Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.-31.12.2016 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH.pdf
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06.09.17, 00:56
Aktualisiert
24.01.18, 04:52
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Jahresabschluss und Lagebericht
für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2016
der
SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum
gemeinnützige GmbH,
Bochum
Anlagen
1. Bilanz zum 31. Dezember 2016
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2016
4. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016
5. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
.pdf-Ausfertigung
Unverbindliches „Ansichtsexemplar“, da nur der Prüfungsbericht in Papierform maßgeblich ist.
Anlage 1
1
SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH,
Bochum
Bilanz zum 31. Dezember 2016
AKTIVA
31.12.2016
€
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken
2. Technische Anlagen
3. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge
4. Fahrzeuge
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
31.12.2015
€
1.234,00
1.141,00
18.965.721,27
135.676,00
1.020.265,22
4,00
4.247.206,91
24.368.873,40
24.370.107,40
19.877.736,39
150.256,00
1.159.234,03
2.016,00
1.293.632,75
22.482.875,17
22.484.016,17
42.692,01
46.979,80
326.028,77
50.804,41
376.833,18
420.342,54
730.986,49
1.151.329,03
15.128.150,96
10.167.663,27
15.547.676,15
11.365.972,10
27.613,34
21.081,56
39.945.396,89
33.871.069,83
davon Treuhandvermögen: € 139.549,32
(Vorjahr: € 131.287,69)
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Anlage 1
2
PASSIVA
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Verlustvortrag
IV. Jahresfehlbetrag
B. SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN
UND ZUWEISUNGEN ZUR FINANZIERUNG
DES SACHANLAGEVERMÖGENS
1. Sonderposten aus öffentlichen
Fördermitteln für Investitionen
2. Sonderposten aus nicht-öffentlicher
Förderung für Investitionen
C. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2016
€
31.12.2015
€
500.000,00
5.978.751,92
-271.001,39
-1.147.969,96
5.059.780,57
500.000,00
5.978.751,92
-271.001,39
-1.477.590,81
4.730.159,72
89.626,00
94.234,00
384,00
90.010,00
404,00
94.638,00
3.216.933,76
3.754.748,67
751.089,62
548.681,72
29.062.466,61
22.604.019,74
777.933,39
881.749,11
69.601,53
248.071,41
139.549,32
131.287,69
30.800.640,47
24.413.809,67
778.032,09
877.713,77
39.945.396,89
33.871.069,83
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
€ 751.089,62 (Vorjahr: € 548.681,72)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
€ 3.640.935,38 (Vorjahr: € 1.087.828,55)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
€ 777.933,39 (Vorjahr: € 881.749,11)
4. Sonstige Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
€ 69.601,53 (Vorjahr: € 248.071,41)
5. Verwahrgeldkonto
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
€ 139.549,32 (Vorjahr: € 131.287,69)
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Anlage 2
SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH,
Bochum
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Erträge aus allgemeinen Pflegeeinrichtungen
gemäß PflegeVG
Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürfigen
Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des HGB
soweit nicht in den Nummern 1 bis 3 enthalten
Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten
Sonstige betriebliche Erträge
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Sozialabgaben, Altersversorgung
und sonstige Aufwendungen
Materialaufwand
a) Lebensmittel
b) Wasser, Energie, Brennstoffe
c) Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf
9. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
10. Steuern, Abgaben, Versicherungen
11. Mieten, Pacht, Leasing
Zwischenergebnis
12. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
13. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
14. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung
15. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zwischenergebnis
16. Zinsen und ähnliche Erträge
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon aus Aufzinsungen: € 46.203,52
(Vorjahr: € 87.863,52)
18. Jahresfehlbetrag
2016
€
2015
€
14.656.375,87
6.481.892,43
14.371.480,53
6.412.744,00
3.397.911,21
3.438.937,35
287.062,63
460.000,00
1.199.246,51
26.482.488,65
325.010,91
460.000,00
1.352.667,49
26.360.840,28
-13.713.761,79
-13.444.682,51
-3.848.530,34
-17.562.292,13
-3.771.176,46
-17.215.858,97
-1.086.499,41
-1.083.797,84
-2.570.768,38
-4.741.065,63
-25.840,32
-959.993,61
-1.414.622,34
-24.703.814,03
1.778.674,62
4.628,00
-1.025.891,66
-1.123.132,26
-2.498.048,98
-4.647.072,90
-21.804,06
-959.774,58
-1.427.693,36
-24.272.203,87
2.088.636,41
4.628,00
-1.156.372,32
-1.240.770,17
-51.105,40
-1.207.477,72
-566.101,92
-261.925,97
-2.030.877,61
-252.202,99
36.772,81
-932.539,78
-20.258,83
-1.261.029,00
-388.799,31
-1.106.657,71
-2.751.858,02
-663.221,61
26.102,12
-840.471,32
-895.766,97
-814.369,20
-1.147.969,96
-1.477.590,81
Anlage 3
1
SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH,
Bochum
Anhang
für das Geschäftsjahr 2016
I.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Firma
Sitz
Handelsregister
II.
:
:
:
SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH
Bochum
Amtsgericht Bochum HRB 13807
ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Die „SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH“ ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB.
Es wurde gemäß § 8 Abs. 1 Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) von dem Wahlrecht Gebrauch
gemacht, den Jahresabschluss und den Anlagennachweis nach den Formblättern der PBV aufzustellen. Die Vorschriften des III. Buches des HGB und des GmbH-Gesetzes wurden beachtet.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden unverändert beibehalten mit Ausnahme der Ausweisänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend der
Vorschriften des BilRUG. Aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des BilRUG und der Anpassung der PBV im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 ergaben sich folgende Änderungen:
-
Einfügen des Gewinn- und Verlustrechnung-Posten 4. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB,
soweit nicht in den Nummern 1 bis 3 enthalten; die Vorjahresbeträge waren mit T€ 227 in den
sonstigen betrieblichen Erträgen und mit T€ 98 in den außerordentlichen Erträgen ausgewiesen
Wegfall des Gewinn- und Verlustrechnung-Posten außerordentliche Erträge; der anteilige Vorjahresbetrag in Höhe von T€ 449 wurde unter die sonstigen betrieblichen Erträge umgegliedert
Wegfall des Gewinn- und Verlustrechnung-Posten weitere Erträge; der Vorjahresbetrag in Höhe
von T€ 58 wurde unter die sonstigen betrieblichen Erträge umgegliedert
Wegfall des Gewinn- und Verlustrechnung-Posten außerordentliche Aufwendungen; der Vorjahresbetrag in Höhe von T€ 962 wurde unter die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umgegliedert
III. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens unter Berücksichtigung der Grundsätze der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen“ (IDW RS HFA 3) bewertet.
Den Berechnungen liegen die Heubeck-Richttafeln 2005G, ein Rechnungszins unter Berücksichtigung
der Restlaufzeit der Verpflichtungen in Höhe von 1,80 % (Vj.: 2,34 %) sowie ein Einkommenstrend
von 2,30 % (Vj.: 2,30 %) p. a. zu Grunde.
IV. ANGABEN ZUR BILANZ
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - im Berichtsjahr um planmäßige Abschreibungen wertberichtigt. Die Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und bei Zugängen monatsgenau („pro-rata-temporis“) vorgenommen. Den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zwischen
3 und 50 Jahren lagen grundsätzlich die amtlichen AfA-Tabellen zugrunde. Anlagegüter mit Anschaf-
Anlage 3
2
fungskosten bis zu 150 EUR ohne Umsatzsteuer wurden sofort abgeschrieben. Anlagegüter mit einem
Anschaffungswert von über 150 EUR bis höchstens 1.000 EUR wurden als Sammelposten über 5
Jahre abgeschrieben. Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den
beigefügten Anlagennachweis verwiesen.
Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich von Wertberichtigungen bilanziert. Die Einzelwertberichtigungen wurden unter Berücksichtigung des Alters der
Forderungen und der Sicherheiten ermittelt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Das latente Ausfallrisiko sowie das Mahnkosten- und Zinsrisiko wurden bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine aktivisch gekürzte Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 %
des nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestandes berücksichtigt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalbetrag ausgewiesen.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit danach betreffen.
Das Eigenkapital beinhaltete das zum Nennbetrag ausgewiesene gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB, den Verlustvortrag und den Jahresfehlbetrag des Jahres
2016.
Die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
entsprechen den Restbuchwerten der hiermit angeschafften Anlagegegenstände. Die Sonderposten
sind im Verhältnis der auf die geförderten Anlagegegenstände vorgenommenen Abschreibungen aufgelöst worden (T€ 5). Die Auflösung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „Erträge aus der Auflösung von Sonderposten“ ausgewiesen. Zur Zusammensetzung und Entwicklung
Sonderposten wird auf die beigefügten Fördernachweise verwiesen
Bei der Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Der Bewertung liegt
jeweils der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag zugrunde. Für
Aufwandsrückstellungen i. S. d. § 249 Abs. 2 HGB a. F. wurde das Wahlrecht zur Beibehaltung des
Postens gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB (= Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch) fortgeführt.
Rückstellungsspiegel:
Stand
01.01.2016
T€
Altersteilzeit
Urlaubsansprüche (einschließlich
Langzeiterkrankte)
Überstunden, Zeitzuschläge
Leistungsentgelt
Jubiläen
Abbruchkosten
ausstehende Eingangsrechnungen,
Jahresabschlusserstellung/-prüfung
Archivierungskosten
kommunaler Schadensausgleich
übrige
Verbrauch
T€
Auflösung
T€
Zuführung
T€
Stand
31.12.2016
T€
1.393
283
0
97
1.207
258
209
0
54
1.186
214
209
0
9
184
13
0
0
0
0
260
234
170
1
0
291
234
170
46
1.002
599
46
10
0
333
1
8
0
126
0
2
0
65
0
10
7
205
45
10
7
3.755
1.241
141
844
3.217
Die Rückstellungen für Altersteilzeit betreffen 14 Altersteilzeitverpflichtungen im Blockmodell.
Anlage 3
3
Die Rückstellungen für Abbruchkosten sind Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB a. F.
und wurden in Vorjahren bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für den Abbruch der Gebäude
Haus am Beisenkamp (Restbuchwert: T€ 156) und Haus am Glockengarten/AKH (Restbuchwert:
T€ 846) gebildet. Eine weitere Zuführung zur - auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den in den
letzten Jahren erfolgten Gebäudeabbrüchen am Beisenkamp und am Glockengarten - voraussichtlich
um T€ 1.281 zu niedrig bemessenen Rückstellung ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen des HGB
n. F. nicht möglich.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag, der dem Rückzahlungsbetrag entspricht, ausgewiesen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf:
gesamt
T€
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
4. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern
5. Verwahrgeldkonto
751
751
0
0
29.062
3.641
7.636
17.785
778
70
0
140
778
70
0
140
0
0
0
0
0
0
0
0
30.801
5.380
7.636
17.785
gesamt
T€
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
4. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern
5. Verwahrgeldkonto
31.12.2016
mit einer Restlaufzeit (RLZ)
< 1 Jahr
1-5 Jahre
> 5 Jahre
T€
T€
T€
31.12.2015
mit einer Restlaufzeit (RLZ)
< 1 Jahr
1-5 Jahre
> 5 Jahre
T€
T€
T€
549
549
0
0
22.604
1.088
4.222
17.294
882
248
184
131
882
248
184
131
0
0
0
0
0
0
0
0
24.414
2.898
4.222
17.294
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 206 (Vj.: T€ 116).
Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter berücksichtigen Verrechnungen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde in Höhe der Einnahmen des Berichtzeitraumes
angesetzt, soweit diese Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Er beinhaltet Rentenzahlungen der Rentenversicherungsträger und die Zahlungen des Sozialamtes der Stadt
Bochum für den Folgemonat. Die Renten sind für Heimbewohner bestimmt, die ihre Rentenansprüche
zur Deckung der Heimkosten an die Gesellschaft abgetreten haben.
Anlage 3
4
V.
ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
In den Umsatzerlösen nach § 277 Absatz 1 HGB soweit nicht in den Nummern 1 bis 3 enthalten sind
periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 68 (Vj.: T€ 98) berücksichtigt.
Die Personalaufwendungen beinhalten Aufwendungen für von der Stadt Bochum zugewiesene Beamte und Beschäftigte in Höhe von T€ 509 und Aufwendungen für die Altersvorsorge in Höhe von
T€ 1.015.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 25
(Vj.: T€ 5) berücksichtigt.
VI. SONSTIGE ANGABEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
• Mietaufwendungen für das Grundstück "Haus An der Grabelohstraße, Bochum" betragen derzeit
jährlich ca. T€ 1.398 bis 15.01.2020.
• Darüber hinaus bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen aus Miet-, Wartungs-, Versicherungs- und Energielieferungsverträgen in üblichem Umfang.
Arbeitnehmer (nach Köpfen gem. § 267 Abs. 5 HGB):
31.12.2016
Pflegedienst/Zusatzbetreuung
Sozialer Dienst
Küche/Hauswirtschaft
Haustechnik/Pfortendienst
Verwaltung (ohne Geschäftsführung)
Heimleitung
Gesamt
282
15
94
12
28
3
434
31.12.2015
296
14
95
11
26
3
445
In der vorstehenden Statistik sind 5 bzw. 1 von der Stadt Bochum der Gesellschaft zugewiesene Beamte bzw. Tarifbeschäftigte enthalten.
Geschäftsführung und Bezüge:
Die Geschäfte wurden im Geschäftsjahr 2016 durch Herrn Frank Drolshagen (erfolgsunabhängige
Gesamtbezüge: T€ 86) geführt.
Aufsichtsrat und Bezüge:
Während des Geschäftsjahres setzte sich der Aufsichtsrat aus nachfolgenden Mitgliedern zusammen
(in Klammern deren Bezüge):
Herr Ernst Steinbach, Geschäftsführer, (€ 1.500,00)
Frau Gabriela Schäfer, Gleichstellungsbeauftragte, (€ 1.200,00)
Herr Hans Henneke, Datenschutzbeauftragter, (bis 31.01.2016) (€ 150,00)
Herr Karl-Heinz Sekowsky, Rentner, (ab 01.02.2016) (€ 450,00)
Herr Marcus Stawars, Dipl. Verwaltungswirt, (€ 1.650,00)
Frau Astrid Platzmann-Scholten, Fachärztin, (€ 1.050,00)
Frau Britta Anger, Stadträtin, (€ 0,00)
Herr Hans-Raimund Stock, Hauswirtschaftsleiter, (€ 0,00)
Frau Ilona Kohut, Altenpflegehelferin, (€ 0,00)
Herr Reiner Lehmkuhl, Dipl. Verwaltungswirt. (€ 0,00)
Anlage 3
5
Die Aufsichtsratsmitglieder haben Bezüge in einer Gesamthöhe von € 6.000,00 als erfolgsunabhängige Aufwandsentschädigungen in Form von Sitzungsgeldern erhalten.
Abschlussprüfergesamthonorar (§ 285 Nr. 17 HGB):
Das vom Abschlussprüfer für den Zeitraum des Geschäftsjahres berechnete Gesamthonorar beträgt
einschließlich Umsatzsteuer rd. T€ 75 und teilt sich auf Abschlussprüfungsleistungen i. S. d.
§ 285 Nr. 17a HGB in Höhe von rd. T€ 31, andere Bestätigungsleistungen i. S. d. § 285 Nr. 17b HGB
in Höhe von rd. T€ 12 und sonstige Leistungen i. S. d. § 285 Nr. 17d HGB insbesondere für die Beratung im Zusammenhang mit der Perspektive der Gesellschaft und dem Bauvorhaben am Glockengarten in Höhe von rd. T€ 32 auf.
Bochum, im März 2017
Frank Drolshagen
Geschäftsführer
Anlage 1 zum Anhang
1
SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH,
Bochum
Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 (Anlagennachweis)
ENTWICKLUNG DER ANSCHAFFUNGSWERTE
Stand
01.01.2016
€
Zugänge
€
Abgänge
€
Stand
31.12.2016
€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
380.351,70
902,90
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten einschließlich der
Betriebsbauten auf fremden Grundstücken
43.913.170,42
0,00
39.786.647,03
0,00
10.000,00
39.776.647,03
1.039.342,14
0,00
0,00
1.039.342,14
1.039.342,14
0,00
0,00
1.039.342,14
5.261.392,65
95.663,61
0,00
5.357.056,26
5.261.392,65
95.663,61
0,00
5.357.056,26
129.953,48
0,00
2.857,19
127.096,29
1.293.632,75 3.049.381,59
95.807,43
4.247.206,91
95.807,43
4.247.206,91
darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen
2. Technische Anlagen
darunter: in Betriebsbauten und Außenanlagen
3. Einrichtungen und Ausstattungen
ohne Fahrzeuge
darunter: in Betriebsbauten, Außenanlagen und GWG´s
4. Fahrzeuge
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
darunter: für Betriebsbauten
1.293.632,75
3.049.381,59
0,00
381.254,60
10.000,00 43.903.170,42
51.637.491,44 3.145.045,20 108.664,62 54.673.872,02
darunter: Betriebsbauten, Außenanlagen und GWG´s
47.381.014,57
3.145.045,20
105.807,43
50.420.252,34
52.017.843,14 3.145.948,10 108.664,62 55.055.126,62
Anlage 1 zum Anhang
2
ENTWICKLUNG DER ABSCHREIBUNGEN
Stand
01.01.2016
€
Zugänge
€
Abgänge
€
Stand
31.12.2016
€
379.210,70
809,90
24.035.434,03
904.339,00
24.035.434,03
904.339,00
2.323,88
24.937.449,15
889.086,14
14.580,00
0,00
889.086,14
14.580,00
0,00
4.102.158,62
234.632,42
4.102.158,62
Stand
31.12.2016
€
Stand
31.12.2015
€
380.020,60
1.234,00
1.141,00
2.323,88 24.937.449,15
18.965.721,27
19.877.736,39
14.839.197,88
15.751.213,00
903.666,14
135.676,00
150.256,00
903.666,14
135.676,00
150.256,00
0,00
4.336.791,04
1.020.265,22
1.159.234,03
234.632,42
0,00
4.336.791,04
1.020.265,22
1.159.234,03
127.937,48
2.011,00
2.856,19
127.092,29
4,00
2.016,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.247.206,91
1.293.632,75
0,00
0,00
0,00
0,00
4.247.206,91
1.293.632,75
5.180,07 30.304.998,62
24.368.873,40
22.482.875,17
30.177.906,33
20.242.346,01
18.354.335,78
5.180,07 30.685.019,22
24.370.107,40
22.484.016,17
29.154.616,27 1.155.562,42
29.026.678,79
1.153.551,42
29.533.826,97 1.156.372,32
0,00
RESTBUCHWERTE
2.323,88
Anlage 2 zum Anhang
1
SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH,
Bochum
Nachweis der Förderungen nach Landesrecht
öffentliche Förderung
ZUSCHUSSBETRAG
Stand
Stand
01.01.2016 Zugänge Abgänge 31.12.2016
€
€
€
€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten einschließlich der
Betriebsbauten auf fremden Grundstücken
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00 115.250,00
115.250,00
0,00
darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen
115.250,00
0,00
0,00
115.250,00
2. Technische Anlagen und Maschinen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
115.250,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00 115.250,00
115.250,00
0,00
0,00 115.250,00
darunter: in Betriebsbauten und Außenanlagen
3. Einrichtungen und Ausstattungen
ohne Fahrzeuge
darunter: in Betriebsbauten, Außenanlagen und GWG´s
4. Fahrzeuge
Anlage 2 zum Anhang
2
ENTWICKLUNG DER GEFÖRDERTEN ABSCHREIBUNGEN
Stand
01.01.2016
€
Zugänge
€
Abgänge
€
Stand
31.12.2016
€
RESTBUCHWERTE
Stand
31.12.2016
€
Stand
31.12.2015
€
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21.016,00
4.608,00
0,00
25.624,00
89.626,00
94.234,00
21.016,00
4.608,00
0,00
25.624,00
89.626,00
94.234,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21.016,00
0,00
4.608,00
0,00
0,00
0,00
25.624,00
0,00
89.626,00
0,00
94.234,00
21.016,00
4.608,00
0,00
25.624,00
89.626,00
94.234,00
Anlage 2 zum Anhang
3
SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH,
Bochum
Nachweis der Förderungen nach Landesrecht
nicht-öffentliche Förderung
ZUSCHUSSBETRAG
Stand
01.01.2016
€
Zugänge
€
Abgänge
€
Stand
31.12.2016
€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
0,00
0,00
0,00
0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten einschließlich der
Betriebsbauten auf fremden Grundstücken
500,00
0,00
0,00
500,00
darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen
500,00
0,00
0,00
500,00
2. Technische Anlagen und Maschinen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0,00
0,00
500,00
darunter: in Betriebsbauten und Außenanlagen
3. Einrichtungen und Ausstattungen
ohne Fahrzeuge
darunter: in Betriebsbauten, Außenanlagen und GWG´s
4. Fahrzeuge
Anlage 2 zum Anhang
4
ENTWICKLUNG DER GEFÖRDERTEN ABSCHREIBUNGEN
Stand
01.01.2016
€
Zugänge
€
Abgänge
€
Stand
31.12.2016
€
RESTBUCHWERTE
Stand
31.12.2016
€
Stand
31.12.2015
€
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
96,00
20,00
0,00
116,00
384,00
404,00
96,00
20,00
0,00
116,00
384,00
404,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
96,00
0,00
20,00
0,00
0,00
0,00
116,00
0,00
384,00
0,00
404,00
96,00
20,00
0,00
116,00
384,00
404,00
Anlage 4
1
SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH,
Bochum
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2016
A. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS UND ÖFFENTLICHE ZWECKSETZUNG
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenpflege. Sie betreibt zu diesem Zweck Pflegeheime.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 GO NW zu verfahren.
Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
Die Gesellschaft betreibt in Bochum die nachfolgend aufgeführten vier Alten- und Pflegeheime:
-
Haus am Glockengarten
Haus an der Grabelohstraße
Haus an der Bayernstraße
Haus an der Graf-Adolf-Straße
Die Grundstücke Haus am Glockengarten, Haus an der Bayernstraße und Haus an der Graf-AdolfStraße sind Eigentum der Gesellschaft. Das Alten- und Pflegeheim Haus an der Grabelohstraße wird
auf einer gemieteten Immobilie betrieben.
Die Gesellschaft ist auch Eigentümerin des Grundstücks Am Beisenkamp / Parkstraße in BochumWattenscheid. Auf diesem Grundstück befindet sich ein weiteres, im Jahr 2011 außer Betrieb genommenes Pflegeheim, das demnächst abgerissen und durch einen Ersatzneubau mit 80 Plätzen
ersetzt werden soll.
Der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen wird grundsätzlich finanziert aus Vergütungen für Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie für die gesonderte Berechnung von Investitionskosten, die
mit den Pflegekassen und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe vereinbart und zuletzt ab Januar
2016 angepasst wurden.
Die Gesellschaft betätigt sich innerhalb des Rahmens der öffentlichen Zwecksetzung und hat den
öffentlichen Zweck erreicht.
B. WIRTSCHAFTSBERICHT
I.
Entwicklung der Branche und Gesamtwirtschaft
Die stationäre Altenpflege ist ein Markt, der aufgrund der demografischen Entwicklung langsam aber
stetig wächst. Das gilt für Deutschland generell und regional auch für Bochum.
Nach der Bevölkerungsprognose der Stadt Bochum wird die Zahl der über 80jährigen von heute
21.800 auf 23.300 im Jahr 2020 steigen. Damit steigt auch der Bedarf an stationären Pflegeplätzen.
Anlage 4
2
Der Gesetzgeber schreibt den Einrichtungsträgern spätestens ab dem Jahr 2018 eine Einbettzimmerquote von 80 % vor. Diese Quote erfüllen viele Einrichtungen in Bochum nicht. Es ist davon auszugehen, dass Einrichtungsträger die Einbettzimmerquote durch Umwandlung von Doppelzimmer in Einzelzimmer realisieren. Damit sinkt das Angebot, und die Chancen für den einzelnen Marktteilnehmer
auf Vollauslastung steigen, wenn er Einbettzimmer in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen kann.
Des Weiteren werden zukünftig seniorengerechte barrierefreie Wohnformen mit kleinen stationären
Einrichtungen und Wohngemeinschaften die Pflegelandschaft mit der Maxime “ambulant vor stationär“
bestimmen und die Nachfrage am Markt verändern.
II. Geschäftsverlauf
1. Kapazitäten und Auslastung
Die SBO verfügte am Bilanzstichtag in ihren Einrichtungen über 588 Plätze, davon 46 als eingestreute
Kurzzeitpflegeplätze. Die Plätze verteilen sich auf folgende Einrichtungen:
-
Haus am Glockengarten
Haus an der Grabelohstraße
Haus an der Bayernstraße
Haus an der Graf-Adolf-Straße
240 Plätze (15 eing.KzPfl.Pl.)
180 Plätze (15 eing.KzPfl.Pl.)
84 Plätze (8 eing.KzPfl.Pl.)
84 Plätze (8 eing.KzPfl.Pl.).
Die SBO bietet Leistungen aus vollstationärer und Kurzzeitpflege an. Kapazität und Auslastung sind
nachfolgend dargestellt:
Kapazität
2016
2015
- in Belegungstagen Haus am Glockengarten
Haus an der Grabelohstr.
Haus an der Bayernstr.
Haus an der Graf-AdolfStr.
Auslastung
2016
2015
Auslastungsgrad
2016
2015
%
%
90,40
94,17
87,33
87,74
99,00
99,49
87.840
65.880
30.744
87.600
65.700
30.660
79.405
57.535
30.437
82.496
57.644
30.505
30.744
30.660
30.494
30.572
99,19
99,71
215.208
214.620
197.871
201.217
91,94
93,76
108.490
82.120
36.207
108.194
81.896
36.108
101.247
74.667
41.459
106.523
75.080
39.279
93,32
90,92
114,51
98,46
91,68
108,78
37.785
37.682
38.992
39.293
103,19
104,28
264.602
263.880
256.365
260.175
96,89
98,60
1)
- in Vergleichstagen Haus am Glockengarten
Haus an der Grabelohstr.
Haus an der Bayernstr.
Haus an der Graf-AdolfStr.
1)
gewichtet nach Pflegeklassen, Kapazität gem. Pflegesatzverhandlungen 11/2014
Der Auslastungsgrad in den Häusern an der Bayernstraße und der Graf-Adolf-Straße ist geringfügig
um jeweils -0,5 % zurückgegangen, liegt aber weiterhin mit 99,0 % im Haus an der Bayernstraße und
mit 99,2 % im Haus an der Graf-Adolf- Straße auf sehr hohem Niveau.
Im Haus am Glockengarten ist der Auslastungsgrad aufgrund der Baumaßnahmen weiter um -4,0 %
auf 90,4 % zurückgegangen.
Der Auslastungsgrad im Haus an der Grabelohstraße hat sich im Vergleich zum Vorjahr nochmals um
-0,5 % auf 87,33 % verringert.
Anlage 4
3
2. Qualitätsmanagement / Dokumentation / EDV
Die SBO hat sich im Geschäftsjahr 2016 dazu entschieden, der durch die Politik initiierten Entbürokratisierung der Pflege, zu folgen. Ziel dieser neuen Art der Pflegedokumentation ist es, den gesamten
Pflegeprozess verkürzt darzustellen. Dieses „Neue Strukturmodell“ basiert auf vier Elemente in Anlehnung an den vierphasigen Pflegeprozess der Weltgesundheitsorganisation. Die alten Pflegemodelle
ATL und AEDL werden durch einen personenzentrierten Pflegeansatz ersetzt.
Das System des Neuen Strukturmodells wurde umfassend wissenschaftlich erprobt und auch juristisch als sicher bewertet. Aktuell befinden sich ca. 50 % aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland in der Umsetzung oder haben ihre Pflegedokumentation bereits umgestellt. Diese Art der Pflegedokumentation soll mit einem geringeren Aufwand eine
schnellere Gesamtorientierung über die Pflegesituation geben.
Die bewohnerbezogene Umstellung der Dokumentationssoftware (mit den verbundenen Schulungen
der Anwender) hat bei der SBO im 2. Halbjahr 2016 begonnen und wird aufgrund der Komplexität
sicherlich noch mindestens bis in das Geschäftsjahr 2017 andauern.
Um die Performance in der IT-Infrastruktur zu steigern und eine bessere Systemeffizienz zu gewährleisten, wurde außerdem im Bereich des Serverhostings erfolgreich ein Anbieterwechsel vollzogen.
Die Kosten für den Anbieterwechsel lagen bei rd. T€ 10. Die jährlichen Kosten für das Hosting liegen
insgesamt bei rd. T€ 140.
3. Investitionen und Sanierungsmaßnahmen
Die investiven Maßnahmen für die Häuser bewegten sich im Rahmen des vorgesehenen Investitionsprogramms. Im Anlagevermögen sind Zugänge in Höhe von T€ 3.146 zu verzeichnen.
Die aufwandswirksamen Instandhaltungsaufwendungen betrugen insgesamt T€ 380.
4. Beschaffungen
Der Einkauf erfolgt auf Grundlage der vom Aufsichtsrat der SBO beschlossenen „Geschäftsordnung
für die Auftragsvergabe“. Beschaffungen oberhalb der Schwellenwerte werden nach VGV und VOB
durchgeführt.
5. Personal- und Sozialbereich
Arbeitszeitregelungen, Entlohnungssysteme, Mitbestimmungsregelungen
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt z.Z. 39 Stunden, für Beamte 41 Stunden. Der Arbeitseinsatz in den Einrichtungen erfolgt auf Grundlage konkreter Dienstpläne. In der Zentralen Heimverwaltung wird seit Mai 2012 die Vertrauensarbeitszeit praktiziert.
Die Löhne, Vergütungen und Gehälter richten sich nach dem TVöD. Als Beamte bzw. Angestellte der
Stadt Bochum sind im Jahr 2016 6 Beschäftigte der SBO zugewiesen.
Der Betriebsrat der SBO nimmt die Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz wahr.
Die Schwerbehindertenvertretung wird ebenfalls durch Mitarbeiter/innen der SBO wahrgenommen.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt nimmt die Rechte nach dem Landesgleichstellungsgesetz
(LGG) bis zur Wahl der eigenen Vertretung wahr.
Anlage 4
4
Die bei der Stadtverwaltung geltenden Dienstvereinbarungen gelten auch für die SBO weiter, solange
nicht eigene Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung geschlossen wurden.
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Mit den Kostenträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) wurden für das Jahr 2016 45 Ausbildungsstellen im Pflegedienst vereinbart. Die Refinanzierung der Ausbildungskosten wurde durch das Land
NRW mit der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung zum 01.07.2012 geändert. Sämtliche Ausbildungskosten werden nach einem Umlageverfahren auf ambulante, stationäre und teilstationäre
Einrichtungen verteilt. Ziel ist, zukünftig mehr Pflegekräfte für die Versorgung der älter werdenden
Bevölkerung zu gewinnen und die Ausbildungskosten auf alle Einrichtungen im Land zu verteilen.
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Die SBO hat für die Bereiche „Arbeitssicherheit/Gesundheit“ eine Stabsstelle eingerichtet, die beratend und kontrollierend für alle Einrichtungen tätig ist. Die Stabsstelle ist Teil des zentralen Qualitätsmanagements. Sie arbeitet mit dem Arbeitssicherheitsdienst der Stadt (ASiD) und der Gemeindeunfallversicherung (GUVV) zusammen.
Weiterhin sind der Betriebsarzt sowie der Gesundheitsmanager vom Arbeitsmedizinischen Dienst
(AMeD) der Stadt Bochum sowie der Amtsarzt des Gesundheitsamtes für die SBO tätig. Die Gesellschaft verfügt über einen eigenen Gesundheitsmanager, welchem auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gem. SGB XII obliegt.
III. Wirtschaftliche Lage
1.
Vermögenslage
Die Aktivseite ist vom Anlagevermögen (T€ 24.370) und den Guthaben bei Kreditinstituten (T€ 15.128)
geprägt. Diese Positionen entsprechen einem Anteil an der Bilanzsumme von 99 %.
Auf der Passivseite haben die Bankverbindlichkeiten mit T€ 29.062 einen Anteil von 73 % an der Bilanzsumme. Der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von T€ 1.478 wurde im Jahr 2016 von der Stadt Bochum ausgeglichen.
2. Ertragslage
Insgesamt wurde ein Jahresfehlbetrag von T€ 1.148 erwirtschaftet, der damit gegenüber dem Vorjahr
um T€ 330 und gegenüber der Wirtschaftsplanung um T€ 1.584 besser ausfällt. In den einzelnen Bereichen ergeben sich im Vergleich zur Planung und dem Vorjahr folgende Ergebnisse:
VerPlan
Ist
PlanabIst
änderung
2016
2016
weichung
2015
2016/2015
T€
T€
T€
T€
T€
Ergebnis Pflege, Unterkunft
und Verpflegung
-2.007
-1.245
+762
-1.379
+134
Ergebnis Investitionskosten
+103
+129
+26
+299
-170
Neutrales Ergebnis
-828
-32
+796
-398
+366
-2.732
-1.148
+1.584
-1.478
+330
Gesamtergebnis
Anlage 4
5
Die Ertragslage im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr ist wesentlich durch folgende Sachverhalte
beeinflusst:
-
-
-
-
-
-
-
Der Anstieg der Pflegeerträge um T€ 354 (um 1,7 %) gegenüber dem Vorjahr resultiert im Saldo
aus der Erhöhung der Vergütungssätze ab Januar 2016 und dem Rückgang der Auslastung.
Die Zunahme der sonstigen Erträge um T€ 215 resultiert insbesondere aus den um T€ 89 gestiegenen Erstattungen der Ausbildungsvergütung gemäß § 25 APG und den um T€ 119 gestiegenen
Erstattungen der Bundesanstalt für Arbeit.
Die Personalaufwendungen sind um T€ 346 (um 2,0 %) gestiegen. Die Anzahl der Mitarbeiter
verringerte sich um durchschnittlich 10,8 Vollkräfte (um 3,18 %) gegenüber dem Vorjahr und betrifft insbesondere die Bereiche Pflegedienst (-8,7 Mitarbeiter, auslastungsbedingt), Verwaltung
(-1,01 Mitarbeiter) und Hauswirtschaft/Küche (-0,66 Mitarbeiter).
Die Materialaufwendungen erhöhten sich um T€ 94 (um 2 %) gegenüber dem Vorjahr. Den Einsparungen beim Wirtschaftsbedarf (um T€ 82) und bei den Energiekosten (um T€ 39) stehen Aufwandssteigerungen bei den Lebensmitteln (um T€ 60) und den Verwaltungsaufwendungen (um
T€ 155, insbesondere für Beratungskosten zur Qualitätssicherung und für die Bauvorhaben) gegenüber.
Im Bereich Pflege, Unterkunft und Verpflegung ergibt sich ein Verlust in Höhe von T€ -1.245, der
sich um T€ 134 gegenüber dem Vorjahr verbessert hat.
Der Gewinn im Investitionskostenbereich verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 170 auf
T€ 129 insbesondere aufgrund der Finanzierungskosten für die Baumaßnahmen am Glockengarten in Höhe von T€ 166, die erst ab Inbetriebnahme über dann angepasste Investitionskostensätze refinanziert werden.
Das neutrale - nicht operative - Ergebnis verbesserte sich um T€ 366 auf T€ -32 und berücksichtigt insbesondere die Anlagenabgänge (T€ -103, davon T€ 96 Planungskosten am Beisenkamp),
die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen am Glockengarten (T€ -88) und
Forderungsabschreibungen (T€ -51) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
(T€ +141) und periodenfremde Erträge (T€ +68).
Planabweichungen ergeben sich bei der Ertragslage für das Jahr 2016
im Bereich Pflege, Unterkunft und Verpflegung in Höhe von T€ +762 im Saldo insbesondere aus
den überplanmäßigen sonstigen betrieblichen Erträgen (um T€ +365), den unterplanmäßigen
Aufwendungen für Personal (um T€ +997) und Energiekosten (um T€ +130) sowie unterplanmäßigen Pflegeerträgen (um T€ -185), überplanmäßigen Aufwendungen für Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf (um T€ -392),
-
im Bereich der Investitionskosten in Höhe von T€ +26,
-
im neutralen – nicht operativen – Ergebnis in Höhe von T€ +796 insbesondere aus zeitlichen Verzögerungen bei dem Bauprojekt Beisenkamp.
Die Gesellschaft ist auf den Ausgleich des Verlustes durch die Stadt Bochum angewiesen.
Anlage 4
6
3. Finanz- und Liquiditätslage
Der Finanzmittelbestand beträgt T€ 15.128. Aus laufender Geschäftstätigkeit ergab sich ein Cashflow
von T€ +167. Unter Berücksichtigung der Investitionstätigkeit mit Auszahlungen in Höhe von T€ -3.145
für Investitionen in das Anlagevermögen und der Finanzierungstätigkeit mit Einzahlungen aus Darlehensaufnahmen zur Investitionsfinanzierung in Höhe von T€ 7.500 und für den Verlustausgleich des
Jahres 2015 durch die Stadt Bochum in Höhe von T€ +1.478 sowie den Auszahlungen für Darlehenstilgungen in Höhe von T€ -1.040 ergibt sich im Geschäftsjahr 2016 im Saldo eine Zunahme des Finanzmittelbestandes um T€ 4.960.
C.
FESTSTELLUNGEN IM RAHMEN DER PRÜFUNG NACH § 53 HAUSHALTSGRUNDSÄTZEGESETZ
Im Rahmen der Prüfung durch die Märkische Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bochum, im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2016 wurden keine Sachverhalte festgestellt, die Verstöße gegen die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung darstellen.
D. PROGNOSEBERICHT
I.
Prognose der Marktentwicklung
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an stationären Pflegeplätzen in Bochum
zunehmen. Das städtische Angebot von zukünftig ca. 650 Pflegeplätzen wird als bedarfsgerecht eingeschätzt. Es muss jedoch durch Neubauten am Glockengarten und am Beisenkamp qualitativ an die
Nachfrage angepasst werden. Zur Erreichung der Zielkapazität von 648 Plätzen sind unter Berücksichtigung des auslaufenden Mietvertrages für das Haus an der Grabelohstraße weitere Neubauten im
Stadtgebiet erforderlich.
Aufgrund der vom Gesetzgeber vorgegebenen 80 %-Quote an Einbettzimmern ab 2018 ist mittelfristig
von einer Angebotsverknappung auszugehen, da einzelne Einrichtungsträger die Quote wahrscheinlich durch Umwandlung von Doppelzimmer in Einzelzimmer erfüllen werden.
II. Entwicklungsplan und Sanierungskonzept für die SBO
Der Entwicklungsplan und das Sanierungskonzept für die Gesellschaft - am 30.3.2015 vom Aufsichtsrat und am 7.5.2015 im Rat der Stadt Bochum beschlossen - werden umgesetzt und beinhalten die
nachfolgend aufgeführten Eckpunkte:
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Die Betriebsverluste sind bisher zu zwei Dritteln auf überhöhte Personalkosten und zu einem Drittel auf überhöhte Sachkosten zurückzuführen.
Der Bewohnerplatzabbau in den vergangenen Jahren führte zu Personalüberhängen und überhöhten Personalkosten. Die Personalüberhänge konnten und können aufgrund der im Überleitungsvertrag verankerten Beschäftigungsgarantie nur langsam durch natürliche Fluktuation abgebaut werden. Weiterer Platzabbau würde die Ergebnislage verschlechtern.
Anlage 4
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Die Defizite im Sachkostenbereich haben ihre Hauptursache in den Altimmobilien Haus am Glockengarten und Haus an der Grabelohstraße. Die Defizite können nur durch Ersatz dieser Immobilien durch Neubauten beseitigt werden.
Ein Vergleich der prognostizierten Ergebnisentwicklung zweier Varianten mit einmal 408 und einmal 648 Plätzen als Zielzahl für 2020 zeigt sehr eindeutig, dass die Variante mit einem Anstieg
der Platzzahl auf 648 Plätze die weitaus besseren Perspektiven bietet und das prognostizierte Ergebnis ab 2020 nahezu ausgeglichen ist. Die Kapazitätserhöhung auf mindestens 648 Plätze ist
somit der wichtigste Teil des Konzeptes zur Weiterentwicklung der SBO.
III. Wirtschaftsplan 2017
Der Wirtschaftsplan der Gesellschaft für das Jahr 2017 wurde am 12.01.2017 durch die Gesellschafterversammlung beschlossen. Der Plan beinhaltet den Erfolgsplan, den Investitionsplan, eine Stellenübersicht und eine fünfjährige Finanzplanung.
Eckpunkte der Wirtschaftsplanung sind:
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Der Erfolgsplan 2017 weist einen Jahresfehlbetrag von T€ 1.673 aus. Betriebskostenzuschüsse
der Stadt Bochum sind in Höhe von T€ 460 berücksichtigt. Kostensteigerungen sind für den Personalaufwand mit 2,34 % gemäß der Tariferhöhung und für den Materialaufwand mit grundsätzlich
2 % (Energiekosten 3,5 %) berücksichtigt.
Die Aufwendungen für den Abriss des Haus am Beisenkamp in Höhe von T€ 1.228 werden durch
den geplanten Veräußerungsgewinn für das Grundstück in Höhe von T€ 1.158 bis auf einen Fehlbetrag in Höhe von T€ -69 ausgeglichen.
Die Investitionen sind im Jahr 2017 für Bauvorhaben mit € 7,8 Mio. und für laufende Investitionen
mit T€ 581 geplant.
Die Finanzierung der Bauvorhaben am Glockengarten in Höhe von insgesamt € 12 Mio. ist über
Bankdarlehen in Höhe von € 10,7 Mio. und darüber hinaus durch den Einsatz eigener Mittel geplant. In den Jahren 2015 bis 2016 wurden bereits Anzahlungen in Höhe von € 4,2 Mio. geleistet.
Das Bauvorhaben am Beisenkamp ist umgestellt auf das Investorenmodell. Aus der Grundstücksveräußerung und den aufwandswirksamen Abrisskosten wird ein außerordentliches Ergebnis in
Höhe von T€ -69 (Wirtschaftsplan 2016 im Eigentümermodell: T€ -777) im Jahr 2017 geplant.
Im Jahre 2018 ist ein Gewinn aus dem Teilgrundstücksverkauf „am Glockengarten“ in Höhe von
€ 2,6 Mio. (Erlös € 4 Mio. abzüglich Restbuchwert € 1,4 Mio.) eingeplant. Der Grundstücksteil „am
Glockengarten“ wird nach derzeitigem Planungsstand für den Betriebszweck nicht mehr benötigt
und kann veräußert werden.
Aus der mittelfristigen Planung ergibt sich ab dem Jahr 2020 ein positives Ergebnis unter der Voraussetzung, dass alle Bauvorhaben zur Kapazitätserweiterung auf 648 Bewohnerplätze planmäßig umgesetzt werden.
Anlage 4
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E. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
I.
Chancen
Mit dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Entwicklungsplan und Sanierungskonzept wurden die Weichen für eine stetige Verbesserung der Betriebsergebnisse in den nächsten Jahren gestellt.
An den Standorten Glockengarten und Beisenkamp sollen Neubauten errichtet werden, die den neuesten Anforderungen entsprechen, insbesondere eine Einbettzimmerquote von 100 % haben. Der
Umbau des Mitteltraktes und Neubau am Standort Glockengarten sind bis Ende des Jahres 2017/
Anfang 2018 vorgesehen. Danach ist der Abriss des Hauses am Glockengarten, Gebäudeteil AKH, für
das Jahr 2018 geplant. Nach der Umsetzung der Neubaumaßnahmen wären die meisten städtischen
Pflegeplätze auf neuestem Stand, und es wird davon ausgegangen, dass die Auslastung dauerhaft
hoch sein wird.
Die neuen im Jahr 2011 in Betrieb genommenen Häuser an der Bayernstraße und der Graf-AdolfStraße haben aufgrund starker Nachfrage nach Einzelzimmern und zeitgemäßer Ausstattung eine
hohe Auslastung und weisen nach Bereinigung um Overhead-Kosten eine stabile positive Ertragslage
aus. Entsprechend ist zu erwarten, dass sich bei weiteren Neubauten und der Erhöhung der Platzkapazitäten auch die derzeit strukturell bedingten Defizite abbauen.
II.
Risiken
Die für den Abbruch der Gebäude Haus am Beisenkamp, Haus am Glockengarten und Haus am Glockengarten/AKH in Vorjahren bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als Aufwandsrückstellungen
gemäß § 249 Abs. 2 HGB a. F. gebildeten Rückstellungen sind voraussichtlich um T€ 1.281 zu niedrig
bemessenen. Eine weitere Zuführung zu den Rückstellungen ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen des HGB n. F. nicht möglich. Künftige den Rückstellungsbetrag übersteigende Abbruchkosten
werden die Ertragslage der Gesellschaft belasten und sind in der Planung berücksichtigt; der Gebäudeabriss am Beisenkamp soll planmäßig durch die Grundstücksveräußerung finanziert werden.
Das Haus an der Grabelohstraße wird wegen des derzeit noch niedrigen Einbettzimmeranteils von
55 % voraussichtlich Auslastungseinbrüche haben. Zwar ist vorgesehen, darauf mit der Umwandlung
von Doppelzimmer in Einzelzimmer zu reagieren, doch stehen dann den Fixkosten noch weniger Erlöse gegenüber, wodurch sich die Gesamtwirtschaftlichkeit verschlechtert.
III. Risikofrüherkennungssystem
Das wirtschaftliche Umfeld der Gesellschaft wird unverändert durch steigende Qualitätsanforderungen
und den Wettbewerb geprägt. Um die untrennbar mit der Aufgabenstellung verbundenen Risiken frühzeitig identifizieren, kontrollieren und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können, verfügt die
Gesellschaft über ein Risikomanagementsystem. Zielsetzung ist es, potentiell bedeutende Gefährdungen der Unternehmensziele ebenso wie eine mögliche Nichtwahrnehmung substanzieller Chancen
frühzeitig zu erkennen und damit steuerbar zu machen. Kernstück des Risikofrüherkennungssystems
ist das Controllingsystem, durch das kurzfristig die Unternehmenssteuerung in Bezug auf Belegungsänderungen möglich ist.
Anlage 4
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IV. Weitere Aussagen zu Chancen und Risiken
Aufgrund des strukturellen Defizits aus den Personalaufwendungen und im Sachkostenbereich wird
die Gesellschaft während der Umsetzung von Entwicklungsplan und Sanierungskonzept noch auf den
Ausgleich der erwirtschafteten Fehlbeträge durch die Gesellschafterin, die Stadt Bochum, angewiesen
sein.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind unter Berücksichtigung von Verlustausgleichen durch die Gesellschafterin entsprechend der mittelfristigen Finanzierungskonzeption der Gesellschaft keine Risiken
erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens kurz- oder mittelfristig gefährden können.
Bochum, im März 2017
gez. Frank Drolshagen
-Geschäftsführer-
Anlage 5
1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SBO Senioreneinrichtungen
der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH, Bochum, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SBO
Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH, Bochum. Der Lagebericht steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Anlage 5
2
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist
in den Abschnitten „Prognosebericht“ und „Chancen- und Risikobericht“ ausgeführt, dass die Gesellschaft aufgrund des strukturellen Defizits aus den Personal- und Sachaufwendungen weitere Restrukturierungsmaßnahmen unternehmen muss und zunächst noch auf den Ausgleich erwirtschafteter
Fehlbeträge durch die Gesellschafterin, die Stadt Bochum, angewiesen sein wird.
Bochum, den 8. Mai 2017
MÄRKISCHE REVISION GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
Karl-Heinz Berten
Wirtschaftsprüfer
Hans-Henning Schäfer
Wirtschaftsprüfer