Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Bescheinigung02.08.2017.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
10.09.17, 01:37
Aktualisiert
24.01.18, 04:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Jugendamt
Jugendsozialarbeit
In der Hönnebecke 53
44869 Bochum
Stadt Bochum Amt 51 31 44777 Bochum
Christian Vieregge
Tel 02327/605440
Fax 02327/9658953
CVieregge@bochum.de
www.bochum.de
Bescheinigung über
Freiflächen für Graffiti
Stand 02.08.2017
Datum und Zeichen
Ihres Schreibens
Bescheinigung 02.08.2017
Mein Zeichen (Bei Antwort
bitte angeben)
51 31 Vie.
02.08.2017
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bochum hat das Konzept “Graffiti” am 31.01.2001 beschlossen,
das Konzept sieht die Bereitstellung von städtischen Flächen für das Aufsprühen von Graffiti vor. Seit
dem 28.05.2001 sind die nachfolgenden Flächen zum Aufsprühen von Graffiti freigegeben.
Hinweise zur Nutzung der Freiflächen für Graffiti
Die Nutzung der Freiflächen und das Sprühen der Graffiti erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Freiflächen sind zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzbar. Dies ist kein Freibrief für Lärm,
Müll und Verkehrsgefährdung. Es gelten alle üblichen umwelt-, verkehrs-und ordnungsrechtlichen Bestimmungen und Gesetze.
Gefährdet eure Gesundheit nicht unnötig und tragt Schutzmasken beim Sprühen.
Regeln für den Umgang mit den Freiflächen für Graffiti
Hinterlasst die freigegebenen Flächen bitte sauber. Liegengebliebener Müll oder leere Dosen
haben dort nichts zu suchen, sie sind umweltverschmutzend und führen nur zu unnötigen Diskussionen und gecrossten pieces.
Beschreibt auf keinen Fall die Fahrbahnen, Gehwege oder die Verkehrsschilder. Dies ist kein
Kavaliersdelikt, sondern ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und damit illegal, verkehrsgefährdend und teuer in der Beseitigung. Die Freigabe von Flächen für Graffiti wird hierdurch gefährdet.
Parkt nicht im absoluten Halteverbot der Fahrbahntunnel.
Malt an den freigegebenen Flächen und nicht daneben! Wenn die Umgebung der Halls darunter leidet, führt das zur Schließung der freigegebenen Flächen.
Respektiert die pieces anderer Sprüher und macht keine tags über irgendwelche Wände.
Wenn ihr gerade erst anfangt oder einfach mal was ausprobieren wollt, sucht euch kleine Seitenwände oder Flächen, auf denen keinen aufwendigen pieces sind.
Faustregel: bemüht euch mindestens so gut zu sein wie die Writer, die ihr gerade übermalt.
Die aufgelisteten Freiflächen sind für alle da und gehören niemandem! Respektiert die pieces
von anderen Sprühern. Ist ein Bild in einem schlechten Zustand, ausgecrosst oder steht schon
länger als drei Monate, kann es jeder übermalen. Es geht nur vorwärts, wenn regelmäßig an
allen Wänden gemalt wird. Hall of Fame Pieces sind nicht für die Ewigkeit.
Benutzt kein Bitumen zum Vorstreichen. Wenn das Bitumen aushärtet, reißen die Bilder je
nach Witterung früher oder später auf und der Lack platzt ab.
Öffnungszeiten
Montag: 11.00 – 13.00 Uhr
Sparkasse Bochum
Donnerstag: 15.00 – 18.00 Uhr
IBAN: DE69 4305 0001 0001 2178 50
und nach Vereinbarung
SWIFT-BIC: WELADED1BOC
Freiflächen für Graffiti in Bochum
01. Fußgängertunnel Dorstener Straße (Höhe Haus Nr. 336)
02. Wandflächen am Jugendfreizeithaus Gerthe, Hegelstr. 32
03. Stützwand der früheren EBG Brücke, Castroper Hellweg
04. Brücke Hasenwinkler Straße
05. Brücke Universitätsstraße / Auf dem Alten Kamp / Fußgängertunnel
06. Brücke Universitätsstraße / Markstraße (nur unterhalb der Beleuchtung)
07. Brücke Universitätsstraße / Markstraße / Fußgängertunnel Ausgang Schulzentrum (nur unterhalb der Beleuchtung)
08. Hall Of Fame Brücke Universitätsstraße / Ein- und Ausfahrt Universität Mitte (nur unterhalb
der Universitätsstraße). Parkt hier nicht im absoluten Halteverbot der Unterführungen und besprüht nicht die Straße und die Verkehrsschilder.
09. Brücke Universitätsstraße / Hustadtring (nur unterhalb der Beleuchtung)
10. Brücke Universitätsstraße / Schattbachstraße (einschließlich der Säulen und dem Endstück der
Straßenbahngleise, ausschließlich der Bogestra-Türen, nur unterhalb der Beleuchtung)
11. Brücke Donezkring / Essenerstraße (nur auf der Ost-/ Innenstadtseite)
12. Lärmschutzwand Hüttenstraße (beginnend auf der Landwehr, nur auf der Ost-/Innenstadtseite)
13. Brücke Oviedoring / Marbachbrücke (nur unterhalb der Fahrbahn, beide Seiten, einschließlich
der Säulen)
14. Brücke Oviedoring / Gräbenwiese (nur unterhalb der Fahrbahn, beide Seiten, einschließlich der
Säulen)
15. Brücke Wasserstraße / Marbach (nur unterhalb der Fahrbahn, beide Seiten, einschließlich der
Säulen)
16. Lärmschutzwand Wasserstraße (nur auf der Fahrbahnseite, nicht auf den Glasflächen, nicht auf
der Seite der Häuserfront)
17. Brücke Harpener Feld / Castroper Hellweg
18. Brücke Schattbachstraße / Wittenerstraße (nur die Ostseite)
19. Rückseite des Stadtwerkegebäudes Max-Grewe-Str. 19 A, die Wand hin zum Platz an der
Castroperstraße
20. Die Stützwände am Parcours-Platz unterhalb der Häuser Hustadtring 59 und 61
21. Wände des Fußgängertunnels Schattbachbrücke unterhalb der Häuser Hustadtring 41
22. Die Wände im Fußgängertunnel Hermannshöhe sind nur eingeschränkt freigegeben, da sonst
wegen der Enge des Tunnels die Gesundheit der Passanten gefährdet werden kann. Eine jeweils
erforderliche Einzelgenehmigung für den Tag, an dem ein Graffiti erstellt werden soll, ist erhältlich
bei Manuel Meller (info@meller-rap.de). Manuel Meller übernimmt auch die Koordination, wenn
mehrere Bilder zeitnah nebeneinander entstehen sollen.
Eine private Erlaubnis für die (Graffiti-) Gestaltung von Stromkästen, Standverteilern, KV-Stationen und Trafostationen der Stadtwerke Bochum kann man bekommen bei der Betriebsabteilung Strom, Darpestr. 22, 44793 Bochum, Hr. Stroß 0234 960-2903,
bernd.stross@stwbo-netz.de und Hr. Blome, 0234 960-2902, Richard.Blome@stwbo-netz.de. Die Privatgenehmigung ist in der
Regel einfach durch Mail-Verkehr zu erhalten und sollte als Genehmigung beim Sprayen mitgeführt werden. Es ist sinnvoll, die
Registriernummern der Objekte zu notieren, um sie im Mailverkehr mit den STW Bo neben den üblichen Ortsangaben genau
bezeichnen zu können.
Beste Grüße,
Im Auftrag
Christian Vieregge
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