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Anlage 1 - Sozialraumbericht West 2017.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 - Sozialraumbericht West 2017.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
09.09.17, 15:35
Aktualisiert
29.01.18, 07:09

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu GD 304/17 Sozialraumbericht West 2017 Sommertag am Agnes-Schultheiß-Platz Spielende Kinder in der Soldatenstraße zu alten Zeiten Soldatenstraße heute Herausgegeben von Stadt Ulm, Fachbereich Bildung und Soziales Abt. Soziales (SO) August 2017 Redaktion Gerhard Humm, SO / WE Sozialraumteamleitung, Friederike Alle, SO / WE stellv. Sozialraumteamleitung in Zusammenarbeit mit der im Sozialraum zugehörigen Mitarbeiterschaft (SO) der damit verbundenen Fachkoordination in den einzelnen Arbeitsfeldern (SO), der Sozialplanung (SO), dem Bildungsbüro (BS), KIBU und mit Unterstützung der im Sozialraum tätigen Hilfeträger, Kirchen und Vereine. 2 Inhalt Einleitung ................................................................................................................................. 5 1.1 Der Sozialraum West .................................................................................................... 5 1.2 Das neue Sozialraumteam West.................................................................................... 5 2. Die Kernbereiche des Sozialraumteams SO im Westen ................................................... 6 2.1 Soziale Vergünstigungen – Erstanlaufstelle .................................................................... 7 2.2 Sozialer Dienst für Ältere .............................................................................................. 8 2.3 Hilfe zur Pflege ............................................................................................................ 9 2.4 Eingliederungshilfe und Blindenhilfe ............................................................................. 9 2.4.1 Sachbearbeitung .......................................................................................................... 9 2.4.2 Fallmanagement in der Eingliederungshilfe ..................................................................10 2.4.3 Blindenhilfe.................................................................................................................10 2.5 Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt..10 2.5.1 Grundsicherung ..........................................................................................................10 2.5.2 Hilfe zum Lebensunterhalt ...........................................................................................11 2.6 Kommunale Schuldnerberatung / Wohnraumsicherung ................................................11 2.7 Kommunaler Sozialer Dienst (KSD) ...............................................................................12 2.7.1 KSD Flüchtlinge ...........................................................................................................13 2.7.2 Sozialdienst für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) .......................................13 2.8 Pflegekinderdienst und Fachberatung Adoption ...........................................................13 2.10 Schulsozialarbeit .........................................................................................................15 2.11 Offene Kinder- und Jugendarbeit .................................................................................17 2.12 Mobile Jugendarbeit ...................................................................................................20 2.13 Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ...........................................................................21 3. Berichte von Kooperationspartnern, Einrichtungen und Projekten im Sozialraum West ..22 3.1 Stadtteilkoordination ...................................................................................................22 3.2 Bürgerzentrum Weststadthaus.....................................................................................23 3.2.1 Angebote im Bürgerzentrum .......................................................................................23 3.2.2 Platz der Vielfalt (Nichtinvestigative Städtebauförderung(NIS)).......................................24 3.3 Club Körperbehinderte und seine Freunde ...................................................................24 3.4 Quartiertreffs ..............................................................................................................25 3.4.1 Café Canapé...............................................................................................................26 3.4.2 Café Blau ....................................................................................................................27 3 3.5 Schwerpunktträger der Jugendhilfe „Oberlin Ulm e.V.“................................................27 3.5.1 Projekt Quartierssozialarbeit (QSA) Kuhberg .................................................................27 3.5.2 Fallunspezifische Projekte ............................................................................................28 3.5.3 Soziale Gruppenarbeit .................................................................................................28 3.6 AG West Verein für Jugendhilfe und soziale Arbeit im Ulmer Westen............................29 3.7 Frauennetz West e.V. – Mädchen-und Frauenladen Sie`ste ...........................................29 3.8 Familienzentren im Sozialraum . .................................................................................30 3.8.1 Jörg-Syrlin-Haus ..........................................................................................................30 3.8.2 Wuselvilla ...................................................................................................................32 3.9 Bildung und Teilhabe (BuT) ..........................................................................................32 3.10 Ressourcenmanagement .............................................................................................33 3.11 Babytasche .................................................................................................................34 3.12 Nachbarschaftshilfen ...................................................................................................35 3.12.1 Dienst am Nächsten (DAN) ..........................................................................................35 3.12.2 Besuchsdienst der Kirchen ...........................................................................................36 3.13 Vorstadtverein Söflingen .............................................................................................37 3.14 Jugendfarm ................................................................................................................38 3.15 Arbeiter Samariter Bund Ortsverband Ulm....................................................................39 3.16 Polizei .........................................................................................................................40 4. Kinderbetreuung / Schulen . .......................................................................................41 4.1 Kinderbetreuung .........................................................................................................41 4.2 Staatliche Schule .........................................................................................................42 4.2.1 Grundschulen .............................................................................................................42 4.2.2 Gemeinschaftsschulen .................................................................................................43 4.2.3 Realschulen.................................................................................................................44 4.2.4 Gymnasien..................................................................................................................44 4.2.5 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) .......................................44 4.3 Schulen in freier Trägerschaft ......................................................................................45 5. Flüchtlinge ..................................................................................................................45 6. Ortschaften.................................................................................................................45 6.1 Eggingen ....................................................................................................................45 6.2 Einsingen ....................................................................................................................46 6.3 Ermingen ....................................................................................................................46 7. Fazit/Perspektive..........................................................................................................46 4 Einleitung Zuletzt wurde über den Sozialraum West mit den Stadtteilen und Ortschaften am 07.10.2015 im Jugendhilfeausschuss informiert (siehe GD 373/15). Der Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts erfasst den Zeitraum 2015 bis 2016. Beschrieben sind alle Entwicklungen und Neuerungen im sozialen Bereich. Am 27.01.2017 zogen im Rahmen der Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung Mitarbeitende der ehemaligen Abteilung ABI in die dafür angemieteten Räume in der Kässbohrerstraße 18. Seither haben wir stetig steigende Besucherzahlen im Amt. Gerade dieser Effekt ist gewollt und erwünscht, da es darum geht die Menschen im Sozialraum zu erreichen, nach dem Motto: Wir für alle vor Ort“. 1.1 Der Sozialraum West Am Ende des Jahres 2016 lebten 41.830 Menschen im Sozialraum West. Davon sind 6.760 (16,2 Prozent) minderjährig und 7.529 Personen (18,0 Prozent) über 65 Jahre alt. In Ulm leben insgesamt 16,1 Prozent Minderjährige und 18,8 Prozent Senioren. Während stadtweit der Anteil der Haushalte mit Kindern bei 19,2 Prozent liegt, sind es im Sozialraum West 23,3 Prozent, was 3.990 Haushalten (von insg. 17.098) entspricht. Davon sind 2,5 Prozent kinderreiche Familien. Es leben 1.022 Alleinerzogene Kinder (Minderjährige unter 18 Jahre) im Sozialraum. Das sind 30,5 Prozent an allen alleinerzogenen Kindern stadtweit. Im Sozialraum West leben etwa 8,4 Prozent der Minderjährigen als Leistungsempfänger nach SGB 2 oder von Sozialgeld (in Bedarfsgemeinschaften). Stadtweit liegt diese Quote bei 12 Prozent. Die Fallzahlen der Jugendhilfe im Strafverfahren sind im Vergleich zum Jahr vorher gestiegen. Mit einer Quote von 8,2 Prozent der 14 bis 21 Jährigen liegt die Fallzahl bei 257 im Sozialraum. (2015: 214, 7,1%) Gesamtstädtisch liegt die Quote bei 7,8 Prozent. Hilfen zur Erziehung nach §§27 ff SGB VIII erhielten im Jahr 2016 1,48% der unter 21 Jährigen im Sozialraum West. Gesamtstädtisch liegt die Kennzahl bei 1,92%. Im Sozialraum West erhielten zum Stichtag 31.12.2016 insgesamt 463 Personen Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 145 Bürgerinnen und Bürger Leistungen zur Hilfe zur Pflege, ca. 71 % davon für eine stationäre Versorgung. Weiter erhalten 259 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe, davon ca. 30 % für eine stationäre Versorgung. Die Anzahl der Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege in der Weststadt entsprechen etwa dem Anteil der Bevölkerung zur Gesamtstadt. Hier wirken sich jedoch die Ortsteile positiv aus. Bei den Grundsicherungsempfängern ist der Anteil deutlich höher und dies, obwohl auch hier in den Ortsteilen weniger Leistungsberechtigte wohnen. 1.2 Das neue Sozialraumteam West Am 27.01.2016 fand der Umzug von 8 Mitarbeitenden der ehemaligen Abteiling ABI in die Kässbohrerstraße 18 statt. Durch die neue Zusammensetzung und der ebenfalls neuen Abteilung SO war das Jahr 2016 geprägt von Zusammenführung und Neugestaltung. Das Team schaffte es schnell, sich gut zusammen zu finden. Rasch wurden die kurzen Wege im Haus zwischen den einzelnen Bereichen genutzt. 5 Wurden bis zum diesem Zeitpunkt nur die Hilfsangebote der Jugendhilfe vor Ort angeboten, so haben wir jetzt eine Vielzahl von weiteren Hilfeleistungen für die Bürger direkt im Sozialraum. Wir stellen soziale Vergünstigungen wie die Lobbycard und die Kinderbonuscard in der Erstanlaufastelle aus. Vor Ort ist auch die Schuldnerberatung, die Hilfe zur Pflege, die Eingliederungshilfe mit seinem Fallmanagement, der Sozialdienst für Ältere und die Sachbearbeitung für Grundsicherung. Im Bereich Flüchtlinge ist der Kommunale Soziale Dienst für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ebenfalls im Team West angebunden, wie auch eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Kommunaler Sozialer Dienst für Flüchtlinge. Beide Bereiche versorgen geflüchtete Menschen im ganzen Stadtgebiet. Stand August 2017 arbeiten 37 Mitarbeitende mit Auszubildenden und FSJ im Sozialraum West. 2. Die Kernbereiche des Sozialraumteams SO im Westen Durch die Umsetzung der Weiterentwicklung Sozialraumorientierung 2016 und der geschaffenen Abteilung Soziales mit den Teams in den Sozialräumen, sind die Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und bürgernah angekommen. Die vielfältigen städtischen Angebote werden im Folgenden vorgestellt. 6 2.1 Soziale Vergünstigungen – Erstanlaufstelle Die Erstanlaufstelle ist Informations- und Vermittlungsstelle für soziale Anliegen unterschiedlichster Art. Als erster Ansprechpartner der BürgerInnen übernimmt sie die Weiterleitung an die zuständigen AnsprechpartnerInnen (Lotsenfunktion). Es werden hier Unterlagen für die Sachbearbeitung abgegeben bzw. Termine für weitergehende Beratungen vereinbart. Die Erstanlaufstelle hat zudem verwaltungsinterne Aufgaben im Sozialraum. Darüber hinaus erfolgt in der Erstanlaufstelle die Sachbearbeitung der Sozialen Vergünstigungen. Sie ist mit 1,85 Stellen besetzt. Die LobbyCard (LC) und die KinderBonusCard (KBC) sind ein Angebot an alle Ulmer Bürgerinnen und Bürger, die laufende Sozialleistungen beziehen oder über ein geringes Einkommen verfügen. Die LobbyCard berechtigt beispielsweise zum Bezug der Erwachsenenmonatsfahrkarte im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm zum halben Preis. Sie berechtigt auch zum Einkauf in den Tafelläden. Zudem können Eltern bei erfüllen der LobbyCard Kriterien von Kindergartengebühren in Ulm freigestellt werden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Vergünstigungen in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit und Freizeit. In Ulm (Gesamtstadt) besitzen 4589 Personen eine LobbyCard und 1548 junge Menschen eine KinderBonusCard (Stand 30.06.2017). Im Zeitraum 01.01.2017 - 30.06.2017 wurden in der Erstanlaufstelle West insgesamt 1324 LobbyCards und KinderBonusCards ausgegeben. Dies entspricht einem Anteil aller in den Sozialräumen ausgegebener Karten von fast einem Drittel (31%). Gut angenommen wird das vergünstigte ÖPNV Ticket, das mit der LobbyCard zum Preis von derzeit 28,20 € erworben werden kann. Im ersten Halbjahr 2017 wurden in der Gesamtstadt im Durchschnitt monatlich 2005 Tickets verkauft. In der Erstanlaufstelle wird auch der Landesfamilienpass ausgestellt. Anträge auf die Befreiung von Rundfunkgebühren sowie Elterngeldanträge sind hier erhältlich. Darüber hinaus informiert die Erstanlaufstelle über weitere Angebote wie z.B. die Kulturloge. Die Zahlen der Lobbycard und Kinderbonuscard im Sozialraum West von Juli 2016 – Dezember 7 2016 sind durch die folgende Tabelle und die Zahlen von Januar 2017 – Juni 2017 durch das Diagramm dargestellt. 2016 Monat Juli August September Oktober November Dezember LobbyCard Insgesamt: 2.2 KinderBonusCard 99 115 131 132 167 140 Insgesamt (Juli - Dezember) 34 29 62 82 83 63 133 144 193 214 250 203 1137 Sozialer Dienst für Ältere Der Soziale Dienst für Ältere (SDfÄ) berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger in schwierigen sozialen Lebenssituationen, bei Schwierigkeiten mit der Alltagsbewältigung, sowie bei Altersgebrechlichkeit. Der SDfÄ wird auch tätig in Krisen- oder Notfallsituationen, wie z.B. häuslicher oder pflegerischer Unterversorgung, psychischer Erkrankung oder Verwahrlosung. Der SDfÄ arbeitet nach den Case Management Standards des Fachbereichs, i.d.R. besteht dabei ein hoher Kooperationsbedarf mit u.a. Angehörigen, Nachbarn, innerstädtischen Dienststellen und externen Leistungserbringern. Für den Sozialraum West steht hierfür eine dreiviertel Stelle zur Verfügung. 2016 wurden insgesamt 108 Personen beraten und unterstützt, gut die Hälfte davon waren Neufälle. Im Verlauf der letzten Jahre bedeutet dies eine kontinuierliche Zunahme. Vor allem eine Öffentlichkeitsaktion des Arbeitskreises 'Leben und Wohnen im Alter im Ulmer Westen', bei der allen Menschen über 65 Jahren im Sozialraum ein Flyer mit Adressen verschiedener Beratungseinrichtungen postalisch zugestellt wurde, führte zu einer - auch im laufenden Jahr spürbaren - höheren Nachfrage nach dem Sozialen Dienst für Ältere. Perspektivisch wird hier mit einer weiteren Stellenaufstockung zu rechnen sein, um die Aufgaben des SDfÄ im Ulmer Westen auch künftig adäquat erledigen zu können. In insgesamt neun Fällen war vergangenes Jahr eine direkte und erfolgreiche Krisenintervention notwendig. 8 2.3 Hilfe zur Pflege Die Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsgerechte Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Leistungsberechtigt sind pflegebedürftige Personen, die für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem und höherem Maße der Hilfe bedürfen. Die Hilfe zur Pflege umfasst je nach Bedarf die häusliche Pflege, teilstationäre sowie stationäre Pflege und Hilfsmittel. Die Leistungen werden einkommen- und vermögensabhängig gewährt. Zum Stichtag 31.12.2016 erhielten 145 Bürgerinnen und Bürger Leistungen zur Hilfe zur Pflege, ca. 71 % davon für eine stationäre Versorgung. Aufgrund des demographischen Wandels sind auch im Westen kontinuierliche Fallsteigerungen zu verzeichnen und auch zukünftig zu erwarten. In der Sachbearbeitung stehen 2,1 Stellenanteile zur Verfügung. Die Mitarbeitenden bearbeiten ebenfalls die Leistungsgewährung für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt (siehe Kap. 2.5.). Das Fallmanagement Hilfe zur Pflege bearbeitete im Jahr 2016 für die Weststadt 42 Fälle. Dies entspricht rund 29 % der Fälle für die Gesamtstadt. Die Mitarbeiterin ist im Sozialraum MitteOst verortet. Ziel ist es, gemeinsam mit den hilfesuchenden Menschen, für die eine Heimkostenübernahme bei der Stadt beantragt wurde und die in Pflegestufe 0 oder 1 bzw. ab 2017 in Pflegegrad 1, 2, oder 3 eingestuft sind, ein Netz von Hilfen zu organisieren, das es ermöglicht, auch weiterhin im vertrauten Wohnumfeld zu verbleiben und einen Heimaufenthalt zu vermeiden oder zu verzögern. Dies gelingt der sozialräumlich zuständigen, aber zentral angesiedelten Mitarbeiterin in ca. einem Drittel der Fälle. 2.4 Eingliederungshilfe und Blindenhilfe 2.4.1 Sachbearbeitung Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine spezielle Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Die Eingliederungshilfe wirkt präventiv, rehabilitativ und integrativ. Es ist ihre Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und die zugleich an der Teilhabe zum Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind. Eingliederungshilfe ist als besondere Form der Sozialhilfe abhängig von Einkommen und Vermögen. Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören u. a.:  Leistungen im Bereich Wohnen, z. B. ambulant betreutes Wohnen, betreutes Wohnen in Familien, stationäres Wohnen, Kurzzeitunterbringung;  Leistungen für Kinder und Jugendliche, z. B. Integration in Regelkindergärten und inklusiver Schulbesuch;  Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung;  Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben;  Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets. In der Weststadt erhalten zum Stichtag 31.12.2016 aktuell 259 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe, davon ca. 30 % für eine stationäre Versorgung. Hierfür stehen 3,1 Stellenanteile vor Ort zur Verfügung. Die Mitarbeitenden bearbeiten neben der Eingliederungshilfe auch die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter, die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Blindenhilfe (siehe Kap. 2.4.3. bis 2.5.2.). 9 2.4.2 Fallmanagement in der Eingliederungshilfe Das Fallmanagement ist zuständig für die Fallsteuerung für Menschen mit geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung, sowie in allen Hilfen im Rahmen des Persönlichen Budgets. Hilfen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung werden überwiegend im Rahmen der Teilhabekonferenz des Gemeindepsychiatrischen Verbundes gesteuert, bei besonderem Bedarf auch über das Fallmanagement. Das Fallmanagement ist grundsätzlich in allen Neufällen bei geistiger/ körperlicher oder Mehrfachbehinderung eingesetzt sowie gezielt in laufenden Einzelfällen mit großem Steuerungs-/ Entwicklungspotential und komplexem Hilfebedarf und/ oder vielen Akteuren. Soweit wie möglich, werden Grundsätze und Leitgedanken des Teilhabeplans der Stadt Ulm systematisch umgesetzt wie: ambulant vor stationär, personenzentrierter Beratungsansatz, passgenaue Hilfen (Maßanzug) und wohnortnahe Versorgung. Einen besonders hohen Stellenwert in der Arbeit des Fallmanagements hat die umfassende Einbeziehung des Menschen mit Behinderung in den Hilfeprozess, das Selbstbestimmungsrecht, das Wunsch- und Wahlrecht sowie die Kenntnis der persönlichen, sozialen, familiären und institutionellen Ressourcen des Menschen mit Behinderung. Das Fallmanagement berät, vernetzt und sucht nach Ressourcen und Kooperationspartnern bei Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen bereits im Vorfeld eines möglichen Leistungsbezuges, der sog. „Fall vor dem Fall“. Für das Fallmanagement steht dem Sozialraum West eine Vollzeitstelle zur Verfügung. Zum Stichtag 31.12.2016 wurden 74 Personen begleitet. 2.4.3 Blindenhilfe Leistungen der Landesblindenhilfe nach dem Landesblindenhilfegesetz Baden-Württemberg und der Blindenhilfe nach dem SGB XII können blinde und sehbehinderte Menschen zum Ausgleich ihres finanziellen Mehraufwands erhalten. Zum Stichtag 31.12.2016 erhielten insgesamt 29 Personen Leistungen nach dem Landesblindenhilfegesetz Baden-Württemberg. 2.5 Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt 2.5.1 Grundsicherung Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII haben ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen beschaffen können. Die Leistung ist auf Antrag zu gewähren. Als ältere Person im Sinne des § 41 Abs. 1 SGB XII gelten Personen, welche die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben. Weiterhin sind auch diejenigen Personen leistungsberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 SGB VI sind. Der Umfang der Grundsicherungsleistungen ist in § 42 SGB XII geregelt und entspricht denen der Hilfe zum Lebensunterhalt. Seit 2014 werden die Nettoausgaben vollständig vom Bund übernommen. In der Weststadt erhielten zum Stichtag 31.12.2016 insgesamt 463 Personen Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Davon hatten 132 Personen daneben noch Anspruch auf ambulante Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe und 32 Personen auf entsprechende stationäre Leistungen. 10 2.5.2 Hilfe zum Lebensunterhalt Für die Hilfe zum Lebensunterhalt sind keine persönlichen Voraussetzungen im Gesetzbuch genannt, sondern lediglich die wirtschaftliche Voraussetzung der Bedürftigkeit (§ 19 Abs. 1 SGB XII). Wer weder in das System des SGB II noch unter die Voraussetzungen der Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII fällt, der kann Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Dies sind überwiegend alleinstehende Personen, die zwar voll erwerbsgemindert sind, bei denen jedoch die Erwerbsminderung von Seiten des Rententrägers nur für einen befristeten Zeitraum festgestellt wurde. Aus diesem Grund kann keine Grundsicherung gewährt werden, da hierfür das dauerhafte Bestehen der vollen Erwerbsminderung Voraussetzung ist. Zum Stichtag 31.12.2016 erhielten insgesamt 84 Personen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt. Davon hatten 12 Personen daneben noch Anspruch auf ambulante Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe und 12 Personen auf entsprechende stationäre Leistungen. 2.6 Kommunale Schuldnerberatung / Wohnraumsicherung Die kommunale Schuldnerberatung/ Wohnraumsicherung im Sozialraum West berät alle Bürgerinnen und Bürger des Sozialraums, deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze (1.080,00 € für eine alleinstehende Person) liegt. Für alle weiteren Personen ist der evangelische Diakonieverband Ulm/Alb-Donau zuständig. Schuldnerberatung ist eine Hilfestellung für Menschen mit Schuldenproblemen (Verschuldung). Sie können Rat und Hilfe in finanzieller, rechtlicher und psychosozialer Hinsicht erhalten. Das Beratungsangebot für verschuldete und überschuldete Personen zielt auf eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Ratsuchenden ab. Vordringlichstes Ziel der Beratung ist es zunächst die elementaren Lebensbedürfnisse, die Existenzsicherung, der ratsuchenden Menschen und ihrer Angehörigen zeitnah abzusichern (Wohnraum, Energie, Nahrung, Krankenversicherung). Mittelfristig wird dann auch eine psychosoziale Stabilisierung, die Aktivierung des Selbsthilfepotentials und langfristig die möglichst vollständige Schuldenregulierung, oder mittels Zwangsvollstreckungsschutz ein „Leben mit Schulden“ angestrebt. Schuldnerberatung bedeutet nämlich nicht zwingend, dass eine Entschuldung erreicht werden muss. Für den Sozialraum West ist eine 1,0 Stelle angesiedelt, welche von 2 Fachkräften mit je 50% einer Vollzeitstelle gefüllt wird. 2016 haben insgesamt 844 Personen eine oder mehrere Beratungen bei der Schuldnerberatung in Anspruch genommen. Die meisten Personen – 205 Ratsuchende – kamen aus dem Ulmer Westen. Es handelt sich dabei um Ulmer Bürgerinnen und Bürger, die laufende Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen oder sonstige Transferleistungen oder Einkommen beziehen, wenn durch die Maßnahme eine existenzsichernde Leistungen nach SGB II oder SGB XII vermieden werden können und deren Einkommen nicht ausreicht, die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken Ziele der Beratung sind  Vermeidung und Überwindung von Überschuldung  wirtschaftliche Sanierung bzw. Stabilisierung  Erreichen bzw. Erhalten der eigenständigen sozialen Handlungsfähigkeit  Beseitigung von Vermittlungshemmnissen  Wiedererlangung der Vermittelbarkeit in das Erwerbsleben  Unabhängigkeit von Transferleistungen 11 Diese Ziele erreichen wir durch  Erheben der wirtschaftlichen und sozialen Situation  Erfassen Psychosozialer Probleme und Beurteilung der Auswirkungen auf die Schuldnerberatung  Überprüfung der Notwendigkeit existenzsichernder Maßnahmen  Erstellen einer ersten Arbeitshypothese zu Ursachen der Überschuldung  Klärung des Selbsthilfepotentials  Beschreibung des Beratungsziels  Absprachen zur Zusammenarbeit 2.7 Kommunaler Sozialer Dienst (KSD) Im Sozialraum West setzt sich der Kommunale Soziale Dienst aus 3,65 Stellen zusammen. Diese Stellen sind verteilt auf 3 Mitarbeiterinnen und zwei Mitarbeiter. Grundlage für die Arbeit beim Kommunalen Sozialen Dienst sind das SGB VIII, das BGB familienrechtliche Bestimmungen und das SGB XII. Die Beratung und Unterstützung findet zum einen in der Kässbohrerstraße statt, zum anderen machen die Mitarbeitenden Hausbesuche bei Familien oder Alleinstehenden um einen Eindruck vom persönlichen Lebensumfeld dieser Personen zu erhalten. Die Aufgaben beim Kommunalen Sozialen Dienst sind:  Beratung bei erzieherischen Fragen, Unterstützung bei familiären Konflikten und Krisen.  Planung, Einleitung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung.  Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsregelung.  Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren.  Schutz von jungen Menschen bei geistiger, seelischer oder körperlicher Misshandlung. Gemeinsam mit der Kinderschutzstelle Entwicklung von Schutzkonzepten.  Inobhutnahme bei dringender Gefahr für den jungen Mensch.  Eingliederungshilfe zur Förderung der Integration für Kinder und Jugendliche, wenn diese von seelischer Behinderung bedroht sind oder eine solche bereits besteht.  Vermittlung von Hilfen und Unterstützung von Personen in besonderen Lebenslagen. Der Kommunale Soziale Dienst West verfügt über ein umfängliches Kooperationsnetz im Sozialraum. Die vielfältigen Ressourcen, gerade in der Weststadt, finden in der Beratung, der Unterstützung und bei der Planung besondere Beachtung. Zum Stichtag 22.06.17 liefen in der Weststadt 45 ambulante Hilfen in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft. Es bestehen 14 Stationäre Jugendhilfemaßnahmen in der Weststadt; davon 6 außerhalb von Ulm. Alle Mitarbeitenden des KSD West sind im Rahmen einer Fortbildung über 12 Tage in systemischer Beratung geschult. Der sozialraumorientierte und der systemische Blick ergänzen sich und ermöglichen ein passgenaues, ressourcenorientiertes Arbeiten. Besondere Herausforderungen für den KSD sind nach wie vor die Arbeit im Kinderschutz, die Arbeit mit prekären multiplen Problemlagen von Familien sowie die Beratung von hochstrittigen Eltern. 12 2.7.1 KSD Flüchtlinge Seit August 2016 ist im Sozialraum West eine 100% Stelle "KSD Flüchtlinge" angesiedelt. Zielgruppe sind Geflüchtete, die länger als 18 Monate in Ulm sind und nicht mehr von der Flüchtlingssozialarbeit in den Gemeinschaftsunterkünften beraten und unterstützt werden. Geflüchtete werden in allen Fragen und Themen unterstützt, wie sie auch im regulären Kommunalen Sozialen Dienst auftreten. Spezifische Aufgaben  Beratung in sozial- und ausländerrechtlichen Fragen (z.B. Krankenversicherung, SGB II, Kindergeld, Wohngeld, Besprechung und Erläuterung von Briefen des BAMF)  Ansprechpartnerin für Menschen im Ehrenamt, Schulen, Kitas, Ärzte und viele andere Stellen.  Vermittlung in Regelangebote um die Integration zu befördern Zusätzlich geht es um besondere Belange und Themen, die im Kontext der Flucht auftreten. Der KSD Flüchtlinge verfügt in besonderem Maße über interkulturelle Kompetenzen und hat Kenntnisse zu den speziellen rechtlichen Zusammenhängen. Der KSD Flüchtlinge im Sozialraum West pflegt eine enge Kooperation und einen Austausch mit den Mitarbeitenden der Flüchtlingssozialarbeit in der Gemeinschaftsunterkunft in der Römerstraße. Um Integration zu befördern werden sämtliche Ressourcen, insbesondere auch das Netz von Ehrenamtlichen im Sozialraum genutzt. Aktuell wird der Bereich der Sozialen Dienste für Flüchtlinge als Integrationsmanagement neu konzipiert. 2.7.2 Sozialdienst für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Drei Sozialpädagoginnen teilen sich 2,45% Stellenanteile um ankommende minderjährige, unbegleitete Geflüchtete aufzunehmen und ihnen Hilfestellung zu geben. Diese Aufgabe wird für die gesamtstädtisch wahrgenommen; die Mitarbeitenden sind an das Team des Sozialraum West angegliedert. Aufgaben sind die Inobhutnahme bei der Ankunft, die Alterseinschätzung, die Einleitung und Begleitung von Jugendhilfemaßnahmen und die Koordinierung von allen anfallenden Aufgaben in diesem Bereich. Der Sozialdienst kooperiert eng mit der Polizei, mit Jugendhilfeträgern, mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, mit Vormündern und mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Besondere Herausforderung ist das Erkennen und Eingehen auf die besonderen Bedarfe der jungen Menschen. Häufig sind sie durch die Lebensumstände im Herkunftsland und die Umstände der Flucht traumatisiert und schwer belastet. Die Mitarbeitenden setzen ihre besondere Kenntnisse zur Situation der Herkunftsländer, zu Interkulturalität und zur Traumapädagogik mit ein. Zum Stichtag 10. August 2017 liegt die Zahl der UMAs gesamtstädtisch bei 83 jungen Menschen. 2.8 Pflegekinderdienst und Fachberatung Adoption Pflegekinderdienst West (PKD West) Vollzeitpflege im Sinne des § 33 SGB VIII ist eine Form der Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses, bei der Kinder/Jugendliche über Tag und Nacht von einer Pflegefamilie betreut und erzogen werden. Hierbei handelt es sich um eine zeitlich befristete oder auf Dauer 13 angelegte Lebensform. Im System der Hilfen zur Erziehung nimmt die Vollzeitpflege eine Sonderstellung ein, d.h. die eigentliche Hilfe wird nicht im institutionellen Rahmen, sondern im privaten Bereich einer Familie oder auch von Einzelpersonen geleistet. Im Jahr 2016 stehen im Sozialraum West 20 Pflegefamilien zur Verfügung, die 23 Kinder unterschiedlichen Alters ein Zuhause bieten (2015: 20 Pflegefamilien dort leben 25 PK. 2017: 16 Pflegefamilien /19 Pflegekinder). Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes haben die Aufgabe Pflegefamilien zu akquirieren, sie auf ihre Eignung hin zu überprüfen und zu qualifizieren. Eine gute Passung zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie ist wichtig für das Gelingen eines Pflegeverhältnisses. Die Sozialarbeiterinnen sind bei der Vermittlung und Anbahnung eines Pflegeverhältnisses tätig, beraten und unterstützen die Pflegefamilien, sowie die abgebenden Eltern vor, während und nach der Vermittlung eines Kindes. Der Pflegekinderdienst macht darüber hinaus Veranstaltungen, Fortbildungsangebote für die Familien, sowie Öffentlichkeitsarbeit und Werbungaktionen für die Gewinnung neuer Pflegeeltern. Für den Pflegekinderdienst im Ulmer Westen (+ Ortsteile Einsingen, Ermingen, Eggingen) steht eine 20%Stelle zur Verfügung. Fachberatung Adoption (SR West, Eselsberg, Wiblingen) Der Leitgedanke der Adoption ist das Wohl des Kindes. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Adoptionsvermittlungsstelle sind im Adoptionsvermittlungsgesetz geregelt und betreffen von der Anerkennung, Besetzung und Ausstattung der Stelle auch die Eignung der Fachkräfte. Die Begleitung und Durchführung einer Adoption erfordert Kenntnisse in nahezu allen Rechtsbereichen und ihre Vorschriften sind in einer Vielzahl von Gesetzen verstreut: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ), Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG). Aufgaben der Fachberatung sind die Information, Eignungsüberprüfung und Auswahl der Adoptivbewerber, die Durchführung von Fremd-, Verwandten- und Stiefelternadoptionen, sowie die Beteiligung bei Adoptionen mit Auslandberührung. Die Mitarbeiterinnen beraten und begleiten Adoptiveltern, abgebenden Eltern und Adoptierte vor, während und nach dem Adoptionsverfahren. Immer wichtiger wird die Spurensuche nach der Herkunft, die regional, überregional und international stattfinden kann - bis hin zur Zusammenführung von Familien. Die Fachberaterinnen bieten Veranstaltungen und Fortbildungsangebote für Adoptivfamilien an und leisten Öffentlichkeitsarbeit, Kooperations- und Gremienarbeit auf kommunaler und überregionaler Ebene. Der Stellenumfang beträgt 30%; die Zuständigkeit bezieht sich neben dem SR West auch auf die Sozialräume Wiblingen und Eselberg, sowie die dazugehörigen Ulmer Ortsteile in diesen Bereichen. 2.9 Wirtschaftliche Jugendhilfe Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist mit zwei Sachbearbeiterinnen besetzt: insgesamt 165% Stellenanteile. Der Bereich "Unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche (UMA)" wird dort ebenfalls bearbeitet. Die WJH und der Kommunale Soziale Dienst (KSD) arbeiten eng zusammen. In den Fallberatungsteams, vor der Einleitung von Hilfen zur Erziehung, wirkt die Wirtschaftliche Jugendhilfe aktiv mit. Individuelle Hilfeangebote, für die Klienten passgenau wie ein Massanzug, werden abgestimmt und die WJH klärt die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten. 14 Die WJH ist insbesondere zuständig für die rechtliche und finanzielle Abwicklung von Hilfen zur Erziehung. Sie prüft Zuständigkeiten und inwiefern vorrangige Kostenträger für die Kostenübernahme verantwortlich sind. Weiterhin führt die WJH ein ausführliches Berichtswesen, das für eine effektive Steuerung der Ausgaben in den Hilfen zur Erziehung erforderlich ist. Zudem obliegt ihr die Berechnung und Einforderung von Kostenbeiträgen bei stationären Maßnahmen und die Abrechnung der Jugendhilfefälle mit den freien Trägern. 2.10 Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit ist die permanente und intensive Kooperationsform von Jugendhilfe und Schule in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen d.h. in der Schule. Sie leistet einen besonderen Beitrag zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und individueller Problemlagen nach den §§ 11 und 13 SGB VIII. Die Schulsozialarbeiter sind verlässliche Ansprechpartner für Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung. Sie bieten sozialpädagogische Hilfestellungen an, tragen zur sozialen Integration und einem respektvollen Miteinander bei. Dabei können die Kinder und Jugendlichen auf ihrem Lebensweg von Klasse fünf bis zehn über sechs Jahre hinweg von einem verbindlichen Ansprechpartner begleitet und unterstützt werden. Zu dem Angebotsspektrum der Schulsozialarbeit gehören sozialpädagogische Einzelfallhilfen und Gruppenangebote, enge Kooperation mit der Schule, Elternarbeit, offene Angebote und bedarfsorientierter Einbezug externer Institutionen. Sozialpädagogische Einzelfallhilfen sind Klärungs- und Unterstützungsangebote, die systemische Zusammenhänge berücksichtigen und immer lösungsorientiert sind. Die Themen stehen meist in Zusammenhang mit dem schulischen, aber auch im persönlichen und familiären Kontext. Eltern können grundsätzlich einbezogen werden. Lehrer oder andere Bezugspersonen können bei Bedarf unter Beachtung des Datenschutzes einbezogen werden. Die Schulsozialarbeit an der Albrecht Berblinger-GMS ist mit einer 1,0 Personalstelle besetzt. Der zuständige Sozialpädagoge richtet seine Angebote primär an Kinder, Jugendliche und deren Eltern und bietet ihnen auf Grundlage des SGB VIII ein Spektrum an beratender und begleitender Ressourcen über das Schulsystem hinaus. Folgerichtig versteht er es als eine seiner Hauptaufgaben, seinen Klienten bei Problemen und Konflikten in ihren verschiedenen Lebensbereichen sozialpädagogische Einzelhilfe, Beratung oder Coaching anzubieten. Dabei kommt der Netzwerkarbeit mit anderen sozialen Diensten aber auch der Zusammenarbeit mit Lehrkräften eine besondere Bedeutung zu. Ein weiteres wichtiges Arbeitsfeld ist das Thema (Cyber)-Mobbing. Hier bietet die Schulsozialarbeit, neben einem spezifischen Sozialtraining zur Prävention, auch geeignete Maßnahmen im Bereich der Intervention an, um bereits bestehende (Cyber)-Mobbingstrukturen aufzulösen. Fest etabliert, als Freizeit- und Bildungsangebot der Schulsozialarbeit, hat sich mittlerweile die „lange Nacht an der Schule“. Einmal im Schulhalbjahr beschäftigen sich ca. 15 Kinder bzw. Jugendliche in der Zeit von 19.30 Uhr bis 7.30 Uhr mit einer Sportart oder einem jugendkulturellen Thema. Im Rahmen des Kooperationsprojekts Schulsozialarbeit West werden auch schulübergreifend Präventionsangebote gemacht, wie z.B. Soziales Lernen mit Schulklassen, Konfliktbearbeitung durch Peer-Mediation oder Umgang mit Computerspielsucht. Im kommenden Schuljahr beabsichtigt die Schulsozialarbeit an der Albrecht Berblinger-GMS ihre Angebote im Bereich „Konfliktbearbeitung“ weiter auszubauen. Der Bereich „(Cyber)-Mobbingprävention“ soll künftig weiterhin im Fokus stehen, mit dem Ziel, geeignete Interventionen bei Bedarf und Interesse auch anderen Schulen anzubieten. 15 Die Schulsozialarbeit an der Elly-Heuss-Realschule ist mit einer 0,5 Personalstelle vor Ort besetzt. Weitere 20% kommen aus der Kooperation mit der Albrecht Berblinger GMS und der Ulrich von Ensinger GMS hinzu. Durch die neue Umstrukturierung der Realschulen wird an der Elly-Heuss-Realschule nach Realschulniveau sowie Hauptschulniveau unterrichtet und die jeweiligen Abschlüsse angeboten. Als offene Ganztagesschule geführt gibt es neben dem regulären Nachmittagsunterricht verschiedene AG`s und Unterstützungsangebote für die Schüler. Kunst und Kultur ist ein wesentlicher Schwerpunkt des Schullebens. Die Schulsozialarbeit ist an allen schulischen Gremien beteiligt. Einmal im Monat erfolgt eine Inforunde mit Schulleitung, Schülermitverantwortung, Elternbeirat und der Schulsozialarbeit. Angebote der Schulsozialarbeit sind:  Klassentrainings, Mobbingintervention  Gruppenangebote  Einzelfallhilfe, Beratung von Schülern, Eltern, Lehrern;  Themenzentrierte Angebote z.B. zu neuen Medien und sozialen Netzwerken  Streitschlichterausbildung  Über die Schulsozialarbeit wurde das Angebot der sozialen Gruppenarbeit (§ 29, SGB VIII) installiert.  Projekt zur häuslichen Gewalt in Kooperation mit dem Verein Frauen helfen Frauen, der Polizei Revier West und dem Kommunalen Sozialen Dienst West. An folgenden Schulen wird die Schulsozialarbeit von freien und kirchlichen Trägern umgesetzt Die Schulsozialarbeit an den gewerblichen Schulen - Robert-Bosch-Schule, Ferdinand-vonSteinbeis-Schule und Projekt Horizont Für die Robert-Bosch-Schule und die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule stehen 2 Schulsozialarbeiter im Umfang von 1,5 Personalstellen und für das Projekt Horizont 1 Schulsozialarbeiter mit 0,9 Stellenumfang unter der Trägerschaft der Caritas Region Ulm-Alb-Donau bereit. In den beiden Berufsschulen findet vor allem Einzelfallberatung bei psychosozialen Schwierigkeiten und Unterstützung beim Übergang Schule-Beruf statt. Der Fokus liegt auf der Schülerschaft der berufsvorbereitenden Klassen (VAB, Kooperationsklassen, 2-jährige Berufsfachschule). Im Projekt Horizont werden die Schüler des Vorqualifizierungsjahres Arbeit-Beruf ohne ausreichende Deutschkenntnisse (VAB-O, 9 Klassen unter städtischer Trägerschaft) der RobertBosch-Schule, der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule und der Friedrich-List-Schule betreut. Schwerpunkte der Arbeit mit jungen Geflüchteten sind die Förderung der Integration, sozialpädagogische Gruppenangebote, anstoßen des Berufswahlprozesses und Unterstützung beim Übergang Schule-Beruf sowie Kooperation mit Betreuenden und Ehrenamtlichen. Die Schulsozialarbeit an der Pestalozzischule (SBBZ - L / Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum im Bereich Lernen) 100% Stellenumfang ist ein Bestandteil einer ganzheitlichen Förderung von Kindern und Jugendlichen, die durch ihren sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen einer besonderen Hilfestellung im psychosozialen Bereich bedürfen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche der Klassen 1-9 der Pestalozzischule und Koop-Klasse 10 der Ferdinand von Steinbeis Schule, deren Eltern und Lehrer/-innen. Im Mittelpunkt der Schulsozialarbeit an der Pestalozzischule stehen die Bedürfnisse und der Förderbedarf der Schüler und Schülerinnen. 16 Träger der Schulsozialarbeit an der Pestalozzischule ist Lernen fördern Ulm e.V. Eine gelingende Schulkultur ist enorm wichtig, damit die Kinder und Jugendlichen sich und ihre Bedürfnisse in der Schule wiederfinden können. Mit Hilfe der Schulsozialarbeit werden kulturelle Veranstaltungen geplant und durchgeführt. Hier bezieht die Schulsozialarbeit die kommunalen und sozialraumverorteten Partner mit ein und trägt zu einer Vernetzung im Sozialraum West bei (Jugendhaus Inseltreff, Sie´ste, AG West, Cafe´Canape). Die Schulsozialarbeit am Schulzentrum Anna Essinger (Anna-Essinger Realschule und AnnaEssinger Gymnasium) 100 %-Stelle + 50 %-Stelle Die Art der Arbeit an den beiden Schulen unterscheidet sich trotz den unterschiedlichen Schulformen nach wie vor nur geringfügig. An der Realschule ist seit dem Wegfall der Schulempfehlung in den 5. Klassen die schulische Überforderung und die oft daraus resultierenden Verhaltensauffälligkeiten ein Thema. Bei den Mädchen der höheren Jahrgangsstufen gibt es Essstörungen oder selbstverletzendes nicht suizidales Verhalten. Speziell am Gymnasium wenden sich oft Eltern immer wieder mit Leistungsfragen der Kinder oder Problemen mit den Lehrern an die Schulsozialpädagogen. Ein großes Thema in den niedrigeren Klassen ist die große Unruhe und Unkonzentriertheit der Jungen. Grundsätzlich waren die Probleme der Schüler und ihrer Eltern an den Anna-Essinger -Schulen gleich. 2.11 Offene Kinder- und Jugendarbeit Das Jugendhaus Inseltreff Weststadt ist eine zentrale Anlaufstelle, die offene Treffs für Kinder und Jugendliche, Eltern-Kind-Treffs, Spiel- und andere Gruppen, erlebnispädagogische und sportliche Angebote und Ferienfreizeiten bietet. Die Angebote werden von vier hauptamtlichen Mitarbeitenden (2,8 Stellen) mit Unterstützung einer Praktikantin im Anerkennungsjahr und einer Person als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) geleitet. Eine Fachkraft davon ist mit 30% Stellenumfang im Mädchen und Frauenladen Sie'ste tätig. Konzepte und Schwerpunkte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum West wurden im Bericht 2016 am 28. September 2016 mit Schwerpunkt Bildungspartnerschaften (GD 334/16) und am 26.11.2014 mit Schwerpunkt Ferienangebote (GD 371/14) im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. 17 Berichtswesen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, 2015 und 2016 Angebote JH monatKoo- Fremd Inselliche für für Progr pera treff Stamm Kinder Eltern amm -tion ver West- Kon- beBera- für für und Fami- Pro- Schu miestadt takte sucher tung Kinder Jgdl. Jgdl. lien jekt le tung Ges. 2015 11.119 385 1 20 239 44 163 0 93 *0 559 2016 10.393 380 29 18 254 0 174 0 65 158 669 *Das Jugendhaus Inseltreff Weststadt veranstaltet mehrmals jährlich in Zusammenarbeit mit ehemaligen Jugendlichen Ü30-Partys. Diese werden erst seit 2016 als Fremdvermietung gezählt. Deshalb steht im Jahr 2015 eine 0. Wo anfangs der Fokus auf den Kindern und Jugendlichen lag, musste man bald feststellen, dass viel mehr erreicht werden kann, wenn man schon bei Familien mit Kleinkindern ansetzt. Diese Entwicklung wurde von den Mitarbeitenden bewusst forciert, so dass die einzelnen Arbeitsfelder und deren Zielgruppen ineinander greifen und somit langjährige, erfolgreiche Beziehungsarbeit geleistet werden kann. Dieser Ansatz zieht sich durch alle Angebotsbereiche (Familienarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit, Kooperation mit Schule (BBE), verbindliche Ganztagsferienbetreuung. Familienarbeit:  rückblickend ist festzustellen, dass die Familien immer kürzer (6-12 Monate) den Eltern Kind-Treff (EKT) besuchen, um früher wieder ins Berufsleben zurückzukehren (im Vergleich zu früher 1-3 Jahre)  vermehrt besuchen auch Väter mit ihren Kleinkindern dieses Angebot (Elternzeit)  hinzu kam ein Treff für Mütter mit Babys unter einem Jahr, mit besonderem Beratungsbedarf in der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zukünftig sollen vermehrt Flüchtlingsfamilien im Haus „andocken“ und die regulären Angebote nutzen – dies wird erreicht, in dem momentan ein zusätzlicher Müttertreff stattfinden, der durch Paten aus dem EKT begleitet wird Offene Kinder- und Jugendarbeit:  2015/2016 fand ein Umbruch in der Altersstruktur statt  Ältere verließen des JH und jüngere Geschwister gab es nicht mehr – es blieb eine kleine Gruppe von 15 bis 18 Jährigen  Ende 2016 kamen Kinder und Jugendliche aus dem Sonderkontingent regelmäßig zu den offenen Treffs  dabei handelt es sich um eine gemischtgeschlechtliche Gruppe im Alter von 6 bis 17 Jahren  zukünftig werden uns diese Kinder und Jugendlichen vermehrt fordern und wir freuen uns auf diese Aufgabe, auch auf die Verknüpfung mit bestehenden Besuchern und noch kommenden Kooperation mit Schule:  seit mehr als 10 Jahren gibt es gelingende Kooperationen mit der Pestalozzi Förderschule, zu der sich sporadisch in jedem Schuljahr andere Schulen aus dem Stadtteil dazu gesellten, je nach Erfüllung der Kooperationsstandards der Offenen Kinder- und Jugendarbeit  im Jahr 2015/2016 gab es mit folgenden Schulen eine Kooperation/Zusammenarbeit: Sprachheilschule (Klasse 1 und 2) und der Albrecht-Berblinger-Gemeinschaftsschule (Klasse 5 und 6)  zukünftig wollen wir auch weiterhin außerschulischer Kooperationspartner für Schulen im Stadtteil sein, aber nur, wenn dabei die Standards für gelingende 18 Kooperation/Zusammenarbeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit respektiert und eingehalten werden Verbindliche Ganztagsferienbetreuung:  rückblickend gibt es eine lange Tradition in den Sommerferien 2 Wochen für 6-12 Jährige einen Bauspielplatz auf dem Gelände des Jugendhauses anzubieten, dabei schwankten die Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren zwischen 20 und 80 Kinder pro Woche  nach einer Umfrage im Jahr 2013 erweiterten wir in den Folgejahren unser Angebot auf die Oster- und Herbstferien (jeweils eine Ferienwoche)  ab 2018 wird es dann auch in den Pfingstferien (1 Woche) ein Ferienangebot geben  bei allen Angeboten werden die Kinder im Bedarfsfall 8-9 Stunden betreut, bekommen ein warmes Mittagessen und Eintrittsgelder für Ausflüge sind bereits inklusive für ca. 10€ pro Tag  seit 2016 werden regelmäßig Kinder aus dem Sonderkontingent zu den Ferienmaßnahmen angemeldet Fremdnutzung des Hauses: Zusätzlich zur pädagogischen Arbeit im Haus ist auch die zunehmende administrative Tätigkeit der Mitarbeiter aufgrund der Fremdnutzung des Hauses zu sehen. In den letzten Jahren wird das Haus vermehrt von jungen Nutzern (unter 18 Jahren) für private Zwecke angefragt. Darüber hinaus ist die allgemeine Nachfrage zur einmaligen oder dauerhaften Nutzung des Jugendhauses stark angestiegen. Viele Räume werden durch eigene und externe Anbieter ausgelastet. Wir sind ein beliebter Ort für Geburtstagsfeste, Hochzeiten, Polterabende, Firmenfeiern, Feste von freien Trägern oder Vereinen, Sport-, Tanz-, Entspannungs- und Kreativkurse und seit 2016 auch für Rückbildungs- und Schwangerschaftstraining. Des Weiteren nutzen seit vielen Jahren die Inselzwerge e.V. und der Waldkindergarten e.V. unsere Räume. 19 2.12 Mobile Jugendarbeit Die Mobile Jugendarbeit leistet als Form der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII einen Beitrag, um spezielle Zielgruppen junger Menschen in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern und positive Lebensbedingungen zu schaffen. Zielsetzung ist die Förderung der Entwicklung von Lebensbewältigungskompetenzen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sowie die Förderung von deren gesellschaftlichen Integration. Mobile Jugendarbeit richtet sich demnach an sozial benachteiligte und von Ausgrenzung bedrohte bzw. betroffene Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-27 Jahren, welche von anderen Einrichtungen nicht oder nicht ausreichend erreicht werden können. Hauptthemen sind die Unterstützung der jungen Menschen bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven, sowie bei der Wohnungssuche. Weitere Themen sind Straffälligkeit, Schwangerschaft, Schulden, Drogenkonsum und psychische Auffälligkeiten. Im Oktober 2014 wurde die Stelle der Mobilen Jugendarbeit im Sozialraum West neu besetzt. Das Jahr 2015 war geprägt von Einarbeitung und der Kontaktherstellung zu jungen Menschen. Es konnte erreicht werden, dass 33 junge Menschen das Unterstützungsangebot der mobilen Jugendarbeit im Jahr 2015 nutzen. Hiervon waren 76% männlich und 24% weiblich. 37% waren junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 20 Jahren. 33% der Hilfesuchenden waren Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Junge Erwachsene ab 21 Jahren oder älter machten 30% des Klientels aus. 70% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen hatten internationale Wurzeln. Leider musste die Mobile Jugendarbeit dann einen Rückschlag wegstecken, da die Fachkraft über einen längeren Zeitraum ausfiel und damit die Stelle lange nicht besetzt sein konnte. Im März 2016 kam es zu einem erneuten Mitarbeiterwechsel innerhalb der mobilen Jugendarbeit. Ehemalige Klienten der Vorgängerin meldeten sich nur sporadisch und so mussten Beziehungen und Vertrauen komplett neu aufgebaut werden. Dieses Aufgabengebiet gestaltete sich nicht einfach. Die neue Fachkraft musste Plätze erst mal identifizieren, welche Jugendliche regelmäßig nutzen, musste Kontakte zu Gruppen und Kooperationspartnern herstellen und weiterhin pflegen. Unter diesen erschwerten Umständen, ist es ihm aber gelungen Beschwerden von Anwohnern wegen Vermüllung und Lärm nach zu gehen bei seinen Streetworkgängen und ging mit den angetroffenen jungen Menschen ins Gespräch. Durch neue Öffnungszeiten hat die Anlaufstelle nun zweimal in der Woche ein offenes Kontaktangebot. Mittels Flyer, welche im Stadtteil verteilt wurden und die Kontaktaufnahme mit den verschiedenen Kooperationspartnern, gelang es die Mobile Jugendarbeit wieder im Stadtteil bekannt zu machen. Mit den zwei Wechseln der Stelleninhaber hatte der neue Mitarbeiter erst mal einen schweren Stand Jugendliche und junge Erwachsene für die Hilfsangebote gewinnen zu können. Das Vertrauen in ein zuverlässiges Angebot kehrte nur langsam zurück, trotzdem ist es ihm gelungen 12 junge Menschen intensiv zu begleiten in den unterschiedlichsten Bereichen der Hilfsangebote. Nach wie vor steht für den Mitarbeiter an, junge Menschen mit seinen Hilfsangeboten zu erreichen. Den jungen Leuten im Sozialraum deutlich zu machen, dass die Mobile ein verlässliches Hilfsangebot bietet und für ihre Belange einsteht. Mehrmals wöchentlich macht er Streetworkgänge und er bietet Hilfen in der Einzelfallhilfe an, welche von den jungen Menschen genutzt werden. Kooperationen sind entstanden, werden weiter ausgebaut und gepflegt. 20 Junge Me ns che n ge s a mt Alte rs ve rte ilung u 14 14 - u18 18 - u21 ü 21 gesamt Ve rte ilung Ge s chle cht männlich weiblich Migra tions hinte rgrund ja männlich weiblich nein männlich weiblich Individuelle Begleitung Intensive Gruppenarbeit Andere Gruppenarbeit aktive Gruppen 19 0 10 2 7 19 0,0% 52,6% 10,5% 36,8% 11 8 57,9% 42,1% 12 9 3 7 2 5 19 0 0 0 Ve rte ilung S chule / Be ruf Arbeit Berufskolleg Berufl. Fördermaßnahme Berufsfachschule Gymnasium Förderschule BEJ Sonstiges arbeitslos Realschule Ausbildung ÜSchB WRS 4 63,2% 3 47,4% 7 15,8% 36,8% 1 10,5% 19 26,3% P roje k te 1 GWA-Projekte, MJA 0 100,0% GWA-Projekte, MJA beteiligt 0 0,0% GWA Gremienarbeit 8 0,0% GWA-Netzwerkkontakte 4 0,00% GWA-Freiwillige 0 Streetworkgänge 106 Herkunftsländer Eritrea Indien Italien Türkei 2.13 2 1 1 8 12 1 3 Be s onde re Le be ns la ge n Drogen Alkohol Glücksspiel Onlinesucht Sonstige Suchtpotenziale Delinquenz Gewalt aktiv Gewalt passiv Wohnsituation Familiensituation Schulabbruch keine Ausbildung Arbeitslosigkeit Schulden 12 Teilnehmerpsych. Auffälligkeit Gesundheit Schwangerschaft unsicherer Aufenthaltsstatus ÜSchB schul. Probleme 2 kontakte/D Liebe, Sex partnerschaft Diskrimi aktiv Diskrimi passiv Sonstige 5,3% 15,8% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 21,1% 15,8% 36,8% 0,0% 5,3% 1 0 0 0 0 2 3 2 2 8 1 0 3 5 0 0 0 0 5 0 2 0 2 5 5,3% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 10,5% 15,8% 10,5% 10,5% 42,1% 5,3% 0,0% 15,8% 26,3% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 26,3% 0,0% 10,5% 0,0% 10,5% 26,3% 16,7% 8,3% 8,3% 66,7% Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) Ende des Jahres 2013 sind die beiden Vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen der JuHiS zentral in die Herrenkellergasse 1 gezogen. Den Schritt zurück aus den Sozialräumen wurde unternommen, da mit der gerichtsnahen Ansiedlung, die Mitarbeiterinnen den Vorteil haben die Wegzeiten bei den vielen Gerichtsterminen deutlich zu verringern. Wichtig ist auch der Aspekt, dass die Mitarbeiterinnen leichter als Team zusammenarbeiten können und die gegenseitige Vertretung bei Abwesenheit besser gewährleistet werden kann. Die Anbindung an den Sozialraum wird dadurch gewährleistet, dass die Mitarbeiterinnen der JuHiS bedarfsorientiert in das Sozialraumteam kommen und einen intensiven Kontakt zu den Fachkräften des KSD im Sozialraum pflegen. Die Anzahl der Fälle der JuHiS im Sozialraum West entspricht in etwa der Verteilung der Bevölkerung. Es sind keine Auffälligkeiten festzustellen. Feststellbar ist aber ein Anstieg seit 2014. Hatten wir in diesem Jahr noch 180 Fälle in der JuHiS, so stieg die Zahl im Jahr 2015 auf 214 Fälle und im Jahr 2016 jetzt auf 257 Fälle. Mit einer Quote von 8,2 Prozent der 14 bis 21 Jährigen liegt die Fallzahl bei 257 im Sozialraum. (2015: 214, 7,1%) Gesamtstädtisch liegt die Quote bei 7,8 Prozent Im Bereich der Strafunmündigen hatten wir im Jahr noch 82 Fälle, diese Zahl halbierte sich im Jahr 2015 auf 41 Fälle. Im Jahr 2016 blieb die Zahl fast stabil und verringerte sich minimal auf 40 Fälle im Sozialraum West. Im Falle der jugendlichen Intensivtäter findet zweimal im Jahr ein Treffen des Arbeitskreises „jugendliche Intensivtäter“ statt. Beteiligt sind die Fachkräfte der Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft, Ausländerbehörde, Bewährungshilfe und JuHiS. Die Zahl der Intensivtäter aus dem Sozialraum West liegt Ende 2016 bei 6 jungen Menschen. Gesamtstädtisch inklusiv der jungen Menschen ohne festen Wohnsitz lag die Zahl zu diesem Zeitpunkt bei 19 Jungendlichen und jungen Heranwachsenden. Im Bereich Überwachung von Auflagen und Weisungen wurde diese Aufgabe der AWO für die Jahre 2015 und 2016 übertragen. Seit dem Jahr 2017 wurde diese Aufgabe wieder einem 21 Mitarbeiter der Stadt Ulm übertragen. Gerade die intensive und enge Zusammenarbeit in einem Haus ist für eine gelingende Umsetzung dieser Aufgabe wichtig. Perspektive: Aktuell wird die Umsetzung für das Haus des Jugendrechts geprüft. Dies bedeutet für die JuHiS ein Umzug welcher aller Voraussicht nach Ende 2018 ansteht. Hierdurch entstehen in der Kooperation mit Staatsanwaltschaft und Polizei neue Chancen in der effizienten gemeinsamen Bearbeitung der Fälle bei straffälligen Jugendlichen. Die Wege und Zeiten des Austausches werden sich deutlich verkürzen können um die passende Hilfe für die jungen Menschen gemeinsam finden zu können. Fallverteilung auf die Sozialräume im Jahr 2014, 2015 und 2016 zum Vergleich Sozialräume 2014 Prozent 2015 Prozent 2016 Prozent Mitte/Ost 105 19,6 % 134 21,8 % 130 17,8 % Böfingen 88 16,4 % 66 10,7 % 85 11,7 % 180 33,6 % 214 34,7 % 257 35,2 % Eselsberg 59 11 % 74 12 % 101 13,9 % Wiblingen 92 17,2 % 126 20,5 % 147 20,2 % Ortsfremde 12 2,2 % 2 0,3 % 9 1,2 % 536 100 % 616 100 % 729 100 % West Gesamt Fallverteilung auf die Sozialräume im Jahr 2016 nach Geschlecht und Herkunft Sozialräume JGH-Fälle deutsch nicht deutsch männlich 77 53 104 Mitte/Ost 130 weiblich 26 85 62 23 63 22 West 257 132 125 179 78 Eselsberg 101 59 42 77 24 Wiblingen 147 97 50 109 38 9 4 5 6 3 729 431 298 538 191 Böfingen Ortsfremde Gesamt Strafunmündige 2014 Gesamt davon Sozialraum West 2015 2016 217 117 129 82 41 40 3. Berichte von Kooperationspartnern, Einrichtungen und Projekten im Sozialraum West 3.1 Stadtteilkoordination Die Stadtteilkoordination West ist im Weststadthaus verortet. Bewohnerinnen und Bewohner finden hier eine Anlaufstelle für alle Fragen, die das Leben im Stadtteil und die Begleitung des 22 bürgerschaftlichen Engagements betreffen. Die Stadtteilkoordination begleitet die Regionale Planungsgruppe West mit ihren Arbeitsgremien und die Aktivitäten zur Bürgerbeteiligung. Sie pflegt die Kontakte zu den relevanten Stellen der Stadtverwaltung, zur Politik, zur Sanierungstreuhand, zur SWU Verkehr (Straßenbahn), sowie zu den Einrichtungen im Stadtteil und den Mitgliedsverbänden der AG West e.V. Die Stadtteilkoordination und Vertreter der RPG arbeiteten 2016 in verschiedenen Gremien mit, darunter:  Teamsitzungen der Stadtteilkoordination und Hausmanagement, u.a. zur Vorbereitung des Westfestes  Jour Fixe Ehrenamtskoordination Flüchtlingsarbeit  Nahverkehrsplan Ulm  Koordinierungsgruppe Dialogmodell KG  Gesamtvorstand AG West  Dichterviertelbeirat  Forum FaRBE – Fachkräfte Regional für Bürgerschaftliches Engagement  Ökumenischer Freundeskreis Flüchtlinge  Leben und Wohnen im Alter im Ulmer Westen  Runder Tisch Christen und Muslime Auf diese Weise ist eine gute Vernetzung mit Akteuren im Stadtteil und darüber hinaus gewährleistet. 3.2 Bürgerzentrum Weststadthaus Das Weststadthaus ist mit seinen vielfältigen und beliebten Angeboten und Möglichkeiten das Herzstück des Stadtteils. Es ist ein offenes Haus für Alt und Jung, für Menschen mit unterschiedlichsten internationalen Wurzeln oder Herkünften, mit und ohne Einschränkungen. Im Weststadthaus wird seit Jahren Inklusion in vielfältiger Weise gelebt: Freiwillige und Profis arbeiten Hand in Hand, Stadtteilgruppen, Vereine und Bildungsträger nutzen die multifunktionalen Räumlichkeiten für ihre Angebote und Veranstaltungen. Familien feiern große rauschende Familienfeste, für die ihre Wohnung zu klein ist. Nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner der Weststadt nutzen das abwechslungsreiche, qualitätsvolle Programm, sondern alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet Ulm sind bei uns Gast. Interessierte finden altbewährte Angebote wie den klassischen Vortrag oder Flohmarkt, aber auch neue Ideen werden ausprobiert, immer ganz nah an den Bedarf der Bürgerinnen und Bürger und an der jeweiligen Zielgruppe orientiert. Auch die Mitgliedsverbände der AG West e.V. nutzen die Räumlichkeiten. 3.2.1 Angebote im Bürgerzentrum Neben den Angeboten wie dem Platz der Vielfalt mit seinem Café „Kaffezeit“, Ausstellungen und Veranstaltungen der Stadtteilbibliothek finden im Weststadthaus zahlreiche regelmäßige und unregelmäßige Angebote ihren Raum. Sicher ist, da ist für jeden was dabei.  Mittagstisch  Café International  Donnerstags-Geschichten  Donnerstagsspielstadt  Abenteuer – Farbe und Form - Maltreff für Menschen mit und ohne Behinderung  Le Coccinelle - Sing- und Spielgruppe für Familien mit italienischer Herkunft oder mit Interesse an der italienischen Sprache 23       Frühstückstreff im Weststadthaus Seniorentreff im Weststadthaus Ferienprogramm – Ostern, Sommer "Einfach für alle....gemeinsam für eine barrierefreie Weststadt" Flohmarkt Kunsthandwerkermarkt 3.2.2 Platz der Vielfalt (Nichtinvestigative Städtebauförderung(NIS)) Im September ist das Projekt „Platz der Vielfalt“ gestartet, das aus nichtinvestiven Städtebaufördermitteln im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme "Weststadt II gefördert wird. Ziel des Projektes ist es, den Platz vor dem WeststadtHaus mit Aktionen und Aktivitäten zu einem zentralen Mittelpunkt im Ulmer Westen werden zu lassen und mit noch mehr Leben zu erfüllen. Ein Cafebetrieb wird alle Bürgerinnen und Bürger zum Verweilen einladen. So soll ein breitgefächertes Angebot für Kinder, Jugendliche, kurzum für alle Menschen geschaffen werden. Spielmobil Das Spielmobil beinhaltet ein breites Angebot an Bewegungsgeräten, Bällen, Seile, Diabolos und vielem mehr. Jeden Freitagnachmittag finden sich viele Kinder und Jugendliche und ihre Eltern beim Spielmobil ein. Es ist schon nach wenigen Monaten zu einem Treffpunkt vieler Kinder und ihrer Eltern geworden, die das Angebot begeistert wahrnehmen. Die vielen Nationalitäten spiegeln die bunte Vielfalt der Bürger/innen in der Weststadt wieder. Ausblick Ulm bewegt sich-Mach mit bleib fit Im April ist das Bewegungsangebot für Senioren/innen in Kooperation mit dem Seniorenrat Ulm erfolgreich gestartet. Jeden Mittwoch leitet eine Übungsleiterin eine Gruppe von Senioren/innen auf dem Platz vor dem Weststadthaus zu Gymnastik und Bewegung an. Bei schlechtem Wetter wird das Angebot im Foyer der Westhalle durchgeführt. Café Kaffezeit Am 22. Juni 2017 eröffnete im Weststadthaus das Café KaffeZeit. Es bietet von Dienstag bis Freitag Kaffee und Kuchen, Snacks und kalte Getränke an. Kooperationen Weitere Kooperationspartner auch unter den Mitgliedsorganisationen sollen gewonnen werden, Angebote auf dem Platz der Vielfalt zu gestalten. 3.3 Club Körperbehinderte und seine Freunde Der Club „Körperbehinderte und ihre Freunde“ der Caritas Ulm-Alb-Donau ist eine Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und andere Interessierte. Er ermöglicht es Menschen mit und ohne Behinderung, Kontakte und Ideen gemeinsam zu leben und zu pflegen. Die Arbeit des Clubs „Körperbehinderte und ihre Freunde“ ist zu einem großen Teil durch ehrenamtliches Engagement geprägt, welches seitens der hauptamtlichen Mitarbeiter unterstützt und koordiniert wird. 2015 und 2016 wurden ehrenamtlich wieder je ca. 4000 Arbeitsstunden durch rund 40 Ehrenamtliche geleistet. Die ca. 220 Clubmitglieder mit und ohne Behinderung kommen vorwiegend aus Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und dem Landkreis Neu-Ulm. 24 Im Club können Auskünfte über regionale Angebote für Menschen mit Behinderung abgefragt werden. Als praktische Hilfen bieten wir z. B. den Verleih des Euro-WC-Schlüssels. Angebote Schwerpunkt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Das Clubangebot umfasst drei feste Freizeitgruppen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. In diesen können sich Menschen mit und ohne Behinderung treffen, um sich auszutauschen und gemeinsam etwas zu unternehmen. Zudem gibt es die Samstagsbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Schwermehrfachbehinderung und das offene Café Flitz. Wir streben dabei an, dass persönliche und soziale Kompetenzen durch praktische Erfahrungen erlernt und weiterentwickelt werden. Freizeiten 2015 und 2016 hat der Club jeweils eine Winter-, Städte- und eine zweiwöchige Sommerfreizeit durchgeführt. Die Ziele waren Allgäu, Köln, Mainz, Mühlhausen und Dongen (Niederlande). Zudem verbrachte die Freizeitgruppe „Rasselbande“ ein verlängertes Wochenende in Altötting. Die Teilnehmenden mit Behinderung konnten durch die Freizeiten elternunabhängig verreisen. Dies führt in der Regel zu einer Entlastung der pflegenden Angehörigen. Und es trägt dazu bei, dass die Teilnehmenden selbständiger werden. Projekte Arbeitskreis Stadttipps Nicht nur neue Daten in Bezug auf Barrierefreiheit wurden 2015/2016 kontinuierlich erfasst, sondern zusätzlich die bestehenden Daten aktualisiert. Auch gilt es weiterhin in der Öffentlichkeit für Verständnis zu werben, damit „alle“ bereit sind mitzumachen und Mieter/Eigentümer ihre Erlaubnis geben. Ein weiterer großer Schwerpunkt der Stadttipps-Arbeit im letzten Jahr bestand und besteht noch aus der Modernisierung der Homepage, die überarbeitet und barrierefrei gestaltet werden soll. Dazu fanden einige Treffen, sowie ein erster Workshop statt. Zudem unternahmen wir auf Anfrage auch Touren durch Ulm, um Tipps für mehr Barrierefreiheit zu geben. Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen im Sozialraum Der Club „Körperbehinderte und ihre Freunde“ beteiligt sich an Arbeitskreisen (z.B. RPG West), ist im Inklusionsbeirat vertreten und nimmt außerdem an Veranstaltungen teil um die Öffentlichkeit auf die Belange von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen (z.B. Westfest). Immer wieder führen Schulklassen beim Club Rollstuhlexkursionen durch, unter Leitung eines Referenten, der selbst eine körperliche Behinderung hat. Die Exkursion führt die Schüler oder sonstige Gruppen meist durch Söflingen. Sie können so einen Blickwechsel vornehmen, selbst ausprobieren im Rollstuhl zu sitzen und sich damit fortzubewegen und bemerken auf diese Weise Barrieren, die ein Fußgänger oft gar nicht wahrnimmt. Für die Zukunft möchten der Club gerne wieder jüngere Teilnehmer ermuntern den Angeboten teilzunehmen und evtl. eine neue Gruppe für Kinder eröffnen. 3.4 Quartiertreffs Der Sozialraum West verfügt seit Juni 2017 über 3 Quartierstreff in der Weststadt. Die Sanierungstreuhand, die UWS, die Stadt Ulm und die Ulmer Heimstätte haben sich zusammen geschlossen um den Dichtervierteltreff weiter zu entwickeln und auf eine gute finanzielle Basis zu stellen. Beauftragt wurde für das neue Konzept die AG West, die am 13. Mai an gleicher Stelle das komplett umgebaute und neu gestaltete Cafe Blau eröffnet hat. Das Café Kaffeezeit wurde am 22.06.2017, von OB Gunther Czisch eröffnet. Es rundet das Angebot der Quartierstreffs ab und möchte u.a. auch Familien und ihre Kinder ansprechen. 25 3.4.1 Café Canapé Das Jahr 2016 war für das Canapé ein sehr entscheidendes Jahr. In den Pfingstferien sind die Mitarbeiterinnen der Babytasche aus den Räumlichkeiten ausgezogen. Dadurch konnte ein Büro zu einem Nebenzimmer des Canapés umfunktioniert werden. Diese räumliche Erweiterung und die schrittweise Ausweitung des mittäglichen Angebots hat erneut eine Steigerung der Tageseinnahmen und damit der Besucherzahl zur Folge. Das Einzigartige im Canapé ist die Vielfalt der Menschen, die das Canapé aufsuchen, sei es als Gast oder als Mitarbeitende. Die niedrigen Preise einerseits und die hohe Qualität der selbstgemachten Speisen andererseits, bringt Personen aus unterschiedlichen sozialen Gefügen an einen Tisch, gepaart mit dem vielfältigen sozialen Engagement schafft dies eine ganz besondere wohlwollende Atmosphäre. Ein Zuschussantrag an die Stadt, in Höhe von 44.000 €, wurde Ende 2016 vom Gemeinderat genehmigt. Das Canapé mit seinem Erfolgskonzept kommt nach fünf Jahren „Projekt“ in die laufende Budgetierung und wird so zu einer festen und anerkannten Einrichtung innerhalb der Stadt. 5 Jahre Canapé Café Dieses Jubiläum wurde am 9. November gebührend gefeiert, zusammen mit vielen Gästen, leckerem Essen und vielfältigem kulturellen Programm durchgehend von 10 bis 22 Uhr Ausblick Die Idee, die hinter dem Canapé steckt, wird von anderen Standorten Weststadthaus und Dichtervierteltreff übernommen und an deren Gegebenheiten angepasst. Das Canapé hat mit den Öffnungszeiten von 45 Std./ Woche und den Angeboten darüber hinaus, das zu leistende Niveau erreicht, mehr wird nicht gehen. Ziel ist es, den hohen Standard zu halten. Nach wie vor möchte das Canapé ein inklusives und integratives Angebot für ehrenamtliches Engagement vorhalten und in der Balance mit leistungsstarken Ehrenamtlichen die täglichen Aufgaben bewältigen. 26 3.4.2 Café Blau Am 13. Mai 2017 wurde in den umgebauten Räumlichkeiten des ehemaligen Dichtervierteltreffs in der Gartenstraße 11 das neue Café Blau eröffnet. Das Café Blau wird von der AG West e.V. betrieben und durch die Projektpartner Ulmer Heimstätte, UWS sowie der Stadt Ulm und der Sanierungstreuhand Ulm GmbH getragen und finanziell unterstützt. Konzeptionell lehnt es sich an das ebenfalls von der AG West e.V. betriebene Canapé Café in der Söflinger Straße an. Neben wenigen hauptamtlichen Mitarbeitenden im neuen Café sollen auch hier weitere Helfende für eine ehrenamtliche Mitarbeit gewonnen werden. Gesucht werden Menschen, die Freude daran haben, sich hier aktiv einzubringen und mitzugestalten. Sei es beim Kuchen backen, Thekendienst oder im Service, beim Anleiten von Kreativ-Angeboten oder kulturellen Darbietungen, handwerkliche Unterstützung, Einkauf oder der Umsetzung eigener Ideen: das Miteinander steht im Vordergrund ebenso wie das Bestreben, allen, die sich im Café engagieren wollen, eine den eigenen Neigungen entsprechende Tätigkeit zu ermöglichen. Auf diese Weise soll das Café zu einem lebendigen und wichtigen Treffpunkt im Quartier werden, der von möglichst vielen Menschen gerne aufgesucht wird.Das Getränke - und Speisenangebot ist für jeden erschwinglich. Mit dem Cafe Blau wird der Versuch gestartet die bisherige Quartiersarbeit im Dichterviertel zu intensivieren. Dabei orientieren sich die Betreiber an der Erfahrung , zuerst bedarf es eines Wohlfühlortes, eines Ortes der Vielfalt, in dem sich alle Menschen im Sinne der Inklusion willkommen und angenommen fühlen, erst dadurch entstehen Beziehungen die es ermöglichen frühzeitig Unterstützung zu leisten, z.B. gegenüber Seniorinnen und Senioren im Quartier, die in ihrer Wohnung leben bleiben wollen und dafür Zugang zu den vielfältigen Hilfen im Alltag brauchen 3.5 Schwerpunktträger der Jugendhilfe „Oberlin Ulm e.V.“ 3.5.1 Projekt Quartierssozialarbeit (QSA) Kuhberg Von April 2015 bis März 2016 hatte die QSA eigene Räumlichkeiten in Form eines Containers, der am Rande des Spielplatz Römer-, Ecke Warndtstraße stand. Hier gab es Platz für Beratungsgespräche, für Kontakt und einen „Plausch“. Die Idee war, den Menschen im Quartier ein möglichst niederschwelliges Unterstützungsangebot anzubieten. Das Angebot war angesiedelt zwischen Einzelfallhilfe, Beratung, Vermittlung, Hilfe zur Selbsthilfe und Vernetzung der Bewohnerinnen und Bewohner In dieser Zeit kamen die Menschen mit ihren Anliegen wie Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schulden- und Familienproblemen. Auch Fragen zu Senioren-, Behinderten-, und Gesundheitsproblemen wurden gestellt. Es konnten Haushaltshilfen vermittelt und Unterstützung im Pflegebereich organisiert werden. Darüber hinaus wurden Aktivitäten wie Winterfeuer Museumsbesuche und Hallenbadbesuche organisiert. In den Pfingst- und Sommerferien wurde durch den Oberlin e.V. die Durchführung des Ferienprogramms für Flüchtlingskinder und Kinder aus dem Quartier unterstützt. Die Fortsetzung der Quartierssozialarbeit wurde mit allen Beteiligten an das Vorhandensein von Räumlichkeiten verknüpft. Der Oberlin e.V. steht dafür jederzeit wieder zur Verfügung. 27 3.5.2 Fallunspezifische Projekte Um immer wieder auf aktuelle Bedarfe reagieren zu können und verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten ausprobieren zu können, gibt es die Möglichkeit der fallunspezifischen Projekte. Diese „Kleinprojekte“ können oft sehr schnell und unbürokratisch umgesetzt werden und damit mögliche kostenintensivere Maßnahmen der Jugendhilfe vermeiden. Manchmal dienen diese fallunspezifischen Projekte, z.B. in Schulklassen, auch dem Abbau von Hemmschwellen und unterstützungsbedürftige Familien oder Kinder können danach Hilfen besser annehmen. In der Weststadt standen jährlich ca. 23.000 € für diesen Bereich zur Verfügung, diese wurden in den vergangenen Jahren fast immer vollständig eingesetzt. Folgende Projekte wurden im Jahr 2015 durchgeführt:  Mobbingintervention in einer 4. Klasse des Bildungshauses Ulmer Spatz  „Wir sind Klasse“ – Ein erlebnispädagogischer Tag zur Stärkung der Klassengemeinschaft in allen 5. Klassen der Elly-Heuss-Realschule  Soziales Kompetenztraining in einer 3. Klasse der Meinloh-Schule  Alltagsschule „Pasito“ Im Jahr 2016 kam es zur Durchführung folgender Projekte:  „Wir sind Klasse“ – Durchführung jeweils eines erlebnispädagogischen Tages zur Stärkung der Klassengemeinschaft in allen 5. Klassen der Elly-Heuss-Realschule und der Anna- Essinger-Realschule  Soziales Kompetenztraining in einer 2. Klasse der Jörg-Syrlin-GS  Fortsetzung der Alltagsschule „Pasito“  „Schwer in Ordnung“ – ein bewegungsorientiertes Projekt für übergewichtige Jungs 3.5.3 Soziale Gruppenarbeit (SGA) Diese oder ähnliche Gedanken/Äußerungen eines Kindes können Anlass für Lehrer oder Schulsozialarbeiter sein, eine Soziale Gruppenarbeit (SGA) zu empfehlen. so oft Manchmal könnte ich platzen vor Wut! Streiten find ich eigentlich doof – wieso passiert mir das immer? Warum möchte keiner mit mir spielen ? Ich bekomme Ärger – aber ich streng mich doch an! Die Aufnahme in die Soziale Gruppenarbeit wird dann in einem Beratungsgespräch mit dem Jugendamt weiter besprochen und dort auch beantragt. Die SGA ist kein Angebot der Schule sondern eine Hilfe zur Erziehung. Daher ist das Jugendamt für die Prüfung des Antrags zuständig. Die Teilnahme beträgt in der Regel mindestens ein Schuljahr, Veränderungen und Entwicklungsschritte zeigen sich oft erst nach längerfristiger, kontinuierlicher Arbeit. Die Gruppen werden bedarfsorientiert installiert und bei rückläufigem Bedarf auch wieder geschlossen. Im Schuljahr 2015/16 gab es in der Weststadt 5 Gruppen, 3 im GS-Bereich und 2 in weiterführenden Schulen. Eine dieser Gruppen wurde als Mädchengruppe im Sozialraum durchgeführt, die Teilnehmerinnen kamen aus verschiedenen Schulen. Im aktuellen Schuljahr 2016/17 gibt es ebenfalls 5 (teilweise andere) Gruppen, wiederrum 3 im GS-Bereich und zwei an 28 weiterführenden Schulen. Auch zum nächsten Schuljahr wird es wieder bedarfsorientierte Veränderungen geben. 3.6 AG West Verein für Jugendhilfe und soziale Arbeit im Ulmer Westen Die AG West möchte den Ulmer Westen liebens- und lebenswert erhalten und gestalten. Dazu haben sich freie, kirchliche und städtische Einrichtungen und Vereine Anfang der 1990er Jahre zusammengeschlossen. Ziele sind die Förderung der Jugendhilfe, der sozialen Arbeit und der Bildungsarbeit in der Weststadt und Söflingen. Die Stadt Ulm unterstützt dies, indem sie die Trägerschaft für das Bürgerzentrum WeststadtHaus an die AG West übertragen hat. Ein Team von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sorgt dafür,  dass die Menschen im Stadtteil im Weststadthaus Räume nutzen können  dass mittags ein gutes und günstiges Essen angeboten wird  dass mit den Vereinen und viel ehrenamtlicher Unterstützung zusammen das Westfest gefeiert werden kann  dass für Sorgen und Anliegen der Bewohner und Bewohnerinnen ein offenes Ohr da ist  dass Angebote für groß und klein stattfinden 3.7 Frauennetz West e.V. – Mädchen-und Frauenladen Sie`ste In diesem Jahr feierte der Mädchen- und Frauenladen Sie`ste sein 25-jähriges Bestehen mit einer großen Jubiläumsfeier. Das Sie`ste ist mit seiner gemeinwesensorientierten Arbeit für Mädchen und Frauen im Stadtteil zu einer konstanten Einrichtung geworden. 29 Neben den regelmäßigen Angeboten und Treffs wie Hausaufgabenbetreuung, Lerntreff „Starke Mädchen“, Frauenfrühstück, Mädchencafé, Internationales Café, Kre-Aktiv AG, Mütter-Baby Café, Computer-Einsteigerinnenkurse, dem Gesprächskreis „Krankheit verstehen und bewältigen“ sowie den Betreuungsangeboten für Grundschülerinnen der Albrecht-Berblinger und Pestalozzi Schule gibt es zahlreiche weitere Angebote für Mädchen und Frauen. Im Gesundheitsbereich ist die internationale Mädchenfußballmannschaft zu nennen, ebenso wie Schwimmkurse für Kinder und Frauen, Aquafitness, eine Nordic-Walking Gruppe und Frauenradfahrkurse. Durch niederschwellige Angebote will die AG West die Chancengleichheit in der Gesundheitsprävention bei Mädchen und Frauen fördern. So werden über das ganze Jahr hinweg Kurse und Vorträge zu Ernährung, Erziehung, psychischer und körperlicher Gesundheit, Bewegung und zur Verbesserung der psychosozialen Kompetenzen angeboten. Diese Vorträge werden zum Teil auch auf Türkisch gehalten oder zumindest ins Türkische übersetzt. Erste-Hilfe Kurse bei Kleinkindern, Hauswirtschaftskurse und der Kurs „Spannende Babyzeit“ ergänzen das Angebot. Diese Arbeit zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Mitarbeiterinnen und Referentinnen ihre interkulturellen Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihre persönlichen Beziehungen miteinbringen und so durch jahrelanges, ehrenamtliches und professionelles Engagement eine wichtige Arbeit zur sozialen und kulturellen Integration und Chancengleichheit beitragen. 3.8 Familienzentren im Sozialraum Im Ulmer Westen haben sich zwei Kinder- und Familienzentren etabliert. Das Jörg-Syrlin-Haus, in Trägerschaft der Diakonie Ulm/Christusgemeinde und die Wuselvilla, Trägerschaft AWO Ulm in der Moltkestraße. Beide Zentren werden von Familien aus den anliegenden Kita, aber auch von anderen Eltern im Sozialraum West sehr gut angenommen. Schwerpunkt der Kinder- und Familienzentren sind Angebote im Bereich der Frühen Hilfen und die Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung und -kompetenz. 3.8.1 Jörg-Syrlin-Haus Das „Familienzentrum im Jörg Syrlin Haus“ ist eine Einrichtung der Evangelischen Christuskirchengemeinde Söflingen in Trägerschaft des Evangelischen Diakonieverbandes Ulm/Alb-Donau. Wir sehen die Arbeit unseres Familienzentrums als Antwort auf einen gesellschaftlichen Wandel, der tiefgreifende Veränderungen für das Aufwachsen von Kindern und deren spätere Lebensgestaltung mit sich bringt. Veränderungen aufgrund von neue Familienstrukturen und Familienmodelle, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Flexibilisierungsanforderungen der Arbeitswelt sowie den Bildungsdruck. Als Leitung des Familienzentrums ist es Aufgabe den Bedarf der Familien aufzuspüren und dementsprechende Angebote zu entwickeln & anzubieten, welche Kinder, Eltern, Familien, Alleinerziehende, Erzieherinnen und Erzieher unterstützen und stärken, damit sie die gesellschaftlichen Herausforderungen meistern. Wir verstehen uns als Anlaufstelle für alle Familien im Sozialraum. Wir arbeiten präventiv. Miteinander, Vertrauen und Netzwerk steht im Vordergrund unserer Arbeit. 30 Unser Familienzentrum strukturiert seine Angebote unter die folgenden vier „B“s. Diese Angebote sind Antworten auf den Bedarf unserer Familien. Begegnung, Betreuung, Bildung und Beratung. Aktuelle Angebote hierzu sind: a)          b.)   c.)     d.)  Begegnung: CafèFaz“ (Familien-Café) wöchentlich mittwochnachmittags, betrieben von Ehrenamtlichen und der FAZ Leitung. Möglichkeit des Austausches unter Eltern. Anlaufstelle für Neuzugezogene. Eine Erzieherin ist sporadisch anwesend. Es finden auch regelmäßig besondere CafèFaz Angebote wie das Häkelcafè, das CafèInternational, Kreativangebote, Sprachanregende Angebote wie Bilderbuchkino uvm statt. „Von Anfang an“ – wöchentlich donnerstags, kostenloses Frühstück mit Austausch für Eltern mit Kindern von 0 -1 Jahren. Infos und Tipps zum Umgang mit Kindern und rund um das Thema Familie durch eine Familienhebamme. Alleinerziehendenarbeit -jährlich einen Ausflugstag oder ein Wochenende gemeinsam mit den Kindern zum auftanken, austauschen, Kraft sammeln. Monatliches Alleinerziehendenfrühstück von alleinerziehenden Müttern mit Kindern samstags: Frühstück, Austausch, Verabredungen. Offene Krabbelgruppe Mini Club wöchentlich freitags für Eltern mit Kindern von 1-3 Jahre. After-Work Party eine Feierabendparty einmal im Jahr für alle Familien unserer Einrichtung. Mit Häppchen & Spielangeboten ist viel Zeit für die Vernetzung der Familien untereinander. Offene Café Selbstbedientheke, dienstags und freitags, es liegen Elternzeitschriften und die aktuelle Südwestpresse aus. Schneider von Söflingen 2.0, ein Nähtreff für alle die nähen können, 14tägig am Abend. Betreuung: Sommerferienfreizeit in den Räumen der Einrichtung: 1 Woche im August während der Schließtage für Kiga-Kinder, 20 Plätze, offen für Kinder anderer Kitas. Separater Elternbeitrag für diese Woche. Medi Club wöchentlich Donnerstagnachmittags für Kindergartenkinder. Singen, Spielen & biblische Geschichten durch Ehrenamtliche. Bildung: 6 Themenabende mit Referenten, jährlich zu Erziehungsfragen für Eltern und Erzieherinnen: Kooperationspartner: Familienbildungsstätte, kostenfrei Kinder- und Jugendbibliothek: aktuelle Literatur; betreut von Ehrenamtlichen aus der Christuskirchengemeinde, wöchentlich Mittwochnachmittag (zeitgleich zum CafeFaz) geöffnet. „Offenes Bücherregal“: mitnehmen – lesen – tauschen oder wiederbringen. KESS Elternkurse; (Kooperationspartner: Katholisches Bildungswerk) Beratung: Entwicklungspsychologische Beratung durch eine Diplom.-Psychologin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin zu Erziehungsfragen und Fragen der Kindesentwicklung (zeit- und ortsnahe Hilfe.) Kooperationspartner: Psychologische Beratungsstelle der Diakonie. 31   Sonderpädagogische Frühberatung: Regelmäßig an den CafèFaz Nachmittagen, Anlaufstelle für alle Fragen zur Frühförderung. Wöchentliches Angebot einer Psychomotorikgruppe. Das Weitern sind Räume unseres Hauses an eine Söflinger Hebamme vermietet, welche wohnortnah den Familien Rückbildungsgymnastik oder Babymassage anbietet. Auch finden verscheiden Musikalische Kinderkurse durch unseren Kooperationspartner (Fbs Ulm) im Hause statt. 3.8.2 Wuselvilla AWO Kinder- und Familienzentrum Wuselvilla Die Angebote des Kinder- und Familienzentrums „Wuselvilla“ haben sich mittlerweile bei den Eltern der Weststadt etabliert und werden gut angenommen. Die Wuselvilla publiziert ein Halbjahresprogramm, indem flexibel auf Wünsche und Anregungen der Eltern und Familien eingegangen wird. Die Angebote werden von Familien der Kita besucht und vereinzelt auch von Familien aus dem Stadtteil. Das Feedback zu den Angeboten ist sehr positiv. Die größte Herausforderung besteht darin, noch mehr Menschen aus dem Stadtteil zu erreichen. Die Kita bietet ein buntes Programm mit vielfältigen Angeboten wie z.B. ein monatliches Familiencafe, ein offenes Sommerpicknick im Garten und einen Natur- und Matschtag für Kinder unter 3 Jahren. Außerdem ist die psychologische Familien- und Lebensberatung der Caritas Ulm monatlich vor Ort und berät kostenlos zu verschiedenen Themen. Diese Kooperation wird auch weiterhin ihren festen Platz im Programm haben. Für das Herbstprogramm sind ebenfalls vielfältige Angebote geplant z.B. ein Café „RatzFatz“, das einmal wöchentlich morgens in der Kita stattfinden soll um Eltern die Möglichkeit zu geben sich 5 Minuten auszutauschen und einen Kaffee zu trinken oder mitzunehmen. Außerdem soll es ein Kunstprojekt geben, eventuell in Zusammenarbeit mit Kontiki oder zu einem vorher von uns geplanten Thema (z.B. Kunst in Moos). Zudem wird es für alle interessierten Eltern wieder einen Kurs in Erste Hilfe bei Kindernotfällen geben. Geplante Kooperationen für das kommende Kita-Halbjahr sind außerdem:    Angelika Diepolder (pädagogische Kreativkurse) Manuela Fröhlich (Kinderbücherstand in der Kita) VfB Ulm (Turnen/Tanzen für Kinder) 3.9 Bildung und Teilhabe (BuT) Im Sozialraum West sind 580 Kinder und Jugendliche in 282 Haushalten bei BuT erfasst. In der Gesamtstadt sind es 2367 Kinder und Jugendliche (Gesamtjahr 2016). Das bedeutet, dass von allen erfassten anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen knapp 25 Prozent im Sozialraum West leben. Vielen jungen Menschen finanziert BuT die Mitgliedsbeiträge bei Sportvereinen und Freizeiten. Insgesamt könnte das Modul Teilhabeleistung (10,00 € mtl. für Aktivitäten außerhalb der Schule) aber, wie in den anderen Sozialräumen auch, noch von mehr Personen genutzt werden. 32 In allen Schulen in der Weststadt wird ein Mittagstisch angeboten. Besonders gut angenommen wird dieses Angebot von BuT Berechtigten in der Albrecht-Berblinger und auch in der Pestalozzi Schule. Aktuell nutzen 55 Kinder und Jugendliche das bezuschusste Mittagessen an diesen Schulen. Das Einzugsgebiet der Weststadt Schulen ist sehr groß. Viele BuT Berechtigte aus anderen Sozialräumen besuchen z.B. die Schulen am Kuhberg. 74 junge Menschen aus der Weststadt erhielten in 2016 einen Zuschuss zur Schülerbeförderung. Es sind diejenigen Haushalte erfasst worden, in denen für mindestens ein Kind Leistungen aus dem BuT beantragt wurden. Haushalte mit Kindern und Jugendlichen in der Weststadt, die außerdem anspruchsberechtigt wären, aber keine Leistungen beantragt haben, sind nicht erfasst. Es kann keine genaue Aussage darüber gemacht werden, für wie viele Kinder darüber hinaus ein Anspruch besteht. 3.10 Ressourcenmanagement Ein umfangreiches Stadtteilwissen, ein gutes Netzwerk und viele persönliche Kontakte sind notwendig, um die Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe, Alten- und Eingliederungshilfe ganz konkret in ihrer Fallbearbeitung zu unterstützen. Häufig wird das Ressourcenmanagement für die Organisation von verschiedenen alltagsunterstützenden Hilfen angefragt, wie z.B. für:     die stundenweise Entlastung durch die Betreuung der Kinder die Vermittlung einer Einkaufshilfe die Beschaffung und den Aufbau von Möbeln oder die Unterstützung und Orientierung bei Antragspapieren, Bewilligungsbzw. Ablehnungsbescheiden. Diese Hilfen sollen möglichst Kostenneutral sein, da die Personen, für die diese angefragt werden, wenig bis keine finanziellen Ressourcen haben und selbst dafür aufkommen müssen. Die Unterstützung wird somit meist von Personen geleistet, die ehrenamtlich mit oder ohne Aufwandsentschädigung für Familien und Einzelpersonen tätig sind. Die Arbeit der Ressourcenmanagerin ist präventiver Art, eine Hilfe vor dem Fall und hilft dabei, Menschen wieder zu stabilisieren und wirkliche Krisen zu verhindern. Die finanzielle Einsparung in Einzelfällen durch die präventive Arbeit des Ressourcenmanagements lässt sich konkret beziffern. Der Mehrgewinn durch die Vermittlung von persönlichen Begegnungen und konkreten sinnstiftenden Aufgaben für Menschen, die unter ihrer sozialen Isolation leiden, lässt sich jedoch nicht in Euro messen. Sehr positiv ist hierbei das Canapé Café, das mit Hilfe des Ressourcenmanagements als fallübergreifendes Projekt 2011 auf den Weg gebracht wurde und vielen Menschen geholfen hat, für sich einen sinnstiftenden Alltag zu gestalten. 2016 wurden 93 Familien/Alleinstehende unterstützt. In 41 Fällen wurde Hilfe zur Alltagsbewältigung geleistet, tagesstrukturierende Maßnahmen/ Arbeit waren in 33 Fällen angefragt und Vermittlung von sozialen Kontakten bei 31 Personen. Im Bereich Bildung und Betreuung von Kindern wurde in 9 Fällen Hilfe vermittelt. Ausblick In der Weststadt werden die Fallzahlen voraussichtlich hoch bleiben, da in der Verknüpfung mit dem Canapé, als Ort der sozialen Anbindung und inklusiven Beschäftigungsmöglichkeit, Klienten/innen langfristig in der Betreuung verbleiben, aber auch wieder viele Neuanfragen, vom 33 Kommunalen Sozialen Dienst, von der Eingliederungshilfe und dem Sozialdienst für Ältere, zu erwarten sind. 3.11 Babytasche Die Ulmer Babytasche wird im Auftrag der Stadt Ulm nun seit 6 Jahren im Ulmer Westen und seit 4 Jahren im gesamten Ulmer Stadtgebiet an Familien mit Neugeborenen verteilt. Der Hausbesuch mit der Babytasche wird durch ein Begrüßungsschreiben der Bürgermeisterin Frau Mann angekündigt. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten die Eltern mit der Tasche ein kleines Willkommensgeschenk der Stadt Ulm und einen Ordner mit wichtigen und interessanten Informationen rund um ihr Baby und das Elternsein. Ziel ist es den Eltern frühzeitig Hilfen und Fördermaßnahmen aufzuzeigen, um dem Baby einen guten Start ins Kinderleben zu ermöglichen. Weiterhin wird der Besuch mit der Ulmer Babytasche von 80% aller Familien im Sozialraum Weste angenommen. Das waren 342 besuchte Familien. Das Jahr 2016 hat viele Veränderungen mit sich gebracht. Das Zentrum >guterhirte< hat Ende März die Trägerschaft für dieses Arbeitsfeld beendet. Die AG West e.V. ist nunmehr der alleinige Träger der Ulmer Babytasche. Die Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen, die Neuverteilung der Arbeitsbereiche und der Umzug in größere Räumlichkeiten in die Schillerstraße 34/2 waren im Frühjahr Aufgaben, die zusätzlich zu den Hausbesuchen zu bewältigen waren. Die offizielle Eröffnungsfeier fand am 14. Oktober statt. Eine neue Herausforderung stellen die Flüchtlingsfamilien dar mit Sprachbarrieren und anderen Fragestellungen bzw. Interessenslagen. Dafür wird in Kooperation mit dem Alb-Donau-Kreis an angepassten Materialien gearbeitet. Der Stärkegutschein, finanziert von der Stadt Ulm, wird weiterhin mit der Babytasche zusammen überbracht. So können die Eltern unmittelbar über die bestehenden Möglichkeiten, wo und wie sie den Gutschein einlösen können, beraten werden. Das Eltern-Baby-Café im Canapé musste aufgrund der neuen Arbeitssituation eingestellt werden. Das Konzept wurde an den Mädchen- und Frauenladen Sies'te übergeben. Dort findet nun 14 tägig ein Treff für Mütter mit ihren Babys statt, der von der Babytasche beworben und begleitet wird. 34 Die Vernetzung mit den Einrichtungen im Bereich der Frühen Hilfen bleibt eine wichtige Aufgabe, um einerseits über aktuelle Angebote informiert zu sein und andererseits auch kompetent über passende Hilfsangebote informieren bzw. vermitteln zu können. Besondere Bedeutung hat hier die interdisziplinäre Kooperation zwischen Gesundheits- und Jugendhilfe, insbesondere die Zusammenarbeit mit den Ulmer Hebammen und Familienhebammen. Die Teilnahme am „Kleinen runden Tisch“, organisiert von der städtischen Koordinationsstelle für Frühe Hilfen und an der STÄRKE-Runde an der alle Anbieter des Landesprogramms „STÄRKE“ sich vorstellen, gehörte ebenfalls zu diesem Aufgabenfeld der Vernetzung. Besonders erfreulich ist, dass inzwischen fast 30 Frauen ehrenamtlich für alle Ulmer Babys Söckchen und Schuhe stricken, die bei den Hausbesuchen überreicht werden können. beim 2. Besuch angetroffen abgesagt Adresse falsch/verzogen Tatsächlich besuchte Babys Erstes Kind Geschwisterkind davon Mehrlinge 30 3 1 1 0 27 90% 27 17 10 0 Februar März 42 31 4 2 2 0 4 5 0 0 36 86% 24 77% 36 24 18 12 18 12 1 0 April 31 1 0 4 0 26 84% 26 15 11 0 Mai Juni Juli 39 32 39 4 7 3 0 1 1 3 4 5 1 0 2 31 79% 22 69% 30 77% 31 22 30 10 11 18 21 11 12 1 1 0 August 35 2 1 2 0 32 91% 32 19 13 1 September 41 8 4 4 0 33 80% 33 16 17 1 Oktober 51 4 0 7 1 39 76% 39 18 21 0 November Dezember 37 8 3 3 17 2 0 0 425 48 13 42 1 1 6 28 76% 14 82% 342 80% 28 15 13 0 14 8 6 0 342 177 165 5 3.12 Tatsächlich besuchte Babys beim 1. Mal nicht angetroffen Januar Monat gemeldete Babys Abb.: Auszüge Statistik Babytasche im Sozialraum West Nachbarschaftshilfen 3.12.1 Dienst am Nächsten (DAN) DAN ist seit der Gründung im Jahr 2008 kontinuierlich gewachsen. Die „Nachbarschaftshilfe von Mensch zu Mensch“ ist im Sozialraum Weststadt und Söflingen ein wichtiger Anbieter von niedrigschwelligen Dienstleistungsangeboten. 35 Die angebotenen Hilfen reichen von Begleitdiensten zum Arzt oder zur Klinik bis hin zu kleinen Hilfeleistungen im Haushalt und bei Behördengängen. Durch Besuche und Gespräche soll der Vereinsamung von Menschen vorgebeugt werden. Es findet eine gute Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern der Stadt Ulm im Sozialraum statt. Auch die Caritas Ulm und der ambulante Dienst der katholischen Sozialstation sind wichtige Ansprechpartner. Eine weitere wichtige Säule der Vereinsaktivität ist der Betrieb des öffentlich zugänglichen Cafés Klostergarten im Seniorenzentrum Clarissenhof. Dieses Café hat dienstags und Donnerstag bis Sonntag täglich von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Stand Juli 2017 sind für DAN sechzig Helferinnen und Helfer tätig, die ungefähr hundert Menschen im Sozialraum erreichen. Aufgrund der ständigen steigenden Nachfrage sucht DAN weitere Frauen und Männer, die bereit sind, ehrenamtlich mitzuarbeiten. Das Kontaktbüro ist im Klosterhof 3 in Söflingen angesiedelt. 3.12.2 Besuchsdienst der Kirchen Der Besuchsdienst Ulmer Westen ist ein von Ehrenamtlichen getragener Besuchsdienst, bei dem die evangelischen und katholischen Kirchengemeinden der Martin-Luther-Gemeinde, der Christusgemeinde, der Heilig Geist Gemeinde, der Gemeinde St. Elisabeth und Maria Himmelfahrt zusammen mit der AG West kooperieren. Der Besuchsdienst hat sich zum Ziel gesetzt, in den Ulmer Stadtteilen Weststadt und Söflingen ältere sowie nicht mehr mobile Menschen zu Hause und in den drei lokal ansässigen Pflegeheimen zu besuchen. Dabei soll der Vereinsamung dieser Menschen entgegengewirkt werden. Es soll ihnen weiterhin Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht werden. Den ehrenamtlichen Besuchern soll eine sinnvolle Möglichkeit zum sozialen Engagement geboten werden. Der Besuchsdienst steht allen Menschen in den Heimen und den Stadtteilen Weststadt und Söflingen zur Verfügung, unabhängig von Geschlecht, Religion o.ä.. Die ebenfalls ehrenamtlich tätige Einsatzleitung bringt die Beteiligten zusammen, begleitet die zueinander vermittelten Besuchspaare beim Erstkontakt und organisiert für die ehrenamtlich Tätigen Fortbildungen. Besucher und Besuchte verabreden sich dann selbstständig zu Besuchen und Unternehmungen. Sie können dabei aber jederzeit auf die Unterstützung der Einsatzleitung zurückgreifen. Die Besuchten sind größtenteils zwischen 70 und 90 Jahren alt, rund 10% sind Männer, ein Drittel circa lebt in einem der drei Pflegeheime. Teilweise entstanden aus den Besuchen freundschaftliche Beziehungen. Der Besuchsdienst will ein niederschwelliges Angebot einer zwischenmenschlichen Begegnung machen, mit dem er die ehrenamtlich Mitarbeitenden gleichzeitig nicht überfordert. Das Angebot umfasst deshalb ausdrücklich keine Tätigkeiten im Haushalt oder Ausfüllhilfestellungen u.ä. oder betreuende Besuche bei Menschen, die aufgrundpsychischer Probleme einer Behandlung bedürfen. In letzteren Fällen könnten Besuche der Ehrenamtlichen einen gewissen Frühwarneffekt haben, um Problemlagen wie Vermüllung, beginnende Demenz, Vereinsamung oder mangelnde leibliche Versorgung im Anfangsstadium erkennen und an das Hilfenetzwerk weitergeben zu können. Der Besuchsdienst wurde 2009 als Kooperation der Projektpartner mit Zustimmung der entsprechenden Gremien gegründet. Anfang 2010 startete die eigentliche Besuchsdienstarbeit. Seither hat sich der Besuchsdienst Ulmer Westen zu einer wahrgenommenen und anerkannten Größe im Ulmer Westen entwickelt. Er arbeitet mit den drei ansässigen Pflegeheimen, dem Sozialen Dienst der Stadt Ulm, zudem mit ‚engagiert-in-ulm‘ sowie mit der Diakonie und der Caritas zusammen und ist gut vernetzt. Im Canapé Cafe finden die Mitarbeitenden einen idealen Treffpunkt vor Ort vor. 36 Derzeit arbeiten 12 Personen in der Einsatzleitung mit, die sich in der aktuellen Leitung abwechseln, und 44 ehrenamtliche Besucher und Besucherinnen, darunter 5 Männer (Stand April 2017). Im Schnitt beträgt das Alter um die 60 Jahre, der Jüngste ist 27 Jahre. Bei im Schnitt einem Besuch pro Woche bei einer Dauer von einer Stunde und ca. 40 bis 45 Wochen Einsatz im Jahr erhält man ungefähr 1800 bis 2000 Stunden ehrenamtlicher Arbeitsstunden im Jahr. Dazu kommt der Arbeitseinsatz der Einsatzleitung und des Begleitausschusses. Da alle Mitarbeitenden und einige der Einsatzleitung in der Regel jeweils eine Person besuchen, werden aktuell ca. 45 bis 50 Personen mit Besuchen erreicht. Dabei liegt die Nachfrage stets etwas über dem möglichen Angebot. Die Nachfragen kommen von unterschiedlicher Seite, von den Besuchswünschenden selbst oder deren zum Teil auswärts lebenden Angehörigen, den Heimen, den Kirchengemeinden, von Seite des Cafe Canapé und dem Sozialen Dienst der Stadt. Um neue Mitarbeitende zu werben und um den Bekanntheitsgrad des BD Ulmer Westen insgesamt zu steigern und präsent zu machen ist weitere Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Dafür ist die Einrichtung einer Homepage geplant. Bezuschusst wird die Homepage mit u.a. mit einer Zuwendung der Stadt Ulm in Höhe von 1000.-€. 3.13 Vorstadtverein Söflingen Allgemeines Der Söflinger Vorstadtverein (VVS) dient als Dachverein der Söflinger Vereine und versucht die Interessen der Mitglieder zu bündeln, um sie der Stadt Ulm gegenüber besser vertreten zu können. Auf diesem Wege hat sich mit Ulms Stadtspitze eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt. Weitere wichtige Aufgaben des VVS sind die Förderung von Kunst und Kultur, Koordination, Unterstützung und Beratung der beigetretenen Vereine (insgesamt 26 Musik-, Sport- und Gesangsvereine und viele kleinere Gesellschaften) sowie Landschafts- und Denkmalschutz. Das katholische Söflingen wurde erst 1903 in die protestantisch geprägte Reichsstadt Ulm eingemeindet. Mit der Gründung des VVS wurde einerseits Söflingens Eigenständigkeit gestärkt, andererseits ein Scharnier gebildet, das dem Zusammenhalt Ulms mit dem Stadtteil dient. Der VVS fungiert auch als kooperierender Ansprechpartner der Stadtverwaltung. Die Vereinsarbeit wurde im neuen Jahrtausend erfolgreich fortgesetzt, etwa mit den Vorbereitungen und der Durchführung der Jahrhundertfeier der Vorstadt Söflingen im Jahr 2005 und regelmäßiger Organisation weiterer Feiern, die im Söflinger Klosterhof stattfinden. Ausschnitt der Arbeitsschwerpunkte 2015 - 2017 Ein wichtiger Schwerpunkt über mehrere Monate hinweg war die Betreuung der 80 Geflüchteten, die in der Meinlohhalle untergebracht waren. Dank eines enormen ehrenamtlichen Engagements konnten zahlreiche Helferinnen und Helfer gewonnen werden, die sich aufopferungsvoll und mit viel Herzblut dieser Aufgabe über Monate hinweg widmeten. Ihnen allen gebührt unser Dank für diese wertvolle Arbeit. Neugestaltung des Spielplatzes an der Meinlohhalle. Hierzu wurden in Zusammenarbeit mit der Stadt Ulm verschiedene Veranstaltungen durchgeführt, um die Wünsche und Anregungen aus dem Stadtteil mit in die Planung einfließen zu lassen. Wichtig war hierbei den Charakter als behindertengerechter Spielplatz zu erhalten. Der VVS organsierte auch die Eröffnungsfeier im April 2017, mit Teilnahme von Bürgermeister von Winning, zahlreiche Stadträtinnen und Stadträte. Der VVS setzt sich für den Erhalt der historischen Bausubstanz im Stadtteil ein. Z.B. die Klostermauer auf dem Weg Richtung Meinlohhalle ist einsturzgefährdet oder Sanierung des Forsthaus als Haus der Söflinger Vereine. Ein dauerhaftes Problem im Stadtteil ist der Verkehr und die Parksituation. Der VVS hatte sich 37 der Forderung nach der Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes angeschlossen und die Durchführung der zahlreichen Bürgerinformationsveranstaltungen begleitet. Aktuell sind wir im Austausch mit der Verwaltung hinsichtlich der Neugestaltung des Söflinger Friedhofes. Die Forderung nach einem Bürgerzentrum, zumindest aber nach einem Bürgertreff wird vom VVS sehr befürwortet. Ein Schwerpunkt der Vereinsarbeit ist die Durchführung von Veranstaltungen, um den Stadtteil und vor allem das hierzu errichtete Meinloh-Forum zu beleben. Im Jahr 2015 wurde daher die Veranstaltungsreihe „Söflinger Sommer“ ins Leben gerufen, die nun einmal im Jahr über zwei Wochenenden hinweg große wie kleinere Veranstaltungen ins Forum lockt. In Söflingen finden weitere Veranstaltungen und Feste statt, die vom VVS organisiert und durchgeführt werden: Kirchweih, Volkstrauertag, Zeitbeerfest, Kinderfest, Söflinger Advent, St. Martins Umzug und Feier. Aktionsbündnis ins Leben gerufen. Mit dem Namen „Söflingen bleibt bunt – Gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ Am 23.05.2017, dem Tag des Grundgesetzes hatte der VVS zur einer öffentlichen Mittagspause eingeladen. Ab 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr bekannten sich über 100 Söflingerinnen und Söflinger zu den Grund- und Menschenrechten, die in Art. 1 bis 19 des Grundgesetzes verankert sind. 3.14 Jugendfarm Die Jugendfarm Ulm ist ein pädagogisch betreuter Aktivspielplatz mit Tierhaltung. Sie wurde 1980 von einer Elterninitiative gegründet und eröffnet. Anfang 2009 hat die AG West die Trägerschaft der Einrichtung übernommen. Regelbetrieb Die Jugendfarm war 2016 insgesamt für alle Aktivitäten zusammen an 269 Tagen geöffnet. Zahlreiche alte und neue Farmkinder arbeiteten regelmäßig bei der Tierversorgung mit, fütterten und pflegten die Tiere und halfen beim Ausmisten der Ställe und Gehege. Sie nahmen an den vielfältigen Aktivitäten vom Schaf- und Ziegenspaziergang über das Reiten bis zum Basteln und Stockbrot grillen teil. Unterstützt wurde das Jugendfarm-Team wieder von vielen ehrenamtlich mitwirkenden Jugendlichen und Eltern. 38 Ferienprogramm Während 9 Ferienwochen von den Oster- bis zu den Herbstferien wurden Freizeiten mit ganz unterschiedlichen Themen durchgeführt. Alle Wochen waren voll belegt und viele Anmeldungen konnten leider nicht berücksichtigt werden. Neu in unser Programm aufgenommen haben wir eine Freizeitwoche in den Sommerferien für die jüngeren Kinder im Alter von 5 bis 7 Jahren. In den Pfingstferien fand in Zusammenarbeit mit der Gustav-Werner-Schule wieder eine einwöchige Freizeit für Kinder mit Behinderung statt. Bildungspartner + Zusammenarbeit Schülerinnen und Schüler der Pestalozzi-Schule übernahmen mit ihren engagierten Lehrerinnen die Bewirtung an den Farmsonntagen. Eine Zusammenarbeit besteht auch mit der Martin-Schaffner-Grundschule, dem Bildungshaus Ulmer Spatz, der Albrecht-Berblinger-Grundschule und der Pestalozzi-Schule, die im Rahmen der Ganztagesbetreuung mit ihren Jugendfarm-AGs auf die Farm kommen. Mit den 2. Klassen der beiden Waldorfschulen werden jährlich 4 Projektwochen der Bauernhofepoche veranstaltet. Aktionen Tag der offenen Tür, Farmsonntage Sankt Martin Tag des offenen Stalls Geburtstag feiern am Samstag 3.15 Arbeiter Samariter Bund Ortsverband Ulm Jugendhilfe Die Jugendhilfe des ASB deckt mehrere Bereiche innerhalb der Einrichtung ab: Im Auftrag des Jugendamtes begleiten sie Familien in der Weststadt und in ganz Ulm im Rahmen von Sozialpädagogischer Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft. Das Organisieren von Schulbegleitungen für Kinder- und Jugendliche mit Autismus-SpektrumStörung, ADHS und frühkindlichen Bindungsstörungen ist eine wesentliche Aufgabe. Auch im Ulmer Westen gab es Erfolge zu verzeichnen bei der Begleitung von Kindern- und Jugendlichen mit z .T. sehr herausforderndem Verhalten. In Kooperation mit dem DRK wurden Flüchtlinge in der Bleidornkaserne betreut. Dabei wurden die Bereiche Sanitätsdienst, Sozial- und Verfahrensberatung und Ehrenamtskoordination von Januar bis Ende September 2016 abgedeckt. In der Jugendherberge fand in Kooperation mit der Jugendhilfe Seitz von Januar bis März 2016 die Betreuung einer Gruppe von ca. 10 Unbegleiteten Minderjährigen Ausländern statt. Von April 2016 bis über den Jahreswechsel hinaus fand die Betreuung von bis zu 10 UMAs in dem eigens dafür eingerichteten Wohnheim im Grimmelfinger Weg statt. Behindertenhilfe Im Fokushaus leben Menschen mit Behinderung mit Unterstützung der Individuellen Schwerstbehinderten- Assistenz in ihren eigenen Wohnungen. Die Bewohner können von der Nähe zum Rehabilitations- und Therapiezentrum profitieren. Zudem können sie die sozialpädagogische Beratung in Form von Ambulant Betreutem Wohnen in Anspruch nehmen. Besonderes Angebot der Behindertenhilfe im Ulmer Westen ist auch die Multiple-SkleroseGruppe. Diese wird in regelmäßigen Abständen in der Magirusstraße angeboten. Die Gruppe dient dem Austausch mit anderen Betroffenen unter professioneller Moderation. Sie unterstützt 39 die Kontaktaufnahme mit Gleichgesinnten. Die Betroffenen erhalten Unterstützung zum selbstbestimmten Leben, zur gegenseitigen Bestärkung und Sicherung ihrer Lebensqualität. Das Therapiezentrum des ASB befindet sich ebenfalls im Fokushaus in der Magirusstraße. Hier werden Ergo- und Physiotherapie, sowie Logopädie angeboten. Ebenfalls ist ein ambulanter Pflegedienst in der Magirusstraße ansässig. Pflegeheim Im Pflegeheim sind Hausgemeinschaften als ein Bereich für junges Wohnen eingerichtet. Die Einrichtung bietet ebenso eine Tagespflegestätte. Das Seniorenheim befindet sich ortsnah im Brauerviertel. Die Anschaffung einer Fahrradrikscha hat die Mobilität und die Lebensqualität für alle Bewohner verbessert. In 2017 fand ein Sommerfest statt mit vielen Gästen und netter Atmosphäre. Eine bunte Mischung aus Alt und Jung, und Menschen mit und ohne Handicap genossen den strahlenden Sonnenschein und das bunte Programm. 3.16 Polizei Die Gesamtzahl der Straftaten ging von 2015 nach 2016 um - 198 Fälle (- 5,5 %) auf 3.370 Fälle zurück, sie bewegt sich jedoch im langjährigen Vergleich weiterhin im oberen Bereich der Schwankungsbreite. Die Aufklärungsquote konnte um 1,5 %-Punkte auf den mit 58,2 % zweithöchsten Wert seit 2012 gesteigert werden. Insbesondere in den Deliktsbereichen des einfachen Diebstahls (- 183 Fälle bzw. - 17,2 %) sowie bei den Vermögens-/Fälschungsdelikten (- 55 Fälle bzw. - 8,6 %) wird der o.g. Fallzahlenrückgang deutlich. Ebenfalls rückläufig sind die Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (- 21 Fälle bzw. - 26,6 %). Fallzahlensteigerungen ergeben sich hingegen  bei den Sachbeschädigungen an Kfz. (+ 66 Fälle bzw. + 34,9 %), insbesondere mit Tatort Weststadt (+ 28 Fälle), Söflingen (+ 21 Fälle) und Eselsberg (+ 19 Fälle) sowie  den Rauschgiftdelikten (+ 31 Fälle bzw. + 22,3 %), hauptsächlich Besitz/Erwerb von Cannabis (+ 30 Fälle) Die Entwicklung der Tatverdächtigenzahlen ist in 2016 im Vergleich zum Vorjahr in allen Altersgruppen rückläufig. Da die Gesamtzahl der Tatverdächtigen von 2015 nach 2016 stärker gesunken ist als die Gesamtzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren in diesem Zeitraum, stieg der sog. 'Jungtäteranteil' (TV < 21 J.) um 0,7 %-Punkte leicht an. In folgenden Deliktbereichen waren in 2016 die Altersgruppen der Jungtäter insbesondere auffällig:    Kinder einfacher Diebstahl (17 TV)  insbesondere Ladendiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte (9 TV)  Erschleichen von Leistungen sonstige Straftatbestände (3 TV)  Beleidigung und Sachbeschädigung 40   Jugendliche einfacher Diebstahl (62 TV)  insbesondere Ladendiebstahl sonstige Straftatbestände (39 TV)  insbesondere Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung Vermögens-/Fälschungsdelikte (28 TV)  vor allem Erschleichen von Leistungen strafrechtliche Nebengesetze (27 TV)  insbesondere Betäubungsmittel (Btm) -Delikte     Heranwachsende strafrechtliche Nebengesetze (48 TV)  insbesondere Btm-Delikte einfacher Diebstahl (37 TV)  insbesondere Ladendiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte (36 TV)  vor allem Erschleichen von Leistungen Rohheitsdelikte (33 TV)  vornehmlich Körperverletzungen     Weitere Fakten zu den Gesamttatverdächtigen: der Anteil weiblicher Tatverdächtiger an deren Gesamtzahl sank um 0,1 %-Punkte auf 25,5 %, Mädchen/Frauen wurden vor allem in den Deliktsbereichen des Diebstahls und der Vermögens-/Fälschungsdelikte auffällig über die Hälfte (53,2 %) der ermittelten Tatverdächtigen in 2016 waren als Mehrfachtäter bereits in Erscheinung getreten 9,5 % der ermittelten Tatverdächtigen stand bei Tatbegehung unter Alkoholeinwirkung. 4. Kinderbetreuung / Schulen Im Sozialraum West befinden sich 29 Kitas mit zum Teil unterschiedlichen Ausrichtungen und Schwerpunkten (z.B. Waldkindergarten, Sportkindergarten) Getragen werden diese Kitas von kirchlichen, freien Trägern und von der Stadt Ulm. Der Ulmer Schülerladen e.V. ist ein Hort, der auch10 Plätze für Soziale Gruppenarbeit im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII) bietet. 4.1 Kinderbetreuung Die Gesamtsituation der Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Sozialraum Weststadt wurde zuletzt im Bericht vorschulische Kinderbetreuung (GD 054/17) am 29.03.2017 im Gemeinderat dargestellt. Dort sind alle Einrichtungen, Träger mit Gruppen und Betriebsformen gesondert nach Sozialräumen aufgeführt. Wesentliche Veränderungen seit dem letzten Sozialraumbericht im Jahr 2015 sind:  Die beiden Waldorfkitas am Kuhberg haben ihr Angebot ausgebaut. Die Robert Schulmeister Kita Römerstr. 97 um ½ Gruppe für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt und die Kita des Förderkreises Waldorf Unterer Kuhberg 14 um 1 Gruppe für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt.  In Planung sind Ersatzbauten für die katholischen Kitas Neunkirchenweg 63 und Elisabethenstraße 37.  Auch der Ausbau der Ganztagesbetreuung hat sich weiterentwickelt. Mehrere Kitasauch in den Ortsteilen - bieten inzwischen zusätzliche Ganztagesplätze oder Plätze mit verlängerter Öffnungszeit an. Damit haben sich die Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert. Der Ganztagesausbau ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Für Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt werden noch weitere Ganztagesplätze benötigt. 41  Aufgrund steigender Geburtenzahlen und vermehrtem Zuzug werden auch im Sozialraum West zusätzliche Betreuungsplätze benötigt. Nähere Ausführungen dazu erfolgen im Herbst 2017 im Rahmen einer neuen mittelfristigen Kindertagesstättenbedarfsplanung durch die Abteilung KIBU. 4.2 Staatliche Schulen 4.2.1 Grundschulen Verlässliche Grundschule An allen 24 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Ulm wird als Betreuungsangebote die sog. „verlässliche Grundschule“ angeboten. Wichtige inhaltliche Elemente der Betreuung, die von den Betreuungskräften durchgeführt werden, sind insbesondere jahreszeitliche Spiel- und Bastelangebote sowie angeleitetes Freispiel. I.d.R. in den Zeiten von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr und von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr bzw. 14:00 Uhr. Das Angebot ist für die Eltern gebührenpflichtig. (vgl. GD 132/17) Flexible Nachmittagsbetreuung Im Anschluss an die Betreuungszeiten der verlässlichen Grundschule kann eine flexible Nachmittagsbetreuung bis 16:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr besucht werden. (vgl. GD 132/17) Außerunterrichtliche Betreuungs- und Bildungsangebote am Nachmittag Alle Schulen haben die Möglichkeit über das so genannte Jugendbegleiterprogramm BadenWürttemberg (http://www.jugendbegleiter.de/das-programm/) außerunterrichtliche Betreuungs- und Bildungsangebote zu realisieren. Im Sozialraum West arbeiten alle Grundschulen mit diesem Angebot. Die Angebote variieren von Schuljahr zu Schuljahr und können deswegen an dieser Stelle nicht aufgeführt werden. Ganztagsschule an Grundschulen Durch das novellierte Schulgesetz bestehen in der Stadt Ulm derzeit noch verschieden Formen der Ganztagsschule an Grundschulen. Die neueste Form ermöglicht die sogenannte Monetarisierung von Lehrerwochenstunden, wodurch außerschulische Experten thematische Einheiten an der Schule übernehmen können. Das Angebot erstellt jede Schule in eigener Verantwortung und variiert von Schuljahr zu Schuljahr. Was eine Auflistung an dieser Stelle erschwert. Alle Ganztagsschulen im Grundschulbereich bieten zusätzlich den Service der verlässlichen Grundschule an. Die Albrecht-Berblinger-Grundschule  Ganztagesschule in Wahlform  Über Monetarisierung von Lehrerwochenstunden Teilnahme am städtischen Projekt „Der Kultur auf der Spur“(vgl. GD 164/17)  Jugendbegleiterprogramm  Schulsozialarbeit / Jugendarbeit aktuell in Planung  Kooperation mit dem Jugendhaus Insel im Rahmen Bildung, Betreuung Erziehung Grimmelfingen (Grundschule)  Regelgrundschule mit verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung  Jugendbegleiterprogramm  Schulsozialarbeit / Jugendarbeit 42 Bildungshaus Ulmer Spatz (Grundschule)  Ganztagsschule in gebundener Form  Durch das Konzept Bildungshaus wird eine enge Zusammenarbeit mit den benachbarten Kindertageseinrichtungen gepflegt. Für die Kinder finden gegenseitige Besuche und gemeinsame Aktionen statt.  Jugendbegleiterprogramm  Schulsozialarbeit / Jugendarbeit Jörg-Syrlin-Grundschule  Regelgrundschule mit verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung  Grundschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt  Jugendbegleiterprogramm Einsingen (Grundschule)  Ganztagsschule in Wahlform  Grundschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt  Referenzschule für Medienbildung (vgl. GD 162/17)  Jugendbegleiterprogramm  Schulsozialarbeit / Jugendarbeit Grundschule Eggingen  Regelgrundschule mit verlässlicher Grundschule  Jugendbegleiterprogramm  Schulsozialarbeit / Jugendarbeit Grundschule Ermingen  Regelgrundschule mit verlässlicher Grundschule  Jugendbegleiterprogramm  Schulsozialarbeit / Jugendarbeit Meinloh Grundschule  Regelgrundschule mit verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung  Schule mit musischem Schwerpunkt (Streicherklassen)  Teilnahme am Kulturagentenprogramm (GD 370/15)  Teilnahme am Modellprojekt „SchüSS - Schüler-Sport-Schule“ des Bildungsbüros der Stadt Ulm  Jugendbegleiterprogramm  Schulsozialarbeit aktuell in Planung 4.2.2 Gemeinschaftsschulen Eine der vier Gemeinschaftsschulen in der Stadt Ulm liegt im Sozialraum West. Alle Gemeinschaftsschulen sind verpflichtende, gebundene Ganztagsschulen ab Klasse 5. Albrecht-Berblinger Gemeinschaftsschule  Teilnahme am Projekt Teach First  Schulsozialarbeit  Kooperation mit dem Jugendhaus Insel im Rahmen Bildung, Betreuung Erziehung 43 4.2.3 Realschulen Elly Heuss Realschule  Offene Ganztagesschule  Ausgewählt für das landesweite Modellprojekt „Kulturschule 2020“  Schulsozialarbeit / Jugendarbeit Anna Essinger Realschule  Gebundene Ganztagesschule  Im Rahmen des Sportprofils bietet sie ein umfangreiches Sportangebot.  Partnerschule des Olympiastützpunkts Stuttgart  Schulsozialarbeit 4.2.4 Gymnasien An allen Ulmer Gymnasien finden zusätzliche Arbeits- und Projektgruppen statt. Wie z.B. Orchester und Chöre oder Debattier-Clubs, etc. Anna Essinger Gymnasium  Offene Ganztagsschule  Im Rahmen des Sportprofils bietet sie ein umfangreiches Sportangebot.  Partnerschule des Olympiastützpunkts Stuttgart  Schulsozialarbeit Hans und Sophie Scholl Gymnasium  Regelschule  UNESCO-Projektschule  Bilingualer Zug Schubart Gymnasium  Regelschule  Naturwissenschaftliches sowie sprachliches Profil und ein bilingualer Zug 4.2.5 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) Astrid-Lindgren Schule  SBBZ Sprache  In Trägerschaft der Stadt Ulm und dem Alb-Donau-Kreis  Schulsozialarbeit  Kooperation mit dem Jugendhaus Insel im Rahmen Bildung, Betreuung Erziehung Pestalozzi Schule  SBBZ Lernen  offene Ganztagsschule  Jugendbegleiterprogramm  Schulsozialarbeit  Kooperation mit dem Jugendhau Insel im Rahmen Bildung, Betreuung Erziehung 44 4.3 Schulen in freier Trägerschaft Freie Waldorfschule Römerstraße Die Freie Waldorfschule Römerstraße ist eine einzügige Gesamtschule mit Ganztages- und Ferienbetreuung. Der individuelle Weg des einzelnen Kindes steht im Mittelpunkt. Sitzenbleiben und Notendruck gibt es nicht. Die Schüler bleiben durchgehend in ihrem Klassenverband. Freie Waldorf Schule Illerblick Die Freie Waldorfschule am Illerblick stellt den Kindern und ihren Eltern ein Ganztagesangebot bereit, das den Bedürfnissen der Kinder entspricht und den Eltern hilft, ihre Berufstätigkeit mit ihrer Familie zu vereinbaren. Die Waldorfschule Illerblick bildet soziale, intellektuelle, handwerkliche und musische Fähigkeiten und Fertigkeiten gleichberechtigt aus. Längere Berufspraktika stellen den Lebensbezug zur Arbeitswelt her und bieten eine Orientierung und Entscheidungshilfe für Berufswahl und den weiteren Ausbildungsweg. Die Realschulprüfung nach der staatlichen Prüfungsordnung findet in der 12. Klasse statt, in der 13. Klasse bereiten sich die Schüler auf das Abitur vor. Freie Evangelische Schule Ulm ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule in privater Trägerschaft. Sie ist sind eine christliche Privatschule auf biblischer Basis. Momentan betreiben wir eine einzügige Grundschule (Klasse 14). Der Aufbau einer Sekundarstufe wird angestrebt. Die Kernzeitbetreuung findet im Rahmen der verlässlichen Grundschule statt. Schulzentrum Sankt Hildegard Das Schulzentrum für Mädchen, getragen von der Gemeinschaft der Franziskanerinnen von Bonlanden, bietet die Schularten Grundschule, Realschule und Gymnasium an. Hausaufgabenbetreuung wird Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr angeboten. Schülerinnen der Klassen 1-4 der Grundschule und Schülerinnen der Klassen 5 und 6 der Realschule und des Gymnasiums die Gelegenheit, unter qualifizierter Anleitung durch eine Lehrerin ihre Hausaufgaben zu bearbeiten und Unterrichtsinhalte zu vertiefen. 5. Flüchtlinge Im Ulmer Westen befinden sich zwei Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen. Davon befindet sich eine in der Römerstraße, die andere in der Magirusstraße. Die Römerstraße war zum 31.01.2017 mit 243 Plätzen und die Magirusstraße mit 106 Plätzen belegt. In beiden Unterkünften wird die Flüchtlingssozialarbeit von der Diakonie Ulm geleistet. In Anschlusswohnen waren zum 31.01.2017 193 Plätze im Ulmer Westen belegt. Im Weiteren sei auf die GD 106/17 vom 26.04.17, Seiten 44, 50 und 61 verwiesen. 6. Ortschaften Die Beiträge aus den Ortschaften wurden mit den Ortsvorstehern abgestimmt. 6.1 Eggingen Ehrenamtliche Jugendräume gibt es bei der Halle. Jugendarbeit findet innerhalb der örtlichen Vereine statt. Mutter-Kind-Turnen oder Krabbelgruppen werden über den örtlichen Sportverein organisiert. Der Seniorenkreis wird von der Kirchengemeinde organisiert. 45 Mit dem ehrenamtlichen SozialTeam der kath. Kirche am Höchsträß, werden Hilfen in Form von Hilfe im Alltag, Tauschbörse, Begleitung bei Behördengängen geboten. 6.2 Einsingen Die Jugendarbeit findet mit ehrenamtlichen Mitarbeitern im Container des Musikvereins statt. Krabbelgruppen sind von der katholischen Kirchengemeinde organisiert. Einsingen verfügt über ein gut funktionierendes Gemeinwesen 6.3 Ermingen Es werden neben einem öffentlichen Jugendraum im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Harthausen auch noch andere private Lösungen (Bauwagenkultur) angeboten. Mittelfristig soll auch in Ermingen wieder ein Jugendraum realisiert werden. Eine sehr gute Jugendarbeit findet zudem innerhalb der örtlichen Vereine statt. Der Seniorenkreis wird von der Kirchengemeinde organisiert. 7. Fazit/Perspektive Mit dem Einzug der ABI Mitarbeitenden am 27.01.2016 an den bisherigen Standort Kässbohrerstraße 18 wurde die Sozialtraumorientierung 2016 umgesetzt. Nun steht der Umzug in die Moltkestraße 20 bevor, der eine deutliche Verbesserung der Lage für die Bürgerschaft, wie auch für die Arbeitssituation des Kollegiums mit sich bringen wird. Mit dem aktuellen Standort Kässbohrerstraße 18, befinden wir uns mit der Behörde am Rand des Sozialraumes mit weiten Wegen bis zur nächsten Haltestelle des ÖPNV. Die Verhältnisse im Haus sind bei einem großen Sozialraumteam wie dem des SR West doch beengt. Daher kommt ein Bezug der Moltkestraße 20, nicht nur den Mitarbeitenden entgegen sondern auch den Klienten, die aus gesundheitlichen bzw. aus Altersgründen den bisher weiten Weg nur schlecht bewältigen können. 46 Mit der Neuansiedlung im Herzen der Weststadt erhoffen wir die Bürgerinnen und Bürger des Sozialraumes noch besser erreichen zu können. Wir planen mit der Umsetzung der Sozialraumorientierung ein neues Gremium „Netzwerk Soziales“. Sozialräume wie Wiblingen und Eselsberg haben schon erweiterte Gremien in die Regelstruktur aufgenommen und umgesetzt. Der Sozialraum West folgt diesem Beispiel und es wird in einem regelmäßigen Turnus das „Netzwerk Soziales“ ab November 2017 angeboten werden. Beteiligt werden Vertreterinnen und Vertreter der Stadt, sowie von Verbänden, Einrichtungen und Kirchen sein. Ziel ist ein Ausbau von Netzwerkarbeit und die Kooperation aller im Sozialraum engagierten Gruppen und Menschen. Für den geplanten Ausbau der Schulsozialarbeit sind auch zwei Grundschulen im Ulmer Westen eingeplant. So sollen die Meinloh Grundschule in Söflingen und Albrecht Berblinger Grundschule mit zusammen 70% Stellenumfang Schulsozialarbeit berücksichtigt werden. Eine Prüfung für den Ausbau der Quartierssozialarbeit in der Weststadt, vorrangig im Bereich Wagnerstraße werden wir innerhalb des nächsten Jahres durchführen. Mit den Erfahrungen der der Quartiersozialarbeit, welche wir seit der ersten Umsetzung im Jahr 2011 sammeln konnten, hat sich diese Art der Hilfe als ein sehr niedrigeschwelliges und effektives Hilfeinstrument für die Menschen in den Sozialräumen herausgestellt. Hilfe direkt im Quartier bei den Menschen vor Ort. Das Hilfesystem einer Quartierssozialarbeit benötigt hierfür ein sehr hohes Verweisungswissen, hohe Sozialkompetenz und muss sehr gut im Sozialraum vernetzt sein. Der Sozialraum West ist ein eher bunter und freundlicher Sozialraum. Mit seinen fast 42.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist er mit Abstand der meistbewohnte Sozialraum der Stadt Ulm. Die Vielfalt der Bewohnerschaft spiegelt alle Facetten der Stadtgesellschaft wider. Der Sozialraum West hat es geschafft, dass die Bürgerschaft in den vielen Vereinen, kirchlichen Einrichtungen, Quartiertreffs, bei vielen Festen und unzähligen weiteren Möglichkeiten zueinander findet und dadurch vielerlei Begegnung stattfinden. Dies gilt es weiter zu bewahren und zu fördern, für ein gutes Gelingen des Miteinanders im Sozialraum. 47