Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
23.09.17, 01:47
Aktualisiert
24.01.18, 05:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
2902/2017
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
II/20/201/2
Beschlussvorlage
22.09.2017
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co.KG
Beschlussorgan
Rat
Gremium
Rat
Datum
28.09.2017
Beschluss:
Der Rat bestellt gem. § 108 a GO NRW (Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen
Aufsichtsräten) folgende Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
der RheinCargo GmbH & Co. KG:
Herrn Abdellativ Ghannoui
Herrn Reinhard Doerk
Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden.
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung
An der RheinCargo sind 2 Kommanditisten jeweils zu 50 % beteiligt,
die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) und
die Neuss Düsseldorfer Häfen GmbH & Co.KG (NDH).
An der HGK ist die Stadt Köln mittelbar über die Stadtwerke Köln GmbH und unmittelbar mit insgesamt 93,7 % beteiligt.
An der NDH halten die Stadt Neuss 50% und unmittelbar die Stadtwerke Düsseldorf AG 50% der Anteile. An der Stadtwerke Düsseldorf AG wiederum ist die Stadt Köln mittelbar über die SWK und GEW
AG mit 20 % beteiligt.
Gemäß § 11 Abs.2 S.1 und S.2 des Gesellschaftsvertrages der RheinCargo besteht der Aufsichtsrat
aus 18 Mitgliedern. Von den Kommanditisten werden je 9 Mitglieder entsandt, hiervon jeweils 3 Arbeitnehmervertreter.
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 01.10.2013 aus der als Anlage beigefügten Liste der Arbeitnehmervertreter Herrn Manfred Loidl, Herrn Harald Löscher und Herrn Markus Krämer für den Bereich
RheinCargo Süd Köln gewählt.
Herr Manfred Loidl und Herr Markus Krämer sind aus dem Unternehmen ausgeschieden, so dass die
Positionen neu zu besetzen sind.
Da an der RheinCargo mehr als zwei Gemeinden beteiligt sind, ist § 108a Abs. 9 GO NRW anwendbar. Danach bedarf die Bestellung eines Nachfolgers übereinstimmender, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zustande gekommener Beschlüsse der Räte mindestens so vieler beteiligter Gemeinden, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an
dem Unternehmen oder der Einrichtung repräsentiert wird.
Infolgedessen wird vorgeschlagen, aus der in der als Anlage beigefügten Vorschlagsliste die Herren
Abdellativ Ghannoui und Reinhard Doerk als Arbeitnehmervertreter zu wählen.
Anlage1 Vorschlagsliste für die Arbeitnehmervertreter
Begründung der Dringlichkeit:
Ein Ratsbeschluss der Stadt Köln ist am 28.09.2017 erforderlich, da eine Sitzung des Aufsichtsrates
der RheinCargo Anfang November 2017 vorgesehen ist.