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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
08.09.17, 01:05
Aktualisiert
24.01.18, 04:52

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20171846 Status: öffentlich Datum: 01.08.2017 Verfasser/in: Gerhard Schulz Fachbereich: Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Bezeichnung der Vorlage: Bebauungsplan Nr. 997 - Am Ruhrort hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Südwest 20.09.2017 Anhörung Ausschuss für Planung und Grundstücke 10.10.2017 Entscheidung Beschlussvorschlag: Für ein Gebiet westlich der Straße Am Ruhrort, nördlich der Dr.-C.-Otto-Straße, östlich des am äußersten westlichen Ende der Dr.-C.-Otto-Straße bestehenden Industriebetriebs und südlich der Eiberger Straße ist der Bebauungsplan Nr. 997 - Am Ruhrort - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Begründung: 1. Anlass, Erfordernis und Ziel des Bebauungsplans Der Eigentümer von Flächen westlich der Straße Am Ruhrort beabsichtigt, diese zur Realisierung einer Wohnbebauung zu veräußern. Der Bereich ist derzeit in kleinteilig parzellierter Form als Grabeland oder Kleingärten verpachtet. Auf den Parzellen sind viele Gartenhäuser und -hütten in einfachster Bauweise auf der Fläche vorhanden. Die Kleingartenfläche beinhaltet jedoch keine gemeinschaftliche Infrastruktur und ist nicht als Verein organisiert. Es handelt sich daher nicht um einen Kleingarten im Sinne des § 1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz. Seite 1 von 3 Für den Bereich besteht momentan kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 2. Plangebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 997 hat eine Größe von ca. 3,6 ha, umfasst die Flächen östlich des am äußersten westlichen Ende der Dr.-C.-OttoStraße bestehenden Industriebetriebs und befindet sich in der Gemarkung Dahlhausen. Das Plangebiet wird begrenzt: - im Norden durch die Eiberger Straße, im Osten durch die Straße Am Ruhrort bzw. die westlichen Grenzen der dortigen mit Wohnhäusern bebauten Grundstücke, im Süden durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke an der Dr.-C.-OttoStraße sowie im Westen durch das Betriebsgelände des angrenzenden Industriebetriebs. Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) stellt den überwiegenden Teil der Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) sowie als Wohnbaufläche dar. Lediglich ein Teilbereich im Nordwesten des Geltungsbereichs ist als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) und gewerbliche Baufläche dargestellt. Die beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung beschränkt sich jedoch auf den erstgenannten Bereich. Der Bebauungsplan soll aus den im RFNP dargestellten Zielsetzungen entwickelt werden. 3. Inhalte des Bebauungsplans Entsprechend den Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) soll der überwiegende Teil des Plangebiets als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden. Nicht erwünschte Nutzungen aus dem Regelkatalog des § 4 Abs. 2 f. BauNVO sollen ausgeschlossen werden. Vorgesehen ist eine aufgelockerte Bebauung mit Doppel- und Reihenhäusern und insgesamt ca. 60 Wohneinheiten. Die Maßnahme dient einer städtebaulich erstrebenswerten Nachverdichtung im Ortsteil Dahlhausen. Die angestrebte bauliche Dichte fügt sich strukturell in die Umgebungsbebauung ein. Des Weiteren sollen die bestehenden sowie die neu anzulegenden Straßen innerhalb des Plangebiets als Verkehrsflächen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Außerdem ist vorgesehen, die an die zu entwickelnde Wohnbebauung angrenzenden Grünflächen vor allem im Norden des Planbereichs durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan in ihrem Bestand zu sichern und zu entwickeln. Seite 2 von 3 4. Auswirkungen des Bebauungsplans Es werden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Bereiche betrachtet: Entwicklung von Wohnbauflächen: Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll das Planungsrecht für den Bau neuer Wohngebäude geschaffen werden. So wird ein Beitrag zur Erreichung des wohnungsbaupolitischen Ziels der Stadt Bochum geleistet, jährlich 800 neue Wohneinheiten im Stadtgebiet zu schaffen. Immissionen: Die aufgrund der Nutzung der näheren Umgebung vorhandenen Lärmemissionen (Industrie, Verkehrswege) werden im Zuge des Verfahrens gutachterlich untersucht. Zum Schutz der an den Industriebetrieb heranrückenden Wohnbebauung werden unter Umständen Schallschutzmaßnahmen benötigt; hierzu werden geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen. Verkehr: Im Zuge des Planverfahrens wird untersucht, ob die bestehenden Erschließungsstraßen in der Umgebung zur Aufnahme des durch das Baugebiet induzierten Verkehrs ausreichend dimensioniert sind. Umwelt: Weitere die Umwelt betreffende Belange werden im Zuge des Planverfahrens untersucht. Dazu gehören die Untersuchung des Bodens, die Entwässerung sowie der Artenschutz. Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt außerdem eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung. 5. Verfahrensart Der Bebauungsplan soll im Normalverfahren gem. § 2 ff. BauGB aufgestellt werden. Im Verfahren wird ein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt, in dem die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt werden. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung): Anlagen: Übersichtskarte Seite 3 von 3