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Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
258 kB
Erstellt
21.09.17, 10:02
Aktualisiert
28.01.18, 06:15

Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.08.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.09.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Bildung der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) im Bezirksamt MarzahnHellersdorf von Berlin und Zuordnung der OE SPK zum Stadtentwicklungsamt 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 22.08.17 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0167/V der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt. Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin und Leiterin der Abt. Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung StadtGesPersFin Stadt ID L 15.08.2017 5104 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung Nr. 0167/V A. Gegenstand der Vorlage: Bildung der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) im Bezirksamt MarzahnHellersdorf von Berlin und Zuordnung der OE SPK zum Stadtentwicklungsamt B. Berichterstatter/in: Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die Bildung der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) zum 01.01.2018 im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin gemäß der in der Anlage 1 Punkt 7 ausgewiesenen Startaufstellung (insgesamt 3 Stellen) und die Zuordnung zum Stadtentwicklungsamt. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Die Begründung zur Bildung und Zuordnung der oben genannten Organisationseinheit zum Stadtentwicklungsamt ist den Anlagen zu entnehmen. E. Rechtsgrundlage: Achtes Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom 22.10.2008 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 27 vom 01.11. 2008) zur Schaffung einer einheitlichen Ämterstruktur sowie Anlage zu § 37 Abs. 1 Satz 1 BezVG; §§ 15, 36, 37 BezVG; § 1 GO BA; RdB-Beschlüsse R-139/2012 vom 23.08.2012 und R166/2012 vom 18.10.2012; Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 (Seite 54, Zeilen 3005 bis 3012) F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die für die Bildung der OE SPK in der Anlage 1, Punkt 7 genannten drei Stellen (Startaufstellung) stehen im Stellenplan 2018/2019 bzw. mit dem BA-Beschluss Nr. 0148/V im Kapitel 4200 zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Personalansatz Kapitel 4200 bzw. aus den mit der 1. Fortschreibung der Globalsumme 2018/2019 zusätzlich bereitgestellten Personalmittel. G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: H. Behindertenrelevante Auswirkungen: I. J. Migrantenrelevante Auswirkungen: Kinder- und jugendrelevante Auswirkungen: K. Senior/innenrelevante Auswirkungen: Die Einrichtung der OE SPK dient der sozialraumorientierten Erfassung und Diskussion von Entwicklungstendenzen und Strategien mit allen lokalen Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen werden, bezogen auf die Bürgerinnen und Bürger, geplant und umgesetzt und dienen daher der Verbesserung der Lebensbedingungen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen des Bezirkes. Die Einrichtung der OE SPK dient der sozialraumorientierten Erfassung und Diskussion von Entwicklungstendenzen und Strategien mit allen lokalen Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen werden, bezogen auf die Bürgerinnen und Bürger, geplant und umgesetzt und dienen daher der Verbesserung der Lebensbedingungen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen des Bezirkes. Die Vorschriften des Landes Berlin zur Herstellung von Barrierefreiheit werden eingehalten. Die Einrichtung der OE SPK dient der sozialraumorientierten Erfassung und Diskussion von Entwicklungstendenzen und Strategien mit allen lokalen Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen werden, bezogen auf die Bürgerinnen und Bürger, geplant und umgesetzt und dienen daher der Verbesserung der Lebensbedingungen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen des Bezirkes. Insbesondere wird auf die Integration und das interkulturelle Zusammenleben abgezielt. Die Einrichtung der OE SPK dient der sozialraumorientierten Erfassung und Diskussion von Entwicklungstendenzen und Strategien mit allen lokalen Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen werden, bezogen auf die Bürgerinnen und Bürger, geplant und umgesetzt und dienen daher der Verbesserung der Lebensbedingungen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen des Bezirkes. Die Einrichtung der OE SPK dient der sozialraumorientierten Erfassung und Diskussion von Entwicklungstendenzen und Strategien mit allen lokalen Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen werden, bezogen auf die Bürgerinnen und Bürger, geplant und umgesetzt und dienen daher der Verbesserung der Lebensbedingungen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen des Bezirkes. Anlagen: Anlage 1 - Bildung der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin und Zuordnung zum Stadtentwicklungsamt Anlage 2 - Bedarfsschätzung Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination – Abschlussbericht der AG der Berliner Bezirke vom 15.09.2010 Anlage 3 - Organigramm Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin und Leiterin der Abt. Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. StadtGesPersFin Stadtentwicklungsamt Stadt ID L Bearbeiterin: Frau Eichholz Anlage 1 zur BA-Vorlage 0167/V Stand: August 2017 Bildung der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin und Zuordnung zum Stadtentwicklungsamt zum 01.01.2018 1. Ausgangslage Mit der Verabschiedung des Achten Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 22.10.2008 wurden die Bezirke verpflichtet, eine einheitliche Ämterstruktur in der Bezirksverwaltung zu schaffen und eine neue Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK), die in der Anlage zu § 37 Abs. 1 Satz 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes unter III. „sonstige Organisationseinheiten“ als 3. Punkt benannt ist, einzurichten. Des Weiteren legen die Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 fest, dass in jedem Bezirk eine „Einheit für Sozialraumorientierung“ zu bilden ist (Seite 54, Zeilen 3005 bis 3012). Die Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung, in der die Sozialraumorientierung als Grundsatz einer Sozialen Stadtentwicklung per Senatsbeschluss vom 13.06.2006 festgeschrieben wurde, wurde gemeinsam von allen Bezirken und Senatsverwaltungen im Konsens entwickelt und im Handbuch zur Sozialraumorientierung (Senatsbeschluss vom 24.11.2009) im Einzelnen beschrieben. Im Zuge der Umsetzung des Bezirksverwaltungsgesetzes und in Anlehnung an die dort verankerte einheitliche Ämterstruktur sowie an die Richtlinien der Regierungspolitik wird zum 01.01.2018 die OE SPK im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin eingerichtet. Die OE SPK wird dem Stadtentwicklungsamt als eine eigenständige Organisationseinheit „OE SPK“ zugeordnet (Anlage 3 – Organigramm). 2. Grundlage Die Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung beinhaltet einen hohen fachlichen Anspruch und stellt große Herausforderungen an die Weiterentwicklung der Berliner Verwaltung. Die einzurichtende OE SPK ist nach dem Konzept des Handbuchs der zentrale strukturelle Baustein der Sozialraumorientierung. Diese OE ist erforderlich, um die im Rahmen der Sozialraumorientierung zu vertiefende ämter- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit im Bezirk zu organisieren, zu koordinieren und zu sichern. Sowohl das Ressortprinzip der Bezirksverwaltung als auch die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung werden durch die Einrichtung der OE SPK nicht in Frage gestellt. 3. Aufgaben der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination Die Aufgaben der OE SPK bestehen in der Organisation und Koordination verwaltungsinterner, ämterübergreifender Zusammenarbeit bei planerischen und umsetzungsbezogenen Verwaltungsaufgaben zur Entwicklung der Stadtteile (d.h. einzelner Bezirksregionen = Stadtteile bzw. Planungsräume) im Bezug zum gesamten Bezirk. Darüber hinaus gehört die KoorSeite 1 von 4 BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. StadtGesPersFin Stadtentwicklungsamt Stadt ID L Bearbeiterin: Frau Eichholz Anlage 1 zur BA-Vorlage 0167/V Stand: August 2017 dination verwaltungsrelevanter Belange zwischen Bezirksamt und Akteuren in den Stadtteilen (horizontale und vertikale Koordinierung) ebenfalls zu den Aufgaben der OE SPK. Die OE SPK dient allen Abteilungen als Servicestelle im Rahmen und zur Umsetzung der Sozialraumorientierung. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit der Akteure der Sozialraumorientierung wird nach Arbeitsaufnahme der OE SPK im Arbeitsprozess entwickelt. Dazu gehören: • Leitung und Koordination bezirksinterner ämterübergreifender Arbeitsgruppen zur Koordinierung der Fachverantwortlichkeiten „quer zum Fachprinzip“, zur frühzeitigen und langfristigen Abstimmung der Planungen der Fachämter, zum kontinuierlichen Informationsaustausch und zur Organisation von fachübergreifenden Abstimmungsprozessen („Bezirkskoordination“). • Koordination der Erarbeitung von Bezirksregionenprofilen (BZRP) in Zusammenarbeit/Abstimmung mit einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe und den Fachämtern und unter Einbeziehung des Fachwissens lokaler Akteure/Bewohnerinnen und Bewohner. Die BZRPe fungieren als integrierte Planungs- und Handlungsgrundlagen für Stadtteile = Bezirksregionen, als gesamtbezirkliche Vergleichsgrundlage bei Prioritätensetzungen („innerbezirklicher Wertausgleich“) sowie als Grundlage für Wirkungskontrolle/Evaluation. • Organisation und Koordination eines strategischen Zielfindungsprozesses für die integrierte Entwicklung der Stadtteile zwischen den Fachämtern, aber auch zwischen Politik, Verwaltung und lokalen Trägern als wesentliche Grundlage für ämterübergreifendes Planen und Handeln und als wesentlicher Bestandteil der BZRPe. Die Ziele können und sollen auch dem bezirklichen Zielerreichungs- und Wirkungscontrolling dienen. • „Führungsunterstützung“ der fachlichen und politischen Leitung, deshalb Rückkopplung zur politischen Ebene erforderlich. • Stadtteilkoordination der Netzwerke und Akteure der lokalen Ebene zum Austausch über die Belange vor Ort, Abstimmung von Maßnahmen und Projekten unter Einbeziehung bzw. Beachtung von Planungen und Aktivitäten der Bezirksverwaltung. • Datenkoordination/-management: Zusammenführung, Koordination und ggf. Aufbau einer gesamtbezirklichen Datenbanksystematik auf Ebene der „Lebensweltlich orientierten Räume“ (LOR) unter Einbindung der bestehenden Fachdatenbanken. • Der Aufgabenbereich Datenkoordination umfasst auch die Aufgaben der Anwendung und Pflege eines bezirklichen Geografischen Informationssystems (z.B. PRISMA). Das Informationssystem ist erforderlich, um die Fachdaten räumlich zusammengefasst in Karten auf jeweils aktuellstem Stand darstellen und bewerten zu können. (vgl. Handbuch zur Sozialraumorientierung S. 48/49) 4. Struktur und hierarchische Anbindung der OE SPK Im Hinblick auf die Nutzung der bereits vorhandenen Strukturen der fachübergreifenden Planung, Umsetzung und Steuerung im Sinne der Sozialraumorientierung des Bezirkes sowie im Hinblick auf die Nutzung von Synergieeffekten erfolgt die Zuordnung der OE SPK zum Stadtentwicklungsamt. Seite 2 von 4 BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. StadtGesPersFin Stadtentwicklungsamt Stadt ID L Bearbeiterin: Frau Eichholz Anlage 1 zur BA-Vorlage 0167/V Stand: August 2017 Damit die neue OE SPK die Aufgabe einer ämterübergreifenden, sozialraumbezogenen und führungsunterstützenden Entscheidungsvorbereitung für alle Abteilungen wahrnehmen kann, erfolgt die Einbindung der OE SPK möglichst eng an die Entscheidungsebene der Bezirksbürgermeisterin. So kann gewährleistet werden, dass eine integrierte Arbeit der OE mit und für alle Bereiche der Bezirksverwaltung erfolgt. 5. Ressourcenbedarf der OE SPK Zur Ermittlung der für die Einrichtung der OE SPK erforderlichen Ressourcen war laut Senatsbeschluss vom 24.11.2009, Ziffern 3.6 und 3.7, vorab durch die Bezirke eine Bedarfsschätzung vorzunehmen. Der Abschlussbericht wurde am 15.09.2010 fertiggestellt und dient den Bezirken als Orientierungshilfe bei der Einrichtung der OE SPK (Anlage 2). Es wurde festgestellt, dass die Schaffung dieser Organisationseinheit eine Erhöhung des Bezirksplafonds erfordert (siehe hierzu auch RdB-Beschluss R-711/2010 vom 15.04.2010). Im Abschlussbericht der AG der Berliner Bezirke vom 15.09.2010 werden die Aufgabenfelder und Stellenanteile der OE SPK modellhaft beschrieben (siehe Anlage 2 Nr. 7). Ressourcenbedarf laut Bedarfsschätzung des o.g. Abschlussberichts Bezirkskoordinator/in - 1 Stelle pro Prognoseraum damit 4 Stellen im BA Marzahn-Hellersdorf Datenkoordinator/in - 1 Stelle Stadtteilkoordinator/in - 1 Stelle pro Bezirksregion (= Stadtteil) damit 9 Stellen im BA Marzahn-Hellersdorf Gesamt 14 Stellen Der o.g. Abschlussbericht verweist darauf, dass der Veränderungsprozess zur Umsetzung der Sozialraumorientierung in den Bezirken schrittweise erfolgen wird, da neue Arbeitsweisen entwickelt werden müssen. Daher soll im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vorerst die Mindestausstattung der OE SPK für eine effektive und sinnvolle Arbeitsstruktur realisiert werden (siehe Punkt 7). 6. Erforderliche minimale Aufstellung der OE SPK Der Senatsbeschluss vom 24.11.2009 zur Bedarfsschätzung stellt die Anforderung, die Neubildung der OE SPK unter den Grundsatz „Umorganisation vor Neueinrichtung“. Das Bezirksamt folgt dieser Anforderung so weit wie möglich, stellt jedoch fest, dass die Schaffung der Organisationseinheit eine Erhöhung des Bezirksplafonds erfordert (siehe hierzu auch RdB-Beschluss R-711/2010 vom 15.04.2010). Seite 3 von 4 BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. StadtGesPersFin Stadtentwicklungsamt Stadt ID L Bearbeiterin: Frau Eichholz Anlage 1 zur BA-Vorlage 0167/V Stand: August 2017 Da es derzeitig keinerlei Zusagen seitens des Senats gibt, zusätzliche Mittel für die Aufgabenwahrnehmung der OE SPK bereitzustellen, kann die Einrichtung dieser Organisationseinheit nur stufenweise, zunächst mit abgemindertem Aufgabenprofil, erfolgen. 7. Mindestausstattung der OE SPK im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Bezirkskoordination/ 1 Stelle Leitung der OE SPK Datenkoordination 1 Stelle Gebietskoordination 3 Stellen Marzahn Hellersdorf Einfamilienhausgebiete Gesamt 5 Stellen Die erforderliche Minimalausstattung der OE SPK wird im Organigramm in Anlage 3 dargestellt. Startaufstellung der OE SPK zum 01.01.2018/ personelle Ressourcen Die notwenigen Ressourcen (VZÄ, Personalmittel) werden gemäß dem BA-Beschluss Nr. 0148/V vom 15.08.2017 zur titelkonkreten Untersetzung des VZÄ- Zuganges aus der Arbeitsgruppen Ressourcensteuerung in Höhe von 58,4 VZÄ sowie aus der 1. Fortschreibung der Globalsumme 2018/2019 gedeckt: 1 Stelle Leitung der OE SPK/ Bezirkskoordination (bewilligter Mehrbedarf von 1,0 VZÄ; BA-Beschluss Nr. 0148/V) 1 Stelle Datenkoordination (1,0 VZÄ der Entgeltgruppe 9, IPV-Objekt-ID-Nr.: 50053595 wurde mit Beschluss des DHH 2018/2019 vom Kapitel 3340 in das Kapitel 4200 umgesetzt. Die derzeitig im Stellenplan 2017 noch im Kapitel 3340 der Abt. WirtSG vorgehalten Stelle mit der EG 9, die mit Stellenplan 2010/2011 als eine Stelle in der Entgeltgruppe 11 und als Fortschreibungstatbestand bestätigt und der entsprechende VZÄ- Aufwuchs aufgrund des BA-Beschlusses 0356/IV verankert wurde, steht dem Stadtentwicklungsamt zur Einrichtung der OE SPK und zur Stellenbesetzung uneingeschränkt zur Verfügung) 1 Stelle Gebietskoordination (bewilligter Mehrbedarf von 1,0 VZÄ; BA-Beschluss Nr. 0148/V) Zwei weitere Stellen für die Gebietskoordination sollen aus dem beantragten Mehrbedarf des Stadtentwicklungsamtes zum Doppelhaushalt 2018/2019 aus den VZÄ-Zugängen für 2019 unterjährig gedeckt werden. Die für die Ausschreibung und Besetzung der Stellen notwendigen Unterlagen (Beschreibungen der Aufgabenkreise, Anforderungsprofile) werden vom Stadtentwicklungsamt erarbeitet. Für alle Leistungen und Tätigkeiten der OE SPK, die derzeitig noch nicht auf Produkten abzubilden sind, erfolgt die kostenmäßige Zuordnung auf dem Gemeinkostenträger des Bezirksamtes. Seite 4 von 4 Anlage 2 zur BA-Vorlage Nr. 0167/V Bedarfsschätzung Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination Abschlussbericht der AG der Berliner Bezirke 15.09.2010 1 Inhalt 1 Einleitung 3 2 Grundlage 3 3 Kriterien 4 4 Umorganisation vor Neueinrichtung 4 5 Mehrwert durch Planungskoordination 5 6 Grundsatz der Bedarfsschätzung 7 7 Aufgaben und Aufwand gemäß SRO-Handbuch 7 7.1 Bezirkskoordination – Aufgaben und Stellenaufwand 8 7.2 Datenkoordination – Aufgaben und Stellenaufwand 9 7.3 Stadtteilkoordination – Aufgaben und Aufwand 9 7.4 Die AG – Aufgabe und Stellenaufwand 10 7.5 Sachkosten 11 7.6 Fazit 11 8 Der erste gute Schritt 12 9 Weiteres Vorgehen 13 Anlage 2 1 Einleitung Nach dem Achten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom 22.10.2008 sind die Bezirke verpflichtet, mit Beginn der 17. Wahlperiode eine (neue) Organisationseinheit sozialraumorientierte Planungskoordination zu schaffen. Die Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung hat diese gesetzliche Regelung aufgegriffen. Im gemeinsamen Arbeitsprozess wurden von allen Bezirken und Senatsverwaltungen Vorschläge zu Aufgaben und Struktur einer solchen Organisationseinheit im Konsens entwickelt und im Handbuch Sozialraumorientierung, das per Senatsbeschluss vom 24.11.2009 verabschiedet wurde, beschrieben. Die laut Gesetz einzurichtende Organisationseinheit sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) ist nach dem Konzept des Handbuchs der zentrale strukturelle Baustein der Sozialraumorientierung. Die Schaffung dieser Organisationseinheit erfordert eine Erhöhung des Bezirksplafonds (siehe hierzu auch den RdB-Beschluss R-711/2010 vom 15.04.2010). Zur Ermittlung der für die Einrichtung der OE SPK erforderlichen Ressourcen ist laut o.g. Senatsbeschluss vom 24.11.2009, Ziffer 3.6 und 3.7, vorab durch die Bezirke eine Bedarfsschätzung vorzunehmen. Dem Senat ist von SenFin und SenInn bis Mitte 2011 über ein gemeinsam mit den Bezirken auf Basis dieser Bedarfsschätzung erarbeitetes Ergebnis zu berichten. Nachfolgend werden die Grundlagen für die Bedarfsschätzung erläutert und darauf aufbauend der Bedarf geschätzt. Es handelt sich hierbei um eine Bedarfsschätzung auf der Grundlage des o.g. Handbuchs zur Sozialraumorientierung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen zur Umsetzung der darin benannten Grundlagen der integrierten Stadt(teil)entwicklung, insbesondere bzgl. der Geschäftsverteilung und der Aufgaben der Mitglieder des Bezirksamts (§ 38 BezVG) sind nicht Gegenstand der folgenden Ausführungen, ebenso wenig wie die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung, die durch die Einrichtung der OE SPK nicht in Frage gestellt wird. 2 Grundlage Die Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung beinhaltet einen hohen fachlichen Anspruch und stellt große Herausforderungen an die Weiterentwicklung der Berliner Verwaltung. Sozialraumorientierung, wie sie im Handbuch beschrieben ist, ist ein ganzheitlicher Prozess, der alle Ebenen der Berliner Verwaltung betrifft. Es wird in vielen Arbeitsbereichen Veränderungen ge3 ben, die mittel- bis langfristig zu einer grundlegenden Erneuerung der Verwaltungsabläufe führen werden. Sowohl die Ergänzung des Ressortprinzips durch übergreifende, verlässliche Abstimmungs- und Kommunikationsprozesse als auch die Schaffung ressortübergreifender Kennzahlen als Basis einer sozialraumorientierten Steuerung sind die Herausforderungen der neuen Ausrichtung der Arbeit. Sozialraumorientierung im Sinne des Handbuchs ist somit kein „Mini-Projekt“, sondern ein grundlegender Veränderungs- und Organisationsentwicklungsprozess und der Berliner Weg einer umfassenden Modernisierung der Verwaltung. Diese Herausforderung bildet den Hintergrund für die nachfolgend vorgenommene Bedarfsschätzung. 3 Kriterien Im Einzelnen berücksichtigt die Bedarfsermittlung das Folgende: o Alle Aufgaben, die die OE SPK laut Handbuch wahrnehmen soll. Hierzu gehören die Bezirkskoordination, die Datenkoordination und die Stadtteilkoordination in den bereits im Handbuch vorgeschlagenen Strukturen. o Alle Projekte im Bereich Datenkoordination (Datenpool, Bezirksregionenprofile - BZRP, Planungsraumbezogenes Informationssystem für Monitoring und Analyse - PRISMA), die über die OE SPK weitergeführt und qualifiziert werden sollen. o Die Erfahrungen aus dem Quartiersmanagement – QM, aus der sozialraumorientierten Arbeit der Jugendhilfe sowie aus den sozialraumorientierten Pilotprojekten im Rahmen des „Quartier nach vorn“. o Berücksichtigung der Erfahrungen und wissenschaftlichen Ergebnisse zur Sozialraumorientierung im Allgemeinen sowie der kürzlich durch das ISSAB gewonnen Ergebnisse zur konkreten Situation in Berlin. o Die Bedarfsschätzung berücksichtigt, dass der OE SPK steuerungsunterstützende und koordinierende Aufgaben übertragen werden (vgl. Handbuch S. 22f). 4 Umorganisation vor Neueinrichtung Im o.g. Senatsbeschluss ist die Anforderung enthalten, dass die Bedarfsschätzung dem Grundsatz „Umorganisation vor Neueinrichtung“ verpflichtet sein soll. 4 Hierzu besteht eine grundsätzliche Bereitschaft der Bezirke. Die genaue Art und Weise, wie die Bezirke durch Umorganisation Synergieeffekte erzielen, kann nicht allgemein, sondern nur individuell pro Bezirk geregelt werden. Sie hängt von dem Stand der Sozialraumorientierung in dem jeweiligen Bezirk ab und von den politischen Schwerpunktsetzungen der bezirklichen Sozialraumorientierung. Von daher ist ein Weg zu finden, wie durch eine einheitliche Lösung, die für alle Bezirke gilt, die genaue Inanspruchnahme von Ressourcen sowie Art und Höhe der Eigenleistung der Bezirke pro Bezirk dennoch individuell gestaltet werden kann. Es sollte zur Einrichtung sozialraumorientierten Arbeitens in den Bezirken ein politischer Konsens bestehen, dass mit der Einführung derart komplexer, neuer Arbeitsweisen zusätzliche Mittel für die Bezirke erforderlich werden. 5 Mehrwert durch Planungskoordination Die Kernaufgaben sozialräumlicher Planungskoordination liegen im Abstimmungs-, Kommunikations- und Datenmanagement, Aufgaben, die eng miteinander verbunden sind. Die OE SPK bildet die Stelle, die in verstärktem Maße o ganzheitliche und ressortübergreifende, o bedarfsgerechte und zielgenaue, o transparente und effiziente planungskoordinierende Aufgaben übernimmt und die Ressourcen in den Bezirksregionen zusammenführt. Der Mehrwert, also der Gewinn, den die Bezirke, die Senatsverwaltung und letztlich die gesamte Stadt durch die Einrichtung der OE sozialräumliche Planungskoordination erzielen, lässt sich wie folgt konkretisieren: o Bezirksregionenprofile: Einheitliche sozialraumorientierte Daten und eine koordinierende Stelle, die diesen Daten an den richtigen Stellen zur Verfügung stellt, so dass wirkungsvoller als bisher gesteuert werden kann, fehlen bisher. Die OE SPK bietet beides: Sie erarbeitet – maßgeblich über die Bezirkskoordination - die Bezirksregionenprofile und sie hat die Übersicht darüber, welche Daten an welchen Stellen gebraucht werden. Über die Bezirksregionenprofile kann auch dargestellt werden, wie sinnvoll Fördergelder verwendet werden. o Dauerhafte Strukturen: Bereits jetzt wird in den Bezirken an verschiedenen Stellen sozialraumorientiert gearbeitet. Diese Arbeit ist aber weit5 gehend von den fall- und projektweise zur Verfügung gestellten Mitteln abhängig. Wenn die Gelder für ein QM-Gebiet beispielsweise nicht mehr fließen, gehen die nützlichen Strukturen leicht verloren. Die OE SPK ermöglicht dauerhafte Strukturen und eine kontinuierliche und strukturierende Zusammenarbeit. o Ehrenamtliche Arbeit: In dem Bewusstsein, dass das, was entsteht, auch Bestand haben wird, lassen sich Menschen für ehrenamtliche Arbeit leichter gewinnen. Ihre Arbeit kann auf solider Basis entwickelt werden. o Fachübergreifender Austausch: Ein fachübergreifender Austausch findet auch jetzt schon immer mehr statt, jedoch ist die erwünschte Art der Zusammenarbeit noch nicht erreicht. Immer wieder werden Ressorts nicht oder zu spät in einen laufenden Prozess einbezogen. Durch die Moderation einer regelmäßig tagenden AG der Fachplanungen - wird Transparenz nicht nur möglich, sondern auch verbindlich (Regelmäßigkeit des Austauschs über alle relevanten Themen), - können Fachbereiche diese Transparenz für eine Verbesserung ihrer Arbeit nutzen und gemeinsam verlässlich in den Sozialräumen arbeiten, - kann die OE SPK durch die über die Bezirkskoordination zur Verfügung stehende Datenübersicht die Fachplanungen und andere relevante Stellen auf passende Art zusammenführen, auf Überschneidungen hinweisen und so zu einer erheblichen Effektivierung der Arbeit beitragen. o Abstimmung Förderkulissen: Bisher werden Förderkulissen in aller Regel nur innerhalb derjenigen abgestimmt, die an der jeweiligen Kulisse beteiligt sind. Die OE SPK bietet mit Hilfe der Bezirksregionenprofile eine Übersicht über die verschiedenen Förderkulissen bezogen auf einen Raum und sammelt die für die Evaluation erforderlichen Daten. Damit wird erstmalig auch eine Abstimmung der Förderkulissen untereinander möglich. o Rückkopplung in den politischen Raum: Die OE SPK kann die Politik aus der sozialräumlichen Perspektive beraten, ihre Anfragen beantworten und ist so Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik in Bezug auf konkrete fachübergreifende, raumorientierte politische Fragestellungen. Sie kann entsprechende Vorlagen erstellen und auf Weisung administrative Aufgaben übernehmen. Sozialraumorientierung ermöglicht es also, die knappen finanziellen Mittel gezielter einzusetzen und verstärkt bürgerschaftliches Engagement zu aktivieren. 6 Solche durch die Sozialraumorientierung erwarteten Synergien erfordern zunächst Investitionen in Form einer Anschubfinanzierung. Vor diesem Hintergrund erfolgt die vorliegende Bedarfsschätzung. 6 Grundsatz der Bedarfsschätzung Die folgende Darstellung zeigt auf, welcher Bedarf an Qualifikationen, Stellen und Finanzmitteln aus fachlicher Sicht besteht, um in den Bezirken die im Handbuch beschriebenen Aufgaben der Sozialraumorientierung nach Qualität und Quantität wahrnehmen und bearbeiten zu können. Es handelt sich also um eine Bedarfsschätzung für eine idealtypische Umsetzung gemäß Handbuch (i.S.e. Gesamtversion SRO). Die Möglichkeit der Inanspruchnahme vorhandener Ressourcen sowohl innerhalb der Bezirksverwaltung als auch in den Stadtteilen ist nicht Gegenstand der nachfolgenden Bedarfsschätzung. Komplexe Veränderungsprozesse wie solche der Sozialraumorientierung werden in aller Regel nicht sofort und ganzheitlich umgesetzt. Sie beginnen mit einem ersten Schritt. Mit anderen Worten: Das Handbuch stellt eine umfassende Vorgehensweise dar, und jetzt wird schrittweise mit der Umsetzung begonnen. Daher wird im Anschluss an die Bedarfsschätzung einer idealtypischen Umsetzung gemäß Handbuch unter Ziffer 8 ein erster guter Schritt formuliert, der der OE SPK die Chance gibt, den Prozess der Umsetzung gut zu starten. 7 Aufgaben und Aufwand gemäß SRO-Handbuch Die möglichen Aufgaben und Strukturen der OE SPK sind im Handbuch Sozialraumorientierung und in den Ergebnisberichten zur Rahmenstrategie 2008 und 2009 modellhaft beschrieben. Der Ergebnisbericht 2008 enthält die in der Anlage beigefügten zwei Varianten zur Struktur. Entscheidend für die Bedarfsschätzung sind die Festlegungen im Handbuch zu den Aufgaben: o Bezirks-, Daten- und Stadtteilkoordination, o AG mit VertreterInnen der Fachplanungen - ämterübergreifende Arbeitsgruppen. Die im Folgenden aufgeführte Bewertungsvermutung der Eingruppierung erfolgte auf Basis bezirklicher Erfahrungen zu Personalauswahl und Personalentwicklung bei Stellen mit ähnlichen Qualifikationen. 7 Die Leitung und Zuordnung der OE SPK kann von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich sein. Ein durch die Leitung ggf. zusätzlich entstehender Finanzbedarf wurde im Folgenden nicht berücksichtigt. Bei dem Bedarf ist zu berücksichtigen, dass es für diese Stellen bei negativer Prüfung von Personalüberhang im ZeP einen Einstellungskorridor außerhalb des Personalbedarfskonzepts der Senatsverwaltung für Finanzen geben muss. 7.1 Bezirkskoordination – Aufgaben und Stellenaufwand Die Bezirkskoordination steuert im Rahmen der ämterübergreifenden Arbeitsgemeinschaften die Entwicklung der Bezirksregionenprofile, die systematisch qualifiziert und mit dem Ziel fortgeschrieben werden, ein differenziertes Bild der jeweiligen Bezirksregion darzustellen. Die Profile enthalten neben den Daten der demographischen und sozialen Entwicklung auch die in der Region vorhandene Angebotslandschaft (Förderprogramme, Kirchengemeinden, Vereine, Wirtschaftsverbände, öffentliche Angebote…). Zielstellung ist die Erfassung aller Ressourcen, darunter z.B. auch aller bereits bestehenden ehrenamtlichen Projekte, Netzwerke und dgl. Diese Profile definieren Schwerpunkte und entwickeln Strategie- und Handlungsempfehlungen für die Bezirksregionen. So lassen sich die Ressourcen bündeln, durch ehrenamtliches Engagement ergänzen und der Mehrwert für die Bezirksregion wird erreicht. Dazu sind geeignete Formen der Zusammenarbeit und Bürgerbeteiligung zu entwickeln, um so auch zur verstärkten Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Bezirksregion beizutragen. Die Bezirkskoordination liefert durch die Bezirksregionenprofile auch den Fachplanungen eine Fülle teilweise neuer, teilweise bisher nicht in dieser Form verfügbarer und aufbereiteter Informationen. Diese Informationen bilden wesentliche Entscheidungsgrundlagen für die Ressorts, so dass diese zielgenauere und effizientere Planungen treffen können. Die Bezirkskoordination unterstützt und moderiert auch die ämterübergreifende AG. Sie ermöglicht durch ihre Vermittlungsarbeit und ihr Wissen in den ämterübergreifenden Arbeitsgruppen eine abgestimmte Planung. Planungen werden vom ersten Planungsschritt an für alle relevanten Stellen auch anderer Ressorts transparent. Anzahl und Qualifikation der Stellen: Als Grundlage für die Ausstattung der Bezirkskoordination kann von einer Stelle je Prognoseraum (berlinweit 60 Prognoseräume mit durchschnittlich ca. 60.000 Einwohnern) ausgegangen werden. 8 Hinsichtlich der Qualifikation erfordern die Aufgaben der Bezirkskoordination – vergleichbar mit den Fachplanungen - eine abgeschlossene Fach/Hochschulausbildung sowie ausgewiesene Verwaltungserfahrungen. Dies lässt eine Bewertung im Bereich der Vgr. IVa/III bis IIa/Ib (Durchschnittssatz für 2011 = 70.540 € bis 83.300 €) vermuten. 7.2 Datenkoordination – Aufgaben und Stellenaufwand Die Koordination, technische Bearbeitung und grafische Aufarbeitung des sehr umfangreichen Datenmaterials, das in die Bezirksregionenprofile einfließen soll, ist ebenso Aufgabe der Datenkoordination wie die berlinweite Recherche und Abstimmung mit den Stellen, die die Daten erheben. Es geht also nicht um die bloße Datenverarbeitung oder Datenaufnahme, sondern eher um eine sachverständige Aufarbeitung, so dass mit den Daten gut und sinnvoll gearbeitet werden kann Vorbehaltlich des Funktionsumfangs des zur Zeit in der Entwicklung befindlichen Verfahrens PRISMA, das den Bezirken dauerhaft und kostenfrei zur Verfügung zu stellen ist, wird die Ausstattung mit einer Stelle pro Bezirk (Qualifikation: Fachhochschulabschluss) als ausreichend angesehen. Wird in Bezirken an die Entwicklung von Stadtteilbudgets gedacht, ist weiterer bzw. höherwertiger Personalbedarf zu ermitteln. Dies lässt eine Bewertung im Bereich der Vgr. Vb/IVb bis IVa/III BAT (Durchschnittssatz für 2011 = 60.120 € bis 70.540 €) vermuten. 7.3 Stadtteilkoordination – Aufgaben und Aufwand Erfahrungen für die Arbeit der Stadtteilkoordination wurden bei der Arbeit der Pilotprojekte „Quartier nach vorn“ und im Rahmen von Quartiersmanagement erworben. Die Notwendigkeit einer solchen Stelle vor Ort bestätigte sich im laufenden Prozess immer wieder. Die Stadtteilkoordination ist Ansprechpartner/in für die Akteure vor Ort. Sie geht selbst auf die Menschen und Institutionen zu. Über sie wird zusätzliches bürgerschaftliches Engagement gewonnen, das sich sonst, ohne eine solche koordinierende Stelle, nicht entfalten könnte und ungenutzt bliebe. Die Stadtteilkoordination kennt den eigenen Kiez und die Anliegen und Bedarfe aus erster Hand. Sie vernetzt und kommuniziert, initiiert und begleitet Projekte und ist eng in die Entwicklung der Bezirksprofile einzubeziehen. Darüber werden Maßnahmen und Aktivitäten der Bezirksverwaltung vor Ort besser kommuniziert und vermittelt und somit eine Akzeptanzsteigerung erzielt. Mit der zuständigen Bezirkskoordination hat die Stadtteilkoordination 9 eine Ansprechpartnerin in der Verwaltung, die die gewonnenen Erkenntnisse aufbereitet, standardisiert und entsprechend der Bedarfe der Organisationseinheiten sowie der politischen Ebene weiterleitet. Wie es das Handbuch betont, soll das Konzept der Stadtteilkoordination flächendeckend in ganz Berlin implementiert werden. Hierfür wurden zwei unterschiedliche Organisationsformen dargestellt: eine im Stadtteil verortete Stadtteilkoordination oder eine innerhalb der Bezirksverwaltung angesiedelte Stadtteilkoordination (siehe Anlage). Möglich ist auch eine Mischform dieser aufgezeigten Varianten. Bei einer auf Stadtteilebene verorteten Stadtteilkoordination ist im Einzelfall zu prüfen, ob und wie auf die in den Bezirken vorhandenen Träger- und Vereinsstrukturen zurückgegriffen werden kann. Ressourcenbedarf Für die Durchführung der Aufgabe der Stadtteilkoordination wird von einem Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln ausgegangen, die der Höhe nach dem Ressourcenbedarf von einer Stelle pro Bezirksregion (s. a. Ergebnisbericht März 2008 dazu) entsprechen. Dabei wird als erforderliche Qualifikation ein einschlägiger Fachhochschulabschluss sowie mehrjährige erfolgreiche Arbeit in Stadtteil- bzw. Netzwerkarbeit zugrunde gelegt. Dies ließe eine Bewertung nach Vgr. IVb (Durchschnittssatz für 2011 = 60.120 €) vermuten. In dieser Größenordnung ist für Stadtteilkoordination noch effektive Arbeit möglich. Damit liegt die Ressourcenausstattung immer noch deutlich unter der von QM-Gebieten. Die Bewertungsvermutung dient hier der Schätzung des Finanzbedarfs, nicht der Festlegung einer Eingruppierung, um so den Bezirken Möglichkeiten zum Handeln offen zu lassen. 7.4 Die AG – Aufgabe und Stellenaufwand Die Schnittstelle zwischen der am Sozialraum orientierten Arbeit der Bezirkskoordination und der nach Ressortprinzip organisierten Fachplanungen bildet die ämterübergreifende AG aus VertreterInnen der Fachplanungen. Innerhalb dieser AG werden die Fachplanungen – soweit sie sich in den Sozialräumen relevant berühren – aufeinander abgestimmt. Die Zusammenarbeit in der AG ist über eine vom Bezirksamt beschlossene Geschäftsordnung hinsichtlich der Arbeitsform, der Zusammensetzung und der Aufgabenstellung verbindlich zu regeln. 10 Die Mitglieder der fachübergreifenden Arbeitsgruppe sprechen - nach Absprache mit ihrer politischen Führung - auf der Grundlage des ressortübergreifenden Austausches aller PlanerInnen in der AG Empfehlungen aus. Im Ergebnis hilft die Arbeit der gesamten OE SPK, die Entscheidungen der Ressorts vorzubereiten, abzustimmen, zu kommunizieren und zu begründen. Nach der bisherigen Praxis kommt für die betreffenden Fachplaner die Arbeit in diesen Arbeitsgruppen „on top“ zu ihren bisherigen Aufgaben hinzu. Von daher entsteht hier kein weiterer finanzieller Bedarf. Die Zusammenarbeit der Fachplaner in der AG erspart den Einzelnen auf Grund einer frühzeitigen Einbindung in die Planungsprozesse anderer Bereiche Abstimmungsaufwände und Nachbesserungsaufwände für eigene Fachplanungen. Somit ergeben sich durch die Arbeit in der AG Effektivitäts- und Effizienzgewinne. 7.5 Sachkosten In Bezug auf den Mehrbedarf im Bereich der sächlichen Kosten ist davon auszugehen, dass ca. 15 % der Personalkosten als sächliche Aufwendungen zu berücksichtigen sind. Weiterer Bedarf entsteht durch erforderliche Qualifizierungskosten, die noch nicht beziffert werden können. 7.6 Fazit Zusammenfassend kann somit der Ressourcenbedarf unter Berücksichtigung der Anzahl der Bezirke, Bezirksregionen und Prognoseräume (vgl. Tabelle) ermittelt werden. Bezirk Einwohner (*) Anzahl Bezirksregionen Prognoseräume Mitte 327.082 10 4 Friedrichshain- 259.967 8 5 Pankow 354.711 16 7 Charlottenburg- 312.256 17 6 Spandau 215.444 9 4 Steglitz-Zehlendorf 289.718 8 4 Tempelhof-Schöneberg 328.097 7 7 Neukölln 307.650 10 4 Kreuzberg Wilmersdorf 11 Treptow-Köpenick 237.753 20 5 Marzahn-Hellersdorf 244.165 9 4 Lichtenberg 251.626 13 5 Reinickendorf 241.203 11 5 3.369.672 138 60 Berlin (*) 31.12.2009 Somit ergibt sich der Bedarf nach den oben dargestellten Vorgaben wie folgt: o Datenkoordination: Eine Stelle pro Bezirk, Stellenwert 60.120 € bis 70.540 €, bei 12 Bezirken. o Bezirkskoordination: Eine Stelle pro Prognoseraum, Stellenwert 70.540 € bis 83.300 €, bei 60 Prognoseräumen. o Stadtteilkoordination: Stellenwert einer Stelle pro Bezirksregion, Stellenwert 60.120 €, bei 138 Bezirksregionen. o Zuzüglich 15% Sachkosten (Übersicht der sich daraus ergebenden Summen - siehe Tabelle Ziffer 8.) 8 Der erste gute Schritt „Auch die längste Reise beginnt mit einem ersten Schritt.“ Wichtig bei dem ersten Schritt auf der Reise hin zur Umsetzung der Sozialraumorientierung ist, dass dieser Schritt so gut ist, dass er einen entsprechenden Veränderungsprozess auch anstoßen kann und wirklich voranbringt, ohne dass die Gefahr besteht, dass die gemeinsamen bisherigen Bemühungen wieder im Sande verlaufen. Bezogen auf die Sozialraumorientierung besteht ein solcher guter Schritt in folgender Ausstattung: o Eine Datenkoordination pro Bezirk zur Verbesserung der Steuerungsfähigkeit. Die Aufbereitung des sozialräumlichen Datenbestandes ist die erste der anstehenden Aufgaben. o 50% des ermittelten Bedarfs für die Bezirkskoordination pro Bezirk, um die Bezirksregionenprofile zu erstellen und die Bezirkskoordination in den wichtigsten Prognoseräumen einführen zu können. Hier sind auch Synergien durch eine Verknüpfung mit anderen Programmen zu erwarten. 12 o 300.000 € Finanzmittel pro Bezirk für die Aufgabe der Stadtteilkoordination. Dieses Budget ermöglicht, dass - es erste Ansprechpartner für die Akteure im Bezirk gibt, - mit dem Aufbau von Netzwerken begonnen werden kann, - bestehende Netzwerke gesichert werden, - die Implementierung des partizipativen Ansatzes unterstützt und bürgerschaftliches Engagement verstärkt gewonnen werden kann. Die erforderlichen Ressourcen im Vergleich zwischen der Bedarfsschätzung für eine idealtypische Umsetzung gemäß Handbuch (Gesamtversion SRO) und dem „ersten guten Schritt“ ergeben sich in der Übersicht wie folgt: Aufgabe Bedarf bei Gesamtversion Bedarf erster Schritt pro pro Bezirk Gesamtstadt Bezirk (Durchschnitt über (Durchschnitt über alle 12 Bezirke) alle 12 Bezirke) Daten- Gesamtstadt 65.330 € 783.960 € 65.330 € 783.960 € 384.600 € 4.615.200 € 192.300 € 2.307.600 € 691.380 € 8.296.560 € 300.000 € 3.600.000 € 1.141.310 € 13.695.720 € 557.630 € 6.691.560 € 171.196 € 2.054.358 € 83.644 € 1.003.734 € 1.312.506 € 15.750.078 € 641.274 € 7.695.294 € koordination Bezirkskoordination Stadtteilkoordination Zwischenergebnis 15% Sachmittel Gesamt Bei dieser Zusammenstellung wurde der durchschnittliche Betrag von jeder Bewertungsvermutung zugrunde gelegt. Die Bedarfsschätzung für den ersten Schritt stellt ein gemeinsames Ergebnis aller Bezirke dar, das in intensiv und teilweise kontrovers geführten Gesprächen erreicht wurde. 9 Weiteres Vorgehen Das weitere Vorgehen ergibt sich aus dem RdB-Beschluss Nr. R-754/2010 der 45. RdB-Sitzung vom 22.7.2010. Dort heißt es unter TOP 10, B: 13 „Nach kurzer Aussprache kommen die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister überein, den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Sozialräumliche Planungskoordination, der auf der Sitzung der Arbeitsgruppe am 18. August 2010 (gemeint ist der 25.August 2010) voraussichtlich beschlossen werden wird, zunächst im RdB-Ausschuss für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Kleingartenwesen unter Zuladung der Senatsverwaltungen für Inneres und Sport und für Finanzen zu beraten und den Rat der Bürgermeister als Gesamtgremium mittels einer Vorlage zur Kenntnisnahme über die Bewertung des Berichtes zu unterrichten. Gleichzeitig soll die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufgefordert werden, in einer senatsseitig abgestimmten Vorlage an den Rat der Bürgermeister eine Stellungnahme der Bezirke herbeizuführen. (…)“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I, erklärt zu der in diesem Beschluss geplanten Aufforderung zu einer Stellungnahme, dass nach der Vorgabe des Senatsbeschlusses S-2401/2009 die Bedarfsschätzung der Bezirke mit SenFin und SenInn zu verhandeln ist. SenStadt sieht daher keinen eigenen Handlungsbedarf. 14 Anlage: Übersicht zur Struktur der Sozialraumorientierten Planungskoordination, 2 Varianten (Quelle: Ergebnisbericht Rahmenstrategie März 2008) 15 Stadt ID StI Anlage 3 zur BA-Vorlage Nr. 0167/V BzBmin Amtsleitung Stadtentwicklungsamt OE SPK Interner Dienst Planungsjurist Leitung OE SPK, Bezirkskoordination * Wohnungsbauleitstelle Datenkoordination * Gebietskoordination Gebietskoordination AG Städtebauförderung Gebietskoordination * Fachbereich Stadtplanung FB Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz Fachbereich Vermessung *Startaufstellung der OE SPK ab 01.01.2018 Stand 01/2018