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VzK§13 BA, SB 9. BVV am 13.09.17.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 9. BVV am 13.09.17.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
28.08.17, 11:23
Aktualisiert
28.01.18, 03:51

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Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB VIII-0136 Ursprung: Antrag, Fraktion der CDU Bezirksamt Beratungsfolge: 05.04.2017 25.04.2017 17.05.2017 13.09.2017 BVV SoSeArW BVV BVV BVV/006/VIII SoSeArW/009/VIII BVV/007/VIII BVV/009/VIII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Alleingang des Senats bei der Neuvergabe der Außenwerbung stoppen! Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 28.08.2017 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: zur Kenntnis genommen ohne Aussprache zur Kenntnis genommen mit Aussprache zurückgezogen Drs. VIII-0136 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2017 Drucksache-Nr.: VIII-0136 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Alleingang des Senats bei der Neuvergabe der Außenwerbung stoppen! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 7. Sitzung am 17.05.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0136 „Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren bezüglich der Berliner Werberechte unverzüglich gestoppt wird und mit den aktuellen Vertragspartnern Verhandlungen aufzunehmen, deren Zielstellung eine Harmonisierung der Vertragslaufzeiten und – sofern jeweils erforderlich – eine Verlängerung des jeweiligen Vertrages ist. Vor einer Neuausschreibung ist die Struktur der Verträge zu ordnen und im Einvernehmen mit den Berliner Bezirken sowie in Abstimmung mit der BVG ein Konzept zu erarbeiten. Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Punkte zu berücksichtigen: - Bildung einer Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern des Senats, des Abgeordnetenhauses und der Bezirke, damit die Interessen des Landes und der Bezirke gleichberechtigt in das Konzept einfließen - Beibehaltung der bewährten Möglichkeit ergänzender Verträge zwischen Bezirken und Außenwerbeunternehmen, um die Finanzierung zusätzlicher Leistungen wie den Betrieb von Brunnen oder der Weihnachtsbeleuchtung von Geschäftsstraßen auch zukünftig in öffentlich-privater Partnerschaft zu ermöglichen - Erschließung zusätzlicher Potenziale insbesondere digitaler Werbeanlagen als „smarte“ Technologie zur Verbesserung von Stadtmanagement und öffentlichen Angeboten - Erhalt und Ausbau einer flächendeckenden, leistungsfähigen und qualitativ hochwertigen Toiletteninfrastruktur im öffentlichen Raum - Einbeziehung der Stadtgesellschaft bei der Konzeptentwicklung“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Zuständigkeit bei der Bereitstellung öffentlicher Toiletten und die Bewirtschaftung der Brunnenanlagen im Land Berlin befinden sich mit unterschiedlichen Übergangsfristen bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Dies ist unumgänglich, da eine stadteinheitliche Lösung das Ziel sein muss. Auf Grund der landesweiten besonderen Bedeutung und der haushalt- und wettbewerbsrechtlichen Bedingungen ist das juristische Generalreferat federführend mit der Bearbeitung beauftragt worden. Da der sogenannte Toilettenvertrag von 1993 für 25 Jahre befristet abgeschlossen worden war, war keine Kündigung erforderlich, sondern eine Neuregelung zu erarbeiten. Diese muss unter Berücksichtigung der derzeitigen Bedingungen erfolgen. In Vorbereitung dessen hat die Senatsverwaltung ein Toilettenkonzept in Auftrag gegeben, welches unter Berücksichtigung aller heutigen Umstände (z. B. Bedarf, Recht) mit maximaler Transparenz sowie Einbeziehung aller Interessengruppen erstellt wird. Dabei wird auch die Nutzung von Standorten über das öffentliche Straßenland und die Grünanlagen hinaus betrachtet und die bei der Erhebung dokumentierten Qualitätsmängel in Form von unzureichender Hygiene, Sauberkeit und teilweisen Schließungen eine Rolle spielen. Über eine Projektplattform erfolgt die Information aller Beteiligten und Interessierten. Insofern existiert bereits eine Projektgruppe. Da mit der Vorbereitung der Ausschreibungen bereits im August 2013 begonnen worden ist, kann von einer übereilten Ausschreibung nicht gesprochen werden. Die gewünschte Beibehaltung der Möglichkeit ergänzender Verträge zwischen den Bezirken und den Werbefirmen kann aus rechtlichen Gründen, unter anderem auch zur Vorbeugung von Korruption, nicht fortgeführt werden. Die Praxis der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass diese Verträge die Interessen des Landes Berlins nicht optimal berücksichtigen und die Werbefirmen nicht bereit waren, sich den erforderlichen Anpassungen zu stellen. Von einer bewährten Möglichkeit kann daher aus Sicht des Bezirksamtes und der Senatsverwaltung nicht gesprochen werden. Neue Standorte von WC´s konnten nicht realisiert werden, weil kommerziell interessante Werbestandorte nicht zur Verfügung stehen. Somit stehen derzeitig die Interessen des Landes bzw. der Bezirke hinter den kommerziellen Werbeinteressen. Im öffentlichen Interesse, im Interesse des Landes Berlins, kann daher nur die haushaltrechtliche Trennung und Ausschreibung der Leistungen liegen. Die Umrüstung der Werbeanlagen zu digitaler Werbung ist erklärtes Ziel der Werbeunternehmen. Dieses passt nicht immer zu den vorhandenen Standorten, da sich die Einflüsse auf die Anwohner, die Stadtgestaltung und den Verkehr ändern und in jedem Fall einer Einzelfallprüfung unterliegen. Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, dass die vorhandenen öffentlichen WC-Standorte auch weiterhin zur Verfügung stehen und weitere Standorte entsprechend dem Bedarf und des neu erstellten Toilettenkonzeptes ergänzt werden. Selbstverständlich wird gefordert, dass alle Anlagen behinderten- und touristengerecht ausgestattet werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Sören Benn Bezirksbürgermeister Vollrad Kuhn Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste