Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
08.09.17, 01:05
Aktualisiert
24.01.18, 04:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20171846
Status: öffentlich
Datum: 01.08.2017
Verfasser/in: Gerhard Schulz
Fachbereich: Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Bezeichnung der Vorlage:
Bebauungsplan Nr. 997 - Am Ruhrort hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
20.09.2017
Anhörung
Ausschuss für Planung und Grundstücke
10.10.2017
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Für ein Gebiet westlich der Straße Am Ruhrort, nördlich der Dr.-C.-Otto-Straße, östlich des
am äußersten westlichen Ende der Dr.-C.-Otto-Straße bestehenden Industriebetriebs und
südlich der Eiberger Straße ist der Bebauungsplan Nr. 997 - Am Ruhrort - aufzustellen (§ 2
Abs. 1 Baugesetzbuch).
Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
Begründung:
1.
Anlass, Erfordernis und Ziel des Bebauungsplans
Der Eigentümer von Flächen westlich der Straße Am Ruhrort beabsichtigt, diese zur
Realisierung einer Wohnbebauung zu veräußern.
Der Bereich ist derzeit in kleinteilig parzellierter Form als Grabeland oder Kleingärten
verpachtet. Auf den Parzellen sind viele Gartenhäuser und -hütten in einfachster
Bauweise auf der Fläche vorhanden. Die Kleingartenfläche beinhaltet jedoch keine
gemeinschaftliche Infrastruktur und ist nicht als Verein organisiert. Es handelt sich
daher nicht um einen Kleingarten im Sinne des § 1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz.
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Für den Bereich besteht momentan kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets zu schaffen und eine
geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist daher die Aufstellung
eines Bebauungsplans erforderlich.
2.
Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 997 hat eine Größe von ca. 3,6 ha,
umfasst die Flächen östlich des am äußersten westlichen Ende der Dr.-C.-OttoStraße bestehenden Industriebetriebs und befindet sich in der Gemarkung
Dahlhausen.
Das Plangebiet wird begrenzt:
-
im Norden durch die Eiberger Straße,
im Osten durch die Straße Am Ruhrort bzw. die westlichen Grenzen der dortigen
mit Wohnhäusern bebauten Grundstücke,
im Süden durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke an der Dr.-C.-OttoStraße sowie
im Westen durch das Betriebsgelände des angrenzenden Industriebetriebs.
Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) stellt den überwiegenden Teil der
Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) sowie als Wohnbaufläche dar.
Lediglich ein Teilbereich im Nordwesten des Geltungsbereichs ist als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) und gewerbliche Baufläche dargestellt. Die beabsichtigte
wohnbauliche Entwicklung beschränkt sich jedoch auf den erstgenannten Bereich.
Der Bebauungsplan soll aus den im RFNP dargestellten Zielsetzungen entwickelt
werden.
3.
Inhalte des Bebauungsplans
Entsprechend den Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) soll der
überwiegende Teil des Plangebiets als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4
BauNVO festgesetzt werden. Nicht erwünschte Nutzungen aus dem Regelkatalog
des § 4 Abs. 2 f. BauNVO sollen ausgeschlossen werden. Vorgesehen ist eine
aufgelockerte Bebauung mit Doppel- und Reihenhäusern und insgesamt ca. 60
Wohneinheiten.
Die Maßnahme dient einer städtebaulich erstrebenswerten Nachverdichtung im
Ortsteil Dahlhausen. Die angestrebte bauliche Dichte fügt sich strukturell in die
Umgebungsbebauung ein.
Des Weiteren sollen die bestehenden sowie die neu anzulegenden Straßen innerhalb
des Plangebiets als Verkehrsflächen im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Außerdem ist vorgesehen, die an die zu entwickelnde Wohnbebauung angrenzenden
Grünflächen vor allem im Norden des Planbereichs durch entsprechende
Festsetzungen im Bebauungsplan in ihrem Bestand zu sichern und zu entwickeln.
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4.
Auswirkungen des Bebauungsplans
Es werden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Bereiche betrachtet:
Entwicklung von Wohnbauflächen:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll das Planungsrecht für den Bau neuer
Wohngebäude geschaffen werden. So wird ein Beitrag zur Erreichung des
wohnungsbaupolitischen Ziels der Stadt Bochum geleistet, jährlich 800 neue
Wohneinheiten im Stadtgebiet zu schaffen.
Immissionen:
Die aufgrund der Nutzung der näheren Umgebung vorhandenen Lärmemissionen
(Industrie, Verkehrswege) werden im Zuge des Verfahrens gutachterlich untersucht.
Zum Schutz der an den Industriebetrieb heranrückenden Wohnbebauung werden
unter Umständen Schallschutzmaßnahmen benötigt; hierzu werden geeignete
Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen.
Verkehr:
Im Zuge des Planverfahrens wird untersucht, ob die bestehenden
Erschließungsstraßen in der Umgebung zur Aufnahme des durch das Baugebiet
induzierten Verkehrs ausreichend dimensioniert sind.
Umwelt:
Weitere die Umwelt betreffende Belange werden im Zuge des Planverfahrens
untersucht. Dazu gehören die Untersuchung des Bodens, die Entwässerung sowie
der Artenschutz. Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt außerdem eine Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung.
5.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan soll im Normalverfahren gem. § 2 ff. BauGB aufgestellt werden.
Im Verfahren wird ein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt, in dem die ermittelten
und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung):
Anlagen:
Übersichtskarte
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