Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 4.1 Wirtschaftslichkeitvergleich Gutachten.pdf
Größe
3,5 MB
Erstellt
16.09.17, 01:18
Aktualisiert
24.01.18, 04:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage 2017 1983 / Anlage 4.1
Projekt „Innenstadtumgestaltung in Bochum“
-Wirtschaftlichkeitsvergleich-
Stand: 28.08 2017
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Einleitung ......................................................................................................................... 4
1.1
Veranlassung .................................................................................................... 4
1.2
Prämissen ......................................................................................................... 7
1.3
Rahmenbedingungen ........................................................................................ 9
1.4
Grundlagen ..................................................................................................... 10
1.5
Methodisches Vorgehen ................................................................................. 12
2. Bestandsbeschreibung ................................................................................................ 12
2.1
Mikrostandort .................................................................................................. 12
2.1.1
Nutzungen im Umfeld...................................................................................... 13
2.1.2
Aktuelle Projekte im Umfeld ............................................................................ 13
2.2
Grundstück ...................................................................................................... 14
2.2.1
Allgemeine Daten - Grundstücksdaten ........................................................... 14
2.2.2
Derzeitige Nutzung.......................................................................................... 14
2.2.3
Erschließung, Ver- und Entsorgung ................................................................ 15
2.2.4
Altlasten, Baugrundeinschränkungen, Natur-, Landschafts-, Wasserschutz .. 15
2.2.5
Denkmalschutz................................................................................................ 16
2.2.6
Abteilung II des Grundbuches ......................................................................... 16
2.2.7
Baulasten ........................................................................................................ 16
2.3
Gebäudesubstanz ........................................................................................... 17
2.3.1
Steckbrief Gebäude 1 - BVZ ........................................................................... 18
2.3.2
Steckbrief Gebäude 2 - Gesundheitsamt ........................................................ 21
2.3.3
Steckbrief Gebäude 3 - Musikschule .............................................................. 23
2.3.4
Steckbrief Gebäude 4 - Turnhalle ................................................................... 25
2.3.5
Steckbrief Gebäude 5 - Willy-Brandt-Platz 8................................................... 26
2.3.6
Übrige Bausubstanz / Außenanlagen ............................................................. 27
2.3.7
Sanierungs- und Abbruchkosten ..................................................................... 27
2.4
Kritische Würdigung ........................................................................................ 27
3. Städtebauliche Planung ............................................................................................... 28
3.1
Flächennutzungsplan der Stadt Bochum ........................................................ 28
3.2
Bebauungsplan der Stadt Bochum ................................................................. 28
3.3
Planungsprämissen der Stadt Bochum für das Umfeld .................................. 29
3.4
Planungsprämissen der Stadt Bochum für die Grundstücke .......................... 29
4. Marktanalyse ................................................................................................................. 30
4.1
Büromarkt........................................................................................................ 30
4.1.1
Angebot und Nachfrage .................................................................................. 30
4.1.2
Standorteinschätzung ..................................................................................... 31
4.1.3
Konkurrenz ...................................................................................................... 31
4.1.4
Ableitung von Kalkulationsgrundlagen ............................................................ 33
4.2
Einzelhandelsmarkt ......................................................................................... 34
2
4.2.1
Angebot und Nachfrage .................................................................................. 34
4.2.2
Standorteinschätzung ..................................................................................... 34
4.2.3
Ableitung von Kalkulationsgrundlagen ............................................................ 35
4.3
Wohnungsmarkt .............................................................................................. 35
4.3.1
Angebot und Nachfrage .................................................................................. 35
4.3.2
Standorteinschätzung ..................................................................................... 36
4.3.3
Konkurrenz ...................................................................................................... 36
4.3.4
Ableitung von Kalkulationsgrundlagen ............................................................ 36
5. Variantenvergleich ........................................................................................................ 37
5.1
Projektdaten der Varianten A, B und B* .......................................................... 38
5.2
Variante A ....................................................................................................... 41
5.2.1
Planungskonzept Variante A ........................................................................... 42
5.2.2
Wirtschaftlichkeitsberechnung Variante A ....................................................... 46
5.3
Variante B ....................................................................................................... 47
5.3.1
Planungskonzept Variante B ........................................................................... 48
5.3.2
Wirtschaftlichkeitsberechnung Variante B ....................................................... 52
5.4
Variante B* ...................................................................................................... 53
5.4.1
Planungskonzept Variante B* ......................................................................... 54
5.4.2
Wirtschaftlichkeitsberechnung Variante B* ..................................................... 58
6. Handlungsempfehlung ................................................................................................. 59
7. Ergänzende Angaben ................................................................................................... 60
3
1.
Einleitung
1.1
Veranlassung
Die Schmidt + Partner Projektconsulting GmbH wurde von der Stadt Bochum auf der
Grundlage des Angebotes vom 08.02.2017 mit der Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs zum Projekt „Innenstadtumgestaltung in Bochum“ beauftragt. Gegenstand des
Wirtschaftlichkeitsvergleichs ist die städtebauliche und räumliche Neuordnung des etwa
35.300 m² großen Verwaltungsstandortes in der Bochumer Innenstadt auf Grundlage des
städtebaulichen Fachgutachtens von pesch und partner aus 03/2017.
Abbildung 1: Quelle: MairDumont GmbH und Co. KG Stand: 2015
4
In der Beauftragung sind folgende Teilleistungen festgelegt worden:
1. Bestandsaufnahme
2. Einarbeitung in die von der Stadt Bochum bereitgestellten Unterlagen und Berechnungen
3. Marktanalyse
4. Plausibilisierung der Kalkulationsgrößen der Stadt Bochum
5. Wirtschaftlichkeitsberechnung zu den Varianten A, B und B*
6. Kritische Würdigung der Varianten A, B und B* in Hinblick auf optimale Wirtschaftlichkeit
7. Handlungsempfehlung
Der Projektstandort liegt inmitten der Bochumer Innenstadt. Er verfügt über eine Fläche von
rd. 15.000 m² für bauliche Nutzungen sowie weitere 20.300 m² Platz-, Wege-, Straßen- und
Grünfläche. Zusammen mit dem angrenzenden Entwicklungsflächen Telekomblock und
Viktoria Karree, bei denen auch städtische Nutzungen vorgesehen werden können, ergibt
sich ein Bereich von insgesamt ca. 6 ha in der Betrachtung. Auf dem Grundstück befinden
sich Gebäude unterschiedlicher Baujahre (BVZ, Musikschule, Gesundheitsamt, Willy-BrandtPlatz 8, Turnhalle). Derzeit werden die Gebäude durch verschiedene städtische Ämter
genutzt.
Die Stadt Bochum beabsichtigt, ihre Verwaltungseinrichtungen um das historische Rathaus
zu bündeln und sich von den im Gutachten genannten Liegenschaften im Stadtgebiet mittelbis langfristig zu trennen. Hintergrund sind die Notwendigkeit der Haushaltssicherung, die
Personalentwicklung sowie der umfassende Sanierungsbedarf städtischer Gebäude, in
denen Ämter der Bochumer Stadtverwaltung untergebracht sind.
Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Fragestellung, ob das BVZ rückzubauen oder zu
sanieren ist, denn es besteht dringender Sanierungsbedarf. Bei der Kalkulation soll auch die
Optimierung der Betriebskosten berücksichtigt werden.
Das Gesundheitsamt, die Musikschule am Westring und das Gebäude Willy-Brandt-Platz 8
weisen ebenfalls erheblichen Sanierungsbedarf auf. Die Turnhalle entspricht nicht den
heutigen Anforderungen und wird - ebenso wie der Anbau des BVZ (Kantine), der aus
städtebaulichen Gründen entfallen soll - in allen Varianten zurückgebaut.
5
Der Wirtschaftlichkeitsvergleich dient als Entscheidungsgrundlage zur Umsetzung einer der
städtebaulichen Varianten aus dem Gutachten von Pesch und Partner, welche zuvor den
politischen Gremien vorgestellt worden sind:
Variante A
Die Gebäude Gesundheitsamt, Musikschule und Willy-Brandt-Platz 8 sowie 10-12 werden
rückgebaut. Das Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) wird saniert und weiterhin von der
Stadt
Bochum
genutzt.
Durch
den
Abbruch
der
o.g.
Gebäude
entstehende
Grundstücksflächen werden zur Dienstleistungs- und Wohnnutzung bereitgestellt und
veräußert. Ein neues Gebäude Willy-Brandt-Platz 8 wird durch die Stadt errichtet und von
der Stadt Bochum in Teilen genutzt. Der darüber hinausgehende Flächenbedarf der Stadt
Bochum wird in innenstadtnahen Bürogebäuden durch Anmietung der Stadt Bochum
dargestellt.
Variante B
Die Gebäude BVZ, Gesundheitsamt, Musikschule und Willy-Brandt-Platz 8 sowie 10-12
werden rückgebaut. Durch den Abbruch der o.g. Gebäude entstehende Grundstücksflächen
werden zur Dienstleistungs- und Wohnnutzung bereitgestellt und veräußert. Ein neues
Gebäude Willy-Brandt-Platz 8 wird durch die Stadt errichtet und von der Stadt Bochum in
Teilen genutzt. Der darüber hinausgehende Flächenbedarf der Stadt Bochum wird in
innenstadtnahen Bürogebäuden durch Anmietung der Stadt Bochum dargestellt.
Variante B*
Das BVZ und das Gebäude Willy-Brandt-Platz 8 sowie 10-12 werden rückgebaut. Die
Gebäude Gesundheitsamt und Musikschule werden in Teilen erhalten und saniert, teilweise
rückgebaut. Durch den Abbruch der o.g. Gebäude entstehende Grundstücksflächen werden
zur Dienstleistungs- und Wohnnutzung bereitgestellt und veräußert. Ein neues Gebäude
Willy-Brandt-Platz 8 wird durch die Stadt errichtet und von der Stadt Bochum in Teilen
genutzt. Der Flächenbedarf der Stadt Bochum wird in innenstadtnahen Bürogebäuden durch
Anmietung der Stadt Bochum dargestellt.
In allen Varianten wird folgendes vorausgesetzt:
Der Anbau des BVZ und die Turnhalle werden rückgebaut.
Die Tiefgarage unter dem BVZ bleibt erhalten und wird teilweise überbaut.
6
Das Grundstück befindet sich (nach Erwerb des Gebäudes Willy-Brandt-Platz 10-12)
im Eigentum der Stadt Bochum. Die Planungen werden in diesem Komplex realisiert.
In den Varianten B und B* wird zusätzlich ein Gebäude auf der Fläche des
ehemaligen BVZ südlich des Technischen Rathauses errichtet (Kopfgebäude1 HansBöckler-Straße).
In der Variante A wird das BVZ während der Sanierungsmaßnahme vollständig leergezogen.
Eine
Nutzung
während
der
Sanierungsmaßnahme
ist
nicht
möglich,
da
der
Erschließungskern, der auch die sanitären Anlagen enthält, aus bautechnischen Gründen
benötigt wird.
Quelle: Fachgutachten pp a|s, März 2017
Abbildung 2: Varianten A, B und B*
1.2
Prämissen
Die Aufgabenstellung unterliegt folgenden Prämissen:
Die gesamte Beurteilungsfläche hat eine Grundstücksgröße von ca. 35.300 m², wobei
davon ausgegangen wird, dass die Liegenschaft Willy-Brandt-Platz 10-12 im
städtischen Eigentum ist.
Die Grundstücksgröße und sämtliche Flächen- und Rauminhaltsangaben (Grundstücksteilflächen, Bruttogrundflächen, Bruttorauminhalte) wurden aus den von der
Stadt zur Verfügung gestellten städtebaulichen Konzepten von pesch und partner
vom März 2017 (Neubauten) sowie aus der Flurkarte (Bestandsgebäude) und den
Grundrissen der Gebäude der Stadt Bochum überschlägig herausgemessen.
Die Teilung der Grundstücke ist in den angenommenen Zuschnitten genehmigungsfähig.
7
Die Baufeldabgrenzungen erfolgen analog zu den Grundstücksflächen von pesch und
partner, Stand Juli 2016. Es ist davon auszugehen, dass sich in der Konkretisierung
der Bauvorhaben die Grundstücksgrenzen noch ändern werden. Das städtebauliche
Konzept gibt beispielhaft Baufelder vor.
Die Buchwerte der Stadt Bochum, aufgeteilt nach Grundstücks- und Gebäudewerten,
werden der Kalkulation zugrunde gelegt. Eine Gebäudebewertung ist nicht
Gegenstand des Auftrages.
Der Flächenbedarf und die Flächenbilanz der Verwaltungseinheiten der Stadt
Bochum (HNF) werden dem städtebaulichen Fachgutachten für den Verwaltungsstandort Gustav-Heinemann-Platz von pesch und partner, Stand März 2017, sowie
den Konkretisierungen der Stadt Bochum vom 03.08.2017 zu dem Gutachtenentwurf
von Schmidt + Partner vom 20.07.2017 entnommen.
Die Deckung des Flächenbedarfs der Stadt Bochum (HNF) gemäß Angaben des
städtebaulichen Fachgutachtens für den Verwaltungsstandort Gustav-HeinemannPlatz von pesch und partner, Stand März 2017, wird nur quantitativ betrachtet,
demnach ohne Zuordnung einzelner Flächenbedarfe von Ämtern / Verwaltungseinheiten zu eigenen oder angemieteten Immobilien.
Sämtliche Rückbau-, Sanierungs- und Neubaukosten sowie Kosten der Gestaltung
der Außenanlagen und die Abdichtungskosten für die BVZ-Tiefgarage wurden von
der Stadt Bochum kalkuliert und sind nach Plausibilisierung durch den Gutachter in
die Kalkulation eingeflossen.
Ebenso wurden die Angaben der Stadt Bochum zu Umzugs- und Energiekosten in
der Kalkulation berücksichtigt.
Sämtliche Umzugs-, Sanierungs- und Neubautermine/-fristen wurden von der Stadt
Bochum vorgegeben.
Die externen Flächenangebote sind grundsätzlich der Marktanalyse (Ziffer 4) zu
entnehmen, allerdings wurden für den Telekomblock HNF-Angaben auf Grundlage
des Schreibens der Stadt Bochum Aktuelle Entwicklung Immobilie Willy-Brandt-Platz
1-3 (Telekomblock) vom April 2017 berücksichtigt.
8
Ferner wurden im Rahmen der Kalkulation folgende Annahmen vereinbart:
Kalkulationsstichtag ist der Termin der Ortsbesichtigung: 23. März 2017.
Altlasten-, Baugrund- und Schadstoffuntersuchungen der Gebäude sind nicht
Auftragsbestandteil. Im Rahmen der Kalkulation wird unterstellt, dass keine
besonderen
wertbeeinflussenden
Baugrundverhältnisse
(z.B.
Altlasten,
Altablagerungen, oberflächennaher Bergbau, Kampfmittel) vorliegen.
Im Rahmen der Kalkulation wird unterstellt, dass sämtliche Erschließungs- und
Kanalanschlussgebühren abgegolten sind und aktuell keine weiteren Abgaben und
Beiträge (z.B. nach Kommunalabgabegesetz) anfallen.
Im Rahmen der Kalkulation wird ferner unterstellt, dass vorbehaltlich der Belastungen
gemäß vorliegender Grundbuchauszüge keine weiteren, nicht eingetragenen Rechte
Dritter, Nutzen und Lasten oder altrechtliche Dienstbarkeiten am Grundstück
bestehen.
Es wird angenommen, dass die Angaben in den Grundbuchauszügen dem aktuellen
Stand entsprechen und sich keine weiteren wertrelevanten Änderungen zum
Kalkulationsstichtag ergeben haben.
1.3
Rahmenbedingungen
Die Varianten basieren auf Rahmenbedingungen, die im Folgenden näher beschrieben
werden:
Die Grundstücksflächen sind bebaubar. Ein altlasten- und bodendenkmalfreier
Zustand wird unterstellt.
Die Erschließung wird über die Straße Willy-Brandt-Platz, Westring, Hans-BöcklerStraße und Windmühlenstraße erfolgen.
Das Planungsrecht wird von der Stadt Bochum auf Basis der Festsetzungen im
Bebauungsplan beurteilt. Die angestrebten Nutzungen und damit verbundene Rückund Neubaumaßnahmen sind grundsätzlich genehmigungsfähig.
9
1.4
Grundlagen
Zur Erstellung des Gutachtens wurden dem Sachverständigen folgende Unterlagen vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt [S1-S32] bzw. vom Auftragnehmer eingeholt [ab S33]:
Index
Beschreibung / Titel / Dokumente
[S1]
Städtebauliches Fachgutachten für den Verwaltungsstandort Gustav-Heinemann-Platz (Stadt Bochum; pp
a|s, pesch partner architekten stadtplaner GmbH), März 2017
[S2]
Städtebauliche Konzepte der Varianten A, B, B*, städtebauliches Fachgutachten pp a|s, März 2017
[S3]
Baukostenprognose, pp a|s, Oktober 2014
[S4]
Grundstücksflächen Variante A, B, B*, pp a|s, Juli 2016
[S5]
Bauabschnitte Varianten A und B, pp a|s, Juli 2016/März 2017
[S6]
Liegenschaftskarte, Januar 2017
[S7]
Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flurstück 468, Flur 6, Gemarkung Bochum (BVZ), Januar 2017
[S8]
Buchwertauskunft BVZ, Gesundheitsamt, Musikschule, Willy-Brandt-Platz 8 Stadt Bochum, Geschäftsjahr
2016/2017
[S9]
Grundrisse BVZ (Stand 2007), Tiefgarage BVZ (2014), Gesundheitsamt (Stand 2006), Musikschule (Stand
2014)
[S10]
Lageplan Tiefgarage BVZ, 1978
[S11]
Flächenaufstellung „Gebäudedaten gesamt“, Januar 2017
[S12]
Flächenaufstellung „Daten zu Gebäuden“, Januar 2017
[S13]
Sanierungskosten BVZ, 2012
[S14]
Kostenprognose Sanierung BVZ inkl. Grundrisse, Juli 2012
[S15]
Energiekosten BVZ, 2016
[S16]
Erläuterungen Zwischenumzüge, Oktober 2016
[S17]
Gesamtkonzept für den Verwaltungsstandort am Gustav-Heinemann-Platz, Variantenübersicht, Okt./Nov.
2016
[S18]
Gesamtkonzept für den Verwaltungsstandort am Gustav-Heinemann-Platz, Varianten A, B, B* Okt./Nov.
2016
[S19]
Arbeitspapier Viktoriastraße, Januar 2017
[S20]
Konzept für den Verwaltungs-, Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort Viktoriastraße, Dezember 2016
[S21]
Bautechnischer Untersuchungsbericht (BVZ), Fa. Ritter, Oktober 2015
[S22]
Statisch-konstruktive Bauwerksbewertung (Tiefgarage BVZ), Fa. Zerna Planen und Prüfen GmbH, Oktober
2015
[S23]
Mitteilungen der Stadt Bochum per Mail vom 23.05.2017
10
Index
Beschreibung / Titel / Dokumente
[S24]
Mitteilungen des Stadtplanungsamtes per Mail vom 24.05.2017
[S25]
Mitteilungen des Stadtplanungsamtes per Mail vom 16.06.2017
[S26]
Fotos Bestandsgebäude Musikschule und Gesundheitsamt mit Mail vom 19.06.2017
[S27]
Rückmeldung Stadt Bochum zur Stellungnahme S+P vom 14.06.2017 mit Mail vom 28.06.2017
[S28]
Aktuelle Entwicklungen zum Telekomblock, 20.04.2017
[S29]
Gutachten Ernst&Young, Stand 03.09.2012, mit Mail vom 19.07.2017
[S30]
Plausibilisierung Sanierungskosten BVZ, 20.07.2017
[S31]
Mittelung über Entwicklungen/Änderung der Ausgangslage bzgl. städtische Immobilien mit Mail vom
28.07.2017
[S32]
Mitteilungen der Stadt Bochum per Mail vom 03.08.2017
[S33]
Immobilie Willy-Brandt-Platz 1-3 (Telekomblock) - Aktuelle Entwicklung, April 2017
[S34]
Gesprächsprotokoll Baudezernent Stadt Bochum und Hr. Baltz (April 2017)
[S35]
Politische Mitteilung zum Grundstücksankauf Willy-Brandt-Platz/Viktoriastraße, Dezember 2013
[S36]
Ausstattung/Möblierung der städtischen Büroarbeitsplätze, Januar 2017
[S37]
Besprechungsprotokoll Projektlenkungsgruppe – Büroraumgrößen, März 2008
[S38]
Grundbuchauszüge (April/Mai 2017), Baulastenauskünfte (März/Mai 2017)
(März/April 2017), Erschließungsbeitragsauskunft
[S39]
BKI Baukosten Gebäude Neubau 2016
[S40]
Bodenrichtwertauskünfte www.boris.nrw.de (2017)
[S41]
Leitungsauskünfte Stadtwerke Bochum mit Mail vom 08.06.2017
und Altlastenauskünfte
Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Datum
23.03.2017
Anwesende Personen
Stadt Bochum
Herr Garstka, Herr Böckhorst, Herr Viehmeyer, Herr Rosenstengel, Herr Kistner, Herr Unger,
Herr Buth, Herr Riebe
Schmidt + Partner
Herr Schmidt, Frau Schurke, Frau Danneker
Alle Feststellungen zur Beschaffenheit und zu tatsächlichen Eigenschaften der baulichen
Anlage sowie des Grund und Bodens erfolgten ausschließlich nach den vorgelegten und
eingeholten Unterlagen und auf Grund der Ortsbesichtigung des Objektes und seiner
Umgebung. Zum Zeitpunkt der Begehung lagen die Planunterlagen (Grundrisse) vor.
11
Alle Feststellungen wurden nur durch Inaugenscheinnahme getroffen. Grundsätzlich wird
vorausgesetzt, dass die einschlägigen Vorschriften und Normen der Tragwerksplanung und
des Schall- und Wärmeschutzes eingehalten worden sind. Die formelle Legalität wird
unterstellt.
Die Ergebnisse der Ortsbegehung sind unter Ziffer 2.3 Gebäudesubstanz in den
Gebäudesteckbriefen in der Zeile „Baulicher Zustand“ eingeflossen.
1.5
Methodisches Vorgehen
Die Kalkulationstabellen zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit der Varianten sind in eine
Entwicklungs- und eine Nutzungsphase aufgeteilt. Für den Beurteilungszeitraum 2018 bis
2036 werden die Kosten und Erlöse gegenübergestellt. Zeitpunkte und -räume der Kostenund Erlösansätze sind den erstellten Balkendiagrammen zu entnehmen. Die gesamten
Barwerte zum Stichtag - als wesentliches Entscheidungskriterium über die Varianten werden auf den heutigen Zeitpunkt mit einem Zinssatz von 5,5 % diskontiert. Dieser Zinssatz
wurde in Anlehnung an aktuelle Liegenschaftszinssätze für die Innenstadt Bochum
nutzungsbezogen abgeleitet. Die Barwerte zum Stichtag entsprechen der Summe der
diskontierten Barwerte der Perioden (2018 – 2036) und werden als Vergleichsgröße der drei
Varianten herangezogen. Die Kosten werden positiv, die Erlöse negativ dargestellt.
Die Kosten und Erlöspositionen beinhalten Rest- und Buchwerte der Gebäude, den Erwerb
und Verkauf von Grundstücken (KG 100), die An- und Vermietung von Mietflächen inkl.
Bewirtschaftungskosten, Baukosten der Rückbau-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen
(KG 200-400) sowie Kosten der Gestaltung der Außenanlagen, die Baunebenkosten und
Umzugskosten (KG 700).
2.
Bestandsbeschreibung
2.1
Mikrostandort
Das Areal liegt in der Bochumer Innenstadt und grenzt nördlich an den Appolonia-Pfaus-Park
sowie das technische Rathaus, östlich an die Fußgängerzone, südlich an das historische
Rathaus und westlich an den Westring. Das Grundstück liegt verkehrstechnisch günstig am
Westring und verfügt durch die Lage in der Innenstadt über eine sehr gute Anbindung an den
ÖPNV.
12
2.1.1
Nutzungen im Umfeld
Das Projektgebiet ist durch eine überwiegend monofunktionale Nutzungsstruktur mit dem
Schwerpunkt öffentlicher Nutzungen geprägt. Unmittelbar am Bewertungsgelände befinden
sich das historische Rathaus und das technische Rathaus. Neben öffentlichen Einrichtungen
der Stadt grenzen zudem der Appolonia-Pfaus-Park und zwei Kirchen an das Gebiet. Die
Fußgängerzone befindet sich südöstlich des Projektgebietes. Das Umfeld ist durch
innenstadttypische Einrichtungen geprägt, Wohnnutzungen befinden sich nördlich und
unmittelbar südlich des Bewertungsgeländes. Der Telekomblock, die ehemalige Post, wird
heute in Teilen als Dienstleistungs- und Bürogebäude genutzt bzw. steht leer. Das in
unmittelbarer Nähe zum Projektstandort geplante Einkaufsquartier befindet sich auf dem
heutigen Justizgelände am Husemannplatz.
2.1.2
Aktuelle Projekte im Umfeld
Der südlich des Projektgebietes gelegene Telekomblock wurde von dem Bochumer
Unternehmer (Traditions-Modehaus) und Investor Andor Baltz erworben. Er plant dort unter
Erhalt des Gebäudekomplexes eine Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss und nach
Möglichkeit städtische Nutzungen in den Obergeschossen.2
Der Justizblock an der Viktoriastraße in Bochum, der u.a. Standort des Landgerichts ist, wird
zurückgebaut. Hier entsteht durch die Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (HBB) ein innerstädtischer Geschäftskomplex, in dem mehrere Nutzungen
wie Büro, Hotel, Einzelhandel und Gastronomie vereint werden sollen. Nordöstlich der
Innenstadt eröffnet Ende 2017 das neue Justizzentrum.
2
Für den Flächennachweis für städtische Nutzungen in den Obergeschossen wird eine Aufstockung
um ein Geschoss oder die Überbauung der Hoffläche geplant.
13
2.2
Grundstück
2.2.1
Allgemeine Daten - Grundstücksdaten
Bundesland
Regierungsbezirk
Stadt
Flächengröße
Grundstückseigentümer
Grundstücksangaben
Grundstücksanschrift
Umgebende Straßenzüge
Topographie
Grundstücksbeschreibung
2.2.2
Nordrhein-Westfalen
Arnsberg
Bochum
15.000 m² Bebaute Fläche für Büro- und Verwaltungsbau
20.300 m² Außenanlagen
Stadt Bochum
Gebäude- und Freifläche, Gemarkung Bochum, Flur 6, Flurstücke 175-179,
213-215, 380-381,405-414, 437, 448, 468-472
Gustav-Heinemann-Platz 2-6, Westring 28, 32, Willy-Brandt-Platz 8
Westring, Willy-Brandt-Platz, Hans-Böckler-Straße
Ebenerdig mit einem Geländeversprung zwischen Appolonia-Pfaus-Park und
Gustav-Heinemann-Platz
Die Gebäude aus unterschiedlichen Baujahren und Grundrissstrukturen
weisen insgesamt eine oberirdische BGF von ca. 42.000 m² auf.
Derzeitige Nutzung
Das BVZ liegt im östlichen Bereich des Areals und besteht aus zwei jeweils achteckigen
Gebäudeteilen inkl. Innenhof. Im BVZ sind u.a. die Stadtbücherei, die Volkshochschule,
verschiedene städtische Ämter (u.a. Sozialamt und Jugendamt) und der Fraktions- und
Sitzungsbereich untergebracht. Die unterschiedlichen Nutzungen verteilen sich auf
insgesamt sechs Obergeschosse und drei Untergeschosse. In den Untergeschossen
befindet sich eine Tiefgarage.
Das Gesundheitsamt befindet sich westlich des BVZ am Westring. Das U-förmige Gebäude
besteht aus einem Untergeschoss und zwei bzw. - in dem Riegel entlang des Westrings vier Obergeschossen. Ein Teilbereich des Gebäudes wird aktuell als Beratungsstelle für
wohnungslose Männer zur Verfügung gestellt.
Die Musikschule ist nördlich des Gesundheitsamts angeordnet und besteht aus 4
Obergeschossen, wobei das oberste Geschoss lediglich aus einem Raum, dem Musiksaal,
besteht. Das Gebäude ist L-förmig angelegt und verfügt über einen Parkplatz, der als
öffentlicher, bewirtschafteter Parkplatz genutzt wird. Ursprünglich wurde das Gebäude als
Realschule genutzt. Zum Objekt gehört auch die östlich gelegene Turnhalle, die derzeit von
der Ruhruniversität Bochum angemietet ist. Das Kulturbüro und ein Teil des Jugendamtes
befinden sich ebenfalls im Gebäude der Musikschule.
14
Im Gebäude Willy-Brandt-Platz 8 sind das Ausländerbüro, die Wäscherei und öffentliche
Toilettenzugänge untergebracht.
Gebäude 1
Gebäude 2
Gebäude 3
Gebäude 4
Gebäude 5
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gesundheitsamt
Musikschule
Turnhalle
Willy-Brandt-Platz 8
25.935 m² BGF
5.454 m² BGF
6.025 m² BGF
718 m² BGF
4.759 m² BGF
Quelle: Eigene Darstellung, März 2017
2.2.3
Erschließung, Ver- und Entsorgung
Das Grundstück wird über den Gustav-Heinemann-Platz und den Westring erreicht, an dem
die Tiefgarageneinfahrt des BVZ liegt. Gemäß telefonischer Auskunft des Tiefbauamtes
fallen keine Erschließungsbeiträge an. Nördlich ist das Gelände über die Windmühlenstraße
bzw. Prümerstraße aus zu erreichen. Eine neue Erschließung der Dienstleistungs- und
Wohnflächen auf der Fläche des Appolonia-Pfaus-Park ist notwendig, wird jedoch im
Rahmen der Kalkulation nicht berücksichtigt.
2.2.4
Altlasten, Baugrundeinschränkungen, Natur-, Landschafts-, Wasserschutz
Die Flurstücke sind nicht als Altlastenverdachtsfläche im Altlastenkataster der Stadt Bochum
verzeichnet. Zurzeit liegen keine Hinweise aus Altlasten vor. In der Luftbildauswertung ist im
Bereich der Flurstücke eine Altbebauung zu erkennen. In diesem Bereich können
Fundament- bzw. Mauerwerksreste o.ä. im Untergrund vorhanden sein. Die Flurstücke
liegen in der Zone 2 der Karte der potentiellen Grubenaustrittsbereiche im Stadtgebiet
Bochum.
Gemäß
dem
Gutachten
„Potentielle
Gefährdungsbereiche
aus
Methan-
zuströmungen im Stadtgebiet Bochum“ sind im gesamten Bereich kritische, aus dem
Steinkohlengebirge stammende Methanzuströmungen hinreichend wahrscheinlich. Auf der
Grundlage der aktuellen Luftbildauswertung ist im Bereich der Flurstücke 215, 468 und 471
(Willy-Brandt-Platz
10-12,
BVZ
und
Turnhalle)
ein
unterirdischer
Luftschutzstollen
eingezeichnet. Nähere Informationen zu diesem Stollen liegen der unteren Bodenschutzbehörde nicht vor.
Die unterirdische Infrastruktur stellt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Restriktion für die
Entwicklungsfläche dar. Größere Leitungstrassen befinden sich überwiegend im Straßenraum, so dass keine kostenintensiven Maßnahmen (z.B. durch Verlegen der Leitungstrassen) über die Erschließungskosten hinaus zu erwarten sind.
Das Areal liegt nicht in einem Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgebiet.
15
Eine Fernwärmetrasse liegt im Randbereich des Appolonia-Pfaus-Parks und tangiert das
Baufeld insoweit nicht, dass eine zukünftige bauliche Nutzung beeinträchtigt wird.
2.2.5
Denkmalschutz
Gemäß Denkmalliste der Stadt Bochum (Stand 24. März 2017) steht keines der zu
untersuchenden Gebäude (Gebäude 1-5) unter Denkmalschutz.
In der Denkmalliste der Stadt Bochum (Stand 24. März 2017) ist für das Projektgebiet
ebenfalls kein Bodendenkmal eingetragen.
2.2.6
Abteilung II des Grundbuches
Folgende Rechte und Belastungen bestehen in Abteilung II:
-
Eine Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Versorgungsanlagenrecht) besteht für
die Stadtwerke Bochum GmbH in Bochum, unter Bezugnahme auf die Bewilligung
vom 13. Mai/6. August 1981, eingetragen am 18. August 1981.
-
Die Beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Stations- und Kabelleitungsrecht) für
Stadtwerke Bochum Holding GmbH Bochum (Amtsgericht Bochum HR B 722)
besteht. Bezug: Bewilligung vom 26.06.2014 (UR-Nr. 62 32 17, Stadt Bochum - Amt
für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster -, Bochum). Eingetragen am
26.06.2014. Firma der Berechtigten nunmehr: Stadtwerke Bochum Holding GmbH,
Bochum (Amtsgericht Bochum: HR B 722).Vermerkt am 22.01.2014.
Im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs wird unterstellt, dass die Rechte und
Belastungen der Abteilung II des Grundbuches keine Auswirkungen auf die Realisierbarkeit
der Varianten A, B und B* haben und demnach ohne Werteinfluss sind.
2.2.7
Baulasten
Die Flurstücke 175-179, 213-215, 380, 405-408, 412-414, 437, 448, 469-470 sind nicht
belastet. Es besteht allerdings eine Verpflichtung, auf den Flurstücken 209 und 210 die
Unterbauung mit einer Zufahrt zur Tiefgarage des Technischen Rathauses zu dulden. Im
Rahmen der Kalkulation wird davon ausgegangen, dass das neu zu errichtende
Kopfgebäude Hans-Böckler-Straße außerhalb der Unterbauung bzw. von Wegen und
Leitungstrassen liegt. Es besteht eine Abstandsflächenbaulast zulasten des Flurstücks 397
(Freifläche neben BVZ) und zugunsten des Flurstücks 276 (Technisches Rathaus). Im
Rahmen der Kalkulation wird davon ausgegangen, dass das neu zu errichtende
Kopfgebäude Hans-Böckler-Straße außerhalb der einzuhaltenden Abstandsflächen liegt.
16
2.3
Gebäudesubstanz
Die vorhandene Gebäudesubstanz wurde im Zeitraum von 1909 bis 1980 errichtet. Mit den
nachfolgenden Untersuchungen soll festgestellt werden, inwieweit die vorhandene
Bausubstanz in ein zukünftiges Entwicklungskonzept integriert werden kann. Neben dem
baulichen Zustand ist der Gebäudezuschnitt, die Drittverwendungsfähigkeit und die Lage auf
dem Grundstück in die Bewertung einzubeziehen.
Übersicht Bestandsgebäude
Quelle: Stadt Bochum, Eigene Darstellung, Januar 2017
17
2.3.1
Steckbrief Gebäude 1 - BVZ
Lage
Gebäude 1 befindet sich im östlichen Teil des Gebäudekomplexes.
Baujahr
1980
Erschließung
Das Gebäude wird zentral im Knotenpunkt des Gebäudes erschlossen. Dort
sind drei Personenaufzüge und zwei Treppenhäuser vorhanden. Weitere vier
Treppenhäuser sind entlang des Gebäudes angeordnet. Die Erschließung
erfolgt in den Regelgeschossen über einen Mittelflur.
Im 2. OG befindet sich ein Übergang zum historischen Rathaus.
Gebäudetyp
6-geschossiges Verwaltungsgebäude mit Tiefgarage aus einer StahlbetonSkelettkonstruktion mit einer Vorhangfassade aus Aluminium und Naturstein
und einer Flachdachkonstruktion.
Baulicher Zustand
Die Versorgungstechnik des Gebäudes weist einen veralteten Zustand auf.
Das Gebäude ist sanierungsbedürftig.
Drittverwendungsfähigkeit
Das Gebäude ist grundsätzlich nach Sanierung für eine Büronutzung
drittverwendungsfähig.
Quelle: Eigene Darstellung
Bauzustandsbeschreibung
Gebäude
Die Flachdächer der Innenhöfe müssen kontrolliert und einschließlich der Anschlüsse zu
aufgehenden Bauteilen erneuert werden. In den Fluren ist in Folge der Estrichaufwölbungen
die Gangbarkeit der Rauchschutztüren nicht gegeben.
Bei den Fenstern ist eine ausreichende Regensicherheit bei Schlagregen nicht mehr
durchweg gewährleistet. Stärkere Wassereintritte sind im Zusammenwirken mit undichten
Flachdachanschlüssen zu sehen.
18
Der Wärmeschutz der Vorhangfassade entspricht weder den zukünftigen noch den aktuellen
oder
zurückliegenden
Anforderungen
gültiger
Wärmeschutz
bzw.
Energie-
einsparverordnungen. Das Fassadensystem kann konstruktions- und altersbedingt unter
Abwägung technischer und wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeiten nicht durch nachträgliche
Maßnahmen auf den Stand aktueller Vorschriften ertüchtigt werden. Der Sonnenschutz der
Verglasungen ist unzureichend. Das unkontrollierte Aufheizen der Räume zur West- und
Südseite kann nicht reguliert werden.
Gebäudetechnik
Aufgrund des Raumklimas (Kalt-warm, verbrauchte Luft), einhergehend mit den elektrischen
Verbrauchsdaten (Grundlastprofile) ist eine Optimierung der Lüftungsanlage in den
Räumlichkeiten Bücherei sowie in der VHS/Studieninstitut dringend erforderlich. An
Lüftungsgeräten und Regelungen sind technische Anpassungen sowie Maßnahmen zur
Brandfrüherkennung erforderlich.
Brandschutz
Die Brandmeldeanlage ist so alt wie das Gebäude. Die Brandüberwachung kann nicht
flächendeckend realisiert werden. Die notwendigen Flure sind nicht mit automatischen
Brandmeldern (Kenngröße: Rauch) der Brandmeldeanlage überwachbar und alarmierbar.
Türen zu notwendigen Treppenräumen sind nicht instandgesetzt. Ebenso ist auch das
Forum
noch
nicht
mit
automatischen
Brandmeldern
(Kenngröße:
Rauch)
der
Brandmeldeanlage überwachbar. T-90 Türen in den Brandwänden schließen nicht mehr und
müssen erneuert werden.
Beurteilung der Drittverwendungsfähigkeit und der Objektqualität
Die Konzeption des Bürogebäudes wird als insgesamt marktfähig beurteilt. Folgende
Faktoren sind Grundlage der Beurteilung:
Mieteinheiten: max. 9 Mieteinheiten möglich, max. 2 Mieteinheiten pro Etage
Mieteinheitsgrößen: ab ca. 925 m²
Gebäudezugänge: 1 Stück
Flächeneffizienz: 80% MF-G / BGF
Stellplatzquote: 433 Stellplätze / 1 Stellplatz auf 33 m² HNF
19
Gebäudetiefe: In den Regelgeschossen (ab 2. OG) beträgt die Gebäudetiefe 11,40 m
(Innenkante-Innenkante). Im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss beträgt die
Gebäudetiefe 46,40 m (Innenkante-Innenkante)
Fensterachsmaß: 1,40 m
Lichte Höhe in Regelgeschossen: Bürobereiche mind. 2,75, Flurbereiche 2,50 m
Die Mieteinheitsgrößen sind auf den Büromarkt Bochum mit Büroeinheitsgrößen von mehr
als 900 m² nur sehr eingeschränkt zugeschnitten. Das Fensterachsmaß und die Gebäudetiefe ab dem 2. OG lassen wirtschaftliche Bürokonzeptionen und –formen wie Zellenbüro,
Kombibüro, Großraumbüro und Gruppenbüro zu. Die Gebäudetiefe im Erdgeschoss und im
1. Obergeschoss ermöglicht lediglich eine eingeschränkte Raumaufteilung als Zellen-,
Großraum- und Gruppenbüro an der Fassadenseite des Gebäudes. Die lichten Höhen ab
dem 2. Obergeschoss erfüllen die Mindestanforderungen (Marktanforderungen, Arbeitsstättenrichtlinien) und sind als noch ausreichend zu beurteilen. Im Erdgeschoss und 1.
Obergeschoss beschränken ein Luftraum und eine Freitreppenanlage die Nutzung. Der
Ausstattungsstandard des Bürogebäudes wird auf Basis der besichtigten Einheiten als
einfacher bis mittlerer Standard engeschätzt. Die Elektro- und EDV-Versorgung über
Brüstungskanäle lässt eine flexible Raumgestaltung nicht zu. Der Standard des
Wärmeschutzes entspricht auf Grund von Schwachstellen im Fassaden- und Dachbereich
nicht der Energieeinsparverordnung. Damit gehen erhebliche Einsparpotenziale, die sich
durch die Umsetzung der technischen Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung
ergeben, verloren.
20
2.3.2
Steckbrief Gebäude 2 - Gesundheitsamt
Lage
Gebäude 2 befindet sich im westlichen Teil des Gebäudekomplexes.
Baujahr
1958
Erschließung
Das Gebäude wird im Schnittpunkt von zwei der drei Gebäuderiegel
erschlossen. Im großzügigen Eingangsbereich befinden sich eine
Treppenanlage und ein Personenaufzug. Ein weiteres Treppenhaus ist an der
Stirnseite des Gebäuderiegels vorhanden. Die Erschließung erfolgt über einen
Mittelflur.
Gebäudetyp
2- bzw. 4-geschossiges Verwaltungsgebäude in Massivbauweise mit einer
Ziegelfassade und einer flachen Walmdachkonstruktion ohne Eindeckung.
Baulicher Zustand
Die Versorgungstechnik des Gebäudes weist einen veralteten Zustand auf.
Das Gebäude ist sanierungsbedürftig.
Drittverwendungsfähigkeit
Das Gebäude ist grundsätzlich nach Sanierung für eine Büronutzung
drittverwendungsfähig.
Quelle: Eigene Darstellung
Bauzustandsbeschreibung
Die Rohrleitungen der Heizungs- und Sanitärinstallationen weisen in den letzten Jahren
vermehrt Rohrbrüche auf, insbesondere sind die Verteilleitungen in den Bodenkanälen in
einem schlechten Zustand. Die Vorgaben aus der Trinkwasser-VO sind mit diesem
Rohrsystem und den Rohreinbauten kaum oder nur unter besonderen Maßnahmen zu
erbringen. Die Anlage weist über das normale Maß hinaus viele bekannte und zu
vermutende Totstrecken mit stehendem Wasser auf.
Beurteilung der Drittverwendungsfähigkeit und der Objektqualität
Die Konzeption des Bürogebäudes wird als insgesamt marktfähig beurteilt. Folgende
Faktoren sind Grundlage der Beurteilung:
21
Mieteinheiten: max. 11 Mieteinheiten möglich, max. 2 Mieteinheiten pro Etage
Mieteinheitsgrößen: ab ca. 204 m²
Gebäudezugänge: 1 Stück
Flächeneffizienz: 76% MF-G / BGF
Stellplatzquote: -
Gebäudetiefe: die Gebäudetiefe beträgt 9,84 m und 13,01 m (InnenkanteInnenkante).
Fensterachsmaß: 1,95 m
Lichte Höhe ab 2. OG: Bürobereiche mind. 2,75, Flurbereiche 3,00 m
Die Mieteinheitsgrößen sind auf den Büromarkt Bochum mit Büroeinheitsgrößen von ca. 300
m² zugeschnitten. Das Fensterachsmaß und die Gebäudetiefe lassen wirtschaftliche
Bürokonzeptionen
und
–formen
wie
Zellenbüro,
Kombibüro,
Großraumbüro
und
Gruppenbüro zu. Die lichten Höhen erfüllen die Mindestanforderungen (Marktanforderungen,
Arbeitsstättenrichtlinien)
und
sind
als
noch
ausreichend
zu
beurteilen.
Der
Ausstattungsstandard des Bürogebäudes wird auf Basis der besichtigten Einheiten als
einfacher bis mittlerer Standard engeschätzt. Die Elektro- und EDV-Versorgung über
Brüstungskanäle lässt eine flexible Raumgestaltung nicht zu.
22
2.3.3
Steckbrief Gebäude 3 - Musikschule
Lage
Gebäude 3 befindet sich im nördlichen Teil des Gebäudekomplexes.
Baujahr
1956
Erschließung
Das Gebäude wird zentral erschlossen. Im großzügigen Eingangsbereich
befinden sich ein Personenaufzug und eine Treppenanlage. Ein weiteres
Treppenhaus ist an dem Schnittpunkt der beiden Gebäuderiegel vorhanden.
Die Erschließung erfolgt über einen Mittelflur, teilweise ist sie jedoch einhüftig.
Gebäudetyp
4-geschossiges Schulgebäude in Massivbauweise mit einer Ziegelfassade
und einer flachen Walmdachkonstruktion ohne Eindeckung.
Baulicher Zustand
Die Versorgungstechnik des Gebäudes weist einen veralteten Zustand auf.
Das Gebäude ist sanierungsbedürftig.
Drittverwendungsfähigkeit
Das Gebäude ist grundsätzlich für eine Büro- und Schulnutzung
drittverwendungsfähig.
Quelle: Eigene Darstellung
Beurteilung der Drittverwendungsfähigkeit und der Objektqualität
Die Konzeption des Gebäudes wird als insgesamt nicht marktfähig beurteilt. Folgende
Faktoren sind Grundlage der Beurteilung:
Mieteinheiten: max. 8 Mieteinheiten möglich, max. 3 Mieteinheiten pro Etage
Mieteinheitsgrößen: ab ca. 296m²
Gebäudezugänge: 2 Stück
Flächeneffizienz: 80 % MFG / BGF
Stellplatzquote: 9 Stellplätze / 1 Stellplatz auf 330 m² HNF
23
Gebäudetiefe: die Gebäudetiefe beträgt im Erdgeschoss 17,38 m und in den übrigen
Gebäuderiegeln 9,90 m (Innenkante-Innenkante).
Fensterachsmaß: 1,38 m
Lichte Höhe ab 2. OG: Bürobereiche mind. 2,75, Flurbereiche 2,50 m
Die Mieteinheitsgrößen sind auf den Büromarkt Bochum mit Büroeinheitsgrößen von etwas
über 200 m² zugeschnitten. Das Fensterachsmaß und die Gebäudetiefe lassen keine
wirtschaftlichen Bürokonzeptionen und –formen wie Zellenbüro, Kombibüro, Großraumbüro
und
Gruppenbüro
zu.
Die
lichten
Höhen
erfüllen
die
Mindestanforderungen
(Marktanforderungen, Arbeitsstättenrichtlinien) und sind als noch ausreichend zu beurteilen.
Der Ausstattungsstandard des Gebäudes wird auf Basis der besichtigten Einheiten als
mittlerer Standard eingeschätzt. Die Elektro- und EDV-Versorgung über Brüstungskanäle
lässt eine flexible Raumgestaltung nicht zu.
24
2.3.4
Steckbrief Gebäude 4 - Turnhalle
Lage
Gebäude 4 befindet sich im nordöstlichen Teil des Gebäudekomplexes.
Baujahr
1958
Erschließung
-
Gebäudetyp
Eingeschossige Halle in Skelettbauweise mit einer Ziegelausfachung und
einer flachen Walmdachkonstruktion mit Blechverkleidung.
Baulicher Zustand
Die Turnhalle wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht.
Drittverwendungsfähigkeit
-
Quelle: Eigene Darstellung
25
2.3.5
Steckbrief Gebäude 5 - Willy-Brandt-Platz 8
(Ansicht rückwärtige Gebäudeseite)
Lage
Gebäude 5 befindet sich im südlichen Teil des Gebäudekomplexes.
Baujahr
1909
Erschließung
Das Gebäude wird von der Straßenseite Willy-Brandt-Platz aus erschlossen.
Gebäudetyp
4-geschossiges Gebäude in Massivbauweise mit einer Putzfassade und einer
Flachdachkonstruktion. Die Gebäudefront zum Willy-Brandt-Platz verfügt
zusätzlich über ein Dachgeschoss und ist mit einer eingedeckten
Walmdachkonstruktion versehen. Das Gebäude ist atriumförmig rund um
einen Innenhof angeordnet.
Baulicher Zustand
Das Gebäude weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf.
Drittverwendungsfähigkeit
Das Gebäude ist nicht barrierefrei, weist als ehemaliges Verlagsgebäude
keine zeitgemäßen Büroraumstrukturen auf und ist technisch erheblich
veraltet. Das Gebäude soll rückgebaut werden.
Quelle: Eigene Darstellung
Bauzustandsbeschreibung
Die
Sanitäranlagen
entsprechen
nicht
der
aktuellen
Trinkwasserverordnung.
Das
Rohrleitungssystem ist veraltet und zu sanieren. Ebenfalls ist die Heizungsanlage veraltet
und zu sanieren (Rohrbrüche).
26
2.3.6
Übrige Bausubstanz / Außenanlagen
Das BVZ verfügt über einen Anbau (ehemalige Kantine), der in allen drei Varianten aus
städtebaulichen Gründen, um eine Durchlässigkeit zum Appolonia-Pfaus-Park zu schaffen,
zurückgebaut wird. Das Gebäude Willy-Brandt-Platz 8 verfügt über einen seitlichen Anbau
mit einer öffentlichen, veralteten WC-Nutzung, der ebenfalls in allen drei Varianten
zurückgebaut wird.
Die Platzfläche vor dem BZV und die Zuwegung zum Gesundheitsamt sind mit
Kopfsteinpflaster versehen. Der Gustav-Heinemann-Platz zeichnet sich durch das Kunstwerk
"Tränende Augen" von Ernst Reusch aus, welches mit kreisrunden Sitzelementen,
Wasserläufen und Baumscheiben in die Kopfsteinpflasterung integriert ist.
Die Musikschule verfügt über eine asphaltierte, bewirtschaftete Stellplatzfläche. Entlang aller
drei Gebäude sind Grünsteifen auszumachen. Die Turnhalle ist über einen gepflasterten
Fußgängerweg zu erreichen und grenzt an den Appolonia-Pfaus-Park. Im rückwärtigen
Bereich des Gebäudes Willy-Brandt-Platz 8 befindet sich ebenfalls Kopfsteinpflaster. Im
vorderen Bereich sind großformatige Gehwegplatten im Rahmen des geförderten
Boulevardausbaus verlegt.
2.3.7
Sanierungs- und Abbruchkosten
Die Bausubstanz ist weitgehend sanierungsbedürftig. Für Sanierungsmaßnahmen werden
pro m² BGF ca. 1.300 € (inkl. MwSt.) für einen mittleren Bürostandard angesetzt. Für
Abbruchkosten werden oberirdisch 17,85 €/m³ (inkl. MwSt.) und unterirdisch sowie für das
BVZ 23,80 €/m³ (inkl. MwSt.) in Ansatz gebracht.
2.4
Kritische Würdigung
Die Gebäudesubstanz stellt sich generell in einem sanierungsbedürftigen Zustand dar. In
den drei Varianten werden der Rückbau, der teilweise Rückbau und die Sanierung der
Gebäudesubstanz des BVZ, der Musikschule und des Gesundheitsamtes auf die
wirtschaftliche Tragfähigkeit untersucht. Das Gebäude Willy-Brandt-Platz 8, die Turnhalle
und der Anbau des BVZ werden in allen drei Varianten zurückgebaut.
Der Umbau der Musikschule zu flexiblen, separat aufteilbaren Büroeinheiten führt aus
sachverständiger Sicht in Zukunft nicht zu einem marktgerechten Gebäudekonzept, ist aber
aus stadtbildprägenden Gründen wünschenswert.
27
Der Umbau des Gesundheitsamtes zu flexiblen, separat aufteilbaren Büroeinheiten führt aus
sachverständiger Sicht in Zukunft nach Sanierung zu einem marktgerechten Gebäudekonzept.
Der Umbau des BVZ zu flexiblen, separat aufteilbaren Büroeinheiten führt aus
sachverständiger Sicht angesichts der sehr tiefen Gebäudegrundriss in EG und 1. OG in
Zukunft nach der Sanierung zu einem nur eingeschränkt marktgerechten Gebäudekonzept.
3.
Städtebauliche Planung
3.1
Flächennutzungsplan der Stadt Bochum
Das Areal ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bochum als gemischte Baufläche
gekennzeichnet. Westlich schließen sich außerhalb des Rings weitere gemischte Bauflächen
und Wohnbauflächen an.
Quelle: Stadt Bochum, Stand März 2017
3.2
Bebauungsplan der Stadt Bochum
Für die Bochumer Innenstadt, in der das Projektgelände liegt, befindet sich ein
Bebauungsplan in Aufstellung. Ziel ist es, eine attraktive Einzelhandelslandschaft und eine
gestalterisch attraktive Innenstadt zu sichern sowie die Wohnruhe zu schützen.
Zusätzlich existiert für das BVZ ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1996. Das Gelände ist im
Bebauungsplan der Stadt Bochum als Fläche für den Gemeinbedarf gekennzeichnet.
28
Für das Grundstück bestehen folgende Festsetzungen:
Fläche für den Gemeinbedarf – Öffentliche Verwaltungen
Offene Bauweise
GRZ: 1,0
GFZ: 2,4
Anzahl der Vollgeschosse: III-VII
Weiterhin
besteht
der
Bebauungsplan
Gustav-Heinemann-Platz,
der
öffentliche
Straßenflächen festsetzt.
3.3
Planungsprämissen der Stadt Bochum für das Umfeld
In den Jahren 2013/14 hat für den Bereich rund um die Viktoriastraße (südlich des
Projektgebietes)
ein
Investorenauswahlverfahren
stattgefunden.
Das
innerstädtische
Entwicklungsareal befindet sich auf der Fläche des ehemaligen Amts- und Landgerichts
Bochum (Justizblock) und des Telekomblocks mit Grundstücken der alten Schlegel-Brauerei.
Ergebnis ist die Entwicklung des Einzelhandels- und Dienstleistungsstandortes „Stadtquartier
Viktoriastraße“. Dieses Vorhaben bietet die Chance, Synergieeffekte für die angestrebte
Konzentration des Verwaltungsstandortes um das historische Rathaus zu nutzen. In diesem
Zusammenhang steht auch die nachhaltige Entwicklung der öffentlichen Platz- und
Grünflächen wie dem Appolonia-Pfaus-Park und dem Gustav-Heinemann-Platz. Der WillyBrandt-Platz als Vorplatz des historischen Rathauses soll in Zukunft eine wichtige
Gelenkfunktion zum neuen Stadtquartier Viktoriastraße übernehmen.
3.4
Planungsprämissen der Stadt Bochum für die Grundstücke
Die Stadt Bochum beabsichtigt, ihre Verwaltungseinrichtungen um das historische Rathaus
zu bündeln und sich von anderen Liegenschaften im Stadtgebiet mittel- bis langfristig zu
trennen.
Hintergrund
sind
die
Notwendigkeit
der
Haushaltssicherung,
die
Personalentwicklung sowie der umfassende Sanierungsbedarf städtischer Gebäude, in
denen Ämter der Bochumer Stadtverwaltung untergebracht sind.
Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Fragestellung, ob das BVZ rückzubauen oder zu
sanieren ist, denn es besteht dringender Sanierungsbedarf. Aufgrund der hohen
Sanierungskosten ist zu überlegen, ob ein Rück- und Neubau wirtschaftlich tragfähiger ist.
Bei der Kalkulation soll auch die Optimierung der Betriebskosten berücksichtigt werden.
29
Das Gesundheitsamt, die Musikschule am Westring und das Gebäude Willy-Brandt-Platz 8
weisen ebenfalls erheblichen Sanierungsbedarf auf. Die Turnhalle entspricht nicht den
heutigen Anforderungen.
4.
Marktanalyse
4.1
Büromarkt
4.1.1
Angebot und Nachfrage
Es besteht aktuelle eine hohe Nachfrage nach Büroflächen, besonders in oder nahe der
Innenstadt. Die aktuelle Entwicklung des Büromarktes in der Stadt Bochum zeigt nach einem
niedrigen Fertigstellungsniveau im Jahr 2016 in diesem Jahr (2017) ein Rekordfertigstellungsvolumen von rd. 90.708 m². Dazu trägt der Neubau des Gerichtsviertels
(Fertigstellung voraussichtlich Q3/2017) in der Innenstadt am Ostring mit 34.000 m² bei,
nachdem der ehemalige Standort, der sog. Justizblock, im unmittelbaren Umfeld des
Projektgebietes leergezogen ist. Der Standort der Vonovia und der Gesundheitscampus
NRW außerhalb der Innenstadt mit 21.760 m² bzw. 12.800 m² tragen ebenfalls zu dieser
positiven
Entwicklung
bei.
Im
Jahr
2018
wird
die
Fertigstellung
mehrerer
Universitätsgebäude mit insgesamt 74.000 m² erwartet. Diese Projekte befinden sich im
Bereich der Universitätsstraße. In diesem Gebiet finden mit ca. 42 % die höchsten
Flächenumsätze statt, gefolgt von Bochum-Mitte mit ca. 34 % und der Innenstadt mit ca. 10
%. Die wichtigste Nachfragegruppe stellt 2017 mit 21,8 % die öffentliche Verwaltung dar,
während sie im Vorjahr lediglich 2,4 % betrug. Im Jahr 2016 waren mit 23,5 %
unternehmensbezogene Dienstleistungen, gefolgt von Hochschulen und Universität mit
16,5 % die größte Nachfragegruppe.
Die höchsten zu erzielenden Büromieten in Bochum liegen im Citykern und dem
Bürostandort Universitätsstraße. Dort betragen die Büromieten für projektierte Objekte 11,00
€/m² bis 13,00 €/m² netto kalt.
30
Büromieten Bochum
Datenquelle
Nutzwert /
Lage
Mietspanne (in €/m²)
einfache
Lage
5,00 5,50
Einfach/niedrig
mittel
gut/hoch
Cubion
mittlere
Lage
gute
Lage
6,50 - 8,00
8,50 - 11,00
Spitzenmiete (in
€/m²)
-
Projekt
11,00 - 13,00
Büromarktbericht Bochum
2017
Innenstadt
7,50 – 10,50
11,80
RIWIS
City
9,30
11,80
IVD
Gewerbepreisspiegel
Bochum
2016/17
4,50
6,30
8,50
-
Eigene Recherche
Neubau
12,00 – 14,50
-
Marktteilnehmer
Innenstadt
9,80 – 14,50
-
Quelle: Eigene Recherche, März 2017
In der Bochumer Innenstadt können Büromieten von 5,00 €/m² bis zu 12,40 €/m² erzielt
werden. Die Nettoanfangsrenditen sind aufgrund der hohen Nachfrage zurückgegangen und
liegen bei etwa 5,5 %.
4.1.2
Standorteinschätzung
Inmitten der Bochumer Innenstadt nimmt der Verwaltungsstandort, der sich hinter dem
repräsentativen historischen Rathaus befindet, einen hohen Stellenwert ein. Zwischen
Fußgängerzone und der angrenzenden Wohnbebauung am Appolonia-Pfaus-Park liegt der
Verwaltungsstandort, der stark frequentierte Ämter beinhaltet, in sehr zentraler Lage.
4.1.3
Konkurrenz
Nach Marktrecherchen stehen derzeit (Stand April 2017) in der Bochumer Innenstadt rund
15.000 m² Mietfläche zur Verfügung. Diese Mietflächen werden zusammenhängend ab 3.000
m² bis 7.000 m² angeboten. Etwas außerhalb des Projektstandortes können weitere 10.000
m² Mietflächen (ca. 6.000 und ca. 4.000 m² zusammenhängende Fläche) bereitgestellt
werden. Des Weiteren sind in der Innenstadt kleinteiligere Mieteinheiten von mehreren
hundert Quadratmetern vorhanden, die angemietet werden können. Größere Mieteinheiten
(> 1.000 m²) sind außerhalb der City zu finden.
31
Mietangebote im Umkreis innerhalb von 1500 m
Bestand
Objekt 1:
Mietfläche:
3.438 m² (davon 2.353 m² mögliche zusammenhängende Fläche)
Mietpreis:
9,80 €/m² netto kalt
bezugsfrei:
ab 2017
Neubau
Objekt 2:
Mietfläche:
5.900 m² (verteilt auf 2 Türme à 6 OG zu 445 m² & EG zu 280 m²)
Mietpreis:
ab 11 €/m² netto kalt
bezugsfrei:
ab 04/2016 und 04/2017
Objekt 3:
Mietfläche:
4.113 m² (verteilt auf 6 Mieteinheiten, darunter 2.100 m² und 700 m²)
Mietpreis:
12 €/m² netto kalt
bezugsfrei:
k.A.
Mietangebote im Umkreis außerhalb von 1500 m
Bestand
Objekt 4
Mietfläche
2.000
m² (verteilt auf 2 Mieteinheiten in 2 Geschossen à 1.000 m²)
6,50 8,00 €/m² netto kalt
Kurzfristig nach Vereinbarung
Universitätsstraße 48
Mietfläche:
2.000 m² (aufgeteilt in 1.200 m² und 800 m²)
Mietpreis:
9,80 €/m² netto kalt
bezugsfrei:
Nach Vereinbarung
Neubau
Objekt 5:
Mietfläche:
2.062 m² (verteilt auf 7 Mieteinheiten in 3 Geschossen)
Mietpreis:
ab 11,20 €/m² netto kalt
bezugsfrei:
frühestens ab 01.12.2017
Quelle: Eigene Darstellung, April 2017
Der innerstädtische Geschäftskomplex, der auf dem Gelände des ehemaligen Justizblocks
entstehen soll, wird gemäß Aussage des Investors (Hanseatische Betreuungs- und
Beteiligungsgesellschaft mbH (HBB)) an die Stadt Bochum, aktuell (Stand Juli 2017)
zusammenhängende Büroflächen von etwa 14.000 m² zur Verfügung stellen können.
Im Telekomblock können in den Obergeschossen etwa 10.000 m² für städtische Nutzungen
geschaffen werden, wenn die Hoffläche (mit Lichthof) überbaut und mit in eine Umnutzung
einbezogen wird. Für Bibliothek und VHS sind großflächige Grundrisse notwendig, die erst
durch eine Überbauung des Hofes realisiert werden können.
32
Das Landesbehördenhaus wird gerade zu Zwecken der Unterbringung der Musikschule von
der Stadt Bochum erworben. Es wird vor dem Umbau zur Musikschule als Interimsquartier
für das Personal genutzt, das im Zuge der Sanierung des Ostflügels für die Dauer der
Baumaßnahe aus dem Historischen Rathaus ausziehen muss.
Die zwei ursprünglich zur Unterbringung von Flüchtlingen angemieteten, für diese Zwecke
jedoch nicht mehr benötigten, Verwaltungsgebäude Bessemer Str. 45/47 (rd. 2.200 m², 1,4
km entfernt) sowie Rensingstr. 21 (rd. 1.370 m², 4,3 km entfernt) werden aktuell neu für
Verwaltungszwecke genutzt (im letzteren wird der benötigte Platz für erforderliche neue
Kräfte im Baudezernat sowie für die Einrichtung des Familienbüros im Historischen Rathaus
geschaffen).
Auf einem Teil des ca. 4,5 km entfernten ehemaligen Geländes des Opel-Werks wird eine
neue Fläche als Wissenschafts-, Technologie- und Gründerquartier entwickelt. In der Nähe
des Projektgebietes entsteht außerhalb des Rings auf einer ehemaligen Industriefläche ein
Quartier mit den Nutzungen Wirtschaft, Handel, Kultur und Freizeit. Dort sind auch Büro- und
Hotelflächen geplant.
4.1.4
Ableitung von Kalkulationsgrundlagen
In Hinblick auf die Projektentwicklung werden für den Verwaltungsstandort Bochum folgende
Daten abgeleitet: Miete Neubau: 15 €/m² inkl. MwSt.
Miete Bestand saniert: 12 €/m² inkl. MwSt.
Miete Bestand unsaniert: 6 €/m² inkl. MwSt.
Bodenwert am Bürostandort: 500 €/m²
33
4.2
Einzelhandelsmarkt
4.2.1
Angebot und Nachfrage
Südwestlich der Projektfläche, in etwa 300 m Entfernung, liegt die Hauptfußgängerzone (1ALage) Kortumstraße zwischen dem Südring und der Bongardstraße. Die 1A-Einzelhandelsmieten lagen bei ca. 80 €/m² für Flächen von 80 m² bis 120 m² und bei ca. 35 €/m²
für Flächen von 300 m² bis 500 m².
Einzelhandelsmieten Bochum
Datenquelle
Kriterium /
Lage
Mietspanne (in €/m²)
einfache
Lage
mittlere
Lage
gute
Lage
Spitzenmiete (in
€/m²)
Comfort
1a-Lage (80-120 m²)
-
78,00
Comfort
1a-Lage (300-500 m²)
-
34,00
Brockhoff
Innenstadt (60 – 120
m²)
57,00 – 77,00
-
Brockhoff
Innenstadt
160m²)
37,00 – 57,00
-
RIWIS
City 1a-Lage
47,00
78,00
RIWIS
City 1b-Lage
-
35,00
Marktteilnehmer
Innenstadt
10,00 – 15,00
-
Eigene Recherche
City
11,00
-
(120-
Quelle: Eigene Recherche, März 2017
In der Bochumer Innenstadt werden in Randlagen Einzelhandelsmieten von etwa 15,00 €/m²
erzielt werden.
4.2.2
Standorteinschätzung
Die Kortumstraße stellt in Bochum die 1A-Lage dar. Der zu untersuchende Standort liegt im
Randbereich der Innenstadt (1C-Lage).
34
4.2.3
Ableitung von Kalkulationsgrundlagen
Für die Einzelhandelsnutzung in der vorhandenen Lage wird in der Kalkulation ein
Mietansatz von 18 €/m² inkl. MwSt. angesetzt.
Bodenwert am Handels- und Bürostandort: 600 €/m²
4.3
Wohnungsmarkt
4.3.1
Angebot und Nachfrage
Die sehr guten Wohnlagen in Bochum sind im südlichen Stadtgebiet bis zum Kemnader See
bzw. der Ruhr auszumachen. Direkt in der Innenstadt und in angrenzenden Vierteln,
überwiegend nördlich, befinden sich ebenfalls sehr gute Wohnlagen. Die höchsten Mieten
sind im Stadtparkviertel (nördlich) und im Ehrenfeld (südlich) der Stadt auszumachen. Im
hochpreisigen Segment liegt die Angebotsmiete durchschnittlich bei 9,00 €/m², im
Niedrigsegment bei 4,60 €/m².
Wohnungsmieten Bochum
Datenquelle
Nutzwert /
Lage
Mietspanne (in €/m²)
einfache
Lage
mittlere
Lage
gute
Lage
Spitzenmiete (in
€/m²)
LEG
Bochum Mitte
4,87
6,25
10,83
Mietspiegel Bochum ab 2005
Bochum
4,50
6,30
8,50
-
Wohnungsmarktbericht 2017
Bochum
-
6,00
-
8,50
RIWIS
Neubau
6,50
7,50
10,50
-
Quelle: Eigene Darstellung, März 2017
In Bochum liegen die Mieten für Wohnungen zwischen 5,30 €/m² und 9,60 €/m². Die
Rohertragsfaktoren liegen bei etwa 10,50 bis 15,00.
35
In Bochum können folgende Bodenwerte für Wohnbauflächen erreicht werden:
Kaufpreise Baugrundstücke Bochum
Datenquelle
Nutzwert /
Lage
Kaufpreisspanne (in €/m²)
einfache
Lage
mittlere
Lage
gute
Lage
Spitzenkaufpreis (in €/m²)
IVD Baugrundstück
(EFH/ZFH)
-
240
330
450
-
IVD (MFH)
-
240
380
-
-
LBS 2016
Neubau
160
400
-
Eigene Recherche
-
-
400
Quelle: eigene Darstellung, März 2017
4.3.2
Standorteinschätzung
Der Projektstandort ist zur Wohnnutzung sehr gut geeignet.
4.3.3
Konkurrenz
Außerhalb
der
Projektfläche
entstehen
verschiedene Wohnbauvorhaben
für
einen
durchschnittlichen Mietpreis von 10,70 €/m². Am Stadionring sind bis 2016 gemischte
Baukonzepte mit Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Gewerbeflächen entstanden.
Im engeren Bereich der Innenstadt – innerhalb des Gleisdreiecks – gibt es derzeit keine
Wohnungsbauprojekte in der Umsetzung. Das Projekt "Ehemalige Klostergarten" am
Imbuschplatz befindet sich in der Entwicklung. Die Stadt Bochum möchte mit der
Entwicklung am Appolonia-Pfaus-Park eine Initialzündung für das innerstädtische Wohnen
stiften.
Auf der ehemaligen Fläche des Stadtarchives an der Kronenstraße 41-47 entsteht derzeit ein
genossenschaftliches Wohnprojekt und auf dem ehemaligen LUEG-Gelände an der
Hermannshöhe 42 gemischte Baukonzepte.
4.3.4
Ableitung von Kalkulationsgrundlagen
Bodenwert am Wohnstandort: 400 €/m².
36
5.
Variantenvergleich
Der Wirtschaftlichkeitsvergleich3 dient als Entscheidungsgrundlage zur Umsetzung einer der
folgenden Varianten, die auf die städtebaulichen Konzepte von pesch und partner vom
November 2016 Bezug nehmen:
Variante A
Die Gebäude Gesundheitsamt, Musikschule und Willy-Brandt-Platz 8 werden rückgebaut.
Das Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) wird saniert und weiterhin von der Stadt
Bochum genutzt. Durch den Abbruch der o.g. Gebäude entstehende Grundstücksflächen
werden zur Dienstleistungs- und Wohnnutzung bereitgestellt und veräußert. Ein neues
Gebäude Willy-Brandt-Platz 8 wird durch die Stadt errichtet und von der Stadt Bochum in
Teilen genutzt. Der darüber hinausgehende Flächenbedarf der Stadt Bochum wird in
innenstadtnahen Bürogebäuden durch Anmietung der Stadt Bochum dargestellt.
Variante B
Die Gebäude BVZ, Gesundheitsamt, Musikschule und Willy-Brandt-Platz 8 werden
rückgebaut. Durch den Abbruch der o.g. Gebäude entstehende Grundstücksflächen werden
zur Dienstleistungs- und Wohnnutzung bereitgestellt und veräußert. Ein neues Gebäude
Willy-Brandt-Platz 8 wird durch die Stadt errichtet und von der Stadt Bochum in Teilen
genutzt. Ein neues Gebäude (Kopfgebäude Hans-Böckler-Straße) wird von der Stadt
errichtet und genutzt. Der darüber hinausgehende Flächenbedarf der Stadt Bochum wird in
innenstadtnahen Bürogebäuden durch Anmietung der Stadt Bochum dargestellt.
Variante B*
Das BVZ und das Gebäude Willy-Brandt-Platz 8 werden rückgebaut. Die Gebäude
Gesundheitsamt und Musikschule werden in Teilen erhalten und saniert und können damit
weiteren Bedarf für städtische Nutzung decken, teilweise rückgebaut. Durch den Abbruch
der o.g. Gebäude entstehende Grundstücksflächen werden zur Dienstleistungs- und
Wohnnutzung bereitgestellt und veräußert. Ein neues Gebäude Willy-Brandt-Platz 8 wird
durch die Stadt errichtet und von der Stadt Bochum in Teilen genutzt. Ein neues Gebäude
(Kopfgebäude Hans-Böckler-Straße) wird von der Stadt errichtet und genutzt.
3
Der Betrachtungszeitraum gliedert sich auf in die 9‐jährige Entwicklungsphase (Zeitraum 2018‐2026, in dem
alle Maßnahmen – unterstellt – abgewickelt werden (Sanierung, Neubau, Mietverhandlungen etc.) und eine
10‐jährige Nutzungsphase 2027‐2036).
37
Der Flächenbedarf der Stadt Bochum wird in innenstadtnahen Bürogebäuden durch
Anmietung der Stadt Bochum dargestellt.
In allen Varianten wird folgendes vorausgesetzt:
Der Anbau des BVZ und die Turnhalle werden rückgebaut.
Die Tiefgarage unter dem BVZ bleibt erhalten und wird teilweise überbaut.
Das Gebäude Willy-Brandt-Platz 10-12 wird von der Stadt Bochum erworben und
anschließend rückgebaut.
In den Varianten B und B* wird zusätzlich ein Gebäude auf der Fläche des ehemaligen BVZ
südlich des Technischen Rathauses errichtet (Kopfgebäude Hans-Böckler-Straße).
In der Variante A wird das BVZ während der Sanierungsmaßnahme vollständig leergezogen.
Eine Nutzung während der Sanierungsmaßnahme ist nicht möglich.
5.1
Projektdaten der Varianten A, B und B*
Zum Vergleich der Varianten werden folgende Daten zugrunde gelegt:
Flächenermittlung
Die von pesch und partner im städtebaulichen Fachgutachten [S1] angegebenen
Hauptnutzflächen (HNF) wurden durch Flächenfaktoren für die Wirtschaftlichkeitsberechnung
in Bruttogrundfläche (BGF) und Mietfläche (MF-G)4 umgerechnet:
HNF / BGF: 0,65
MF-G / BGF: 0,85 (Bestand saniert / Neubau)
MF-G / BGF: 0,75 (Bestand unsaniert)
Die Mietflächen nach MF-G liegen ausschließlich in oberirdischen Bauteilen.
4
Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF/G): Die Flächenarten dieser Richtlinie
gliedern sich ausgehend von der Brutto‐Grundfläche (BGF gemäß DIN 277) in MF/G‐0 (keine Mietfläche nach
gif) und MF/G (Mietfläche nach gif). Gif: Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. Die
Grundfläche, die zur Brutto‐Grundfläche gehört und nicht der MF/G‐0 zugeordnet wird, ist Mietfläche und
heißt MF/G. Die Grundfläche einer Mietbereichstrennwand wird, sofern nicht MF/G‐0, je zur Hälfte den
Anliegern zugeordnet. In Abhängigkeit von der Vermietungssituation lässt sich die Mietfläche MF/G in
Mietfläche mit exklusivem (MF/G‐1) und solche mit gemeinschaftlichem Nutzungsrecht (MF/G‐2) gliedern.
Bsp.: Büro‐, Besprechungs‐, Pausen‐, Sozial‐, Aufenthalts‐, Sanitär‐, Abstell‐, Lager‐, Archiv‐, Ausstellungs‐,
Warte‐, Speise‐, Unterrichts‐, Übungs‐, Schauräume, Werkstätten, Bibliotheken, Flure, Eingangshallen, Foyers,
Geschoßpodeste, leichte Trennwände, konstruktiv nicht notwendige Wände.
38
Bodenwerte
Allgemeines Wohngebiet (WA) / III-IV-geschossig:
400 €/m²
Mischgebiet (MI) / IV-geschossig:
500 €/m²
Kerngebiet (MK) / IV-geschossig:
600 €/m²
Kostenermittlung
Abbruchkosten oberirdisch / unterirdisch:
17,85 / 23,80 €/m³ BRI inkl. MwSt.
Abbruchkosten BVZ:
23,80 €/m³ BRI inkl. MwSt.
Sanierungskosten (Bürogebäude, mittlerer Standard):
1.600 €/m² BGF inkl. MwSt.
Neubaukostenoberirdisch (BKI, Bürogebäude, mittlerer Standard):
1.700€/m² BGF inkl. MwSt.
Neubaukostenunterirdisch (BKI, Bürogebäude, mittlerer Standard):
800 €/m² BGF inkl. MwSt.
Außenanlagen (Platz-, Wege-, Straßen- und Grünflächen):
Baunebenkosten:
178 €/m² GF inkl. MwSt.
20 % auf KG 200, 300, 400, 500
Ableitung von Mieten (Nach 5 Jahren 10 % Mietsteigerung):
Miete (Büronutzung – Neubau):
15 €/m² inkl. MwSt.
Miete (Büronutzung – Bestand saniert):
12 €/m² inkl. MwSt.
Miete (Büronutzung – Bestand unsaniert):
6 €/m² inkl. MwSt.
Miete (Einzelhandelsnutzung - Neubau):
18 €/m² inkl. MwSt.
Bewirtschaftungskosten:
Verwaltungskosten:
Instandhaltungskosten:
3 % vom kalkulatorischen Rohertrag p.a.
Bestand saniert: 9,50 €/m²MF-G p.a. inkl. MwSt.
Bestand unsaniert: 12,00 €/m²MF-G p.a. inkl. MwSt.
Neubau: 7,00 €/m²MF-G p.a. inkl. MwSt.
Betriebskosten:
Bestand saniert: 5,70 €/m²MF-G/Monat inkl. MwSt.
Bestand unsaniert: 6,20 €/m²MF-G/Monat inkl. MwSt.
Neubau: 6,60 €/m²MF-G/Monat inkl. MwSt.
39
Rohertragsfaktoren
Rohertragsfaktor Bürohaus (Annahme: Mieter Stadt Bochum /
15-fach
20-Jahres-Mietvertrag / marktübliche Miete /
Wertanpassung: 10% bei Steigerung des VPI um 10%):
Rohertragsfaktor Geschäftshaus (Annahme: Mieter Stadt Bochum /
17-fach
20-Jahres-Mietvertrag / marktübliche Miete /
Wertanpassung: 10% bei Steigerung des VPI um 10%):
Buchwerte
Musikschule (Grundstück + Gebäude):
3.149.077 €
Gesundheitsamt (Grundstück + Gebäude):
2.047.142 €
BVZ (Grundstück + Gebäude ohne Tiefgarage):
Willy-Brandt-Platz 8 (Grundstück teilweise + Gebäude):
19.797.545 €
1.712.263 €
Sonstige Kosten
Umzugskosten:
400 €/Arbeitsplatz inkl. MwSt.
40
5.2
Variante A
Die Variante A unterscheidet sich zu den Varianten B und B* durch folgende Punkte:
Das Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) wird saniert.
Die Musikschule und das Gesundheitsamt werden zurückgebaut.
Die BGF des Neubaus Willy-Brandt-Platz beträgt ca. 7.800 m².
Die zu veräußernden Grundstücksflächen betragen rd. 9.000 m².
Die fremd anzumietenden Mietflächen liegen bei etwa 6.670 m².
Termine
Die Kosten und Erlöse fallen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und -räumen an, die in der
Barwertbetrachtung berücksichtigt werden müssen. Die terminliche Abwicklung gestaltet sich
wie folgt:
Veräußerung Fläche Windmühlenstraße [2018]
Ankauf/Rückbau Willy-Brandt-Platz 10-12 [2018/22]
Rückbau Willy-Brandt-Platz 8 [2022]
Neubau Willy-Brandt-Platz 8 [2023-2026]
Sanierung BVZ [2021-2023]
Rückbau Anbau BVZ [2022]
Rückbau Turnhalle [2022]
Rückbau Gesundheitsamt, Musikschule [2024]
Gestaltung Außenanlagenflächen [2025]
2018
X
X
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
X
X
X
X
X
Balkendiagramm Variante A
Quelle: Eigene Darstellung
Dabei ist folgendes besonders zu beachten:
Die Wohnbaufläche Windmühlenstraße wird im Jahr 2018 veräußert. Die anderen
Grundstücksflächen werden nach Rückbau der Musikschule und des Gesundheitsamtes im
Jahr 2024 veräußert. Die Turnhalle und der Anbau des BVZ werden im Jahr 2022
zurückgebaut. Die Gebäude Willy-Brandt-Platz 8 und 10-12 werden 2022 zurückgebaut. An
der heutigen Stelle der Gebäude Willy-Brandt-Platz 8, 10, 12 entsteht ab 2023 ein neues
Gebäude für städt. Nutzungen.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden die Außenanlagen im Jahr 2025 hergestellt.
Während der Sanierung des BVZ ziehen alle Ämter im BVZ in Zwischenquartiere. Das BVZ
wird von 2022 bis 2024 saniert. Flächen, die nach dem Umbau im BVZ fehlen, sollen extern
angemietet werden.
41
5.2.1
Planungskonzept Variante A
Städtebauliches Konzept Variante A
Quelle: pesch und partner, November 2016
42
Grundstücksflächen (Variante A):
Für Variante A werden zur Kalkulation folgende Flächen für Erwerb (E) und Veräußerung (V)
von Grundstücken sowie für die Kosten der Gestaltung der Außenanlagen (A) benötigt:
Fläche [m²]
2.173
3.155
2.648
1.116
4.479
1.445
14.193
3.378
1.941
720
52
35.300
686
Flächenbezeichnung
Windmühlenstraße [Allgemeines Wohngebiet]
Westring Süd [Kerngebiet]
Westring Nord [Allgemeines Wohngebiet]
Westring Nordwest [Mischgebiet]
BVZ
Willy-Brandt-Platz 8
Appolonia-Pfaus-Park [Außenanlagen]
Gustav-Heinemann-Platz/Christuskirche [Außenanlagen]
Einfahrt Westring [Außenanlagen]
Platz des Europäischen Versprechens/Willy-Brandt-Platz 10-12 [Außenanlagen]
Zwischenflächen [Außenanlagen]
Gesamtfläche
Willy-Brandt-Platz 10-12 [zu erwerbendes Grundstück]
V
V
V
V
A
A
A
A
A
E
Quelle: Eigene Darstellung
Die zu veräußernden Grundstücksflächen betragen insgesamt rd. 9.000 m². Diese teilen sich
zu 4.800 m² in die Nutzung Allgemeines Wohngebiet, zu 1.100 m² in die Nutzung
Mischgebiet und zu 3.100 m² in die Nutzung Kerngebiet auf. Die Flächen für die Gestaltung
der Außenanlagen liegen bei ca. 20.600 m².
43
Bruttogrundflächen und Bruttorauminhalte sowie Mietflächen
Die BGF, BRI und MF-G dienen als Kalkulationsgrundlage für die Ableitung der Rückbau-,
Sanierungs- und Neubaukosten sowie für Mieteinnahmen für vermietete Flächen inkl.
Bewirtschaftungskosten und die Bestimmung der Restwerte.
Gebäude
Neubau
Willy-Brandt-Platz 8
Bildungs- und
Verwaltungszentrum (BVZ)
(nach Sanierung)
Rückbau Anbau BVZ
Fläche [m²] Geschosse
954
8
167
1
1.122
654
1.333
1.348
619
520
1.283
1
7
6
5
1
1
2
BVZ vor Sanierung
Rückbau Gesundheitsamt
(gesamt)
Rückbau Musikschule
(gesamt)
Turnhalle
Rückbau Willy-Brandt-Platz
8 (Bestand)
Rückbau Anbau WillyBrandt-Platz 8 (Bestand)
Rückbau Willy-Brandt-Platz
10-12
667
653
1.319
337
202
256
835
4
3
1
2
4
1
3
m²BGF m³BRI
7.636
167
7.803 27.310
1.122
3.926
4.580
8.001
6.739
619
520
20.459 71.605
m²MF-G
Anmerkung
6.632 oberirdisch
953 unterirdisch
17.390 oberirdisch
2.567
8.984
20.459
71.605
15.344 oberirdisch
2.667
1.958
4.625
16.187
3.469 oberirdisch
1.925 Anbau
1.319
674
808
256
2.506
4.244
4.618
990 unterirdisch
14.855
3.183 oberirdisch
1.631
1
1.631
5.707
1.223 unterirdisch
720
887
887
1
5
1
720
4.437
887
5040
15.528
3.106
634 oberirdisch
oberirdisch
unterirdisch
70
1
70
244
443
148
5
3
2.216
443
2.659
7.755
1.552
9.308
oberirdisch
591
2.069
unterirdisch
591
1
686
oberirdisch
(WC-Anlage)
Grundstück
Quelle: Eigene Darstellung
44
Die Rückbaukosten werden über den ober- und unterirdischen Bruttorauminhalt angesetzt,
die Sanierungskosten werden über die oberirdische Bruttogrundfläche ermittelt und für die
Ermittlung der Neubaukosten werden die ober- und unterirdische Bruttogrundfläche
herangezogen.
Für die Mieteinnahmen und die Bewirtschaftungskosten sowie für die Bestimmung der
Restwerte wird die Mietfläche angesetzt.
Mietflächen Zwischennutzung sowie notwendige Arbeitsplätze
Um
den
Flächenbedarf
für
die
benötigten
Zwischenquartiere
während
der
Entwicklungsphase abzubilden, werden die Mietflächenangeben der städtischen Ämter, die
temporär umziehen, benötigt. Die Umzugskosten werden anhand der Anzahl der
Arbeitsplätze abgebildet.
Einrichtung
Ausländerbüro
Fraktion und Sitzung
Gesundheitsamt
Jugendamt
Kulturbüro
Musikschule
Schulverwaltungsamt
Amt für Soziales
Stadtbibliothek
Wahlbüro
Volkshochschule
Zentrale Dienste
Gesamt
m²HNF
1.500
1.100
1.900
3.500
150
2.000
1.400
3.000
5.000
420
2.350
1.700
24.020
m²BGF
2.308
1.692
2.923
5.385
231
3.077
2.154
4.615
7.692
646
3.615
2.615
36.954
m²MF-G
1.962
1.438
2.485
4.577
196
2.615
1.831
3.923
6.538
549
3.073
2.223
31.411
Personal
60
20-35
75-80
250-260
9
ca. 45
ca. 90
210-220
ca. 65
8
37
ca. 130
1.039
Arbeitsplatz
140
110
180
ca. 300
11
60
102
248
40
40
150
1.381
Quelle: Eigene Darstellung
Die Umzugskosten für alle Ämter beziehen sich auf die jeweiligen Arbeitsplätze und fallen
wegen
der
Zwischenquartiere
zweimal
an.
Für
die
übrigen
Umzugskosten nur einmalig nach Ende der Entwicklungsphase an.
45
Arbeitsplätze
fallen
Mietflächen Nutzungsphase
Der Flächenbedarf aller städtischen Ämter ist in allen Varianten gleich groß. Aufgrund der
unterschiedlichen Ausgangslage stehen in der Nutzungsphase unterschiedlich große
Flächen in stadteigenen Gebäuden zur Verfügung. Für die übrigen Flächen wird extern
anzumietender Raum benötigt.
Flächenbedarf und Flächendeckung
Variante A
Bedarf gesamt [m²HNF]
24.000
Bedarfsdeckung in eigenen Gebäuden [m²HNF]
-BVZ
9.400
-Gesundheitsamt
-
-Musikschule
-
-Willy-Brandt-Platz 8
5.000
-Kopfgebäude
-
Marienplatz 2
2.000
Bessemer Str. 45/47 und Rensingstr. 21
2.500
-Flächendeckung fremde Anmietung [m²HNF]
5.100
-Flächendeckung fremde Anmietung [m²MFG]
6.670
Quelle: Eigene Darstellung
Der Flächenbedarf liegt in der Nutzungsphase bei rund 31.385 m² Mietfläche (24.000 m²
HNF). Es kann ein Bedarf von 24.715 m² Mietfläche (18.900 m² HNF) in Gebäuden der Stadt
untergebracht werden. Extern müssen ca. 6.670 m² Mietflächen (5.100 m² HNF) angemietet
werden, da dieser Bedarf nicht in stadteigenen Gebäuden gedeckt werden kann.
5.2.2
Wirtschaftlichkeitsberechnung Variante A
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Variante A (vergleiche Kalkulationstabelle in der
Anlage), die den Erhalt des BVZ zum Inhalt hat, führt auf Basis überschlägiger Erlös-,
Kosten- und Mengenschätzungen im Betrachtungszeitraum 2018 bis 2036 zu einem
Kostenüberschuss in Höhe von rund 107,0 Mio. €. Diese Variante stellt sich als
unwirtschaftlichste dar.
46
5.3
Variante B
Die Variante B unterscheidet sich zu den Varianten A und B* durch folgende Punkte:
Das Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) wird rückgebaut.
Die Musikschule und das Gesundheitsamtes werden rückgebaut.
Es entsteht ein Neubau Kopfgebäude Hans-Böckler-Straße
Die BGF des Neubaus Willy-Brandt-Platz beträgt ca. 4.900 m².
Die zu veräußernden Grundstücksflächen betragen rd. 12.800 m².
Die fremd anzumietenden Mietflächen liegen bei etwa 18.180 m².
Termine
Die Kosten und Erlöse fallen zu unterschiedlichen Zeitpunkten an, die in der
Barwertbetrachtung berücksichtigt werden müssen. Die terminliche Abwicklung gestaltet sich
wie folgt:
Veräußerung Fläche Windmühlenstraße [2018]
Ankauf/Rückbau Willy-Brandt-Platz 10-12 [2018/22]
Rückbau Willy-Brandt-Platz 8 [2022]
Neubau Willy-Brandt-Platz 8 [2023-2026]
Rückbau Anbau BVZ [2022]
Rückbau Turnhalle [2022]
Rückbau BVZ [2024]
Neubau Kopfgebäude [2024-2026]
Rückbau Gesundheitsamt und Musikschule [2024]
Gestaltung Außenanlagenflächen [2027]
2018
X
X
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
X
X
X
X
X
X
Quelle: Eigene Darstellung
Dabei ist folgendes besonders zu beachten: Die Wohnbaufläche Windmühlenstraße wird
2018 veräußert. Die weiteren Grundstücksflächen werden nach Rückbau der Musikschule
und des Gesundheitsamtes im Jahr 2024 veräußert. Die Turnhalle und der Anbau des BVZ
werden im Jahr 2022 zurückgebaut. Die Gebäude Willy-Brandt-Platz 8 und 10-12 werden
2022 zurückgebaut. Die Neubauphase des Gebäudes Willy-Brandt-Platz 8 beträgt 4 Jahre
und beginnt im Jahr 2023.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden die Außenanlagen im Jahr 2027 hergestellt.
Das Ausländerbüro muss von 2018-2022 in ein Zwischenquartier ziehen, das Kulturbüro für
2 Jahre von 2023 bis 2024. Das BVZ wird im Jahr 2024 rückgebaut. Die Flächen im
Telekomgebäude sollen zeitnah nach dem Umbau bezogen werden. Die benötigten Flächen
der Stadt können jedoch nicht alle in diesem Gebäude untergebracht werden. Aus diesem
Grund sollen weitere Flächen extern angemietet werden.
47
5.3.1
Planungskonzept Variante B
Städtebauliches Konzept Variante B
Quelle: Pesch und Partner, November 2016
48
Grundstücksflächen (Variante B):
Für Variante B werden zur Kalkulation folgende Flächen für Erwerb (E)und Veräußerung (V)
von Grundstücken sowie für die Kosten der Gestaltung der Außenanlagen (A) benötigt:
Fläche [m²]
2.173
2.972
2.001
1.040
1.445
3.227
1.401
846
13.527
3.830
2.119
720
35.300
686
Flächenbezeichnung
Windmühlenstraße [Allgemeines Wohngebiet]
Westring Süd [Kerngebiet]
Westring Nord [Allgemeines Wohngebiet]
Westring Nordwest [Mischgebiet]
Willy-Brandt-Platz 8
Gustav-Heinemann-Platz West [Allgemeines Wohngebiet]
Gustav-Heinemann-Platz Ost [Allgemeines Wohngebiet]
Kopfgebäude Hans-Böckler-Straße
Appolonia-Pfaus-Park [Außenanlagen]
Gustav-Heinemann-Platz/Christuskirche [Außenanlagen]
Einfahrt Westring [Außenanlagen]
Platz des Europäischen Versprechens/Willy-Brandt-Platz 10-12 [Außenanlagen]
Gesamtfläche
Willy-Brandt-Platz 10-12 [zu erwerbendes Grundstück]
V
V
V
V
V
V
A
A
A
A
E
Quelle: Eigene Darstellung
Die zu veräußernden Grundstücksflächen betragen insgesamt rd. 12.800 m². Diese teilen
sich zu 8.800 m² in die Nutzung Allgemeines Wohngebiet, zu 1.040 m² in die Nutzung
Mischgebiet und zu 2.970 m² in die Nutzung Kerngebiet auf. Die Flächen für die Gestaltung
der Außenanlagen liegen bei ca. 20.500 m².
49
Bruttogrundfläche und Bruttorauminhalte sowie Mietflächen
Die BGF, BRI und MF-G dienen als Kalkulationsgrundlage für die Ableitung der Rückbau-,
Sanierungs- und Neubaukosten sowie für Mieteinnahmen für vermietete Flächen inkl.
Bewirtschaftungskosten und die Bestimmung der Restwerte.
Gebäude
Neubau Willy-Brandt-Platz
8
Rückbau Anbau BVZ
Fläche [m²] Geschosse
954
5
167
1
1.122
1
1.283
2
BVZ vor Sanierung
Neubau Kopfgebäude
Hans-Böckler-Straße
Rückbau Gesundheitsamt
(gesamt)
Rückbau Musikschule
(gesamt)
Turnhalle
Rückbau Willy-Brandt-Platz
8 (Bestand)
Rückbau Anbau WillyBrandt-Platz 8 (Bestand)
Rückbau Willy-Brandt-Platz
10-12
624
218
842
667
653
1.319
337
202
256
835
4
1
m²BGF m³BRI
4.772
167
4.940 17.288
1.122
3.926
2.567
8.984
20.459 71.605
2.494
218
2.713
1
4
3
842
2.667
1.958
4.625
1
2
4
1
3
m²MF-G
Anmerkung
4.199 oberirdisch
953 unterirdisch
1.925 Anbau
15.344 oberirdisch
9.494
2.306 oberirdisch
2.946
716 unterirdisch
16.187
3.469 oberirdisch
1.319
674
808
256
2.506
4.244
4.618
990 unterirdisch
14.855
3.183 oberirdisch
1.631
1
1.631
5.707
1.223 unterirdisch
720
887
887
1
5
1
720
4.437
887
5040
15.528
3.106
634 oberirdisch
oberirdisch
unterirdisch
70
1
70
244
443
148
5
3
2.216
443
2.659
7.755
1.552
9.308
oberirdisch
591
2.069
unterirdisch
591
1
686
oberirdisch (WCAnlage)
Grundstück
50
Die Rückbaukosten werden über den ober- und unterirdischen Bruttorauminhalt angesetzt,
die Sanierungskosten werden über die oberirdische Bruttogrundfläche ermittelt und für die
Ermittlung der Neubaukosten werden die ober- und unterirdische Bruttogrundfläche
herangezogen.
Für die Mieteinnahmen und die Bewirtschaftungskosten sowie für die Bestimmung der
Restwerte wird die Mietfläche angesetzt.
Mietfläche Zwischennutzung sowie notwendige Arbeitsplätze
Um
den
Flächenbedarf
für
die
benötigten
Zwischenquartiere
während
der
Entwicklungsphase abzubilden, werden die Mietflächenangeben der städtischen Ämter, die
temporär umziehen, benötigt. Die Umzugskosten werden anhand der Anzahl der
Arbeitsplätze ermittelt.
Einrichtung
Ausländerbüro
Fraktion und Sitzung
Gesundheitsamt
Jugendamt
Kulturbüro
Musikschule
Schulverwaltungsamt
Amt für Soziales
Stadtbibliothek
Wahlbüro
Volkshochschule
Zentrale Dienste
Gesamt
m²HNF
1.500
1.100
1.900
3.500
150
2.000
1.400
3.000
5.000
420
2.350
1.700
24.020
m²BGF
2.308
1.692
2.923
5.385
231
3.077
2.154
4.615
7.692
646
3.615
2.615
36.954
m²MF-G
1.962
1.438
2.485
4.577
196
2.615
1.831
3.923
6.538
549
3.073
2.223
31.411
Personal
60
20-35
75-80
250-260
9
ca. 45
ca. 90
210-220
ca. 65
8
37
ca. 130
1.039
Arbeitsplatz
140
110
180
ca. 300
11
60
102
248
40
40
150
1.381
Quelle: Eigene Darstellung
Der Flächenbedarf während der Entwicklungsphase beläuft sich auf insgesamt 2.160 m² für
das Ausländerbüro und das Kulturbüro. Die Umzugskosten für diese zwei Ämter beziehen
sich auf 151 Arbeitsplätze und fallen wegen der Zwischenumzüge zweimal an. Für die
übrigen
1.230
Arbeitsplätze
fallen
Umzugskosten
Entwicklungsphase an.
51
einmalig
nach
Ende
der
Mietflächen Nutzungsphase:
Der Flächenbedarf aller städtischen Ämter ist in allen Varianten gleich groß. Aufgrund der
unterschiedlichen Ausgangslage stehen in der Nutzungsphase unterschiedlich große
Flächen in stadteigenen Gebäuden zur Verfügung. Für die übrigen Flächen wird extern
anzumietender Raum benötigt.
Flächenbedarf und Flächendeckung
Variante B
Bedarf gesamt [m²HNF]
24.000
Bedarfsdeckung in eigenen Gebäuden [m²HNF]
-BVZ
-
-Gesundheitsamt
-
-Musikschule
-
-Willy-Brandt-Platz 8
3.200
-Kopfgebäude
2.400
-Marienplatz 2
2.000
-Bessemer Str. 45/47 und Rensingstr. 21
2.500
-Flächendeckung fremde Anmietung [m²HNF]
13.900
-Flächendeckung fremde Anmietung [m²MFG]
18.177
Quelle: Eigene Darstellung
Der Flächenbedarf liegt in der Nutzungsphase bei 31.385 m² Mietfläche (24.000 m² HNF). Es
kann ein Bedarf von 13.208 m² Mietfläche (10.100 m² HNF) in Gebäuden der Stadt
untergebracht werden. Extern müssen ca. 18.177 m² Mietflächen (13.900 m² HNF)
angemietet werden, da dieser Bedarf nicht in stadteigenen Gebäuden gedeckt werden kann
und somit Flexibilität für die künftige Entwicklung der Stadtverwaltung schafft.
5.3.2
Wirtschaftlichkeitsberechnung Variante B
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Variante B (vergleiche Kalkulationstabelle in der
Anlage), die den Rückbau sämtlicher städtischen Gebäude auf dem Bewertungsgrundstück
zum Inhalt hat, führt auf Basis überschlägiger Erlös-, Kosten- und Mengenschätzungen im
Betrachtungszeitraum 2018 bis 2036 zu einem Kostenüberschuss in Höhe von rund 100,8
Mio. €. Diese Variante ist die wirtschaftlichste.
52
5.4
Variante B*
Die Variante B* unterscheidet sich zu den Varianten A und B durch folgende Punkte:
Das Bildungs- und Verwaltungszentrum wird rückgebaut.
Die Musikschule und das Gesundheitsamt werden teilweise rückgebaut.
Die Musikschule und das Gesundheitsamt werden teilweise saniert.
Es entsteht ein Neubau Kopfgebäude Hans-Böckler-Straße
Die BGF des Neubaus Willy-Brandt-Platz beträgt ca. 4.900 m².
Die zu veräußernden Grundstücksflächen betragen rd. 9.100 m².
Die fremd anzumietenden Mietflächen liegen bei etwa 13.731 m².
Termine
Die Kosten und Erlöse fallen zu unterschiedlichen Zeitpunkten an, die in der
Barwertbetrachtung berücksichtigt werden müssen. Die terminliche Abwicklung gestaltet sich
wie folgt:
Veräußerung Fläche Windmühlenstraße [2018]
Ankauf/Rückbau Willy-Brandt-Platz 10-12 [2018/22]
Rückbau Willy-Brandt-Platz 8 [2022]
Neubau Willy-Brandt-Platz 8 [2023-2026]
Rückbau Anbau BVZ [2022]
Rückbau Turnhalle [2022]
Rückbau BVZ [2024]
Neubau Kopfgebäude [2024-2026]
Teilrückbau Gesundheitsamt und Musikschule
Teilsanierung Gesundheitsamt und Musikschule
Gestaltung Außenanlagenflächen [2027]
2018
X
X
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
X
X
X
X
X
X
X
Quelle: Eigene Darstellung, 2017
Dabei ist besonders zu beachten: Die Wohnbaufläche Windmühlenstraße wird 2018
veräußert. Die anderen Grundstücksflächen werden nach Rückbau des BVZ im Jahr 2024
veräußert. Die Turnhalle und der Anbau des BVZ werden im Jahr 2022 zurückgebaut. Die
Gebäude Willy-Brandt-Platz 8 und 10-12 werden 2022 zurückgebaut. Die Neubauphase des
Gebäudes Willy-Brandt-Platz 8 beträgt 4 Jahre und beginnt im Jahr 2023.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden die Außenanlagen im Jahr 2027 hergestellt.
Das Ausländerbüro muss von 2018-2022 in ein Zwischenquartier ziehen, das Kulturbüro für
2 Jahre von 2023 bis 2024. Das BVZ wird im Jahr 2024 rückgebaut. Der Teilrückbau und die
Teilsanierung der Musikschule und des Gesundheitsamtes finden im Jahr 2024 statt. Die
Flächen im Telekomgebäude sollen zeitnah nach dem Umbau bezogen werden. Die
benötigten Flächen der Stadt können jedoch nicht alle in diesem Gebäude untergebracht
werden. Aus diesem Grund sollen extern angemietet werden.
53
5.4.1
Planungskonzept Variante B*
Städtebauliches Konzept Variante B*
Quelle: Pesch und Partner, November 2016
54
Grundstücksflächen (Variante B*):
Für Variante B* werden zur Kalkulation folgende Flächen für den Erwerb (E) und die
Veräußerung (V) von Grundstücken sowie für die Kosten der Gestaltung der Außenanlagen
(A) benötigt:
Fläche [m²]
2.173
1.258
1.040
3.227
1.401
1.273
1.222
1.445
846
13.284
3.830
1.942
1.198
441
720
35.300
686
Flächenbezeichnung
Windmühlenstraße [Allgemeines Wohngebiet]
Westring Süd (Teilfläche) [Allgemeines Wohngebiet]
Westring Nordwest [Mischgebiet]
Gustav-Heinemann-Platz West [Allgemeines Wohngebiet]
Gustav-Heinemann-Platz Ost [Allgemeines Wohngebiet]
Teilfläche Gesundheitsamt
Teilfläche Musikschule
Willy-Brandt-Platz 8
Kopfgebäude Hans-Böckler-Straße
Appolonia-Pfaus-Park [Außenanlagen]
Gustav-Heinemann-Platz/Christuskirche [Außenanlagen]
V
V
V
V
V
V
V
A
A
Einfahrt Westring [Außenanlagen]
Platz des Europäischen Versprechens/Willy-Brandt-Platz 10-12 [Außenanlagen]
Gesamtfläche
Willy-Brandt-Platz 10-12 [zu erwerbendes Grundstück]
A
E
Quelle: Eigene Darstellung
Die zu veräußernden Grundstücksflächen betragen insgesamt rd. 9.100 m². Diese teilen sich
zu 8.000 m² in die Nutzung Allgemeines Wohngebiet und zu 1.100 m² in die Nutzung
Mischgebiet auf. Die Flächen für die Gestaltung der Außenanlagen liegen bei ca. 22.000 m².
Bruttogrundfläche und Bruttorauminhalte sowie Mietflächen
Die BGF, BRI und MF-G dienen als Kalkulationsgrundlage für die Ableitung der Rückbau-,
Sanierungs- und Neubaukosten sowie für Mieteinnahmen für vermietete Flächen inkl.
Bewirtschaftungskosten und die Bestimmung der Restwerte.
55
Gebäude
Neubau Willy-Brandt-Platz
8
Rückbau Anbau BVZ
Fläche [m²]
954
167
Geschosse
5
1
1.122
1.283
1
2
624
218
4
1
842
192
1
3
BVZ vor Sanierung
Neubau Kopfgebäude
Hans-Böckler-Straße
Rückbau Gesundheitsamt
(teilweise) Variante B*
Sanierung Gesundheitsamt
(teilweise)
Rückbau Musikschule
(teilweise)
Sanierung Musikschule
(teilweise)
Turnhalle
Rückbau Willy-Brandt-Platz
8 (Bestand)
Rückbau Anbau WillyBrandt-Platz 8 (Bestand)
Rückbau Willy-Brandt-Platz
10-12
192
667
460
1.126
337
329
666
202
256
507
1
4
3
1
2
3
1
4
1
3
m²BGF m³BRI m²MF-G Anmerkung
4.772
167
4.940 17.288
4.199 oberirdisch
1.122
3.926
953 unterirdisch
2.567
8.984
1.925 Anbau
20.459 71.605
15.344 oberirdisch
2.494
218
2.713
9.494
2.306 oberirdisch
842
577
577
2.946
716 unterirdisch
2.020
oberirdisch
192
2.667
1.379
4.046
196
unterirdisch
14.161
3.439 oberirdisch
1.126
674
986
1.660
1.130
957 unterirdisch
5.810
oberirdisch
666
808
256
1.520
2.584
2.330
unterirdisch
9.045
2.197 oberirdisch
965
1
965
3.377
820 unterirdisch
720
887
887
1
5
1
720
4.437
887
5040
15.528
3.106
634 oberirdisch
oberirdisch
unterirdisch
70
1
70
244
443
148
5
3
2.216
443
2.659
7.755
1.552
9.308
oberirdisch
591
2.069
unterirdisch
591
1
oberirdisch (WCAnlage)
Grundstück
686
56
Die Rückbaukosten werden über den ober- und unterirdischen Bruttorauminhalt angesetzt,
die Sanierungskosten werden über die oberirdische Bruttogrundfläche ermittelt und für die
Ermittlung der Neubaukosten werden die ober- und unterirdische Bruttogrundfläche
herangezogen.
Für die Mieteinnahmen und die Bewirtschaftungskosten sowie für die Bestimmung der
Restwerte wird die Mietfläche angesetzt.
Mietfläche Zwischennutzung sowie notwendige Arbeitsplätze
Um
den
Flächenbedarf
für
die
benötigten
Zwischenquartiere
während
der
Entwicklungsphase abzubilden, werden die Mietflächenangeben der städtischen Ämter, die
temporär umziehen, benötigt. Die Umzugskosten werden anhand der Anzahl der
Arbeitsplätze abgebildet.
Einrichtung
Ausländerbüro
Fraktion und Sitzung
Gesundheitsamt
Jugendamt
Kulturbüro
Musikschule
Schulverwaltungsamt
Amt für Soziales
Stadtbibliothek
Wahlbüro
Volkshochschule
Zentrale Dienste
Gesamt
m²HNF
1.500
1.100
1.900
3.500
150
2.000
1.400
3.000
5.000
420
2.350
1.700
24.020
m²BGF
2.308
1.692
2.923
5.385
231
3.077
2.154
4.615
7.692
646
3.615
2.615
36.954
m²MF-G
1.962
1.438
2.485
4.577
196
2.615
1.831
3.923
6.538
549
3.073
2.223
31.411
Personal
60
20-35
75-80
250-260
9
ca. 45
ca. 90
210-220
ca. 65
8
37
ca. 130
1.039
Arbeitsplatz
140
110
180
ca. 300
11
60
102
248
40
40
150
1.381
Quelle: Eigene Darstellung
Der Flächenbedarf während der Entwicklungsphase beläuft sich auf insgesamt 2.160 m² für
das Ausländerbüro und das Kulturbüro. Die Umzugskosten für diese zwei Ämter beziehen
sich auf 151 Arbeitsplätze und fallen wegen der Zwischenquartiere zweimal an. Für die
übrigen
1.230
Arbeitsplätze
fallen
Umzugskosten
Entwicklungsphase an.
57
nur
einmalig
nach
Ende
der
Mietflächen Nutzungsphase:
Der Flächenbedarf aller städtischen Ämter ist in allen Varianten gleich groß. Aufgrund der
unterschiedlichen Ausgangslage stehen in der Nutzungsphase unterschiedlich große
Flächen in stadteigenen Gebäuden zur Verfügung. Für die übrigen Flächen wird extern
anzumietender Raum benötigt.
Flächenbedarf und Flächendeckung
Variante B*
Bedarf gesamt [m²HNF]
24.000
Bedarfsdeckung in eigenen Gebäuden [m²HNF]
-BVZ
-
-Gesundheitsamt
1.400
-Musikschule
2.000
-Willy-Brandt-Platz 8
3.200
-Kopfgebäude
2.400
-Marienplatz 2
2.000
-Bessemer Str. 45/47 und Rensingstr. 21
2.500
-Flächendeckung fremde Anmietung [m²HNF]
10.500
-Flächendeckung fremde Anmietung [m²MFG]
13.731
Quelle: Eigene Darstellung
Der Flächenbedarf liegt in der Nutzungsphase bei 31.385 m² Mietfläche (24.000 m² HNF). Es
kann ein Bedarf von 17.654 m² Mietfläche (13.500 m² HNF) in Gebäuden der Stadt
untergebracht werden. Es müssen ca. 13.731 m² Mietflächen (10.500 m² HNF) extern
angemietet werden, da dieser Bedarf nicht in stadteigenen Gebäuden gedeckt werden kann.
5.4.2
Wirtschaftlichkeitsberechnung Variante B*
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Variante B* (vergleiche Kalkulationstabelle in der
Anlage), die den Teil-Erhalt der Musikschule und des Gesundheitsamtes zum Inhalt hat, führt
auf Basis überschlägiger Erlös-, Kosten- und Mengenschätzungen im Betrachtungszeitraum
2018 bis 2036 zu einem Kostenüberschuss in Höhe von rund 104,0 Mio. €. Diese Variante
weist Mehrkosten von etwa 3,2 Mio. € gegenüber der wirtschaftlichsten Variante B auf. Sie
befindet sich im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit an zweiter Position.
58
6.
Handlungsempfehlung
Aus sachverständiger Sicht wird empfohlen, die wirtschaftlichste Variante B, die den
Rückbau der Bestandsgebäude BVZ, Gesundheitsamt und Musikschule zum Inhalt hat,
umsetzen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung hat zu folgenden Kostenüberschüssen (Kosten
– Erlöse) geführt:
Variante
Kostenüberschuss
107,0 Mio. €
100,8 Mio. €
104,0 Mio. €
A – Sanierung BVZ
B – Rückbau BVZ, Gesundheitsamt, Musikschule
B* – Teilrückbau Gesundheitsamt, Musikschule
Ggf. ist zu prüfen, ob ein Ankauf/Umbau von Immobilien zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit einer Anmietung vorzuziehen wäre. Insbesondere der Ankauf von Immobilien für die
langfristigen städtischen Spezialnutzungen wie VHS und Bibliothek (Haus des Wissens), für
die die Stadt als Eigentümerin Mittel der Städtebauförderung KP III o.ä., erhalten kann, ist zu
empfehlen. Ein Mietverhältnis ist i.d.R. nicht förderfähig.
Vor dem Hintergrund der im Vergleich zu den Neubaukosten relativ hohen Sanierungskosten
der Bestandsgebäude in der Entwicklungsphase und höherer Instandhaltungskosten der
bestehenden Gebäude in der Betriebsphase wird empfohlen, die Gebäude BVZ,
Gesundheitsamt und Musikschule zurückzubauen, die frei werdenden Grundstücksflächen
zu veräußern und damit einer städtebaulichen Neuordnung der Innenstadt den Weg zu
ebnen. Der Flächenbedarf der Stadt Bochum wird in der Variante B durch Anmietung (ggf.
Ankauf/Umbau von marktgerechten Immobilien) gedeckt. Gegenüber den Varianten A und
B* weist Variante B folgende Vorteile auf:
Der Rückbau des BVZ und auch bei Teilerhalt mit Musikschule und Gesundheitsamt
ermöglichen eine städtebauliche Neuordnung am Standort Appollonia-Pfaus-Park.
Eine Neuausrichtung des Telekomgebäudes mit den Einrichtungen VHS und
Bibliothek wird möglich. (Dies trifft auch auf Variante B* zu).
Die Variante B weist gegenüber den anderen Varianten die maximal vermarktbaren
Grundstücksflächen auf. Dadurch wird ein höherer Verkaufserlös erzielt.
Die baulogistische Herausforderung der Sanierung des BVZ entfällt. Damit
einhergehende Unwägbarkeiten im laufenden Betrieb entfallen. (Dies trifft nur im
Vergleich zur Variante A zu).
59
Der Großteil des Flächenbedarfs wird durch Anmietung gedeckt. Verwaltungs- und
Instandhaltungskosten entfallen weitgehend.
Aus sachverständiger Sicht bestehen also nicht nur quantitativ Vorteile, die durch das
Wirtschaftlichkeitsmodell bestätigt wurden, sondern auch in qualitativer Hinsicht. Eine
kurzfristige Umsetzung der Rückbaumaßnahmen, die Anmietung von Flächen sowie die
Vermarktung von Grundstücksflächen zur Projektentwicklung durch Dritte wird angesichts
der außergewöhnlich guten Marktsituation empfohlen.
7.
Ergänzende Angaben
Dieses Gutachten genießt Urheberschutz. Mit dem Gutachtenauftrag werden nur Rechte der
Vertragsschließenden begründet. Nur der Auftraggeber und der Gutachter können aus dem
Gutachtenauftrag und dem Gutachten gegenseitig Rechte geltend machen. Eine Haftung
gegenüber Dritten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Gutachter versichert, dass das vorstehende Gutachten in Kenntnis der Pflichten von
Gutachtern gefertigt wurde.
Dortmund, den 28.08.2017
_________________________________
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Karsten Schmidt
Schmidt + Partner
Immobiliensachverständige
Betriebswirte • Ingenieure
Poststraße 8
44137 Dortmund
Tel.: 02 31 – 94 51 99 71
Fax: 02 31 – 94 51 99 72
Anlage: Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu den Varianten A, B und B*
60
Projekt "Innenstadtumgestaltung in Bochum"
- Wirtschaftlichkeitsvergleich
Variante A, Stand: 25.08.2017
Phase
Variante A - Sanierung BVZ
Entwicklungsphase
2018
2019
2020
2021
2022
Nutzungsphase
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
Summe
Erlöse
- Verkauf von Grundstücken
- Restwert Musikschule
- Restwert Gesundheitsamt
- Restwert BVZ (saniert)
- Restwert Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Restwert Kopfgebäude
-869.200
-3.510.200
-37.562.400
-17.906.400
Kosten/Buchwerte
- Erwerb des Grundstücks Willy-Brandt-Platz 10-12
- Rückbaukosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Rückbaukosten Musikschule
- Rückbaukosten Gesundheitsamt
- Rückbaukosten BVZ
- Rückbaukosten Willy-Brandt-Platz 8
- Rückbaukosten Anbau BVZ
- Rückbaukosten Turnhalle
- Sanierungskosten BVZ
- Sanierungskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Sanierungskosten Musikschule (teilweise)
- Sanierungskosten Gesundheitsamt (teilweise)
- Neubau Kopfgebäude (ehemals BVZ)
- Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Gestaltung Platz-, Wege-, Straßen- und Grünflächen
- Ertüchtigung Tiefgaragendecke
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Ausländerbüro)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Bibliothek)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Amt für Soziales)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (VHS)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Fraktion & Sitzung)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Jugendamt)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Kulturbüro)
- Bewirtschaftungskosten Zwischenanmietung Entwicklungsphase
- Betriebskosten Zwischenanmietung
- Umzugskosten Zwischenanmietung Entwicklungsphase
- Mietausgaben Nutzungsphase
- Bewirtschaftungskosten Anmietung Nutzungsphase
- Betriebskosten Nutzungsphase
- Umzugskosten Nutzungsphase
- Bewirtschaftungskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Verwaltungskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Instandhaltungskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Betriebskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Bewirtschaftungskosten Musikschule vor Rückbau
- Verwaltungskosten Musikschule vor Rückbau
- Instandhaltungskosten Musikschule vor Rückbau
- Betriebskosten Musikschule vor Rückbau
- Bewirtschaftungskosten Musikschule nach Sanierung
- Verwaltungskosten Musikschule nach Sanierung
- Instandhaltungskosten Musikschule nach Sanierung
- Betriebskosten Musikschule nach Sanierung
- Bewirtschaftungskosten Gesundheitsamt vor Rückbau
- Verwaltungskosten Gesundheitsamt vor Rückbau
- Instandhaltungskosten Gesundheitsamt vor Rückbau
- Betriebskosten Gesundheitsamt vor Rückbau
- Bewirtschaftungskosten Gesundheitsamt nach Sanierung
- Verwaltungskosten Gesundheitsamt nach Sanierung
- Instandhaltungskosten Gesundheitsamt nach Sanierung
- Betriebskosten Gesundheitsamt nach Sanierung
- Bewirtschaftungskosten BVZ vor Sanierung
- Verwaltungskosten BVZ vor Sanierung
- Instandhaltungskosten BVZ vor Sanierung
- Betriebskosten BVZ vor Sanierung
- Bewirtschaftungskosten BVZ nach Sanierung
- Verwaltungskosten BVZ nach Sanierung
- Instandhaltungskosten BVZ nach Sanierung
- Betriebskosten BVZ nach Sanierung
- Bewirtschaftungskosten Turnhalle vor Rückbau
- Verwaltungskosten Turnhalle vor Rückbau
- Instandhaltungskosten Turnhalle vor Rückbau
- Betriebskosten Turnhalle vor Rückbau
- Bewirtschaftungskosten Anbau BVZ vor Rückbau
- Verwaltungskosten Anbau BVZ vor Rückbau
- Instandhaltungskosten Anbau BVZ vor Rückbau
- Betriebskosten Anbau BVZ vor Rückbau
- Bewirtschaftungskosten Kopfgebäude
- Verwaltungskosten Kopfgebäude
- Instandhaltungskosten Kopfgebäude
- Betriebskosten Kopfgebäude
- Bewirtschaftungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz
- Verwaltungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Instandhaltungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Betriebskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Bewirtschaftungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8 (Einzelhandel/EG)
- Verwaltungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8 (Einzelhandel/EG)
- Instandhaltungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8 (Einzelhandel/EG)
- Buchwert Musikschule (Grundstück + Gebäude)
- Buchwert Gesundheitsamt (Grundstück + Gebäude)
- Buchwert BVZ (Grundstück + Gebäude ohne Tiefgarage)
- Buchwert Willy-Brandt-Platz 8 (Grundstück teilw. + Gebäude)
3.149.077
2.047.142
19.797.545
1.712.263
Saldo
35.137.008
2.829.387
2.856.756
1,000
0,948
0,898
35.137.008
2.681.884
2.566.659
Diskontierungsfaktor (Zinssatz 5,5%)
Barwerte in den Jahren
Barwert gesamt
411.600
258.468
481.186
478.616
426.544
192.437
107.957
13.093.760 13.093.760 13.093.760
6.240.000
4.248.810
4.425.954
4.248.810
1.514.408
361.200
1.200.600
1.200.600
1.200.600
1.200.600
1.320.660
1.320.660
1.320.660
1.320.660
1.320.660
1.452.726
1.452.726
1.452.726
1.452.726
465.353
474.660
484.153
493.836
503.713
513.787
524.063
534.544
545.235
556.139
567.262
578.607
590.180
75.125
165.205
1.189.476
76.627
168.509
1.213.266
78.160
171.879
1.237.531
79.723
175.317
1.262.281
81.317
178.823
1.287.527
82.944
182.400
1.313.278
84.603
186.048
1.339.543
86.295
189.769
1.366.334
88.021
193.564
1.393.661
89.781
197.435
1.421.534
91.577
201.384
1.449.965
93.408
205.412
1.478.964
37.260
48.300
546.475
38.005
49.266
557.404
38.765
50.251
568.552
39.540
51.256
579.923
40.331
52.281
591.522
41.138
53.327
603.352
41.960
54.393
615.419
42.800
55.481
627.728
43.656
56.591
640.282
44.529
57.722
653.088
45.419
58.877
666.150
46.328
60.054
679.473
2.884.672 19.518.742 25.002.583 22.022.762 12.411.863
282.528
282.528
282.528
282.528
282.528
941.472
508.464
442.512
207.072
659.088
134.201
56.000
136.885
139.623
142.415
1.455.602
305.200
4.248.810
4.248.810
310.781
941.472
508.464
442.512
207.072
659.088
310.781
941.472
508.464
442.512
207.072
659.088
1.484.714
1.200.600
456.228
191.200
4.308
23.931
148.372
4.394
24.410
151.340
4.482
24.898
154.366
6.875
38.196
236.815
7.013
38.960
241.552
7.153
39.739
246.383
7.296
40.534
251.310
7.442
41.345
256.336
7.591
42.171
261.463
7.493
41.625
258.075
7.642
42.458
263.237
7.795
43.307
268.501
7.951
44.173
273.871
8.110
45.056
279.349
8.272
45.957
284.936
33.144
184.131
1.141.612
33.806
187.814
1.178.438
34.483
191.570
1.178.438
35.172
195.401
1.178.438
1.400
7.776
48.211
1.428
7.932
49.175
1.456
8.090
50.159
1.485
8.252
51.162
4.159
23.103
143.239
4.242
23.565
146.103
4.327
24.036
149.025
4.413
24.517
152.006
35.813
46.424
525.254
107.009.955
36.529
47.352
535.759
8.036.639
3.839.574
4.012.413
4.066.248
4.121.160
4.177.170
4.234.300
4.424.639
4.484.077
0,725
0,687
0,652
0,618
0,585
0,555
0,526
0,499
0,473
0,448
0,425
2.456.626 15.755.855 19.130.335 15.971.917
8.532.372
5.236.665
2.371.433
2.348.989
2.256.404
2.167.654
2.082.573
2.001.001
1.981.942
1.903.854
0,852
0,807
0,765
4.544.704 -50.862.256
0,402
0,381
1.829.001 -19.402.216
-4.379.400
0
0
-37.562.400
-17.906.400
0
0
0
0
411.600
258.468
481.186
478.616
0
426.544
192.437
107.957
39.281.280
6.240.000
0
0
0
16.995.240
4.425.954
0
2.034.202
2.824.416
1.525.392
1.327.536
621.216
1.977.264
0
0
5.007.848
722.400
18.417.204
0
7.287.758
191.200
0
13.183
73.238
454.078
0
43.370
240.945
1.493.859
0
0
0
0
0
47.264
262.576
1.627.968
0
0
0
0
0
136.605
758.916
4.676.927
0
1.007.581
2.215.744
15.953.359
0
5.769
32.050
198.708
0
17.140
95.222
590.373
0
0
0
0
0
572.071
741.574
8.390.381
0
0
0
3.149.077
2.047.142
19.797.545
1.712.263
117.742.444
Projekt "Innenstadtumgestaltung in Bochum"
- Wirtschaftlichkeitsvergleich
Variante B, Stand: 25.08.2017
Phase
Variante B - Rückbau BVZ, Gesundheitsamt und Musikschule
Entwicklungsphase
2018
2019
2020
2021
2022
Nutzungsphase
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
Summe
Erlöse
- Verkauf von Grundstücken
- Restwert Musikschule
- Restwert Gesundheitsamt
- Restwert BVZ (saniert)
- Restwert Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Restwert Kopfgebäude
-869.200
-4.954.800
-11.337.300
-6.226.200
Kosten/Buchwerte
- Erwerb des Grundstücks Willy-Brandt-Platz 10-12
- Rückbaukosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Rückbaukosten Musikschule
- Rückbaukosten Gesundheitsamt
- Rückbaukosten BVZ
- Rückbaukosten Willy-Brandt-Platz 8
- Rückbaukosten Anbau BVZ
- Rückbaukosten Turnhalle
- Sanierungskosten BVZ
- Sanierungskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Sanierungskosten Musikschule (teilweise)
- Sanierungskosten Gesundheitsamt (teilweise)
- Neubau Kopfgebäude (ehemals BVZ)
- Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Gestaltung Platz-, Wege-, Straßen- und Grünflächen
- Ertüchtigung Tiefgaragendecke
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Ausländerbüro)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Bibliothek)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Amt für Soziales)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (VHS)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Fraktion & Sitzung)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Jugendamt)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Kulturbüro)
- Bewirtschaftungskosten Zwischenanmietung Entwicklungsphase
- Betriebskosten Zwischenanmietung
- Umzugskosten Zwischenanmietung Entwicklungsphase
- Mietausgaben Nutzungsphase
- Bewirtschaftungskosten Anmietung Nutzungsphase
- Betriebskosten Nutzungsphase
- Umzugskosten Nutzungsphase
- Bewirtschaftungskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Verwaltungskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Instandhaltungskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Betriebskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Bewirtschaftungskosten Musikschule vor Rückbau
- Verwaltungskosten Musikschule vor Rückbau
- Instandhaltungskosten Musikschule vor Rückbau
- Betriebskosten Musikschule vor Rückbau
- Bewirtschaftungskosten Musikschule nach Sanierung
- Verwaltungskosten Musikschule nach Sanierung
- Instandhaltungskosten Musikschule nach Sanierung
- Betriebskosten Musikschule nach Sanierung
- Bewirtschaftungskosten Gesundheitsamt vor Rückbau
- Verwaltungskosten Gesundheitsamt vor Rückbau
- Instandhaltungskosten Gesundheitsamt vor Rückbau
- Betriebskosten Gesundheitsamt vor Rückbau
- Bewirtschaftungskosten Gesundheitsamt nach Sanierung
- Verwaltungskosten Gesundheitsamt nach Sanierung
- Instandhaltungskosten Gesundheitsamt nach Sanierung
- Betriebskosten Gesundheitsamt nach Sanierung
- Bewirtschaftungskosten BVZ vor Sanierung - hier vor Rückbau
- Verwaltungskosten BVZ vor Sanierung - hier vor Rückbau
- Instandhaltungskosten BVZ vor Sanierung - hier vor Rückbau
- Betriebskosten BVZ vor Sanierung - hier vor Rückbau
- Bewirtschaftungskosten BVZ nach Sanierung
- Verwaltungskosten BVZ nach Sanierung
- Instandhaltungskosten BVZ nach Sanierung
- Betriebskosten BVZ nach Sanierung
- Bewirtschaftungskosten Turnhalle vor Rückbau
- Verwaltungskosten Turnhalle vor Rückbau
- Instandhaltungskosten Turnhalle vor Rückbau
- Betriebskosten Turnhalle vor Rückbau
- Bewirtschaftungskosten Anbau BVZ vor Rückbau
- Verwaltungskosten Anbau BVZ vor Rückbau
- Instandhaltungskosten Anbau BVZ vor Rückbau
- Betriebskosten Anbau BVZ vor Rückbau
- Bewirtschaftungskosten Kopfgebäude
- Verwaltungskosten Kopfgebäude
- Instandhaltungskosten Kopfgebäude
- Betriebskosten Kopfgebäude
- Bewirtschaftungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Verwaltungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Instandhaltungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Betriebskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Bewirtschaftungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8 (Einzelhandel/EG)
- Verwaltungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8 (Einzelhandel/EG)
- Instandhaltungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8 (Einzelhandel/EG)
- Buchwert Musikschule (Grundstück + Gebäude)
- Buchwert Gesundheitsamt (Grundstück + Gebäude)
- Buchwert BVZ (Grundstück + Gebäude ohne Tiefgarage)
- Buchwert Willy-Brandt-Platz 8 (Grundstück teilw. + Gebäude)
3.149.077
2.047.142
19.797.545
1.712.263
Saldo
35.137.008
2.829.387
2.856.756
2.884.672
1,000
0,948
0,898
0,852
0,807
0,765
35.137.008
2.681.884
2.566.659
2.456.626
2.796.569
7.877.229
Diskontierungsfaktor (Zinssatz 5,5%)
Barwerte in den Jahren
Barwert gesamt
411.600
258.468
481.186
478.616
2.045.039
426.544
192.437
107.957
6.240.000
2.788.680
2.114.280
2.788.680
2.114.280
2.788.680
2.114.280
2.788.680
4.407.052
4.700.000
282.528
134.201
56.000
282.528
136.885
282.528
139.623
282.528
142.415
282.528
145.263
28.224
28.224
13.406
4.400
3.271.860
223.868
214.397
218.685
3.271.860
3.271.860
3.271.860
3.271.860
3.599.046
3.599.046
3.599.046
3.599.046
3.599.046
3.958.951
3.958.951
3.958.951
3.958.951
1.268.173
1.293.536
1.319.407
1.345.795
1.372.711
1.400.165
1.428.169
1.456.732
1.485.867
1.515.584
1.545.896
1.576.814
1.608.350
12.452
16.142
182.635
12.701
16.465
186.288
12.955
16.794
190.014
13.215
17.130
193.814
13.479
17.473
197.690
13.748
17.822
201.644
14.023
18.179
205.677
14.304
18.542
209.790
14.590
18.913
213.986
14.882
19.291
218.266
24.062
31.192
352.916
24.544
31.816
359.975
25.035
32.452
367.174
25.535
33.101
374.517
26.046
33.763
382.008
26.567
34.439
389.648
27.098
35.127
397.441
27.640
35.830
405.390
28.193
36.547
413.498
28.757
37.277
421.768
29.332
38.023
430.203
8.137.446 14.782.921 10.121.083
1.243.307
492.000
4.308
23.931
148.372
4.394
24.410
151.340
4.482
24.898
154.366
6.875
38.196
236.815
7.013
38.960
241.552
7.153
39.739
246.383
7.296
40.534
251.310
7.442
41.345
256.336
7.591
42.171
261.463
7.493
41.625
258.075
7.642
42.458
263.237
7.795
43.307
268.501
7.951
44.173
273.871
8.110
45.056
279.349
8.272
45.957
284.936
33.144
184.131
1.141.612
33.806
187.814
1.178.438
34.483
191.570
1.178.438
35.172
195.401
1.178.438
35.876
199.309
1.178.438
36.593
203.296
1.178.438
1.400
7.776
48.211
1.428
7.932
49.175
1.456
8.090
50.159
1.485
8.252
51.162
4.159
23.103
143.239
4.242
23.565
146.103
4.327
24.036
149.025
4.413
24.517
152.006
22.675
29.393
332.561
100.788.190
3.464.458 10.295.223
23.128
29.981
339.212
23.591
30.580
345.996
9.652.271
5.611.872
5.652.129
5.693.190
5.735.073
5.777.794
6.181.273
6.225.720
0,687
0,652
0,618
0,585
0,555
0,526
0,499
0,473
0,448
0,425
0,402
0,381
5.901.649 10.162.324
6.594.886
5.961.525
3.285.362
3.136.426
2.994.513
2.859.282
2.730.408
2.768.797
2.643.323
2.523.764
-4.290.043
0,725
6.271.055 -11.246.203
-5.824.000
0
0
0
-11.337.300
-6.226.200
0
0
0
411.600
258.468
481.186
478.616
2.045.039
426.544
192.437
107.957
0
6.240.000
0
0
6.342.840
11.154.720
4.407.052
4.700.000
1.412.640
0
0
0
0
0
56.448
0
1.368.743
60.400
50.190.332
0
19.860.506
492.000
0
13.183
73.238
454.078
0
43.370
240.945
1.493.859
0
0
0
0
0
47.264
262.576
1.627.968
0
0
0
0
0
209.074
1.161.521
7.033.804
0
0
0
0
5.769
32.050
198.708
0
17.140
95.222
590.373
0
0
136.350
176.750
1.999.804
0
362.203
469.522
5.312.306
0
0
0
3.149.077
2.047.142
19.797.545
1.712.263
136.063.129
Projekt "Innenstadtumgestaltung in Bochum"
- Wirtschaftlichkeitsvergleich
Variante B*, Stand: 25.08.2017
Phase
Variante B* - Teilerhalt Musikschule und Gesundheitsamt
Entwicklungsphase
2018
2019
2020
2021
2022
Nutzungsphase
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
Summe
Erlöse
- Verkauf von Grundstücken
- Restwert Musikschule
- Restwert Gesundheitsamt
- Restwert BVZ (saniert)
- Restwert Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Restwert Kopfgebäude
-869.200
-2.874.400
-4.745.520
-7.428.240
-11.337.300
-6.226.200
Kosten/Buchwerte
- Erwerb des Grundstücks Willy-Brandt-Platz 10-12
- Rückbaukosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Rückbaukosten Musikschule - teilweise
- Rückbaukosten Gesundheitsamt - teilweise
- Rückbaukosten BVZ
- Rückbaukosten Willy-Brandt-Platz 8
- Rückbaukosten Anbau BVZ
- Rückbaukosten Turnhalle
- Sanierungskosten BVZ
- Sanierungskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Sanierungskosten Musikschule (teilweise)
- Sanierungskosten Gesundheitsamt (teilweise)
- Neubau Kopfgebäude (ehemals BVZ)
- Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Gestaltung Platz-, Wege-, Straßen- und Grünflächen
- Ertüchtigung Tiefgaragendecke
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Ausländerbüro)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Bibliothek)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Amt für Soziales)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (VHS)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Fraktion & Sitzung)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Jugendamt)
- Mietausgaben Zwischenanmietung Entwicklungsphase (Kulturbüro)
- Bewirtschaftungskosten Zwischenanmietung Entwicklungsphase
- Betriebskosten Zwischenanmietung
- Umzugskosten Zwischenanmietung Entwicklungsphase
- Mietausgaben Nutzungsphase
- Bewirtschaftungskosten Anmietung Nutzungsphase
- Betriebskosten Nutzungsphase
- Umzugskosten Nutzungsphase
- Bewirtschaftungskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Verwaltungskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Instandhaltungskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Betriebskosten Willy-Brandt-Platz 10-12
- Bewirtschaftungskosten Musikschule vor Rückbau
- Verwaltungskosten Musikschule vor Rückbau - teilw.
- Instandhaltungskosten Musikschule vor Rückbau - teilw.
- Betriebskosten Musikschule vor Rückbau - teilw.
- Bewirtschaftungskosten Musikschule nach Sanierung
- Verwaltungskosten Musikschule nach Sanierung
- Instandhaltungskosten Musikschule nach Sanierung
- Betriebskosten Musikschule nach Sanierung
- Bewirtschaftungskosten Gesundheitsamt vor Rückbau - teilw.
- Verwaltungskosten Gesundheitsamt vor Rückbau - teilw.
- Instandhaltungskosten Gesundheitsamt vor Rückbau - teilw.
- Betriebskosten Gesundheitsamt vor Rückbau - teilw.
- Bewirtschaftungskosten Gesundheitsamt nach Sanierung
- Verwaltungskosten Gesundheitsamt nach Sanierung
- Instandhaltungskosten Gesundheitsamt nach Sanierung
- Betriebskosten Gesundheitsamt nach Sanierung
- Bewirtschaftungskosten BVZ vor Sanierung - hier vor Rückbau
- Verwaltungskosten BVZ vor Sanierung - hier vor Rückbau
- Instandhaltungskosten BVZ vor Sanierung - hier vor Rückbau
- Betriebskosten BVZ vor Sanierung - hier vor Rückbau
- Bewirtschaftungskosten BVZ nach Sanierung
- Verwaltungskosten BVZ nach Sanierung
- Instandhaltungskosten BVZ nach Sanierung
- Betriebskosten BVZ nach Sanierung
- Bewirtschaftungskosten Turnhalle vor Rückbau
- Verwaltungskosten Turnhalle vor Rückbau
- Instandhaltungskosten Turnhalle vor Rückbau
- Betriebskosten Turnhalle vor Rückbau
- Bewirtschaftungskosten Anbau BVZ vor Rückbau
- Verwaltungskosten Anbau BVZ vor Rückbau
- Instandhaltungskosten Anbau BVZ vor Rückbau
- Betriebskosten Anbau BVZ vor Rückbau
- Bewirtschaftungskosten Kopfgebäude
- Verwaltungskosten Kopfgebäude
- Instandhaltungskosten Kopfgebäude
- Betriebskosten Kopfgebäude
- Bewirtschaftungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Verwaltungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Instandhaltungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Betriebskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8
- Bewirtschaftungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8 (EG)
- Verwaltungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8 (EG)
- Instandhaltungskosten Neubau Willy-Brandt-Platz 8 (EG)
- Buchwert Musikschule (Grundstück + Gebäude)
- Buchwert Gesundheitsamt (Grundstück + Gebäude)
- Buchwert BVZ (Grundstück + Gebäude ohne Tiefgarage)
- Buchwert Willy-Brandt-Platz 8 (Grundstück teilw. + Gebäude)
3.149.077
2.047.142
19.797.545
1.712.263
Saldo
35.137.008
2.829.387
2.856.756
2.884.672
3.464.458
1,000
0,948
0,898
0,852
0,807
35.137.008
2.681.884
2.566.659
2.456.626
2.796.569
Diskontierungsfaktor (Zinssatz 5,5%)
Barwerte in den Jahren
Barwert gesamt
411.600
258.468
143.557
48.866
2.045.039
426.544
192.437
107.957
6.240.000
2.788.680
6.814.080
9.930.240
2.114.280
2.788.680
2.114.280
2.788.680
2.114.280
2.788.680
4.656.065
4.700.000
282.528
134.201
56.000
282.528
136.885
282.528
139.623
282.528
142.415
282.528
145.263
310.781
310.781
28.224
28.224
161.575
4.400
2.471.580
375.000
214.397
218.685
2.471.580
2.471.580
2.471.580
2.471.580
2.718.738
2.718.738
2.718.738
2.718.738
2.718.738
2.990.612
2.990.612
2.990.612
2.990.612
957.984
977.144
996.687
1.016.621
1.036.953
1.057.692
1.078.846
1.100.423
1.122.431
1.144.880
1.167.778
1.191.133
1.214.956
9.491
20.872
150.275
9.681
21.289
153.280
9.874
21.715
156.346
10.072
22.149
159.473
10.273
22.592
162.662
10.479
23.044
165.916
10.688
23.505
169.234
10.902
23.975
172.619
11.120
24.454
176.071
11.343
24.943
179.592
11.570
25.442
183.184
11.801
25.951
186.848
14.856
32.671
235.228
15.154
33.324
239.932
15.457
33.990
244.731
15.766
34.670
249.625
16.081
35.364
254.618
16.403
36.071
259.710
16.731
36.792
264.904
17.065
37.528
270.203
17.407
38.279
275.607
17.755
39.044
281.119
18.110
39.825
286.741
18.472
40.622
292.476
12.452
16.142
182.635
12.701
16.465
186.288
12.955
16.794
190.014
13.215
17.130
193.814
13.479
17.473
197.690
13.748
17.822
201.644
14.023
18.179
205.677
14.304
18.542
209.790
14.590
18.913
213.986
14.882
19.291
218.266
28.757
37.277
421.768
29.332
38.023
430.203
939.200
492.000
6.875
38.196
236.815
7.493
41.625
258.075
4.308
23.931
148.372
4.394
24.410
151.340
4.482
24.898
154.366
7.013
38.960
241.552
7.153
39.739
246.383
7.296
40.534
251.310
7.642
42.458
263.237
7.795
43.307
268.501
7.951
44.173
273.871
33.144
184.131
1.141.612
33.806
187.814
1.178.438
34.483
191.570
1.178.438
35.172
195.401
1.178.438
1.400
7.776
48.211
1.428
7.932
49.175
1.456
8.090
50.159
1.485
8.252
51.162
4.159
23.103
143.239
4.242
23.565
146.103
4.327
24.036
149.025
4.413
24.517
152.006
7.442
41.345
256.336
8.110
45.056
279.349
35.876
199.309
1.178.438
7.591
42.171
261.463
8.272
45.957
284.936
36.593
203.296
1.178.438
22.675
29.393
332.561
103.952.392
23.128
29.981
339.212
23.591
30.580
345.996
24.062
31.192
352.916
24.544
31.816
359.975
25.035
32.452
367.174
25.535
33.101
374.517
26.046
33.763
382.008
26.567
34.439
389.648
27.098
35.127
397.441
27.640
35.830
405.390
28.193
36.547
413.498
9.649.786 25.546.232 14.129.640
9.470.742
9.253.943
4.887.561
4.930.938
4.975.182
5.020.311
5.066.342
5.385.168
5.433.059
0,725
0,687
0,652
0,618
0,585
0,555
0,526
0,499
0,473
0,448
0,425
0,402
0,381
7.383.383 18.527.298
9.713.235
6.171.125
5.715.506
2.861.328
2.736.229
2.616.854
2.502.930
2.394.198
2.412.195
2.306.774
2.206.175
-9.233.583
0,765
5.481.908 -24.205.526
-3.743.600
-4.745.520
-7.428.240
0
-11.337.300
-6.226.200
0
0
0
411.600
258.468
143.557
48.866
2.045.039
426.544
192.437
107.957
0
6.240.000
6.814.080
9.930.240
6.342.840
11.154.720
4.656.065
4.700.000
2.034.202
0
0
0
0
0
56.448
0
1.668.043
60.400
37.914.037
0
15.002.729
492.000
0
13.183
73.238
454.078
0
43.370
240.945
1.493.859
0
127.295
279.930
2.015.499
0
47.264
262.576
1.627.968
0
199.256
438.180
3.154.894
0
209.074
1.161.521
7.033.804
0
0
0
0
5.769
32.050
198.708
0
17.140
95.222
590.373
0
0
136.350
176.750
1.999.804
0
362.203
469.522
5.312.306
0
0
0
3.149.077
2.047.142
19.797.545
1.712.263
132.197.569