgungsbereich
der Innenstadt ist ein (weiterer) Ausbau des nahversorgungs- und zentrenrelevanten Angebots konsequent
restriktiv zu behandeln.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
232
Die vorhandenen Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment genießen dabei Bestandsschutz, ebenso wie die
planungsrechtlich genehmigten Verkaufsflächen. Eine weitere Ansiedlung nahversorgungs- und zentrenrelevanten
Einzelhandels (über die bestehenden baurechtlichen Gegebenheiten hinaus), insbesondere in Form großflächiger Betriebe, ist zukünftig planungsrechtlich auszuschließen.
Ausdrücklich erwünscht sind Umstrukturierungen unter
Anwendung des Umsatzäquivalenzprinzips (vgl. Kapitel
9.7.4), die zu einem quantitativen Ausbau der Gesamtverkaufsfläche bei gleichzeitiger Reduzierung der Verkaufsfläche für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente
führen.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 92:
Abgrenzung des Sonderstandortes Dückerweg gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
233
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
9.5.3
Sonderstandort Ottostraße
Der Sonderstandort Ottostraße befindet sich in städtebaulich
nicht integrierter Lage unmittelbar südlich der BAB 40 im Stadtbezirk Wattenscheid. Die Gesamtverkaufsfläche von 17.500 m²
entfällt zu relevanten Anteilen auf alle drei Bedarfsstufen. Seit
dem Jahr 2004/05 hat am Standort durch die Betriebsaufgabe
eines Möbelfachmarktes und seine Nachnutzung im Form mehrerer Fachmärkte mit zentrenrelevanten Sortimenten ein leichter
Zuwachs zentrenrelevanter Verkaufsfläche stattgefunden. Am
Standortbereich bestehen allein südlich der BAB 40 perspektivische Potenziale in einer Größenordnung von rd. 24.000 m²
Grundstücksfläche für weitere Einzelhandelsansiedlungen. Zusätzlich ist nördlich der BAB 40, jedoch in räumlichem Zusammenhang mit dem bestehenden Sonderstandort, die Ansiedlung
eines Bau- und Gartenmarktes der Firma Bauhaus geplant. Vor
dem Hintergrund, dass es sich um die Verlagerung eines bestehenden Marktes handelt, der bislang in Solitärlage in gewerblich geprägtem Umfeld ansässig war und zudem ein Ausschluss
einer einzelhandelsseitigen Nachnutzung am Altstandort geplant ist, ist dieses Vorhaben im Sinne der Grundsätze des Masterplans Einzelhandel (vgl. Kapitel 9.7) zu befürworten.
Zukünftig ist der abgegrenzte Standortbereich Ottostraße (vgl. Karte 93) im Rahmen der räumlichfunktionalen Angebotsstruktur als Sonderstandort mit räumlichen Erweiterungspotenzialen für (auch
großflächigen) nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel zu definieren.
Die aktuelle Abgrenzung des Sonderstandortes wird im
Rahmen der Fortschreibung gegenüber der Abgrenzung
gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 insofern modifiziert,
als dass der ursprünglich zweigeteilte Standort zu einem
räumlich zusammenhängenden Bereich zusammengeführt
wird, der sich zwischen der BAB 40 im Norden und der Ottostraße im Süden erstreckt. Die östliche Begrenzung bildet
nach wie vor die Straße Brunnenhof. Zusätzlich wird der
Bereich des ehemaligen Aquella-Geländes nördlich der BAB
40, in dem die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes
geplant ist, in die Abgrenzung einbezogen. Da die konkrete Ausdehnung des Vorhabens in nördlicher Richtung noch
unklar ist, erfolgt die Abgrenzung in diesem Bereich schematisch.
Der Standortbereich stellt einen Vorrangstandort für potenzielle Ansiedlungen nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels dar.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
234
Im Sinne der Verhinderung einer verschärften Wettbewerbssituation v. a. zu dem zentralen Versorgungsbereich
der Innenstadt ist ein (weiterer) Ausbau des nahversorgungs- und zentrenrelevanten Angebots konsequent
restriktiv zu behandeln.
Die vorhandenen Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment genießen dabei Bestandsschutz, ebenso wie die
planungsrechtlich genehmigten Verkaufsflächen. Eine weitere Ansiedlung nahversorgungs- und zentrenrelevanten
Einzelhandels (über die bestehenden baurechtlichen Gegebenheiten hinaus), insbesondere in Form großflächiger Betriebe, ist zukünftig planungsrechtlich auszuschließen.
Ausdrücklich erwünscht sind Umstrukturierungen unter
Anwendung des Umsatzäquivalenzprinzips (vgl. Kapitel
9.7.4), die zu einem quantitativen Ausbau der Gesamtverkaufsfläche bei gleichzeitiger Reduzierung der Verkaufsfläche für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente
führen.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 93:
Abgrenzung des Sonderstandortes Ottostraße gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
235
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.5.4
Sonderstandort Hannibal
Der Sonderstandort Hannibal liegt im äußersten Nordwesten
des Stadtbezirks Mitte in städtebaulich nicht integrierter, autokundenorientierter Lage an der Stadtgrenze zu Herne. Er ist auf
ein gesamtstädtisches und regionales Einzugsgebiet ausgerichtet. Die Gesamtverkaufsfläche von 50.000 m² entfällt schwerpunktmäßig auf die langfristige Bedarfsstufe, aber auch die
kurz- und mittelfristige Bedarfsstufe sind in jeweils relevanten
Umfang vertreten. Der Standort Hannibal steht durch sein umfangreiches Angebot an nahversorgungs- und zentrenrelevan-
ten Angeboten in direkter Konkurrenz sowohl zum Hauptgeschäftszentrum als auch zu den kleineren Zentren und integrierten Nahversorgungsstrukturen der Stadt Bochum. Aktuell betreibt der Eigentümer des Einkaufszentrums Hannibal (als Bestandteil des Sonderstandortes) eine Umstrukturierung, in deren
Rahmen – durch Ausschöpfung der VerkaufsflächenObergrenzen des bestehenden städtebaulichen Vertrages –
auch ein weiterer Ausbau zentren- und nahversorgungsrelevanter Angebote möglich ist.
Zukünftig ist der abgegrenzte Standortbereich Hannibal (vgl. Karte 94) im Rahmen der räumlichfunktionalen Angebotsstruktur als Sonderstandort ohne räumliche Erweiterungspotenziale zu definieren.
ein Ausbau des nahversorgungs- und zentrenrelevanten
Angebotes über die planungsrechtlich zulässigen Verkaufsflächen hinaus, konsequent restriktiv zu behandeln.
Die aktuelle Abgrenzung des Sonderstandortes orientiert
sich am vorhandenen Einzelhandelsbesatz und stimmt mit
der Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006
überein.
Eine Entwicklung dieses Standortes, der in sehr großem
Umfang zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel aufweist, in Richtung eines Sonderstandortes für
nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel erscheint nicht realistisch.
Im Sinne der Verhinderung einer verschärften Wettbewerbssituation v. a. zu dem zentralen Versorgungsbereich
der Innenstadt, aber auch den sonstigen zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungsstandorten ist zukünftig eine Weiterentwicklung des Standortes, insbesondere
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
236
Die vorhandenen Betriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevantem Kernsortiment genießen dabei Bestandsschutz, ebenso wie die planungsrechtlich zulässigen Verkaufsflächen.
Ausdrücklich erwünscht sind Umstrukturierungen unter
Anwendung des Umsatzäquivalenzprinzips (vgl. Kapitel
9.7.4), die zu einem quantitativen Ausbau der Gesamtverkaufsfläche bei gleichzeitiger Reduzierung der Verkaufsfläche für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente
führen.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 94:
Abgrenzung des Sonderstandortes Hannibal gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
237
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.5.5
Sonderstandort Hofsteder Straße
Der Sonderstandort Hofsteder Straße liegt in städtebaulich nicht
integrierter, autokundenorientierter Lage unweit des Sonderstandortes Hannibal im Norden der Stadt Bochum. Die Gesamtverkaufsfläche von rd. 15.000 m² entfällt schwerpunktmäßig
auf die langfristige Bedarfsstufe, aber auch die kurz- und mittelfristige Bedarfsstufe sind in jeweils relevanten Umfang vertreten. Aktuell befindet sich der Sonderstandort in einer partiellen
Umstrukturierung im Sinne des Umsatzäquivalenzprinzips (Ver-
kleinerung des ansässigen SB-Warenhauses und Betreiberwechsel sowie Ansiedlung eines Baumarktes der Fa. Bauhaus), die
mit einer Reduzierung der bislang am Standort sehr dominanten
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Angebote zugunsten
nicht-zentrenrelevanter Sortimente einhergeht. Auch zukünftig
sollten dem Standort Entwicklungsoptionen ausschließlich über
das Umsatzäquivalenzprinzip eingeräumt werden.
Zukünftig ist der abgegrenzte Standortbereich Hofsteder Straße (vgl. Karte 95) im Rahmen der räumlichfunktionalen Angebotsstruktur als Sonderstandort ohne räumliche Erweiterungspotenziale zu definieren.
Die aktuelle Abgrenzung des Sonderstandortes orientiert
sich am vorhandenen Einzelhandelsbesatz und stimmt im
Wesentlichen mit der Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006 überein. Lediglich im rückwärtigen Bereich
des Betriebes Media Markt wird die Abgrenzung etwas enger gefasst und an die Grundstücksgrenzen angepasst.
Im Sinne der Verhinderung einer verschärften Wettbewerbssituation v. a. zu dem zentralen Versorgungsbereich
der Innenstadt, aber auch den sonstigen zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungsstandorten, ist zukünftig eine Weiterentwicklung des Standortes, insbesondere ein Ausbau des nahversorgungs- und zentrenrelevanten Angebotes, konsequent restriktiv zu behandeln.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
238
Die vorhandenen Betriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevantem Kernsortiment genießen dabei Bestandsschutz, ebenso wie die planungsrechtlich zulässigen Verkaufsflächen.
Ausdrücklich erwünscht sind auch weiterhin Umstrukturierungen unter Anwendung des Umsatzäquivalenzprinzips
(vgl. Kapitel 9.7.4), die zu einem quantitativen Ausbau der
Gesamtverkaufsfläche bei gleichzeitiger Reduzierung der
Verkaufsfläche für nahversorgungs- und zentrenrelevante
Sortimente führen.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 95:
Abgrenzung des Sonderstandortes Hofsteder Straße gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
(zukünftig
Bauhaus)
Kaufland
(neu)
x
Quelle: eigene Darstellung
239
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.5.6
Sonderstandort Ruhrpark
Das städtebaulich nicht integrierte Einkaufszentrum Ruhrpark
befindet sich im Stadtbezirk Nord in verkehrsgünstiger Lage nahe dem Kreuzungspunkt der BAB A40 und A43. Es ist auf ein
gesamtstädtisches und regionales Einzugsgebiet ausgerichtet.
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 71.500 m² (gemäß den
abgestimmten Erhebungen der GMA im Jahr 2009), die
schwerpunktmäßig auf die mittelfristige Bedarfsstufe entfällt,
tritt der größte Sonderstandort der Stadt Bochum in eine besondere Konkurrenzposition zum innerstädtischen Einzelhandel,
aber auch zu den sonstigen zentralen Versorgungsbereichen.
für die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente.
Diesbezüglich fand auf Basis von gutachterlichen Stellungnahmen der Büros GMA und Junker und Kruse36 eine Abstimmung
zwischen der Stadt Bochum und dem Investor statt, in deren
Ergebnis die Gesamtverkaufsfläche des Ruhrparks künftig auf
69.700 m² reduziert werden soll. Diese Fläche soll grundsätzlich
vollständig durch zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente genutzt werden können, was gegenüber dem faktischen
Status Quo der zentren- und nahversorgungsrelevanten Verkaufsfläche von 66.200 m² eine Erhöhung bedeuten würde,
gegenüber dem planungsrechtlich möglichen Status Quo jedoch eine Reduzierung. Zusätzlich sollen am Standort erstmals
auch für die einzelnen Branchen Verkaufsflächenobergrenzen
eingezogen werden. Diese gehen jeweils über den faktischen
Status Quo hinaus (Ausnahme Nahrungs- und Genussmittel),
um dem Betreiber im Sinne einer Poolbildung eine gewisse Flexibilität in der Branchenzusammensetzung zu ermöglichen. Die
Gesamtverkaufsfläche darf jedoch nicht überschritten werden.
Für das Einkaufszentrum wurde nach einem Wechsel von Eigentümer und Management im Jahr 2010 mit einer Umstrukturierung begonnen, in deren Rahmen die Wegeführung im Einkaufszentrum durch Herstellung eines (partiellen) Rundlaufs optimiert werden soll. Außerdem ist eine qualitative Aufwertung
anvisiert. Planungsrechtlich ist der Gesamtstandort derzeit nur
unzureichend abgesichert; es existieren weder eine Begrenzung
der Gesamtverkaufsfläche noch Verkaufsflächenobergrenzen
Zukünftig ist der abgegrenzte Standortbereich Ruhrpark (vgl. Karte 96) im Rahmen der räumlichfunktionalen Angebotsstruktur als Sonderstandort ohne räumliche Erweiterungspotenziale zu definieren.
Die aktuelle Abgrenzung des Sonderstandortes orientiert
sich am vorhandenen Einzelhandelsbesatz und stimmt mit
der Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006
überein.
Eine Entwicklung dieses Standortes, der in sehr großem
Umfang zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel aufweist, in Richtung eines Sonderstandortes für
nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel erscheint nicht realistisch. Erwünscht, jedoch vor dem Hintergrund der Betrei-
36
berpläne (siehe oben) ebenfalls unrealistisch, sind Umstrukturierungen unter Anwendung des Umsatzäquivalenzprinzips (vgl. Kapitel 9.7.4), die zu einem quantitativen Ausbau
der Gesamtverkaufsfläche bei gleichzeitiger Reduzierung
der Verkaufsfläche für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente führen.
GMA (2012): Auswirkungsanalyse zur Umstrukturierung des Ruhrpark Einkaufszentrums in BOCHUM. Köln; Junker und Kruse (2012): Geplante Umstrukturierung des Einkaufszentrums Ruhrpark in Bochum. Stellungnahme unter besonderer Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Bochum sowie der Kompatibilität des Vorhabens mit dem Entwurf des Masterplan Einzelhandel Bochum 2012. Dortmund.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
240
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Im Sinne der Ziele und Grundsätze des Masterplans Einzelhandel ist die aktuell betriebene, planungsrechtliche Absicherung des Standortes Ruhrpark mit einer klaren Begrenzung der nahversorgungs- und zentrenrelevanten
Verkaufsflächen grundsätzlich zu begrüßen. Ein über die
abgestimmten, planungsrechtlich zu fixierenden Obergrenzen hinausgehender Ausbau ist entsprechend klar
restriktiv zu behandeln.
Karte 96:
Gleichzeitig ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Umstrukturierung des Standortes mit einer erhöhten Ausstrahlung und Steigerung seiner Produktivität einhergehen wird, die sich auch zu Lasten der Innenstadt sowie der
sonstigen schützenswerten Strukturen auswirken kann.
Abgrenzung des Sonderstandortes Ruhrpark gemäß Masterplan Einzelhandel 2012
Quelle: eigene Darstellung
241
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.6 Sicherung der Grund- und Nahversorgung
chen Einzelhandelslandschaft umgehen wollen und können.
Der Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel drückt sich
insbesondere in einer deutlich sinkenden Zahl von Betriebsstätten sowie in einem tendenziellen Rückzug insbesondere größerer Lebensmittelgeschäfte, wie Lebensmitteldiscounter und Supermärkte, aus den Zentren und Wohngebieten aus. Als Folge
werden zwar die Knoten des Nahversorgungsnetzes dicker, seine Maschen jedoch größer und damit die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs für unmotorisierte Haushalte schwieriger (vgl. Kapitel 2). Die Sicherstellung einer möglichst umfassenden, kleinmaschigen Nahversorgung im Bochumer Stadtgebiet ist somit ein zentrales stadtentwicklungsrelevantes Ziel der
Stadt Bochum und rechtfertigt die räumliche Lenkung der entsprechenden Investitionen an die städtebaulich geeigneten
Standorte. Eine Ausdünnung des Nahversorgungsnetzes ist zu
vermeiden. Oberste Priorität besitzt dabei die Sicherung der
Angebote in den zentralen Versorgungsbereichen sowie der
ergänzenden Nahversorgungsstandorte in den Siedlungsbereichen.
Für den nahversorgungsrelevanten Einzelhandel in Bochum lassen sich folgende Empfehlungen ableiten:
Lokale Versorgungslücken
Bei einer im unteren Bundesdurchschnitt liegenden Verkaufsflächenausstattung der Stadt Bochum im Lebensmittelbereich von 0,36 m² pro Einwohner und einer relativ
ausgewogenen Verteilung der Betriebe im Bochumer
Stadtgebiet, jedoch mit teilweise hohen Angebotskonzentrationen an nicht integrierten Standorten, bestehen einige
räumliche Versorgungslücken (vgl. auch Kapitel 6.3 und
6.4).
Es sollte generell möglich sein, dass zur Behebung solcher
Versorgungslücken auch weitere, strukturprägende Lebensmittelmärkte (kleinflächig sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch großflächig) außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche umgesetzt werden können37, die als
schützenswerte Nahversorgungsstandorte (vgl. Kapitel 9.2)
das System der zentralen Versorgungsbereiche ergänzen.
Für eine entsprechende Einstufung müssen sie jedoch bestimmte Kriterien erfüllen (vgl. im Detail hierzu Grundsatz
1 in Kapitel 9.7.2), zu denen insbesondere zählen:
Eine funktionierende Nahversorgung bedeutet, Einkaufsangebote mit Waren des täglichen Bedarfs (v. a. Nahrungsund Genussmittel, Getränke, Zeitschriften) und ergänzende
Dienstleistungen (z. B. Post, Bank, Reinigung) so dezentral
und wohnortnah vorzuhalten, dass eine fußläufige Erreichbarkeit für möglichst viele Einwohner gegeben ist. Voraussetzung für die Sicherstellung einer tragfähigen Nahversorgungsinfrastruktur ist jedoch, dass
das Kaufkraftpotenzial der Bevölkerung für den täglichen
Bedarf nicht von zentralisierten Anbietern des großflächigen Einzelhandels in einem Maß gebunden wird, dass das
Betreiben kleinerer Einheiten zur Nahversorgung nicht
mehr rentabel ist,
die Stadt Bochum städtebauliche und verkehrliche Rahmenbedingungen schafft, die einen gewünschten Nahversorgungsstandort auch aus Betreibersicht mit den wichtigsten Standortfaktoren ausstatten,
37
Betreibern und Konzepten Vorrang eingeräumt wird, die
aktiv mit den Herausforderungen der im Wandel befindli-
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
242
städtebauliche Integration des Standortes in Wohnsiedlungsbereiche und fußläufige Erreichbarkeit,
keine direkte Konkurrenz zu zentralen Versorgungsbereichen,
ausreichendes Bevölkerungspotenzial in Abhängigkeit
von der Verkaufsfläche.
Zu den sinnvollen, flankierenden Maßnahmen zählen insbesondere die aktive Erschließung und Vermarktung geeigneter Grundstücke, die regelmäßige Erfassung von Angebots- und Nachfragestrukturen auf Stadtteilebene
und die Hilfestellung für Inhaber bei Investitionsentscheidungen und
Nachfolgeregelungen.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Zur Operationalisierung des letztgenannten Kriteriums bietet sich die 75 %-Regel38 an, die in ähnlicher Form bereits
Bestandteil des Masterplans 2006 war und im Rahmen von
Grundsatz 1 in Kapitel 9.7.2 näher erläutert wird. Unter
Anwendung der 75 %-Regel ergibt sich für einen strukturprägenden Markt in einer Größenordnung von 800 m² ein
erforderliches Bevölkerungspotenzial von mindestens 2.000
Einwohnern im Nahbereich;.
Auch ist sicherzustellen, dass solitäre Nahversorgungsstandorte nicht in direkte Konkurrenz zu den zentralen Versorgungsbereichen treten. In diesem Zusammenhang fungieren die fußläufigen 600-Meter-Einzugsbereiche der zentralen Versorgungsbereiche als „Schutzzonen“, in Karte
97 blau dargestellt39. Um den zentralen Versorgungsbereichen nicht das zur Funktionsfähigkeit notwendige, einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial abzuziehen, müssen
sich schützenswerte Nahversorgungsstandorte außerhalb
dieser Schutzzonen befinden; zudem sind diese Schutzzonen bei der Ermittlung des Einwohnerpotenzials im Nahbereich eines solitären Marktes nicht einzubeziehen.
Alle in Bochum bestehenden strukturprägenden Märkte ab
ca. 400 m² Verkaufsfläche, die diese Kriterien für die Einstufung als schützenswerter Nahversorgungsstandort erfüllen, sind in der nachfolgenden Karte 97 mit roten 600Meter-Radien dargestellt. Ebenfalls dargestellt, jedoch ohne Radien, sind Betriebe unter 400 m² Verkaufsfläche sowie solche solitären Lebensmittelmärkte, die die o. g. Kriterien nicht erfüllen (z. B. aufgrund einer städtebaulich nicht
integrierten Lage). Sie werden bei der nachfolgenden Bewertung ebenfalls einbezogen, besitzen jedoch einen anderen Stellenwert.
38
Der sortimentsspezifische Umsatz eines Lebensmittelmarktes sollte demnach eine Quote von 75 % der entsprechenden lokalen Kaufkraft im fußläufigen Einzugsbereich nicht überschreiten.
39
Einziger zentraler Versorgungsbereich ohne zugewiesene Schutzzone ist
das besondere Stadtteilzentrum Hattinger Straße, dem explizit keine klassische Nahversorgungsfunktion mit Lebensmitteln zugewiesen ist (vgl. Kapitel 9.4.8).
243
In der kartographischen Darstellung lassen sich die derzeit
weder durch zentrale Versorgungsbereiche noch schützenswerte Nahversorgungsstandorte fußläufig versorgten
Bereiche ablesen.
Die Verschneidung mit einer Bevölkerungsdichtekarte, die
den Grad der Dichte in unterschiedlichen Graustufen abbildet, ermöglicht hierbei eine Lokalisierung der unterversorgten Bereiche mit den größten Bevölkerungspotenzialen.
Alle Versorgungslücken, in denen die Mantelbevölkerung
prinzipiell als ausreichend für einen Markt in marktgängiger
Größenordnung eingestuft werden kann, sind in der nachfolgenden Karte 97 unter Nennung der Bevölkerungszahlen markiert (= Suchbereiche Nahversorgung). Es handelt
sich um folgende Bereiche:
Stadtbezirk Mitte, Goldhamme: Durch die geplante
Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters, für die bereits Baurecht geschaffen wurde, wird diese fußläufige
Versorgungslücke jedoch in naher Zukunft behoben.
Stadtbezirk Nord, Rosenberg: Der einzige Lebensmittelmarkt im Stadtteil liegt unterhalb einer strukturprägenden Größenordnung von 400 m² Verkaufsfläche;
Erweiterungsmöglichkeiten bestehen am derzeitigen
Standort nicht. Zur Verbesserung der Nahversorgungssituation im Bereich Rosenberg sollten daher auch Alternativstandorte außerhalb der kleinen, bestehenden
Einzelhandelsagglomeration im Stadtteil geprüft werden, welche aufgrund ihrer geringen Größe nicht als
zentraler Versorgungsbereich eingestuft werden kann
(vgl. Kapitel 7.4.4).
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Stadtbezirk Süd, Hustadt: In dem relativ dicht besiedelten Bereich besteht für rd. 4.700 Menschen derzeit
keine Möglichkeit einer fußläufigen Nahversorgung mit
Lebensmitteln. Zur Verbesserung der Nahversorgungssituation im Bereich Hustadt sollten daher auch Alternativstandorte außerhalb der kleinen, bestehenden Einzelhandelsagglomeration im Stadtteil geprüft werden,
welche aufgrund ihrer geringen Größe nicht als zentraler Versorgungsbereich eingestuft werden kann (vgl.
Kapitel 7.6.4). Auch insgesamt stellt sich der Stadtbezirk Süd bezüglich seiner Angebotsausstattung im Lebensmittelbereich unterversorgt dar (vgl. Kapitel 6.4
und 7.6). Weitere Ansiedlungen und / oder Erweiterungen von Lebensmittelbetrieben sollten sich jedoch
auf die zentralen Versorgungsbereiche konzentrieren,
die aufgrund ihrer günstigen räumlichen Verteilung für
einen Großteil der Bevölkerung eine fußläufige Nahversorgungsmöglichkeit bieten (vgl. Karte 97).
nen marktgängigen Markt bewegt, ist einer entsprechenden Entwicklung hier keine Priorität einzuräumen.
Stadtbezirk Südwest, nordöstliches Linden: Hier befindet sich ein knapp 3.900 Einwohner umfassender,
unterversorgter Bereich. Eine mögliche Ansiedlung sollte jedoch nicht in Konkurrenz zu den zentralen Versorgungsbereichen Linden und Weitmark-Mark treten.
Vor dem Hintergrund des geringen Bevölkerungspotenzials, welches sich eher an der Untergrenze für ei-
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
244
Stadtbezirk Wattenscheid, südliches Höntrop: In
dem relativ dicht besiedelten Bereich besteht für rd.
4.300 Menschen nach der Aufgabe eines Lebensmittelmarktes am Ginsterweg keine Möglichkeit einer fußläufigen Nahversorgung mit Lebensmitteln. Eine Revitalisierung des bestehenden Standortes bzw. Neuansiedlung an anderer geeigneter Stelle ist vor diesem
Hintergrund grundsätzlich zu befürworten. Gleichzeitig
ist jedoch sicherzustellen, dass eine entsprechende
Entwicklung dem nahegelegenen Nahversorgungszentrum Höntrop keine weiteren Kaufkraftpotenziale abzieht – zumal im Umfeld bereits eine angespannte
Wettbewerbssituation durch Konkurrenzstandorte (darunter ein Standort, der nicht die Kriterien eines schützenswerten Nahversorgungsstandortes gemäß Masterplan Einzelhandel erfüllt) besteht.
In den sonstigen räumlich unversorgten, jedoch zu dünn
besiedelten Bereichen sind voraussichtlich allenfalls Ansiedlungen in Form von„Nachbarschaftsläden“ oder Betrieben
des Lebensmittelhandwerks möglich und sinnvoll. Darüber
hinaus können auch mobile Verkaufswagen einen wichtigen Beitrag zur Nahversorgung vor Ort leisten.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 97:
Zentrale Versorgungsbereiche und integrierte Nahversorgungsstandorte in Bochum mit 600-Meter-Radien und
Suchbereiche Nahversorgung (rot umrandet) mit Bevölkerungszahlen
rd. 4.700 Ew.
rd. 6.200 Ew.
rd. 4.700 Ew.
rd. 4.300 Ew.
rd. 3.900 Ew.
Quelle: eigene Darstellung
245
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.7 Grundsätze der Entwicklung des Einzelhandels
in Bochum
Erreichbarkeit verbessern
Auch Anbieter, die ihren Standort in Siedlungsschwerpunkten
haben und von zahlreichen Kunden zu Fuß oder mit dem Fahrrad aufgesucht werden, können auf Pkw-Kunden nicht verzichten. Im Dialog mit den Inhabern oder Betreibern sollten daher
praktikable Lösungen zur Sicherstellung der bequemen Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer sowie der Bereitstellung einer angemessenen Stellplatzanzahl gefunden werden. Bezüglich
der konkreten Bemessung von Stellplatzanlagen bei Lebensmittelmärkten ist an dieser Stelle auch auf die diesbezüglichen, ergänzenden Empfehlungen im Masterplan Einzelhandel 200639
zu verweisen.
Einzelhandelsbetriebe zu multifunktionalen
gungsstandorten ausbauen
Insbesondere im Rahmen der zukünftigen bauleitplanerischen
Umsetzung stellt der Masterplan Einzelhandel eine wichtige
Entscheidungsgrundlage für zukünftige politische wie städtebauliche Entscheidungen in Richtung Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in der Stadt Bochum dar. Auch kommt ihm die
Bedeutung als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1
(6) Nr. 11 BauGB zu. Es gibt aber keine abschließende Auskunft
über die städtebauliche Steuerung von Einzelhandelsnutzungen.
Vielmehr formuliert es Leitvorstellungen und Grundregeln, die
im (bauleitplanerischen) Einzelfall umzusetzen sind. Somit ist die
Stadt Bochum nicht von der Pflicht entbunden, in jedem Einzelfall zu prüfen, welche bauleitplanerischen Festsetzungen städtebaulich gerechtfertigt werden können und mit dem Abwägungsgebot vereinbar sind.
Nahversor-
Die Integration zusätzlicher Funktionen und Dienstleistungen in
bestehende Betriebe erhöht die Attraktivität und sichert damit
die Wettbewerbsfähigkeit eines Anbieters. Die Ergänzung von
Einzelhandelsbetrieben mit kommunalen Angeboten (z. B. Bürgerbüro) oder Dienstleistungen (z. B. Post, Bank) zu Nahversorgungszentren erzeugt Synergien und verbessert die Standortqualität oft entscheidend. Möglich ist dabei auch die Kombination mit anderen frequenzerzeugenden Einrichtungen wie Tankstellen oder Systemgastronomie (Fast Food / Imbiss).
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass bei isolierter Betrachtung
einzelner Vorhaben nicht in jedem Fall negative Auswirkungen
auf die Versorgungssituation in den zu schützenden zentralen
Lagen aufgezeigt werden können. Bei solchen Einzelfallbetrachtungen (z. B. im Rahmen einer städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse), bei denen häufig nur bestimmte Teilbereiche
des Stadtgebietes untersucht werden, liegen Auswirkungen
durch absatzwirtschaftliche Umverteilungen nicht selten unterhalb einer städtebaulich relevanten Schwelle. Folgerichtig
kommt somit die Einzelfallbetrachtung häufig zum Ergebnis der
Verträglichkeit eines beantragten Vorhabens.
Märkte unterstützen
Wochenmärkte mit Schwerpunkt auf Frischwaren haben in der
Region Tradition und profitieren von der Nähe zu Produzenten
(v. a. Münsterland, Bergisches Land, Raum Unna / Soest). Abgesehen von ihrer Bedeutung für die hochwertige Nahversorgung der Bevölkerung, eignen sie sich hervorragend zur Steigerung der Kundenfrequenz.
39
Im Rahmen der Erarbeitung des gesamtstädtischen Masterplans
Einzelhandel bilden hingegen stadtentwicklungspolitische
Zielvorstellungen für das gesamte Stadtgebiet den übergeordneten Rahmen, aus dem grundsätzliche Strategien für die
künftige räumliche Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in
der Stadt Bochum abgeleitet werden. Diese als Grundsätze formulierten Leitlinien zum zukünftigen Umgang mit Einzelhandelsbetrieben bilden die Grundlagen für die Bewertung einzelner Standorte im Hinblick auf ihre Eignung als zukünftiger Einzelhandelsstandort und somit auch möglicher Vorhaben an diesen Standorten. Der wesentliche Vorteil dieser gesamtstädtischen Betrachtungsweise ist, dass mögliche Summenwirkungen
von unterschiedlichen Vorhaben, aber auch des bereits vorhandenen Einzelhandelsbestands außerhalb des zentralen Versor-
vgl. Kapitel 9.2 im Masterplan Einzelhandel 2006; „Bemessung von Stellplatzanlagen bei Lebensmittelmärkten“
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
246
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
gungsbereiches berücksichtigt werden. Dadurch können u. U.
Umsatzumverteilungen die städtebauliche Relevanzschwelle –
abweichend zur Einzelfallbetrachtung – (z. T. deutlich) übersteigen und somit mögliche negative städtebauliche Auswirkungen
auf die Versorgungsstruktur aufgezeigt werden.
Steuerung von Einzelhandelsbetrieben
zentrenrelevanten Kernsortimenten.
mit
nicht-
Fallkonstellationen der
Einzelhandelssteuerung
Kernsortiment
1
Größenordnung
Mögliche Beispiele
≤ 800 m² VKF
Supermarkt, Lebensmitteldis-
Grundsatz 1
counter, Fachgeschäfte ( z. B.
Grundsatz 2
Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten,
vgl. dazu auch: Kuschnerus, U. (2004): Der sachgerechte Bebauungsplan
– Handreichungen für die kommunale Planung, Münster.
Grundsatz 3
41
Tabelle 72:
Die Grundsätze zur räumlichen Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in Bochum werden im Folgenden dargestellt. In Abweichung vom Masterplan Einzelhandel 2006 erfolgt eine Neugliederung in drei Haupt-Grundsätze analog zu den Sortimentskategorien
40
Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten und
Die entsprechenden Ausnahmeregelungen sind jeweils Bestandteil der einzelnen Grundsätze. Dabei ergibt sich aber nicht nur
für den großflächigen Einzelhandel, sondern auch für Einzelhandelsbetriebe, die mit ihrer Verkaufsflächengröße unterhalb
der Großflächigkeit bleiben, ein Steuerungserfordernis, dem die
nachfolgend formulierten Grundsätze Rechnung tragen. Es sind
somit insgesamt sechs Fallkonstellationen zur Steuerung des
Einzelhandels zu unterscheiden, die unter Berücksichtigung der
allgemeinen Zielsetzungen des Masterplans Einzelhandel Bochum sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen dargestellt
werden.
Es sollen für Bochum die folgenden Grundsätze zur räumlichen
Einzelhandels- und Zentrenentwicklung gelten, die als „Ansiedlungsregeln“ zur Einordnung bzw. Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben dienen und durch entsprechende politische Beschlüsse untermauert werden sollten. Die hier aufgeführten Regelungen betreffen zukünftige Einzelhandelsentwicklungen,
d. h. die Neuansiedlung, Verlagerung oder Erweiterung von Betrieben. Für bereits bestehende bzw. genehmigte Einzelhandelsbetriebe, deren Nutzung bzw. Größenordnung gemäß diesen Regelungen an einem Standort zukünftig nicht mehr zulässig wäre, gilt mindestens der „passive“ Bestandsschutz. Dieser
ist begrenzt auf den genehmigten Bestand und die genehmigte
Funktion. Er erlischt bei Zerstörung oder erheblicher Änderung
des Objekts sowie bei Aufnahme einer anderen Nutzung.40 In
einzelnen – nachfolgend explizit aufgeführten – Fällen kann
durch entsprechende bauleitplanerische Festsetzungen gemäß
§ 1 (10) BauNVO auch abweichend ein erweiterter bzw. aktiver
Bestandsschutz festgesetzt werden, der auch maßvolle Erweiterungen bzw. Nutzungsänderungen über den derzeitigen Bestand hinaus gewährleisten kann41.
Darüber hinaus besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den aktiven
Bestandsschutz so zu gestalten, dass er zwar bei Zerstörung des Objektes
oder Aufgabe der Nutzung erhalten bleibt, er jedoch keine Entwicklungsoptionen beinhaltet.
Obst und Gemüse), Spezialge-
nahversorgungsrelevant
schäfte ( z. B. Süßwaren; Bäcker)
2
> 800 m² VKF
SB-Warenhaus, Verbrauchermarkt, Supermarkt, Lebensmitteldiscounter
3
≤ 800 m² VKF
4
> 800 m² VKF
5
≤ 800 m² VKF
Teppichfachgeschäft, Parkettstudio
zentrenre6
levant
> 800 m² VKF
Möbelhaus, Küchenstudio,
Baumarkt, Gartencenter
zentrenrelevant
nicht-
Textildiscounter, Schuhfachmarkt, Musikfachgeschäft
Textilkaufhaus, Schuhfachmarkt, Elektronikfachmarkt
Quelle: eigene Zusammenstellung
247
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.7.1
Herleitung einer Bagatellgrenze
Die lang anhaltende Diskussion um die Schwelle der Großflächigkeit sowie um die Definition der Verkaufsfläche hat
nen. Somit kann für die meisten Gemeinden in Deutschland,
so auch die Stadt Bochum, ein Steuerungserfordernis proklamiert werden, das unterhalb von 800 m² Verkaufsfläche
angesiedelt ist.
verschiedene Blüten getrieben (warum war ein Einzelhandelsbetrieb mit 699,94 m² Verkaufsfläche grundsätzlich
nicht großflächig, ein Ladenlokal mit 700,05 m² Verkaufsfläche dann sehr wohl?) und
Eine mögliche Konsequenz für die Stadt Bochum wäre ein kompletter Ausschluss des zentren- und nahversorgungsrelevanten
Einzelhandels in Gebieten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche. Ist dies z. B. in Gewerbe- und Industriegebieten
sowie Sondergebieten ohne Einzelhandelsvorprägung städtebaulich sinnvoll und rechtlich auch einfach umsetzbar, so
schwer – auch und insbesondere im Hinblick auf die politische
Vermittelbarkeit dieser möglichen Erforderlichkeit – stellt sich
dieser Ausschluss für Mischgebiete dar. Denn auch Großstädte
wie Bochum weisen z. T. traditionell gewachsene kleinere Versorgungsangebote und -strukturen auf, die in hohem Maße
durch kleinflächige, inhabergeführte Fachgeschäfte geprägt
sind. Diese zu erhalten oder auch weiter zu entwickeln, für sie
jedoch zumindest keine existenzgefährdenden Rahmenvorgaben zu formulieren, ist in Bochum wie auch den meisten Gemeinden – unabhängig von der Größenordnung – breiter politischer Konsens und damit zwangsläufig auch städtebauliche
Zielvorstellung.
Im Sinne des Masterplans wird daher eine Bagatellgrenze (als
Verkaufsflächenobergrenze je Betrieb) mit einer maximalen
Verkaufsfläche von 150 qm je Betrieb definiert, für die angenommen werden kann, dass von ihnen keine negativen Auswirkungen weder auf die Bochumer zentralen Versorgungsbereiche
noch die verbrauchernahen Versorgungsstrukturen ausgelöst
werden. Dies auch dann nicht, wenn sie in gehäufter Form oder
auch als Agglomerationen aufreten. Betriebe, die unter diese
Bagatellgrenze fallen, unterliegen nicht der Regelungssystematik des Masterplans. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass es
sich bei den Standorten um städtebaulich integrierte Standorte
handelt.
häufig für Verwirrung gesorgt (zählen die Aufstellflächen
für Einkaufswagen zur Verkaufsfläche; ist der Einkaufsvorgang nach dem Bezahlen abgeschlossen und zählt somit
die Vorkassenzone nicht mehr zur Verkaufsfläche?).
Durch die klarstellenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts
vom 24. November 2005 und damit einer Definition der Großflächigkeit ab 800 m² Verkaufsfläche sollten diese Diskussionen
– bis auf weiteres – jedoch beendet sein. Wie selbstverständlich
sind nach den 699,94 m² Verkaufsfläche-Bauanträgen nunmehr
799,94 m² Verkaufsfläche-Bauanträge auf die Gemeinden zugekommen; doch alleine die Klarstellung der Definition, welche
Fläche zur Verkaufsfläche hinzuzurechnen ist, wird in den meisten Fällen dazu führen, dass viele, allen voran Lebensmittelmärkte, allein aus betrieblichen Gründen diese neue Hürde
überspringen (müssen) und somit unter die Regelvermutung
von § 11 (3) BauNVO fallen.
So begrüßenswert diese Klarstellung auch im Sinne der täglichen Anwender ist, so beklagenswert ist die – auch in der Vergangenheit praktizierte – einseitige Anwendung bzw. Interpretation. Denn diese nunmehr fixe Verkaufsflächengrößenordnung suggeriert, dass städtebaulich relevante Auswirkungen
(sowohl auf zentrale Versorgungsbereiche wie auch die Versorgungsstrukturen) von Einzelhandelsvorhaben an Standorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche erst ab einer Verkaufsflächengrößenordnung von 800 m² ernsthaft in Erwägung
gezogen werden (können). Jedoch können auch Betriebe mit
weniger als 800 m² Verkaufsfläche schnell sehr hohe relative
Verkaufsflächenanteile im Verhältnis zu dem jeweiligen sortimentsspezifischen Angebot in den umliegenden zentralen Versorgungsbereichen erreichen, so dass in so einer Konstellation
bereits negative städtebauliche Folgewirkungen eintreten kön-
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9.7.2
Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten (Grundsatz 1)
die Verkaufsstätte dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet
und in betrieblichem Zusammenhang mit diesem errichtet ist,
die angebotenen Waren aus eigener Herstellung auf
dem Betriebsgrundstück stammen bzw. dort weiterverarbeitet werden oder im funktionalen Zusammenhang
mit den angebotenen Handwerksleistungen stehen und
die Verkaufsfläche bzw. die Bruttogrundfläche (BGF)
(und der Umsatz) der Bruttogrundfläche (BGF) des
Hauptbetriebs deutlich untergeordnet sind.
Verkaufsstätten in Verbindung mit überwiegend oder ausschließlich auf den Online-/Internethandel ausgerichteten
Gewerbe- oder Logistikbetrieben sind ebenso von dieser
Regelung ausgenommen wie Lebensmittelabhollager.
Ziel:
Sicherung und Stärkung einer attraktiven, möglichst flächendeckenden wohnungsnahen Grundversorgung im Stadtgebiet
durch Sicherung und Entwicklung von funktionsfähigen Zentren
sowie von ergänzenden Nahversorgungsstandorten im Sinne
einer verbrauchernahen Versorgung der Bochumer Bevölkerung.
Grundsatz 1: Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten
Standorte für Einzelhandelsbetriebe (sowohl großflächige
als auch kleinflächige) mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sollen in den zentralen Versorgungsbereichen
liegen. Dabei soll ein angemessenes Verhältnis zwischen der
Funktion des jeweiligen zentralen Versorgungsbereiches
und der maximalen Dimensionierung des Einzelhandelsbetriebes gewährleistet sein.
Erläuterungen zu Grundsatz 1:
Vor dem Hintergrund der formulierten Zielsetzung einer arbeitsteiligen Versorgungsstruktur sowie dem Ausbau bzw. der Sicherung einer möglichst flächendeckenden wohnortnahen Grundversorgung sollen Standorte für Einzelhandelsbetriebe (sowohl
großflächige als auch kleinflächige) mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment zukünftig in den zentralen Versorgungsbereichen liegen.
Ausnahme 1
Einzelhandelsbetriebe (sowohl großflächige als auch kleinflächige) mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten
können (Schwerpunkt Nahrungs- und Genussmittel) in städtebaulich integrierten Lagen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Nahversorgung dienen. Negative städtebauliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche
sowie negative Auswirkungen auf die Standortstruktur im Sinne
des Masterplans Einzelhandel sind hierbei mittels Bauleitplanung auszuschließen.
Um die Kompatibilität und „hierarchische Ordnung“ der zentralen Versorgungsbereiche mit ihrer funktionalen Zuordnung zu
gewährleisten und die Nahversorgung möglichst kleinmaschig
und damit auch für alle Bevölkerungsgruppen (mobile und immobile) attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten, ist es hierbei
sinnvoll und zielführend, die Entwicklung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment in Abhängigkeit von der Zentrenkategorie positiv zu
steuern. So soll gewährleistet werden, dass Neuansiedlungen
sowie Erweiterungen bestehender Betriebe mit dem Angebotsschwerpunkt im nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich
der Sicherung und Stärkung der wohnortnahen Grund- und
Nahversorgung dienen, ohne diese an anderer Stelle im Bestand
zu gefährden oder gewünschte Entwicklungen zu beeinträchtigen. Eine für die Bochumer Zentrenstruktur verträgliche Grö-
Ausnahme 2
In Gewerbegebieten können zur Versorgung der dort arbeitenden Menschen Kioske und Convenience-Shops ausnahmsweise zulässig sein, sofern sie eine Verkaufsfläche von 85 qm
nicht überschreiten. Darüber hinaus können in Gewerbegebieten kleinflächige Verkaufsstätten in Verbindung mit (produzierenden) Gewerbebetrieben oder Handwerksbetrieben
(„Handwerkerprivileg“) zugelassen werden, wenn
249
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
ßenordnung solcher Entwicklungen ist dabei abhängig von der
Hierarchiestufe des jeweiligen zentralen Versorgungsbereiches.
dimensionierte Entwicklungen erlauben. Mit den definierten
Maximalgrößen ist jedoch gewährleistet, dass auch in den zentralen Versorgungsbereichen unterer Kategoriestufen grundsätzlich marktgängige Lebensmitteldiscounter und Vollsortimenter
entwickelt werden können. Mit wenigen Ausnahmen (SBWarenhaus im Stadtteilzentren Langendreer-Dorf) unterschreiten die derzeitigen Betriebsgrößen in den zentralen Versorgungsbereichen jeweils die empfohlenen Obergrenzen – zumeist deutlich.
Während für das Hauptgeschäftszentrum sowie die Stadtbezirkszentren Wattenscheid und Linden lediglich die regionale
Verträglichkeit eines Vorhabens zu beachten ist, gelten für Entwicklungen in den Stadtteil- und Nahversorgungszentren jeweils Größenbeschränkungen, die jedoch genug Spielraum für
die Ansiedlung heutzutage üblicher Betriebsgrößenordnungen
bieten42. Folgende Obergrenzen werden für die Gesamtverkaufsfläche von Einzelbetrieben als Hauptbetrieb mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment festgesetzt:
Hauptgeschäftszentrum, Stadtbezirkszentren: keine Größenbeschränkung,
Stadtteilzentren: maximal 2.000 m²,
Nahversorgungszentren: maximal 1.600 m² .
Ausnahmen von Grundsatz 1:
Die nachfolgenden Ausnahmen können im Sinne einer flächendeckenden Nahversorgung im Einzelfall möglich sein. Sie dürfen
die wohnortnahe Grundversorgung im Stadtgebiet jedoch nicht
im Bestand gefährden bzw. gewünschte Entwicklungen beeinträchtigen.
In städtebaulich integrierten Lagen43 außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche können klein- und großflächige Betriebe
mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten (Schwerpunkt Nahrungs- und Genussmittel)gemäß Ausnahme 1 sinnvoll und möglich sein, wenn dadurch eine Versorgungslücke im
Nahbereich geschlossen werden kann. Neben der Voraussetzung einer vorrangigen Nahversorgungsfunktion ist hierbei sicherzustellen, dass vom Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche oder die
Standortstruktur im Sinne des Masterplans Einzelhandel
(vgl. Kapitel 9.2) ausgehen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass aktuelle Betriebskonzepte von
Lebensmittelmärkten häufig Nebenbetriebe (z.B. Bäckerei,
Metzgerei, Tabakwaren/Zeitschriften) im Vorkassenzonenbereich („unter einem Dach“) aufweisen. Hierdurch entsteht ein
etwas größerer Vorkassenzonenbereich, der ebenso wie der üblicherweise vorhandene Windfang zu der Gesamtverkaufsfläche
hinzu zu zählen ist.
Sofern Nebenbetriebe Bestandteil der jeweiligen Projektplanung
sind, kann die maximal zulässige Gesamtverkaufsfläche für das
Gesamtvorhaben (Hauptbetrieb und Nebenbetriebe inkl. Vorkassenzone und Windfang) um 10% der o.a. Verkaufsflächen
überschritten werden.
Mit diesen Verkaufsflächen-Obergrenzen ist eine ZentrenHierarchisierung in Abhängigkeit von einer an der Versorgungsfunktion der einzelnen Zentrenkategorien orientierten Kaufkraftabschöpfung gewährleistet. So steht den Nahversorgungszentren ein eingeschränktes Bevölkerungspotenzial von durchschnittlich rd. 6.000 Einwohnern zur Verfügung, während die
Stadtteilzentren und insbesondere die Stadtbezirkszentren größere Versorgungsbereiche aufweisen, die entsprechend größer
42
Regelmäßig kann in der Stadt Bochum eine Zentrenverträglichkeit unterstellt werden, wenn Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten in städtebaulich integrierten Lagen eine Größenordnung von 150 m² Verkaufsfläche
nicht überschreiten und der ergänzenden Versorgung der Bevölkerung im unmittelbaren Einzugs- bzw. Nahbereich dieser
Läden dienen (Bagatellgrenze, vgl. Kapitel 9.7.1). Für darüber
hinausgehende Dimensionierungen bietet die Gegenüberstellung von projiziertem Vorhabenumsatz und verfügbarer
Kaufkraft im Naheinzugsbereich des Vorhabens sowie die Er-
Gegenüber dem Masterplan Einzelhandel 2006 erfolgte eine entsprechende Anhebung der Obergrenzen.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
43
250
Zur Definition siehe Tabelle 2 in Kapitel 3.1.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
mittlung der Distanz des Vorhabens zu den schützenswerten
zentralen Versorgungsbereichen eine Möglichkeit zur Operationalisierung der genannten Kriterien.
zungen vorzuhalten. In Gewerbegebieten können gemäß
Ausnahme 2 lediglich Convenience-Shops und Kioske bis zu
einer Größenordnung von 85 m² Verkaufsfläche45 zur Versorgung der dort arbeitenden Menschen ausnahmsweise zulässig
sein.
Von einer Nahversorgungsfunktion (Schwerpunkt Nahrungsund Genussmittel)kann demnach ausgegangen werden, wenn
Darüber hinaus bestehen in Gewerbegebieten für kleinflächige
Verkaufsstätten in direkter funktionaler und räumlicher Verbindung mit (produzierenden) Gewerbebetrieben oder
Handwerksbetrieben Ansiedlungsperspektiven, wenn Verkaufsfläche wie Umsatz dem Hauptbetrieb deutlich untergeordnet sind („Handwerkerprivileg“). Um dies zu gewährleisten,
sollte die Verkaufsfläche planungsrechtlich in ihrer absoluten
sowie ggf. ergänzend in ihrer relativen Dimensionierung begrenzt werden, wobei die konkrete Größenordnung jeweils aus
der Charakteristik des Gebietes und der Betriebe abzuleiten ist.
In Anbetracht der Bochumer Größenstrukturen und den bisherigen Erfahrungen hat sich hierfür eine Obergrenze von 150 qm
bzw. 10% der BGF bewährt. Die Ausnahmeregelungen des
Handwerkerprivilegs lassen sich hierbei grundsätzlich auch auf
andere Gebietstypen der BauNVO übertragen.
es sich um einen städtebaulich bzw. wohnsiedlungsräumlich integrierten Standort außerhalb des Naheinzugsbereichs eines zentralen Versorgungsbereichs (in einem bislang räumlich unterversorgten Bereich) handelt,
die sortimentsspezifische Kaufkraftabschöpfung des Vorhabens im Naheinzugsbereich eine Quote von bis zu 75%
(Orientierungswert) der sortimentsspezifischen Kaufkraft
(Nahrungs- und Genussmittel) der Bevölkerung nicht überschreitet und
die maximale Gesamtverkaufsfläche des Einzelhandelsbetriebs eine Größenordnung von 1.600 qm nicht überschreitet.
Die Ermöglichung einer derartigen Ausnahmeregelung entspricht etablierten Marktgegebenheiten. Sie berücksichtigt sowohl die Interessen der Betreiber an ihren eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieben, dient der Attraktivierung der
Betriebe und leistet damit auch einen Beitrag zur Standortsicherung. Sie lässt sich darüber hinaus aber auch mit den Zielvorstellungen des Masterplans Einzelhandel Bochum in Einklang
bringen. Durch die Beschränkung auf eigene Produkte beziehungsweise durch die funktionale Verknüpfung mit den angebotenen Handwerksleistungen ist der Anwendungsbereich der
Regelung derart eingeschränkt, dass sich daraus städtebaulich
relevante Beeinträchtigungen für die Zentren- und Nahversorgungsstrukturen der Stadt Bochum nicht ergeben werden.
Der diesbezügliche Nachweis wird durch die Stadt Bochum beauftragt.
Um diese Bedingung zu erfüllen, müsste für moderne Lebensmittelmärkte in einer Größenordnung von rd. 800 m² Verkaufsfläche ein Bevölkerungspotenzial von mindestens rund 2.000
Einwohnern im fußläufigen Einzugsbereich vorhanden sein 44.
Bei Nicht-Erfüllung dieser Bedingung wäre ein entsprechender
Anbieter auf Kaufkraftzuflüsse von Gebieten außerhalb des direkten Wohnumfeldes angewiesen, was negative Auswirkungen
auf die zentralen Versorgungsbereiche und die Nahversorgungsstrukturen vermuten ließe und den eingangs formulierten
Zielsetzungen somit entgegenstände.
Die genannte Ausnahmeregelung 1 gilt ausdrücklich nicht für
Standorte innerhalb von Gewerbegebieten, auch um den Charakter dieser Gebiete zu erhalten und sie für gewerbliche Nut-
44
45
Bei einer Flächenproduktivität von 4.500 Euro / m² und einem Anteil der
Lebensmittelverkaufsfläche von ca. 80 %.
251
Die ausnahmsweise Zulässigkeit von Kiosken und Convenience-Shops in
GE-Gebieten ermöglicht ein Basisangebot von Zeitungen, Tabakwaren,
Getränken oder Snacks für die dort arbeitenden Menschen. Aus den Betriebsgrößenstrukturen der Stadt Bochum ergibt sich eine charakteristische
Größenordnung von ca. 85 m² Verkaufsfläche als maximale Obergrenze
für entsprechende Ansiedlungen. Diese Größe wird von dem weit überwiegenden Anteil der bestehenden Anbieter unterschritten.
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Explizit ausgenommen von dieser Ausnahmenregelung sind
Verkaufsstätten in Verbindung mit überwiegend oder ausschließlich auf den Online-/Internethandel ausgerichteten Gewerbe- oder Logistikbetrieben. Diese sollen ebenso wie bereits
vereinzelt auch in Bochum angefragte Standorte für Lebensmittelabhollager nur in zentralen Versorgungsbereichen zulässig
sein. Ein Lebensmittelabhollager zeichnet sich – in Abgrenzung
Junker und Kruse
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zu den „üblichen“ Lebensmittelmärkten dadurch aus, dass dort
vor Ort kein Einkaufsvorgang im eigentlichen Sinne stattfindet.
Die Auswahl der Waren erfolgt im Vorfeld im Internet, die dann
in einem bestimmten Zeitfenster in dem Abhollager abgeholt
und bezahlt werden können.
252
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
9.7.3
Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten (ohne nahversorgungsrelevante) Kernsortimenten
(Grundsatz 2)
und in betrieblichem Zusammenhang mit diesem errichtet ist,
die angebotenen Waren aus eigener Herstellung auf
dem Betriebsgrundstück stammen bzw. dort weiterverarbeitet werden oder im funktionalen Zusammenhang
mit den angebotenen Handwerksleistungen stehen und
die Verkaufsfläche bzw. die Bruttogrundfläche (BGF)
(und der Umsatz) der Bruttogrundfläche (BGF) des
Hauptbetriebs deutlich untergeordnet sind.
Verkaufsstätten in Verbindung mit überwiegend oder ausschließlich auf den Online-/Internethandel ausgerichteten Gewerbe- oder Logistikbetrieben sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ziel:
Erhalt und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion
und der regionalen Ausstrahlung des Bochumer Hauptgeschäftszentrums als bedeutendstem Einzelhandelsstandort durch Sicherung und Entwicklung der Einzelhandelszentralität, der
Funktionsvielfalt und der Identifikationsmöglichkeiten sowie Sicherung und Stärkung der Versorgungsfunktion der Stadtbezirks-, Stadtteil- und Nahversorgungszentren.
Erläuterungen zu Grundsatz 2:
Grundsatz 2: Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten46 Kernsortimenten
Um die Zukunftsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs
Innenstadt mit seiner funktionalen Zuordnung als Hauptgeschäftsbereich der Stadt zu gewährleisten und das Zentrengefüge innerhalb der Stadt Bochum attraktiv und zukunftsfähig zu
gestalten, ist es sinnvoll und zielführend, die Ansiedlung von
zentrenrelevantem Einzelhandel räumlich zu steuern. Großflächige Einzelhandelsbetriebe ab 800 m² Verkaufsfläche mit zentrenrelevantem Kernsortiment sollen demnach zukünftig nur
noch im zentralen Versorgungsbereich der Bochumer Innenstadt sowie in den zentralen Versorgungsbereichen der Kategorien II und III (Stadtbezirks- und Stadtteilzentren) zulässig sein,
um diese Standorte in ihrer Versorgungsbedeutung zu sichern
und weiterzuentwickeln.
a. Betriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen
innerhalb zentraler Versorgungsbereiche angesiedelt
werden.
b. Standorte für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen in zentralen Versorgungsbereichen der Kategorien I-III (Hauptgeschäftszentrum, Stadtbezirks- und Stadtteilzentren) liegen, wobei eine Begrenzung der maximalen Dimensionierung
des Einzelhandelsbetriebes in Abhängigkeit von der jeweiligen Hierarchiestufe erfolgen sollte.
Ausnahme
Um die Kompatibilität der einzelnen zentralen Versorgungsbereiche mit ihrer funktionalen Zuordnung zu gewährleisten und
das Zentrengefüge innerhalb der Stadt Bochum attraktiv und
zukunftsfähig zu gestalten, sind Betriebe mit zentrenrelevantem
Kernsortiment in Abhängigkeit von der Hierarchiestufe des
Zentrums zu dimensionieren. Folgende Obergrenzen gelten für
die Gesamtverkaufsfläche von Einzelbetrieben mit zentrenrelevantem Kernsortiment:
In Gewerbegebieten bestehen Ansiedlungsperspektiven für
kleinflächige Verkaufsstätten in Verbindung mit (produzierenden) Gewerbebetrieben oder Handwerksbetrieben („Handwerkerprivileg“), wenn
46
die Verkaufsstätte dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet
jeweils ohne nahversorgungsrelevante Sortimente
253
Hauptgeschäftszentrum: keine Größenbeschränkung (Kriterium: regionale Verträglichkeit)
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Stadtbezirkszentren: maximal 3.000 m²,
Stadtteilzentren: maximal 1.000 m²,
Nahversorgungszentren: maximal 800 m².
timenten i.S.d. „Bochumer Sortimentsliste“ und somit auch für
die Leitbranchen der zentralen Versorgungsbereiche. Mit Blick
insbesondere auf die Betriebsgrößenstruktur in den Bochumer
Stadtbezirks- und Stadtteilzentren (Stufe II und III) dürften nur
dann keine negativen Auswirkungen anzunehmen sein, wenn
ein Einzelhandelsbetrieb eine Verkaufsfläche von 150 qm nicht
überschreitet. (Bagatellgrenze).
Mit diesen Verkaufsflächen-Obergrenzen ist eine ZentrenHierarchisierung in Abhängigkeit von einer an der Versorgungsfunktion der einzelnen Zentrenkategorien orientierten Kaufkraftabschöpfung gewährleistet. So übernehmen die Nahversorgungszentren in den zentrenrelevanten Branchen nur eine
nachrangige Versorgungsfunktion für die durchschnittlich rd.
6.000 Einwohner im Nahbereich, weshalb hier im Sinne des
Masterplans Einzelhandel Bochum ausschließlich kleinflächige
Entwicklungen zulässig sein sollen. Die Stadtteilzentren und insbesondere die Stadtbezirkszentren weisen größere Versorgungsbereiche und eine umfassendere Versorgungsfunktion
auf, weshalb hier – innerhalb der definierten Obergrenzen –
prinzipiell auch Entwicklungen im großflächigen Bereich sinnvoll
und möglich sein können. Bei der Festsetzung der Obergrenzen
erfolgte eine Berücksichtigung des Bestandes: Um den zentralen
Versorgungsbereichen weitere Entwicklungspotenziale zu belassen, liegen alle Obergrenzen bewusst deutlich über den derzeitigen Betriebsgrößen in den jeweiligen zentralen Versorgungsbereichen. Nicht nur in den Nahversorgungs-, sondern auch in
den Stadtteilzentren bewegen sich die bestehenden Anbieter
mit zentrenrelevantem Kernsortiment derzeit deutlich unterhalb
der Grenze der Großflächigkeit. In den beiden Stadtbezirkszentren sind bereits vereinzelt großflächige Anbieter mit zentrenrelevantem Kernsortiment ansässig, jedoch liegen ihre Verkaufsflächengrößen bei jeweils weniger als 2.000 m².
Eine räumliche Lenkung von Einzelhandelsentwicklungen auch
innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ist dabei zu
empfehlen. Insbesondere bei großflächigen Neuansiedlungen
von Betrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sollten
folgende Kriterien geprüft werden:
die Lage des Vorhabenstandortes, insbesondere im Hinblick
auf die Möglichkeit einer städtebaulichen Verknüpfung mit
bestehenden Strukturen zur künftigen Nutzung von Synergien,
die Größe (Verkaufsfläche), der Betriebstyp und das Warenangebot des Vorhabens vor dem Hintergrund einer
kommunalen und regionalen Verträglichkeit sowie die
Funktion im Sinne einer Ergänzung / Diversifizierung des
bestehenden Angebotes.
Ausnahme von Grundsatz 2:
In Gewerbegebieten ist die Ansiedlung und Erweiterung von
Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten
unabhängig von der Größenordnung generell auszuschließen.
Eine Ausnahme bildet hier lediglich das sogenannte „Handwerkerprivileg“: So bestehen in Gewerbegebieten für kleinflächige Verkaufsstätten in direkter funktionaler und räumlicher
Verbindung mit produzierenden Gewerbebetrieben oder
Handwerksbetrieben Ansiedlungsperspektiven, wenn Verkaufsfläche wie Umsatz dem Hauptbetrieb deutlich untergeordnet sind („Handwerkerprivileg“), siehe ausführlicher Kapitel
9.7.2). In Anbetracht der Bochumer Größenstrukturen und den
bisherigen Erfahrungen hat sich hierfür eine Obergrenze von
150 qm bzw. 10% der BGF bewährt.
Außerhalb dieser positiv definierten Ansiedlungs- bzw. Entwicklungsräume können Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten an städtebaulich integrierten Standorten
ausnahmsweise zugelassen werden, sofern von ihnen keine Negativauswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche zu
erwarten sind. Diese sind in der Regel dann nicht anzunehmen,
wenn zentrenrelevante Sortimente in kleineren, deutlich unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit (> 800 qm) agierenden
Ladenlokalen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zur
ergänzenden Versorgung der Bevölkerung im unmittelbaren
Einzugs- bzw. Nahbereich dieser Läden zur Deckung des
Grundbedarfs bei mittel- und teilweise auch langfristig nachgefragten Gütern dienen. Dies gilt für alle zentrenrelevanten SorJunker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
254
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.7.4
Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten (Grundsatz 3)
weiligen Gesamtverkaufsfläche in nicht-zentrenrelevanten Sortimenten möglich, sofern der betreffende Standort im ASB liegt.
Für darüber hinausgehende Erweiterungen im Kern- und Randsortiment (bis zur Obergrenze gemäß d) ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Ziel:
Räumliche Konzentration auch des großflächigen Einzelhandels
mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten auf Sonderstandorte und Sicherung einer zukunftsfähigen Arbeitsteilung zwischen den zentralen Versorgungsbereichen sowie den Sonderstandorten zur Sicherung und zum Ausbau einer quantitativ und
qualitativ guten Versorgung der Bevölkerung.
Ausnahme 2
In Gewerbegebieten bestehen Ansiedlungsperspektiven für
kleinflächige Verkaufsstätten in Verbindung mit (produzierenden) Gewerbebetrieben oder Handwerksbetrieben („Handwerkerprivileg“), wenn
Grundsatz 3: Einzelhandelsbetriebe mit nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten
a. Standorte für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit
nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment können in zentralen Versorgungsbereichen liegen.
b. Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem
Kernsortiment in den Sonderstandorten liegen, an den
Sonderstandorten ohne räumliche Erweiterungspotenziale jedoch nur in Form von Substitutionen gemäß dem Umsatzäquivalenzprinzip.
die Verkaufsstätte dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet
und in betrieblichem Zusammenhang mit diesem errichtet ist,
die angebotenen Waren aus eigener Herstellung auf
dem Betriebsgrundstück stammen bzw. dort weiterverarbeitet werden oder im funktionalen Zusammenhang
mit den angebotenen Handwerksleistungen stehen und
die Verkaufsfläche bzw. die Bruttogrundfläche (BGF)
(und der Umsatz) der Bruttogrundfläche (BGF) des
Hauptbetriebs deutlich untergeordnet sind.
Verkaufsstätten in Verbindung mit überwiegend oder ausschließlich auf den Online-/Internethandel ausgerichteten Gewerbe- oder Logistikbetrieben sind von dieser Regelung ausgenommen.
c. Kleinflächige
Einzelhandelsbetriebe
mit
nichtzentrenrelevantem Kernsortiment können auch außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche und Sonderstandorte zulässig sein, nicht jedoch in Industriegebieten sowie in solchen Gewerbegebieten, in denen keine Einzelhandelsvorprägung besteht.
Erläuterungen zu Grundsatz 3 a und b:
Neben den zentralen Versorgungsbereichen gelten die Sonderstandorte Castroper Hellweg, Dückerweg und Ottostraße
als Vorrangstandorte für Ansiedlungsvorhaben mit nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten. Darüber hinaus sind an
den Sonderstandorten ohne räumliche Erweiterungspotenziale,
Hannibal, Hofsteder Straße und Ruhrpark, großflächige Ansiedlungen nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels unter Anwendung des Umsatzäquivalenzprinzips möglich.
d. Zentrenrelevante Randsortimente von Betrieben mit nichtzentrenrelevantem Kernsortiment außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche dürfen bis zu 10 % der Gesamtverkaufsfläche, maximal jedoch 2.500 m² Verkaufsfläche einnehmen.
Ausnahme 1
Für bestehende großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche und der Sonderstandorte sind in geregelten zeitlichen Abständen Erweiterungen um max. 10 % der je-
Die ungesteuerte Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten
könnte zu einer städtebaulich bedenklichen Verschärfung des
255
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Wettbewerbs führen und einschlägige Betriebe zur Aufgabe
zwingen. Bei derartigen Betriebsaufgaben besteht die Gefahr,
dass dann die Sortimentsstruktur geändert und (weitere) zentrenrelevante Warengruppen an diesen Standorten zu Lasten
der Innenstadtentwicklung angeboten werden. Wird dies hingegen gemäß der konzeptionellen Zielsetzung verhindert, entwickelt sich zumeist ein Leerstand, der zu einem Imageverlust
einzelner Standortbereiche wie auch der Stadt Bochum insgesamt als Einkaufsstandort oder auch zu anderen städtebaulichen
Problemen führen kann. Die Entwicklung vorhandener – stadtstrukturell sinnvoller – Flächenreserven an den definierten Sonderstandorten (vgl. Kapitel 9.5) ist daher, auch im Sinne der Erzielung von Synergieeffekten und der Reduzierung von Verkehrsströmen, der Öffnung neuer Standorte vorzuziehen. Gleiches gilt für Umnutzungen an den Sonderstandorten unter Anwendung des Umsatzäquivalenzprinzips.
eingeräumt, wenn zugleich dafür zentrenrelevante Sortimente
am selben Standort durch die neu anzusiedelnden nichtzentrenrelevanten Sortimente substituiert werden. Dies kann
jedoch nicht im Verhältnis 1:1 bezüglich des Kriteriums Verkaufsfläche stattfinden, sondern soll auf der Basis des Kriteriums
Umsatz stattfinden. Das bedeutet, dass bei einer in der Regel
anzunehmenden geringeren Flächenproduktivität des neuen,
nicht-zentrenrelevanten Sortiments entsprechend mehr Verkaufsfläche gegenüber der aufzugebenden, bisherigen zentrenrelevanten Verkaufsfläche angesiedelt werden kann. Da die
Anwendung des Umsatzäquivalenzprinzips in der Regel zu einem absoluten Verkaufsflächenwachstum am Standort führt,
sollte auch an den Sonderstandorten ohne räumliche Erweiterungspotenziale eine moderate Erweiterung der räumlichen
Ausdehnung der abgegrenzten Sonderstandorte in diesem Fall
grundsätzlich möglich sein.
Gemäß Umsatzäquivalenzprinzip, welches bereits Bestandteil
des Masterplans Einzelhandel 2006 war, wird den Sonderstandorten ohne räumliche Erweiterungspotenziale, die alle
in der Regel über einen mehr oder weniger großen Anteil zentrenrelevanter Sortimente verfügen, im Sinne eines Standortumbaus nur die Ansiedlung nicht-zentrenrelevanter Sortimente
Zugleich ist natürlich sicherzustellen, dass bauleitplanerisch die
dann geschaffene Situation dergestalt fixiert ist, dass weitere
Einzelhandelsansiedlungen am Standort nur durch entsprechende Flächensubstitutionen möglich sind. Folgendes Rechenbeispiel, welches dem Masterplan Einzelhandel 2006 entnommen
ist, erläutert die Vorgehensweise.
Junker und Kruse
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Planung / Vorhaben: Erweiterung des Bau- und Gartenmarktes von derzeit 7.500 m² (inkl. Randsortimente) auf
13.000 m² Verkaufsfläche (inkl. Randsortimente). Nach gültigem Baurecht nicht zulässig und im Sinne des Masterplans
Einzelhandel (weitere auch quantitative Attraktivierung eines
dezentralen Sonderstandortes mit nennenswerten Anteilen
von zentrenrelevanten Sortimenten) zukünftig zu vermeiden.
Beispiel für die Anwendung des Umsatzäquivalenzprinzips
Ziel des Prinzips: Aufzeigen von quantitativen Entwicklungsperspektiven für die Bochumer Sonderstandorte (und damit
auch möglicherweise die Herausbildung einzelner Profile) mit
dem Ziel, die bestehende signifikante innerkommunale Konkurrenzsituation zwischen den zentralen Versorgungsbereichen und den Sonderstandorten in Bochum zu reduzieren.
Planvorhaben jedoch unter Anwendung des Umsatzäquivalenzprinzips möglich und kompatibel mit den Zielen und
Grundsätzen des Masterplans Einzelhandel.
Voraussetzung: Dem bestehenden großflächigen Einzelhandelsstandort liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan zugrunde,
der Regelungen zur maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche
und / oder zu Begrenzungen einzelner Sortimente beinhaltet.
Strategie:
Verkaufsflächenerweiterung
mit
nichtzentrenrelevanten Sortimenten durch gleichzeitige Flächenaufgabe zentrenrelevanter Sortimente, deren Umfang auf Basis des Umsatzes berechnet wird.
Schlussfolgerung (ohne Umsatzäquivalenzprinzip): Eine Erweiterung / Änderung ist nur im Rahmen der textlichen Festsetzungen möglich.
Rechenweg:
Beantragte Erweiterungsfläche für den Bau- und Gartenmarkt:
5.500 m² Verkaufsfläche.
Potenzieller Umsatz auf dieser Erweiterungsfläche:
8,25 Mio. Euro47
Erweiterung möglich, wenn hierfür Verkaufsflächen
mit zentrenrelevanten Sortimenten aufgegeben werden, auf denen insgesamt ein Umsatz von 8,25 Mio.
Euro erwirtschaftet wird.
In der Branche Bekleidung / Textilien entspräche dies
beispielsweise ca. 2.350 m²48.
Beispiel (fiktiv):
Der Sonderstandort verfügt über folgende (auch planungsrechtlich abgesicherte) Rahmenbedingungen:
Begrenzung
28.000 m²
der
maximalen
Gesamtverkaufsfläche:
Begrenzung einzelner Sortimente (u. a.):
Bau- und Heimwerkerartikel: 6.000 m² Verkaufsfläche
Gartenartikel: 1.000 m² Verkaufsfläche
Möbel: 10.000 m² Verkaufsfläche
Wohnungseinrichtung: 1.500 m² Verkaufsfläche
Bekleidung, Textilien: 3.500 m² Verkaufsfläche
Unterhaltungselektronik: 1.500 m² Verkaufsfläche
Drogeriewaren: 800 m²
257
47
Bei einer unterstellten durchschnittlichen Flächenproduktivität von 1.500
Euro je m² Verkaufsfläche
48
Bei einer unterstellten durchschnittlichen Flächenproduktivität von 3.500
Euro je m² Verkaufsfläche
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Die zukünftigen Rahmenbedingungen des Sonderstandortes
stellten sich im Beispiel demnach wie folgt dar:
dio) kann im Sinne des Masterplans Einzelhandel Bochum auch
außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche und Sonderstandorte zulässig sein, nicht jedoch in Industriegebieten sowie
in solchen Gewerbegebieten, in denen keine Einzelhandelsvorprägung besteht. Dies entspricht dem Ziel des Masterplans Einzelhandel Bochum, diese Gewerbegebiete dem Handwerk und
dem produzierendem Gewerbe vorzubehalten; eine Ausnahme
bildet hier lediglich das sogenannte „Handwerkerprivileg“ (vgl.
Ausnahme 2). Auch für kleinflächige Betriebe bis 800 m² Verkaufsfläche mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment gilt
hierbei, dass ein mögliches zentrenrelevantes Randsortiment
dem Kernsortiment deutlich untergeordnet sein muss50. Eine
Massierung entsprechender Ansiedlungen des kleinflächigen,
nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels ist auch bei einer generellen Zulässigkeit unter wirtschaftlichen Aspekten in der Realität nicht zu erwarten. Aufgrund der anteilig wie absolut geringen Größenordnung der zentrenrelevanten Randsortimente in
solchen Betrieben wie auch des typischerweise qualitativ eher
niedrigen Niveaus kann für die Stadt Bochum ausgeschlossen
werden, dass diese – auch in summarischer Betrachtung – ein
erhebliches Gewicht erlangen und den Zielen des Masterplans
Einzelhandel Bochum zuwiderlaufen.
Begrenzung der maximalen Gesamtverkaufsfläche:
31.150 m²
= 28.000 m² ursprüngliche maximale Verkaufsfläche
+ 5.500 m² zusätzliche Verkaufsfläche Bau- und
Gartenmarktsortimente
– 2.350 m² wegfallende Verkaufsfläche
Bekleidung / Textilien
Begrenzung einzelner Sortimente (u. a.):
Bau- und Heimwerkerartikel; Gartenartikel: 12.500 m² Verkaufsfläche49
Möbel: 10.000 m² Verkaufsfläche
Wohnungseinrichtung: 1.500 m² Verkaufsfläche
Bekleidung, Textilien: 1.150 m² Verkaufsfläche
Unterhaltungselektronik: 1.500 m² Verkaufsfläche
Drogeriewaren: 800 m² Verkaufsfläche
Somit ergibt sich eine nennenswerte Steigerung der maximal möglichen Gesamtverkaufsfläche sowie eine (auch
unter wettbewerblichen Gesichtspunkten) sinnvolle Anpassung der Betriebsgröße eines wichtigen Einzelbausteines und damit auch ein wichtiger Schritt in Richtung einer
langfristigen Bestands- und Standortsicherung. Gleichzeitig wird die innergemeindliche Konkurrenzsituation reduziert. Grundsätzlich ist eine Änderung des Bebauungsplans
erforderlich. Außerdem empfiehlt sich der Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages, um die Substitution abzusichern.
Erläuterungen zu Grundsatz 3 d:
Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten führen regelmäßig sogenannte Ergänzungs- oder
Randsortimente. Während von nicht-zentrenrelevanten Randsortimenten an Standorten außerhalb der städtebaulichfunktionalen Zentren definitionsgemäß keine Gefährdung für
die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche ausgeht,
sind bei zentrenrelevanten Randsortimenten Auswirkungen auf
die zentralen Versorgungsbereiche möglich. Obwohl das Anbieten von zentrenrelevanten Randsortimenten den städtebaulichen Zielen des Masterplans Einzelhandel in Teilen widerspricht,
wäre ein völliger Ausschluss unrealistisch, da sich diese Angebotsform bereits in vielen Branchen etabliert hat (bei Möbelanbietern z. B. Glas / Porzellan / Keramik). Diese zentrenrelevanten Randsortimente sollten jedoch nur in begrenztem Umfang
Erläuterungen zu Grundsatz 3 c:
Nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit (z. B. Teppichfachgeschäft, Parkettstu-
49
Die Differenz zu der unterstellten Zahl von 13.000 m² Gesamtverkaufsfläche ergibt sich durch einen unterstellten Anteil von 500 m² Randsortimenten.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
50
258
Hiervon ist in der Regel dann auszugehen, wenn ein Verkaufsflächenanteil
von 10 % nicht wesentlich überschritten wird.
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
und vor allem nur dann, wenn ein direkter funktionaler Bezug
zum Kernsortiment51 vorhanden ist, zulässig sein. Auch der
neue LEP NRW (Kap. 6.5)–52 sieht für Einzelhandelsbetriebe im
Sinne von § 11 (3) BauNVO neben der Begrenzung auf 10 %
der gesamten Verkaufsfläche53 eine absolute Obergrenze von
i. d. R. maximal 2.500 m² Verkaufsfläche54 vor. Diese Obergrenzen, die bereits Bestandteil des Masterplans Einzelhandel
Bochum 2006 waren, werden auch im Rahmen der Fortschreibung des Masterplans, nicht zuletzt aufgrund der guten Erfahrungswerte in der bisherigen Praxis, beibehalten. Eine städtebauliche und landesplanerische Verträglichkeit sollte dabei ggf.
im Einzelfall geprüft werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben
des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche zu beachten. Unabhängig
von der Größe der für zentrenrelevante Randsortimente insgesamt zulässigen Fläche sollte außerdem sichergestellt werden,
dass diese nicht von einem einzigen oder einigen wenigen Sortimenten belegt werden kann. D. h., dass weiterhin angegeben
sein sollte, wie groß die Fläche für ein einzelnes Sortiment maximal sein darf. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass eine solche Regelung nicht zur Einrichtung eines Shop-in-Shop-Systems
genutzt wird, denn dieses käme einem Einkaufszentrum gleich.
51
Als typische Beispiele für einen funktionalen Bezug sind u. a. zu nennen:
GPK / Haushaltswaren, Wohneinrichtung / Heimtextilien und Leuchten in
Möbelhäusern; Leuchten, Haushaltswaren, Wohneinrichtung / Heimtextilien, Arbeitskleidung / -schuhe, Schnittblumen in Bau- u. Gartenmärkten.
52
In Kraft getreten am 08. Februar 2017
53
Ziel gemäß LEP NRW
54
Grundsatz gemäß LEP NRW
Ausnahmen von Grundsatz 3:
Bestehende
Einzelhandelsbetriebe
mit
nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten (z. B. Möbelmärkte, Bauund Gartenmärkte), die ihren Standort außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches und der Sonderstandorte haben,
können im Sinne des Masterplans Einzelhandel gemäß Ausnahme 1 ihre Verkaufsfläche erweitern, wenn dies der langfristigen Sicherung ihres Standortes dient und sich diese Erweiterung nicht negativ auf die zentralen Versorgungsbereiche und
die Sonderstandorte auswirkt. Dies ist in der Regel dann anzunehmen, wenn die Verkaufsflächenerweiterung ausschließlich
durch nicht-zentrenrelevante Sortimente erfolgt und die Erweiterungsfläche einen Anteil von maximal 10 % der vorhandenen
Gesamtverkaufsfläche nicht überschreitet (aktiver Bestandsschutz).55 Es wird hierbei – auch unter betriebswirtschaftlichen
Aspekten – die Annahme zugrunde gelegt, dass zwischen einzelnen Erweiterungsvorhaben eines Betriebes Abstände von
mindestens drei Jahren liegen. In kürzeren Abständen erfolgende oder über die genannte Größenordnung hinausgehende Erweiterungen im Kern- und Randsortiment (bis zur Obergrenze
gemäß Grundsatz 3d) bedürfen in jedem Fall einer Einzelfallprüfung und eines Verträglichkeitsnachweises. Auch Betriebsverlagerungen bestehender Anbieter innerhalb des Stadtgebietes
zur Erweiterung können grundsätzlich zulässig sein, sofern planungsrechtlich oder durch einen städtebaulichen Vertrag sichergestellt wird, dass keine einzelhandelsseitige Nachnutzung
des Altstandortes erfolgt.
In Gewerbegebieten bestehen gemäß Ausnahme 2 für kleinflächige Verkaufsstätten in direkter funktionaler und räumlicher Verbindung mit produzierenden Gewerbebetrieben
oder Handwerksbetrieben Ansiedlungsperspektiven, wenn
Verkaufsfläche wie Umsatz dem Hauptbetrieb deutlich untergeordnet sind („Handwerkerprivileg“), siehe ausführlicher Kapitel 9.7.2). In Anbetracht der Bochumer Größenstrukturen und
den bisherigen Erfahrungen hat sich hierfür eine Obergrenze
von 150 qm bzw. 10% der BGF bewährt.
55
259
Eine landesplanerische Verträglichkeit sollte dabei ggf. im Einzelfall geprüft
werden.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
9.7.5
Prüfschema zur ersten Einordnung von Einzelhandelsvorhaben
Abschließend wird in Tabelle 73 eine zusammenfassende, vereinfachte Übersicht über die Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben gemäß der Grundsätze des Masterplans Einzelhandel gegeben. Das Prüfschema dient zur ersten Bewertung von neuen
Vorhaben im Hinblick auf ihre Kompatibilität mit dem Masterplan Einzelhandel und dem darin formulierten, übergeordneten
Entwicklungsleitbild sowie mit den Zielen, dem künftigen
Standortprofil und den Grundsätzen zur Umsetzung.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Den übergeordneten Zielen folgend sind Einzelhandelsvorhaben
generell hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Versorgungsstruktur der Stadt Bochum zu prüfen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass dieses Prüfschema nur eine erste Einordnung
ermöglichen soll und z. B. eine – im Einzelfall erforderliche –
konkrete landesplanerische und städtebauliche Wirkungsanalyse
in keiner Weise ersetzen kann.
260
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Tabelle 73:
Einordnung von Einzelhandelsansiedlungen gemäß den konzeptionellen Aussagen – Übersicht
nahversorgungsrelevantes
Kernsortiment
(gemäß Grundsatz 1)
zentrenrelevantes Kernsortiment (gemäß Grundsatz 2)
nicht-zentrenrelevantes
Kernsortiment (gemäß
Grundsatz 3)*
Zentrenkategorie I –
Hauptgeschäftszentrum
ja
ja
ja
Zentrenkategorie II –
Stadtbezirkszentren
Wattenscheid und Linden
ja
< 3.000 m² VKF
ja
< 2.000 m² VKF
< 1.000 m² VKF
ja
< 1.600 m² VKF
< 800 m² VKF
ja
Zentrenkategorie III
Stadtteilzentren
(z. B. Altenbochum)
–
Zentrenkategorie IV –
Nahversorgungszentren
(z. B. Dahlhausen)
Sonderstandorte mit räumlichen Erweiterungspotenzialen:
ja
Sonderstandorte
nein
nein
Sonderstandorte ohne räumliche Erweiterungspotenziale:
> 800 m² VKF nur bei Anwendung Umsatzäquivalenzprinzip
* Die Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente ist zentrenverträglich zu gestalten: Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sind sie auf bis zu 10 %
der Gesamtverkaufsfläche, maximal jedoch 2.500 m² Verkaufsfläche zu beschränken.
Quelle: Eigene Zusammenstellung
261
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
9.8 Konsultationskreis Einzelhandel
Der Masterplan Einzelhandel in der Fortschreibung 2012 dient
der Stadt Bochum als Rahmen und Leitlinie für die zukünftige
Entwicklung des Einzelhandels. Die Ziele und Grundsätze zur
Entwicklung der Nahversorgung sowie der Zentren und Sonderstandorte mit großflächigem Einzelhandel können dabei allerdings nur den Rahmen für die zukünftige Entwicklung aufspannen. Die Umsetzung erfolgt durch die kommunale Bauleitplanung und letztendlich durch Beschlüsse des Rates der Stadt Bochum.
Fragestellungen, aber auch zur Erörterung von mit dem Masterplan Einzelhandel kompatiblen Ansiedlungsfällen ab einer bestimmten Größenordnung, hat sich im Rahmen des Erarbeitungsprozesses des Masterplans Einzelhandel Bochum 2006 der
Konsultationskreis Einzelhandel, als Fortführung des bereits
existierenden Arbeitskreises Einzelhandel, konstituiert. Im Rahmen der aktuellen Evaluierung der Wirkungsweise des Masterplans Einzelhandel 2006 konnte der Konsultationskreis als gut
funktionierendes und anerkanntes Gremium herausgestellt werden (vgl. Kapitel 4).
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass der Transfer der
Einzelhandelszielsetzungen und Grundsätze in die Bauleitplanung dann problematisch ist, wenn es eine Vielzahl von Ansiedlungs- bzw. Erweiterungsfällen gibt oder Ansiedlungen bzw.
Erweiterungen nicht eindeutig durch das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept beurteilt werden können. Zur Klärung solcher
Abbildung 14:
Zur Diskussion und fachlichen Bewertung von zukünftigen Einzelhandelsvorhaben in Bochum empfiehlt sich demnach die Beibehaltung dieses bewährten Gremiums, welches entsprechende
Entscheidungsgrundlagen für die Politik vorbereiten kann.
Einbindung und Aufgaben des Konsultationskreises
Quelle: eigene Darstellung
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
262
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Zusammensetzung
zuladen, um die Vertraulichkeit der Diskussion zu bewahren.
Von dieser Regel soll nur in Ausnahmefällen, bei gemeinsamer
Verständigung, abgewichen werden. Diskussion und Empfehlungen des Konsultationskreises erfolgen aber stets unter Ausschluss Dritter.
Dem Konsultationskreis sollten auch zukünftig Vertreter der an
der Einzelhandelsentwicklung der Stadt mitwirkenden – und optimalerweise der an der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel beteiligten – Akteure angehören. Damit wird die inhaltliche Kongruenz der Empfehlungen mit den Aussagen des Masterplans sichergestellt. Neben der Steigerung der Akzeptanz
und der inhaltlichen Fachkompetenz durch die umfassende Einbindung der relevanten Akteure gilt es, die Arbeitseffizienz des
Konsultationskreises auch weiterhin auf einem möglichst hohen
Level zu gewährleisten. Erfahrungen mit „Runden Tischen“ haben gezeigt, dass diese ab einer Gruppenstärke von etwa 10 bis
12 Personen deutlich abnimmt. Es empfiehlt sich für Bochum
die Fortführung des Konsultationskreises bestehend aus:
Aufgabe
In diesem Kreis gilt es, sich über neue Entwicklungen im lokalen
und regionalen Einzelhandel, insbesondere über Ansiedlungsund Erweiterungsvorhaben, auszutauschen. Auf Basis der Zielaussagen und Grundsätze des Masterplans Einzelhandel sind
entsprechende Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben zu beurteilen. Das Votum sollte möglichst einstimmig sein und im
Protokoll als Empfehlung an den Rat der Stadt Bochum formuliert werden. Das Protokoll ist ausschließlich für den Konsultationskreis zugänglich. Alle unter „Zusammensetzung“ genannten
Institutionen haben Stimmrecht.
Stadt Bochum, Amt für Stadtplanung und Wohnen, ,
Rechtsverwaltung (bei Bedarf)
Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH
Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet
Zusammenkunft
Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe e. V.
Gewerkschaftsvertretern (ver.di)
Bei der Bochumer Stadtgröße und den damit einhergehenden
Ansiedlungs- und Erweiterungsanfragen empfiehlt sich eine
monatliche Zusammenkunft (jour fixe), wie sie sich auch in der
Vergangenheit bewährt hat. In besonderen dringenden Fällen
kann es zusätzlich Sondersitzungen geben.
Investoren bzw. externe Personen, deren Vorhaben im Konsultationskreis diskutiert werden, sind nicht zu den Sitzungen ein-
263
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Glossar – Definition einzelhandelsrelevanter Fachbegriffe
Begriff
Erläuterung
Einzelhandel
im engeren Sinne
Absatz von Waren an Endverbraucher ohne Kraftfahrzeughandel, Brenn-, Kraft- und Schmierstoffhandel
sowie rezeptpflichtige Apothekenwaren.
Einzelhandelsbetrieb
Ein Einzelhandelsbetrieb ist ein Betrieb, der ausschließlich oder überwiegend an letzte Verbraucher verkauft. Hierzu zählen u. a. alle Kauf- und Warenhäuser, SB-Warenhäuser, SB-Kaufhäuser, Verbrauchermärkte sowie Fachmärkte. Dazu gehört auch der Direktverkauf an Endverbraucher, unabhängig davon, ob
dieser am Standort des Fertigungsbetriebs oder in einem eigens dazu geschaffenen Zentrum (FactoryOutlet-Center) erfolgt.
Einzelhandelsrelevante
Kaufkraft
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft bezeichnet denjenigen Anteil an den privaten Verbrauchsausgaben,
der dem Einzelhandel zufließt. Die Gesellschaft für Konsum- und Absatzforschung, Nürnberg (GfK) ermittelt diesen Schätzwert auf unterschiedlichen räumlichen Einheiten und in der Regel in regelmäßigen Abständen. Dabei werden die für jedes Gebiet unterschiedlichen Ausgaben für Dienstleistungen, Wohnung,
Reisen und Zukunftsvorsorge (ermittelt durch Verbraucherstichproben) von der allgemeinen Kaufkraft des
Gebietes abgezogen.
Einzelhandelsrelevante
Kaufkraftkennziffer
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer beschreibt das Verhältnis der in einer räumlichen Teileinheit
vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft pro Einwohner zur einzelhandelsrelevanten einwohnerbezogenen Kaufkraft in der gesamten Bundesrepublik. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer pro
Kopf gibt die prozentuale Abweichung der Pro-Kopf-Einzelhandelsrelevanten-Kaufkraft vom Bundesdurchschnitt (Indexwert = 100) an. Die Kennziffern werden z. B. von der Gesellschaft für Konsum- und Absatzforschung (GfK) in Nürnberg ermittelt und jährlich aktualisiert. Daneben kann auch auf von der BBEUnternehmensberatung GmbH, Köln ermittelte Kennziffern zurückgegriffen werden.
Einzelhandelsrelevante
Zentralität
Die einzelhandelsrelevante Zentralität einer Stadt/Region stellt ein maßgebliches Gütekriterium nicht zuletzt für die Leistungsstärke des Einzelhandels dar, denn sie ist Indikator dafür, wie weit es einem Teilraum
gelingt, zur lokal gebundenen Kaufkraft zusätzliche Kaufkraft zugunsten des niedergelassenen Einzelhandels anzuziehen. Die Einzelhandelszentralität ist damit eine Maßzahl für den Kaufkraftzufluss oder den
Kaufkraftabfluss einer Region.
Einzelhandelsrelevante
Zentralitätskennziffer
Die einzelhandelsrelevante Zentralitätskennziffer wird durch das Verhältnis von Einzelhandelsumsatz zu
dem vorhandenen einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumen berechnet. Ein Wert von 100 bedeutet,
dass der Einzelhandelsumsatz genauso groß ist, wie die einzelhandelsrelevante Kaufkraft in dieser Region.
Abweichungen über den Basiswert (Indexwert = 100) deuten auf eine Leistungsstärke hin bzw. eine Abweichung unterhalb des Basiswertes deuten auf Strukturschwächen des Einzelhandels in der untersuchten
Region hin.
Fachmarkt
(Großflächiger) Einzelhandelsbetrieb, in der Regel ab 400 m² Verkaufsfläche, Konzentration des Sortiments
auf eine oder mehrere Branchen des mittel- oder langfristigen Bedarfs (Non-Food, ausgenommen KfzHandel), meist Standorte außerhalb zentraler Einkaufsbereiche mit guter Pkw-Erreichbarkeit (v. a. in Gewerbe- und Sondergebieten, an Ausfallstraßen, im Außenbereich von Städten), Dominanz des Selbstbedienungsprinzips.
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
264
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Großflächiger
Einzelhandel
Großflächige Einzelhandelsbetriebe (ab einer Verkaufsfläche von 800 m²) unterliegen dem Sonderregime
des § 11 (3) BauNVO, da von ihnen (als zuwiderlegende Vermutungsregel) negative städtebauliche Auswirkungen ausgehen können. Zu den großflächigen Einzelhandelsbetrieben zählen u. a. Einkaufszentren,
Warenhäuser, SB-Warenhäuser, Kaufhäuser, Verbrauchermärkte sowie Fachmärkte.
Kaufkraftabfluss
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft, die durch die am Ort vorhandenen Anbieter nicht gebunden werden
kann und folglich in andere Orte/das Umland oder in den Versand-/Internethandel abfließt. Kaufkraftabflüsse zeigen die räumliche Einkaufsorientierung der ansässigen Bevölkerung auf.
Kaufkraftbindung
Die Kaufkraftbindung beschreibt den Anteil der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft der Einwohner eines
Ortes, der von den Anbietern gebunden und somit in Umsatz umgewandelt werden kann.
Einzelhandelsrelevantes
Kaufkraftpotential
Das am Ort vorhandene einzelhandelsrelevante Kaufkraftvolumen, ermittelt aus der Einwohnerzahl und
der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft.
Lebensmittelabhollager
Ein L. zeichnet sich – in Abgrenzung zu den „üblichen“ Lebensmittelmärkten - dadurch aus, dass dort vor
Ort kein Einkaufsvorgang im eigentlichen Sinne stattfindet. Die Auswahl der Waren erfolgt im Vorfeld im
Internet, die dann in einem bestimmten Zeitfenster in dem Abhollager abgeholt und bezahlt werden können.
Lebensmitteldiscounter
Ähnlich dem Supermarkt, jedoch Discountcharakter und i.d.R. keine Käse- oder Wursttheke (mit Bedienung), z. B. Aldi, Penny, Lidl. Verkaufsfläche mindestens 800 - 1.000 m², Selbstbedienung.
Nahversorgungsrelevantes Sortiment
Als nahversorgungsrelevantes Sortiment werden Warengruppen bezeichnet, die dem täglichen Bedarf dienen (Lebensmittel, Getränke sowie ggf. auch Drogerie- und Kosmetikartikel) und demzufolge wohnungsnah nachgefragt werden können. Die nahversorgungsrelevanten Sortimente können ggf. auch innenstadtrelevant sein.
Nahversorgungsstandort
Ein Nahversorgungsstandort ist ein solitärer Handelsstandort, bestehend aus einem Lebensmittelvollsortimenter oder Lebensmitteldiscounter. Aus städtebaulicher Sicht ist er nicht in eine funktionale Einheit eingebunden (somit kein Zentrum). Ein Nahversorgungsstandort ist sowohl in städtebaulich integrierten als
auch nicht integrierten Lagen anzutreffen.
Nahversorgungszentrum
Ein Nahversorgungszentrum verfügt über eine erkennbare städtebauliche Einheit (z. B. durch Platz oder
Straßengestaltung) und liegt im Siedlungsgefüge integriert in räumlicher Nachbarschaft zu Wohngebieten.
Es stellt ein lokales Versorgungszentrum dar, welches überwiegend der Nahversorgung im Bereich der
kurzfristigen Bedarfsdeckung dient. Die Angebotsstruktur wird in der Regel durch einen Lebensmittelvollsortimenter und/oder Lebensmitteldiscounter, Lebensmittelfachgeschäfte, Lebensmittelhandwerksbetriebe
sowie vereinzelt kleineren Fachgeschäften bestimmt. Darüber hinaus sind zum Teil Dienstleistungsbetriebe,
wie beispielsweise Friseur, Bank, Sonnenstudio angegliedert.
SB-Warenhaus
Nach dem Discountprinzip arbeitender Einzelhandelsgroßbetrieb, Selbstbedienung, Verkaufsfläche mindestens 3.000 m² bzw. 5.000 m², umfassendes Sortiment mit Schwerpunkt Nahrungs- und Genussmittel/Standort häufig in Stadtrandlagen, weiträumige Kundenparkplätze (z. B. Real, Marktkauf)
Sonderstandort
Sonderstandorte des Einzelhandels sind Standorte des großflächigen Einzelhandels. Vorrangig handelt es
sich dabei zum einen um Einkaufszentren und zum anderen um Einzelhandelsbetriebe aus dem nichtzentrenrelevanten Sortimentsbereich (Gartenmärkte, Baumärkte, Möbelmärkte). Kennzeichnend ist dabei
eine autokundenorientierte Lage.
265
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Stadtteilzentrum
Ein Stadtteilzentrum stellt eine städtebauliche Einheit dar. Aus städtebaulicher Sicht ist es abgesetzt vom
Hauptsiedlungsgefüge und liegt in räumlicher Nähe zu Wohngebieten. Es dient zum einen der Nahversorgung und zum anderen der Grundversorgung eines Stadtteils (bzw. Versorgungsbereiches) mit Waren des
mittel- bis langfristigen Bedarfs. Die Angebotsstruktur ist gekennzeichnet durch Lebensmittelvollsortimenter und/oder Lebensmitteldiscounter (z. T. mit Konkurrenzsituation), Lebensmittelfachgeschäfte und Lebensmittelhandwerksbetriebe. Darüber hinaus umfasst das Handelsangebot Warengruppen des mittelund langfristigen Bedarfs, jedoch z. T. in geringer Tiefe und Breite. Darüber hinaus sind zentrentypische
Dienstleistungen (z. B. Bank, Versicherungsbüro, Post, Friseur, Reisebüro, Ärzte, Gastronomie) vorhanden.
Supermarkt
(= Lebensmittelmarkt)
Verkaufsfläche mind. 400 m² – max. 1.500 m², Nahrungs- und Genussmittel einschl. Frischwaren und ergänzend Waren des täglichen und kurzfristigen Bedarfs, vorwiegend Selbstbedienung.
Umsatzkennziffer
Umsatzkennziffern bringen die regionale Verteilung der Einzelhandelsumsätze in Deutschland zum Ausdruck. Berechnungsgrundlage ist die Umsatzsteuerstatistik, wobei diese regional bereinigt werden muss.
Der Umsatz in Euro gibt den gesamten im jeweiligen Gebiet getätigten Einzelhandelsumsatz an. Der Umsatz pro Kopf gibt einen Durchschnittsbetrag des Einzelhandelsumsatzes für jeden Einwohner des Gebietes
an. Die Umsatzkennziffer pro Kopf stellt somit die prozentuale Abweichung des Pro-Kopf-Umsatzes vom
Durchschnitt der Bundesrepublik (Indexwert = 100) dar. Abweichungen über den Basiswert deuten auf
einen umsatzstärkeren Einzelhandel im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt hin bzw. eine Abweichung
unterhalb des Basiswertes deutet auf vergleichsweise niedrigere Umsätze im Einzelhandel in der untersuchten Region hin, und kann somit Hinweise auf die Attraktivität einer Stadt als Einzelhandelsstandort geben.
Verbrauchermarkt
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Verkaufsfläche 1.500 – 3.000 bzw. 5.000 m², breites und tiefes Sortiment an Nahrungs- und Genussmitteln und an Ge- und Verbrauchsgütern des kurz- und mittelfristigen
Bedarfs, überwiegend Selbstbedienung, häufig Dauerniedrigpreispolitik oder Sonderangebotspolitik,
Standort meist autokundenorientiert.
Verkaufsfläche
Gemäß des aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2005 (BVerwG 4 C
10.04) sind in die Verkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebes auch Thekenbereiche, die vom Kunden
nicht betreten werden können, die Vorkassenzone sowie ein ggf. vorhandener Windfang einzubeziehen.
Ohnehin gilt die Definition, dass Verkaufsfläche diejenige Fläche ist, die dem Verkauf dient einschließlich
der Gänge, Treppen in den Verkaufsräumen, Standflächen für Einrichtungsgegenstände, Kassenzonen,
Schaufenster, und sonstige Flächen, soweit sie dem Kunden zugänglich sind, sowie Freiverkaufsflächen,
soweit sie nicht nur vorübergehend genutzt werden (vgl. auch Einzelhandelserlass des Landes NRW).
Verkaufsflächenausstattung je Einwohner
Das Verhältnis der einzelhandelsrelevanten Verkaufsfläche bezogen auf die jeweilige Einwohnerzahl ist ein
quantitativer Versorgungsindikator für den Ausstattungsstandard des jeweiligen Untersuchungsgebietes.
Zentraler Versorgungsbereich
Ein zentraler Versorgungsbereich ist ein (im Sinne des § 34 (3) BauGB) schützenswerter Bereich, der sich
aus planerischen Festlegungen (Bauleitplänen, Raumordnungsplänen), raumordnerischen und/oder städtebaulichen Konzeptionen sowie tatsächlichen, örtlichen Verhältnissen ergibt.
Innerhalb einer Kommune kann es mehr als nur einen zentralen Versorgungsbereich geben (innerstädtisches Hauptzentrum sowie Stadtteil-/Neben oder Nahversorgungszentren). Daneben muss ein zentraler
Versorgungsbereich zum Betrachtungszeitraum noch nicht vollständig entwickelt sein, wobei eine entsprechende, eindeutige Planungskonzeption (zum Genehmigungszeitpunkt eines Vorhabens) vorliegen muss.
Innerhalb der Innenstadt setzt sich ein zentraler Standortbereich für Einzelhandel und Dienstleistungen ab.
Bei dem zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt handelt es sich somit lediglich um einen Teil der
durch ein hohes Maß an Nutzungsvielfalt geprägten Innenstadt. Die Innenstadt „als Ganzes“ übernimmt
dabei über den Handel hinausgehende Funktionen wie öffentliche und private Dienstleistungen, Wohnen,
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
266
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Freizeit, Kultur und Erholung.
Die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches ist unter städtebaulichen und funktionalen Gesichtpunkten vorzunehmen. Dabei kann ein zentraler Versorgungsbereich über die Grenzen des innerstädtischen Geschäftsbereichs hinausgehen und muss nicht zwingend mit einer Kerngebietsausweisung (im Bebauungsplan) übereinstimmen. Wesentliche Abgrenzungskriterien sind:
Funktionale Kriterien: Einzelhandelsdichte, Passantenfrequenz, Kundenorientierung der Anbieter (Autokunden, Fußgänger), Multifunktionalität (Dienstleistungen, Einzelhandel, Gastronomie). Städtebauliche
Kriterien: Bebauungsstruktur, Gestaltung und Dimensionierung der Verkehrsstruktur, Barrieren (Straße,
Bahnlinie etc.), Gestaltung öffentlicher Raum (Pflasterung, Begrünung etc.) und Ladengestaltung, präsentation.
Zentrenrelevante
Sortimente
Zentrenrelevante Warengruppen zeichnen sich durch Besucherfrequenzerzeugung, Integrationsfähigkeit,
Einzelhandelszentralität, Kopplungsaffinität und Transportfähigkeit („Handtaschensortimente“) aus. Sie
sind abzugrenzen von nahversorgungsrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten. Für den zentrenbezogenen Einzelhandel besitzen Warensortimente mit Zentrenrelevanz eine hohe Bedeutung, die mit
zunehmender Sortimentsüberschneidung der an den nicht integrierten Standorten geführten Warensortimente geschwächt werden kann. Insbesondere Betriebe, die an dezentralen bzw. städtebaulich nicht integrierten Standorten angesiedelt werden, können durch das Angebot von zentrenrelevanten Sortimenten,
d. h. durch Angebotsüberschneidungen bei gleichzeitig wesentlich günstigeren Wettbewerbsbedingungen
(Standortvorteile u. a. aufgrund günstiger Miet- bzw. Grundstückspreise; geringen Betriebs- und Personalkosten, besserer (Pkw-) Erreichbarkeit; kostenfreiem Parken) zu einem Bedeutungsverlust der Innenstädte
und Stadtteilzentren beitragen. Die von zentrenrelevanten Sortimenten ausgehenden Gefährdungspotentiale für gewachsene Zentren sind zudem abhängig von der Größe und der zentralörtlichen Bedeutung der
Kommune (z. B. kann der Lebensmitteleinzelhandel in Grundzentren - angesichts der daraus resultierenden Kundenfrequenz, von denen auch Anbieter in anderen Branchen profitieren - durchaus zentrentragend sein). Im Hinblick auf die Verwendung von Sortimentslisten als räumliches Steuerungsinstrument
(Bauleitplanung) zur Sicherung städtebaulicher Ziele ist eine einzelfallbezogene bzw. stadtspezifische Konkretisierung notwendig (z. B. in Form von Positiv-, Negativlisten).
267
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Verzeichnisse
Abbildungen
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Abbildung 3:
Abbildung 4:
Abbildung 5:
Abbildung 6:
Abbildung 7:
Abbildung 8:
Abbildung 9:
Abbildung 10:
Abbildung 11:
Abbildung 13:
Abbildung 14:
Abbildung 15:
Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffer von 2004 bis 2010 im regionalen
Vergleich ..................................................................................................................................................... 32
Entwicklung des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftvolumens (in Mio. Euro) von 2004 – 2010 in
Bochum (Angaben ohne rezeptpflichtige Waren) .......................................................................................... 33
Betriebsgrößenklassen Einzelhandels............................................................................................................. 37
Verkaufsflächen nach Lagekategorien 2010 und Veränderung seit dem Jahr 2004 ......................................... 41
Verkaufsflächen ausgewählter Branchen nach Lagekategorien 2010 (gerundete Angaben in m²) ................... 42
Entwicklung der Verkaufsflächen ausgewählter Branchen nach Lagekategorien von 2004/05 bis
2010 (gerundete Angaben in m²) ................................................................................................................. 42
Lebensmittelverkaufsflächen pro Einwohner und insgesamt (Gesamtwerte in Klammern) in den
Stadtbezirken der Stadt Bochum ................................................................................................................... 44
Verkaufsflächen der Bochumer Stadtbezirkszentren nach Bedarfsstufen (gerundete Werte in m²) ................... 50
Verkaufsflächen der Bochumer Stadtteilzentren nach Bedarfsstufen (gerundete Werte in m²) ......................... 51
Verkaufsflächen der Bochumer Nahversorgungszentren nach Bedarfsstufen (gerundete Werte in
m²).............................................................................................................................................................. 52
Verkaufsflächen der Bochumer Sonderstandorte nach Bedarfsstufen (gerundete Werte in m²) ....................... 53
Zielzentralitäten des Einzelhandels in Bochum ............................................................................................. 161
Standortstrukturmodell der Stadt Bochum (Zielkonzeption) ......................................................................... 166
Einbindung und Aufgaben des Konsultationskreises .................................................................................... 262
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karten
Karte 1:
Karte 2:
Karte 3:
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Karte 10:
Karte 11:
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Karte 21:
Karte 22:
Karte 23:
Karte 24:
Siedlungsstruktur der Stadt Bochum .............................................................................................................. 29
Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern im regionalen Vergleich ............................................................. 31
Lage der Einzelhandelsbetriebe im Bochumer Stadtgebiet .............................................................................. 39
Strukturprägende (ab ca. 400 m² Verkaufsfläche) Lebensmittelbetriebe in Bochum mit 600-MeterRadien* ....................................................................................................................................................... 45
Übersicht über die zentralen Versorgungsbereiche und Sonderstandorte gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006 ........................................................................................................................................ 49
Verteilung der Einzelhandelsbetriebe auf die zentralen Versorgungsbereiche und Sonderstandorte
im Stadtbezirk Mitte ..................................................................................................................................... 55
Angebotssituation im Hauptgeschäftszentrum Bochum (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ....................................................................................................................................... 57
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Altenbochum (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006)........................................................................................................................................................... 59
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Große Voede (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006)........................................................................................................................................................... 61
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Hamme (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006)........................................................................................................................................................... 63
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Riemke (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006) .............. 65
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Goldhamme (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ....................................................................................................................................... 67
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Griesenbruch (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ....................................................................................................................................... 69
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Hattinger Straße (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ....................................................................................................................................... 71
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Herner Straße (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006)........................................................................................................................................................... 73
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Wiemelhauser Tor (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ....................................................................................................................................... 75
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Dorstener Straße / Zechenstraße (Abgrenzung
gemäß Masterplan Einzelhandel 2006).......................................................................................................... 77
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Hofstede (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ....................................................................................................................................... 79
Angebotssituation im Sonderstandort Hannibal (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006) .............. 80
Angebotssituation im Sonderstandort Hofsteder Straße (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ....................................................................................................................................... 81
Angebotssituation im Sonderstandort Alleestraße (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006)........................................................................................................................................................... 82
Übersicht über Zentren und Sonderstandorte im Stadtbezirk Wattenscheid .................................................... 85
Angebotssituation im Stadtbezirkszentrum Wattenscheid (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ....................................................................................................................................... 87
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Günnigfeld (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006)........................................................................................................................................................... 89
269
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 25:
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Angebotssituation im Stadtteilzentrum Höntrop (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006) .......................................................................................................................................................... 91
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Bochumer Straße / Wattenscheid Heide
(Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006) .................................................................................... 93
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Eppendorf (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006) .......................................................................................................................................................... 95
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Leithe (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006) .......................................................................................................................................................... 97
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Ruhrstraße (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ...................................................................................................................................... 99
Angebotssituation im Sonderstandort Berliner Straße (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006) ........................................................................................................................................................ 100
Angebotssituation im Sonderstandort Ottostraße (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006) ........................................................................................................................................................ 101
Angebotssituation im Sonderstandort Dückerweg (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006) ........................................................................................................................................................ 102
Übersicht über Zentren und Sonderstandorte im Stadtbezirk Nord ............................................................... 105
Angebotssituation im Stadtbezirkszentrum Gerthe (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006) ........................................................................................................................................................ 107
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Hiltrop (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) .................................................................................................................................... 108
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Kirchharpen (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) .................................................................................................................................... 110
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Rosenberg (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) .................................................................................................................................... 112
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Kornharpen (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) .................................................................................................................................... 114
Angebotssituation im Sonderstandort Ruhrpark (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006) ........................................................................................................................................................ 115
Angebotssituation im Sonderstandort Castroper Hellweg (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) .................................................................................................................................... 116
Übersicht über Zentren und Sonderstandorte im Stadtbezirk Ost ................................................................. 118
Angebotssituation im Stadtbezirkszentrum Langendreer - Alter Bahnhof (Abgrenzung gemäß
Masterplan Einzelhandel 2006) .................................................................................................................. 120
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Langendreer - Dorf (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) .................................................................................................................................... 122
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Werne (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006) ............. 124
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Laer (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006) ........................................................................................................................................................ 126
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Kaltehardt (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) .................................................................................................................................... 128
Angebotssituation im Sonderstandort Industriestraße (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006) ........................................................................................................................................................ 129
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
270
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Karte 48:
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Übersicht über Zentren und Sonderstandorte im Stadtbezirk Süd ................................................................. 132
Angebotssituation im Stadtbezirkszentrum Querenburg Uni-Center (Abgrenzung gemäß
Masterplan Einzelhandel 2006) ................................................................................................................... 134
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Brenschede (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006)......................................................................................................................................................... 136
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Stiepel (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel 2006) ............. 138
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Hustadt (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ..................................................................................................................................... 140
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Steinkuhl (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ..................................................................................................................................... 142
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Wasserstraße (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ..................................................................................................................................... 144
Übersicht über Zentren und Sonderstandorte im Stadtbezirk Südwest .......................................................... 146
Angebotssituation im Stadtbezirkszentrum Linden (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006)......................................................................................................................................................... 148
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Bärendorf (Abgrenzung gemäß Masterplan Einzelhandel
2006)......................................................................................................................................................... 150
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Weitmar-Mark (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ..................................................................................................................................... 152
Angebotssituation im Stadtteilzentrum Weitmar-Mitte (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ..................................................................................................................................... 154
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Dahlhausen (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ..................................................................................................................................... 156
Angebotssituation im Nahversorgungszentrum Oberdahlhausen (Abgrenzung gemäß Masterplan
Einzelhandel 2006) ..................................................................................................................................... 158
Zukünftige Standortstruktur der Stadt Bochum – Konzeptvorschlag ............................................................. 172
Abgrenzung des Bochumer Hauptgeschäftszentrums gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ......................... 187
Abgrenzung des Stadtbezirkszentrums Linden gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ................................... 189
Abgrenzung des Stadtbezirkszentrums Wattenscheid gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ......................... 191
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Altenbochum gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ............................... 193
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Brenschede gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 .................................. 195
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Gerthe gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ......................................... 197
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Große Voede gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ............................... 199
Abgrenzung des Stadtteilzentrums mit besonderen Funktionen Hattinger Straße gemäß Masterplan
Einzelhandel 2012 ...................................................................................................................................... 201
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Langendreer - Alter Bahnhof gemäß Masterplan Einzelhandel
2012 .......................................................................................................................................................... 203
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Langendreer - Dorf gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ...................... 205
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Querenburg Uni-Center gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ............... 207
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Weitmar-Mark gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ............................. 209
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Weitmar-Mitte gemäß Masterplan Einzelhandel 2012............................. 211
Abgrenzung des Stadtteilzentrums Werne gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ......................................... 213
271
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Karte 77:
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Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Bärendorf gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ........................ 214
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Dahlhausen gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ..................... 215
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Dorstener Straße/Zechenstraße gemäß Masterplan
Einzelhandel 2012 ..................................................................................................................................... 216
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Eppendorf gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ....................... 217
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Günnigfeld gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ...................... 218
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Hamme gemäß Masterplan Einzelhandel 2012........................... 219
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Herner Straße gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ................. 220
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Hiltrop gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ............................ 221
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Höntrop gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 .......................... 222
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Kirchharpen gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 .................... 223
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Laer gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ................................ 224
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Riemke gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ........................... 225
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Steinkuhl gemäß Masterplan Einzelhandel 2012......................... 226
Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Stiepel gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ............................ 227
Abgrenzung des Sonderstandortes Castroper Hellweg gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ....................... 231
Abgrenzung des Sonderstandortes Dückerweg gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ................................. 233
Abgrenzung des Sonderstandortes Ottostraße gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 .................................. 235
Abgrenzung des Sonderstandortes (Bestand) Hannibal gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ...................... 237
Abgrenzung des Sonderstandortes (Bestand) Hofsteder Straße gemäß Masterplan Einzelhandel
2012 ......................................................................................................................................................... 239
Abgrenzung des Sonderstandortes (Bestand) Ruhrpark gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ...................... 241
Zentrale Versorgungsbereiche und integrierte Nahversorgungsstandorte in Bochum mit 600-MeterRadien und Suchbereiche Nahversorgung (rot umrandet) mit Bevölkerungszahlen ....................................... 245
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
272
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Tabellen
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3 :
Tabelle 4 :
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Tabelle 20:
Tabelle 21:
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Tabelle 24:
Tabelle 25:
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Tabelle 28:
Tabelle 29:
Tabelle 30:
Tabelle 31:
Tabelle 32:
Tabelle 33:
Tabelle 34:
Tabelle 35:
Tabelle 36:
Tabelle 37:
Branchenschlüssel zur Unternehmenserhebung ............................................................................................. 21
Definition von Lagekategorien ...................................................................................................................... 22
Regelmäßige Teilnehmer an den Workshopsitzungen 2011 ........................................................................... 24
Teilnehmer an den Beiratssitzungen 2011 ..................................................................................................... 25
Übersicht über die Einwohnerzahlen der Stadt Bochum nach Stadtbezirken .................................................... 28
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Bochum 2010 in Mio. Euro nach Branchen ............................... 30
Einzelhandelsrelevante Kennwerte der Stadt Bochum 2004/05 und 2010 im Vergleich ................................... 34
Einzelhandelsrelevante Kennwerte der Stadt Bochum 2010 nach Branchen (gerundete Werte) ....................... 35
Einzelhandelsrelevante Kennwerte nach Stadtbezirken 2010 (gerundete Werte) ............................................. 40
Angebotsbausteine wohnungsnaher Grundversorgung .................................................................................. 43
Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Mitte nach Branchen ............................................................................ 54
Einzelhandelssituation im Hauptgeschäftszentrum nach Bedarfsbereichen ...................................................... 56
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Altenbochum nach Bedarfsbereichen ............................................ 58
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Große Voede nach Bedarfsbereichen ............................................ 60
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Hamme nach Bedarfsbereichen .................................................... 62
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Riemke nach Bedarfsbereichen ..................................................... 64
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Goldhamme nach Bedarfsbereichen .................................. 66
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Griesenbruch nach Bedarfsbereichen ................................ 68
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Hattinger Straße nach Bedarfsbereichen........................................ 70
Einzelhandelssituation im Zentrum Herner Straße nach Bedarfsbereichen ....................................................... 72
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Wiemelhauser Tor nach Bedarfsbereichen ......................... 74
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Dorstener Straße / Zechenstraße nach
Bedarfsbereichen .......................................................................................................................................... 76
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Hofstede nach Bedarfsbereichen ...................................... 78
Einzelhandelssituation im Sonderstandort Hannibal nach Bedarfsbereichen ..................................................... 80
Einzelhandelssituation im Sonderstandort Hofsteder Straße nach Bedarfsbereichen ......................................... 81
Einzelhandelssituation im Sonderstandort Alleestraße nach Bedarfsbereichen ................................................. 82
Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Wattenscheid nach Branchen ............................................................... 84
Einzelhandelssituation im Stadtbezirkszentrum Wattenscheid nach Bedarfsbereichen ...................................... 86
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Günnigfeld nach Bedarfsbereichen ................................................ 88
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Höntrop nach Bedarfsbereichen .................................................... 90
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Bochumer Straße / Wattenscheid Heide nach
Bedarfsbereichen .......................................................................................................................................... 92
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Eppendorf nach Bedarfsbereichen ................................................. 94
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Leithe nach Bedarfsbereichen ........................................... 96
Einzelhandelssituation im Zentrum Ruhrstraße nach Bedarfsbereichen ............................................................ 98
Einzelhandelssituation im Sonderstandort Berliner Straße nach Bedarfsbereichen .......................................... 100
Einzelhandelssituation im Sonderstandort Ottostraße nach Bedarfsbereichen ................................................ 101
Einzelhandelssituation im Sonderstandort Dückerweg nach Bedarfsbereichen ............................................... 102
273
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Tabelle 38:
Tabelle 39:
Tabelle 40:
Tabelle 41:
Tabelle 42:
Tabelle 43:
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Tabelle 55:
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Tabelle 64:
Tabelle 65:
Tabelle 66:
Tabelle 67:
Tabelle 68:
Tabelle 69:
Tabelle 70:
Tabelle 71:
Tabelle 72:
Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Nord nach Branchen ......................................................................... 104
Einzelhandelssituation im Stadtbezirkszentrum Gerthe nach Bedarfsbereichen.............................................. 106
Einzelhandelssituation im Zentrum Hiltrop nach Bedarfsbereichen ............................................................... 108
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Kirchharpen nach Bedarfsbereichen ............................... 109
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Rosenberg nach Bedarfsbereichen .................................. 111
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Kornharpen nach Bedarfsbereichen ................................ 113
Einzelhandelssituation im Sonderstandort Ruhrpark nach Bedarfsbereichen .................................................. 115
Einzelhandelssituation im nicht integrierten Sonderstandort Castroper Hellweg nach
Bedarfsbereichen ....................................................................................................................................... 116
Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Ost nach Branchen ............................................................................ 117
Einzelhandelssituation im Stadtbezirkszentrum Langendreer - Alter Bahnhof nach Bedarfsbereichen ............. 119
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Langendreer - Dorf nach Bedarfsbereichen ................................. 121
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Werne nach Bedarfsbereichen.................................................... 123
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Laer nach Bedarfsbereichen ........................................... 125
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Kaltehardt nach Bedarfsbereichen .................................. 127
Einzelhandelssituation im nicht integrierten Sonderstandort Industriestraße nach Bedarfsbereichen .............. 129
Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Süd nach Branchen ............................................................................ 131
Einzelhandelssituation im Zentrum Querenburg Uni-Center nach Bedarfsbereichen ..................................... 133
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Brenschede nach Bedarfsbereichen ............................................. 135
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Stiepel nach Bedarfsbereichen .................................................... 137
Einzelhandelssituation im Zentrum Hustadt nach Bedarfsbereichen .............................................................. 139
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Steinkuhl nach Bedarfsbereichen .................................... 141
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Wasserstraße nach Bedarfsbereichen ............................. 143
Einzelhandelssituation im Stadtbezirk Südwest nach Branchen ..................................................................... 145
Einzelhandelssituation im Zentrum Linden nach Bedarfsbereichen................................................................ 147
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Bärendorf nach Bedarfsbereichen ............................................... 149
Einzelhandelssituation im Stadtteilzentrum Weitmar-Mark nach Bedarfsbereichen ....................................... 151
Einzelhandelssituation im Zentrum Weitmar-Mitte nach Bedarfsbereichen ................................................... 153
Einzelhandelssituation im Nahversorgungszentrum Dahlhausen nach Bedarfsbereichen ................................ 155
Einzelhandelssituation im Zentrum Oberdahlhausen nach Bedarfsbereichen ................................................. 157
Ausgabenanteile für verschiedene Branchen im Einzelhandel – Trendaussagen............................................. 160
Zukünftige Zentrenhierarchie der Stadt Bochum ......................................................................................... 168
Fortschreibung der Bochumer Sortimentsliste – Übersicht über die regionale Einstufung „kritischer“
Sortimente................................................................................................................................................. 175
Bochumer Sortimentsliste gemäß Masterplan Einzelhandel 2012 ................................................................. 177
Fallkonstellationen der Einzelhandelssteuerung ........................................................................................... 247
Einordnung von Einzelhandelsansiedlungen gemäß den konzeptionellen Aussagen – Übersicht .................... 261
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
274
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Fotos
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Hauptgeschäftszentrum Bochum................................................................................................................... 56
Stadtteilzentrum Altenbochum...................................................................................................................... 58
Stadtteilzentrum Große Voede ...................................................................................................................... 60
Stadtteilzentrum Hamme .............................................................................................................................. 62
Stadtteilzentrum Riemke ............................................................................................................................... 64
Nahversorgungszentrum Goldhamme ........................................................................................................... 66
Nahversorgungszentrum Griesenbruch .......................................................................................................... 68
Stadtteilzentrum Hattinger Straße ................................................................................................................. 70
Nahversorgungszentrum Herner Straße ......................................................................................................... 72
Nahversorgungszentrum Wiemelhauser Tor .................................................................................................. 74
Nahversorgungszentrum Dorstener Straße / Zechenstraße ............................................................................. 76
Nahversorgungszentrum Hofstede ................................................................................................................ 78
Stadtbezirkszentrum Wattenscheid ............................................................................................................... 86
Stadtteilzentrum Günnigfeld ......................................................................................................................... 88
Stadtteilzentrum Höntrop ............................................................................................................................. 90
Nahversorgungszentrum Bochumer Straße / Wattenscheid Heide .................................................................. 92
Stadtteilzentrum Eppendorf .......................................................................................................................... 94
Nahversorgungszentrum Leithe .................................................................................................................... 96
Nahversorgungszentrum Ruhrstraße ............................................................................................................. 98
Stadtbezirkszentrum Gerthe ........................................................................................................................ 106
Nahversorgungszentrum Hiltrop ................................................................................................................. 108
Nahversorgungszentrum Kirchharpen ......................................................................................................... 109
Nahversorgungszentrum Rosenberg ............................................................................................................ 111
Nahversorgungszentrum Kornharpen .......................................................................................................... 113
Stadtbezirkszentrum Langendreer - Alter Bahnhof ....................................................................................... 119
Stadtteilzentrum Langendreer - Dorf ........................................................................................................... 121
Stadtteilzentrum Werne .............................................................................................................................. 123
Nahversorgungszentrum Laer ..................................................................................................................... 125
Nahversorgungszentrum Kaltehardt ............................................................................................................ 127
Stadtbezirkszentrum Querenburg Uni-Center .............................................................................................. 133
Stadtteilzentrum Brenschede ....................................................................................................................... 135
Stadtteilzentrum Stiepel .............................................................................................................................. 137
Nahversorgungszentrum Hustadt ................................................................................................................ 139
Nahversorgungszentrum Steinkuhl .............................................................................................................. 141
Nahversorgungszentrum Wasserstraße ....................................................................................................... 143
Stadtbezirkszentrum Linden ........................................................................................................................ 147
Stadtteilzentrum Bärendorf ......................................................................................................................... 149
Stadtteilzentrum Weitmar-Mark ................................................................................................................. 151
Stadtteilzentrum Weitmar-Mitte ................................................................................................................. 153
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Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
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Nahversorgungszentrum Dahlhausen ......................................................................................................... 155
Nahversorgungszentrum Oberdahlhausen .................................................................................................. 157
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
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Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 – Nachjustierung 2017
Dokumentationen der Stadt Bochum
Rahmenplanung
und Entwicklungskonzepte
Wettbewerbe
und Gutachterverfahren
Stadtteile für Generationen!
Werne – Langendreer-Alter Bahnhof
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept – Zusammenfassung
(2017)
ISBN: 978-3-8093-0311-4
Bestgebotsverfahren - Kronenstraße in
Bochum (2015)
Gesundes Wattenscheid - Familienfreundlich und generationsgerecht
(2015)
Innere Hustadt - Ein Bochumer Quartier im Wandel (2015)
ISBN: 978-3-8093-0301-5
Integriertes Gesamtkonzept
Bochum-Ost (2014)
Masterplan Universität - Stadt II
(2014)
Entwicklungs- und Handlungskonzept
ISBN: 978-3-8093-0298-8
Bochum - Goldhamme (Fortschreibung 2014)
Städtebauliches Entwicklungskonzept
Integratives Gesamtkonzept - Untersuchungsraum West (2013) Zusammenfassung
Innenstadt - West (2013)
Masterplan Einzelhandel (2013)
Fortschreibung 2012
ISBN: 978-3-8093-0288-9
Eisenbahnmuseum (2011)
vom Depot zum Erlebnisraum
ISBN: 978-3-8093-0277-3
Bochum Alleestraße (2010)
Dokumentation der Planung
ISBN: 978-3-8093-0264-3
Bochum Innenstadt West (2010)
Gestaltungshandbuch
ISBN: 978-3-8093-0265-0
Interkommunales Gewerbegebiet
HER-BO-43 (2010)
ISBN: 978-3-8093-0272-8
Regionaler Masterplan A40|B1 (2010)
ISBN: 978-3-8093-0269-1
Denkmalpflege | Denkmalschutz
Wohnen
Tag des offenen Denkmals 2014
Farbe
ISBN: 978-3-8093-0297-1
Wohnungsmarktbericht 2016
ISBN: 978-3-8093-0309-1
Tag des offenen Denkmals 2013
Jenseits des Guten und Schönen:
Unbequeme Denkmale?
ISBN: 978-3-8093-0292-6
Die Musik im Zentrum | Das Musikzentrum im Kreativquartier ViktoriaQuartierBochum
Begrenzter Wettbewerb nach VOF
und RAW 2004 | Dokumentation
(2012)
Tag des offenen Denkmals 2012
Holz
ISBN: 978-3-8093-0284-1
Städtebauliche Entwicklung
Universitätsstraße | Wasserstraße |
Paulstraße (2011)
Dokumentation des Wettbewerbs
Denkmalbereich Stahlhausen 2011
Gestaltungshandbuch
ISBN: 978-3-8093-0263-6
Charrette Bochum Havkenscheid
(2010)
Urbanes Wohnen am grünen Rand
ISBN: 978-3-8093-0270-4
Tag des offenen Denkmals 2011
Romantic, Realismus, Revolution
Das 19. Jahrhundert
ISBN: 978-3-8093-0276-6
Parkhaus Jahrhunderthalle Bochum
(2009) Realisierungswettbewerb
Hrsg.: EGR Entwicklungsgesellschaft
Ruhr mbH und Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt
Historische Siedlungen in Bochum
(2010)
Ein Querschnitt von 1868 bis 1918
ISBN: 978-3-8093-0261-2
Umnutzung Marienkirche (2009)
Ergebnisse des Realisierungswettbewerbes
ISBN: 978-3-8093-0259-9
Tag des offenen Denkmals 2010
Kultur in Bewegung - Reisen,
Handel und Verkehr
ISBN: 978-3-8093-0271-1
Neues Gymnasium Bochum (2009)
Begrenzter Wettbewerb | Dokumentation
Hrsg.: EGR Entwicklungsgesellschaft
Ruhr mbH und Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt
Tag des offenen Denkmals 2009
Historische Orte des Genusses
ISBN: 978-8093-0258-2
Wohnungsmarktbarometer 2015
ISBN: 978-3-8093-0306-0
Wohnungsmarktbericht 2014
ISBN: 978-3-8093-0300-8
Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr
(2014)
Wohnungsbarometer 2013
ISBN: 978-3-8093-0294-0
Wohnungsmarktbarometer Bochum
2012
ISBN: 978-3-8093-0287-2
Wohnungsmarktbericht Bochum 2011
ISBN: 978-3-8093-0281-0
Wohnungsbarometer 2010
Amt für Bauverwaltung und Wohnungswesen
Tag des offenen Denkmals 2008
Vergangenheit aufgedeckt
Archäologie und Bauforschung
ISBN: 978-3-8093-0249-0
Campus Quartier Lennershof (2008)
Ideenkonkurrenz
Hrsg.: Amt für Bauverwaltung und
Wohnungswesen und Stadtplanungsund Bauordnungsamt
ISBN: 978-3-8093-024-6
Tag des offenen Denkmals 2007
Orte der Einkehr und des Gebets
Historische Sakralbauten
ISBN: 978-3-8093-0244-5
BermudaLicht (2008)
Dokumentation der Planung
ISBN: 978-3-8093-0247-6
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Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
Masterplan Einzelhandel Bochum 2012
Junker und Kruse
Stadtforschung Planung Dortmund
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