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Kommune
Berlin Reinickendorf
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b_KurzbegründungVE_neu.pdf
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01.09.17, 09:32
Aktualisiert
28.01.18, 01:17
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Stadtentwicklungsamt
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Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz-
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Anlage b
Kurzbegründung
Aufstellung des Bebauungsplans 12-VE1 für das Grundstück Schloßstraße 9 in Berlin-Tegel
1. Anlass und Erforderlichkeit, Entwicklung der Planungsüberlegungen
Veranlassung für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 12-VE1 ist die
Absicht der GESOBAU AG auf der als Parkplatz genutzten Fläche eine neue Wohnbebauung mit Grün- und Spielflächen zu entwickeln. Geplant ist der Bau von 46 Wohneinheiten,
davon werden 14 Wohneinheiten mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert.
Dazu wurde am 25.01.2017 ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beim Bezirksamt Reinickendorf gestellt. Berlinweit besteht erheblicher Bedarf an Wohnraum für eine stetig wachsende Bevölkerung.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 12-VE1 kommt die GESOBAU AG ihren
Vereinbarungen aus der Kooperationsvereinbarung mit dem Senat nach, bezahlbaren
Wohnraum zu schaffen.
Die GESOBAU AG ist zugleich auch Eigentümerin des neu zu entwickelnden Grundstücks.
Das Vorhabengebiet besteht aus dem Bestandsgrundstück (Flurstück 1359) an der
Schloßstraße mit Altbausubstanz und dem Baugrundstück (Flurstück 1360), derzeit als
Stellplatzfläche genutzt.
In einer unterschriebenen Zustimmungserklärung vom 22.05.2017 bestätigt die GESOBAU
AG, dass sie u.a. die Bedingungen des „Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“ anerkennt und mindestens 30% der geplanten Geschossfläche zur Schaffung
von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen vorhält.
Der Planungsbereich war bislang noch Bestandteil des Bebauungsplans XX-256b. Für die
übrigen Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs XX-256b sind auf absehbare Zeit
jedoch keine Bau- oder Entwicklungsabsichten zu erkennen. Um einen schnellen Fortschritt der Planung zu gewährleisten, soll das Grundstück aus dem Umgriff des aktuellen
Bebauungsplanentwurfs herausgelöst und gesondert überplant werden.
Das Grundstück bietet aufgrund seiner Lage Potential für die Errichtung von Geschosswohnungsbau und rückt daher im Zuge der Wohnungsbaustrategie Berlins in den Fokus
der planerischen Überlegungen für Tegel. Es besteht bezirkliches Interesse, hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau zu schaffen.
Das Vorhaben kann nach den geltenden planungsrechtlichen Grundlagen (Baunutzungsplan: beschränktes Arbeitsgebiet) nicht verwirklicht werden. Die Planung ist daher nach
§ 1 Abs. 3 BauGB städtebaulich erforderlich.
2. Beschreibung des Plangebiets
Stadträumliche Einbindung und städtebauliche Situation
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Umfeld des Hauptzentrums Tegel (Berliner
Straße, Gorkistraße). Es wird durch die Schloßstraße und den Königsweg erschlossen. Die
U-Bahnlinie 6 mit der Station Alt-Tegel liegt in einer fußläufigen Entfernung von ca. 250 m.
Hier halten auch mehrere Buslinien.
Nördlich des Plangrundstückes befindet sich auf einem weitläufigen Gelände die Oberflächenwasseraufbereitungsanlage (OWA) der Berliner Wasserbetriebe. Das in Form eines
Schiffsrumpfes gestaltete Bauwerk von Gustav Peichl ist von besonderem architektoni-
Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan 12-VE1
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schen Wert. Westlich, auf der anderen Seite der Schloßstraße, erstreckt sich eine gründerzeitlich geprägte (und neuzeitlich ergänzte), nahezu geschlossene Wohnbebauung mit bis
zu sechs Vollgeschossen. Südlich grenzt ein Wohngebäude in Form einer viergeschossigen Zeilenbebauung an. Sie wurde auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs XX256 in den Jahren 2000 bis 2005 errichtet. Aus dem gleichen Zeitraum stammen die zwei
direkt an der Schloßstraße gelegenen fünf- bzw. siebengeschossigen Punkthäuser, in denen sich ebenfalls Wohnungen befinden. Östlich des Plangebietes erstreckt sich auf der
anderen Seite der Buddestraße ein gewerblich geprägter Bereich. Hier befinden sich zwei
Verbrauchermärkte.
Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 12-VE1 umfasst das Grundstück Schloßstraße
9 in Berlin-Tegel (Flurstücke 1359, 1360), hinzukommen künftig öffentliche Straßenverkehrsflächen. Laut Nummerierungsplan (Entwurf Stand 20.12.2016) vom Vermessungsamt
erhält das Gebiet künftig die Adressen Schloßstraße 9 und Königsweg 33-41.
Der Geltungsbereich hat eine Fläche von rund 0,92 ha.
Bebauung und Nutzung
Auf dem Plangrundstück selbst sind mit dem Gebäude des ehemaligen Straßenbahnhofs
und einer Remise zwei eingetragene Baudenkmäler vorhanden, welche als Wohngebäude
bzw. als Künstlerwerkstatt genutzt werden. Der übrige Teil ist weitgehend versiegelt und
wird als Stellplatzanlage genutzt.
Geltendes Planungsrecht
Der Baunutzungsplan von 1960 mit den weiter geltenden planungsrechtlichen Bestimmungen der Bauordnung Berlin 1958 (BauO Bln 58) bildet die aktuelle planungsrechtliche
Grundlage. Für den Geltungsbereich ist beschränktes Arbeitsgebiet der Baustufe III/3 (maximal 3 Vollgeschosse / GRZ 0,5 / GFZ 0,9 / BMZ 3,6) ausgewiesen.
Zulässig sind gemäß § 7 Nr. 10 BauO Bln 58 nicht erheblich störende gewerbliche Betriebe, Gebäude für Verwaltung, Geschäfts- und Bürohäuser sowie Wohnungen für Aufsichtsund Bereitschaftspersonal.
Bestehende Bebauungsplanverfahren
Das Bebauungsplanverfahren XX-256 wurde mit mehreren Änderungen bis zur Planreife
fortgeführt. Auf dieser Grundlage erfolgte in den Jahren 2000-2005 die Bebauung eines
Großteils der Baugrundstücke. Der Bebauungsplan wurde jedoch nicht festgesetzt. Mit
Inkrafttreten des Baugesetzbuches 2004 fiel dieser auf den Verfahrensstand der Aufstellung zurück. 2011 erfolgte ein Änderungsbeschluss des Bebauungsplans. Folgend erhielt
er den Titel XX-256b und sah für das Plangrundstück hinsichtlich der Art der baulichen
Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (3 Vollgeschosse / 0,3 GRZ / 0,9 GFZ / offene Bauweise) vor. Für die angrenzenden Grundstücke ist die planungsrechtliche Sicherung der
OWA und die Festsetzung eines Sondergebiets Ärztezentrum vorgesehen. Der neue Planentwurf hat bisher noch nicht öffentlich ausgelegen.
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Planungsrechtliche Bestimmungen der angrenzenden Gebiete
Nördlich; Buddestraße 33/35, Grundstück der Berliner Wasserbetriebe:
Baunutzungsplan von 1960; beschränktes Arbeitsgebiet, Baustufe III/3, GRZ 0,5, BMZ 3,6,
i.V. mit B-Planentwurf XX-256b; künftige Festsetzung als Fläche für Versorgungsanlagen
mit der Zweckbestimmung „OBERFLÄCHENWASSERAUFBEREITUNGSANLAGE“.
Östlich; Grundstücke Buddestaße 32 und 34:
Unbeplanter Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB; gewerbliche Prägung, Einzelhandelsnutzung
Südlich; Grundstücke Schloßstraße 7,8; Königsweg 23/31:
Baunutzungsplan von 1960; beschränktes Arbeitsgebiet, Baustufe III/3, GRZ 0,5, BMZ 3,6,
i.V. mit B-Planentwurf XX-256b; künftige Festsetzung als allgemeines Wohngebiet, Baukörperausweisung IV – VII Vollgeschosse.
Westlich; Grundstücke Schloßstraße 20-23:
Bebauungsplan XX-207, festgesetzt am 31.01.2006; Mischgebiet, Baukörperausweisung
III – IV Vollgeschosse
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. Januar
2015 (ABl. Nr. 2 / 16.01.2015, S. 31), zuletzt geändert am 09. Juni 2016 (Abl. Nr. 25 /
24.06.2016, S. 1362), wird das Vorhabengebiet als gemischte Baufläche M2 dargestellt.
Auf Grundlage des Entwicklungsgebots gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist aus der gemischten Baufläche M2 entwickelbar. Die Entwicklungsfähigkeit des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Zuge der Mitteilung der Planungsabsicht am 24.03.2017 bestätigt.
Denkmalschutz
Im Geltungsbereich befinden sich Gebäude, die in der Denkmalliste Berlin als Baudenkmale eingetragen sind (Obj.-Dok.-Nr. 09012332). Hierbei handelt es sich um das Verwaltungsgebäude und Wirtschaftsgebäude des ehemaligen Straßenbahn-Betriebshofs Tegel,
der 1900 eröffnet und bis 1958 betrieben wurde. Während die Halle des Depots abgerissen wurde, sind das Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude am Eingang Schloßstraße erhalten geblieben. Die Gebäude werden als Wohngebäude bzw. Remise mit Atelier- sowie
Technik- und Abstellräume genutzt.
3. Ziele und wesentlicher Planinhalt
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens der GESOBAU AG. Diese beabsichtigt, auf dem Plangrundstück ein drei- bis fünfgeschossiges Wohngebäude mit 46 Wohneinheiten zu errichten. Das Vorhaben erreicht eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 1,2
(siehe Grundzustimmung). Die Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen
Nutzung gemäß § 17 BauNVO werden eingehalten.
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Ziel der Planung ist darüber hinaus die Umsetzung des „Berliner Modells der kooperativen
Baulandentwicklung“ und die damit einhergehende Sicherung eines förderfähigen Anteils
der Wohnungen von mindestens 30%.
Das Vorhaben für 46 Wohneinheiten sieht einen dreigeschossigen Zeilenbau mit einem
leicht versetzten fünfgeschossigen Kopfbau am Königsweg vor. Der Baukörper passt sich
an der südlich angrenzenden zeilenartigen Wohnbebauung an. Während sich der flache
Gebäudeteil an der denkmalgeschützten Bebauung an der Schloßstraße orientiert, nimmt
der Kopfbau an der Buddestraße Bezug zur fünfgeschossigen Bebauung der Townhäuser.
Der Baukörper bildet zur nördlich angrenzenden OWA eine klare bauliche Abgrenzung. Er
fügt sich damit in den städtebaulichen Kontext ein, ohne die besondere Architektur der
Gesamtanlage der OWA zu beeinträchtigen.
Da die Wohnungen überwiegend preisgünstig und zum Teil förderfähig errichtet werden
sollen, ist eine Tiefgarage nicht vorgesehen. Ebenfalls wird auf eine Stellplatzanlage zugunsten von Freiflächen verzichtet. Die zentrumsnahe Lage mit einer breiten Palette verschiedener Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote sowie die gute Anbindung an den
öffentlichen Personennahverkehr machen die Bereitstellung von Pkw-Stellplätzen auf dem
Grundstück entbehrlich. Die erforderlichen Fahrradstellplätze werden nachgewiesen.
Die barrierefrei gestalteten Zugänge zum Plangebiet bestehen sowohl vom Königsweg als
auch von der Schloßstraße, diese sind nördlich und südlich des Gebäudes durch Wege
verbunden. Der Hauptzugang erfolgt vom Königsweg. An den Zugängen liegen Fahrradabstell- und Müllplätze. Der vorhandene Bestand an nach § 2 BaumSchVO geschützten Bäumen wird entsprechend der Projekt- und Freiraumplanung vollständig erhalten, indem dieser in die geplanten Rasen- und Pflanzflächen integriert wird. Weitere Baumpflanzungen
sind geplant.
Zwei Kinderspielbereiche (Spielplatz 0-12 Jahre sowie eine Spielwiese) liegen südlich des
Gebäudes (siehe Konzeptzeichnung).
Ergänzend zur umgebenden Bebauung erhält das Wohngebäude eine extensive Dachbegrünung.
Für die denkmalgeschützten Gebäude auf dem vorderen Teil des Grundstücks erfolgt die
Festsetzung von Baukörperausweisungen. Das Grundstück wird weiterhin nur im Rahmen
der Erschließung und einer Feuerwehrzufahrt in die Neuplanung aufgenommen.
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwieweit der ausgelöste Bedarf an sozialer Infrastruktur in den bestehenden Einrichtungen gedeckt werden kann. Hierzu erfolgen ggf. Regelungen in einem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag.
Das Plangebiet wird durch den gewerblichen Lärm der nördlich angrenzenden Oberflächenwasseraufbereitungsanlage potentiell belastet. Hierzu ist durch die GESOBAU AG ein
entsprechendes Lärmgutachten zu beauftragen. Im Bebauungsplanverfahren ist die Lärmproblematik umfassend abzuarbeiten. Des Weiteren ergibt sich Untersuchungsbedarf für
vermutete Altlasten aus der früheren Nutzung als Straßenbahnhof.
In Absprache mit dem Straßen- und Grünflächenamt wird die derzeit private Verkehrsfläche des Grundstücks Schloßstraße 9 künftig in eine öffentliche Verkehrsfläche umgewidmet, da sie bereits als Gehweg genutzt wird. Die Fläche wird in das Vermögen des Bezirks
übertragen.
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4. Verfahrensart
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor:
-
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen im Sinne der Innenentwicklung.
-
Der Bebauungsplan begründet keine Zulässigkeit von Vorhaben, welche einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG bedürfen.
-
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung gemeinschaftlicher Schutzgüter i.S des
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB (FFH-Gebiete; Natura 2000) bestehen nicht.
-
Der Bebauungsplan setzt eine Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO von deutlich
weniger als 20.000 m2 fest. Hierbei wurde eine Kumulation mit anderen Bebauungsplänen, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, geprüft: Diese ist für die Bebauungsplanentwürfe XX-256b und XX256c anzunehmen, da überwiegend Wohnen entwickelt werden soll. Der Bebauungsplanentwurf XX-256a soll dagegen bis auf das Grundstück Königsweg 5/7
Kerngebiet entwickeln. Hier besteht kein enger sachlicher Zusammenhang.
Es gilt folgende Flächenbilanz:
12-VE1
Drei- bis fünfgeschossiger Gebäuderiegel:
12 m x 95,30 m =
15 m x 4,41 m =
1.143,60 m2
66,15 m2
244,86 m2
Denkmalgeschütze Gebäude:
113,16 m2
XX-256b (ohne Grundstück Schloßstraße 9)
Oberflächenwasseraufbereitungsanlage:
1.504,75 m2
665,83 m2
Punkthaus Schloßstraße 8
Punkthaus Schloßstraße 7
Zeilenbebauung Königsweg 23 / 31
Zeilenbebauung Schloßstraße 6
Ärztezentrum Schloßstraße 5 / Königsweg 9
151,06 m2
170,65 m2
956,87 m2
1.447,31 m2
1.935,54 m2
XX-256c
Wohngebäude Königsweg 12
Wohngebäude Königsweg 6
Grundstück Bernstorffstraße 13,
WA, flächige Ausweisung
1.466 m2 x GRZ 0,3
Grundstücke Bernstorffstraße 13A; Buddestraße 31-31J,
MI, flächige Ausweisung (1.272,53+1.501,9)m2 x GRZ 0,5
200,18 m2
266,75 m2
=
439,80 m2
=
1.387,22 m2
10.693,73 m2
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Damit wird auch bei einer kumulativen Betrachtung die Grenze von 20.000 m2 Grundfläche
nach § 19 Abs. 2 BauNVO unterschritten, sodass keine Umweltprüfung erforderlich ist.
Berlin, den 31.07.2017
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