Daten
Kommune
Bochum
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Anlage 1: Prüfung der gegenseitigen Forderungen der Stadt Bochum und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Zentrale Dienste".pdf
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16.09.17, 01:19
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24.01.18, 04:53
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24.07.2017
Rechnungsprüfungsamt
Bericht über die Prüfung der gegenseitigen
Forderungen der Stadt Bochum und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Zentrale Dienste“
Inhaltsverzeichnis Bericht über die Prüfung der gegenseitigen Forderungen der Stadt Bochum und der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Zentrale Dienste“
_____________________________________________________________________________________________
Seite
1. Vorbemerkungen ............................................................................................................................. 1
2. Prüfungsauftrag ............................................................................................................................... 1
3. Prüfungsumfang und Prüfungsgegenstand ................................................................................. 1
4. Prüfungsunterlagen ......................................................................................................................... 2
5. Prüfungsergebnis ............................................................................................................................ 2
5.1
Forderungen der ZD gegenüber der Stadt Bochum
- Nachtrag zum Bericht vom 08.03.2017 ................................................................................. 3
5.2
Forderungen der ZD gegenüber der Stadt .............................................................................. 4
5.2.1
Allgemeine Feststellungen .......................................................................................... 4
5.2.2
Ausgeglichene Forderungen und Guthaben ............................................................... 6
5.2.3
Überzahlungen aufgrund fehlerhafter Software .......................................................... 6
5.2.4
Gekürzte Rechnungsbeträge ...................................................................................... 7
5.2.5
Forderungen aufgrund nicht abschließend geklärter Sachverhalte............................ 8
5.2.5.1
5.2.5.2
5.2.5.3
5.3
5.2.6
Fehlende finanzielle Mittel .......................................................................................... 9
5.2.7
Fehlerhafte interne Informationen bei den ZD .......................................................... 10
5.2.8
Ungeklärte Sachverhalte .......................................................................................... 10
5.2.9
Aktueller Stand.......................................................................................................... 11
Forderungen der Stadt Bochum gegenüber den Zentralen Diensten ................................... 11
5.3.1
Geschäftspartner ZD im Buchhaltungssystem SAP ................................................. 11
5.3.2
oPos-Liste aus SAP .................................................................................................. 13
5.3.2.1
5.3.2.2
5.3.2.3
5.4
Ausstehende Entscheidungen durch das Amt 20 (Anlagenbuchhaltung) ... 8
Ausstehende Entscheidungen durch die ZD ............................................... 8
Unklare Rechnungsempfänger.................................................................... 9
Ausgebuchte Positionen ............................................................................ 13
Ausgeglichene Positionen ......................................................................... 14
Positionen in Klärung................................................................................. 14
5.3.3
Grundbesitzabgabenforderungen des Amtes für Finanzsteuerung (Amt 20) ........... 15
5.3.4
Forderungsverfolgung ............................................................................................... 17
Fazit ....................................................................................................................................... 17
6. Schlussbesprechung..................................................................................................................... 19
über die Prüfung der gegenseitigen Forderungen der Stadt Bochum und der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung „Zentrale Dienste“
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Bericht
1.
Vorbemerkungen
Die Zentralen Dienste der Stadt Bochum (ZD) werden gemäß „Betriebssatzung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum vom
27.01.2011“ (Betriebssatzung) als selbstständig wirtschaftende Einrichtung ohne
Rechtspersönlichkeit mit dem Zweck geführt, die Bewirtschaftung aller städtischen
und städtisch genutzten Gebäude samt der dazugehörigen Grundstücke, die Abwicklung des städtischen Neubauprogramms, den Betrieb zentraler Werkstätten, Betriebe
und betrieblicher Einrichtungen sowie die Wahrnehmung zentraler logistischer Aufgaben wie Beschaffungswesen und Hausdienste zu übernehmen.
Für die Leistungsbeziehungen zwischen der Stadtverwaltung und den ZD gilt der
Grundsatz, die Fachbereiche sind für ihren Ressourcenverbrauch selbst verantwortlich (§ 3 Betriebssatzung).
Die ZD erbringen ihre Leistungen ausschließlich aufgrund von Aufträgen. Jede beauftragte Leistung der ZD ist von den Auftraggebern auf der Grundlage vereinbarter
bzw. bekannter Preise und Zahlungsziele zu vergüten, so dass sich die ZD durch
diese Erlöse refinanzieren.
Gleichzeitig erbringen auch einzelne Fachbereiche der Stadt Bochum, wie z.B. das
Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation (Amt 11)
Leistungen für die ZD. Dafür werden i.d.R. ebenfalls Rechnungen erstellt und Zahlungen fällig.
2.
3.
Prüfungsauftrag
●
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) - § 103 (1) Ziffer 4 und 5 -
●
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bochum - §§ 1, 4 (1) Nr. 4 und 5 -
Prüfungsumfang und Prüfungsgegenstand
Anhand von Auswertungen aus den jeweiligen Buchhaltungssystemen wurden die
gegenseitigen Forderungen der ZD und der Stadt Bochum für die Jahre 2016 und
älter auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Gleichzeitig hinterfragte das Rechnungsprüfungsamt (RPA) die Gründe für die ausstehenden Zahlungen bei den Fachbereichen und den ZD.
Auch der Prozess der Forderungsverfolgung durch die Stadt Bochum wurde in die
Prüfung einbezogen.
Ein Ziel der Prüfung war eine möglichst dauerhafte Reduzierung des Forderungsbestandes auf beiden Seiten.
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Bericht
4.
5.
Prüfungsunterlagen
●
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW)
●
Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NRW (GemHVO NRW)
●
Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ZD der Stadt Bochum
i.d.F. vom 27.01.2011
●
Vereinbarung zwischen der Stadt Bochum und den ZD der Stadt Bochum über
die Inanspruchnahme von Leistungen der Zentralen Dienste durch die Stadt Bochum (Juli 2006)
●
Dienstvereinbarung zum Veränderungs- und Optimierungsprozess (Januar 2009)
●
Auswertungen aus dem Buchhaltungssystem SAP
●
Online Auskünfte aus dem Buchhaltungssystem SAP
●
Aktenvorgänge der geprüften Fachbereiche
●
Auswertungen aus dem Buchhaltungssystem E&S der ZD
●
Buchungsbelege der ZD
●
Buchungsbelege der Stadt Bochum
●
Schriftverkehr zwischen ZD und den geprüften Fachbereiche
Prüfungsergebnis
In den vergangenen Jahren führte das RPA mehrere Prüfungen zu den Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt Bochum und den ZD durch, zu denen u.a. folgende
Berichte erstellt wurden:
-
Prüfung der Kalkulationsgrundlagen der ZD zur Abrechnung der Gebäudekosten mit der Stadt (vom 11.08.2004)
-
Prüfung der Gebühren für die Abfallentsorgung verschiedener städtischer Liegenschaften im Haushaltsjahr 2012 (vom 05.02.2013)
-
Prüfung der Gebäudekostenabrechnung der Zentralen Dienste für das Jahr
2011 (vom 19.06.2013)
-
Prüfung der Verbindlichkeiten der Stadt Bochum gegenüber der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Zentrale Dienste“ (vom 08.03.2017)
Die aktuell durchgeführte Prüfung zeigt, dass zum Teil auf Prüfungsbemerkungen
aus diesen Berichten nicht ausreichend reagiert wurde und die zugrundeliegenden
Probleme weiterhin bestehen.
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Bericht
5.1
Forderungen der ZD gegenüber der Stadt Bochum - Nachtrag zum Bericht vom
08.03.2017
Der Fokus der Darstellungen im Bericht über die Prüfung der Verbindlichkeiten der
Stadt Bochum gegenüber der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Zentrale Dienste“
vom 08.03.2017 lag auf der Höhe der Forderungen der ZD. Nachfolgend wird der
Sachverhalt unter dem Aspekt der Anzahl der offenen Posten beleuchtet.
Der Forderungsbestand der ZD betrug am 14.12.2016 rd. 11,3 Mio. EUR und setzte
sich aus 963 Einzelpositionen zusammen, welche die in der nachfolgenden Grafik
dargestellten Altersstrukturen aufwiesen.
Anzahl der offenen Posten nach Fälligkeit
800
700
600
500
400
300
200
100
0
<1 Woche
< 1 Monat
< 6 Monate
< 1 Jahr
> 1 Jahr
Zum 04.04.2017 wurde dem RPA eine aktuelle offene Postenliste von den ZD zur
Verfügung gestellt. Diese wurde um die Forderungen nach dem 14.12.2016 bereinigt,
um die Entwicklung der Anzahl der Rechnungen zum Stichtag 14.12.2016 zu ermitteln. Der Bestand an offenen Posten reduzierte sich insgesamt um 655 Positionen
(= 68,0 %) und betrug noch rd. 2,1 Mio. EUR. Dies entspricht einem Abbau von ca.
9,2 Mio. EUR (81,4 %).
Zum Stichtag 14.12.2016 ergab sich damit am 04.04.2017 das folgende Bild:
Entwicklung der oPos‐Anzahl nach Fälligkeit
800
700
600
500
400
300
200
100
0
< 1 Woche
< 1 Monat
Stand 14.12.2016
< 6 Monate
Stand 04.04.2017
< 1 Jahr
abgebaut
> 1 Jahr
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Bericht
Dieses Ergebnis spiegelt im Wesentlichen die Betrachtungsweise der Entwicklung
der Forderungshöhe wider. Lediglich bei den fälligen offenen Posten, die älter als ein
Jahr waren, hat sich die Höhe der Verbindlichkeiten nur geringfügig verändert, während die Reduzierung der Anzahl der offenen Posten etwas deutlicher erkennbar ist.
Dies deutet darauf hin, dass eine gewisse Anzahl von älteren offenen Posten mit
kleineren Beträgen von der Stadtverwaltung gezahlt oder durch die ZD ausgebucht
worden sind.
Prozentual lässt sich der Abbau der offenen Posten für den Zeitraum 14.12.2016 04.04.2017 in Euro und Anzahl wie folgt tabellarisch darstellen:
Anzahl abgebauter oPos
abgebaute oPos in Euro
< 1 Woche
95,41 %
99,76 %
< 1 Monat
93,14 %
96,51 %
< 6 Monate
84,15 %
93,27 %
< 1 Jahr
79,63 %
90,91 %
> 1 Jahr
26,89 %
7,36 %
Beim Abbau der offenen Posten ergeben sich keine bedeutenden Diskrepanzen zwischen der Anzahl und der Höhe der Posten insgesamt.
5.2
Forderungen der ZD gegenüber der Stadt
5.2.1
Allgemeine Feststellungen
Das RPA hat sich zu Beginn der Prüfung von den ZD eine Aufstellung aller nicht ausgeglichenen Forderungen und Guthaben (offene Posten) gegenüber der Stadt als
Excel-Tabelle geben lassen. Die aktuellen Forderungen des Jahres 2017 wurden für
die Prüfung herausgefiltert. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführten Werte:
Anzahl
Forderungen
Betrag in EUR
353
3.023.083,95
Guthaben
81
- 2.895.639,24
Summen
434
127.444,71
Größter Einzelwert bei den Forderungen ist ein Betrag von 315.427,97 EUR aus dem
Jahr 2015, der sich auf eine Baumaßnahme bezieht. Schuldner für diesen Betrag ist
das Schulverwaltungsamt (Amt 40).
Bei den Guthaben ist ein Betrag von 2.731.300 EUR enthalten, der aus der Nebenund Verbrauchskostenabrechnung für das Jahr 2016 resultiert. Die Auszahlung erfolgt zentral an das Amt für Finanzsteuerung (Amt 20). Ohne dieses Guthaben beträgt
der Saldo von Forderungen und Guthaben insgesamt 2.858.744,71 EUR.
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Bericht
Die Forderungen und Guthaben teilen sich auf die einzelnen Jahre wie folgt auf:
Jahr
Forderungen
Anzahl
Guthaben
Betrag in EUR
Anzahl
Betrag in EUR
2012
15
166.855,08
3
- 4.180,38
2013
9
53.941,86
6
-2.713,88
2014
34
183.421,69
4
-6.907,43
2015
75
860.972,31
19
-51.976,57
2016
220
1.757.893,01
49
-2.829.860,98
Summen
353
3.023.083,95
81
-2.895.639,24
Die einzelnen Positionen der ausgewerteten Excel-Tabelle beziehen sich insgesamt
auf 39 verschiedene Organisationseinheiten der Verwaltung sowie auf 12 Schulen.
Die Ämter 40 (148 Positionen), Amt für Soziales (Amt 50 = 94 Positionen) und das
Jugendamt (Amt 51 = 55 Positionen) haben mit insgesamt 297 Positionen und im
Saldo rd. 1,9 Mio. EUR den größten Anteil. Um das Gesamtbild nicht zu verfälschen,
ist das Guthaben aus der Neben- und Verbrauchskostenabrechnung in der folgenden
Darstellung bereits herausgerechnet.
Einzelpositionen
Sonstige
31%
Amt 51
13%
Amt 40
34%
Sonstige
34%
Betrag
Amt 40
52%
Amt 51
4%
Amt 50
22%
Amt 50
10%
Alle betroffenen Organisationseinheiten und Schulen wurden vom RPA mit der Bitte
um Stellungnahme zu den sie betreffenden Positionen angeschrieben. Eine entsprechende Auflistung der „offenen Posten“ wurde ihnen dafür zur Verfügung gestellt.
Die Antworten der angeschriebenen Organisationseinheiten waren zum Teil sehr umfangreich und auch sehr detailliert. Für die Auswertung wurden daher folgende Kategorien gebildet:
- Ausgeglichene Forderungen und Guthaben (Ziffer 5.2.2)
- Überzahlungen aufgrund fehlerhafter Software (Ziffer 5.2.3)
- Gekürzte Rechnungsbeträge (Ziffer 5.2.4)
- Ausstehende Entscheidungen durch das Amt 20 (Ziffer 5.2.5.1)
- Ausstehende Entscheidungen durch die ZD (Ziffer 5.2.5.2)
- Unklare Rechnungsempfänger (Ziffer 5.2.5.3)
- Fehlende finanzielle Mittel (Ziffer 5.2.6)
- Fehlerhafte interne Informationen bei den ZD (Ziffer 5.2.7)
- Ungeklärte Sachverhalte (Ziffer 5.2.8)
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Bericht
5.2.2
Ausgeglichene Forderungen und Guthaben
Von den angeschriebenen Organisationseinheiten wurde für insgesamt 192 Positionen mitgeteilt, dass sie zwischenzeitlich zur Zahlung oder zur Vereinnahmung (Guthaben) angewiesen wurden. Hierdurch sind somit Forderungen in Höhe von
817.079,87 EUR und Guthaben von 99.935,10 EUR ausgeglichen.
Die Analyse der Antworten führte zu dem Ergebnis, dass die hauptsächliche Ursache
für diese zunächst nicht bezahlten Rechnungen darin lag, dass sie in der Rechnungsstelle der Organisationseinheit nicht bekannt waren. Es ist sicherlich denkbar, dass
eine Rechnung auf dem Postweg verloren gehen kann; in der festgestellten Häufung
ist aber eher davon auszugehen, dass diese Rechnungen an den unterschiedlichsten
Stellen beim Empfänger - z.B. bei der Feststellung der sachlichen Richtigkeit wegen
Rückfragen oder aus anderen Gründen - liegen geblieben oder auch verloren gegangen sind.
Eine weitere Ursache waren Eingabefehler bei der Bezahlung der Rechnung, die
dazu führten, dass die Zahlung bei den ZD nicht oder falsch zugeordnet wurde.
Bei der Bearbeitung der ZD-Rechnungen sollte die gleiche Sorgfalt angewendet werden, wie bei Rechnungen von externen Unternehmen.
5.2.3
Überzahlungen aufgrund fehlerhafter Software
Die Guthaben aus zu viel bezahlten Rechnungsbeträgen haben mit 14 Positionen und
12.706,48 EUR nur einen geringen Anteil. Dennoch offenbarte die Prüfung gerade
hier erhebliche Mängel bei der Rechnungserstellung.
Die Rechnungen der ZD werden in ihren leistungserbringenden Organisationseinheiten wie z.B. in der Zentralen Gebäudereinigung (ZGR) unter Verwendung der dort
eingesetzten Software gedruckt und anschließend versendet. Zeitgleich sollen die
Daten der erzeugten Rechnung an die Buchhaltung transferiert und in der Buchhaltungssoftware E&S als Forderung gespeichert werden.
Nach den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ muss sichergestellt sein, dass die Daten, die zur Erstellung einer Rechnung verwendet wurden, im Nachhinein nicht mehr veränderbar sind. Dies ist bei der
zur Rechnungsstellung eingesetzten Software der ZD nicht gewährleistet und wird im
folgenden Beispiel erläutert:
Die ZGR erzeugte die Rechnung Nummer 40043155 - 50400 über den Betrag von
65.311,49 mit Datum vom 16.12.2016 und versendete sie an das Amt 50. Nach der
Erstellung wurde festgestellt, dass eine Position in der Rechnung über 125 EUR
fälschlicher Weise doppelt enthalten ist. Der doppelte Datensatz wurde gelöscht. Da
die Daten erst nach der Korrektur an die Buchhaltung geschickt wurden, weist die
dort gespeicherte Originalrechnung einen um 125 EUR geringeren Betrag aus. Es
existieren somit zwei identische Rechnungen, die sich dennoch in der Rechnungssumme unterscheiden.
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Bericht
Weitergehende Prüfungen des RPA ergaben, dass es sich bei diesem Fall nicht um
eine Ausnahme, sondern um einen des Öfteren vorkommenden Sachverhalt handelt.
Ein weiteres Beispiel stellt die Rechnung Nummer 40042582 - 50400 vom 14.11.2016
dar. Diese Rechnung existiert einmal mit dem Rechnungsbetrag über 85.439,50 EUR
und einmal mit dem Rechnungsbetrag über 80.667,80 EUR. Hier wurden zwei Positionen über zusammen 4.771,70 EUR nachträglich gelöscht.
Bei der Abrechnung der Leistungen der Materialausgabe sind die Fehlerquellen andere. Die Daten der hier erzeugten Rechnungen werden nicht automatisiert in die
Buchhaltungssoftware eingespielt, sondern werden dort manuell eingegeben. Hierdurch können die typischen Eingabefehler auftreten.
Auch bei Überzahlungen der Rechnungsbeträge sollte eine zeitnahe
Klärung der Ursachen zwischen der Buchhaltung und den Leistungserbringenden Organisationseinheiten der ZD erfolgen.
Im Rahmen der Schlussbesprechung teilten die ZD mit, dass die Software zur Abrechnung der Leistungen der ZGR zwischenzeitzeitlich angepasst wurde. Fehlerhafte Rechnungen werden künftig storniert und
die korrigierten Rechnungen erhalten eine neue Rechnungsnummer.
5.2.4
Gekürzte Rechnungsbeträge
Als Erklärung für einen Teil der ihnen genannten Forderungen teilten die angeschriebenen Organisationseinheiten mit, dass es sich bei den Beträgen um berechtigte Kürzungen an den erhaltenen Rechnungen handelt. Insgesamt betrifft dies 38 Positionen
mit einem Gesamtbetrag von 189.952,31 EUR.
Dieser Bereich der Prüfung offenbarte erneut die bereits im „Bericht über die Prüfung
der Verbindlichkeiten der Stadt Bochum gegenüber der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste“ vom 08.03.2017 dargestellten Kommunikationsprobleme
zwischen den ZD und den Organisationseinheiten der Stadt. In der Regel enthalten
die Stellungnahmen zu diesen Forderungen Hinweise auf geführte Gespräche mit
den rechnungserstellenden Bereichen der ZD über die vorgenommenen Kürzungen.
Ob alle Kürzungen tatsächlich zu Recht vorgenommen wurden, kann aufgrund der
vorliegenden Prüfungsunterlagen nicht beurteilt werden. Teilweise sind Kürzungsbeträge bereits seit mehreren Jahren zwischen der Stadt und den ZD strittig.
Das Amt 52 verweist zum Beispiel im Zusammenhang mit zwei vorgenommenen Kürzungen über zusammen 60.939,41 EUR auf den Mail-Verkehr mit dem Gebäudemanagement der ZD und der dort gemachten Zusage diese Beträge auszubuchen. Da
dies nicht geschehen ist, geht das RPA von einem mangelnden Informationsfluss zwischen den rechnungserstellenden Bereichen und der Buchhaltung der ZD aus.
Aufgrund der hier dargestellten Problematik wurden die Differenzen
zwischenzeitlich geklärt. ZD hat eine entsprechende Gutschrift erstellt.
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Bericht
Ein weiteres Beispiel kommt aus dem Amt 40. Dort wurden die Gebäudekostenabrechnungen der Jahre 2013 und 2014 um insgesamt 106.068,31 EUR gekürzt.
Im Rahmen der Schlussbesprechung teilten die ZD mit, dass die Differenz aus dem Jahr 2013 bereits geklärt werden konnte. Es wurde eine
Gutschrift erstellt.
B 1:
(ZD)
Um die vorhandenen Probleme im Zusammenhang mit vorgenommenen Kürzungen der Rechnungsbeträge zu minimieren,
sollten den für die Bearbeitung der Kürzungen zuständigen
Stellen detaillierte Handlungsanweisungen inklusive Zeitrahmen zur Verfügung gestellt werden. Eine regelmäßige Berichterstattung über den Fortschritt der Bearbeitung an eine zentrale Stelle der ZD wäre aus Sicht des RPA ebenfalls sinnvoll.
5.2.5
Forderungen aufgrund nicht abschließend geklärter Sachverhalte
5.2.5.1 Ausstehende Entscheidungen durch das Amt 20 (Anlagenbuchhaltung)
Zu 38 Forderungen der ZD über insgesamt 825.094,27 EUR teilten die Rechnungsempfänger mit, dass die Rechnungen noch nicht beglichen wurden, weil die Anlagenbuchhaltung noch Klärungsbedarf mit den ZD hat. Dabei handelt es sich mit 31 Positionen über zusammen 810.182,64 EUR fast ausschließlich um die Baumaßnahmen
„Gemeinschaftsgrundschule Feldsieper Straße 94“ und „Schulzentrum Südwest “ des
Amtes 40.
Während der Prüfung konnte eine Klärung der zugrundeliegenden
Sachverhalte erfolgen, sodass die Gesamtsumme von 810.182,64 EUR
nunmehr an die ZD überwiesen werden kann.
B 2:
(ZD und Amt 20)
Der Restbetrag von 14.911,63 EUR ist ebenfalls zeitnah zu klären.
5.2.5.2 Ausstehende Entscheidungen durch die ZD
Zu 60 Forderungen mit einem Gesamtvolumen von 614.423,92 EUR teilten die Rechnungsempfänger mit, dass sie noch auf eine abschließende Antwort der ZD zu ihren
beanstandeten Rechnungen warten.
Als Beispiel seien hier die 12 Monatsrechnungen des Jahres 2016 über insgesamt
486.419,04 EUR für Friedhofsgebäude genannt. Das Umwelt- und Grünflächenamt
(Amt 67) stellte bei der Prüfung der ersten Rechnung fest, dass es sich um Gebäude
handelt, die seit Mai 2015 dem Technischen Betrieb (Amt 68) zugeordnet sind. Dies
wurde daraufhin mit dem Gebäudemanagement der ZD am 16.02.2016 besprochen
und vereinbart, dass die Rechnungen storniert und an das Amt 68 neu gestellt werden. Dies ist offensichtlich nicht geschehen.
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Bericht
B 3:
(ZD)
In der Schlussbesprechung teilten die ZD mit, dass umgehend
ein Gesprächstermin mit den Beteiligten terminiert wird, um
den Sachverhalt zu klären.
Es wird um Stellungnahme zum Ergebnis des Gespräches gebeten.
5.2.5.3 Unklare Rechnungsempfänger
Zu acht Positionen wurde von den angeschriebenen Organisationseinheiten geantwortet, dass sie nicht der richtige Rechnungsempfänger sind. In der Summe handelt
es sich hierbei um 129.107,26 EUR.
Das Amt 62 teilte z.B. in seiner Stellungnahme mit, dass es sich bei der Forderung
der ZD über 117.755,61 EUR für das Jahr 2016 um Grundbesitzabgaben für Autopark- und Einstellhäuser handelt, für die im eigenen Amt keine Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen.
Dem Amt 62 wurden im Jahr 2013 erstmalig Grundbesitzabgaben für eine Tiefgarage
in Rechnung gestellt. Diese Zahlung wurde auf Wunsch des Amtes 20 aus anderen
Haushaltsmitteln des Amtes 62 beglichen. Für das Jahr 2014 wurden keine Grundbesitzabgaben für Autopark- und Einstellhäuser in Rechnung gestellt. Als in 2015 erneut eine Rechnung über Grundbesitzabgaben beim Amt 62 einging, wurde diese zur
Zahlung angewiesen und Amt 20 um Klärung der Zuständigkeit gebeten, da die Parkraumbewirtschaftung auf Grundlage des vom Amt 20 zu bewirtschaftenden Geschäftsbesorgungsvertrages erfolgt.
Die geforderte Klärung der Zuständigkeit steht weiterhin aus.
Am Beispiel des Amtes 62 wird neben Kommunikationsproblemen
auch deutlich, dass die Verzögerung von zu treffenden Entscheidungen im Zeitablauf zu Finanzierungproblemen führt.
B 4:
(Amt 20)
Es wird um Stellungnahme zum geschilderten Sachverhalt gebeten. Ebenso ist für die Zukunft eine eindeutige Regelung der
Zuständigkeit herbeizuführen.
5.2.6
Fehlende finanzielle Mittel
Dass finanzielle Mittel für die Begleichung der ZD-Rechnungen nicht zur Verfügung
stehen, wurde nur in sieben Fällen als Grund genannt und macht insgesamt einen
Betrag von 72.665,67 EUR aus.
In der Regel handelt es sich um geringfügige Überschreitungen der geplanten Baukosten für Baumaßnahmen, für die keine zusätzlichen Mittel beantragt wurden, oder
um Nachberechnungen der ZD für Baumaßnahmen, die aus Sicht des Fachbereiches
bereits abgeschlossen waren.
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Bericht
So erfolgte z.B. beim Amt 62 auf eine beanstandete Rechnung der ZD über 33.121,55
EUR nicht die erwartete Gutschrift in gleicher Höhe, sondern nur eine Gutschrift über
28.964,35 EUR. Für den Differenzbetrag von 4.157,20 EUR stehen aber keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung, da zwischenzeitlich die zum Abschluss der Maßnahme noch vorhandenen Rückstellungen aufgelöst wurden.
In der Schlussbesprechung sagten die ZD zu, auf den Differenzbetrag
in Höhe von 4.157,20 EUR zu verzichten und zu eigenen Lasten auszubuchen, um weiteren Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
5.2.7
Fehlerhafte interne Informationen bei den ZD
In die Kategorie fehlerhafte Informationen für die Rechnungserstellung wurden sechs
Positionen (Forderungen und Guthaben) mit einem Gesamtbetrag von 127.882,77
EUR eingeordnet.
Zwei Forderungen an das Amt 68 aus dem Jahr 2012 sind mit zusammen 128.690,03
EUR die Hauptforderung. Hierzu haben die ZD mit Schreiben vom 12.12.2014 an das
Amt 68 mitgeteilt, dass nach einer Überprüfung festgestellt wurde, dass für diverse
Objekte des Amtes 68 einige Rechnungsbestandteile zu korrigieren sind.
Für die Jahre 2014 und 2013 erfolgten daher Gutschriften in Höhe von 140.075,36
EUR bzw. 111.772,38 EUR. Für das Jahr 2012 wurde eine entsprechende Gutschrift
verweigert. Als Begründung wurde angeführt, dass für dieses Jahr bereits eine Endabrechnung mit dem Amt 20 stattgefunden hat.
Bei der Endabrechnung mit Amt 20 handelt es sich lediglich um einen Vorgang der
Finanzrechnung. Durch die ursprüngliche Buchung der Forderung gegenüber dem
Amt 62 wurde in 2012 ein unbegründeter Ertrag gebucht, der das Betriebsergebnis
entsprechend verbesserte. Der Erstellung einer Gutschrift über die noch bestehende
aber nicht werthaltige Forderung steht daher nichts entgegen. Durch die mit der Gutschrift verbundene Aufwandsbuchung und Ergebnisverschlechterung für das Jahr
2017 wird der in 2012 zu hoch ausgewiesene Ertrag egalisiert.
Finanzwirtschaftlich steht den ZD allerdings auch die Rückzahlung
des für 2012 zu viel an das Amt 20 gezahlten Betrages zu. Das RPA
schlägt vor, diesen Betrag bei der Spitzabrechnung der Neben- und
Verbrauchskostenabrechnung für das Jahr 2017 in Abzug bringen.
5.2.8
Ungeklärte Sachverhalte
Im Prüfungszeitraum konnten nicht alle Positionen abschließend geklärt werden. Dies
trifft auf 71 Positionen mit einem Gesamtbetrag von 195.180,22 EUR zu.
Beim Amt 50 blieb bis zum Ende der Prüfung die größte Zahl an Einzelpositionen
unbeantwortet. Dabei handelt es sich um 45 Forderungen und Guthaben mit einem
Betrag von insgesamt 137.635,85 EUR. Hiervon beziehen sich 76.736,04 EUR auf
eine Zahlungsverpflichtung der Bezirksregierung für Maßnahmen aus dem Jahr 2015.
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Bericht
Durch die Refinanzierung von Maßnahmen durch die Bezirksregierung wird das Amt
50 als Auftraggeber für die ZD nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber den
ZD entbunden. Die Zahlungen an ZD hätten bereits unabhängig vom Zahlungseingang der Bezirksregierung erfolgen müssen.
B 5:
(Amt 50)
Es wird um Stellungnahme gebeten, warum die hier genannten
Forderungen der ZD nicht beglichen und die entsprechenden
Beträge von der Bezirksregierung bisher noch nicht vereinnahmt wurden.
5.2.9
Aktueller Stand
Mit Stand vom 11.07.2017 sieht die Zusammenfassung der Forderungen und Guthaben nach Jahren folgendermaßen aus:
Jahr
Forderungen
Anzahl
Guthaben
Betrag in EUR
Anzahl
Betrag in EUR
2012
9
145.510,07
3
- 4.180,38
2013
9
53.941,86
3
-1.157,95
2014
20
173.193,62
2
-6.589,93
2015
65
773.767,34
14
-47.648,13
2016
80
1.010.264,36
29
-2.809.536,05
183
2.156.677,25
51
-2.869.112,44
Summen
Die Forderungen haben sich demnach von 3.023.083,95 EUR um 866.406,70 EUR
auf 2.156.677,25 EUR reduziert. Die Guthaben verringerten sich lediglich von
2.895.639,24 EUR um 26.526,80 EUR auf 2.869.112,44 EUR, da die Gutschrift aus
der Neben- und Verbrauchskostenabrechnung für das Jahr 2016 über insgesamt
2.731.300 EUR noch nicht an Amt 20 ausgezahlt wurde.
Die Diskrepanz zu den unter der Ziffer 5.2.2 genannten Beträgen ist auf
Bearbeitungsrückstände beim Amt 20 zurückzuführen.
5.3
Forderungen der Stadt Bochum gegenüber den Zentralen Diensten
5.3.1
Geschäftspartner ZD im Buchhaltungssystem SAP
Zur Überprüfung inwieweit gegenüber den ZD fällige offene Forderungen bis zum
Stichtag 31.12.2016 bestanden, sollte eine offene Postenliste (oPos-Liste) aus dem
städtischen Buchhaltungsverfahren SAP über die Transaktion FPO4 generiert werden.
Um eine vollständige Forderungsliste zu erhalten, wurde mit der Abteilung Geschäftsbuchhaltung und Forderungsmanagement (20 2) Kontakt aufgenommen. Von
dort wurde eine oPos-Liste zur Verfügung gestellt, die die Forderungen von drei Geschäftspartnern (GP) beinhaltet:
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Bericht
Geschäftspartnernummer
Geschäftspartnerbezeichnung
100000458
Stadt Bochum Zentrale Dienste
100145799
Stadt Bochum-Zentrale Dienste
100337120
Stadt Bochum ZD Zentrale Dienste
Im Verlauf der Prüfung stellte das RPA aufgrund von Hinweisen des Sachgebietes
Grundbesitzabgaben (20 32) fest, dass es mindestens zwei weitere GP im Buchhaltungssystem SAP gibt, die Forderungen gegenüber den ZD enthalten:
Geschäftspartnernummer
Geschäftspartnerbezeichnung
100145898
Stadt Bochum
100145879
Stadt Bochum-Stadtamt 10-
Bei einem GP sind im geprüften Zeitraum keine offenen Forderungen gebucht, der
andere enthält vier rückständige Grundbesitzabgabenpositionen in einer Gesamthöhe von 26.253 EUR.
In der Schlussbesprechung sicherte Amt 20 zu, die Geschäftspartnerbezeichnungen der Geschäftspartnernummern 100145898 und
100145879 anzupassen, so dass die ZD zukünftig eindeutig als Geschäftspartner hervorgehen.
Auf Nachfrage zur Vollständigkeit der durch die Abteilung 20 2 übersandten oPosListe zu allen GP wurde von dort geantwortet, dass für die Vollständigkeit keine Gewähr gegeben werden könne und bei einer Auswertung aller Forderungen der Stadt
Bochum gegenüber den ZD alle Fachbereiche involviert werden müssten.
Die Aussage der Abteilung 20 2 fußt in der Tatsache, dass mindestens im Bereich
Grundbesitzabgaben (siehe Ziffer 5.3.3) eine Divergenz zwischen Geschäftspartner
und Zahlungspflichtigem besteht. Ob und in welchem Maße weitere Bereiche betroffen sind, war 20 2 nicht bekannt, konnte aber nicht ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich werden in der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung zwar GP manuell
angelegt, jedoch kommen die meisten debitorischen GP über Vorverfahren in das
Buchhaltungsverfahren SAP.
Das Konzept der Stadt Bochum sieht im Buchhaltungsverfahren den Einheitsgeschäftspartner vor. Deshalb wird bei der Anlage eines neuen GP vom Sachgebiet
Geschäftsbuchhaltung (20 22) vorab geprüft, ob diese bereits in SAP vorhanden
sind, um Dubletten zu vermeiden. Als technisches Hilfsmittel wird u.a. mit der lernenden Schnittstelle ein Instrument eingesetzt, das verhindern soll, dass Dubletten angelegt werden.
Die Anlage mehrerer GP für die ZD ist laut Angabe des Sachgebietes 20 22 insbesondere in der Altdatenmigration bei der Einführung von NKF begründet und insofern
historisch vorgegeben.
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Bericht
Eine mögliche Zusammenführung der den verschiedenen GP zugeordneten Vertragsgegenstände unter den „Haupt“-GP der ZD ist allerdings erst dann technisch in
sinnvoller Weise möglich, wenn die einzelnen Vertragsgegenstände ausgeglichen
wären, also keine Forderungen bestünden.
Amt 20 teilte mit, dass die Bereinigung von Dubletten allgemein als ein
wichtiges Thema eingestuft und aktiv bearbeitet wird. Insbesondere in
Hinblick auf die geplante Archivierung des Datenbestandes des Buchhaltungsverfahrens SAP wird darauf geachtet, dass GP bereinigt und
überflüssige GP gesperrt werden, damit diese technisch nicht weiter
bebucht werden können.
5.3.2
oPos-Liste aus SAP
Die von Amt 20 zur Verfügung gestellte oPos-Liste beinhaltet 120 Forderungspositionen mit einem Gesamtvolumen von 1.419.564,80 EUR. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine einzelne Rechnung eines Fachamtes mit 11 Positionen bereits
95,1 % (= 1,35 Mio. EUR) der Gesamtsumme ausmacht.
Die restlichen 69.410,98 EUR verteilen sich somit auf 109 Einzelpositionen mit Beträgen zwischen 6,50 EUR und 12.643,00 EUR, wobei 75 % der Einzelbeträge unter
250 EUR liegen.
Bevor mit der Forderungsaufstellung aus dem Buchhaltungssystem SAP auf die ZD
zugegangen wurde, stellte das RPA den entsprechenden Fachbereichen Auszüge
der oPos-Liste zur Verfügung mit der Bitte, die einzelnen Positionen zu kontrollieren
und ggf. zu korrigieren bzw. auszubuchen.
5.3.2.1
Ausgebuchte Positionen
Im Rahmen der Kontrolle der zur Verfügung gestellten Auszüge aus der oPos-Liste
haben die Fachämter
Referat für Kommunikation (Amt 13)
Amt für Finanzsteuerung (Amt 20
Straßenverkehrsamt (Amt 34)
Feuerwehr und Rettungsdienst (Amt 37) und
Schulverwaltungsamt (Amt 40)
festgestellt, dass insgesamt 27 Forderungen mit einem Gesamtwert von 15.869,07
EUR auszubuchen sind.
Die Gründe dafür sind zwar vielfältig, können im Wesentlichen aber auf Fehler bei
der Einzelfallsachbearbeitung und rechtliche Fehleinschätzungen zusammengefasst
werden.
Die Fachbereiche hätten die Werthaltigkeit ihrer Forderungen nach der
ausbleibenden Zahlung der ZD von sich aus ohne Aufforderung durch
das RPA hinterfragen müssen.
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Bericht
5.3.2.2
Ausgeglichene Positionen
Die höchste Forderung gegenüber den ZD aus der oPos-Liste bestand zum Prüfungszeitpunkt in einer unbezahlten Rechnung vom 09.02.2017 für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Bereich Organisation und Personal für das Jahr 2016
in Höhe von 1.350.153,82 EUR. Diese Forderung umfasst 11 Einzelpositionen und
beinhaltet Management- und ILV-Leistungen.
Die ZD hinterfragten die Forderungen des Amtes 11 und baten um Änderung des
Verteilungsschlüssels sowie anschließend um Neuberechnung. Nach einem Gespräch zwischen Amt 20 und Amt 11 verblieben die Forderungen für 2016 allerdings
unverändert.
Nach zwischenzeitlichen Gesprächen der Beteiligten wurden die offenen Forderungen des Amtes 11 im Mai 2017 vollständig beglichen.
Der Ausgleich von 68 weiteren Positionen wurde im Wesentlichen durch das vom
RPA veranlasste erneute Übersenden von Kopien der Ursprungsrechnungen und
dem mehrfachen Kontakt mit einzelnen Sachbearbeitern und Führungskräften der
ZD erreicht.
Laut den ZD lagen die ursprünglichen Rechnungen der Fachbereiche in fast sämtlichen offenen Einzelvorgängen nicht vor. Des Weiteren haben die ZD angegeben,
dass vereinzelte Vorgänge im Arbeitsalltag untergegangen sind.
Die ZD haben dem RPA im Verlauf der Prüfung neben den bereits an
Amt 11 bezahlten rd. 1,35 Mio. EUR die Begleichung von weiteren 68
Einzelforderungen über 51.196,13 EUR zugesichert bzw. veranlasst.
5.3.2.3
Positionen in Klärung
Von den ursprünglich 120 offenen Posten sind zum Zeitpunkt der Berichtserstellung
14 noch nicht abschließend geklärt worden. Die 14 Positionen summieren sich auf
2.345,78 EUR.
Insgesamt sieben Vorgänge des Amtes 62 sowie des Amtes 67 befinden sich noch
in der Klärung bzw. Bearbeitung bei den ZD.
Das RPA fordert die Fachbereiche und die ZD auf, die offenen Fragestellungen gemeinsam zu klären und die Vorgänge zügig abzuschließen.
Die übrigen sieben Positionen betreffen den Bereich Grundbesitzabgaben, der spezielle Probleme birgt und eine ganzheitliche Lösung erfordert. Unter Ziffer 5.3.4 wird
das Thema weitergehend ausgeführt.
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Bericht
5.3.3
Grundbesitzabgabenforderungen des Amtes für Finanzsteuerung (Amt 20)
Forderungen gegenüber den ZD – GP: ZD
Die rückständigen Forderungen aus der angeforderten oPos-Liste betreffen beim
Amt 20 insbesondere Grundbesitzabgaben in Höhe von 1.818,21 EUR (sieben Positionen). Die übrigen vier Posten beziehen sich auf Nebenforderungen (Mahngebühren und Säumniszuschläge) zu offenen Gebühren aus dem Straßenverkehrsbereich,
die grundsätzlich Amt 20 zugeordnet werden. Die Nebenforderungen wurden zwischenzeitlich ausgebucht.
Aus dem in der Liste nicht dargestellten Geschäftspartner konnte das RPA weitere
26.253 EUR (vier Positionen) mit einem Buchungsdatum vor dem 01.01.2017 ermitteln.
Die Gründe für die Rückstände waren dem Sachgebiet Grundbesitzabgaben (20 32)
nicht bekannt.
Anhand der Informationen aus der oPos-Liste konnten die ZD die rückständigen Forderungen nicht nachvollziehen, da die Organisation der bebauten Grundstücke dort
nach anderen Ordnungsmerkmalen strukturiert ist. Die ZD baten daher um erneute
Übersendung der Bescheide zu den offenen Forderungen.
Das Sachgebiet 20 32 erklärte gegenüber dem RPA, dass die Reproduktion der Bescheide zu den offenen Posten sehr zeitaufwendig wäre, da es sich um Sammelbescheide handelt und eine Vielzahl von Anlagen Bestandteil der Bescheide sind (z.B.
in einem Vorgang 82 Anlagen).
Unter einem einzelnen Vertragsgegenstand (VG) wird nicht nur ein Grundstück geführt, sondern eine größere Anzahl, so dass eine Zuordnung des Rückstands zu einem Grundstück von Seiten 20 32 ohne weiteres nicht möglich ist.
Zu bedenken bleibt außerdem, dass der Rückstand nicht den letzten Bescheid betreffen muss. Im Customizing des Buchhaltungssystem SAP wurde festgelegt, dass
Zahlungseingänge automatisiert mit der ältesten Forderung des VG verknüpft werden. Mitunter könnte der Rückstand also seit mehreren Jahren bestehen. Vor der
Reproduktion von Bescheiden müsste demnach in jedem Einzelfall im Buchhaltungssystem SAP ermittelt werden, wann ein Rückstand erstmalig aufgetreten und welcher
Bescheid tatsächlich betroffen sein könnte. Welches Grundstück Rückstände aufweist, lässt sich daran aber i.d.R. trotzdem nicht erkennen.
Das Amt 20 (20 2 und 20 32) hatte in der Vergangenheit bereits einmal eine aufwendige manuelle Zuordnung der von den ZD geleisteten Zahlungen zu den einzelnen Grundbesitzabgabenbescheiden zum Stichtag 31.12.2014 vorgenommen, um
nicht ausgeglichene Forderungen für diesen Zeitraum zu ermitteln.
Um zukünftig Zahlungsrückstände bei den Grundbesitzabgaben zu vermeiden, sagten die ZD zu, die Zahlungen an Amt 20 in Höhe der Bescheide ohne Abzug zu leisten. Sofern die Bescheide aufgrund berechtigter Beanstandungen zu korrigieren
sind, erfolgt dies ausschließlich über Änderungsbescheide. Daraus resultierende
Guthaben werden den ZD vom Amt 20 erstattet.
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Bericht
In der Schlussbesprechung teilten die ZD Folgendes mit:
Um zum Jahresende 2017 einen Ausgleich der offenen Forderungen
zu erreichen, werden die ZD nach der Verarbeitung aller Veränderungsbescheide des Jahres 2017 die dann durch das Amt 20 noch zu
ermittelnden Restforderungen je Vertragsgegenstand ausgleichen.
B 6:
(ZD und Amt 20)
Zukünftig muss zum Jahresende eine Abstimmung zwischen
Amt 20 und ZD erfolgen, um zu gewährleisten, dass keine
neuen Rückstände mehr entstehen.
Forderungen gegenüber den ZD – GP: Fachämter
Neben den Forderungen, bei denen die ZD Geschäftspartner sind, liegen für die ZD
weitere Zuständigkeiten zur Zahlung von Grundbesitzabgaben aus ihrer Funktion als
Bewirtschafterin aller städtischen und städtisch genutzten Gebäude samt der dazugehörigen Grundstücke vor.
Geschäftspartner sind dabei i.d.R. die einzelnen Fachämter, während die ZD als
Empfangsbevollmächtigte die Bescheide erhalten. Die Forderungen gegenüber den
ZD aus diesen Bescheiden sind nicht ohne größeren Aufwand und Detailkenntnisse
des Konstrukts auswertbar.
Die gewählte Struktur lässt sich im Buchhaltungssystem SAP allerdings auch nicht
ohne weiteres verändern. Erst wenn die VG, die - wie oben dargestellt - eine Vielzahl
von Grundstücken beinhalten, ausgeglichen wären, bestünde z.B. die Möglichkeit die
VG im Buchhaltungssystem SAP unter den Einheitsgeschäftspartner ZD oder einen
neu anzulegenden GP für die Bewirtschaftung der bebauten städtischen Grundstücke in Zuständigkeit der ZD „umzuhängen“.
Inwieweit aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen zukünftig die bisherige Struktur (GP und VG) fortgeführt werden sollte
und an welchen Stellen im Prozess Verbesserungspotential besteht,
sollte nach Meinung des RPA im Rahmen eines internen Projekts von
den Abteilungen 20 2 und 20 3 beantwortet werden.
Insgesamt hat sich in den im Rahmen der Prüfung geführten Gesprächen mit 20 2, 20 3 und den ZD herauskristallisiert, dass die jeweiligen
Abläufe und Strukturen nicht optimal aufeinander abgestimmt sind.
Das RPA regt daher an, das o.g. Projekt zu erweitern und die ZD zumindest teilweise miteinzubeziehen, um eine ganzheitliche Prozessbetrachtung durchführen zu können und entsprechende Optimierungspotentiale zu erarbeiten.
In den jeweiligen Sitzungen des Projekts „Organisationsvereinfachungen der kaufmännischen Abwicklung zwischen den ZD und den Fachbereichen der Stadt Bochum“ werden die Mitglieder der Ämter 14 und
20 darauf hinwirken, dass das Thema „Grundbesitzabgaben“ im Projekt platziert wird.
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Bericht
5.3.4
Forderungsverfolgung
Offene Forderungen gegen eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung wie die ZD können und sollen nicht wie vergleichbare Forderungen gegenüber Dritten von Amt 20
verfolgt werden.
Die ZD erhalten eine Woche nach Ablauf der Fälligkeit der Forderungen von der Abteilung Geschäftsbuchhaltung und Forderungsmanagement (20 2) eine Zahlungserinnerung. Mahngebühren oder sonstige Nebenforderungen werden im Normalfall
nicht festgesetzt.
Erfolgt in den folgenden drei Wochen weiterhin kein Zahlungseingang, wird der Fachbereich vom Sachgebiet Vollstreckung (20 23) über den Rückstand und die dortige
Ertragsverantwortlichkeit informiert. Der Fachbereich soll dann individuelle Maßnahmen ergreifen.
Dieser Prozess wird seit März 2017 vom Sachgebiet 20 23 umgesetzt.
Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten keine konkreten Informationen an die Fachbereiche. Lediglich die ZD wurden sporadisch von Amt 20 mit oPos-Listen aus dem Vollstreckungsverfahren PhinAVV oder aus dem Buchhaltungsverfahren SAP an die Begleichung offener Rechnungen erinnert.
Die bisherige Vorgehensweise von Amt 20 war allerdings weder effektiv noch zielführend, da insbesondere bei Rückfragen durch die ZD Amt 20 i.d.R nur an den Fachbereich verweisen konnte. In der Abteilung 20 2 lagen über die Daten aus dem Buchhaltungsverfahren SAP hinaus keine weiteren Informationen zur Forderung vor.
Das RPA erwartet durch den neuen Prozess und die damit verbundene
stärkere Einbindung der ertragsverantwortlichen Fachbereiche einen
dauerhaft niedrigen Forderungsbestand gegenüber den ZD.
Das Amt 20 sicherte in der Schlussbesprechung zu, die Fachbereiche
zukünftig in einem zusätzlichen Schritt über das jeweilige Dezernat an
den Fortbestand von Forderungen gegenüber den ZD zu erinnern.
5.4
Fazit
Zu den Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt Bochum und den ZD sind vom RPA
in den letzten Jahren mehrere Berichte verfasst worden. Im Rahmen dieser Prüfung
wurde festgestellt, dass bis heute von beiden Seiten auf die dort enthaltenen Prüfungsbemerkungen nicht ausreichend reagiert wurde.
Von den Prüfern des RPA mussten im Rahmen der Prüfung Tätigkeiten übernommen
werden, die normalerweise den geprüften Bereichen obliegen. Der erzielte Erfolg
beim Abbau des Forderungsbestands auf beiden Seiten zeigt, dass die durchgeführten Maßnahmen durchaus erfolgsversprechend sind. Es kann aber nicht die Aufgabe
des RPA sein, für dauerhaft niedrige Forderungsbestände zu sorgen.
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Bericht
Die Prüfung von Forderungen der Stadt Bochum gegenüber den ZD offenbarte einige
Schwachstellen. Neben den schon in früheren Berichten zum Thema Forderungen
der Stadt Bochum gegenüber den ZD bzw. Forderungen der ZD gegenüber der Stadt
Bochum festgestellten Kommunikationsdefiziten intern wie extern, haben sich weitere
Problemstellungen gezeigt.
Das RPA sieht ein Hauptproblem in dem fehlenden Bewusstsein für die Ertragsverantwortlichkeit in den Fachbereichen. Die Forderungsverfolgung darf insbesondere
bei Forderungen gegenüber anderen Behörden und den ZD keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen und ist dementsprechend auf die Mitwirkung der Fachbereiche angewiesen.
Die Fachbereiche kennen aber ihre offenen Forderungen oftmals nicht und hinterfragen insofern auch nicht die Gründe für Rückstände. Die Informationen (oPos-Listen)
für die einzelnen Fachbereiche sind zwar im Buchhaltungsverfahren SAP abrufbar,
es konnte aber festgestellt werden, dass die entsprechenden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter vor Ort die Transaktion FPO4 im Buchhaltungsverfahren SAP mehrheitlich
nicht kannten.
Durch diesen Bericht und die veränderte Vorgehensweise des Vollstreckungssachgebietes 20 23 - die Fachbereiche über offene Forderungen gegenüber den ZD zu
informieren - geht das RPA von dauerhaft niedrigen Forderungsbeständen aus.
Die Grundbesitzabgaben stellen ein Thema dar, das ganzheitlich betrachtet und in
dem die Prozesse innerhalb eines Projektes optimiert werden sollten. Dabei sind die
Abteilungen 20 2, 20 3 und die ZD aufgefordert mitzuwirken.
Des Weiteren konnte im Prüfungszeitraum eine grundsätzlich zielführende und engagierte Mitarbeit von Seiten der Fachbereiche und den ZD festgestellt werden. Allerdings gestaltete sich die Zusammenarbeit und Kommunikation mit einzelnen, handelnden Personen schwierig und verhinderte vereinzelt eine zügige Aufklärung von
Sachverhalten.
Als Gründe für die Rückstände bei der Stadt Bochum gaben die Fachabteilungen der
ZD jeweils an, die Rechnung sei entweder nicht angekommen oder im Arbeitsalltag
untergegangen.
Optimierungsbedarf besteht außerdem in der Geschäftspartnerverwaltung des Buchhaltungsverfahrens SAP. Forderungen gegenüber den ZD werden im Buchhaltungsverfahren SAP beispielsweise auf mindestens fünf verschiedenen Geschäftspartnern
gebucht. Von einem Einheitsgeschäftspartner kann insofern nicht gesprochen werden. Dies kann insbesondere bei Auswertungen zu Unvollständigkeiten führen.
Neben der Dublettenbereinigung sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die maschinelle Anlage neuer GP zu verhindern.
Ein großer Teil der älteren Forderungen der ZD hätte längst beglichen oder ausgebucht sein können, wenn von allen Beteiligten eine größere Bereitschaft zur Klärung
der zugrunde liegenden Ursachen an den Tag gelegt würde.
Das zurzeit laufende Projekt zur Vereinfachung des Buchungsgeschäftes zwischen
den ZD und der Stadt wird daher erheblich dazu beitragen, das künftig deutlich weniger Forderungen aus Vorjahren bestehen werden.
über die Prüfung der gegenseitigen Forderungen der Stadt Bochum und der eigenbetriebsähnlichen
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Bericht
Die bei den ZD eingesetzte Software zur Rechnungserstellung entsprach nicht den
Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung
von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Der Mangel wurde zwischenzeitlich behoben.
6.
Schlussbesprechung
Nach vorheriger Übersendung eines Berichtsentwurfes fand am 10.07.2017 eine
Schlussbesprechung gem. § 9 (5) der Rechnungsprüfungsordnung statt, an der teilnahmen:
Herr Allmeroth
Herr Frost
Herr Glaß
Frau Lemke
)
) ZD
)
)
Frau Reimann
) Amt 11
Herr Schnelle
Herr Schotte
Herr Zolnowsky
)
) Amt 20
)
Herr Zazemblowski ) Amt 50
Frau Kirchhoff
)
Herr Jost
Frau Becker
Herr Hoffmeister
Herr Marchese
Herr Werner
)
)
) Amt 14
)
)
Alfons Jost
Monika Becker
Michael Hoffmeister
Marcello-A. Marchese
14 012 (6256) Ho
14 011 (6237) Ma
04.08.2017
Abschlussverfügung
zum Bericht über die Prüfung der gegenseitigen Forderungen der Stadt
Bochum und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Zentrale Dienste“
1.
Abschließendes Prüfungsergebnis
Aufgrund der Stellungnahmen
des Amtes für Finanzsteuerung 20 (2000) vom 25.07.2017,
des Amtes für Soziales 50 35 (2470) vom 24.07.2017 und
der Zentralen Dienste ZD 11 (4411) vom 27.07.2017
können die Prüfungsbemerkungen B 1, B 2, B 5 und B 6 als erledigt angesehen werden.
Über das Ergebnis des noch ausstehenden Gespräches zu B 3 sowie die noch zu treffende Regelung der Zuständigkeit zu B 4, wird sich das RPA zu gegebener Zeit informieren.
2.
Notiz zum Verzeichnis der Sachprüfungen
3.
Original zur zentralen Sammlung
4.
Ausfertigung dem Rechnungsprüfungsausschuss
5.
Vermerk ibo QSR
6.
Ausfertigung z. d. A.
Monika Becker
Michael Hoffmeister
ZD 1 und
verschiedene
Fachbereiche
Marcello-A. Marchese