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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
476 kB
Erstellt
10.09.17, 01:38
Aktualisiert
24.01.18, 04:53

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Inhalt der Datei

Mitteilung der Verwaltung Vorlage Nr.: 20172213 Status: öffentlich Datum: 05.09.2017 Verfasser/in: Martin Buschman Fachbereich: Umwelt- und Grünflächenamt Bezeichnung der Vorlage: Baumfällmaßnahmen und Baumneupflanzungen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2017/2018 Bezug: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung 21.09.2017 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Süd 10.10.2017 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Mitte 12.10.2017 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Nord 17.10.2017 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid 17.10.2017 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Südwest 18.10.2017 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Ost 19.10.2017 Kenntnisnahme Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 21.11.2017 Kenntnisnahme Wortlaut: Im August 2008 hat das Umwelt- und Grünflächenamt aufgrund verschiedener Diskussionen zu Baumpflege- und Baumfällarbeiten in einem umfangreichen Papier seine Pflegekonzeption und Verfahrensweisen für öffentliche Grünanlagen, Forst und Straßenbäume aufgezeigt. Die Pflegekonzeption wurde im Landschaftsbeirat am 17.02.2009 und im Ausschuss für Umwelt und öffentliche Einrichtungen am 19.06.2009 abschließend beraten und beschlossen. Seither wurden den Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und dem Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde jährlich die für das kommende Winterhalbjahr geplanten Maßnahmen mitgeteilt, die im Rahmen der Grünflächenpflege in Park- und Grünanlagen, auf städtischen Friedhöfen, Forstflächen, öffentlichen Kinderspielplätzen, an öffentlichen Gebäuden, im Straßenbegleitgrün und auf unbebauten städtischen Liegenschaften notwendig waren. So müssen z.B. im Rahmen der Grünflächenpflege in Park- und Grünanlagen, auf städtischen Friedhöfen, Forstflächen, öffentlichen Kinderspielplätzen, an öffentlichen Gebäuden, 1 im Straßenbegleitgrün und auf unbebauten städtischen Liegenschaften schadhafte Bäume und Teile von ihnen beseitigt werden, wenn sie nicht mehr stand- oder bruchsicher sind und damit die Verkehrssicherung gefährden. Baumfällungen sind zudem unumgänglich, um den Bestand in seiner Stabilität langfristig zu sichern (steigender Standraumbedarf des Einzelbaumes), im Wald gewährleisten und erhalten Durchforstungen die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Des Weiteren ist der Sicherheit technischer Einrichtungen, von Gebäuden und Versorgungsleitungen Rechnung zu tragen. Neben den erforderlichen Baumfällungen wurden im vergangenen Jahr vom Technischen Betrieb bzw. durch von dort beauftragte Firmen an rd. 15.000 Bäumen baumpflegerische Maßnahmen zum Erhalt der Bäume, wie Kronenschnitt und Totholzentfernung, durchgeführt. Die erforderlichen Baumpflegemaßnahmen werden entsprechen der Erkenntnisse der Baumkontrollen kontinuierlich abgearbeitet. Im Rahmen von Pflegemaßnahmen und laufenden Baumkontrollen können sich aber auch zusätzlich zu den nachfolgend aufgeführten Einzelbaumfällungen weitere Fällnotwendigkeiten im kommenden Winterhalbjahr ergeben. Hinzu kommen im Einzelfall nicht absehbare, anlassbezogene Gefahrenbaumfällungen, über die aufgrund des meist umgehenden Handlungsbedarfes eine Information im Vorfeld leider nicht möglich ist. Die notwendigen und konkret absehbaren Maßnahmen für den Zeitraum Oktober 2017 – Februar 2018 sind im Folgenden dargestellt. Dabei wurden auch Maßnahmen des Tiefbauamtes (betreffend Straßenbäume) in die Übersicht einbezogen. Eine Meldung über Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW liegt zurzeit noch nicht vor und wird nachgereicht. Im letzten Jahr wurden erstmalig Vegetationspflegearbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit von DB-Netze auf dem Stadtgebiet Bochum in die Mitteilung aufgenommen. Eine Meldung über Maßnahmen in dem bevorstehenden Zeitraum liegt zurzeit noch nicht vor und wird ggf. nachgereicht. Es ist vorgesehen, die hier beschriebenen städtischen Fällmaßnahmen auch in das im Internet einsehbare Fällkataster einzustellen. Zudem werden die nach derzeitigem Stand beabsichtigten Baumneu- bzw. -ersatzpflanzungen dargestellt. Maßnahmen in Park- und Grünanlagen In Parkanlagen sind insgesamt 287 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fällen. Maßnahmen im Stadtwald Die ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe1. Das wichtigste Steuerungselement ist hierbei der maßvolle Durchforstungseingriff. Die besondere Notwendigkeit von Durchforstungseingriffen resultiert aus der Tatsache, dass es mit zunehmendem Alter und ständig steigendem Standraumbedarf der Einzelbäume zu 1 Bewirtschaftungspflicht nach § 11 BWaldG in Verbindung mit § 10 LFoG NRW 2 einem immer stärkeren Konkurrenzdruck im Bestand kommt. Unabhängig von ihrer Qualität werden sich auf Dauer nur die vitalsten, konkurrenzkräftigsten Individuen durchsetzen. Die weniger vitalen Bäume werden dagegen überwachsen und fallen in der Folge mehr oder weniger ganz aus. Wichtigste Aufgabe der Durchforstung ist daher, die Nachteile einer rein natürlichen und damit zufallsbedingten Bestandsentwicklung durch gezielte und wiederkehrende Pflegeeingriffe im Hinblick auf das angestrebte Waldentwicklungsziel zu steuern. Alle durchzuführenden Pflegemaßnahmen konzentrieren sich auf die sich abzeichnenden qualitativ und vital besten Einzelbäume, die sog. Z(ukunfts)-Bäume, die einmal den Endbestand bilden sollen. Die nach diesen Merkmalen durchzuführende Durchforstungsart wird als Auslesedurchforstung bezeichnet. Die Z-Bäume gilt es sicher anzusprechen und durch gezielte und wiederkehrende Freistellung von qualitativ schlechteren Bedrängern in ihrer Kronenentwicklung kontinuierlich so zu fördern, so dass sie bis zum Erreichen ihres Nutzungszeitpunktes in wertvolle Starkholzdimensionen einwachsen können. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erhaltung von Biotopbäumen in ausreichender Anzahl und regelmäßiger Verteilung. Hier ist die Entwicklung der Bäume zu beobachten und bei Bedarf geeignete Maßnahmen einzuleiten, damit Waldbesucher und auch die eigenen Mitarbeiter nicht gefährdet sind. Neben den Durchforstungsarbeiten sind auch einige Einzelbaumfällungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Alle Pflege- und Durchforstungsarbeiten wurden in den zurückliegenden Jahren vom Technischen Betrieb (StA 68) übernommen. Dabei ist es dem Technischen Betrieb, aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich die ca. 100 ha umfassenden jährlichen Durchforstungseingriffe zu bewältigen. Eine Vergabe der Arbeiten an Fremdfirmen ist nur in Flächen möglich, die eine Mindestgröße haben und in denen kostendeckend gearbeitet werden kann. An allen Durchforstungsflächen werden vor Beginn der Arbeiten Hinweisschilder (Baustellenschilder) aufgestellt. Waldbegehungen können nach Absprachen mit dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, den Bezirksvertretungen sowie dem Naturschutzbeirat ab Oktober 2017 durchgeführt werden. Nr. Abt. Forstort Gesamtfl.[ha] Pflegefl.[ha] Alter [J] 1 2A Katzenstein 1,1 1,1 97 2 2B Katzenstein 4,5 4,5 62 3 4 2C 2E 1,3 2,4 1,3 2,4 92 52 5 5D Katzenstein Katzenstein Munkenbergs Berg 8,3 2,4 98 6 7 8 9 5E 7C 11 I 11 K Henkenberg Im Siepen Am Hahl Ettersheide 4,5 2,5 1,9 1,6 4,5 2,5 1,1 1,6 87 55 48 55 Durchforstungsart (Alt)Durchforstun g (Alt)Durchforstun g (Alt)Durchforstun g Durchforstung Durchforstung (Alt)Durchforstun g Naturschutz Durchforstung Durchforstung Schutzstatus NSG NSG NSG NSG LSG LSG LSG LSG LSG 3 Nr. Abt. Forstort Gesamtfl.[ha] Pflegefl.[ha] Alter [J] 10 14 B Hedberg 3,4 3,4 97 Hörster Holz Hörster Holz Hörster Holz Hattinger Str. Munscheid Südpark Südpark Südpark Beverstraße 3,7 2,6 1,6 1,2 5,9 5,8 0,7 0,4 5 3,7 2,6 1,6 1,2 3,8 1,2 0,7 0,4 4,5 180 60 46 37 45 60 46 56 56 Durchforstungsart (Alt)Durchforstun g (Alt)Durchforstun g Durchforstung Durchforstung Durchforstung Durchforstung Durchforstung Durchforstung Durchforstung Durchforstung 11 12 13 14 15 16 17 18 19 14 I 14 L 14 M 15 A 15 F 18 F 18 G 18 H 23 A Schutzstatus LSG LSG LSG LSG / LSG LSG LSG LSG LSG 20 27 B Berghofer Holz 2,7 2,7 43 Durchforstung NSG 21 27 C Berghofer Holz 10,2 3 52 Durchforstung NSG 22 34 B Zillertal 5,6 4 50 Durchforstung NSG 23 34 C Zillertal 2,3 2,3 46 Durchforstung NSG 24 34 I Zillertal 5,7 1 67 Durchforstung NSG 25 34 K Zillertal 3,7 1,5 77 Durchforstung NSG 26 34 L Zillertal 1,3 1,3 57 Durchforstung NSG 27 / Stadt Bochum / / / Sammelhieb / Gesamt [ha] 59,2 Maßnahmen auf Friedhöfen Auf Friedhöfen müssen insgesamt 38 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 2 gefällt werden. Maßnahmen auf Kinderspielplätzen Auf Kinderspielplätzen müssen insgesamt 8 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 3 gefällt werden. Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden An öffentlichen Gebäuden müssen insgesamt 17 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 4 gefällt werden Maßnahmen an Straßenbäumen Gemäß der beigefügten Anlage 5 müssen 129 Straßenbäume gefällt werden 4 Maßnahmen im Straßenbegleitgrün Im Straßenbegleitgrün, das überwiegend (ähnlich der Forstflächen) aus flächigen Beständen mit Selbstregenerationseigenschaft besteht, müssen insgesamt 119 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 6 gefällt werden Maßnahmen auf Sportanlagen Auf Sportanlagen müssen 11 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 7 gefällt werden. Maßnahmen auf Liegenschaften des StA 62 Die Baumkontrolle auf den allgemeinen Liegenschaftsflächen wird neu strukturiert, zzt. befindet sich die Grundaufnahme des vorhandenen Baumbestandes im Aufbau. Sobald im Rahmen der Grundaufnahme und Kontrollen Fällmaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit vorliegen, werden diese gesondert mitgeteilt. Aus den eingangs genannten Verkehrssicherheitsgründen müssen somit nach derzeitigem Stand 609 Bäume gefällt werden, davon 490 an Standorten ohne Selbstregenerationspotenzial. Projekte des Tiefbauamtes (Straßen / Kanal) Die Baumfällmaßnahmen des Tiefbauamtes im Zusammenhang mit den Straßenum- und Ausbauprogramm, sowie des Kanalbaus/Entwässerung werden den politischen Gremien im Rahmen der jeweiligen Gesamtmaßnahme, unter Beteiligung der UNB mitgeteilt bzw. beschlossen. Diese beinhalten auch die daraus resultierenden Ersatzplanzungen und die Finanzierung. Das Tiefbauamt hat die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Fällmaßnahmen mitgeteilt: Stadtbezirk Maßnahme bzw. Straße 1 Darpestr. 1 Gußstahlstr. 1 Abschnitt im Einmündungsbereich Carolinenglückstr. Wg. Provisorium Anzahl 1 8 Porschestr. Alleestr. - Zufahrt Stahlwerke Insel im Bereich Wendehammer auf Höhe Hs.-Nr. 11 1 Mettestr. Mettestr. 17 1 Gudrunstr. zwischen Hs-Nr. 43- 57 9 1 An der Maarbrücke Hs-Nr. 57 1 1 Gahlensche Str. 1 2 Wilkenkamp Hs-Nr. 95 (vorm Kreisverkehr) Gehwegerneuerung vom Wattenscheider Hellweg aus 12 2 Lohacker Str. Haltestelle Keltenweg 1 1 Bemerkung Um- und Ausbauprogramm Kanalbau Rückbau der Insel wegen Schleppkurve Gehweg nicht mehr nutzbar Gehweg nicht mehr nutzbar Gehweg nicht mehr nutzbar Gehweg nicht mehr nutzbar Restfertigstellung niederflurgerecht. Ausbau v. Haltestellen 5 Stadtbezirk Maßnahme bzw. Straße Abschnitt Anzahl 2 Westenfelder Str. Haltestelle Hardenbergstraße 2 3 Bergener Str. zw. Hiltroper Str. und Sauerlandstr. 4 3 Gerther Landwehr von Hs-Nr.12 - Schürenerstr. 5 3 Hiltroper Landwehr von Hs-Nr.71 - 77 4 3 Frauenlobstr. 4 4 Zum Kühl von Hs-Nr.42 - Wiescherstr. Einfahrt Hs.-Nr. 46/48 + Einfahrt Spielplatz 4 Heinrich-Gustav-Str. 1 4 Wallbaumweg Haltestelle Wallbaumweg Einf. Hs-.Nr. 26a, 28 + neben d. linken Einf. ehem. Hagebaum. 4 Alte Weststraße 1 4 Frenkingstraße gegenüber Hs-Nr. 9 zwischen Vollmondstraße und Coloniastraße 24 5 Wiemelhauser Str. Friedrich-Haarkort-Str. - Bruchstr. 24 5 Stiepeler Str. Rüsenacker - Markstr. 22 6 Hasenwinkeler Str. zw. Kassenberger Str. und Hs.-Nr. 174 4 6 Eiberger Str. Gesamtbereich 15 6 Axtstraße Haltestelle Helios Klinik 1 Gesamt: 2 3 Bemerkung niederflurgerecht. Ausbau v. Haltestellen Um- und Ausbauprogramm Gehweg nicht mehr nutzbar Gehweg nicht mehr nutzbar Gehweg nicht mehr nutzbar Um- und Ausbauprogramm niederflurgerecht. Ausbau v. Haltestellen Um- und Ausbauprogramm Gehweg nicht mehr nutzbar Gehweg nicht mehr nutzbar Neubau mit Änderung Straßenquerschnitt Um- und Ausbauprogramm Um- und Ausbauprogramm Um- und Ausbauprogramm niederflurgerecht. Ausbau v. Haltestellen 167 Eschentriebsterben Das Eschentriebsterben hat sich in den letzten Jahren rasant ausgebreitet und bedroht die Esche in Europa. Das Eschentriebsterben, auch bekannt als Eschenwelke, ist eine schwere Baumkrankheit, die durch den aus Ostasien eingeschleppten Pilz Hymenoscyphus fraxineus verursacht wird. Zurzeit stehen an Bochums Straßen ca. 4000 Eschen. Bei den letzten Baumkontrollen wurde festgestellt, dass 67 % aller Eschen über 40 Jahre Standalter befallen sind. Bei Eschen im Alter von 15-40 Jahren sind bis jetzt 30 % befallen. Dies bedeutet zum einen die Notwendigkeit einer Intensivierung der Baumkontrolle und zum anderen oftmals eine vorzeitige Fällung der stark befallenen Bäume. Umfangreiche Maßnahmen der Kronenpflege sind aus Sicht der Fachverwaltung zu vermeiden, da sich die betroffenen Bäume nicht mehr regenerieren. Für die in den nächsten Jahren zu erwartenden Fällungen und anschließenden Neupflanzungen werden zusätzliche Haushaltsmittel benötigt und durch die Fachverwaltung entsprechend angemeldet. Aktuell erarbeitet die Verwaltung ein Handlungskonzept, welches nach Fertigstellung den politischen Gremien vorgestellt wird. 6 Neu- bzw. Ersatzpflanzungen Zusätzlich zu den mindestens 167 Ersatzpflanzungen im Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen des Tiefbauamtes sind Neu- bzw. Ersatzpflanzungen wie folgt vorgesehen: Das Umwelt- und Grünflächenamt hält - allein aus ökologischen- und Klimaschutzgründen – möglichst umfängliche Neu- bzw. Ersatzpflanzungen auch für die sonstigen dargestellten Baumverluste für unbedingt erforderlich (auch wenn die Baumschutzsatzung hier im Hinblick auf Gefahrbäume keine Verpflichtung vorsieht). Diese Pflanzungen werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten so umfänglich wie möglich geleistet. Eine Ausnahme bilden hier lediglich der Forst und flächig bestandene Bereiche des Straßenbegleitgrüns (z.B. ausgedehnte Böschungsflächen) mit Selbstregenerationseigenschaft des Bestandes. Hinzuweisen ist außerdem darauf, dass in der Regel die Nachpflanzungen für aktuelle Fällungen erst in der Pflanzperiode des Folgejahres vorgenommen werden können. Im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Finanzmittel können und sollen im Herbst 2017/Frühjahr 2018 an den folgenden Stellen Nachpflanzungen von Bäumen durchgeführt werden. Maßgebliche Parameter für die Auswahl der Standorte waren dabei insbesondere: - Die Relevanz für das Stadtbild Einfache und damit zeitnahe Möglichkeit der Nachpflanzung Aspekte der Klimaadaption Stadtbezirk Bochum-Mitte 5 1 1 3 2 1 10 10 12 6 20 20 9 39 139 Bäume (Linde, Eiche) Baum (Platane) Baum (Eiche) Bäume (Ahorn) Bäume (Birke) Baum (Platane) Bäume (Säuleneiche) Bäume (Eichen) Bäume (Ebereschen) Bäume (Amberbaum) Bäume (versch.) Bäume Bäume (Ulmen) Bäume (versch.) Friederikastr. Gilsingstr. Yorckstr. Drusenbergstr. Pieperstr. Meinolphusstr. Heideller Str. Dorstener Str. Hofsteder Str. Hellweg Kinderspielplatz, Park Hamme Kulmer Str. / Marbach Justizzentrum Stadtumbau Goldhamme Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid 3 5 4 8 14 1 35 Bäume (Ahorn) Bäume (Linden) Bäume (Ahorn) Bäume (Ahorn) Bäume (Ahorn) Baum (Eiche) Alter Markt Stadtgartenring Wattenscheider Hellweg Wilkenkamp Feuerwache Osterfeldstr. Friedhof Höntrop 7 Stadtbezirk Bochum-Nord 6 6 12 Bäume (Ahorn) Bäume (Linden) Hiltroper Str. Castroper Hellweg Stadtbezirk Bochum-Ost 1 21 22 Baum (Apfel) Bäume (Schurbaum) Nörenbergskamp Alte Wittener Str. Stadtbezirk Bochum-Süd 6 12 1 1 20 Bäume (Birken) Bäume (Ahorn) Baum (Ahorn) Baum (Eiche) Baumhofstr. Brenscheder Str./Stiepeler Str. Weitmarer Str. Friedhof Querenburg Stadtbezirk Bochum-Südwest 1 14 6 1 22 Baum (Linde) Bäume (versch.) Bäume Baum Im Ostholz, Kreisverkehr KITA Am Sattelgut Eiberger Str. Friedhof Weitmar Somit ist mit den derzeit vorhandenen Mitteln zunächst eine Nachpflanzung von weiteren 250 Bäumen - davon 199 Straßenbäume - vorgesehen. Hinzu kommen weitere Neupflanzungen, die sich derzeit noch in der Planung befinden und die zudem abhängig vom Ergebnis der Haushaltsberatungen und der daraus resultierenden Etatisierungen sind. In die Standortauswahl für diese weiteren Pflanzungen sollen dann auch erste Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus der aktuellen Arbeit zum Stadtbaumkonzept einfließen. Die Basisstudie des Büros Danielzik/Leuchter dazu wird noch vor Jahresende vorliegen und anschließend im Ausschuss vorgestellt. Über diese weiteren Neupflanzungsmaßnahmen wird daher in einer der nächsten Sitzungen noch einmal ergänzend gesondert berichtet. Anlagen: Anlage 1 Park- und Grünanlagen Anlage 2 Friedhöfe Anlage 3 Spielplätze Anlage 4 öffentliche Gebäude Anlage 5 Straßenbäume Anlage 6 Straßenbegleitgrün Anlage 7 Sportanlagen 8