Daten
Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
VzK - Anlage 7_Einpassungsuntersuchung - Dreieck Gudrunstraße im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
06.10.17, 01:42
Aktualisiert
28.01.18, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Einpassungsuntersuchung
Dreieck Gudrunstraße
im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet
Frankfurter Allee Nord
STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Pufendorfstraße 11 | 10249 Berlin
Berlin, März 2017
Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße
Inhalt
Anlass und Zielstellung
3
Stadträumliche Lage und Charakteristik des Standorts
3
Größe und Eigentumssituation
5
Planerische Ausgangssituation
5
Umweltsituation
6
Bedarfsanforderungen
7
Entwurfsvarianten
Variante 1: Die Pragmatische
8
Variante 2: Mittendrin
11
Variante 3: Kita am Platz
14
Variante 4: Neuer Block
17
Variante 5: Neuer Block +
20
Vermerk zur Variantendiskussion
23
Vorzugsvariante: Kita am Platz
25
Anhang
28
2
Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße
Anlass und Zielstellung
Die Dreieckfläche an der Gudrunstraße ist eine der wenigen größeren, unbebauten Flächen im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord (FAN). Die geringe Nutzungsintensität von
Wiesen- und Aufenthaltsbereich führten dazu, den Standort als Potenzial für jeweils unterschiedliche
bauliche und funktionelle Entwicklungen zu sehen.
Gegenwärtig werden die Entwicklungsoptionen Kita-Standort, öffentlicher Spielplatz, Wohnungsbaustandort sowie Atelierwohnungen für die Fläche formuliert.
Ziel dieser Studie zur Einpassungsplanung ist es, städtebauliche Varianten mit und ohne Einbeziehung des Flurstücks 94 für die Einordnung der oben aufgeführten Nutzungen zu erarbeiten. Die
Studie soll als Entscheidungsgrundlage für die künftige städtebauliche und funktionelle Entwicklung
des Areals und ggf. erforderlichen Grunderwerb dienen.
Stadträumliche Lage und Charakteristik des Standorts
Die sogenannte Dreieckfläche Gudrunstraße liegt am östlichen Rand des Stadtumbau- und Sanierungsgebiets Frankfurter Allee Nord in der Bezirksregion Alt-Lichtenberg. Sie grenzt unmittelbar an
die östliche Sanierungsinsel und ist somit dem Verflechtungsbereich des Sanierungsgebiets zuzuordnen.
Die größte Ausdehnung der betrachteten Fläche liegt in Ost-West-Richtung. Im Norden, jenseits der
Rüdigerstraße, befindet sich ein Neubaugebiet mit Einfamilien- und Reihenhäusern, das erst in der
jüngeren Vergangenheit auf dem Standort eines ehemaligen Betonwerkes entstanden ist. Westlich,
entlang der Kriemhildstraße, stehen 5-geschossige Wohngebäude aus den 1960er Jahren. Südlich wird
die Fläche von der Gudrunstraße begrenzt, die parallel zu den tiefer liegenden Trassen von S- und
Fernbahn verläuft. Auf dem Betriebsgelände der Bahn befinden sich neben den Gleisanlagen verschiedene Betriebseinrichtungen, unter anderem ein Reinigungsanlage für Züge. Östlich an die Dreieckfläche schließt sich der Vorplatz des Zentralfriedhofs - zukünftig „Stadtplatz Gudrunstraße“ - an.
Der S-und U-Bahnhof Lichtenberg liegt knapp einen Kilometer entfernt und ist zu Fuß innerhalb von
acht bis zehn Minuten zu erreichen. Die Buslinie 265 hält an der Rüdiger-/ Kriemhildstraße und erreicht nach zwei Minuten Fahrzeit den Haltepunkt in der Nähe des S- und U-Bahnhofs.
Das Dreieck Gudrunstraße ist geprägt von einer großen, mit Rasen bewachsenen Grünfläche, die
mehr als zwei Drittel der Gesamtfläche einnimmt. Die östliche, zum zukünftigen Stadtplatz orientierte
Spitze ist mit Plattenbelag versehen und war ursprünglich mit Sitzbänken ausgestattet. Entlang von
Kriemhild- und Gudrunstraße stehen in den Randbereichen neben Sträuchern einzelne, teilweise wertvolle Bäume. Ebenso stehen vereinzelte Bäume inmitten der Fläche. Insgesamt erscheint das Areal als
ein zusammengehörender Freiraum, der jedoch kaum zu Aufenthalt und Spielen, sondern überwiegend als Hundeauslaufplatz genutzt wird.
3
Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße
Lageplan
Stadtumbaugebiet
Sanierungsinseln
M = 1 : 10.000
Stadtumbaugebiet
Sanierungsinseln
M = 1 : 3.000
4
Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße
Größe und Eigentumssituation
Die Dreieckfläche Gudrunstraße wird aus fünf Flur- bzw. Grundstücken gebildet. Die Gesamtfläche aller Flurstücke umfasst 4.199 m². Mit Ausnahme des privaten Grundstücks Gudrunstraße 14, Flurstück
94, mit einer Größe von 602 m², befinden sich alle im Besitz des Landes Berlin. Bestrebungen seitens
des Immobilienservices zum Erwerb des Grundstücks Gudrunstraße 14 waren 2009 gescheitert.
Planerische Ausgangssituation
Im ISEK 2014 für das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord ist die Fläche als
Wohnungsbaupotenzial für bis zu 50 Wohnungen dargestellt. Laut Nutzungskonzept der BEP Alt-Lichtenberg, Aktualisierung 2005, ist der westliche Teil der Dreieckfläche als Wohnen dargestellt, die BEP
Wohnen von 2013 sieht hier jedoch keinen Wohnungsbaustandort mehr vor. Im Landschaftsrahmenplan 2006 war die Fläche als möglicher Wohnungsbaustandort klassifiziert worden. Im Flächennutzungsplan ist das Areal als Grünfläche ausgewiesen.
Im Ergebnis der Anfrage bei SenSW IB bzgl. der Entwicklungsfähigkeit aus dem FNP wurde am
12.01.2017 mitgeteilt, dass aus der als Grünfläche dargestellten Fläche ausnahmsweise untergeordnete Flächen für den Gemeinbedarf entwickelt werden können, die den angrenzenden Wohnflächen
zugeordnet sind. Dabei soll darauf geachtet werden, dass nur ein untergeordneter Teil bebaut bzw.
versiegelt wird, so dass insgesamt der Charakter der Grünfläche erhalten wird.
Flächennutzungsplan Berlin), Stand Neubekanntmachung 2015
Geoportal Berlin
Auszug FNP 2015
5
Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße
Umweltsituation
Die Fläche ist aufgrund der geringen Entfernung zu den Gleisanlagen der Fernbahn und der S-Bahn
stark von Lärmimmissionen beeinträchtigt. Laut Umweltatlas beträgt der Gesamtlärm (Tag-AbendNacht) in der Summe aller Verkehrsarten für den größten Teil des Areal 65 bis 70 dB. Noch in einem
kleinen, nordwestlich gelegen Bereich liegt der Gesamtlärmindex zwischen 60 und 65 dB. Lärmprognosen für die Bahnanlagen nordöstlich des Bahnhofs Berlin-Lichtenberg weisen sogar steigende
Emissionspegel von 70 dB(A) tags und von 67,8 dB(A) nachts für das Areal aus.
Für die Grundstücke der Dreieckfläche Gudrunstraße sind keine Eintragungen im Bodenbelastungskataster vorhanden. Da die Art der ehemaligen Nutzung nicht bekannt ist, können Bodenverunreinigungen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Daher sind besondere bodenschutzrechtliche Vorkehrungen
und Maßnahmen bei den Bauarbeiten zu beachten und durchzuführen.
Aufgrund seiner exponierten, südlich ausgerichteten Lage sowie einer weit entfernten, jenseits der
Bahnanlagen liegenden Bebauung ist der Standort ausgezeichnet besonnt.
Lärmkarte Gesamtlärmindex L_DEN (Tag-Abend-Nacht) Raster 2012 (UA)
Geoportal Berlin
Auszug Strategische Lärmkarte Gesamtlärmindex L_DEN (Tag-Abend-Nacht) 2012
Geoportal Berlin, PDF erstellt am 21.02.2017
6
Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße
Bedarfsanforderungen
Die Bezirksregion Alt-Lichtenberg weist das höchste Kitaplatzdefizit im gesamten Bezirk Lichtenberg
auf. Der Kitaplatzbedarf ist in den vergangen Jahren kontinuierlich angestiegen und liegt gegenwärtig
bei 541 Plätzen.
Da auch Kinder Geflüchteter ab vollendetem 1. Lebensjahr seit August 2013 einen Rechtsanspruch auf
einen Kitaplatz haben, ergibt sich für den Stadtteil ein weiterer rechnerischer Bedarf von 211 Plätzen,
der sich bei steigender Kapazität der Geflüchtetenunterkunft Ruschestraße um zusätzliche ca. 141
Plätze erhöhen würde.
Seitens der bezirklichen Jugendhilfeplanung wird daher angestrebt, insbesondere die landeseigenen
Flächen in das bezirkliche Fachvermögen zu holen. Die Jugendhilfeplanung beabsichtigt, den Standort Dreieck Gudrunstraße an einen freien Träger zum Bau und Betrieb einer Kita mit 185 Plätzen zu
vergeben. SenBildJugFam bestätigt den dringenden Ausbaubedarf bei Kita-Plätzen und unterstützt
ausdrücklich den geplanten Kita-Neubau. Bezogen auf das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet FAN ist
festzustellen, dass im östlichen Teil eine Häufung von Kita-Einrichtungen vorhanden ist, die im Zuge
des Stadtumbaus bereits erneuert wurden bzw. gegenwärtig modernisiert werden.
Seitens des Umwelt- und Naturschutzamtes wird konstatiert, dass sich infolge des verstärkten Wohnungsneubaus in den letzten Jahren die Versorgungssituation mit öffentlicher grüner Infrastruktur
verschlechtert hat. In der Versorgungseinheit VE 21 E, die von Rüdigerstraße, Siegfriedstraße und
Gudrunstraße begrenzt wird und in welcher 2.872 Einwohner*innen leben, steht kein öffentlicher Kinderspielplatz zur Verfügung. Der rechnerische Bedarf liegt bei 2.872m² öffentliche Spielplatzfläche.
Somit besteht hier die höchste Dringlichkeit einen öffentlichen Spielplatzplatz zu bauen.
Sowohl Jugendhilfeplanung als auch Umwelt- und Naturschutzamt stehen der Doppelnutzung einer
Freifläche grundsätzlich offen gegenüber, auch die Nutzung von Dachflächen als Spielflächen im Freien wird nicht ausgeschlossen.
7
Variante 1
Die Pragmatische
Für den Kitaneubau ist in Variante 1 eine zwei- bis dreigeschossige Blockrandbebauung im nordöstlichen
Bereich des Dreiecks vorgesehen. Durch die Höhendominanz der Bebauung an der östlichen Blockspitze
entsteht eine Eckbetonung zum Stadtplatz Gudrunstraße.
Mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 2.100 m² wird eine Kapazität von etwa 200 Kitaplätzen geschaffen.
Die Kitafreifläche (rd. 2.200 m²) ist nach Süden ausgerichtet. Gute Besonnung ist damit gewährleistet, allerdings besteht kein lärmgeschützter Bereich.
Ein öffentlicher Spielplatz (rd. 500 m²) ist an der nordwestlichen Blockecke vorgesehen.
In Variante 1 wird das Flurstück 94 nicht in die Planung einbezogen.
Daten im Überblick
Kita
© die Baupiloten BDA
BGF
Geschossigkeit
II - III
Freifläche
2.200 m²
öffentlicher Spielplatz
Bruttofläche
500 m²
Kennziffern
GRZ
0,25
GFZ
0,58
© die Baupiloten BDA
Beispiel Kita Nido Piccolo
2.100 m²
8
Kriemhil
Volkerstr
aße
dstraße
Rüdiger
straße
II
?
III
VARIANTE 1
ße
stra
n
u
r
Gud
Die Pragmatische
Neubau Kita
Freifläche Kita
öffentlicher Spielplatz
Kartengrundlage: Auszug ALK, BA Lichtenberg
Bearbeitung: STATTBAU GmbH | Februar 2017
Maßstab: M = 1 : 1.500 | DIN A4
N
Variante 1: Die Pragmatische
Blick in Richtung Nordost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr
Blick in Richtung Südost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr
Blick in Richtung Südwest | Sonnenstand 21. Juni, 16.30 Uhr
Variante 2
Mittendrin
In Variante 2 wird für den Kitaneubau eine zweigeschossige Bebauung innerhalb des Dreiecks in
Ost-West-Ausrichtung vorgeschlagen. Vorteil hierbei ist u.a., dass nur bei einer geringen Fassadenfläche
passiver Schallschutz benötigt wird.
Mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 1.900 m² wird eine Kapazität von etwa 185 Kitaplätzen geschaffen.
Die Kitafreifläche (rd. 1.950 m²) ist zum Stadtplatz Gudrunstraße ausgerichtet und wird nur im Westen
durch den Neubau begrenzt. Gute Besonnung ist damit gewährleistet, allerdings besteht kein lärmgeschützter Bereich.
Ein öffentlicher Spielplatz (rd. 700 m²) ist an der nordwestlichen Blockecke vorgesehen.
Auch in Variante 2 wird das Flurstück 94 nicht in die Planung einbezogen.
Daten im Überblick
Kita
© die Baupiloten BDA
BGF
Geschossigkeit
II
Freifläche
1.950 m²
öffentlicher Spielplatz
Bruttofläche
700 m²
Kennziffern
GRZ
0,26
GFZ
0,53
© die Baupiloten BDA
Beispiel Kindergarten Lichtenbergweg
1.900 m²
11
Kriemhil
Volkerstr
aße
dstraße
Rüdiger
straße
?
II
ße
stra
n
u
r
Gud
VARIANTE 2
Mittendrin
Neubau Kita
Freifläche Kita
öffentlicher Spielplatz
Kartengrundlage: Auszug ALK, BA Lichtenberg
Bearbeitung: STATTBAU GmbH | Februar 2017
Maßstab: M = 1 : 1.500 | DIN A4
N
Variante 2: Mittendrin
Blick in Richtung Nordost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr
Blick in Richtung Südost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr
Blick in Richtung Südwest | Sonnenstand 21. Juni, 16.30 Uhr
Variante 3
Kita am Platz
In Variante 3 ist der Ankauf des Flurstücks 94 erforderlich. Für den Kitaneubau sind zwei ineinander geschobene zwei- bis dreigeschossige Baukörper in Ost-West-Ausrichtung vorgesehen. Wie in Variante 2 besteht
auch hier der Vorteil, dass nur bei einer geringen Fassadenfläche passiver Schallschutz benötigt wird. Die
nordwestliche Blockecke wird durch den Neubau geschlossen.
Mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 3.100 m² ist eine höhere Kapazität (etwa 260 Kitaplätze) möglich.
Die Kitafreifläche (rd. 2.000 m²) wird nur im Westen durch den Neubau begrenzt. Gute Besonnung ist damit
gewährleistet, allerdings besteht kein lärmgeschützter Bereich.
Ein öffentlicher Spielplatz (rd. 600 m²) ist an der östlichen Blockspitze vorgesehen und zum Stadtplatz
Gudrunstraße ausgerichtet. Eine Doppelnutzung des Spielplatzes durch die Kita ist möglich, um den Freiflächenbedarf für 260 Kitaplätze zu decken.
An der südwestlichen Blockspitze entsteht ein öffentlicher Vorplatz (rd. 400 m²), der sich in den Reigen der
offenen Blockspitzen entlang der Gudrunstraße einfügt.
Daten im Überblick
Kita
BGF
3.100 m²
Geschossigkeit
II - III
Freifläche
2.000 m²
© MGHS
öffentlicher Spielplatz
Beispiel Kita Elisabethkirchstraße
Bruttofläche
600 m²
öffentlicher Vorplatz
Bruttofläche
400 m²
Kennziffern
0,29
GFZ
0,74
© KoSP
GRZ
14
Kriemhil
Volkerstr
aße
dstraße
Rüdiger
straße
III
VARIANTE 3
II
ße
stra
n
u
r
Gud
Kita am Platz
Neubau Kita
Freifläche Kita
öffentlicher Spielplatz
öffentlicher Platz
Kartengrundlage: Auszug ALK, BA Lichtenberg
Bearbeitung: STATTBAU GmbH | Februar 2017
Maßstab: M = 1 : 1.500 | DIN A4
N
Variante 3: Kita am Platz
Blick in Richtung Nordost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr
Blick in Richtung Südost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr
Blick in Richtung Südwest | Sonnenstand 21. Juni, 16.30 Uhr
Variante 4
Neuer Block
Auch in Variante 4 ist der Ankauf des Flurstücks 94 erforderlich. Durch die städtische Figur der ein- bis viergeschossigen Blockrandbebauung im südlichen Bereich entlang der Gudrunstraße entsteht auf dem Dreieck
Gudrunstraße ein neuer Block mit Kita und Wohnanteil.
Die Kita ist in dem ein- bis zweigeschossigen Gebäude entlang der Gudrunstraße hin zum Stadtplatz Gudrunstraße vorgesehen. Mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 2.160 m² wird eine Kapazität von etwa 185
Kitaplätzen geschaffen. Die südwestliche Blockspitze wird durch die viergeschossige Wohnbebauung betont.
Die Freiflächen sind nach Norden hin ausgerichtet, wodurch sie verschatteter, aber auch lärmgeschützter
als in den Varianten 1-3 sind. Um die Kitafreifläche zu erweitern, ist die Anlage einer Dachterrasse auf dem
Kitagebäude denkbar.
Ein öffentlicher Spielplatz (rd. 680 m²) ist an der nordwestlichen Blockecke vorgesehen. Eine Doppelnutzung
des Spielplatzes durch die Kita ist möglich, um den Freiflächenbedarf zu decken.
An der südwestlichen Blockspitze entsteht ein öffentlicher Vorplatz (rd. 160 m²), der sich in den Reigen der
offenen Blockspitzen entlang der Gudrunstraße einfügt.
Daten im Überblick
Kita
© Architekturbüro Köditz
BGF
Beispiel Kita Rasselbande, Erfurt
2.160 m²
Geschossigkeit
I - II
Freifläche
1.400 m²
Dachterrasse (optional)
1.170 m²
öffentlicher Spielplatz
Bruttofläche
680 m²
öffentlicher Vorplatz
Bruttofläche
160 m²
© Architekturbüro Köditz
Wohnen
BGF
1.920 m²
Geschossigkeit
IV
private Freifläche
310 m²
Kennziffern
GRZ
0,39
GFZ
0,97
17
Rüdiger
straße
Kriemhil
Volkerstr
aße
dstraße
I
II
VARIANTE 4
IV
ße
stra
n
u
r
Gud
Neuer Block
Neubau Kita
Neubau Wohnen
Freifläche Kita
öffentlicher Spielplatz
öffentlicher Platz
private Freifläche
Kartengrundlage: Auszug ALK, BA Lichtenberg
Bearbeitung: STATTBAU GmbH | Februar 2017
Maßstab: M = 1 : 1.500 | DIN A4
N
Variante 4: Neuer Block
Blick in Richtung Nordost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr
Blick in Richtung Südost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr
Blick in Richtung Südwest | Sonnenstand 21. Juni, 16.30 Uhr
Variante 5
Neuer Block +
In Variante 5 ist der Ankauf des Flurstücks 94 ebenfalls erforderlich. Durch die städtische Figur der ein- bis
viergeschossigen Blockrandbebauung im südlichen Bereich entlang der Gudrunstraße und im westlichen
Bereich entlang der Kriemhildstraße entsteht auf dem Dreieck Gudrunstraße ein neuer Block mit Kita und
Wohnanteil plus Atelierwohnen.
Die Kita ist entlang der Gudrunstraße in dem ein- bis dreigeschossigen Gebäude, das zum Stadtplatz Gudrunstraße hin abtreppt, vorgesehen. Mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 2.010 m² wird eine Kapazität
von etwa 185 Kitaplätzen geschaffen. Die südwestliche Blockspitze wird durch die viergeschossige Wohnbebauung betont. In dem angrenzenden Viergeschosser in der Kriemhildstraße findet Atelierwohnen statt.
Die Freiflächen sind nach Norden hin ausgerichtet, wodurch sie verschatteter, aber auch lärmgeschützter
als in den Varianten 1-3 sind. Um die Kitafreifläche zu erweitern, ist die Anlage einer Dachterrasse auf dem
Kitagebäude denkbar.
Ein öffentlicher Spielplatz (rd. 510 m²) ist an der nordwestlichen Blockecke vorgesehen. Eine Doppelnutzung
des Spielplatzes durch die Kita ist möglich, um den Freiflächenbedarf zu decken.
© Marcus Bredt, Berlin
Daten im Überblick
Kita
BGF
2.010 m²
Geschossigkeit
I - III
Freifläche
1.330 m²
Dachterrasse (optional)
940 m²
öffentlicher Spielplatz
Bruttofläche
510 m²
Wohnen
Beispiel Kita Griechische Allee
BGF
3.320 m²
BGF Atelierwohnen
920 m²
Geschossigkeit
IV
private Freifläche
360 m²
© STATTBAU
Kennziffern
GRZ
0,48
GFZ
1,49
20
Kriemhil
Volkerstr
aße
dstraße
Rüdiger
straße
I
II
IV
III
IV
ße
stra
n
u
r
Gud
VARIANTE 5
Neuer Block +
Neubau Kita
Neubau Wohnen
Neubau Atelierwohnen
Freifläche Kita
öffentlicher Spielplatz
öffentlicher Platz
private Freifläche
Kartengrundlage: Auszug ALK, BA Lichtenberg
Bearbeitung: STATTBAU GmbH | Februar 2017
Maßstab: M = 1 : 1.500 | DIN A4
N
Variante 5: Neuer Block +
Blick in Richtung Nordost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr
Blick in Richtung Südost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr
Blick in Richtung Südwest | Sonnenstand 21. Juni, 16.30 Uhr
Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße
Vermerk zur Variantendiskussion
Abstimmungsgespräch am 27.02.2017, 10:00 Uhr, Dienstgebäude AF 60, R. 2.1304
Teilnehmende:
Frau Stork, Jug FS4
Frau Becker, Stapl
Herr Radke, Stapl
Frau Sager, UmNat
Frau Zurek, UmNat
Herr Röber, UmNat, Immissionsschutz
Frau Cremer, STATTBAU
Frau Krug, STATTBAU
(entschuldigt: Frau Schammer, SenSW und Frau Burgstaller, WINKO)
Nach Darstellung der Ausgangssituation und der Herangehensweise wurden von STATTBAU die erarbeiteten Varianten vorgestellt und erläutert. In der daran anschließenden Diskussion wurden von den
Fachämtern Hinweise gegeben und Präferenzen benannt, die Stellungnahme von SenSW IV B44 wurde
nachrichtlich in die Abstimmungsrunde eingebracht.
Grundlage für die Vorzugsvariante ist Variante 3 „Kita am Platz“. Das Areal soll als deutlicher Infrastrukturstandort entwickelt werden und im westlichen Bereich durch den Kita-Neubau eine bauliche
Fassung erhalten. Das Gebäude soll jedoch lediglich zweigeschossig ausgeführt wer-den. Im Ausgleich
dazu wird entlang der Gudrunstraße aus Schallschutzgründen ein eingeschossiger Baukörper eingeordnet werden. In diesem könnten z.B. Nebenräume zur Lagerung von Spielutensilien untergebracht
werden. Die öffentliche Spielplatzfläche soll aufgrund des erheblichen Defizits die max. mögliche
Fläche einnehmen. Das Element „Dreieckplatz“, wie es an mehreren Blockecken entlang der Gudrunstraße auftritt, soll auch am Standort aufgenommen und realisiert werden.
Es besteht Einigkeit darüber, dass das Grundstück Gudrunstr.14 (Flurstück 94) durch das Land Berlin
erworben werden soll und der entsprechende Bedarf im Portfolioausschuss durch die Be-zirksvertretung anzumelden ist.
Die Integration der Kita in Wohnungsbau bzw. in Kombination mit Atelierwohnungen, wie in den Varianten 4 und 5 vorgeschlagen, wird zwar aus schallschutzrechtlicher Sicht positiv eingeschätzt, jedoch
würden sich Defizite sowohl an privaten als auch öffentlichen Grün- und Spielplatzflächen weiter
erhöhen. Sowohl im Gesamtbezirk als auch im Gebiet FAN sind in den letzten Jahren umfangreiche
Wohnungsneubauten entstanden und weitere geplant. Daher be-steht kein zwingendes Erfordernis
auch auf der Dreieckfläche Gudrunstraße zusätzliche Wohnungen zu errichten. Für Atelierwohnungen
wird im Bezirk ein anderer Standort im Bereich des B-Plangebiets 11-99, Standort Frankfurter Allee
273/277, ins Auge gefasst. Der Standort Dreieck Gudrunstraße zeichnet sich dadurch aus, dass hier
23
Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße
keine bauliche Beengtheit besteht und somit keine zwingende Notwendigkeit für die Doppelnutzung
von Freiflächen bzw. die Nutzung von Dachflächen als Aufenthaltsflächen im Freien gegeben ist. Entsprechende Lösungen sollten dicht bebauten Stadtgebieten vorbehalten bleiben.
Nächste Schritte:
▪▪ Überarbeitung Variante 3 gem. der Abstimmung als Vorzugsvariante
▪▪ Ergänzung Erläuterungsteil zur Einpassungsstudie um Kita-Bedarf für Geflüchtete; Übernahme der
Stellungnahme SenSW zu Wohnungsbaustandort im westl. Bereich (Unterlage wird von Frau Becker
zur Verfügung gestellt); Präzisierung der Aussagen zu Lärmschutzimmissionen, Berücksichtigung
Lärmprognose Bahn (Herr Roeber übersendet dafür die entsprechenden Unterlagen an STATTBAU)
▪▪ Versand der überarbeiteten Fassung zur kurzfristigen Stellungnahme an die Beteiligten
▪▪ Information der BA-Sitzung über Entwicklung des Standorts und Empfehlung zu Grundstücksübertragung an Bezirk sowie Anmeldung Grunderwerbsverfahren für Flurstück 94 (Protokollvorlage)
▪▪ BA-Beschluss zur Änderung ISEK FAN, erforderlicher Grunderwerb Flurstück 94
▪▪ Anmeldung Grundstücksbedarf Gudrunstraße14 (Flurstück 94) im Portfolioausschuss
24
Vorzugsvariante
Kita am Platz
Grundlage für die Vorzugsvariante ist Variante 3 „Kita am Platz“. Der Ankauf des Flurstücks 94 ist somit
erforderlich. Für den Kitaneubau sind zwei ein- und zweigeschossige Baukörper vorgesehen. Das zweigeschossige Hauptgebäude ist in Ost-West-Richtung ausgerichtet und nimmt die Bauflucht der nördlich
gelegenen Reihenhäuser auf. Aus Schallschutzgründen für die Freiflächen ist ein eingeschossiger Baukörper
entlang der Gudrunstraße eingeordnet. In diesem könnten z.B. Nebenräume zur Lagerung von Spielutensilien untergebracht werden. Mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 1.800 m² (Hauptgebäude + rd. 300 m²
Nebengebäude) wird eine Kapazität von etwa 185 Kitaplätzen geschaffen.
Die Kitafreifläche (rd. 1.900 m²) wird im Westen durch den Zweigeschosser und im Süden teilweise durch
den Eingeschosser begrenzt. Gute Besonnung ist dadurch nur leicht beeinträchtigt und es entsteht ein lärmgeschützter Bereich.
Ein öffentlicher Spielplatz (rd. 700 m²) ist an der östlichen Blockspitze vorgesehen und zum Stadtplatz Gudrunstraße ausgerichtet.
An der südwestlichen Blockspitze entsteht ein öffentlicher Vorplatz (rd. 350 m²), der sich in den Reigen der
offenen Blockspitzen entlang der Gudrunstraße einfügt.
Daten im Überblick
Kita
BGF
2.100 m²
Geschossigkeit
I - II
Freifläche
1.900 m²
© MGHS
öffentlicher Spielplatz
Beispiel Kita Elisabethkirchstraße
Bruttofläche
750 m²
öffentlicher Vorplatz
Bruttofläche
350 m²
Kennziffern
0,29
GFZ
0,50
© KoSP
GRZ
25
Kriemhil
Volkerstr
aße
dstraße
Rüdiger
straße
VORZUGSVARIANTE
II
I
ße
stra
n
u
r
Gud
Kita am Platz
Neubau Kita
Freifläche Kita
öffentlicher Spielplatz
öffentlicher Platz
Kartengrundlage: Auszug ALK, BA Lichtenberg
Bearbeitung: STATTBAU GmbH | März 2017
Maßstab: M = 1 : 1.500 | DIN A4
N
Vorzugsvariante: Kita am Platz
Blick in Richtung Nordost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr
Blick in Richtung Südost | Sonnenstand 28. Februar, 15.30 Uhr
Blick in Richtung Südwest | Sonnenstand 21. Juni, 16.30 Uhr
Einpassungsuntersuchung Dreieck Gudrunstraße
Anhang
Stellungnahme des Jugendamts
Stellungnahmen des Umwelt- und Naturschutzamts
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bodenschutz und Lärmprognose
Abstimmungsvermerke
28
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung: Familie, Jugend, Gesundheit und Bürgerdienste
Jugendamt
Jug FS 4
24.01.2017
5034
Stellungnahme des Jugendamts zur Fläche Gudrunstr./Kriemhildstr./Rüdigerstraße
Vorhaben
Das Jugendamt Lichtenberg beabsichtigt das Flächendreieck Gudrunstr./Kriemhildstr./Rüdigerstraße
durch das berlinweite Clusterverfahren landeseigener Grundstücke ins Fachvermögen zu holen, um
es zum Bau und Betrieb einer Kita zu vergeben.
Auf dem Grundstück mit einer Fläche von ca. 3.600 m² wäre die Errichtung einer Kita mit 185 Plätzen
möglich. Unter Zugrundelegung der Richtwerte einer Innenfläche von 10 m² pro Kind und einer
Freifläche von 10 m² pro Kind wird dafür bei einem zweigeschossigen Baukörper eine Fläche von
3.000 m² benötigt.
Die restlichen 600 m² können für die Errichtung einer öffentlichen Spielfläche genutzt werden.
Ausgangslage in Alt-Lichtenberg
Im Stadtteil Alt-Lichtenberg besteht im Zeitraum 2016/17 ein sehr hohes Versorgungsdefizit an
Kitaplätzen, das sich zum Vorjahr noch weiter erhöht hat. Alt-Lichtenberg ist die Bezirksregion mit
dem größten Kitaplatzdefizit im gesamten Bezirk Lichtenberg.
Zum Ende des Jahres 2016 wurde dafür im Kindertagesstättenentwicklungsplan (KEP) 2016 des
Jugendamts ein Fehlbedarf von 541 Plätzen ausgewiesen, wobei geplante Neueröffnungen bis zum
Jahresende 2016 bereits berücksichtigt wurden.
Erweitert wird dieser Wert noch durch den rechnerischen Bedarf von 211 Kitaplätzen zum
Jahresende 2016 für Kinder aus Flüchtlingseinrichtungen im Stadtteil.
Kitaplatzbedarf durch Flüchtlingskinder
Auch für Flüchtlingskinder gilt seit August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab einem
Jahr. Das bedeutete, dass das Jugendamt auch für die Kinder unter 7 Jahren aus den verschiedenen
Flüchtlingsunterkünften in Alt-Lichtenberg einen Kitaplatz vorhalten muss.
Im Stadtteil gibt es mehrere Unterkünfte mit einer Gesamtkapazität von 2.642 Plätzen, woraus sich
ein rechnerischer Kitabedarf von 211 Plätzen ableiten lässt.
Sollte der Standort Ruschestraße um weitere 1.250 Plätze erweitert werden, erhöht sich der
Kitaplatzbedarf um weitere ca. 141 Plätze.
Die Versorgung der Flüchtlingskinder mit einem Kitaplatz kann unter den gegenwärtigen
Bedingungen in der vorschulischen Kindertagesbetreuung nicht gewährleistet werden.
Für Kinder aus Flüchtlingsunterkünften gilt insbesondere, dass der Besuch einer Kindertagesstätte
wesentlich die Integration in die Gesellschaft sowie den Bildungserfolg befördern kann. Die Kita ist
1
der ideale Ort zum Erwerb der deutschen Sprache und bietet Raum zum gegenseitigen
Kennenlernen.
Die Versorgung von Flüchtlingskindern mit einem Kitaplatz hat daher – auch wenn die
Inanspruchnahme derzeit noch unterdurchschnittlich ist - eine besondere Dringlichkeit.
Eine ausreichende Anzahl an Kitaplätzen ist deshalb auch integrationspolitisch relevant.
Prognosen/Entwicklungen in Alt-Lichtenberg
Seit mehreren Jahren wachsen die Einwohnerzahlen in Alt-Lichtenberg überdurchschnittlich. Es
wurden bzw. werden im Gebiet der Gotlindestraße/Bornitzstraße und an der Kriemhildstraße
zahlreichen Einfamilien- und Reihenhäuser gebaut. Mit weiterem Wohnungsbau im Landschaftspark
Herzberge ist zu rechnen. Zuzüge bzw. Bevölkerungsgewinne insbesondere von Familien mit Kindern
werden erwartet.
Weitere Wohnungsbauvorhaben, welche zurzeit realisiert bzw. vorbereitet werden beinhalten ca. 900
zusätzliche Wohneinheiten.
Die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Vorschulkinder in Bestandskitas ist nicht
möglich. Auch die bereits geplanten Kapazitätserweiterungen und Kitaneubauten bis 2018 können
die jetzt bestehenden und künftigen Bedarfslücken nicht decken. Der im KEP 2016 prognostizierte
Fehlbedarf wird trotz bisheriger und kommender Platzausbaumaßnahmen nur leicht sinken.
Rechengrundlage des KEP 2016 ist die Bevölkerungsprognose 2015-2030, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Anfang 2016 vorgelegt wurde.
Für verschiedene Bezirksregionen, darunter auch Alt-Lichtenberg, wurden für die
Bevölkerungsgruppe der unter 7-Jährigen von der amtlichen Prognose abweichende Annahmen
berechnet. Das ist dort der Fall, wo die prognostizierten Einwohner zum Stichtag 31.12.2015 die
Prognoseannahmen für das Jahr 2016 bereits übersteigen und geplante bzw. bereits realisierte
Wohnungsbauvorhaben höhere Wachstumstendenzen belegen.
Perspektivisch ist davon auszugehen, dass auch in den Folgejahren die Einwohnerzahlen im
Vorschulalter in Lichtenberg steigen und weitere Bedarfe und Nachfragen nach Kitaplätzen auslösen
werden.
In Folge dieser gegenwärtigen Situation und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung,
insbesondere der zahlenmäßigen Zunahme von Kindern im Vorschulalter, ist ein weiterer
Kitaplatzausbau in Alt-Lichtenberg unbedingt notwendig.
Betreuungsmobilität
Die Planung der Kitabedarfswerte erfolgt auf Basis der „Wohnortkinder“, eine wohnortnahe
Versorgung ist ein Grundgedanke. Die Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern bei der
Inanspruchnahme eines Platzes in einem anderen Bezirk kann nicht sicher prognostiziert werden,
muss dennoch in der Bedarfsplanung trotzdem berücksichtigt werden
Derzeit nehmen knapp über 100 Kinder aus anderen Berliner Bezirken, hauptsächlich aus MarzahnHellersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg Kitaplätze in Alt-Lichtenberg in Anspruch. Diese Option
fließt anteilig in die bezirkliche Bedarfsrechnung mit ein. Dennoch ist eine Versorgung der
Lichtenberg Kinder in Alt-Lichtenberg Hauptaugenmerk und Inhalt der bezirklichen Kitaplanung.
Allerdings besuchen aktuell auch rund 280 Kinder aus Alt-Lichtenberg Kitas in anderen Bezirken,
hauptsächlich in Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow, was zusätzlich auf eine angespannte
Versorgungssituation in diesem Stadtteil deutet.
Die bezirksübergreifenden Belegungen verdeutlichen eine anhaltende Mobilität von Eltern trotz
konstanten Platzausbaus über die Bezirksgrenzen hinaus. Zum einen ist diese Mobilität von den
2
Eltern bewusst gewählt und durch die mögliche Einlösung eines Kita-Gutscheines in der gesamten
Stadt vom Gesetzgeber auch Stellgewollt. Zum anderen sind Eltern nach wie vor auf alternative
Unterbringung in einem anderen Bezirk angewiesen, wenn der gewünschte Platz in der „Wunschkita“
zum beabsichtigten Termin nicht zur Verfügung steht. Die Mobilität kann somit auch Ausdruck eines
noch bestehenden Mangels an Versorgungskapazitäten sein.
Kategorisierung Bedarfsatlas
Diese Rahmenbedingungen wirken sich auch direkt auf die Kategorisierung Alt-Lichtenbergs in den
Kitaförderungsprogramm „Auf die Kita, fertig los“ des Landes Berlin aus. Fördermittel werden für
Kitaneubaumaßnahmen im Verhältnis zum bestehenden Bedarf und der zu erwartenden
Bedarfsentwicklung nach Dringlichkeit des Platzbedarfes in fünf Kategorien vergeben. Alt-Lichtenberg
wird dabei von der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie seit 2015 fortwährend mit der
Kategorie 1 bewertet - derzeit keine Platzreserven, prognostisch steigender Bedarf.
Entwicklung der Betreuungsquoten Alt-Lichtenberg
Die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen hat sich im vergangenen Jahr verbessert, liegt aber immer
noch unter dem Bezirksdurchschnitt. Auffällig ist die geringe Betreuungssquote der 3 bis unter 6Jährigen mit fallender Tendenz im Jahr 2015. Diese liegt 7,6 %-Punkte unter dem Lichtenberger
Durchschnitt. Jene niedrigen Betreuungsquoten sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Resultat des
geringen Platzangebotes im Stadtteil: Für nur 48,4 % (2014: 41,1 %) (Lichtenberger Durchschnitt
2015: 75,4 %) der Kinder im Alter unter 6 Jahren steht ein Kita-Platz in der vorschulischen
Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Zusammenfassung Bedarfsanalyse
Einwohner
Alter
2013
2014
2015
0<1
273
296
371
1<3
537
551
640
0<3
810
847
1.011
3<6
679
744
803
Realentwicklung
0<6
1.489
1.591
1.814
6<7
169
199
221
0<7
1.658
1.790
2.035
Stadtteil
25.853
27.074
29.135
0<3
3<6
6<7
Prognose/An
0<7
nahme
Korrigierte
Annahme
0<7
Platzbedarf bei 75 % Betreuungsquote
Angebotene Plätze am 31.12. d. Vj.
Differenz angebotene Plätze zum Platzbedarf am 31.12. d. Vj.
Angebotene Plätze am 30.06.2016
Differenz angebotene Plätze zum Platzbedarf am 30.06.2016
Angebotene Plätze am 31.12.2016 (Planung)
Differenz angebotene Plätze zum Platzbedarf am 31.12.2016
Zusätzlicher Bedarf aus Flüchtlingsunterkünften
2016
2017
2018
2019
945
740
210
1.895
960
763
203
1.926
953
796
210
1.958
943
806
221
1.969
2.100
2.150
2.200
2.210
1.575
854
-721
1.034
-541
1.034
-541
211
1.613
1.134
-479
1.134
-479
1.134
-479
141
1.650
1.354
1.658
1.354
Stand: 30.06.2016
Die für die nächsten Jahre geplanten Kapazitätserweiterungen können jetzt bestehende und künftige
Bedarfslücken nicht decken. Einrichtungen der Stadtteile Fennpfuhl und Frankfurter Allee Süd
übernehmen auch künftig eine wichtige Versorgungsfunktion für den Stadtteil Alt-Lichtenberg.
3
Von:
Gesendet:
An:
Cc:
Betreff:
Sager, Ina
Dienstag, 2. August 2016 16:36
Diefenbacher, Jördis
Zurek, Karin
Clusterobjekt Gudrun-/Rüdiger-/Kriemhildstraße
Hallo Fr. Diefenbacher,
hier die Begründung für die Clusterobjekte 9199, 9200, 9698 und 9876, FS 92, 93, 95 und 96, Gemarkung
Lichtenberg, Flur 811
Die derzeitige Grünfläche war im Landschaftsrahmenplan 2006 eine B-Fläche, d.h. einer Abgabe der
Fläche konnte bei Bedarf für Wohnungsbau zugestimmt werden. Diese Fläche war für die Versorgung an
öffentlichem Grün und Spiel durchaus wichtig. Zwischenzeitlich wurden viele neue Wohnhäuser im
Umfeld gebaut, so dass sich auch die Versorgungssituation mit öffentlicher grüner Infrastruktur
verschlechtert hat. In der Versorgungseinheit VE 21 E steht kein öffentlicher Kinderspielplatz zur
Verfügung, es ist dringend einer anzulegen. Mit wohnungsnahen Grünflächen ist der Bereich zu 22 %
versorgt.
Kinderspielplätze und wohnungsnahes Grün ist im Radius von 500 m vom Wohnort anzubieten. Dabei
sind Friedhöfe und Kleingartenanlagen nicht einzurechnen, da diese nur einer beschränkten öffentlichen
Nutzung zur Verfügung stehen und nicht die Anforderungen an wohnungsnahes Grün erfüllen. Der
Landschaftspark Herzberge hat als Hauptfunktion den Landschaftsschutz und ist durch seine
wirtschaftliche Nutzung ebenso nur begrenzt für die Erholung geeignet. Dennoch kann dieser als
siedlungsnahes Grün zählen. Hat aber dadurch auch keine Auswirkung auf die Versorgung mit
wohnungsnahem Grün. Es besteht dringender Bedarf an öffentlichem Grün/Spiel, so dass diese Fläche in
das Fachvermögen des SGA übernommen werden sollte.
Ein Anmeldung zur Realisierung der Freifläche wäre über das Sanierungsgebiet FAN möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ina Sager
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abt. Stadtentwicklung
Umwelt- und Naturschutzamt
UmNat N/L 111
Telefon: 90296 4283
Alt Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
e-mail: ina.sager@lichtenberg.berlin.de
Diese Mailadresse ist für den Empfang digital signierter Mails vorbereitet. Nähere Informationen zu Zertifikatsstruktur, Policy und
Sperrlisten finden Sie unter folgendem Link http://kissis.lit.verwalt-berlin.de/PKI/BA-Lichtenberg/
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
FB Naturschutz- und Landschaftsplanung
Frau Zurek/ UmNat NL 113
Tel.: 90296-4285/ 29.07.2016
Mail: Karin.Zurek@lichtenberg.berlin.de
UmNat NL/ NL 111
Liste C: Clusterobjekte 9199, 9200, 9698 und 9876
FS: 92, 93, 95 und 96 Gemarkung Lichtenberg/ Flur 811
Fläche Gudrun-/ Kriemhild-/ Rüdigerstraße
Begründung Daseinsvorsorge SGA – als eine Grün- und Spielfläche
Hier: Begründung für einen notwendigen öffentlichen Kinderspielplatz
Die Fläche befindet sich im Planungsraum (PLR) 21 Rüdigerstraße und in der
Versorgungseinheit (VE) 21E. Diese VE wird im Norden von der Rüdigerstraße, im Westen
von der Siegfriedstraße und im Süden von der Gudrunstraße begrenzt.
Zur Bestimmung der Spielflächenversorgung werden die großräumigen Planungsräume
(PLR) = Versorgungsbereiche (VB) in kleinräumige Versorgungseinheiten (VE) unterteilt.
In der VE 21E leben 2.872 EW (Amt für Statistik Berlin Brandenburg 31.12.2015) davon 316
Kinder (0-18Jahre = 11,00%; 170 Kinder 0-6 J; 86 Kinder 6-12 J und 60 Kinder 12-18 Jahre).
Aktuelle Versorgungssituation gemäß Spielplatzgesetz 1qm Nettospielfläche /VE
und EW : (Einwohner Stand 31.12.2015 lt. Amt für Statistik Berlin Brandenburg)
Aktuelle Spielplatzversorgung in den VE 7 A öffentlich
VE
Bedarf
Bestand NettospielVersorgungsEW= m²
fläche m²
grad %
21 E
2.872
0
0 = 100%iges Defizit
In der VE 21E gibt es keinen öffentlichen Spielplatz. Es besteht die höchste
Dringlichkeit zur Neuanlage eines öffentlichen Spielplatzes.
Die schlechte private Spielflächenversorgung in dieser VE erhöht das öffentliche
Spielflächendefizit noch zusätzlich (§4 Abs.2 Kinderspielplatzgesetz).
Das private FS 94 könnte über Mittel innerhalb des Sanierungs- und Entwicklungsgebiet
FAN erworben werden.
Eine Daseinsvorsorge ist aus der Sicht der Spielplatzplanung dringend notwendig!
Zurek
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – 10707 Berlin
I B 22
Bearbeiterin
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Frau Becker
Herr Keßler
Zeichen
I B 22
Dienstgebäude:
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin-Mitte
Zimmer
Telefon
Fax
intern
Datum
167
030 9025–1380
030 9025–1197
(925)–1380
12.01.2017
Ihre Anfrage zur Dreiecksfläche Gudrunstraße 14,14A,15 / Rüdiger Straße 62,63 / Kriemhildstraße 6,6 – Entwicklungsfähigkeit aus dem FNP (E-Mail vom 11.01.2017)
Sehr geehrte Frau Becker,
ich habe Ihre Anfrage (E-Mail vom 11.01.2017) erhalten.
Auf Grund des hohen Bedarfs an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als auch Kinderspielplätzen ist auf der Dreiecksfläche Gudrunstraße 14,14A,15 / Rüdiger Straße 62,63 / Kriemhildstraße
6,6 der Neubau einer Kita und eines öffentlichen Kinderspielplatzes vorgesehen. Die betreffende
Fläche ist ca. 4.200 m2 groß. Im FNP ist die Fläche als Grünfläche dargestellt.
Ihre Frage, ob sich eine entsprechende planerische Entwicklung des Standorts mit der FNPDarstellung vereinbaren lassen würde, beantworte ich wie folgt:
Gemäß der Grundsätze für die Entwicklung von Bebauungsplänen aus dem FNP (Entwicklungsgrundsatz 6) können aus Grünflächen ausnahmsweise untergeordnete Flächen für den Gemeinbedarf entwickelt werden (z.B. Kita, Kinderspielplatz), die angrenzenden Wohnbauflächen zugeordnet sind. Da die Planungen vorsehen, die gesamte – im FNP als Grünfläche dargestellte –
Dreiecksfläche zu entwickeln, sollte darauf geachtet werden, dass nur ein untergeordneter Teil
bebaut bzw. versiegelt wird, so dass insgesamt der Charakter einer Grünfläche erhalten wird.
Sprechzeiten
nach telefonischer Vereinbarung
E-Mail:
olaf.kessler@sensw.berlin.de
post@sensw.berlin.de *
* Elektronische Zugangseröffnung gem. § 3a Abs. 1 VwVfG
Internet
www.stadtentwicklung.berlin.de
Fahrverbindungen:
2 Märkisches Museum
8 Jannowitzbrücke, Heinrich-Heine-Str.
5, 7, 75, Jannowitzbrücke
147, 248, 265 U-Bhf. Märkisches Museum
Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse Berlin:
Postbank Berlin
IBAN: DE47100100100000058100
Berliner Sparkasse
IBAN: DE25100500000990007600
Bundesbank, Filiale Berlin IBAN: DE53100000000010001520
BIC: PBNKDEFFXXX
BIC: BELADEBEXXX
BIC: MARKDEF1100
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Seite 2 von 2
Nach Möglichkeit sollte die Bebauung (Kita-Gebäude) sich auf den nordwestlichen Teil der Fläche
konzentrieren und im östlichen Bereich – in Richtung der sich im Osten anschließenden größeren
Grünfläche – sollte der Versiegelungsanteil möglichst gering sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Keßler
Vermerk FB Umwelt
06.03.2017
Neubau geplante KITA Kriemhildstr. 4 -6, Gudrunstr. 14 – 15, Rüdigerstr. 82 – 83
Bodenschutz:
Für die o.g. Grundstücke liegen keine Erkenntnisse zur historischen Nutzung vor, es erfolgten keine
Eintragungen im Bodenbelastungskataster.
Auf den Luftbilder 1928 und 1953 ist zu ersehen, dass die Grundstücke genutzt wurden.
Da die Art der ehemaligen Nutzung nicht bekannt ist, können Bodenverunreinigungen nicht gänzlich
ausgeschlossen werden. Deshalb wird empfohlen:
1.
Bodenaushub ist einer abfallrechtlichen Deklaration zu unterziehen.
2.
Eine Verwertung von Bodenaushub auf dem Grundstück darf nur nach unserer Zustimmung
erfolgen.
3.
Sollten bei den Bauarbeiten Boden- und Grundwasserverunreinigungen angetroffen werden,
ist entsprechend beigefügtem Merkblatt zu verfahren.
4.
In den unversiegelten Gartenbereichen, also Bereichen mit direkten Kontaktmöglichkeiten der
Kinder mit dem Boden, sind vor Herstellung der Außenanlagen Oberbodenmischproben zu
entnehmen und untersuchen zu lassen. Der genaue Umfang der Untersuchung richtet sich
den Planungen und den Ergebnissen aus der abfallrechtlichen Deklaration und ist mit uns
abzustimmen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Pecher zur Verfügung.
Immissionsschutz:
Beschreibung der Schallemissionen
1
Schienenverkehrslärm
für die Bahnanlagen nordöstlich des Bahnhofs Berlin-Lichtenberg
Zugzahlen
Emmissionspegel L m,E
Streckenabschnitt
Tag
Nacht
Tag
Nacht
dB(A)
Istzustand 2010
Fernbahn, nördl.Gleis a)
113
27
60,3
59.9
Fernbahn, südl. Gleis a)
39
7
59,8
57,7
S-Bahn, nördl. Gleis b)
307
60
66,0
62,4
S-Bahn, südl. Gleis b)
306
58
66,0
62,3
Gesamtverkehr
765
152
70,0
67,0
Planungsfall 2025
Fernbahn, nordl. Gleis a)
106
22
64,1
63,0
Fernbahn, südl. Gleis a)
34
6
55,9
57,8
S-Bahn, nördl. Gleis b)
308
60
66,0
62,4
S-Bahn, südl. Gleis b)
308
58
66,0
62,3
Gesamtverkehr
756
146
70,4
67,8
a)
Südlich des Baugebietes sind insgesamt sieben Fernbahngleise vorhanden, Die Verteilung der
Zugfahren auf die einzelnen Geleise ist nicht bekannt, deshalb werden die Modellquellen für die
Schallausbreitungsberechnung auf die äußeren Gleise gelegt, analog zum Vorgehen der RLS-90 (10)
bei mehrspurigen Straßen.
b)
Angaben der DB AG zum Gesamtverkehr (Strecke 6006) zu gleichen Teilen den beiden Gleise
zugeordnet.
Straßenverkehrslärm
Für die Anwohnerstraßen in der Umgebung der Baufläche liegen keine detaillierten Verkehrszahlen
vor.
Die Verteilung des Verkehrs auf den Tag und die Nacht folgt den pauschalen Vorgaben der RLS-90
für Gemeindestraßen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km / h Tempo-30-Zone.
Straßenabschnitt
oberfläche
Straßen-
Rüdigerstr. Westl.
sonstiges
der Kriemhildstr.
Pflaster
(DStrO=3 dB)
Rüdigerstr. Öst-
sonstiges
lich der Kriemhild-
Pflaster b)
str. bis zum
(DStrO= 3 dB)
Friehofseingang
Zufahrt Kleingarten-
sonstiges
anlage (östliche
Pflaster
Verlängerung der
(DStrO= 3 dB)
Rüdigerstr.)
Gudrunstr. westl.
Asphalt
der Kriemhildstr.
(DStrO= 0 dB)
Gudrunstr. östl.
Asphalt
der Kriemhildstr.
(DStrO= 0 dB)
Kriemhildstr.
sonstiges
südl. der
Pflaster
Rüdiger Str.
(DStrO= 3 dB)
Kriemhildstr.
Asphalt
nördl. der
(DStrO= 0 dB)
Rüdigerstr. bis zur
Gotlindestr.
Teilverkehr
belastung
VerkehrsTag
Emissionspegel Lm,E
Nacht
Kfz/24 h
dB/A)
Gesamt
2.850
58,5 a)
48,4 a)
Gesamt
500
50,9
40,9
Gesamt
250
47,9
37,9
Gesamt
1.000
51,0
40,9
Gesamt
500
47,9
37,9
Gesamt
500
50,9
40,9
Gesamt
2.350
54,6
44,6
a)
Inkl. 1,8 dB Zuschlag für Mehrfachreflexionen an der Straßenrandbebauung.
b)
Teilweise mit brüchigem Asphaltbelag, schalltechnisch wie Pflaster behandelt
1
(Angaben / Auszug aus dem SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. 411027-01.01 über die
Verkehrsgeräuschimmissionen im Baugebiet Rüdigerstraße 65 - 66 in 10365 Berlin (BL-LIB IV, vom
16.03. 2011, KÖTTER Beratende Ingenieure Berlin GmbH ,Balzerstraße 43 ,D-12683 Berlin).
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Röber zur Verfügung.
UmNatU110
Röber
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abt. Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
Wohnungsbau- und Infrastrukturkoordination
Stefanie Burgstaller (Stadt WINKO, -6112)
13.10.2016
Vermerk
Protokoll: Abstimmung zum Flächendreieck Rüdigerstr/ Kriemhildstr/ Gudrunstr
Datum/Uhrzeit:
Ort:
Teilnehmer_innen:
11.10.2016/ 9-10 Uhr
Alt-Friedrichsfelde 60, Raum 2.1304
Frau Bauroth (Jug A), Herr Ehrendreich (SGA AL),
Frau Becker (Stapl C), Herr Güttler-Lindemann (Stapl L)
Gegenstand der Abstimmung
Für den Standort Rüdigerstr/ Kriemhildstr/ Gudrunstr ist ämterübergreifend zu prüfen,
inwieweit er als potentieller Kita-Standort in Frage käme, um eine konsensorientierte
Votierung im Clusterverfahren zu erreichen bzw. im Weiteren die Fläche sichern zu können.
Kurzzusammenfassung der Gesprächsergebnisse
Momentan votiert das SGA für die vier sich im Liegenschaftsfonds befindlichen
Grundstücke Gudrunstr. 14A, Gudrunstr. 15, Kriemhildstr. 4 und Kriemhildstr. 6 für
die Daseinsvorsorge mit dem abgestimmten Ziel die Fläche für Kita, Schule oder
Grün zu sichern.
Das Grundstück Gudrunstr. 14 befindet sich derzeit im Privat-Besitz.
Das SGA sieht derzeit keinen Bedarf für die Fläche bzw. Planungen liegen nicht vor,
somit steht einer Kita-Planung nichts im Weg. kein Interessenskonflikt
Planungsrecht aus Sicht von Stapl:
o Lärm: die Flächen sind vor allem nachts verlärmt, dennoch wird ein
Schallgutachten bei der Planung erforderlich sein.
o Bebauung: Aufgrund der Lage an der Bahntrasse, empfiehlt sich ein
Baukörper entlang der Gudrunstraße. Eine sinnfällige Raumausnutzung muss
mit dem Schallgutachten abgewogen werden.
o Altlasten: hier empfiehlt sich eine Prüfung
o Gegenwärtige Nutzung: die Fläche wird derzeit von Hundebesitzer_innen als
„wilder“ Hundeauslauf genutzt. Hier müsste bei fortschreitender Planung eine
gute Kommunikation stattfinden, um Nutzungskonflikten vorzubeugen.
SGA: besteht die Möglichkeit eine Teilfläche als öffentliches Grün zu widmen, würde
das SGA diese Aufgabe übernehmen. Ein kleiner Spielplatz bzw. eine öffentliche
Grünfläche mit Aufenthaltswert wäre denkbar.
Seite 1 von 2
Stefanie Burgstaller (Stadt WINKO, -6112)
Jug: Annahme: 100 Kitaplätze/ 2.000qm, somit würden die Flächen, die sich im
Liegenschaftsfonds befinden, ausreichen. man geht hier von rund 150 Kitaplätzen
aus, die sich hier auf rund 3.600qm realisieren ließen.
Einvernehmen besteht darüber, dass man versuchen sollte, die private Fläche evtl.
über das Sanierungsgebiet anzukaufen, um diametrale Nutzungsinteressen zu
vermeiden. Falls der Ankauf scheitert, wäre ein Planungserfordernis an dieser
Stelle zu prüfen.
Weiteres Vorgehen
Jug votiert bezirksintern für die Daseinsvorsorge und SGA nimmt seine Votierung
zurück rasches Handeln notwendig, da AG Clusterung intern am 19.10.2016 tagt
und die Votierung für diese Flächen eigentlich bezirksintern bereits zugunsten SGA
beschlossen worden sind. Im Weiteren muss man davon ausgehen, dass im
Portfolio-Ausschuss Daseinsvorsorge Kita mehr wiegt als Grün.
Strategische Votierung im Portfolioausschuss: Prüfung ob Wohnungsbauleitstelle
hier stimmberechtigt ist. Wenn Ja, muss diese entsprechend instruiert werden.
Klärung durch Stadt WINKO.
Stadtumbau FAN:
o BA-Beschluss über die Korrektur des INSEK’s an dieser Stelle und
Kenntnisnahme der BVV
o Prüfung Ankauf Gudrunstr. 14 im Rahmen Sanierung
Stefanie Burgstaller (Stadt WINKO)
V
1. Kopie an Stapl L, Stapl C, SGA AL, Jug A
2. Kopie an Frau Gentz (FM L)
3. Kopie an Frau Spieweck (Stapl D 2)
4. Kopie an Frau Schammer (SenStadtUm IV B 44)
5. Kopie an Frau Schade (SenStadtUm IV D WBL)
6. zdA (Stadt WINKO)
Stadt WINKO
Seite 2 von 2
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
Stadt WINKO
07.12.2016
-6112
Vermerk
Protokoll: Abstimmung zum Flächendreieck Rüdigerstr/ Kriemhildstr/ Gudrunstr
(mit Korrekturen)
Datum/Uhrzeit:
Ort:
Teilnehmer_innen:
03.11.2016/ 10.30-11.45 Uhr
Alt-Friedrichsfelde 60, Raum 2.1304
Frau Stork (Jug FS 4), Frau Zurek (UmNat N/L 113),
Frau Sager (UmNat N/L 111)
Gegenstand der Abstimmung
Für den Standort Rüdigerstr/ Kriemhildstr/ Gudrunstr ist zu prüfen, inwieweit eine eine Kita
und ein öffentlicher Spielplatz auf dem Grundstück realisierbar ist.
Kurzzusammenfassung der Gesprächsergebnisse
Jug: Mittlerweile hat Jugend den Fall geprüft und mit ersten Zahlen konzipiert. Man
geht nun von einer Kita mit 180 Plätzen aus (z.Vgl. erste Annahme waren 150
Plätze). Geht man von einem zweigeschossigen Baukörper aus, dann bräuchte man
rund 3.000 m² Grundfläche. Folgende Maße wurde angewendet:
o Freifläche: 10 m²/Kind
o Innenfläche: 10 m²/Kind
Geht man von dieser Planung aus, dann wären inkl. Ankauf der privaten Fläche noch
rund 1.200 m² für eine separate öffentliche Spielplatzfläche übrig.
UmNat befürwortet eine solche Planung und würde, wenn nötig auch eine kleinere
Fläche (rd. 600m²) für einen Spielplatz verwenden. Dies wäre der Fall, wenn der
Flächenankauf der privaten Fläche nicht möglich ist.
Nachtrag vom 06.12.2016 zum Spielflächen-Bedarf: Geht man von
1m²/EW/Versorgungseinheit aus, dann besteht in dieser betreffenden Einheit derzeit
ein Bedarf von 2.872m² Spielfläche.
Dem Thema Doppelnutzung einer Teilfläche stehen beide Parteien zunächst
prinzipiell offen gegenüber. Als gutes Beispiel wurde die Kita Pusteblume in der
Wönnichstr 74 Stadtteil Neu Lichtenberg angeführt. Dort wird die Doppelnutzung
einer Teilspielfläche der Spielfläche Wönnichstr. 74/Münsterlandplatz bereits
erfolgreich praktiziert wird.
Konsens ist, Kita und öffentlicher Spielplatz können auf der vorhandenen Fläche
realisiert werden unter der Bedingung, dass für die Kita rund 3.000 m² bereitgestellt
werden.
Weiteres Vorgehen
Jug wird die Kita-Planung in die I-Planung 2020/21 des Bezirks einbringen, sowie auf
die Maßnahmenliste Stadtumbau Ost setzen.
Seite 1 von 2
Ebenso muss die Spielplatz-Planung als Maßnahme budgetiert werden. Dies wird
ebenfalls einmal im Rahmen von Stadtumbau Ost stattfinden und im Weiteren muss
diese Maßnahme beim SGA auf die entsprechende Liste gesetzt werden.
Zunächst müssen aber die Schritte, wie im Protokoll vom 13.10.2016 vermerkt,
vollzogen werden:
o Änderung der Votierung: Jug votiert für Daseinsvorsorge für alle Flächen
(C 9698, C 9199, C 9200, C 9876)
o Fortschreibung und Änderung des INSEK’s (geschieht vorauss. 2017) mit
abschließendem BA-Beschluss
o Prüfung und wenn möglich Ankauf der privaten Fläche Gudrunstr. 14
o Prüfung eines Planerfordernisses
Sonstige Absprachen
V
Das Thema Mehrfachnutzung eines Standortes wird uns in den nächsten Jahren
mehr beschäftigen aufgrund der enormen Bedarfslage und dem knappen
Flächenangebot.
Ebenso muss über die Nutzung von Dachflächen weiter nachgedacht werden. Berlin
macht sich bereits Gedanken über eine „Grün-Dach-Strategie“. Diese umfasst u.a.
die Themen Ausgleichsflächen, Entwässerung und öffentl. Grünanlagen. Hier stellen
sich natürlich immer die Fragen der Unterhaltungskosten.
Es wurde angeregt, im Bezirk einen Datenpool zu Beispielen aus der Praxis
zusammenzustellen, die die Mehrfachnutzung oder auch Dachnutzung praktizieren.
Frau Zurek nimmt das Thema Doppelnutzung mit in den nächsten Fachausschuss
Spielplätze. Hier soll ebenfalls das Thema Nutzung sowie Erfahrungen bei der
Unterhaltung von Grün-, Sport- Spielflächen auf Dächern thematisiert werden.
1. Kopie an Jug FS 4, UmNat N/L 113, UmNat N/L 111
2. UmNat AL zK
Jug AL zK
SGA AL zK
Stadt AL zK
Stapl L zK
FM L zK
Stapl C zK
Stapl D zK
Stapl D 2 zK
SenStadtUm IV B 44 zK
3. zdA (Stadt WINKO)
Stadt WINKO
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Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit
Stadtentwicklungsamt
Stadt WINKO
20.01.2017
-6112
Vermerk
Flächendreieck Kriemhildstraße/ Rüdigerstraße/ Gudrunstraße
-
Abstimmung zu den Nutzungsoptionen
Datum/ Uhrzeit:
Ort:
Teilnehmer_innen
16.01.2017
Alt-Friedrichsfelde, Raum 2.1415
Siehe Teilnehmerliste
Gegenstand der Abstimmung
Gemeinsame Diskussion der Nutzungsoptionen der Fläche Abstimmung zum weiteren Vorgehen.
Kurzzusammenfassung der Gesprächsergebnisse
Aufgrund des hohen Bedarfs an Kita-Plätzen ist die o.g. Fläche als möglicher Kitastandort in
den Fokus gerückt.
Die Fläche ist im FNP als Grünfläche dargestellt. Laut Schreiben von SenStadtWohn Abt. I
(vom 12.01.2017) ist eine Gemeinbedarfsfläche ausnahmsweise entwickelbar. In der BEP
und im ISEK ist die Fläche als Wohnbaufläche bzw. Neubaupotenzial dargestellt. Die BEP
Wohnen weist hier kein Flächenpotential aus.
Wie SGA mitteilte, handelt es sich nicht um eine gewidmete Grünfläche. Ein Ankauf
des in Privateigentum befindlichen Flurstücks 94 durch den Immobilienservice ist
2006 gescheitert. Seitdem ruhen die Aktivitäten.
Stapl D: Aufgrund der Lage der Fläche im Verflechtungsbereich des Sanierungs- und
Stadtumbaugebietes Frankfurter Allee Nord kann ein Ankauf des Flurstücks 94 über
den Treuhänderischen Sanierungsträger durchgeführt werden. Jug würde diese Fläche auch ins Fachvermögen aufnehmen.
Stapl D: Da die Fläche im engeren Verflechtungsbereich des Sanierungsgebiets liegt,
können Planungs- und Vorbereitungskosten aus den Sanierungsgeldern vereinnahmten Ausgleichsbeträgen gedeckt werden. Diese Summen müssten im Weiteren in die
KoFi Stadtumbau zum Titel 88305 aufgenommen werden.
Grundsätzlich wird von allen Beteiligten eine qualitätsvolle Bebauung und Gestaltung
der Fläche eingefordert. Ein beschränkter Wettbewerb für die konkrete Planung ist
vorzusehen. In diesem müsste die Aufgabenstellung gemeinsam (Jug, Stapl, UmNat)
erarbeitet werden, so dass ein Gesamtkonzept erarbeitet werden kann. Dieser könnte
ebenso aus den Sanierungsgeldern finanziert werden.
Auf Anregung von Frau Schammer (SenStadtWohn IV- B) soll eine Einpassungsplanung für den Standort unter Berücksichtigung der Nutzungen Wohnen, öffentl. Spielplatz und Kita incl. Freifläche beauftragt werden. Dabei sind Varianten mit/ohne Flurstück 94 zu erarbeiten.
Jug: Hinsichtlich des Kita Bedarfs gibt es divergierende Auffassungen: In der Untersuchung über die Eignung des Gebiets als Milieuschutzgebiet durch argus wurde kein
Bedarf festgestellt. Wie Frau Stork (Jug) mitteilte, besteht im Gebiet ein Bedarf von
500 Plätzen für Lichtenberger Kinder sowie zusätzlichen 200 Plätzen für Flüchtlingskinder. Die Umsetzung einer Kita auf dieser Fläche müsste mittelfristig erfolgen, um
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die Bedarf vor Ort zu decken. Der Bedarf wird durch Jug noch hinsichtlich der Gebietskulisse konkretisiert.
UmNat/SGA: Ein Spielplatz wird an dieser Stelle dringend benötigt.
Weiteres Vorgehen
Beauftragung von Stattbau zur Erarbeitung eins Gutachtens zur Einpassplanung: Ein
Angebot wird Stattbau zeitnah an Stapl abgeben. Zuvor muss mit Frau Schammer
abgestimmt werden, dass dDie Beauftragung erfolgt auf der Grundlage der Tätigkeit
als Gebietsbeauftragter. erfolgt und dDemzufolge ist eine Ausschreibung nicht erforderlich ist. Das Ergebnis des Gutachtens soll bis Ende März 2017 vorliegen.
Jug: Der Bedarf wird durch Jug hinsichtlich der Gebietskulisse in einer Bedarfsanalyse konkretisiert. Dabei geht es explizit um den Nachweis der Bedarfe durch Lichtenberger Kinder.
Stapl D: Parallel dazu sind aussagekräftige Unterlagen zu der genannten Fläche zusammenzutragen. Ein Lärmgutachten liegt angeblich zum Bauvorhaben Kriemhildstr. im Umweltamt vor. Dies müsste zunächst auf Aussagekraft geprüft werden. Anhand von Luftbildern und alten Plänen ist die frühere Nutzung der Fläche zu ermitteln.
Daraus ergibt sich evtl. die Notwendigkeit, ein Baugrundgutachten zu beauftragen.
Eine Leitungsabfrage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht notwendig.
Stapl D2, Stadt WINKO: Am 23.2.17 tagt der Portfolio-Ausschuss. Seitens der Senatskanzlei für Kultur wurde dem bezirklichen Votum für Daseinsvorsorge widersprochen zugunsten Vermarktung. Die Senatskanzlei für Kultur sieht hier Geschosswohnungsbau mit Atelierwohnen für die Fläche vor. Es ist sicherzustellen, dass der Bezirksvertreter, der am Ausschuss teilnimmt, für den Kitastandort plädiert. Deshalb soll
spätestens bis zum 14.2.17 eine entsprechende Information durch Stapl an das Bezirksamt zur Kenntnisnahme zu geben. In diese BA-Information werden die Stellungnahmen von Jug und UmNat sowie ein erstes Zwischenergebnis des Gutachtens eingearbeitet.
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