Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

VzK - Anlage 7_Einpassungsuntersuchung - Dreieck Gudrunstraße im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
VzK - Anlage 7_Einpassungsuntersuchung - Dreieck Gudrunstraße im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
06.10.17, 01:42
Aktualisiert
28.01.18, 04:19

Inhalt der Datei

Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Pufendorfstraße 11 | 10249 Berlin Berlin, März 2017 Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße Inhalt Anlass und Zielstellung 3 Stadträumliche Lage und Charakteristik des Standorts 3 Größe und Eigentumssituation 5 Planerische Ausgangssituation 5 Umweltsituation 6 Bedarfsanforderungen 7 Entwurfsvarianten Variante 1: Die Pragmatische 8 Variante 2: Mittendrin 11 Variante 3: Kita am Platz 14 Variante 4: Neuer Block 17 Variante 5: Neuer Block + 20 Vermerk zur Variantendiskussion 23 Vorzugsvariante: Kita am Platz 25 Anhang 28 2 Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße Anlass und Zielstellung Die Dreieckfläche an der Gudrunstraße ist eine der wenigen größeren, unbebauten Flächen im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord (FAN). Die geringe Nutzungsintensität von Wiesen- und Aufenthaltsbereich führten dazu, den Standort als Potenzial für jeweils unterschiedliche bauliche und funktionelle Entwicklungen zu sehen. Gegenwärtig werden die Entwicklungsoptionen Kita-Standort, öffentlicher Spielplatz, Wohnungsbaustandort sowie Atelierwohnungen für die Fläche formuliert. Ziel dieser Studie zur Einpassungsplanung ist es, städtebauliche Varianten mit und ohne Einbeziehung des Flurstücks 94 für die Einordnung der oben aufgeführten Nutzungen zu erarbeiten. Die Studie soll als Entscheidungsgrundlage für die künftige städtebauliche und funktionelle Entwicklung des Areals und ggf. erforderlichen Grunderwerb dienen. Stadträumliche Lage und Charakteristik des Standorts Die sogenannte Dreieckfläche Gudrunstraße liegt am östlichen Rand des Stadtumbau- und Sanierungsgebiets Frankfurter Allee Nord in der Bezirksregion Alt-Lichtenberg. Sie grenzt unmittelbar an die östliche Sanierungsinsel und ist somit dem Verflechtungsbereich des Sanierungsgebiets zuzuordnen. Die größte Ausdehnung der betrachteten Fläche liegt in Ost-West-Richtung. Im Norden, jenseits der Rüdigerstraße, befindet sich ein Neubaugebiet mit Einfamilien- und Reihenhäusern, das erst in der jüngeren Vergangenheit auf dem Standort eines ehemaligen Betonwerkes entstanden ist. Westlich, entlang der Kriemhildstraße, stehen 5-geschossige Wohngebäude aus den 1960er Jahren. Südlich wird die Fläche von der Gudrunstraße begrenzt, die parallel zu den tiefer liegenden Trassen von S- und Fernbahn verläuft. Auf dem Betriebsgelände der Bahn befinden sich neben den Gleisanlagen verschiedene Betriebseinrichtungen, unter anderem ein Reinigungsanlage für Züge. Östlich an die Dreieckfläche schließt sich der Vorplatz des Zentralfriedhofs - zukünftig „Stadtplatz Gudrunstraße“ - an. Der S-und U-Bahnhof Lichtenberg liegt knapp einen Kilometer entfernt und ist zu Fuß innerhalb von acht bis zehn Minuten zu erreichen. Die Buslinie 265 hält an der Rüdiger-/ Kriemhildstraße und erreicht nach zwei Minuten Fahrzeit den Haltepunkt in der Nähe des S- und U-Bahnhofs. Das Dreieck Gudrunstraße ist geprägt von einer großen, mit Rasen bewachsenen Grünfläche, die mehr als zwei Drittel der Gesamtfläche einnimmt. Die östliche, zum zukünftigen Stadtplatz orientierte Spitze ist mit Plattenbelag versehen und war ursprünglich mit Sitzbänken ausgestattet. Entlang von Kriemhild- und Gudrunstraße stehen in den Randbereichen neben Sträuchern einzelne, teilweise wertvolle Bäume. Ebenso stehen vereinzelte Bäume inmitten der Fläche. Insgesamt erscheint das Areal als ein zusammengehörender Freiraum, der jedoch kaum zu Aufenthalt und Spielen, sondern überwiegend als Hundeauslaufplatz genutzt wird. 3 Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße Lageplan Stadtumbaugebiet Sanierungsinseln M = 1 : 10.000 Stadtumbaugebiet Sanierungsinseln M = 1 : 3.000 4 Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße Größe und Eigentumssituation Die Dreieckfläche Gudrunstraße wird aus fünf Flur- bzw. Grundstücken gebildet. Die Gesamtfläche aller Flurstücke umfasst 4.199 m². Mit Ausnahme des privaten Grundstücks Gudrunstraße 14, Flurstück 94, mit einer Größe von 602 m², befinden sich alle im Besitz des Landes Berlin. Bestrebungen seitens des Immobilienservices zum Erwerb des Grundstücks Gudrunstraße 14 waren 2009 gescheitert. Planerische Ausgangssituation Im ISEK 2014 für das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord ist die Fläche als Wohnungsbaupotenzial für bis zu 50 Wohnungen dargestellt. Laut Nutzungskonzept der BEP Alt-Lichtenberg, Aktualisierung 2005, ist der westliche Teil der Dreieckfläche als Wohnen dargestellt, die BEP Wohnen von 2013 sieht hier jedoch keinen Wohnungsbaustandort mehr vor. Im Landschaftsrahmenplan 2006 war die Fläche als möglicher Wohnungsbaustandort klassifiziert worden. Im Flächennutzungsplan ist das Areal als Grünfläche ausgewiesen. Im Ergebnis der Anfrage bei SenSW IB bzgl. der Entwicklungsfähigkeit aus dem FNP wurde am 12.01.2017 mitgeteilt, dass aus der als Grünfläche dargestellten Fläche ausnahmsweise untergeordnete Flächen für den Gemeinbedarf entwickelt werden können, die den angrenzenden Wohnflächen zugeordnet sind. Dabei soll darauf geachtet werden, dass nur ein untergeordneter Teil bebaut bzw. versiegelt wird, so dass insgesamt der Charakter der Grünfläche erhalten wird. Flächennutzungsplan Berlin), Stand Neubekanntmachung 2015 Geoportal Berlin Auszug FNP 2015 5 Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße Umweltsituation Die Fläche ist aufgrund der geringen Entfernung zu den Gleisanlagen der Fernbahn und der S-Bahn stark von Lärmimmissionen beeinträchtigt. Laut Umweltatlas beträgt der Gesamtlärm (Tag-AbendNacht) in der Summe aller Verkehrsarten für den größten Teil des Areal 65 bis 70 dB. Noch in einem kleinen, nordwestlich gelegen Bereich liegt der Gesamtlärmindex zwischen 60 und 65 dB. Lärmprognosen für die Bahnanlagen nordöstlich des Bahnhofs Berlin-Lichtenberg weisen sogar steigende Emissionspegel von 70 dB(A) tags und von 67,8 dB(A) nachts für das Areal aus. Für die Grundstücke der Dreieckfläche Gudrunstraße sind keine Eintragungen im Bodenbelastungskataster vorhanden. Da die Art der ehemaligen Nutzung nicht bekannt ist, können Bodenverunreinigungen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Daher sind besondere bodenschutzrechtliche Vorkehrungen und Maßnahmen bei den Bauarbeiten zu beachten und durchzuführen. Aufgrund seiner exponierten, südlich ausgerichteten Lage sowie einer weit entfernten, jenseits der Bahnanlagen liegenden Bebauung ist der Standort ausgezeichnet besonnt. Lärmkarte Gesamtlärmindex L_DEN (Tag-Abend-Nacht) Raster 2012 (UA) Geoportal Berlin Auszug Strategische Lärmkarte Gesamtlärmindex L_DEN (Tag-Abend-Nacht) 2012 Geoportal Berlin, PDF erstellt am 21.02.2017 6 Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße Bedarfsanforderungen Die Bezirksregion Alt-Lichtenberg weist das höchste Kitaplatzdefizit im gesamten Bezirk Lichtenberg auf. Der Kitaplatzbedarf ist in den vergangen Jahren kontinuierlich angestiegen und liegt gegenwärtig bei 541 Plätzen. Da auch Kinder Geflüchteter ab vollendetem 1. Lebensjahr seit August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz haben, ergibt sich für den Stadtteil ein weiterer rechnerischer Bedarf von 211 Plätzen, der sich bei steigender Kapazität der Geflüchtetenunterkunft Ruschestraße um zusätzliche ca. 141 Plätze erhöhen würde. Seitens der bezirklichen Jugendhilfeplanung wird daher angestrebt, insbesondere die landeseigenen Flächen in das bezirkliche Fachvermögen zu holen. Die Jugendhilfeplanung beabsichtigt, den Standort Dreieck Gudrunstraße an einen freien Träger zum Bau und Betrieb einer Kita mit 185 Plätzen zu vergeben. SenBildJugFam bestätigt den dringenden Ausbaubedarf bei Kita-Plätzen und unterstützt ausdrücklich den geplanten Kita-Neubau. Bezogen auf das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet FAN ist festzustellen, dass im östlichen Teil eine Häufung von Kita-Einrichtungen vorhanden ist, die im Zuge des Stadtumbaus bereits erneuert wurden bzw. gegenwärtig modernisiert werden. Seitens des Umwelt- und Naturschutzamtes wird konstatiert, dass sich infolge des verstärkten Wohnungsneubaus in den letzten Jahren die Versorgungssituation mit öffentlicher grüner Infrastruktur verschlechtert hat. In der Versorgungseinheit VE 21 E, die von Rüdigerstraße, Siegfriedstraße und Gudrunstraße begrenzt wird und in welcher 2.872 Einwohner*innen leben, steht kein öffentlicher Kinderspielplatz zur Verfügung. Der rechnerische Bedarf liegt bei 2.872m² öffentliche Spielplatzfläche. Somit besteht hier die höchste Dringlichkeit einen öffentlichen Spielplatzplatz zu bauen. Sowohl Jugendhilfeplanung als auch Umwelt- und Naturschutzamt stehen der Doppelnutzung einer Freifläche grundsätzlich offen gegenüber, auch die Nutzung von Dachflächen als Spielflächen im Freien wird nicht ausgeschlossen. 7 Variante 1 Die Pragmatische Für den Kitaneubau ist in Variante 1 eine zwei- bis dreigeschossige Blockrandbebauung im nordöstlichen Bereich des Dreiecks vorgesehen. Durch die Höhendominanz der Bebauung an der östlichen Blockspitze entsteht eine Eckbetonung zum Stadtplatz Gudrunstraße. Mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 2.100 m² wird eine Kapazität von etwa 200 Kitaplätzen geschaffen. Die Kitafreifläche (rd. 2.200 m²) ist nach Süden ausgerichtet. Gute Besonnung ist damit gewährleistet, allerdings besteht kein lärmgeschützter Bereich. Ein öffentlicher Spielplatz (rd. 500 m²) ist an der nordwestlichen Blockecke vorgesehen. In Variante 1 wird das Flurstück 94 nicht in die Planung einbezogen. Daten im Überblick Kita © die Baupiloten BDA BGF Geschossigkeit II - III Freifläche 2.200 m² öffentlicher Spielplatz Bruttofläche 500 m² Kennziffern GRZ 0,25 GFZ 0,58 © die Baupiloten BDA Beispiel Kita Nido Piccolo 2.100 m² 8 Kriemhil Volkerstr aße dstraße Rüdiger straße II ? III VARIANTE 1 ße stra n u r Gud Die Pragmatische Neubau Kita Freifläche Kita öffentlicher Spielplatz Kartengrundlage: Auszug ALK, BA Lichtenberg Bearbeitung: STATTBAU GmbH | Februar 2017 Maßstab: M = 1 : 1.500 | DIN A4 N Variante 1: Die Pragmatische Blick in Richtung Nordost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr Blick in Richtung Südost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr Blick in Richtung Südwest | Sonnenstand 21. Juni, 16.30 Uhr Variante 2 Mittendrin In Variante 2 wird für den Kitaneubau eine zweigeschossige Bebauung innerhalb des Dreiecks in Ost-West-Ausrichtung vorgeschlagen. Vorteil hierbei ist u.a., dass nur bei einer geringen Fassadenfläche passiver Schallschutz benötigt wird. Mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 1.900 m² wird eine Kapazität von etwa 185 Kitaplätzen geschaffen. Die Kitafreifläche (rd. 1.950 m²) ist zum Stadtplatz Gudrunstraße ausgerichtet und wird nur im Westen durch den Neubau begrenzt. Gute Besonnung ist damit gewährleistet, allerdings besteht kein lärmgeschützter Bereich. Ein öffentlicher Spielplatz (rd. 700 m²) ist an der nordwestlichen Blockecke vorgesehen. Auch in Variante 2 wird das Flurstück 94 nicht in die Planung einbezogen. Daten im Überblick Kita © die Baupiloten BDA BGF Geschossigkeit II Freifläche 1.950 m² öffentlicher Spielplatz Bruttofläche 700 m² Kennziffern GRZ 0,26 GFZ 0,53 © die Baupiloten BDA Beispiel Kindergarten Lichtenbergweg 1.900 m² 11 Kriemhil Volkerstr aße dstraße Rüdiger straße ? II ße stra n u r Gud VARIANTE 2 Mittendrin Neubau Kita Freifläche Kita öffentlicher Spielplatz Kartengrundlage: Auszug ALK, BA Lichtenberg Bearbeitung: STATTBAU GmbH | Februar 2017 Maßstab: M = 1 : 1.500 | DIN A4 N Variante 2: Mittendrin Blick in Richtung Nordost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr Blick in Richtung Südost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr Blick in Richtung Südwest | Sonnenstand 21. Juni, 16.30 Uhr Variante 3 Kita am Platz In Variante 3 ist der Ankauf des Flurstücks 94 erforderlich. Für den Kitaneubau sind zwei ineinander geschobene zwei- bis dreigeschossige Baukörper in Ost-West-Ausrichtung vorgesehen. Wie in Variante 2 besteht auch hier der Vorteil, dass nur bei einer geringen Fassadenfläche passiver Schallschutz benötigt wird. Die nordwestliche Blockecke wird durch den Neubau geschlossen. Mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 3.100 m² ist eine höhere Kapazität (etwa 260 Kitaplätze) möglich. Die Kitafreifläche (rd. 2.000 m²) wird nur im Westen durch den Neubau begrenzt. Gute Besonnung ist damit gewährleistet, allerdings besteht kein lärmgeschützter Bereich. Ein öffentlicher Spielplatz (rd. 600 m²) ist an der östlichen Blockspitze vorgesehen und zum Stadtplatz Gudrunstraße ausgerichtet. Eine Doppelnutzung des Spielplatzes durch die Kita ist möglich, um den Freiflächenbedarf für 260 Kitaplätze zu decken. An der südwestlichen Blockspitze entsteht ein öffentlicher Vorplatz (rd. 400 m²), der sich in den Reigen der offenen Blockspitzen entlang der Gudrunstraße einfügt. Daten im Überblick Kita BGF 3.100 m² Geschossigkeit II - III Freifläche 2.000 m² © MGHS öffentlicher Spielplatz Beispiel Kita Elisabethkirchstraße Bruttofläche 600 m² öffentlicher Vorplatz Bruttofläche 400 m² Kennziffern 0,29 GFZ 0,74 © KoSP GRZ 14 Kriemhil Volkerstr aße dstraße Rüdiger straße III VARIANTE 3 II ße stra n u r Gud Kita am Platz Neubau Kita Freifläche Kita öffentlicher Spielplatz öffentlicher Platz Kartengrundlage: Auszug ALK, BA Lichtenberg Bearbeitung: STATTBAU GmbH | Februar 2017 Maßstab: M = 1 : 1.500 | DIN A4 N Variante 3: Kita am Platz Blick in Richtung Nordost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr Blick in Richtung Südost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr Blick in Richtung Südwest | Sonnenstand 21. Juni, 16.30 Uhr Variante 4 Neuer Block Auch in Variante 4 ist der Ankauf des Flurstücks 94 erforderlich. Durch die städtische Figur der ein- bis viergeschossigen Blockrandbebauung im südlichen Bereich entlang der Gudrunstraße entsteht auf dem Dreieck Gudrunstraße ein neuer Block mit Kita und Wohnanteil. Die Kita ist in dem ein- bis zweigeschossigen Gebäude entlang der Gudrunstraße hin zum Stadtplatz Gudrunstraße vorgesehen. Mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 2.160 m² wird eine Kapazität von etwa 185 Kitaplätzen geschaffen. Die südwestliche Blockspitze wird durch die viergeschossige Wohnbebauung betont. Die Freiflächen sind nach Norden hin ausgerichtet, wodurch sie verschatteter, aber auch lärmgeschützter als in den Varianten 1-3 sind. Um die Kitafreifläche zu erweitern, ist die Anlage einer Dachterrasse auf dem Kitagebäude denkbar. Ein öffentlicher Spielplatz (rd. 680 m²) ist an der nordwestlichen Blockecke vorgesehen. Eine Doppelnutzung des Spielplatzes durch die Kita ist möglich, um den Freiflächenbedarf zu decken. An der südwestlichen Blockspitze entsteht ein öffentlicher Vorplatz (rd. 160 m²), der sich in den Reigen der offenen Blockspitzen entlang der Gudrunstraße einfügt. Daten im Überblick Kita © Architekturbüro Köditz BGF Beispiel Kita Rasselbande, Erfurt 2.160 m² Geschossigkeit I - II Freifläche 1.400 m² Dachterrasse (optional) 1.170 m² öffentlicher Spielplatz Bruttofläche 680 m² öffentlicher Vorplatz Bruttofläche 160 m² © Architekturbüro Köditz Wohnen BGF 1.920 m² Geschossigkeit IV private Freifläche 310 m² Kennziffern GRZ 0,39 GFZ 0,97 17 Rüdiger straße Kriemhil Volkerstr aße dstraße I II VARIANTE 4 IV ße stra n u r Gud Neuer Block Neubau Kita Neubau Wohnen Freifläche Kita öffentlicher Spielplatz öffentlicher Platz private Freifläche Kartengrundlage: Auszug ALK, BA Lichtenberg Bearbeitung: STATTBAU GmbH | Februar 2017 Maßstab: M = 1 : 1.500 | DIN A4 N Variante 4: Neuer Block Blick in Richtung Nordost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr Blick in Richtung Südost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr Blick in Richtung Südwest | Sonnenstand 21. Juni, 16.30 Uhr Variante 5 Neuer Block + In Variante 5 ist der Ankauf des Flurstücks 94 ebenfalls erforderlich. Durch die städtische Figur der ein- bis viergeschossigen Blockrandbebauung im südlichen Bereich entlang der Gudrunstraße und im westlichen Bereich entlang der Kriemhildstraße entsteht auf dem Dreieck Gudrunstraße ein neuer Block mit Kita und Wohnanteil plus Atelierwohnen. Die Kita ist entlang der Gudrunstraße in dem ein- bis dreigeschossigen Gebäude, das zum Stadtplatz Gudrunstraße hin abtreppt, vorgesehen. Mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 2.010 m² wird eine Kapazität von etwa 185 Kitaplätzen geschaffen. Die südwestliche Blockspitze wird durch die viergeschossige Wohnbebauung betont. In dem angrenzenden Viergeschosser in der Kriemhildstraße findet Atelierwohnen statt. Die Freiflächen sind nach Norden hin ausgerichtet, wodurch sie verschatteter, aber auch lärmgeschützter als in den Varianten 1-3 sind. Um die Kitafreifläche zu erweitern, ist die Anlage einer Dachterrasse auf dem Kitagebäude denkbar. Ein öffentlicher Spielplatz (rd. 510 m²) ist an der nordwestlichen Blockecke vorgesehen. Eine Doppelnutzung des Spielplatzes durch die Kita ist möglich, um den Freiflächenbedarf zu decken. © Marcus Bredt, Berlin Daten im Überblick Kita BGF 2.010 m² Geschossigkeit I - III Freifläche 1.330 m² Dachterrasse (optional) 940 m² öffentlicher Spielplatz Bruttofläche 510 m² Wohnen Beispiel Kita Griechische Allee BGF 3.320 m² BGF Atelierwohnen 920 m² Geschossigkeit IV private Freifläche 360 m² © STATTBAU Kennziffern GRZ 0,48 GFZ 1,49 20 Kriemhil Volkerstr aße dstraße Rüdiger straße I II IV III IV ße stra n u r Gud VARIANTE 5 Neuer Block + Neubau Kita Neubau Wohnen Neubau Atelierwohnen Freifläche Kita öffentlicher Spielplatz öffentlicher Platz private Freifläche Kartengrundlage: Auszug ALK, BA Lichtenberg Bearbeitung: STATTBAU GmbH | Februar 2017 Maßstab: M = 1 : 1.500 | DIN A4 N Variante 5: Neuer Block + Blick in Richtung Nordost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr Blick in Richtung Südost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr Blick in Richtung Südwest | Sonnenstand 21. Juni, 16.30 Uhr Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße Vermerk zur Variantendiskussion Abstimmungsgespräch am 27.02.2017, 10:00 Uhr, Dienstgebäude AF 60, R. 2.1304 Teilnehmende: Frau Stork, Jug FS4 Frau Becker, Stapl Herr Radke, Stapl Frau Sager, UmNat Frau Zurek, UmNat Herr Röber, UmNat, Immissionsschutz Frau Cremer, STATTBAU Frau Krug, STATTBAU (entschuldigt: Frau Schammer, SenSW und Frau Burgstaller, WINKO) Nach Darstellung der Ausgangssituation und der Herangehensweise wurden von STATTBAU die erarbeiteten Varianten vorgestellt und erläutert. In der daran anschließenden Diskussion wurden von den Fachämtern Hinweise gegeben und Präferenzen benannt, die Stellungnahme von SenSW IV B44 wurde nachrichtlich in die Abstimmungsrunde eingebracht. Grundlage für die Vorzugsvariante ist Variante 3 „Kita am Platz“. Das Areal soll als deutlicher Infrastrukturstandort entwickelt werden und im westlichen Bereich durch den Kita-Neubau eine bauliche Fassung erhalten. Das Gebäude soll jedoch lediglich zweigeschossig ausgeführt wer-den. Im Ausgleich dazu wird entlang der Gudrunstraße aus Schallschutzgründen ein eingeschossiger Baukörper eingeordnet werden. In diesem könnten z.B. Nebenräume zur Lagerung von Spielutensilien untergebracht werden. Die öffentliche Spielplatzfläche soll aufgrund des erheblichen Defizits die max. mögliche Fläche einnehmen. Das Element „Dreieckplatz“, wie es an mehreren Blockecken entlang der Gudrunstraße auftritt, soll auch am Standort aufgenommen und realisiert werden. Es besteht Einigkeit darüber, dass das Grundstück Gudrunstr.14 (Flurstück 94) durch das Land Berlin erworben werden soll und der entsprechende Bedarf im Portfolioausschuss durch die Be-zirksvertretung anzumelden ist. Die Integration der Kita in Wohnungsbau bzw. in Kombination mit Atelierwohnungen, wie in den Varianten 4 und 5 vorgeschlagen, wird zwar aus schallschutzrechtlicher Sicht positiv eingeschätzt, jedoch würden sich Defizite sowohl an privaten als auch öffentlichen Grün- und Spielplatzflächen weiter erhöhen. Sowohl im Gesamtbezirk als auch im Gebiet FAN sind in den letzten Jahren umfangreiche Wohnungsneubauten entstanden und weitere geplant. Daher be-steht kein zwingendes Erfordernis auch auf der Dreieckfläche Gudrunstraße zusätzliche Wohnungen zu errichten. Für Atelierwohnungen wird im Bezirk ein anderer Standort im Bereich des B-Plangebiets 11-99, Standort Frankfurter Allee 273/277, ins Auge gefasst. Der Standort Dreieck Gudrunstraße zeichnet sich dadurch aus, dass hier 23 Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße keine bauliche Beengtheit besteht und somit keine zwingende Notwendigkeit für die Doppelnutzung von Freiflächen bzw. die Nutzung von Dachflächen als Aufenthaltsflächen im Freien gegeben ist. Entsprechende Lösungen sollten dicht bebauten Stadtgebieten vorbehalten bleiben. Nächste Schritte: ▪▪ Überarbeitung Variante 3 gem. der Abstimmung als Vorzugsvariante ▪▪ Ergänzung Erläuterungsteil zur Einpassungsstudie um Kita-Bedarf für Geflüchtete; Übernahme der Stellungnahme SenSW zu Wohnungsbaustandort im westl. Bereich (Unterlage wird von Frau Becker zur Verfügung gestellt); Präzisierung der Aussagen zu Lärmschutzimmissionen, Berücksichtigung Lärmprognose Bahn (Herr Roeber übersendet dafür die entsprechenden Unterlagen an STATTBAU) ▪▪ Versand der überarbeiteten Fassung zur kurzfristigen Stellungnahme an die Beteiligten ▪▪ Information der BA-Sitzung über Entwicklung des Standorts und Empfehlung zu Grundstücksübertragung an Bezirk sowie Anmeldung Grunderwerbsverfahren für Flurstück 94 (Protokollvorlage) ▪▪ BA-Beschluss zur Änderung ISEK FAN, erforderlicher Grunderwerb Flurstück 94 ▪▪ Anmeldung Grundstücksbedarf Gudrunstraße14 (Flurstück 94) im Portfolioausschuss 24 Vorzugsvariante Kita am Platz Grundlage für die Vorzugsvariante ist Variante 3 „Kita am Platz“. Der Ankauf des Flurstücks 94 ist somit erforderlich. Für den Kitaneubau sind zwei ein- und zweigeschossige Baukörper vorgesehen. Das zweigeschossige Hauptgebäude ist in Ost-West-Richtung ausgerichtet und nimmt die Bauflucht der nördlich gelegenen Reihenhäuser auf. Aus Schallschutzgründen für die Freiflächen ist ein eingeschossiger Baukörper entlang der Gudrunstraße eingeordnet. In diesem könnten z.B. Nebenräume zur Lagerung von Spielutensilien untergebracht werden. Mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 1.800 m² (Hauptgebäude + rd. 300 m² Nebengebäude) wird eine Kapazität von etwa 185 Kitaplätzen geschaffen. Die Kitafreifläche (rd. 1.900 m²) wird im Westen durch den Zweigeschosser und im Süden teilweise durch den Eingeschosser begrenzt. Gute Besonnung ist dadurch nur leicht beeinträchtigt und es entsteht ein lärmgeschützter Bereich. Ein öffentlicher Spielplatz (rd. 700 m²) ist an der östlichen Blockspitze vorgesehen und zum Stadtplatz Gudrunstraße ausgerichtet. An der südwestlichen Blockspitze entsteht ein öffentlicher Vorplatz (rd. 350 m²), der sich in den Reigen der offenen Blockspitzen entlang der Gudrunstraße einfügt. Daten im Überblick Kita BGF 2.100 m² Geschossigkeit I - II Freifläche 1.900 m² © MGHS öffentlicher Spielplatz Beispiel Kita Elisabethkirchstraße Bruttofläche 750 m² öffentlicher Vorplatz Bruttofläche 350 m² Kennziffern 0,29 GFZ 0,50 © KoSP GRZ 25 Kriemhil Volkerstr aße dstraße Rüdiger straße VORZUGSVARIANTE II I ße stra n u r Gud Kita am Platz Neubau Kita Freifläche Kita öffentlicher Spielplatz öffentlicher Platz Kartengrundlage: Auszug ALK, BA Lichtenberg Bearbeitung: STATTBAU GmbH | März 2017 Maßstab: M = 1 : 1.500 | DIN A4 N Vorzugsvariante: Kita am Platz Blick in Richtung Nordost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr Blick in Richtung Südost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr Blick in Richtung Südwest | Sonnenstand 21. Juni, 16.30 Uhr Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße Anhang Stellungnahme des Jugendamts Stellungnahmen des Umwelt- und Naturschutzamts Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Stellungnahme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bodenschutz und Lärmprognose Abstimmungsvermerke 28 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung: Familie, Jugend, Gesundheit und Bürgerdienste Jugendamt Jug FS 4 24.01.2017 5034 Stellungnahme des Jugendamts zur Fläche Gudrunstr./Kriemhildstr./Rüdigerstraße Vorhaben Das Jugendamt Lichtenberg beabsichtigt das Flächendreieck Gudrunstr./Kriemhildstr./Rüdigerstraße durch das berlinweite Clusterverfahren landeseigener Grundstücke ins Fachvermögen zu holen, um es zum Bau und Betrieb einer Kita zu vergeben. Auf dem Grundstück mit einer Fläche von ca. 3.600 m² wäre die Errichtung einer Kita mit 185 Plätzen möglich. Unter Zugrundelegung der Richtwerte einer Innenfläche von 10 m² pro Kind und einer Freifläche von 10 m² pro Kind wird dafür bei einem zweigeschossigen Baukörper eine Fläche von 3.000 m² benötigt. Die restlichen 600 m² können für die Errichtung einer öffentlichen Spielfläche genutzt werden. Ausgangslage in Alt-Lichtenberg Im Stadtteil Alt-Lichtenberg besteht im Zeitraum 2016/17 ein sehr hohes Versorgungsdefizit an Kitaplätzen, das sich zum Vorjahr noch weiter erhöht hat. Alt-Lichtenberg ist die Bezirksregion mit dem größten Kitaplatzdefizit im gesamten Bezirk Lichtenberg. Zum Ende des Jahres 2016 wurde dafür im Kindertagesstättenentwicklungsplan (KEP) 2016 des Jugendamts ein Fehlbedarf von 541 Plätzen ausgewiesen, wobei geplante Neueröffnungen bis zum Jahresende 2016 bereits berücksichtigt wurden. Erweitert wird dieser Wert noch durch den rechnerischen Bedarf von 211 Kitaplätzen zum Jahresende 2016 für Kinder aus Flüchtlingseinrichtungen im Stadtteil. Kitaplatzbedarf durch Flüchtlingskinder Auch für Flüchtlingskinder gilt seit August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab einem Jahr. Das bedeutete, dass das Jugendamt auch für die Kinder unter 7 Jahren aus den verschiedenen Flüchtlingsunterkünften in Alt-Lichtenberg einen Kitaplatz vorhalten muss. Im Stadtteil gibt es mehrere Unterkünfte mit einer Gesamtkapazität von 2.642 Plätzen, woraus sich ein rechnerischer Kitabedarf von 211 Plätzen ableiten lässt. Sollte der Standort Ruschestraße um weitere 1.250 Plätze erweitert werden, erhöht sich der Kitaplatzbedarf um weitere ca. 141 Plätze. Die Versorgung der Flüchtlingskinder mit einem Kitaplatz kann unter den gegenwärtigen Bedingungen in der vorschulischen Kindertagesbetreuung nicht gewährleistet werden. Für Kinder aus Flüchtlingsunterkünften gilt insbesondere, dass der Besuch einer Kindertagesstätte wesentlich die Integration in die Gesellschaft sowie den Bildungserfolg befördern kann. Die Kita ist 1 der ideale Ort zum Erwerb der deutschen Sprache und bietet Raum zum gegenseitigen Kennenlernen. Die Versorgung von Flüchtlingskindern mit einem Kitaplatz hat daher – auch wenn die Inanspruchnahme derzeit noch unterdurchschnittlich ist - eine besondere Dringlichkeit. Eine ausreichende Anzahl an Kitaplätzen ist deshalb auch integrationspolitisch relevant. Prognosen/Entwicklungen in Alt-Lichtenberg Seit mehreren Jahren wachsen die Einwohnerzahlen in Alt-Lichtenberg überdurchschnittlich. Es wurden bzw. werden im Gebiet der Gotlindestraße/Bornitzstraße und an der Kriemhildstraße zahlreichen Einfamilien- und Reihenhäuser gebaut. Mit weiterem Wohnungsbau im Landschaftspark Herzberge ist zu rechnen. Zuzüge bzw. Bevölkerungsgewinne insbesondere von Familien mit Kindern werden erwartet. Weitere Wohnungsbauvorhaben, welche zurzeit realisiert bzw. vorbereitet werden beinhalten ca. 900 zusätzliche Wohneinheiten. Die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Vorschulkinder in Bestandskitas ist nicht möglich. Auch die bereits geplanten Kapazitätserweiterungen und Kitaneubauten bis 2018 können die jetzt bestehenden und künftigen Bedarfslücken nicht decken. Der im KEP 2016 prognostizierte Fehlbedarf wird trotz bisheriger und kommender Platzausbaumaßnahmen nur leicht sinken. Rechengrundlage des KEP 2016 ist die Bevölkerungsprognose 2015-2030, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Anfang 2016 vorgelegt wurde. Für verschiedene Bezirksregionen, darunter auch Alt-Lichtenberg, wurden für die Bevölkerungsgruppe der unter 7-Jährigen von der amtlichen Prognose abweichende Annahmen berechnet. Das ist dort der Fall, wo die prognostizierten Einwohner zum Stichtag 31.12.2015 die Prognoseannahmen für das Jahr 2016 bereits übersteigen und geplante bzw. bereits realisierte Wohnungsbauvorhaben höhere Wachstumstendenzen belegen. Perspektivisch ist davon auszugehen, dass auch in den Folgejahren die Einwohnerzahlen im Vorschulalter in Lichtenberg steigen und weitere Bedarfe und Nachfragen nach Kitaplätzen auslösen werden. In Folge dieser gegenwärtigen Situation und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung, insbesondere der zahlenmäßigen Zunahme von Kindern im Vorschulalter, ist ein weiterer Kitaplatzausbau in Alt-Lichtenberg unbedingt notwendig. Betreuungsmobilität Die Planung der Kitabedarfswerte erfolgt auf Basis der „Wohnortkinder“, eine wohnortnahe Versorgung ist ein Grundgedanke. Die Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern bei der Inanspruchnahme eines Platzes in einem anderen Bezirk kann nicht sicher prognostiziert werden, muss dennoch in der Bedarfsplanung trotzdem berücksichtigt werden Derzeit nehmen knapp über 100 Kinder aus anderen Berliner Bezirken, hauptsächlich aus MarzahnHellersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg Kitaplätze in Alt-Lichtenberg in Anspruch. Diese Option fließt anteilig in die bezirkliche Bedarfsrechnung mit ein. Dennoch ist eine Versorgung der Lichtenberg Kinder in Alt-Lichtenberg Hauptaugenmerk und Inhalt der bezirklichen Kitaplanung. Allerdings besuchen aktuell auch rund 280 Kinder aus Alt-Lichtenberg Kitas in anderen Bezirken, hauptsächlich in Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow, was zusätzlich auf eine angespannte Versorgungssituation in diesem Stadtteil deutet. Die bezirksübergreifenden Belegungen verdeutlichen eine anhaltende Mobilität von Eltern trotz konstanten Platzausbaus über die Bezirksgrenzen hinaus. Zum einen ist diese Mobilität von den 2 Eltern bewusst gewählt und durch die mögliche Einlösung eines Kita-Gutscheines in der gesamten Stadt vom Gesetzgeber auch Stellgewollt. Zum anderen sind Eltern nach wie vor auf alternative Unterbringung in einem anderen Bezirk angewiesen, wenn der gewünschte Platz in der „Wunschkita“ zum beabsichtigten Termin nicht zur Verfügung steht. Die Mobilität kann somit auch Ausdruck eines noch bestehenden Mangels an Versorgungskapazitäten sein. Kategorisierung Bedarfsatlas Diese Rahmenbedingungen wirken sich auch direkt auf die Kategorisierung Alt-Lichtenbergs in den Kitaförderungsprogramm „Auf die Kita, fertig los“ des Landes Berlin aus. Fördermittel werden für Kitaneubaumaßnahmen im Verhältnis zum bestehenden Bedarf und der zu erwartenden Bedarfsentwicklung nach Dringlichkeit des Platzbedarfes in fünf Kategorien vergeben. Alt-Lichtenberg wird dabei von der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie seit 2015 fortwährend mit der Kategorie 1 bewertet - derzeit keine Platzreserven, prognostisch steigender Bedarf. Entwicklung der Betreuungsquoten Alt-Lichtenberg Die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen hat sich im vergangenen Jahr verbessert, liegt aber immer noch unter dem Bezirksdurchschnitt. Auffällig ist die geringe Betreuungssquote der 3 bis unter 6Jährigen mit fallender Tendenz im Jahr 2015. Diese liegt 7,6 %-Punkte unter dem Lichtenberger Durchschnitt. Jene niedrigen Betreuungsquoten sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Resultat des geringen Platzangebotes im Stadtteil: Für nur 48,4 % (2014: 41,1 %) (Lichtenberger Durchschnitt 2015: 75,4 %) der Kinder im Alter unter 6 Jahren steht ein Kita-Platz in der vorschulischen Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Zusammenfassung Bedarfsanalyse Einwohner Alter 2013 2014 2015 0<1 273 296 371 1<3 537 551 640 0<3 810 847 1.011 3<6 679 744 803 Realentwicklung 0<6 1.489 1.591 1.814 6<7 169 199 221 0<7 1.658 1.790 2.035 Stadtteil 25.853 27.074 29.135 0<3 3<6 6<7 Prognose/An 0<7 nahme Korrigierte Annahme 0<7 Platzbedarf bei 75 % Betreuungsquote Angebotene Plätze am 31.12. d. Vj. Differenz angebotene Plätze zum Platzbedarf am 31.12. d. Vj. Angebotene Plätze am 30.06.2016 Differenz angebotene Plätze zum Platzbedarf am 30.06.2016 Angebotene Plätze am 31.12.2016 (Planung) Differenz angebotene Plätze zum Platzbedarf am 31.12.2016 Zusätzlicher Bedarf aus Flüchtlingsunterkünften 2016 2017 2018 2019 945 740 210 1.895 960 763 203 1.926 953 796 210 1.958 943 806 221 1.969 2.100 2.150 2.200 2.210 1.575 854 -721 1.034 -541 1.034 -541 211 1.613 1.134 -479 1.134 -479 1.134 -479 141 1.650 1.354 1.658 1.354 Stand: 30.06.2016 Die für die nächsten Jahre geplanten Kapazitätserweiterungen können jetzt bestehende und künftige Bedarfslücken nicht decken. Einrichtungen der Stadtteile Fennpfuhl und Frankfurter Allee Süd übernehmen auch künftig eine wichtige Versorgungsfunktion für den Stadtteil Alt-Lichtenberg. 3 Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Sager, Ina Dienstag, 2. August 2016 16:36 Diefenbacher, Jördis Zurek, Karin Clusterobjekt Gudrun-/Rüdiger-/Kriemhildstraße Hallo Fr. Diefenbacher, hier die Begründung für die Clusterobjekte 9199, 9200, 9698 und 9876, FS 92, 93, 95 und 96, Gemarkung Lichtenberg, Flur 811 Die derzeitige Grünfläche war im Landschaftsrahmenplan 2006 eine B-Fläche, d.h. einer Abgabe der Fläche konnte bei Bedarf für Wohnungsbau zugestimmt werden. Diese Fläche war für die Versorgung an öffentlichem Grün und Spiel durchaus wichtig. Zwischenzeitlich wurden viele neue Wohnhäuser im Umfeld gebaut, so dass sich auch die Versorgungssituation mit öffentlicher grüner Infrastruktur verschlechtert hat. In der Versorgungseinheit VE 21 E steht kein öffentlicher Kinderspielplatz zur Verfügung, es ist dringend einer anzulegen. Mit wohnungsnahen Grünflächen ist der Bereich zu 22 % versorgt. Kinderspielplätze und wohnungsnahes Grün ist im Radius von 500 m vom Wohnort anzubieten. Dabei sind Friedhöfe und Kleingartenanlagen nicht einzurechnen, da diese nur einer beschränkten öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen und nicht die Anforderungen an wohnungsnahes Grün erfüllen. Der Landschaftspark Herzberge hat als Hauptfunktion den Landschaftsschutz und ist durch seine wirtschaftliche Nutzung ebenso nur begrenzt für die Erholung geeignet. Dennoch kann dieser als siedlungsnahes Grün zählen. Hat aber dadurch auch keine Auswirkung auf die Versorgung mit wohnungsnahem Grün. Es besteht dringender Bedarf an öffentlichem Grün/Spiel, so dass diese Fläche in das Fachvermögen des SGA übernommen werden sollte. Ein Anmeldung zur Realisierung der Freifläche wäre über das Sanierungsgebiet FAN möglich. Mit freundlichen Grüßen Ina Sager Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abt. Stadtentwicklung Umwelt- und Naturschutzamt UmNat N/L 111 Telefon: 90296 4283 Alt Friedrichsfelde 60 10315 Berlin e-mail: ina.sager@lichtenberg.berlin.de Diese Mailadresse ist für den Empfang digital signierter Mails vorbereitet. Nähere Informationen zu Zertifikatsstruktur, Policy und Sperrlisten finden Sie unter folgendem Link http://kissis.lit.verwalt-berlin.de/PKI/BA-Lichtenberg/ Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Umwelt- und Naturschutzamt FB Naturschutz- und Landschaftsplanung Frau Zurek/ UmNat NL 113 Tel.: 90296-4285/ 29.07.2016 Mail: Karin.Zurek@lichtenberg.berlin.de UmNat NL/ NL 111 Liste C: Clusterobjekte 9199, 9200, 9698 und 9876 FS: 92, 93, 95 und 96 Gemarkung Lichtenberg/ Flur 811 Fläche Gudrun-/ Kriemhild-/ Rüdigerstraße Begründung Daseinsvorsorge SGA – als eine Grün- und Spielfläche Hier: Begründung für einen notwendigen öffentlichen Kinderspielplatz Die Fläche befindet sich im Planungsraum (PLR) 21 Rüdigerstraße und in der Versorgungseinheit (VE) 21E. Diese VE wird im Norden von der Rüdigerstraße, im Westen von der Siegfriedstraße und im Süden von der Gudrunstraße begrenzt. Zur Bestimmung der Spielflächenversorgung werden die großräumigen Planungsräume (PLR) = Versorgungsbereiche (VB) in kleinräumige Versorgungseinheiten (VE) unterteilt. In der VE 21E leben 2.872 EW (Amt für Statistik Berlin Brandenburg 31.12.2015) davon 316 Kinder (0-18Jahre = 11,00%; 170 Kinder 0-6 J; 86 Kinder 6-12 J und 60 Kinder 12-18 Jahre). Aktuelle Versorgungssituation gemäß Spielplatzgesetz 1qm Nettospielfläche /VE und EW : (Einwohner Stand 31.12.2015 lt. Amt für Statistik Berlin Brandenburg) Aktuelle Spielplatzversorgung in den VE 7 A öffentlich VE Bedarf Bestand NettospielVersorgungsEW= m² fläche m² grad % 21 E 2.872 0 0 = 100%iges Defizit In der VE 21E gibt es keinen öffentlichen Spielplatz. Es besteht die höchste Dringlichkeit zur Neuanlage eines öffentlichen Spielplatzes. Die schlechte private Spielflächenversorgung in dieser VE erhöht das öffentliche Spielflächendefizit noch zusätzlich (§4 Abs.2 Kinderspielplatzgesetz). Das private FS 94 könnte über Mittel innerhalb des Sanierungs- und Entwicklungsgebiet FAN erworben werden. Eine Daseinsvorsorge ist aus der Sicht der Spielplatzplanung dringend notwendig! Zurek Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – 10707 Berlin I B 22 Bearbeiterin Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung Frau Becker Herr Keßler Zeichen I B 22 Dienstgebäude: Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin-Mitte Zimmer Telefon Fax intern Datum 167 030 9025–1380 030 9025–1197 (925)–1380 12.01.2017 Ihre Anfrage zur Dreiecksfläche Gudrunstraße 14,14A,15 / Rüdiger Straße 62,63 / Kriemhildstraße 6,6 – Entwicklungsfähigkeit aus dem FNP (E-Mail vom 11.01.2017) Sehr geehrte Frau Becker, ich habe Ihre Anfrage (E-Mail vom 11.01.2017) erhalten. Auf Grund des hohen Bedarfs an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als auch Kinderspielplätzen ist auf der Dreiecksfläche Gudrunstraße 14,14A,15 / Rüdiger Straße 62,63 / Kriemhildstraße 6,6 der Neubau einer Kita und eines öffentlichen Kinderspielplatzes vorgesehen. Die betreffende Fläche ist ca. 4.200 m2 groß. Im FNP ist die Fläche als Grünfläche dargestellt. Ihre Frage, ob sich eine entsprechende planerische Entwicklung des Standorts mit der FNPDarstellung vereinbaren lassen würde, beantworte ich wie folgt: Gemäß der Grundsätze für die Entwicklung von Bebauungsplänen aus dem FNP (Entwicklungsgrundsatz 6) können aus Grünflächen ausnahmsweise untergeordnete Flächen für den Gemeinbedarf entwickelt werden (z.B. Kita, Kinderspielplatz), die angrenzenden Wohnbauflächen zugeordnet sind. Da die Planungen vorsehen, die gesamte – im FNP als Grünfläche dargestellte – Dreiecksfläche zu entwickeln, sollte darauf geachtet werden, dass nur ein untergeordneter Teil bebaut bzw. versiegelt wird, so dass insgesamt der Charakter einer Grünfläche erhalten wird. Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung E-Mail: olaf.kessler@sensw.berlin.de post@sensw.berlin.de * * Elektronische Zugangseröffnung gem. § 3a Abs. 1 VwVfG Internet www.stadtentwicklung.berlin.de Fahrverbindungen: 2 Märkisches Museum 8 Jannowitzbrücke, Heinrich-Heine-Str. 5, 7, 75, Jannowitzbrücke 147, 248, 265 U-Bhf. Märkisches Museum Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse Berlin: Postbank Berlin IBAN: DE47100100100000058100 Berliner Sparkasse IBAN: DE25100500000990007600 Bundesbank, Filiale Berlin IBAN: DE53100000000010001520 BIC: PBNKDEFFXXX BIC: BELADEBEXXX BIC: MARKDEF1100 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Seite 2 von 2 Nach Möglichkeit sollte die Bebauung (Kita-Gebäude) sich auf den nordwestlichen Teil der Fläche konzentrieren und im östlichen Bereich – in Richtung der sich im Osten anschließenden größeren Grünfläche – sollte der Versiegelungsanteil möglichst gering sein. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Keßler Vermerk FB Umwelt 06.03.2017 Neubau geplante KITA Kriemhildstr. 4 -6, Gudrunstr. 14 – 15, Rüdigerstr. 82 – 83 Bodenschutz: Für die o.g. Grundstücke liegen keine Erkenntnisse zur historischen Nutzung vor, es erfolgten keine Eintragungen im Bodenbelastungskataster. Auf den Luftbilder 1928 und 1953 ist zu ersehen, dass die Grundstücke genutzt wurden. Da die Art der ehemaligen Nutzung nicht bekannt ist, können Bodenverunreinigungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Deshalb wird empfohlen: 1. Bodenaushub ist einer abfallrechtlichen Deklaration zu unterziehen. 2. Eine Verwertung von Bodenaushub auf dem Grundstück darf nur nach unserer Zustimmung erfolgen. 3. Sollten bei den Bauarbeiten Boden- und Grundwasserverunreinigungen angetroffen werden, ist entsprechend beigefügtem Merkblatt zu verfahren. 4. In den unversiegelten Gartenbereichen, also Bereichen mit direkten Kontaktmöglichkeiten der Kinder mit dem Boden, sind vor Herstellung der Außenanlagen Oberbodenmischproben zu entnehmen und untersuchen zu lassen. Der genaue Umfang der Untersuchung richtet sich den Planungen und den Ergebnissen aus der abfallrechtlichen Deklaration und ist mit uns abzustimmen. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Pecher zur Verfügung. Immissionsschutz: Beschreibung der Schallemissionen 1 Schienenverkehrslärm für die Bahnanlagen nordöstlich des Bahnhofs Berlin-Lichtenberg Zugzahlen Emmissionspegel L m,E Streckenabschnitt Tag Nacht Tag Nacht dB(A) Istzustand 2010 Fernbahn, nördl.Gleis a) 113 27 60,3 59.9 Fernbahn, südl. Gleis a) 39 7 59,8 57,7 S-Bahn, nördl. Gleis b) 307 60 66,0 62,4 S-Bahn, südl. Gleis b) 306 58 66,0 62,3 Gesamtverkehr 765 152 70,0 67,0 Planungsfall 2025 Fernbahn, nordl. Gleis a) 106 22 64,1 63,0 Fernbahn, südl. Gleis a) 34 6 55,9 57,8 S-Bahn, nördl. Gleis b) 308 60 66,0 62,4 S-Bahn, südl. Gleis b) 308 58 66,0 62,3 Gesamtverkehr 756 146 70,4 67,8 a) Südlich des Baugebietes sind insgesamt sieben Fernbahngleise vorhanden, Die Verteilung der Zugfahren auf die einzelnen Geleise ist nicht bekannt, deshalb werden die Modellquellen für die Schallausbreitungsberechnung auf die äußeren Gleise gelegt, analog zum Vorgehen der RLS-90 (10) bei mehrspurigen Straßen. b) Angaben der DB AG zum Gesamtverkehr (Strecke 6006) zu gleichen Teilen den beiden Gleise zugeordnet. Straßenverkehrslärm Für die Anwohnerstraßen in der Umgebung der Baufläche liegen keine detaillierten Verkehrszahlen vor. Die Verteilung des Verkehrs auf den Tag und die Nacht folgt den pauschalen Vorgaben der RLS-90 für Gemeindestraßen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km / h Tempo-30-Zone. Straßenabschnitt oberfläche Straßen- Rüdigerstr. Westl. sonstiges der Kriemhildstr. Pflaster (DStrO=3 dB) Rüdigerstr. Öst- sonstiges lich der Kriemhild- Pflaster b) str. bis zum (DStrO= 3 dB) Friehofseingang Zufahrt Kleingarten- sonstiges anlage (östliche Pflaster Verlängerung der (DStrO= 3 dB) Rüdigerstr.) Gudrunstr. westl. Asphalt der Kriemhildstr. (DStrO= 0 dB) Gudrunstr. östl. Asphalt der Kriemhildstr. (DStrO= 0 dB) Kriemhildstr. sonstiges südl. der Pflaster Rüdiger Str. (DStrO= 3 dB) Kriemhildstr. Asphalt nördl. der (DStrO= 0 dB) Rüdigerstr. bis zur Gotlindestr. Teilverkehr belastung VerkehrsTag Emissionspegel Lm,E Nacht Kfz/24 h dB/A) Gesamt 2.850 58,5 a) 48,4 a) Gesamt 500 50,9 40,9 Gesamt 250 47,9 37,9 Gesamt 1.000 51,0 40,9 Gesamt 500 47,9 37,9 Gesamt 500 50,9 40,9 Gesamt 2.350 54,6 44,6 a) Inkl. 1,8 dB Zuschlag für Mehrfachreflexionen an der Straßenrandbebauung. b) Teilweise mit brüchigem Asphaltbelag, schalltechnisch wie Pflaster behandelt 1 (Angaben / Auszug aus dem SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. 411027-01.01 über die Verkehrsgeräuschimmissionen im Baugebiet Rüdigerstraße 65 - 66 in 10365 Berlin (BL-LIB IV, vom 16.03. 2011, KÖTTER Beratende Ingenieure Berlin GmbH ,Balzerstraße 43 ,D-12683 Berlin). Für Rückfragen steht Ihnen Herr Röber zur Verfügung. UmNatU110 Röber Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abt. Stadtentwicklung Stadtentwicklungsamt Wohnungsbau- und Infrastrukturkoordination Stefanie Burgstaller (Stadt WINKO, -6112) 13.10.2016 Vermerk Protokoll: Abstimmung zum Flächendreieck Rüdigerstr/ Kriemhildstr/ Gudrunstr Datum/Uhrzeit: Ort: Teilnehmer_innen: 11.10.2016/ 9-10 Uhr Alt-Friedrichsfelde 60, Raum 2.1304 Frau Bauroth (Jug A), Herr Ehrendreich (SGA AL), Frau Becker (Stapl C), Herr Güttler-Lindemann (Stapl L) Gegenstand der Abstimmung Für den Standort Rüdigerstr/ Kriemhildstr/ Gudrunstr ist ämterübergreifend zu prüfen, inwieweit er als potentieller Kita-Standort in Frage käme, um eine konsensorientierte Votierung im Clusterverfahren zu erreichen bzw. im Weiteren die Fläche sichern zu können. Kurzzusammenfassung der Gesprächsergebnisse  Momentan votiert das SGA für die vier sich im Liegenschaftsfonds befindlichen Grundstücke Gudrunstr. 14A, Gudrunstr. 15, Kriemhildstr. 4 und Kriemhildstr. 6 für die Daseinsvorsorge mit dem abgestimmten Ziel die Fläche für Kita, Schule oder Grün zu sichern.  Das Grundstück Gudrunstr. 14 befindet sich derzeit im Privat-Besitz.  Das SGA sieht derzeit keinen Bedarf für die Fläche bzw. Planungen liegen nicht vor, somit steht einer Kita-Planung nichts im Weg. kein Interessenskonflikt  Planungsrecht aus Sicht von Stapl: o Lärm: die Flächen sind vor allem nachts verlärmt, dennoch wird ein Schallgutachten bei der Planung erforderlich sein. o Bebauung: Aufgrund der Lage an der Bahntrasse, empfiehlt sich ein Baukörper entlang der Gudrunstraße. Eine sinnfällige Raumausnutzung muss mit dem Schallgutachten abgewogen werden. o Altlasten: hier empfiehlt sich eine Prüfung o Gegenwärtige Nutzung: die Fläche wird derzeit von Hundebesitzer_innen als „wilder“ Hundeauslauf genutzt. Hier müsste bei fortschreitender Planung eine gute Kommunikation stattfinden, um Nutzungskonflikten vorzubeugen.  SGA: besteht die Möglichkeit eine Teilfläche als öffentliches Grün zu widmen, würde das SGA diese Aufgabe übernehmen. Ein kleiner Spielplatz bzw. eine öffentliche Grünfläche mit Aufenthaltswert wäre denkbar. Seite 1 von 2 Stefanie Burgstaller (Stadt WINKO, -6112)  Jug: Annahme: 100 Kitaplätze/ 2.000qm, somit würden die Flächen, die sich im Liegenschaftsfonds befinden, ausreichen. man geht hier von rund 150 Kitaplätzen aus, die sich hier auf rund 3.600qm realisieren ließen.  Einvernehmen besteht darüber, dass man versuchen sollte, die private Fläche evtl. über das Sanierungsgebiet anzukaufen, um diametrale Nutzungsinteressen zu vermeiden.  Falls der Ankauf scheitert, wäre ein Planungserfordernis an dieser Stelle zu prüfen. Weiteres Vorgehen  Jug votiert bezirksintern für die Daseinsvorsorge und SGA nimmt seine Votierung zurück rasches Handeln notwendig, da AG Clusterung intern am 19.10.2016 tagt und die Votierung für diese Flächen eigentlich bezirksintern bereits zugunsten SGA beschlossen worden sind. Im Weiteren muss man davon ausgehen, dass im Portfolio-Ausschuss Daseinsvorsorge Kita mehr wiegt als Grün.  Strategische Votierung im Portfolioausschuss: Prüfung ob Wohnungsbauleitstelle hier stimmberechtigt ist. Wenn Ja, muss diese entsprechend instruiert werden. Klärung durch Stadt WINKO.  Stadtumbau FAN: o BA-Beschluss über die Korrektur des INSEK’s an dieser Stelle und Kenntnisnahme der BVV o Prüfung Ankauf Gudrunstr. 14 im Rahmen Sanierung Stefanie Burgstaller (Stadt WINKO) V 1. Kopie an Stapl L, Stapl C, SGA AL, Jug A 2. Kopie an Frau Gentz (FM L) 3. Kopie an Frau Spieweck (Stapl D 2) 4. Kopie an Frau Schammer (SenStadtUm IV B 44) 5. Kopie an Frau Schade (SenStadtUm IV D WBL) 6. zdA (Stadt WINKO) Stadt WINKO Seite 2 von 2 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Stadtentwicklungsamt Stadt WINKO 07.12.2016 -6112 Vermerk Protokoll: Abstimmung zum Flächendreieck Rüdigerstr/ Kriemhildstr/ Gudrunstr (mit Korrekturen) Datum/Uhrzeit: Ort: Teilnehmer_innen: 03.11.2016/ 10.30-11.45 Uhr Alt-Friedrichsfelde 60, Raum 2.1304 Frau Stork (Jug FS 4), Frau Zurek (UmNat N/L 113), Frau Sager (UmNat N/L 111) Gegenstand der Abstimmung Für den Standort Rüdigerstr/ Kriemhildstr/ Gudrunstr ist zu prüfen, inwieweit eine eine Kita und ein öffentlicher Spielplatz auf dem Grundstück realisierbar ist. Kurzzusammenfassung der Gesprächsergebnisse  Jug: Mittlerweile hat Jugend den Fall geprüft und mit ersten Zahlen konzipiert. Man geht nun von einer Kita mit 180 Plätzen aus (z.Vgl. erste Annahme waren 150 Plätze). Geht man von einem zweigeschossigen Baukörper aus, dann bräuchte man rund 3.000 m² Grundfläche. Folgende Maße wurde angewendet: o Freifläche: 10 m²/Kind o Innenfläche: 10 m²/Kind  Geht man von dieser Planung aus, dann wären inkl. Ankauf der privaten Fläche noch rund 1.200 m² für eine separate öffentliche Spielplatzfläche übrig.  UmNat befürwortet eine solche Planung und würde, wenn nötig auch eine kleinere Fläche (rd. 600m²) für einen Spielplatz verwenden. Dies wäre der Fall, wenn der Flächenankauf der privaten Fläche nicht möglich ist. Nachtrag vom 06.12.2016 zum Spielflächen-Bedarf: Geht man von 1m²/EW/Versorgungseinheit aus, dann besteht in dieser betreffenden Einheit derzeit ein Bedarf von 2.872m² Spielfläche.  Dem Thema Doppelnutzung einer Teilfläche stehen beide Parteien zunächst prinzipiell offen gegenüber. Als gutes Beispiel wurde die Kita Pusteblume in der Wönnichstr 74 Stadtteil Neu Lichtenberg angeführt. Dort wird die Doppelnutzung einer Teilspielfläche der Spielfläche Wönnichstr. 74/Münsterlandplatz bereits erfolgreich praktiziert wird.  Konsens ist, Kita und öffentlicher Spielplatz können auf der vorhandenen Fläche realisiert werden unter der Bedingung, dass für die Kita rund 3.000 m² bereitgestellt werden. Weiteres Vorgehen  Jug wird die Kita-Planung in die I-Planung 2020/21 des Bezirks einbringen, sowie auf die Maßnahmenliste Stadtumbau Ost setzen. Seite 1 von 2  Ebenso muss die Spielplatz-Planung als Maßnahme budgetiert werden. Dies wird ebenfalls einmal im Rahmen von Stadtumbau Ost stattfinden und im Weiteren muss diese Maßnahme beim SGA auf die entsprechende Liste gesetzt werden.  Zunächst müssen aber die Schritte, wie im Protokoll vom 13.10.2016 vermerkt, vollzogen werden: o Änderung der Votierung: Jug votiert für Daseinsvorsorge für alle Flächen (C 9698, C 9199, C 9200, C 9876) o Fortschreibung und Änderung des INSEK’s (geschieht vorauss. 2017) mit abschließendem BA-Beschluss o Prüfung und wenn möglich Ankauf der privaten Fläche Gudrunstr. 14 o Prüfung eines Planerfordernisses Sonstige Absprachen V  Das Thema Mehrfachnutzung eines Standortes wird uns in den nächsten Jahren mehr beschäftigen aufgrund der enormen Bedarfslage und dem knappen Flächenangebot.  Ebenso muss über die Nutzung von Dachflächen weiter nachgedacht werden. Berlin macht sich bereits Gedanken über eine „Grün-Dach-Strategie“. Diese umfasst u.a. die Themen Ausgleichsflächen, Entwässerung und öffentl. Grünanlagen. Hier stellen sich natürlich immer die Fragen der Unterhaltungskosten.  Es wurde angeregt, im Bezirk einen Datenpool zu Beispielen aus der Praxis zusammenzustellen, die die Mehrfachnutzung oder auch Dachnutzung praktizieren.  Frau Zurek nimmt das Thema Doppelnutzung mit in den nächsten Fachausschuss Spielplätze. Hier soll ebenfalls das Thema Nutzung sowie Erfahrungen bei der Unterhaltung von Grün-, Sport- Spielflächen auf Dächern thematisiert werden. 1. Kopie an Jug FS 4, UmNat N/L 113, UmNat N/L 111 2. UmNat AL zK Jug AL zK SGA AL zK Stadt AL zK Stapl L zK FM L zK Stapl C zK Stapl D zK Stapl D 2 zK SenStadtUm IV B 44 zK 3. zdA (Stadt WINKO) Stadt WINKO Seite 2 von 2 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit Stadtentwicklungsamt Stadt WINKO 20.01.2017 -6112 Vermerk Flächendreieck Kriemhildstraße/ Rüdigerstraße/ Gudrunstraße - Abstimmung zu den Nutzungsoptionen Datum/ Uhrzeit: Ort: Teilnehmer_innen 16.01.2017 Alt-Friedrichsfelde, Raum 2.1415 Siehe Teilnehmerliste Gegenstand der Abstimmung Gemeinsame Diskussion der Nutzungsoptionen der Fläche Abstimmung zum weiteren Vorgehen. Kurzzusammenfassung der Gesprächsergebnisse Aufgrund des hohen Bedarfs an Kita-Plätzen ist die o.g. Fläche als möglicher Kitastandort in den Fokus gerückt. Die Fläche ist im FNP als Grünfläche dargestellt. Laut Schreiben von SenStadtWohn Abt. I (vom 12.01.2017) ist eine Gemeinbedarfsfläche ausnahmsweise entwickelbar. In der BEP und im ISEK ist die Fläche als Wohnbaufläche bzw. Neubaupotenzial dargestellt. Die BEP Wohnen weist hier kein Flächenpotential aus.  Wie SGA mitteilte, handelt es sich nicht um eine gewidmete Grünfläche. Ein Ankauf des in Privateigentum befindlichen Flurstücks 94 durch den Immobilienservice ist 2006 gescheitert. Seitdem ruhen die Aktivitäten.  Stapl D: Aufgrund der Lage der Fläche im Verflechtungsbereich des Sanierungs- und Stadtumbaugebietes Frankfurter Allee Nord kann ein Ankauf des Flurstücks 94 über den Treuhänderischen Sanierungsträger durchgeführt werden. Jug würde diese Fläche auch ins Fachvermögen aufnehmen.  Stapl D: Da die Fläche im engeren Verflechtungsbereich des Sanierungsgebiets liegt, können Planungs- und Vorbereitungskosten aus den Sanierungsgeldern vereinnahmten Ausgleichsbeträgen gedeckt werden. Diese Summen müssten im Weiteren in die KoFi Stadtumbau zum Titel 88305 aufgenommen werden.  Grundsätzlich wird von allen Beteiligten eine qualitätsvolle Bebauung und Gestaltung der Fläche eingefordert. Ein beschränkter Wettbewerb für die konkrete Planung ist vorzusehen. In diesem müsste die Aufgabenstellung gemeinsam (Jug, Stapl, UmNat) erarbeitet werden, so dass ein Gesamtkonzept erarbeitet werden kann. Dieser könnte ebenso aus den Sanierungsgeldern finanziert werden.  Auf Anregung von Frau Schammer (SenStadtWohn IV- B) soll eine Einpassungsplanung für den Standort unter Berücksichtigung der Nutzungen Wohnen, öffentl. Spielplatz und Kita incl. Freifläche beauftragt werden. Dabei sind Varianten mit/ohne Flurstück 94 zu erarbeiten.  Jug: Hinsichtlich des Kita Bedarfs gibt es divergierende Auffassungen: In der Untersuchung über die Eignung des Gebiets als Milieuschutzgebiet durch argus wurde kein Bedarf festgestellt. Wie Frau Stork (Jug) mitteilte, besteht im Gebiet ein Bedarf von 500 Plätzen für Lichtenberger Kinder sowie zusätzlichen 200 Plätzen für Flüchtlingskinder. Die Umsetzung einer Kita auf dieser Fläche müsste mittelfristig erfolgen, um Seite 1 von 2 die Bedarf vor Ort zu decken. Der Bedarf wird durch Jug noch hinsichtlich der Gebietskulisse konkretisiert.  UmNat/SGA: Ein Spielplatz wird an dieser Stelle dringend benötigt. Weiteres Vorgehen  Beauftragung von Stattbau zur Erarbeitung eins Gutachtens zur Einpassplanung: Ein Angebot wird Stattbau zeitnah an Stapl abgeben. Zuvor muss mit Frau Schammer abgestimmt werden, dass dDie Beauftragung erfolgt auf der Grundlage der Tätigkeit als Gebietsbeauftragter. erfolgt und dDemzufolge ist eine Ausschreibung nicht erforderlich ist. Das Ergebnis des Gutachtens soll bis Ende März 2017 vorliegen.  Jug: Der Bedarf wird durch Jug hinsichtlich der Gebietskulisse in einer Bedarfsanalyse konkretisiert. Dabei geht es explizit um den Nachweis der Bedarfe durch Lichtenberger Kinder.  Stapl D: Parallel dazu sind aussagekräftige Unterlagen zu der genannten Fläche zusammenzutragen. Ein Lärmgutachten liegt angeblich zum Bauvorhaben Kriemhildstr. im Umweltamt vor. Dies müsste zunächst auf Aussagekraft geprüft werden. Anhand von Luftbildern und alten Plänen ist die frühere Nutzung der Fläche zu ermitteln. Daraus ergibt sich evtl. die Notwendigkeit, ein Baugrundgutachten zu beauftragen. Eine Leitungsabfrage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht notwendig.  Stapl D2, Stadt WINKO: Am 23.2.17 tagt der Portfolio-Ausschuss. Seitens der Senatskanzlei für Kultur wurde dem bezirklichen Votum für Daseinsvorsorge widersprochen zugunsten Vermarktung. Die Senatskanzlei für Kultur sieht hier Geschosswohnungsbau mit Atelierwohnen für die Fläche vor. Es ist sicherzustellen, dass der Bezirksvertreter, der am Ausschuss teilnimmt, für den Kitastandort plädiert. Deshalb soll spätestens bis zum 14.2.17 eine entsprechende Information durch Stapl an das Bezirksamt zur Kenntnisnahme zu geben. In diese BA-Information werden die Stellungnahmen von Jug und UmNat sowie ein erstes Zwischenergebnis des Gutachtens eingearbeitet. Seite 2 von 2