Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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10.09.17, 01:38
Aktualisiert
24.01.18, 04:53
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Mitteilung der Verwaltung
Vorlage Nr.: 20172213
Status: öffentlich
Datum: 05.09.2017
Verfasser/in: Martin Buschman
Fachbereich: Umwelt- und Grünflächenamt
Bezeichnung der Vorlage:
Baumfällmaßnahmen und Baumneupflanzungen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr
2017/2018
Bezug:
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
21.09.2017
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Süd
10.10.2017
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
12.10.2017
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Nord
17.10.2017
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
17.10.2017
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
18.10.2017
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Ost
19.10.2017
Kenntnisnahme
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
21.11.2017
Kenntnisnahme
Wortlaut:
Im August 2008 hat das Umwelt- und Grünflächenamt aufgrund verschiedener Diskussionen
zu Baumpflege- und Baumfällarbeiten in einem umfangreichen Papier seine Pflegekonzeption und Verfahrensweisen für öffentliche Grünanlagen, Forst und Straßenbäume aufgezeigt.
Die Pflegekonzeption wurde im Landschaftsbeirat am 17.02.2009 und im Ausschuss für
Umwelt und öffentliche Einrichtungen am 19.06.2009 abschließend beraten und beschlossen.
Seither wurden den Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und dem Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde jährlich die für das
kommende Winterhalbjahr geplanten Maßnahmen mitgeteilt, die im Rahmen der Grünflächenpflege in Park- und Grünanlagen, auf städtischen Friedhöfen, Forstflächen, öffentlichen
Kinderspielplätzen, an öffentlichen Gebäuden, im Straßenbegleitgrün und auf unbebauten
städtischen Liegenschaften notwendig waren.
So müssen z.B. im Rahmen der Grünflächenpflege in Park- und Grünanlagen, auf städtischen Friedhöfen, Forstflächen, öffentlichen Kinderspielplätzen, an öffentlichen Gebäuden,
1
im Straßenbegleitgrün und auf unbebauten städtischen Liegenschaften schadhafte Bäume
und Teile von ihnen beseitigt werden, wenn sie nicht mehr stand- oder bruchsicher sind und
damit die Verkehrssicherung gefährden.
Baumfällungen sind zudem unumgänglich, um den Bestand in seiner Stabilität langfristig zu
sichern (steigender Standraumbedarf des Einzelbaumes), im Wald gewährleisten und erhalten Durchforstungen die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Des Weiteren ist der
Sicherheit technischer Einrichtungen, von Gebäuden und Versorgungsleitungen Rechnung
zu tragen.
Neben den erforderlichen Baumfällungen wurden im vergangenen Jahr vom Technischen
Betrieb bzw. durch von dort beauftragte Firmen an rd. 15.000 Bäumen baumpflegerische
Maßnahmen zum Erhalt der Bäume, wie Kronenschnitt und Totholzentfernung, durchgeführt.
Die erforderlichen Baumpflegemaßnahmen werden entsprechen der Erkenntnisse der
Baumkontrollen kontinuierlich abgearbeitet.
Im Rahmen von Pflegemaßnahmen und laufenden Baumkontrollen können sich aber auch
zusätzlich zu den nachfolgend aufgeführten Einzelbaumfällungen weitere Fällnotwendigkeiten im kommenden Winterhalbjahr ergeben.
Hinzu kommen im Einzelfall nicht absehbare, anlassbezogene Gefahrenbaumfällungen, über
die aufgrund des meist umgehenden Handlungsbedarfes eine Information im Vorfeld leider
nicht möglich ist.
Die notwendigen und konkret absehbaren Maßnahmen für den Zeitraum Oktober 2017 –
Februar 2018 sind im Folgenden dargestellt. Dabei wurden auch Maßnahmen des Tiefbauamtes (betreffend Straßenbäume) in die Übersicht einbezogen. Eine Meldung über Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW liegt zurzeit noch nicht vor und wird
nachgereicht.
Im letzten Jahr wurden erstmalig Vegetationspflegearbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit von DB-Netze auf dem Stadtgebiet Bochum in die Mitteilung
aufgenommen. Eine Meldung über Maßnahmen in dem bevorstehenden Zeitraum liegt zurzeit noch nicht vor und wird ggf. nachgereicht.
Es ist vorgesehen, die hier beschriebenen städtischen Fällmaßnahmen auch in das im Internet einsehbare Fällkataster einzustellen.
Zudem werden die nach derzeitigem Stand beabsichtigten Baumneu- bzw. -ersatzpflanzungen dargestellt.
Maßnahmen in Park- und Grünanlagen
In Parkanlagen sind insgesamt 287 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fällen.
Maßnahmen im Stadtwald
Die ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern ist eine gesetzliche
Pflichtaufgabe1. Das wichtigste Steuerungselement ist hierbei der maßvolle Durchforstungseingriff.
Die besondere Notwendigkeit von Durchforstungseingriffen resultiert aus der Tatsache, dass
es mit zunehmendem Alter und ständig steigendem Standraumbedarf der Einzelbäume zu
1
Bewirtschaftungspflicht nach § 11 BWaldG in Verbindung mit § 10 LFoG NRW
2
einem immer stärkeren Konkurrenzdruck im Bestand kommt. Unabhängig von ihrer Qualität
werden sich auf Dauer nur die vitalsten, konkurrenzkräftigsten Individuen durchsetzen. Die
weniger vitalen Bäume werden dagegen überwachsen und fallen in der Folge mehr oder
weniger ganz aus.
Wichtigste Aufgabe der Durchforstung ist daher, die Nachteile einer rein natürlichen und damit zufallsbedingten Bestandsentwicklung durch gezielte und wiederkehrende Pflegeeingriffe
im Hinblick auf das angestrebte Waldentwicklungsziel zu steuern.
Alle durchzuführenden Pflegemaßnahmen konzentrieren sich auf die sich abzeichnenden
qualitativ und vital besten Einzelbäume, die sog. Z(ukunfts)-Bäume, die einmal den Endbestand bilden sollen. Die nach diesen Merkmalen durchzuführende Durchforstungsart wird als
Auslesedurchforstung bezeichnet.
Die Z-Bäume gilt es sicher anzusprechen und durch gezielte und wiederkehrende Freistellung von qualitativ schlechteren Bedrängern in ihrer Kronenentwicklung kontinuierlich so zu
fördern, so dass sie bis zum Erreichen ihres Nutzungszeitpunktes in wertvolle Starkholzdimensionen einwachsen können.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erhaltung von Biotopbäumen in ausreichender Anzahl und
regelmäßiger Verteilung. Hier ist die Entwicklung der Bäume zu beobachten und bei Bedarf
geeignete Maßnahmen einzuleiten, damit Waldbesucher und auch die eigenen Mitarbeiter
nicht gefährdet sind.
Neben den Durchforstungsarbeiten sind auch einige Einzelbaumfällungen im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht erforderlich.
Alle Pflege- und Durchforstungsarbeiten wurden in den zurückliegenden Jahren vom Technischen Betrieb (StA 68) übernommen. Dabei ist es dem Technischen Betrieb, aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich die ca. 100 ha umfassenden jährlichen Durchforstungseingriffe zu bewältigen. Eine Vergabe der Arbeiten an Fremdfirmen ist nur in Flächen möglich,
die eine Mindestgröße haben und in denen kostendeckend gearbeitet werden kann.
An allen Durchforstungsflächen werden vor Beginn der Arbeiten Hinweisschilder (Baustellenschilder) aufgestellt.
Waldbegehungen können nach Absprachen mit dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und
Ordnung, den Bezirksvertretungen sowie dem Naturschutzbeirat ab Oktober 2017 durchgeführt werden.
Nr. Abt.
Forstort
Gesamtfl.[ha]
Pflegefl.[ha]
Alter [J]
1
2A
Katzenstein
1,1
1,1
97
2
2B
Katzenstein
4,5
4,5
62
3
4
2C
2E
1,3
2,4
1,3
2,4
92
52
5
5D
Katzenstein
Katzenstein
Munkenbergs
Berg
8,3
2,4
98
6
7
8
9
5E
7C
11 I
11 K
Henkenberg
Im Siepen
Am Hahl
Ettersheide
4,5
2,5
1,9
1,6
4,5
2,5
1,1
1,6
87
55
48
55
Durchforstungsart
(Alt)Durchforstun
g
(Alt)Durchforstun
g
(Alt)Durchforstun
g
Durchforstung
Durchforstung
(Alt)Durchforstun
g
Naturschutz
Durchforstung
Durchforstung
Schutzstatus
NSG
NSG
NSG
NSG
LSG
LSG
LSG
LSG
LSG
3
Nr. Abt.
Forstort
Gesamtfl.[ha]
Pflegefl.[ha]
Alter [J]
10 14 B
Hedberg
3,4
3,4
97
Hörster Holz
Hörster Holz
Hörster Holz
Hattinger Str.
Munscheid
Südpark
Südpark
Südpark
Beverstraße
3,7
2,6
1,6
1,2
5,9
5,8
0,7
0,4
5
3,7
2,6
1,6
1,2
3,8
1,2
0,7
0,4
4,5
180
60
46
37
45
60
46
56
56
Durchforstungsart
(Alt)Durchforstun
g
(Alt)Durchforstun
g
Durchforstung
Durchforstung
Durchforstung
Durchforstung
Durchforstung
Durchforstung
Durchforstung
Durchforstung
11
12
13
14
15
16
17
18
19
14 I
14 L
14 M
15 A
15 F
18 F
18 G
18 H
23 A
Schutzstatus
LSG
LSG
LSG
LSG
/
LSG
LSG
LSG
LSG
LSG
20 27 B
Berghofer Holz
2,7
2,7
43
Durchforstung
NSG
21 27 C
Berghofer Holz
10,2
3
52
Durchforstung
NSG
22 34 B
Zillertal
5,6
4
50
Durchforstung
NSG
23 34 C
Zillertal
2,3
2,3
46
Durchforstung
NSG
24
34 I
Zillertal
5,7
1
67
Durchforstung
NSG
25 34 K
Zillertal
3,7
1,5
77
Durchforstung
NSG
26
34 L
Zillertal
1,3
1,3
57
Durchforstung
NSG
27
/
Stadt Bochum
/
/
/
Sammelhieb
/
Gesamt [ha]
59,2
Maßnahmen auf Friedhöfen
Auf Friedhöfen müssen insgesamt 38 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 2 gefällt werden.
Maßnahmen auf Kinderspielplätzen
Auf Kinderspielplätzen müssen insgesamt 8 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 3 gefällt
werden.
Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden
An öffentlichen Gebäuden müssen insgesamt 17 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 4
gefällt werden
Maßnahmen an Straßenbäumen
Gemäß der beigefügten Anlage 5 müssen 129 Straßenbäume gefällt werden
4
Maßnahmen im Straßenbegleitgrün
Im Straßenbegleitgrün, das überwiegend (ähnlich der Forstflächen) aus flächigen Beständen
mit Selbstregenerationseigenschaft besteht, müssen insgesamt 119 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 6 gefällt werden
Maßnahmen auf Sportanlagen
Auf Sportanlagen müssen 11 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 7 gefällt werden.
Maßnahmen auf Liegenschaften des StA 62
Die Baumkontrolle auf den allgemeinen Liegenschaftsflächen wird neu strukturiert, zzt. befindet sich die Grundaufnahme des vorhandenen Baumbestandes im Aufbau. Sobald im
Rahmen der Grundaufnahme und Kontrollen Fällmaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit vorliegen, werden diese gesondert mitgeteilt.
Aus den eingangs genannten Verkehrssicherheitsgründen müssen somit nach derzeitigem
Stand 609 Bäume gefällt werden, davon 490 an Standorten ohne Selbstregenerationspotenzial.
Projekte des Tiefbauamtes (Straßen / Kanal)
Die Baumfällmaßnahmen des Tiefbauamtes im Zusammenhang mit den Straßenum- und
Ausbauprogramm, sowie des Kanalbaus/Entwässerung werden den politischen Gremien im
Rahmen der jeweiligen Gesamtmaßnahme, unter Beteiligung der UNB mitgeteilt bzw. beschlossen. Diese beinhalten auch die daraus resultierenden Ersatzplanzungen und die Finanzierung.
Das Tiefbauamt hat die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Fällmaßnahmen mitgeteilt:
Stadtbezirk
Maßnahme bzw.
Straße
1
Darpestr.
1
Gußstahlstr.
1
Abschnitt
im Einmündungsbereich Carolinenglückstr. Wg. Provisorium
Anzahl
1
8
Porschestr.
Alleestr. - Zufahrt Stahlwerke
Insel im Bereich Wendehammer auf
Höhe Hs.-Nr. 11
1
Mettestr.
Mettestr.
17
1
Gudrunstr.
zwischen Hs-Nr. 43- 57
9
1
An der Maarbrücke
Hs-Nr. 57
1
1
Gahlensche Str.
1
2
Wilkenkamp
Hs-Nr. 95 (vorm Kreisverkehr)
Gehwegerneuerung vom Wattenscheider Hellweg aus
12
2
Lohacker Str.
Haltestelle Keltenweg
1
1
Bemerkung
Um- und Ausbauprogramm
Kanalbau
Rückbau der Insel wegen Schleppkurve
Gehweg nicht mehr
nutzbar
Gehweg nicht mehr
nutzbar
Gehweg nicht mehr
nutzbar
Gehweg nicht mehr
nutzbar
Restfertigstellung
niederflurgerecht. Ausbau v. Haltestellen
5
Stadtbezirk
Maßnahme bzw.
Straße
Abschnitt
Anzahl
2
Westenfelder Str.
Haltestelle Hardenbergstraße
2
3
Bergener Str.
zw. Hiltroper Str. und Sauerlandstr.
4
3
Gerther Landwehr
von Hs-Nr.12 - Schürenerstr.
5
3
Hiltroper Landwehr
von Hs-Nr.71 - 77
4
3
Frauenlobstr.
4
4
Zum Kühl
von Hs-Nr.42 - Wiescherstr.
Einfahrt Hs.-Nr. 46/48 + Einfahrt Spielplatz
4
Heinrich-Gustav-Str.
1
4
Wallbaumweg
Haltestelle Wallbaumweg
Einf. Hs-.Nr. 26a, 28 + neben d. linken
Einf. ehem. Hagebaum.
4
Alte Weststraße
1
4
Frenkingstraße
gegenüber Hs-Nr. 9
zwischen Vollmondstraße und Coloniastraße
24
5
Wiemelhauser Str.
Friedrich-Haarkort-Str. - Bruchstr.
24
5
Stiepeler Str.
Rüsenacker - Markstr.
22
6
Hasenwinkeler Str.
zw. Kassenberger Str. und Hs.-Nr. 174
4
6
Eiberger Str.
Gesamtbereich
15
6
Axtstraße
Haltestelle Helios Klinik
1
Gesamt:
2
3
Bemerkung
niederflurgerecht. Ausbau v. Haltestellen
Um- und Ausbauprogramm
Gehweg nicht mehr
nutzbar
Gehweg nicht mehr
nutzbar
Gehweg nicht mehr
nutzbar
Um- und Ausbauprogramm
niederflurgerecht. Ausbau v. Haltestellen
Um- und Ausbauprogramm
Gehweg nicht mehr
nutzbar
Gehweg nicht mehr
nutzbar
Neubau mit Änderung
Straßenquerschnitt
Um- und Ausbauprogramm
Um- und Ausbauprogramm
Um- und Ausbauprogramm
niederflurgerecht. Ausbau v. Haltestellen
167
Eschentriebsterben
Das Eschentriebsterben hat sich in den letzten Jahren rasant ausgebreitet und bedroht die
Esche in Europa. Das Eschentriebsterben, auch bekannt als Eschenwelke, ist eine schwere
Baumkrankheit, die durch den aus Ostasien eingeschleppten Pilz Hymenoscyphus fraxineus
verursacht wird.
Zurzeit stehen an Bochums Straßen ca. 4000 Eschen. Bei den letzten Baumkontrollen wurde
festgestellt, dass 67 % aller Eschen über 40 Jahre Standalter befallen sind. Bei Eschen im
Alter von 15-40 Jahren sind bis jetzt 30 % befallen. Dies bedeutet zum einen die Notwendigkeit einer Intensivierung der Baumkontrolle und zum anderen oftmals eine vorzeitige Fällung
der stark befallenen Bäume. Umfangreiche Maßnahmen der Kronenpflege sind aus Sicht der
Fachverwaltung zu vermeiden, da sich die betroffenen Bäume nicht mehr regenerieren.
Für die in den nächsten Jahren zu erwartenden Fällungen und anschließenden Neupflanzungen werden zusätzliche Haushaltsmittel benötigt und durch die Fachverwaltung entsprechend angemeldet.
Aktuell erarbeitet die Verwaltung ein Handlungskonzept, welches nach Fertigstellung den
politischen Gremien vorgestellt wird.
6
Neu- bzw. Ersatzpflanzungen
Zusätzlich zu den mindestens 167 Ersatzpflanzungen im Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen des Tiefbauamtes sind Neu- bzw. Ersatzpflanzungen wie folgt vorgesehen:
Das Umwelt- und Grünflächenamt hält - allein aus ökologischen- und Klimaschutzgründen –
möglichst umfängliche Neu- bzw. Ersatzpflanzungen auch für die sonstigen dargestellten
Baumverluste für unbedingt erforderlich (auch wenn die Baumschutzsatzung hier im Hinblick
auf Gefahrbäume keine Verpflichtung vorsieht). Diese Pflanzungen werden im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten so umfänglich wie möglich geleistet.
Eine Ausnahme bilden hier lediglich der Forst und flächig bestandene Bereiche des Straßenbegleitgrüns (z.B. ausgedehnte Böschungsflächen) mit Selbstregenerationseigenschaft
des Bestandes.
Hinzuweisen ist außerdem darauf, dass in der Regel die Nachpflanzungen für aktuelle Fällungen erst in der Pflanzperiode des Folgejahres vorgenommen werden können.
Im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Finanzmittel können und sollen im Herbst
2017/Frühjahr 2018 an den folgenden Stellen Nachpflanzungen von Bäumen durchgeführt
werden. Maßgebliche Parameter für die Auswahl der Standorte waren dabei insbesondere:
-
Die Relevanz für das Stadtbild
Einfache und damit zeitnahe Möglichkeit der Nachpflanzung
Aspekte der Klimaadaption
Stadtbezirk Bochum-Mitte
5
1
1
3
2
1
10
10
12
6
20
20
9
39
139
Bäume (Linde, Eiche)
Baum (Platane)
Baum (Eiche)
Bäume (Ahorn)
Bäume (Birke)
Baum (Platane)
Bäume (Säuleneiche)
Bäume (Eichen)
Bäume (Ebereschen)
Bäume (Amberbaum)
Bäume (versch.)
Bäume
Bäume (Ulmen)
Bäume (versch.)
Friederikastr.
Gilsingstr.
Yorckstr.
Drusenbergstr.
Pieperstr.
Meinolphusstr.
Heideller Str.
Dorstener Str.
Hofsteder Str.
Hellweg
Kinderspielplatz, Park Hamme
Kulmer Str. / Marbach
Justizzentrum
Stadtumbau Goldhamme
Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid
3
5
4
8
14
1
35
Bäume (Ahorn)
Bäume (Linden)
Bäume (Ahorn)
Bäume (Ahorn)
Bäume (Ahorn)
Baum (Eiche)
Alter Markt
Stadtgartenring
Wattenscheider Hellweg
Wilkenkamp
Feuerwache Osterfeldstr.
Friedhof Höntrop
7
Stadtbezirk Bochum-Nord
6
6
12
Bäume (Ahorn)
Bäume (Linden)
Hiltroper Str.
Castroper Hellweg
Stadtbezirk Bochum-Ost
1
21
22
Baum (Apfel)
Bäume (Schurbaum)
Nörenbergskamp
Alte Wittener Str.
Stadtbezirk Bochum-Süd
6
12
1
1
20
Bäume (Birken)
Bäume (Ahorn)
Baum (Ahorn)
Baum (Eiche)
Baumhofstr.
Brenscheder Str./Stiepeler Str.
Weitmarer Str.
Friedhof Querenburg
Stadtbezirk Bochum-Südwest
1
14
6
1
22
Baum (Linde)
Bäume (versch.)
Bäume
Baum
Im Ostholz, Kreisverkehr
KITA Am Sattelgut
Eiberger Str.
Friedhof Weitmar
Somit ist mit den derzeit vorhandenen Mitteln zunächst eine Nachpflanzung von weiteren
250 Bäumen - davon 199 Straßenbäume - vorgesehen.
Hinzu kommen weitere Neupflanzungen, die sich derzeit noch in der Planung befinden und
die zudem abhängig vom Ergebnis der Haushaltsberatungen und der daraus resultierenden
Etatisierungen sind.
In die Standortauswahl für diese weiteren Pflanzungen sollen dann auch erste Erkenntnisse
und Handlungsempfehlungen aus der aktuellen Arbeit zum Stadtbaumkonzept einfließen.
Die Basisstudie des Büros Danielzik/Leuchter dazu wird noch vor Jahresende vorliegen und
anschließend im Ausschuss vorgestellt.
Über diese weiteren Neupflanzungsmaßnahmen wird daher in einer der nächsten Sitzungen
noch einmal ergänzend gesondert berichtet.
Anlagen:
Anlage 1 Park- und Grünanlagen
Anlage 2 Friedhöfe
Anlage 3 Spielplätze
Anlage 4 öffentliche Gebäude
Anlage 5 Straßenbäume
Anlage 6 Straßenbegleitgrün
Anlage 7 Sportanlagen
8